protokoll erörterungstermin im pfv deponie dk i in

44
Erörterungstermin am 03.04.2014 Antrag auf Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1) in der Ortsgemeinde Strohn Seite 1 von 44 Niederschrift über den Erörterungstermin am 03. April 2014 in der Gemeindehalle der Ortsgemeinde Strohn, Zur Schweiz 2 54558 Strohn Planfeststellungsverfahren gem. § 35 Abs. 2 KrWG zur Errichtung einer DK I Deponie im Bereich des Lavasandtagebaus „Strohn 17“ in der Ortsgemeinde Strohn Antragsteller: Fa. Scherer Baustoffe GmbH & Co KG

Upload: buicong

Post on 28-Jan-2017

225 views

Category:

Documents


1 download

TRANSCRIPT

Page 1: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 1 von 44

Niederschrift

über den Erörterungstermin am 03. April 2014

in der Gemeindehalle der

Ortsgemeinde Strohn,

Zur Schweiz 2

54558 Strohn

Planfeststellungsverfahren gem. § 35 Abs. 2 KrWG

zur Errichtung einer DK I Deponie

im Bereich des

Lavasandtagebaus „Strohn 17“

in der Ortsgemeinde Strohn

Antragsteller: Fa. Scherer Baustoffe GmbH & Co KG

Page 2: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 2 von 44

Seite 2 von 44

T a g e s o r d n u n g:

Seite

1. Begrüßung und Eröffnung des Erörterungstermins 3

2. Einführung und Organisatorisches 3

3. Vorstellung des Vorhabens durch Scherer Baustoffe 5

GmbH & Co.KG

4. persönliche fristgerechte Einwendungen 7

5. Einwendungen zum Verfahren

- Raumordnungsverfahren 9

- Vollständigkeit der Planunterlagen während der Offenlage 10

6. Einwendungen zum Inhalt des Planfeststellungsantrages

- Planrechtfertigung 11

- Auswirkungen der Deponie

- Vorbelastung des Deponiegeländes und ihre Auswirkungen 19

- Schutz des Grundwassers/Wasserschutzgebiet 23

- Auswirkungen auf die Gesundheit

- durch Lärm (incl. Verkehrslärm) 26

- durch Staub 29

- Naturschutzgebiet 32

7. Befreiung nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 32

8. Eingriffe in Natur und Landschaft; Landschaftsbild 34

9. Entwässerung 35

10. Sonstige Auswirkungen

- Erschütterungen 38

- Tourismus 38

- Landwirtschaft 39

- Wertverlust Immobilien 39

11. Schlussbemerkungen 40

12. Schließen des Erörterungstermins

Page 3: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 3 von 44

Seite 3 von 44

Tagesordnungspunkt 1:

Begrüßung und Eröffnung des Erörterungstermins

Der Verhandlungsleiter (VL), Herr Grunenberg, Leiter des Referates

Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz bei der Struktur- und Genehmi-

gungsdirektion Nord, Koblenz, eröffnet um 09:35 Uhr den Erörterungstermin und

stellt zunächst sich, seine Mitarbeiter sowie die Behördenvertreter mit ihren

jeweiligen Aufgabenbereichen vor.

Herr Grunenberg begrüßt im Einzelnen den Bürgermeister der zuständigen

Verbandsgemeinde Daun, Herrn Klöckner, den Ortsbürgermeister von Strohn, Herrn

Pohlen sowie für das Kreiswasserwerk (KWW) Cochem-Zell, Herrn Werkleiter

Fischer und den für das KWW tätige Herrn Dr. Köppen von der Wasser und Boden

GmbH.

Anschließend stellt Herr Scherer, Geschäftsführer der Antragstellerin, seine

anwesenden Mitarbeiter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Dazert, die Ingenieure des

Planungsbüros CDM Consult GmbH, sowie die beauftragten Gutachter, Herrn Dr.

Born (TÜV Rheinland) und Herrn Dr. Müller (Geotechnisches Sachverständigenbüro,

Leipzig), vor.

Tagesordnungspunkt 2:

Einführung und Organisatorisches

Herr Grunenberg fasst die wesentlichen Grundlagen eines Planfest-

stellungsverfahrens im Allgemeinen und die Aufgabe des Erörterungstermins im

Besonderen zusammen. Dabei weist er darauf hin, dass in diesem Termin keine

Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt. Die Einwender sollen

möglichst umfassend informiert werden und ihnen soll Gelegenheit gegeben werden,

ihre Einwendungen gegen den Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Betroffenen

und den zuständigen Behörden zu erörtern.

Page 4: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 4 von 44

Seite 4 von 44

Der VL trägt anschließend die geplante Erörterungsreihenfolge vor, wonach

zunächst die innerhalb der Anhörungsfrist rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit

den dargestellten Inhalten besprochen werden sollen.

Anschließend soll die Erörterung der Stellungnahmen der als Vertreter öffentlicher

Belange in Rheinland-Pfalz anerkannten Naturschutzverbände erfolgen. In dieser

nach Themen geordneten Erörterung sollen auch die nicht rechtzeitig einge-

gangenen Einwendungen mitbehandelt werden.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 18.02.2013 haben sich zahlreiche Einwohner

aus Strohn und aus angrenzenden Ortsgemeinden sowie Orts- und Verbands-

gemeinden schriftlich mit Bedenken gegen die Maßnahme an die Genehmi-

gungsbehörde gewandt.

Gemäß § 68 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist der

Erörterungstermin grundsätzlich nicht öffentlich, d.h. der Personenkreis, der nicht

fristgerecht Einwendungen vorgetragen hat, ist nicht teilnahmeberechtigt.

Der VL hat in Vorbereitung des Termins die Zustimmung der Antragstellerin sowie

des Rechtsanwaltes der Einwender eingeholt, diesem Personenkreis sowie

Vertretern der Presse gemäß § 68 Abs. 1 S. 3 VwVfG die Anwesenheit dennoch zu

gestatten. Der VL versichert sich ein weiteres Mal dieser Zustimmung und weist

darauf hin, dass Ton- und Filmaufnahmen während der Veranstaltung aufgrund der

Nichtöffentlichkeit nicht zulässig sind.

Für die zeitliche Abfolge des Termins gibt der VL bekannt, dass zwischen 12:00 und

14:00 Uhr eine Mittagspause von 1 Stunde geplant sei.

Als Einstieg in die sachbezogene Erörterung stellt der VL den bisherigen Verlauf des

Genehmigungsverfahrens – beginnend mit den ersten informatorischen Gesprächen

zwischen Antragstellerin und Genehmigungsbehörde in 2010 – vor:

- 27.09.2011: Scoping-Termin gemäß (§ 5 Gesetz über die Umweltverträglich-

keitsprüfung, UVPG)

- 02.10.2012: Vorlage der Antrags- und Planunterlagen

- 16.11.2012: Unterlagen an Fachbehörden, -referate und Umweltverbände

- 21.12.2012: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Unterlagen im

Mitteilungsblatt der VG Daun

Page 5: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 5 von 44

Seite 5 von 44

- öffentliche Auslegung der Antrags- und Planunterlagen bei der

VGV Daun vom 02.01. bis 04.02.2013

fristgerechte Einwendungen: 1 Einzelperson, 1 Ehepaar

- 22.07.2013: Eingang Ergänzungsplanung für die Entwässerung der Deponie

- 19.11.2013: Verlegung des Erörterungstermins (aufgrund ergänzender

Stellungnahmen und fehlender Unterlagen zum Einzugsbereich

der Deponie sowie erkennbarer Wunsch in der Öffentlichkeit

nach zusätzlichen Informationen)

- 28.01.2014: Ergänzung der Unterlagen zum Einzugsbereich der Deponie mit

Angaben zum überwiegenden öffentlichen Interesse des Vor-

habens; Anpassung des Katalogs der beantragten Abfall-

schlüssel

- 31.03.2014: erweitertes Gutachten des TÜV Rheinland zur Beurteilung zu der

zu erwartenden Staubbelastung

- 31.03.2014: Antrag der VG Daun – Eigenbetrieb Abwasseranlagen –sie als

Träger der Abwasserbeseitigungspflicht für das Sickerwasser

von der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 Abs. 4 Lan-

deswassergesetz (LWG) zu befreien und die Abwasserbeseiti-

gungspflicht auf den Träger des Vorhabens zu übertragen.

Tagesordnungspunkt 3:

Vorstellung des Vorhabens durch Scherer Baustoffe GmbH & Co.KG

Der VL erteilt Herrn Scherer das Wort, der mittels einer Präsentation (Anlage 2)

weitere Einzelheiten zum bisherigen Verfahren aus der Sicht der Maßnahmeträgerin

darstellt.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 2010 die Einschränkungen

der bisherigen Verfüllungsmöglichkeiten von Steinbrüchen, Sand- und Tongruben

u.ä. bestätigt hat, habe die Antragstellerin als Alternative die Errichtung einer

Deponie mit den damit zu schaffenden höherwertigen Sicherheiten für die Umwelt

geprüft. Der Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz – Teilplan Siedlungsabfall – weise

für den Norden des Landes einen Bedarf insbesondere von Deponieraum der

Page 6: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 6 von 44

Seite 6 von 44

Deponieklasse 1 aus. Sofern die z. Zt. in der Erstellung und Beratung befindliche

Ersatzbaustoffverordnung (Verordnung des Bundes) in der derzeitigen Fassung in

Kraft treten sollte, werde es weitere Einschränkungen für die Verwertung von

mineralischen Abfällen ohne eine technische Absicherung, wie sie eine Deponie

vorsieht, geben. Dies zeige perspektivisch die Notwendigkeit, eine solche Deponie

einzurichten.

Herr Scherer weist auch auf Gespräche im Vorfeld des Genehmigungsantrages mit

der Ortsgemeinde Strohn, der Verbandsgemeinde Daun sowie insbesondere dem

Vulkaneifelkreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger hin. Da von diesen

Körperschaften die beabsichtigte Maßnahme unterstützt worden sei, sei eine erste

Planung erstellt worden, die auch Vertretern von Naturschutzverbänden vorgestellt

worden sei.

Im Rahmen dieser Gespräche mit dem Ortsgemeinderat Strohn sei eine deutliche

Verringerung der Liste derjenigen Abfälle (Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-

verordnung – AVV -) vorgenommen worden, die auf der Deponie eingelagert werden

sollen. Vorrangig sei die Annahme von mineralischen Abfällen geplant, die beim

Straßenbau – besonders im Auftrag des Landesbetriebes Mobilität (LBM) – anfallen

sowie von nicht recycelfähigem Bauschutt. Die Firma Scherer plane eine

durchschnittliche Abfallmenge von ca. 100.000 t jährlich.

Herr Valenti-Langer von der CDM erläutert anschließend Einzelheiten der Planung

für die Deponie (Präsentation Anlage 3).

Die Planung sehe vor, dass der Bereich der Lavagrube in 4 Abschnitte unterteilt

werde, die als getrennte Deponieabschnitte errichtet werden sollen. Für jeden der

Abschnitte werde - gesondert - die gemäß der Deponieverordnung (DepV) not-

wendige geologische Barriere, eine Basisdichtung sowie nach Abschluss der

Deponierung eine Oberflächenabdichtung errichtet. Anhand einer schematischen

Darstellung erläutert er dieses System der verschiedenen Abdichtungen (Anlage 3,

Folie 6, Seite 7), ausgehend von der geologischen Barriere, der Basisdichtung

(Kunststoffdichtungsbahn; KDB), der mineralischen Schutzschicht bis hin zur

Entwässerungsschicht. Das dort gesammelte Sickerwasser fließe über ein Rohr-

leitungssystem zu einem Sammelbecken (Anlage 3, Folie 7).

