recht für referendare einführung schuljahr 2015/2016 von inge meichsner und tilmann stoodt

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Recht für Referendare Einführung Schuljahr 2015/2016 von Inge Meichsner und Tilmann Stoodt

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Page 1: Recht für Referendare Einführung Schuljahr 2015/2016 von Inge Meichsner und Tilmann Stoodt

Recht für ReferendareEinführung

Schuljahr 2015/2016von

Inge Meichsner und Tilmann Stoodt

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Kultusministerium

Stadtschulamt Landesschulamt/Staatliches Schulamt

Schulestädt. Haushalt

SondermittelKleines Schulbudget

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Allgemeines Schulrecht

Grundgesetz + Hess. Landesverfassung

Bundesrecht + Landesrecht in Hessenz.B. z.B.- BGB - Schulrecht (HKM)- StGB - Polizei- und Ordnungsrecht- JArbSchG - Straßenrecht- BBiG - Kommunalrecht

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Allgemeines Schulrecht

Erlasse

Verordnungen

Gesetze

Hessische LandesverfassungGrundgesetz

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Allgemeines Schulrecht

Gesetze- Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom

14.06.2005, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22.05.2014

- Hessisches Lehrerbildungsgesetz in der Fassung vom 28.09.2011, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27.06.2013

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Allgemeines SchulrechtKultusministerium

Definition RechtsverordnungEs sind Rechtsnormen mit allgemein-verbindlicher Wirkung, die von der Exekutive, d.h. von Ministern oder von Verwaltungsbehörden erlassen werden.Es dient der Entlastung des Gesetzgebers.

Definition ErlassEs ist eine allgemeine Anordnung für den internen Dienstbetrieb

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Allgemeines Schulrecht

Verordnungen:- VO zur Durchführung des Hess. Lehrerbildungsgesetzes vom

28.09.2011 zuletzt geändert durch VO vom 07.02.2013- VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011

zuletzt geändert durch VO vom 29.04.2014- VO über die Aufsicht von Schülerinnen und Schüler vom

11.12.2013- Konferenzordnung vom 29.06.1993, zuletzt geändert durch VO

vom 19.11.2012- VO über die Schülervertretungen und die Studierenden-

Vertretung vom 15.07.1993 zuletzt geändert durch VO vom 11.11.2011

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Allgemeines Schulrecht

Verordnungen:- VO über die Festlegung, Anzahl und Größe der Klassen,

Gruppen und Kurse vom 21.06.2011- Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiter und

sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 04.11.2011

- VO über die Pflichtstunden der Lehrkräfte vom 25.06.2012 zuletzt geändert durch VO vom 19.03.2013

- VO über die Berufsschule vom 09.09.2002, zuletzt geändert durch VO vom 11.07.2011

- VO für die einzelnen Schulformen

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Allgemeines Schulrecht

Erlasse:- Erlass Schulwanderungen und Schulfahrten vom 07.12.2009- Erlass zur Durchführung von Betriebspraktika im Bereich der

allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen vom 20.12.2010

- Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien und deren Verwendung im Unterricht vom November 2008

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Allgemeines Schulrecht

Müssen-können-sollen im verwaltungsrechtlichen Sprachgebrauch

Muss-Vorschriften: Vorschrift ist zwingend zu beachten, kein ErmessensspielraumKann-Vorschriften: Es besteht ein Ermessenspielraum, Entscheidung zwischen mehreren OptionenSoll- Vorschriften: Man kann in Ausnahmefällen, bei

besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls, von der Maßnahme absehen und hat insoweit also einen gewissen Handlungsspielraum

Page 11: Recht für Referendare Einführung Schuljahr 2015/2016 von Inge Meichsner und Tilmann Stoodt

Allgemeines SchulrechtLandesschulamt

• Abteilung I Schulaufsicht und Schulberatung mit 15 regionalen Schulämtern• Abteilung II Akademie für Lehrerbildung und Personalentwicklung• Abteilung III Qualitätsentwicklung und Evaluation

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Allgemeines SchulrechtLandesschulamt

Abteilung I Schulaufsicht und Schulberatung mit 15 regionalen Schulämtern

Aufgaben: - Einhaltung landesweit geltender Vorschriften und Gesetze und Verordnungen, sowie die Sicherstellung allgemeiner Qualitätsvorgaben für schulische Lehr- und Lernprozesse. - Weiterhin Beratung der Schulen vor Ort. - Einstellung von Lehrkräften in den hess. Schuldienst als Beamte und im Angestelltenverhältnis

