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Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute

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Page 1: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute

Page 2: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

ÖKONOMISCHES PRINZIP

Minimalprinzip

Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht werden

Maximalprinzip

Mit vorgegebenem Mitteleinsatz soll ein größtmögliches Ziel erreicht werden

Zur leichteren Unterscheidung:

Hier ist das Ziel vorgegeben! Hier ist der Mitteleinsatz vorgegeben!

Ob der Unternehmer den Einsatz minimiert bei festgelegtem Ertrag

den Ertrag maximiert bei festgelegtem Einsatz,

oder

Immer wird das günstigste Verhältnis beider Größen angestrebt!

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Rechtsfähigkeit

…ist das Vermögen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.Rechtssubjekte

Natürliche Personen(alle Menschen)

Juritische Personen

(geschaffene Rechtspersönlichkeiten)

BeginnVollendung der Geburt

Tod

Rechte:• Eigentum• Schulbildung

Pflichten:• Steuern zahlen• Wehrpflicht • Schulpflicht…

…des privaten Rechts

…des öffentlichen Rechts

Eintragung in ein öffentliches Register

(Vereins- und Handelsregister)

Staatliche Verleihung per Gesetz, Rechtsordnung,

Kabinettsbeschluss

Löschung der Eintragung

Auflösung

Nicht wirtschaftliche Vereine:• Eingetragener Verein (e.V.), z.B. Sportverein, Förderverein

Wirtschaftliche Vereine:• AG• GmbH• Genossenschaft

Körperschaften:• Stadt, Kreis, Land, Bund, Universität, IHK

Anstalten:• Rundfunkanstalten

Staatliche Stiftungen:• Museumsstiftungen

Ende

Beispiele

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Geschäftsfähigkeit

…ist die Fähigkeit, selbstständig Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsfähigkeit Beschränkte Geschäftsfähigkeit Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit

• Natürliche Personen bis zum vollendeten 7. Lebensjahr• Dauernd Geisteskranke

• Natürliche Personen vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr• Betreute mit Einwilligungsvorbehalt (des Vormundschaftsgericht)

Natürliche Personen:

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

Juristische Personen, vertreten durch Vorstand, Geschäftsführer…

Willenserklärung sind nichtig (ungültig).

Der gesetzliche Vertreter handelt.

Rechtsgeschäfte sind nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gültig.

Rechtsgeschäfte können selbständig und rechtswirksam abgeschlossen werden.

Zustimmung

Ausnahme:

Botengänge

(Hier handelt der Bote allerdings nicht im eigenen Namen, sondern als „verlängerter Arm“ des gesetzlichen Vertreters.)

Ausnahmen:• Taschengeldparagraph• Rechtlicher Vorteil• Dienst- oder Arbeitsverhältnis• Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

(mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts)

Ausnahme:

Dauernd Geisteskranke sind geschäftunfähig.

Einwilligung

(vorher)

Genehmigung

(nachher)

Bis zur Genehm-igung ist das

Rechtsgeschäft„schwebend un-

wirksam“!

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Nichtigkeit und Anfechtbarkeitvon Rechtsgeschäften

Nichtigkeit Anfechtbarkeit

unwirksam schwebend unwirksam

Rechtsgeschäft ist von Anfang an nichtig.

Rechtsgeschäft ist erst bei Verweige-rung der Genehmigung durch den ge-

setzlichen Vertreter nichtig.

Wirksames Rechtsgeschäft kanndurch Anfechtung rückwirkend unwirksam

(nichtig) werden (§ 142).

• Bewusstlosigkeit/vorübergehende Störung der Geistestätigkeit (§ 105,2)• Geschäftsunfähigkeit (§ 105,1)• Sittenwidrigkeit/Wucher (§ 138)• Scheingeschäft (§ 117)• Scherzgeschäft (§ 118)• Verstoß gegen Formvorschriften(§ 125)• Verstoß gegen gesetzliche Verbote (§ 134)

• Vertrag eines beschränktGeschäftsfähigen (§ 108)

Anfechtungsgründe:• Erklärungsirrtum (§ 119,1)• Inhaltsirrtum (§ 119)• Falsche Übermittlung (§ 120)• Arglistige Täuschung (§ 123,1)• Widerrechtliche Drohung (§ 123,1)