Page 7: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 7 von 44

Seite 7 von 44

Während zunächst die als DA 1 bezeichnete Fläche errichtet werde, erfolge auf dem

übrigen Grubengelände (künftige Deponieabschnitte 2 - 4) – soweit möglich – der

weitere Abbau der Lava.

Die von der Antragstellerin und der Kreisverwaltung des Vulkaneifelkreises verein-

barte s.g. Verzichtszone (ca. 75 m breit) zum Schutz der Flora und Fauna im Bereich

der Steilwände bleibe von der Deponierung ausgenommen.

Der DA 1 werde eine Fläche von 6,1 ha erreichen; die Gesamtfläche der Deponie

beträgt 21,4 ha.

Die Oberflächenabdichtung nach Abschluss der Deponierung soll aus einer

mineralischen Ausgleichsschicht und einer KDB bestehen. Als Abschluss wird eine

Rekultivierungsschicht mit Boden in einer Stärke zwischen 1 m und 2,5 m, abhängig

von der Art der Bepflanzung (Wiese, Bäume), aufgetragen.

Nach Abschluss der Rekultivierung soll die Deponie eine Höhe von ca. 460 m über

N.N. erreichen, etwa 15 m niedriger als der ursprüngliche Wartgesberg.

Der Vortrag endet mit dem Hinweis auf verschiedene Daten zum Gesamtvolumen

der Deponie, der geplanten jährlichen Abfallmenge, der voraussichtlichen Laufzeit

u.a. (Anlage 3, Folie 11).

Tagesordnungspunkt 4:

persönliche fristgerechte Einwendungen

Der VL wendet sich an die Einwender, die fristgemäß ihre Bedenken gegen das

Vorhaben geltend gemacht haben und bittet zunächst den Einwender 1 um seinen

Vortrag.

Das Anwesen von Einwender 1 befinde sich unmittelbar angrenzend an die

Lavagrube. Durch die dortigen Abbautätigkeiten entstünden bereits jetzt übermäßige

Belastungen durch Lärm (Maschinen, Fahrzeuge, Sprengungen) und Staub, die ihre

Gesundheit weiter beeinträchtigten. Subjektiv erachten sie die Situation als

„unerträglich“. Er befürchtet, dass durch die Errichtung und den Betrieb einer

Deponie dies nochmals verstärkt würde, vor allem, wenn auf der Deponie Abfälle mit

Page 8: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 8 von 44

Seite 8 von 44

Schadstoffen abgelagert würden, die nicht genehmigt sind. Daneben führe das

Vorhaben zu einem deutlichen Wertverlust seiner Immobilie.

Auf Nachfrage des VL erklärte sich Einwender 1 einverstanden, dass die

Einwendungen im Zusammenhang mit den speziellen Tagesordnungspunkten –

insbesondere zu Lärm und Staub – besprochen werden.

Die Einwendungen von Einwender 2 werden von einer Bevollmächtigten

vorgetragen. Der VL bittet diese, neben den von Einwender 2 erhobenen

allgemeinen Einwendungen zum Verfahren, wie die Mängel in der Informationspolitik

der Antragstellerin und fehlenden Anlagen in den ausgelegten Antrags- und

Planunterlagen, insbesondere die persönlichen Betroffenheiten des Einwenders 2

hervorzuheben.

Einwender 2 – so die Bevollmächtigte -wohne zwar nicht mehr in Strohn, habe aber

nach wie vor Eigentum in der Ortsgemeinde. Vor allem betreibe er eine Photo-

voltaikanlage. Er befürchte, dass die Staubbelastung durch die geplante Deponie

zunehme und die Anlage in ihrer Leistung beeinträchtigt oder gar beschädigt werde.

Dies führe zu Mindereinnahmen bei der Stromeinspeisung bzw. zu Reparaturkosten.

Ebenso wie Einwender 1 gehe er von einem Wertverlust seiner Immobilie aus, da

potentielle Käufer durch das Vorhandensein einer Deponie „abgeschreckt“ würden.

Der VL erläutert, dass die von Einwender 2 im Offenlegungsverfahren bemängelten

fehlenden Unterlagen sich auf Quellenangaben und Literaturhinweise in den

Fußnoten beziehen. In den Antragsunterlagen waren diese Quellen nicht hinterlegt.

Zu den von dem Einwender 2 gerügten Mängeln der Informationspolitik nennt Herr

Scherer einige Daten, an denen Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Gespräche

mit Vertretern der Orts- und Verbandsgemeinde und Infoveranstaltungen bereits

2010 und 2011 stattgefunden haben.

Nach formeller Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens 2012 sei die notwendige

öffentliche Information entsprechend den gesetzlichen Vorgaben z.B. (Offenlage der

Antrags- und Planunterlagen und deren vorherige Bekanntmachung) erfolgt.

Die Bevollmächtigte von Einwender 2 schließt sich dieser Auffassung nicht an und

bleibt bei der bisherigen Bewertung von Art und Umfang der Informationen zu der

geplanten Deponie.

Page 9: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 9 von 44

Seite 9 von 44

Der VL beendet die Erörterung zu diesem Tagesordnungspunkt, nachdem keine

weiteren Wortmeldungen vorliegen.

Tagesordnungspunkt 5:

Einwendungen zum Verfahren - Raumordnungsverfahren

Herr Grunenberg leitet danach über zu der Erörterung der Einwendungen gegen das

Planfeststellungsverfahren. Er gibt bekannt, dass er zu den einzelnen Einwendungen

jeweils die Naturschutzverbände nennen wird, die inhaltlich gleiche Bedenken

vorgetragen haben. Auch wenn zahlreiche Personen sowie Gemeinden und

Gemeindeverbände sich außerhalb der Einwendungsfrist schriftlich zum Vorhaben

geäußert haben, wird er diese namentlich anführen.

Er weist zunächst auf das Schreiben des BUND hin, mit dem die vereinfachte

raumordnerische Prüfung des Vorhabens gemäß § 16 Raumordnungsgesetz (ROG)

i.V.m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPG) als unzureichend eingestuft wurde.

Dadurch sei den umliegenden Gemeinden die Möglichkeit genommen worden, sich

zu den von ihnen befürchteten Auswirkungen der geplanten Deponie auf die Umwelt,

die Einwohner oder den Tourismus zu äußern.

Herr Diederichs und Herr Hein als Vertreter der Kreisverwaltung Vulkaneifelkreis

betonen, dass in Abstimmung mit der SGD Nord als obere Raumordnungsbehörde

das vereinfachte Verfahren als ausreichend erachtet werde, um die Überein-

stimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung abzuklären, da das künftige

Deponiegelände durch seine jahrelange Vornutzung als Lavasandtagebau geprägt

sei.

Das Raumordnungsverfahren sei grundsätzlich kein Instrument einer zusätzlichen

öffentlichen Beteiligung. Das Planfeststellungsverfahren diene u.a. gerade dazu, die

Öffentlichkeit zu beteiligen und Gemeinden und Bürgern die Möglichkeit zu geben,

sich zu der Planung zu äußern. Da der Detaillierungsgrad der Planunterlagen in dem

Page 10: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 10 von 44

Seite 10 von 44

Planfeststellungsverfahren ungleich größer sei als ein raumordnerisches Verfahren,

sei durch die Entscheidung den Bürgern auch kein Nachteil entstanden.

Die Bevollmächtigte von Einwender 2 hält diese Begründung nicht für ausreichend

und sieht im fehlenden Raumordnungsverfahren einen Mangel.

- Vollständigkeit der Planunterlagen während der Offenlage

Die ursprünglich vorgesehene und mit den entsprechenden Unterlagen ausgelegte

Planung sah eine Versickerung des Sickerwassers außerhalb des Deponiekörpers

vor. Im Juli 2013 wurde diese Absicht aufgegeben und eine Einleitung des Sicker-

wassers über die auf dem Tagebaugelände vorhandene Einleitungsstelle in die

öffentliche Abwasserkanalisation zur kommunalen Kläranlage in Gillenfeld vor-

gesehen.

Herr Römer als Vertreter des BUND bemängelt, dass eine solche grundlegende

Änderung zu einer erneuten Offenlage gemäß § 73 Abs. 3 VwVfG hätte führen

müssen.

Der VL erläutert dazu die Rechtsauffassung der Genehmigungsbehörde, dass sich

aus dieser Änderung lediglich eine erstmalige „Betroffenheit“ des örtlichen Trägers

der Abwasserbeseitigung, der Verbandsgemeinde Daun bzw. deren Eigenbetrieb

Abwasserbeseitigung, ergeben habe. Eine erneute allgemeine Offenlage der Plan-

unterlagen habe diese Umplanung jedoch nicht erfordert. Diese sei dement-

sprechend beteiligt worden.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der VL zu diesem TOP

die Erörterung.

Page 11: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 11 von 44

Seite 11 von 44

Tagesordnungspunkt 6:

Einwendungen zum Inhalt des Planfeststellungsantrages - Planrechtfertigung

Der VL wiederholt stichwortartig die zu diesem Thema sowohl von den

Naturschutzverbänden als auch von mehreren Einzelpersonen vorgetragenen

Zweifel an einer Verfüllpflicht der Antragstellerin, der Notwendigkeit einer Deponie

der Klasse 1 bzw. generell einer Deponie an dem geplanten Standort.

Herr Leinung (BUND) weist darauf hin, dass nach dem Bundesberggesetz (BBergG)

für den Betreiber eines bergrechtlich genehmigten Rohstoffgewinnungsbereiches

eine Verpflichtung zur Wiedernutzbarmachung des Geländes nach Ende der

Abbautätigkeit bestehe. Keinesfalls begründe das BBergG eine Pflicht zur Verfüllung,

vor allem nicht mit Abfällen.

Herr Prof. Dr. Erkert, (für die Landesaktionsgemeinschaft Natur und Umwelt

Rheinland-Pfalz – LAG -) weist ebenfalls auf eine fehlende gesetzlich vorgegebene

Verfüllpflicht hin. Er stuft das Tagebaugelände als ein spezifisches Biotop ein, das

nach Abschluss des Rohstoffabbaues der natürlichen Sukzession überlassen werden

sollte.

Herr Römer (BUND) bezweifelt, dass die zwischen der Ortsgemeinde Strohn und der

Antragstellerin im Rahmen des Pachtvertrages für die gemeindlichen Grundstücke

vereinbarte Wiederverfüllung auch für die Flächen gilt, die 2006 durch die

bergrechtlich genehmigte Erweiterung in den Abbaubereich einbezogen wurden.

Die Bevollmächtigte von Einwender 2 verweist auf den derzeit gültigen

Rahmenbetriebsplan von 2007. Zu diesem Zeitpunkt habe bereits gemäß dem

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) die Pflicht bestanden, für eine Verfüllung

unbelasteten Boden zu nutzen, der die Grenzwerte Z 0 bzw. Z 0* einhält. Daher hätte

dieser Rahmenbetriebsplan nie genehmigt werden dürfen.

Anmerkung:

(Werte Z0 / Z0* gem. LAGA = Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall;

Zielsetzung: Sicherstellung eines möglichst ländereinheitlichen Vollzugs des

Abfallrechts in der Bundesrepublik Deutschland)

Page 12: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 12 von 44

Seite 12 von 44

Herr Scherer entgegnet, dass es auch vor 2007 Rahmenbetriebspläne gegeben

habe. Das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) habe die Einhaltung der

Vorgaben in diesen Plänen überwacht. Inhaltlich seien die jeweiligen Rahmen- bzw.

Hauptbetriebspläne weder von der Kreisverwaltung des Vulkaneifelkreises noch von

der Ortsgemeinde Strohn bemängelt worden.

