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Region+ Wohnen | Regionalforen 2019
Region+ Wohnen Ve r t e i l u n g r e g i o n a l e r W o h n b a u l a n d b e d a r f e
Regionalforen 2019
Fotos, von links: agl, Markus Pott
Region+ Wohnen | Regionalforen 2019
Begrüßung und Einführung
Stefan Jücker Dezernent, StädteRegion Aachen
Udo Kotzea Leiter Abteilung 3, Bezirksregierung Köln
Region+ Wohnen | Regionalforen 2019
Region+ Wohnen – Verteilung regionaler
Wohnflächenbedarfe im Großraum Aachen
Sabine Feldmann
Bezirksregierung Köln,
Dezernat 32 - Regionalentwicklung
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Planungsprozess – Regionalplanüberarbeitung
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Stand Planungsprozess - Regionalplanüberarbeitung
Plankonzept
- Grundkonzeption Vorranggebiete
Siedlungsraum & Freiraum
- textliche Regelungen in den
Grundzügen
…zu zentralen Themen
- Regionale Verteilung Siedlungsraum
(Region+ Wohnen, Region+
Wirtschaft)
- ggf. zu weiteren Fachthemen
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Stand Planungsprozess - Regionalplanüberarbeitung
Laufende Fachforen
- Region+ Wohnen
- Auftaktveranstaltungen im November 2018
- Großraum Köln 31.01.2019
- Großraum Bonn 12.02.2019
- Großraum Aachen 07.02.2019
- Region+ Wirtschaft
- Auftaktkolloquium Ost 18.02.2019
- Auftaktkolloquium West 25.02.2019
- Fachkolloquium 02.04.2019
Information zum Rheinischen Revier
voraussichtlich am 19.03.2019
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Ziel von Region+ Wohnen
• Die Voruntersuchungen und Kommunalgespräche ergaben, dass vielerorts
die endogenen Wohnflächenbedarfe nicht abzubilden sind
• Der LEP fordert in einem zentralen Ziel von der Regionalplanung, den
Gemeinden eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung zu ermöglichen
• Ziel von Region+ Wohnen: Ermittlung von Flächen für eine Verteilung
regionaler Wohnflächenbedarfe
• Flächenvorschläge können anhand der zuvor verteilten Steckbriefe bis Ende
März 2019 eingereicht werden
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Bevölkerungsvorausberechnung NRW - Ergebnisse 18.01.2019
14 000
14 500
15 000
15 500
16 000
16 500
17 000
17 500
18 000
18 500
2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 2036 2038 2040 2042 2044 2046 2048 2050 2052 2054 2056 2058 2060
Personen in 1 000
Fortschreibung Vorausberechnung 2018 Vorausberechnung 2014
Bevölkerungsentwicklung in NRW 2012 bis 2060 Quelle: IT.NRW
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Bevölkerungsentwicklung NRW und Regierungsbezirk Köln Quelle: IT.NRW
100,9
106,4
96
98
100
102
104
106
2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 2036 2038 2040
Nordrhein-Westfalen
RP Köln
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Bevölkerungsentwicklung 2018 bis 2040 Quelle: IT.NRW
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Veränderung der Bevölkerungszahl 01.01.2040 gegenüber 01.01.2018 Quelle: IT.NRW
Heinsberg
Düren
Aachen
Euskirchen
Bonn
Köln
Rhein-Erft-Kreis
LeverkusenRheinisch-
Bergischer-
KreisOberbergischer-
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Kreis Aachen
(ehem.)
