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Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel am Beispiel des Kreises Pinneberg Dokumentation des 2. Praxispartner Workshop 15. September 2011, Hamburg

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Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel am Beispiel des Kreises Pinneberg

Dokumentation des 2. Praxispartner Workshop15. September 2011, Hamburg

Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel2

HafenCity UniversitätHamburgHCUHCU

Inhalt

Summary

1 Einleitung Prof. Dr. Jörg Knieling, HafenCity Universität Hamburg Ernst Hansen, Innenministerium Schleswig Holstein

2 Raumrelevante Handlungserfordernisse zur Klimaanpassung im Kreis Pinneberg Sonja Schlipf, HafenCity Universität Hamburg

3 Regionalplanerische Festlegungen mit Bezug zur Klimaanpassung im Kreis Pinneberg Thomas Zimmermann, HafenCity Universität Hamburg

4 Schlussfolgerungen

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3Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel

Summary

The feasibility study in the county Pinneberg initated by BaltCICA emphasized the opportunities and implementation options of legally binding designations on regional level in order to achieve resilient settlement structures.

The county Pinneberg is part of the Metropolitan Region Hamburg (MRH) and part of the “planning area 1” of Schleswig Holstein. The fi ve diff erent “planning areas” in Schleswig Holstein are in charge of the development of the regional plans. Compared with the other counties of the planning area 1, Pinneberg has to cope with several future challenges like the increasing pressure of settlement deve-lopment at the edge of the Hamburg metropolitan area, the sea level rise and its consequences especially for the land use within the intensively agriculturally used marshland.

The aim of the feasibility study was to develop recommendations on designations on the level of regional planning regarding the development of resilient settle-ment structures and climate adaptation. Based on a nationwide survey (Germany) of potential regional planning designations for a climate-adapted spatial develop-ment are discussed. In line with the feasibility study within the county Pinneberg an analysis of regional planning designations, an analysis of specifi c frameworks in the model area and a development/testing of designations and derivation of po-licy recommendations have taken place. Moreover, they have been debated with experts from the MRH in interviews and workshops.

Regional planning designations enable resilient settlement structures in order to address current and future climate impacts in the fi eld of storm surges and fl oo-ding. In this respect the function of open spaces and the issue of building pre-cautions (since building prohibitions are politically diffi cult to communicate) are highly important.

This documentation shows the results of the expert workshop where the designa-tions for the implementation of resilient settlement structures by regional plan-ning has been discussed. The following topics have been suggested to support these structures by the invited regional planners:

● Integration of adaptation aspects into the “principles” and “goals of spatial planning” of the regional land use plans● Regional green belts as multifunctional instruments● The integration of the results and substantiated surveys on the spatial eff ects of climate change generated by sectoral spatial planning

Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel4

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I. Begrüßung und Einleitung

Jörg Knieling und Ernst Hansen begrüßen die Anwesenden zum 2. Praxispartner-workshop zur Anpassung der Siedlungsentwicklung an den Klimawandel in der Metropolregion Hamburg. Im Workshop sollen die ersten Zwischenergebnisse der BaltCICA Machbarkeitsstudie zu regionalplanerischen Festlegungen zur Kli-maanpassung am Beispiel des KLIMZUG-Modellgebiets Kreis Pinneberg vorge-stellt und diskutiert werden. Herr Knieling und Herr Hansen heben beide die Be-deutung der Machbarkeitsstudie für die Metropolregion Hamburg (MRH) hervor.

Die Machbarkeitsstudie zu regionalplanerischen Festlegungen zur Klimaanpas-sung hat zum Ziel, anhand des Modellgebiets Kreis Pinneberg zu prüfen, welche Festlegungsmöglichkeiten der Regionalplanung im Planungsraum 1 in Schleswig Holstein zur Verfügung stehen, um vorausschauend mit den Folgen des Klima-wandels in der Metropolregion zu planen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie können eine erste Stufe für einen Planungsbeitrag „Klimagerechte Raumentwick-lung“ in der Metropolregion Hamburg sein. Die Machbarkeitsstudie wird sowohl Möglichkeiten für regionalplanerische Festsetzungen für den Planungsraum 1 beschreiben als auch teilräumlich Aussagen zum Kreis Pinneberg treff en.

In der Machbarkeitsstudie für den Planungsraum 1 in Schleswig Holstein sind fol-gende Arbeitspakete enthalten:

● Analyse regionalplanerischer Festsetzungen zur Klimaanpassung (bundesweiter Vergleich)

● Analyse der spezifi schen Rahmenbedingungen der Fallbeispielregion

● Entwicklung/Test von Festlegungen und Ableitung von Handlungs- empfehlungen für regionalplanerische Festlegungen zur Klimaanpassung im Beispielraum (Kreis Pinneberg)

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5Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel

I I. Raumrelevante Handlungserfordernisse zur Klimaanpassung im Kreis Pinneberg

Einführend stellt Sonja Schlipf die Ergebnisse der Interviews vor, die sie mit ver-schiedenen Akteuren auf Landes- und Kreisebene geführt hat. Ziel der Interviews war es zu ermitteln,

● wie verschiedenen Akteure im Planungsraum 1 die Folgen des Klimawandels einschätzen,

● welche Räume im Kreis besonders vom Klimawandel betroff en sind,

● welche Informationen als Entscheidungsgrundlage den Akteuren bereits vorliegen und

● wie sie die Wirkung des Regionalplans im Planungsraum 1 hinsichtlich einer Steuerung der Handlungsbedarfe zur Klimaanpassung einschätzen.

Gemeinsam mit den Vertretern der Kreisverwaltung Pinneberg wurden die Hand-lungsfelder Siedlungsklima, Biotopverbund sowie Binnenhochwasserschutz und Küstenschutz für die Analyse der Regionalplanung ausgewählt. Diese haben aus der Sicht der Akteure eine besondere Relevanz in der Auseinandersetzung mit den Klimafolgen auf regionaler Ebene.