Anfechtungsfristen:• Irrtum (§ 119) und falsche Übermittlung (§ 120) unverzüglich nach Kenntnisnahme (§ 121)• Täuschung und Drohung (§ 123) innerhalb eines Jahres ab EntdeckungBzw. Wegfalls der Zwangslage

Page 6: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Das JugendarbeitsschutzgesetzDas Jugendarbeitsschutzgesetz

„Das Jugendschutzgesetz schützt junge Menschen unter 18 Jahren, gleich, ob sie als Auszubildende oder als Arbeiterinnen und Arbeiter beschäftigt werden. Es macht einen Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen. Wer noch keine 15 Jahre alt ist, gilt vor dem Gesetz als Kind”

“Wer zwischen 15 und 18 Jahren alt ist, ist Jugendlicher. Für Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Kinder.”

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ArbeitszeitArbeitszeit

Jugendliche nicht mehr als 8 Stunden täglich

Nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich

Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit unter 8 h liegt, können Jugendliche in derselben Woche bis zu 8,5 h beschäftigt werden

In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als 9 h täglich und nicht mehr als 85 h in der Doppelwoche beschäftigt werden

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BerufsschuleBerufsschule

Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen

Er darf Jugendliche nicht beschäftigen…… vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht… an einem Berufsschultag mit mehr als 5 Schulstunden… in Schulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von min. 25h an min. 5 Tagen

Auf die Arbeitszeit werden angerechnet:Berufschultage mit 8 StundenBerufsschulwochen mit 40 Stunden

Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten

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UrlaubUrlaub

15-Jähriger: 30 Werktage16-Jähriger: 27 Werktage17-Jähriger: 25 Werktage

 Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes

Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren

Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden

Page 10: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsverbote und –beschränkungen–beschränkungen

Gefährliche Arbeiten

Akkordarbeit

Arbeiten unter Tage

Page 11: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Jugendliche haben bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden das Recht auf 60

Minuten Pause. Die erste Pause muss mindestens nach 4 ½ Stunden eingelegt

werden und keine Pause darf weniger als 15 Minuten dauern.

Page 12: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Die TarifvertragsartenSozialpartner

ArbeitgeberverbändeSie vereinbaren für die

Arbeitgeber

GewerkschaftenSie vereinbaren für die

Arbeitnehmer

Tarifverträge

Page 13: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

• Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag oder Bundesentgelttarifvertrag

– regeln einheitlich die Eingruppierung der Facharbeiter

– Laufzeit über mehrere Jahre

Arten von Tarifverträgen

Page 14: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

• Lohn- und Gehaltstarifverträge oder Entgelttarifverträge

– regeln das monatliche Einkommen

– Laufzeit meist 1 Jahr

Arten von Tarifverträgen

Page 15: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

• Manteltarifvertrag

– Bestimmungen über „sonstige Arbeitsbedingungen“

• Arbeitszeiten, Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit, Freistellung von der Arbeit, Urlaub

• Regelungen zur Kündigung wie Kündigungsfristen Kündigungsvoraussetzungen und Rationalisierungsschutz

– Laufzeit über mehrere Jahre

Arten von Tarifverträgen

Page 16: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Arten von Tarifverträgen

• sonstige Tarifverträge

– Tarifverträge, die in die Kategorien Entgelttarif-

verträge und Manteltarifverträge nicht hineinpassen

– Regelung zur Altersteilzeit

– Weiterbildung

– Schaffung von Ausbildungsplätzen

– vermögenswirksame Leistung

– Altersvorsorge

Page 17: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Die TarifverhandlungenTarifverhandlungen EinigungEinigung Neuer Neuer

TarifvertragTarifvertragZwischen Gewerkschaft

und

Arbeitgeberverband

Die Verhandlungen werden für gescheitert erklärt.

Schlichtverfahren

Scheitern der Schlichtung

Urabstimmung

Wenn mindestens 75%75% zustimmen

Streik

EinigungEinigung NeuerNeuer TarifvertragTarifvertrag

Mögliche Gegenmaßnahmen der Arbeitgeber:

AussperrenAussperren

Neue Verhandlungen

UrabstimmungUrabstimmungZustimmungZustimmung

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“Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und

Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und

für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder

zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind

rechtswidrig. ...”

