region simmern buchungskatalog hunsrück urlaub 2012

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www.simmern.de Hunsrück Urlaub 2012 Region Simmern Region Simmern © Petra Stüning, Simmern

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Buchungskatalog 2012 für Urlaub in der Region Hunsrück

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Page 1: Region Simmern Buchungskatalog Hunsrück Urlaub 2012

Pictograms:

restaurant on the promises

beergarden

rooms for non-smokers

families are welcome/ suitable for children

balcony/terrace

telephone in the room

Internet access in room

TV in the room

lounge/TV room

garden/lawn

car park

dogs are welcome

bike rental

indoor swimming-pool

swimming-pool

fitness room

sauna

solarium

skittle-alley

tennis

riding

bikers are welcome

groups are welcome

conference rooms

we accept credit cards/ec-cards

reduction possible

English spoken

French spoken

Dutch spoken

ask for prospectus

holidays on the farm

medical care is possible

Accommodation suitable for the handicapped

bed & breakfast

Only for holiday apartements:

bedroom

living-room

living-/bedroom

kitchenette

kitchen

price includes table-/bed-linen

price includes towels

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Pictogrammes:

restaurant dans l’hôtel

jardin-brasserie

non-fumeurs

nous aimons les familles/ chambres d’enfants

balcon/terrasse

chambre/appartement avec téléphone

Accès à Internet dans la chambre

chambre/appartement avec TV

salon/salon TV

jardin/parc

parking

nous aimons les chiens

location de bicyclettes

piscine couverte

piscine en plein air

salle de gymnastique

sauna

solarium

jeu de quilles

tennis

promenade

nous aimons les cyclists

nous acceptons volontiers les groupes

salles de conférence

nous acceptons les cartes de crédit/les cartes-EC

réductions possibles

nous parlons anglais

nous parlons français

nous parlons néderlandais

démandez nos dépliants

vacances à ferme

service médical possible

Logis adapté aux besoins des handicapés

nuit avec petit déjeuner

Uniquement pour les app. des vacances:

chambre à coucher

salle de séjour

salle de séjour/chambre á coucher

cuisinette

cuisine

linge de table/literie compris dans le prix

serviettes de toilette compris dans le prix

Deutsches Eck,Koblenz, 58 km

Felsenkirche,Idar-Oberstein, 43 km

Schönburg,Oberwesel, 22 km

Bernkastel-Kues,44 km

Loreley, St. Goarshausen, 30 km

Burg zu Cochem,43 km

Marksburg,Braubach, 58 km

Boppard, 33 km

Burg Eltz,Moselkern, 45 km

Pfalzgraf,Kaub, 25 km

Porta Nigra,Trier, 86 km

Die Ausflugsmöglichkeiten rund um die Kreisstadt Simmern und den Hunsrück sind groß und vielfältig. Da lohnt sich ein Abstecher.

Rhein, Mosel und Nahe lassen sich in nur 15 bis 45 Autominuten mühelos erreichen.

Tourist-Information Simmern im Neuen Schloss Am Schlossplatz Telefon 06761 837-296 · Telefax 06761 837-299 [email protected] · www.simmern.de

Postanschrift: Brühlstraße 2 · 55469 Simmern/Hunsrück

Mosel

Trier

Köln

Bonn

Koblenz

Bad Kreuznach

Mainz

Ludwigshafen

Rhein

NaheA 61

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Bernkastel-Kues

CochemTreis-Karden

LoreleyKaub

Rüdeshm.

Idar-Oberstein

Braubach

Zell

Emmels-hausen

Bingen

OberweselBacharach

Wiesbaden

FrankfurtBoppard

B 327 -

Hunsrü

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raße

Rheinböllen

Simmern

Laubach

B 50

KirchbergFlughafen

Frankfurt-Hahn

www.simmern.de

HunsrückUrlaub 2012

Region

Simmern Region

Simmern© Petra Stüning, Simmern

Page 2: Region Simmern Buchungskatalog Hunsrück Urlaub 2012

Pictogramme:

Restaurant im Haus

Biergarten

Nichtraucherzimmer

familienfreundlicher Betrieb/ kindgerechte Einrichtung

Balkon/Terrasse

Telefon im Zimmer/in Ferienwohnung

Internetanschluss im Zimmer

TV im Zimmer/in Ferienwohnung

Aufenthaltsraum/Fernsehraum

Garten/Wiese

Parkplatz

Hunde willkommen

Fahrradverleih

Hallenbad

Swimmingpool

Fitnessraum

Sauna

Solarium

Kegelbahn

Tennis

Reiten

fahrradfreundlicher Betrieb

Gruppen willkommen

Konferenzräume

wir akzeptieren Kreditkarten/ec-Karten

Ermäßigung möglich

wir sprechen englisch

wir sprechen französisch

wir sprechen niederländisch

Hausprospekt

Urlaub auf dem Bauernhof

medizinische Betreuung möglich

behindertengerechte Unterkunft

Übernachtung & Frühstück

Nur für Ferienwohnungen:

Schlafzimmer

Wohnzimmer

Wohn-/Schlafzimmer

Kochnische

Küche

Tisch-/Bettwäsche im Preis enthalten

Handtücher im Preis enthalten

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Pictogrammen:

eigenes Restaurant

biertuin

kamers for nietrokers

ezinnen zijn welkom/ angepast aan kinderen

balkon/terras

kamer/appartement met telefon

Internetaansluiting op de kamer

kamer/appartement met televisie

recreatie-/televieruimte

tuin/wei

parkeerplaats

honden zijn welkom

fietsverhuur

overdekt zwembad

zwembad

fitnessruimte

sauna

zonnebank

kegelbaan

tennis

rijden

fietsers zijn welkom

groepen zijn welkom

conferentieruimten

wij aanvarden kredietkaarten/ec-kaarten

korting mogelijk

wij spreken Engels

wij spreken Frans

wij spreken Nederlands

eigen prospectus

vakantie bij de boer

medische verzorging mogelijk

voor minder- validen

Overnachting met ont bijt

Alleenn voor vakantieappartem.:

slaapkamer

woonkamer

woon-/slaapkamer

kooknis

keuken

tafellinnen/beddegoed in de prijs inbegrepen

handdoeken in de prijs inbegrepen

Reisebedingungen

gerne vermitteln wir Ihnen touristische Einzelleistungen (Ferienunterkünfte, Veranstaltungstickets, Thea-ter- und Konzertkarten usw.) sowie Pauschalreiseangebote fremder Reiseveranstalter entsprechend unserem aktuellen Buchungsangebot. Die Tourist-Info Region Simmern handelt als Reservierungsstelle im Namen und für Rechnung des Beherbergungs-betriebes, Anbieters sonstiger Leistungen oder Reiseveranstalters. Ver-tragliche Beziehungen hinsichtlich der vermittelten Leistung bestehen nur zwischen Gast und dem Beher-bergungsbetrieb, Anbieter sonstiger Leistungen bzw. Reiseveranstalter. Diese erbringen die vermittelte Lei-stung eigenverantwortlich. Für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung haften allein Ihre Vertragspartner. Zwischen Gast und der Tourist-Info Region Simmern kommt bei einer Reservierung nur ein Vermittlungsvertrag zustande. Im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages ist die Tourist-Info Region Simmern zur umfassenden Informa-tion, Beratung und ordnungsgemäßen Abwicklung der Vermittlungsleistung verpflichtet. Bei Beschwerden sollte der Gast sich daher unverzüglich an seinen Vertragspartner (Beherbergungsbetrieb, Anbieter sonstiger Leistungen, Reiseveranstalter) wenden und Abhilfe verlangen. Hilft dieser der Reklamation nicht ab, steht die Tourist-Info Region Simmern gerne zur Schlichtung bereit.

Reisebedingungen für Pauschalangebote Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen gemäß § 651 a Abs. 1 BGB). Sie werden, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend „Gast“ genannt – und uns als Reiseveranstalter – nachfolgend „Tourismusstelle “ genannt – im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a–m BGB zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Seinen Buchungswunsch kann der Gast mündlich, schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Internet an die Touris-musstelle übermitteln. Dieser Buchungswunsch ist für den Gast noch unverbindlich und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot des Gastes dar. 1.2. Entsprechend dem Buchungswunsch des Gastes übermittelt die Tourismusstelle dem Gast, im Regelfall schriftlich, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Anfragen telefonisch) ein konkretes Angebot mit Leistungen, Prei-sen und Termin und bietet dem Gast den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschrei-bung im Angebot verbindlich an. 1.3. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Angeboten münd-lich übermittelten) Annahmeerklärung des Gastes bei der Tourismusstelle zustande. Mit Zugang dieser Annahme-erklärung bei der Tourismusstelle ist der Reisevertrag rechtsverbindlich abgeschlossen. Die Tourismusstelle über-mittelt dem Gast unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs seiner Annahmeerklärung mit Angaben der Preise und Leistungen und, soweit die Tourismusstelle der Pflicht zur Kundengeldabsicherung unterliegt, den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. Eine solche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Annahmeerklärung bei der Tourismusstelle weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn eingeht. 1.4. Weicht die Annahmeerklärung des Gastes vom Buchungsangebot der Tourismusstelle ab, so ist ein rechts-verbindlicher Vertrag nicht geschlossen. Es liegt ein neues Angebot des Gastes vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots erst zustande, wenn die Tourismusstelle dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist schriftlich oder in Textform durch eine die Änderungen ausdrücklich bestätigende Buchungsbestätigung annimmt. Geht die abweichende Annahmeerklärung des Gastes bei der Tourismusstelle weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn ein, kann die Buchungsbestätigung der Tourismus-stelle auch mündlich oder telefonisch erfolgen. 1.5. Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung 2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsschei-nes im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden.2.2. Ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ist, abweichend von Ziffer 2.1., nicht auszuhändigen, wenna) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis Euro 75,– nicht übersteigt,b) die Tourismusstelle eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzver-fahren unzulässig ist.c) die Reiseleistungen keine Beförderung von und zum Reiseort beinhalten und nach den mit dem Gast getroffenen Zahlungsvereinbarungen der gesamte Reisepreis erst mit Reiseende zahlungsfällig wird.2.3. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung der Tourismusstelle) ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird.2.4. Die Restzahlung ist drei Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.2.5. Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind, der Sicherungsschein übergeben ist und die Touris-musstelle zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezah-lung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Das Recht des Gastes zur Zurückbehaltung einer strittigen, von der Tourismusstelle nach Ver-tragsschluss geforderten Preiserhöhung, bleibt hiervon unberührt.

3. Leistungen 3.1. Die Leistungsverpflichtung der Tourismusstelle ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestäti- gung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt/dem Angebot der Tourismusstelle sowie darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt/im Gastgeberverzeichnis und aus mit dem Gast schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen. 3.2. Leistungsträger (Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe, Sportanbieter, Skiliftbetreiber, Beförderungsunter-nehmen für Schiff, Bus und Fahrbetrieben) sind von der Tourismusstelle nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung der Tourismusstelle, deren Angebot oder Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisever-trages abändern.3.3. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von der Tourismusstelle herausgegeben werden, sind für diese unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen der Tourismusstelle gemacht wurden.