unter 0
0 bis unter 6,5
6,5 und mehr
Veränderung der Bevölkerungszahl01.01.2040 gegenüber 01.01.2018in Prozent
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Siedlungsraum - Plankonzept in zwei Stufen
Stufe I
• Umsetzung der kommunalen Bedarfssituation in siedlungsräumlichen Planskizzen
• Basis „endogener Bedarf“ der Kommunen
• Information der Kommunen mit aktueller Bedarfsberechnung und Bilanzierung der Bedarfe und Reserven für den Planungshorizont 2040 im Januar 2019
Planungsprozess
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Siedlungsraum - Plankonzept in zwei Stufen
Stufe II
Ergebnis aus den Kommunalgesprächen: regionale Lösungen sind erforderlich
Verteilung von „ASB-Überhängen“ auf regionaler Ebene (Region+ Wohnen)
Planungsprozess
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Bilanz der ASB–Darstellungen entsprechend endogenen Bedarf
Text oder Bild
Querformat / gesamte Breite
Datum
14
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Zielgruppe von Region+ Wohnen sind alle Kommunen innerhalb
der Gebietskulisse (SPNV-Haltepunkt – Aachen HBF 30 Minuten)
Gebietsabgrenzung
Region Aachen
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• Um der langfristigen Bevölkerungsentwicklung gerecht zu werden, sind die Anforderungen an die regionalen Standorte hoch
• Kriterien, wie gute Erreichbarkeit und Infrastrukturausstattung stehen im Vordergrund
• Eine urbane Dichte, verbunden mit hoher städtebaulicher Qualität sichert auch bei wieder abnehmender Bevölkerung die Standorte in der Region
Konsequenzen für die Regionalplanüberarbeitung
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Weitere Flächenvorschläge aufgrund aktueller Bilanzen
• Neue Bilanzen der kommunalen Bedarfe wurden im Januar 2019 übermittelt
• Hieraus können sich Flächenvorschläge für den Prozess Region+ ergeben
• Unter Berücksichtigung der vereinbarten Kriterien sowie der
landesplanerischen Vorgaben, z.B. Ziel 2.3
• Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzieht sich innerhalb der regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche
• Die Siedlungsentwicklung der im Freiraum gelegenen Ortsteile ist auf den Bedarf der ansässigen Bevölkerung auszurichten
Daher kommen im Freiraum gelegene Ortslagen für den Region+ Prozess nicht in Frage
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Kriterien-Diskussion
• Erarbeitung der Kriterien Regionalplanung und Büro agl/Prof. Greiving
• Anregungen aus den Auftaktveranstaltungen Köln und Bonn sind aufgenommen
• Zentrale Kriterien sind
- Erreichbarkeit (in Minuten, SPNV-Haltepunkt + schnellste Erreichbarkeit der
vorgeschlagenen Fläche)
- Infrastrukturausstattung (Infrastrukturkarte BRK)
- Bereitschaft zu höherer Dichte (landesplanerische Maßeinheit für Dichte WE/ha)
- Flächenverfügbarkeit
• Vorstellung der Kriterien durch Prof. Greiving
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Wie geht es weiter?
• Flächenvorschläge können bis Ende März 2019 eingereicht werden
• Durchführung des Qualifizierungsverfahrens ab Anfang April
• Berücksichtigung weiterer regionaler Aktivitäten, wie „Bauland an der Schiene“
• Auswertung der Ergebnisse
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Erarbeitung einer ersten Plankonzeption im 1. Halbjahr 2019
mit groben Festlegungen (zeichnerisch und textlich) für den
Siedlungsraum (Vorranggebiete ASB, GIB)
Freiraum (Vorranggebiete BSN, Waldbereiche, Regionale Grünzüge, BGG,
ÜSB, Oberflächengewässer, Deponien)
Abstimmung mit dem Regionalrat im 2. Halbjahr 2019
Beschlussfassung des Grobkonzepts durch den Regionalrat voraussichtlich
Anfang 2020
Fertigstellung Umweltbericht und Vorbereitung des Erarbeitungsbeschlusses,
Einleitung des formellen Planverfahrens
Wie geht es weiter?
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agl Hartz • Saad • Wendl
Landschafts-, Stadt- und Raumplanung
www.agl-online.de
Ansprechpartner:
Andrea Hartz, Sascha Saad, Annika Bastian
In Kooperation mit
Prof. Dr. Stefan Greiving
Der Prozess wird begleitet von:
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Gesprächsrunde: Gemeinsam Wachstum steuern!
Dr. Norbert Reinkober
Nahverkehr Rheinland (NVR)
Prof. Dr. Christiane Vaeßen
Region Aachen Zweckverband
Natascha Rohde
Stadt Aachen
Sabine Feldmann
Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Bezirksregierung Köln
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Schienenkorridor Aachen – Mobil und gemeinsam
Dr. Norbert Reinkober,
Nahverkehr Rheinland (NVR)
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Engpass Infrastruktur: Das Rheinland
Besonders die Nachfrage der S-Bahn
steigt. Von 2015 auf 2016 gab es einen
Zuwachs von 7,6 %!
