hallo taxi 3 2010

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Das Magazin für Taxiunternehmer März 2010 WER IST EIGENTLICH DIESE ELENA? ISSN 0949-9288 • H 9461 meHrwert für IHre ZeNtrale - gewINN mIt PINKEY meHr geld pro meter - BZp ScHlIeSSt verBeSSerteN vertrag mIt der BaHN daS treppeN- taxI - voN StudeNteN eNtwIckelt HotSpot jetZt aucH aB werk - e-klaSSe mIt INterNet- aNScHluSS 27. jahrgang • €1,80 Den Sumpf trockenlegen! Wie der Staat Unternehmer zu Steuerehrlichkeit zwingen will - dies und mehr aus Glückstadt

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Hallo TAXI, das Magazin für den Taxiunternehmer, Ausgabe 3 / 2010

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Page 1: Hallo TAXI 3 2010

Das Magazin für Taxiunternehmer März 2010

Wer isT eigenTlich Diese elena?

ISSN

094

9-92

88 •

H 9

461

meHrwert für IHre ZeNtrale - gewINN mIt pinkey

meHr geld pro meter - BZp ScHlIeSSt verBeSSerteN vertrag mIt der BaHN

daS treppeN-taxI - voN StudeNteN eNtwIckelt

HotSpot jetZt aucH aB werk - e-klaSSe mIt INterNet- aNScHluSS

27. jahrgang • €1,80

Den sumpf trockenlegen!Wie der staat Unternehmer zu steuerehrlichkeit zwingen will - dies und mehr aus glückstadt

Page 2: Hallo TAXI 3 2010

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Page 3: Hallo TAXI 3 2010

Hallo TAXI • 3

3/2010

Doch nicht nur die Ganoven unter uns stellen ein Problem

dar. Gefahr lauert auch von außen. Die Mineralölindustrie

macht uns mal wieder das Leben schwer. Völlig grundlos kostet der Liter Diesel in einigen Re-

gionen €1,20, Tendenz steigend. Das Oligopol diktiert den Preis,

und das Kartellamt dreht Däum-chen. Mit dramatischen direkten

und indirekten Folgen für das Taxigewerbe. Erstens fressen die

Treibstoffkosten die winzigen Gewinne auf, die mit einem Taxi

derzeit zu erzielen sind. Au-ßerdem zerstören sie das zarte Pflänzchen Aufschwung, und

uns bleiben die Kunden aus.

Die Hoffnung nie aufgebend grüßt Sie

Jan Cassalette

das gewerbe vordem umbruch

Das Taxigewerbe steht vor einer gewaltigen Herausforderung.

Bald werden Taxis in Deutsch-land mit technischem Gerät aus-gestattet, das den Finanzämtern den Zugriff auf steuerrelevante Fahrdaten in Echtzeit erlaubt.

Fluch oder Segen? Den ehrlichen Unternehmer wird das „Fiskal-

taxameter“ schützen, es ihm ermöglichen, wieder erträgliche

Umsätze mit seinem Taxi zu erwirtschaften. Auf der Strecke

bleiben die Extremverkürzer, deren Geschäftsmodell auf dem

massiven Hinterziehen von Steuern beruht. Diese Unter-

nehmer brauchen wir nicht, sie haben das Gewerbe vielmehr bundesweit an den Rand des

Ruins gewirtschaftet und den Ehrlichen die

Geschäftsgrundlage geraubt. Wir sollten daher von uns aus für

eine lückenlose Dokumentation im Fahrzeug sein und hoffen,

dass es nicht zu spät ist.

Page 4: Hallo TAXI 3 2010

4 • Hallo TAXI

3/2010

NacH

rIcHteN

+++ nachrichten +++

Ein australischer Taxifahrer hat den

fettesten Auftrag seiner Karriere ergattert.

Für 17.000 Euro darf er Touristen auf einer

6500-Kilometer-Fahrt die Highlights von

Western Australia zeigen. Für den Werbegag

des Tourismusamtes werden noch Passagiere

gesucht. / In 1.000 Taxis aus Taipeh werden

Hotspots eingebaut, damit die Fahrgäste

auch während der Fahrt ins Internet gehen

können. Mit einem Smartphone oder Laptop

kann man seine eigenen E-Mails abrufen.

Außerdem erhalten die Fahrzeuge einen

Bildschirm, mit denen die Kunden Filme

schauen können. Der Bildschirm ist ein

Touchscreen, der es ebenfalls ermöglicht,

im Internet zu surfen. / Ausgerechnet das

London Taxi soll in ausländische Hand

übergehen. Manganese Bronze, der letzte

unabhängige britische Autobauer, steht vor

der Übernahme durch den chinesischen Au-

tohersteller Geely. Es sieht schlecht aus für

die Briten. „Wir fahren Verluste ein, und wir

können uns nicht darauf verlassen, dass die

Aktionäre das Unternehmen finanzieren“,

sagte der 42-jährige Mark Fryer, Finanz-

chef des London-Taxi-Herstellers. / Ein

30-jähriger Taxifahrer hat in Delmenhorst

einen 11-jährigen Jungen übersehen, der

die Fahrbahn auf dem Fußgängerüberweg

querte. Der Schüler wurde frontal erfasst

und schwer verletzt. Der Taxifahrer war

vermutlich mit deutlich überhöhter Ge-

schwindigkeit unterwegs. Auf Anordnung

eines Amtsrichters wurden sowohl der Füh-

rerschein des Taxi-Fahrers als auch das Taxi

beschlagnahmt. / Obwohl er im Mai 2009

unter anderem wegen Raubes zu viereinhalb

Jahren Haft verurteilt worden war, bleibt

ein 30-jähriger Mann aus Vöhrenbach jetzt

zunächst vor dem Gefängnis verschont. Das

Landgericht Konstanz ordnete damals auch

die Unterbringung des schwer suchtkranken

Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Im

Oktober 2008 hatte der 30-Jährige zusam-

men mit einem Nachbarn einen Taxifahrer

aus Bräunlingen überfallen. Anschließend

fuhr der völlig berauschte 30-jährige Mann

das Taxi in einen Graben, während der Ta-

xifahrer auf der Rückbank liegen musste. /

Weil er einen Taxifahrer niedergestochen hat,

wurde ein 22-Jähriger am Landgericht Dres-

den zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren

verurteilt. Am 7. Juni 2009, hatte Eugen S.

kurz nach Mitternacht dem Taxifahrer Pierre

Weiß (29) am Ende der Fahrt in Dresden un-

vermittelt ein Messer in den Hals gerammt.

*12

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Page 5: Hallo TAXI 3 2010

Hallo TAXI • 5

3/2010

Nac

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„carsharing fördern“

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert ei-nen bundesweit einheitlichen Rahmen, um Car-Sharing für Kommunen noch attraktiver zu machen.

„Wir brauchen bundesweit einheitliche Regeln für Car-Sharing“, so Uwe Beckmeyer, verkehrspolitische Spre-cher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag. Er fordere daher die Bundesregierung auf, einen einheitli-chen Rahmen für das Verfahren, die Kennzeichnung von Stellplätzen und Fahrzeugen sowie die Gebührenerhe-bung zu schaffen. Die SPD-Fraktion habe daher jetzt einen entsprechen-den Antrag in den Bundestag eingebracht. „Wir wollen insbesondere den Stadtverkehr durch die Einführung neuer Technologien und den Ausbau moderner Ver-kehrskonzepte sicherer, umweltfreundlicher und sozia-ler gestalten.“ Bisher fehle den Kommunen jedoch eine rechtssichere und bundeseinheitliche Regelung, die ih-nen über Modellversuche hinaus die Einrichtung von Car-Sharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum ermöglicht, sagte Beckmeyer.

Car-Sharing sei ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz und zu einer lebenswerten und gesunden Umwelt in der Stadt. Denn es entlaste den begrenzten Parkraum in der Innenstadt und ermögliche flexible und bezahlbare Mobilität mit dem Auto. Die Untersuchung „Mobilität in Deutschland 2008“ habe gezeigt, dass gerade bei der jüngeren Generation in urbanen Räumen die Autoaffi-nität sinke, so Beckmeyer. „Die heutigen Berufseinstei-ger machen seltener den Führerschein, wollen aber auf Mobilität dennoch nicht verzichten.“

Im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ sei das Konzept gerade für einen Stadtstaat wie Bremen hoch attraktiv. Mit seinem Aktionsplan Car-Sharing habe es dazu bei-getragen, die Akzeptanz des Mobilitätskonzeptes in der Stadt weiter zu steigern. Ziel sei es, die Zahl der Nutze-rinnen und Nutzer bis 2020 von 5.100 auf 20.000 zu er-höhen. Bei der Expo-Ausstellung in Shanghai werde sich Bremen mit einem Beitrag zu nachhaltiger Mobilität in Großstädten am Beispiel des Car-Sharing präsentieren, so der SPD-Politiker.

„Die Nutzerzahlen nehmen stetig zu.“ Allein in 2009 sei der Anteil um 18 % gegenüber dem Vorjahr gestie-gen. Mittelfristig werde das Potenzial von Car-Sharing bei geeigneten Rahmenbedingungen auf bis zu zwei Millionen Nutzer geschätzt. Voraussetzung für einen Erfolg des Car-Sharing seien aber ein Angebot aus einer Hand und ein einfacher Zugang.