Verfassungsrechtliche Grundlage der Tarifautonomie:

Artikel 9, Absatz 3 Grundgesetz

Page 19: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

„Die Tarifautonomie ist das Recht, an Stelle staatlicher

Rechtsetzung in kollektiver Selbst-bestimmung die Arbeits- und

Wirtschafts-bedingungen durch freie Vereinbarungen zwischen

Arbeitnehmervereinigungen und Arbeitgeber zu regeln und zu

diesem

Zwecke Tarifverträge abzuschließen.”

Definition der Tarifautonomie:Tarifvertragsgesetz

Page 20: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Der Gesetzgeber gibt den Betroffenen, also den Arbeitnehmervereinigungen (Gewerkschaften) und einzelnen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeber-verbänden das Recht, über ihre Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen selbst zu verhandeln. (Diese wissen am besten was ihre Bedürfnisse sind.)

Definition der Tarifautonomie:

Page 21: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Zuständigkeiten der GerichteI. Der Richter des Amtsgerichtes als Einzelrichter

II. Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts

III. Die Zivilkammer des Landgerichts

Streitigkeiten bis zu 5.000 € Streitwert

Handelssachen mit mehr al 5.000 € Streitwert, d.h. Klagen

Alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind

Ohne Rücksicht auf den Streitwert für Wohnraum-Mietstreitigkeiten, Streit zwischen den Reisenden und Wirten aus Beförderungsverträgen

Gegen einen Kaufmann aus beiderseitigen Handelsgeschäften

Ehe-und Güterrechtssachen, Kindschaftssachen, Ansprüche aus gesetzlicher Unterhaltspflicht

Aus Wechseln und auf Grund des Scheckgesetztes

Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungs-verfahren

Aus handelsrechtlichen Gesellschaftsverträgen, Firmen und Musterrecht

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Arbeitsrecht

Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit Geregelt durch Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG, 1985) Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis

(Arbeitgeber – Arbeitnehmer; Arbeitgeber, Arbeitnehmer – Betriebsratsmitglieder bzw. Betriebsratsfonds; Arbeitnehmer – Arbeitnehmer)

Gerichtsbarkeit mit Laienbeteiligung 1. Instanz: bei Landesgericht (1 Berufsrichter, je ein fachkundiger

Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitgeber und Arbeitnehmer); Gerichtstage an Bezirksgerichten vorgeschrieben

2. Instanz: Oberlandesgericht (3 BR, 2 LR)

3. Instanz: Oberster Gerichtshof (3 BR, 2 LR)

Page 23: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Arbeitsrecht – Arbeitsverfahrensrecht / 2a

o Kein Vertretungszwang in 1. Instanzo Vertretung auch durch „geeignete Person“ (auch

Arbeitskollegen), Mitglieder des Betriebsrates, Bevollmächtigte der gesetzlichen Interessensvertretung oder freier Berufsvereinigung

o Im Verfahren 2. Instanz qualifizierte Vertretung (gesetzliche Interessenvertretung oder freie Berufsvereinigung, Anwalt)

o Im Verfahren 3. Instanz Anwaltszwang

Page 24: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Staat

Unternehmen

Ausland Vermögens-

änderungskonto

Private Haushalte

1

Page 25: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Staat

Unternehmen

Ausland Vermögens-

änderungskonto

Private Haushalte

13

3

10

5

2

4

1

14

6

11

129

78

15

Page 26: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Zahlungsbilanz

Page 27: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Perspektiven bei der Einkommensbetrachtung

Einkommenentsteht

Einkommenwird verteilt

Einkommenwird verbraucht

Entstehungsrechung Verteilungsrechung Verwendungsrechung

Page 28: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Entstehungsrechung ermittelt die Bruttowertschöpfung als Summe der Beiträge aller Wirtschaftsbereiche.Land-, Forstwirtschaft, Warenproduzierendes GewerbeHandel & VerkehrDienstleistungsbereichStaatprivate Haushalte (Vereine, Kirche)

Bruttonationaleinkommen (früher BSP)

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Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Entstehungsrechung Probleme:Das Nationaleinkommen wird allgemein als Maßstab für die wirtschaftliche Leistung eines Landes herangezogen.