Angebotszunahme um 10 % seit 2010
Nachfragesteigerung um 22 % seit 2010
2017: 28 % mehr Verspätungen
bei der S-Bahn!
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Graphik: NVR
Rheinisches Revier
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Mobilstationen – Vernetzte Mobilität
Nur wenn Mobilitätsangebote gut vernetzt sind, bieten sie eine attraktive Alternative zum eigenen Pkw
- Fahrradabstellanlagen in der Region
- Bike-Sharing (KVB, SWB…)
- Car-Sharing (Cambio…)
- Bus & Bahn
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Der „Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017 – 2022“ NRW
• angespannte Wohnungsmärkte entlasten und das Pendeln zwischen dem Wohnort und dem
Arbeitsplatz attraktiver gestalten
• zusätzliche Siedlungsflächen an ÖPNV-Achsen einrichten
Ziel: Regional- und Infrastrukturplanung stärker aufeinander Abstimmen
• Baulandpotentiale gemeinsam identifizieren
• Verbesserung / notwendiger Ausbau Infrastruktur am SPNV priorisieren
• Verzahnung durch Mobilitätsangebote mitdenken
• Maßnahmen zur Umsetzung vereinbaren
Text: BEG NRW
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Wie kommt man zu einer (eu)regionalen
Wohnraumentwicklung?
Prof. Dr. Christiane Vaeßen
Region Aachen Zweckverband
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• Steigender Druck auf den Wohnungsmarkt
• Wohnen/Wohnraum ist ein Grundbedürfnis
• Wohnraum betrifft Bevölkerung, Wirtschaft und Politik – aber jeder hat andere Erwartungen und Ansprüche
• Aachen besitzt eine große Besonderheit…
Ausgangslage
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Aachens Besonderheit
© 2019 GeoBasis-DE/BKG (©2009),Google, bearbeitet
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• Informationen zum Wohnraum derzeit nur unzureichend transparent
• Ziel: eine gemeinsame Informations- und Kooperationsbasis im Bereich Wohnen
• Wie sieht der Wohnbaubestand heute euregional aus?
• Mit welchen Veränderungen ist in der Zukunft zu rechnen?
• Welche weiteren wohnrelevanten Daten sind zu berücksichtigen?
• Potenziale und Stärken erkennen und nutzen
• Schwächen und Lücken ausbessern
Die euregionale Komponente
© GeoBasis-DE / BKG 2019, bearbeitet mit WordArt.com
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Integriert planen – Nachhaltig umsetzen
Natascha Rohde
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen,
Stadt Aachen
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45,6 zu 41,9 oder doch die Mitte von…
• Spezielle räumliche Lage Aachens
• Grenzlage innerhalb Deutschlands, Regierungsbezirk Köln, Städteregion, RegionAachen usw.
• Weitere räumliche Randlagen: Metropolregion Rheinland, Rheinisches Reviert, Innovation Valley, …
• Stärken der Region herausarbeiten, Besonderheiten berücksichtigen und den Blick über den Horizont wagen
Quelle: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/regierungsbezirk/index.html
Quelle: Stadt Aachen, Statistisches Jahrbuch 2016
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Statistisches Einerlei oder Dynamik durch Gegensätze
• Dynamik der Bevölkerungsentwicklung und Zusammensetzung, Stichwort: Anteil der Studierenden
• Entwicklung von Arbeitsplätzen
• Hochschullandschaft
• Einpendler – Auspendlerbewegungen
• …
• Bei allen Ansätzen einer gemeinsamen Entwicklung müssen Unterschiede und Potentiale klarer herausgearbeitet werden
Quelle: Stadt Aachen, Wohnungsmarktbericht 2017
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Räumliche Zielbilder für die Entwicklung der Region?
• Ermittlung von Bedarfen + Bewertung von Reserveflächen = Vorschläge von neuen Bereichen ?
