real estate update hour crowe kleeberg real estate · ifrs 13 regelt nicht, bei welchen...
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Real Estate Update Hour
Crowe Kleeberg Real Estate
München, 7. April 2016
Legal Inhaltsverzeichnis
Finanzierung von Projektentwicklungen – Überblick
Strukturierung Mezzanine Kapital
Ausgestaltungsvarianten EK/FK Mezzanine
Häufige Vergütungsformen
Sicherheiten
Summary
2 07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
3 07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
Projektentwickler
Eigenkapitalersatz oder Deckung Spread EK /
Bank-FK (i.d.R. 70 %-90 % des Projektvolumens)
Investor
Ziel
Ausgestaltung
• Wenig Mitspracherechte des Finanzierungs-
gebers
• Vermeidung Gesellschafterstellung
• Wenig Sicherheiten für Finanzierungsgeber
Steuern / Regulierung
• Steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen
• Keine Regulierung der Finanzierungsstruktur
nach KAGB (wegen AIFM Eigenschaft)
Attraktive Verzinsung für die Bereitstellung der
Finanzierung
• Umfassende Informations-, Kontroll- und
Mitspracherechte
• „Eingriff“ im Fall von Problemen im
Projektverlauf
• Gestellung von Sicherheiten
• Keine Regulierung der Finanzierungsstruktur
nach KAGB (insbesondere Vermeidung von
Kosten) oder KWG
Finanzierung von Projektentwicklungen Verschiedene Interessen
4 07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
• Fester Rückzahlungsanspruch
• Fixe, häufig erfolgsunabhängige Zinszahlungen
• Keine Mitspracherechte
• Befristete Laufzeit
• steuerliche Abzugsfähigkeit der Vergütung (i.R.d.
Zinsschranke)
Eigenkapital
Fremdkapital
Charakteristik und Ziele Ausgestaltung
• Nachrangigkeit im Insolvenz- und Liquidationsfall
• Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile mit Beteiligung
an Gewinn und Verlust
• Mitspracherechte
• Erhöhung des bilanziellen Eigenkapitalausweises und
(trotzdem) möglichst steuerliche Abzugsfähigkeit der
Vergütung
Handelsbilanz
• Gesellschafter Eigenkapital
• Atypisch stille Beteiligung
• Eigenkapitalgenussrecht
• Wandelanleihe
• Typisch stille Beteiligung
• Fremdkapitalgenussrecht
• Partiarisches Darlehen
• Gesellschafter Darlehen
• Nachrangdarlehen
• „Klassische“ Anleihe“
Finanzierung von Projektentwicklungen Strukturierung Mezzanine Kapital
5
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
• Atypisch stille Beteiligung
Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie
stillen Reserven
Informations-, Kontroll- und Zustimmungs-
rechte wie ein Kommanditist
Rückzahlung zum Nennwert zuzüglich Anteil
an stillen Reserven
Steuerlich wie EK / Beteiligung als
Kommanditist
• Gesellschafter Eigenkapital
• Atypisch stille Beteiligung
• (Eigenkapitalgenussrecht)
• (Wandelanleihe)
• Typisch stille Beteiligung
• Partiarisches Darlehen
• (Gesellschafter Darlehen)
• Nachrangdarlehen
• („Klassische“ Anleihe“)
Eigenkapital
Fremdkapital
Ausgestaltung HB
Finanzierung von Projektentwicklungen Ausgestaltungsvarianten EK Mezzanine
6
07.04.2016
Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
• Typisch stille Gesellschaft
Beteiligung lediglich am Gewinn
Eingeschränkte Informations-, Kontroll- und
Zustimmungsrechte
Rückzahlung zum Nennwert
Als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig.
Beachte: GewSt und Zinsschranke
• Gesellschafter Eigenkapital
• Atypisch stille Beteiligung
• (Eigenkapitalgenussrecht)
• (Wandelanleihe)
• Typisch stille Beteiligung
• Partiarisches Darlehen
• Gesellschafter Darlehen
• Nachrangdarlehen
• („Klassische“ Anleihe“)
Eigenkapital
Fremdkapital
Ausgestaltung HB
Finanzierung von Projektentwicklungen Ausgestaltungsvarianten FK Mezzanine
7
07.04.2016
Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
• Partiarisches Darlehen:
Neben einer fixen Vergütung erhält der Darlehens-
geber zusätzlich eine gewinnabhängige Ver-
gütung.
• Nachrangdarlehen
Darlehen, das zusätzlich mit einer Rangrück-
trittsvereinbarung gegenüber bestimmten Fremd-
kapitalgebern ausgestattet ist.