Herr Daichendt (LGB) führt aus, dass die Wiedernutzbarmachung neben den

Regelungen für die Verkehrssicherung des Tagebaugeländes gemäß BBergG in den

Abschlussbetriebsplan aufgenommen werden müssen. Allerdings seien bereits in

den verschiedenen Hauptbetriebsplänen Vorgaben für die Verfüllung enthalten.

Diese Regelungen habe das LGB in Anpassung an das BBodSchG auf die Werte der

LAGA (Z0 / Z0*) angepasst. Diese Genehmigung gelte nach wie vor.

Die Ausgestaltung der Wiedernutzbarmachung unterliegt dem Antragsrecht des

Grubenbetreibers bzw. des Grundstückseigentümers. Das LGB prüfe im Rahmen der

Zulassungen lediglich, ob das beantragte Konzept für die Wiedernutzbarmachung

geeignet und rechtlich zulässig ist.

Einwender 1 bezweifelt, dass es zukünftig möglich sein wird, den Tagebaubetrieb

fortzusetzen und gleichzeitig mit der Errichtung und dem Betrieb der Deponie zu

beginnen. Die Antragstellerin solle auf die Verfüllung verzichten und lediglich die

Böschungen sichern. Anschließend solle das Gelände der natürlichen Sukzession

überlassen werden.

Der VL erläutert die Notwendigkeit des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens

dahingehend, dass nach den bergrechtlichen Regeln eine Verfüllung nur noch mit

Material Z0 / Z0* vom LGB zugelassen werden könne. Die Verfüllung des Tagebaues

mit Abfällen, die eine höhere Schadstoffbelastung aufweisen, sei nur nach abfall-

rechtlichen Bestimmungen möglich. Dies bedinge auch einen Wechsel der zu-

ständigen Behörde sowie eine Entlassung des Tagebaues, ggf. eines Teilbereiches,

aus der Bergaufsicht.

Herr Daichendt führt aus, dass das LGB im notwendigen Abschlussbetriebsplan die

Wiedernutzbarmachung in Form der Planfeststellung für eine Deponie festschreibt.

Page 13: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 13 von 44

Seite 13 von 44

Herr Hein (Kreisverwaltung Vulkaneifelkreis) weist darauf hin, dass im Rahmen der

raumordnerischen Vorprüfung die Planrechtfertigung für die Deponie nicht Teil dieser

Prüfung war.

Frau Bartenschlager (Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbe-

aufsicht, - LUWG -) betont, dass im Bereich der SGD Nord keine ausgewiesene

Deponie der Deponieklasse 1 existiere. Die von einigen Einwendern als Beleg für

einen fehlenden Bedarf zitierten Zahlen aus dem aktuellen Abfallwirtschaftsbericht

Rheinland-Pfalz orientierten sich ausschließlich an den Abfällen, die dem

Vulkaneifelkreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger angedient werden. So

sind darin die im Rahmen des Straßenbaues in der Verantwortlichkeit des Landes-

betriebes Mobilität anfallenden Abfälle nicht enthalten.

Herr Prof. Dr. Erkert verweist auf die Entsorgungsmöglichkeiten auf den

bestehenden Deponien DK 2 im Bereich der SGD Nord (Sehlem, Mertesdorf,

Eiterköpfe) sowie auf Deponien im Süden von Nordrhein-Westfalen.

Der VL bestätigt nochmals das Fehlen einer Deponie der Klasse DK 1 im Norden

von Rheinland-Pfalz. Ob und ggf. in welcher Menge Abfälle aus Rheinland-Pfalz

nach Nordrhein-Westfalen gelangen und welche Deponien dabei genutzt werden, sei

nicht bekannt.

Frau Bartenschlager gibt zu bedenken, dass die in Rheinland-Pfalz anfallenden

Abfälle vorrangig auch dort beseitigt werden sollen.

Herr Römer verweist auf eine ihm bekannte Information, dass seitens des Land-

kreises Ahrweiler kein Bedarf für eine Deponie DK 1 gesehen werde. Soweit Abfälle

anfielen, die auf einer solchen Deponie abgelagert werden müssen, bestünden

bereits entsprechende Möglichkeiten.

Herr Scherer führt nochmals an, dass er sich vor Beginn seiner Planungen für die

Deponie mit Vertretern der umliegenden Landkreise beraten habe und ihm ein

Bedarf signalisiert worden sei.

Page 14: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 14 von 44

Seite 14 von 44

Der VL berichtet dazu von einem Gespräch, das 2011 bei der SGD Nord mit

Vertretern der Landkreise, des LGB und LBM geführt wurde. Der Bedarf an

Deponieraum für mineralische Abfälle wurde damals ausdrücklich bestätigt. Die

einzelnen Landkreise als zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sahen

sich aber außer Stande, eigene Anlagen zu errichten, da ein wirtschaftlicher Betrieb,

der die Gebührenzahler nicht unerheblich belastet, nicht sichergestellt werden könne.

Einwender 1 berichtet von Beobachtungen in den vergangenen Jahren, wo nach

Schneefällen an einigen Stellen des Tagebaues der Schnee geschmolzen sei. Er

behauptet, dies sei auf abgelagerten Straßenkehricht zurück zu führen, der auf

Grund organischer Zersetzung Wärme erzeugt habe bzw. dessen Salzgehalt

(Winterdienst) dafür verantwortlich sei.

Herr Scherer widerspricht dieser Darstellung und erklärt, dass auf Grund eines

Sonderbetriebsplanes des LGB auf dem Tagebaugelände mittels einer mobilen

Sortieranlage Straßenkehricht abgesiebt worden sei. Es habe weder ein Schreddern

noch eine Deponierung dieser Abfälle stattgefunden.

Der VL erinnert daran, dass Herr Scherer zu Beginn der Erörterung auf die im Antrag

auf Planfeststellung gelisteten möglichen Abfallschlüssel gemäß der Abfallver-

zeichnisverordnung (AVV) für eine Deponie DK 1 hingewiesen habe. Diese Liste

wurde in zahlreichen Stellungnahmen der Naturschutzverbände sowie in Schreiben

besorgter Einwohner bemängelt, da einige Abfallschlüssel als „gefährliche Abfälle“

gekennzeichnet sind, wie z.B. bestimmte Aschen, asbesthaltige Baustoffe).

Wie Herr Scherer weiter dargelegt, ist diese Liste von 62 möglichen und 42

ursprünglich beantragten auf lediglich 20 Abfallschlüssel reduziert worden. Die

Ablagerung asbesthaltiger Baustoffe wird nicht mehr beantragt. Der VL bestätigt,

dass lediglich diese eingeschränkte Liste der Abfallschlüssel, von der Antragstellerin

mit dem Ortsgemeinderat Strohn abgestimmt worden sei, Gegenstand des Antrages

auf Planfeststellung bleibt.

Herr Prof. Dr. Erkert betont, dass z.B. verschiedene Aschen aus Verbren-

nungsanlagen mit schadstoffhaltigen Inhaltsstoffen belastet sein können, z.B.

Schwermetallen.

Page 15: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 15 von 44

Seite 15 von 44

Der VL erläutert die von der DepV vorgeschriebene mehrstufige Prüfung der Abfälle,

die ein Deponiebetreiber zu beachten hat (Deklarationsanalyse, Annahmekontrolle,

regelmäßige Kontrolluntersuchungen, Rückstellproben). Für einzelne Schadstoffe

bestimmt die DepV Grenzwerte, die dabei einzuhalten sind.

Frau Bartenschlager verweist in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidungshilfe

des LUWG mit Feststoff-Zuordnungswerten für die Entsorgung von gefährlichem

Boden und Bauschutt auf Deponien DK 1 und DK 2. Nach der DepV werden die

Schadstoffe überwiegend im sog. Eluat geprüft, bei dem mittels Lösungsmitteln

vorhandene Schadstoffe ausgewaschen werden. Nach der Entscheidungshilfe des

LUWG sind darüber hinaus Beprobungen des Feststoffes auf bestimmte Schwer-

metalle und auch PCB erforderlich. Die Vorgaben des LUWG sind zu beachten.

Herr Felten (Naturschutzbund Deutschland, NABU) bemängelt, dass die reduzierte

Liste der Abfallschlüssel nicht an die Naturschutzverbände weitergegeben worden

sei. Ungeachtet dessen wünscht er, dass bei Genehmigung der Deponie nur die

Abfälle eingelagert werden dürfen, die in der Vergangenheit nach der Bauschutt-

richtlinie zur Verfüllung verwendet werden durften.

Herr Scherer erinnert in diesem Zusammenhang an die Aussagen der öffentlich-

rechtlichen Entsorgungsträger zu den wirtschaftlichen Risiken für den Betrieb einer

solchen Deponie, die natürlich auch für einen privaten Unternehmer gelten würden.

Soweit sich durch den Vertrieb der Lava neben dem üblichen Bauschutt auch die

Möglichkeit bietet, zugelassene Aschen als Rückfrachten zu akquirieren,

beabsichtige er nicht, diese Möglichkeit im Voraus auszuschließen.

Die Bevollmächtigte von Einwender 2 fragt beim VL als Vertreter der zuständigen

Genehmigungsbehörde an, ob die Antragstellerin rechtlich die Möglichkeit habe,

nach Genehmigung der Deponie zu einem späteren Zeitpunkt die Liste der

Abfallschlüssel zu erweitern.

Grundsätzlich besteht in einem solchen Verfahren die Möglichkeit eines Antrages auf

Änderung/Ergänzung der Genehmigung. Die Antragstellerin beabsichtige, mit der

Ortsgemeinde Strohn einen Vertrag abzuschließen, der verbindlich – auch für einen

potentiellen Rechtsnachfolger – die Liste der Abfallschlüssel festschreibt. Darüber

hinaus werde in einem Änderungsverfahren auch der Ortsgemeinderat beteiligt, der

dann im Vorfeld gegen eine Erweiterung Einspruch erheben könne. Außerdem ist

Page 16: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 16 von 44

Seite 16 von 44

dieser Vertrag als Bestandteil der behördlichen Unterlagen bei allen Änderungen

beachtlich. Gegen den erklärten Willen der Ortsgemeinde als Grundstücks-

eigentümer dürfe insoweit nicht entschieden werden.

Herr Steffes (BUND) stellt die Frage, ob die Möglichkeit besteht, dass das Land

Rheinland-Pfalz – z.B. über den LBM – eine Erweiterung des Abfallkataloges durch-

führt, um dessen Abfälle zu entsorgen.

Der VL verweist auf die Stellung des Landkreises als öffentlich-rechtlicher Ent-

sorgungsträger, der zunächst vorrangig im Rahmen der Andienungspflichten

betroffen ist.

Einwender 1 fragt bei Herrn Scherer nach, wie er sicherstellen werde, dass die

Grenzwerte der DepV eingehalten werden.

Herr Scherer verweist nochmals auf das von der DepV vorgeschriebene Verfahren

mit Deklarations- und Kontrollanalysen, Sichtkontrollen beim Einfahren auf die

Deponie sowie beim Abkippen der Abfälle.

Der VL setzt die Erörterung fort und fasst zunächst die von den Natur-

schutzverbänden sowie der Bürgerinitiative vorgetragenen Bedenken bezüglich eines

uneingeschränkten Einzugsgebietes für die Abfälle zusammen.

Es wird befürchtet, dass in der Deponie zumindest teilweise Abfälle aus anderen

Bundesländern abgelagert werden. Mehrfach wird dazu das Stichwort

„Mülltourismus“ genannt.

Im Zusammenhang mit der raumordnerischen Vorprüfung ist dazu eine

Beschränkung des Einzugsbereiches auf einen Radius von 40 km um die Deponie

genannt worden.