• Rechnerisch nicht gedeckter Bedarf für Wohnbauland: 78,5 ha
• Dichte / Mobilität / Qualitäten des Freiraums / Qualitäten der Nachverdichtung / Nachhaltigkeit der Planungen vor dem Hintergrund der demografischen und klimatischen Veränderungen
• Passendes Zielbild entwickeln, sinnvolle Verteilung im Raum ermöglichen und Flexibilität bewahren
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Neuaufstellung Flächennutzungsplan Aachen*2030
• Flächenscharfe Auseinandersetzung mit allen Potentialflächen (Regionalplan und Flächennutzungsplan 1980)
• Ergebnis: Sowohl Rücknahme von Flächen als auch Planung von Neuausweisungen möglich und notwendig
• Bedarfe sowohl für Wohnen als auch für Gewerbe größer als Potentiale
• Kollision mit Zeitplan zur Neuaufstellung Regionalplan, Stichwort „Weiße Flecken“
• Folge: Wesentliches Entwicklungspotential könnte weder für Wohnen noch für Gewerbe genutzt werden
• Finden einer Lösung, um Entwicklungen innerhalb des Stadtgebietes von Aachen zu ermöglichen
Quelle: Stadt Aachen, BKR Aachen
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Dichte und Mobilität
Quelle: Stadt Aachen, Statistisches Jahrbuch 2016
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Neue Potentiale eröffnen sich…
Beispiel: Charlottenhöfe, 17.500m², 150-200 WE + KITA
Franzstraße, 4.700m², 120 WE
Luisenhöfe, 17.500m², 150-200 WE + KITA
VEGLA, 9.200m², 90 WE + 100 Studenten WE + KITA + Gewerbe
Architekten: Kadawittfeldarchitektur, Aachen
Architekten: HPP Architekten, Aachen Architekten: Hector3, Düsseldorf
… auf Flächen, die bislang nicht im Fokus standen
• Areal mindergenutzt
• Bereich städtebaulich ungeordnet
• Bisherige Nutzung entfällt
• …
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Methodik zur Bewertung von Flächen
für regionale Wohnbaulandbedarfe
Prof. Dr. Stefan Greiving
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Rahmenbedingungen für den Eignungscheck
• Aus gutachterlicher Sicht ist es erforderlich, auf ein Zielsystem als normative Basis zurückgreifen zu können, vor
dessen Hintergrund die ermittelten Sachverhalte (= Flächeneignung) bewertet werden können.
Das Zielsystem ergibt sich aus den Plansätzen des Landesentwicklungsplans NRW
• Die Beurteilung der Eignung einer Bewertungsmethode hat anwendungsbezogen,
d. h. für den jeweils relevanten Fall zu erfolgen.
Es wird ein Bewertungssystem mit quantitativ messbaren Indikatoren verwendet.
Dabei wird der Bewertungsvorgang über den Eignungscheck formalisiert.
Alle Teile des Zielsystems werden über Indikatoren abgebildet.
Klare Trennung in Ausschluss- und Eignungskriterien. Die Reihenfolge der Bewertungsschritte ergibt sich
daraus, dass jeweils nur für die übrig gebliebenen Flächen die Eignung bzw. nur für geeignete Flächen
Restriktionen ermittelt werden müssen.
• Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Ablauf und Ergebnis der Bewertung müssen für den Entscheidungsträger,
aber auch die Betroffenen durchschaubar und nachvollziehbar sein.
Daher wird heute der Eignungscheck transparent erläutert und mit den Kommunen weiterentwickelt.
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Vorgehensweise
Region+ Wohnen
Formales Verfahren
Regionalplan
Flächenkontingent
Priorisierung
der Flächen
Raumordnerische
Abwägung
Ausschlusskriterien
Eignungskriterien
Konkurrierende
Raumnutzungen
und -funktionen
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Ausschlusskriterien (Stufe 1) gemäß Raumordnungs- und Fachrecht
• Natur- und Artenschutz: Naturschutzgebiet, Nationalpark, Wildnisgebiete, Natura 2000-Gebiete (FFH- und
Vogelschutzgebiete), Biotopverbundflächen Stufe I, Landschaftsbildeinheiten von herausragender Bedeutung,
Betroffenheit verfahrenskritischer Arten
• Wasserrecht: geplante Talsperre gemäß geltendem Regionalplan, festgesetzte und vorläufig gesicherte
Überschwemmungsgebiete, festgesetzte und geplante Wasserschutzgebiete (Zonen I + II),
Heilquellenschutzgebiete
• Abstandserfordernisse/ Infrastruktur: Leitungstrassen von Höchstspannungsleitungen
(ohne Schutzabstand), Lärmschutzzone Flughafen (Nachtschutz- und Tagschutzzone I), Sicherheitszone
(Tagebau), Stollen, unterirdische Leitungen mit Überbauverbot, Windkraftzonen
• Raumordnerische Vorgaben Siedlungsplanung/ Freiraumschutz:
Konflikt zu raumordnerischen Zielen, z.B.
