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Ich und meine Rente Rente für Wehr- und Zivildienst > Die Beiträge zahlt der Staat > Rechtliche Besonderheiten > Grundstein für die Altersrente

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Ich und meine Rente

Rente für Wehr- und Zivildienst

> Die Beiträge zahlt der Staat

> Rechtliche Besonderheiten

> Grundstein für die Altersrente

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Wertvolle Zeit für Ihre Rente

Als Wehr- oder Zivildienstleistender sind Sie automatisch Mitglied der gesetzlichen Renten- versicherung. Für Ihren Dienst bekommen Sie nicht nur einen – bescheidenen – Sold, sondern erwerben damit auch wertvolle Beitragszeiten für Ihre spätere Rente. Ihr Vorteil: Die fälligen Beiträge für diese Pflichtversicherung zahlen nicht Sie, sondern der Staat.

Ihre Dienstzeit wird der Rentenversicherung elektronisch gemeldet. Dort wird sie Ihrem Versi-cherungskonto gutgeschrieben. Der Schlüssel für die richtige Meldung Ihrer Wehr- oder Zivildienst-zeit ist Ihre Versicherungsnummer. Die beantra-gen die Bundesämter für Wehr- oder Zivildienst. Oder Sie müssen diese Nummer – wenn Sie bereits als Arbeitnehmer Ihren Dienst antreten – Ihrer Dienststelle mitteilen.

In diesem Faltblatt finden Sie die wichtigsten Informationen zur Bedeutung von Wehr- oder Zivildienst für Ihre Rente. Und wenn Sie sonst noch Fragen haben: Kommen Sie zu uns – wir sind für Sie da!

509 5. Auflage (1/2010)

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Inhaltsverzeichnis

4 Wertvolle Zeit für Ihre Rente12 Rechtliche Besonderheiten15 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen.

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Wertvolle Zeit für Ihre Rente

Jedes Jahr leisten viele junge Männer ihren ge setzlichen Wehr- oder Zivildienst ab. Damit erfüllen sie nicht nur eine wichtige Aufgabe für den Staat, sondern legen – vor allem als Schul-abgänger – vielfach bereits den Grundstein für ihre spätere Rente. Auch Frauen, die durch frei-willige Verpflichtung zu einzelnen Dienstleistungen in einem Wehrdienstverhältnis herangezogen werden, erwerben aus diesen Zeiten Renten-ansprüche.

WehrdienstDie Wehrpflicht wird durch die Ableistung des Wehrdienstes erfüllt. Diese Zeit wird als Beitragszeit bewertet. Als Beitragszeit ange­rechnet werden > der Grundwehrdienst für die Dauer von

neun Monaten, > Wehrübungen, > freiwilliger Wehrdienst zu einer Ver­

wendung im Ausland (höchstens sieben Monate) und

> freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst nach dem Grundwehrdienst.

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Bitte beachten Sie:Beitragszeiten begründen Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rentenver-sicherung wie zum Beispiel Renten oder Rehabilitationsmaßnahmen.

Die Beitragszeit beginnt mit dem Tag Ihres Diensteintritts beim jeweiligen Truppenver­band und endet mit dem Tag Ihrer Entlas­sung. Diese Daten können Sie beim Grund­wehrdienst beispielsweise Ihrem Einberu­fungsbescheid entnehmen. Einige Zeiten können allerdings nicht für die Rente angerechnet werden. Diese sind:> unterbrochene Dienstzeiten, in denen

Sie keinen Wehrsold erhalten;> Zeiten, in denen Sie wegen vorzeitiger

Entlassung keinen Sold gezahlt bekom­men, zum Beispiel bei einer Beurlau­bung zur Aufnahme eines Studiums;

> Zeiten, in denen Sie aus dem Wehrdienst in den Dienst als Soldat auf Zeit oder als Berufssoldat übernommen werden.