Land- und forstwirtschaftliche Aspekte mit Bezug zur Klimaanpassung thematisiert die Machbarkeitsstudie nicht. In der Landes- und Regionalplanung Schleswig Holsteins werden zurzeit keine regionalplanerischen Festsetzungen gemacht, die eine direkte Aussage zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Frei-fl ächen treff en. Der Einfl uss und die Steuerungsmöglichkeiten durch die formelle Regionalplanung ist hier vergleichsweise niedrig. Da der Anteil der Waldfl ächen

Abb: 1 Kreis Pinneberg in der MetropolregionQuelle: Metropolregion Hamburg 2011 (http://metropolregion.hamburg.de/karte/)

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2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel6

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im Planungsraum 1 gering ist, gibt es hierfür keine besondere Fachplanung. In anderen Bundesländern wird die Bearbeitung und Nutzung der landwirtschaftli-chen Flächen im Rahmen von Fachplänen sowie der „guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung“ und im Rahmen des Cross Compliance ab-gestimmt und gesteuert. Der Planungsbehörde liegen zudem keine strategischen Empfehlungen und Bodenwertinformationen der Fachbehörden vor. Der steigende Nutzungsdruck auf landwirtschaftliche Flächen durch den Anbau nachwachsender Rohstoff e, dem Naturschutz, der Wind- und Wassererosion sowie der Retentions-raumerweiterung und der damit einhergehenden extensiven Bewirtschaftung macht auf diesen Flächen hingegen eine übergeordnete Steuerung erforderlich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stimmten überein, dass für die Berücksichti-gung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung die landwirtschaftliche Fachpla-nung zuständig ist.

Siedlungsklima

Der Kreis Pinneberg liegt im Nordwesten des Hamburger Siedlungsgebiets. Das Kreisgebiet ist bei einer meist vorherrschende Süd-West-Wetterlage (Luv) wenig vom Überwärmungseff ekt Hamburgs betroff en. Der Einfl uss der Freifl ächen auf das Siedlungsklima Hamburgs ist bedeutend. Die vorhandenen die Siedlungsachsen begleitenden Freiräume unterstützen die Frischluftzufuhr und den Luftaustausch

Abb: 2 Siedlungsklima Metropolregion Hamburg Quelle: Max-Planck-Institut für Meteorologie 2011

im Hamburger Stadtgebiet. Werden diese durch Barrieren behindert, ist die Frisch- und Kaltluftzufuhr dieses Gebiet beeinträchtig. Im Kreis Pinneberg können die Siedlungskörper Elmshorn und Pinneberg gering-fügig Wärmeinseln ausbilden. Dieser Eff ekt wird durch die nicht bebauten Flussau-

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2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel

en von Krückau und Pinnau abgeschwächt, indem sie Frischluftschneisen für diese beiden Innenstädte sein können.

Trotz des eher als gering einzuschätzenden Gefahrenpotentials durch städtische Überwärmung erscheint eine Darstellung von temperaturbedingten Risikoberei-chen und Frischluftschneisen als sinnvoll. Die Teilnehmer erörtern, ob besonders die Siedlungsentwicklung in den Zwischenräumen der Entwicklungsachsen, für eine zukünftige Gewährleistung der Frischluftzufuhr in den Stadtkern Hamburgs, beschränkt werden sollte. Die Konzentration der Siedlungsentwicklung entlang der Entwicklungsachsen könnte dies unterstützen. Einerseits werden so zusam-menhängende Freiräume gesichert. Andererseits kann eine starke Konzentration der Siedlungskörper entlang der Achsen entstehen, die keine gute Durchlüftung in den Siedlungen ermöglicht und Hitzeinseln begünstigt. Hier ist eine diff erenzierte Betrachtung unumgänglich. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wo die Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung liegen sollen.

Eine stadtklimatologische Untersuchung sowie eine Klimamodellierung würde die Entwicklung von Festsetzungen in der Regionalplanung ermöglichen und konkre-tisieren. Für das gesamte Stadtgebiet Hamburgs werden bereits stadtklimatische Untersuchungen in einem von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt be-auftragten Gutachten durchgeführt, das zu Beginn 2012 fertig gestellt sein wird.

Biotopentwicklung

Bedeutende Biotoptypen im Kreis Pinneberg sind das Deichvorland an der Elbe, die Flussauen, insbesondere der Krückau und Pinnau, sowie die zahlreichen Moore. Im Folgenden wird beschrieben, welche Auswirkungen der Klimawandel auf diese Bio-toptypen haben kann und welche Steuerungsmöglichkeiten die Regionalplanung hier hat.

Die erhöhte Fließgeschwindigkeit der Elbe gefährdet das Deichvorland und redu-ziert dessen Schlickbereiche, die eine besondere ökologische Bedeutung haben. Ursachen hierfür können sowohl der steigende Meeresspiegel als auch die Elbver-tiefung sein.

Die Flussauen werden heute schon als besondere Bindeglieder im Biotopverbund gesehen. Eine Vernetzung der Biotope über die Flussläufe wird als Chance gesehen, Wanderungsbewegungen unterschiedlicher Arten zu ermöglichen. Hier können Sy-nergien zwischen den Belangen des Biotopschutzes, des Hochwasserschutzes, des Siedlungsklimas und des Freiraumschutzes sinnvoll aufgegriff en werden.

Weiterhin bietet die Vielzahl an Mooren im Kreis Pinneberg durch ihre hohe Verdun-stungsrate und nächtliche Abkühlungseff ekte ein Potential zur damit verbundenen

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2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel8

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Abmilderung des Siedlungsklimas und zur Erweiterung der Biotopvernetzung.