bandartige Entwicklung, Widerspruch zu kompakter Siedlungsentwicklung
hohe Zerschneidungswirkung
erhebliche Verengung Regionaler Grünzüge
Inanspruchnahme von Waldflächen
• Zudem langfristig entgegenstehende Nutzungen: z.B. baulich genutzte Grün- oder Gemeinbedarfsflächen
(Schwimmbad, Sportplatz, Regenrückhaltebecken, Feuerwehrstandort), Altlasten, die eine wirtschaftliche
Nutzung verhindern o.ä.
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Eignungskriterien: Methodisches Vorgehen
Grundprinzipien:
• Indikatoren, die sich in Zahlenwerten (km, ha, etc.) erfassen lassen, werden
auch in Zahlenwerten („kardinal“) gemessen.
• Folglich kann hier auf die Bildung von Klassen, die im Rahmen der Workshops
vielfach hinterfragt wurden, verzichtet werden.
• Stattdessen werden alle Merkmalsausprägungen „normalisiert“ (auf einer Skala
von 0-1), um sie vergleichbar zu machen (z. B. Erreichbarkeit in km mit der
Versorgungssituation in Punkten).
• Der Wert 1 ist dabei die größte Zielerreichung (z. B. Lage unmittelbar an einem
SPNV- Haltepunkt, beste Infrastrukturausstattung im Untersuchungsraum).
• Der Wert 0 bedeutet, dass keinerlei Merkmalsausprägung vorliegt (z. B. keine
Infrastruktur, keine Flächenverfügbarkeit).
• Alle anderen Flächen werden entsprechend ihrer Merkmale proportional dazu
zwischen 0 und 1 eingeordnet. Dies gilt auch für den Fall, dass Merkmale
weiter über Klassen erhoben werden (z.B. bei Verfügbarkeit).
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• Es wird über alle Eignungskriterien ein Eignungsranking aller gemeldeter Flächen erzeugt.
• Keine Fläche fällt aus dem Raster, nur weil ein Eignungskriterium (eben nicht als
Ausschlusskriterien zu verstehen!) nicht erfüllt ist.
• Das Gewicht der einzelnen Kriterien ergibt sich aus dem politischen Zielsystem:
• Kriterien, die auf ein Ziel der Raumordnung zurückgehen (Versorgungssituation, Eignung für
höhere Baudichten), werden doppelt gewichtet.
• Gilt auch für Erreichbarkeit, da hier der neue Regionalplan einen Plansatz in Zielqualität
vorsieht.
• Kriterien, die auf einen Grundsatz zurückgehen, oder sich nur aus der Begründung eines
Plansatzes ableiten lassen, werden einfach gewichtet (Verfügbarkeit).
• Die Einordnung jeder einzelnen Fläche im Ranking ergibt sich dann aus zwei Schritten:
1. Die Merkmalsausprägung eines Indikators (z. B. 0,43 beim Indikator Erreichbarkeit einer
Fläche) wird mit dem Gewicht des Indikators multipliziert. Das Ergebnis lautet 0,43 x 2 = 0,86.
2. Die vier Einzelergebnisse werden zu einem Gesamteignungswert addiert.
• Dieser Ansatz ist dynamisch, d. h. mit jeder neu gemeldeten Fläche kann sich das Ranking
verändern, da hier die relative Eignung der Flächen untereinander gemessen wird.
Flächenranking
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Eignungskriterium 1: Erreichbarkeit
Leitet sich aus G 6.2-2 LEP NRW ab: „Vorhandene
Haltepunkte des schienengebundenen öffentlichen
Nahverkehrs sollen bei der Ausrichtung der Sied-
lungsentwicklung besonders berücksichtigt werden.“
30 min Suchraum war nur für die Ansprache der
Kommunen relevant.