• Gesellschafter Eigenkapital
• Atypisch stille Beteiligung
• Eigenkapitalgenussrecht
• (Wandelanleihe)
• Typisch stille Beteiligung
• Partiarisches Darlehen
• (Gesellschafter Darlehen)
• Nachrangdarlehen
• („Klassische“ Anleihe“)
Eigenkapital
Fremdkapital
Ausgestaltung HB
Finanzierung von Projektentwicklungen Ausgestaltungsvarianten FK Mezzanine
8
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
• Laufende Vergütung:
Fest oder variabler Spread
Aufwand in GuV
• Kicker:
Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des
Projektentwicklers durch erfolgsabhängige
Zusatzvergütung
Euribor Euribor Euribor Euribor Euribor laufend
spread spread spread spread spread
€
t
(auflaufend)
Kicker
t1 t2 t3 tn Exit
Finanzierung von Projektentwicklungen Häufige Vergütungsformen
9 07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
Nachrangige dingliche Sicherheit im Grundbuch
Eigenkapitaleinsatz des Entwicklers
Nachrangige Abtretung von Kaufpreis- und Gewinnansprüchen und Mieten
Bürgschaften/ Patrionatserklärungen Schuldbeitritt
Pfandrecht an Anteilen des Projektentwicklers
Ankaufsrecht/ Vorkaufsrecht für einzelne Objekte
Finanzierung von Projektentwicklungen Sicherheiten
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07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
Interessenlage / Definierte Ziele
• Eigenkapitalersatz oder Deckung Spread EK / Bank FK
• Attraktive Verzinsung für die Bereitstellung der Finanzierung
• Vermeidung Gesellschafterstellung
• Informations- Kontroll- und Mitspracherechte
• Keine Gestellung von Sicherheiten
• „Eingriff“ im Fall von Problemen im Projektverlauf
• Steuerliche Abzugsfähigkeit
• Keine Regulierung der Finanzierungsstruktur („KAGB-Vermeidung“)
++
+
-
--
++
+
--
++
Atypisch stille
Beteiligung
Typisch stille Betei-
ligung, Partiarisches-/
Nachrangdarlehen
-
+
++
++
--
o
++
++
Finanzierung von Projektentwicklungen Summary
Advisory/Accounting Inhaltsverzeichnis
Zeitwertbilanzierung von Immobilien
nach IFRS 13/IAS 40
Immobilien als Deckungsvermögen für
Pensionsrückstellungen
Corporate Real Estate – Ausgliederung des
Immobilienvermögens mit Realisierung stiller Reserven
Ausblick: Immobilienleasing nach IFRS 16
11 07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
Advisory/Accounting Inhaltsverzeichnis
Zeitwertbilanzierung von Immobilien
nach IFRS 13/IAS 40
Immobilien als Deckungsvermögen für
Pensionsrückstellungen
Corporate Real Estate – Ausgliederung des
Immobilienvermögens mit Realisierung stiller Reserven
Ausblick: Immobilienleasing nach IFRS 16
12 07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
1. Zeitwertbilanzierung von Immobilien nach IFRS 13 / IAS 40
Grundsatz: Bilanzierung von Immobilien nach IAS 16
Nach IAS 16.6 stellen Immobilien (Sachanlagen)
materielle Vermögenswerte dar,
deren Nutzen erwartungsgemäß länger als eine Periode (aber nicht unendlich) erfolgt,
und die für Zwecke der Herstellung oder Lieferung von Gütern oder
Dienstleistungen,
zur Vermietung an Dritte,
oder für Verwaltungszwecke gehalten werden.
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 13
Immobilien können aus verschiedenen Zwecken vom Unternehmen gehalten werden!
1. Zeitwertbilanzierung von Immobilien nach IFRS 13 / IAS 40
Bilanzierung von Immobilien nach IAS 16
Zugangsbewertung
Immobilien sind mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten anzusetzen
Folgebewertung
Gruppeneinheitlich auszuübendes Wahlrecht
Anschaffungskostenmodell
Neubewertungsmodell
Wahlrecht darf für gleichartige Vermögenswerte nur einheitlich ausgeübt werden, nicht
abweichend für die einzelnen Vermögenswerte
ABER: Unterschiedliche Wahlrechtsausübung zwischen unterschiedlichen Gruppen
möglich 07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 14
1. Zeitwertbilanzierung von Immobilien nach IFRS 13 / IAS 40
Bilanzierung von Immobilien nach IAS 16
Neubewertungsmodell
Vermögenswerte sind mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) im Zeitpunkt der
Neubewertung abzüglich nachfolgender kumulierter Abschreibungen und evtl.
Wertminderungen anzusetzen
Neubewertung ist in regelmäßigen Abständen vorzunehmen
ABER: Neubewertung muss nicht jährlich vorgenommen werden, sondern abhängig
vom Vermögenswert und Wertschwankungen
Aufwertungen aus einer Neubewertung werden innerhalb des Other Comprehensive
Income des EK in einer Neubewertungsrücklage erfasst (d.h. grds. erfolgsneutral)
Abschreibungen werden erfolgswirksam vorgenommen
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 15
Definition des Fair Value:
IFRS 13
1. Zeitwertbilanzierung von Immobilien nach IFRS 13 / IAS 40
Zielsetzung und Anwendungsbereich von IFRS 13
Ziel: Gewährleistung einer einheitlichen Fair Value Bewertung
IFRS 13 beinhaltet die:
Definition des Fair Value als marktbasierter und nicht als unternehmensspezifischen Wert
Vorgabe von Bewertungsprämissen, falls die Fair Values als hypothetische Marktwerte zu
ermitteln sind
Erläuterungen zur Umsetzung der Bewertungsprämissen
IFRS 13 regelt nicht, bei welchen Vermögensgegenständen eine Fair Value Bewertung
vorzunehmen ist, sondern liefert allgemeine Vorgaben zur Ermittlung des Fair Value!
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 16
IFRS 13 regelt nicht wann und wo, sondern wie der Fair Value zu bestimmen ist!
1. Zeitwertbilanzierung von Immobilien nach IFRS 13 / IAS 40
Definition des Fair Value nach IFRS 13
Preis, der im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am
Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts erhältlich oder bei der Übertragung
einer Schuld zu zahlen ist.
Den Referenzmarkt stellt regelmäßig der Hauptmarkt (vorrangiger Markt) dar
Bei der Bestimmung des relevanten Marktes ist die unternehmensindividuelle
Sichtweise einzunehmen
Falls nach den Kriterien kein Hauptmarkt existiert
Abstellen auf vorteilhaftesten Markt, zu dem das Unternehmen Zugang hat
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 17
Hinweis:
Transaktionskosten bleiben bei der Ermittlung des Fair Value außer Acht.
1
2
1. Zeitwertbilanzierung von Immobilien nach IFRS 13 / IAS 40
Sofern kein Preis an einem Markt ermittelbar Ermittlung Marktwert mittels geeigneter
Methode basierend auf objektiv beobachtbaren Parametern
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 18
Methode Ausprägung
Marktbasierter Ansatz
(IFRS 13.B5 ff.)
