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Research Collection
Doctoral Thesis
Stakeholder Management bei grossenVerkehrsinfrastrukturprojekten
Author(s): Wadenpohl, Frank
Publication Date: 2010
Permanent Link: https://doi.org/10.3929/ethz-a-006036064
Rights / License: In Copyright - Non-Commercial Use Permitted
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ETH Library
2010
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
II
Meiner Familie
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
III
Aus den Erinnerungen des Projektleiters von einer der Fallstudien (Gespräch zwischen dem
Projektleiter und einer vom Projekt betroffenen Anwohnerin):
Betroffene Anwohnerin: „Wo genau wird der Tunnel unter meinem Haus liegen?“
Projektleiter: „Ich mache Ihnen einen Schnitt durchs Haus und zeige es Ihnen.“
Betroffene Anwohnerin: „Sie schneiden hier gar nichts!!!“
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
IV
Inhaltsverzeichnis
Kurzfassung .............................................................................................................. VII
Abstract ................................................................................................................... VIII
1 Problemstellung und Aufbau der Arbeit ......................................................... 1
1.1 Ausgangslage ................................................................................................ 1
1.2 Problemstellung ............................................................................................. 2
1.3 Zielsetzung..................................................................................................... 3
1.4 Aufbau der Arbeit ........................................................................................... 4
2 Theoretische Grundlagen............................................................................... 5
2.1 Ansätze aus den Wirtschaftswissenschaften ................................................. 5
2.1.1 Was ist ein Stake? .................................................................................. 5
2.1.2 Der Stakeholderansatz im Unternehmensmanagement ......................... 6
2.1.3 Identifizierung und Kategorisierung von Stakeholdern ............................ 8
2.1.4 Issue Management ............................................................................... 13
2.1.5 Der Stakeholderansatz im Projektmanagement .................................... 20
2.2 Ansätze aus dem Bauprojektmanagement .................................................. 32
2.2.1 Der Stakeholderansatz im Bauprojektmanagement .............................. 32
2.2.2 Stakeholdermanagement bei Verkehrsinfrastrukturprojekten ............... 38
2.2.3 Partizipative Planung ............................................................................ 40
3 Forschungskonzeption ................................................................................. 46
3.1 Forschungsobjekt ......................................................................................... 46
3.2 Abgrenzung.................................................................................................. 47
3.3 Forschungsmethodik .................................................................................... 48
3.3.1 Quantitative vs. qualitative Sozialforschung .......................................... 48
3.3.2 Grounded Theory .................................................................................. 50
3.3.3 Untersuchungsablauf ............................................................................ 51
4 Fallstudien.................................................................................................... 54
4.1 Das EU-Projekt NETLIPSE .......................................................................... 54
4.1.1 Zweck von NETLIPSE .......................................................................... 54
4.1.2 An NETLIPSE beteiligte Organisationen ............................................... 55
4.2 Übersicht über die Fallstudien ...................................................................... 57
4.2.1 Betuweroute .......................................................................................... 58
4.2.2 Autobahnring Bratislava ........................................................................ 65
4.2.3 Gotthard Basistunnel ............................................................................ 67
4.2.4 HSL Süd................................................................................................ 78
4.2.5 Autobahnbrücke Lezíria ........................................................................ 81
4.2.6 Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsstrecke Lissabon – Porto ................. 84
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
V
4.2.7 Lötschberg Basistunnel ......................................................................... 87
4.2.8 Maaswerken .......................................................................................... 93
4.2.9 Autobahn A2 ......................................................................................... 96
4.2.10 Autobahn A4 ...................................................................................... 98
4.2.11 Autobahn E18, Abschnitt Muurla – Lohja ..........................................100
4.2.12 Eisenbahn-Neubaustrecke Nürnberg – Ingolstadt ............................103
4.2.13 Øresund-Landverbindung .................................................................108
4.2.14 Unterinntaltrasse...............................................................................111
4.2.15 West Coast Main Line .......................................................................116
4.3 Zusammenfassende Erkenntnisse aus den NETLIPSE Fallstudien ............120
4.3.1 Einfluss der Stakeholder ......................................................................120
4.3.2 Bedeutung der Kommunikation ............................................................120
4.3.3 Einfluss der Planungstiefe....................................................................121
4.3.4 Auswirkungen langer Prozessdauern ..................................................121
4.3.5 Stakeholder-Monitoring ........................................................................122
4.3.6 Die Bedeutung von Vertrauen ..............................................................123
4.3.7 Organisation der Stakeholder ..............................................................123
4.3.8 Stakeholder spezifische Aufbauorganisation .......................................123
4.3.9 Kompensationsmassnahmen ...............................................................124
4.3.10 Projektvermarktung ...........................................................................125
5 Vergleich der Ist-Situationen im deutschsprachigen Europa .......................126
5.1 Prozesse Deutschland ................................................................................128
5.1.1 Der Bundesverkehrswegeplan .............................................................128
5.1.2 Bedarfspläne ........................................................................................131
5.1.3 Das Raumordnungsverfahren ..............................................................132
5.1.4 Verfahren vor dem Planfeststellungsverfahren ....................................135
5.1.5 Das Planfeststellungsverfahren ...........................................................135
5.1.6 Partizipation in Deutschland.................................................................137
5.1.7 Öffentlichkeitsbeteiligung in Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung .........................................................................138
5.1.8 Fazit zur Partizipation in Deutschland ..................................................139
5.2 Prozesse Schweiz .......................................................................................140
5.2.1 Strategische Planung ...........................................................................140
5.2.2 Sachpläne des Bundes ........................................................................143
5.2.3 Vorprojekt.............................................................................................145
5.2.4 Plangenehmigungsverfahren ...............................................................145
5.2.5 Plangenehmigungsverfahren bei den NEAT-Projekten ........................147
5.2.6 Partizipation in der Schweiz .................................................................147
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
VI
5.2.7 Fazit zur Partizipation in der Schweiz ..................................................149
5.3 Prozesse Österreich ...................................................................................150
5.3.1 Strategische Prüfung ...........................................................................151
5.3.2 Ablauf der Strategischen Prüfung – Verkehr ........................................152
5.3.3 Von der Vorstudie zum Einreichprojekt ................................................154
5.3.4 Behördliche Genehmigungsverfahren ..................................................155
5.3.5 Partizipation in Österreich ....................................................................157
5.3.6 Fazit zur Partizipation in Österreich .....................................................160
6 Modellbildung ..............................................................................................161
6.1 Identifizierung von Stakeholdern bei Verkehrsinfrastrukturprojekten ..........161
6.2 Modell einer Stakeholderanalyse für grosse Verkehrsinfrastrukturprojekte 164
6.3 Entwicklung eines Modells für die partizipative Planung bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten ....................................................................167
6.4 Stakeholder spezifische Aufbauorganisation ..............................................177
6.5 Risiken in der Anwendbarkeit der Modelle ..................................................178
6.5.1 Äussere Chancen ................................................................................178
6.5.2 Innere Chancen ...................................................................................179
6.5.3 Äussere Gefahren ................................................................................179
6.5.4 Innere Gefahren ...................................................................................180
7 Schlussbemerkungen .................................................................................182
7.1 Zusammenfassende Erkenntnisse ..............................................................182
7.2 Kritik ............................................................................................................186
7.2.1 Statistische, interne und externe Validität ............................................186
7.2.2 Mangelnde Beweislage ........................................................................186
7.2.3 Ausschluss der menschlichen Komponente.........................................187
8 Quellen........................................................................................................188
8.1 Literatur .......................................................................................................188
8.2 Abbildungsverzeichnis ................................................................................196
9 Anhang........................................................................................................198
9.1 Anhang A: NETLIPSE Theme descriptions .................................................198
9.2 Anhang B: Kriterienkatalog für die Bewertung von Eisenbahnprojekten .....199
9.3 Anhang C: Übersicht über die 30 vorrangigen Achsen im transeuropäischen Transportnetzwerk ......................................................................................202
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
VII
Kurzfassung
In Europa befinden sich derzeit zahlreiche Verkehrsinfrastrukturprojekte, wie Eisenbahn-
Hochgeschwindigkeitsstrecken, Eisenbahn-Güterverkehrsstrecken und Autobahnen, in
Planung oder Ausführung, um den steigenden Anforderungen an die überregionale und
internationale Mobilität sowie der globalen Logistik Rechnung zu tragen. Die
gesellschaftliche, politische und volkswirtschaftliche Bedeutung sowie die Komplexität dieser
Vorhaben stellen eine grosse Herausforderung dar für die beteiligten Organisationen und
das Projektmanagement.
Bauprojekte sehen sich immer häufiger mit Erwartungen und Forderungen von Akteuren
ausserhalb der direkt beteiligten Organisationen konfrontiert. In besonderem Masse gilt dies
für grosse Verkehrsinfrastrukturprojekte, welche durch ihre finanzielle Bedeutung und ihre
Raumwirkung stets im Zentrum öffentlichen Interesses stehen. Die räumliche Ausdehnung
solcher Projekte trägt darüber hinaus dazu bei, dass die Anzahl der Anspruchsteller im
Vergleich zu kleineren Bauprojekten hoch ist. Frühere Studien führten als Grundlage für
diese Arbeit zu der Annahme, dass vor allem Stakeholder aus dem sozio-politischen Umfeld
einen signifikanten Einfluss auf die Projektziele haben und dass deren Einfluss bislang
häufig unterschätzt wurde. Basierend auf der Analyse von 15 Fallstudien zeigt die
vorliegende Arbeit den Einfluss dieser Stakeholder auf.
Als Produkt der Forschungsarbeit wurden mehrere sich ergänzende Konzepte und Modelle
für den Umgang mit sozio-politischen Stakeholdern bei grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten entwickelt. Als Grundlage dient hierfür ein generalisiertes
Phasenmodell für die Planung von grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten. Hierauf
aufbauend wird in einem ersten Schritt ein Konzept entwickelt, welches der Identifizierung
von Stakeholdern bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten dient. Dieses orientiert sich an
den Issues, welche bei der Planung und Durchführung solcher Projekte vorgebracht werden.
Im zweiten Schritt wird ein Modell für die Stakeholderanalyse bei grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten entworfen. Aufbauend auf bestehenden Theorien aus dem
Stakeholder Management und dem Issue Management werden hier die ‚Stakeholder-Issue-
Map„ und die ‚Interest / Impact Matrix„ als Hilfsmittel für die Bewertung von Ansprüchen
entwickelt.