Auch Herr Felten (NABU) hält eine Festlegung eines Einzugsbereiches auf 40-km

Radius für wünschenswert.

Herr Scherer widerspricht Herrn Felten, da er für eine pauschale räumliche

Begrenzung keinen sachlichen Grund sieht. Als Betreiber der Deponie orientiere er

sich daran, wo die entsprechenden Abfälle entstehen und ob die Entsorgung sowohl

für den Abfallerzeuger als auch für ihn als Deponiebetreiber im Einzelfall als

wirtschaftlich bewertet werden könne.

Page 17: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 17 von 44

Seite 17 von 44

Die Reduzierung des möglichen Abfallkatalogs auf die jetzt verbliebenen Abfall-

schlüssel bedeute bereits ein größeres wirtschaftliches Risiko als ursprünglich

kalkuliert. Weitere Einschränkungen bedeuteten das Ende der Planung.

Herr Leinung (BUND) hält den Nachweis für einen Bedarf für eine solche Deponie für

nicht erbracht.

Herr Felten (NABU) erkundigt sich bei Herrn Scherer nach den Auswirkungen, wenn

der LBM zeitweise nur geringe oder keine Abfälle anliefert.

Herr Scherer betont nochmals, dass der Betrieb der Deponie allein sein Risiko

darstelle; dazu gehöre durchaus auch ein unregelmäßiger Anfall der Abfälle.

Herr Diederichs (Kreisverwaltung Vulkaneifel) erinnert daran, dass der 40-km Radius

sich von der kürzesten Entfernung nach NRW ableite. Unter den derzeitigen

Bedingungen müsse z.B. Hausmüll, der im Landkreis Vulkaneifel entsteht, über

größere Entfernungen befördert werden.

Herr Felten (NABU) bestreitet nicht, dass ein nicht beschränkter Einzugsbereich

kaufmännisch sinnvoll sei, will aber auf einen 40-km Radius nicht verzichten.

Herr Leinung (BUND) sieht nach wie vor die Gefahr des „Mülltourismus“, wenn das

Einzugsgebiet räumlich nicht beschränkt wird. Wenn der Abfall innerhalb dieses

Bereiches nicht für den Betrieb der Deponie ausreiche, sei damit die Notwendigkeit

der Deponie in Frage gestellt.

Dazu weist der VL darauf hin, dass der Vulkaneifelkreis wegen der unterschiedlichen

Abfallströme aus dem Landkreis heraus wohl keine konkreten Angaben zu den

Abfallmengen machen könne. Außerdem unterliegen nicht alle Abfälle der

Andienungspflicht an den Landkreis. Daher sehe dieser sich auch außerstande, eine

eigene Deponie mit einem vertretbaren Kosten- und Gebührenrisiko zu betreiben.

Darüber hinaus bestehe auf Grund der aktuellen Rechtslage keine Verpflichtung, die

Annahme von Abfällen auf einer Deponie nur auf einen begrenzten Einzugsbereich

zu beschränken. Dies wäre in erster Linie für einen öffentlich-rechtlichen

Entsorgungsträger (z.B. Landkreis) denkbar.

Page 18: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 18 von 44

Seite 18 von 44

Herr Rörig (Mitarbeiter d. Antragstellerin) fügt dazu an, dass der LBM die Entsorgung

seiner Abfälle ohne Beteiligung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers durch-

führe. Daher seien diese Abfallmengen dort auch nicht statistisch erfasst.

Herr Prof. Dr. Erkert befürwortet ebenfalls eine räumliche Begrenzung des Einzugs-

gebietes.

Herr Felten (NABU) schlägt vor, die bislang favorisierte 40-km-Grenze zugunsten

einer Beschränkung auf den Vulkaneifelkreises und die angrenzenden Landkreise

auszudehnen.

Zu den beantragten Abfallschlüsseln fragt Herr Felten (NABU) nochmals nach, ob

alle Abfälle mit organischem Anteil von der Deponierung ausgeschlossen seien.

Frau Bartenschlager (LUWG) verweist auf die Abfallverzeichnisverordnung und die

dort gelisteten Abfallschlüssel der Gruppe 20. Alle entsprechenden Abfallschlüssel

seien von der Antragstellerin aus der beantragten Liste gestrichen worden.

Der VL wendet sich an die Einwender und Naturschutzverbände, ob weiterer

Erörterungsbedarf bezüglich des bestehenden zivilrechtlichen Vertrages über die

Nutzung der gemeindlichen Grundstücke für den Lavasandtagebau zwischen der

Ortsgemeinde Strohn und der Antragstellerin bestehe.

Herr Römer (BUND) beabsichtigt zunächst eine entsprechende Prüfung des

Vertrages und will sich ggf. gesondert dazu äußern.

Der VL beendet die Erörterung zu diesem Tagesordnungspunkt, nachdem keine

weiteren Wortmeldungen vorliegen.

Der Erörterungstermin wurde für eine Mittagspause von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr

unterbrochen.

Page 19: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 19 von 44

Seite 19 von 44

Tagesordnungspunkt 6:

Auswirkungen der Deponie - Vorbelastung des Deponiegeländes und ihre Auswirkungen

Der VL trägt die vom BUND erhobenen Bedenken vor. Darin wird auf die mangel-

hafte Darstellung in den Planfeststellungsunterlagen bezüglich der möglichen Schad-

stoffbelastung auf Grund der bergrechtlich genehmigten Verfüllung von ca.

1 Mio. t Abfall hingewiesen. Ohne Feststellung des Ist-Zustandes und des Aus-

schlusses eventueller Gefährdungen dürfe auf diesen Flächen keine Deponie er-

richtet werden.

Darüber hinaus bestehe die Gefahr von Setzungen, die das Abdichtungssystem der

Deponie beeinträchtigen können.

Der Untergrund im Lavasandtagebau sei für eine Deponie ungeeignet, da dieser

keine Rückhaltefunktion besitze. Für den bisherigen Ablagerungsbereich fordere der

BUND daher eine Basisabdichtung.

Außerdem werde die künftige behördliche Zuständigkeit für die bereits erfolgten

Verfüllungen erfragt.

Herr Leinung (BUND) bekräftigt, dass von den bisher eingebrachten Materialien eine

unkalkulierbare Gefährdung ausgehe. Nur durch eine Umlagerung auf einen vorher

abgedichteten Grubenbereich könne verhindert werden, dass eine Gefährdung von

Boden und Grundwasser entstehe bzw. bestehen bleibe. Eine Abdichtung der bisher

verfüllten Massen reiche nicht aus.

Zu dem von Herrn Prof. Dr. Erkert (LAG) erfragten negativen Auswirkungen auf das

Abdichtungssystem der auch künftig zu erwartenden Sprengungen im parallel

betriebenen Tagebau bat der VL, dies zurück zu stellen und bei dem speziellen

Tagesordnungspunkt zu erörtern.

Herr Römer (BUND) bemängelt, dass in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die

„Vorbelastung“ des Geländes durch die bisherige Verfüllung nicht ausreichend

berücksichtigt worden sei. Er vermisse eine tatsächliche „0-Varianten-Prüfung“.

Page 20: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 20 von 44

Seite 20 von 44

Herr Best-Theuerkauf (CDM) erläutert, dass die UVP auf der Basis der bisherigen

bergrechtlichen Genehmigungen einschließlich der ursprünglich beabsichtigten

Rekultivierung des Tagesbaues erstellt worden sei. Dieser Untersuchungsrahmen,

der auch im Scoping-Termin abgestimmt worden sei, berücksichtige die normen-

konforme Ausführung des bergrechtlichen Verfahrens.

Herr Daichendt (LGB) stellt dar, wie das LGB über die Eigenkontrolle des Gruben-

betreibers sowie durch die Fremdüberwachung (mittels Bodenschürfen) die

ordnungsgemäße Verfüllung sicherstellt. Eine „0-Variante“ werde aus seiner Sicht mit

dem Abschlussbetriebsplan hergestellt.

Der VL fragt bei Herrn Daichendt nach, ob in dem Abschlussbetriebsplan

Abdichtungs- oder sonstige Sanierungsmaßnamen vorgesehen seien.

Herr Daichendt erwidert, dass in einem Abschlussbetriebsplan bei erkennbaren

Anhaltspunkten Regelungen zu treffen seien. Vorliegend gebe es keine Hinweise,

dass eine Gefährdung eines der Schutzgüter, die im UVPG benannt sind, bestehe.

Herr Römer (BUND) vermisst im Zusammenhang mit der bestehenden Verfüllung

eine Baugrunduntersuchung, die deren Eignung als Basis für eine Deponie

sicherstellt.

Er weist auf eine Deponie in Luxemburg hin, bei der sich im Untergrund durch

entsprechende mineralische Schichten und Wasser eine Gleitschicht gebildet habe,

die zu einem Hangrutsch geführt habe. Er fragt, ob ein solcher Vorfall auch in der

Deponie in Strohn möglich sei.

Darauf antwortet Herr Dr. Weiß (CDM) für die Antragstellerin: Bei der bisherigen

Verfüllung seien inerte Stoffe unterschiedlicher Art eingebaut. Für die Basis der

Deponie müsse stellenweise eine Umprofilierung vorgenommen werden. Danach

werde eine Standsicherheitsprüfung erfolgen, wobei ggf. eine Nachbesserung mittels

technischer Methoden (Tiefenverdichtung) erfolgt. Das Verfüllmaterial verfüge in der

Höhe, wie es hier aufgeschüttet wurde, bereits über eine Eigenstabilität.

Nach Auskunft von Herrn Daichendt (LGB) sei die Frage einer Stabilität, wie sie jetzt

für die Deponie erforderlich wird, im bisherigen Verfahren nicht gesondert überprüft

worden, da es sich um eine „Verfüllung“ gehandelt habe.

Page 21: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 21 von 44

Seite 21 von 44

Der VL wiederholt nochmals, dass die Deponie, beginnend mit der künstlichen

geologischen Barriere, erst errichtet wird, wenn der bisherige Verfüllbereich als

Planum ordnungsgemäß hergestellt ist.

Herr Leinung (BUND) fragt nach, in welchem Umfang die von Herrn Weiß erwähnten

Umprofilierungen dazu führen, dass die verfüllten Materialien auf andere Bereiche

des Lavasandtagebaues verteilt werden.

Herr Scherer versichert, dass bei diesen Maßnahmen Bodenbewegungen mit dem

vorhandenen Verfüllmaterial nur innerhalb der vorgesehenen Deponiefläche

stattfinden.

Herr Prof. Dr. Erkert erkundigt sich, wer für die bisherigen Verfüllmassen haftet,

wenn es entgegen den Aussagen der Fachleute zu Rutschungen oder Aus-

schwemmungen kommen sollte.

Der VL bestätigt, dass die Antragstellerin sowohl als Betreiberin des Tagebaues als

auch der Deponie für die bisherigen Verfüllungen verantwortlich bleibe.

Herr Römer (BUND) fragt nochmals nach der behördlichen Verantwortung für die

bisherigen Verfüllungen, die nach seiner Ansicht eine Altlast darstellen, sobald die

Entlassung aus der Bergaufsicht erfolgt ist. Er hält eine Prüfung dieser Verfüllung im

Hinblick auf die Notwendigkeit einer Sanierung im Sinne des BBodSchG für

erforderlich.

Der VL weist darauf hin, dass von den nach Bergrecht erfolgten Verfüllungen nach

Bewertung des LGB keine Gefahren ausgehen. Eine Einstufung als „Altlast“ gemäß

dem BBodSchG sei daher nicht gerechtfertigt.

