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Recht der freien SelbstverwaltungRecht der freien Selbstverwaltung
Artikel 28 des Grundgesetzes Artikel 28 des Grundgesetzes gewährleistet den Gemeinden das gewährleistet den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der Recht, alle Angelegenheiten der
örtlichen Gemeinschaft im Rahmen örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener der Gesetze in eigener
Verantwortung zu regeln. Diese Verantwortung zu regeln. Diese Vollmacht umfasst auch das Recht Vollmacht umfasst auch das Recht
auf eigene Haushaltsführung.auf eigene Haushaltsführung.
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Aufgaben der GemeindeAufgaben der Gemeinde
Aufgaben des eigenen Aufgaben des eigenen
WirkungskreisesWirkungskreises freiwillige Aufgabenfreiwillige Aufgaben
pflichtige Selbstverwaltungsaufgabenpflichtige Selbstverwaltungsaufgaben
Aufgaben des übertragenen Aufgaben des übertragenen
WirkungskreisesWirkungskreises WeisungsangelegenheitenWeisungsangelegenheiten
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Unterschiede Privatwirtschaft/Unterschiede Privatwirtschaft/öffentliche Finanzwirtschaftöffentliche Finanzwirtschaft
Privatwirtschaft = Maximalprinzip – Privatwirtschaft = Maximalprinzip – Gewinnerzielung steht im Gewinnerzielung steht im VordergrundVordergrund
Öffentl. Finanzwirtschaft = Öffentl. Finanzwirtschaft = Minimalprinzip – Aufgabenerfüllung Minimalprinzip – Aufgabenerfüllung steht im Vordergrundsteht im Vordergrund
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KameralistikKameralistik
Kameralistik ist das bisher weit Kameralistik ist das bisher weit verbreitete Buchungssystem der verbreitete Buchungssystem der öffentlichen Verwaltung. öffentlichen Verwaltung.
Sie ist eine Geld- und Sie ist eine Geld- und Finanzrechnung, die den Finanzrechnung, die den Erfordernissen der staatlichen und Erfordernissen der staatlichen und kommunalen Haushalte durch exakte kommunalen Haushalte durch exakte Aufzeichnungen der Einnahmen und Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben gerecht wird.Ausgaben gerecht wird.
Sie baut auf Zahlungsströmen auf.Sie baut auf Zahlungsströmen auf.
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Bisheriges HaushaltsrechtBisheriges Haushaltsrecht
GeldverbrauchskonzeptGeldverbrauchskonzept Einnahmen und Ausgaben werden Einnahmen und Ausgaben werden
erfassterfasst keine vollständigen Informationen über keine vollständigen Informationen über
Vermögen und VerbindlichkeitenVermögen und Verbindlichkeiten keine Information über Kosten und keine Information über Kosten und
LeistungenLeistungen
= wir leben auf Kosten unserer = wir leben auf Kosten unserer NachkommenNachkommen
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Neues HaushaltsrechtNeues Haushaltsrecht
Ermittlung von Kosten und Ermittlung von Kosten und LeistungenLeistungen
Kosten- und LeistungstransparenzKosten- und Leistungstransparenz Darstellung des VermögensverzehrsDarstellung des Vermögensverzehrs Darstellung der tatsächlichen Darstellung der tatsächlichen
SchuldenSchulden Bildung von Rückstellungen für Bildung von Rückstellungen für
später anfallende Aufwendungenspäter anfallende Aufwendungen
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Ergebnis des neuen Ergebnis des neuen Haushaltsrechtes Haushaltsrechtes
Keine wundersame Geldvermehrung Keine wundersame Geldvermehrung – eher das Gegenteil– eher das Gegenteil
aberaber
realistischer Blick in die realistischer Blick in die Vermögenslage der KommuneVermögenslage der Kommune
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Vorteil des neuen HaushaltsrechtsVorteil des neuen Haushaltsrechts
Die Doppik schafft Die Doppik schafft Transparenz für Transparenz für Konsequenz Konsequenz !!