Gegen die Verwendung des Nationaleinkommens als Wohlstandsindikator gibt es folgende Kriterien.

Page 30: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Entstehungsrechung Kritik:

Ein Großteil ökonomischer Leistungen wird nicht erfasst. z. B. Hausfrauenarbeit, Schwarzarbeit, Hobby, Gartenarbeit

Leistungen werden unterschiedlich bewertet. z. B. Gewerbliche Leistungen zu Marktpreisen, staatliche Leistungen zu den Kosten

Page 31: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Entstehungsrechung Kritik:Unterschiedliche Arbeits- und damit Freizeit wird nicht berücksichtigt. z. B. ob das BNE auf 35 oder 40 Wochenarbeitszeit erwirtschaftet wurde

Umweltbelastungen finden nur in Höhe der Kosten zu Beseitigung von Umweltschäden Berücksichtigung.

Page 32: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Entstehungsrechung

Inlandsprodukt bzw. Nationaleinkommen

Inlandsprodukt

Empfangene Einkommen aus der übrigen Welt

In der Inlandsproduktion entstandene Einkommen von Inländern

Geleistet Einkommen an die übrige Welt

Nationaleinkommen

Page 33: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Entstehungsrechung

Bruttonationaleinkommen bzw. Bruttoinlandsprodukt

Der Unterschied zwischen Bruttonationaleinkommen (BNE) und Bruttoinlandsprodukt (BIP) Das BIP stellt die Güterproduktion des Inlandes dar (Inlandskonzept). Das BNE umfasst die Güterproduktion der Inländer (Inländerkonzept)

Bruttoinlandsprodukt+ von Inländern im Ausland bezogene Einkommen-von Ausländern im Inland bezogene Einkommen= Bruttonationaleinkommen

Page 34: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Entstehungsrechung

Inlandskonzept bzw. Inländerkonzept

Der Begriff Inländer umfasst alle natürlichen Personen mit ständigem Wohnsitz im Inland.

InlandskonzeptDie Produktionsseite steht im Vordergrund. Ermittelt wird die Leistung im Inland.

InländerkonzeptDie Einkommensseite steht im Vordergrund.Ermittelt wird das Einkommen aller Inländer.

Page 35: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Entstehungsrechung Formeln:1. …vom Brutto zum Netto

minus Abschreibungen2. … inlandsprodukt zum … nationaleinkommen

plus Saldo Primäreinkommen aus der übrigen Welt3. von „zu Marktpreisen“ zu „zu Faktorkosten“

minus indirekte Steuern, plus Subventionen

Page 36: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Produktionswert der einzelnen Wirtschaftsbereiche (Bruttoproduktionswertschöpfung)- Vorleistungen (Wertschöpfung vorgelagerter Produktionsstufen)

- Abschreibungen

- indirekte Steuern (u.a.Umsatzsteuer sowie die Verbrauchsteuern (Energiesteuer, Tabaksteuer…)

+ Subventionen

+/- Erwerbs- u. Vermögenseinkommen v. Inländern aus dem Ausland bzw. Ausländern aus dem Inland

+ indirekte Steuern

= Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen+ Abschreibungen

= Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen (Gesamtwert der im Inland hergestellten Sachgüter u. Dienstleitungen)

= Nettoinlandsprodukt zu Marktpreisen

= Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten 

= Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten (Volkseinkommen)

- Subventionen

= Bruttonationaleinkommen zu Marktpreisen

Entstehungsrechung

Page 37: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Verteilungsrechung Ermittelt wird das Volkseinkommen als Summe aus Arbeitnehmerentgelt (z. B. Bruttolöhne und –gehälter) undUnternehmens- undVermögenseinkommen.