Herr Geuting (SGD Nord) führt weiter aus, dass die Bewertung der Verfüllung u.a.

auf Grund der Ergebnisse der vorhandenen Grundwassermessstellen vorgenommen

werde. Die Entlassung aus der Bergaufsicht und die Übernahme ins Abfallrecht

erfolgen erst, wenn die Untersuchungen zur Standsicherheit erfolgreich abge-

schlossen seien.

Page 22: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 22 von 44

Seite 22 von 44

Der VL weist auf eine weitere Einwendung bezüglich der Standsicherheit der

Deponie hin. Da auch nach Errichtung der Deponie Lava abgebaut wird, stelle sich

die Frage, ob die Erschütterungen durch die Sprengungen die geologische Barriere

sowie die Basisdichtung der Deponieabschnitte beeinträchtigen können.

Die Antragstellerin hat dazu Herrn Dr.-Ing. Habil. Bernd Müller um eine fach-

technische Prüfung und Bewertung gebeten (Anlage 4).

Herr Dr. Müller verweist auf Ergebnisse einer umfangreichen europaweiten Studie.

Eine wesentliche Erkenntnis daraus ist die Feststellung, dass Art und Menge des

Sprengstoffes maßgeblich die Erschütterungen beeinflussen und zwar dahingehend,

dass je höher die Sprengenergie sei umso geringer die Erschütterungen seien. Statt

wie bisher die Schwingungsfrequenz zu messen, seien die Schwinggeschwindigkeit

und die erzeugte Dehnung aussagekräftiger für die Beurteilung der Auswirkungen

von Erschütterungen.

Speziell zu der vorliegenden Problematik kann Herr Müller auf Untersuchungen an

einer vergleichbaren Deponie in Hessen verweisen. Die dortigen Versuche zeigten,

dass bei den vergleichbaren Verhältnissen wie in Strohn Beschädigungen der

Abdichtungssysteme nicht zu erwarten seien. Dies gelte auch für die KDB in der

Basisdichtung.

Einwender 1 widerspricht dieser Einschätzung und verweist auf die Schäden, die an

seinem Wohnhaus seit 1969 entstanden sind. Auch nach einer Sanierung 2002 seien

wiederum Beschädigungen entstanden, die eine erneute Sanierung mit vergleich-

barem Kostenaufwand wie 2002 erforderten. Nach wie vor führt er die Schäden auf

die Sprengungen zurück, deren Zahl auch noch zugenommen habe.

Herr Steffes (BUND) erfragt bei Herrn Dr. Müller die Übertragbarkeit der von ihm

vorgetragenen Ergebnisse der Studie in Hessen auf die Verhältnisse im Tagebau in

Strohn. Insbesondere müsse Herr Dr. Müller für eine Vergleichbarkeit die Art des

abzubauenden Materials sowie des verwendeten Sprengstoffes in Strohn kennen.

Herr Dr. Müller bestätigt, dass er auf Grund der vorhandenen Kenntnisse vertretbar

die Ergebnisse der Studie in Hessen mit dem Tagebau Strohn vergleichen könne.

Das in Strohn vorhandene Lavagestein unterscheide sich nicht von Lava in anderen

Page 23: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 23 von 44

Seite 23 von 44

Gebieten der Bundesrepublik Deutschland. Herr Dr. Müller verweist auf das in

seinem Vortrag gezeigte Diagramm über die Auswirkungen verschiedener Spreng-

stoffe auf die unterschiedlichen Gesteine (Anlage 4, Folie 7, Seite 4).

Bezüglich des Grundwassers im Bereich des Lavasandtagebaues möchte die

Bevollmächtigte von Einwender 2 wissen, welche Behörde für dessen Überwachung

zuständig sei.

Herr Daichendt (LGB) verweist auf entsprechende Grundwassermessstellen im An-

und Abstrom des Tagebaues, die regelmäßig beprobt, analysiert und ausgewertet

werden. Darüber hinaus obliegt der SGD Nord, vorliegend der Regionalstelle

Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Trier, die allgemeine Über-

wachung der Gewässer, die diese Aufgabe anhand der Analysen aus Ober-

flächengewässer- und Grundwasserproben erfüllt.

Auswirkungen der Deponie - Schutz des Grundwassers/Wasserschutzgebiet

Der VL weist stichwortartig auf die zu dieser Problematik von den

Naturschutzverbänden, vom kommunalen Gebietskörperschaften sowie von Einzel-

personen vorgetragenen Bedenken und Befürchtungen hin, dass von der beab-

sichtigten Deponie negative Auswirkungen auf das Grundwasser im Allgemeinen

sowie auf das nördlich des Tagebaues liegende Wasserschutzgebiet ausgehen

könnten.

Herr Fischer (Leiter Kreiswasserwerk Cochem-Zell, KWW) betont die Bedeutung

dieses Wasserschutzgebietes für das KWW, das mit dem dort geförderten Trink-

wasser von 800.000 bis 900.000 m³ jährlich rd. 15.000 Menschen versorgt. Eine

Verunreinigung des Wassers führe zu unabsehbaren Problemen bei der Trinkwas-

serversorgung.

Herr Fischer bestätigt allerdings auch die bisherigen fachtechnischen Erkenntnisse,

dass die geplante Deponie höchstwahrscheinlich außerhalb des Wasserschutz-

gebietes liege und erkennt auch an, dass der ursprünglich geplante Umfang der

Abfallschlüssel deutlich begrenzt worden sei. Allerdings sieht er nach wie vor ein

Restrisiko, so dass angesichts des hohen Stellenwerts des Schutzgutes

Page 24: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 24 von 44

Seite 24 von 44

„Trinkwasser“ dieses am besten vor Gefahren gesichert werde, indem auf die

Errichtung einer Deponie in unmittelbarer Nähe verzichtet werde.

Das KWW wünsche sich im Falle einer Entscheidung für die Deponie die

Anerkennung einer Haftung des Landes Rheinland-Pfalz für das Wasserschutz-

gebiet.

Der VL weist darauf hin, dass für das Wasserschutzgebiet derzeit ein Verfahren zur

Neuabgrenzung stattfinde. Gutachterlich begleitet werde dieses Verfahren durch

Herrn Dr. Köppen von der Wasser und Boden GmbH, dem der VL damit das Wort

erteilt.

Der Tagebau der Fa. Scherer in Strohn liege nicht im Einzugsgebiet der vom

Kreiswasserwerk Cochem-Zell genutzten Brunnen und damit außerhalb des noch

abzugrenzenden Wasserschutzgebietes.

Herr Dr. Köppen erläutert mittels seiner Präsentation (Anlage 6), welche Erkennt-

nisse über die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse im Bereich des

Wasserschutzgebietes und der angrenzenden Bereiche vorliegen. Außerdem

berichtet er von den Maßnahmen die bereits durchgeführt wurden bzw. die auch

noch erfolgen, so z.B. eine Bohrung, die aktuell am heutigen Tage begonnen wurde.

Herr Dr. Köppen geht davon aus, dass alle notwendigen Messergebnisse und deren

Bewertung bis Herbst 2014 vorliegen und dann der Abgrenzungstermin durchgeführt

wird.

Herr Poppe (LGB) wiederholt, dass die vorgetragenen Ergebnisse der Unter-

suchungen durch die Wasser und Boden GmbH die bereits bekannten Teil-

ergebnisse des LGB aus der Vergangenheit (gemeint ist die Trennung der Bereiche

Lavasandtagebau und Wasserschutzgebiet) bestätigen. Er sieht daher kein

Restrisiko für die Trinkwassergewinnungsanlagen.

Herr Dr. Dazert spricht den Leiter des Kreiswasserwerkes, Herrn Fischer, auf Grund

der nochmaligen Aussagen bezüglich der Erkenntnisse über die Grundwasser-

fließrichtungen an und fragt, ob dessen Bedenken nunmehr ausgeräumt seien.

Page 25: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 25 von 44

Seite 25 von 44

Herr Fischer beharrt weiterhin darauf, dass auch die jetzt vorgetragenen Aussagen

ein Restrisiko für das WSG nicht ausschließen.

In einigen Einwendungen wird die Sorge vorgetragen, dass eine Erhöhung der Trink-

wasserförderung im bestehenden WSG auf die Grundwasserfließrichtung auswirken

könne.

Herr Kugel (SGD Nord, Referat 34) weist darauf hin, dass das KWW derzeit bereits

etwa 90 v.H. der vorhandenen Kapazität des WSG nutzt. Eine Erhöhung der derzeit

genehmigten maximalen Fördermenge von 1 Mio. qm³ hätte negative Auswirkungen

auf dessen Nutzbarkeit, da mit der genehmigten Fördermenge das Potential des

WSG ausgeschöpft ist, und sei daher nicht zulassungsfähig.

Auch der Bereich des sog. Sprinkler Maares sei als Grundwasserreserve für die

Trinkwasserversorgung ungeeignet.

Herr Dr. Köppen fügt dazu an, dass die dort verfügbare Wassermenge sehr gering

sei und bei einer Nutzung für die Trinkwassergewinnung nach kurzer Zeit Ober-

flächenwasser aus der Alf anzapfen würde.

Herr Römer wendet ein, dass nach Aussage von Herrn Prof. Büchel der Schutz des

Sprinkler Maares zur Trinkwassergewinnung sinnvoll sei.

Herr Poppe (LGB) bestätigt dagegen die Aussagen zu der fehlenden Geeignetheit

dieses Bereiches auf Grund der geringen Grundwasserneubildung und der damit

verbundenen fehlenden Leistungsfähigkeit.

Zu möglichen Risiken für das Grundwasser allgemein im Bereich der geplanten

Deponie wendet Herr Römer (BUND) ein, dass der Untergrund dieses Geländes als

Kluftwasserleiter angesehen werden müsse, der eine erhöhte Durchlässigkeit – auch

für kontaminiertes Wasser – habe.

Herr Poppe (LGB) wendet ein, dass er diese Bewertung nicht nachvollziehen könne

und vermutet, dass es sich dabei eventuell um eine Bewertung älterer Daten

handele, die sich inzwischen als nicht zutreffend erwiesen haben.

Herr Römer (BUND) hält für den Fall der Deponiegenehmigung 10 - 20 Grund-

wassermessstellen für erforderlich.

Page 26: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 26 von 44

Seite 26 von 44

Nach Angaben von Herrn Poppe (LGB) sind derzeit für den Tagebau bereits 6

Messstellen eingerichtet.

Herr Kugel (Referat 34, SGD Nord) stellt klar, dass zusammen mit den Messstellen

für die Überwachung des WSG bereits 13 solcher Anlagen vorhanden sind.

Herr Prof. Erkert (LAG) fragt nach, ob seitlich in den Bereich der Deponie Ober-

flächenwasser eindringen könne und im weiteren Verlauf die Alf kontaminiert würde.

Der VL erläutert, dass die Absicherung der Deponie mit die geologischer Barriere,

der Basisabdichtung und der darüber liegenden Entwässerungsschicht ein

Eindringen von Wasser verhindere.

Herr Römer (BUND) verweist aber auf offene Seiten der Deponie, an denen Wasser

eindringen könne und bei Kontakt mit den Abfällen kontaminiert werde.

Nach Aussage von Herrn Dr. Weiß (CDM) konnten keine seitlichen Zuströme in den

Tagebaubereich festgestellt werden. Die vorhandene Böschung sei trocken.

Herr Geuting (Referat 34, SGD Nord) bestätigt, dass die bisherigen Ergebnisse der

Grundwasserüberwachung des Tagebaues keine Schadstoffeinträge aufwiesen.

