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Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

I.

Inhaltsverzeichnis

I. Grundlagen der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung ................................................................ 1 1. Allgemeines .............................................................................................................................................. 1

2. Fortschreibung des Bedarfsplanes im Jahr 2017........................................................................... 2

II. Beschreibung des Kreises Borken ..................................................................................................... 3 1. Größe und geografische Lage ............................................................................................................. 3

2. Die Städte und Gemeinden im Kreis Borken ................................................................................... 4

3. Bevölkerungsentwicklung und -prognose 1975 -2040 .................................................................. 5

4. Alterspyramide ........................................................................................................................................ 6

5. Verkehrsinfrastruktur ............................................................................................................................. 7

6. Risiken/Gefahrenpotentiale/Demografie/Sozial- und Infrastruktur ............................................ 8

III. Struktur des Rettungsdienstes ........................................................................................................... 9 1. Rettungswachenstandorte ................................................................................................................... 9

1.1 Allgemeines .............................................................................................................................................. 9

1.2 Hilfsfristen / Zielerreichungsgrad ....................................................................................................... 9

1.3 Standorte ................................................................................................................................................. 11

1.4 Einsatzbereiche ..................................................................................................................................... 14

1.4.1 Rettungswache Ahaus ........................................................................................................................... 14

1.4.2 Rettungswache Bocholt ......................................................................................................................... 17

1.4.3 Rettungswache Borken .......................................................................................................................... 20

1.4.4 Rettungswache Gescher ........................................................................................................................ 23

1.4.5 Rettungswache Gronau ......................................................................................................................... 26

1.4.6 Rettungswache Heek ............................................................................................................................. 29

1.4.7 Rettungswache Isselburg ....................................................................................................................... 32

1.4.8 Rettungswache Reken ........................................................................................................................... 34

1.4.9 Rettungswache Stadtlohn ...................................................................................................................... 36

1.4.10 Rettungswache Südlohn ........................................................................................................................ 39

1.4.11 Rettungswache Vreden .......................................................................................................................... 41

2. Kreisleitstelle ......................................................................................................................................... 44

2.1 Aufgaben ................................................................................................................................................. 44

2.2 Standort ................................................................................................................................................... 45

2.3 Technische Ausstattung ..................................................................................................................... 45

2.4 Personelle Ausstattung ....................................................................................................................... 46

2.5 Neubau ..................................................................................................................................................... 47

IV. Einsatzpersonal des Rettungsdienstes .......................................................................................... 48 1. Fachliche Eignung des Personals .................................................................................................... 48

2. Personalbemessung ............................................................................................................................ 48

2.1 Einsatzpersonal ..................................................................................................................................... 48

2.1.1 Allgemeines ............................................................................................................................................ 48

2.1.2 Personalvorhaltestunden im Einsatzdienst ................................................................................... 50

2.2 Verwaltung, Leitung und Organisation ........................................................................................... 51

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

I.

2.2.1 Kreis Borken (als Träger des Rettungsdienstes) ......................................................................... 51

2.2.2 Stadt Bocholt (als Trägerin einer Rettungswache) ...................................................................... 52

2.3 Logistik und Technik............................................................................................................................ 52

3. Aus- und Fortbildung ........................................................................................................................... 53

3.1 Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ..................................................................................... 53

3.2 Fortbildungen für Einsatzpersonal gem. § 5 Abs. 4 RettG ......................................................... 53

3.3 Fortbildungen für Notärztinnen und Notärzte gem. § 5 Abs. 4 RettG...................................... 53

V. Technische Ausstattung des Rettungsdienstes ........................................................................... 54 1. Fahrzeuge ............................................................................................................................................... 54

1.1 Ausstattung ............................................................................................................................................ 54

1.2 Fristen für die Ersatzbeschaffung .................................................................................................... 54

1.3 Fahrzeugbestand .................................................................................................................................. 55

1.4 Reserve-Fahrzeuge ............................................................................................................................... 56

2. Medizingeräte und Medikamente ...................................................................................................... 57

3. Persönliche Schutzausrüstung und Hygiene ................................................................................ 57

VI. Durchführung des Rettungsdienstes .............................................................................................. 58 1. Notfallmedizinische Versorgung ....................................................................................................... 58

1.1 Notarzt...................................................................................................................................................... 58

1.2 Reservenotarzt / Verlegenotarzt-System ........................................................................................ 58

1.3 Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) ...................................................................................... 58

1.4 Leitender Notarzt / Leitende Notärztin (LNA) ................................................................................. 59

1.5 Organisatorische Leitung Rettungsdienst (OrgL) ........................................................................ 60

2. Notfallrettung ......................................................................................................................................... 60

3. Krankentransport .................................................................................................................................. 61

3.1 Allgemein ................................................................................................................................................ 61

3.2 Krankentransport mit RTW ................................................................................................................. 61

4. Einsätze in der Notfallrettung und Krankentransport ................................................................. 62

4.1 Rettungseinsätze (nach Rettungswachen) .................................................................................... 62

4.2 Krankentransporte (nach Rettungswachen) .................................................................................. 62

4.3 Notarzteinsätze (nach Standorten) ................................................................................................... 62

5. Außergewöhnliche Schadensereignisse ........................................................................................ 63

5.1 Sonderbedarf ......................................................................................................................................... 64

6. Spitzenabdeckung ................................................................................................................................ 65

7. Unterstützungsleistung ....................................................................................................................... 65

8. First Responder ..................................................................................................................................... 65

9. Krankenhäuser im Kreis Borken ....................................................................................................... 66

10. Krankenhausapotheken ...................................................................................................................... 68

11. Luftrettung .............................................................................................................................................. 69

12. Grenzüberschreitender Rettungsdienst .......................................................................................... 70

12.1 PREpare Projekt .................................................................................................................................... 70

13. Trägergemeinschaft für besondere Einsatzmittel ........................................................................ 70

14. Notfallseelsorge / psychosoziale Unterstützung .......................................................................... 71

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

I.

15. Mitwirkung privater Anbieter ............................................................................................................. 71

VII. Qualitätsmanagement im Rettungsdienst ...................................................................................... 72 1. Dokumentation ...................................................................................................................................... 72

2. Controlling / Qualitätsmanagement ................................................................................................. 72

Anlage 1 zum Rettungsdienstbedarfsplan ................................................................................................ 73

1.1 Besetzung der Rettungsmittel (Notfallsanitäter) .......................................................................... 73

1.2 Leitstellenpersonal ............................................................................................................................... 74

1.3 Praxisanleitung ...................................................................................................................................... 74

1.4 Umsetzung der Notfallsanitäterausbildung ................................................................................... 75

1.4.1 Ergänzungsprüfungen ......................................................................................................................... 76

1.4.2 Vollausbildung ....................................................................................................................................... 76

1.4.3 Aus- und Fortbildungsplanung ......................................................................................................... 77

1.4.4 Übersicht Aus- und Fortbildungsplanung 2017 – 2020 ............................................................... 78

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

I.

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I. Grundlagen der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung 1. Allgemeines Die Bedarfsplanung ist in § 12 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) gesetzlich geregelt. Gem. § 12 Abs. 1 RettG stellen die Träger des Rettungsdienstes (Kreise und kreisfreie Städte) Bedarfspläne auf. Diese Verpflichtung erfordert die planerische Gestaltung der Infrastruktur des Rettungsdienstsystems und die Festschreibung der geplanten Maßnahmen in einem „Bedarfsplan für den Rettungsdienst“. Das Bedarfsplanverfahren beinhaltet: 1. Aufstellungsverpflichtung Im Bedarfsplan sind Aufbau- und Ablauforganisation des Rettungsdienstes festzulegen und die verbindliche Organisation des Rettungsdienstes für das Gebiet des Rettungsdienstträgers zu bestimmen. 2. Sicherstellungsverpflichtung Der Bedarfsplan beinhaltet notwendige Maßnahmen zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes. Ziel ist die Erreichung eines festgelegten Versorgungsniveaus unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten. 3. Fortschreibungsverpflichtung Um strukturellen, gesellschaftlichen und gesetzlichen Veränderungen Rechnung zu tragen, besteht für den Rettungsdienstträger die Verpflichtung, den Bedarfsplan kontinuierlich den tatsächlichen Gegebenheiten und Vorgaben anzupassen. Die zur Einhaltung des geforderten Versorgungsniveaus und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit notwendigen Änderungen sind im Bedarfsplan aufzunehmen. Der Bedarfsplan ist kontinuierlich unter Beteiligung der in § 12 Abs. 4 RettG genannten Verbände zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern. Zur Änderung der Bedarfsplanung können die Verbände der Krankenkassen auffordern, soweit sich in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Anhaltspunkte für eine Veränderung der Bedarfssituation ergeben haben. Das Instrument „Bedarfsplanung“ fordert vom Träger des Rettungsdienstes, seine erbrachten Leistungen zu bemessen und zu bewerten und dient somit auch der Selbstkontrolle. Das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungs- und Beschlussverfahren zur Verabschiedung des Bedarfsplanes schafft Transparenz für Kostenträger, politische Gremien und die zu versorgende Bevölkerung des Rettungsdienstbereiches.

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

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2. Fortschreibung des Bedarfsplanes im Jahr 2017 Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Borken aus dem Jahre 2001 wurde zuletzt 2016 fortgeschrieben. Um für die aktuelle Bedarfsplanfortschreibung fundierte Handlungsempfehlungen zu erhalten, ist im Jahr 2016 von der Fa. ORGAKOM die rettungsdienstliche Organisation im Kreis Borken begutachtet worden. Auf Grundlage der Einsatzdaten des Jahres 2015 wurden insbesondere die Hilfsfrist, die Rettungsmittelausstattung für die Notfallrettung und den Krankentransport sowie die Vorhaltezeiten der Einsatzfahrzeuge untersucht. Die Ergebnisse wurden mit den Krankenkassen erörtert und auch dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung des Kreises Borken vorgestellt. Die Verwaltung ist beauftragt worden, folgende Maßnahmen umzusetzen: • Ausweitung der Vorhaltestunden für Rettungswagen an den Rettungswachen

Ahaus, Bocholt und Gronau um insgesamt 3.118 Jahresvorhaltevorhaltestunden

• Zusätzlicher Rettungswagen für den Versorgungsbereich Borken mit 2.510 Jahresvorhaltestunden

• Ausweitung der Vorhaltestunden für den Krankentransport an den Rettungswachen Bocholt, Borken und Gronau um 6.933 Jahresvorhaltestunden

• Zusätzliche Krankentransportwagen für die Versorgungsbereiche Heek und Südlohn mit 11.680 Jahresvorhaltestunden

• Aufbau eines Reserve-/Verlegenotarztsystems • Aus- und Fortbildung des Rettungsdienstpersonals zu Notfallsanitäterinnen

und –sanitätern • Weiterentwicklung des vorhandenen Qualitätsmanagements • Neubau der Kreisleitstelle • Diverse Neubau, Ergänzungs- und Umbaumaßnahmen an den

Rettungswachen

Folgende wesentliche Gründe sind für eine Anpassung dabei ursächlich: • Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Notfallsanitätergesetz vom

22. Mai 2013 • Umsetzung der Änderungen des Rettungsgesetzes NRW (2015) • Vorhaltung weiterer Einsatzfahrzeuge aufgrund von Fallzahlsteigerungen. • Umsetzung der im § 5 des Rettungsgesetzes geforderten notärztlichen

Pflichtfortbildung • Umsetzung der im § 7 des Rettungsgesetzes geforderten Qualitätssicherung

im Rettungsdienst • Einführung der durch das Notfallsanitätergesetz notwendig gewordenen

ärztlichen Delegation von heilkundlichen Notfallmaßnahmen und deren Überwachung (§ 4.2.2c NotSanG)

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

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II. Beschreibung des Kreises Borken 1. Größe und geografische Lage

Geografische Lage:

von 6°23‘12‘‘ bis 7°16‘28‘‘ östlicher Länge von Greenwich

von 51°43‘44‘‘ bis 52°14‘35‘‘ nördlicher Breite

Maximale Nord-Süd-Ausdehnung 57 km

Maximale West-Ost-Ausdehnung 61 km

Höhenlage:

Niedrigster Punkt über NHN (Issel-Flussniederung bei Anholt, Isselburg) 14 m

Höchster Punkt über NHN (Schöppinger Berg) 154 m

Länge der Grenze des Kreises Borken:

insgesamt 278 km

davon mit den Nachbarkreisen: Steinfurt 33 km

Coesfeld 51 km

Recklinghausen 29 km

Wesel 45 km

Kleve 10 km

den Niederlanden 108 km

Niedersachsen 2 km

Fläche:

10 Städte und 7 Gemeinden 1.421,0 km²

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

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2. Die Städte und Gemeinden im Kreis Borken

Flächennutzungsart Kreis Borken

Reg.-Bez. Münster

Land NRW

ha % % %

Gebäude- und Freifläche 14.141 10,0 11,2 12,8

Betriebsfläche 528 0,4 0,8 1,2

Erholungsfläche 1.394 1,0 1,6 2,1

Verkehrsfläche 8.311 5,8 6,5 7,2

Landwirtschaftsfläche 93.132 65,5 61,4 48,3

Waldfläche 21.809 15,3 16,2 26,0

Wasserfläche 2.496 1,8 2,0 1,9

Flächen anderer Nutzung 286 0,2 0,3 0,5

Bodenfläche insgesamt 142.098 100,0 100,0 100,0

Quelle: IT.NRW Stand: 31.12.2015

Gebiet Fläche Bevölkerung1) Bevölkerungsdichte

km² Anzahl Einwohner Einwohner / km²

Ahaus 151,24 39.277 259,7

Bocholt 119,40 71.443 598,3

Borken 152,97 42.272 276,3

Gescher 80,84 17.118 211,7

Gronau 78,82 47.010 596,4

Heek 69,43 8.505 122,5

Heiden 53,39 8.152 152,7

Isselburg 42,80 10.736 250,8

Legden 56,28 7.254 128,9

Raesfeld 57,95 11.378 196,3

Reken 78,74 14.532 184,6

Rhede 78,90 19.284 244,4

Schöppingen 68,81 7.280 105,8

Stadtlohn 79,25 20.411 257,5

Südlohn 45,56 9.134 200,5

Velen 70,75 13.192 186,5

Vreden 135,83 22.688 167,0

Kreis Borken 1.420,98 369.666 260,1

Reg.-Bezirk Münster 6.918,34 2.614.229 377,9

Land NRW 34.112,52 17.865.516 523,7

1) Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011

Quelle: IT.NRW

Stand: 31.12.2015

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3. Bevölkerungsentwicklung und -prognose 1975 -2040