Ableitung des Zeitwerts aus Markt- bzw.
Transaktionspreisen vergleichbarer
Vermögenswerte
Kostenbasierter Ansatz
(IFRS 13.B8 f.)
Unter Berücksichtigung des
wirtschaftlichen, technischen und
physischen Erhaltungszustands
Einkommensbasierter Ansatz
(IFRS 13.B10 f.)
Ermittlung des Fair Value als Zukunftswert
mit Diskontierung künftiger
Zahlungsmittelüberschüsse aus der
Nutzung des Bewertungsobjekts
3
1. Zeitwertbilanzierung von Immobilien nach IFRS 13 / IAS 40
Bilanzierung von Immobilien nach IAS 40
Regelung von Immobilien, die nach IAS 40 als Anlageimmobilien zu qualifizieren sind
Halten der Immobilie mit der Absicht, Mieteinnahmen oder Wertsteigerungen zu
erzielen → Im Vordergrund steht nicht die unmittelbare Nutzung für den eigenen
Geschäftsbetrieb, sondern die Erwirtschaftung von Erträgen aus dem Objekt!
Gemischt genutzte Immobilie
Hinsichtlich IAS 40 und IAS 16 erfolgt Aufteilung, sofern eine getrennte Verwertung der
einzelnen Teilbereiche möglich
Ist eine Aufteilung nicht möglich, wird im Fall der Mischnutzung die gesamte Immobile
nach IAS 16 bilanziert, sofern nicht der eigengenutzte Teil unwesentlich
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 19
1. Zeitwertbilanzierung von Immobilien nach IFRS 13 / IAS 40
Bilanzierung von Immobilien nach IAS 40
Zugangsbewertung bei IAS 40: analog zu IAS 16 zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten
Folgebewertung bei IAS 40: Wahlrecht zwischen Anschaffungskostenmethode und
Marktwertmethode
Im Gegensatz zu IAS 16 darf nach IAS 40 keine gruppenweise Entscheidung getroffen
werden Wahlrecht ist einheitlich für alle Immobilien nach IAS 40 auszuüben
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 20
Eine bessere Darstellung und somit ein Wechsel der Methode wird beim Wechsel von der
Anschaffungskostenmethode zur Marktwertmethode regelmäßig begründbar sein. Ein
Wechsel von der Marktwertmethode zur Anschaffungskostenmethode ist praktisch
ausgeschlossen!
1. Zeitwertbilanzierung von Immobilien nach IFRS 13 / IAS 40
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 21
Immobilien als (gehaltene) Finanzinvestitionen
Immobilien die als Finanzinvestitionen gehalten werden sind häufig in die rechtliche Form
von Ein-Objekt-Gesellschaften eingebettet
Achtung: Aufgrund abweichender steuerlicher Behandlung der rechtlichen Hülle der
Renditeimmobilie im Vergleich zur Immobilie kann beizulegender Zeitwert der Anteile der
Ein-Objekt-Gesellschaft vom beizulegender Zeitwert der Immobilie abweichen
Dies gilt auch, wenn Immobilie einzigen Vermögenswert der Gesellschaft darstellt!
Sachgerechter Festlegung der Rechnungslegungseinheit (unit of account)
kommt hierbei eine besondere Bedeutung hinsichtlich der Erst- und Folgebilanzierung zu! Abgrenzung latenter Steuern unterschiedlich!
Advisory/Accounting Inhaltsverzeichnis
Zeitwertbilanzierung von Immobilien
nach IFRS 13/IAS 40
Immobilien als Deckungsvermögen für
Pensionsrückstellungen
Corporate Real Estate – Ausgliederung des
Immobilienvermögens mit Realisierung stiller Reserven
Ausblick: Immobilienleasing nach IFRS 16
22 07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
2. Immobilien als Deckungsvermögen für Pensionsrückstellungen
Deckungsvermögen
Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen und Schulden nach
§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB
Welche Vermögensgegenstände als Deckungsvermögen deklariert werden, liegt in
Entscheidungsmacht des Unternehmens (faktisches Gestaltungswahlrecht)
Die zu verrechnenden Vermögensgegenstände sind mit ihrem Zeitwert anzusetzen
(§ 253 Abs. 1 S. 4 HGB)
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 23
Die Möglichkeit, dass Unternehmen eigenständig darüber entscheiden können,
geeignete Vermögenswerte als Deckungsvermögen zu deklarieren, bestehen
Möglichkeiten der Gestaltung.
2. Immobilien als Deckungsvermögen für Pensionsrückstellungen
Wirkungsweise: EK-Quote wird durch Heben der stillen Reserven „doppelt“ erhöht
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 24
Immobilie 1.000
(Zeitwert 2.000) Eigenkapital 1.000
PensionsRSt 3.000
Sonstige
Aktiva 9.000 Sonstige
Passiva 6.000
Eigenkapital 1.700
PensionsRSt 1.000
Sonstige
Aktiva 9.000 Sonstige
Passiva 6.300
1.000 stille Reserven
abzgl. 30% latente Steuern
EK-Quote vor Zweckwidmung Immobilie: 10% EK-Quote nach Zweckwidmung Immobilie: 19%
SUMME 10.000 SUMME 10.000 SUMME 9.000 SUMME 9.000
2. Immobilien als Deckungsvermögen für Pensionsrückstellungen
Anforderungen an Deckungsvermögen
Vermögensgegenstände, die als Deckungsvermögen dienen sollen, müssen zwei kumulativ
zu erfüllende Voraussetzungen erfüllen:
Insolvenzsicherheit
Zweckexklusivität
Immobilien, die zum betriebsnotwendigen Vermögen gehören, scheiden als
Deckungsvermögen aus
Immobilien, die nicht zum betriebsnotwendigen Vermögen gehören, können grds. als
Deckungsvermögen dienen (Aufdeckung stiller Reserven möglich)
regelmäßig problematisch: Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 25
Nicht alle Immobilien sind
als Deckungsvermögen
geeignet!