Auswirkungen der Deponie

- Auswirkungen auf die Gesundheit durch Staub und Lärm (incl. Verkehrslärm)

Sowohl die Stellungnahmen der Naturschutzverbände als auch die privaten

Einwendungen beschäftigen sich mit der Frage, in welchem Umfang die Belastungen

durch Lärm – insbesondere durch Zunahme des Verkehrslärms – der anliefernden

Fahrzeuge zunehmen.

Der VL zitiert eine Passage aus dem Schreiben des BUND, der die Auffassung

vertritt, die Prognose der künftigen Fahrzeugbewegungen je Tag in den Antrags- und

Planunterlagen sei fehlerhaft. Insbesondere würden ein einmalig hoher Lavasand-

Page 27: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 27 von 44

Seite 27 von 44

verkauf im Jahre 2000 und die damit verbundenen erheblich erhöhten täglichen Lkw-

Bewegungen bei der Ermittlung einer durchschnittlichen Verkehrsbelastung

berücksichtigt. Dies führe zu ungerechtfertigt hohen täglichen Lkw-Fahrten im Tage-

baubetrieb. Die Anzahl der dazu für den Deponiebetrieb prognostizierten

Anlieferungsfahrten (einschließlich der Fremdanlieferungen) erscheine daher

fälschlicherweise als nicht erhöht.

Der BUND erwarte dagegen eine Steigerung der Verkehrsbelastung und fordere

entweder ein Verbot von Leerfahrten oder eine Begrenzung auf täglich 140

Fahrzeugbewegungen.

Einwender 1 erklärt, dass er als Anwohner in Nachbarschaft des Tagebaues (ca. 150

m Luftlinie) seit Jahren starken Lärmbelastungen ausgesetzt sei, der insbesondere

von der Brecher- und Siebanlage stamme, die vom frühen Morgen bis in die

Abendstunden betrieben werde.

Herr Valenti-Langer (CDM) erläutert, wie für die Antragsunterlagen die

Verkehrsbelastung auf der Grundlage des Lavaabsatzes der letzten Jahre ermittelt

worden ist.

Aus der jährlichen Verkaufsmenge (in t) an Lava ergeben sich durchschnittliche

Verwiegungen (je Lkw ca. 20 t) am Tag. Auch die Prognose werde auf den zu

erwartenden Vertrieb an Lavasand gestützt, wobei jährlich 350.000 t angenommen

werden. Weiterhin werde eine jährliche Abfallmenge von 20.000 t durch Fremdan-

lieferer zu Grunde gelegt. Daraus ergeben sich 154 Fahrzeugbewegungen täglich.

Daraus folgert Herr Valenti-Langer, dass kein zusätzliches Verkehrsaufkommen von

dem Deponiebetrieb zu erwarten sei.

Der TÜV Rheinland hat im Auftrag der Antragstellerin in einer Schallprognose die

Geräuschimmissionen durch den Betrieb der Deponie auf die angrenzende

Bebauung ermittelt und gemäß der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz

gegen Lärm) beurteilt.

Herr Dr. Born (TÜV Rheinland) erläutert die grundlegenden Punkte der Prognose an

Hand einer Präsentation (Anlage 5).

Da die bestehende Vorbelastung durch andere gewerbliche Nutzungen an den

maßgeblichen Immissionsorten nicht bekannt ist, sei die Prüfung erfolgt, ob die

Page 28: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 28 von 44

Seite 28 von 44

Zusatzbelastungen durch die Deponie die zulässigen Immissionsrichtwerte tagsüber

um mindestens 10 dB (Teil-Immissionsrichtwert) unterschreiten.

Es wurden insgesamt 6 Immissionsorte bestimmt (Anlage 5, Folie 3, 4, Seite 7).

Anhand der Schallleistungspegel der beim Deponiebetrieb voraussichtlich zum

Einsatz kommenden Fahrzeuge und Maschinen wird die Betriebsgeräuschsituation

auf dem Betriebsgelände beurteilt. Verkehrsgeräusche von außerhalb werden

gesondert bewertet.

Der Gutachter folgert aus der Bewertung der vorliegenden Daten, dass die

Beurteilungspegel durch die Betriebsgeräusche des Deponiebetriebes die zulässigen

Immissionswerte um mindestens 10 dB unterschreiten werden.

Für die Beurteilung des Verkehrslärms außerhalb der Betriebsfläche sei ein Auf-

kommen durch Deponiebetrieb von ca. 20 LKW/Tag unterstellt worden.

Nach der TA-Lärm (Ziffer 7.4) seien besondere Maßnahmen erforderlich, wenn der

Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht sich rech-

nerisch um mindestens 3 dB(A) (entspricht Verdoppelung der LKW-Anzahl) erhöhe.

Weiterhin dürfe keine Vermischung des betrieblichen Fahrzeugverkehrs mit dem

übrigen Verkehr erfolgen.

Der Gutachter bestätigt, dass nach seiner Einschätzung keine Erhöhung um 3 dB(A)

vorliege und der betriebsbedingte LKW-Verkehr sich mit dem normalen Verkehr

bereits bei der Ausfahrt vom Deponiegelände auf die K 26 vermische.

Herr Schmitt (Referat 24 – Gewerbeaufsicht -, SGD Nord) bestätigt, dass die

Vorgehensweise des Gutachters eine zulässige Beurteilungsmethode darstelle und

die Ergebnisse nachvollziehbar seien. Er weist insbesondere darauf hin, dass in der

Ergebnisübersicht (Anlage 5, Folie 7) für die Immissionspunkte Io1 bis Io3 die

Grenzwerte der TA-Lärm für reine Wohngebiete von 50 dB angesetzt seien, obwohl

es sich um allgemeine Wohngebiete handele, für die ein Grenzwert von 60 dB

maßgeblich ist.

Von Bedeutung ist, dass im Falle einer Genehmigung der Deponie eine

Abnahmemessung zur Kontrolle der Prognose vorgesehen werde.

Herr Steffes (BUND) erkundigt sich nach dem Immissionspunkt in dem zu Strohn

gehörenden Ortsteil Trautzberg. Dafür müsse sich das Anwesen der Eheleute Heck

Page 29: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 29 von 44

Seite 29 von 44

anbieten. Außerdem erfragt er den möglichen Einfluss der vorherrschenden

Windrichtung auf Lärmimmissionen.

Herr Dr. Born verweist auf den gewählten Beurteilungspunkt, der als repräsentativ für

Trautzberg angesehen worden sei. Die Ergebnisse unterstellen eine Durchschnitts-

windrichtung.

Zur Erörterung der Fragen der Staubbelastung durch die beabsichtigen

Deponiebetrieb trägt der VL zunächst wieder eine kurze Zusammenfassung der

Einwendungen vor.

Das Gutachten des TÜV Rheinland aus 2012 befasse sich ausschließlich mit der

durch die Deponie zu erwartenden Staubemissionen. Der vorhandene Tagebau

erzeuge aber bereits eine hohe Belastung, die gesundheitliche Beeinträchtigungen

erwarten lasse. Außerdem wird befürchtet, dass die Abfälle auch mit Schadstoffen

belastet sind (es sollen Abfälle mit Abfallschlüsseln, die als gefährliche Abfälle

deklariert sind, zugelassen werden), die sich dann als Feinstaub auf die

angrenzenden Flächen ausbreiten werden.

Herr Dr. Born (TÜV Rheinland) fasst – ebenfalls mittels einer Präsentation – (Anlage

7) sowohl die Ergebnisse des Gutachtens aus 2012 sowie einer ergänzenden

Untersuchung aus 2014 zusammen.

Einleitend stellt er die bedeutsame Unterscheidung zwischen Grob- und Feinstaub

dar. Als Grobstaub werden die optisch wahrnehmbaren Staubpartikel bezeichnet.

Der Feinstaub sei dagegen so klein (PM 10 < 10 µm, PM 2,5 < 0,1 µm), dass er nicht

sichtbar, dafür aber inhalierbar sei.

Seine Aufgabe sei es gewesen, eine Abschätzung von Umwelteinwirkungen im

Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), hier von Luftschadstoffen,

anhand atmosphärischer Modellierungen vorzunehmen.

Er erläutert zunächst seine Vorgehensweise, stellt die Eingangsdaten

– (insbesondere Wetterdaten, Geländemodell) - vor und weist auf die Vorgaben

(Mindestanforderungen für ein atmosphärisches Modell und Einzelheiten der

Auswertung) im Anhang 3 der Technischen Anleitung Luft (TA-Luft) hin.

Page 30: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 30 von 44

Seite 30 von 44

Das Umweltbundesamt (UBA) stelle mit AUSTAL2000 ein Programm zur Verfügung,

mit dem die Ausbreitungsrechnung nach Anhang 3 der TA Luft vorgenommen

werden könne.

Als maximale Linie der Belastung werde die Betriebsgeländegrenze angenommen.

Für den Staubanteil von Lava und mineralischen Abfällen werden Durchschnitts-

bzw. Erfahrungswerte aus der entsprechenden Literatur herangezogen

Relevante Stoffe im Staub seien zu unterscheiden in den Gesamtstaub, PM10

(inhalierbar) und PM2,5 (lungengängig) sowie die Staubinhaltsstoffe in PM10. Herr Dr.

Born hat dazu die Stoffe in der DepV wie Arsen (As), Blei (Pb), Cadmium (Cd),

Nickel (Ni), Thallium (Tl), Chrom (Cr), Quecksilber (Hg) und PCB angeführt.

In 3 Einzelbestimmungen seien die Belastung durch Tagebau (Rechnerische

Bestimmung der Vorbelastung), die Gesamt- und Feinstaubzusatzbelastung durch

Deponiebetrieb und die Staubbelastung aus Umschlag / Lagerung des Einbau-

materials im Deponiebetrieb zur Bestimmung der gefährlichen Staubinhaltsstoffe

ermittelt worden. Für die Einschätzung der Hintergrundbelastung seien die Daten des

ZIMEN-Messnetzes genutzt worden (Anmerkung f. d. Protokoll: Das Landesamt für

Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz – LUWG - betreibt

im Auftrag des zuständigen Ministeriums seit 1978 das Zentrale Immissionsmessnetz

- ZIMEN - für Rheinland-Pfalz. Dieses besteht aus 33 Luftmessstationen, die von

einer Messnetzzentrale in Mainz aus telemetrisch betreut werden. Es hat die

Aufgabe, in Städten und Waldgebieten des Landes die langfristige Entwicklung der

Luftschadstoffe durch fortlaufende Messungen zu ermitteln).

Ausgehend von den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 seien in der DepV keine Grenzwerte

für Dioxine vorgeben, da die EG-Verordnung eine Deponierung von Abfällen mit

diesen Schadstoffinhalten nur noch in den Untertagedeponien der Deponieklasse IV

zulässt.

Neben den Grenzwerten der DepV, die ausschließlich als Eluatwerte bestimmt sind,

seien die in LUWG-Entscheidungshilfe genannten Werte der Massenkonzentration in

der Trockensubstanz zur Überprüfung herangezogen worden.

Als Schlussfolgerung stellt Herr Dr. Born fest, dass durch den Deponiebetrieb auch

unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch den Tagebau keine Grenzwerte oder

Page 31: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 31 von 44

Seite 31 von 44

Zielwerte für Staub (Gesamtstaub, PM10 uns PM2,5) nach TA-Luft oder der 39.

BImSchV (39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG über Luftqualitäts-

standards und Emissionshöchstmengen) überschritten werden. Auch die für gefähr-

liche Staubinhaltsstoffe geltenden Beurteilungsmaßstäbe, die eine Sonderfallprüfung

(Nr. 4.8 TA-Luft) erfordern würden, werden nicht überschritten.

