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Projekt Erweiterte Selbstständigkeit
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Dienstbesprechung GS Neustadt a. d. W.
08. Dezember 2010
Budgeterhöhungen
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• Mittel nur zur Senkung des temporären Unterrichtsausfalls
• Vertretung von planmäßig zu erteilenden Unterrichtsstunden, die sich laut Gliederungsplan im IST der betreffenden Schule befinden
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Mittel dürfen nicht verwendet werden: • um zusätzliche Angebote zu schaffen • um strukturellen Unterrichtsausfall zu
minimieren • um längerfristigen Vertretungsbedarf zu
regulieren
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• 500,00 € pro Vollzeitlehrereinheit • Minimum 3500,00 € • Verbundene Systeme (z.B. GRS+)
werden rechnerisch als Einheit betrachtet
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• zunächst 75 % des Vorjahresbudgets • 100 % bei Vorlage der bereinigten
EDISON-Daten • bei Eintritt in das Projekt im laufenden
Schuljahr erfolgt die Budgetzuweisung anteilig pro Monat
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• das Budget wird für jedes Schuljahr neu berechnet
• Mittelübertragungen sind nicht möglich • die Mittel stehen den Schulen in
virtueller Form zur Verfügung
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• Grundsätzlich darf das zugewiesene Budget nicht überschritten werden
• in begründeten Ausnahmefällen und erst nach vorheriger Prüfung
• in begrenztem Rahmen und nach Maßgabe des Haushalts BE (PES-Mittel)
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• Beantragung bei der zuständigen Schulaufsicht erfolgt formlos
• grundsätzlich über EPoS • kein Anspruch auf Budgeterhöhungen • pauschale Budgeterhöhungen sind nicht
möglich • Budgeterhöhungen zur Finanzierung von
Honorarverträgen sind nicht vorgesehen
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• Prüfung durch die Schule, ob die geschuldete Arbeitsleistung tatsächlich abgerufen wurde
• Antrag erfolgt mindestens 14 Tage vor Ablauf des Vertrages
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• Name der PES-Kraft • Laufzeit/Anzahl der Mehrarbeitsstunden • Angabe der zu vertretenden Kraft
(Name, PN, Ausfallgrund, Anzahl der ausfallenden Stunden/Woche)
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Schulaufsicht prüft jeden Fall nach folgenden Kriterien:
• Unterrichtsversorgung • Budgetausschöpfung
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• der aktuelle Ausfall dauert weniger als 8 Wochen Ausnahmen: KAPOVAZ-Verträge können nur über
PES gemacht werden Verträge zur Regulierung der PES-
Anrechnungsstunden können als langfristige Verträge über das PES- Budget abgerechnet werden
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• ob rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind
• Zweckbindung der Mittel • Rechtsrahmen wurde von der Schule
beachtet Indikatoren: - nicht ausgeschöpfte KAPOVAZ- Verträge
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- Umgang mit Honorarverträgen: keine Budgeterhöhung, wenn mehr als 30 % der Verträge
Honorarverträge sind
- Erfüllung der Projektpflichten (Statistik, Vertretungskonzept)
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• Möglichkeit der Budgetentlastung über 42701 oder 42703 (z.B. rückwirkende Kostenübernahme bei Krankheit über acht Schulwochen, auch wenn mehrere Verträge hintereinander auf den gleichen Ausfallgrund geschlossen wurden)
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• kommt die Schulaufsicht nach der Prüfung zu einem positiven Ergebnis, so leitet sie den Antrag an Referat 31 weiter
• Referat 31 errechnet die Kosten und prüft, ob die haushaltsrechtlichen PES-Mittel zur Verfügung stehen
• Ergebnis der Prüfung wird der Schulaufsicht mitgeteilt
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• bei negativen Bescheid prüft die Schulaufsicht die Finanzierung durch ihr zur Verfügung stehende Mittel
• Schulaufsicht informiert die Schule über das Ergebnis
• Referat 31, PES-Controlling und PES-Projektleitung werden cc informiert
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• bei positiver Entscheidung veranlasst Referat 31 die Budgeterhöhung
• Controlling der Projektsteuerung prüft die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und dokumentiert den Vorgang
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Ohne schriftlichen und gültigen (von allen Parteien
unterzeichneten) Vertrag darf keine Vertretungskraft die Arbeit
aufnehmen
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Mit welchem Gehalt kann der Vertragsnehmer bei Vertragsabschluss
rechnen?
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• erst wenn ein ausreichendes Budget sichergestellt ist, können rechtlich verbindliche Erklärungen oder Handlungen erfolgen
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• Honorarverträge, für die das Budget nicht ausreicht, können unter Beteiligung der ADD jederzeit einvernehmlich aufgelöst oder für den Ablauf des nächsten Tages gekündigt werden
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• Es gilt immer die jeweils aktuelle Online-Version im Portal
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Wir bedanken uns herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen
viel Erfolg und viel Freude im
Projekt Erweiterte Selbstständigkeit