Bitte beachten Sie:Die Beiträge für Wehr- und Zivildienstleis-tende werden in voller Höhe vom Bund ge-zahlt. Im Bundeshaushalt für das Jahr 2009 waren hierfür 201 800 000 Euro angewie-sen.** Quelle: www.bundesfinanzministerium.de/bundes­

haushalt 2009

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WehrübungOb Wehrübungszeiten für die Rente berück­sichtigt werden können, hängt davon ab, ob Sie während der Übung weiterhin Lohn von Ihrem Arbeitgeber erhalten, arbeitslos oder selbständig tätig sind:> Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen weiter

Lohn, gilt Ihre Beschäftigung als nicht unterbrochen. Sie sind damit in dieser Zeit als Arbeitnehmer und nicht als Wehrdienstleistender versicherungs­pflichtig. Ihre Rentenversicherungsbei­träge tragen weiterhin Sie und Ihr Arbeitgeber.

> Überweist Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Wehrübung kein Geld, kön­nen Sie bei der zuständigen Unterhalts­sicherungsbehörde eine Verdienstaus­fallentschädigung beantragen. In diesem Fall sind Sie während der Wehrübung versicherungspflichtig. Die Beiträge zahlt dann der Staat für Sie.

> Wenn Sie als Selbständiger während einer Wehrübung Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz erhalten, sind Sie nicht rentenversiche­rungspflichtig. Sie müssen die Kosten für Ihre Altersvorsorge in dieser Zeit weiterhin selbst aufbringen.

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ZivildienstDie Wehrpflicht kann auch durch die Ab­leistung eines Zivildienstes erfüllt werden.Auch als Zivildienstleistender erwerben Sie Beitragszeiten für die Rente.

Die Beitragszeit beginnt mit Ihrem Dienst­eintritt und endet mit dem Ausscheiden aus dem Zivildienst. Der Zivildienst umfasst – wie der Wehrdienst – heute neun Monate. In dieser Zeit sind Sie rentenversicherungs­pflichtig.

Bitte beachten Sie:Die nicht anrechenbaren Zeiten im Wehr-dienst gelten gleichermaßen für den Zivil-dienst (siehe auch Seiten 4 und 5).

Nicht für die Rente angerechnet werden andere soziale Dienste, mit denen Sie jedoch Ihre Zivildienstpflicht erfüllen können, wie> bei der Aktion Sühnezeichen, > beim Service Circle Internationals, > beim Internationalen Diakonischen

Jugendeinsatz oder > ein zehnjähriger Dienst im Zivil­ oder

Katastrophenschutz.

Bitte beachten Sie:Verbindungsstelle zur Rentenversicherung ist bei Wehrdienstleistenden das Bundes-amt für Wehrverwaltung; bei Zivildienst-leistenden das Bundesamt für den Zivil-dienst.

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Leisten Sie ein freiwilliges soziales oder freiwilliges ökologisches Jahr, sind Sie nicht als Zivildienstleistender, sondern als Arbeit­nehmer versicherungspflichtig. Ihre Renten­versicherungsbeiträge zahlt der Träger des freiwilligen sozialen beziehungsweise öko­logischen Jahres in voller Höhe allein.

Ein Plus für die spätere RenteDie Höhe der vom Staat zu zahlenden Bei­träge für Wehr­ und Zivildienstzeiten für die Rente richtet sich nicht nach dem tatsächlich gezahlten Wehrsold oder Verdienst, sondern nach einem fiktiven Verdienst auf der Basis der sogenannten Bezugsgröße. Diese wird jährlich aus dem durchschnittlichen Ar­beitsverdienst aller Rentenversicherten des vorvergangenen Kalenderjahres ermittelt, also zum Beispiel für das Jahr 2010 aus dem Durchschnittsverdienst 2008.

Je Monat gelten 60 Prozent der monat lichen Bezugsgröße als fiktiver Verdienst.