2. Immobilien als Deckungsvermögen für Pensionsrückstellungen
Bewertung von Immobilien nach IDW S 10
IDW S 10 als eigener Standard zu Grundsätzen zur Bewertung von Immobilien
Mit IDW S 10 liegt erstmals ein Standard vor, der dem Wirtschaftsprüfer Leitlinien an die
Hand gibt, um Immobilien zu bewerten
IDW S 10 ist als Rahmenkonzept für die Bewertung von Immobilien und für die
Plausibilisierung von Immobiliengutachten zu verstehen
Neben möglichen anzuwendenden Bewertungstechniken und Erläuterungen für das
bewertungstechnische Grundverständnis, werden die zu beachtenden Dokumentations-
und Nachweispflichten im IDW S 10 skizziert (vgl. IDW-FN 2013, S. 503-519)
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 26
2. Immobilien als Deckungsvermögen für Pensionsrückstellungen
Aufbau/Systematisierung von IDW S 10
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 27
Regelungsinhalt Textziffern
Zielsetzung/Anwendungsbereich 1-4
Grundlagen
(Abgrenzung Immobilie,
Immobiliengesellschaft, Wert und
Preis, Funktionen des WP,
Bewertungsobjekt)
5-14
Bewertungsverfahren
(Ertragsorientierte Verfahren,
Vergleichswert- und
Sachwertverfahren)
15-119
Besonderheiten bei der Ermittlung des
subjektiven Werts
120-122
Dokumentation und Berichterstattung 123-131
Wert und Preis
Besondere
objektspezifische
Merkmale
Subjektive Werte
Bewertungsobjekt
Bewertungsverfahren
(Ertragswertverfahren,
ImmoWertV, DCF,
Vergleichswerte…)
Dokumentation und
Arbeitspapiere
Funktionen des
Wirtschaftsprüfers
(neutraler Gutachter,
Berater,
Abschlussprüfer…)
IDW S 10:
Grundsätze zur
Bewertung von
Immobilien
Advisory/Accounting Inhaltsverzeichnis
Zeitwertbilanzierung von Immobilien
nach IFRS 13/IAS 40
Immobilien als Deckungsvermögen für
Pensionsrückstellungen
Corporate Real Estate – Ausgliederung des
Immobilienvermögens mit Realisierung stiller Reserven
Ausblick: Immobilienleasing nach IFRS 16
28 07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
3. Corporate Real Estate – Ausgliederung des Immobilienvermögens mit Realisierung stiller Reserven
Ausgliederung – Begriffliche Abgrenzung
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 29
Umwandlung
(Oberbegriff)
mit
Vermögensübertragung
Verschmelzung Spaltung
Sonstige
Vermögens-
übertragung
ohne
Vermögensübertragung
Sonstige Vermögens-
übertragung
Aufspaltung
Abspaltung
Ausgliederung
Teilübertragung Vollübertragung
3. Corporate Real Estate – Ausgliederung des Immobilienvermögens mit Realisierung stiller Reserven
Grundprinzipien des Umwandlungsrechts
Unterscheidung zwischen Gesamtrechtsnachfolge und Einzelrechtsnachfolge
Eine Ausgliederung ist dem Oberbegriff der Umwandlung zu subsumieren
Ausgliederung kann entweder nach der Gesamtrechtsnachfolge oder nach der
Einzelrechtsnachfolge nach den Bestimmungen des UmwG erfolgen
Gesamtrechtsnachfolge: Alle Rechten und Pflichten gehen „von selbst“ auf den
Rechtsnachfolger über, ohne eine separate vertragliche Überleitung
Einzelrechtsnachfolge: Unechte Verschmelzung oder Vermögensübertragung
mithilfe eines sog. Einbringungsvertrags
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 30
Heben stiller Reserven durch Ausgliederung von Immobilien ein eigenen Rechtsträger möglich!
3. Corporate Real Estate – Ausgliederung des Immobilienvermögens mit Realisierung stiller Reserven
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 31
Strukturierung:
1. Corporate und NewCo errichten eine gewerbliche
GmbH & Co. KG; an dieser bestehen folgende
Beteiligungsverhältnisse:
Corporate erhält 99,9 % der Anteile
NewCo 0,1%
2. NewCo GmbH schließt einen Treuhandvertrag
mit dem Corporate bezüglich der Anteile an der
gewerblichen GmbH & Co. KG
3. Corporate veräußert bzw. überträgt die Immobilie
zum Verkehrswert auf die gewerbliche
GmbH & Co. KG
Corporate
New Co
GmbH & Co.KG
Corporate
Vorher
Nachher
99,9%
100%
Treuhandkonto
0,1%
❶
❷
❸
3. Corporate Real Estate – Ausgliederung des Immobilienvermögens mit Realisierung stiller Reserven
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 32
Bilanzielle Folgen:
1. Realisierung der stillen Reserven im Grundstück
nach HGB und IFRS
2. Ansatz der Beteiligung an der GmbH & Co. KG
mit dem gemeinen Wert beim Corporate
3. Ansatz des Grundstücks mit dem gemeinen Wert
bei der GmbH & Co. KG
4. Passive latente Steuern mindern das EK
Steuerliche Folgen:
Das Grundstück wird aufgrund der
Treuhandvereinbarung weiter beim Corporate zum
Buchwert bilanziert. Es erfolgt keine Aufdeckung stiller
Reserven bzw. Gewinnrealisierung für steuerliche
Zwecke.
