projekt betreuungsoptimierung braunschweig beratungsbüro betreuung scheffer-gassel / busche
TRANSCRIPT
Projekt Betreuungsoptimierung Braunschweig
„Beratungsbüro Betreuung“
Scheffer-Gassel / Busche
Projektentwicklung
Projektidee: 2006
Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Betreuungsangelegenheiten in einem „Bürgerbüro Betreuung“
durch: personelle Verstärkung der örtlichen
Betreuungsbehörde
Betreuungssituation in NiedersachsenEntwicklung von 2005 bis heute
Stetig steigende Anzahl der Betreuungsverfahren
überproportional ansteigende Ausgaben der Landeskasse für Betreuungssachen
Rückgang ehrenamtlicher Betreuungen, Anstieg von Berufsbetreuungen
Betreuungsverfahren in Niedersachsen am Jahresende
122.000124.000126.000128.000130.000132.000134.000136.000138.000140.000
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Verfahren
Verfahren
Betreuungskosten Niedersachsen
010.000.00020.000.00030.000.00040.000.00050.000.00060.000.00070.000.00080.000.000
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Kosten in Euro
Kosten in Euro
Entwicklung der Verteilung ehrenamtlicher und beruflicher Betreuung 2005 – 20010 (bei Erstbestellungen) in Niedersachsen in %
0
10
20
30
40
50
60
70
80
2005 2006 2007 2008 2009 2010
Ehrenamtliche
Berufsbetreuungen
Verteilung Familienangehörige und „Familienfremde“ bei Erstbestellungen ehrenamtlicher Betreuer in Niedersachsen in %
0
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20
30
40
50
60
70
2005 2006 2007 2008 2009 2010
Familienangehörige
Familienfremde
Projektanlass / Projektbegründung
hohe Anzahl von Betreuungen, insbesondere „teurer“ Berufsbetreuungen
Umfang der Betreuertätigkeit – keine klare Abgrenzung zwischen rechtlicher Vertretung und sozialer Hilfe
Betreuungen bestehen, obwohl kein aktueller Handlungsbedarf (mehr) für rechtliche Vertretung vorliegt
Rückzug der anderweitigen Hilfen auf Kosten der Betreuung
Wenig Akzeptanz durch Betroffene und/oder Angehörige bei Bestellung eines Berufsbetreuers (insb. bei Eilentscheidungen)
Projektbeschreibung
Ratsuchende Bürger und Betroffene erfahren in einem „Bürgerbüro“ bzw. „Beratungsbüro“ als zentrale Anlaufstelle der Betreuungsbehörde kompetente Beratung rund um das Institut der rechtlichen Betreuung, über konkrete Hilfemöglichkeiten abseits einer rechtlichen Betreuung und zu Möglichkeiten der privaten Vorsorge
Das Gericht wird erst in „2. Front“ tätig. Die Vorbereitung für eine Betreuerbestellung – detaillierte Aufgabenbeschreibung und Betreuervorschlag – erfolgt im „Bürgerbüro“.