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6 • Hallo TAXI

3/2010

NacH

rIcHteN

Die Mobilitätsservice-Teams bieten ihre Hilfe an mehr als 300 Bahn-höfen an – an einigen Standorten unterstützt von örtlichen Taxibe-

In unserer Ausgabe 1-2/2010 waren die wichtigen Unterstreichungen im Text leider nicht abgedruckt wor-den:

Jede von einem Unternehmer erstell-te Rechnung, Quittung, Abrechnung und Gegenrechnung über eine Lie-ferung oder sonstige Leistung muss nachfolgende Angaben enthalten, wenn sie den steuerlichen Anforde-rungen genügen soll, andernfalls ist der Vorsteuerabzug nicht möglich.- Einmalige fortlaufende Rechnungs-nummer, frei bestimmbare Form.- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers.- Name und Anschrift des Leistungs-empfängers.- Wahlweise die Steuernummer oder

trieben. Im Juni 2009 hatte die DB Station&Service AG das Angebot um 16 Stützpunkte erweitert, von denen aus weitere 65 Bahnhöfe be-dient werden. Seit der Einführung ist die Nachfrage stetig gestiegen. So haben DB-Mitarbeiter im vergange-nen Jahr rund 500.000 Mal geholfen. 2008 lag die Zahl bei rund 400.000. Besonders groß ist die Nachfrage in Bayern, Baden-Württemberg, Nord-rhein-Westfalen und Niedersachsen. „Wegen der großen Nachfrage haben wir den Mobilitätsservice um 40 zu-sätzliche Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter aufgestockt, um noch mehr Menschen das Bahnfahren zu er-leichtern“, sagt Oliver Kühn, Leiter Service der DB Station&Service AG. Für den reibungslosen Ablauf wurde

Umsatzsteueridentifikationsnum-mer.- Das Ausstellungsdatum der Rech-nung.- Zeitpunkt der Lieferung/Leistung oder Zeitpunkt der Vorauszahlung, wenn die Rechnung oder ein Teil da-von bezahlt ist.- Beschreibung der Leistung/Liefe-rung (Fahrstrecke von…. bis).- Netto-Entgelt für die einzelnen Rechnungsposten und Angabe des angewandten Mehrwertsteuersat-zes.- Netto-Gesamtentgelt; wurden Rechnungen für Vorauszahlungen ausgestellt, müssen diese Beträge von der Schlussrechnung abgezogen werden!- Im Voraus vereinbarte Minderun-

2009 zudem für Material – beispiels-weise Autos und Hublifte – rund eine Million Euro investiert.

Damit der kostenlose Service rei-bungslos funktioniert, ist eine vor-herige Anmeldung bei der Mobili-tätsservice-Zentrale erforderlich, die die Einsätze der Mobilitätsservice-Teams koordiniert. Die Mobilitäts-service-Zentrale bietet auch eine spezielle Reiseauskunft, die sich an den Bedürfnissen behinderter Menschen orientiert. Dazu zählen beispielsweise die Auswahl von Di-rektverbindungen sowie die Platz-reservierung mit gezielter Buchung geeigneter Sitzplätze im Fernverkehr und das Zusenden bestellter Fahr-scheine direkt nach Hause.

gen (Skontos).- Der auf das Gesamtentgelt entfal-lende Mehrwertsteuerbetrag; gege-benenfalls Hinweis auf Beträge, die von der Mehrwertsteuer befreit sind (z.B. bei Behindertenbeförderungen). Der Grund der Befreiung muss auf der Rechnung angegeben sein.- Für Barzahlungs-Quittungen gelten die gleichen Anforderungen.Rechnungen, die die Pflichtangaben nicht enthalten, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug!Die unterstrichenen Angaben sind Mindestanforderungen für Kleinbe-tragsrechnungen und -quittungen bis 150 €. Eine fortlaufende Num-merierung auch von Kleinbetrags-rechnungen und –quittungen wird empfohlen.

Bahn und Taxler helfen gemeinsam den Kunden

Korrektur „anforderungen an Fahrgeldquittungen“

erfolgreicher service für Bahnreisende mit eingeschränkter Mobilität

Der Mobilitätsservice für Bahnrei-sende wird gut angenommen. Im Schnitt wurde das Angebot im ver-gangenen Jahr 500.000 Mal genutzt, die Hälfte davon nach vorheriger Anmeldung. Pro Monat gehen bun-desweit im Schnitt mehr als 21.000 Bestellungen ein. Kernstück der Leistung ist, Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen an Bahnhöfen zu geben. Damit leistet die Deutsche Bahn einen aktiven Beitrag, das Reisen mit dem Zug zu erleichtern.

Page 7: Hallo TAXI 3 2010

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Page 8: Hallo TAXI 3 2010

8 • Hallo TAXI

3/2010

ServIce & INfo

S

In Zeiten, in denen Umsätze schwin-den und das Gewerbe nicht gerade den Ruf einer Diensleistungshochburg genießt, möchte ein Unternehmen aus dem Thüringischen Oberweiß-bach den Taxlern mit einer einfachen und eigentlich schon bekannten Idee unter die Arme greifen. Verliert ein Kunde seinen Schlüssel, ruft er statt dem extrem teuren Schlüsseldienst einfach ein Taxi. Dieses hat den zu-

vor eingelagerten Ersatzschlüssel im Gepäck und überreicht diesen dem Kunden.

Fred Buchholz, Erfinder dieser Idee und inzwischen Präsident des BZP, konnte seine Idee, den „Taxi-Key“, als Geschäftsführer des Taxi-Ruf Bremen einige Male im Bundesge-biet vermarkten. Der wirtschaft-liche Durchbruch gelang jedoch nicht, vielmehr profitierten die Zentralen von Kundenbindung und einem Image-Gewinn. Die PiNkey AG möchte genau hier ansetzen und das Konzept mit immensem Mar-ketingaufwand bundesweit bekannt machen. Partner sollen dabei lokale Taxizentralen sein, deren Telefon-zentralen in der Regel rund um die Uhr und häufig 365 Tage im Jahr be-setzt sind. Eine solch durchgehende personelle Besetzung kostet Geld und ist in anderen Branchen selten zu finden. Zentralen sollen nun mit PiNkey ihre Einnahmesituation verbessern und ihr Personal besser

auslasten können. Eine wirkliche „Last“ ist die Zusammenarbeit aller-dings nicht und beschränkt sich in der Regel auf die bloße Anwesenheit in dem Raum, in dem die PiNkey-Ausrüstung aufbewart wird.

PiNkey lagert in speziellen Tresoren etwa Haustürschlüssel anonym, also ohne dass ein bestimmter Schlüs-sel einer Person zuzuordnen wäre, und liefert diese an den Kunden aus. Damit größtmögliche Sicherheit ge-währleistet werden kann, wird der Schlüssel nur nach einer bestimm-ten Prozedur herausgegeben (siehe Punkte 1-15 unten und auf den Sei-ten 9 - 10). Wie vergleichbare Dienstleistun-gen gezeigt haben, sind die Auslie-ferungen eher eine Seltenheit und kommen als wesentliche Einnah-mequelle nicht in Frage. PiNkey wird dem Kunden hierbei außerdem einen bundeseinheitlichen Tarif für die Auslieferung von nur 15 Euro anbieten können - im Sinne der

Bekannte idee,professionell umgesetzt

Pinkey vermarktet „schlüsselbringdienst“ bundesweit

Von

Jan Cassalette([email protected])

Die PiNkey AG, ein Start-up aus dem Thürginger Wald, hat eine Idee des Taxigewerbes aufgegriffen, die jah-relang ein tristes Dasein in kleinen Stahlschränken in Taxizentralen ge-führt hat: Verliert der Kunde seinen Schlüssel, steht das Gewerbe bereit und liefert Ersatz an eine beliebige Adresse. Die PiNkey AG wird diese Idee nun mit viel Aufwand und Pro-fessionalität vermarkten.

Partner

2 Minuten

2. Infocall & E-Mail

Schlüsselplatz

- Sie erhalten einen Infocall von der PiNkey Zentrale.

- Zeitgleich erreicht Sie eine

- Die E-Mail enthält zusätzlich den

unter dem Sie anschliessend den

Übergabeort erfahren.

Der PiNkey-Partner ist Tag und Nacht erreichbar

(24 Stunden).

E-Mail, die Sie über den

Schlüsselplatz informiert.

Link zu Ihrem

Partnerzugang

4 Minuten

3. Schlüsselentnahme

PiNkey Tresor

Nun öffnet der mit

seinem persönlichen, sicher verwahrten Schlüssel

den Tresor und vom

mitgeteilten Platz.

zugriffsberechtigte Mitarbeiter

entnimmt den Schlüssel

Partner- Zentrale

0 Minuten

1. Notruf geht ein

Der eines Kunden in der PiNkey Zentrale

(Callcenter) .

Die PiNkey Zentrale sucht den entsprechenden

Datensatz heraus und des

Schlüssels.

Automatisch wird eine an den PiNkey Partner

erstellt und .

an den PiNkey Partner.

Notruf geht

ein

veranlasst die Auslieferung

E-Mail

an die entsprechende Filiale gesendet

Zusätzlich erfolgt ein Infocall

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Hallo TAXI • 9

3/2010

Serv

Ice

& IN

foS

Transparenz eine gute Idee. Pro ein-gelagertem Schlüssel jedoch soll die Zentrale einen Euro pro Monat er-halten. Bei 12 Euro pro Schlüssel im Jahr kann diese Gebühr durchaus zu einem nennenswerten Mehrumsatz führen. Dem Kunden werden für die-sen Dienst übrigens 29,88 Euro / Jahr oder 2,49 Euro / Monat berechnet. Für jeden zusätzlich selbst gewon-nenen Kunden kassiert die Zentrale außerdem 10 Euro. Die für den Betrieb nötige Ausrüs-tung möchte PiNkey den Zentralen solange kostenlos anbieten, bis eine ausreichende Anzahl an Schlüsseln eingelagert wurde. Dadurch entsteht keinerlei unternehmerisches Risiko seitens des Taxigewerbes.Durch ein transparentes Konzept, eine gute Idee und dem Willen, diese durch Werbung auch Kund zu tun,

hat PiNkey die Chance, ein neuer Partner des Taxigewerbes zu wer-den. Die ohnehin besetzten Taxi-zentralen lassen sich effizient(er) monetarisieren, ohne dass die Gefahr besteht, das Kerngeschäft aus den Augen zu verlieren. Im Gegenteil, in Zusammenarbeit mit regionalen Medien etwa be-steht die Möglichkeit, das Ge-werbe und die eigene Zentrale positiv darzustellen. Gerade im Marketing sind die Mittel vie-ler Zentralen begrenzt. Dass es keine zuverlässigen Zahlen des zu erwartenden Umsatzes gibt, liegt in der Natur der Sache. Da jedoch kein betriebswirt-schaftliches Risiko eingegangen wird, steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit nichts mehr im Wege.