Der dritte Schritt stellt den umfangreichsten Teil der Modellbildung dar. Er dient der
Entwicklung eines Modells für die partizipative Planung bei grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten, welches sich an dem oben erwähnten generalisierten
Phasenmodell für die Planung von grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten orientiert.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
VIII
Abstract
To meet the continuously rising demands for interregional and international mobility, as well
as the ever-growing global logistics, numerous large infrastructure projects are being
developed in Europe. The societal, political and economical importance as well as the high
complexity of those projects mark a great challenge for the involved parties and the project
management.
To an increasing degree, the development and the implementation of construction projects
are facing expectations and requirements of the society. Notably large traffic infrastructure
projects are on the public agenda, for reasons of the financial significance and the impact on
the environment. Also, the size of such projects has an influence on the number of
stakeholders the project delivery organisation has to cope with. Previous investigations lead
to the assumption that non-directly involved stakeholders from the socio-political arena, such
as municipalities, environmental protection organization and residents, have a serious
influence on the goals of large infrastructure projects. This study shows alongside the
investigation of 15 case studies from the field of large traffic infrastructure projects the
influence of such stakeholders.
As result of this thesis, different frameworks for coping with stakeholder belongings in traffic
infrastructure projects have been developed. The first framework serves the identification of
stakeholders in an early project phase. It is recommended to identify stakeholders by means
of the issues they are bringing forward. For this purpose the Stakeholder-Issue-Map has
been developed. Such a map can show all stakeholders together with their issues. Each
stakeholder can bring forward different issues and the same issue can be brought forward by
different stakeholders, while different stakeholders may have different attitudes towards the
same issue. For each issue there may be one or multiple strategies, while one strategy also
may be appropriate for more than one issue.
Another framework serves the assessment of stakeholder demands. Therefore, an existing
approach has been refined to form the new „Interest / Impact Matrix‟, which allows to assess
stakeholders by means of their vested interest and the possible impact of their actions.
The last and main framework gives a guideline for participatory planning in large traffic
infrastructure projects. It is built on three different committees: an accompanying committee,
a regional committee and a local committee, while the committees are cross-linked by
different members. This framework shows when and how to involve which single stakeholder
or stakeholder group, in order to achieve minimum resistance and maximum benefits for the
project.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
1
1 Problemstellung und Aufbau der Arbeit
1.1 Ausgangslage
Bauprojekte sehen sich immer häufiger mit Erwartungen und Forderungen von Akteuren
ausserhalb der direkt beteiligten Organisationen konfrontiert. In besonderem Masse gilt dies
für grosse Verkehrsinfrastrukturprojekte, welche durch ihre finanzielle Bedeutung und ihre
Raumwirkung stets im Zentrum öffentlichen Interesses stehen.1 Die räumliche Ausdehnung
solcher Projekte trägt darüber hinaus dazu bei, dass die Anzahl der Anspruchsteller im
Vergleich zu kleineren Bauprojekten hoch ist.
In Europa befinden sich derzeit zahlreiche Verkehrsinfrastrukturprojekte, wie Eisenbahn-
Hochgeschwindigkeitsstrecken, Eisenbahn-Güterverkehrsstrecken und Autobahnen, in
Planung oder Ausführung, um den steigenden Anforderungen an die überregionale und
internationale Mobilität sowie der globalen Logistik Rechnung zu tragen. Die
gesellschaftliche, politische und volkswirtschaftliche Bedeutung sowie die Komplexität dieser
Vorhaben stellen eine grosse Herausforderung dar für die beteiligten Organisationen und
das Projektmanagement.
Eine besonders schwierige Aufgabe für die politischen und operativen Verantwortungsträger
bildet hierbei in zunehmendem Umfang der Umgang mit Ansprüchen von Individuen oder
Gruppen, welche nicht direkt in die Projektorganisation eingebunden sind, jedoch die Ziele
eines Projektes und deren Umsetzung beeinflussen können oder durch diese beeinflusst
werden. Diese Anspruchsteller entscheiden selbst, wann und wie sie ihren Einfluss geltend
machen. Die Projektleitung kann sich ihre Stakeholder nicht aussuchen.2
Während betriebswirtschaftlich geführte Dienstleistungs- und Produktionsunternehmen die
Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Stakeholder als legitime Ergänzung zur Befriedigung der
Shareholderinteressen anerkannt haben, stehen die Unternehmen der Bauwirtschaft und
hier insbesondere jene Vorhabenträger welche sich mit grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten befassen, in dieser Hinsicht noch am Anfang eines
Entwicklungsprozesses. Die Brisanz dieser Differenzierung wird um so deutlicher, wenn man
die Aussenwahrnehmung und die Dauerhaftigkeit grosser Verkehrsinfrastrukturprojekte in
Bezug zum Einfluss der unternehmerischen Tätigkeit von Dienstleistungs- und
Produktionsunternehmen auf die natürliche und soziale Umwelt setzt.
1 Vgl. TAWIAH, P. A.; RUSSELL, A. D. (2008), OLANDER, S.; LANDIN, A. (2005) und FLORICEL, S.; MILLER, R. (2001)
2 Vgl. VAN DER HEIJDEN, R. E. C. M. (1996)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
2
1.2 Problemstellung
Grosse öffentliche Bauvorhaben wie Verkehrsinfrastrukturprojekten überschreiten durch ihre
geographische Ausdehnung fast immer kommunale und regionale, sowie mitunter auch
nationale Grenzen. Neben der einfachen Tatsache, dass dieser Umstand die Anzahl der
Anspruchsteller erhöht, sieht sich die Projektleitung darüber hinaus mit einer wesentlich
höheren Diversität in der Art der Ansprüche konfrontiert. Für die Vorhabenträger von grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten kommt im Dialog mit lokalen Anspruchstellern erschwerend
hinzu, dass die Wirkung solcher Vorhaben in der Regel ambivalent ist. Das heisst, der
Nutzen solcher Projekte liegt zumeist auf Seiten der überregionalen bis hin zur
internationalen Öffentlichkeit, wohingegen der lokale Anspruchsteller häufig Nachteile in Kauf
nehmen muss.3 Für den von Nachteilen betroffenen Einzelnen kann es jedoch nicht rational
sein, „wegen kollektiver Vorteile im Hinblick auf generell anerkannte Werte eigene Interessen
zurückzustecken oder gar faktische Nachteile in Kauf zu nehmen.“4 Wenn sogar nur andere
von solchen Projekten profitieren, „ist es gerade rational, den Eigennachteil im Einzelfall
kompensieren zu lassen und zu opponieren […].“5 Schlussendlich entstehen oftmals
dynamische Netzwerke verschiedener Interessensgruppen. Der Einfluss dieser Gruppen auf
die Projektziele wird häufig zu spät erkannt.
Bei Projekten mit langer Planungsdauer ist es grundsätzlich schwierig, die möglichen
Stakeholder frühzeitig und vollständig zu identifizieren (vgl. Abb. 1). Auch wenn sämtliche
Stakeholder identifiziert und deren Ansprüche erkannt wurden, muss bei grossen Projekten
mit einer ständigen Veränderung dieser Ansprüche gerechnet werden. Solche Änderungen
können beispielsweise aus modifizierten Rahmenbedingungen oder aus dem
Zusammenschluss verschiedener Stakeholder zu Interessensgemeinschaften resultieren.
Wird die Macht der Stakeholder unterschätzt, führt dies häufig zu Konflikten, da Forderungen
seitens der Stakeholder meist nicht mit den Projektzielen im engeren Sinn vereinbar sind.
Darüber hinaus lässt sich vermuten, dass sich durch den Einfluss von Stakeholdern auch
Chancen für ein Projekt ergeben, welche jedoch rechtzeitig erkannt und genutzt werden
müssen. In der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre konnte der Einfluss kooperativen
Verhaltens seitens des Unternehmens auf die Wettbewerbsvorteile bereits nachgewiesen
werden.6 Für das Management von grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten im Speziellen
steht dieser Nachweis noch aus.7
3 Vgl. WALCHER, A. (2003)
4 LUHMANN, N. (1997), S.2
5 ebd.
6 Vgl. vertretend für viele JONES, T. M. (1995); ATKINSON, A. A.; WATERHOUSE, J. H.; et al. (1997); BERMAN, S. L.;
WICKS, A. C.; et al. (1999) 7 Vgl. HAGE, M. (2007), S.35
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
3
Auftraggeber
Industrie/Gewerbe
Gesetzgeber
Bürgerinitiativen
Kapitalgeber
Subunternehmer
Wissenschaft
Versicherungen
Mitarbeiter
Aufsichtsorgane
Gemeinden
Behörden
Regierungen
Nutzer
Arbeitnehmerverbände
NGOs
Anwohner
Lieferanten
Nachbarländer
Stimmvolk
Medien
Branchenverbände
Management
Abb. 1: Mögliche Stakeholder bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
1.3 Zielsetzung
Vor dem Hintergrund der oben dargelegten Problemstellung ist das Ziel dieser Arbeit, den
Einfluss von sozio-politischen Stakeholdern auf grosse Verkehrsinfrastrukturprojekte zu
ergründen. Die Arbeit wird aufzeigen, wann und wie solche Stakeholder bei grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten aktiv werden und welche Macht sie haben, um ihre eigenen
Ziele durchzusetzen. Die Auswirkungen von Stakeholderinterventionen werden anhand von
Terminverzögerungen, welche im Zusammenhang mit denselben stehen, dargestellt. Darauf
aufbauend werden mehrere sich ergänzende Modelle für den Umgang mit sozio-politischen
Stakeholdern bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten entwickelt. Hierbei geht es vor
allem darum, die Chancen von partizipativer Planung für grosse
Verkehrsinfrastrukturprojekte hervorzuheben.
Die der vorliegenden Arbeit zugrunde liegenden forschungsleitenden Fragen dürfen
dementsprechend wie folgt formuliert werden:
Welche Möglichkeiten haben Stakeholder zur Einflussnahme bei grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten?
Wann und wie werden Stakeholder von sich aus aktiv?
Was sind die Auswirkungen von Stakeholderinterventionen?
Wie können Stakeholder in den Planungsprozess eingebunden werden?