Es wird angenommen, dass sich die Vegetationszonen durch den Klimawandel so verschieben, dass eine zunehmenden Ausbreitung der Baumschulen nach Norden attraktiv sein könnte. der Kreis Pinneberg ist bekannt für seine zahlreichen Baum-schulen. Ein Teil der Aufzucht der Bäume fi nden in Töpfen statt, die auf starkverdich-tetem Boden stehen. Im Gegensatz zu anderen landwirtschaftlichen Bewirtschaf-tungsarten ist die Bodennutzung der Baumschulwirtschaft sehr intensiv. Somit ist eine stärkere Bodenversiegelung in diesen Räumen wahrscheinlich.

Hochwasser

Die durch den Klimawandel bedingte Zunahme der Wahrscheinlichkeit sowohl der Starkniederschläge als auch der Sturmfl uten erhöht im Planungsraum 1 die Hoch-wassergefahr. Betroff en sind hier vor allem die Elbmarschen und die Flussauen von-Pinnau und Krückau. Pinnau und Krückau sind tidebeeinfl usst. Die Sperrwerke an der Elbe regulieren den Tidehub der beiden Flüsse, die jeweils bis Pinneberg und Uetersen eingedeicht sind. Im Fall einer Sturmfl ut, die zeitlich mit einem Starkrege-nereignis zusammenfällt, bestünde Überschwemmungsgefahr für die Bereiche zwi-schen den Deichen. In diesem Fall wären die Sperrwerke geschlossen.

Die Deiche und Sperrwerke sind auf ein HQ 100 und 36 Stunden (3 Tiden) ausge-

Abb: 3 Biotopverbund Quelle: LLUR 2011 (Umweltatlas-SH: www.umweltdaten.landsh.de/atlas/)

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2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel

richtet. Es stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß Überschwemmungen hinter den Deichen auftreten können, wenn sie über diese angenommene Bemessungsgrenze hinausgehen. Eine eingeschränkte Bebauung und Siedlungsentwicklung in den von Hochwasser besonders gefährdeten Bereichen (Elbmarsch) erscheint als sinnvoll. Die Überschwemmungsgebiete werden bis Ende 2011 gemäß Wasserhaushaltgesetz (WHG)neu berechnet und bestimmt. Einzelne Gemeinden wollen jedoch in diesen Gebieten Siedlungsentwicklung betreiben. 2002 hat es bereits ein Hochwasser in der Haseldorfer Marsch gegeben, dessen Ursache unter anderem die fehlende An-passung der Regenwasserbewirtschaftung an die Siedlungsfl ächenerweiterung war.

Es wird eine Ausweisung von Raumordnungsgebieten für den vorbeugenden Hoch-wasserschutz vorgeschlagen, die ausgewählten Bereiche von einer weiteren Sied-lungsentwicklung freihält. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer halten dies für sinnvoll, jedoch ist dazu eine fachplanerische Grundlage, unter anderem durch die Dokumentation der Extremwetterereignisse, erforderlich.

Um gegenwärtigen und zukünftigen Klimafolgen im Bereich Sturmfl ut und Hoch-wasser zu begegnen, wird den Funktionen des Freiraumes und dem Thema Bauvor-sorge eine hohe Bedeutung beigemessen. Bauverbote sind politisch schwer kom-munizierbar.

Abb: 4 Hochwassergefährdete Bereiche im Kreis PinnebergQuelle: Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein TK 25.000

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III. Regionalplanerische Festlegungen mit Bezug zur Klimaanpassung im Kreis Pinneberg

Mit Bezug zum Kreis Pinneberg als Modellgebiet behandelt das Forschungsprojekt KLIMZUG NORD im Forschungsfeld „Regionalplanerische Festlegungen mit Bezug zur Klimaanpassung“ die folgenden Forschungsfragen:

● Welche Rolle kann die Regionalplanung bei der Klimaanpassung einnehmen?● Was sind die dringenden Herausforderungen für die Regionalplanung bei der Klimaanpassung?● Welche Möglichkeiten bieten Festlegungen in Regionalplänen zur Klimaanpassung?

Thomas Zimmermann erläuterte einführend den Zwischenstand der bundesweiten Auswertung von von regionalplanerischen Festlegungen zur Klimaanpassung. Nach bundesweiter Auswahl von 24 Regionalplänen wurden die Festlegungen dieser Plä-ne nach Handlungsfeldern zur Klimaanpassung und nach ihrer normativen Rege-lungsqualität mit Hilfe einer Software zur qualitativen Datenverarbeitung (MaxQDA) codiert. Die codierten Festlegungen der analysierten Pläne wurden im weiteren Ver-lauf ausgewertet, mit den Festlegungen im Planungsraums 1 verglichen und innova-tive Festlegungen zur Klimaanpassung herausgestellt. In seinem Vortrag stellte Herr Zimmermann innovative Festlegungen für die relevanten Handlungsbereiche der Klimaanpassung im Kreis Pinneberg vor.Die Diskussion thematisierte die unterschiedliche Bedeutung von Zielen, Grundsät-zen und Raumordnungsgebieten.

Vorbeugender Hochwasserschutz:

Im Bereich Hochwasserschutz ist der dezentrale Regenwasserrückhalt eine Mög-lichkeit, die Gefahr der Hochwasserentstehung durch bebauungsbedingte Abfl üsse bereits im Vorfeld abzuwenden. Die Region Westsachsen (2008) stellt in diesem Zu-sammenhang die Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Regenwasserrück-halts in einer Karte dar.

Eine fl ächenscharfe Abgrenzung von Bereichen zum Regenwasserrückhalt kann in anderen Bereichen zu Nutzungseinschränkungen führen und ist im Planungsraum 1 aufgrund fehlender fachlicher Grundlagen schwer zu realisieren.

Eine Thematisierung entsprechender Festlegungen ist im weiteren Verlauf der Machbarkeitsstudie möglich. Kartografi sche Darstellungen erscheinen in diesem Zusammenhang als sinnvoll. Sie veranschaulichen Probleme für weitere Planungs-ebenen. Mit Hilfe von Festlegungen kann die Regionalplanung dazu beitragen, Schadenspotenziale in potenziellen Überfl utungsbereichen zu verringern.