- Klicken sie auf den Link in ihrer E-Mail und loggen sich

mit Ihren Zugangsdaten ein.

- Scannen Sie nun den am Schlüsseltütchen angebrachten

Barcode.

Auf dem Bildschirm erscheint nun der Übergabeort.

Hierbei ist die zu .Unversehrtheit des Siegels überprüfen

Ist das Siegel beschädigt bitte sofort die PiNkey Zentrale

informieren.

5 Minuten

4. Scannen

Partner

6 Minuten

5. Drucken Auslieferungsauftrag

Partner

Drucken sie nun den Auslieferungsauftrag aus.

x

x

x

7 Minuten

6. Übergabe an den Boten

Nr. 368 Bote

Die entnehmende Person jetzt

und weist diesen noch einmal auf die

hin.

übergibt den Schlüssel

an den Boten

Unversehrtheit des Siegels

Partner

8 Minuten

7. Zwei Unterschriften

BoteNr. 368

Der

unterschreiben auf dem Auslieferungsauftrag die

Ausgabe des Schlüssels.

zugriffsberechtigte Mitarbeiter der Boteund

Partner

8. Vor der Abfahrt prüfen

Nr. 368

Schlüssel Auslieferungsauftrag

xx

x

Neuer Vertrag

KundenwerbenKunden

prüft der Bote ob mitgeführt wird:

1.

Vor der Abfahrt

Schlüssel

2. (zur Unterschrift beim Kunden)

3. (für evt. zusätzliche

Neukundengewinnung - Kunden werben Kunden)

Auslieferungsauftrag

Neuer Vertrag

25 Minuten

9. Bote liefert aus

Bote

Der Bote fährt zum

vereinbarten Treffpunkt.

innerhalb der festgelegten Zeit

29 Minuten

10. Übergabe Schlüssel

BoteNr. 368

Kunde

Unser freundlicher PiNkey Bote

und lässt durch den Kunden die

.

Abschließend erkundigt er sich nach der Zufriedenheit

mit dem PiNkey-System.

übergibt dem Kunden

den Schlüssel

Unversehrtheit des Siegels überprüfen

Page 10: Hallo TAXI 3 2010

10 • Hallo TAXI

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ServIce & INfo

S

30 Minuten

12. Quittierung Empfang

x

Unterschrift Kunde

x

x

Der Bote lässt sich die Übergabe des Schlüssels

die Unversehrtheit des Siegels durch den Kunden

mit einer . Bitte kontrollieren!

und

Unterschrift quittieren

30 Minuten

11. Wiedereinlieferung des Schlüssels

BoteKunde

Der Bote weist darauf hin, dass der Schlüssel

und er diesen

wieder

einlagern kann.

im Besitz

des Kunden bleiben wird nur mit dem

später zugesendeten Einlieferungsset

30 Minuten

13. Abrechnung 15,00 €

Der PiNkey Bote zieht nun Ihre

ein.

Auslieferungsgebühr

in Höhe von 15,00 € vor Ort und in bar

15,00 €Auslieferungsgebühr

14. Bote meldet Abschluss

Bote31 Minuten

umgehend nach abgeschlossener

Auslieferung bei dem

des PiNkey Partners

.

Der Bote meldet

zugriffsberechtigten

Mitarbeiter den

Auslieferungsstatus

15. Auslieferung bestätigen

45 Minuten

Nach Abschluss des Auslieferungsvorganges

.

Schicken Sie den

(3 Unterschriften)

an die zurück.

meldet

der PiNkey Partner umgehend den Status

an die PiNkey Zentrale

1.

2.

Online im PiNkey - System

komplett unterschriebenen

Auftrag postalisch im Original

PiNkey Zentrale

+

Partner

eckdaten

Schlüsselarten (prinzipiell beliebig, hier einige Beispiele):

- Haustürschlüssel- Schlüssel für Schließanlagen- Autoschlüssel- Tresorschlüssel- Schließfachschlüssel

Technische Vorraussetzung in den Zentralen:

- PiNkey Schlüsseltresor (Wider-standsgrad II nach EN1143-1, Außen-maße: H 1800 x B 800 x T 560 mm, Gewicht: ca. 1050 kg)

Lackierung: außen schwarz, innen grün, Anzahl möglicher Schlüssel: 2500 Stück- Software- Auslieferungsbox- Computer / Drucker- Internet / E-Mail / Telefon / Fax

Unterstützung durch die PiNkey AG:

- professionelle Partnerbetreuung- kostenfreie Mitarbeiterschulung- schnelle Zahlungen- personalisiertes Werbepaket(Visitenkarten, Flyer, Kopfstützen-bezüge, Quittungsblöcke u.a.)- bundesweite Werbeaktionen in Funk und Fernsehen

- Plakatwerbung- Onlinemarketing- Kinowerbung- Flyerwerbung- Radiowerbung

PiNkey sucht in fast allen Regionen Deutschlands noch Partner. Interes-sieren Sie sich für dieses Konzept? Dann erfahren Sie mehr unter Tele-fon 01805-PINKEY (01805-746539*), im Internet www.pinkey.de oder per E-Mail: [email protected]

*14 Cent/Min. aus dem Festnetz, max. 42 Cent aus Mobilfunknetzen

Außerdem stellt die PiNkey AG ihr Konzept auf der AMI in Leipzig vor.

4 Minuten

16. Einlagerung

PiNkey Tresor

Partner

Der PiNkey Partner erhält einen Umschlag von der

PiNkey-Zentrale. Dieser enthält den einzulagernden

Schlüssel in einem blickdichten und unversehrtemTütchen.

- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im

PiNkey-System an

- scannen Sie den Barcode auf dem Tütchen

- nach erfolgreichen abscannen wird Ihnen der

Schlüsselplatz angezeigt

- Platzieren Sie den Schlüssel am vorgesehenen Platz

im Tresor

- verschliessen sie den Tresor fachmännisch und verwahren

Ihren Tresorschlüssel an einem sicheren, immer

schnell verfügbaren Platz

Page 11: Hallo TAXI 3 2010

Hallo TAXI • 11

3/2010

Serv

Ice

& IN

foS

Das MUCH Team ist an folgenden Tagen von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr bei der jeweiligen Taxizentrale bzw. Mercedes Benz Niederlassung vor Ort. Terminabsprache, weitere In-formationen erhalten Sie unter der Rufnummer

08041 – 7889-30

Montag, den 12.04.2010 NürnbergDienstag, den 13.04.2010 LeipzigMittwoch, den 14.04.2010 BerlinDonnerstag, den 15.04.2010 HamburgFreitag, den 16.04.2010 BremenSamstag, den 17.04.2010 Dortmund

Much aufDeutschlandtour

es werden wieder Taxis aufgekauft - Bad Tölzer auch in ihrer nähe

Michael Much, Geschäftsführer des Autohaus Much aus Bad Tölz, besucht wieder Unternehmer und Zentralen im Bundesgebiet um ge-brauchte Taxifahrzeuge aufzukau-fen.

Montag, den 19.04.2010 DüsseldorfDienstag, den 20.04.2010 KölnMittwoch, den 21.04.2010 KoblenzDonnerstag, den 22.04.2010 FrankfurtFreitag, den 23.04.2010 StuttgartSamstag, den 24.04.2010 München

Die Verkehrssicherheitskampag-ne „DON’T DRINK AND DRIVE“ empfiehlt die iPhone App „fairTA-XI“, mit der sich die Taxikosten be-reits im Voraus berechnen lassen. Mit diesem persönlichen Taxometer für das iPhone behält man den Fahr-preis also stets im Blick. Im Rahmen der Kooperation wird das DDAD-Lo-go ab sofort in die neue Version von „fairTAXI“ integriert und macht so darauf aufmerksam, dass Alkohol und Auto fahren nicht zusammen passen! Das Update steht ab heute im App Store zum Download zur Verfügung.„fairTAXI“ berechnet nicht nur die

Fahrtkosten, sondern bietet zudem die Funktion, sich die nächstgele-genen Taxiunternehmen anzeigen zu lassen, um dann direkt das Taxi seiner Wahl rufen zu können. Der aktuelle Standort kann via GPS oder Wi-Fi automatisch bestimmt werden und erspart die Eingabe des Abfahrtsortes. Darüber hinaus zeigt „fairTAXI“ den aktuellen Taxipreis

während der Fahrt sowie die Entfer-nung, Geschwindigkeit und Fahrzeit an. Und wenn man sich nach einer Partynacht mit mehreren Freunden das Taxi nach Hause teilen möchte, berechnet „fairTAXI“ ganz einfach die Fahrtkosten pro Kopf. Die Kampagne „DON’T DRINK AND DRIVE“ wendet sich mit der Botschaft „Wer fährt, bleibt nüch-

tern!“ vor allem an die jungen Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren, da diese überproporti-onal häufig an den so genann-ten Alkoholunfällen beteiligt sind. Wer beim Ausgehen etwas trinken möchte, der sollte sein Auto in jedem Fall stehen lassen und stattdessen die öffentlichen Verkehrsmit-tel oder den Service von „fair-TAXI“ nutzen.