289.652 296.916

305.531 316.853

338.350

356.706 367.457 369.666 365.191 361.473 356.223 350.613

344.747 339.809

0

50.000

100.000

150.000

200.000

250.000

300.000

350.000

400.000

1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040

Einwohnerzahl

am 1. Januar

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

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4. Alterspyramide

Stand 31.12.2015

0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0

unter 5

5 - 10

10 - 15

15 - 20

20 - 25

25 - 30

30 - 35

35 - 40

40 - 45

45 - 50

50 - 55

55 - 60

60 - 65

65 - 70

70 - 75

75 - 80

80 - 85

85 - 90

90 u. älter

0,01,02,03,04,05,0

in % der

Gesamtbevölkerung

Männer Frauen

Alter

Nordrhein-Westfalen

Kreis Borken

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5. Verkehrsinfrastruktur Straßen: Bundesautobahnen 49,3 km Bundesstraßen 153,7 km Landstraßen 391,5 km Kreisstraßen 463,2 km Insgesamt 1.057,7 km

Schienenverkehr: Bahnstrecke Borken – Essen Bahnstrecke Bocholt - Wesel Bahnstrecke Münster - Gronau - Enschede Bahnstrecke Gronau – Dortmund Bahnstrecke Coesfeld - Dorsten Flugplätze Flugplatz Stadtlohn-Vreden

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6. Risiken/Gefahrenpotentiale/Demografie/Sozial- und Infrastruktur Um einen zu jeder Zeit bedarfsgerechten Rettungsdienst im Kreis Borken sicherstellen zu können, müssen Risiken und Gefahren aber auch allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen, die Einfluss auf die Nachfrage und Leistungen des Rettungsdienstes haben können, analysiert werden. a) Bevölkerungsentwicklung Der Kreis Borken ist der drittgrößte Flächenkreis in NRW. Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohnern wird bis 2040 leicht rückläufig sein, jedoch lässt die Prognose zur Altersstruktur ein starkes Anwachsen der Gruppe der über 50jährigen erwarten. Der demografische Wandel wird auch den Kreis Borken erfassen und erheblichen Einfluss auf das rettungsdienstliche Einsatzaufkommen zukünftiger Jahre haben. b) Straßenverkehr Der Kreis Borken verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Das Verkehrsaufkommen entspricht dem eines ländlichen Flächenkreises. Die Unfallzahlen im Kreis Borken sind im Vergleich zu den Vorjahren leicht gestiegen. Es gab jedoch deutlich mehr Verletzte. Die Unfallhäufigkeit liegt jedoch insgesamt unter dem Landesdurchschnitt. Statistisch betrachtet ist die Gefahr bei einem Verkehrsunfall zu verunglücken im Kreis Borken im Landesvergleich sehr hoch. So lag die Zahl der Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden im Jahr 2015 bei 1.374 (3,76 pro Tag). Im Vergleich zu Ballungsräumen ist der Anteil schwerer Unfälle allerdings größer. c) Industrie- und Gewerbe Zahl und Art der Industrie-und Gewerbebetriebe im Kreis Borken lassen auf kein überdurchschnittliches Einsatzaufkommen in diesem Bereich schließen. Dieser Sektor spielt bei der Rettungsdienstbedarfsplanung daher keine besondere Rolle. d) Medizinische Versorgungsstruktur Mit zunehmender Spezialisierung und Konzentration in der Krankenhauslandschaft steigt auch die Zahl der Verlegungsfahrten bzw. Fahrten zu Untersuchungen im Rahmen der stationären Behandlung. e) Erwartungshaltung der Bevölkerung Die Anspruchs- und Erwartungshaltung der Bevölkerung hat sich in Bezug auf die Nutzung der Rettungsdienstinfrastruktur erkennbar verändert. Die Schwelle zur Betätigung des Notrufes sinkt. Hierdurch werden vermehrt Kapazitäten gebunden, ohne dass im Ergebnis die Indikation für einen rettungsdienstlichen Einsatz vorgelegen hat. Aber auch Defizite im System des kassenärztlichen Notdienstes (Erreichbarkeiten, Wartezeiten) scheinen dazu zu führen, dass schneller der Notruf getätigt wird.

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III. Struktur des Rettungsdienstes

1. Rettungswachenstandorte

1.1 Allgemeines Gem. § 6 Abs. 1 RettG sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen. Beide Aufgabenbereiche bilden eine medizinisch-organisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr. § 7 Abs. 1 Satz 2 RettG regelt ergänzend, dass der Träger des Rettungsdienstes für die Einrichtung und den Betrieb der im Bedarfsplan festgelegten Zahl an Rettungswachen sorgt. Die Verteilung der Rettungswachen und ihre Ausstattung mit Krankenkraftwagen sowie der jeweilige Einsatzbereich sind für das gesamte Gebiet des Trägers des Rettungsdienstes festzulegen. Der Anteil von Rettungswagen und Krankentransportwagen muss in einem bedarfsgerechten Verhältnis stehen. Das Netz der Rettungswachen soll so engmaschig sein, dass jeder an einer Straße gelegene Notfallort in einer Eintreffzeit (Hilfsfrist) von 5-8 Minuten, im ländlichen Bereich bis zu 12 Minuten, erreichbar ist. 1.2 Hilfsfristen / Zielerreichungsgrad § 12 RettG fordert vom Rettungsdienstträger, in den Bedarfsplänen Qualitätsmerkmale festzulegen. Dies sind insbesondere die Eintreffzeit (Hilfsfrist) sowie der Zielerreichungsgrad (Sicherheitsniveau). Der Gesetzgeber hat diese Werte nicht weiter bestimmt. Eintreffzeit (Hilfsfrist) Die Hilfsfrist ist eine Planungsgröße für den jeweiligen Rettungsdienstbereich. Wie andere Kreise im Münsterland hat der Kreis Borken diese definiert als Zeitraum zwischen dem Anfang der Disposition durch die Leitstellendisponentin oder dem Leitstellendisponenten in der zuständigen Leitstelle und dem Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels an der dem Notfallort nächstgelegenen öffentlichen Straße. Dabei wird der „Anfang der Disposition“ als der Zeitpunkt definiert, zu dem der Leitstellendisponentin oder dem Leitstellendisponenten alle notwendigen Informationen durch den Notrufsteller vorliegen und das geeignete Rettungsmitteln durch den Einsatzleitrechner vorgeschlagen wird. In NRW hat sich bei der Hilfsfrist im ländlichen Bereich ein Richtwert von 12 Minuten verfestigt. Der Kreis Borken ist insgesamt als ländlicher Bereich einzustufen. Der Richtwert von 12 Minuten gilt somit für das gesamte Kreisgebiet.

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Zielerreichungsgrad (Sicherheitsniveau) Der Zielerreichungsgrad sagt etwas darüber aus, in wieviel Prozent der Einsatzfälle die festgelegte Eintreffzeit planmäßig eingehalten werden soll. Als Anhaltspunkt zum Zielerreichungsgrad kann ein Beschluss des OVG Münster vom 22.10.1999 zur Kostenregelung im Rettungsdienst dienen. Danach besteht ein funktionsfähiger Rettungsdienst nur dann, wenn die vorgegebene Eintreffzeit in 90 bis 95 % aller Fälle erreicht wird. In der Praxis werden damit Fälle in Kauf genommen, in denen die festgelegte Hilfsfrist nicht eingehalten wird. Hierzu kann es bei Einsätzen in entlegenen Gebieten, in witterungs- oder verkehrsbedingten Ausnahmesituationen und auch bei einer Nichtverfügbarkeit des nächstgelegenen Rettungsmittels aufgrund von Paralleleinsätzen kommen. Der Einsatzradius, den ein Rettungswagen in einer bestimmten Zeit abdecken kann, ist im Wesentlichen von der Verkehrssituation, den Witterungsverhältnissen und der örtlichen Struktur (Stadtbereich, ländlicher Bereich) abhängig. Diese Einsatzradien können von Wache zu Wache unterschiedlich sein und sind individuell zu ermitteln. Es können jedoch folgende Einsatzwerte den Planungen zugrunde gelegt werden: • Zeit von der Alarmierung bis zum Ausrücken des Fahrzeuges: 1 Minute • Bei Alarmfahrten Zurücklegen einer Strecke von 1 km je Minute.

Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen zu den Qualitätsmerkmalen des Rettungsdienstes legt der Kreis Borken die Merkmale „Eintreffzeit“ und „Zielerreichungsgrad“ folgender Maßen fest: Eintreffzeit (Hilfsfrist) 12 Minuten Zielerreichungsgrad (Sicherheitsniveau) 90 % Ein Zielerreichungsgrad von 95 % wird angestrebt.

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1.3 Standorte Für eine flächendeckende rettungsdienstliche Versorgung werden im Kreis Borken derzeit 11 Rettungswachen vorgehalten. Von diesen werden 4 als kombinierte Feuer- und Rettungswachen betrieben. Mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes wurde die Einrichtung eine zusätzliche Rettungswache in Bereich Südlohn verabschiedet. Die Rettungswache Südlohn hat zum 01.09.2016 Ihren Betrieb aufgenommen. Sie ist täglich 12 Stunden besetzt. Alle anderen Rettungswachen im Kreisgebiet sind täglich 24 Stunden besetzt. Standorte der Rettungswachen: Rettungswachen Feuer- und Rettungswachen Gescher Heek Isselburg Reken Südlohn Stadtlohn Vreden

Ahaus Bocholt Borken Gronau

Die Einsatzbereiche der Rettungswachen umfassen im Regelfall komplette Gemeindegebiete oder zumindest ganze Ortsteile. Zur Optimierung der Eintreffzeiten können Einsatzbereiche aber auch straßengenau einzelnen Rettungswachen zugeordnet werden. Standorte der Notarzteinsatzfahrzeuge / Notarztwagen Rettungswachen Feuer- und Rettungswachen Stadtlohn Vreden

Ahaus Bocholt Borken Gronau

Die Einsatzbereiche des Notarzteinsatzfahrzeuge umfassen im Regelfall mehrere Gemeindegebiete. Durch die Einführung der „Nächsten-Fahrzeug-Strategie“ verlieren diese primären Zuständigkeiten jedoch an Bedeutung. Mittels GPS-Ortung wird das jeweils nächstgelegende Rettungsmittel alarmiert.

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Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

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1.4 Einsatzbereiche 1.4.1 Rettungswache Ahaus Träger Kreis Borken

Betreiber Stadt Ahaus

Standort Feuer- und Rettungswache Ahaus, Konrad-Adenauer-Ring 8, 48683 Ahaus

Veränderung zum Rettungsdienstbedarfsplan 2014 • Ausweitung der Besetzzeiten des 2. RTWs um 603 Jahresvorhaltestunden

Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde-Gebiet

Fläche in km² Einwohner Einwohner je km²

Ahaus Legden

151 56

39.277 7.254

260 130

Gesamt 207 46.531 225 Einsatzbereich Notarzt Stadt-/Gemeinde-Gebiet

Fläche in km² Einwohner Einwohner je km²

Ahaus Legden Heek OT Heek Schöppingen

151 56 41 68

39.277 7.254 5.401 7.280

260 130 132 107

Gesamt 316 59.212 187 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachenstandortes) Heek Legden Schöppingen

10,9 9,5

16,8 Einsatzfahrzeuge Besetzzeiten 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Mo – Fr

Sa So / Feiertage

07:00 – 23:00 Uhr 09:00 – 19:00 Uhr 08:00 – 20:00 Uhr

1 Krankentransportwagen Mo – Fr 07:00 – 15:30 Uhr

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

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Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Ahaus bedient folgende Einsatzabschnitte auf der A 31: • AS Legden /Ahaus (RTW/Notarzt) • AS Heek (Notarzt)

Das Einsatzgebiet der Rettungswache Heek (Ortsteil Heek) wird notärztlich mitversorgt

Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich

St. Marien-Krankenhaus Ahaus Ahaus Legden Schöppingen Heek, OT Heek

Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte 2012 2013 2014 2015 2016

2.583 2.612 2.609 2.742 2.943

1.312 1.420 1.337 1.278 1.194

1.480 1.448 1.313 1.393 1.435

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

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Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

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1.4.2 Rettungswache Bocholt Betreiber (zugleich Träger der Rettungswache nach § 6 Abs. 2 RettG) Stadt Bocholt

Standort Feuer- und Rettungswache Bocholt, Dingdener Straße 10, 46397 Bocholt

Die Rettungswache Bocholt wurde 2010 auf Basis des Rettungsdienstbedarfsplans aus dem Jahre 2008 geplant und neu gebaut. Zwischenzeitlich wurde ein dritter RTW in Betrieb genommen. Zusätzlich werden mit diesem Bedarfsplan die Besetzzeiten ausgeweitet. Zukünftig ist ein 24-Stunden-KTW und ein 8-Stunden-KTW an sieben Tagen je Woche vorgesehen, welche auf der Feuer- und Rettungswache stationiert werden sollen. Dies macht eine bauliche Erweiterung der Rettungswache notwendig. Veränderung zum Rettungsdienstbedarfsplan 2014 • Ausweitung der Besetzzeiten des 3. RTWs um 1.870

Jahresvorhaltestunden • Ausweitung der Besetzzeiten des 1. KTWs um 5.748

Jahresvorhaltestunden • Ausweitung der Besetzzeiten des 2. KTWs um 410 Jahresvorhaltestunden

Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde-Gebiet

Fläche in km² Einwohner Einwohner je km²

Bocholt ohne OT Suderwick Rhede

112

79

69.640

19.284

622

244 Gesamt 191 88.924 466

Einsatzbereich Notarzt Stadt-/Gemeinde-Gebiet

Fläche in km² Einwohner Einwohner je km²

Bocholt Rhede Isselburg

119 79 43

71.443 19.284 10.736

600 244 250

Gesamt 241 101.463 421 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachenstandortes) Rhede Isselburg

7,0 15,0

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

18

Einsatzfahrzeuge Besetzzeiten 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Mo – Fr

Sa So / Feiertage

07:00 – 23:00 Uhr 08:00 – 20:00 Uhr 08:00 – 20:00 Uhr

1 Krankentransportwagen (KTW) Täglich 24 Stunden 1 Krankentransportwagen (KTW) Täglich 08:00 – 16:00 Uhr

Es ist geplant, dass für die Besetzung eines Krankentransportwagens mit dem Malteser-Hilfsdienstes Bocholt eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wird. Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Bocholt bedient folgende Einsatzabschnitte auf der A 3: • AS Rees (Notarzt) • Behelfszufahrt Wertherbruch/Fahrtrichtung Arnheim (RTW/Notarzt)

Das Einsatzgebiet der Rettungswache Isselburg wird notärztlich mitversorgt Über vertragliche Regelung mit dem Kreis Wesel Mitversorgung einiger Teilbereiche der Stadt Hamminkeln (OT Dingden, Loikum, Wertherbruch)

Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich

St. Agnes-Hospital Bocholt Bocholt Isselburg Rhede

Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte 2012 2013 2014 2015 2016

4.024 4.282 4.557 4.903 4.820

2.677 2.543 2.515 2.618 2.284

5.110 5.290 5.739 6.014 5.951

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

19

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

20

1.4.3 Rettungswache Borken Träger Kreis Borken

Betreiber Stadt Borken

Standort Feuer- und Rettungswache Borken, Butenwall 9 -11, 46325 Borken

Die Rettungswache Borken ist gemeinsam mit der Feuerwehr in einem Gebäude untergebracht. Die derzeitige Feuer- und Rettungswache entspricht nicht mehr den heute gültigen Anforderungen in arbeitschutzrechtlicher und arbeitsmedizinischer Sicht. Eine Erweiterung und Modernisierung des bestehenden Gebäudekomplexes ist nicht möglich. Daher plant die Stadt Borken einen Neubau der Feuer- und Rettungswache. Veränderung zum Rettungsdienstbedarfsplan 2014 • Ergänzung um einen 3. RTW mit 2.510 Jahresvorhaltestunden • Ausweitung der Besetzzeiten des KTWs um 114 Jahresvorhaltestunden

Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde-Gebiet

Fläche in km² Einwohner Einwohner je km²

Borken Heiden Raesfeld Velen OT Ramsdorf

153 53 58 32

42.272 8.152

11.378 5.984

276 154 196 187

Gesamt 296 67.786 229 Einsatzbereich Notarzt Stadt-/Gemeinde-Gebiet

Fläche in km² Einwohner Einwohner je km²

Borken Heiden Raesfeld Reken Velen

153 53 58 78 71

42.272 8.152

11.378 14.532 13.192

276 154 196 186 186

Gesamt 413 89.526 217 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachenstandortes) Heiden Raesfeld Reken Velen

5,9 9,2

15,0 13,0

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

21

Einsatzfahrzeuge Besetzzeiten 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Mo – Fr

Sa So / Feiertage

07:00 – 23:00 Uhr 08:00 – 22:00 Uhr 08:00 – 22:00 Uhr

1 Rettungswagen (RTW) Mo – Fr 09:00 – 19:00 Uhr 1 Krankentransportwagen (KTW) Täglich 07:00 – 15:00Uhr

Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Borken bedient folgende Einsatzabschnitte auf der A 31: • AS Borken (Notarzt) • AS Reken (Notarzt)

Die Einsatzgebiete der Rettungswachen Reken und Gescher (Velen OT Velen) werden notärztlich mitversorgt. Randbereiche des Ortsteils Krommert (Stadt Rhede) werden mitversorgt Die Ortsteile Burlo und Weseke der Stadt Borken werden zu den Besetzzeiten der Rettungswache Südlohn von dieser versorgt. Bei Verfügbarkeit des in der Gemeinde Schermbeck, Kreis Wesel, stationierten Rettungswagens wird dieser zur Versorgung des Ortsteils Erle der Gemeinde Raesfeld angefordert.

Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich

St. Marien-Krankenhaus Borken Borken Heiden Raesfeld Reken Velen

Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte 2012 2013 2014 2015 2016

2.847 3.019 3.298 3.559 3.091

1.862 1.963 1.953 2.042 1.812

1.744 2.061 1.806 1.899 2.272

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

22

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

23

1.4.4 Rettungswache Gescher Träger Kreis Borken Betreiber DRK Kreisverband Borken e.V.

Standort Rettungswache Gescher, Venneweg 18, 48712 Gescher

Die derzeitige Feuer- und Rettungswache entspricht nicht mehr den heute gültigen Anforderungen in arbeitschutzrechtlicher und arbeitsmedizinischer Sicht. Die Stadt Gescher plant daher die Feuerwache neu zu bauen oder umzubauen und den aktuellen Anforderungen anpassen. Da die Rettungswache in dem gleichen Gebäude untergebracht ist, muss zwingend auch die Rettungswache neugebaut oder umgebaut werden. Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde-Gebiet

Fläche in km² Einwohner Einwohner je km²

Gescher Velen (OT Velen)

81 39

17.118 7.208

211 185

Gesamt 120 24.326 203 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Velen 8,3

Einsatzfahrzeuge Besetzzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden

Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Borken bedient folgende Einsatzabschnitte auf der A 31: • AS Gescher

Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus

Krankenhaus Maria Hilf, Stadtlohn St. Marien-Krankenhaus Borken

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

24

Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte 2012 2013 2014 2015 2016

1.084 1.144 1.165 1.235 1.194

232 272 167 221 206

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

25

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

26

1.4.5 Rettungswache Gronau Träger Kreis Borken

Betreiber Stadt Gronau

Standort Feuer- und Rettungswache Gronau, Eper Str. 76, 48599 Gronau

Die Rettungswache Gronau ist gemeinsam mit der Feuerwehr in einem Gebäude untergebracht. Die derzeitige Feuer- und Rettungswache entspricht nicht mehr den heute gültigen Anforderungen in arbeitschutzrechtlicher und arbeitsmedizinischer Sicht. Eine Erweiterung und Modernisierung des bestehenden Gebäudekomplexes ist nicht möglich. Daher wird die Stadt Gronau eine neu Feuer- und Rettungswache errichten. Veränderung zum Rettungsdienstbedarfsplan 2014 • Ausweitung der Besetzzeiten des 2. RTWs um 645 Jahresvorhaltestunden • Ausweitung der Besetzzeiten des KTWs um 661 Jahresvorhaltestunden

Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde-Gebiet

Fläche in km² Einwohner Einwohner je km²

Gronau 79 47.010 595 Einsatzbereich Notarzt Stadt-/Gemeinde-Gebiet

Fläche in km² Einwohner Einwohner je km²

Gronau Heek OT Nienborg

79 28

47.010 3.104

595 111

Gesamt 107 50.114 468 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachenstandortes) Heek - Nienborg 9,5

Einsatzfahrzeuge Besetzzeiten 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 06:00 – 22:00 Uhr 1 Krankentransportwagen (KTW) Täglich 07:00 – 15:00 Uhr

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

27

Sondereinsatzregelungen Das Einsatzgebiet der Rettungswache Heek (OT Nienborg) wird notärztlich mitversorgt. Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgt der Einsatz auch grenzüberschreitend im Bereich Losser/ Overdinkel (Niederlande)

Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich

St. Antonius-Hospital Gronau Gronau Heek, OT Nienborg

Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte 2012 2013 2014 2015 2016

2.536 2.630 2.843 3.084 3.227

1.214 1.174 1.204 1.370 1.140

1.274 1.272 1.142 1.273 1.389

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

28

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

29

1.4.6 Rettungswache Heek Träger Kreis Borken

Betreiber Johanniter- Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Münsterland/Soest

Standort Rettungswache Heek, Brinkstraße 8a, 48619 Heek

Veränderung zum Rettungsdienstbedarfsplan 2014 • Ergänzung um einen KTW mit 8.760 Jahresvorhaltestunden

Einsatzbereich Rettung

Stadt-/Gemeinde-Gebiet

Fläche in km² Einwohner Einwohner je km²

Heek Schöppingen

69 68

8.505 7.280

123 107

Gesamt 137 15.785 115 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachenstandortes) Schöppingen 8

Einsatzfahrzeuge Besetzzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden 1 Krankentransportwagen (KTW) Täglich 24 Stunden

Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache bedient folgenden Einsatzabschnitt auf der A31: • AS Heek

Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus

St. Marien-Krankenhaus Ahaus St. Antonius-Hospital Gronau

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

30

Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte 2012 2013 2014 2015 2016

423 819 899 947

1.116

35 114 74 66

100 Anmerkung zu den Einsatzzahlen: Inbetriebnahme der Rettungswache Heek am 01.06.2006 als Tageswache (Besetzung 6 – 18 Uhr) seit dem 01.01.2013 Betrieb als 24-Stunden-Wache.

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

31

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

32

1.4.7 Rettungswache Isselburg Träger Kreis Borken

Betreiber DRK Kreisverband Borken e.V.

Standort Rettungswache Isselburg, Henry-Dunant-Str. 4, 46419 Isselburg

Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde-Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohner je km² Isselburg Bocholt OT Suderwick

43 7

10.736 1.803

250 258

Gesamt 50 12.539 251 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachenstandortes) Bocholt OT Suderwick 7,0

Einsatzfahrzeuge Besetzzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden

Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Isselburg bedient folgenden Einsatzabschnitt auf der A31: • AS Rees

Der Rettungswagen Isselburg wird aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung grenzüberschreitend im Bereich der Regio Noord- en Oost-Gelderland/ Niederlande eingesetzt

Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus

St. Agnes-Hospital Bocholt

Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte 2012 2013 2014 2015 2016

615 724 694 775 795

75 55 69 64 42

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

33

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

34

1.4.8 Rettungswache Reken Träger Kreis Borken

Betreiber Gemeinde Reken

Standort Rettungswache Reken, Am Wehrturm 12,48734 Reken, OT Groß Reken

Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde-Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohner je km² Reken 78 14.532 186

Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachenstandortes)

Einsatzfahrzeuge Besetzzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden

Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Reken bedient folgenden Einsatzabschnitte auf der A31: • AS Borken • AS Reken

Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus St. Marien-Krankenhaus Borken

Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte 2012 2013 2014 2015 2016

815 887 944

1.122 1.018

201 170 139 136 146

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

35

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

36

1.4.9 Rettungswache Stadtlohn Träger Kreis Borken

Betreiber Stadt Stadtlohn

Standort Rettungswache Stadtlohn, Steinkamp 2-6, 48703 Stadtlohn

Die Rettungswache Stadtlohn ist gemeinsam mit der Feuerwehr in einem Gebäude untergebracht. Die derzeitige Feuer- und Rettungswache entspricht nicht mehr den heute gültigen Anforderungen in arbeitschutzrechtlicher und arbeitsmedizinischer Sicht. Eine Erweiterung und Modernisierung des bestehenden Gebäudekomplexes ist nicht möglich. Daher plant die Stadt Stadtlohn einen Neubau der Feuer- und Rettungswache. Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde-Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohner je km² Stadtlohn 79 20.411 258

Einsatzbereich Notarzt Stadt-/Gemeinde-Gebiet

Fläche in km² Einwohner Einwohner je km²

Stadtlohn Südlohn Gescher

79 46 81

20.411 9.134

17.118

258 199 211

Gesamt 206 46.663 227 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachenstandortes) Südlohn Südlohn-Oeding Gescher

6,5 11,3 9,2

Einsatzfahrzeuge Besetzzeiten 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

37

Sondereinsatzregelungen Das Einsatzgebiet der Rettungswachen Gescher (Stadtgebiet Gescher) und Südlohn (Gemeindegebiet Südlohn) wird notärztlich mitversorgt. Außerhalb der Besetztzeiten der Rettungswache Südlohn wird das Gemeindegebiet Südlohn mit dem Ortsteil Oeding von der Rettungswache Stadtlohn mitversorgt. Die Rettungswache Stadtlohn bedient folgenden Einsatzabschnitt auf der A31: • AS Gescher (Notarzt)

Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich

Krankenhaus Maria-Hilf, Stadtlohn Stadtlohn Südlohn Gescher

Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte 2012 2013 2014 2015 2016

1.262 1.415 1.419 1.516 1.471

870 991

1.062 1.109 962

425 435 280 337 382

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

38

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

39

1.4.10 Rettungswache Südlohn Träger Kreis Borken

Betreiber DRK Kreisverband Borken e.V.

Standort Rettungswache Südlohn, Robert-Bosch-Str. 55, 46354 Südlohn

Veränderung zum Rettungsdienstbedarfsplan 2014 • Ergänzung um einen KTW mit 2.920 Jahresvorhaltestunden

Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde-Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohner je km² Südlohn Borken-Weseke Borken-Burlo

46 23 25

9.134 5.073 3.804

199 221 152

Gesamt 94 18.011 192 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachenstandortes) Borken-Weseke Borken-Burlo

5 9

Einsatzfahrzeuge Besetzzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 08:00 – 20:00 Uhr 1 Krankentransportwagen (KTW) Täglich 16:00 – 24:00 Uhr

Sondereinsatzregelungen Außerhalb der Besetztzeiten der Rettungswache Südlohn wird das Gemeindegebiet Südlohn mit dem Ortsteil Oeding von der Rettungswache Stadtlohn mitversorgt.

Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Krankenhaus Maria-Hilf, Stadtlohn

St. Marien-Krankenhaus Borken Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte 2016 267 30

Anmerkungen zu den Einsatzzahlen Die Rettungswache Südlohn wurde am 01.09.2016 in Betrieb genommen.

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

40

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

41

1.4.11 Rettungswache Vreden Träger Kreis Borken

Betreiber DRK Kreisverband Borken e.V.

