presentazione wp e spese 24 marzo ted...nr. 1.1 senior experte 2 personen vollzeit personenmonate...
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«Werkstätten für die Projektentwicklung»
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Aufbau des Budgets des Projekts
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4FÜR DAS WP ERFORDERLICHE
INFORMATIONEN
Es ist jedes Aggregat an Tätigkeiten zu
planen (Work package), indem die für die
Erreichung der Ziele erforderlichen
Ablaufelemente beschrieben werden:
Die Tätigkeiten, die Bestandteil des
WP sind
Die daraus resultierenden Produkte
Die Aufteilung der Verantwortung
unter den Partnern
Die zeitliche Abfolge der Tätigkeiten
und der Zeitraum der Ablieferung der
Produkte
Die für die Durchführung der
Tätigkeiten notwendigen
Humanressourcen und Instrumente
samt entsprechender
Kostenkalkulation
Die Arbeitsmethode.
Nr. des WP Titel Startmonat Abschlussmonat Budget
Verantwortlicher Partner (Pr): Lead Partner €...
CHF…
Involvierter Partner Nr. 1 (P1): alle Partner €…
CHF…
Beschreibung des WP Es ist zu beschreiben, wie die Tätigkeiten und Produkte das gute Management des Projekts gewährleisten und zur Erreichung der angestrebten Zielsetzungen beitragen.
Max. …Zeichen
Beschreibung der Tätigkeiten und der Produkte des WP
Tätigkeit A.1.1Entsprechend der Anzahl der notwendigen Tätigkeiten wiederholen, indem das Verzeichnis mit A.1.2, A.1.3, A.1.n fortgesetzt wird
Titel der Tätigkeit Gesamtbudget €… Gesamtbudget CHF…
Beschreibung der TätigkeitMax. 750 Zeichen
Startmonat(Monat N des Jahres N)
Abschlussmonat (Monat N des Jahres N)
Produkt P.1.1Entsprechend der Anzahl der notwendigen Produkte wiederholen, indem das Verzeichnis mit P.1.2, P.1.3, P.1.n fortgesetzt wird
Titel des Produkts Zielwert Monat der Umsetzung (Monat N. des Jahres N.)
Beschreibung des ProduktsMax. 500 Zeichen
Kategorie der Ausgaben, gegliedert nach Partner und Tätigkeit Nr…
Verantwortlicher Partner Pr) €… CHF…
Involvierter Partner Nr. 1 (P 1…) €… CHF…
Pe
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Ge
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astr
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ure
n
€ CHF € CHF € CHF € CHF € CHF € CHF
Lead Partner des WP
Partner 1 (P1)
Partner 2 (P2)
…
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Projektbeispiel
VERÄNDERUNGAufwertung eines von
einem Fluss durchquertengemeinsamen Anteils des
Territoriums mit einerSteinbrücke aus dem Jahr
1500
ERGEBNISSteigerung der
Attraktivität des Gebietes(Zunahme dertouristischen
Übernachtungen) turistiche)
PRODUKTE2,5 km an instandgesetzten
Uferdämmen1 sanierte Brücke
3 Freizeitdienstleistungen
WORK PACKAGES1. Materielle Eingriffe auf
dem Territorium2. Werbemaßnahmen
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Die Planung des Budgets in 5 Schritten 1/2
Ermittlung derTätigkeiten, die es ermöglichen,
die Ziele zuerreichen
Verifizierung desErfordernisses einerKofinanzierung und
des Ausmaßesderselben
Betragsschätzungund Ausfüllen der
Antragsvorlage» » »» » »» » »» » »
Aufteilung der Tätigkeiten und
der Budgetanteile zwischen den
Partnern
Erfassung dererforderlichen
Humanressourcen und Instrumente (Zuordnung
derAusgabenkategorien)
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Die Planung des Budgets in 5 Schritten 2/2
Managementaktivität
Instandhaltung der Wegverläufe und Restaurierung der Brücke
Analyse der touristischen Nachfrage und Entwicklung von kulturellenDienstleistungen
Werbemaßnahmen
1
2
3
4
Beratungen und andereDienstleistungen
InfrastrukturenAusstattungAußendienste
Personal AußendiensteAusstattung
Beratungen und andereDienstleistungenPersonal