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2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel

Der Regionalplan Südhessen (2011) verfolgt mit seinen Festlegungen ein abgestuftes Risikokonzept, indem er in bestimmten besonders stark von Überschwemmungen-betroff enen Bereichen mit Hilfe eines Vorranggebietes Bebauung ausschließt. In geringer gefährdeten Bereichen werden Vorbehaltsgebiete ausgewiesen, in denen keine hochwassergefährdeten Vermögenswerte angehäuft und Maßnahmen der Bauvorsorge getroff en werden sollen. Der Regionalplan Köln (2009) verpfl ichtet die Kommunen in Vorranggebieten dazu, auf das Risiko der Hochwassergefährdung im Rahmen der Bauleitplanung hinzuweisen.

Biotopvernetzung/ Grünzüge

Regionale Grünzüge sind ein wirksames Instrument zum Freiraumschutz in Verdich-tungsräumen. Als multifunktionales Instrument können sie Freiräume für unter-schiedliche Belange, wie z.B. die Vernetzung von Biotopen und die Sicherung von

Kaltluftbahnen sichern. Im Ordnungsraum haben Grünzäsuren neben regionalen Grünzügen eine wichtige Bedeutung für den Biotopverbund, das Siedlungsklima und den Freiraumschutz.

Die Teilnehmenden stimmen darin überein, dass mit multifunktionalen Instrumenten der Freiraum wirksam vor einer Bebauung geschützt wird. Beide Instrumente sind somit für die Regionalplanung wichtig und ausbaubar. Notwendig ist jedoch eine fachliche Untermauerung, wenn entsprechende Raumordnungsgebiete festgelegt werden. Als problematisch erweist sich die schwindende Akzeptanz bei den Ge-meinden bei zunehmendem Siedlungsdruck. Da diese nicht parzellenscharf abge-

Abb: 5 Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Hochwasserschutz Quelle: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (2005); Regionalplan Planungsraum IV

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2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel12

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IV. Perspektiven und weiteres Vorgehen im Projekt

Bedeutung von Zielen, Grundsätzen und Raumordnungsgebieten

In der nachfolgenden Diskussion wurden die Bedeutung und Wirkung von Zielen und Grundsätzen in den Regionalplänen erörtert. Zudem wurde hervorgehoben, dass Festlegungen mit räumlichem Bezug für die Raumentwicklung eine besondere Wirkung entfalten. Dies wird im folgenden Abschnitt beschrieben.

Ziele der Raumordnung sind gemäß § 3 Abs.1 Nr.2 ROG „verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Fest-legungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums.“ Ziele der Raumordnung werden in der Form von Vorranggebieten veror-tet und räumlich abgegrenzt. An die Aussagen, die in Regionalplänen als Ziele der Raumordnung getroff en werden, haben sich die Kommunen im Rahmen ihrer Sied-lungsentwicklung verbindlich zu halten.

Um Ziele und Vorbehaltsgebiete in Regionalplänen festzulegen, müssen diese zu-vor von den zuständigen Fachbehörden sachlich hergeleitet und fachlich untermau-ert werden. Die Vorgaben der Fachbehörden dienen in vielen Fällen der sachlichen Grundlage der für die Festlegung eines Ziels zugrunde zulegenden Abwägung. Eine vorausschauende Regionalplanung hat also, wenn sie Festsetzungen zur Klimaan-passung als Ziele festlegen möchte, Daten als Abwägungsgrundlage bereitzustellen, die diese Ziele untermauern. Da nun aber viele Entwicklungen des Klimawandels lediglich als unabwendbare Tendenzen vorhersehbar sind, ist die Umsetzung der räumlichen Konkretisierung als Vorranggebiete in vielen Fällen zum heutigen Zeit-punkt schwierig.

In Schleswig Holstein wurde bisher im Fall von Vorranggebieten auf fachrechtlich festgelegte Gebiete (z.B. Naturschutzgebiete) zurückgegriff en. Im Fall des Biotopver-bundes ist es der Regionalplanung aufbauend auf einer nachvollziehbaren exper-tenbasierten Konzeption zum Biotopverbund gelungen, die Bedeutung der freizu-haltenden Flächen hervorzuheben und im Regionalplan entsprechend festzusetzen. Diese war auf wissenschaftlicher Basis hergeleitet und dargestellt.

Grundsätze der Raumordnung sind gemäß §3 Abs. 1 Nr. 3 ROG „Aussagen zur Ent-wicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende Ab-wägungs- oder Ermessensentscheidungen“. Grundsätze bilden die verschiedenen Teilfacetten der Problemlagen ab.

Es können verschieden Tatbestände in einem Grundsatz zusammengefasst werden. Sie helfen in der Regel der Bewusstseinsbildung und können Entscheidungen vorbe-reiten. Grundsätze ohne Flächenbezug sind die schwächste Form einer Festlegung, da sie in der Abwägung am leichtesten anderen Belangen untergeordnet werden können.

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2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel

Grundsätze mit Flächenbezug (Vorranggebiete) haben einen großen informatori-schen Wert. Beispielsweise können Räume als Risikogebiete im Regionalplan ab-gebildet und konkretisiert werden, die öfter durch Überschwemmungen gefährdet sind. Außerdem können Maßnahmen für den vorsorgenden Hochwasserschutz be-schrieben werden.

Die Bedeutung eines kartographischen Bezugs und einer Verortung spezifi scher Aussagen wurde von den Teilnehmenden hervorgehoben. Diese müssen aber auf fundierten Datengrundlagen basieren, auch wenn das Gebiet nur als Vorbehaltsge-biet ausgewiesen werden soll.

Übertragbarkeit der Ergebnisse

Für eine Übertragbarkeit von Festlegungen anderer Regionalpläne auf den Pla-nungsraum 1 sind der Entstehungsprozess, der Begründungszusammenhang und die fachlichen Grundlagen der jeweiligen Region von Bedeutung, um über das nö-tige Wissen und Verständnis für eine Integration neuer Festlegungen zu verfügen.