Corporate
New Co
GmbH & Co.KG
Corporate
Vorher
Nachher
100%
Treuhandkonto
0,1%
99,9%
3. Corporate Real Estate – Ausgliederung des Immobilienvermögens mit Realisierung stiller Reserven
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 33
Adressaten:
1. Fehlendes Ausschüttungsvolumen bei
Unternehmen mit niedrigem handelsrechtlichen
Eigenkapital
2. Schlechte Eigenkapitalquote
verhindert/erschwert die Refinanzierung bzw.
drohendes Brechen von Covenants in
Kreditverträgen
Anforderungen an Grundstück:
1. Marktfähiges Grundstück
unbebautes Grundstück
vermietetes Grundstück
Verwaltungsgebäude in guter Lage
2. Wesentliche stille Reserven im Grundstück nach
HGB bzw. IFRS
Corporate
New Co
GmbH & Co.KG
Corporate
Vorher
Nachher
100%
Treuhandkonto
0,1%
99,9%
Advisory/Accounting Inhaltsverzeichnis
Zeitwertbilanzierung von Immobilien
nach IFRS 13/IAS 40
Immobilien als Deckungsvermögen für
Pensionsrückstellungen
Corporate Real Estate – Ausgliederung des
Immobilienvermögens mit Realisierung stiller Reserven
Ausblick: Immobilienleasing nach IFRS 16
34 07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
4. Ausblick – Immobilienleasing nach IFRS 16
Neuer IFRS-Leasingstandard – Ein Überblick
IASB hat am 13.01.2016 den neuen Standard IFRS 16 „Leasingverhältnisse“
herausgegeben; erstmalige Anwendung für GJ, die nach dem 01.01.2019 beginnen
IFRS 16 regelt Ansatz, Bewertung, Ausweis sowie Angabepflichten von
Leasingverhältnissen im Abschluss von Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren
Für Leasingnehmer sieht IFRS 16 ein einziges Bilanzierungsmodell vor
Erfassung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus
Leasingvereinbarungen in der Bilanz deutliche Auswirkungen auf Bilanzstruktur!
Ausnahme: Laufzeit ≤ 12 Monate oder geringwertige Leasingsverhältnisse
Leasinggeber unterscheidet zwischen Finanzierungs- oder Mietleasingvereinbarungen
Bilanzierungsmodell unterscheidet sich nicht wesentlich von dem in IAS 17
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 35
4. Ausblick – Immobilienleasing nach IFRS 16
Neuer IFRS-Leasingstandard – Ein Überblick
Grund für die Überarbeitung war, dass nach der alten Regelung zwischen Miet- und
Finanzierungsleasing unterschieden wurde:
Beim Mietleasing erfolgte keine bilanzielle Abbildung der geleasten Vermögenswerte
sowie dazugehörigen Verpflichtungen; „nur“ Abbildung von Leasingzahlugen in GuV
Beim Finanzierungsleasing erfolgte bilanzielle Abbildung der geleasten
Vermögenswerte und dazugehörigen Verpflichtungen sowie Abbildung von
Leasingzahlugen in GuV
Trennlinie führt je nach Qualifizierung eines Sachverhalts zu völlig unterschiedlichen
Bilanzbildern „Einladung“ zur Off-Balance-Behandlung von Leasingverträgen
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 36
In der Vergangenheit: Viele Leasing Geschäfte bei Leasingnehmer bewusst „off balance“
Das Nutzungsrechtkonzept nach IFRS 16 – Neue Regelung
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 37
• Vermögenswert ist (explizit) in der Vereinbarung bezeichnet
oder ergibt sich implizit aufgrund von Tatsachen und Umständen
• Kein substantielles Austauschrecht des Anbieters
• Kunde kann die Nutzung des Vermögenswert
(i.R.d. getroffenen Vereinbarungen) eigenständig bestimmen
• Kunde hat das Recht, während der Vertragslaufzeit nahezu
den gesamten Nutzen aus dem Vermögenswert zu erhalten
Vertragserfüllung
ist
abhängig von
identifiziertem Vermögenswert
Vereinbarung
überträgt ein Recht zur
Kontrolle
der Nutzung des Vermögenswerts
während der Laufzeit
Wirts
ch
aftlic
h k
ein
Le
asin
gve
rhä
ltnis
Die Vereinbarung ist oder enthält wirtschaftlich ein Leasingverhältnis i.S.v. IFRS 16
ja
nein
nein
Ein (wirtschaftliches) Leasingverhältnis liegt vor, wenn (kumulativ)…
ja
(Quelle: Brune, IRZ 2016, 121)
4. Ausblick – Immobilienleasing nach IFRS 16
4. Ausblick – Immobilienleasing nach IFRS 16
Der neue Standard IFRS 16 soll bilanzielle Transparenz von Leasingverhältnissen
verbessern und gestalterische Möglichkeiten verringern
Künftig tauchen sämtliche Leasingverhältnisse im Anwendungsbereich des IFRS 16 in
der Bilanz des Leasingnehmers auf
Bilanzierung des Nutzungsrechts über den geleasten Leasinggegenstand bei
gleichzeitiger Abbildung der finanziellen Verbindlichkeit i.H. künftiger Leasingzahlungen
Leasingverhältnis = Finanzierungsvorgang
IFRS 16 führt zu einer Veränderung statistischer Bilanzkennzahlen (Anstieg des
Verschuldungsgrads eines Unternehmens) sowie zu einer Veränderung der GuV-Größen
eines Unternehmens (Betriebsergebnis, EBIT, EBITDA)
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 38
Teilweise erhebliche Auswirkungen auf Bilanzkennzahlen! Zeitnaher Analyse- und
Handlungsbedarf, um ungewünschte (bilanzielle) Folgen zu vermeiden!