4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss not-wendig werden, und die von der Tourismusstelle nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reise-leistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Tourismusstelle ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die Tourismusstelle dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung 5.1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritts-erklärung bei der Tourismusstelle. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Tourismusstelle Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.5.3. Die Tourismusstelle kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.

Bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen, Pensionenbis 30 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises Bei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwohnungen oder Privatquartieren bis 45. Tag vor Reiseantritt 5 % des Reisepreises bis 35. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises ab 34. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises5.4. Dem Gast bleibt es vorbehalten, der Tourismusstelle nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der gerin-geren Kosten verpflichtet.5.5. Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die Tourismusstelle ihre konkret entstandenen Kosten entspre-chend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Sie ist in diesem Fall verpflichtet, dem Gast ihre Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.5.6. Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbe reiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart oder gebuchter Zusatzleistungen (z.B. Kuranwendungen, Fahrradmiete, Skipass, Konzert und/oder Theaterkarten) vorgenommen (Umbuchung), kann die Tourismusstelle bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen und Pensionen bis 31 Tage vor Reiseantritt, bei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwoh-nungen oder Privatquartieren bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von A 10,00 pro Ände-rungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Gastes, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.5.7. Die Tourist-Info Region Simmern empfiehlt dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Tourismusstelle bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwen-dungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 7.1. Die Tourismusstelle kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchfüh-rung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Tourismusstelle oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündi-gt die Tourismusstelle, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.7.2. Die Tourismusstelle kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:a) Die Tourismusstelle ist verpflichtet, dem Gast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.b) Ein Rücktritt der Tourismusstelle später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.c) Der Gast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die Tourismusstelle in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Gast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Gast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der Tourismusstelle geltend zu machen.

8. Beschränkung der Haftung der Tourismusstelle Die vertragliche Haftung der Tourismusstelle für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit die Tourismusstelle für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden, Anzeigepflicht 9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Tourismusstelle kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Tourismusstelle kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herab-setzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.9.3. Der Reisegast ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich der Tourismusstelle oder der dem Reisenden hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 9.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Tourismusstelle innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reise-vertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Tourismus-stelle erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Tourismusstelle verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet der Tourismus-stelle den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.9.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Tourismusstelle nicht zu vertreten hat.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertrag- lich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Tourismusstelle geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 10.2. Ansprüche des Gastes nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorge-sehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen der Tourismusstelle und dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder die Tourismusstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Tourismusstelle und Gästen, die keinen all-gemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.2. Der Gast kann die Tourismusstelle nur an deren Sitz verklagen. 11.3. Für Klagen der Tourismusstelle gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Kla-ge richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ih-ren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Tourismusstelle maßgebend.

copyright: Deutscher Tourismusverband e.V. Bonn

Lieber Gast,

Kreisstadt Simmern als „Zentrum im Hunsrück“ – Metropole des Schinderhanneslandes

Der Schinderhannesturm als Wahrzeichen der Kreisstadt Simmern erinnert noch heute eindrucksvoll an den berüchtigten Räuber-hauptmann. Dem Schinderhannes gelang von hier aus eine filmreife Flucht, die seinen Ruf als Robin Hood des Hunsrücks endgültig zementierte. Das ehemalige Verlies mit der eindrucksvollen Ausstellung versetzt den Besucher auf anschauliche Art in die Zeit des Schinderhannes, der vor 200 Jahren in Mainz ein spektakuläres Ende fand.

Die Ev. Stephanskirche mit den Grabdenk-mälern der Herzöge von Simmern, das Neue Schloss mit dem Hunsrück-Museum und der ständigen Ausstellung der Sammlung des Hunsrücker Malers und Bildhauers Friedrich Karl Ströher oder die Pfarrkirche St. Josef mit Schätzen aus dem Barock.

Eine gemütliche Fußgängerzone mit einem vielfältigen gastronomischen Angebot, ein modernes Freizeitbad und das Naturfreibad bieten vielfältige Abwechslung. Das Dschun-geldorf unmittelbar am Naturfreibad sowie der weite Schmiedelpark begeistern kleine Besucher, die Waldjugendherberge am Fuße des Soonwaldes gibt anschauliche Einblicke in die Themen „Wald und Natur“.

Alte Fachwerkhäuser wurden mit viel Lie-be restauriert und sind die Schmuckstücke der Dorfstraßen. Freskenmalereien aus dem 13. Jahrhundert beherbergt die Nunkirche bei Sargenroth, in Ravengiersburg steht der „Hunsrückdom“ und Neuerkirch beheimatet im historischen Ortskern das Kulturhistori-sche Museum.

ZentRum im HunsRück

Sehenswertes &

Ausflugsziele Sehenswertes &

Ausflugsziele

Herzlich willkommen

Prospekte und weitere Infos: Tourist-Information Simmern im Neuen Schloss · Am Schlossplatz Telefon 06761 837-296 E-Mail [email protected] www.simmern.de

Postanschrift: Brühlstraße 2 · 55469 Simmern/Hunsrück

Page 3: Region Simmern Buchungskatalog Hunsrück Urlaub 2012

Das Bergschlößchen -liegt am Stadtrand von Simmern in ruhiger Lage, unmittelbar in der Nähe befinden sich der Ausoni-usweg, der Schinderhannes-Radweg Simmern-Emmelshausen, sowie der Hunsrück-Radweg. Unsere frische kreative Küche bietet abwechslungsreiche saisonale Köstlichkeiten. Das Restaurant in alpenlän-dischem Stil und die großzügige Gartenterrasse sorgen für ein behagliches Ambiente für Familienfeiern oder Geschäftsessen.Das Restaurant und jede Etage ist mit dem Lift stufenlos zu erreichen. In allen Gästezimmern (Nicht-raucherzimmer) ist Internet über W-Lan verfügbar. Spezialangebote liegen vor für: Tagungen, Rad- und Motorradfahrer, Reisegruppen, Kegelclubs und Urlauber.

Hotel BergscHlösscHen gmBH H superior Inh.: Claudia Hubert · Nannhausener Straße 4 · 55469 Simmern/Hunsrück · Postfach 102 · 55461 Simmern/HunsrückTel.: 0 67 61 - 900 - 0 · Fax: 0 67 61 - 900 -100 · www.hotel-bergschloesschen.de · [email protected]

HUN1001SIM

Zimmer (Preise für ÜF pro Person €)Anzahl B./D./WC HP VPEZ 2 58 - 68 20 30DZ 20 45 - 55 20 30MZ a. A.

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Das ruhig gelegene Hotel im Grünen mit herrlichem Blick auf den Soonwald ist idealer Ausgangspunkt für Wanderungen sowie für Radtouren. Direkter Einstieg in den Wandersteig „Traumschleife Saar-Huns-rück - Klingelfloß“ und nur 2 km zum Schinderhannesradweg. Unser großer privater See ist Paradies für alle Angler. Erholung, Ruhe und Genuss pur. Beste Fleischqualität durch die eigene Charolais-Rinder-zucht. Die feine Küche mit „Hunsrücker Note“ verwöhnt Sie stets mit frischen saisonalen und regionalen Produkten. Komfortable Hotelzimmer, Lift, Sauna, Solarium, ruhige sonnige Terrasse, Gartenwirtschaft mit Blick in den Soonwald, reichhaltiges und gesundes Frühstücksbüffet. Modern ausgestatteter Se-minarraum mit eigener Terrasse. Wir organisieren für Sie Kutschfahrten, Weinproben beim Winzer, ge-führte Wanderungen durch Hunsrück und an Rhein und Mosel, wir geben Tipps für individuelle und kul-turelle Ausflugsziele. Familien mit Kindern sind herzlich willkommen. Unsere kleine Landwirtschaft ist entdeckungsreich für Klein und Groß. Für Motorradfahrer gibt es herrliche kurvenreiche Nebenstraßen in die Flusstäler, zum Nürburgring und wieder zurück auf die Hunsrückhöhen. Wir bieten Unterstellmög-lichkeiten, Trockenraum und Putzutensilien. Wir freuen uns auf Sie! Ruhetag: Dienstag bis 17.30 Uhr.

Hotel BirkenHof H Inh.: Klaus Dietrich · Birkenweg 1 · 55469 Simmern-Klosterkumbd · Tel.: 0 67 61 - 9 54 00Fax: 0 67 61 - 95 40 50 · www.hotel-birkenhof-hunsrueck.de · [email protected]

HUN1002SIM

Zimmer (Preise für ÜF pro Person €)Anzahl B./D./WC HPEZ 2 58 19,50DZ 16 42 - 44 19,50MZ 4 a. Anfr. 19,50

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Unsere vor 5 Jahren eröffnete und komplett renovierte Pension liegt in ruhiger Lage im Herzen von Simmern. Die Zimmer sind liebevoll und gemütlich eingerichtet und bieten einen hohen Komfort, wie Tageslichtbad, TV, Internet sowie Terrasse/Balkon. Der kleine Garten lädt zum Verweilen ein und den Kindern stehen diverse Spielzeuge zur Verfügung. Das Freizeitbad, zahlreiche Sehenswürdigkeiten und Restaurants, Spielplatz sowie gute Einkaufsmöglichkeiten sind bequem zu Fuß zu erreichen. Jede weitere Person 15€. Bei Kurzaufenthalten bis 2 Nächte 3 € Aufschlag p. P. und Nacht.

pension zum alten römer g Inh.: A. Rieß · Schulstraße 3 · 55469 Simmern · Tel.: 0 67 61 - 96 52 30 · Fax: 0 67 61 - 96 52 31 · [email protected] · www.zum-alten-roemer.de

345 790ÜADgHKyxcnm

HUN1011SIM

Zimmer (Preise für ÜF pro Person €)Anzahl B./D./WCEZ 1 ab 42DZ 6 32,50 - 42,50

FerienwohnungenAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

pro weitere Person

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Unsere Ferienwohnung ist ab 3 Nächte buchbar und kostet für eine Woche 250 €.

Haus BrunHilde f Inh.: Brunhilde & Kurt Brust · Im Schlehbusch 2 · 56288 BubachTel./Fax: 0 67 66 - 81 45 · Mobil: 151-169 968 57

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Komfortable Ferienwohnung für 2 Erwachsene und 2 Kinder. Ruhige, idyllische Lage am Wald. Zwischen Rhein (Nähe Loreley), Mosel und Nahe 5 km bis A 61. Ideal für Wanderer und Naturfreunde. Liegewiese mit Grillplatz und Kellerbar. Garage.

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ferienwoHnungen JungBlutH f Inh.: Hans-Werner Jungbluth · Hauptstraße 1 · 55471 FronhofenTel.: 0 67 61 - 33 94

HUN2002SIM

1 schöne Ferienwohnung, für 4 Personen, 5 km von der Stadt Simmern, am Ortsrand in Waldnähe gelegen, ca. 70 qm mitBalkon oder Terrasse, gemütliches Wohn-zimmer mit TV, moderne Küche, DU/WC, Zentralheizung, Garage, Liegewiese, Tisch-tennishalle, Grillplatz, fahrradfreundlicher Betrieb.

FerienwohnungenAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

pro weitere Person

NK

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Unterkünfte

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Page 4: Region Simmern Buchungskatalog Hunsrück Urlaub 2012

Ferienwohnung Forsthaus MengerschiedInh.: Ute Mohr · Am Südhang 21 · 55490 Mengerschied · Tel.: 0 67 65 -78 85 Fax: 0 67 65 -96 06 26Mobil 01 70 - 9 21 99 65 · [email protected] · fewo-forsthaus.mengerschied.de

HUN2005SIM

Neu eingerichtete Fewo, 75 qm für 5 Per-sonen, Spülmaschine, Südhanglage mit Panoramablick zum Naturpark Soonwald-Nahe. Eine überdachte Terrasse mit Gril-lecke, großer Liege- bzw. Spielwiese und Tischtennis laden zum Erholen ein. Nicht-raucherwohnung. Fahrräder auf Anfrage. Haustiere auf Anfrage.

FerienwohnungenAnz. m2 max.

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1 75 5 40 6

345 790qwüfgycbnm

Ferienwohnung Kaiser F Inh.: Günter Kaiser · Hauptstraße 15 · 55471 TiefenbachTel.: 06761-12275 · Fax: 906317 · [email protected]

HUN2008SIM

Gemütliche Nichtraucher FeWo mit 2 Schlafzimmern, Wohnküche mit Spülma-schine, Mikrowelle, ruhige Lage, Ortsrand, Grillplatz, Liegewiese und Parkplatz. Wan-der- und Radweg direkt am Haus. Die Lage inmitten des Naturparks Soonwald-Nahe sorgt für einen erholsamen Urlaub.

FerienwohnungAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

pro weitere Person

1 60 5 35 - 40 5

34790ükybnm

Ferienhaus „alte MolKerei“ F Inh.: Fam. Mindermann · Soonwaldstraße 4 55490 MengerschiedVermieter: Im Bangert 8 · 55490 Gemünden Tel.: 0 15 78 - 3 99 98 [email protected] · www.landlust-hunsrueck.de

HUN2011SIM

Liebevoll renoviertes und möbliertes Feri-enhaus, hell u. kühl im Sommer, heimelig mit Bollerofen im Winter. Grossfamilien, Biker, Wanderer WELCOME! Familientref-fen, Freunde treffen. Ergometer, Infrarot-Sauna, Kickertisch, Nichtraucherhaus, Fahrradscheune, Gästefahrräder.

FerienhäuserAnz. m2 max.

Pers.Preis

4Pers.

pro weitere Person

NK

1 190 12 100 20 inkl.

3570wzüafgkyxbnm

Fewo Bergwiese F Inh.: T. & B. Hebel · Bergwiese 14 · 55471 Külz · Tel.: 0 67 61 - 72 37 · Mobil: 01 60 - 97 38 98 [email protected] · www.ferienwohnung-bergwiese.de

HUN2007SIM

Komfortable Ferienwohnung für 2 bis 4 Personen, 70 qm, ruhige Lage am Schinderhannes-Radweg, Wohnzimmer mit Schlafsofa, SAT-TV + Internetzugang. Küche mit Essecke, Bad mit Dusche. Über-dachte Terrasse mit Liegewiese, separater Eingang und Stellplatz.Idealer Ausgangspunkt für Ausflüge.

FerienwohnungenAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

pro weitere Person

NK

1 70 4 35 5 inkl.

45 790QWüGh kycbnm

PFerdehoF dilligsMühleInh.: Dr. Christoph Kahlenberg · Dilligsmühle55471 Kümbdchen · Tel.: 06761-9161045 [email protected] · www.dilligsmuehle.de

HUN2004SIM

Ehemalige Mühle in idyllischer Alleinlage unmittelbar vor den Toren von Simmern. Neben einer einfach ausgestatteten Fe-rienwohnung in rustikalem Ambiente finden Sie bei uns ein geräumiges Feri-enhaus mit SAT-TV + Internetzugang, eine Spiel-/Liegewiese, Grillplatz und viel Natur. Weiträumiges Gelände mit Pferden, Schafen, Hühnern, Hunden und Katzen. Ideal für Wanderreiter, Radfahrer und alle Naturliebhaber.

FerienwohnungenAnz. m2 max.

Pers.Preis

2Pers.

pro weitere Person

NK

1 45 4 35 5 inkl.

Ferienhaus1 120 10 55 5 inkl.

34 7890qpüag yxbnm

Unterkünfte

Wohnmobilstellplatz in der Kreisstadt SimmernDer Wohnmobilstellplatz von Simmern befindet sich an einer Einfahrtsstraße zum Zentrum, der Gemündener Straße. Die Zufahrt ist ausgeschildert. Der Stellplatz befindet sich abseits der Straße, direkt am Rande eines kleinen Waldstückes und ist in fußläufiger Entfernung zum Zentrum, Büsche und Bäume schirmen das Areal zur Straße hin ab. Ein Reisemobilschild markiert ein Areal, auf dem bis zu sechs Wohnmobile für 4,– Euro/Nacht bleiben können. Wichtigster Teil der Ausstattung ist eine Wasserversorgungsstelle direkt am Rande des Platzes. Infos hierzu erhalten Sie von der Tourist-Information unter Tel. 06761 837-296. Abwasserbeseitigung nach vorheriger Terminabsprache unter Tel. 06761 837-170 oder 06761 837-110.

Seit 1996 führen der Tourismus- und Heil bä der ver band Rhein land-Pfalz mit dem Hotel- und Gast stät ten verband des Landes sowie den Tourist-Informati-onen freiwillige Be wer tun gen der Über nach tungsbetriebe durch. Die An for de-run gen sind hoch, ehe ein Stern vergeben wird und nicht mit denen der aus-län di schen Ur laubs re gionen ver gleich bar. Betriebe ohne Stern sind noch nicht klassifiziert – ein Rück schluss auf deren Ausstattung ist so nicht möglich.

Hotels Tourist H Qualitativ einfache, zweckmäßige Gesamtausstattung mit einfachem Komfort.

Standard H H Zweckmäßige bis ansprechende Gesamtaus stat tung mit mittlerem Komfort.

Komfort H H H Qualitativ gute bis sehr gute Gesamtaus stat tung mit gutem Komfort. Ausstattung

von besserer Qualität.

First Class H H H H Qualitativ hochwertige Gesamtaus stat tung mit ge ho be nem Komfort.

Luxus H H H H H Qualitativ erstklassige Gesamtaus stat tung mit besonderen Zusatzleistungen im

Servicebereich und herausragenden In fra struktur des Objektes.

Ferienwohnungen/Privatzimmer Einfacher Komfort H Zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit ein fa chem Komfort.

Mittlerer Komfort H H Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mitt lerem Komfort.

Guter Komfort H H H Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort.

Gehobener Komfort H H H H Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Kom fort.

Erstklassiger Komfort H H H H H Erstklassige Gesamtausstattung mit be son deren Zu satz lei stun-

gen im Servicebereich und herausragenden In fra struk tur des Objekts.

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Sterneklassifizierung – so leuchtet es im Hunsrück

Weitere Klassifizierungen finden Sie auf Seite 10 im Buchungskatalog.

Page 5: Region Simmern Buchungskatalog Hunsrück Urlaub 2012

5

Schabbach – Die Mitte der Welt – Gestern & HeuteDer Hunsrück wurde durch die elfteilige Filmserie von Edgar Reitz „HEIMAT – eine deutsche Chronik (1984)“ weltberühmt. Der aus dem Hunsrückort Morbach stammende Regisseur Edgar Reitz verstand es, ein eindringliches und charakteristisches Epos einer Region zu schaf-fen, das weltweit Anerkennung fand. In zahlreichen Hunsrückorten und mit vielen Laienschauspielern entstand die elfteilige Familiensa-ga, ein Meilenstein der Fernsehgeschichte. Sie wurde fortgesetzt mit der dreizehnteiligen Serie „Die zweite Heimat – Chronik einer Jugend (1992)“. Die Serie „HEIMAT III – Chronik einer Zeitenwende“ ist das neueste Werk von Edgar Reitz und spiegelt in der Handlung die Zeit nach der Wende bis zum Jahrtausendwechsel wieder.

Jeder Gast erhält bei Anreise eine Info-Mappe Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück mit je einer Eintrittskarte zum Besuch des Frei-zeitbades Simmern/Hunsrück und des Hunsrück-Museums.

Gestalten Sie Ihre Freizeit rund um die Kreisstadt Simmern:

– Hunsrück-Museum mit der Abteilung „Hunsrück im Film“ und Film-vorführraum, Ausstellung „Deutsche Film- und Fernsehgeschichte – Die Serie HEIMAT I. bis III. Vorführung von Ausschnitten aus HEIMAT

– Stadtbesichtigung – Besuch des Freizeitbades Simmern/Hunsrück – Möglichkeit zur Wanderung bzw. Fahrradtour auf dem Schinder-

hannes-Soonwald-Radweg in Richtung Riesweiler (Dreharbeiten zur HEIMAT III) zum Fuße des Soonwaldes oder zu den Drehorten der Heimat I. und III. (Broschüre Radwege in die HEIMAT)

1. Tag: Anreise, Begrüßung der Gäste im Hotel bzw. Pension/Gast hof. Erhalt der Infomappe mit Infomaterial rund um die Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück und das Thema HEIMAT. – Übernachtung

„Heimat ist Hunsrück“. Eine Filmreise durch die Hunsrückregion

„Heimat ist Hunsrück“Übernachtung/Frühstück im Hotel 140,– Euro Übernachtung/Frühstück in Pension/Gasthof 115,– Euro

Preise pro Person im DZ. Der Reisepreis beinhaltet weiterhin eine Infomappe, eine Eintritts-karte für das Hunsrück-Museum, eine Eintrittskarte für das Freizeitbad Simmern/Hunsrück, die Teilnahme an der Tagesfahrt mit hunsrücktypischem Imbiss und die Reiseleitung im Bus.

PaUschal- & einzelangebote

Tagesfahrt

Termine auf Anfrage! Buchungen & Infos:Tourist-Information im Neuen Schloss Bühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück

Telefon: 06761 837-296 | Fax: 06761 837-299 E-Mail: [email protected] | www.simmern.de

Busfahrt – „HEIMAT ist Hunsrück“

Start in Simmern um 9 Uhr am Schloss und 9.15 Uhr in Kirchberg am Marktplatz, Rundfahrt über Kirchberg, Sohren, Büchenbeuren, Burgruine Baldenau, Morbach, Horbruch, Rhau-nen, Woppenroth (Schabbach!) Gastwirtschaft Molz, Gehlweiler (Schmiede), Gemünden, Ravengiersburg (Hunsrückdom), Fried-hof an der Nunkirche bei Sargenroth. Weiterfahrt in die Kreis-stadt Simmern/Hunsrück mit Besuch des Hunsrück-Museums und der Ausstellung „HEIMAT III“. Gemeinsamer Abschluss mit hunsrücktypischem Imbiss. Rückfahrt nach Kirchberg.

