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Prüfungsamt der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe Akademisches Prüfungsamt Gebäude III/ 114 Landeslehrer- prüfungsamt Gebäude III/115 Anmeldung direkt in den Räumen 114/115

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Page 1: Prüfungsamt der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe Akademisches Prüfungsamt Gebäude III/ 114 Landeslehrer- prüfungsamt Gebäude III/115 Anmeldung direkt

Prüfungsamt der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe

Akademisches PrüfungsamtGebäude III/ 114

Landeslehrer-prüfungsamtGebäude III/115

Anmeldung direkt in den Räumen 114/115

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Studierende nach PO 2003:Die Anmeldung findet statt von

Montag 16.11.2015 bis Mittwoch 18.11.2015.

• Bitte tragen Sie sich zwecks eines Termins für die Anmeldung in StudIP ein.

• Personen ohne Termine können nur im Anschluss an die festgelegten Termine verarbeitet werden.

• Die Freischaltung der Terminvergabe wird über die Homepage des Prüfungsamt unter „Aktuelles“ bekanntgegeben.

Mitbringen: - Ausgefüllte Anmeldeunterlagen in richtiger Reihenfolge (siehe Blatt 5)

(Bescheinigung aus der Schulpraxis rechtzeitig anfordern)

Prüfungsanmeldung

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Für die PO 2011 gibt es zwei Möglichkeiten der Anmeldung: • Persönliche Anmeldung:

Sie tragen sich für einen Termin in StudIP ein. Es gelten die Angaben wie für die PO 2003

• Schriftliche Anmeldung:Falls Ihre Unterlagen gemäß unseren Vorgaben komplett sein sollten, können Sie diese auch ohne persönliche Anmeldung in den Briefkasten des Prüfungsamtes legen oder im Servicezentrum abgeben. Falls Unterlagen fehlen, erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung, welche nach Aufforderung im Servicezentrum abgeholt werden kann.

Prüfungsanmeldung

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Termine zur Prüfungsanmeldung werden über StudIP vergeben.

• Bitte suchen Sie dazu die Veranstaltung „1. Staatsprüfung Frühjahr 2016“ .

• Tragen Sie sich in die Veranstaltung ein.

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• Wählen Sie die Veranstaltung an und klicken Sie zur Terminvergabe auf „Das Prüfungsamt“.

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Nun können Sie über die Rubrik Terminvergabe „1. Staatsprüfung Frühjahr 2016“ in das Fenster zur Terminfestlegung gelangen.

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Hier tragen Sie sich bitte in einen Termin ein. Es kann nur ein Termin belegt werden.

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entfällt

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Alle Voraussetzungen werden bis 26. Februar 2016 geprüft!

Fehlende Prüfungsleistungen müssen bis spätestens 26. Februar 2016 nachgereicht werden.

Wer nicht zugelassen wird, wird per Post nach dem 29. Februar 2016 benachrichtigt!

Zulassung zur Ersten Staatsprüfung

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- Die Themen der Klausuren (PO 2003) werden von den Fächern festgelegt

- Die Schwerpunktthemen für die mündlichen Prüfungen werden bei der Anmeldung von Ihnen angegeben

- Schwerpunkte der mündlichen Prüfung dürfen nicht gleich Themen der Klausuren sein

Klausur: 4-stündigMündlich: 30 Minuten Fächer/ Erziehungswissenschaft

20 Minuten Pädagogische Psychologie / Psychologie

Prüfungsthemen/ Schwerpunkte

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Klausurtermine 15.03.201616.03.201617.03.2016

Eine Aufteilung nach Fächern wird nach der Anmeldung vorgenommen und rechtzeitig bekanntgegeben.

Termine Klausuren (PO 2003)

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• Allgemeine Pädagogik / Schulpädagogik (PO 2003) / Erziehungswissenschaft (PO 2011) / Pädagogische Psychologie (PO 2003) / Psychologie (PO 2011)

• Übrige Fächer (PO 2003 /Haupt und Nebenfächer (PO 2011)

Ende des Prüfungszeitraumes

Termine mündliche Prüfungen

04.04. – 6.05.2016

09.05. – 08.07.2016

08.07.2016

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- Unverzüglich dem Prüfungsamt mitteilen- Unverzüglich den Unterbrechungsantrag mit

Anhang oder separatem ärztlichem Attest mit Befundtatsachen vorlegen

In der nächsten Prüfungsperiode muss die genehmigte Unterbrechung der Prüfung fortgesetzt werden.Wer eine Prüfung antritt, hat für sich entschieden prüfungsfähig zu sein und kann keine späteren Rücktrittsgründe wegen Krankheit mehr geltend machen.

Krankheit vor der Prüfung

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Unentschuldigtes oder verspätet entschuldigtes Fehlen wird als „ohne Genehmigung“ unterbrochene Prüfung gewertet.Dieser Prüfungsversuch gilt als nicht bestanden und muss in der nächsten Prüfungsperiode wiederholt werden.

Fehlen in der Prüfung

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• Eine nicht bestandene Prüfung kann nur einmal in der nächsten oder übernächsten Prüfungsperiode wiederholt werden! In welchem Durchgang die Prüfung stattfinden soll, legt der/die Studierende, nach Erhalt des Bescheids per Erklärung auf einem Formular fest.

• Es besteht die Möglichkeit gegen eine nicht bestandene Prüfung Widerspruch einzulegen!

• Zweimal „Nicht Bestanden“ in einer Prüfung im gleichen Fach bedeutet den Verlust des Prüfungsanspruches für das jeweilige Lehramt !

Nicht bestandene Prüfung

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PO 2003: Das Thema der Wissenschaftlichen Hausarbeit sollte bis zur Anmeldung für das Erste Staatsexamen vom Prüfungsamt ausgegeben sein.PO 2011: Das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit muss vor der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung vom Prüfungsamt ausgegeben sein. Die Bearbeitungszeit läuft ab Bearbeitungsbeginn mit der Ausgabe des Themas.

Die Note der Wiss. Hausarbeit/Wiss. Arbeit wird nach Abschluss aller Prüfungsteile mit Ausgabe des Zeugnisses bekanntgegeben.

Wissenschaftliche Hausarbeit

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Die Zeugnisausgabe findet im Rahmen der Absolventenfeier im Juli 2016 statt.

Zeugnisausgabe

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