Die Teilnehmenden waren sich einig, dass neben der Übertragbarkeit der Ergebnis-se auf andere Regionalpläne die spezifi schen Anforderungen des Planungsraumes 1 (insbesondere des Kreises Pinneberg) nicht außer Acht gelassen werden sollten. Bestimmte vom Klimawandel ausgehende Gefahren im Planungsraum 1 sind nicht für alle Teilräume des Planungsraumes relevant. Deshalb fordern die Teilnehmer, dass bei der weiteren Erarbeitung anpassungsrelevanter Festlegungen eine diff e-renzierte Betrachtung des Raumes wichtig ist. Somit soll verhindert werden, dass neue Festlegungen nicht in anderen Teilräumen greifen, in denen sie keine Wir-kung zeigen. Durch die unterschiedliche Strukturierung des Planungsraums 1 mit hochverdichteten Räumen wie Pinneberg und, mit zunehmender Entfernung Ham-burgs, weniger besiedelten Bereichen ist auf eine diff erenzierte Wahrnehmung des Planungsraumes und eine klare Herausarbeitung der Vulnerabilitäten (thematisch und räumlich) Wert zu legen. Besonders für das Gebiet des Kreises Pinneberg, als hochverdichteter Raum, ist die Hochwasserproblematik zu konkretisieren. Trotz-dem wünschen die Teilnehmer weiterführende Handlungsempfehlungen, die es ermöglichen, die Ergebnisse auf andere Regionalpläne in der MRH zu übertragen.

Daten als Grundlage für regionalplanerische Festsetzungen

Für die Weiterentwicklung der regionalplanerischen Festlegungen sind belegbare Daten und fundierte Untersuchungen notwendig. Eine Zusammenstellung der vorliegenden Daten und der noch fehlenden notwendigen Daten soll im Laufe der Machbarkeitsstudie erfolgen.

Dann ist eine fl ächenbezogene Schwerpunktbildung möglich. Es sollten räumliche und thematische Betroff enheiten herausgearbeitet werden.

Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel14

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Bezug zu Fachplanungen

Der Bezug zu den jeweiligen Fachplanungen ist wichtig. Beispielsweise werden zurzeit neue Überschwemmungsfl ächen nach WHG festgesetzt. Diese beinhalten, ausschließlich aus wasserrechtlicher Sicht, einen Verbotstatbestand für eine weitere Siedlungsentwicklung auf den entsprechenden Flächen. Ähnliches erfolgt im Frei-raumschutz mit naturschutzrechtlich freizuhaltenden Flächen. In diesem Zusammen-hang wurde angeregt, ob die Regionalplanung nicht über fachrechtliche Aussagen hinausgehen und in Form von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Visionen der räumli-chen Entwicklung beschreiben kann. Dies sei beispielsweise bereits bezogen auf die Entwicklung eines Biotopverbundsystems im Planungsraum 1 erfolgreich gewesen.

Weiteres Vorgehen im Rahmen der Machbarkeitsstudie

Abschließend stellt das Team der HCU das weitere Vorgehen im Rahmen der Mach-barkeitsstudie vor. In einem weiteren Diskussionsprozess werden basierend auf den Ergebnissen aus dem Praxispartner-Workshop beispielhaft Formulierungen für Fest-setzungen in einem Regionalplan bezogen auf das Gebiet des Kreises Pinneberg entwickelt. Dies wird fi ktiv unter der Annahme des Vorliegens notwendiger fach-planerischer Grundlagen und Daten erfolgen. Die Festsetzungsvorschläge werden im November mit Akteuren aus dem Kreis Pinneberg im Rahmen eines Workshops auf ihre Durchführbarkeit erörtert. Ziel dieses Workshops wird sein, die praktische Umsetzbarkeit der Festsetzungen zu prüfen und zudem Konfl ikte und Synergien zwischen den Planungsebenen zu ermitteln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen es, über den Fortschritt des Projek-tes und weiteführende Diskussionen informiert zu werden.

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15Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel

Raumrelevante Handlungserfordernisse zurKlimaanpassung im Kreis Pinnebergp g g

Dipl. Ing. Sonja SchlipfHafenCity Universität HamburgHafenCity Universität HamburgFachgebiet Stadtplanung undRegionalentwicklung

Übersicht

Elmshorn

_ Rahmenbedingungen im Kreis Pinneberg

Uetersen

_ Raumrelevante Handlungserfordernisse• Siedlungsklima• Biotopentwicklung

Pinneberg• Biotopentwicklung• Binnen und Küstenhochwasser

_ Schlussfolgerungen

Wedel

Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel16

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Kreis Pinneberg in der Metropolregion

_445 Einwohner/ qkm

_Hoher Siedlungsdruck

intensive landwirtschaftliche_intensive landwirtschaftlicheNutzung

_tidebeeinflusste Elbmarschen

Trends der Klimaänderung

_ Weniger Frosttage im Winter (mildere Winter)

_ Verlängerung der Vegetationsperioden

_ Zunahme der Herbst und Winterniederschläge

Starke Schwankungen im sommerlichen Niederschlag_ Starke Schwankungen im sommerlichen Niederschlag

_ extreme Niederschläge und feuchte Perioden

_ extreme Trockenheit

_ Meeresspiegelanstieg_ p g g

_Sturmfluten

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17Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel

Gefährdete Bereiche der Tideelbe

Hamburgg

Siedlungsklima

Quelle: KLIMZUG-NORD (2011)

_ Wärmespeicherkapazität derUmgebung und DurchlüftungUmgebung und Durchlüftung

_Hauptwindrichtung SW

_ Überwärmung des HamburgerUmlands

_ Hitzeinseleffekt in Elmshorn undPinneberg erkennbar

Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel18

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Siedlungsklima

Elmshorn

Barmstedt

Uetersen

Quickborn

Tornesch

Pinneberg

Quelle: LLUR (2011) WedelHamburg

Biotopverbund

_ Elbmarsch, Flussniederungenund Moore als prägende Biotopeund Moore als prägende Biotope