Kein alkohol am steuer - app soll helfen

Eigentlich unbeabsichtigt unter-stützt die Initiative „DON’T DRINK AND DRIVE“ das Taxigewerbe mit einer „App“.

auto stehen lassen, Taxi fahren - so wirbt eine bundesweite Kampagne

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Auch dieses Mal waren – bis auf ei-nige wetterbedingte Ausfälle wie Bremerhaven und Mecklenburg-Vor-pommern alle der Einladung gefolgt. Vertreten waren Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Berlin und Bielefeld.Als Gastreferent konnte Thomas Krause des Beratungsunternehmens „Linne und Krause“ aus Hamburg

gewonnen werden, in Taxikreisen durch die von Städten und Landkrei-sen in Auftrag gegebenen Wirtschaft-lichkeitsgutachten gut bekannt.Sind die gesetzlichen Rahmenbedin-gungen im Hinblick auf die Bekämp-fung von Schwarzarbeit, Steuer- und Abgabenhinterziehung im Taxi- und Mietwagengewerbe noch zeitgemäß? Mit diesem Thema setzte sich Tho-mas Krause anhand jüngst erstellter Gutachten und daraus gewonnener

Erkenntnisse auseinander. „Finanzämter haben eine merkwür-dige Sicht auf das Gewerbe. Sie prü-fen gerade die Unternehmen mit gu-ten, durchaus plausiblen Umsätzen und Gewinnen, also Betriebe bei de-nen es anscheinend etwas zu holen geben könnte. Betriebe mit auffällig geringen Umsätzen und Personal-kosten geraten häufig gar nicht erst in das Visier der Prüfer“, resümierte Krause.

Treffen in Glückstadt fand zum glück statt

glückstädter Kreis tagt trotz teilweise katastrophaler Wetterlage

Von

Hartmut Knaack([email protected])

Schon zu einer Traditionsveranstal-tung im Taxi- und Mietwagengewer-be zählt der „Glückstedter Kreis“. Seit mindestens vierzehn Jahren (so ganz genau weiß das keiner mehr, weil es anfänglich Vorläufertreffen gab, denen zunächst mit gehörigem Misstrauen begegnet wurde) treffen sich Vertreter norddeutscher Verbän-de im Februar zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch. In das urige und von moderner Tagungstechnik verschont gebliebene Hotel „Raum-ann“ luden die Hamburger Kollegen Thomas Lohse und Dirk Schütte (LPVG Hamburg) – was sich so er-geben hat – wieder nach Glückstadt ein.

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Wie entwickeln sich liberalisierte Märkte?

Besonders interessant waren die Aus-führungen zu dem jüngsten Gutach-ten für den Landkreis Cloppenburg (Niedersachsen, siehe Grafiken oben rechts). Um die Ergebnisse verste-hen zu können, muss man wissen, dass es in diesem Landkreis bis vor kurzem keine Taxengenehmigung gab. Die Behörde erteilte ausschließ-lich Mietwagengenehmigungen und sah großzügig darüber hinweg, dass taxenähnliche Verkehre betrieben wurden. Zu bestimmten Anlässen wie Schützenfesten oder sonstigen Großveranstaltungen war es den Un-ternehmen sogar gestattet ein Taxi-zeichen zu führen. Das bereithalten der Fahrzeuge an Orten mit interes-santen Auftragsaufkommen war und ist dem Vernehmen nach noch im-mer gang und gäbe. Auf Anfrage der regionalen Tageszeitung NWZ er-klärte der zuständige Verkehrsdezer-nent der Kreisverwaltung, dass man

sich auf Grund der personellen Situation nicht in der Lage sehe diesen offensicht-lichen Verstößen entgegenzuwir-ken. Rückende-ckung erhält die Verwaltung vom zuständigen Ver-kehrsausschuss, der kurz und bün-dig entschied, die bestehende Situa-tion nicht zu verändern.Dieses „Cloppenburger Landrecht“ hat Auswirkungen auf die Nach-barregionen. Selbst in Oldenburg an-sässige Unternehmen beklagen Ver-stöße ihrer Cloppenburger Kollegen gegen die Rückkehrpflicht und das Bereitstellungsverbot. Eine überalterte Fahrzeugflotte, eine angespannte Liquiditätssituation und ein niedriges Legalitätsbewusst-sein sind die Folge des sich selbst überlassen Marktes, was Thomas Krause durch die erhobenen Daten und gewonnenen Erkenntnisse bele-gen konnte.

Fazit: Ein funktionsfähiges Taxi- und Mietwagengewerbe erfordert einen Ordnungsrahmen verbunden mit zeitnaher Überwachung. Nur in einem fairen Wettbewerb stehende Unternehmen können den öffentli-chen Anspruch auf ein leistungsfähi-ges und sicheres Beförderungsmittel erfüllen. Gerade in der Fläche gehört die Aufrechterhaltung der Mobili-tät breiter Bevölkerungsgruppen zur Daseinsvorsorge. Das Modell „Clop-

penburg“ dürfte für die Erfüllung dieser Ansprüche denkbar ungeeig-net sein.

Elektronischer Schichtzettel, das Fi-nanzamt möchte mitfahren

Zusammen mit dem Software Ent-wickler Gerrit Kuhlendahl arbeitet Linne und Krause an einem neuen Projekt namens Tesymex. Basis ist die telemetrische zeitnahe Über-mittlung der Taxameterdaten an einen zentralen Rechner. Die so ge-speicherten Werte sind im steuerli-chen Sinne einem Ursprungsbeleg gleichzusetzen. Eine Zugriffsmög-lichkeit durch den Unternehmer ist nicht gegeben, was eine deutlich höhere Manipulationssicherheit ge-währleisten soll. Ziel ist es, die For-derungen aus Wirtschaft und Politik an alle Bargeldbranchen nach einer manipulationsfreien Erfassung der Bareinnahmen zu gewährleisten. Mit im Boot ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) als oberste Eichbehörde.In der Diskussion konnten die schon früher geäußerten Bedenken gegen

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die elektronische Datenerfassung nicht zerstreut werden. Besonders die Mietwagenproblematik bedarf einer Lösung, was jedoch praktisch nicht umzusetzen sein dürfte. Ohne Betriebs-, Beförderungs-und Tarif-pflicht kann es keine manipulati-onsfreie Aufzeichnung geben. Selbst im Taxigewerbe - sicher nicht so sehr in Hamburg oder auch anderen Großstädten - gibt es eine Fülle von Leistungen, die eine manuelle Aufzeichnung er-fordern. Es bleibt die Befürchtung, dass das Gewer-be mit weiteren Kosten und auf-wendigen Verfah-ren belastet wird, die gewünschten Ergebnisse aber nicht erreicht werden. Es wird eine neue Ab-hängigkeit von Dienstleistern geschaffen. Viel-leicht passt hier auch der bekannte Spruch „mit Taxis kann man viel Geld verdienen, so-lange man selbst kein Taxi besitzt“.Erfolg versprechender ist es, wenn die Aufsichtsbehörden die ihnen auferlegten Verpflichtungen aus

dem PBefG erfüllen. Die Hamburger BSU (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ) ist dafür ein gutes Bei-spiel. Zur Unterstützung der Behör-den hat Linne und Krause eine Soft-ware entwickelt, die eine schnelle Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gestattet und mit der sich sehr schnell nicht plausible Unternehmensdaten ermitteln las-sen. Der richtige Ansatz ist die Be-

trachtung der Kosten und die darauf basierenden Leistungen eines Unter-nehmens.Vor allem sind zeitnahe Über-prüfungen der Taxi- und Mietwa-genunternehmen notwendig. Die

Wirkungsweise nachgelagerter Beriebsprüfungen ist vergleichbar mit der Bankenkrise. Die Höhe der festgestellten Nachzahlungen führt gerade bei denen mit unlauteren Mitteln arbeitenden zu einem jähen Ende. Mitwettbewerber, Gläubiger und die Allgemeinheit haben das Nachsehen.Aber einen wesentlichen Unter-schied zu den Banken gibt es doch.

Diese existieren mit Staats-hilfe weiter. Das wirkli-che Übel ist das derzeitige Steuer- und Sozialrecht. Für klein- und mittelständische Unternehmen inzwischen ein unkalkulierbares Unter-nehmerrisiko.

Mindestlohn

Gesetzlicher Mindestlohn als Branchenlösung, Fluch oder Segen für das Taxigewerbe? Mit diesem Thema wurde der 2. Tag des Glückstädter Krei-ses eröffnet. Kontrovers wie die gewählte Fragestellung war auch die Diskussion.

Qualität und gute Leistungen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Sicher ist das Gewerbe gut beraten, sich mit der Frage eines Mindestlohnes intensiv auseinanderzusetzen, um die Möglichkeiten einer politischen

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Seit Anfang 2009 bietet die star-Flottenkarte die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlens an knapp 490 teilnehmenden star- und ORLEN-Tankstellen von Schleswig-Holstein bis ins Rhein-Main-Gebiet, bei de-nen BZP-Mitglieder exklusive Top-Konditionen erhalten. Der BZP hat mit ORLEN jetzt darüber hinaus eine tolle Werbeaktion vereinbart:

Einfach schnell sein – und Tankgut-schein einfahren: BZP-Mitglieder, die bis zum 12.04.2010 Ihren Kar-tenantrag bei ORLEN einreichen, erhalten einen Tankgutschein im Wert von 50€*. Mitglieder, die Ihren Antrag später einreichen, erhalten – sofern der Kartenantrag noch im Jahr 2010 bei ORLEN eingeht – einen Tankgutschein im Wert von 30€*.