1 2
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Beispiel für die detaillierte Darstellung der Kosten pro PartnerTätigkeit Ausgabenposten Zusätzliche Informationen Einheit Verpflichtung Anzahl
Einheitskosten
(in EUR)
Gesamtkosten
(in EUR)
Personal
Nr. 1.1 Projektmanager 1 Pers on Tei lzei t Personenmonate 50% 24 3.000,00 36.000,00
Nr. 1.1 Senior Experte 2 Pers onen Vol lzei t Personenmonate 100% 48 2.500,00 120.000,00
Nr. 1.1 Junior Experte 3 Pers onen Tei lzei t Personenmonate 50% 72 1.600,00 57.600,00
Nr. 3,4 Socia l Medi a Manager 1 Pers on Tei lzei t Personenmonate 50% 24 1.200,00 14.400,00
Summe 228.000,00
Fahrtspesen
Nr. 1.2 Startup-Veransta l tung 3 Pers onen Außendienste 3 450,00 1.350,00
Nr.1.2 Projekts i tzungen
1 a l le zwei Monate für zwei
Personen Außendienste 24 300,00 7.200,00
Nr. 2.1 Sitzungen Lokale Körperschaften 3 für drei Pers onen Außendienste 3 300,00 900,00
Nr.3.4
Verans ta l tung außerhalb des
Programmgebiets (sektorenspezi fi s che
Mes se) 1 für zwei Personen Außendienste 2 450,00 900,00
Summe 10.350,00
Ausgaben für Beratungen/Dienstleistungen
Nr.1.2 Techni sche Hi l fe Rechnungs legung projektbezogen 1 30.000,00 30.000,00
Nr.3.2 Beratung für kulturel le Dienstleis tungen projektbezogen 1 35.000,00 35.000,00
Nr.3.1 Analys e der touris ti schen Nachfrage projektbezogen 1 40.000,00 40.000,00
Nr.3.3 Webseite projektbezogen 1 15.000,00 15.000,00
Nr.3.4 Organi sation eines Mess es tandes s ektorenspezi fi sche Messe Anzahl 1 1.500,00 1.500,00
Summe 121.500,00
Ausstattung
Nr.1.2 PC
Antei l der jährl i chen
Amortis ierung Anzahl 50% 3 600,00 540,00
Nr.1.2 Laserdrucker
Antei l der jährl i chen
Amortis ierung Anzahl 50% 1 800,00 400,00
Nr.2.2 Materi al für das Wegenetz Kos ten Anzahl 100% 1 8.900,00 8.900,00
Summe 9.840,00
Infrastrukturen
Nr.2.1 Werkvertrag für die Instandhaltung der Ufer projektbezogen 150.000,00 150.000,00
Nr.2.1Werkvertrag für die Abs icherung und
Wiederhers tel lung der Brücke projektbezogen 270.000,00 270.000,00
Summe 150.000,00
Verwaltungsausgaben
Pauschalsatz % 15 34.200,00
Summe 34.200,00
403.890,00Gesamtsumme des Budgets des Partners XXX
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50% Bundes- und kantonale Beiträge
Andere öffentliche oder private Beiträgemonetärin Naturalleistungen
Mindestens 25% Eigenfinanzierung des Lead Partners
monetärin Naturalleistungen
Kanton TessinKanton Graubünden
Kofinanzierung von schweizerischer Seite 1/2
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50% Bundes- und kantonale Beiträge
Andere öffentliche oder private Beiträgemonetär
Mindestens 25% Eigenfinanzierung des Lead Partners
monetärin Naturalleistungen
Kanton Wallis
und der Partner:
Kofinanzierung von schweizerischer Seite 2/2
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ÖffentlichePartner
100%
Private Partner
Die keine Beiträgeerhalten
85% Beitrag KP + 15% Eigenfinanzierung
Beiträge lt. De-minimis-Regelung
85% Beitrag KP + 15% Eigenfinanzierung
Beiträge lt. VO 651 Art. 2050% Beitrag KP +
50% Eigenfinanzierung
Beiträge lt. VO 651 Art. 53 und 55
80% Beitrag KP + 20% Eigenfinanzierung
Kofinanzierung von italienischer Seite
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StaatshilfenEine Vergünstigung nimmt den Charakter einer Staatshilfe an, wenn….
sie Rechtssubjekten, die auf einem bestimmten Markt eine
Wirtschaftstätigkeit ausüben, ohne Gegenleistung vom Staat
oder aus staatlichen Mitteln gewährt wird und diesen dadurch
ein Vorteil erwächst, der imstande ist, auf den marktinternen
Geschäftsverkehr Einfluss zu nehmen und den Wettbewerb
verzerren bzw. Gefahr läuft, einen solchen Effekt zu erzielen.