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
4
1.4 Aufbau der Arbeit
Die vorliegende Arbeit ist inhaltlich in sieben Teile gegliedert, wovon der erste Teil einleitend
die Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit aufzeigt.
Der zweite Teil dient der Darstellung des Stands der Forschung auf dem Gebiet des
Stakeholdermanagements. Hierin wird der Bogen geschlagen von den allgemeinen Theorien
zum Stakeholder Management aus den Wirtschaftswissenschaften hin zu den Ansätzen aus
dem Bauprojektmanagement. Im dritten Teil wird die der Arbeit zugrunde liegende
Forschungskonzeption eingehend erläutert. Es wird das Forschungsobjekt definiert und die
Forschungsfrage formuliert. Hier werden auch die Methoden und Werkzeuge erläutert, die in
dieser Arbeit Anwendung finden. Des Weiteren wird die Arbeit thematisch enger abgegrenzt.
Der vierte Teil der Arbeit befasst sich mit der Praxis zum Stakeholder Management. Hier
werden die 15 Fallstudien aus dem Bereich der grossen Verkehrsinfrastrukturprojekte in
Europa analysiert und die für diese Arbeit relevanten Erkenntnisse daraus
zusammengefasst. Im fünften Teil werden anhand der weitergehenden Analyse der
Bewilligungsverfahren und der gesetzlichen Rahmenbedingungen in den drei Ländern
Deutschland, Österreich und Schweiz die Möglichkeiten für die Einflussnahme von
Stakeholdern in den Planungs- und Bewilligungsprozessen aufgezeigt. Der sechste Teil
dient der Entwicklung mehrerer sich ergänzender Modelle für das Stakeholder Management
bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten. Als Grundlage für die Modelle dient ein
generalisiertes Phasenmodell für die Planung von grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten.
Darauf aufbauend werden Konzepte und Modelle für die Identifizierung von Stakeholdern
und die Bewertung von Ansprüchen entwickelt. Die Entwicklung eines Modells für die
Integration von Stakeholdern in den Planungsprozess von grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten hat in diesem Teil der Arbeit den grössten Umfang. Den
Abschluss dieses Teils bildet die Risikobetrachtung der Modelle. Der siebte Teil ist den
Schlussbemerkungen vorbehalten. Hier werden die Erkenntnisse zusammenfassend
dargestellt, sowie einer kritischen Betrachtung unterzogen.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
5
2 Theoretische Grundlagen
Die theoretischen Grundlagen befassen sich in einem ersten Schritt mit den
branchenübergreifenden Ansätzen zum Stakeholder Management aus der Betriebswirtschaft
um dann auf die spezifischeren Ansätze im Bauprojektmanagement und konkret im
Management von grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten einzugehen.
2.1 Ansätze aus den Wirtschaftswissenschaften
2.1.1 Was ist ein Stake?
Um im weiteren Verlauf auf die Entstehung und Entwicklung der Stakeholderansätze
eingehen zu können, wird zunächst der Terminus „Stake“ als solcher näher erläutert. Carroll
unterscheidet hierzu zwischen Interesse, Recht und Besitztum (siehe Tabelle 1).
Tabelle 1: Was ist ein Stake?
8
Ein Interesse Ein Recht Besitztum
Wenn eine Person oder
eine Gruppe durch eine
Entscheidung beeinflusst
wird, so hat sie ein
Interesse an dieser
Entscheidung
Verbrieftes Recht:
Einer Person oder einer Gruppe kann
per Gesetz, Verordnung oder Vertrag
ein spezifisches Recht eingeräumt
werden.
Moralisches Recht:
Eine Person oder eine Gruppe kann
davon ausgehen, das moralische
Recht zu besitzen in einer bestimmten
Art und Weise behandelt
Eine Person oder eine
Gruppe kann rechtmässiger
Eigentümer oder Besitzer
einer betroffenen Sache
(Patent, Grundstück, …)
sein.
Beispiele:
Ein Anspruch basiert demnach auf einem Interesse, wenn z.B. ein Unternehmen
plant, einen Produktionsstandort zu schliessen und die Standortgemeinde davon
betroffen ist.
Ein Anspruch basiert auf einem verbrieften Recht, wenn z.B. Vertragsbeziehungen
mit Lieferanten oder Kapitalgebern betroffen sind.
Ein Anspruch basiert auf einem moralischen Recht, wenn z.B. Mitarbeiter Fairness,
Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Angestelltenverhältnis erwarten.
Ein Anspruch basiert auf Besitztum, wenn man z.B. Anteile an einem Unternehmen
besitzt.
8 Vgl. CARROLL, A. B. (1993), S.61
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
6
2.1.2 Der Stakeholderansatz im Unternehmensmanagement
Der Stakeholderansatz im Unternehmensmanagement wird als konsequente
Weiterentwicklung der ursprünglich nur auf die Anteilseigner eines Unternehmens
ausgerichteten Theorien verstanden. Der Ansatz definiert die Beziehungen eines
Unternehmens in seinem dynamischen Umfeld. In der betriebswirtschaftlichen Literatur
wurde der Begriff „Stakeholder“ erstmalig 1963 in einem internen Memorandum des
damaligen Stanford Research Institute9 verwendet. Hierin wurden Stakeholder als jene
Gruppierungen bezeichnet, „ohne deren Beteiligung ein Unternehmen nicht existieren
kann“10. Der Stakeholderansatz wurde jedoch erst 1984 durch R. Edward Freeman
systematisiert. Freeman11 fasste die seinerzeit zunächst noch rudimentär vorhandenen
Ansätze aus den Disziplinen der Strategischen Planung, der Systemtheorie, der Corporate
Social Responsibility sowie der Organisationstheorie unter dem Dach des Strategischen
Managements zusammen. Er entwickelte in diesem Zusammenhang das erste und heute
noch immer als Standard anerkannte Modell für ein Stakeholdermanagement und die damit
verbundene Definition von Stakeholdern als jener Gruppe, welche einen Einfluss auf die
unternehmerische Tätigkeit hat, oder von dieser beeinflusst wird. Dies betrifft z.B.
Lieferanten, Anteilseigner, Kunden, Gemeinden, Medien, etc. Abb. 2 stellt die möglichen
Stakeholder eines Unternehmens nach Freeman dar.
9 Heute: SRI International
10 Zitiert in FREEMAN, R. E. (1984), S. 33
11 FREEMAN, R. E. (1984)
Gemeinden
Regierungen
Arbeitnehmer Medien
Mitbewerber
Kunden
Konsumenten-
anwälte
Anteilseigner
Unternehmen
Lieferanten
Umweltschutz-
organisationen
Bürgerinitiativen
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
7
Abb. 2: Stakeholder eines Unternehmens12
Gemäss Freeman unterliegt ein Unternehmen den Einflüssen interner und externer
Veränderungen, wobei Anteilseigner, Kunden, Arbeitnehmer sowie Lieferanten zunächst für
die internen Veränderungen verantwortlich zeichnen13. Freeman bietet somit zugleich die
erste Möglichkeit zur Kategorisierung von Stakeholdern. In den 1990er Jahren wurde
Freemans Ansatz unter anderem durch Brenner und Cochran14, Carroll15, Donaldson und
Preston16, Savage et al.17 sowie Mitchell et al..18 und später Friedman und Miles19 auf ein
theoretisches wissenschaftliches Fundament gestellt. Auf breite Zustimmung stösst hier
insbesondere der Versuch einer systematischen Klärung und Rechtfertigung des
Stakeholderkonzeptes durch Donaldson und Preston. Donaldson und Preston unterscheiden
zwischen deskriptiven, instrumentellen und normativen Ansätzen um die bis dato in der
Literatur sehr unterschiedlich verwendeten Begriffe und Argumente zu strukturieren.
Deskriptiv wird Stakeholdertheorie dann verwendet, wenn bestimmte Eigenschaften oder
bestimmte Verhaltensweisen eines Unternehmens beschrieben werden. Deskriptive Modelle
können dazu dienen, ein Unternehmen im Wettbewerb mit der Konkurrenz zu vergleichen
oder instrumentelle Stakeholdertheorien empirisch zu überprüfen.20
In instrumenteller Hinsicht beschreibt die Stakeholdertheorie die kausalen Zusammenhänge
zwischen Aktion und Reaktion. Hier werden die Auswirkungen bestimmter Stakeholder
orientierter Verhaltensweisen in Bezug auf den unternehmerischen Erfolg aufgezeigt.
Instrumentelle Ansätze sind hypothetisch und postulieren, dass zur Erzielung eines
bestimmten Ergebnisses diese und jene Massnahmen ergriffen werden müssen.21
Der normative Ansatz hingegen ist weniger hypothetisch sondern vielmehr kategorisch. Der
Zusammenhang zwischen Theorie und empirischen Fakten spielt hier ebensowenig eine
Rolle wie der Einfluss bestimmter Ansätze auf das messbare betriebliche Ergebnis.
Normative Ansätze folgen primär moralischen oder philosophischen Prinzipien nach dem
Grundsatz etwas zu tun oder nicht zu tun, weil es für richtig oder falsch erachtet wird.22
12
In Anlehnung an FREEMAN, R. E. (1984), S.25 13
FREEMAN, R. E. (1984), S. 12 14
BRENNER, S. N.; COCHRAN, P. L. (1991) 15
CARROLL, A. B. (1993) 16
DONALDSON, T.; PRESTON, L. E. (1995) 17
SAVAGE, G. T.; NIX, T. W.; et al. (1991) 18
MITCHELL, R. K.; AGLE, B. R.; et al. (1997) 19
FRIEDMAN, A. L.; MILES, S. (2006) 20
Vgl. DONALDSON, T.; PRESTON, L. E. (1995), S.66 21
Vgl. DONALDSON, T.; PRESTON, L. E. (1995), S.72 22
Vgl. DONALDSON, T.; PRESTON, L. E. (1995), S.72
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
8
2.1.3 Identifizierung und Kategorisierung von Stakeholdern
Um geeignete Ansätze für den Umgang mit Stakeholdern entwickeln zu können, müssen die
relevanten Anspruchsgruppen zunächst identifiziert werden.23 In engem Kontext mit der
Identifizierung steht hierbei die Frage nach der Legitimation von Ansprüchen sowie der
sinnvollen Kategorisierung von Stakeholdern. Carroll24 stellt in diesem Zusammenhang vier
grundlegende Fragen:
1. Who are our stakeholders?
2. What are their stakes?
3. What opportunities and challenges do our stakeholders present to our firm?
4. What responsibilities (economic, legal, ethical, philantrophic) does our firm have to all
its stakeholders?