Hunsrigger Stiggelcher – anschauliche Erzählungen und vielfäl-tige Erlebnisse rund um HEIMAT und die Hunsrückregion.

„Heimat ist Hunsrück“Pro Person 38,– Euro

(Mindestteilnehmerzahl 25 Personen)

Der Reisepreis beinhaltet die Busfahrt, der gemeinsame hunsrücktypische Imbiss und die Reiseleitung im Bus.

2. Tag: Tagesfahrt „HEIMAT ist Hunsrück“. Start in Simmern um 9.00 Uhr am Schloss und 9.15 Uhr in Kirchberg am Marktplatz, Rundfahrt über Kirchberg, Sohren, Büchenbeuren, Burgruine Balde-nau, Morbach, Horbruch, Rhaunen, Woppenroth (Schabbach!) Gast-wirtschaft Molz, Gehlweiler (Schmiede), Gemünden, Ravengiersburg (Hunsrückdom), Sargenroth (Gräber an der Nunkirche). Kreisstadt Simmern/Hunsrück. Gemütlicher Abschluss mit hunsrücktypischem Imbiss in einem Restaurant. – Übernachtung

3. Tag: Nach dem Frühstück zur freien Verfügung – schließen Sie auf eigene Faust Ihre Eindrücke rund um „HEIMAT“ und die Hunsrück-region ab. – Rückreise

Termine, Buchungen & Informationen

Page 6: Region Simmern Buchungskatalog Hunsrück Urlaub 2012

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PaUschal- & einzelangebote

Carl Zuckmayers „Schinderhannes“

Zum vierten Mal präsentiert die Stadt- und Verbandsgemeinde Sim-mern die Schinderhannesfestspiele. Das erfolgreiche Kulturevent der Region Simmern findet in diesem Jahr seine Fortsetzung als Open-Air Veranstaltung auf dem Schlossplatz.

Im Mittelpunkt der Handlung steht das Leben des berühmten und berüchtigten Räuberhauptmannes nach der Romanvorlage von Carl Zuckmayer. Vom alltäglichen Kampf ums Überleben, von Ge-winnern und Verlierern, von Angst und von Verrat und vom freien, rechtlosen Leben vor dem Hintergrund der Herrschaft der dama-ligen französischen Besatzer im Hunsrück. Und der Dreiecksge-schichte des Gendarmen Adam, des Julchen und des Schinder-hannes – einer großen Liebe, die nur tragisch enden kann.

Historisches, Legenden und Mythen rund um den „Schinderhannes“ als Musical neu bearbeitet von Michel Becker und Carsten Braun ver-binden die Historie des kurzen und bewegten Lebens des berühmten Räuberhauptmannes mit moderner, mitreißender Musik und innova-tiver Inszenierung.

Die Schinderhannesfestspiele 2012 – Das Musical in Bearbeitung von Michael Becker und Carsten Braun in Simmern/HunsrückDie Leistungen des Basisprogramms:

– 2 Übernachtungen mit Frühstück in der Kategorie Hotel oder Pension/Gasthof

– 1 Eintrittskarte zu den Schinderhannesfestspielen 2012 zu einem der obigen Termine, Gutschein in Höhe von 5 ,-- Euro für Taxitransfer

Carl Zuckmayers „Schinderhannes“Kategorie Hotel 143,– Euro Kategorie Pension/Gasthof 113,– Euro

Preise pro Person im DZ. Die Unterbringung im Einzelzimmer erfolgt gegen einen Aufreis von 20,– Euro/Person

Termine Vorstellung08. – 10. Juni 2012 Samstag, 09. Juni 201215. – 17. Juni 2012 Samstag, 16. Juni 201222. – 24. Juni 2012 Samstag, 23. Juni 2012

Zum Basisprogramm bieten wie Ihnen folgende Module als Zusatzleistungen an:

– Stadtrundgang mit dem Schinderhannes Sie erhalten Informationen zur Stadtgeschichte der alten Herzogresi-

denz Simmern, über den Schinderhannesturm, in dem der berühmte Räuber Johannes Bückler im Kerker saß. Lauschen Sie den Geschich-ten seines kurzen Lebens (4,-- Euro pro Person)

– Regionaltypisches Räubermenü 3-Gangmenü mit Suppe und Nachtisch, inklusive zwei Getränke (30,– Euro pro Person)

Alle abbgebildeten Fotos der Schinderhannes-Festspiel-Aufführungen sind mit freundlicher Genehmigung von Volker Berg, Altweidelbach.

Page 7: Region Simmern Buchungskatalog Hunsrück Urlaub 2012

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PaUschal- & einzelangebote

Einstmals trieb der Räuberhauptmann Schinderhannes sein Unwesen zwischen Rhein, Mosel und Nahe, weil ihm die herb-schöne, zerklüftete Landschaft eine Vielzahl von sicheren Verste-cken in den dichten Wäldern bot. Erkunden Sie die noch heute ursprüngliche Naturlandschaft mit dem Rad, ausgewiesene Tou-ren führen Sie von den Hunsrückhöhen in die Flusstäler.

Der Rücktransfer bringt Räder und Radler von den Zielen an Rhein, Mosel und Nahe zurück nach Simmern. Genießen Sie die Abende in der gemütlichen Gastronomie der Kreisstadt Simmern und gönnen Sie sich Abstand vom Alltag.

1. Tag: Ankunft in Simmern, Begleiteter Stadtrundgang, Räubermahl als 3-Gang-Menü in historischem Ambiente

2. Tag: Radtour über Argenthal, Rheinböllen und Niederheimbach bis nach Bingen. (Tour Nr. 5) Zurück mit dem Regio-Radler Radelbus bis nach Simmern

3. Tag: Radtour über Nannhausen zum Biebertal-Rundweg. Über Hundheim, Kappel, Löffelscheid, Panzweiler, Schauren und Tellig ins Moseltal über Grenderich nach Zell/Mosel. (Tour Nr. 3) Rücktransfer mit dem Radel-Taxi

4. Tag: Radtour über den Schinderhannes-Radweg nach Emmels-hausen, Fahrt mit der Hunsrückbahn nach Boppard, Möglichkeit zur Schifffahrt auf dem Rhein bis Oberwesel. (Tour Nr. 8) Rücktransfer mit dem Radel-Taxi

5. Tag: Radtour über den Schinderhannes-Soonwald-Radweg bis Gemünden. Rücktransfer mit dem Radel-Taxi, Heimreise.

Die Wanderung „Auf den Spuren alter Klöster und Kirchen im Hunsrück“ führt Sie quer durch das ehemalige Territorialgebiet der Grafen von Sponheim, u.a. zu den Mutterkirchen Michaelis- kirche in Kirchberg und Stephanskirche in Simmern, zu dem Augu-stiner-Chorherrenstift in Ravengiersburg, zu den Wallfahrtskirchen Nunkirche in Sargenroth und St. Mariä Himmelfahrt in Sparbrü-cken sowie dem ehemaligen Benediktinerkloster in Burgsponheim.

Erwandern Sie die reizvolle kulturträchtige Landschaft des Naturparks Soonwald-Nahe

Die Kulturwanderung beginnt und endet in der reizvollen Kreis-stadt Simmern im Herzen des Hunsrücks. Die Wanderung ist als Rundweg angelegt und wird fachkundig durch einen Führer des

Hunsrückvereines Simmern begleitet. Dabei berührt der Wan-derweg zahlreiche geschichtlich bedeutsame und kulturell inte-ressante Sehenswürdigkeiten.

1. Tag (Anreise): Begrüßung und Rundgang durch das Hunsrück-Mu-seum im Schloss Simmern. Stadtbesichtigung Simmern inklusive Be-sichtigung der Stephanskirche Simmern und katholischen Pfarrkirche St. Josef. Abends Möglichkeit zum gemeinsamen hunsrücktypischen Essen (im Preis nicht enthalten).

2. Tag: Transfer nach Kirchberg, Besichtigung der Michaeliskirche, Wanderung zum Hallschieder Forst nach Ravengiersburg mit Besich-tigung des Hunsrückdomes, weiter nach Sargenroth zur Nunkirche, Wanderung nach Tiefenbach zum Fuße des Soonwaldes (ca. 15 km), Transfer in die Unterkünfte.

3. Tag: Transfer nach Tiefenbach zum Sportplatz, Wanderung auf dem Schinderhanneslehrpfad zur Eremitage Reizenborn, Ginsterkopf durch das Naturschutzgebiet Glashütter Wiesen, am Forsthaus Opel vor-bei nach Spabrücken. Besichtigung der Wallfahrtskirche (ca. 18 km), Transfer in die Unterkünfte.

4. Tag: Transfer nach Spabrücken. Wanderung nach Dalberg über Keberskreuz und Braunweiler nach Sponheim. Besichtigung der Klo-sterkirche. Weiterführung des Wanderweges nach Burgsponheim mit Besichtigung der Burgruine (ca. 16 km), Transfer in die Unter-künfte, Heimreise.

Auf den Spuren alter Schlösser, Kirchen und Klöster im HunsrückPreis pro Person für das Rund-um-Paket inkl. fachkundiger Führung durch einen Wanderführer des Hunsrückvereines Simmern, Infomappe und Transfer.

Kategorie Hotel 226,– Euro Kategorie Gasthaus/Pension 187,– Euro(Mindestteilnehmerzahl 8 Personen)

Radtour durch das Schinderhannesland und seine Flusstäler4 ÜF, DZ mit Dusche/WC, Begleiteter Stadtrundgang, Broschü-re „Kulturhistorischer Stadtrundweg“, Räubermahl als 3-Gang-Menü in rustikalem Ambiente, Radkarte des Rhein-Hunsrück-Kreises.

Kategorie Hotel 228,– Euro Kategorie Gasthaus/Pension 176,– Euro

Die Transfers sind nicht im Preis enthalten. Die Bestellung des Radel-Taxis ist jeweils bis 16 Uhr des Vortages bei der Firma Geiss, Pleizenhausen, Tel. 06761 2895 erforderlich. Die Fahrzeiten des Regio-Radlers Simmern – Bingen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Fahrplan unter www.simmern.de

Buchung und weitere Infos unter 06761 837-296

Page 8: Region Simmern Buchungskatalog Hunsrück Urlaub 2012

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PaUschal- & einzelangebote

Eine idyllische Landschaft mit städtischem Flair, das ist die Regi-on Simmern/Hunsrück rund um die Kreisstadt als „Zentrum im Hunsrück“. Im Schinderhannesturm, dem heutigen Wahrzeichen der Stadt, saß der berühmte Räuberhauptmann Johannes Bück-ler gen. Schinderhannes im Kerker bevor ihm eine spektakuläre Flucht gelang.

Der Kulturhistorische Stadtrundweg führt Sie zu den Sehenswürdig-keiten der Kreisstadt, ein Besuch des Freizeitbades oder im Naturfrei-bad lassen Sie entspannen.

Die Radstrecken des Hunsrücks verbinden den Naturpark Soonwald-Nahe mit den Flusstälern von Rhein, Mosel und Nahe. Der Schinder-hannes-Radweg auf der stillgelegten Bahntrasse zwischen Simmern und Emmelshausen verbindet die Routen miteinander. Entdecken Sie die Hunsrückhöhen mit den beeindruckenden Naturlandschaften in Kombination mit den einzigartigen Flusstälern.