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Die Bezugsgröße 2010 beträgt monatlich 2 555 Euro in den alten Bundesländern und 2 170 Euro in den neuen Bundesländern. Jeweils 60 Prozent davon ergeben monatlich 1 533 Euro in den alten und 1 302 Euro in den neuen Bundesländern als fiktive monat­liche Arbeitsverdienste für Wehr­ und Zivil­dienstzeiten.

Entscheidend für die Frage, ob die Bezugs­größe West oder die Bezugsgröße Ost für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird, ist Ihr Dienstort, nicht Ihr Wohnort.

Beispiel:

Alte BundesländerFelix S. leistete vom 1. September 2009 bis 31. Mai 2010 seinen Wehrdienst an einem Standort in Niedersachsen. Daraus errechnen sich folgende Verdienste:

1. September 2009 bis 31. Dezember 2009 = 6 048 Euro (= 4 x 1 512 Euro) 1. Januar 2010 bis 31. Mai 2010 = 7 665 Euro (= 5 x 1 533 Euro)1

1 Bezugs größe (West) 2009 = 2 520 Euro (60 % der

Bezugs größe = 1 512 Euro). Bezugs größe (West) 2010

= 2 555 Euro (60 % der Bezugs größe = 1 533 Euro).

Aus diesen Verdiensten zahlt der Bund die Rentenversicherungsbeiträge in Höhe des jeweiligen Beitragssatzes (2009 und 2010 jeweils 19,9 %).

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Beispiel:

Neue BundesländerRonny S. leistete vom 1. Septem­ber 2009 bis 31. Mai 2010 seinen Wehr dienst an einem Standort in Sachsen. Daraus errechnen sich folgende fiktive Verdienste:

1. September 2009 bis 31. Dezem­ber 2009 = 5 124 Euro (= 4 x 1 281 Euro)1. Januar 2010 bis 31. Mai 2010 = 6 510 Euro (= 5 x 1 302 Euro)2

2 Bezugs größe (Ost) 2009 = 2 135 Euro

(60 % der Bezugsgröße = 1 281 Euro).

Bezugs größe (Ost) 2010 = 2 170 Euro

(60 % der Bezugsgröße = 1 302 Euro).

Aus diesen Verdiensten zahlt der Bund die Rentenversicherungsbei­träge in Höhe des jeweiligen Bei­tragssatzes (2009 und 2010 jeweils 19,9 %).

Für die Rentenberechnung werden – obwohl die beitragsrechtliche Behandlung je nach alten oder neuen Bundesländern unter­schiedlich ist – einheitlich fiktive Verdienste in Höhe von 60 Prozent der für die alten Bundesländer geltenden Bezugsgröße zu­grunde gelegt. Insoweit ist eine Gleichbe­handlung zwischen alten und neuen Bundes­ländern erreicht.

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Grundsätzlich meldet das Bundesamt für Wehrverwaltung dem Rentenversicherungs­träger Beginn und Ende des Wehrdienstes. Das Bundesamt für den Zivildienst meldet entsprechend Beginn und Ende des Zivil­dienstes. Haben Sie noch Unterlagen in Papierform über die Wehr­ und Zivildienst­zeiten, soll ten Sie prüfen lassen, ob die Zeiten bereits in Ihrem Versicherungsver­lauf enthalten sind oder noch fehlen. Alle gespeicherten Daten zu diesen und anderen rentenrechtlichen Zeiten werden in zeit­licher Reihenfolge dargestellt. Haben Sie noch keinen Versicherungsverlauf von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten, können Sie ihn dort anfordern.

Unser Tipp:

Haben Sie noch Fragen zur Anrechnung Ihrer Wehr­ und Zivildienstzeiten?

Antwort erhalten Sie von den Experten in den Auskunfts­ und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Die Anschrift und Telefonnummer Ihres Ren­tenversicherungsträgers finden Sie auf den Seiten 15 bis 18.

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Rechtliche Besonderheiten

Für Angehörige freier Berufe (beispielsweise Ärzte), Beamte, den Wehrdienst in der ehe maligen DDR und bei freiwilligem Wehrdienst zu einer Ver-wendung im Ausland gelten Sonder regelungen.