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Neues SteuerungsmodellNeues Steuerungsmodell
Elemente des Neuen Elemente des Neuen Steuerungsmodells Steuerungsmodells
sindsind ProdukteProdukte BerichtswesenBerichtswesen ControllingControlling DoppikDoppik Kosten- und LeistungsrechnungKosten- und Leistungsrechnung
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Komponenten des Neuen Komponenten des Neuen Kommunalen RechnungswesensKommunalen Rechnungswesens
ErgebnisrechnungErgebnisrechnung (Ertrag/Aufwand)(Ertrag/Aufwand)
Finanzrechnung Finanzrechnung (Ein- und Auszahlungen)(Ein- und Auszahlungen)
Vermögensrechnung – Vermögensrechnung – Bilanz Bilanz (Vermögen/Schulden)(Vermögen/Schulden)
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HaushaltHaushalt
Der Haushaltsplan ist die gesetzliche Der Haushaltsplan ist die gesetzliche Grundlage für die Haushalts- und Grundlage für die Haushalts- und
Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr.Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr.
Der Haushaltsplan ist die Der Haushaltsplan ist die unverzichtbare Anlage zur unverzichtbare Anlage zur
Haushaltssatzung. Haushaltssatzung.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan Haushaltssatzung und Haushaltsplan bilden eine Einheit.bilden eine Einheit.
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Der HaushaltsplanDer Haushaltsplan- Definition -- Definition -
Der Haushaltsplan ist die nach den Vor-Der Haushaltsplan ist die nach den Vor-schriften der Gemeindeordnung und schriften der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung der Gemeindehaushaltsverordnung durch die Haushaltssatzung durch die Haushaltssatzung festgestellte, für die Haushalts- und festgestellte, für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Wirtschaftsführung der Gemeinde maßgebende Zusammen-stellung der maßgebende Zusammen-stellung der für das Haushaltsjahr veranschlagten für das Haushaltsjahr veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, Einnahmen und Ausgaben, Verpflichtungsermächtigung (und Verpflichtungsermächtigung (und Erträge und Aufwendungen).Erträge und Aufwendungen).
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Unterteilung des HaushaltsplanesUnterteilung des Haushaltsplanes
VerwaltungshaushaltVerwaltungshaushalt Regelmäßig wiederkehrende Regelmäßig wiederkehrende
Einnahmen und Ausgaben zur Erfüllung Einnahmen und Ausgaben zur Erfüllung der Aufgaben der Aufgaben
VermögenshaushaltVermögenshaushalt Investive Ausgaben und die dazu Investive Ausgaben und die dazu
bestimmten Einnahmenbestimmten Einnahmen
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Gliederung des HaushaltsplanesGliederung des Haushaltsplanes
KameralKameral EinzelpläneEinzelpläne AbschnitteAbschnitte UnterabschnitteUnterabschnitte
DoppischDoppisch ProduktbereicheProduktbereiche ProduktgruppenProduktgruppen ProdukteProdukte
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Was bildet den HaushaltsplanWas bildet den Haushaltsplan
BestandteileBestandteile EinzelpläneEinzelpläne GesamtplanGesamtplan StellenplanStellenplan
AnlagenAnlagen VorberichtVorbericht FinanzplanFinanzplan ÜbersichtenÜbersichten
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Grundsätze der Grundsätze der EinnahmebeschaffungEinnahmebeschaffung
Sonstige EinnahmenSonstige Einnahmenspezielle Entgeltespezielle EntgelteSteuernSteuernKrediteKredite
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HaushaltsgrundsätzeHaushaltsgrundsätze
Die Haushaltsgrundsätze sichern Die Haushaltsgrundsätze sichern die Rechtseinheitlichkeit und die die Rechtseinheitlichkeit und die Vergleichbarkeit der öffentlichen Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte. Sie sind die tragenden Haushalte. Sie sind die tragenden
Säulen der kommunalen Säulen der kommunalen Haushaltswirtschaft, auf denen Haushaltswirtschaft, auf denen
Ordnungsmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit und Haushaltsablauf aufgebaut sind.Haushaltsablauf aufgebaut sind.