Von besonderer Bedeutung ist die Aufteilung des Gesamtein-kommens auf die Arbeitnehmerbezüge (unselbständige Arbeit) und die Gewinne und Vermögenseinkünften

Page 38: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit (Erwerbseinkommen)+ Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen = Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten (Volkseinkommen)

- Anteil des Staates und Anteil der Unternehmen am Bruttoeinkommenaus Unternehmertätigkeit und Vermögen= Erwerbs- und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte

+ Transfereinkommen (Kindergeld, Arbeitslosengeld usw.) = gesamtes Bruttoeinkommen der privaten Haushalte - Beiträge zur Sozialversicherung - direkte Steuern( Lohnsteuer, Kirchensteuer) = verfügbares Einkommen der privaten Haushalte

Verteilungsrechnung

Primärverteilung

Sekundärverteilung

Page 39: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Verteilungsrechung Primärverteilung Grundlage unserer Einkommensverteilung ist das Leistungsprinzip. Die Höhe des Lohnes sollte dem produktiven Beitrag entsprechen, den die Arbeitskraft erbracht hat. Da es keinen objektiven Maßstab für einen „gerechten „ Lohn gibt, sucht man das Problem dadurch zu lösen, dass man in der Entlohnung den

Schwierigkeitsgrad des Arbeitsplatzes, den Leistungsgrad des Arbeitnehmers und seine sozialen Verhältnisse berücksichtigt.

Page 40: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Verteilungsrechung Sekundärverteilung Das Leistungsprinzip führt aber nicht immer zu einer gerechten Einkommensverteilung, da wenige leistungsfähige Personen bei der Verteilung über den Markt benachteiligt werden oder leer ausgehen. In diese ursprüngliche Verteilung (Primärverteilung) greift der Staat in Form der Sekundärverteilung korrigierend ein. Die Leistungen des Staates werden aus Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die dem Staat zufließen, finanziert.

Page 41: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Verwendungsrechung Ermittelt wird das Bruttoinlandsprodukt als Summe von Konsumausgaben (z. B. private Haushalte, Staat) Bruttoanlageinvestitionen (z. B. Bauten) undAußenbeitrag (Export minus Import).

Man geht davon aus, für welche Zwecke das Bruttosozialprodukt verwendet wird.

Page 42: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Verwendungsrechung

BruttoinvestitionSind alle im Laufe eines Jahres produzierten Güter, die nicht in die Verfügungsmacht von Haushalten übergehen. (Lagerbestand, unfertige Erzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)

(Nettoinvestition -> nicht relevantIst die Differenz zwischen Bruttoinvestition und Abschreibungen; nur die Nettoinvestition ist ausschlaggebend bei der Kapitaländerung.)

Page 43: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Verwendungsrechung

Privater Verbrauch (Konsum) + Staatsverbrauch + Bruttoinvestitionen + Außenbeitrag (Exporte – Importe) = Bruttonationaleinkommen zu Marktpreisen

Page 44: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Bruttonationaleinkommen nominal oder realnominal200210 Einheiten Ananas a 12 WE = 120 WE15 Einheiten Parfum a 20 WE = 300 WEBNE -> 420 WE200311 Einheiten Ananas a 13 WE = 143 WE16 Einheiten Parfum a 21 WE = 336 WEBNE -> nominal 479 WE

Wachstumsrate = 479-420420

* 100 = 14%

Page 45: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Bruttonationaleinkommen nominal oder realreal199510 Einheiten Ananas a 12 WE = 120 WE15 Einheiten Parfum a 20 WE = 300 WEBNE -> 420 WE

200311 Einheiten Ananas a 12 WE = 132 WE16 Einheiten Parfum a 20 WE = 320 WEBNE -> real 452 WE

Wachstumsrate = 452-420420

* 100 = 7,62%

Page 46: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Volkswirtschaftliche Gesamtrechung

Bruttonationaleinkommen nominal oder real

nominale Bewertung:Bewertet wird mit den Preisen des jeweiligen Jahres

reale Bewertung:Bewertet wird mit den Preisen eines bestimmten Basisjahres;Eine rein rechnerische Erhöhung der ermittelten Größen aufgrund einer inflationären Entwicklung wird dadurch ausgeschaltet.Basisjahr derzeit 1995 (Stand 2004)

Page 47: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Expansive Geldpolitik

