pv-förderungen · 2017-08-29 · contracting (großanlagen) größer 10 kw p bis max. 200 kw p...
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ÜbersichtPhotovoltaikanlagenPhotovoltaikspeicher
Referat 4/04 – Energiewirtschaft und -beratung
Fanny-von-Lehnert-Straße 1 | Postfach 527 | 5010 SalzburgE-Mail: [email protected] | www.energieaktiv.at
Juli 2017
Andere Förderungen Land Salzburg
Wer wird gefördert
Maximal förderbare Größe
Förderung Amerkungen
PrivathaushalteWohnbaufördung(Nachrüstung der PV-Anlage)
15 bis 35 % d. Investitionskosten bis zur Höhe von€ 3.000,— je kWp (0 ≤ 5 kWp)€ 2.000,— je zus. kWp (>5 kWp)
Energieausweis ist erforderlich; Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp ansonsten aliquote Reduktion;
Gemeinden (GAF) 15 % der Anlagenkosten
Energieertrag > 900 kWh/a pro kWp; eine Fördergenehmigung schließt grund-sätzlich eine mögliche Inanspruchnahme weiterer Förderungen nicht aus;
BetriebeWachstumsfonds – PV Max. 100 kWp
6. bis 10. kWp € 500,— kWp 11. bis 25. kWp € 300,— kWp 26. bis 100. kWp € 100,— kWp
Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 100 kWp; es ist keine zusätzliche Förderung möglich; Eigenverbrauchsquote > 60 %; Beratung Voraussetzung;
BetriebeWachstumsfonds PV-Speicher
18 kWh € 600,— pro kWh
Die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 12 kWh; es ist keine zusätzliche Förderung möglich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;
Ländliche Entwicklung Inselanlagen
Eigenver-brauchs-bezogen
Bis 40 % der anrechenbaren Nettokosten
Fördervoraussetzung nach Richtlinie LE-Projektentwicklung Periode 14-20
Impressum
Medieninhaber: Land Salzburg | Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/04 – Energiewirtschaft und -beratung |
Herausgeber: Mag. Rudolf Krugluger | Bilder: fotoalia | Gestaltung: Hausgrafik Land Salzburg | Druck: Hausdruckerei Land Salzburg | Alle: Postfach 527, 5010 Salzburg | August 2017
Ländliche Entwicklung 0662 8042 2650 oder 2147 www.salzburg.gv.at/investfoerderung
Wohnbauförderung (SIR) 0662 623455 0 www.salzburgwohntbesser.at
Gemeindeausgleichsfond (GAF) 0662 8042 3761 www.salzburg.gv.at/gemeindeausgleichsfonds
Betriebe Wachstumsfonds 0662 8042 3872 www.salzburg.gv.at/betriebliche-photovoltaik
Ansprechpartner / Informationen (Land Salzburg)
PV-Förderungen
Land
Sal
zbur
g Fo
rm 2
403c
-08.