Tax & Funds Inhaltsverzeichnis
Folgen des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes auf Spezial-
und Publikumsfonds
Aktueller Stand der Reform des Investmentsteuergesetzes
Umsatzsteuer: Steuerfreiheit von
Fondsverwaltungsleistungen
Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
GmbH & Co. KG als USt-Organgesellschaft
39 07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
Tax & Funds Inhaltsverzeichnis
Folgen des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes auf Spezial-
und Publikumsfonds
Aktueller Stand der Reform des Investmentsteuergesetzes
Umsatzsteuer: Steuerfreiheit von
Fondsverwaltungsleistungen
Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
GmbH & Co. KG als USt-Organgesellschaft
40 07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
OGAW-V-Umsetzungsgesetz
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 41
Gesellschafterdarlehen an SPV‘s (1)
Neuregelung
Darlehensvergabe an (Beteiligungs-)Unternehmen bis
höchstens 50% des aggregierten eingebrachten
Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten
Kapitals des AIF zulässig, wenn eine der folgenden
Voraussetzungen erfüllt:
• Darlehensnehmer ist Tochterunternehmen des AIF
• Darlehen ist nachrangig
• Darlehen überschreiten nicht das Doppelte der AK
der Beteiligung
Anwendungsbereich
Offene und geschlossene Spezial-AIF
Geschlossene Publikums-AIF
Nicht: offene Publikums-AIF: es gilt weiterhin
§ 240 KAGB
Immobilienfonds
SPV Darlehen
OGAW-V-Umsetzungsgesetz
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 42
Gesellschafterdarlehen an SPV‘s (2)
Für nachrangige Darlehen geschlossener Spezial-AIF
können alternativ mehr als 30% des aggregierten
eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten
zugesagten Kapitals des AIF verwendet werden, wenn die
maximale Kreditaufnahme auf Ebene des geschlossenen
Spezial-AIF höchstens 30% des o.g. Kapitals beträgt.
Immobilienfonds
SPV Darlehen
OGAW-V-Umsetzungsgesetz
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 43
Darlehensfonds nach KAGB
Ausgestaltung § 285 (2) KAGB
Geschlossener inländischer Spezial-AIF
Maximale Kreditaufnahme höchstens 30% des
aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht
eingeforderten zugesagten Kapitals
Keine Verbraucherdarlehen
Streuung: maximal 20% des o.g. Kapitals an einen
Darlehensnehmer
Organisationspflichten der KVG
Aufbau- und Ablauforganisation / Prozesse für
Kreditbearbeitung, Kreditbearbeitungskontrolle und
Behandlung von Problemkrediten sowie Verfahren zur
Früherkennung von Risiken
§ 14 KWG gilt entsprechend
Darlehensfonds
Target
Darlehen
Tax & Funds Inhaltsverzeichnis
Folgen des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes auf Spezial-
und Publikumsfonds
Aktueller Stand der Reform des
Investmentsteuergesetzes
Umsatzsteuer: Steuerfreiheit von
Fondsverwaltungsleistungen
Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
GmbH & Co. KG als USt-Organgesellschaft
44 07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
Investmentfonds
Besteuerung auf Fondsebene (1)
inländische Immobilienerträge
15% KSt (zzgl. SolZ)
Vermietungseinkünfte und Veräußerungsgewinne (auch außerhalb 10-Jahresfrist)
inländische Beteiligungserträge
15% KapESt (inkl. SolZ)
Ausschüttungen aus (Immobilien-)kapitalgesellschaften (ohne Veräußerungsgewinne)
kein § 8b KStG, § 3 Nr. 40 EStG
Sonstige inländische Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 EStG
15% KSt (zzgl. SolZ)
Einkünfte aus Beteiligung an mitunternehmerischer Immobilienpersonengesellschaft
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 45
Investmentfonds
Besteuerung auf Fondsebene (2)
Steuerbefreiung insoweit als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Anleger beteiligt
sind oder Anteile im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten
werden.
Steuerbefreiung für Immobilienerträge auch insoweit als inländische juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder steuerbefreite Körperschaften (z.B. Pensions- und
Unterstützungskassen oder Versorgungswerke) beteiligt sind.
Steuerbefreiung gilt aber nicht für gewerbliche Einkünfte bei Pensions- und
Unterstützungskassen
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 46
Investmentfonds
Besteuerung auf Fondsebene (3)
Befreiung von der GewSt, wenn
Geschäftszweck auf die Anlage und Verwaltung der Mittel für gemeinschaftliche Rechnung der
Anteilsinhaber beschränkt und
Vermögensgegenstände nicht in wesentlichen Umfang aktiv unternehmerisch bewirtschaftet
werden
aktive unternehmerische Bewirtschaftung bei Beteiligung an Immobilien-Gesellschaft i.S.d.
§ 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB weiterhin unschädlich
neu: Bagatellgrenze - Einnahmen aus aktiver unternehmerischer Bewirtschaftung dürfen max. 5% der
gesamten Einnahmen betragen
Soweit Voraussetzungen nicht erfüllt werden, Bildung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gem.
§ 14 AO; Beschränkung auf KöSt-pflichtige inländische Einnahmen lt. Gesetzesbegründung;
Gewinnermittlung durch Überschuss Einnahmen/Ausgaben, keine Bilanzierungsregeln anzuwenden.
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 47
Investmentfonds
Besteuerung auf Ebene der Anleger
Steuerbare Erträge (nicht bei Anteilen im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträge sowie bei
Kranken- und Pflegeversicherungen zur Sicherung von Altersrückstellungen)
Ausschüttungen
Vorabpauschalen (Rücknahmepreis zu Jahresbeginn x 70% x Basiszins gem. § 203 Abs. 2 BewG) abzgl.