Die Beihilfe fällt darunter, wenn sie selektiv ist, also
einigen Kategorien von Rechtssubjekten daraus ein
Vorteil erwächst und anderen nicht.
Entscheidend ist nicht die juridische Konfiguration des
Rechtssubjekts; was hingegenbewertet wird, ist die
Durchführung einerWirtschaftstätigkeit im Projekt.
Wenn der Beitragvon einem
Privaten oder von einer EU-Institution
gewährt wird, nimmt er nichtden Charakter
einer Staatshilfean.
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Staatshilfen und Folgen für das KP IT-CH /1
Die Staatshilfen betreffen nicht nur die Unternehmen, wie wir fürgewöhnlich annnehmen … Auch ein Rechtssubjekt, das nicht einemUnternehmen entspricht (z. B. eine Stiftung, ein Verein) muss sich andie Bestimmungen zu den Staatshilfen halten, wenn es im Rahmendes Projekts eine Wirtschaftstätigkeit ausübt.
Die Verordnungen zu den Staatshilfen, die im Rahmen des KPanwendbar sind, sind vor allem die Verordnung EU 1407/2013 zuden «De-minimis-Beihilfen» oder zu weniger wichtigenVergünstigungen und die Verordnung EU 651/2014, dieverschiedene Beihilfekategorien mit Freistellungsklausel regelt (washeißt, dass sie nicht der Mitteilungspflicht unterliegen, wenn siebestimmte Bedingungen erfüllen).
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Staatshilfen und Folgen für das KP IT-CH /2
Wenn keine Staatshilfe vorliegt oder der Beitrag lt. De-minimis-Regelunggewährt wird, entspricht die Kofinanzierung privater Rechtssubjekteschlussendlich dem Mindestsatz der italienischen Bestimmungen, nämlich15%. Andernfalls wird der Betrag der Kofinanzierung von den spezifischenBeitragsregelungen bestimmt, die ausgewählt wurden.
Mit einigen Ausnahmen ermöglicht es die «De-minimis-
Verordnung», einen Betrag bis zu 200.000 Euro demselbenRechtssubjekt zu gewähren (in der Kalkulation ist die Summe derBeihilfen für mehrere Projekte zu berücksichtigen). Im Falle einergeringen Beitragshöhe wird jedoch nicht eine Kofinanzierung durchden Begünstigen verlangt.
Die Verordnung 651/2014 ermöglicht es, für das einzelne Projekt beieiner geringeren Beitragshöhe konsistentere Beträge zu gewähren(wenn z. B. das Beitragsausmaß für eine bestimmte Typologie vonMaßnahmen auf 50% festgesetzt ist, bedeutet das, dass bei einemBeitragsansuchen in Höhe von einer Million die umgesetzte Investitionzumindest das Doppelte ausmachen muss).
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Einnahmen
• Eingehende Finanzflüsse, die direkt von den Nutznießern für vom Projektbereitgestellte Güter oder für Dienstleistungen bezahlt werden, wie die Tarifefür die Nutzung der Infrastruktur, der Verkauf oder die Miete vonGrundstücken oder Immobilien oder die Bezahlung von Dienstleistungen,abzüglich eventueller Betriebskosten. Die durch den Vorgang erzieltenEinsparungen auf die Betriebskosten werden wie Nettoeinkünfte behandelt, essei denn, sie werden nicht durch eine Reduzierung in gleicher Höhe derBeiträge für den Betriebsablauf kompensiert.