Umsetzung des Projekts
Modellprojekt: Beschränkung auf die Stadt Braunschweig
Abordnung eines Mitarbeiters des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (LS) an die Betreuungsbehörde der Stadt Braunschweig zur Arbeit im „Bürger- bzw. Beratungsbüro“
Regelmäßige Sitzungen der Projektgruppe (beteiligte Akteure: Amtsgericht, Betreuungsstelle, Justizministerium, LS, Betreuungsverein, wissenschaftlicher Begleitforschung
Wissenschaftliche Evaluation
Ziele
Rückführung der Justiz auf Ihre Kernaufgaben Tatsächliche Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben
der Betreuungsbehörde Rechtliche Betreuung nur, soweit erforderlich
Ausschöpfung aller „anderen Hilfsmöglichkeiten“, dadurch Reduzierung der rechtlichen Betreuungen
Qualitätsverbesserung für Hilfesuchende durch Unterstützung ohne gerichtlichen Eingriffscharakter
Kostenreduzierung
Projektumsetzung Projektbeteiligte: MJ, MS (Personalabordnung: Landesamt) Amtsgericht Betreuungsstelle Betreuungsverein „Institut“ als Träger
delegierter Querschnittsaufgaben Vorarbeiten 2006 - 2008: Standortsuche Personalsuche Projektdurchführung 2008-2011 in BS
• Sachverhalts- ermittlung
Medizin.Sachverst.• Gutachten
Betreuungs-behörde.• Auswahl Betreuer
Anregung zurEinrichtung einerBetreuung
Hilfsbedürftiger
Rpfl. Richter
• Datenaufnahme• Aktenanlage
• Anhörung• Beschluss
A
B B
A
• Überwachung d. Betreuung• Jahresbericht• Betreuungsplan• Abrechn. Berufsb
AMTSGERICHT
Einrichtung einer BetreuungAblauf (alt)
Medizin.Sachverst.• Gutachten
Amtsgericht
Anregung zurEinrichtung einerBetreuung
Hilfsbedürftiger
• Beratung Vorsorgevollmacht etc.• Sachverhaltsermittlung• Mobilisierung mögl. Hilfen• Betreuerauswahl
• Anhörung• Beschluss
- Zentrale Anlaufstelle, „Bürgerbüro“
BETREUUNGSBEHÖRDE
Einrichtung einer BetreuungAblauf (neu)
Änderung der Arbeitsabläufe
Bei Gericht: Nicht jede persönlich vorgebrachte
Betreuungsanregung wird als Verfahren aufgenommen:
• Vermittlung an Betreuungsbehörde mit Zusage sofortiger Kontaktaufnahme
In geeigneten Fällen keine parallele Beauftragung eines Sachverständigen, zunächst Abwarten auf Ergebnis des Sozialberichtes
Änderung der Arbeitsabläufe
Bei der Betreuungsbehörde Weitergabe geeigneter Fälle an Beratungsbüro
• persönliches Gespräch, auch Hausbesuch• nicht nur Feststellung, sondern auch aktive Vermittlung
anderweitiger Hilfen
Offensive Werbung durch Flyer, Internet und aufsuchende Informationsgespräche in Heimen/Krankenhäusern/Stadtteilbüros
Untersuchungsmethode Dokumentationsbogen Fallbearbeitung Art und Grund der Fallaufnahme Vermutetes Krankheitsbild Art der Kontaktaufnahme mit der /dem
Betroffenen Probleme /Lösungen/Aufwand Betreuungsalternativen Ergebnis der Sachverhaltsermittlung
Erste Ergebnisse
304 Dokumentationsbögen Untersuchungszeitraum 07/2010 bis 09/2011
Art der Fallaufnahme: Direktkontakt: 21, 5 % Zuweisung durch Betreuungsstelle: 66,2 % Zuweisung durch AG: 12,2 %
Einrichtung und Vermeidung rechtlicher Betreuungen
Feststellung: rechtliche Betreuung nicht notwendig 63 % der Fälle davon: 83 % bei Direktkontakt zum Bürgerbüro
Alternativen: Erteilung einer Vollmacht: 84 % Anderweitige Hilfen: Nachbarschaftshilfe,
Ambulanter Pflegedienst, Eingliederungshilfe, Selbsthilfegruppen
Auswirkungen des Projekts Vernetzung der beteiligten Akteure im
Rahmen des Projektes bewirkte vor Ort: bessere Struktur und Qualität der
Zusammenarbeit Verständnis für Probleme/Arbeitsweisen des
jeweils anderen, dadurch Versachlichung der Problemdiskussionen
Verdeutlichung der Bedeutung der Betreuungsbehörde auf Ebene der kommunalen Entscheidungsträger
Erstes Fazit Betreuungsbehörde hat entscheidende
Steuerungsfunktion im Vorfeld betreuungsrechtlicher Verfahren Stärkung der Betreuungsbehörde trägt zu
Betreuungsvermeidung bei Einfordern der tatsächlichen Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben der Betreuungsbehörde trägt zu Betreuungsvermeidung bei
gute personelle und fachliche Ausstattung der Betreuungsbehörde ist dafür unabdingbar
„Nebenprodukt“: Der KOMPASS
Arbeitshilfe für ehrenamtliche Betreuer:
Entwicklungsteam: AG, Betreuungsstelle, Betreuungsverein
„Loseblattsammlung“ mit Formularen, Anträgen und Checklisten zur stetigen Aktualisierung und individuellen Ergänzung