Standort Rettungswache Vreden, Oldenkotter Straße 14, 48691 Vreden

Das Gebäude der Rettungswache Vreden erfüllt dauerhaft nicht die arbeitschutzrechtlichen und arbeitsmedizinischen Anforderungen an eine Rettungswache. Nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit mit dem DRK Kreisverband Borken (30.06.2020) wird eine andere bauliche Lösung gefunden werden müssen. Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde-Gebiet

Fläche in km² Einwohner Einwohner je km²

Vreden 135 22.688 168 Einsatzbereich Notarzt Stadt-/Gemeinde-Gebiet

Fläche in km² Einwohner Einwohner je km²

Vreden 135 22.688 168 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachenstandortes)

Einsatzfahrzeuge Besetzzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden

Sondereinsatzregelungen Die Notärztin / der Notarzt wird mit dem RTW am Krankenhaus abgeholt; Einsatzabwicklung als NAW (Notarztwagen)

Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich

St. Marien-Hospital Vreden Vreden

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

42

Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte 2012 2013 2014 2015 2016

850 908 910

1.035 1.089

508 465 466 522 484

222 205 161 189 177

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

43

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

44

2. Kreisleitstelle 2.1 Aufgaben Der Träger des Rettungsdienstes errichtet und unterhält eine Leitstelle (§ 7 Abs. 1 RettG). Diese lenkt die Einsätze des Rettungsdienstes. Sie muss ständig besetzt und erreichbar sein. Sie arbeitet mit den Krankenhäusern, der Polizei, den Feuerwehren sowie den Einrichtungen der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften für den ärztlichen Notfalldienst zusammen. Mit der Lenkung rettungsdienstlicher Einsätze beauftragte Personen müssen eine geeignete Qualifikation haben; das Nähere regelt das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden durch Erlass (§ 8 Abs. 1 RettG). Die Kreisleitstelle ist das zentrale Lenkungs- und Koordinierungsorgan für den Rettungsdienst. Zur Sicherstellung einer durchgängigen Gefahrenabwehr fordert der Gesetzgeber eine einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst. Mit Ausnahme des Notrufes 112 der Stadt Bocholt sind alle Notrufe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Borken zur Kreisleitstelle geschaltet. Die Stadt Bocholt macht von einer Regelung im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst Gebrauch, die es Mittleren und Großen kreisangehörigen Städten erlaubt, den Notruf auf die eigene ständig besetzte Feuerwache zu schalten, wenn diese die Aufgabe einer Rettungswache wahrnimmt. Qualitätsanforderungen an eine optimale Aufgabenerfüllung

• schnellstmögliche Entgegennahme und Bearbeitung aller eingehenden

Notrufe • sachgerechte Alarmierung der Rettungsmittel unter Ausnutzung der

Möglichkeiten des Einsatzleitsystems, so dass im Rahmen des rettungsdienstlichen Gesamtsystems die Einhaltung der Hilfsfrist unterstützt wird.

• zeitgleiche Bearbeitung von mehreren Notrufen • Disposition des Krankentransportes unter Berücksichtigung von Zeiten mit

hohem Einsatzaufkommen • Beachtung wirtschaftlicher Aspekte bei der Planung und Lenkung der

Krankentransporteinsätze • Anleitung zur Reanimation (T-CPR) sowie Anleitung zur ersten Hilfe • Koordination von Sekundärverlegungen und Spezial-Einsätzen • Vermittlungen von Behandlungskapazitäten • Koordination bei Sonderlagen und -betrieben (Veranstaltungen, U) • Digitalfunk-Steuerung • Zusammenarbeit mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

45

2.2 Standort Die Leitstelle des Kreises Borken befindet sich im Kreishaus Borken, Burloer Straße 93, 46325 Borken. 2.3 Technische Ausstattung Die Leitstellentechnik muss eine schnelle Einsatzdisposition ermöglichen. Entscheidend dabei ist das Vorhalten moderner Alarmierungs- und Kommunikationstechnik in redundanter Ausführung. Das installierte Einsatzleitsystem ermöglicht eine zentrale Abfrage des Notrufes 112 im gesamten Kreisgebiet. Um den Anforderungen einer modernen Leitstelle auch weiterhin gerecht zu werden, wurde in den Jahren 2015 bis 2017 die Hard- und Software des Einsatzleitsystems sowie die Kommunikations-, und Netzwerktechnik schrittweise erneuert. Digitalfunk Die bundesweite Einführung des Digitalfunks erforderte es, die Kreisleitstelle an diese Technik anzubinden. Die Umsetzung in der Kreisleitstelle Borken ist erfolgt. Zusammenarbeit mit anderen Leitstellen Der Kreis ist verpflichtet, die Aufgabenerfüllung der Leitstelle auch bei Ausfall sicherzustellen und hierfür die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Zu diesem Zweck ist zwischen der Kreisleitstelle und der Einsatzzentrale der Feuer- und Rettungswache Bocholt eine gegenseitige Redundanz aufgebaut worden. Durch die Nutzung eines einheitlichen Einsatzleitsystems konnte dieser Lösungsansatz kurzfristig und kostengünstig umgesetzt werden. Darüber hinaus sind von einem Ingenieurbüro verschiedene Varianten für eine Vernetzung der Leitstellen der Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt sowie in der Einsatzzentrale in Bocholt entwickelt worden, die in den weiteren Planungen berücksichtigt werden. Fahrzeugortung im Rettungsdienst Seit 2014 werden die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes mit Navigationssystemen ausgestattet. Mit deren Hilfe können die Fahrzeuge durch die Leitstelle geortet werden. Über die Anbindung an den Einsatzleitrechner ist es damit möglich, das am günstigsten positionierte Fahrzeug zu einem Einsatz zu entsenden.

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

46

2.4 Personelle Ausstattung Funktion Anzahl Leiter der Leitstelle 1 Stellvertretender Leiter 1 Einsatzdisponenten / Lagedienstführer

21

Systemadministration 2 Die Bemessung des Leitstellenpersonals basiert auf einem Gutachten „Feststellung der bedarfsnotwendigen Personalausstattung für die Integrierte Leitstelle Borken“ der Fa. ORGAKOM aus dem Jahr 2016. Die Bemessung erfolgte anhand der Einsatzzahlen aus dem Jahr 2015. Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen. Die Disponenten in der Leitstelle gehören zum Einsatzpersonal und unterliegen damit der Fortbildungsverpflichtung. . Erweiternd wird nach Empfehlung der AGBF eine 16 Std. Leitstellenspezifische Fortbildung angeboten. Kräfte, die nicht die geforderte Qualifikation zum Rettungsassistenten haben, werden vorrangig in der Krankentransport-Disposition eingesetzt. Der Personal-Ist-Bestand umfasst 17 Einsatzdisponenten im Schichtdienst, 2 Leitungsfunktionen im Tagesdienst (Leiter Leitstelle/stellvertretender Leiter) sowie derzeit 2 Kräfte in der Systemadministration. Einsatzaufkommen Einsatzart Anzahl der Einsätze* Notfallrettung 26.160 Krankentransport 12.358

*Die Anzahl der Einsätze berücksichtigt alle Einsätze unabhängig von der Abrechnung mit den Krankenkassen, kombinierte Einsätze, Fehleinsätze, etc.

Kostenzuordnung Die Kosten der Leitstelle werden in einem Verfahren, das mit den Krankenkassen abgestimmt ist, auf den Feuerschutz und den Rettungsdienst verteilt. 60% werden als Vorhaltekosten zu gleichen Teilen dem Feuerschutz und Rettungsdienst zugeordnet. Die verbleibenden 40 % werden auf Grundlage von Einsatzzahlen und Einsatzdauer auf die Dienste verteilt.

• Die Gesamtkosten der Kreisleitstelle gehen im Ergebnis zu einem Anteil

von 65 % zu Lasten des Rettungsdienstes und von 35 % zu Lasten des Feuerschutzes.

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

III.

47

2.5 Neubau

Der Gebäudeteil für die Leitstelle wurde im Jahre 1999 neu errichtet. Die Kreisleitstelle des Kreises Borken erfüllt nicht mehr die räumlichen Voraussetzungen und muss dringend erweitert werden. Da eine Erweiterung der vorhandenen Flächen nicht mehr möglich ist, soll eine neue Kreisleitstelle gebaut werden. Die Planungen dazu sind bereits konkret angelaufen.

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

IV.

48

IV. Einsatzpersonal des Rettungsdienstes 1. Fachliche Eignung des Personals Mit dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG), das zum 01.01.2014 in Kraft getreten ist, ändern sich die Anforderungen, die zukünftig an das Einsatzpersonal auf den Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen gestellt werden, wesentlich. Gegenüber dem bisherigen Rettungsassistentengesetz verlängert sich die Ausbildungsdauer von 2 auf 3 Jahre. Zudem ist die Ausbildung im neuen Notfallsanitätergesetz strukturell neu ausgestaltet und schafft dadurch einen neuen nichtärztlichen Rettungsdienstberuf. Ziel ist es, die Qualität des Rettungsdienstes zu steigern und damit die präklinische Versorgung zu verbessern. Insgesamt wird das Rettungswesen durch das neue Gesetz noch leistungsfähiger und vor allem zukunftsfähiger. Auf landesgesetzlicher Ebene fließen die Änderungen des Notfallsanitätergesetzes in das Rettungsgesetz NRW ein. So sieht § 4 Rettungsgesetz zur Betreuung und Versorgung der Patienten in der Notfallrettung sowie für die Führung eines Notarzt-Einsatzfahrzeuges eine Rettungsassistentin/ einen Rettungsassistenten bzw. eine Notfallsanitäterin/ einen Notfallsanitäter vor. Für die Anpassung an die geänderten Qualifikationsanforderungen räumt das Rettungsgesetz den Aufgabenträgern allerdings einen Übergangszeitraum ein. Die Funktion Rettungsassistent wird erst mit Ablauf des 31.12.2026 durch den Notfallsanitäter ersetzt (§ 4 Abs. 7 RettG). 2. Personalbemessung

2.1 Einsatzpersonal

2.1.1 Allgemeines

Der Kreis Borken führt den Rettungsdienst ohne eigenes Personal durch. Verschiedene Vertragspartner sind mit dem Betrieb der Rettungswachen beauftragt worden. Von diesen wird auch das Einsatzpersonal gestellt. Von der Möglichkeit, den Rettungsdienst in Eigenregie durchzuführen, wird derzeit kein Gebrauch gemacht.

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

IV.

49

Es bestehen folgende öffentlich-rechtlichen Verträge über die Einrichtung und den Betrieb von Rettungswachen: Vertragspartner Rettungswache Stadt Ahaus Ahaus Stadt Borken Borken Stadt Gronau Gronau Gemeinde Reken Reken Stadt Stadtlohn Stadtlohn DRK-Kreisverband Borken e.V. Gescher, Isselburg, Südlohn, Vreden Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Heek

An den Standorten Ahaus, Borken und Gronau wird der Rettungsdienst in Kombination mit einer Feuer- und Rettungswache umgesetzt. Die Stadt Bocholt ist als große kreisangehörige Stadt Trägerin einer Rettungswache und führt damit den Betrieb der Rettungswache Bocholt eigenverantwortlich durch. Der Personalbedarf wird in Form von Personalvorhaltestunden pro Jahr und Rettungsmittel dargestellt. Die Stadt Bocholt als Trägerin einer Rettungswache ermittelt in Abstimmung mit dem Kreis Borken ihren Personalbedarf eigenständig. Ehrenamtliche Kräfte werden im Rettungsdienst nur noch ausnahmsweise eingesetzt, da sie die im Rettungsgesetz verankerten Qualifikationsanforderungen kaum noch erfüllen können. Über den neuen Bundesfreiwilligendienst seit dem 01.09.2011 können Bundesfreiwilligendienst Leistende im Krankentransport eingesetzt werden. Sie können als Fahrer im Krankentransport eingesetzt werden. Die Personalkosten für die kombinierten Feuer- und Rettungswachen Ahaus, Borken und Gronau werden auf der Basis öffentlich-rechtlicher Verträge abgerechnet. Die Städte erhalten je Vorhaltestunde einen vertraglich festgelegten Erstattungsbetrag. Darüber hinaus haben sich die Städte bereit erklärt, zu den reduzierten Zeiten nachts und an Wochenenden bzw. Feiertagen den Rettungsdienst auch im Duplizitätsfall zu bedienen. Dafür wird ein ergänzender Kostensatz/Stunde gezahlt. Neben der Entschädigung für die Besetzung der Rettungsmittel erhalten die Vertragspartnerinnen und -partner auch eine vertragliche vereinbarte Vergütung für spezifische Sondertätigkeiten und Leitungs- und Verwaltungsaufgaben. Die Personalkosten für die Rettungswachen Gescher, Isselburg, Reken und Stadtlohn werden vom Kreis zu 100 % getragen. Die Kosten des Betriebs der Rettungswachen Heek, Südlohn und Vreden sind auf Basis von Ausschreibungen für sieben Jahre bzw. die Rettungswache Südlohn für fünf Jahre zu einem Pauschalpreis vergeben.

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

IV.