Wanderschleifen zwischen Soonwald und Saar-Hunsrück-Steig2 ÜF, DZ mit Dusche/WC, 3-Gang Fitness-Menü, Broschüre „Traumschleifen Saar-Hunsrück-Steig“, Wanderkarte Naturpark Soonwald-Nahe, Region Simmern, Eintrittskarte Freizeitbad, Eintrittskarte Hunsrück-Museum

Kategorie Hotel 113,– Euro Kategorie Gasthaus/Pension 139,– Euro

ursprüngliche Naturlandschaft auf ausgewiesenen Traumschlei-fen und genießen Sie eine der besten Luftqualitäten Deutsch-lands. Dichte Wälder und herrliche Weitblicke wechseln sich ab und lassen Sie in entspannender Stille die Zeit vergessen.

Genießen Sie die Abende in gemütlichen Gastronomiebetrieben der Region Simmern und gönnen Sie sich Abstand vom Alltag.

1. Tag: Ankunft in Simmern, Wanderung der Traumschleife „Klin-gelfloß“. Start und Ziel: Hotel Birkenhof bei Klosterkumbd. Abends 3-Gang Fitness-Menü.

2. Tag: Wanderung der Traumschleife „Soonwald“. Start und Ziel: Seibels Platz, Mengerschied.

3. Tag: Möglichkeit zur Entspannung pur im modernen Freizeitbad mit Außenbecken, Whirlpool und attraktivem Saunabereich. Wie wäre es mit einem Besuch im Hamam? Heimreise.

Einstmals trieb der Räuberhauptmann Schinderhannes sein Unwesen zwischen Rhein, Mosel und Nahe, weil ihm die herb-schöne, zerklüftete Landschaft eine Vielzahl von sicheren Verste-cken in den dichten Wäldern bot. Erkunden Sie die noch heute

Im Zentrum des Naturparkes Soonwald-Nahe finden Sie noch große Bereiche der Stille, jenseits aller Zivilisationsgeräusche. Ein frisches Klima mit sehr guten Luftwerten lässt Sie durchat-men. Genießen Sie dieses Paradies für Wanderer und Walker in der unberührten Natur des Naturparkes Soonwald-Nahe. Er-wandern Sie mit den Traumschleifen des Saar-Hunsrück-Steiges „Klingelfloß“ oder „Soonwald“ und dem Soonwaldsteig land-schaftliches Naturerlebnis der besonderen Art.

Die Kreisstadt Simmern als „Zentrum im Hunsrück“ bietet als Fe-rienregion rund um die Hunsrückmetropole Simmern außer einer idyllischen Landschaft noch vieles mehr. Viele Sehenswürdigkeiten und eine gemütliche Fussgängerzone sowie die umliegenden Dörfer laden zu Entdeckungsreisen ein. Entspannung finden Sie im modernen Freizeitbad mit Sauna und Whirlpool und im Naturfreibad. Das Huns-rück-Museum im Neuen Schloss und der Schinderhannesturm sind nur zwei der interessanten Sehenswürdigkeiten der Stadt und Ver-bandsgemeinde Simmern/Hunsrück. Die Einrichtungen bieten Ihnen anschauliche Einblicke in die regionale Geschichte und in das kurze, ereignisreiche Leben des Räuberhauptmannes Schinderhannes.

Wandern im Naturpark Soonwald-Nahe2 ÜF, DZ mit Dusche/WC, 2 x Lunchpaket, Eintrittskarte Hunsrück-Museum, Eintrittskarte Freizeitbad, Broschüre „Kulturhistorischer Stadtrundweg“, topographische Wanderkar-te der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück.

Kategorie Hotel 129,– Euro Kategorie Gasthaus/Pension 103,– Euro

Radeln auf den Spuren des Schinderhannes2 ÜF, DZ mit Dusche/WC, 2 x Lunchpaket, Eintrittskarte Hunsrück-Museum, Eintrittskarte Freizeitbad, Broschüre „Kulturhistorischer Stadtrundweg“.

Kategorie Hotel 122,– Euro Kategorie Gasthaus/Pension 96,– Euro

Die Aufstiegshilfen Bahn, RegioRadler, Freizeitbusse sind die ideale Kombination für den nächsten Hunsrück-Ausflug: Sie bringen Sie und Ihre Räder von den Tälern auf die Hunsrückhöhen.

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Qi GongTagesprogramm (Einführung in die Anwendungsbereiche, prak-tische Übungen, Meditation, Massageübungen, Erklärungen und Ausführungen zur traditionellen chinesischen Medizin (TCM)), nichtalkohol. Getränke, ein leichter vegetarischer Mittagsimbiss

Leitung: Qi Gong-Trainer Peter Cocos

Pro Person 35,– Euro

(Mindestteilnehmerzahl 6 Personen)

Qi Gong bietet einen wohltuenden Ausgleich zu den Anforde-rungen und Belastungen das Alltags. Qi Gong hilft Anspannungen, Blockaden, Schmerzen, Erschöpfung sowie Unruhe körperlicher und seelischer Art zu lösen.

Yoga für Geist und SeeleFachkundige Anleitung der Yoga-Lehrerin, Getränke und vegetarischer Imbiss

Kurszeiten: ca. 10.00 Uhr - 17.00 Uhr Leitung: Yoga-Lehrerin Anita Händel

Pro Person 90,– Euro

Sie brauchen: Bequeme Kleidung, Decke, ggf. warme Socken

In ursprünglicher Hunsrücknatur innere Ruhe finden. Der Tag beginnt mit Mantra Singen, gestaltet sich weiter mit Atemübungen (Pranayama) und Körperhaltungen (Asanas), Ritualen, Meditation und Tiefenentspannungen.

PaUschal- & einzelangebote

Buchung und weitere Infos unter 06761 837-296

dern in der urwüchsigen Hunsrücknatur. Hier können Sie Ihren Energien freien Lauf lassen oder die Seele baumeln lassen.

1. Tag: Anreise, Begrüßung und Gesundheitscheck im Sportpark Simmern, Erstellung eines individuellen Trainingsplanes, einführen-des Personaltraining unter fachkundiger Anleitung. Stadtrundgang unter Anleitung der Broschüre „Kulturhistorischer Stadtrundweg“ in der Kreisstadt Simmern.

2. Tag: Nach einem gesunden Vitalfrühstück Personaltraining unter fachlicher Anleitung im Sportpark Simmern. Nachmittags Erwande-rung der Traumschleife „Klingelfloß“. Fitness-Menü als Abendessen.

3. Tag: Das dritte Personaltraining startet nach einem gesunden Früh-stück unter fachlicher Anleitung im Sportpark. Am Nachmittag Ent-spannung pur im Freizeitbad Simmern mit Saunabesuch.

4. Tag: Nach dem Frühstück tanken Sie noch einmal auf: Erwande-rung der Traumschleife „Soonwald“, Mittagsimbiss, Heimreise.

Gönnen Sie sich eine Auszeit vom Alltag! Genießen Sie unter fachkundiger Anleitung gezielte sportliche Betätigung Indoor und ergänzen Sie Ihre Wohlfühltage mit Aktiv- oder Genusswan-

Aktivurlaub in der ursprünglichen, unberührten Hunsrücknatur3 ÜF, DZ mit Dusche/WC, Gesundheitscheck im Sportpark Simmern, 3 Trainingseinheiten Personaltraining unter fachkun-diger Anleitung, Eintritt Freizeitbad Simmern mit Saunabesuch, Fitness-Menü als Abendessen, Mittagsimbiss am Abreisetag, Infomappe mit Broschüre „Kulturhistorischer Stadtrundweg“

Kategorie Hotel 339,– Euro Kategorie Gasthaus/Pension 300,– Euro

Nature.Fitness.Park

Erwanderung von Rundstrecken nach den Wegeführungen des Nature.Fitness.Parks (Broschüre). Verleihung Nordic-Walking-Stöcke und Pulsuhren durch die Tourist-Information (Tagesmiete 3,– Euro pro Stockpaar und Pulsuhr), Besuch des Freizeitbades mit Sauna und Hamam, Fitnessmenü im Restaurant „Brasserie“

Pro Person 49,– Euro Gruppen ab 10 Personen, pro Person 47,– Euro

Je Stockpaar und Pulsuhr 50,-- Euro Pfand oder Hinterlegung des Personalausweis.

Schinderhannes-Schnupper-Wochenende

(Freitag bis Sonntag), 2 x ÜF im DZ mit Dusche/WC, 1 x Be-grüßungsüberraschung, 2 x 3-Gang-Menü mit regionalen Spezi-alitäten, 1 x Lunchpaket, 1 x Fahrradverleih und Kartenmaterial zum Schinderhannes-Radweg, 1 x Kartenmaterial und Wegbe-schreibung zum Wandern, 1 x Eintrittskarte Hunsrück-Museum

Pro Person 155,– Euro EZ-Zuschlag 20,– Euro

Page 10: Region Simmern Buchungskatalog Hunsrück Urlaub 2012

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Übersichtskarte „Rad-Aktiv-Routen“

Übersichtskarte zu den Rad-Aktiv-Routen

1,– Euro

Weitere Informationen, Karten und Broschüren

Faltkarte „Der Hunsrück“

Sehenswürdigkeiten des Hunsrücks zwischen Rhein, Mosel, Saar und Nahe.

1,55 Euro

Wanderkarte „Naturpark Soonwald-Nahe“

Übersichtliche topographische Karte im Maßstab 1 : 50 000 mit den regionalen und überregionalen Wander- und Radwegen von Idar-Oberstein nach Oberwesel.

8,50 Euro

Wanderkarte „Simmern und Kirchberg“

Topographische Karte mit Wander-, Radtouren und Regionen-Tipps, im Maßstab 1 : 25 000.

6,80 Euro

Radwanderführer „Nahe-Hunsrück-Mosel“

Ringbuch mit vielen Informationen über Nahe, Hunsrück, Mosel und Vorderhunsrück, im Maßstab 1 : 50 000.

8,60 Euro

„Der Schinderhannes-Radweg“ im Hunsrück

Ringbuch über die Landschaftsentstehung und Besiede-lungsgeschichte rund um den Schinderhannes-Radweg.

Guide-Map „Rad-Aktiv-Routen“

1 Übersichtskarte, 9 Tourenblät-ter zu den Rad-Aktiv-Routen, alle Themenradwege im Huns-rück mit Beschreibung.

7,90 Euro

Info-Heft „Simmern im Hunsrück“

Stadtgeschichte und Information über die Kreisstadt im Hunsrück

1,80 Euro

Radkarte „Rhein-Hunsrück“

Rund um den Rhein-Hunsrück-Kreis finden Sie die schönsten Routen mit Einkehrmöglich-keiten und Sehenswürdigkeiten im Maßstab 1 : 75 000.

5,90 Euro

Informationsheft „Schinderhannes“

Schurke oder Held? Das Leben und die Zeit vom Schinder-hannes.