Herr Dr. Born hebt nochmals hervor, dass die Nutzung der Wetterdaten von der

Wetterstation in Büchel gerechtfertigt und wissenschaftlich vertretbar sei, da die

beiden geografischen Bereiche durchaus vergleichbar seien.

Herr Steffes (BUND) fragt nach, wie sich die prognostizierten Werte bei einer

Verdoppelung der abzulagernden Abfälle verändern würden. Herr Dr. Born verneint

eine rein lineare Erhöhung der Werte, hält jedoch bei einer Veränderung der

Vorgaben in einem solchen Umfang eine Änderungsgenehmigung für erforderlich.

Herr Prof. Dr. Erkert (LAG) befürchtet durch die Zusatzbelastung von der Deponie

negative Auswirkungen auf die Region, die sich als „Gesundland Eifel“ touristisch

vermarktet. Herr Dr. Born bewertet die Ergebnisse seines Gutachtens dahingehend,

dass er solche Befürchtungen für nicht relevant hält.

Herr Steffes (BUND) weist auf die Möglichkeit hin, dass künftig die Queck-

silberbelastung ansteige und die umliegenden Felder und Grünflächen der Landwirte

einer stärkeren Belastung aussetze.

Herr Schmitt (Referat 24 der SGD Nord) hält fest, dass bei einem ordnungsgemäßen

Betrieb der Deponie der Schutz der Umwelt gewährleistet sei. Sofern künftig eine

erhöhte Schadstoffbelastung festgestellt werde, müsse eine Ursachenforschung

betrieben werden. Erst dann können ggf. zusätzliche Auflagen o.ä. angeordnet

werden.

Der VL erinnert nochmals daran, dass die gutachterlichen Aussagen nur den

gegenwärtigen Zustand beschreiben.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen,

schließt der VL hierzu die Erörterung.

Page 32: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 32 von 44

Seite 32 von 44

Anmerkung:

Wegen eines Folgetermins verlassen die Herren Leinung, Steffes (BUND), Felten

(NABU) sowie Prof. Dr. Erkert (LAG) den Erörterungstermin.

Auswirkungen der Deponie - auf das Naturschutzgebiet

Der VL schlägt vor, diesen Punkt zusammen mit dem TOP 7 zum Antrag auf

Befreiung nach den BNatSchG zu erörtern, da ein inhaltlicher Zusammenhang

bestehe.

Tagesordnungspunkt 7:

- Auswirkungen der Deponie auf das Naturschutzgebiet / Befreiung gemäß BNatSchG

Sowohl die Naturschutzverbände als auch die privaten Einwender haben auf die

Bedeutung des Gebietes mit dem Lavasandtagebau und der näheren und weiteren

Umgebung für den Landschafts- und Naturschutz hingewiesen.

Herr Römer (BUND) erinnert daran, dass mit Festsetzung des Naturschutzgebietes

(NSG) auch ein Teilbereich des Tagebaues einbezogen worden sei, insbesondere

die Abschnitte, die bereits in den vergangenen Jahren – noch auf der Grundlage der

Bauschuttrichtlinie – verfüllt worden seien.

Nach dem sog. Tongrubenurteil habe nach dieser Richtlinie nicht mehr verfüllt

werden dürfen. Künftig seien die Vorgaben gemäß dem BBodSchG zu beachten.

Erst nach dieser Rechtsänderung sei die Festsetzung des Naturschutzgebietes

erfolgt. Die Antragstellerin habe in diesem Verfahren lediglich eine Befreiung für den

Weiterbetrieb des Tagebaues beantragt.

Page 33: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 33 von 44

Seite 33 von 44

Der VL bestätigt, dass die Antragstellerin zu diesem Zeitpunkt versuchte, im Wege

der Normenkontrollklage die bisherige Verfüllpraxis weiter zu betreiben.

Die Bevollmächtigte von Einwender 2 sieht in der zeitlichen Abfolge der

verschiedenen Verfahren eine sukzessive Beschränkung der Natur. Dazu zähle

insbesondere die Erweiterung des Tagebaues, die Herausnahme der Lavagrube aus

dem Landschaftsschutzgebiet, die Festsetzung des Naturschutzgebietes

einschließlich eines Teilbereiches der Grube und nunmehr der Antrag auf Errichtung

der Deponie mit der Notwendigkeit einer Befreiung von den Verbotstatbeständen der

Naturschutzgebietsverordnung.

Der VL weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Erweiterung der Grube

auch der Vertrag zwischen dem Vulkaneifelkreis und der Antragstellerin über den

Schutz der Steilwand und die Beibehaltung einer Verzichtszone geschlossen worden

sei.

Herr Winkler (Referat 42 der SGD Nord) legt dar, wie aus der Sicht der oberen

Naturschutzbehörde den beabsichtigen Deponiebau bewertet wird.

Der für den Tagebau beschlossene Rahmenbetriebsplan sehe vor, das Tagebau-

gelände – mit Ausnahme der Verzichtszone – aufzufüllen. Die Höhe der Verfüllung

richte sich in etwa nach der Höhe des früheren Wartgesbergs. Als Renaturierung sei

eine teilweise Aufforstung beabsichtigt.

Die Planungen für die Deponie – einschließlich der Stilllegungs- und Nachsorge-

maßnahmen – beanspruchten die gleichen Flächen. Die abschließende Kubatur der

Deponie weise nur geringe Unterschiede zum bisherigen nach Bergrecht geplanten

Abschluss des Tagebaues auf.

Die notwendigen Abdichtungsmaßnahmen für die Deponie (geologische Barriere,

Basisdichtung, Oberflächenabdichtung) stellten gegenüber den Erfordernissen für

den Tagebau eine Verbesserung dar, da vor allem das Grundwasser besser

geschützt werde.

Staub und vor allem Lärm seien natürlich bedeutsame Faktoren. Als Indikator werde

der Uhu angesehen, der sich – ungeachtet des laufenden Abbaubetriebs – an der

Steilwand etabliert habe. Eine Beeinträchtigung der Tierwelt werde daher nicht

erwartet.

Page 34: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 34 von 44

Seite 34 von 44

Nach den gutachterlichen Aussagen finde keine Staubbelastung über die gesetz-

lichen Grenzwerte hinaus, statt. Eine Beeinträchtigung des Grundwassers sei

ebenfalls nicht zu befürchten.

Die Oberflächenabdichtung einer Deponie lasse keine Aufforstung mit Wald zu.

Diese vergrößerte Offenhaltung verbessere die Lebenssituation wärmeliebender

Organismen.

Zu dem Antrag auf Befreiung von den Verbotstatbeständen der NSG-Verordnung

gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG stellt Herr Winkler klar, dass sich das dort

vorausgesetzte Erfordernis eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der

Notwendigkeit der Deponie für die Entsorgungssicherheit orientiere.

Die Bevollmächtigte von Einwender 2 fragt Herrn Winkler nach dem Radius von 40-

km als Grenze des Einzugsgebietes für die Deponie und etwaige Auswirkungen der

Anlage auf die bereits mehrfachte erwähnte Bezeichnung „Gesundland Eifel“.

Herr Winkler befürchtet keine Beeinträchtigung, wenn die Deponie gemäß den

gesetzlichen Regelungen betrieben werde. Der angesprochene Radius sei keine

absolute Abgrenzung. Die Entsorgungssicherheit des Vulkaneifelkreises und der

angrenzenden Landkreise sei zu gewährleisten.

Der VL beendet die Erörterung des Tagesordnungspunktes 7, nachdem keine

weiteren Wortmeldungen vorliegen.

Tagesordnungspunkt 8:

- Eingriffe in Natur und Landschaft, Landschaftsbild

Der VL fasst die vorgetragenen Einwendungen zu diesem TOP – im Besonderen die

von verschiedenen Naturschutzverbänden vorgetragene Kritik an der faunistischen

Erhebung bzw. der artenschutzrechtlichen Vorprüfung kurz zusammen und bittet

anschließend Herrn Best-Theuerkauf vom Ing.-Büro CDM, die Ergebnisse seiner

Untersuchungen und die beabsichtigten Maßnahmen darzustellen.

Page 35: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 35 von 44

Seite 35 von 44

Herr Best-Theuerkauf erklärt, bereits in Vorbereitung des Scoping-Termins 2011 sei

bekannt gewesen, dass im Bereich des Lavasandtagebaues als artenschutz-

relevante Art insbesondere der Uhu vorhanden sei, der als besonders schützenswert

(sog. rote Liste) eingestuft ist. Darüber hinaus konnten keine dauerhaft stabilen

Habitate festgestellt werden. Die Veränderungen im Tagebau durch den Fortschritt

des Abbaus und der anschließenden Verfüllung haben zu wechselnden Habitaten

geführt, die aber nicht von Dauer seien.

Die Steilwand und die Verzichtszone schaffen neuen Lebensraum. Insoweit stellt

dies eher eine Verbesserung der Situation als einen Eingriff dar. Die nach der

Stilllegung der Deponieabschnitte vorgesehen Maßnahmen begründeten dann

dauerhafte Habitate.

Herr Winkler bestätigt, dass seitens der oberen Naturschutzbehörde keine Einwände

gegen die Art und den Umfang der vorgenommenen Untersuchungen bestehen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der VL die Erörterung

zu diesem Tagesordnungspunkt.

Tagesordnungspunkt 9:

- Entwässerung

Herr Grunenberg erläutert, dass sich die vorliegenden Einwendungen gegen die

ursprünglich beabsichtigte Versickerung des Deponiesickerwassers richten. Nach

Prüfung und Abwägung haben sich die Fachbehörden gegen diese Variante der Ent-

sorgung ausgesprochen. Die Antragstellerin habe dazu im Juli 2013 eine ergänzende

Planung erstellt, die eine Einleitung des Sickerwassers in die öffentliche Kanalisation

mit einer Behandlung in der angeschlossenen Kläranlage vorsehe.

Der Schutz des Grundwassers sei ein wesentliches Anliegen im Zusammenhang mit

dem Betrieb einer Deponie.

Page 36: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 36 von 44

Seite 36 von 44

Herr Dr. Maier-Harth (LGB) fasst dazu die gemäß der DepV vorgesehenen

Maßnahmen nochmals zusammen.

Die geologische Barriere, hergestellt aus dafür geeigneter Tonerde, habe die

Aufgabe, Schadstoffe zu binden. Das einzelne Korn des Tones verfüge über eine

große Oberfläche, die dazu besonders geeignet ist. Da im vorliegenden Bereich

keine natürlich gewachsene geologische Barriere vorhanden sei, müsse diese

künstlich hergestellt werden. Zu beachten sei dazu, dass das verwendete Material

die notwendigen mineralischen und chemischen Eigenschaften besitze (Tongehalte,

siehe LANUF-Arbeitsblatt 13; Kationenaustauschkapazität = Bodenbewertungs-

maßstab).

Über der geologischen Barriere werde die Basisdichtung (siehe dazu die Aus-

führungen in Anlage 2, sowie TOP 1) errichtet, die ein Eindringen von Sickerwasser

in den Untergrund verhindere.

Herr Valenti-Langer (CDM) erklärt, dass die noch in den Antragsunterlagen vor-

gesehene Mächtigkeit der geologischen Barriere von 0,5 m zwischenzeitlich abge-

ändert ist und in einer Stärke von mindestens 1 m errichtet werden solle. Es ist

beabsichtigt, Ton aus der Grube Leimersdorf zu verwenden.