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2.1.2 Personalvorhaltestunden im Einsatzdienst Rettungs-wache

Fahrzeuge Besetzzeit Funktions-stellen

Vorhalte-stunden

Ahaus NEF RTW 1 RTW 2 KTW

tägl. 24 Std. tägl. 24 Std. 07.00 – 23.00 �Mo-Fr 09.00 – 19.00 �Sa 08.00 – 20.00 �So/Feiert. 07:00 – 15:30 �Mo-Fr

1 2 2 2

8.760 17.520 10.560

4.016 Zwischensumme 7 40.856 Bocholt NEF

RTW 1 RTW 2 RTW 3 KTW 1 KTW 2

tägl. 24 Std. tägl. 24 Std. tägl. 24 Std. 07:00 – 23:00 �Mo-Fr 08:00 – 20:00 �Sa 08:00 – 20:00 �So/Feiert. tägl. 24 Std. tägl. 08:00 – 16:00

1 2 2 2 2 2

8.760 17.520 17.520 10.768

17.520 5.840

Zwischensumme 11 77.928 Borken NEF

RTW 1 RTW 2 RTW3 KTW

tägl. 24 Std. tägl. 24 Std. 07.00 – 23.00 �Mo-Fr 08.00 – 22.00 �Sa 08.00 – 22.00 �So/Feiert. 09:00 – 19:00 �Mo-Fr 07:00 – 15:00 �täglich

1 2 2 2 2

8.760 17.520 11.224

5.020 5.840

Zwischensumme 9 48.364 Gescher RTW tägl. 24 Std. 2 17.520 Zwischensumme 2 17.520 Gronau NEF

RTW 1 RTW 2 KTW

tägl. 24 Std. tägl. 24 Std. 06.00 – 22.00 �täglich 07.00 – 15.00 �täglich

1 2 2 2

8.760 17.520 11.680 5.840

Zwischensumme 7 43.800 Heek RTW

KTW tägl. 24 Std. tägl. 24 Std.

2 2

17.520 17.520

Zwischensumme 4 35.040 Isselburg RTW tägl. 24 Std. 2 17.520 Zwischensumme 2 17.520 Reken RTW tägl. 24 Std. 2 17.520 Zwischensumme 2 17.520 Stadtlohn NEF

RTW tägl. 24 Std. tägl. 24 Std.

1 2

8.760 17.520

Zwischensumme 4 35.040 Südlohn RTW

KTW tägl. 08:00 – 20:00 tägl. 16:00 – 24:00

2 2

8.760 5.840

Zwischensumme 4 14.600 Vreden RTW tägl. 24 Std. 2 17.520 Zwischensumme 2 17.520 Summe 54 365.708

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

IV.

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2.2 Verwaltung, Leitung und Organisation Neben der operativen Umsetzung des Rettungsdienstes durch die Rettungswachen ist auch eine entsprechende administrative Umsetzung notwendig. Zu den Verwaltungsleistungen gehören u.a.:

• Gebühren-Abrechnung • Personalverwaltung • Rechnungsbearbeitung und Betriebsabrechnungen • Vergabeverfahren: Dienstleistungen, Verbrauchsmaterialien,

Geräte- und Fahrzeuge, RettD-Leistungen • öffentlich-rechtliche Vereinbarungen (z. B. Gestellung von

Notärztinnen und Notärzten) • Haushaltsplanung und –bewirtschaftung • Gebühren-Kalkulation • Versicherungs- und Schadensersatzleistungen • Gebühren-Verhandlung • Satzungsverfahren

Ergänzend zu den Verwaltungsleistungen müssen auch die Aufgaben wie Planung, Aufsicht und Qualitätsmanagement sichergestellt werden. Hierzu gehört, u.a.

• Leitung & Personalführung • taktische Einsatzplanung (Routine-Einsätze, Sonder-Einsätze,

Veranstaltungen) • Bedarfsplanung und –abstimmung • Trägeraufsicht über eingebundene Partnerinnen und Partner

(Träger und Betreiber/Leistungserbringer von Rettungswachen und rettungsdienstlichen Aufgaben)

• Genehmigungsverfahren für Unternehmer nach §§ 17 ff. RettG • Zusammenarbeit mit Sonder-Behörden (Bergbehörde, Polizei, U) • trägerübergreifende Zusammenarbeit • rettungstechnische und medizinische Datenerfassung,

Qualitätssicherung und -Standardisierung • Netzwerk der Gesundheitseinrichtungen • Arbeitssicherheit (Gefährdungsanalyse) • Zusammenarbeit mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst,

insbesondere nach dem Landesseuchenalarmplan 2.2.1 Kreis Borken (als Träger des Rettungsdienstes) Neben dem Personal an den Rettungswachen sind für das Personal in der Verwaltung des Kreises Borken folgende Stellenanteile zu berücksichtigen:

Geschäftsführung, Rettungsdienstleitung 0,70 Sachbearbeitung 2,00 Fakturierung 1,80 Gesamt 4,50

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

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Stadt Bocholt (als Trägerin einer Rettungswache) Neben dem Personal an der Rettungswache sind für das Personal in der Verwaltung der Stadt Bocholt folgende Stellenanteile zu berücksichtigen:

Geschäftsführung, Rettungsdienstleitung 0,78 Personalbewirtschaftung 0,26 Finanzbuchhaltung 0,66 Fakturierung 1,31 Gesamt 3,01

2.3 Logistik und Technik

Um für den Rettungsdienst dauerverfügbare medizinische Leistung sicherzustellen, muss auch entsprechend Personal für Aufgaben aus dem Bereich der Logistik und Technik vorgehalten werden. Hierzu gehört u.a.

• Medizintechnik • Nachrichtentechnik & EDV • Digitalfunk-Sicherstellung • Liefernetzwerk und Technische Planung • technische Leistungsbeschreibungen für Vergabeverfahren • Flottenmanagement (technische Bedarfsplanung, Ausfallreserve,

Disposition)

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

IV.

53

3. Aus- und Fortbildung 3.1 Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Beruf des Notfallsanitäters / der Notfallsanitäterin (NotSanG) zum 01.01.2014 und der dazugehörigen Ausbildungs-und Prüfungsverordnung ändert sich die Ausbildung des Rettungsdienstfachpersonals in Deutschland. Der bisherige Beruf des Rettungsassistenten bzw. Rettungsassistentin wird zukünftig an Bedeutung verlieren. Seine Nachfolge wird der Notfallsanitäter bzw. die Notfallsanitäterin antreten. Die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter / zur Notfallsanitäterin ermöglicht die vertiefte Vermittlung theoretischer Grundlagen und soll die Mitarbeiter/innen mit einer einheitlichen Grundlage auf ihre zukünftigen Aufgaben vorbereiten. Die Aufgaben und Kompetenzen des Notfallsanitäters / der Notfallsanitäterin werden im Vergleich zum Rettungsassistenten bzw. Rettungsassistentin deutlich erweitert. Mit der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes NRW zum 01.04.2015 sind nun auch in NRW die Grundlagen für diesen Wechsel gelegt worden. Hinsichtlich der Umsetzung des NotSanG wird auf die Anlage 1 des Rettungsdienstbedarfsplanes verwiesen. 3.2 Fortbildungen für Einsatzpersonal gem. § 5 Abs. 4 RettG Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dieses nachzuweisen. 3.3 Fortbildungen für Notärztinnen und Notärzte gem. § 5 Abs. 4 RettG Das Rettungsgesetz NRW verpflichtet die im öffentlichen Rettungsdienst notärztlich Tätigen, sich regelmäßig zu notärztlichen Themen fortzubilden. Seitens des Landesgesetzgebers wurden die Ärztekammern in NRW beauftragt, Umfang und Inhalte der geforderten Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte im Rettungsdienst festzulegen. Die für den Kreis Borken zuständige Ärztekammer Westfalen-Lippe hat im Februar 2016 in einem Beschluss Umfang und Zuständigkeit für die Prüfung der Einhaltung der Fortbildungsvorgaben definiert. Die Ärztlichen Leitungen der Rettungsdienste müssen seit 01.04.2016 sicherstellen, dass im öffentlichen Rettungsdienst nur Notärztinnen und Notärzte eingesetzt werden, die regelmäßig in einem zweijährigen Zeitraum zumindest 20 Punkte notärztlicher Fortbildung erwerben.

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V.

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V. Technische Ausstattung des Rettungsdienstes 1. Fahrzeuge

1.1 Ausstattung Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln von Medizin, Technik und Hygiene entsprechen (§ 3 Abs. 4 RettG). Sie müssen zudem für besondere Einsatzfälle ausgerüstet sein, z.B. für

• Intensiv-medizinische Transporte • die Beförderung von Neugeborenen • die Beförderung von schwergewichtigen oder hochkontagiösen

Patientinnen und Patienten

Die Europanorm DIN EN 1789 definiert Anforderungen an die Einsatzfahrzeuge im Hinblick auf

• Beschaffenheit der Fahrzeuge (z.B. Außenmaße, Fahrverhalten, Elektrik, Belastungskapazität, Klimatisierung, Beschaffenheit des Krankenraumes, Kommunikationseinrichtungen, Geräuschpegel)

• Ausstattung und Beschaffenheit der Medizinprodukte Die Norm unterteilt die Krankenkraftwagen in 3 Kategorien. Es sind Krankentransportwagen (Typ A 1, A 2), Notfallkrankenwagen (Typ B) und Rettungswagen (Typ C). Über diese Typenklassen wird unter anderem definiert, wie viele Patientinnen und Patienten das Fahrzeug aufnehmen kann bzw. welche medizinisch-technische Ausstattung vorhanden ist.

Im Rettungsdienst des Kreises Borken kommen Fahrzeuge der Typklassen A 2 und C zum Einsatz. 1.2 Fristen für die Ersatzbeschaffung Die Einsatzfahrzeuge sind unter betriebswirtschaftlichen Aspekten zu betreiben und auch auszusondern. In der Vergangenheit erfolgte die Außerbetriebnahme von Fahrzeugen nach Ablauf eines definierten Zeitraumes. Aufgrund von Erfahrungswerten im Fuhrparkmanagement wird zukünftig die Kilometer-Laufleistung Hauptentscheidungskriterium für die Aussonderung von Fahrzeugen. Das Fahrzeugalter wird in der Gesamtbetrachtung aber auch weiterhin ein Entscheidungsfaktor sein. Als Abschreibungszeit der Fahrzeuge wird die geplante Nutzungsdauer herangezogen.

Fahrzeugart Laufleistung Nutzungsdauer Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) 200.000 km 6 Jahre Krankentransportwagen (KTW) 300.000 km 6 Jahre Rettungswagen (RTW) 200.000 km 6 Jahre

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

V.

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Vor einer Fahrzeugaussonderung wird geprüft, ob unter betriebswirtschaftlichen Aspekten die weitere Nutzung von Teilkomponenten möglich ist (z.B. Umbau eines RTW-Kofferaufbaus auf ein neues Fahrgestell).

1.3 Fahrzeugbestand Wache Fahrzeugart Baujahr Ahaus NEF

RTW RTW KTW

2013 2014 2014 2011

Bocholt NEF RTW RTW RTW KTW KTW

2010 2015 2011 2007 2012 2014

Borken NEF RTW RTW KTW

2015 2013 2016 2015

Gescher RTW 2016 Gronau NEF

RTW RTW KTW

2012 2014 2014 2016

Heek RTW* 2013 Isselburg RTW 2014 Reken RTW 2015 Stadtlohn NEF

RTW 2015 2015

Südlohn RTW 2014 Vreden RTW* 2013

*�Fahrzeuge werden durch die Betreiber DRK und JUH gestellt.

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

V.

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1.4 Reserve-Fahrzeuge Der Rettungsdienst muss jederzeit voll funktionsfähig sein. Daher ist es notwendig, planbare und auch nicht planbare Fahrzeugausfälle – z.B. bei Werkstattaufenthalten, Ausfällen nach Unfällen – durch eine Reservevorhaltung zu kompensieren. Folgende Reserve-Fahrzeuge sollen vorgehalten werden: 3 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) 6 Rettungswagen (RTW) 3 Krankentransportwagen (KTW) Die Fahrzeugreserve soll in der Regel aus abgeschriebenen Fahrzeugen gebildet werden. Die Kilometerleistung eines für die Reserve vorgesehenen Fahrzeuges muss es unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten rechtfertigen, dieses noch weiter zu betreiben. Die Vorhaltung von Reservefahrzeugen setzt auch eine entsprechende Vorhaltung an Stellplätzen voraus. Dieses ist bei den anstehenden Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Reservevorhaltung Kreis Borken (Stand: 31.03.2017) Fahrzeugart Baujahr Standort RTW 2011 Stadtlohn RTW 2010 Reken RTW 2009 Vreden RTW 2016* Gronau RTW 2013 Gescher NEF 2006 Borken NEF 2008 Ahaus KTW 2007 Borken KTW NN NN

*RTW mit elektrisch betriebener Fahrtrage. Der RTW wird derzeit von verschiedenen Rettungswachen unter Einsatzbedingungen getestet. Nach Abschluss der Testphase wird dieser RTW in den Regelfahrzeugbestand überführt. Reservevorhaltung Stadt Bocholt (Stand: 31.03.2017) Fahrzeugart Baujahr NEF 2000 Bocholt RTW 2011 Bocholt KTW 2012 Bocholt

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2. Medizingeräte und Medikamente Die Ausstattung der Rettungsdienstfahrzeuge mit Geräten der Medizintechnik erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 1789 und DIN 75079. Ergänzt werden diese Regelungen durch das • Medizinproduktegesetz (MPG) und die • Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)

Diese Vorschriften enthalten umfassende Regelungen über den Umgang mit Medizinprodukten von der Herstellung über das Inverkehrbringen, Inbetriebnehmen und Betreiben bis hin zu Anwendung, Nachweis der technischen sowie hygienischen Sicherheit von medizinischen Produkten. Zur Sicherstellung des richtigen Umgangs mit den Medizinprodukten sind an den Wachen Beauftragte nach MPG bestellt. Diese Beschäftigten haben die Aufgabe,

• ausschließlich Medizinprodukte zum Einsatz zu bringen, bei denen der

Verdacht auf eine Gefährdung von Patienten, Anwendern und Dritten ausgeschlossen werden kann (§ 4 Abs. 1 MPG)

• zu gewährleisten, dass Medizinprodukte nur von Personen angewendet werden, die durch den Hersteller oder die sog. beauftragte Person eingewiesen worden sind (§ 5 Abs. 2 MPBetreibV)

• die eingesetzten Medizinprodukte entsprechend empfohlener Vorgaben zu warten und sicherheitstechnische Kontrollen zuzuführen

Wartung und sicherheitstechnische Kontrollen erfolgen nach den Vorgaben der Hersteller und sind über Wartungsverträge abgesichert.