Die Frage, wer Stakeholder eines Unternehmens ist, lässt sich mit Hilfe einer
Kategorisierung der Anspruchsgruppen vereinfacht angehen. Seit Freemans wegweisendem
Werk25 wurden durch zahlreiche Autoren bis heute und noch andauernd eine Reihe von
Versuchen unternommen, verschiedene Stakeholdergruppen differenzierenden Kategorien
zuzuweisen.26 In der Fachliteratur lassen sich diverse Kriterien für die Kategorisierung
unterscheiden. Stakeholder können demzufolge unterschieden werden nach Ihrem
organisatorischen Standpunkt aus Sicht des Unternehmens einerseits und ihrem Zustand,
ihrem Einfluss oder ihrer Priorisierung im System andererseits. Tabelle 2 stellt die möglichen
Arten zur Klassifizierung von Stakeholdergruppen zusammenfassend dar.
Tabelle 2: Überblick der möglichen Kategorien zur Klassifizierung von Stakeholdergruppen
Organisatorischer Standpunkt
intern / extern27 Freeman unterschied bereits 1984 zwischen internen und externen
Einflüssen. Die internen Einflüsse gehen demnach unter anderem von
Kunden, Mitarbeitern und deren Gewerkschaften, Anteilseignern und
Zulieferern aus. Die externen Einflüsse haben seiner Meinung nach
ihren Ursprung in der Unternehmensumwelt. Hierzu gehören unter
anderem Regierungen und Behörden, Mitbewerber am Markt,
Konsumentenschützer, Medien, Umweltschutzorganisationen und
andere Nicht-Regierungsorganisationen.
23
Vgl. vertretend für viele SCHUPPISSER, S. W. (2002). S.15 24
Vgl. CARROLL, A. B. (1993), S.66 25
FREEMAN, R. E. (1984) 26
Vgl. CARROLL, A. B. (1993); FRIEDMAN, A. L.; MILES, S. (2006); STARIK, M. (1994); ATKINSON, A. A.; WATERHOUSE, J. H.; et al. (1997); POST, J. E.; PRESTON, L. E.; et al. (2002); CLARKSON, M. B. E. (1998); SCHMITT, R. (2007) 27
Vgl. FREEMAN, R. E. (1984), S.8 ff.; CARROLL, A. B. (1993), S.61
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
9
vertraglich / nicht-
vertraglich28
In Carrolls früher Definition der Unterscheidung zwischen primären und
sekundären Stakeholdern spielte die formale bzw. vertragliche
Verbindung zwischen Unternehmen und Stakeholdern noch eine Rolle.
Primäre Stakeholder waren demzufolge jene Gruppen oder Personen,
zu denen ein Unternehmen eine formale, offizielle oder vertragliche
Beziehung pflegte. Alle anderen wurden als sekundäre Stakeholder
klassifiziert.
ressourcenbasiert /
gewerblich / sozio-
politisch29
Post, Preston und Sachs unterscheiden Stakeholder in der
strategischen Umwelt eines Unternehmens nach den drei Dimensionen
„ressourcenbasiert“, „gewerblich“ und „sozio-politisch“ (siehe auch Abb.
3). Zu der Ressourcenbasis eines Unternehmens gehören demzufolge
jene Stakeholder, welche einen elementaren Beitrag zum Humankapital
oder den finanziellen Mitteln eines Unternehmens leisten. Zur
gewerblichen Dimension zählen jene Stakeholder, welche in direkten
Geschäfts- oder Konkurrenzbeziehungen mit dem Unternehmen stehen
oder durch Verträge oder Verordnungen Einfluss auf die
unternehmerische Tätigkeit ausüben. Zum sozio-politschen Umfeld
zählen letztendlich alle weiteren Anspruchsgruppen wie zum Beispiel
Anwohner, Umweltschutzverbände, Gemeinden und Regierungen.
Post, Preston und Sachs betonen ausdrücklich, dass in unten
stehender Darstellung die relative Nähe einer Kategorie zum
Unternehmen keine Aussage über die Wichtigkeit oder den Einfluss
einer Stakeholdergruppe impliziert.
Abb. 3: Die Stakeholder-Sicht eines Unternehmens gemäss Post, Preston und Sachs30
28
Vgl. CARROLL, A. B. (1993), S.62 29
Vgl. POST, J. E.; PRESTON, L. E.; et al. (2002), S.55 30
Vgl. POST, J. E.; PRESTON, L. E.; et al. (2002), S.55 (eigene Übersetzung)
Nicht-Regierungs-
Organisationen
Gemeinden
und
AnwohnerMitbewerber
Arbeitnehmer-
verbände
Behörden
Lieferanten
Mitarbeiter
Kapitalgeber
Kunden
und
NutzerManagement
Geschäfts-
partner
Politiker
und
Parteien
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
10
marktlich / nicht-marktlich31 Schuppissers Arbeit liegt die Differenzierung zwischen marktlichen und
nicht-marktlichen Stakeholdern zugrunde. Marktliche Stakeholder folgen
hierbei betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, wie z.B. „der
Bereitstellung und marktlichen Verwertung von Leistungen zur
Bedarfsdeckung von Dritten mit dem Ziel, einen finanziellen Gewinn zu
erzielen.“32 Nicht-marktliche Stakeholder hingegen verfolgen primär
Zwecke, „die auf die Veränderung der Gesellschaft als ganzes oder
einzelner Bereiche, wie etwa der Wirtschaft ausgerichtet sind.“33 Zu den
Letzteren können Umweltschutz-, Konsumentenschutz- oder
Entwicklungshilfsorganisationen gezählt werden. Die Beziehungen
zwischen Unternehmungen und der Gesellschaft oder auch einzelnen
Personen klammert Schuppisser in seiner Arbeit jedoch aus, weswegen
die Differenzierung nach marktlich und nicht-marktlich im Sinne der
Klassifizierung aller Stakeholder eines Unternehmens als nicht
vollständig erachtet werden kann.
ökonomisch / sozial /
ökologisch34
Schmitt baut mit der Unterscheidung nach ökonomischen, sozialen und
ökologischen Gesichtspunkten auf Post, Preston und Sachs35 sowie auf
Schuppisser36 auf. Die Stakeholder der sozialen und ökologischen
Sphäre werden zusammen wiederum als nicht-marktlich bezeichnet und
der sozio-politischen Umwelt zugeordnet.
environmental / process37 Atkinson, Waterhouse und Wells benennen als die fünf wesentlichen
Stakeholdergruppen Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Anteilseigner und
die Gesellschaft. Diese Gruppen werden hierbei in die beiden
Kategorien „Unternehmensumwelt“ und „Prozess“ unterteilt. Kunden,
Anteilseigner und die Gesellschaft zählen demnach zur externen
Umwelt. Diese Kategorie definiert gemäss Atkinson, Waterhouse und
Wells die kritischen Elemente der Wettbewerbsstrategie eines
Unternehmens. Mitarbeiter und Lieferanten hingegen zählen zu den
prozessualen Stakeholdern. Sie bewegen sich in dem von den externen
Stakeholdern definierten Umfeld entlang der Prozesse, welche zur
Erstellung der Güter und Dienstleistungen für die Kunden geplant und
implementiert werden.
Zustand, Einfluss, Priorisierung
tatsächlich / potentiell38 Starik klassifiziert vereinfacht nach tatsächlichen und potentiellen
Stakeholdern, wobei zu den tatsächlichen Stakeholdern jene Gruppen
oder Individuen gehören, welche ihre berechtigten Ansprüche geltend
machen können und auch von diesem Recht Gebrauch machen. Auf
31
Vgl. SCHUPPISSER, S. W. (2002), S.91 ff. 32
SCHUPPISSER, S. W. (2002), S.92 33
SCHUPPISSER, S. W. (2002), S.92 34
Vgl. SCHMITT, R. (2007), S.11 35
Vgl. POST, J. E.; PRESTON, L. E.; et al. (2002) 36
Vgl. SCHUPPISSER, S. W. (2002) 37
Vgl. ATKINSON, A. A.; WATERHOUSE, J. H.; et al. (1997), S.27 38
Vgl. STARIK, M. (1994), S.90 f.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
11
der anderen Seite stehen solche Gruppen oder Individuen, welche
durch ein Unternehmen beeinflusst werden oder dieses potentiell
beinflussen könnten, unabhängig davon, ob die Betroffenheit bereits
eingetreten ist oder der Einfluss ausgeübt wird oder nicht. Eine andere
mögliche Bezeichnung dieser Kategorien ist „fokussiert“ und „weit“.
direkt / indirekt39 Die Unterscheidung nach direkten und indirekten Stakeholdern wird
Freeman zugeschrieben. Hierbei sind die direkten Stakeholder jene,
welche unmittelbar mit dem Unternehmen interagieren. Die Indirekten
Stakeholder interagieren mit den direkten Stakeholdern und stehen
somit nicht unmittelbar mit dem Unternehmen in Kontakt.40 Gemäss
Key41 wurde die Unterscheidung nach direkt und indirekt in der Literatur
durch primär und sekundär ersetzt.
freiwillig / unfreiwillig42 Dem Ansatz Clarksons folgend, sind freiwillige Stakeholder solche,
welche selbst entschieden haben, einen Anspruch am Unternehmen
wahrzunehmen und das damit verbundene Risiko zu tragen, in der
Annahme, durch diese Beteiligung einen Gewinn oder Mehrwert zu
erzielen. Zu dieser Kategorie können beispielsweise Anteilseigner,
Investoren, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten gezählt werden.