ESZBLiquiditätspolitik

ZinspolitikOffenmarktvolumen erhöht

Leitzinsen verringertMindestreserve verringert

Übertragungsmechanismen

Instrumente

Kreditinstitute Bankenliquidität steigt Zinsniveau sinkt

Kreditangebot ausgeweitetKreditnachfrage

Nichtbanken • Kreditabhängige Ausgaben nehmen zu, vor allem

- private Investitionen

- privater Verbrauch

• Sparanreiz privater Haushalte nimmt ab

• Geldfluss aus dem Ausland geht aufgrund sinkender Zinsen zurück, führt zu einem Abwertungsdruck auf die heimische Währung und stimuliert daher ggf. die Exportnachfrage

GesamtnachfrageWird angeregt (Investitionen, privater Verbrauch, Exporte)Preisüberwälzungsspielräume werden ausgeweitet

Spielräume für monetäre Nachfrageerhöhung schaffen

Page 48: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

Kontraktive Geldpolitik

ESZB LiquiditätspolitikZinspolitik

Offenmarktvolumen verringert

Instrumente

Leitzinsen erhöhtMindestreserve erhöht

Übertragungsmechanismen

KreditinstituteBankenliquidität sinkt Zinsniveau steigt

Kreditangebot verknapptKreditnachfrage sinkt

Nichtbanken • Kreditabhängige Ausgaben gehen zurück, vor allem

- private Investitionen

- privater Verbrauch

• Sparanreiz privater Haushalte nimmt zu

• Geldfluss aus dem Ausland steigt aufgrund höherer Zinsen zurück, führt zu einem Abwertungsdruck auf die heimische Währung und stimuliert daher ggf. die Exportnachfrage

GesamtnachfrageWird gedämpft (Investitionen, privater Verbrauch, Exporte)

Verringerung des Preisauftriebs

Page 49: Prüfungsvorbereitung Industriekaufleute. ÖKONOMISCHES PRINZIP Minimalprinzip Ein vorgegebenes Ziel soll mit möglichst geringem Mitteleinsatz erreicht

ÜbersichtÜbersicht

Arbeitsteilung Innerbetriebliche Arbeitsteilung Volkswirtschaftliche Arbeitsteilung Internationale Arbeitsteilung

Zerlegung komplexer Arbeitsvorgänge in einzelne Tätigkeiten

Arbeitszerlegung (Analyse)

Spezialisierung innerhalb von Abteilungen und Stellen

Vertikale Arbeitsteilung

Primärer Sektor (Urproduktion), z.B. Landwirtschaft

Sekundärer Sektor (Weiterverarbeitung), z.B. Industrie

Tertiärer Sektor (Dienstleistungen), z.B. Handel

Horizontale Arbeitsteilung

z.B. Papierindustrie, chemische Industrie, Textilindustrie

Außenwirtschafts-, insbesondere Handelsbeziehungen zwischen verschiedenen Ländern, „Globalisierung“

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Gerichtliches Mahnverfahren

Gläubiger beantragtMahnbescheid

wird vom Amtsgericht dem Schuldner mit einer 2- wöchigen Zahlungsfrist zugestellt

erhebt Widerspruch innerhalb von 2 Wochen

Klage

Mündliche Verhandlung

Urteil

=vollstreck-barer Titel

zahlt Schulden, Verzugszinsen, Mahn- und Gerichtskostenunternimmt nichts

Gläubiger beantragtVollstreckungsbescheid

nach Ablauf der Widerspruchsfristinnerhalb von 6 MonatenGericht stellt dem Schuldner den VB mit 2- wöchiger Zahlungsfrist zu

erhebt Einspruch innerhalb von 2 Wochen:

Mündliche Verhandlung

Urteil

=vollstreckbarer Titel

zahlt Schulden, Verzugszinsen, Mahn- und Gerichtskosten

unternimmt nichts

Vollstreckungsbescheid =vollstreckbarer Titel

Gläubiger beantragtZwangsvollstreckung

Pfändung durch Gerichtsvollzieher u. Zwangsversteigerung

erfolglos erfolgreich

Gläubiger beantragtEidesstattliche Versicherung

Gläubiger enthält Geld aus ZV

des Schuldners über die Vollständigkeit des von ihm aufgestellten Vermögensverzeichnisses

verweigert EV

Gläubiger kann Antrag auf Erzwingung der EV stellen (Beugehaft)