3,– Euro

Informationsheft „Neues Schloss“

Informationen über das Schloss, den Lageplan, das Hunsrück-Museum und die Bücherei

1,50 Euro

Bestellen Sie einfach

und schnell über unseren

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unter www.simmern.de

PUblikationen

KlassifizierungenBett & Bike Mit Unterstützung der Tourismus-Verbände der Bun des län der Hessen, Rheinland-Pfalz und Saar land wurde 1999 vom All ge mei nen Fahrrad club Deutsch lands (ADFC) das Projekt „Bett & Bike“ initiiert. Die Qualitätsauszeichnung und Auf nah me des Hauses als „Bett & Bike“ Betrieb erfolgt, wenn bestimmte Min dest kri terien erfüllt sind. Diese orientieren sich an den Wünschen und Be dürf nis sen der Radtouristen.

Hunsrück zu Pferd Um einen Wanderritt in der ursprünglichen Hunsrücklandschaft für den Gast zu einem unvergesslich schönen Erlebnis werden zu lassen, haben sich über 30 qualitätsgeprüfte Wanderreitstationen zusammengeschlossen. Von der Übernachtung im Heuhotel über Wander-reiterzimmer bis zur Ferienwohnung reicht das vielfältige Angebot – und für die Pferde stehen gepflegte Weiden, Offenställe oder Boxen bereit.

ServiceQualität Rheinland-Pfalz Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Betriebe haben sich dem Bereich „Servicequalität für den Gast“ besonders angenommen. Diese zielorientiert im Sinne ihrer Gäste zu optimieren, das Qualitätsbewusstsein zu steigern, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Anbietern zu fördern und die Dienstleistungsqualität im Reise- und Ferienland Rheinland-Pfalz weiter zu stärken, sind nur einige ihrer Zielsetzungen. Alle Betriebe, die die oben genannten Kriterien erfüllen, sind mit dem entsprechenden Logo ge kenn zeich net.

NatUrlaub Rheinland-Pfalz Dieses Zeichen steht für Qualität. Die so gekennzeichneten Winzer- oder Bauernhöfe in Rheinland-Pfalz lassen die Urlaubsqualität der Gästezimmer und Ferienwoh-nungen nach der Sterneklassifizierung freiwillig überprüfen. Unter NATURLAUB BEI FREUN-DEN und NATURLAUB ERLEBEN haben sich landwirtschaftliche Betriebe mit weiteren Partnern zusammengeschlossen. Erleben Sie hier Land und Leute und lassen Sie sich mit regionalen Spezialitäten verwöhnen. Der persönliche Kontakt zu jedem Gast ist ganz selbstverständlich. Gehen Sie auf Entdeckungsreise und lernen Sie so die Vielfalt unseres Hunsrücks kennen!

Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland Immer mehr Menschen schnüren auch im Urlaub die Wanderstiefel und wollen die Natur zu Fuß erleben. Um den Ansprüchen eines attraktiven Wandertourismus gerecht zu werden, wurde „Wanderbares Deutschland“ als Kooperations-projekt zwischen dem Deutschen Tourismusverband und dem Deutschen Wanderverband ins Leben gerufen. Das Gütesiegel „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ wird an erfolgreich geprüfte Unterkünfte und Gastronomiebetriebe verliehen. Dazu müssen 21 Kern-kriterien und 8 von 15 Wahlkriterien erfüllt werden, die auf die Bedürfnisse von Wanderern zugeschnitten sind.

Weitere bestellmöglichkeiten finden sie der rückseite!

Page 11: Region Simmern Buchungskatalog Hunsrück Urlaub 2012

Pictograms:

restaurant on the promises

beergarden

rooms for non-smokers

families are welcome/ suitable for children

balcony/terrace

telephone in the room

Internet access in room

TV in the room

lounge/TV room

garden/lawn

car park

dogs are welcome

bike rental

indoor swimming-pool

swimming-pool

fitness room

sauna

solarium

skittle-alley

tennis

riding

bikers are welcome

groups are welcome

conference rooms

we accept credit cards/ec-cards

reduction possible

English spoken

French spoken

Dutch spoken

ask for prospectus

holidays on the farm

medical care is possible

Accommodation suitable for the handicapped

bed & breakfast

Only for holiday apartements:

bedroom

living-room

living-/bedroom

kitchenette

kitchen

price includes table-/bed-linen

price includes towels

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jardin-brasserie

non-fumeurs

nous aimons les familles/ chambres d’enfants

balcon/terrasse

chambre/appartement avec téléphone

Accès à Internet dans la chambre

chambre/appartement avec TV

salon/salon TV

jardin/parc

parking

nous aimons les chiens

location de bicyclettes

piscine couverte

piscine en plein air

salle de gymnastique

sauna

solarium

jeu de quilles

tennis

promenade

nous aimons les cyclists

nous acceptons volontiers les groupes

salles de conférence

nous acceptons les cartes de crédit/les cartes-EC

réductions possibles

nous parlons anglais

nous parlons français

nous parlons néderlandais

démandez nos dépliants

vacances à ferme

service médical possible

Logis adapté aux besoins des handicapés

nuit avec petit déjeuner

Uniquement pour les app. des vacances:

chambre à coucher

salle de séjour

salle de séjour/chambre á coucher

cuisinette

cuisine

linge de table/literie compris dans le prix

serviettes de toilette compris dans le prix

Deutsches Eck,Koblenz, 58 km

Felsenkirche,Idar-Oberstein, 43 km

Schönburg,Oberwesel, 22 km

Bernkastel-Kues,44 km

Loreley, St. Goarshausen, 30 km

Burg zu Cochem,43 km

Marksburg,Braubach, 58 km

Boppard, 33 km

Burg Eltz,Moselkern, 45 km

Pfalzgraf,Kaub, 25 km

Porta Nigra,Trier, 86 km

Die Ausflugsmöglichkeiten rund um die Kreisstadt Simmern und den Hunsrück sind groß und vielfältig. Da lohnt sich ein Abstecher.

Rhein, Mosel und Nahe lassen sich in nur 15 bis 45 Autominuten mühelos erreichen.

Tourist-Information Simmern im Neuen Schloss Am Schlossplatz Telefon 06761 837-296 · Telefax 06761 837-299 [email protected] · www.simmern.de

Postanschrift: Brühlstraße 2 · 55469 Simmern/Hunsrück

Mosel

Trier

Köln

Bonn

Koblenz

Bad Kreuznach

Mainz

Ludwigshafen

Rhein

NaheA 61

A 60

A 48

Bernkastel-Kues

CochemTreis-Karden

LoreleyKaub

Rüdeshm.

Idar-Oberstein

Braubach

Zell

Emmels-hausen

Bingen

OberweselBacharach

Wiesbaden

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Rheinböllen

Simmern

Laubach

B 50

KirchbergFlughafen

Frankfurt-Hahn

www.simmern.de

HunsrückUrlaub 2012

Region

Simmern Region

Simmern© Petra Stüning, Simmern

Page 12: Region Simmern Buchungskatalog Hunsrück Urlaub 2012

Pictogramme:

Restaurant im Haus

Biergarten

Nichtraucherzimmer

familienfreundlicher Betrieb/ kindgerechte Einrichtung

Balkon/Terrasse

Telefon im Zimmer/in Ferienwohnung

Internetanschluss im Zimmer

TV im Zimmer/in Ferienwohnung

Aufenthaltsraum/Fernsehraum

Garten/Wiese

Parkplatz

Hunde willkommen

Fahrradverleih

Hallenbad

Swimmingpool

Fitnessraum

Sauna

Solarium

Kegelbahn

Tennis

Reiten

fahrradfreundlicher Betrieb

Gruppen willkommen

Konferenzräume

wir akzeptieren Kreditkarten/ec-Karten

Ermäßigung möglich

wir sprechen englisch

wir sprechen französisch

wir sprechen niederländisch

Hausprospekt

Urlaub auf dem Bauernhof

medizinische Betreuung möglich

behindertengerechte Unterkunft

Übernachtung & Frühstück

Nur für Ferienwohnungen:

Schlafzimmer

Wohnzimmer

Wohn-/Schlafzimmer

Kochnische

Küche

Tisch-/Bettwäsche im Preis enthalten

Handtücher im Preis enthalten

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eigenes Restaurant

biertuin

kamers for nietrokers

ezinnen zijn welkom/ angepast aan kinderen

balkon/terras

kamer/appartement met telefon

Internetaansluiting op de kamer

kamer/appartement met televisie

recreatie-/televieruimte

tuin/wei

parkeerplaats

honden zijn welkom

fietsverhuur

overdekt zwembad

zwembad

fitnessruimte

sauna

zonnebank

kegelbaan

tennis

rijden

fietsers zijn welkom

groepen zijn welkom

conferentieruimten

wij aanvarden kredietkaarten/ec-kaarten

korting mogelijk

wij spreken Engels

wij spreken Frans

wij spreken Nederlands

eigen prospectus

vakantie bij de boer

medische verzorging mogelijk

voor minder- validen

Overnachting met ont bijt

Alleenn voor vakantieappartem.:

slaapkamer

woonkamer

woon-/slaapkamer

kooknis

keuken

tafellinnen/beddegoed in de prijs inbegrepen

handdoeken in de prijs inbegrepen

Reisebedingungen

gerne vermitteln wir Ihnen touristische Einzelleistungen (Ferienunterkünfte, Veranstaltungstickets, Thea-ter- und Konzertkarten usw.) sowie Pauschalreiseangebote fremder Reiseveranstalter entsprechend unserem aktuellen Buchungsangebot. Die Tourist-Info Region Simmern handelt als Reservierungsstelle im Namen und für Rechnung des Beherbergungs-betriebes, Anbieters sonstiger Leistungen oder Reiseveranstalters. Ver-tragliche Beziehungen hinsichtlich der vermittelten Leistung bestehen nur zwischen Gast und dem Beher-bergungsbetrieb, Anbieter sonstiger Leistungen bzw. Reiseveranstalter. Diese erbringen die vermittelte Lei-stung eigenverantwortlich. Für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung haften allein Ihre Vertragspartner. Zwischen Gast und der Tourist-Info Region Simmern kommt bei einer Reservierung nur ein Vermittlungsvertrag zustande. Im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages ist die Tourist-Info Region Simmern zur umfassenden Informa-tion, Beratung und ordnungsgemäßen Abwicklung der Vermittlungsleistung verpflichtet. Bei Beschwerden sollte der Gast sich daher unverzüglich an seinen Vertragspartner (Beherbergungsbetrieb, Anbieter sonstiger Leistungen, Reiseveranstalter) wenden und Abhilfe verlangen. Hilft dieser der Reklamation nicht ab, steht die Tourist-Info Region Simmern gerne zur Schlichtung bereit.