_ Veränderung durchTrockenheit und extreme Elmshorn

Niederschläge

_ Einwanderung bisher Uetersen_ gfremder Arten

_ Moore durchHamburg

Pinneberg

Quelle: LLUR (2011)

Klimawandel beeinträchtigtHamburg

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19Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel

Biotopverbund

Elmshorn

Uetersen

HamburgHamburg

Niederschlagsverteilung in derMetropolregionMetropolregion

_ Zunahme stärkererSturmflutenSturmfluten

_ Zunahme extremerNiederschlagsereignisseg g

_ meist von SW nach NO

lb h_ Elbmarsch, Pinnau,Krückau betroffen

Quelle: KLIMZUG-NORD (2011)

Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel20

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Einschätzung der Hochwasserrisiken

_ geringes Gefälle

_ geringe Fliessgeschwindigkeit

Ausuferungen bei extremen_ Ausuferungen bei extremenNiederschlagsereignissen

Regenwasserbewirtschaftung_ Regenwasserbewirtschaftungnicht angepasst

Quelle: MLUR (April 2007)

Küsten und Binnenhochwasserschutz

Ü_ Überschwemmungsgebiete (aktuell)

Elmshorn

Uetersen

Quelle: LLUR (2011)

Hamburg

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21Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel

Küsten und Binnenhochwasser

_ Binnendeiche (HQ 100)entlang Pinnau undKrückauKrückau

_ Küstenschutzdeicheentlang der Elbeentlang der Elbe

_ Vorsorge hinter dem Deich?

_ langfristige Siedlungsentwicklung in der Marsch?

Quelle: TK 100 (2011)

Erwartungen an die Regionalplanung

_ Darstellung temperaturbedingter Risikogebiete

_ Stärkung der Grünachsen und Grünzüge

_ Untersuchungen zum Siedlungsklima

Siedlungsentwicklung in den Siedlungsachsen_ Siedlungsentwicklung in den Siedlungsachsen

_ Biotopvernetzung und Überschwemmungsgebiete gemeinsamdenkendenken

_ Einschränkung der Siedlungsentwicklung in der Marsch undden Überschwemmungsgebieten (Bauvorsorge)den Überschwemmungsgebieten (Bauvorsorge)

_ Vorrang und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz

Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel22

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Schlussfolgerungen für die Regionalplanung

_ Bewusstsein für Klimaschutz ist sehr hoch

_ Klimaanpassung ist noch kein Alltagsgeschäft

_ Freiraumfunktionen (Siedlungsklima und Hochwasserschutz)gewinnen an Bedeutung

_ Grundsätze schaffen ein Problembewusstsein oder gebenOrientierung

_ Zur Ausweisung von Zielen ist ein hoher Informationsbedarferforderlich (Siedlungsklima)

_ Synergien zwischen Hochwasserschutz und Biotopvernetzungsollten genutzt werden

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Dipl. Ing. Sonja SchlipfHafenCity Universität Hamburgy gFachgebiet Stadtplanung und Regionalentwicklung

sonja schlipf@hc hamb rg desonja.schlipf@hcu hamburg.de

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23Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel

Regionalplanerische Festlegungen mit Bezug zurKlimaanpassungKlimaanpassungWas kann der Planungsraum I Schleswig Holsteinvon anderen Regionen lernen?von anderen Regionen lernen?

Dipl. Ing. Thomas Zimmermannp gTimo Lüdeke Dalinghaus

Übersicht

Methodisches Vorgehen

Festlegungen des Regionalplans Planungsraum 1Schleswig Holstein (PR 1 SH) im bundesweiten Vergleich_Vorsorgender HochwasserschutzKüstenschutz_Küstenschutz_Biotopverbund_Siedlungsklima_Grünzüge

Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel24

HafenCity UniversitätHamburgHCUHCU

Methodisches Vorgehen

A hl 24 R i lAuswahl von 24 Regionalplänen bundesweit

d lCodierung von Festlegungen_Handlungsfelder derKlimaanpassung_normative Regelungsqualität

Vergleich der Festlegungen desVergleich der Festlegungen desRegionalplans Planungsregion 1Schleswig Holstein mit den

t h d F tlentsprechenden Festlegungen

Wasserrückhalt – RP 1 SH

U bi dli h G d t R d kti b b b di t AbflüUnverbindlicher Grundsatz zur Reduktion bebauungsbedingter Abflüsse

„ […] in der kommunalen Verantwortung [müssen] in dennächsten Jahren vermehrt Maßnahmen zur Versickerung vonnächsten Jahren vermehrt Maßnahmen zur Versickerung vonNiederschlagswasser (Entsiegelung) und zum Bau vonRückhaltebecken […] durchgeführt werden.“

HafenCity UniversitätHamburgHCUHCU

25Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel

Wasserrückhalt Ziele

Mittelhessen – Priorität für dezentralen Regenwasserrückhalt als Ziel:g„Wenn weitere raumbedeutsame Hochwasserrückhaltebecken errichtetwerden sollen, sind zuvor alle dezentralen Möglichkeiten desvorbeugenden Hochwasserschutzes zu prüfen und auszuschöpfen “vorbeugenden Hochwasserschutzes zu prüfen und auszuschöpfen.

Mittlerer Oberrhein – Ziel zum Regenwasserrückhalt:„Zur Verzögerung des Abflusses sollen Maßnahmen getroffen werden,„Zur Verzögerung des Abflusses sollen Maßnahmen getroffen werden,um Niederschläge solange wie möglich in der Fläche zu halten.“

Wasserrückhalt Raumordnungsgebiete

Westsachsen – Gebiete zur Erhaltung undgVerbesserung des Regenwasserrückhalts:

Beeinträchtigungen des Wasser„Beeinträchtigungen des Wasserrückhaltevermögens durch großflächigeBodenversiegelungen, die Beseitigungabflussdämmender Vegetationsbeständeabflussdämmender Vegetationsbestände,nutzungsbedingte Bodenverdichtungensind zu vermeiden oder zu unterlassen.

