psychoaktive medikamente + fahrsicherheit rechtliche aspekte · 2015. 12. 9. · psychoaktive...
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Psychoaktive Medikamente + Fahrsicherheit
Rechtliche Aspekte
14. Schmerztherapeuten-Treffen 2015
Rechtsanwalt Jürgen Peitz – Kanzlei BDWP Bielefeld–
Arzt- und Medizinrecht
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Teil 1
Gefahren- und Risikogemeinschaft
Arzt / Patient
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Risiko Mensch
Alkohol, Drogen, Medikamente
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4 Rechtsanwalt Peitz Bielefeld
Arzt- und Medizinrecht
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5 Rechtsanwalt Peitz Bielefeld
Arzt- und Medizinrecht
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Fall 1
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Rechtsanwalt Peitz Bielefeld
Arzt- und Medizinrecht 7
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Unfall 03.12.2013, 07.55 Uhr - Detmold -Hornsche Straße - lange Gerade -
Pkw 01 steht mit Front unter Heck eines Kleinbusses, Dach bis zur B-Säule
gestaucht
24-jähr. Fahrer eingeklemmt (bei Bewusstsein, schreit vor Schmerzen)
Tacho 160km/h – Rezept Frisium N2* (Clobazam) (1-0-0-/1)
……………
Zeuge: 01 fährt auf, sodann an ihm vorbei, nach rechts über Bürgersteig,
rammt Bus
Fahrer: keinerlei Erinnerung
BAK 0,10 - Midazolam, Ketamin (Notarzt)
8 Rechtsanwalt Peitz Bielefeld
Arzt- und Medizinrecht
* Kann als Antikonvulsivum zusätzlich zu einer
Standardbehandlung von Patienten mit Epilepsie,
die nicht anfallfrei sind, genutzt werden
http://de.wikipedia.org/wiki/Epilepsie
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Fall 2
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Verkehrsunfall
Fahrerin äußert, sie nehme
Tramal, in der Wohnung wird Tilidin gefunden
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Risiko Medikament
- 20 % der Medikamente beeinflussen
Fahrtüchtigkeit negativ -
Hat Ihr Patient konkrete Informationen ?
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Risiko Arzt ?
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Ist die Verkehrsmedizin
in der Praxis angekommen ?
Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht
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Info
Verkehrsmedizinisch
relevante Arzneimittelgruppen
Positiver und / oder negativer Einfluss ?
Siehe:
Berghaus, G., Käferstein, H., Rothschild, M.,
Arzneimittel und Fahrsicherheit.
Dtsch. Ärztebl. 103, Nr. 31-32 (2006)
A-2104/B-1812/C-1754.
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Opiate/Opioide in der Schmerzbehandlung Morphine ... ggf mit Co-
Analgetika wie Antikonvulsiva, Antidepressiva Sedativa, Neuroleptika,
Kortikoide...)
Opiate zur Substitution
Cannabis als Schmerzmittel, Antispastikum etc....
Methylphenidat (Ritalin) zur Behandlung ASHS.
Fahreignung mit Arzneimitteln, die
unter das BTMG fallen: z.B.
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Teil 2
Gefahren- und Haftungsgemeinschaft
Arzt / Patient
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Rechtliche Aspekte = Haftung ?
Juristen suchen Ursachen und Verschulden
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Patient
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Der Patient als Führerscheininhaber:
keine Verpflichtung zur Selbstmeldung
aber: Pflicht zur kritischen „Selbstüberprüfung“ § 2 FeV
Hilfestellung durch ärztliche Aufklärungspflicht: Pat. wird über individuelle Gefährdung informiert
ggf. durch zusätzliche:
Überprüfung der psychofunktionalen Leistungsfähigkeit
Fahrverhaltensbeobachtung
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§ 24 a Straßenverkehrsgesetz iVm Anlage
(Bußgeld bis zu € 3.000.-, Fahrverbot)
- Substanznachweis genügt
- keine Owi, wenn bestimmungsgemäße Einnahme bei zuvor
erfolgter ärztl. Verordnung
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Anlage zu § 24 a StVG ( BGBl. I 2007, 1045)
Liste der berauschenden Mittel und Substanzen
Berauschende Mittel Substanzen
Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC)
Heroin Morphin
Morphin Morphin
Cocain Cocain
Cocain Benzoylecgonin
Amphetamin Amphetamin
Designer-Amphetamin Methylendioxyamphetamin (MDA)
Designer-Amphetamin Methylendioxyethylamphetamin (MDE)
Designer-Amphetamin Methylendioxymetamphetamin (MDMA)
Metamphetamin Metamphetamin
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Anlage zu § 24 a StVG ( BGBl. I 2007, 1045)
Liste der berauschenden Mittel und Substanzen
Grenzwertkommission:
D9-Tetrahydrocannabinol 1 ng/ml
Morphin 10 ng/ml
Benzoylecgonin 75 ng/ml
MDMA 25 ng/ml „Partydroge“ Amphetamin
MDE 25 ng/ml „Ecstasy“
Amphetamin 25 ng/ml
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Ergo:
Sorglos bei ärztlicher Verordnung ???