Reisebedingungen für Pauschalangebote Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen gemäß § 651 a Abs. 1 BGB). Sie werden, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend „Gast“ genannt – und uns als Reiseveranstalter – nachfolgend „Tourismusstelle “ genannt – im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a–m BGB zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Seinen Buchungswunsch kann der Gast mündlich, schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Internet an die Touris-musstelle übermitteln. Dieser Buchungswunsch ist für den Gast noch unverbindlich und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot des Gastes dar. 1.2. Entsprechend dem Buchungswunsch des Gastes übermittelt die Tourismusstelle dem Gast, im Regelfall schriftlich, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Anfragen telefonisch) ein konkretes Angebot mit Leistungen, Prei-sen und Termin und bietet dem Gast den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschrei-bung im Angebot verbindlich an. 1.3. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Angeboten münd-lich übermittelten) Annahmeerklärung des Gastes bei der Tourismusstelle zustande. Mit Zugang dieser Annahme-erklärung bei der Tourismusstelle ist der Reisevertrag rechtsverbindlich abgeschlossen. Die Tourismusstelle über-mittelt dem Gast unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs seiner Annahmeerklärung mit Angaben der Preise und Leistungen und, soweit die Tourismusstelle der Pflicht zur Kundengeldabsicherung unterliegt, den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. Eine solche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Annahmeerklärung bei der Tourismusstelle weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn eingeht. 1.4. Weicht die Annahmeerklärung des Gastes vom Buchungsangebot der Tourismusstelle ab, so ist ein rechts-verbindlicher Vertrag nicht geschlossen. Es liegt ein neues Angebot des Gastes vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots erst zustande, wenn die Tourismusstelle dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist schriftlich oder in Textform durch eine die Änderungen ausdrücklich bestätigende Buchungsbestätigung annimmt. Geht die abweichende Annahmeerklärung des Gastes bei der Tourismusstelle weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn ein, kann die Buchungsbestätigung der Tourismus-stelle auch mündlich oder telefonisch erfolgen. 1.5. Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung 2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsschei-nes im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden.2.2. Ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ist, abweichend von Ziffer 2.1., nicht auszuhändigen, wenna) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis Euro 75,– nicht übersteigt,b) die Tourismusstelle eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzver-fahren unzulässig ist.c) die Reiseleistungen keine Beförderung von und zum Reiseort beinhalten und nach den mit dem Gast getroffenen Zahlungsvereinbarungen der gesamte Reisepreis erst mit Reiseende zahlungsfällig wird.2.3. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung der Tourismusstelle) ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird.2.4. Die Restzahlung ist drei Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.2.5. Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind, der Sicherungsschein übergeben ist und die Touris-musstelle zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezah-lung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Das Recht des Gastes zur Zurückbehaltung einer strittigen, von der Tourismusstelle nach Ver-tragsschluss geforderten Preiserhöhung, bleibt hiervon unberührt.

3. Leistungen 3.1. Die Leistungsverpflichtung der Tourismusstelle ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestäti- gung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt/dem Angebot der Tourismusstelle sowie darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt/im Gastgeberverzeichnis und aus mit dem Gast schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen. 3.2. Leistungsträger (Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe, Sportanbieter, Skiliftbetreiber, Beförderungsunter-nehmen für Schiff, Bus und Fahrbetrieben) sind von der Tourismusstelle nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung der Tourismusstelle, deren Angebot oder Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisever-trages abändern.3.3. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von der Tourismusstelle herausgegeben werden, sind für diese unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen der Tourismusstelle gemacht wurden.

4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss not-wendig werden, und die von der Tourismusstelle nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reise-leistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Tourismusstelle ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die Tourismusstelle dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung 5.1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritts-erklärung bei der Tourismusstelle. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Tourismusstelle Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.5.3. Die Tourismusstelle kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.

Bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen, Pensionenbis 30 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises Bei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwohnungen oder Privatquartieren bis 45. Tag vor Reiseantritt 5 % des Reisepreises bis 35. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises ab 34. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises5.4. Dem Gast bleibt es vorbehalten, der Tourismusstelle nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der gerin-geren Kosten verpflichtet.5.5. Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die Tourismusstelle ihre konkret entstandenen Kosten entspre-chend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Sie ist in diesem Fall verpflichtet, dem Gast ihre Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.5.6. Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbe reiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart oder gebuchter Zusatzleistungen (z.B. Kuranwendungen, Fahrradmiete, Skipass, Konzert und/oder Theaterkarten) vorgenommen (Umbuchung), kann die Tourismusstelle bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen und Pensionen bis 31 Tage vor Reiseantritt, bei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwoh-nungen oder Privatquartieren bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von A 10,00 pro Ände-rungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Gastes, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.5.7. Die Tourist-Info Region Simmern empfiehlt dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Tourismusstelle bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwen-dungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 7.1. Die Tourismusstelle kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchfüh-rung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Tourismusstelle oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündi-gt die Tourismusstelle, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.7.2. Die Tourismusstelle kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:a) Die Tourismusstelle ist verpflichtet, dem Gast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.b) Ein Rücktritt der Tourismusstelle später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.c) Der Gast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die Tourismusstelle in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Gast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Gast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der Tourismusstelle geltend zu machen.

8. Beschränkung der Haftung der Tourismusstelle Die vertragliche Haftung der Tourismusstelle für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit die Tourismusstelle für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden, Anzeigepflicht 9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Tourismusstelle kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Tourismusstelle kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herab-setzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.9.3. Der Reisegast ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich der Tourismusstelle oder der dem Reisenden hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 9.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Tourismusstelle innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reise-vertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Tourismus-stelle erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Tourismusstelle verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet der Tourismus-stelle den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.9.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Tourismusstelle nicht zu vertreten hat.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertrag- lich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Tourismusstelle geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 10.2. Ansprüche des Gastes nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorge-sehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen der Tourismusstelle und dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder die Tourismusstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Tourismusstelle und Gästen, die keinen all-gemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.2. Der Gast kann die Tourismusstelle nur an deren Sitz verklagen. 11.3. Für Klagen der Tourismusstelle gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Kla-ge richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ih-ren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Tourismusstelle maßgebend.

copyright: Deutscher Tourismusverband e.V. Bonn

Lieber Gast,

Kreisstadt Simmern als „Zentrum im Hunsrück“ – Metropole des Schinderhanneslandes

Der Schinderhannesturm als Wahrzeichen der Kreisstadt Simmern erinnert noch heute eindrucksvoll an den berüchtigten Räuber-hauptmann. Dem Schinderhannes gelang von hier aus eine filmreife Flucht, die seinen Ruf als Robin Hood des Hunsrücks endgültig zementierte. Das ehemalige Verlies mit der eindrucksvollen Ausstellung versetzt den Besucher auf anschauliche Art in die Zeit des Schinderhannes, der vor 200 Jahren in Mainz ein spektakuläres Ende fand.

Die Ev. Stephanskirche mit den Grabdenk-mälern der Herzöge von Simmern, das Neue Schloss mit dem Hunsrück-Museum und der ständigen Ausstellung der Sammlung des Hunsrücker Malers und Bildhauers Friedrich Karl Ströher oder die Pfarrkirche St. Josef mit Schätzen aus dem Barock.

Eine gemütliche Fußgängerzone mit einem vielfältigen gastronomischen Angebot, ein modernes Freizeitbad und das Naturfreibad bieten vielfältige Abwechslung. Das Dschun-geldorf unmittelbar am Naturfreibad sowie der weite Schmiedelpark begeistern kleine Besucher, die Waldjugendherberge am Fuße des Soonwaldes gibt anschauliche Einblicke in die Themen „Wald und Natur“.

Alte Fachwerkhäuser wurden mit viel Lie-be restauriert und sind die Schmuckstücke der Dorfstraßen. Freskenmalereien aus dem 13. Jahrhundert beherbergt die Nunkirche bei Sargenroth, in Ravengiersburg steht der „Hunsrückdom“ und Neuerkirch beheimatet im historischen Ortskern das Kulturhistori-sche Museum.

ZentRum im HunsRück

Sehenswertes &

Ausflugsziele Sehenswertes &

Ausflugsziele

Herzlich willkommen

Prospekte und weitere Infos: Tourist-Information Simmern im Neuen Schloss · Am Schlossplatz Telefon 06761 837-296 E-Mail [email protected] www.simmern.de

Postanschrift: Brühlstraße 2 · 55469 Simmern/Hunsrück

Page 13: Region Simmern Buchungskatalog Hunsrück Urlaub 2012

Pictogramme:

Restaurant im Haus

Biergarten

Nichtraucherzimmer

familienfreundlicher Betrieb/ kindgerechte Einrichtung

Balkon/Terrasse

Telefon im Zimmer/in Ferienwohnung

Internetanschluss im Zimmer

TV im Zimmer/in Ferienwohnung

Aufenthaltsraum/Fernsehraum

Garten/Wiese

Parkplatz

Hunde willkommen

Fahrradverleih

Hallenbad

Swimmingpool

Fitnessraum

Sauna

Solarium

Kegelbahn

Tennis

Reiten

fahrradfreundlicher Betrieb

Gruppen willkommen

Konferenzräume

wir akzeptieren Kreditkarten/ec-Karten

Ermäßigung möglich

wir sprechen englisch

wir sprechen französisch

wir sprechen niederländisch

Hausprospekt

Urlaub auf dem Bauernhof

medizinische Betreuung möglich

behindertengerechte Unterkunft

Übernachtung & Frühstück

Nur für Ferienwohnungen:

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ezinnen zijn welkom/ angepast aan kinderen

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recreatie-/televieruimte

tuin/wei

parkeerplaats

honden zijn welkom

fietsverhuur

overdekt zwembad

zwembad

fitnessruimte

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zonnebank

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fietsers zijn welkom

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conferentieruimten

wij aanvarden kredietkaarten/ec-kaarten

korting mogelijk

wij spreken Engels

wij spreken Frans

wij spreken Nederlands

eigen prospectus

vakantie bij de boer

medische verzorging mogelijk

voor minder- validen

Overnachting met ont bijt

Alleenn voor vakantieappartem.:

slaapkamer

woonkamer

woon-/slaapkamer

kooknis

keuken

tafellinnen/beddegoed in de prijs inbegrepen

handdoeken in de prijs inbegrepen

Reisebedingungen

gerne vermitteln wir Ihnen touristische Einzelleistungen (Ferienunterkünfte, Veranstaltungstickets, Thea-ter- und Konzertkarten usw.) sowie Pauschalreiseangebote fremder Reiseveranstalter entsprechend unserem aktuellen Buchungsangebot. Die Tourist-Info Region Simmern handelt als Reservierungsstelle im Namen und für Rechnung des Beherbergungs-betriebes, Anbieters sonstiger Leistungen oder Reiseveranstalters. Ver-tragliche Beziehungen hinsichtlich der vermittelten Leistung bestehen nur zwischen Gast und dem Beher-bergungsbetrieb, Anbieter sonstiger Leistungen bzw. Reiseveranstalter. Diese erbringen die vermittelte Lei-stung eigenverantwortlich. Für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung haften allein Ihre Vertragspartner. Zwischen Gast und der Tourist-Info Region Simmern kommt bei einer Reservierung nur ein Vermittlungsvertrag zustande. Im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages ist die Tourist-Info Region Simmern zur umfassenden Informa-tion, Beratung und ordnungsgemäßen Abwicklung der Vermittlungsleistung verpflichtet. Bei Beschwerden sollte der Gast sich daher unverzüglich an seinen Vertragspartner (Beherbergungsbetrieb, Anbieter sonstiger Leistungen, Reiseveranstalter) wenden und Abhilfe verlangen. Hilft dieser der Reklamation nicht ab, steht die Tourist-Info Region Simmern gerne zur Schlichtung bereit.