Die im Rettungsdienst eingesetzten medizinischen Verbrauchsartikel werden zentral beschafft. Die Beschaffung erfolgt im Wege der Vergabe im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. 3. Persönliche Schutzausrüstung und Hygiene Die Einhaltung von Hygienestandards ist wesentlicher Bestandteil der Arbeit im Rettungsdienst. An den Rettungswachen werden daher Hygienebeauftragte bestellt, die gemeinsam mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst diesen Part begleiten. Zur Unterstützung hat der Ärztliche Leiter Rettungsdienst eine Hygienemappe für den Rettungsdienst des Kreises Borken erstellt. Diese Mappe ist Arbeitsgrundlage für den Teilbereich Hygiene im Rettungsdienst und soll die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen, medizinische Tatbestände und lokalen Regelungen an den Standorten nachvollziehbar machen und zweckbezogen darstellen. Alle Beteiligten im Rettungsdienst werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit mit der erforderlichen Schutzkleidung ausgestattet. Die Reinigung und Instandhaltung der Kleidung erfolgt nach den Vorgaben eines Hygieneplanes.

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

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VI. Durchführung des Rettungsdienstes 1. Notfallmedizinische Versorgung

1.1 Notarzt Der Träger des Rettungsdienstes steht in der Verantwortung, gemeinsam mit den Krankenhäusern ein qualifiziertes Notarzt-System zu organisieren (§ 11 RettG) Im Rahmen der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung sind Notfallaufnahmebereiche für die Krankenhäuser festzulegen. Den für die Notfallversorgung geeigneten Krankenhäusern wird ein räumlich bestimmtes Gebiet mit der Verpflichtung zugewiesen, Notfallpatientinnen und -patienten aus diesem Gebiet aufzunehmen. Im Einvernehmen mit den Krankenhäusern sind folgende Notfallaufnahmebereiche festgelegt worden. Die Krankenhäuser sind leistungsfähig, um die Erstversorgung der Notfallpatienten und Notfallpatientinnen zu gewährleisten. Krankenhaus Notfallaufnahmebereich St. Marien-Krankenhaus, Ahaus Ahaus, Legden, Schöppingen, Heek

(ohne Ortsteil Nienborg) St. Agnes-Hospital, Bocholt Bocholt, Isselburg, Rhede St. Marien-Hospital, Borken Borken, Heiden, Raesfeld, Velen, Reken St. Antonius-Hospital, Gronau Gronau, Heek (Ortsteil Nienborg) Krankenhaus Maria-Hilf, Stadtlohn Stadtlohn, Südlohn, Gescher St. Marien-Hospital, Vreden Vreden

1.2 Reservenotarzt / Verlegenotarzt-System

Für Duplizitätsfälle, aber auch für die Begleitung bei Notfallverlegungen soll neben der vertraglich geregelten Notarztgestellung durch die Krankenhäuser ein zusätzliches Notarztsystem etabliert werden. Hierbei soll es sich aber nicht um ein fest installiertes System handeln. Es soll vielmehr ein Notarztsystem eingerichtet werden, das bei Bedarf in Anspruch genommen werden kann. 1.3 Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) Für die Unterstützung des Rettungsdienstträgers in medizinischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements sowie der Qualitätssicherung ist die Stelle der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) geschaffen worden. Mit der Novellierung des Rettungsgesetzes ist diese Funktion auch gesetzlich verankert (§ 7 Abs. 3 RettG) worden.

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

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Die Unterstützung erfolgt in folgenden Bereichen: • rettungsdienstliche Bedarfsanalyse • pharmakologische und medizinisch-technische Ausstattung und Ausrüstung

der Fahrzeuge • medizinische Behandlungsrichtlinien • Aus- und Fortbildung • Arbeitsmedizin/Hygiene

Die Ärztliche Leitung Rettungsdienst hat durch das Notfallsanitätergesetz zusätzliche Aufgaben bekommen. So hat er nach den Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung der Notfallsanitäter / -innen in Nordrhein-Westfalen für seinen Verantwortungsbereich einheitliche Arbeitsanweisungen für die Anwendung von Maßnahmen und Medikamenten in der rettungsdienstlichen Praxis zu entwickeln. Der Kreis Borken hat die Stelle einer Ärztlichen Leitung Rettungsdienst am 01.07.2003 eingerichtet. Derzeit beträgt der Stellenumfang 0,5 Stellenanteile. Aufgrund der gestiegenen Anforderung an die ÄLRD im Zusammenhang mit dem gesetzlich verankerten Qualitätsmanagement und der Einführung des Berufsbildes des Notfallsanitäters / der Notfallsanitäterin ist jedoch eine Ausweitung des Stellenumfanges auf 1,0 Stellenanteile erforderlich. Diese Ausweitung sind mit den Kostenträger abgestimmt. 1.4 Leitender Notarzt / Leitende Notärztin (LNA) Gem. § 7 Abs. 4 RettG ist Vorsorge zu treffen, dass bei größeren Schadensereignissen mit zahlreichen Verletzten oder Erkrankten ein Arzt bzw. eine Ärztin zur Verfügung steht, der notfallmedizinische Leitungsaufgaben übernehmen kann (Leitender Notarzt / Leitende Notärztin).

Am Schadensort obliegt ihm

• die Festlegung des rettungsdienstlichen Bedarfs • die Einsatzkoordinierung des rettungsdienstlichen Personals einschließlich

der Notärzte • die Koordinierung der Zusammenarbeit der am Schadensort eingesetzten

Rettungs- und Sanitätsdienste • die Zuweisung der Notfallpatientinnen und Notfallpatienten in fachlich

geeignete Krankenhäuser

Die Gestellung von Leitenden Notärzten / Leitenden Notärztinnen ist in den Vereinbarungen über die Mitwirkung der Krankenhäuser im Rettungsdienst geregelt. Krankenhäuser Ahaus, Borken, Gronau, Stadtlohn, Vreden

mind. 1 Leitender Notarzt / Notärztin

Krankenhaus Bocholt (gegenwärtig keine Vereinbarung)

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

VI.

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Zurzeit sind in das LNA-System 25 Ärzte / Ärztinnen eingebunden die unter folgenden Rahmenbedingungen arbeiten:

• Einbindung mehrerer Ärztinnen und Ärzte als Leitende Notärztinnen bzw. Notärzte anstelle eines Bereitschaftsdienstes

• Alarmierung über digitale Meldeempfänger bzw. Handyalarm • Einsatzentscheidung durch die Kreisleitstelle im Rahmen der zeitlichen und

örtlichen Verfügbarkeit • Kein eigenes Einsatzfahrzeug (Leitstelle organisiert den Transport mit

einem Fahrzeug des Rettungsdienstes) • Vorhaltung der notwendigen persönlichen und sächlichen Ausstattung auf

den arztbesetzten Rettungsmitteln • Abgeltung des Einsatzes in Abhängigkeit von der Einsatzdauer als

Pauschalsatz für den Notarzteinsatz bzw. als Stundenabrechnung nach TvöD. Das Einsatzgebiet umfasst den gesamten Kreis Borken.

1.5 Organisatorische Leitung Rettungsdienst (OrgL) Zur Unterstützung des Leitenden Notarztes / der Leitenden Notärztin in der rettungsdienstlichen Führungsorganisation bei Einsätzen mit einer größeren Anzahl Verletzter und Erkrankter gibt es die Organisatorische Leitung Rettungsdienst (OrgL). Mit der Novellierung des Rettungsgesetzes ist diese Funktion erstmals in das Rettungsgesetz aufgenommen worden (§ 7 Abs. 4). Der Gesetzgeber stellt die Einführung dieser Funktion in das Ermessen des Rettungsdienstträgers.

Der Kreis Borken hat bereits im Jahr 2008 ein OrgL-System eingerichtet. Derzeit wirken rd. 39 für diese Aufgabe ausgebildete Einsatzkräfte mit. In einer Dienstordnung sind die Kriterien für den Einsatz des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst geregelt. 2. Notfallrettung Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgten Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen. Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind Personen, die sich in Folge Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten (§ 2 Abs. 2 Rettungsgesetz).

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

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Einsatzpersonal in der Notfallrettung: Funktion Mindestqualifikation Patientenbetreuung/ -versorgung Rettungsassistent/in bzw.

Notfallsanitäter/in Fahrer/in Rettungssanitäter/in

3. Krankentransport

3.1 Allgemein Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die nicht als Notfallpatienten und Notfallpatientinnen zählen, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern (§ 2 Abs. 3 Rettungsgesetz) Einsatzpersonal im Krankentransport: Funktion Mindestqualifikation Patientenbetreuung/ -versorgung Rettungssanitäter/in Fahrer/in Rettungshelfer/in

Während in der Notfallrettung durch die Hilfsfrist ein zeitlicher Rahmen gesetzt wird, besteht im Krankentransport ein gewisser Dispositionsspielraum. Im Interesse der Patientinnen bzw. des Patienten wird eine Eintreffzeit des Krankentransportwagens innerhalb eines Zeitraumes von 30 Minuten angestrebt. Eine Wartezeit von 60 Minuten soll jedoch nicht überschritten werden. 3.2 Krankentransport mit RTW Die Einsatzzahlen im Krankentransport sind deutlich angewachsen. Bisher standen dem nicht die notwendigen Krankentransportkapazitäten gegenüber. Diese hatte zur Folge, dass vor allem außerhalb der KTW-Besetztzeiten Rettungswagen für die Durchführung von Krankentransporten herangezogen werden mussten. Damit standen für diese Zeit keine bzw. nicht ausreichende Ressourcen für Notfalleinsätze zur Verfügung. Um diese Situation zu verbessern, sollen die Vorhaltestunden im Krankentransport auf rd. 62.000 Stunden ausgedehnt werden (bisher 25.000 Vorhaltestunden). Näheres hierzu siehe IV. Nr. 2.1.2.

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

VI.

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4. Einsätze in der Notfallrettung und Krankentransport

4.1 Rettungseinsätze (nach Rettungswachen)

Aha

us

Boch

olt

Bork

en

Gesc

her

Gro

nau

Heek

Isse

lburg

Reke

n

Sta

dtlo

hn.

Süd

lohn

Vre

de

n

2012 2.583 4.024 2.847 1.084 2.536 423 615 815 1.262 --- 850 2013 2.612 4.282 3.019 1.144 2.630 819 724 887 1.415 --- 908

2014 2.609 4.557 3.298 1.165 2.843 899 694 944 1.419 --- 910-

2015 2.742 4.903 3.559 1.235 3.084 947 775 1.122 1.516 --- 1.035 2016 2.943 4.820 3.091 1.194 3.227 1.116 795 1.018 1.471 267 1.089

4.2 Krankentransporte (nach Rettungswachen)

Aha

us

Boch

olt

Bork

en

Gesc

her

Gro

nau

Heek

Isse

lburg

Reke

n

Sta

dtlo

hn

Süd

lohn

Vre

de

n

2012 1.480 5.110 1.744 232 1.274 35 75 201 425 --- 222- 2013 1.448 5.290 2.061 272 1.272 114 55 170 435 --- 205-

2014 1.313 5.739 1.806 167 1.142 74 69 139 280 --- 161-

2015 1.393 6.014 1.899 221 1.273 66 64 136 337 --- 189 2016 1.435 5.951 2.272 206 1.389 100 42 146 382 30 177

4.3 Notarzteinsätze (nach Standorten)

Aha

us

Boch

olt

Bork

en

Gro

nau

Sta

dtlo

hn

Vre

de

n

2012 1.312 2.677 1.862 1.214 870 508 2013 1.420 2.543 1.963 1.174 991 465 2014 1.337 2.515 1.953 1.204 1.062 466 2015 1.278 2.618 2.042 1.370 1.109 522 2016 1.194 2.284 1.812 1.140 962 484

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

VI.

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5. Außergewöhnliche Schadensereignisse Neben Notfallrettung und Krankentransport gehört auch die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen zum Rettungsdienst (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 RettG). Der Rettungsdienst arbeitet hierbei eng mit den Feuerwehren, den Katastrophenschutzeinrichtungen, den Krankenhäusern und dem öffentlichen Gesundheitsdienst zusammen. Für Einsätze, die über eine individual-medizinische Betreuung hinausgehen, bestellt der Träger des Rettungsdienstes Leitende Notärzte und Leitende Notärztinnen (VI. Nr. 1.4). Er trifft ferner ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals (§ 7 Abs. 4 RettG). Zur Abwicklung derartiger Einsätze, die in der Fachsprache als Massenanfall von Verletzten bzw. Erkrankten (MANV) bezeichnet werden, hat der Kreis einen speziellen Einsatzplan aufgestellt (Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und/oder Erkrankten – Einsatzplan MANV - ). Typische Einsatzsituationen, bei denen viele Personen verletzt oder erkrankt sein können, sind z.B. Verkehrsunfälle oder Brände, aber auch Lebensmittelvergiftungen. Die Kapazitäten des regulären Rettungsdienstes stoßen dabei schnell an Grenzen. Für die ergänzende Unterstützung ist ein System aufgebaut worden, das im Wesentlichen von den Sanitätseinheiten der Hilfsorganisationen mitgetragen wird. Der Einsatzplan MANV dient als Leitfaden, um Rettungskräfte unterschiedlicher Organisationen nach einem einheitlichen Schema in den Einsatz einzubinden und eine organisierte Struktur an der Einsatzstelle aufzubauen. Hierzu werden in der Nähe der Einsatzstelle Patientenablagen, Sammelstellen für Unverletzte, Behandlungsplätze (BHP) für Verletzte/Erkrankte, Bereitstellungsräume für Rettungsmittel usw. eingerichtet. Diese wichtigen organisatorischen Maßnahmen müssen bereits von den ersteintreffenden Rettungskräften eingeleitet werden. So schnell wie möglich wird dann eine erweiterte Führungsstruktur geschaffen. Bei einem reinen Rettungsdiensteinsatz übernehmen der Leitende Notarzt / Leitende Notärztin (LNA) und der Organisatorische Leiter Rettungsdienst / Organisatorische Leiterin Rettungsdienst (OrgL) die erforderliche Koordination. Bei größeren Einsätzen kann eine Unterstützung durch den Führungsstab der Einsatzleitung (Stab EL) sowie die Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK) erfolgen. Um NEF-Fahrer /-Fahrerin auf organisatorische Führungsaufgaben in der Erstphase größerer Einsatzlagen vorzubereiten, bietet der Kreis diesem Personenkreis eine einwöchige Fortbildung zum Gruppenführer / Gruppenführerin Rettungsdienst an.