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§ 2 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV)
„Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn
Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.
Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch Anbringung
geeigneter Einrichtungen (…) obliegt dem
Verkehrsteilnehmer selbst....
Anlage 4 FeV zum Dauergebrauch von Arzneimitteln:
Keine Eignung, wenn Beeinträchtigungen der
Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter
das erforderliche Maß vorliegen !!
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Gefährdung des Straßenverkehrs
§ 315 c StGB
Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder
anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in
der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,
und/oder dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder
fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...)
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StGB kennt keine Grenzwerte bei
Medikamenten
- § 316 StGB Ausfallerscheinungen, die auf Einfluss von
Medikamenten zurückzuführen ? (abstrakte Gefährdung)
„Polizeilicher sogen. Torkelbogen“
- § 315 C StGB Unfall (konkrete Gefährdung)
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Nachweis der Substanzbeeinflussung
(hohe Dunkelziffer)
- eigene Angaben !!
- Ausfallerscheinungen
- Indizien (Rezept im Handschuhfach)
- Bei schwerem Unfall ohne eindeutige Ursache § 81 a StPO
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Grenzwertkommission:
Morphin (freie Form) 10ng/ml
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Arzt
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Gefahren- und Haftungsgemeinschaft
Selbstverantwortung - Aufklärung - Haftung
Fall Bundesgerichtshof "Midazolam"
und andere Gerichte….
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Arzt- und Medizinrecht
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Arzt
Kernpflichten 1
- Aufklärung lege artis
Wie geht das ?
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Regelwerke für die ärztliche
Begutachtung der Fahreignung
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung in der gültigen Fassung!
BGL - Kommentar
Beurteilungskriterien in der gültigen Fassung
Voraussetzung: Kenntnis des aktuellen Stands der medizinischen
Wissenschaft: z.B. Wissenschaftliche Leitlinien – ICD, DSM-IV
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Gruppe 1 Gruppe 2
Beratung – Qualifikationspflicht !
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Hinweisblatt zur Aufklärung für Patient
- Gefahren und ob er bei bestimmungsgemäßer Einnahme noch am
Straßenverkehr teilnehmen kann
- evtl. Beeinflussung durch Adaptionsprozesse oder Wechselwirkungen
mit anderen Medikamenten oder sonstige physiologische Prozesse
(Ernährung, Alkohol etc.)
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Arzt
Kernpflichten 2
- Dokumentation
- Sicherungspflichten (BGH) ?
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§ 203 StGB Schweigepflicht
Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis ... offenbart, das ihm als Arzt ...
anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
§ 34 StGB Offenbarungsbefungnis
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben,
Leib, Freiheit... eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen
abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der
widerstreitenden Interessen ...(Rechtsgüter) .... das geschützte Interesse
das beeinträchtigte wesentlich überwiegt....
Schweigepflicht versus Melderecht
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Literatur
Hoffmann-Born (u.a.)
Grundriss Fahreignungsbegutachtung (2011)
Hoffmann-Born/Peitz
Arzthaftung bei problematischer Fahreignung (2011)
Peitz, Jürgen
1. Juristische Aspekte zur Fahrtüchtigkeit,
in: Aktuelle Schmerzmedizin (2015), Kap. 2.1.8.1
2. Schutzpflichten behandelnder Ärzte, BA (2015), S. 238 – 256
3. Schweigepflicht, Handbuch des Fahreignungsrechts (2015) S.
133-156
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Infoline
Rechtsanwalt Jürgen Peitz
Arzt- und Medizinrecht
Kanzlei BDWP – Bielefeld
Am Ostpark 14
D-33604 Bielefeld
0049-0-175-3610107
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Rechtsanwalt Peitz Bielefeld
Arzt- und Medizinrecht
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