Kardinal gemessen wird (ohne Klassen oder
Schwellenwerte):
1. die ÖPNV-basierte Bruttofahrtzeit von Aachen-Hbf
bis zur letzten SPNV-Haltestelle, die die potenzielle
Wohnbaufläche anbindet
2. Bruttofahrtzeit von der SPNV-Haltestelle bis zur
potenziellen Wohnbaufläche mit dem schnellsten
Verkehrsmittel
Addition der beiden Bruttofahrtzeiten zur Gesamt-
bruttofahrtzeit.
Die Fläche mit der geringsten Fahrtzeit erhält den
Wert 1, alle anderen Flächen bekommen
proportional zur Entfernung einen entsprechenden
Wert.
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Eignungskriterium 2: Versorgungssituation
• Die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen ist ein zentraler Baustein der
Daseinsvorsorge und damit Auftrag der Raumordnung zur Sicherung gleichwertiger
Lebensverhältnisse.
Geht auf LEP 6.1-1 Ziel („Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung“) zurück: „Die
Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an […] den vorhandenen Infrastrukturen
[…] auszurichten.“
• Hier liegt bereits eine Infrastrukturerhebung der BRK vor, die u.a. die medizinische, soziale
Infrastruktur, Bildungseinrichtungen, Dienstleistungen und die Nahversorgung zu einem
Flächenwert aggregiert (ohne Gewichtung!).
• Der größte gemessene Punktwert 48 bekommt die Merkmalsausprägung „1“, Bereiche, die über
keine Infrastruktur, d. h. den Punktwert 0 verfügen, die Ausprägung „0“. Alle anderen Bereiche
werden mit ihrem Punktwert entsprechend proportional zwischen 0 und 1 eingeordnet.
• Der im Zuge der Entwicklung größerer Quartiere beabsichtigte Neubau von
Versorgungsinfrastruktur kann bei der Flächeneignung mangels belastbarer und vergleichbarer
Daten (die Planung kann überwiegend nur Angebote schaffen, aber nicht für deren Umsetzung
sorgen) nicht berücksichtigt werden.
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Quelle: Bezirksregierung Köln auf Grundlage von Geobasis NRW 2013
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Eignungskriterium 3: Verfügbarkeit
Geht auf die Begründung zu Ziel 6.1-1 LEP NRW zurück: „Bei der Festlegung eines
neuen Siedlungsraums ist die Marktfähigkeit der Flächen zu berücksichtigen“.
• Die Verfügbarkeit hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, in erster Linie von den
Eigentumsverhältnissen und der Mitwirkungsbereitschaft Dritter.
• Weitere relevante Aspekte der Verfügbarkeit werden unter Ausschluss- oder
Restriktionskriterien gefasst (z. B. Altlasten oder andere Raumwiderstände).
• Es wird dennoch davon ausgegangen, dass auf kommunaler Ebene aufgrund der
Kenntnis der spezifischen Situation eine erste Einschätzung vorgenommen werden
kann.
• Im Ergebnis der Workshops werden folgende Klassen gebildet:
• Bereits vollständig im Zugriff der Stadt = 1
• Teilweise im Zugriff der Stadt = 0,75
• Einfache Eigentumsverhältnisse (verhandlungsbereiter Einzeleigentümer) = 0,5
• Schwierige Eigentumsverhältnisse (vielfältige Eigentümerstruktur) = 0,25
• „unwilliger“ Verkäufer = 0
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Eignungskriterium 4: Eignung für höhere Baudichte
• Die regionalen Wohnbaulandbedarfe bringen urbanes Wohnen in die Fläche. Es geht dabei
nicht um die eigenen Wohnflächenbedarfe der Kommunen, sondern um Bedarfe der
Kernstädte, die mangels Flächenverfügbarkeit nicht in diesen realisiert werden können.
Geht auf LEP 6.1-1 Ziel „Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung“ zurück: „Die
Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an der Bevölkerungsentwicklung, der
Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den naturräumlichen und
kulturlandschaftlichen Entwicklungspotenzialen auszurichten.“
• Insofern strebt die BRK an, auf den dafür geeigneten Flächen höhere Baudichten zu
unterstützen.