Ausschüttungen; max. tatsächliche Werterhöhung des Fondsanteils
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds (abzgl. Vorabpauschalen während der
Haltedauer)
Keine Anwendung von § 8b KStG, § 3 Nr. 40 EStG
Teilfreistellung bei Immobilienfonds (im Rahmen der GewSt nur hälftig)
60% wenn gem. Anlagebedingungen mind. 51% in Immobilien und Immobiliengesellschaften investiert
80% wenn gem. Anlagebedingungen mind. 51% in ausländische Immobilien oder ausländische
Immobiliengesellschaften angelegt
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 48
Spezial-Investmentfonds
Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds
Voraussetzungen der GewStG-Befreiung liegen vor
Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 und Nr. 10 InvStG-E müssen grds. vorliegen
(= weitgehend bisheriger § 1 Abs. 1b InvStG)
Nicht wesentliche Verstöße in der Anlagepraxis unschädlich (z.B. Grenzverletzungen wg.
Wertveränderungen oder durch Transaktionen ausgelöste kurzfristige Überschreitungen)
max. 100 Anleger; Beteiligung natürlicher Personen bei Beteiligung im Betriebsvermögen möglich (z.B.
bei mittelbarer Beteiligung über mitunternehmerische Personengesellschaft).
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 49
Spezial-Investmentfonds
Fondsebene
Voraussetzungen der transparenten Besteuerung (=> Transparenzoption), d.h. keine
Besteuerung auf Fondsebene
Ausstellung von Steuerbescheinigungen an die Anleger für kapitalertragsteuerpflichtige inländische
(Beteiligungs-)Erträge
KapESt-Einbehalt durch den Fonds für nicht kapitalertragsteuerpflichtige (Immobilien-)Erträge: 15%
zzgl. SolZ
Ohne Ausübung der Option => intransparente Besteuerung wie bei Investmentfonds
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 50
Spezial-Investmentfonds
Besteuerung auf Ebene des Anlegers
Versteuerung von - besitzzeitanteiligen - ausgeschütteten Erträgen, ausschüttungsgleichen
Erträge und Veräußerungsgewinnen
inkl. Immobilienveräußerungsgewinne > 10 Jahre
Thesaurierungsprivileg für Veräußerungsgewinne aus Anteilen an
Immobilienkapitalgesellschaften begrenzt auf 15 Jahre
§ 8b KStG, § 3 Nr. 40 EStG anwendbar
bei ausreichender Beteiligung des Anlegers (d.h. für § 8b KStG: Beteiligung von durchgerechnet mind. 10%
bzw. für GewSt mind. 15%)
bei Lebens- oder Krankenversicherungsunternehmen, wenn Spezialfonds-Anteile nicht den
Kapitalanlagen zugerechnet werden
bei Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten der Fonds nicht in wesentlichem Umfang Geschäfte
tätigt, bei denen bei unmittelbarer Anlage § 8b Abs. 7 KStG greifen würde (d.h. Zuordnung zu
Handelsbuch bzw. kurzfristiger Eigenhandelserfolg)
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 51
Tax & Funds Inhaltsverzeichnis
Folgen des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes auf Spezial-
und Publikumsfonds
Aktueller Stand der Reform des Investmentsteuergesetzes
Umsatzsteuer: Steuerfreiheit von
Fondsverwaltungsleistungen
Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
GmbH & Co. KG als USt-Organgesellschaft
52 07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
EuGH-Urteil: Anwendbarkeit der Steuerbefreiung
EuGH-Urteil vom 9. Dezember 2015 im Verfahren „Fiscale Eenheid“
Tenor:
„Definition“ eines Sondervermögens im Sinne des europäischen Mehrwertsteuerrechts
Verwaltung umfasst nicht die tatsächliche Bewirtschaftung der Immobilien (wie von der
Generalanwältin beantragt)
Fragen betr. der Anwendbarkeit auf die Investment-KG:
Risikostreuung erforderlich?
Rückgaberechte notwendig?
Anwendbar für Ein-Anleger-Fonds?
Form der Ausschüttungen („Dividenden“)?
Anwendbar für „kleine“ AIF gem. § 2 (4) und (5) KAGB?
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 53
Investmentsteuerreformgesetz (Kabinettsbeschluß)
Verwaltung von AIF iSd § 1 (3) KAGB steuerfrei, wenn diese vergleichbar sind mit OGAW
gem. § 1 (2) KAGB
Vergleichbarkeit wird nicht im Gesetzesentwurf selbst, sondern nur im Entwurf der
Gesetzesbegründung definiert
7 Kriterien zur Prüfung der Vergleichbarkeit, u.a.
Fonds gibt Anteilsrechte an mehrere Anleger aus
1-Anleger-Spezialfonds?
Anlage des gesammelten Vermögens nach dem Grundsatz der Risikostreuung
1-Asset-Investment-KG‘s?
Anwendung ab 1. Januar 2018
Handlungsdruck für die Geschäftsführung von KVG‘en und geschlossenen
Immobilienfonds! Besserstellung durch Urteil möglich?
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 54
Tax & Funds Inhaltsverzeichnis
Folgen des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes auf Spezial-
und Publikumsfonds
Aktueller Stand der Reform des Investmentsteuergesetzes
Umsatzsteuer: Steuerfreiheit von
Fondsverwaltungsleistungen
Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
GmbH & Co. KG als USt-Organgesellschaft
55 07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 29. Februar 2016; Stellungnahme Bundesrat vom
18. März 2016
Neuer § 7b EStG: „Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau“
Begünstigte Investitionen:
Anschaffung neuer Gebäude, Eigentumswohnungen bzw. Teileigentum bis zum Ende des
Jahres der Fertigstellung
Herstellung neuer Gebäude
Höhe: 2 x 10% + 1 x 9% = 29% in 3 Jahren (d.h. zusammen mit regulärer AfA 35%);
letztmalig im VAZ 2022
Bemessungsgrundlage: maximal 2.000 € / qm (Bundesrat: 1.800 € / qm)
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 56
Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
Voraussetzungen:
AK/HK übersteigen nicht 3.000 € / qm (Bundesrat: 2.600 € / qm)
mindestens 10 Jahre entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken
sonst rückwirkende Versagung der Sonder-AfA; verlängerte Änderungsmöglichkeit von
Steuerfestsetzungen auch bei Bestandskraft
Bauantrag zwischen 31.12.2015 und 1.1.2019
Investition in einem Fördergebiet, u.a. Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten
(Mietpreisbremse)
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 57
Tax & Funds Inhaltsverzeichnis
Folgen des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes auf Spezial-
und Publikumsfonds
Aktueller Stand der Reform des Investmentsteuergesetzes
Umsatzsteuer: Steuerfreiheit von
Fondsverwaltungsleistungen
Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
GmbH & Co. KG als USt-Organgesellschaft
58 07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
USt: Personengesellschaft als Organgesellschaft?