Definition des Begriffs der Einnahmen
• Werden für die Begünstigten, die eine Staatshilfe erhalten, nicht kalkuliert• Bewirken bei der abschließenden Rechnungslegung eine entsprechende
Reduzierung des Beitrags• Auch auf schweizerischer Seite bewirken sie eine Beitragsreduzierung
Während des Projekts erzielte Einnahmen
• Werden für Projekte mit Kosten unter 1 Mio. nicht kalkuliert• Werden für Begünstigte, die eine Staatshilfe erhalten, nicht kalkuliert• Bewirken eine Reduzierung des zuerkennbaren Beitrags• Werden ansonsten bis 3 Jahre nach Projektabschluss kontrolliert
Nach Projektabschluss erzielte ex ante abschätzbare Einnahmen
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Grundsätze für die Zulässigkeit derAusgaben
Konformität mit denBestimmungen der EU und
des Programms
Eindeutig dem Projektzuordnbar und notwendig für
dessen Umsetzung
Zweckmäßig und denfinanziellen Grundsätzen
eines vernünftigenManagements entsprechend
Effektiv bestritten (d. h. bezahlt, definitiv für denBegünstigten nicht mehr
verfügbar)Für Tätigkeiten durchgeführt,
die im Programmgebietverortet sind
Fallen in den Zeitraum derZulässigkeit*
Im genehmigten Budget vorgesehen
In der Buchhaltung desBegünstigten klar ersichtlich
Abgestützt durch geeigneteBelegdokumente, außer es wurde eine pauschalierteKostenoption ausgewählt
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Territoriale Zulässigkeit
Im Programmgebiet
getätigte Ausgaben
Außerhalb desProgrammgebiets
getätigte Ausgaben, sofern mit einemNutzen für diesesverbunden (< 20% des italienischen
Beitrags)
Von italienischenPartnern außerhalb
desProgrammgebiets
getätigte Ausgaben(< 20% Beitrag von italienischer Seite)
Ausgaben von öffentlichenKörperschaften aus der Lombardei
oder dem Piemont mit Sitzaußerhalb des Programmgebietes,
jedoch mit institutionellerZuständigkeit für das gesamteGebiet der Region (< 20% des
italienischen Beitrags mitAusnahme der Beratungen, der
Ausstattungs- und Infrastrukturkosten)
Wo kann ich denitalienischen Beitragausgeben?
Auch für die schweizerische Seitekönnen eventuell ordnungsgemäßbegründete Ausgaben außerhalbdes Programmgebietes ermächtigtwerden.
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Verortung der Ausgaben (italienische Seite)Partner A
(ARPA Lombardei)Partner B
(UnternehmenSondrio)
Partner C(Universität
Bologna)Summe
40 (imProgrammgebiet
100 (imProgrammgebiet)
140 (imProgrammgebiet)
40 (außerhalb) 30 (außerhalb desProgrammgebietsu
ori area)
70 (außerhalb)
80 100 30 210
33% außerhalb
desProgramm
gebiets
Partner A(ARPA Lombardei)
Partner B(Unternehmen
Sondrio)
Partner C(Universität
Bologna)Summe
80 (imProgrammgebiet)
90 (imProgrammgebiet)
170 (imProgrammgebiet)
20 (außerhalb) 10 (außerhalb desProgrammgebiets)
10 (außerhalb desProgrammgebiets)
40 (außerhalb)
100 100 10 210
19% außerhalb
desProgramm
gebiets
NE
IN!!
!JA
!!!
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Zeitliche Zulässigkeit
Ausgaben für die Vorbereitung
Antragsstellung
Projektstart
Projektabschluss
AbschließendeRechnungslegung
ZEITRAUM DERZULÄSSIGKEIT
3 Monate fürZahlungen und
Rechnungslegung
AusgenommenBegünstigte AGVO
Wann kann ich Ausgabentätigen?
* Für die italienischen
Partner ab 1. Januar
2014, für die
schweizerischen Partner
ab dem Datum der
Veröffentlichung der
Interessensbekundung
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Form der Belegung der Ausgaben
Ausgabebelege
RechnungenLohnstreifenKassabonsFahrscheineUsw.
Quittierte ÜberweisungZahlungsanweisung + KontoauszugQuittierte Bankanweisung
Zahlungsbelege
Weitere relevante BelegeVerwaltungsbeschlüsseAusschreibungsunterlagenZeiterfassungsvorlageVerträgeGutachtenUsw.
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Was finanziert das Programm?
AUSGABEN FÜR PERSONALE01 VERWALTUNGS
AUSGABEN02FAHRTSPESEN
03
AUSGABEN FÜR BERATUNGEN04
AUSGABEN FÜR AUSSTATTUNGEN05 AUSGABEN FÜR
INFRASTRUKTUREN06
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Ausgaben für das Personal
Betreffen festangestellte Arbeitnehmer oder solche mit Teilzeitvertrag, die spezifisch für das Projekt eingestellt werden oder bereits dem Stellenplanangehören (NB: in letzterem Falle ist nachzuweisen, dass die ausgeübte Tätigkeitnicht den ordentlichen Tätigkeiten entspricht!)
Können zu Realkosten abgerechnet werden (indem in der Buchhaltungaufscheinende Belege vorgelegt werden) oder auf Pauschal-Basis bis zu 20% derdirekten Kosten (Gesamtsumme der eingereichten Ausgaben abzüglich der Büro-und Verwaltungsspesen) ohne Notwendigkeit der Vorlage von Belegen.