Unfreiwillige Stakeholder sind jene, welche theoretisch oder faktisch
und zunächst unwissend den Risiken der unternehmerischen Tätigkeit
ausgesetzt werden und dadurch geschädigt werden können oder auch
davon profitieren. Zu dieser Kategorie zählen Regierungen,
Gemeinden, die Gesellschaft und die natürliche Umwelt.
primär / sekundär43 Gemäss Carrolls jüngerer Definition von primären und sekundären
Stakeholdern spielt die formale bzw. vertragliche Bindung zwischen
dem Unternehmen und den Anspruchstellern keine Rolle mehr. Primäre
Stakeholder haben demzufolge einen direkten Anspruch an das
Unternehmen und dessen Erfolg und besitzen somit erheblichen
Einfluss. Sekundäre Stakeholder können ebenfalls Einfluss besitzen,
vor allem wenn es um den Ruf oder das öffentliche Ansehen eines
Unternehmens geht. Ihr Anspruch an das Unternehmen ist jedoch
überwiegend repräsentativer Natur und beruht mehr auf dem
öffentlichen Interesse als auf direktem Einfluss. Zu den primären
Stakeholdern dürfen Anteilseigner, Investoren, Mitarbeiter, Kunden,
Gemeinden und Lieferanten gezählt werden. Zu den sekundären
Stakeholdern zählen Regierungen und Behörden, öffentliche
Einrichtungen, Bürgerbewegungen, die Medien und Wettbewerber.44
39
Vgl. FREEMAN, R. E. (1984), zitiert nach KEY, S. (1999), S.320 40
Vgl. VANDEKERCKHOVE, W.; DENTCHEV, N. A. (2005), S.226 41
Vgl. KEY, S. (1999). S.320 42
Vgl. CLARKSON, M. B. E. (1998), S.2 43
Vgl. CARROLL, A. B.; BUCHHOLTZ, A. K. (2006), S.70; CLARKSON, M. B. E. (1995), S.105 44
Vgl. auch WHEELER, D.; SILLANPÄÄ, M. (1997), S.167
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
12
Die in Tabelle 2 erläuterten Kategorien zur Klassifizierung von Stakeholdern bauen teilweise
aufeinander auf und unterscheiden sich demzufolge oftmals nur unwesentlich bzw. ergänzen
einander. Hage45 hat die für die vorliegende Arbeit bedeutendsten Unterscheidungsmerkmale
in einen schlüssigen Zusammenhang gebracht. Er lehnt sich dabei an die Definitionen von
Post, Preston und Sachs46 an (siehe auch Abb. 3) und bringt diese in Verbindung mit
Clarksons47 Unterscheidung nach freiwilligen und unfreiwilligen Beziehungen sowie Carrolls
Unterscheidung nach formellen (vertraglichen) und informellen48 (nicht-vertraglichen) bzw.
primären und sekundären49 Stakeholdern (siehe Abb. 4). Eine Verschiebung zwischen den
drei Sphären sozio-politisch, gewerblich und ressourcenbasiert geht demnach einher mit
einer Verschiebung auf den Achsen formell-informell und freiwillig-unfreiwillig. Konkret
bedeutet dies, dass Stakeholder aus dem ressourcenbasierten Umfeld meist eine freiwillige
und vertraglich geregelte Beziehung zum Unternehmen führen. Auf der Ebene des
gewerblichen Umfelds werden die Beziehungen zwischen Unternehmen und
Anspruchsgruppen ebenfalls noch auf freiwilliger Basis gepflegt, wenngleich nicht mehr in
derselben Intensität. Auf der Ebene des sozio-politischen Umfelds lassen sich zumeist kaum
noch formell geregelte Beziehungen erkennen und die Beteiligung der Anspruchsgruppen
findet zwar häufig freiwillig, in den meisten Fällen aber notgedrungen statt. Die Öffentlichkeit
und private Institutionen entscheiden sich somit zwar selber für eine Partizipation, sie würden
dies jedoch nicht in Erwägung ziehen, wenn das Unternehmen durch entsprechendes
Verhalten zuvor nicht den Anstoss dazu gegeben hätte. Die Verstrickung von Stakeholdern
des sozio-politischen Umfelds erfolgt reaktiv und kann somit als wenig freiwillig und kaum
formal bezeichnet werden.50
Die zuvor erwähnte Verschiebung zwischen den Sphären muss nicht zwangsläufig linear
vonstatten gehen sondern kann in einer gewissen Bandbreite stattfinden. Aus dem sozio-
politischen Umfeld liegen zum Beispiel Umweltschutzorganisationen im Vergleich zu
Gemeinden stärker in Richtung freiwilliger Beziehung, hingegen rangieren sie tendenziell
niedriger in formeller Hinsicht.
45
Vgl. HAGE, M. (2007), S.71 ff. 46
Vgl. POST, J. E.; PRESTON, L. E.; et al. (2002), S.55 47
Vgl. CLARKSON, M. B. E. (1998), S.2 48
Vgl. CARROLL, A. B. (1993), S.62 49
Vgl. CARROLL, A. B.; BUCHHOLTZ, A. K. (2006), S.70 50
Vgl. HAGE, M. (2007), S.72
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
13
Abb. 4: Stakeholder und die Art der Beziehungen51
Trotz der Tatsache, dass sich die meisten Stakeholder eindeutigen Kategorien zuordnen
lassen, bedingt die Komplexität des Systems, dass einzelne Stakeholder auch verschiedene
Identitäten annehmen können.52 Ein Individuum kann so im ressourcenbasierten, im
gewerblichen sowie im sozio-politischen Umfeld unterschiedliche Rollen spielen. Dieses
Individuum kann als Mitarbeiter zu den Ressourcen eines Unternehmens gehören und
gleichzeitig als Gewerkschaftler zum gewerblichen Umfeld zählen sowie als betroffener
Anwohner im sozio-politischen Umfeld eine Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund erscheint
es sinnvoll, Stakeholder im Zusammenhang mit den vorgebrachten Themen („Issues“) zu
klassifizieren. Im Folgenden wird hierzu das Issue Management ergründet.
2.1.4 Issue Management
Wenn über Stakeholder und deren Interaktionen gesprochen wird, so sollten diese in
Verbindung mit den Issues gebracht werden, welche sie in erster Instanz zur Interaktion
bewegen und die Basis für die Interdependenz-Formen Konflikt, Konkurrenz, Austausch und
Kooperation bilden.53
51
Vgl. HAGE, M. (2007), S.74 52
Vgl. FERRARY, M. (2005), S.112f. 53
Vgl. SCHUPPISSER, S. W. (2002) und SCHMITT, R. (2007)
Sozio-politisches
Umfeld
Gewerbliches
Umfeld
Ressourcenbasiertes
Umfeld
Unfreiwillige Beziehung Freiwillige Beziehung
Informell / Ohne
vertragliche Beziehung
Formell / Mit vertrag-
licher Beziehung
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
14
2.1.4.1 Was sind Issues?
Das Issue Management ist eine der wenigen Disziplinen aus den Public Relations, deren
Ursprung sich eindeutig bestimmen lässt.54 Die Entwicklung des Begriffs Issue
Management55 und der ersten Konzepte hierzu geht auf das Jahr 1976 zurück und wird
Howard Chase zugeschrieben56. Chase selbst definiert einen Issue als „an unsettled matter
which is ready for decision“.57 Im deutschsprachigen Raum bietet z.B. Hoechst eine plausible
Umschreibung für den Terminus. Issues werden dort definiert als „Entwicklungen, die im
gesellschaftlichen Umfeld des Unternehmens ihren Ursprung haben. Sie beginnen als
Ansprüche von Interessengruppen und können sich über öffentliche Debatten zu politischen
und gesetzgeberischen Anforderungen entwickeln, welche die Handlungsfähigkeit eines
Unternehmens einschränken bzw. ihm schaden können. Sie können aber auch – wenn sie
frühzeitig und richtig aufgegriffen werden – Chancen bieten.“58 Ein wesentliches
Bewertungsmerkmal für einen Issue ist die Grösse der Aufmerksamkeit, die dieser in der
öffentlichen Diskussion erzielt. Abb. 5 stellt die Entwicklung dieser Aufmerksamkeit über die
Zeit hinweg dar.
Abb. 5: Aufmerksamkeit eines Issues59
2.1.4.2 Lebenszyklus eine Issues
Der Verlauf eines Issues lässt sich typischerweise in fünf Phasen gliedern, welche den
Lebenszyklus bilden (vgl. Abb. 6).60 In der ersten Phase ist ein Issue ruhend bzw. latent. Erst
54
Vgl. JAQUES, T. (2008), S.336 55
Die Begriffe Issue Management und Issues Management werden in der Literatur gleichbedeutend verwendet. Hier wird mit Verweis auf den Begründer der Begriff Issue Management verwendet. 56
Vgl. CHASE, W. H. (1976), S.1, zitiert in JAQUES, T. (2008), S.336 57
CHASE, W. H. (1984), S.38 58
HOECHST AG (1997), zitiert in BENTELE, G.; RUTSCH, D. (2001), S.144 59
Vgl. LIEBL, F. (2001), S.31
Kosten der
Bewältigung
Aufmerk-
samkeit
Handlungs-
spielraum
Zeit
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
15
durch ein Auslöser bzw. ein Ereignis geht dieser in den Status eines potentiellen Issues
über. Ein potentieller Issue hat noch nicht die Aufmerksamkeit der breiten Öffentlichkeit
erregt, obwohl bereits einige Experten oder einzelne Individuen aus dem Umfeld einer
Organisation Kenntnis von der Existenz des Themas haben.
„The situation can be viewed as a rallying point at which a public establishes a level of
credibility in an area of public concern and solicits the help of other influencers. It is a point
where a public experiences a general sense of uneasiness and frustration, recognizing that a
problem exists, and proposes changing the organization.”61
Sobald die Öffentlichkeit einen Issue wahrnimmt oder durch ein bestimmtes Ereignis über
dessen Existenz informiert wird, ist diese Erkenntnis stets begleitet von einem Enthusiasmus
über die Gelegenheit in relativ kurzer Zeit etwas für die Gesellschaft bewegen zu können. In
dieser Phase des Issue-Lebenszyklus strebt die Öffentlichkeit nach einer Lösung durch den
Aufbau von Druck auf die Organisation.62 „Dabei wird der Kern des Issues definiert, dessen
Grenzen abgesteckt und eine Deutung vorgenommen. Das Issue kann sich nur entwickeln,
wenn sich andere Gruppen angesprochen fühlen.“63
Abb. 6: Lebenszyklusmodell eines Issues64
60
Das hier erläuterte Phasenmodell ist eine Synthese und Weiterentwicklung aus verschiedenen in der Literatur vorhandenen Modellen. Vergleiche exemplarisch CRABLE, R. E.; VIBBERT, S. L. (1985), HAINSWORTH, B. E. (1990), MENG, M. (1992)b, LÜTGENS, S. (2001), STEMPKOWSKI, R.; JODL, H.-G.; et al. (2003)b 61
MENG, M. (1992)a 62
Vgl. MENG, M. (1992)a 63
STEMPKOWSKI, R.; JODL, H.-G.; et al. (2003)b, vgl. auch CRABLE, R. E.; VIBBERT, S. L. (1985) 64
Eigene Darstellung; weiterentwickelt nach CRABLE, R. E.; VIBBERT, S. L. (1985), HAINSWORTH, B. E. (1990), LÜTGENS, S. (2001) und STEMPKOWSKI, R.; JODL, H.-G.; et al. (2003)b
Dru
ck
Zeit
Ereignis /
Auslöser
latent potentiell immanent gegenwärtig kritisch latent
Lösungs-
entscheid
Me
dia
le
Ve
rbre
itu
ng
Früh-
aufklärung
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
16
Ein Issue kann immanent werden, wenn das Potential auch von weiteren Individuen
anerkannt wird. Ein Issue wird zum Beispiel durch die Billigung eines Meinungsführers
legitimiert. In dieser Phase gewinnt das Issue an Dynamik und der Druck nimmt weiter zu.