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Allgemeine GrundsätzeAllgemeine Grundsätze
Stetige AufgabenerfüllungStetige Aufgabenerfüllung Konjunkturgerechtes VerhaltenKonjunkturgerechtes Verhalten Wirtschaftlichkeit und Wirtschaftlichkeit und
SparsamkeitSparsamkeit HaushaltsausgleichHaushaltsausgleich Wahrheit und KlarheitWahrheit und Klarheit ÖffentlichkeitÖffentlichkeit
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VeranschlagungsgrundsätzeVeranschlagungsgrundsätze
VollständigkeitVollständigkeit BruttoveranschlagungBruttoveranschlagung FälligkeitsprinzipFälligkeitsprinzip JährlichkeitJährlichkeit GesamtdeckungGesamtdeckung
Grundsätze ordnungsgemäßer Grundsätze ordnungsgemäßer BuchführungBuchführung
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Einnahmen der GemeindeEinnahmen der Gemeinde
SteuernSteuern RealsteuernRealsteuern HundesteuerHundesteuer ZweitwohnungssteuerZweitwohnungssteuer
GebührenGebühren VerwaltungsgebührenVerwaltungsgebühren BenutzungsgebührenBenutzungsgebühren
BeiträgeBeiträge
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SteuernSteuern- Definition -- Definition -
Steuern sind Geldleistungen, die nicht Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.die Leistungspflicht knüpft.
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Gebühren Gebühren - Definition -- Definition -
Gebühren sind Geldleistungen, die Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer besonderen Inanspruchnahme einer besonderen Leistung – Amtshandlung oder Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Behörden sonstige Tätigkeit – der Behörden (Verwaltungsgebühren) oder für die (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (Benutzungsgebühren) Einrichtungen (Benutzungsgebühren) erhoben werden.erhoben werden.
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BeiträgeBeiträge- Definition -- Definition -
Beiträge sind einmalige Beiträge sind einmalige Geldleitungen, die für die Herstellung Geldleitungen, die für die Herstellung sowie den Aus- und Umbau einer sowie den Aus- und Umbau einer notwendigen öffentlichen Einrichtung notwendigen öffentlichen Einrichtung von allen denjenigen erhoben von allen denjenigen erhoben werden, denen hierdurch Vorteile werden, denen hierdurch Vorteile erwachsen.erwachsen.
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VerpflichtungsermächtigungenVerpflichtungsermächtigungen
Eine Verpflichtungsermächtigung Eine Verpflichtungsermächtigung berechtigt die Verwaltung zum berechtigt die Verwaltung zum
Eingehen von finanziellen Eingehen von finanziellen Verpflichtungen, die künftige Verpflichtungen, die künftige
Haushaltsjahre mit Ausgaben für Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen und Investitionen und
InvestitionsförderungsmaßnahmInvestitionsförderungsmaßnahmen belasten.en belasten.
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HaushaltssatzungHaushaltssatzung
PflichtsatzungPflichtsatzung Geltungsdauer ist beschränktGeltungsdauer ist beschränkt Tritt grundsätzlich zum 01.01. eines Tritt grundsätzlich zum 01.01. eines
Jahres in KraftJahres in Kraft Teilweise genehmigungsbedürftigTeilweise genehmigungsbedürftig Kann über das Jahresende hinaus geltenKann über das Jahresende hinaus gelten Außenwirkung hinsichtlich der Außenwirkung hinsichtlich der
Festsetzung der Realsteuerhebesätze Festsetzung der Realsteuerhebesätze bzw. Umlagenbzw. Umlagen
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Inhalt der HaushaltssatzungInhalt der Haushaltssatzung
Festsetzung des Haushaltsvolumens Festsetzung des Haushaltsvolumens getrennt nach Verwaltungs- und getrennt nach Verwaltungs- und VermögenshaushaltVermögenshaushalt
ErmächtigungErmächtigung zur Aufnahme von Kreditenzur Aufnahme von Krediten zum Eingehen von zum Eingehen von
VerpflichtungsermächtigungenVerpflichtungsermächtigungen zur Aufnahme von Kassenkreditenzur Aufnahme von Kassenkrediten
Hebesätze/UmlagesätzeHebesätze/Umlagesätze
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Entstehung der HaushaltssatzungEntstehung der Haushaltssatzung
PlanungPlanungAufstellung Aufstellung BeratungBeratungBeschlussfassungBeschlussfassungPrüfung/GenehmigungPrüfung/GenehmigungAusfertigungAusfertigungVeröffentlichungVeröffentlichung InkrafttretenInkrafttreten
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Was ist genehmigungsbedürftig?Was ist genehmigungsbedürftig?