Schuldner gibt EV ab Schuldner gibt keine EV ab, wird nach 6 Monaten entlassen

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18. Aufgabe18. AufgabeDer erste und letzte Tag eines Verzugszeitraumes wird wahlweise mitgezählt bzw. nicht mitgezählt. Dabei wird in der Regel entweder der erste oder der letzte Tag nicht als Zinstag gezählt.Es ergeben sich zwei Lösungsmöglichkeiten:1. Lösung21.07. – 30.07.2008 9 Tage (der 21.07. wird als erster Tag nicht mitgezählt; der 31.07. wird bei dieser Methode grundsätzlich nicht mitgerechnet)01.08. – 30.11.2008 120 Tage (4 Monate á 30 Tage; der letzte Tag wird mitgezählt)Summe 129 Tageoder21.07. – 30.07.2008 10 Tage (der 21.07. wird als erster Tag mitgezählt; der 31.07. wird in dieser Methode grundsätzlich nicht mitgerechnet)01.08. – 30.11.2008 119 Tage (4 Monate á 30 Tage; der letzte Tag wird nicht mitgezählt)Summe 129 Tage 2. LösungIm Ausnahmefall kann sowohl der erste als auch der letzte Tag des Zeitraumes mitgerechnet werden:21.07. – 30.07.200810 Tage (der 21.07. wird als erster Tag mitgezählt; der 31.07. wird bei dieser Methode grundsätzlich nicht mitgerechnet)01.08. – 30.11.2008120 Tage (4 Monate á 30 Tage; der letzte Tag wird mitgezählt)Summe 130 Tage

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Unter BGB § 288 heißt es:

(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.

(4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Demnach liegt der Zinssatz für Verzugszinsen bei Verbrauchergeschäften gemäß § 288 Absatz 1 fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Betrage der Basiszinssatz beispielsweise 3,19 %, läge der Zinssatz für Verzugszinsen bei 8,19 %.

Handelt es sich dagegen um ein Handelsgeschäft, bei dem kein Verbraucher beteiligt ist, wäre stattdessen gemäß § 288 Absatz 2 für Entgeltforderungen ein um acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegender Verzugszinssatz anzuwenden. Bei einem Basiszinssatz von 3,19 % wären dies dann 11,19 %.

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Vollmachten

Prokura HandelsvollmachtenAllgemeine Handlungsvollmacht(Gesamtvollmacht)

Artvollmacht Einzelvollmacht(Spezialvollmacht)

Umfang Alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften u. Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.

Alle gewöhnlichen Rechtsgeschäfte

Beispiele:-Geschäftsführer-Filialleiter

Eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften

Beispiele:

-Einkäufer

-Verkäufer

-Kassierer

Ein einzelnes Rechtsgeschäft

Beispiele:

-eine Bestellung vornehmen

Nicht zulässige Geschäfte

•Eintragungen im HR vornehmen•Bilanz u. Steuererklärung unterschreiben•Rechtsgeschäfte zur Änderung oder Beendigung der Unternehmung vornehmen•Für Inhaber einen Eid leisten•Prokura erteilen oder entziehen

Geschäfte mit besonderer Ermächti-gung

•Grundstücke verkaufen und belasten

•Grundstücke verkaufen und belasten•Wechselverbindlichkeiten eingehen•Darlehen aufnehmen•Prozesse führen

alle

(außer Geschäfte der genehmigten Art)

alle

Erteilung •Nur vom Kaufmann persönlich•Muss ausdrücklich (schriftlich oder mündlich) erteilt werden•Muss im Handelsregister eingetragen werden

Schriftlich, mündlich oder stillschweigend durch Duldung

Keine Eintragung ins Handelsregister

Jeder Bevollmächtigte kann im Rahmen seiner Vollmacht Untervollmachten einräumen

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Entlassung

zunehmende Arbeitslosigkeit

Einstellung

abnehmende Arbeitslosigkeit

Aktienkurse steigen

Löhne und Preise steigen

Aktienkurse fallen

Löhne und Preise sinken

Abschwung (Rezession)

Tiefstand (Depression)

Aufschwung (Expansion)

Hochkonjunktur (Boom)

Neuer Abschwung (Rezession)