Einzelne Individuen oder Gruppen aus dem Umfeld beginnen Beziehungen zueinander zu
erkennen und auszubauen. Das Issue wird hier jedoch von der Unternehmensführung noch
nicht als wichtig wahrgenommen und die Diskussion hat auch noch nicht die breite
Öffentlichkeit erfasst.65 „Durch eine erste Berichterstattung vor allem in Fachmedien
erkennen andere Teilöffentlichkeiten ihre Betroffenheit oder ihr Interesse. Das Issue hat
bereits eine Deutung erfahren. Die weitere Entwicklung ist noch nicht festgelegt. Positionen
sind noch nicht endgültig bezogen.“66 Der Handlungsspielraum für ein Unternehmen beginnt
hier bereits abzunehmen. In dieser Phase könnte eine Organisation bereits intervenieren um
die weitere Entwicklung des Issues zu unterbinden. Die Dringlichkeit des Issues ist jedoch in
dieser Phase noch schwer einzuschätzen, da es kaum vorhersagbar ist, ob das Issue
moderat bleiben wird oder ob der Druck weiter zunimmt. Auch ist es noch nicht abzusehen,
ob das Issue sich auf einen kleinen und genau zu bestimmenden Teil des
unternehmerischen Umfelds beschränkt oder ob es die breite Öffentlichkeit erfasst.67
Wenn ein Issue gegenwärtig wird, offenbart er einer Organisation sein volles Potential. Folgt
man den Auslegungen Crables und Vibberts68, so hat der Begriff „gegenwärtig“ (‚current„)
hier zwei Bedeutungen. Zum Einen betrifft es die tatsächliche Präsenz und das nun
vorhandene Interesse am Issue. Zum Anderen führt die Anerkennung und Akzeptanz eines
Issues dazu, dass ihm ein Wert beigemessen wird. Ein Issue wird gegenwärtig sobald (1) er
über Kanäle mit hoher Verteilerfunktion verbreitet wird (z.B. Massenmedien), (2) diese
Kanäle Informationen filtern und verstärken sowie beginnen Partei zu beziehen, (3) einzelne
öffentliche Individuen oder Gruppen dezidierte Rollen wählen oder dafür bestimmt werden. In
dieser Phase nimmt der Druck auf eine Organisation formale Gestalt an und es werden
organisierte Versuche unternommen, das Verhalten der Organisation zu beeinflussen und zu
verändern.69 Spätestens in dieser Phase sollte die Frühaufklärung im Sinne des Issue
Management eines Unternehmens gegriffen haben.
Sobald Individuen oder Gruppen beginnen, sich mit einer Seite des Issues zu identifizieren,
wird ein Issue kritisch. „Aktive Teilnehmer der Auseinandersetzung arbeiten auf eine Lösung
in ihrem Sinne hin. Das Ergebnis kann entweder eine politische, regulatorische oder
rechtliche Entscheidung sein. Unternehmen, die erst zu diesem Zeitpunkt in die Diskussion
65
Vgl. CRABLE, R. E.; VIBBERT, S. L. (1985) 66
STEMPKOWSKI, R.; JODL, H.-G.; et al. (2003)b 67
Vgl. MENG, M. (1992)a 68
Vgl. CRABLE, R. E.; VIBBERT, S. L. (1985) 69
Vgl. MENG, M. (1992)a
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
17
eingreifen, haben geringe Möglichkeiten ihre Interessen durchzusetzen.“70 Der Druck auf
eine Organisation ist in dieser Phase so hoch, dass dieser keine andere Alternative bleibt als
das Issue zu akzeptieren und das eigene Verhalten zu ändern.71
Nachdem eine Lösung gefunden wurde, kehrt ein Issue vorläufig wieder in den latenten
Zustand zurück. Ein Issue sollte jedoch niemals als endgültig gelöst oder beigelegt
betrachtet werden. Auch wenn alle Beteiligten mit dem Ergebnis der Lösung zufrieden zu
sein scheinen, ruht ein Issue nur solange, bis er von anderen Individuen oder in einer
veränderten Situation erneut thematisiert wird.72
Von gleichbedeutender Wichtigkeit wie der Umstand, dass ein latenter Issue jederzeit wieder
neu aufgegriffen werden kann, ist die Tatsache, dass ein Issue nicht zwangsläufig alle
Phasen im Lebenszyklus sequentiell durchlaufen muss. Er kann demnach bereits zu
früheren Phasen wieder in einen ruhenden Zustand fallen. Als potentieller Issue kann ein
Thema zum Beispiel mangels einflussreicher Meinungsbildner wieder fallen gelassen
werden. Ein immanenter Issue kann zum Beispiel mangels medialen Interesses wieder in
den Ruhezustand zurückkehren und sogar ein gegenwärtiger Issue kann im Falle zu hoher
Komplexität zu schwierig für eine Lösung sein und somit wieder latent werden. In all diesen
Fällen wird ein Issue weiterhin warten, bis ihm die notwendige Aufmerksamkeit zuteil wird,
um dann von neuem den Lebenszyklus zu starten.73
2.1.4.3 Entwicklung des Issue Management
Chase selber sah Issue Management als eine Erweiterung des Public Relations-Konzeptes
und so wird es heute häufig als Funktion des strategischen Managements gesehen und ist
im Unternehmen am ehesten den Bereichen Unternehmenskommunikation, Public Relations
oder Öffentlichkeitsarbeit zugeordnet.74 Beim Issue Management handelt es sich um die
systematische Auseinandersetzung einer Organisation mit den Anliegen ihrer Umwelt. Dabei
geht es darum, in der Öffentlichkeit aufkommende, organisationsrelevante Themen frühzeitig
zu erkennen und entsprechend vorausschauend zu handeln. Das kann durch Beteiligung am
öffentlichen Meinungsbildungsprozess geschehen oder durch Anpassung der
Organisationspolitik. Darüber hinaus gehören auch Massnahmen einer Organisation,
Themen selbst in die öffentliche Diskussion zu bringen, zum Issue Management.75
Durch Chase entwickelte sich das Issue Management zunächst in der Disziplin der
Kommunikationswissenschaft, fasste dann aber schnell Fuss in der Betriebswirtschaftslehre
und entwickelte sich hier parallel. Im Laufe der Jahre nahmen sich auch andere
70
STEMPKOWSKI, R.; JODL, H.-G.; et al. (2003)b 71
Vgl. HAINSWORTH, B. E. (1990) und LIEBL, F. (2001) 72
Vgl. LIEBL, F. (2001), HAINSWORTH, B. E. (1990), MENG, M. (1992)a, STEMPKOWSKI, R.; JODL, H.-G.; et al. (2003)b 73
ebenda 74
Vgl. z.B. WILL, M. (2001), LÜTGENS, S. (2001), BENTELE, G.; RUTSCH, D. (2001) und JAQUES, T. (2008) 75
Vgl. SCHMIDT, O. S. (2001) und HAINSWORTH, B.; MENG, M. (1988)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
18
Wissenschaftsdisziplinen sowie die Politologie und die Zukunftsforschung diesem Thema an,
wobei die Auseinandersetzung damit in den Kommunikationswissenschaften und in der
Betriebswirtschaftslehre deutlich intensiver ist.76 In jüngerer Zeit haben sich auch die
Ingenieurwissenschaften mit dem Issue Management befasst. Das Thema wird hierbei im
Rahmen des Projektmarketings und der Projektkommunikation abgehandelt.77
In seiner ursprünglichen Ausrichtung nach kommunikationswissenschaftlichen Konzepten
legt das Issue Management einen deutlichen Schwerpunkt auf die Beziehungsgestaltung
zwischen Organisation und Stakeholdern. Es basiert somit auf den Prinzipien der
allgemeinen Systemtheorie. Hierbei geht es vereinfacht formuliert um die Wechselwirkung
und gegenseitige Abhängigkeit verschiedener offener Subsysteme in einem Übersystem von
organisierter Komplexität. In der Praxis dient dieser Ansatz im Wesentlichen zur
Früherkennung von aufkommenden Themen, um Überraschungen aus dem Umfeld zu
vermeiden.
Eine zweite grundlegende Richtung nennt sich Strategic Issues Management (SIM) und geht
insbesondere auf Igor Ansoff78 zurück. Diese Richtung entwickelte sich ab Mitte 80er Jahre
des 20. Jahrhunderts nicht aus der Disziplin der Kommunikationswissenschaft, sondern dem
Strategischen Management.79 Das SIM fokussiert primär auf die unternehmensinterne
Identifikation und Bewertung von internen und externen Issues in Bezug auf ihre strategische
Relevanz.80
Herger sieht das Issue Management gar als Transformator von Informationen zwischen den
bis anhin noch ungenügend verknüpften Feldern der strategischen Planungs- und
Entscheidungsprozesse von Organisationen und der Organisationskommunikation (siehe
Abb. 7).81
Abb. 7: Issue Management als Transformator von Informationen82
76
Vgl. SCHMIDT, O. S. (2001) 77
Vgl. STEMPKOWSKI, R.; JODL, H.-G.; et al. (2003)b 78
Vgl. ANSOFF, H. I. (1984) 79
Vgl. MERTEN, K. (2001) 80
Vgl. LÜTGENS, S. (2001) 81
Vgl. HERGER, N. (2001) 82
HERGER, N. (2001), S.86
Issue
Management
Strategischer
Planungs- und
Entscheidungs-
prozess
Organisations-
kommunikation
(Aufgaben und
Instrumente)
Transfor-
mationen
Transfor-
mationen
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
19
2.1.4.4 Prozess des Issue Management
Liebl schlägt als Prozess für das Management von Issues bei betriebswirtschaftlich
ausgerichteten Unternehmen eine systematische Herangehensweise vor, welche die
einzelnen Prozessschritte in die drei übergeordneten Phasen Informationsbeschaffung,
Diagnose und Strategieentwicklung gliedert (vgl. Abb. 8).