Nutzungen und Maßnahmen, die eineErhöhung des Wasserrückhaltevermögensi di G bi b ü iin diesen Gebieten begünstigen,sind zu befördern.“

Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel26

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Wasserrückhalt Raumordnungsgebiete

Planungsregion 4 SH – Vorbehaltsgebiet:

„verstärkt [ist] auf einen Rückhaltund verlangsamten Abfluss des Wassershi i k d i Si dl b i hhinzuwirken und in Siedlungsbereichendie Möglichkeit einer ortsnahen Versickerung von Niederschlagswasser zunutzen.

Flächennutzungsänderungen sind auchg gauf ihre Relevanz für den Wasserabflusszu prüfen.“

Retentionsflächenschutz/ erweiterung

PR 1 SH:[k ] d f ü li h R i ä h l d„es [kommt] darauf an, natürliche Retentionsräume zu erhalten oder

wiederherzustellen“

V bi t Si h d E it R t ti flä hVorranggebiete zur Sicherung und Erweiterung von Retentionsflächen:_Vorrang des Hochwasserschutzes vor anderen Nutzungen_Ausschluss weiterer Bebauung/Ausweisung von Baugebieten_Rücknahme von neuen Siedlungsflächen in FNPs_Verpflichtende Kennzeichnung des Risikos in Bauleitplänen_Umwandlung von Ackerland in Grünland

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27Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel

Schadenspotenzialverringerung

PR 1 SH:keine AussagenKöln – Vorranggebiet mit Aufforderung an Bauleitplanung[ ] in Extremhochwasser Bereichen sollen die Kommunen auf das Risiko„[…] in Extremhochwasser Bereichen sollen die Kommunen auf das Risikoder Hochwassergefährdung im Rahmen der Bauleitplanung hinweisen.“Südhessen – Vorranggebiet mit Bauverbot„‘Vorranggebiete für vorbeugenden Hochwasserschutz‘ […] dienen […]dem Freihalten stark überflutungsgefährdeter Bereiche hinterSchutzeinrichtungen.“g

Schadenspotenzialverringerung

Südhessen – Vorbehaltsgebiete zum Verhindern vonS h d hä f B ß hSchadensanhäufung, Bauvorsorgemaßnahmen

„[…] bei allen Nutzungsentscheidungen [ist] zu berücksichtigen, dass extreme Hoch asserereignisse erheblichen Schäden für Menschentreme Hochwasserereignisse zu erheblichen Schäden für Menschen,Vermögenswerte und Umwelt führen können.

Bei allen Entscheidungen der Bauleitplanung und bei der Ansiedlung vonBei allen Entscheidungen der Bauleitplanung und bei der Ansiedlung vonAnlagen ist darauf hinzuwirken, dass in diesen Gebieten keine Anhäufung von hochwassergefährdeten Vermögenswerten erfolgt und dassdurch Bauvorsorge dem Hochwasserschutz Rechnung getragen wird.durch Bauvorsorge dem Hochwasserschutz Rechnung getragen wird.

Daher sind für alle schadensempfindlichen Nutzungen möglichst Standorte auszuwählen, die die geringste Hochwassergefährdung aufweisen.“, g g g g

Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel28

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Küstenschutz – RP 1 SH

_Abstimmung mit Hamburg und Niedersachsen bei FortschreibungGeneralplan Deichverstärkung, Deichverkürzung und Küstenschutz

_Rücksichtnahme auf empfindliche Ökosysteme an der Unterelbe beiHochwasserschutzplanungen

Küstenschutz – weitere Themen

Rü k l D i h_Rückverlegen von Deichen

_Sichern von alternativen Siedlungsflächen nach Schadensereignissen

_Sichern von Kleivorkommen

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29Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel

Biotopverbundsystem – PR 1 SH

Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaftg

„bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen [ist] dem Naturschutz ein besonderes Gewicht beizumessen.

Bei unvermeidbaren Eingriffen soll die beabsichtigte Funktion des Biotopverbundsystems nicht nachhaltig beeinträchtigt werden.

Maßnahmen des Naturschutzes sind in diesen Gebieten besonders zuunterstützen und zu fördern.

Die Umsetzung und Ergänzung des regionalen Schutzgebiets und Biotopverbundsystems in lokale Systeme soll im Rahmen der gemeindlichen Planung berücksichtigt und insbesondere in der Landschaftslichen Planung berücksichtigt und insbesondere in der Landschaftsplanung dargestellt werden.“

Biotopverbundsystem Ziel

Südhessen – restriktiveNutzungsregelungen fürVorranggebiet

„die Ziele des Naturschutzesund Maßnahmen, die demAufbau, der Entwicklung undGestaltung eines regionalenBiotopverbundsystems dienen,Biotopverbundsystems dienen,[haben] Vorrang vorentgegenstehenden oderb i ä h i dbeeinträchtigendenNutzungsansprüchen.“

Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel30

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Biotopverbundsystem Ziel

Westsachsen – Ausgleich bei Beeinträchtigungen

„Beim Bau von Verkehrstrassen mit landschaftszerschneidenden Wirkungen sollen Querungsmöglichkeiten für wandernde Tierarten oderf kti l l i h i k M ß h d Bi t b d h fffunktional gleich wirksame Maßnahmen des Biotopverbunds geschaffenwerden.“

Kaltluftentstehung und transport

PR 1 SH:keine Aussagen

Westsachsen Regional bedeutsameWestsachsen – Regional bedeutsameKaltluftentstehungsgebiete„Die Funktionsfähigkeit […] ist zuerhalten bzw. zu verbessern.“

[ ] Regional bedeutsame Kaltluft„[…] Regional bedeutsame Kaltluftabflussbahnen [sind] von abriegelndenBe und Verbauungen sowie […] Aufforstungen im unmittelbaren Abflusskanal freizuhalten.“

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31Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel

Grünzüge – RP 1 SH

„Belastungen der regionalen Grünzüge und Grünzäsuren [sollen] vermiedenwerdenwerden.