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5.1 Sonderbedarf Der Einsatzplan MANV des Kreises Borken legt zur Mitwirkung die Rahmenbedingungen fest. Er sieht nach § 18 Abs. 1 BHKG eine Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen bei Unglücksfällen, öffentlichen Notständen, Großeinsatzlagen und Katastrophen vor, wenn sie ihre Bereitschaft zur Mitwirkung in der Gefahrenabwehr gegenüber der obersten Aufsichtsbehörde erklärt haben und ihre Eignung durch den Kreis Borken festgestellt wurde. Die KatS-Org unterstützen in folgenden Einheiten:

• Behandlungsplatz-Bereitschaft NRW (BHP-B 50 NRW) • Patienten/Patientinnen-transportzug 10 NRW (PTZ-10-NRW) • Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW (BTP-B 500 NRW) • Verletzten-Dekontaminationsplatz 50 NRW (V-Dekon 50 NRW).

Ferner ist im Regierungsbezirk Münster die Stärke und Ausstattung der

• Nachbarschaftliche Soforthilfe (Ü-MANV-S) festgelegt. Die Einheiten werden bei Bedarf über die jeweiligen Leitstellen bzw. die Bezirksregierung angefordert.

Hinsichtlich der Vorhaltung entsprechender Grundschutzkomponenten gibt es noch keine grundlegende Vereinbarung mit den Kostenträgern. Derzeit sind sieben Rettungstranswagen der Hilfsorganisationen in das MANV-Konzept des Kreises Borken eingebunden. Die tatsächlichen Aufwendungen im Falle eines MANV, o.ä. sind Kosten des Rettungsdienstes.

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6. Spitzenabdeckung

Bei einer kurzzeitigen Bedarfsspitze, die nicht mehr über die Vorhaltung des Regelrettungsdienstes abgedeckt werden, kann der Kreis Borken auf Kapazitäten der örtlichen Hilfsorganisationen zurückgreifen. Diese stellen dem Kreis Borken als Träger des Rettungsdienstes kurzfristig Fahrzeuge mit entsprechendem Personal zur Verfügung. Die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterstützung sind Kosten des Rettungsdienstes. 7. Unterstützungsleistung

Im Rettungsdienst werden bei bestimmten Einsatzsituationen Unterstützungsleistungen benötigt. Dies sind am häufigsten Transporthilfen bei Einsatzorten mit baulichen Besonderheiten oder besonderen Patientengruppen:

• Tragehilfen für den Transport schwergewichtiger Patientinnen / Patienten

• Tragehilfen bei beengten baulichen Verhältnissen • Patientenschonender Transport mit der Drehleiter

Die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterstützung sind Kosten des Rettungsdienstes. 8. First Responder

First-Responder-Systeme werden eingerichtet, um in Notfällen den Zeitraum bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes mit basismedizinischen Maßnahmen zu überbrücken. Solche Erst-Helfer-Gruppen werden auf ehrenamtlicher Basis in der Regel von Hilfsorganisationen und Feuerwehren gebildet. Sie sollen vor allem in Bereichen ergänzend tätig werden, in denen auf Grund von weiten Anfahrtswegen ein zeitgerechtes Eintreffen des Rettungsdienstes nicht immer gewährleistet werden kann. Im Kreis Borken gibt es seit 2001 für das Gebiet der Gemeinde Schöppingen ein First-Responder-System. Das von der Feuerwehr Schöppingen betriebene First-Responder-System soll als Ergänzung des Regelrettungsdienstes aufrechterhalten bleiben. Weitere First-Responder-Systeme gibt es im Kreis Borken zurzeit nicht.

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9. Krankenhäuser im Kreis Borken 9.1 St. Marien-Krankenhaus Ahaus-Vreden, Betriebsstätte Ahaus Abteilung Betten Innere Medizin Allgemein- und Visceralchirurgie Unfall- und Orthopädische Chirurgie Urologie Gynäkologie und Geburtshilfe Augenheilkunde Hals-Nasen-Ohren

93 29 62 32 33 17 9

Gesamt 275 9.2 St. Agnes-Hospital Bocholt Abteilung Betten Allgemeinchirurgie Unfallchirurgie Gefäßchirurgie Frauenheilkunde Geburtshilfe Kardiologie Gastroenterologie Kinderheilkunde Urologie Strahlentherapie Hals-Nasen-Ohren

51 61 40 29 22 84 89 40 42 9 3

Gesamt 470 9.3 St. Marien-Hospital Borken Abteilung Betten Chirurgie Frauenheilkunde Geburtshilfe Innere Medizin Geriatrie Neurologe Orthopäde Geriatrie (Tagesklinik)

75 20 10 80 40 42 60 10

Gesamt 337

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9.4 Ev. Lukas-Krankenhaus Gronau Abteilung Betten Geriatrie Psychiatrie Geriatrie (Tagesklinik) Psychiatrie (Tagesklinik)

55 55 10 25

Gesamt 145 9.5 St. Antonius-Hospital Gronau Abteilung Betten Allgemeinchirurgie Frauenheilkunde Geburtshilfe Hals-Nasen-Ohren Innere Medizin Urologie

92 21 10 3 90 24

Gesamt 240 9.6 St. Augusta-Hospital Isselburg-Anholt Abteilung Betten Neurologie 94

9.7 St. Vinzenz-Hospital Rhede Abteilung Betten Psychiatrie Psychiatrie (Tagesklinik)

95 30

Gesamt 125 9.8 Krankenhaus Maria-Hilf Stadtlohn Abteilung Betten Innere Medizin Chirurgie Gynäkologie/ Geburtshilfe Interdisziplinäre Intensivstation

70 55 15 6

Gesamt 146

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9.9 St. Marien-Krankenhaus Ahaus-Vreden, Betriebsstätte Vreden

Abteilung Betten Geriatrie Allgemeine Innere Medizin Rheumatologie

55 35 35

Gesamt 125 10. Krankenhausapotheken Mit den an den Krankenhäusern Bocholt und Stadtlohn angesiedelten Krankenhausapotheken sind Versorgungsverträge zur Belieferung des Rettungsdienstes mit Medikamenten abgeschlossen worden. Die Belieferung der Rettungswachen ist folgendermaßen geregelt: Krankenhausapotheke Rettungswache Bocholt Ahaus

Bocholt Borken Heek Isselburg Reken Vreden

Stadtlohn Gescher Gronau Südlohn Stadtlohn

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11. Luftrettung Ergänzend zum bodengebundenen Rettungsdienst werden für die Notfallrettung und den Krankentransport Luftfahrzeuge (Rettungshubschrauber, andere geeignete Luftfahrzeuge) eingesetzt (§ 3 Abs. 3 RettG). Dabei bilden die Träger des Rettungsdienstes im regelmäßigen Einsatzbereich eines Luftfahrzeuges eine Trägergemeinschaft. Rettungshubschrauber und andere geeignete Luftfahrzeuge werden vor allem eingesetzt für die schnelle Heranführung des Notarztes

1. an einen Notfallort. Dort werden lebensrettende Maßnahmen durchgeführt und die Transportfähigkeit des Notfallpatienten hergestellt. Anschließend erfolgt der Transport vom Notfallort in ein geeignetes Krankenhaus (Primäreinsatz).

2. zu einem Krankenhaus, welches die Erstversorgung einer Notfallpatientin / eines Notfallpatienten übernommen hat. Die Patientin bzw. der Patient wird zur weiteren medizinischen Versorgung in ein geeignetes Krankenhaus verlegt (Sekundäreinsatz).

Vorteile der Luftrettung liegen in der wesentlich höheren Geschwindigkeit und der Unabhängigkeit vom Straßennetz. Die Luftrettung ergänzt zwischen Sonnenaufgang und -untergang den bodengebundenen Rettungsdienst. Mit dem Rettungshubschrauber kann in einem Zeitraum von 8 Minuten ein Einsatzradius von etwa 30 Kilometern, in 13 Minuten von 50 Kilometern und in 18 Minuten von 70 Kilometern abgedeckt werden. Der Kreis Borken ist Mitglied in der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers „Christoph Europa 2“. Stationiert ist der Rettungshubschrauber (RTH) in Rheine. Die Funktion des Kernträgers wird vom Kreis Steinfurt wahrgenommen. Die Mitträger der Trägergemeinschaft „Christoph Europa 2“ übernehmen vertraglich vereinbarte Höchstanteile zu den Betriebskosten des Luftrettungsdienstes. Für den nördlichen Teil des Kreises Borken stellt der Rettungshubschrauber „Christoph Europa 2“ eine wichtige Ergänzung des bodengebundenen Rettungsdienstes dar. Dies gilt ganz besonders für den Bereich der Gemeinde Schöppingen. Der südliche Teil des Kreises Borken wird schneller durch die Rettungshubschrauber „Christoph 8“, Lünen, und „Christoph 9“, Duisburg, versorgt. Einsätze im Kreisgebiet (Primärrettung und Sekundärflüge) 2014 217 2015 162 2016 192

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12. Grenzüberschreitender Rettungsdienst Der Kreis Borken grenzt auf einer Länge von 108 km an die Niederlande. Seit Jahren gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Borken und den rettungsdienstlichen Aufgabenträgern im Nachbarland. Derzeit bestehen folgende Vereinbarungen: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit der Regio Achterhoek (jetzt: AmbulanceZorg Witte Kruis) vom 26.11.1997 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit der Ambulance Oost vom 27.06.2005. 12.1 PREpare Projekt Das PREpare Projekt („Pilot Region for Cross-border Emergency Care and Crisis Preparedness in the EUREGIO“) hat zum Ziel, die Notfallversorgung in der deutsch-niederländischen Grenzregion EUREGIO durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter zu verbessern. Im Projekt geht es sowohl um die tagtägliche Notfallversorgung, als auch um die Bewältigung von Großschadensereignissen. Durch eine aktive grenzüberschreitende Zusammenarbeit möchten wir erreichen, dass das Überschreiten der Grenze für Rettungsdienstpersonal oder das Aufnahmen von Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus im Nachbarland bis 2022 zur täglichen Routine wird. Das PREpare Projekt widmet sich den verschiedenen Aspekten, die für die Einrichtung einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Notfallversorgung und Katastrophenvorsorge nötig sind. Dies betrifft unter anderem organisatorische, rechtliche, technische oder kulturelle Aspekte. Die Vermittlung von Wissen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an das Personal der Notfallversorgung und die Bürger in der Euregio sowie die grenzüberschreitende Kommunikation zwischen Notfallversorgungseinrichtungen sowie mit Patientinnen und Patienten bilden zwei wichtige Schwerpunkte im Projekt. 13. Trägergemeinschaft für besondere Einsatzmittel Um besonderen Einsatzanforderungen gerecht zu werden, müssen im Rettungsdienst Fahrzeuge vorgehalten werden, die für intensivmedizinische Transporte, für die Beförderung von Neugeborenen, schwergewichtigen oder hochkontagiösen Patientinnen und Patienten besonders ausgestattet sind.

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Das Rettungsgesetzes sieht zur wirtschaftlichen Durchführung dieser Transporte die Bildung von Trägergemeinschaften unter Berücksichtigung bereits genehmigter oder in den Rettungsdienst eingebundener Spezialfahrzeuge vor. Beim Einsatz von Spezialfahrzeugen darf anlassbezogen ein Patiententransport auch über die kommunalen Gebietsgrenzen hinaus erfolgen (§ 3 Abs. 4 RettG). Derzeit ist der Kreis Borken noch keiner Trägergemeinschaft beigetreten. Bei entsprechendem Bedarf wird der Kreis Borken einer Trägergemeinschaft beitreten. 14. Notfallseelsorge / psychosoziale Unterstützung Im Kreis Borken ist ein Notfallseelsorgesystem eingerichtet. Geistliche verschiedener Konfessionen, aber auch Privatpersonen mit entsprechender Qualifizierung sind über einen Bereitschaftsplan und Kommunikationsmittel rund um die Uhr erreichbar. Die Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger werden unmittelbar über die Kreisleitstelle angefordert. Sie leisten Hilfestellung beim Überbringen von Todesnachrichten und helfen Unfallbeteiligten, Angehörigen und Helferinnen und Helfern bei der Bewältigung der Unfall- und Katastrophenereignisse. Daneben ist ein System zur psychosozialen Unterstützung (PSU) aufgebaut worden. Während sich die Notfallseelsorge schwerpunktmäßig an die von einem Ereignis Betroffenen richtet, steht die PSU vor allem den Helferinnen und Helfern zur Unterstützung nach belastenden Einsätzen zur Verfügung. Die PSU-Teams stützen sich dabei auf ehrenamtliche Kräfte der Feuerwehren, die für diesen Zweck besonders geschult worden sind. 15. Mitwirkung privater Anbieter Unternehmen, die Aufgaben der Notfallrettung oder des Krankentransports wahrnehmen wollen, bedürfen der Genehmigung der Kreisordnungsbehörde (§ 17 RettG). Der Malteser Hilfsdienst Bocholt e. V. ist mit einem Krankentransportwagen in den Rettungsdienst des Kreises Borken eingebunden. Weitere Genehmigungen nach § 17 RettG sind bisher nicht erteilt worden.

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

VII.

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VII. Qualitätsmanagement im Rettungsdienst 1. Dokumentation Die Durchführung der Rettungsdiensteinsätze und deren Abwicklung sind zu dokumentieren. In diesem Zusammenhang dürfen personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, soweit dieses für

1. die Durchführung eines Einsatzes 2. die medizinische Versorgung der Patientin oder des Patienten oder 3. die Abrechnung eines Rettungseinsatzes erforderlich ist.