Abb. 8: Prozess des Managements von Issues83
Die praktische Umsetzung des Issues Management-Konzeptes erfolgt idealtypisch in Form
der folgenden, sechsstufigen Prozesskette, die das operative Rückgrat des gesamten
Konzeptes bildet:84
1. Suche und Identifizierung relevanter Issues
2. Priorisierung der identifizierten Issues
3. Detail-Analyse der Top-Issues
4. Strategie-Entwicklung zur Behandlung der Top-Issues
5. Planung/Durchführung von Aktions- und Kommunikations-Programmen
6. Ergebniskontrolle/Prozessevaluierung
Für die Analyse und laufende Beobachtung der Issues schlägt wiederum Liebl eine Matrix
vor, welche ein Issue anhand seines Aufmerksamkeitswerts und des Stellenwerts des
Stakeholders beurteilt (vgl. Abb. 9)
83
LIEBL, F. (2001), S.24 84
Vgl. LÜTGENS, S. (2001)
Informations-
beschaffung
Scanning
Monitoring
Strategie-
entwicklung
Entwicklung von
strategischen
Optionen
Bewertung von
strategischen
Optionen
Komponenten eines
Themas erfassen
Auswahl strategisch
relevanter Themen
Trend weiterdenken
Möglichkeitsräume
entwickeln
Tiefen-Analyse Agenda-BuildingPotential-Synthese
Diagnose
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
20
Abb. 9: Die Matrix der Issues: Bewertung der Eigendynamik85
2.1.5 Der Stakeholderansatz im Projektmanagement
Was ist das Besondere am Management von Projekten im Vergleich zum Management eines
Betriebs? Zur Beantwortung dieser Frage darf hier folgende Definition zitiert werden: „Ein
Projekt ist ein zeitlich begrenztes Vorhaben zur Schaffung eines einmaligen Produktes, einer
Dienstleistung oder eines Ergebnisses.“86 Jedes Projekt hat einen definierten Anfang und ein
definiertes Ende. „Das Ende ist erreicht, wenn die Projektziele erreicht wurden, oder wenn
deutlich wird, dass die Projektziele nicht erreicht werden bzw. nicht erreicht werden können,
oder wenn der Bedarf für das Projekt nicht mehr besteht und das Projekt beendet wird.“87 Die
Zielsetzungen von Projekten und des Betriebs sind grundsätzlich verschieden. Die Aufgabe
eines Projekts ist die Erreichung der gesetzten Projektziele und sein Abschluss. Umgekehrt
ist die Zielsetzung eines Betriebs die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit. Der
Unterschied liegt also darin, dass das Projekt beendet wird, sobald die festgesetzten Ziele
erreicht wurden, während die Arbeit im Betrieb weiter andauert.88 Welchen Einfluss diese
Unterscheidung auf das Management der Stakeholder hat, soll im Folgenden erörtert
werden.
Ungefähr zur gleichen Zeit, als Freeman sich mit Stakeholdern im
Unternehmensmanagement befasste, fanden im angewandten Projektmanagement durch
Gerald Gilbert erste Auseinandersetzungen mit dem Einfluss der „äusseren Projektumwelt“
auf die Projektziele statt.89 Auf wissenschaftlicher Basis erlangte der Stakeholderansatz im
Jahr 1986 durch David Cleland den Durchbruch im Projektmanagement. Cleland,
Wegbereiter des modernen Projektmanagements und Verfasser des „Project Management
85
LIEBL, F. (2001), S.35 86
PROJECT MANAGEMENT INSTITUTE (PMI) (2004)b, S.5 87
Ebd. 88
Vgl. PROJECT MANAGEMENT INSTITUTE (PMI) (2004)b, S.7 und MORRIS, P. W. G. (2002) 89
Vgl. FREEMAN, R. E.; REED, D. L. (1983) und GILBERT, G. P. (1983)
Hoch
Augenblicklich
unwichtig
Luftblase in den
Medien
Niedrig
Zeitbombe
Drohende KriseHoch
Niedrig
Stellenwert des
StakeholdersAufmerk-
samkeitswert
des Issues
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
21
Handbook“90, erkannte die Bedeutung und den Einfluss von Stakeholdern im Lebenszyklus
eines Projektes.91 Cleland unterscheidet hierbei wie Freeman in seinem frühen Werk nach
internen und externen Stakeholdern.92 Cleland prägte den Terminus „Project Stakeholder
Management“(PSM) und entwarf zugleich einen ersten Regelkreis der Prozessschritte im
PSM (siehe Abb. 10).
Abb. 10: Projekt Stakeholder Management Prozess nach Cleland93
Unter dem Einfluss von Cleland verhalfen die Veröffentlichungen des Project Management
Institute (PMI) ab 1986 zur weiteren Verbreitung des Begriffs der Stakeholder in der Praxis
des Projektmanagements. Zunächst wurden Stakeholder hier allgemein als sämtliche von
einem Projekt Betroffenen bezeichnet.94 Dass Stakeholder im Umkehrschluss auch Einfluss
auf die Projektziele nehmen können, wurde erst im Jahr 2000 ergänzt. Das PMI definiert
hiernach in seinem Standardwerk Projektstakeholder wie folgt: „Projektstakeholder sind
Einzelpersonen und Organisationen, die aktiv am Projekt beteiligt sind oder deren Interessen
90
CLELAND, D. I.; KING, W. R. (1983) 91
Vgl. CLELAND, D. I. (1986) 92
Siehe hierzu Kapitel 2.1.3 93
Vgl. CLELAND, D. I. (1986), S.39 94
Vgl. PROJECT MANAGEMENT INSTITUTE (PMI) (1996), S.15
Project
Management
Team
Gather
Information on
Stakeholders
Identify
Stakeholders’
Mission
Determine
Stakeholder
Strengths and
WeaknessesIdentify
Stakeholder
Strategy
Predict
Stakeholder
Behavior
Implement
Stakeholder
Management
Strategy
Identify
Stakeholders
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
22
als Ergebnis der Ausführung oder des Abschlusses des Projekts beeinflusst werden können.
Eventuell verfügen sie auch über Einfluss auf die Ziele und Ausgangswerte des Projekts.“95
Stakeholdermanagement als eigene Disziplin innerhalb des Projektmanagements fand sogar
erst im Jahr 2004 Einzug in die Schriften des PMI: „Stakeholdermanagement bedeutet, die
Kommunikationsabläufe so zu managen, dass die Bedürfnisse der Projekt-Stakeholder erfüllt
und Probleme gemeinsam mit den Stakeholdern gelöst werden können. Durch aktive
Betreuung der Stakeholder steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt nicht aus dem
Ruder läuft, weil Stakeholder-Probleme unbeantwortet bleiben. Ausserdem lassen sich auf
diese Weise die Möglichkeiten des Zusammenwirkens der Personen verbessern und
Störungen im Projektverlauf begrenzen. Das Stakeholdermanagement fällt in der Regel in
den Verantwortungsbereich des Projektleiters.“96
2.1.5.1 Der Projekt Stakeholder Management Zyklus
Die oben genannte Zuordnung der Verantwortung konnte Jan Karlsen empirisch
nachweisen, indem er eine Befragung von 78 Unternehmen der Norwegischen Gesellschaft
für Projektmanagement durchführte. Aufbauend auf diese Untersuchung und unter Anderem
auf die Arbeit von Cleland entwickelte Karlsen einen sechsstufigen flexiblen Stakeholder
Management Prozess, welcher es der Projektleitung erlaubt, bei Bedarf einen Schritt
zurückzugehen (vgl. Abb. 11).
Abb. 11: Stakeholder Management Prozess
Ausgehend von diesem Prozess wurde für die vorliegende Arbeit der Projekt Stakeholder
Management Zyklus entwickelt (siehe Abb. 12).97
95
Vgl. PROJECT MANAGEMENT INSTITUTE (PMI) (2000), S.16 und für die deutsche Übersetzung PROJECT
MANAGEMENT INSTITUTE (PMI) (2004)b, S.24 96
PROJECT MANAGEMENT INSTITUTE (PMI) (2004)b, S.235 97
Vgl. hierzu und im Folgenden KARLSEN, J. T. (2002)
NachverfolgenPlanen Identifizieren HandelnKommunizierenAnalysieren
Schritt 1 Schritt 6Schritt 5Schritt 4Schritt 3Schritt 2
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
23
Abb. 12: Der Projekt Stakeholder Management Zyklus98
Im ersten Schritt werden die zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie die
Verantwortlichkeiten für das Stakeholder Management im Projekt definiert.
Der zweite Schritt dient der Identifizierung der Stakeholder. Der Identifizierungsprozess
betrifft sowohl die tatsächlichen als auch die potentiellen Stakeholder. Zur Identifizierung gibt
es diverse hilfreiche Techniken wie zum Beispiel Experteninterviews, Brainstormings in
Gruppenmeetings, sowie die Anwendung von Checklisten. Gemäss Karlsen ist es hier
wichtig ein interdisziplinäres Team zusammen zu stellen, um eine möglichst grosse
Bandbreite an Stakeholdern erfassen zu können, da unterschiedliche potentielle Stakeholder
für ein Teammitglied offensichtlich sein können und von einem anderen erst gar nicht
erkannt werden.
Der dritte Schritt dient der Analyse der Stakeholder im Zusammenhang mit ausgewählten
Issues. Untersuchungsfelder sind hier der jeweils betroffene (Teil-)Bereich des Projektes und
der Bezug der Stakeholder zum Projekt. Es sollen hierbei die möglichen Gefahren aber auch
die Chancen bewertet werden, die von Stakeholdern ausgehen können. Gemäss Karlsen
wird der Projektleitung durch diese Bewertung ermöglicht, die Stakeholder in die folgenden
vier Klassen einzuteilen: (1) unterstützend [supportive], (2) unbedeutend [marginal], (3) nicht
98
Eigene Darstellung frei nach KARLSEN, J. T. (2002), S.23
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
24
unterstützend [nonsupportive] sowie (4) heikel [mixed blessing].99 Diese Klassen lassen sich
mit Hilfe einer Matrix darstellen (siehe Abb. 13).