[…] planmäßig [soll] nicht gesiedelt werden.

Es sollen nur Vorhaben zugelassen werden, die mit den genannten Funktionen vereinbar sind oder die im überwiegenden öffentlichen Interessestehenstehen.

[…] bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen [sind] die verschiedenen sich teilweise überlagernden ökologisch wertvollen Bereiche und dernen, sich teilweise überlagernden ökologisch wertvollen Bereiche und deren Funktionsfähigkeit zu beachten und von konkurrierenden Nutzungenfreizuhalten. “

Grünzüge – RP 1 SH

„Die Bindungen […] bestehen in einem grundsätzlichen Freihaltegebot.„ g [ ] g g

Dies bedeutet, dass […] keine Wohnbaugebiete, keine Industrie und Gewerbegebiete keine Wochenend und Ferienhausgebiete (inklusive Camwerbegebiete, keine Wochenend und Ferienhausgebiete (inklusive Campingplätze), keine großen baulichen Freizeiteinrichtungen und sonstigenlandschaftsfremden baulichen Einzelanlagen sowie keine großflächigenInfrastruktureinrichtungen geplant werdenInfrastruktureinrichtungen geplant werden.

Nicht privilegierte raumbedeutsame Vorhaben […] beeinträchtigen in derRegel deren FunktionenRegel deren Funktionen.

[…] Sofern Einrichtungen der technischen Infrastruktur […] vorgesehend idb i d i d di füh d di k iund unvermeidbar sind, sind diese so auszuführen, dass die Funktions

fähigkeit […] erhalten bleibt.“

Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel32

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Grünzüge Ziel

Südhessen restriktiverer Ausschluss von Bebauung

„Die Funktion […] darf durch andere Nutzungen nicht beeinträchtigtwerden.

Planungen und Vorhaben, die zu einer Zersiedlung, einer Beeinträchtigung der Gliederung von Siedlungsgebieten, des Wasserhaushaltes oderder Freiraumerholung bzw. der Veränderung der klimatischen Verhältnisse führen können, sind […] nicht zulässig.

Hierzu zählen neben Wohnungsbau und gewerblicher Nutzung auchSport und Freizeiteinrichtungen mit einem hohen Anteil baulicherAnlagen Verkehrsanlagen sowie andere InfrastrukturmaßnahmenAnlagen, Verkehrsanlagen sowie andere Infrastrukturmaßnahmen.

[…] jede weitere Siedlungstätigkeit [hat] zu unterbleiben .“

Grünzüge Qualifizierung

Südhessen – Qualifizierung durch RegionalparksQ g g p

„innerhalb der Regionalen Grünzüge [soll] der Regionalpark weiterentwickelt und auf weitere Teilräume ausgeweitet werden. Er soll mit Grüngund Wegesystemen in den Kernen des Verdichtungsraums sowie den angrenzenden Landschaften verknüpft werden.“

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33Dokumentation

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Name Vorname Institution

Domin Beate Innenministerium Schleswig Holstein

Eberhardt AlfredMinisterium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig Holstein

Fischer GünterKreisverwaltung Stormarn, Fachdienst Planung und Verkehr

Hansen Ernst Innenministerium Schleswig Holstein

Hermann UteAmt für Landes- und Landschaftsplanung, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Freie und Hansestadt Hamburg

Hilpert Katrin Hansestadt Lübeck, Generelle Planung

Knieling, Prof. Dr. JörgHafenCity Universität Hamburg, FG Stadtplanung und Regionalentwicklung

Krekeler MartinHafenCity Universität Hamburg, FG Stadtplanung und Regionalentwicklung

Landschoof EinarKreisverwaltung Pinneberg, Fachdienst Umwelt

Schlipf SonjaHafenCity Universität Hamburg, FG Stadtplanung und Regionalentwicklung

Schnabel HerbertHansestadt Lübeck, Fachbereich Planen und Bauen

Stark AlexanderReferat für Wirtschaft und Siedlungsentwicklung, Metropolregion Hamburg

Teichmann HartmutKreisverwaltung Pinneberg, Regionalmanagement und Europa

Wenk RolandAmt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern

Zimmermann ThomasHafenCity Universität Hamburg, FG Stadtplanung und Regionalentwicklung

AnhangTeilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops

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34Dokumentation

2. Praxispartner Workshop – Regionalplanerische Festlegungen zur Anpassung an den Klimawandel

Impressum

Forschungsprojekte BaltCICA und KLIMZUG-Nord

HafenCity Universität Hamburg (HCU)Stadtplanung und RegionalentwicklungWinterhuder Weg 29-3122085 Hamburg

http://www.hcu-hamburg.de/research/arbeitsgebiete/joerg-knieling/

Bearbeitung:Jörg Knieling, Sonja Schlipf, Thomas Zimmermann

Foto Titelblatt: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein -Landesplanungsbehörde (1998):Regionalplan für den Planungsraum I

Hamburg 2012

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Kreis Pinneberg in der Metropolregion, Seite 5 Quelle: Metropolregion Hamburg (2011) (http://metropolregion.hamburg.de/karte/)

Abb. 2 Siedlungsklima Metropolregion Hamburg, Seite 6 Quelle: Max-Planck-Institut für Meteorologie (2011)

Abb. 3 Biotopverbund, Seite 8 Quelle: LLUR 2011 (Umweltatlas-SH: www.umweltdaten.landsh.de/atlas/)

Abb. 4 Hochwassergefährdete Bereiche, Seite 9 Quelle: Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein (2011) TK 25.000

Abb. 5 Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Hochwasserschutz, Seite 11 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein -Landesplanungsbehörde (2005); Regionalplan Planungsraum IV

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35Dokumentation

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