• Genaue Angaben sind schwer zu treffen. Daher wird die mögliche Baudichte über folgende
Klassen bewertet:
• > 60 WE/ha = 1
• 50 - 60 WE/ha = 0,8
• 40 - 50 WE/ha = 0,6
• 30 - 40 WE/ha = 0,4
• 20 - 30 WE/ha = 0,2
• < 20 WE/ha = 0
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Eignungskriterium 5: Besondere Umsetzungsmerkmale
• Hierunter werden Aspekte einer besonderen Qualifizierung der betreffenden
Fläche gefasst. Es kann sich beispielsweise um Konversionsflächen
handeln oder um eine Fläche, die im Rahmen einer interkommunalen
Kooperation bereits für Wohnbauzwecke vorgesehen ist. Bitte vermerken
Sie hier die für Sie wichtigen Aspekte im Steckbrief.
• Dieses Eignungskriterium lässt sich quantitativ nicht erfassen. Es fließt
daher nicht direkt in das Flächenranking ein, sondern wird später im
Rahmen der raumordnerischen Abwägung verbal-qualitativ berücksichtigt.
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Flächengröße
• Der Aufwand einer Erschließung, insbesondere bei regionalen
Wohnbaulandbedarfen, reduziert sich mit der Flächengröße. Zudem
bezieht sich die raumordnerische Steuerung auf raumbedeutsame
Vorhaben.
Darstellungsschwelle >10 ha ergibt sich aus Abschnitt II § 3 Abs. 2 PlanVO NRW.
Die Flächengröße spielt dementsprechend eine wichtige Rolle,
gleichwohl ist voraussichtlich eine dezentrale Verteilung der
Flächenpotenziale besser zu realisieren als die Umsetzung weniger
großer Flächen.
• Die Flächengröße selber lässt sich nicht auf einen Plansatz im LEP
zurückführen und wird daher zwar erhoben, aber nicht länger als
Eignungskriterium verwendet.
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Darstellung und Diskussion
von Beispielen der teilnehmenden Kommunen
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Erläuterung und Flächenbewertung auf Basis
fiktiver Beispiele
Prof. Dr. Stefan Greiving
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Eignungskriterium
Gewicht Fläche 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Erreichbarkeit in
Minuten
2
Merkmalsausprägung
19,00 51,00 67,00 20,00 34,00 11,00 40,00 28,00 55,00 45,00
Normalisierung
0,86 0,29 0,00 0,84 0,59 1,00 0,48 0,70 0,21 0,39
Teilnutzen
1,71 0,57 0,00 1,68 1,18 2,00 0,96 1,39 0,43 0,79
Versorgungsituation
in Pkt.
2
Merkmalsausprägung
48,00 27,00 6,00 28,00 20,00 43,00 14,00 26,00 30,00 9,00
Normalisierung
1,00 0,56 0,13 0,58 0,42 0,90 0,29 0,54 0,63 0,19
Teilnutzen
2,00 1,13 0,25 1,17 0,83 1,79 0,58 1,08 1,25 0,38
Verfügbarkeit 1
Merkmalsausprägung
0,25 1,00 1,00 0,50 0,50 0,50 0,75 0,75 0,00 0,00
Normalisierung
- - - - - - - - - -
Teilnutzen
0,25 1,00 1,00 0,50 0,50 0,50 0,75 0,75 0,00 0,00
Eignung für höhere
Baudichten in WE/ha 2
Merkmalsausprägung
20-30 30-40 20-30 40-50 30-40 >60 50-60 40-50 <20 30-40
Normalisierung
0,20 0,40 0,20 0,60 0,40 1,00 0,80 0,60 0,00 0,40
Teilnutzen
0,40 0,80 0,40 1,20 0,80 2,00 1,60 1,20 0,00 0,80
Summe (Maximalwert 7,0)
4,36 3,50 1,65 4,55 3,31 6,29 3,90 4,43 1,68 1,96
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Fazit und Ausblick
Sabine Feldmann
Bezirksregierung Köln,
Dezernat 32 - Regionalentwicklung
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Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
www.bezreg-koeln.nrw.de
Ansprechpartner:
Sabine Feldmann
agl Hartz • Saad • Wendl
Landschafts-, Stadt- und Raumplanung
www.agl-online.de
Ansprechpartner:
Andrea Hartz, Sascha Saad, Annika Bastian
In Kooperation mit
Prof. Dr. Stefan Greiving
Prozessteam Veranstalter