17
Klien +43 1 31631 730 www.pv.klimafonds.gv.at
OeMAG +43 5 78766 20 www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/
Sanierungsscheck Bund +43 1 31631 726 www.umweltfoerderung.at
Wer wird gefördert
Maximal förderbare Größe
Förderung Amerkungen
Bundesweite Investitions förderung(Klien)
5 kWp
€ 275,— / kWp für Aufdachanlagen€ 375,— / kWp für gebäude- integrierte AnlagenMax. bis 35 % der Investkosten
Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten; Max. 5 kWp/Antrag; Max. 30 kWp in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen;
Bundesweite Investitions förderung für Land- und Forst-wirtschaft (Klien)
50 kWp
€ 275,— / kWp für Aufdachanlagen€ 375,— / kWp für gebäude-integrierte AnlagenMax. bis 40 % der Investkosten
Bundesweite Tarifförderung für Anlagen auf Gebäuden (OeMAG)
5 kWp bis 200 kWp
2017: 7,91 Cent / kWh + 40 % d. Errichtungskosten,Max. € 375,— / kWp
Förderstart Anfang Kalenderjahr; ausschließlich an oder auf einem Gebäude;
Förderungen von Gemeinden
Siehe: www.energieaktiv.at/ gemeindefoerderungen/
Energieförderungen Land Salzburg
Ansprechpartner / Informationen (Bund)
Wer wird gefördert
Maximal förderbare Größe
Förderung Amerkungen
Privathaushalte bzw. land- und
forstwirtschaftliche Betriebe 15 kWp € 600,— pro kWp
Bei höherem Stromverbrauch als 9.000 kWh kann die Förderung für eine größere Anlage als 3 kWp gewährt werden
PV Speicher für Privathaushalte 6 kWh € 600,— pro kWh
Die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 6 kWh; es ist keine zusätzliche Förderung möglich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;
Bürgerbeteiligung (Großanlagen)
Größer 50 kWp
bis max. 200 kWp
Sockel € 5.000,— + gegf. Erhöhung € 2.500,— + 20 % derNetto-Investkosten
Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 200 kWp; es ist keine Doppelförderung möglich; ergänzend können die ersten 5 kWp vom Klien gefördert werden; bei OeMAG – Förderung entfallen die 20 %; Eigenver-brauchsquote > 80 %; Ertragsanzeige erforderlich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;
Contracting (Großanlagen)
Größer 10 kWp
bis max. 200 kWp
Sockel € 5.000,— + gegf. Erhöhung € 2.500,— + 20 % derNetto-Investkosten
Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 200 kWp; es ist keine Doppelförderung möglich; ergänzend können die ersten 5 kWp vom Klien gefördert werden; bei OeMAG – Förderung entfallen die 20 %; Eigenver-brauchsquote > 80 %; Ertragsanzeige erforderlich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;
Abfallsammel- und behandlungsanlagen Abwasserbehandlungs-anlagen (Großanlagen)
Größer 10 kWp
bis max. 200 kWp
Sockel € 5.000.— + 20 % derNetto-Investitkosten
Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 200 kWp; es ist keine Doppelförderung möglich; ergänzend können die ersten 5 kWp vom Klien gefördert werden; bei OeMAG – Förderung entfallen die 20 %; Eigenver-brauchsquote > 80 %; Ertragsanzeige erforderlich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;
Nahwärmever- sorgungseinrichtungen auf Basis Erneuerbare
Größer 5 kWp
bis max. 200 kWp
Sockel € 5.000,— + 20 % derNetto-Investkosten
Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 200 kWp; es ist keine Doppelförderung möglich; ergänzend können die ersten 5 kWp vom Klien gefördert werden; bei OeMAG – Förderung entfallen die 20 %; Eigenver-brauchsquote > 90 %; Ertragsanzeige erforderlich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;
Vereine und konfessionelle Einrichtungen(Großanlagen)
Größer 5 kWp
bis max. 200 kWp
Sockel € 5.000,— + 20 % derNetto-Investkosten
Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 200 kWp; es ist keine Doppelförderung möglich; ergänzend können die ersten 5 kWp vom Klien gefördert werden; bei OeMAG – Förderung entfallen die 20 %; Eigenver-brauchsquote > 80 %; Ertragsanzeige erforderlich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;
Bundes- und Gemeindeförderungen
Energieförderung 0662 8042 3693 www.energieaktiv.at
Ansprechpartner / Informationen (Land Salzburg)
3 kWp € 600,— pro kWp Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 3 kWp; es ist keine zusätzliche Förderung mög-lich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;
Übersicht über Förderungen für Photovoltaikanlagen und Photovoltaikspeicher
Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie mittels Solarzellen. Genutzt wird Photovoltaik weltweit und findet unter anderem Anwendung auf Dächern, Fassaden und Freiflächen.
Bei der Planung Ihrer Photovoltaikanlage unterstützt Sie gerne die Energieberatung Salzburg. Melden Sie sich online unter www.salzburg.gv.at/energieberatung
Für die Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten.
Art und Ausmaß der Förderung
Die nachstehenden Ausführungen sind nur eine Übersicht. Sie können keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und es gelten immer die jeweiligen Förderrichtlinien!