(* Einzulösen an allen knapp 490 teilnehmenden star- und ORLEN-Tankstellen. Voraussetzungen: Das Mitglied muss mind. 3 Monate Ver-tragspartner der ORLEN Deutsch-land GmbH sein und innerhalb dieses Zeitraumes die fälligen Rech-nungen fristgerecht ausgleichen!)

Einfach günstig – die Konditionen im Einzelnen: Mit der star-Flottenkarte aus dem Hause ORLEN bezahlen BZP-Mitglieder ihre Tankrechnun-gen sicher und flexibel. Der finanzi-elle Vorteil dabei:

Brutto-Nachlass auf Dieselkraftstoff in Höhe von 3 €-Cent / Liter an allen ORLEN- Standorten

Brutto-Nachlass auf Dieselkraftstoff in Höhe von 2 €-Cent / Liter an allen star-Standorten

Die unterschiedliche Rabattierung ist durch den im star-Netz bereits um 1 €-Cent reduzierten Verkaufs-preis gegenüber den Markengesell-schaften zu erklären. Wie auch bei Jet, bieten star-Tankstellen die Kraft-stoffe immer einen Cent günstiger an als z.B. benachbarte Tankstellen

von Shell oder Aral. Ihr Preisvorteil beträgt somit auch hier 3 Cent. Wei-tere Vorteile für BZP-Mitglieder:

Keine Belastung einer monatlichen Kartengebühr; einmalige Kartenkos-ten: 2€ / Karte.Auf Wunsch monatliche, halbmo-natliche oder wöchentliche Abrech-nung. Die Rechnungsbeträge werden vom Konto abgebucht.Rechnungsgebühr 1 Euro/Rechnung (entfällt bei Download aus dem kos-tenfreien Internetbereich „Flotten-karte Direkt“).Wichtig: Keine Mindestabnahme-menge oder Mindestgröße des Un-ternehmens. Eine Übersicht der knapp 490 an-geschlossenen Tankstellen finden Sie auf der Internetseite www.tank-einfach-star.de oder www.orlen-deutschland.de. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, so steht Ihnen der Ansprechpartner von OR-LEN, Herr Jörg Oster unter der Tele-fonnummer 0151/16143514 oder unter [email protected] gerne zur Verfügung! Die Anträge sind bei den BZP-Mit-gliedsorganisationen erhältlich!

Billiger Tanken bei Orlen3 cent rabatt / 50 euro Tankgutschein bei schneller anmeldung

Von

Frederik Wilhelmsmeyer([email protected])

Exklusiv für BZP-Mitglieder: Schnel-le Unternehmer erhalten bei ORLEN nicht nur Top-Rabatte von bis zu 3,0 Cent/Liter, sondern auch einen „Begrüßungs-Bonus“ von bis zu 50 Euro!

Gestaltung nicht zu verpassen. Die BG-Verkehr kennt den Mindestlohn schon länger. 7,25€ werden für die Arbeitsstunde zur Ermittlung der berufsgenossenschaftlichen Umlage mindestens angesetzt.

Norddeutscher Taxi- und Mietwagentag

Der niedersächsische Landesvorsit-zende Michael Müller berichtete über den 1. Norddeutschen Taxi- und Mietwagentag, der letztes Jahr in Hannover vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) ausgerichtet wurde. Fachlich hoch qualifiziert, überschauberer Rahmen, gute Gespräche mit den

Ausstellern und eine durchweg po-sitive Resonanz bei Besuchern und Ausstellern. Rundum gelungen. Das war knapp die Meinung der übrigen Nordverbände.Es wird 2011 eine Folgeveranstaltung geben. Ob es wieder Hannover oder ein anderer Nordverband Träger der nächsten Veranstaltung sein wird, ließ man noch offen.Wer genau zuhörte, dem entging nicht, dass alle den nächsten Nord-deutschen Taxi- und Mietwagentag ideell unterstützen, aber das Ver-anstalterrisiko nicht tragen wollen bzw. können und die personellen Ressourcen dazu nicht ausreichen. Da wird es wohl doch wieder Han-nover und wenn die Messe AG mit-

spielt, das Convention Center mit seinen optimalen Räumlichkeiten.

Kontakte und Gespräche sind wichtig

Es ist gut, dass es den „Glückstäd-ter Kreis“ gibt. Das Taxi und Miet-wagengewerbe sollte jede Möglich-keit des kollegialen Meinungs- und Gedankenaustausches nutzen. Die unkonventionelle Form, aber auch die anheimelnde Ausstrahlung des Tagungsortes animiert zum „Klön-schnack“ auch außerhalb strenger Vorgaben einer Tagesordnung. Dies war – wie in den Jahren zuvor – deut-lich zu spüren. So werden 2011 sicher wieder alle dabei sein.

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Der Taxikalender „Mission TAXI Impossible“ der Schloz Wöllenstein GmbH & Co. KG zeigt teilweise Fahrzeuge, die so nie als

Taxi verkauft wurden. Mit freundlicher Unterstützung der Schloz Wöllenstein GmbH & Co. KG, Autorisierter Mercedes-Benz

Verkauf und Service, Blankenburgstr. 116, 09114 Chemnitz, Telefon: +49 (0) 0371 / 3355 - 233, Telefax: +49 (0) 0371 / 3355 - 101,

E-Mail: [email protected], Internet: http://www.swmb.de

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Dieser vorliegende Entwurf eines BMF-Schreibens befasst sich in sei-nem Schwerpunkt mit der Aufbe-wahrung der mittels Registrierkas-sen gebuchten Geschäftsvorfälle, vollzieht sodann aber den Bogen zu den Taxametern. Diese seien danach zumindest ähnliche Geräte, weil sie ebenfalls steuerlich relevante Daten aufzeichnen und speichern. Der BZP stellt dagegen in seiner Stellungnah-me heraus, dass diese Geräte sehr wohl unterschiedlich sind, weil Ta-xameter vorrangig als Messgeräte fungieren. Zwar gäbe es Taxameter sowie Wegstreckenzähler, die auch speichern, die geltenden Vorschrif-ten für diese Geräte verlangen aber derzeit nur die so genannte Kontroll-zählerspeicherung.

Die weitere Argumentation des Ver-bandes lautet, dass die Messgeräte für Taxis und Mietwagen im Regel-fall keine umfassenden Eingabegerä-te sind, gerade von dieser Auffassung scheint aber der BMF-Entwurf auszu-gehen. Dieser stellt unter Berufung auf die bekannte Schichtzettel-Ent-scheidung des Bundesfinanzhofes ei-nen Katalog vor, der Anforderungen

an die einzelnen aufzuzeichnenden Daten stellt. Der BZP vertritt jedoch die Position, dass selbst die neuesten Taxameter die Gesamtheit dieses Kataloges keinesfalls speichern kön-nen. Insbesondere der vorgesehene Abgleich des Km-Standes des Fahr-zeuges mit den Messgerätedaten sei technisch derzeit und auch in ab-sehbarer Zukunft überhaupt nicht machbar.

Des Weiteren würden einige der Abfragen eine Eingabe erfordern, gerade das würde aber dem Sinn des Vorhabens widersprechen, da manuelle Eingaben immer Manipulati-onsmöglichkeiten eröffnen.

Das Hauptargument des BZP lautet, dass es keine gesetzli-che Ermächtigung gebe, die eine solch weitgehende Fest-stellungsverpflichtung des Unternehmers erzeuge. Denn die notwendige Folge wäre die Anschaffung von Geräten, die den umfangreichen Anfor-derungskatalog auch erfassen könnten.

Schließlich sei auch mit den vorgelegten Gedankengängen nicht sichergestellt, dass der Miet-wagenunternehmer in vergleichba-rer Form wie der Taxiunternehmer verpflichtet wird. Dementsprechend sieht der Verband weiterhin die Ge-fahr einer „Flucht in den Mietwa-gen“ mit den entsprechend negati-ven Folgen für die ÖPNV-Bedienung der Bevölkerung. Jedenfalls müsste aber sowohl die vielerorts geübte Praxis der Erteilung von Ausnahme-genehmigungen vom Wegstrecken-zähler bei Mietwagen wie auch das System der Mischgenehmigungen gelöst werden.

Zusammengefasst wird vom BZP, dass dieses Schreiben einige Anfor-derungen aufstellt, die angesichts der bestehenden Rechtslage und technischen Situation nicht gelöst werden können. Selbst wenn eine Verpflichtung bestünde, sei das BMF-Schreiben doch auch technisch noch unklar. Schon gar nicht ent-

spreche die gesetzte Übergangsfrist bis Ende 2011 der Machbarkeit. Die Taxameterindustrie sei bis dahin gar nicht in der Lage, dem Gewerbe entsprechende Geräte zur Verfügung zu stellen. Deshalb sei nach Bundes-verbandsansicht das entsprechende Vorhaben der Finanzverwaltung mit dem Zeitplan zu verbinden, der auch von der EU-Messgeräterichtlinie verfolgt wird, also mit dem Oktober 2016. Dies sei ein Zeitraum, der die Möglichkeit biete, die aufgezeigten Probleme juristisch wie technisch (besser) zu lösen.

