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Regierung von OberbayernGewerbeaufsichtsamt
FASI – Vortragsveranstaltung - Risiko Raus München, 17. Juni 2010
Der Transport gefährlicher Güter auf der Straße -ADR-
Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ? –
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Daniel Schröder
Regierung von Oberbayern
- Gewerbeaufsichtsamt-
Regierung von OberbayernGewerbeaufsichtsamt
FASI – Vortragsveranstaltung - Risiko Raus München, 17. Juni 2010
Zuständigkeiten des Gewerbeaufsichtsamtes
Vollzug der Gefahrgutvorschriften im Betrieb für alle Verkehrsträger
Besonderheit: Klasse 7 (Radioaktive Stoffe), Landesamt für Umweltschutz
Abgrenzung der Zuständigkeit bei den einzelnen Verkehrsträgern
Straßen-und Schienenfahrzeuge, Gewerbeaufsichtsamt, Eisenbahnbundesamt (EBA)
Luftfahrzeuge , Luftfahrt- Bundesamt, GAA indirekt im Bereich Zu- und Ablauf der Seehäfen und Flugplätzen/ GbV
Binnenschiffe und Seeschiffe, GAA Überwachung der „ landseitigen Bestimmungen in den Betrieben“
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Regierung von OberbayernGewerbeaufsichtsamt
Gefahrguttransporte:Internationale Regelwerke für verschiedene
VerkehrsträgerUN MODEL REGULATIONS, 15TH EDITION 2007
ADR/RID 2009 ICAO TI 2009(IATA DGA 2009)
IMDG 2009
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Gefahrgutbeförderungsgesetz
Aufbau der Gefahrgutvorschriften (Straße)
Rahmenver-ordnung plus
3 Anlagen
ADR
Anlage A
AnlageB
SEBM
RSEBTechnische Regeln
GbV GGAV GGKontrollV GGKostVGGVSEB
RID
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BAM-GGR
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§17-37GGVSEB
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Transporte kleiner 1000 Punkte - Freistellungen zum ADR
Freistellungen zum ADR Abschnitt 1.1.3 ADR 2009 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der
Beförderungsdurchführung a) Privatperson, einzelhandelsgerecht abgepackt, persönlicher o. häuslicher
Gebrauch b) Beförderung von Anlagen und Maschinen c) Beförderung von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit
(Handwerkerreglung) 450 Liter je Verpackung (unabhängig vom Fassungsvermögen der Verpackung) Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR (1000 Punkte) Keine internen oder externen Versorgungen
f) Beförderung ungereinigter leerer Lagerbehälter Verschluß sämtlicher Öffnungen, keine fließfähigen Mengen
ABER ! Maßnahmen treffen, damit ein Freiwerden bei der Beförderung verhindert wird! –RSEB/GGVSEB ausreichende Ladungssicherung, Schutz der Verschlussventile (Gasen), sichere Verschlüsse verwenden!!!
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Transporte kleiner 1000 Punkte - Freistellungen zum ADR
Freistellungen zum ADR Abschnitt 1.1.3.4 ADR 2009 Im Zusammenhang mit Sondervorschriften oder begrenzten Mengen
Bestimmungen der LQ-Reglungen Kapitel 3.4 ADR sind einzuhalten, geeigneter Karton, Inhalt gemäß Vorgaben, Kennzeichnung „LQ“ Bildung von Trays (Spraydosen)
Sondervorschriften Batterien z.B UN 2795 Sondervorschrift Nr. 598 Auslaufen, Rutschen, Sicherung gegen Kurzschluß
ABER ! Maßnahmen treffen, damit ein Freiwerden bei der Beförderung verhindert wird! –ausreichende Ladungssicherung,!!!
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Transporte kleiner 1000 Punkte - Freistellungen zum ADR
Freistellungen zum ADR Abschnitt 1.1.3.6ADR 2009 Im Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert
werden (Beförderung nach der Kleinmengenregelung -1000-Punkte - Regel),
Grundsätzliches:• Höchstmengen nach Tabelle 1.1.3.6.3 ADR sind einzuhalten,• Beachte, unterschiedliche Maßeinheiten für die einzelnen Gefahrgüter
flüssige Stoffe in Liter, für feste Stoffe und verflüssigte Gase in kg Nettomasse Verdichtete Gase in dem Fassungsvolumen der Gasflaschen
• Bei mehreren gefährl. Gütern muss die Mengenbegrenzung unter Berücksichtigung der Multiplikationen errechnet werden, wobei gilt: Je höher das Gefahrenpotenzial, desto höher der Multiplikator.
• Allgemein kann man sagen. Die Freigrenzen ist bei 1000 „Gefahrenpunkten“ erreicht (nicht 1000kg)
ABER ! Maßnahmen treffen, damit ein Freiwerden bei der Beförderung verhindert wird! –ausreichende Ladungssicherung, +UN-Versandstücke, Feuerlöscher/Beförderungspapier (GGAV Nr. 18) !!!
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Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?
Grundsätzlich wird hierbei die mögliche Gefährdung - RISIKO -, aufgrund der Mengenbeschränkung minimiert
Aber: Das Risiko wächst bei der Nichtanwendung oder
der Nichtbeachtung dieser Vorschriften
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Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?
Maßnahmen zur Risikominimierung
Erkennen der Vorschriften zum Gefahrgutrecht, Festlegen von Verantwortlichkeiten, Unterweisen und Schulen der Mitarbeiter
Wie? Bewertung mittels einer Gefährdungsbeurteilung
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Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?
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Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?
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Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?
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Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?
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Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?
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Informationen & Tipps zum Gefahrgutrecht www.ihk-schwaben.de (Verkehr/Gefahrgut/Gefahrgutmerkblätter) www.gefahrgut-online.de (Vogel Verlag) www.stmwivt.bayern.de (Verkehr/Gefahrgut) www.der-gefahrgut-beauftragte.de (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) www.industriegaseverband.de (Sicherheitshinweise und Merkblätter) www.ecomed.de (Verlag) www.bau.de (Bau BG) und www.gala.de ( BG Garten- und Landschaftsbau), www.mwvlw.rlp.de (Minsterium Rheinland Pfalz, Merkblatt),
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Regierung von OberbayernGewerbeaufsichtsamtDipl.-Ing. (FH) Daniel SchröderBriefanschrift: Regierung von Oberbayern, 80534 MünchenDienstgebäude: Heßstr. 130, 80797 MünchenTel. 089 2176-1, Durchwahl -3517, Fax -3102E-Mail: [email protected]