Die Wahl trifft der einzelne Partner, der diese allerdings für das gesamte Projektbeibehalten muss.
Betreffen die von einem Buchhaltungsbüro bestätigten Löhne auf Monatsbasis
Es wird empfohlen, einen nachvollziehbaren und gerechtfertigten Stundentarif zuverwenden.
Einzig im Kanton Tessin ist es nicht möglich, Personalspesen in der Akonto-Phase zuverrechnen.
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Büro- und Verwaltungsausgaben
Büromiete
Gebäudeversicherungen und -abgaben
Betriebskosten
Instandhaltung, Reinigung und Reparaturarbeiten
Informatiksysteme
Telefon, Fax, Internet, Postdienste
Ausgaben für die Eröffnung und Führung von Bankkonten
Staatenübergreifende Finanztransaktionen
Pauschalierte Rückerstattung der laufenden Verwaltungskosten (Miete, Versicherungen, Betriebskosten) laut Kostenvoranschlag im Rahmen von 3% derPersonalkosten
Die Rückerstattung der Büroausgabenerfolgt mit Pauschalabrechnung (15% der Personalkosten) oder aufgrundder bestrittenen Realkosten imRahmen von 3% der Projektkosten.
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Fahrtspesen
Fahrkarten, Autobahngebühren, Parkgebühren, Kilometergeld bei Nutzung deseigenen Fahrzeugs
Ausgaben für die Verpflegung
Aufenthaltsspesen
Visa
Für öffentlich Bedienstete vorgesehene Entschädigungen
Ausgaben für Außendienste sowie nachvollziehbare Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft, sofern diese gerechtfertigt und belegt sind
Zulässig sind nur die Ausgaben, die vom imProjekt eingesetzten Personal getätigtworden sind (die Ausgaben der externenExperten werden der Ausgabenkategorieder Beratungen zugeordnet)
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Beratungen und externeDienstleistungen*
* Die von Einrichtungen oder physischen Personen erbracht werden
Studien oder Recherchen
Bildung
Übersetzungen
Informatiksysteme, Webseiten
Werbung und Kommunikationsaktivitäten
Finanzmanagement und Rechnungslegung
Anmeldung bei Events (aktive Rolle mitBezug auf das Projekt)
Rechtliche, notarielle, technische und Finanzberatung
Intellektuelle Eigentumsrechte
Bankgarantien, sofern vorgeschrieben
Reise- und Aufenthaltsspesen von Experten, Referenten usw.
Ausgaben für externeBeauftragungen und die vertraglich formalisiertePersonalaufnahme
Es ist kein Unterauftragzulässig.
Öffentliche Körperschaften und öffentlich-rechtliche Einrichtungen sind dazu angehalten, die öffentlichen Verfahren gem. Legislativdekret Nr. 50/2016 (Werklieferungsverträge) und Nr. 165/2001 einzuhalten (oder eventuelle neue Bestimmungenaufgrund des Einheitstextes zum öffentlichenDienst). Die privaten Partner müssen sich an die allgemeinen Grundsätze der Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Unparteilichkeit halten.
Kein Partner darf alsDienstleister ausgewähltwerden.
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Ausstattung
Büroausstattung
Hardware und Software
Möbel und Zubehör nur, wenn durch die Projekttätigkeitengerechtfertigt;
Laborgeräte
Geräte und Maschinen
Werkzeuge und Vorrichtungen
Fahrzeuge nur, wenn durch spezifische Projekttätigkeitengerechtfertigt
Andere spezifisch für die Vorhaben erforderliche Geräte
Belegte und gerechtfertigteAusgaben. Es ist nichterlaubt, MaterialienzwischenPartner anzukaufen.
Es ist der Ankauf, die Miete und das Leasing von Asustattungsgegenständenunter Einhaltung der Bestimmungen zu den öffentlichen Lieferverträgenund der Grundsätze der Transparenz, Unparteilichkeit und Wirtschaftlichkeit seitens privater Akteure möglich. Investitionsgüter: verrechenbar sind nur die Amortisierungsanteile imRahmen des Nutzungsanteils für das Projekt und die Dauer desselben. Spezialausrüstungen: es sind die Gesamtkosten zulässig, sofern die Beibehaltung des Eigentums für mindestens 5 Jahre verifiziert wird
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Infrastrukturen und GebäudeErrichtung/Wiederherstellung von
Gebäuden, die im Eigentum desBegünstigten stehen, sofern die Zweckbestimmung mit dem Output desProjektes im Zusammenhang steht und die Stabilitätsklausel eingehalten wird;
Ankauf von Grundstücken im Rahmenvon 10% der Projektkosten (15% fürvernachlässigte oder vorher industriellgenutzte Standorte). HöhereSchwellenwerte werden von der VB nurfür Vorhaben im Umweltschutzzugelassen;
Ankauf von Gebäuden im Rahmen von 10% der Projektkosten, sofern die Zweckbestimmung mit dem Outputs desProjekts im Zusammenhang steht und die Liegenschaft in den letzten 10 Jahrennicht staatliche oder EU-Finanzierungenerhalten hat.