Die Verbandsgemeinde (VG) Daun – Eigenbetrieb Abwasseranlagen -, verant-

wortlich für die Kläranlage in Gillenfeld, die das Deponiesickerwasser im Falle der

Einleitung in das öffentliche Abwassernetz aufnehmen würde, hat mit Schreiben vom

26.03.2014 Bedenken gegen die Einleitung geltend gemacht. Es wird bezweifelt,

dass die Kläranlage, die mit dem Ziel einer biologischen Klärung arbeitet, bei Sicker-

wässern aus einer Deponie für mineralische Abfälle eine nennenswerte Reinigungs-

leistung erzielen könne. Es werde befürchtet, dass sich insbesondere Schwermetalle

im Belebungsschlamm ablagern und letztlich die Verwertung des Klärschlammes

behindern.

Der Eigenbetrieb Abwasseranlagen der VG hat einen Antrag gemäß § 53 Abs. 4

Landeswassergesetz (LWG) auf Freistellung von der Abwasserbeseitigungspflicht für

das Deponiesickerwasser gestellt.

Sofern dem Antrag stattgegeben wird, müsse die Antragstellerin ihrerseits einen

Antrag auf Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht stellen.

Page 37: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 37 von 44

Seite 37 von 44

Herr Scherer weist darauf hin, dass der Eigenbetrieb Abwasseranlagen 2013

schriftlich einen Anschluss der Sickerwasserentsorgung der Deponie an die Ortsent-

wässerung Strohn für möglich gehalten habe.

Das Planungsbüro CDM gehe davon aus, dass das Sickerwasser sowohl die Anfor-

derungen des Anhanges 51 der Abwasserverordnung (AbwV) als auch die Vorgaben

der allgemeinen Abwassersatzung der Verbandsgemeinde Daun einhalte. Die jetzt

vorgetragenen Vorbehalte sind aus seiner Sicht unberechtigt.

Der VL fasst den derzeitigen Planungsstand zusammen. Das Sickerwasser von der

Deponie soll in Sammelbecken gefasst und beprobt werden. Werden die Grenzwerte

gemäß Anhang 51 AbwV eingehalten, erfolgt eine technisch bedingte mengenmäßig

begrenzte Abgabe in das Kanalnetz zur Kläranlage.

Herr Römer (BUND) bemängelt, dass die geplanten Absetzbecken zu gering

dimensioniert seien. Kommt es bei einem Starkregenereignis o.ä. zu einem Überlauf,

versickere unbeprobtes Schmutzwasser unkontrolliert in den Boden. In der DIN-

Norm 19667 würde für die Bemessung von Sickerwasserbecken – insbesondere im

Hinblick auf das nicht vorhandene bzw. geringe Rückhaltevolumen zu Beginn der

Ablagerungszeit – ein größeres Rückhaltevolumen für notwendig angesehen werden.

Die GDA-Empfehlung 2-14 (Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e.V. DGGT)

nehme auf diese Vorgabe Bezug.

Herr Valenti-Langer (CDM) wendet ein, dass sich die DIN-Norm 19667 vorrangig mit

den notwendigen technischen Ausgestaltungen (Material, Mindestquerschnitte u.ä.)

befasse. Da die Deponie insgesamt aus 4 getrennten Abschnitten errichtet werden

solle, sei der Sickerwasseranfall geringer. Die geplanten Fassungsvermögen hält er

für ausreichend.

Herr Kugel (Referat 34, SGD Nord) hält eine Beachtung von Mindestanforderungen

für das Fassungsvermögen der Sickerwassersammelbecken für bedeutsam und

bittet die Antragstellerin um Prüfung der Vorgaben. Im Zweifelsfall sollte die beab-

sichtigte Größe der Becken angepasst werden.

Herr Plum (Referat 34, SGD Nord) nennt zum Vergleich die durchschnittliche

Mengenangabe von ½ l/s, die bei der Deponie Saarburg anfallen.

Page 38: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 38 von 44

Seite 38 von 44

Der VL verweist auf die Aussage des Bürgermeisters der VG Daun, Herrn Klöckner,

der auf seine Nachfrage bestätigt habe, dass die Vorbehalte im Schreiben vom

26.03.2014 sowie der Antrag auf Freistellung von der Beseitigungspflicht vollum-

fänglich bestehen bleiben.

Die Frage der Sickerwasserbeseitigung müsse unter diesen Umständen von der

Antragstellerin ggf. neu geprüft und eine alternative Entsorgung geplant werden.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen zum Tagesordnungspunkt 8 vorliegen,

beendet der VL die Erörterung zu diesem Punkt.

Tagesordnungspunkt 10:

- sonstige Auswirkungen - Erschütterungen - Tourismus - Landwirtschaft - Wertverlust von Immobilien

Soweit insbesondere von privaten Einwendern Klagen über Erschütterungen,

besonders in Folge von Sprengungen im Tagebaubetrieb – vorgetragen wurden,

stellt der VL fest, dass es sich dabei um keine Auswirkungen des geplanten

Deponiebetriebes handele. Die Frage der Einwirkungen von Sprengungen auf die

Abdichtungssysteme der Deponie sei bei TOP 6 bereits abschließend erörtert

worden.

Für Einwender 1 ist es nach wie vor unverständlich, dass seitens der Ortsgemeinde

Strohn einerseits der Tourismus unterstützt wird, andererseits das Vorhaben der

Antragstellerin nicht abgelehnt werde.

Der VL gibt zu bedenken, dass die gegenwärtige Situation in Strohn, nämlich der

Lavasandtagebau einerseits und das Bestreben zur Förderung von Tourismus

andererseits, seit Jahren in gleicher Weise gegeben seien.

Page 39: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 39 von 44

Seite 39 von 44

Der VL gibt einen kurzen Überblick über die Einwendungen, die sich konkret mit der

Frage nach Auswirkungen der Deponie auf die umgebende Landwirtschaft befassen.

Vor allem werde die Befürchtung vor einer Belastung der landwirtschaftlichen

Nutzflächen mit Stäuben aus der Deponie vorgetragen.

Herr Dr. Schmalen (Landwirtschaftskammer Trier) erklärt, dass bei Einhaltung der

Vorgaben der TA-Luft keine schädlichen Einwirkungen zu erwarten seien.

Mehrere Personen, insbesondere jene mit Immobilien unmittelbar im Tagebau-

bereich, haben deren steigenden Wertverlust bereits durch den Tagebau und erst

recht durch den Betrieb einer Deponie beklagt.

Der VL weist darauf hin, dass es keinen Anspruch darauf gebe, dass der subjektive

Wert – besonders von eigenen Immobilien – geschützt bzw. erhalten wird. Gerade

ein solcher Wert lasse sich selten konkretisieren. Es sei regelmäßig besonders

schwierig, die Deponie als Ursache für die befürchtete Wertminderung nach-

zuweisen.

Herr Römer (BUND) erklärt, dass nach Angaben eines ansässigen Immobilien-

händlers mit einem Wertverlust von bis zu 30 v.H. gerechnet werden müsse.

Page 40: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 40 von 44

Seite 40 von 44

Tagesordnungspunkt 11:

Schlussbemerkungen

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, bedankt sich der VL bei

den Einwendern, den Vertretern der Naturschutzverbände und den Behörden sowie

insbesondere bei der Ortsgemeinde Strohn in Person Herrn Ortsbürgermeister

Pohlen. Er weist darauf hin, dass das Protokoll des Erörterungstermins den

Einwendern und Verbänden zugesandt wird. Außerdem erfolgt anschließend die

Veröffentlichung auf der Internetseite der SGD Nord.

Der VL beendet den Erörterungstermin um 18:05 Uhr.

gez. Crecelius

gez. Grunenberg gez. Vogt

(Verhandlungsleiter) (Protokollführer)

Page 41: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 41 von 44

Seite 41 von 44

Übersicht Anlagen:

Anlage 1: Teilnehmerliste (Vertreter d. Antragstellerin, private Einwender,

Vertreter v. Naturschutzverbänden, Behördenvertreter

Anlage 2: Beitrag Herr Scherer (Präsentation)

Anlage 3: Beitrag Herr Valenti-Langer, CDM (Präsentation)

Anlage 4: Beitrag Herr Dr.-Ing. Habil. Bernd Müller, Geotechnisches

Sachverständigenbüro (Präsentation)

Anlage 5: Beitrag Herr Dipl.-Ing. Florian Fennel, TÜV Rheinland, (Präsentation)

(in Vertretung vorgetragen v. Herrn Dr. Born)

Anlage 6. Beitrag Dr. rer. nat. Kai Born, TÜV Rheinland, (Präsentation)

Anlage 7: Beitrag Dr. K.-H. Köppen, Wasser und Boden GmbH, (Präsentation)

Page 42: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 42 von 44

Anlage 1:

Teilnehmerliste (Vertreter d. Antragstellerin, private Einwender, Vertreter v. Naturschutzverbänden, Behördenvertreter

Name Vorname Naturschutzverband/Behörde/priv. Einwender

Römer Axel BUND

Steffes BUND

Leinung Norbert BUND

Felten Hans-Peter NABU

Bell Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

Erkert Hans, Prof. Dr. LAG

Die Bevollmächtigte von Einwender 2

Thelen Roland Landesjagdverband RLP e.V.

Einwender 1

Scherer Jörg Geschäftsführer Scherer Baustoffe GmbH & Co.KG

Rörig Reinhard Mitarbeiter Scherer Baustoffe GmbH & Co.KG

Dazert Andreas, Dr. Rechtsanwalt d. Scherer Baustoffe GmbH & Co.KG

Weiß Johannes, Dr. CDM Smith (Ing.-Büro)

Page 43: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 43 von 44

Seite 43 von 44

Name Vorname Naturschutzverband/Behörde/priv. Einwender

Best-Theuerkauf Wolfgang CDM Smith (Ing.-Büro)

Valenti-Langer Peter CDM Smith (Ing.-Büro)

Born Kai, Dr. TÜV Rheinland

Müller Bernd, Dr.-Ing. Geotechnisches Sachverständigenbüro

Grunenberg Alfred SGD Nord, Referat 31

Vogt Hermann SGD Nord, Referat 31

Crecelius Kim SGD Nord, Referat 31

Geuting Gerrit SGD Nord, Referat 34 (Abfallwirtschaft)

Stoffel Matthias SGD Nord, Referat 34 (Abfallwirtschaft)

Winkler Hartmut SGD Nord, Referat 42 (Naturschutz)

Kugel Holger SGD Nord, Referat 34 (Wasserversorgung)

Künzer Wolfgang SGD Nord, Referat 34 (Wasserversorgung)

Plum Helmut SGD Nord, Referat 34 (Abwasserbeseitigung)

Waligorski Franz SGD Nord, Referat 34 (Abwasserbeseitigung)

Schmitt Bernhard SGD Nord, Referat 24 (Gewerbeaufsicht)

Groben Manfred SGD Nord, Referat 24 (Gewerbeaufsicht)

Maier-Harth Ulrich, Dr. LGB

Page 44: Protokoll Erörterungstermin im PFV Deponie DK I in

Erörterungstermin am 03.04.2014

Antrag auf Planfeststellung für die

Errichtung und den Betrieb einer Deponie (DK 1)

in der Ortsgemeinde Strohn

Seite 44 von 44

Seite 44 von 44

Name Vorname Naturschutzverband/Behörde/priv. Einwender

Poppe LGB

Daichendt Jörg LGB

Bartenschlager Nicole LUWG

Diederichs Kreisverwaltung Vulkaneifel

Hein Dieter Kreisverwaltung Vulkaneifel

Fischer Karl-Heinz Leiter Kreiswasserwerk Cochem-Zell

Köppen Karl-Heinz, Dr. Wasser und Boden GmbH

Schmalen Walter, Dr. Landwirtschaftskammer RLP, Trier

Thömmes Landwirtschaftskammer RLP, Trier

Klöckner Werner Bürgermeister d. VG Daun