Gesamtbetrag der Kredite für Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionen und InvestitionsförderungsmaßnahmenInvestitionsförderungsmaßnahmen
Gesamtbetrag der Gesamtbetrag der VerpflichtungsermächtigungenVerpflichtungsermächtigungen
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Behandlung von MehrausgabenBehandlung von Mehrausgaben
DeckungsfähigkeitDeckungsfähigkeit Minderausgaben oder Mehreinnahmen Minderausgaben oder Mehreinnahmen
berechtigen zu Mehrausgabenberechtigen zu Mehrausgaben
NachtragshaushaltssatzungNachtragshaushaltssatzung
Genehmigung von über- und Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgabenaußerplanmäßigen Ausgaben
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Notwendigkeit zum Erlass einer Notwendigkeit zum Erlass einer NachtragshaushaltssatzungNachtragshaushaltssatzung
erheblicher Fehlbetragerheblicher Fehlbetrag bisher nicht veranschlagte erhebliche bisher nicht veranschlagte erhebliche
AusgabenAusgaben bisher nicht veranschlagte bisher nicht veranschlagte
Baumaßnahmen oder Baumaßnahmen oder InvestitionsförderungsmaßnahmenInvestitionsförderungsmaßnahmen
Abweichungen vom StellenplanAbweichungen vom Stellenplan Änderung der HaushaltssatzungÄnderung der Haushaltssatzung
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Elemente der HaushaltsrechnungElemente der Haushaltsrechnung
HaushaltssollHaushaltssoll
HaushaltsresteHaushaltsreste
AnordnungssollAnordnungssoll
KassenresteKassenreste
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Bestandteile der Bestandteile der HaushaltsrechnungHaushaltsrechnung
Kassenmäßiger AbschlussKassenmäßiger Abschluss
HaushaltsrechnungHaushaltsrechnung
ÜbersichtenÜbersichten
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FinanzausgleichFinanzausgleich
Festsetzung der Finanzausgleichsmasse Festsetzung der Finanzausgleichsmasse im Landeshaushaltim Landeshaushalt
Schlüsselzuweisungen, Schlüsselzuweisungen, Zentralitätsmittel, Zentralitätsmittel,
BedarfszuweisungenBedarfszuweisungen FehlbetragszuweisungenFehlbetragszuweisungen SonderbedarfszuweisungenSonderbedarfszuweisungen
Darlehen aus dem kommunalen Darlehen aus dem kommunalen InvestitionsfondsInvestitionsfonds
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GemeindeschlüsselzuweisungGemeindeschlüsselzuweisung
AusgangsmesszahlAusgangsmesszahl
./. Steuerkraftmesszahl./. Steuerkraftmesszahl
: 2: 2
= allgem. Schlüsselzuweisung= allgem. Schlüsselzuweisung
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AusgangsmesszahlAusgangsmesszahl
EinwohnerzahlEinwohnerzahl
XX
Grundbetrag gem. HaushaltserlassGrundbetrag gem. Haushaltserlass
für allgem. Schlüsselzuweisungfür allgem. Schlüsselzuweisung
bzw. Sonderschlüsselzuweisungbzw. Sonderschlüsselzuweisung
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SteuerkraftmesszahlSteuerkraftmesszahl
= Summe der Steuerkraftzahlen= Summe der Steuerkraftzahlen
Steuerkraftzahl =Steuerkraftzahl =tatsächliches Steueraufkommen für die tatsächliches Steueraufkommen für die
Zeit vom 01.07. bis 30.06.Zeit vom 01.07. bis 30.06.
bei Realsteuern = (Ist-Aufkommen bei Realsteuern = (Ist-Aufkommen
./. Hebesatz) X Nivellierungssatz./. Hebesatz) X Nivellierungssatz
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Kreis- bzw. AmtsumlageKreis- bzw. Amtsumlage
SteuerkraftmesszahlSteuerkraftmesszahl
+allgem. Schlüsselzuweisung+allgem. Schlüsselzuweisung
+ Sonderschlüsselzuweisung+ Sonderschlüsselzuweisung- FinanzausgleichsumlageFinanzausgleichsumlage
- ------------------------------------------------------------------------------- X Umlagesatz des Kreises bzw. des X Umlagesatz des Kreises bzw. des
AmtesAmtes