BZP protestiert beim Bundesfinanzministerium

entwurf eines erlasses hätte drastische Konsequenzen für das Taxigewerbe

Von

Thomas Grätz([email protected])

Über das Internet hat das Bundes-ministerium der Finanzen ein soge-nanntes BMF-Schreiben zur Anhö-rung gestellt. BMF-Schreiben sind vom Bundesministerium der Finan-zen im Einvernehmen mit den Län-dern herausgegebene Erlasse, welche die untergeordneten Finanzbehör-den zu beachten haben. Sie stellen also jedenfalls im Innenverhältnis beachtliche Rechtsakte dar, quasi Anweisungen an die Steuerverwal-tung.

POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin

HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

TEL +49 (0) 30 18 682-0 FAX

E-MAIL [email protected] DATUM

Oberste Finanzbehörden der Länder

nachrichtlich:Bundeszentralamt für Steuern

BETREFF Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften; Entwurf eines BMF-Schreibens

GZ IV A 4 - S 0316/08/10004-05 DOK 2009/0833877

(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Aufbewahrung der mittels Registrierkassen gebuchten Geschäftsvorfälle Folgendes:

Moderne Registrierkassen können in PC-Kassen/PC-gestützte Kassensysteme (Kassentyp 1) und elektronische Registrierkassen (Kassentyp 2) unterteilt werden. PC-Kassen/PC-gestützte Kassensysteme verfügen regelmäßig über ein handelsübliches Betriebssystem und ein dauerhaftes Speichermedium. Elektronische Registrierkassen basieren regelmäßig auf einem herstellerspezifischen Betriebssystem und besitzen oft nur ein flüchtiges Speichermedium.

Grundsatz: Einzelaufbewahrungspflicht für alle Registrierkassentypen Nach § 147 Abs. 2 Nr. 2 AO sind Unterlagen i. S. d. § 147 Abs. 1 AO seit dem 1. Januar 2002 in maschinell auswertbarer Form aufzubewahren. Die Registrierkassen (Kassentyp 1 und 2) sowie die mit ihnen erzeugten Unterlagen müssen seit diesem Zeitpunkt neben den „Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ vom 7. November 1995 (BStBl I S. 738) auch den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüf-barkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ vom 16. Juli 2001 (BStBl I S. 415) entsprechen (§ 147 Abs. 6 AO). Die Feststellungslast liegt beim Steuerpflichtigen. Insbesondere müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine Verdichtung dieser Daten ist unzulässig. Eine ausschließliche Vorhaltung aufbewahrungs-pflichtiger Unterlagen in ausgedruckter Form ist nicht ausreichend.

www.bundesfinanzministerium.de

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Im August 2002 erarbeitete die von der damaligen Bundesregierung ein-gesetzte Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, unter Vorsitz von Peter Hartz ei-nen Vorschlag zur Entwicklung einer Versicherungskarte, damals „JobCard“ genannt. Es wurde das ELENA-Verfahren daraus, das mit Veröffentlichung am 1. April 2009 im Bundesgesetzblatt seinen gesetz-gebenden und somit verpflichtenden Abschluss fand.Seit 1. Januar 2010 müssen Arbeitge-ber für ihre Beschäftigten zusammen mit der Entgeltabrechnung monat-lich eine elektronische Meldung an die zentrale Speicherstelle der Ren-tenversicherung in Würzburg senden. Dabei umfasst die Meldung Daten wie Sozialversicherungsnummer, Vor- und Familienname, Geburtsda-tum, Anschrift und das Einkommen des Beschäftigten. Doch auch über die Lohnabrechnung hinausgehende Informationen, wie beispielsweise die Angabe des Grundes bei Beendi-gung eines Arbeitsverhältnisses oder die individuelle wöchentliche Ar-beitszeit, sind per ELENA zu über-mitteln. Und dies ist keineswegs die vollständige Aufzählung.Bis zu 40 Millionen diverse Arbeit-nehmerdaten werden so gesammelt. Verfassungsrechtliche Bedenken ge-

gen das Verfahren ergeben sich aus der Tatsache, dass Daten auf Vorrat gespeichert werden ohne zu wissen, ob dies im Einzelfall wirklich erfor-derlich war.Von ELENA verspricht sich die Po-litik Einsparungen für Arbeitgeber sowie für die Agentur für Arbeit im Umfang von rund 86 Millionen Euro. Im Wesentlichen beruht die Einspa-rung darauf, keine Verdienst- oder Arbeitsbescheinigungen routinemä-ßig ausstellen zu müssen. Für klei-nere und mittlere Unternehmen ist die Einsparung nicht nachvollzieh-bar. Vielmehr ergeben sich weitere Abhängigkeiten von Dienstleistern oder Steuerberatern verbunden mit höheren Kosten. Das ELENA-Verfah-ren soll stufenweise ausgebaut wer-den. Es startet mit durch die Behör-den abrufbaren Bescheinigungen für Arbeitslosengeld, Wohngeld und El-terngeld. Weitere Aufgaben der Agen-tur für Arbeit, kommunalen bis hin zu zivilrechtlichen Verfahren (Pro-zesskostenhilfe) sollen eingegliedert werden. Für die Bauwirtschaft soll Elena die Funktion eines fälschungs-sicheren Sozialversicherungsauswei-ses übernehmen. Darüber hinaus ist

das System ein Hoffnungsträger zur Durchsetzung der qualifizierten di-gitalen Signatur (elektronisch über-mittelte verbindliche Unterschrift). Gleich zwei elektronische Petitio-nen sind beim Bundestag eingereicht worden. Sie richten sich gegen aus der Sicht der Antragsteller unzuläs-sig erhobene Daten, die weit über den ursprünglichen Sinn des Geset-zes hinausgehen. Auch von Kosten-einsparungen bei den Arbeitgebern könne keine Rede sein, da die Erfas-sung aller Daten einen erheblichen zusätzlichen Aufwand bedeuten. Die Zahl von 50.000 Mitzeichnern, die erforderlich für die Behandlung im Petitionsausschuss ist, dürfte nicht erreicht werden. Wie auch! Die wirklich Betroffenen sind am Verfahren nicht direkt beteiligt und wissen auch nicht um dessen Bri-sanz. Bis 2012 besteht nicht einmal die Möglichkeit, Auskünfte über die gespeicherten Daten zu erhalten.Dennoch muss der Beschäftigte auf seiner Verdienstbescheinigung auf die Datenübermittlung und seinen Auskunftsanspruch gegenüber der zentralen Speicherstelle hingewie-sen werden.

Oh, wie schön ist elena

elektronischer entgeltnachweis soll Bürokratie abbauen

Von

Hartmut Knaack([email protected])

Hinter dem anmutigen und femi-nin klingenden Namen verbirgt sich das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA Verfah-rensgesetz). Seit Januar ist er ein wichtiger Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie, wie der of-fizielle Verlautbarung der Bundesre-gierung zu entnehmen ist.

Ob skispringerin elena runggaldier den „elektronischen entgeltnachweis“ kennt?

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Ganz davon ab-gesehen, dass das entsprechen-de Equipment installiert sein muss und selbst bei der Nutzung eines Kreditkar-ten – Imprinters zusätzliche Ver-waltungsarbei t anfällt, kassiert natürlich die Kar-tengesellschaft eine Provision für jede Transaktion. Mit allem Drum und Dran kön-nen sich Entgelt-kürzungen bis zu 10 % und mehr ergeben. Ande-re Branchen, wie Tankstellen oder der Einzelhandel, akzeptieren aus diesem Grund häufig erst ab einem bestimmten Umsatz Kartenzahlun-gen.

Kaum eine Taxitarifordnung sieht ein Entgelt für Kartenzahlungen vor. In Berlin gibt es bereits eine Gebühr in Höhe von 0,50 €, die allerdings die tatsächlich entstehenden Kosten bei

weitem nicht auffängt. Eine Anpas-sung auf 2,- € soll beantragt werden. So ermittelten die Berliner Kollegen Transaktionskosten je nach Anbieter zwischen 1,34 € und 2,25 €. Wenn man von einem durchschnitt-lichen Fahrpreis von 20 € ausgeht, können so leicht nur 18 € und weni-ger daraus werden. Im Taxigewerbe ist man es gewohnt mit kleinen Be-trägen umzugehen. Umso schmerz-licher sind versteckte Kürzungen. Und wie sagt schon der Volksmund: „Kleinvieh macht auch Mist“.

Der Taxitarif ist eindeutig eine Fest-preis-Verordnung.

Rechtlich betrachtet kann jedoch keiner eine Leistung verlangen ohne dafür eine angemessene Gegenleis-tung erbringen zu müssen. Die öf-fentlich-rechtlichen Taxitarife sind üblicherweise auf Barzahlungsbasis kalkuliert. Streng genommen läge

ein Tarifverstoß vor, wenn Zahlungs-ersatzmittel akzeptiert werden, die zu einer Entgeltverkürzung führen. Konsequenterweise wäre eine Kar-tenzahlung gar nicht möglich. Dies widerspräche aber dem Gedanken einer kundenorientierten Dienstleis-tung. Die andere Lösung wäre, ein angemessenes Entgelt auf Basis einer freien Vereinbarung zu verlangen. Allerdings müsste der Kunde zuvor in geeigneter Weise deutlich darauf hingewiesen werden. Mit Sicherheit kein optimaler Lösungsansatz.

Die bessere Lösung scheint die der Berli-ner Kollegen zu sein, nämlich einen Kosten-ersatz für die zusätzlich gewünschte Dienstleis-tung „ Kartenzahlung“ in der Tarifverordnung vorzusehen. Ein Weg, der letztlich auch den Willen im Ge-werbe, Kartenzahlungen zu akzeptieren, deutlich stärken dürfte und zu einer Verbesserung der Serviceleistungen bei-trägt.Die Kundenakzeptanz für diese Gebühr ist sicher eher gegeben, als die Einsicht für Gepäckstücke(normaler Art) einen Zuschlag zah-len zu müssen. Letzte-res gehört wirklich zum

Servicebereich und ist nicht mit tat-sächlich entstehenden Mehrkosten verbunden, schmälert also nicht die Einnahme sondern erhöht allenfalls die Chance auf ein großzügiger be-messenes Trinkgeld. Von kostenverursachenden Leistun-gen ohne entsprechende Gegenleis-tung lässt sich allerdings auf Dauer nur schlecht leben.