Für die Verarbeitung der Daten gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NRW. Um Einsatzdaten im Rettungsdienst schneller zu erfassen, weiter zu verarbeiten und letztlich auch unter dem Aspekt des Qualitätsmanagements auswerten zu können, sollen mobile Datenerfassungsgeräte (MDE) beschafft werden. 2. Controlling / Qualitätsmanagement Es sind geeignete Qualitätsmanagementstrukturen zu schaffen (§ 7 a RettG). Diese sollen unter Mitwirkung aller Beteiligten anhand einer differenzierten Datenerfassung und –auswertung eine regelmäßige Analyse der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Rettungsdienstes ermöglichen, um daraus etwaige Verbesserungen zu ermitteln und deren Umsetzung zu realisieren. Der Ärztliche Leitung Rettungsdienst ist für das Controlling und die fachliche Aufsicht über den Einsatzdienst verantwortlich. Wesentlicher Bestandteil des Aufgabenbereiches wird es sein, die Einsatzprotokolle hinsichtlich Umsetzung und Anwendbarkeit der Standard Operating Procedure (SOP) auszuwerten und aufzubereiten. Die Ergebnisse haben direkten Einfluss auf die rettungsdienstliche Aus- und Fortbildung im Kreis Borken. Eine enge fachliche Verzahnung zwischen dem Rettungsdienst im Kreis Borken und der Ärztlichen Leitung ist zwingend erforderlich.

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Anlage 1

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Anlage 1 zum Rettungsdienstbedarfsplan Umsetzung des Gesetzes zum Beruf des Notfallsanitäters (NotSanG) im Kreis Borken 1.1 Besetzung der Rettungsmittel (Notfallsanitäter) Zur Durchführung der Notfallrettung besteht unter Beachtung der geplanten Fahrzeugvorhaltung folgender Stellenbedarf: NEF RTW Gesamt Anzahl Personal-

bedarf Anzahl Personal-

bedarf Personal

Ahaus 1 5 2 20 25 Bocholt 1 5 3 30 35 Borken 1 5 3 30 35 Gescher 1 10 10 Gronau 1 5 2 20 25 Heek 1 10 10 Isselburg 1 10 10 Reken 1 10 10 Stadtlohn 1 5 1 10 15 Südlohn 1 6 6 Vreden 1 10 10 Gesamt 25 166 191

Nicht berücksichtigt wurde das Personal für den Krankentransport. Dieses ist zusätzlich zum oben aufgeführten Personal für die Notfallrettung vorzuhalten. Gem. § 4 Abs. 7 RettG NRW ist die Fahrzeugführerfunktion auf dem RTW und Fahrerfunktion des NEF ab dem 01.01.2027 verpflichtend mit einer Notfallsanitäterin oder einem Notfallsanitäter zu besetzen. Unabhängig von dieser Regelung, müssen Fahrzeuge auf denen Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitäter ausgebildet werden, ab dem 01.01.2019 mit einer Notfallsanitäterin oder einem Notfallsanitäter besetzt sein. Die Fahrerfunktion des RTW kann weiterhin durch eine Rettungssanitäterin oder einen Rettungssanitäter erfolgen. Für die Besetzung der 5 NEF (5 NEF 24 Std) durch jeweils 5 Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitäter sind kreisweit 25 Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitäter erforderlich. Zur Besetzung der RTW sind insgesamt 166 Einsatzkräfte erforderlich. Unter Beachtung der Vorgaben des RettG NRW sind davon mindestens 83 Einsatzkräfte zu Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitätern auszubilden. Eine 50:50 Besetzung der Fahrzeuge ist aber dienstplanerisch nicht umsetzbar, da bei Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit, Fortbildung) der Dienstbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann. Es ist daher notwendig 70% des zur Besetzung der RTW erforderlichen Personals zu Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitätern zu qualifizieren.

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Hierdurch ergibt sich kreisweit ein Bedarf von 117 Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitätern und 49 Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitätern zur Besetzung der RTW. Zur Besetzung der Einsatzfahrzeuge besteht somit ein Bedarf von 142 Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitätern. 1.2 Leitstellenpersonal

Das RettG NRW fordert in § 8 Abs. 1 eine geeignete Qualifikation für Personen, welche rettungsdienstliche Einsätze lenken. Das Nähere soll das zuständige Ministerium durch Erlass regeln. Dieser Erlass liegt noch nicht vor. Da somit der Einsatz von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in der Kreisleitstelle bisher nicht verpflichtend ist, kann nach derzeitigem Stand keine Refinanzierung von Ergänzungsausbildungen über die Kostenträger erfolgen. Gleichwohl wird eine Fortbildung des Leitstellenpersonal angestrebt. 1.3 Praxisanleitung

Nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) sind für die praktische Ausbildung an Lehrrettungswachen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter erforderlich. Aufgrund der höherwertigen NotSan-Ausbildung muss auch die praktische Ausbildung an die gesteigerten Ansprüche angepasst werden. Damit kommt den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern eine besondere Bedeutung zu. Dabei sind die Anforderungen an die pädagogische Qualifikation einer Praxisanleiterin oder eines Praxisanleiters deutlich ausgeprägter als bei den bisherigen Lehrrettungsassistenten. Im Zuge der Mitwirkung in der Notfallsanitäterausbildung wird für die bisherigen Lehrrettungsassistenten eine Weiterbildung zum Praxisanleiter notwendig. Diese umfasst einen 80-stündigen Ergänzungslehrgang, der mit einer theoretischen wie auch praktischen Prüfung abschließt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher noch keine Qualifikation als Lehrrettungsassistent/-innen haben, wird eine 200-stündige Ausbildung zum Praxisanleiter/-anleiterin notwendig, die ebenfalls mit einer theoretischen wie praktischen Prüfung abschließt. Neben den regulären Aufgaben im Einsatzdienst und anderen Aufgaben im Wachbetrieb werden die Praxisanleiter/-innen bzw. Lehrrettungsassistenten/-innen in der rettungsdienstlichen Aus- und Fortbildung eingesetzt und wirken zusätzlich auch in organisatorischen Fragen des Rettungsdienstes mit. Sie unterstehen der für den Rettungsdienst zuständigen Fachstelle und unterliegen der fachlichen Aufsicht der ÄLRD.

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

Anlage 1

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Aufgaben der Praxisanleiter/-innen bzw. Lehrrettungsassistenten/-innen: • Gestaltung der Wachausbildung Rettungsdienst • Mitwirkung bei der jährlichen Fortbildung Rettungsdienst • Konzeptionelle Mitarbeit in der Abteilung Rettungsdienst

• Betreuung von Praktikanteinnen und Praktikanten und Auszubildenden auf den Lehrrettungswachen

• Mitwirkung in der Notfallsanitäter(-innen)-ausbildung Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden aus dem Bestand des auf Grundlage des Bedarfsplanes vorzuhaltenden Rettungsdienstpersonals je Lehrrettungswache mindestens zwei weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter und zusätzlich zur Praxisanleitung qualifiziert. In Abhängigkeit zur Anzahl der Auszubildenden ist entsprechend den Ausführungsbestimmungen zum NotSanG sicherzustellen, dass für je drei Schülerinnen und Schüler mindestens eine Praxisanleiterin oder ein Praxisanleiter vorgesehen ist. Im Kreis Borken bestehen folgende genehmigte Lehrrettungswachen:

• Feuer- und Rettungswache Ahaus • Feuer- und Rettungswache Bocholt • Feuer- und Rettungswache Borken • Feuer- und Rettungswache Gronau • Lehrrettungswachenverbund Gescher, Isselburg, Südlohn, Vreden • Rettungswache Heek • Rettungswache Reken • Rettungswache Stadtlohn

1.4 Umsetzung der Notfallsanitäterausbildung Zur Deckung des Bedarfes soll eine entsprechende Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum Jahr 2026 zum Notfallsanitäter bzw. zur Notfallsanitäterin ausgebildet werden. Die Aus- und Weiterbildungsplanung über einen rund 9jährigen Zeitraum (2017 – 2026) ist mit zahlreichen Unwägbarkeiten verbunden. So wird es eine Fluktuation bei den ausgebildeten Notfallsanitätern geben. Auch das vorzeitige Ausscheiden von Mitarbeitern z.B. durch Krankheit über diesen Zeitraum ist kaum planbar. Zudem gibt es keine verlässlichen Planwerte, wie viele Personen die begonnene Ausbildung abbrechen oder nach Abschluss der Ausbildung nicht in dem Beruf tätig werden. Auch Änderungen bei der Vorhaltung von Rettungsmitteln durch zukünftige Rettungsdienstbedarfspläne können zu einer Ausweitung des Bedarfes führen. Die Planung der Aus- bzw. Fortbildungen wird regelmäßig überprüft und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Kosten im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung zum Notfallsanitäter (Lehrgangsgebühren, Prüfungskosten, Ausbildungsvergütung, Kosten für Vertretungskräfte, etc.) werden in der zukünftigen Gebührenkalkulation Niederschlag finden.

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

Anlage 1

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1.4.1 Ergänzungsprüfungen Personen, welche bereits als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent tätig sind, können die Qualifikation der Notfallsanitäterin / des Notfallsanitäters durch eine entsprechende Weiterbildung mit einer abschließenden Ergänzungsprüfung erwerben. Die Dauer der Weiterbildung ist abhängig von der bisherigen Tätigkeit als Rettungsassistentin bzw. Rettungsassistent Die Möglichkeit zur Ergänzungsprüfung besteht bis zum 31.12.2020. Ergänzungsprüfungen können Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten ablegen, die zum Zeitpunkt der Ergänzungsprüfung bereits fünf Jahre Rettungsassistent/-in waren, ohne einen zusätzlichen Lehrgang zu besuchen. Empfohlen wird ein 80 Stunden dauernder Vorbereitungskurs (Ergänzungsprüfung 1). Die Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die jedoch zum Zeitpunkt der Ergänzungsprüfung erst drei Jahre als Rettungsassistent/-in tätig waren, können einen Lehrgang von 480 Stunden besuchen und im Anschluss die Ergänzungsprüfung ablegen (Ergänzungsprüfung 2). 1.4.2 Vollausbildung Um den Bedarf an ausgebildeten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern zum 31.12.2026 zu decken, reicht eine Nachqualifizierung des vorhandenen Personals nicht aus. Der Kreis als Träger des Rettungsdienstes wird zwingend auf die Ausbildung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen sein. Daher sollen jährlich bis zu 8 Personen zum Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter im Kreis Borken ausgebildet werden, d.h. die Ausbildung von insgesamt 24 Auszubildenden (3 Ausbildungsjahrgänge x 8 Auszubildende) muss sichergestellt werden. Zur Umsetzung der Notfallsanitäterausbildung besteht somit ein Bedarf von 8 Praxisanleitern mit der Qualifikation Notfallsanitäter/-in. Durch die im Notfallsanitätergesetz vorgesehenen Möglichkeiten der Ausbildung neuer Arbeitskräfte und der Ergänzungsprüfungen soll der Personalbedarf an Notfallsanitätern zur Besetzung der Rettungsmittel gedeckt werden. Darüber hinaus sind bei diesen Überlegungen zur langfristigen Sicherstellung sowohl plan- als auch nicht planbare Entwicklungen einzubeziehen (Altersausstieg, Erkrankungen, Arbeitgeberwechsel, Durchfallerquoten, geänderte Bedarfsplanung, etc.). Die Personalfluktuation aus dem Rettungsdienst heraus stellt für die Leistungserbringer ein zunehmendes Problem dar. Bereits jetzt sind Rettungsassistentinnen / Rettungsassistenten und zukünftig insbesondere die besser qualifizierten Notfallsanitäterinnen / Notfallsanitäter sehr attraktive Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Krankenhäuser, Pflegedienste und Behörden. Diese absehbaren Abwanderungen sind bei der Ausbildungsplanung frühzeitig zu berücksichtigen.

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

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Der durch die notwendige Praxisanleitung entstehende Personalausfall im Einsatzdienst wird durch die zusätzliche Vorhaltung von 1/3 Vollzeitstelle einer Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäters für jede Auszubildende oder jeden Auszubildenden kompensiert. 1.4.3 Aus- und Fortbildungsplanung Nachfolgend werden die derzeit vorgesehenen detaillierten Personalplanungen zur Nachqualifizierung und Vollausbildung dargestellt und die Entwicklung zur Erreichung der bedarfsgerechten Besetzung der Rettungsmittel bis zum Jahr 2020 prognostiziert. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass 100 % der begonnenen (Ergänzungs-) Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen werden, wird in der Darstellung eine Durchfallquote von rd. 15 % bei den abgeschlossenen (Ergänzungs-) Ausbildungen angenommen. Im Übrigen liegen der Darstellung Angaben/Erfahrungswerte zur Personalfluktuation, Personalplanung und Altersstruktur der jeweiligen Leistungserbringer zugrunde. Bei einer Ausweitung der Rettungsmittelvorhaltung bzw. Ausbildungskapazitäten wird der Bedarf entsprechend den zuvor gemachten Ausführungen angepasst. Bedarf Notfallsanitäter im Kreis Borken Besetzung Rettungsmittel (vgl. 1.1) 142 zusätzliche Praxisanleiter (vgl. 1.3)* 16 Gesamtbedarf Notfallsanitäter 158

*2 Praxisanleiterinnen / Praxisanleiter je. Lehrrettungswache Vorhandenes Rettungsdienstpersonal (ohne Rettungssanitäter, Stand 01.01.2017) Rettungsassistenten / -innen

184

davon: > 5 Jahre 117 > 3 Jahre 9 < 3 Jahre 74

Notfallsanitäter / - nnen 83 267

Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

Anlage 1

78

1.4.4 Übersicht Aus- und Fortbildungsplanung 2017 – 2020

Jahr NotSan

am 01.01.

Ausbildung zum NotSan

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. Ergänzungsprüfungen Vollausbildung

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2017 83 23 1 3* 7 0 4 6 0 2 0 102 56

2018 102 18 5 8 0 4 10 0 4 2 117 41

2019 117 12 8 8 7 5 8 0 3 3 137 21

2020 137 10 10 8 8 4 8 1 4 2 158 0

Summe 63 24 3 31 14 *Die Ausbildungen wurden bereits vor Änderung der Übergangsfrist begonnen.