Organträger
Eingliederung:
finanziell
wirtschaftlich
organisatorisch
Organgesellschaft
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG: eine Personengesellschaft kann
keine Organgesellschaft sein, da sie keine juristische Person
ist
EuGH-Urteil vom 16.7.2015:
EU-Recht steht nationaler Regelung entgegen, wonach nur
juristische Personen mit einem Organträger durch ein
Unterordnungsverhältnis verbunden sein können
Aber: Präzisierung des EU-Rechts auf nationaler Ebene
erforderlich; keine unmittelbare Berufung auf das Urteil durch
Steuerpflichtige möglich
BFH-Folgeurteil vom 19.1.2016:
Auch eine GmbH & Co. KG kann Organgesellschaft sein
Begriff „juristische Person“ iSd EU-Richtlinie umfasst die
GmbH & Co. KG
Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 07.04.2016 59
USt: Personengesellschaft als Organgesellschaft?
Nun grundsätzlich Berufung auf BFH-Urteil möglich
BMF-Schreiben der Finanzverwaltung wird zeitnah erwartet; u.a. Aussage zu den
Voraussetzungen finanzieller und organisatorischer Eingliederung der GmbH & Co. KG
Einführung eines Antrags- bzw. Feststellungsverfahrens zur Klärung des Bestehens einer
USt-Organschaft wäre sinnvoll
Zeitrahmen für Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Rechtsprechung offen
Vorteile einer USt-Organschaft:
Immobilien-SPV‘s mit eingeschränktem Vorsteuerabzug: (personalintensive) Intercompany-
Leistungen der Holding an Tochter-SPV‘s wären als Innenumsätze nicht steuerbar
Liquiditätsvorteile durch Wegfall der Zwischenfinanzierung der Umsatzsteuer auf
Innenumsätze
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 60
Ihr Crowe Kleeberg Real Estate-Team
Schwerpunkt der Arbeit von Robert Hörtnagl ist die rechtliche
Transaktions- und Gestaltungsberatung bei Immobilientransaktionen.
Robert Hörtnagl unterstützt Mandanten bei der Umstrukturierung und
Reorganisation von Unternehmen.
Robert Hörtnagl vertritt Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei
Verhandlungen, berät bei der Vertragsgestaltung und bei prä- und
postakquisitorischen Umstrukturierungen.
Er ist Autor und Herausgeber des Beck‘schen Kommentars zum
Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz.
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 61
Robert Hörtnagl
Rechtsanwalt
Geschäftsführer
Ihr Crowe Kleeberg Real Estate-Team
Alexander Lehnen ist auf die steuerliche Strukturierung von
Immobilieninvestitionen sowie die steuerliche und aufsichtsrechtliche
Fondsstrukturierung spezialisiert.
Tax Due Diligence bzw. Transaktionsberatung gehören genauso zu
seinem Spezialgebiet wie die umfassende steuerliche Beratung von
nationalen und internationalen Immobilieninvestoren.
Er hat zahlreiche Aufsätze und Beiträge in nationalen und
internationalen Fachmedien sowie Tageszeitungen veröffentlicht.
Darüber hinaus spricht er regelmäßig auf nationalen und
internationalen Veranstaltungen zum Thema Immobilieninvestitionen.
07.04.2016 62
Alexander Lehnen
Diplom-Betriebsw.(FH)
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Geschäftsführer
Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate
Ihr Crowe Kleeberg Real Estate-Team
Prof. Dr. Christian Zwirner begleitet nationale und internationale
Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen.
Er führt Unternehmensbewertungen sowie betriebswirtschaftliche
Sonderprojekte durch.
Prof. Dr. Christian Zwirner verfasst Stellungnahmen zu
bilanzrechtlichen Fragestellungen und tritt als Autor zahlreicher
Fachveröffentlichungen zur HGB-Rechnungslegung, zum
Bilanzsteuerrecht sowie zu den IFRS auf.
Zudem hält er zahlreiche Seminare und Vorträge und ist Gastdozent
an der Bundesfinanzakademie. Durch seine Mitarbeit in
verschiedenen Gremien pflegt die Kanzlei den Transfer zwischen
Wissenschaft und Praxis.
07.04.2016 Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 63
Prof. Dr. Christian Zwirner
Diplom-Kaufmann
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Geschäftsführer
Kontakt
Herr RA Robert Hörtnagl
Telefon: +49 89 55983-234
Herr WP/StB Alexander Lehnen
Telefon: +49 89 55983-134
Herr WP / StB Prof. Dr. Christian Zwirner
Telefon: +49 89 55983-248
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Crowe Kleeberg Real Estate GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Member Crowe Horwath International
Augustenstraße 10
80333 München
Telefon +49 89 55983-0
Telefax +49 89 55983-280
Am Sandtorkai 41
20457 Hamburg
Telefon +49 40 3770761-30
Telefax +49 40 3770761-40
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www.crowekleeberg-realestate.de
Real Estate Update Hour April 2016 - Crowe Kleeberg Real Estate 07.04.2016
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65 07.04.2016
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