Kreditkarte: Mehr leistung, weniger geld

Zahlung mit Bargeld beim Kunden immer weniger beliebt

Von

Hartmut Knaack([email protected])

Kundenorientiertes Arbeiten, in dem der Servicegedanke eine besondere Rolle spielt, ist für das Taxi- und Mietwagengewerbe wichtig.Mehr und mehr werden jedoch Leis-tungen vom Kunden erwartet, die die ohnehin nicht üppigen Entgelte schmälern. Gemeint sind die be-quemen Kreditkartenzahlungen, die eine steigende Tendenz aufweisen.

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Das gilt vor allem für den Straßen-verkehr, einen Hauptproduzenten von Feinstaub und Stickstoffdioxid. „Umweltzonen haben sich als ef-fektives Instrument erwiesen, um nachhaltige Mobilität zu fördern“, so Hermann Josef Schulte, Inhaber der HJS Fahrzeugtechnik. „Immer mehr Stadtzentren bleiben für Wa-gen mit zu hohem Schadstoffaus-stoß gesperrt, was nachweislich zur Modernisierung im Straßenverkehr und damit zur Verbesserung der Luft-qualität beiträgt.“ Uneingeschränkt mobil sind nur noch Fahrzeuge, die strenge europäische Abgasstandards

erfüllen - zum Beispiel, indem der Verbrennungsmotor mit Partikel-minderungssystemen ausgerüstet ist. Die Filtertechnologien des Ab-gasnachbehandlungsspezialisten HJS reduzieren den Ausstoß von Ruß und Stickstoffdioxid fast vollständig und verschaffen Pkws, Lkws, Bussen und anderen Nutzfahrzeugen auch in Umweltzonen freie Fahrt.

Die Erkenntnis, dass Umweltzonen die Grundlage für nachhaltige Mobi-lität schaffen, setzt sich bundesweit durch. Bereits 41 Städte und Kommu-nen haben sich für die Fahrbeschrän-kungen entschieden, mit positiver Bilanz. Beispiel Düsseldorf, wo seit einem Jahr Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoß ausgesperrt sind: Während der zulässige Tagesmittel-wert von Feinstaub 2007 am Ver-kehrsknotenpunkt Corneliusstraße noch 59 Mal überschritten wurde, gab es 2009 nach Daten des Umwelt-

bundesamts nur noch 26 Verstöße. Laut der vom Bundestag beschlos-senen Verordnung sind maximal 35 Überschreitungen pro Jahr erlaubt, sonst drohen den betroffenen Städ-ten Klagen der EU-Kommission.Auch in Berlin bestätigen die Ergeb-nisse den Erfolg der dortigen Um-weltzone. Innerhalb der vergangenen drei Jahre reduzierte sich an mehre-ren Messstationen der Hauptstadt die Anzahl der Tage, an denen die Grenzwerte überschritten wurden, um bis zu ein Drittel. Die Berliner Verkehrsbetriebe gehen dabei mit gutem Beispiel voran: Bereits lange vor Einführung der Umweltzone am 1. Januar 2008 haben sie begonnen, ihre Busse zu modernisieren und so die Schadstoffbelastung zu mini-mieren. Mittlerweile fahren mehr als 20.000 und damit fast die Hälfte aller Busse in deutschen Kommunen rußfrei. Technologien für heute und morgen.

Umweltzonenzeigen Wirkung

Weniger Privat-PKW und mehr Umsatz im Taxigewerbe

Rückenwind für Umweltzonen: Die nun vom Bundestag beschlossene Verordnung zu Luftqualitätsstan-dards und Emissionshöchstmengen erhöht den Druck, konsequent gegen umwelt- und gesundheitsbelastende Schadstoffe in der Atmosphäre vor-zugehen.

Gute Nachrichten aus Barcelona: Die Firma Taxitronic hat die Insol-venz überstanden und schreibt: „Die Firma Interfacom-Taxitronic kann einen neuen und wichtigen Erfolg vermelden: die Genossenschaft der Taxizentrale Autocoope in Lissabon, Portugal hat sich in einer außeror-dentlichen Mitgliederversammlung mit einem Abstimmungsergebniss von 95 % dazu entschieden, ihre

Zentrale mit der kompletten TAXI-TRONIC-Zentralensoftware sowie ihre 500 Fahrzeuge mit dem “All-in-One”-Gerät TAXITRONIC - GOBOX BCT ® auszurüsten.

Dies beweist eindeutig, das der Weg der Firma Interfacom-Taxitronic nach vorne geht und die schweren Zeiten, die die Firma dieses Jahr durch das Insolvenzverfahren durchgestanden

hat, ein rasches Ende haben werden. Dies ist aber auch Dank des Vertrau-ens und vor allem der Treue, die uns von Seite unserer ca. 60 Zentralen-kunden und ca. 100 Vertragshändler in der ganzen Welt entgegengebracht worden ist. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei allen herzlichst bedanken. Gemeinsam sind wir stark und gemeinsam schauen wir in eine gesicherte Zukunft.“

insolvenz überstanden - Taxitronic ist zurück

Traditionshersteller steht nach Zahlungsunfähigkeit wieder auf stabilen Füßen

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Mit einer größeren SD Karte kön-nen sogar bis zu 1000 Minuten auf-gezeichnet werden. Durch den in-tegrierten GPS-Empfänger werden Position und Geschwindigkeit des Fahrzeuges ermittelt. Der zusätzlich eingebaute Beschleunigungssensor misst die auf das Fahrzeug wirken-den Kräfte. Die gesammelten Da-ten werden vom System ebenfalls gespeichert. Um im Rahmen der

Nachbearbeitung besondere Situati-onen schnell und einfach auffinden zu können, ist es während der Auf-nahme möglich, durch Betätigung des im Lieferumfang enthaltenen Alarmknopfes, spezielle Ereignisse zu markieren. Im Lieferumfang von EMO Video two enthalten ist ein entsprechen-des Softwarepaket, mit dessen Hilfe die aufgezeichneten Daten auf ein-fache Art und Weise analysiert und nachbearbeitet werden können. Eine entsprechende grafische Oberfläche stellt dabei die Daten in übersichtli-cher und leicht verständlicher Form dar. Und der Vorteil : Sicherheit für den Fahrgast und das Taxiunterneh-men, Verringerung des Risikos von Gewaltstraftaten, Auswertung von Gefahrensituationen bei Unfällen.

Die beiden Module EMO Video one und two sind mit einem Alarm But-ton, einen Infrarot-Licht Modul,

einen Stromkabel mit Zigaretten-anzünderadapter, einer Spiegelhalte-rung sowie einer 2GB SD-Speicher-karte ausgerüstet. Die verwendete Daten SD Karte wird abhängig von Ihrer Größe automa-tisch wieder überspielt , sobald das Datenvolumen erreicht ist. So ist ge-währleistet , dass die aufgenommen Daten permanent gelöscht werden und die Module den Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden. Allerdings sollte am Fahrzeug deut-lich sichtbar angebracht sein, dass das Fahrzeug videoüberwacht wird. Die EMO Video Module verbessern durch Ihren Einsatz die Sicherheit des Taxiverkehrs erheblich. Zum Ei-nen wird der Taxifahrer vor Gewalt-taten geschützt. Zum Anderen kann auch der Fahrgast auf seine sichere seriöse Fahrt vertrauen. Sicherheit für einen preis von 399 bzw. 359 Euro. Mehr Informationen unter www.videobegleitendes-fahren.de

Videobegleitung im Taxi

Überfallsicherheit erhöhen durch digitale aufzeichnung

EMO Video two ist ein kompakter, mobiler digitaler Video- und Audio-rekorder, der für den Innenbereich von Fahrzeugen entwickelt wurde. Sobald das Fahrzeug gestartet wird, nimmt das Gerät auf einer 4 GB SD-Speicherkarte 160 Minuten Audio- und Videodaten in einer Schleife auf, wobei nach dem First-in-first-out-Prinzip gespeichert wird. Das bedeutet, dass nach Ablauf der 160 Minuten die ältesten Daten mit den neuesten überschrieben werden.

Schon zu Beginn der Geschäftstätig-keit wurde auf eine Erweiterung der Geschäftsfelder großen Wert gelegt. Im Zuge dieser Aktivitäten wurde im April 1991 der Bereich Kleintrans-porte und Kurier geschaffen. Im sel-ben Jahr konnte der erste Arbeitneh-

mer fest eingestellt werden. Zur Zeit sind 11 Mitarbeiter beschäftigt. Der

Fahrzeugstamm besteht aus 4 Kom-bifahrzeugen, einem Kleinbus mit neun Sitzplätzen sowie zwei Klein-transportern. Die 5 Taxifahrzeuge fahren bei der Erfurter Taxizentra-le Das City Taxi AG, 55555. Ange-fangen mit Personenbeförderung, Kurier- & Botenservice, Klein- & Eiltransporte, Umzüge mit Packser-vice sowie Beräumung von Kellern, Böden, Wohnungen und Geschäfts-räumen mit besenreiner Überga-be bietet das Unternehmen einen Rundumservice.

20-jähriges Jubiläum in erfurt

Am 1.4.10 feiert der Erfurter Taxi-betrieb All-Transport-Service sein 20-jähriges Betriebsjubiläum. Die ersten Fahrgäste wurden mit einem Wartburg 353 vom Inhaber Wolfgang Schwuchow befördert.