Grundsätzlich werden nichtInfrastrukturarbeiten finanziert, sondern nur die Konzepte oder die Machbarkeitsstudien. Ausnahmen sindzugelassen für:
Infrastrukturen, die Teil einesumfassenden Tourismuskonzepts sind, das auf den Export ausgerichtet ist;
Infrastrukturen, die “Gemeingüter” darstellen und nicht den Zweck haben, Erträge zu erzielen, bzw. Vorhaben, bei denen das private Investitionsinteressegering ist;
Ein Projekt mit überschaubarenDimensionen, was heißt, dass es nichtden Großteil der Mittel beansprucht, die einem Land seitens desKooperationsprogramms zur Verfügungstehen.
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Was ist sicher nicht zulässig?
Die erstattungsfähige Mehrwertsteuer
Die Ausstellung von Rechnungen zwischen Projektpartnern
Die Kosten von Schenkungen bis zu 50 Euro, die im Zusammenhang mit Förder-, Kommunikationstätigkeiten, Werbung und Information stehen.
Ordnungs- und Vertragsstrafen
Die Amortisierung von Gütern, für die bereits frühere Beiträge bezogen wordensind
Die Doppelfinanzierung (Häufung von Beiträgen über 100% der Kosten des Gutes)
Kosten, die mit der Fluktuation des Wechselkurses zusammenhängen
Zinsaufwendungen
Zinsaufwendungen bei der Bank
Die Kosten von Schenkungen bis zu 50 CHF, die im Zusammenhang mit Förder-, Kommunikationstätigkeiten, Werbung und Information stehen.
Kosten, die mit der Fluktuation des Wechselkurses zusammenhängen
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Mein Projekt ist genehmigt worden…
Umgestaltung des Budgets Falls eingefordert
Aktualisierung der Erklärungen Falls eingefordert
Unterschrift des Partnerschaftsabkommens
Unterschrift der Vereinbarung für die Zuweisung des Beitrags
Gute Arbeit und behalten Sie die Leitlinien für die Einhaltung derFristen und vertraglichen Pflichten im Auge (Monitoring, Abrechnung, Kommunikation…)!
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Wann erhalte ich den Beitrag?
40% des Beitrags unter derBedingung, dass der ersteVorschuss ausgegeben wurde
Bis zu 20% Restbetrag(gewährter Beitrag –festgestellteUnregelmäßigkeiten –bereits ausbezahlter Beitrag)
Bis zu 15% des gewährtenBeitrags (mit vorherigerBürgschaft für die privatenPartner)
Nachfolgende Teilbeträgewerden zweimal jährlichaufgrund der abgerechnetenund validierten Ausgabenausbezahlt (bis zu 65%)
I. Vorschuss
II. Vorschuss
Saldo
I. Vorschuss
Rückzahlung
Saldo
Begünstigte von Staatshilfen
Begünstigte
Bis zu 20% Restbetrag(gewährter Beitrag –festgestellteUnregelmäßigkeiten –bereits ausgezanlterBeitrag)
40% des Beitrags gegenVorlage einerBürgschaftspolizze überdenselben Betrag
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Wann erhalte ich den Beitrag?
Erreichung von 20% der
veranschlagten Gesamtkostendes Projekts
Vorschuss
Vorschuss
Vorschuss1
2
3
Erreichung von 50% der
veranschlagten Gesamtkostendes Projekts
Erreichung von 80% der
veranschlagten Gesamtkostendes Projekts
Die ausgezahlten Vorschüsse liegen über 10.000,00 CHF.
Für den Antrag auf Auszahlung desschweizerischen Beitrags sind die offiziellen Formulare zu verwenden, die von den spezifischenInternetseiten herunterzuladen sind:
Vorschussantrag (VA)Auszahlungsantrag (AZA) Übersichtstabelle zu denProjektkosten (TPK) Zeiterfassungsformular, das von den Partnern aus der Schweizbereitgestellt wird (ZEF)
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