1 Konjunkturzyklus ca. 5 Jahre

KonjunkturphasenDer Konjunkturverlauf

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Depression (Tiefstand)

Expan

sion

(Auf

schw

ung) Boom

(Hochkonjunktur)

Rezession

(Abschwung)

Depression (Tiefstand)

Expa

nsio

n

(Auf

schw

ung)

Konjunkturdämpfend•Staatsaufträge kürzen•Steuern erhöhen•Subventionen kürzen•Abschreibung senken•Sparprämien gewähren

Staatliche Konjunkturpolitik = antizyklische Wirtschaftspolitik

•Staatsaufträge erhöhen•Steuern senken•Subventionen gewähren•Abschreibung erhöhen•Sparprämien verringern

Konjunkturfördernd

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Konjunkturfördernde Maßnahmen

Staat

-Einnahmensenkung (Steuersenkung)

-Ausgabenerhöhung (Investition)

Höhere verfügbare Einkommen der privaten

Haushalte

Belebung der Nachfrage

EZB

-Senkung der Leitzinsen

-Kauf von Wertpapieren

-Senkung von Mindestreserven

Erhöhung des Geldangebots

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Konjunkturhemmende Maßnahmen

Staat EZB

- Einnahmeerhöhung (Steuererhöhung)

- Ausgabenkürzung

- Erhöhung der Leitzinsen

-Verkauf von Wertpapieren

-Erhöhung von Mindestreserven

niedrige verfügbare Einkommen der privaten Haushalte

Senkung des Geldangebots

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RECHTZEITIGE, UMFASSENDE UNTERRICHTUNGRECHTZEITIGE, UMFASSENDE UNTERRICHTUNG

ZUSAMMENARBEIT ZUSAMMENARBEIT ABSCHLUSS VON BETRIEBSVEREINBARUNGABSCHLUSS VON BETRIEBSVEREINBARUNG

VERTRETUNG VON ARBEITNEHMERINTERESSEN VERTRETUNG VON ARBEITNEHMERINTERESSEN MITWIRKUNG UND MITBESTIMMUNG,MITWIRKUNG UND MITBESTIMMUNG,

VOR ALLEN IN SOZIALEN UND PERSONELLENVOR ALLEN IN SOZIALEN UND PERSONELLENANGELEGENHEITENANGELEGENHEITEN

Das Betriebsverfassungsgesetz

Arbeitgeber

Einigungstelle Zur Beilegung von

Meinungs- Verschiedenheiten

Wirtschafts- Ausschuss im

Unternehmen mit >100

Beschäftigten

Betriebsausschuss

Betriebsrat

Wahl auf 2 Jahren

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ab 18 Jahren

In Betrieben mit mindestens 5 ständigen Mitarbeiter

Jugend- und Auszubildenden-

vertretung

Wahl auf 2 Jahren

Jugendliche und Auszubildende

Themenvorschläge zur Beratung

Beratung über wirtschaftliche Angelegenheiten

Stimmrecht

in Jugendfragen

Berirebsver- sammlung

Zusammen-arbeit mit den

Gewerkschaften

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•Information und Erörterung der Tätigkeit •Information und Erörterung der Unfall- und Gesundheitsgefahren

•Anhörung und Erörterung in betrieblichen Angelegenheit•Beschwerderecht

Jugend- und Auszubildenden Vertretung

1-15 Vertreter (Je nach Anzahl der

Jugendlichen und Auszubildenden im

Betrieb)

BetriebsratAufgaben

•Vertretung der Jugendinteressen im Betrieb

•Anträge an den Betriebsrat auf Maßnahmen zugunsten

der jungen Betriebsangehörigen

•Anträge zur Gleichstellung von Frauen und Männern

•Förderung und Integration junger ausländischer Betriebsangehörigen

•Überwachung der Einhaltung von Vorschriften und Vereinbarung zugunsten

der Jugendlichen

•Weitergabe von Anregungen und Beschwerden an den

Betriebsrat

Jugend – und Auszubildenden Versammlung

Wahl auf 2 Jahren

Jugendliche Arbeitnehmer

(unter 18 Jahren)

Und Auszubildende

(unter 25 Jahren)

Information

Anträge

Stimmenrecht in

Jugendfragen