1. Wenn Sie Ihren Wehrdienst in den neuen Bundesländern bis zum 2. Oktober 1990 zurückgelegt haben: Der Wehr dienst dauerte bis zum 2. Oktober 1990 18 Monate. Sie können den Wehrdienst normalerweise durch Eintra gungen im Sozialversicherungs­ausweis nachweisen. Liegt Ihnen dieser Ausweis nicht vor oder ist die Zeit nicht im Ausweis ein getragen, können Sie diese auch mit dem Wehrpass oder dem Wehr­dienstausweis bei Ihrer Rentenversicherung belegen. Bewertet werden diese Zeiten als Beitragszeiten.

Bitte beachten Sie:Erst vom 1. März 1990 an bestand in den neuen Bundesländern die Möglichkeit, einen Zivildienst abzuleisten.

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2. Wenn Sie als Mitglied in einer berufsstän­dischen Versorgungseinrichtung von der Ren­tenversicherungspflicht befreit worden sind: Dann werden Sie auch während der Dauer des Wehr­ oder Zivildienstes in der Renten­versicherung nicht versicherungspflichtig.

3. Wenn Sie als Beamter versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung sind:Während der Dauer des Wehr­ oder Zivil­dienstes sind Sie rentenversicherungspflich­tig. Lediglich als Wehrübender können Sie aufgrund Ihres Beamtenverhältnisses ver­sicherungsfrei in der Rentenversicherung bleiben, wenn Ihr Dienstverhältnis nicht unterbrochen wird.

4. Wenn Sie freiwilligen befristeten Wehr­dienst zu einer Verwendung im Ausland leisten (höchstens sieben Monate): Erleiden Sie im Ausland eine schwere gesundheitliche Schädigung, kann Rentenversicherungs­pflicht auch über das Ende der vereinbarten Dienstzeit hinaus bestehen. Bis zur Wieder­herstellung der Erwerbsfähigkeit wird ein sogenanntes Wehrdienstverhältnis besonde­rer Art begründet (frühestens ab 18. Dezem­ber 2007).

Beiträge zur zusätzlichen privaten Alters-vorsorgeHaben Sie bereits vor Einberufung zum Wehr­ oder Zivildienst einen Riestervertrag abgeschlossen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass der Bund auch für diese Form Ihrer Alterssiche­rung die Beiträge zahlt.

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Unser Tipp:

Haben Sie Fragen zur Beitragstragung Ihrer zusätzlichen privaten Altersvorsorge während Ihres Wehr­ oder Zivildienstes? Dann wenden Sie sich bitte an das Bundes­amt für Wehrverwaltung, wenn Sie einen Wehrdienst ableisten beziehungsweise an das Bundesamt für Zivildienst wenn Sie Zivildienstleis tender sind.

Nähere Informationen zur zusätzlichen privaten Altersvorsorge enthalten unsere Broschüren> „Altersvorsorge – heute die Zukunft

planen“> „Privatvorsorge von A bis Z“> „Riestern“ leicht gemacht – Ihre

Checkliste

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Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen.

Beratung ganz in Ihrer NäheAuskunfts- und Beratungsstellen: Bei Ihnen sind noch Fragen offengeblieben? Wir sind für Sie da: In unseren Auskunfts­ und Beratungsstellen ganz in Ihrer Nähe. Wir helfen Ihnen kompetent, neu­tral und natürlich kostenlos. Besuchen Sie uns zu einem persönlichen Gespräch. In den Gemein­samen Servicestellen für Rehabilitation infor­mieren wir Sie auch über die Angebote anderer Kostenträger.Versichertenberater/-innen und Versicherten-älteste: Die bundesweit ehrenamtlich tätigen Ver­sichertenberaterinnen und ­berater beziehungs­weise Versichertenältesten beraten Sie und helfen Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen.Wo Sie uns finden: Alle Adressen finden Sie auf der Internetseite www.deutsche­rentenversicherung.de und auf den Seiten Ihres Rentenversicheungsträ­gers. Unter info@deutsche­rentenversicherung.de können Sie uns außerdem gern eine E­Mail schicken. Oder Sie nutzen dazu unser Formular „Kontakt“ im Internet.

