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[^] STADTTHUN
DIREKTION PRÄSIDIALES UND STADTENTWICKLUNGSTADTKANZLEI
Anisa Nuredini
Lernende Kauffrau
033 225 85 74Stadtkanzlei, Postfach 145, 3602 Thun
thun.ch
Referenz / 8981677
Thun, 13. November 2020
Publikation
Beschlüsse des Stadtrates
Donnerstag, 12. November 2020, 17.15 Uhr, Lachensaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun
(KKThun)
l. Budget 2021; Genehmigung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 Buchstaben a und b Stadtverfassung und nach
Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 11. September 2020
beschliesst:
l. Im Jahr 2021 sind folgende Gemeindesteuern zu erheben:
a) Steueranlage: Auf den Gegenständen der Kantonssteuer das l,72fache der für die
Kantonssteuer geltenden Einheitsansätze.
b) Liegenschaftssteuer: 1,2 Promille des amtlichen Wertes.
2. Genehmigung Budget 2021 (mit Änderungen in den Nettokosten der Produktegruppen 1.3,
3.1, 3.4, 3.5, 3.6 und 3.8) bestehend aus:
Aufwand ErtragGesamthaushalt Fr. 303'860'120 288'155'220
Aufwandüberschuss Fr. 15'704'900
Allgemeiner-Haushalt
Aufwandüberschuss
Fr.
Fr.
283'825'360 268'549'820IS'275'540
Spezialfinanzierung Abwasser
Ertragsüberschuss
Spezialfinanzierung AbfallAufwandüberschuss
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
6'850'500
73'000
7'201'900
6'923'500
6'538'700
663'200
Spezialfinanzierung Feuerwehr
Ertragsüberschuss
Fr.
Fr.
3'355'560
238'040
3'593'600
Seite l
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[^] STADTTHUN
Spezialfinanzierung Parkinggebühren Fr. 2'536'800 2'525'600
Aufwandüberschuss Fr. ll'ZOO
Spezialfinanzierung Parkplatz-Ersatzabgabe Fr. 90'000 24'000
Aufwandüberschuss Fr. 66'000
3. Ziffer l und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum gemäss
Stadtverfassung.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Aufgaben- und Finanzplan 2021 bis 2024; Kenntnisnahme
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 44 Absatz 2 Stadtverfassung und nach
Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 11. September 2020
beschliesst:
Der Aufgaben- und Finanzplan 2021 bis 2024 wird zur Kenntnis genommen.
3. Dringliche Motion M 3/2020 betreffend Spez.-Sek. - Streichen des Artikels 8 im
Bildungsreglement (BiR); Jonas Baumann-Fuchs (EVP), Andreas Kübli und Nicole Krenger
(glp) sowie Reto Vannini und Simon Werren (BDP), Fraktionen-SP und Grüne/JG vom 17.
September 2020; Beantwortung
Die Motion wird als erheblich erklärt.
4. Postulat P 15/2020 betreffend Aufarbeiten der Verstrickungen in den transatlantischen
Sklavenhandel und Dreieckshandel von Personen und Firmen im Raum Thun; Alice Kropf
(SP), Fraktion SP und Thomas Rosenberg (Grüne) vom 20. August 2020; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.
5. Postulat P 9/2020 betreffend solidarische Städte in der Asylpolitik; Fraktionen Grüne/JG, SPund EVP vom 11. Juni 2020; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.
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[^ STADTTHUN
6. Fragestunde F 21/2020 betreffend Smart City und Klimaschutz - Betrieb der
Strassenbeleuchtungen; Mark van Wijk, Hanspeter Aellig, Barbara Lehmann Rickli (alle FDP)
vom 10. November 2020; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des
Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflege-
gesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte l bis 6 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim
Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Das Geschäft l, Ziffer l und 2 ist gemäss Artikel 39 Buchstaben a und b der Stadtverfassung unter
dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum
gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustande gekommen, wenn 800 Stimmberechtigte
innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger
unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die
Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun
oder [email protected]).
Thun, 13. November 2020 / an S^adtkanzlei Thun
Christoph StalderStadtratssekretär
Zu erscheinen im amtlichen Teil des Thuner Amtsanzeigers vom 19. November 2020.
Am 16. November 2020 per E-Mail an: [email protected]
Kopie an: www.thun.ch
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