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Allgemeines SchulrechtLandesschulamt

Abteilung II Akademie für Lehrerbildung und PersonalentwicklungAufgaben: Sie umfasst alle Phasen der Lehrerbildung – von der universitären Ausbildung, über den Vorbereitungsdienst bis hin zur kontinuierlichen Professionalisierung durch Fortbildung.Zur Abteilung II gehören die Prüfungsstellen und die Studienseminare

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Allgemeines SchulrechtLandesschulamt

Abteilung III Qualitätsentwicklung und EvaluationAufgaben: Sie erarbeiten Grundlagen und definieren Qualitätsstandards, nach denen Schulen ihren jeweiligen Arbeitsstand bewerten und eigene Entwicklungsvorhaben planen und durchführen können und sie führen Schulinspektionen durch.

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Allgemeines SchulrechtStadtschulamt

Aufgaben im Überblick:1. Kommunaler Schulträger mit Schwerpunkt pädagogische

Aufgaben und Schulentwicklungsplanung (in Kooperation und Arbeitsteilung mit dem Staatlichen Schulamt) 2. Schulbetriebsmanagement und Liegenschaftsmanagement für 154 Schulen und 45 Kitas in städtischen Gebäuden

Planung, Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulgebäude (Bauvolumen im Haushaltsjahr 2008- 102 Mio. Euro)

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Allgemeines SchulrechtStadtschulamt

Aufgaben im Überblick:3. Pädagogische Aufgaben und Entwicklungsplanung - Schulentwicklungsplanung - Betreuungsangebote an Grundschulen - pädagogische und soziale Angebote an Schulen4. Öffentlicher Jugendhilfeträger für „schulnahe“ Jugendhilfe Gesamtverantwortung für alle sozialpädagogische Angebote an allgemein bildenden und beruflichen Schulen Finanzvolumen rund 10 Mio. Euro pro Jahr und mehr als 100 Projekten

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Allgemeines SchulrechtStadtschulamt

Aufgaben im Überblick:5. Öffentlicher Jugendhilfeträger für Kindertageseinrichtungen

für Kinder von 0-12 Jahren Kita- Entwicklungsplanung mit Schwerpunkt Platzausbau und Qualitätsentwicklung ca. 30.000 Plätze in 600 Kitas (städt. und freie Träger) Weitere 10.000 Plätze im U3 - Bereich bis zum Jahr 20136. Kindertagespflege

Page 18: Recht für Referendare Einführung Schuljahr 2015/2016 von Inge Meichsner und Tilmann Stoodt

Allgemeines SchulrechtSchulen

In dem Organigramm stehen • Schulleiter /stellvertr. Schulleiter• Abteilungsleitung• Oberstudienräte mit zusätzlichen Aufgaben• Lehrkräfte• Verwaltung• Gremien, wie Haushaltsausschuss,

Elternbeirat, Personalrat und Studierendenrat

Page 19: Recht für Referendare Einführung Schuljahr 2015/2016 von Inge Meichsner und Tilmann Stoodt

Allgemeines Schulrechtkleines Schulbudget

LernmittelBücher und

Verbrauchsmaterialien

66.402,10 €

IT-Support

10.214.60 €

Fortbildung

3.680,94 €

Kultusministerium Landesschulamt+

Kleines Schulbudget

Page 20: Recht für Referendare Einführung Schuljahr 2015/2016 von Inge Meichsner und Tilmann Stoodt

Allgemeines SchulrechtFinanzierung Stadt

Stadtschulamt

Gebäudeunterhaltung + Sanierung in Zusammen-arbeit mit dem Hochbauamt

IT-Sondermittel- PC´s + Laptops- Digitale Tafeln- Lizenzen- etc.

Städt. HaushaltVolumen BSBJ 126.000€

- Ausstattung z.B. Tische, Stühle, Schränke, Geräteausstattung Küchen- Arbeitsmaterialien

Lehrer- Büromaterial- Kopierer- Abos Zeitschriften- Wartung- Hygiene

Page 21: Recht für Referendare Einführung Schuljahr 2015/2016 von Inge Meichsner und Tilmann Stoodt

Allgemeines SchulrechtOrganisation der Schulverwaltung

- Laufbahnberatung- Stundenpläne und Vertretungspläne- Schülerakte und Grundkarte- Schülerausweise- Schulbescheinigungen- Klassenbuch (Dokumentation der Lerninhalte

und Anwesenheit)- Zeugnisse erstellen