Kostenloses ServicetelefonWählen Sie zum Nulltarif die Nummer der Deutschen Rentenversicherung: Unter 0800 10004800 erreichen Sie unsere Experten.Wir sind für Sie da: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 19.30 Uhr, Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr.

InternetUnter www.deutsche­rentenversicherung.de erreichen Sie uns rund um die Uhr. Sie können Vordrucke oder Broschüren herunterladen,

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bequem eine Renteninformation anfordern und sich über viele Themen in der Rentenversicherung informieren.

Versicherungsämter der Stadt- und Landkreise als unsere PartnerIn den meisten Regionen können Sie auch hier Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen.

Die Träger der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung Baden-WürttembergGartenstraße 105, 76135 KarlsruheTelefon 0721 825­0

Deutsche Rentenversicherung Bayern SüdAm Alten Viehmarkt 2, 84028 LandshutTelefon 0871 81­0

Deutsche Rentenversicherung Berlin-BrandenburgBertha­von­Suttner­Straße 115236 Frankfurt/OderTelefon 0335 551­0

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-HannoverLange Weihe 2, 30880 LaatzenTelefon 0511 829­0

Deutsche Rentenversicherung HessenStädelstraße 28, 60596 Frankfurt/MainTelefon 069 6052­0

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Deutsche Rentenversicherung MitteldeutschlandGeorg­Schumann­Straße 146, 04159 LeipzigTelefon 0341 550­55

Deutsche Rentenversicherung NordZiegelstraße 150, 23556 LübeckTelefon 0451 485­0

Deutsche Rentenversicherung NordbayernWittelsbacherring 11, 95444 BayreuthTelefon 0921 607­0

Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-BremenHuntestraße 11, 26135 OldenburgTelefon 0441 927­0

Deutsche Rentenversicherung RheinlandKönigsallee 71, 40215 DüsseldorfTelefon 0211 937­0

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-PfalzEichendorffstraße 4­6, 67346 SpeyerTelefon 06232 17­0

Deutsche Rentenversicherung SaarlandMartin­Luther­Straße 2­4, 66111 SaarbrückenTelefon 0681 3093­0

Deutsche Rentenversicherung SchwabenDieselstraße 9, 86154 AugsburgTelefon 0821 500­0

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Deutsche Rentenversicherung WestfalenGartenstraße 194, 48147 MünsterTelefon 0251 238­0

Deutsche Rentenversicherung BundRuhrstraße 2, 10709 BerlinTelefon 030 865­0

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeePieperstraße 14­28, 44789 BochumTelefon 0234 304­0

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ImpressumHerausgeber: Deutsche Rentenversicherung BundGeschäftsbereich Presse­ und Öffentlichkeitsarbeit,Kommunikation10709 Berlin, Ruhrstraße 2Postanschrift: 10704 BerlinTelefon: 030 865­0, Telefax: 030 865­27379Internet: www.deutsche­rentenversicherung.deE­Mail: drv@drv­bund.deFotos: Peter Teschner, Bildarchiv Deutsche Renten­versicherung BundDruck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin

5. Auflage (1/2010), Nr. 509

Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeitder Deutschen Rentenversicherung; sie wirdgrundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nichtzum Verkauf bestimmt.

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Die gesetzliche Rente ist und bleibt der wichtigste Baustein für die Alters-sicherung.

Kompetenter Partner in Sachen Alters-vorsorge ist die Deutsche Renten-versicherung. Sie betreut 52 Millionen Versicherte und mehr als 20 Millionen Rentner.

Die Broschüre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes.

Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die Deutsche Rentenversicherung.