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Mercedes-Benz bietet nun auch ab Werk kabellosen und uneinge-schränkten Internetzugang im Fahr-zeug an. Mit Mercedes-Benz InCar Hotspot werden die Datensignale über die Fahrzeugantenne empfan-gen. Ein spezieller WLAN-Router und eine datenfähige SIM-Karte ver-arbeiten die Signale und stellen in-nerhalb des Fahrzeugs auch während der Fahrt den kabellosen Zugang zum Internet her. Dadurch können bis zu drei WLAN-fähige Endgeräte (z.B. Laptop, Mobiltelefon) gleichzei-tig mit dem Internet verbunden wer-den. Den Nutzern steht das „world wide web“ dabei uneingeschränkt zur Verfügung. Das Mercedes-Benz InCar Hotspot-System unterstützt

den besonders schnellen Übertra-gungsstandard HSDPA, UMTS und GSM/EDGE. Ab Oktober 2009 ist

das Mercedes-Benz InCar Hotspot optional in der neuen E- und S-Klas-se* verfügbar.

internet-Taxi ab Werk - e-Klasse mit hotspotMercedes-Benz incar hotspot: Drahtloser internetzugang im Fahrzeug

Dienst am Kunden: Das internet ist aus dem geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken

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So benötigt der Insight Hybrid mit einer Gesamtleistung von 98 PS ge-rade einmal 4,4 Liter auf 100 km. Der Civic Hybrid mit 115 PS Ge-samtleistung kommt auf 4,9 Liter auf 100 km. Bei der Kfz-Steuer geben sich ebenfalls beide knauserig und kommen nur auf jeweils 28 Euro jährlich. Außerdem liefert die neue Technologie viel Stoff für Gespräche mit interessierten Passagieren. Auch weil Unternehmen mit ihrer Fahr-zeugwahl dokumentieren, dass sie mit der Zeit gehen.Die INTAX Taxi-Ausstattung des speziellen Angebots von Honda be-inhaltet eine hochwertige folioCar-

Folierung in Hellelfenbein, eine Taxametervorrüstung, eine Taxame-ter-Konsole oder -Halterung, eine Funk-Vorrüstung, Dachzeichen-Vor-rüstung, Zentral-Innenlichtschal-tung, Taxi-Fußraumschalen sowie eine Taxi-Notalarmanlage mit inte-griertem stillen Alarm. Beide ange-botenen Hybrid-Modelle verfügen in der Comfort-Ausstattung unter an-derem über CVT-Automatikgetrie-be, Klimaautomatik mit Pollenfilter, Multifunktionslenkrad, Mittelarm-lehne vorn, 15 Zoll Leichtmetallfel-gen, CD-Radio mit MP3-Funktiona-lität und AUX-Eingang. Auf Wunsch ist für beide Hybriden eine Garan-tieerweiterung auf 3 Jahre oder

300.000 km sowie ein Taxi Schutz-brief erhältlich.Der so genannte Eco Assist des Mo-dells Insight dürfte bei den Fahrgäs-ten das Interesse für die innovative Hybridtechnik wecken. Durch das Wechseln der Hintergrundbeleuch-tung des digitalen Tachometers können auch unbedarfte Fahrer sehr niedrige Realverbrauchswerte reali-sieren. Denn der Eco Assist wech-selt von grün zu blau, je nachdem wie effizient das Fahrzeug gerade bewegt wird. Weitere Anzeigen sind eine Energieflussanzeige oder die Be-wertung der aktuellen Fahrt, die bei effizienter Fahrweise mit Blüten-blättern belohnt wird.

hondas hybrid-Taxis - gemacht für die stadt

4,4 liter Verbrauch, 28 euro steuer im Jahr - ideal für das gewerbe

Komfort, Solidität, aber auch Ver-kaufspreise, die sich an den Reali-täten im Taxi-Geschäft orientieren - das sind die Parameter bei der An-schaffung neuer Fahrzeuge. Bei den speziellen Taxiangeboten von Honda kommt der Faktor Innovation hinzu. Denn die Spritspartechnologie hilft ganz wesentlich, die laufenden Kos-ten im Zaum zu halten.

Aktuelle Transit-Sonderak-tion von Ford-Fiegl: Kombi-Sondermodell „City Light“ 9-Sitzer ab 16.480 Euro net-to!

Der bekannte Ford-Händler Auto-Fiegl aus dem fränki-schen Schwabach bietet ein besonders günstiges Son-dermodell „City Light“ des Transit-Kombis FT 280 K in neunsitziger Ausführung an. Die Fahrzeuge sind u.a. mit Klimaanlage vorne

und hinten sowie mit einer Wasserheizung hinten aus-gerüstet und einschließlich Händlervorfrachtkosten für 16.480 Euro netto erhältlich.

Auch bei diesem Sonder-angebot ist eine „Abwrack-Prämie“ möglich, Fiegl zahlt beim Kauf eines Ford-Nutz-fahrzeuges 1.680,67 Euro + MwSt – also brutto 2.000 Euro – für mindestens drei Jahre alte Gebrauchtwagen, die seit über sechs Monaten auf den Käufer zugelassen sind.

angebote bei Ford Fliegl

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Taxivisionen Studenten der Hochschule für gestaltung offenbach

entwerfen zukunftsweisende taxi konzepte

Taxi und Bus gehen zuweilen seltsa-me Paarungen ein. Etwa im Türki-schen Dolmuş, einem Gefährt, das sowohl Taxi-Funktionen hat als auch Kleinbusfunktionen. Dolmuş fährt in manchen Fällen Routen, in ande-ren wird auf Zuruf gehalten. Mit ei-nem völlig neuartigen Konzept tritt nun der gebürtige Teheraner Imam Baradaran Sadati in unserem Projekt auf: er entwickelte ein Dolmuştaxi, welches er mit einem alten Londo-ner Doppel-d e c ke r b u s g e k r e u z t hat.

Man mag d e n k e n , dass dabei ein räudi-ger Mischling herausgekommen ist, aber ganz im Gegenteil: es ist ein Gefährt, das statt Stadt- und Stra-ßenraum zuzustellen neuen Raum schafft. Das Format des Fahrzeuges ist ein klassischer Dolmuş, nur eben mit zwei Etagen. Dazu packt Imam Elemente des London Double De-cker. Eines der typischen Merkma-le des Doppeldeckers ist die Treppe, meist an der linken hinteren Seite. Diese Treppe hat der Designer zum Ausgangspunkt für seinen Entwurf gemacht.

Die Treppe wird bei ihm aber nicht mehr nur zum Aufsteigen auf das Oberdeck verwendet, sondern auf die ganze Fahrzeugbreite erweitert und als Sitzgelegenheit, als Sitztrep-pe verstanden, wie in einem Römi-schen Amphitheater.

Stellt man mehrere solcher Fahrzeu-ge nebeneinander, am besten noch in einem Halbkreis, dann entsteht

ein schöner kleiner Platz. So gelingt es, aus einer Parksituation, die nor-malerweise nichts anderes ist als das Zustellen von Straßenraum, ei-nen lebenswerten öffentlichen Platz zu machen. Die Fahrzeuge sind auf diese Art und Weise einzeln und in Gruppen nutzbar und können für die spontane Einrichtung einer Gemein-

Von

Prof. Georg-Christof Bertsch([email protected])

und

Dipl.Des. Darius Zieba, MTD([email protected])

Prof. Bertsch lehrt interkulturelle Designprojekte an der HfG Offen-bach sowie als visiting professor an der Bezalel Academy of Art & De-sign, Jerusalem sowie der Istanbul Teknik Üniversitesi, Istanbul.

Dipl.Des. Darius Zieba, graduierte als „Master of Transportation De-sign“ in Pforzheim, arbeitete an di-versen Projekten für Mercedes-Benz und VW. 2009 Lehrbeauftragter an der HfG Offenbach

Dolmuș-Station Taksim-Platz Istanbul

Überland-Dolmuș in Üsküdar

london Doppeldecker; courtesy:www.doubledecker-bus.com

[email protected]

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schaftssituation genutzt werden. Angewandt kann man sich das so vorstellen: Über Taxifunk wird den Fahrern mitgeteilt, dass an einem Ort in der Stadt etwas Besonderes stattfindet, ein überraschend schöne Straßentheateraufführung z.B.. Nun kann der Fahrer, der touristische Gäste hat, sich dazu entscheiden ei-nen Abstecher dorthin zu machen. Wie viel angenehmer und attrakti-ver ist es, diesem Spektakel von der Treppe aus zu folgen, statt durch die Scheibe! Ein anderer Fahrer, der ge-rade keine Gäste hat, kann sich da-zugesellen und auf die Treppe seines Fahrzeuges setzen.

Grundsätzlich ist dieser Entwurf eine Antwort auf den ewig schwe-lenden Konflikt zwischen der auto-gerechten Innenstadt und dem Ideal des lebenswerten Stadtraums. Wenn Fahrzeuge wie bei Imams Konzept selbst zu Stadtraum werden, dann ist der dieser Konflikt zumindest ab-geschwächt. Das Treppentaxi ist auf jeden Fall eine wirklich innovative Idee, aus der noch viel mehr werden könnte.

Taxi als mobiler Städtebau„ein Projekt in Zusammenarbeit mit Daimler Forschung und Vorentwicklung in Sindelfingen“

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impressumRedaktion:

Hallo! TAXI Hallo! TAXIPostfach 10 11 67 Jakobistraße 2028011 Bremen 28195 Bremen

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Layout: BremerVisKom, Harald Wanetschka,

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