Reisebedingungen für Pauschalangebote Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen gemäß § 651 a Abs. 1 BGB). Sie werden, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend „Gast“ genannt – und uns als Reiseveranstalter – nachfolgend „Tourismusstelle “ genannt – im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a–m BGB zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Seinen Buchungswunsch kann der Gast mündlich, schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Internet an die Touris-musstelle übermitteln. Dieser Buchungswunsch ist für den Gast noch unverbindlich und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot des Gastes dar. 1.2. Entsprechend dem Buchungswunsch des Gastes übermittelt die Tourismusstelle dem Gast, im Regelfall schriftlich, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Anfragen telefonisch) ein konkretes Angebot mit Leistungen, Prei-sen und Termin und bietet dem Gast den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschrei-bung im Angebot verbindlich an. 1.3. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Angeboten münd-lich übermittelten) Annahmeerklärung des Gastes bei der Tourismusstelle zustande. Mit Zugang dieser Annahme-erklärung bei der Tourismusstelle ist der Reisevertrag rechtsverbindlich abgeschlossen. Die Tourismusstelle über-mittelt dem Gast unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs seiner Annahmeerklärung mit Angaben der Preise und Leistungen und, soweit die Tourismusstelle der Pflicht zur Kundengeldabsicherung unterliegt, den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. Eine solche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Annahmeerklärung bei der Tourismusstelle weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn eingeht. 1.4. Weicht die Annahmeerklärung des Gastes vom Buchungsangebot der Tourismusstelle ab, so ist ein rechts-verbindlicher Vertrag nicht geschlossen. Es liegt ein neues Angebot des Gastes vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots erst zustande, wenn die Tourismusstelle dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist schriftlich oder in Textform durch eine die Änderungen ausdrücklich bestätigende Buchungsbestätigung annimmt. Geht die abweichende Annahmeerklärung des Gastes bei der Tourismusstelle weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn ein, kann die Buchungsbestätigung der Tourismus-stelle auch mündlich oder telefonisch erfolgen. 1.5. Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung 2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsschei-nes im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden.2.2. Ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ist, abweichend von Ziffer 2.1., nicht auszuhändigen, wenna) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis Euro 75,– nicht übersteigt,b) die Tourismusstelle eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzver-fahren unzulässig ist.c) die Reiseleistungen keine Beförderung von und zum Reiseort beinhalten und nach den mit dem Gast getroffenen Zahlungsvereinbarungen der gesamte Reisepreis erst mit Reiseende zahlungsfällig wird.2.3. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung der Tourismusstelle) ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird.2.4. Die Restzahlung ist drei Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.2.5. Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind, der Sicherungsschein übergeben ist und die Touris-musstelle zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezah-lung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Das Recht des Gastes zur Zurückbehaltung einer strittigen, von der Tourismusstelle nach Ver-tragsschluss geforderten Preiserhöhung, bleibt hiervon unberührt.

3. Leistungen 3.1. Die Leistungsverpflichtung der Tourismusstelle ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestäti- gung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt/dem Angebot der Tourismusstelle sowie darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt/im Gastgeberverzeichnis und aus mit dem Gast schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen. 3.2. Leistungsträger (Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe, Sportanbieter, Skiliftbetreiber, Beförderungsunter-nehmen für Schiff, Bus und Fahrbetrieben) sind von der Tourismusstelle nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung der Tourismusstelle, deren Angebot oder Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisever-trages abändern.3.3. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von der Tourismusstelle herausgegeben werden, sind für diese unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen der Tourismusstelle gemacht wurden.

4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss not-wendig werden, und die von der Tourismusstelle nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reise-leistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Tourismusstelle ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die Tourismusstelle dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung 5.1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritts-erklärung bei der Tourismusstelle. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Tourismusstelle Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.5.3. Die Tourismusstelle kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.

Bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen, Pensionenbis 30 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises Bei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwohnungen oder Privatquartieren bis 45. Tag vor Reiseantritt 5 % des Reisepreises bis 35. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises ab 34. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises5.4. Dem Gast bleibt es vorbehalten, der Tourismusstelle nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der gerin-geren Kosten verpflichtet.5.5. Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die Tourismusstelle ihre konkret entstandenen Kosten entspre-chend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Sie ist in diesem Fall verpflichtet, dem Gast ihre Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.5.6. Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbe reiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart oder gebuchter Zusatzleistungen (z.B. Kuranwendungen, Fahrradmiete, Skipass, Konzert und/oder Theaterkarten) vorgenommen (Umbuchung), kann die Tourismusstelle bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen und Pensionen bis 31 Tage vor Reiseantritt, bei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwoh-nungen oder Privatquartieren bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von A 10,00 pro Ände-rungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Gastes, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.5.7. Die Tourist-Info Region Simmern empfiehlt dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Tourismusstelle bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwen-dungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 7.1. Die Tourismusstelle kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchfüh-rung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Tourismusstelle oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündi-gt die Tourismusstelle, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.7.2. Die Tourismusstelle kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:a) Die Tourismusstelle ist verpflichtet, dem Gast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.b) Ein Rücktritt der Tourismusstelle später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.c) Der Gast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die Tourismusstelle in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Gast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Gast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der Tourismusstelle geltend zu machen.

8. Beschränkung der Haftung der Tourismusstelle Die vertragliche Haftung der Tourismusstelle für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit die Tourismusstelle für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden, Anzeigepflicht 9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Tourismusstelle kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Tourismusstelle kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herab-setzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.9.3. Der Reisegast ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich der Tourismusstelle oder der dem Reisenden hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 9.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Tourismusstelle innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reise-vertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Tourismus-stelle erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Tourismusstelle verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet der Tourismus-stelle den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.9.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Tourismusstelle nicht zu vertreten hat.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertrag- lich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Tourismusstelle geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 10.2. Ansprüche des Gastes nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorge-sehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen der Tourismusstelle und dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder die Tourismusstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Tourismusstelle und Gästen, die keinen all-gemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.2. Der Gast kann die Tourismusstelle nur an deren Sitz verklagen. 11.3. Für Klagen der Tourismusstelle gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Kla-ge richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ih-ren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Tourismusstelle maßgebend.

copyright: Deutscher Tourismusverband e.V. Bonn

Lieber Gast,

Kreisstadt Simmern als „Zentrum im Hunsrück“ – Metropole des Schinderhanneslandes

Der Schinderhannesturm als Wahrzeichen der Kreisstadt Simmern erinnert noch heute eindrucksvoll an den berüchtigten Räuber-hauptmann. Dem Schinderhannes gelang von hier aus eine filmreife Flucht, die seinen Ruf als Robin Hood des Hunsrücks endgültig zementierte. Das ehemalige Verlies mit der eindrucksvollen Ausstellung versetzt den Besucher auf anschauliche Art in die Zeit des Schinderhannes, der vor 200 Jahren in Mainz ein spektakuläres Ende fand.

Die Ev. Stephanskirche mit den Grabdenk-mälern der Herzöge von Simmern, das Neue Schloss mit dem Hunsrück-Museum und der ständigen Ausstellung der Sammlung des Hunsrücker Malers und Bildhauers Friedrich Karl Ströher oder die Pfarrkirche St. Josef mit Schätzen aus dem Barock.

Eine gemütliche Fußgängerzone mit einem vielfältigen gastronomischen Angebot, ein modernes Freizeitbad und das Naturfreibad bieten vielfältige Abwechslung. Das Dschun-geldorf unmittelbar am Naturfreibad sowie der weite Schmiedelpark begeistern kleine Besucher, die Waldjugendherberge am Fuße des Soonwaldes gibt anschauliche Einblicke in die Themen „Wald und Natur“.

Alte Fachwerkhäuser wurden mit viel Lie-be restauriert und sind die Schmuckstücke der Dorfstraßen. Freskenmalereien aus dem 13. Jahrhundert beherbergt die Nunkirche bei Sargenroth, in Ravengiersburg steht der „Hunsrückdom“ und Neuerkirch beheimatet im historischen Ortskern das Kulturhistori-sche Museum.

ZentRum im HunsRück

Sehenswertes &

Ausflugsziele Sehenswertes &

Ausflugsziele

Herzlich willkommen

Prospekte und weitere Infos: Tourist-Information Simmern im Neuen Schloss · Am Schlossplatz Telefon 06761 837-296 E-Mail [email protected] www.simmern.de

Postanschrift: Brühlstraße 2 · 55469 Simmern/Hunsrück

Page 14: Region Simmern Buchungskatalog Hunsrück Urlaub 2012

Pictograms:

restaurant on the promises

beergarden

rooms for non-smokers

families are welcome/ suitable for children

balcony/terrace

telephone in the room

Internet access in room

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car park

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swimming-pool

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bikers are welcome

groups are welcome

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we accept credit cards/ec-cards

reduction possible

English spoken

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holidays on the farm

medical care is possible

Accommodation suitable for the handicapped

bed & breakfast

Only for holiday apartements:

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restaurant dans l’hôtel

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nous aimons les familles/ chambres d’enfants

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nous parlons anglais

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démandez nos dépliants

vacances à ferme

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Logis adapté aux besoins des handicapés

nuit avec petit déjeuner

Uniquement pour les app. des vacances:

chambre à coucher

salle de séjour

salle de séjour/chambre á coucher

cuisinette

cuisine

linge de table/literie compris dans le prix

serviettes de toilette compris dans le prix

Deutsches Eck,Koblenz, 58 km

Felsenkirche,Idar-Oberstein, 43 km

Schönburg,Oberwesel, 22 km

Bernkastel-Kues,44 km

Loreley, St. Goarshausen, 30 km

Burg zu Cochem,43 km

Marksburg,Braubach, 58 km

Boppard, 33 km

Burg Eltz,Moselkern, 45 km

Pfalzgraf,Kaub, 25 km

Porta Nigra,Trier, 86 km

Die Ausflugsmöglichkeiten rund um die Kreisstadt Simmern und den Hunsrück sind groß und vielfältig. Da lohnt sich ein Abstecher.

Rhein, Mosel und Nahe lassen sich in nur 15 bis 45 Autominuten mühelos erreichen.

Tourist-Information Simmern im Neuen Schloss Am Schlossplatz Telefon 06761 837-296 · Telefax 06761 837-299 [email protected] · www.simmern.de

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Mosel

Trier

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Bonn

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Mainz

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Rhein

NaheA 61

A 60

A 48

Bernkastel-Kues

CochemTreis-Karden

LoreleyKaub

Rüdeshm.

Idar-Oberstein

Braubach

Zell

Emmels-hausen

Bingen

OberweselBacharach

Wiesbaden

FrankfurtBoppard

B 327 -

Hunsrü

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Rheinböllen

Simmern

Laubach

B 50

KirchbergFlughafen

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