Abb. 13: Project stakeholder categories and strategies100
Gemäss dieser Matrix wird ein Stakeholder dann „Supportive“, wenn seine Bereitschaft zur
Zusammenarbeit hoch ist und von ihm keine Bedrohung ausgeht. „Marginal“ sind solche
Stakeholder, die weder ein Potential für eine Zusammenarbeit aufweisen noch eine
Bedrohung für das Projekt darstellen101. „Nonsupportive“ sind Stakeholder mit einem hohen
Bedrohungspotential und einem nur geringen Willen zur Zusammenarbeit. Als „Mixed
Blessing“ kann man letztendlich jene Stakeholder bezeichnen, welche sowohl eine hohe
Bereitschaft zur Zusammenarbeit zeigen, als auch eine potentielle Gefahr für das Projekt
darstellen können. Obermeier fasst die Stakeholder Analyse wie folgt zusammen: „Kenne die
Ideologie, die Sprach- und die Zeichencodes, die Systemlogik, die Organisationsform und
die Machtmittel der wichtigsten Stakeholder – daher die Bedeutung der
Stakeholderanalyse.“102
Der vierte Schritt im Stakeholder Management Zyklus dient dazu, die Ergebnisse der
Stakeholderanalyse in der Projektleitung und unter den Projektbeteiligten zu kommunizieren.
Es sollen alle Beteiligten ein Verständnis für die möglichen Chancen und Gefahren durch
Stakeholderinterventionen entwickeln um so zu einem gemeinsamen Verständnis für die
Ausarbeitung von Strategien für den Umgang mit Stakeholdern zu erlangen.
99
Eigene Übersetzung, vgl. auch SAVAGE, G. T.; NIX, T. W.; et al. (1991), S.65 100
In Anlehnung an SAVAGE, G. T.; NIX, T. W.; et al. (1991), S.65 und KARLSEN, J. T. (2002), S.24 101
Interessanterweise nennt Karlsen als typische Vertreter der unbedeutenden Stakeholder namentlich Anwohner und Umweltschutzorganisationen, wohingegen Savage ‚non-profit community organizations„ zu den unterstützenden Stakeholdern zählt. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird hierauf nochmals eingegangen. 102
OBERMEIER, O.-P. (2001), S.71
Stakeholder Type 1:
SUPPORTIVE
Strategy:
INVOLVE
Stakeholder Type 3:
NONSUPPORTIVE
Strategy:
DEFEND
Stakeholder Type 2:
MARGINAL
Strategy:
MONITOR
Stakeholder Type 4:
MIXED BLESSING
Strategy:
COLLABORATE
Potential to affect the project
Po
ten
tia
l fo
r co
llab
otio
n w
ith
th
e p
roje
ct
LOW HIGH
HIGH
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
25
Der fünfte Schritt dient daher der Entwicklung von Strategien für den Umgang mit
Stakeholdern. Im Zusammenhang mit der oben besprochenen Einteilung in vier Klassen
können hier stark verallgemeinert vier Strategien angewendet werden (siehe auch Abb.
13).103
1. Involvieren [involve]: Clarkson gibt zu bedenken, dass in der Praxis die
unterstützenden [supportive] Stakeholder häufig vernachlässigt werden, weil sie
keine Bedrohung für das Projekt darstellen. Seiner Meinung nach sollte jedoch
gerade bei dieser Gruppe das Potential für eine konstruktive Zusammenarbeit voll
ausgeschöpft werden.
2. Beobachten [monitor]: Die empfohlene Strategie für unbedeutende [marginal]
Stakeholder lautet ‚beobachten„. Die Interessen dieser Stakeholder werden als eher
begrenzt und Issue spezifisch angesehen. Der Ressourcenaufwand im Projekt sollte
sich hier auf das notwendige Minimum beschränken. In dem Fall, dass ein Issue,
welcher für diese Stakeholder einen hohen Stellenwert besitzt, von einer
strategischen Entscheidung betroffen ist, sollte die Projektleitung den Aufwand für die
Einbindung oder die Abwehr der Stakeholder erhöhen.
3. Abwehren [defend]: Nicht unterstützende [nonsupportive] Stakeholder können
gemäss Clarkson mit einer Verteidigungsstrategie gemanagt werden. Teil dieser
Strategie kann es sein, die Abhängigkeit des Projekts von solchen Stakeholdern zu
reduzieren, indem der Kern des Issues angegangen und gegebenenfalls beseitigt
wird, um so die Grundlage für einen Konflikt auszuräumen, bevor dieser überhaupt
entstehen kann. Darüber hinaus sollte die Projektleitung stets nach Mitteln und
Wegen suchen um den Status der nicht unterstützenden Stakeholder zu ändern.
4. Zusammenarbeiten [collaborate]: Die heiklen Stakeholder als vierter und letzter
Typus können am besten durch Zusammenarbeit gemanagt werden. Durch Ihre
Macht sowohl auf der Seite der Chancen als auch auf der Seite der Gefahren spielen
sie eine besonders wichtige Rolle im Projekt. Wenn die Anliegen dieser Stakeholder
nicht angemessen beachtet werden, können sie schnell zu nicht unterstützenden
Stakeholdern werden.
Der sechste und letzte Schritt im Projekt Stakeholder Management Zyklus dient der
Nachverfolgung der umgesetzten Strategien. Wenn sich das Verhältnis zwischen den
Stakeholdern und dem Projekt ändern sollte, können im Bedarfsfall neue Strategien und
Massnahmen entwickelt bzw. ergriffen werden.
103
Vgl. KARLSEN, J. T. (2002), S.23 und SAVAGE, G. T.; NIX, T. W.; et al. (1991), S.65 f.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
26
2.1.5.2 Das Stakeholder Mapping
Graham Winch propagiert als wertvolle Ergänzung zu oben erläutertem Prozess ein Mapping
der Stakeholder und der dazugehörigen Issues.104 Zu diesem Zweck wurde ein Modell
entwickelt, welches dabei hilft, Stakeholder in Befürworter und Gegner zu unterteilen sowie
die Probleme und Lösungen im Einzelnen abzubilden (siehe Abb. 14). Hierbei wird
angenommen, dass jeder Stakeholder einen oder mehrere Issues im Zusammenhang mit
dem Projekt hat und zu jedem Issue eine oder mehrere eigene Lösungen in seinem Sinne.
Wenn die Lösungsvorschläge eines Stakeholders nicht mit den Vorschlägen der
Projektleitung zu vereinbaren sind, so ist dieser Stakeholder im Zusammenhang mit diesem
Issue als Gegner einzustufen. Sollten sich hingegen die Lösungsvorschläge eines
Stakeholders mit den Vorschlägen der Projektleitung decken, so ist dieser Stakeholder als
Befürworter einzustufen. Auch in diesem Ansatz ist es erstrebenswert, Gegner durch
geeignete Massnahmen zu Befürwortern zu machen.
Abb. 14: Mapping Stakeholders105
Sobald eine Stakeholder Map (wie in Abb. 15 beispielhaft dargestellt) erstellt wurde, kann
wie im oben erläuterten dritten Schritt im Projekt Stakeholder Management Zyklus mit der
Potentialanalyse der Stakeholder fortgefahren werden. Neben der in Abb. 13 dargestellten
Analyse gibt es noch weitere in der Wissenschaft weit verbreitete und anerkannte Methoden.
Exemplarisch sollen im Folgenden kurz die Power/Interest-Matrix nach Johnson/Scholes
sowie das Power, Legitimacy and Urgency Model von Mitchell, Agle und Wood vorgestellt
werden.
104
Vgl. WINCH, G. M. (2007), S.274 f. 105
Vgl. WINCH, G. M. (2007), S.275
Problem Proponents
OpponentsSolutions
Project
Mission
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
27
Abb. 15: Beispiel für eine Stakeholder Map106
2.1.5.3 Die Power / Interest Matrix
Die Power / Interest Matrix geht auf Johnson und Scholes107 zurück, welche das Konzept des
‚environmental scanning„ von Mendelow108 zu einem Ansatz des Stakeholder Mapping weiter
entwickelten. Die Power / Interest Matrix besteht aus zwei Dimensionen: Die Grösse des
Interesses eines Stakeholders, seine eigenen Erwartungen in einem Projekt durchzusetzen,
sowie die Macht um diese Erwartungen geltend machen zu können (siehe Abb. 16). Die
Grösse des Interesses lässt hierbei sich relativ einfach bemessen. Sie steht in engem
Zusammenhang mit dem zu erwartenden Nutzen oder Schaden, welcher für den Stakeholder
aus dem Projekt hervorgeht. Die Macht des einzelnen Stakeholders ist wesentlich
schwieriger einzustufen. Hierauf wird in Kapitel 2.1.5.5 näher eingegangen.
Die Matrix hilft dabei Stakeholder in vier Kategorien einzuteilen. Die erste Gruppe ist jene,
deren Management im Projekt minimalen Aufwand erfordert. Sie sind weder in bedeutendem
106
Eigene Darstellung, frei nach WINCH, G. M. (2007), S.283, für ein Anwendungsbeispiel siehe auch WINCH, G. M. (2002), S.84 107
Vgl. JOHNSON, G.; SCHOLES, K.; et al. (2006), S.181 f. 108
MENDELOW, A. L. (1981)
Problem 10
Proponent
i
Opponent d
Solution m
Project
Mission
Opponent b
Opponent c
Proponent
e
Proponent
f
Proponent
a
Proponent
g
Problem 7
Problem 6
Problem 5
Problem 4
Problem 3
Problem 2
Problem 1
Problem 11
Problem 8
Problem 9
Solution g
Solution f
Solution e
Solution d
Solution c
Solution bSolution a
Solution n
Solution i
Solution h
Solution j
Solution k
Solution l
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
28
Umfang vom Projekt betroffen, noch besitzen sie hinreichende Macht. Die Interessen dieser
Stakeholder sollten mittels einfacher Öffentlichkeitsarbeit so handhabbar sein, dass
potentielle Gegner des Projektes weiterhin in dieser Gruppe verharren und nicht dazu
tendieren, sich in Richtung einer höher gewichteten Kategorie zu bewegen.109
Zur zweiten Gruppe gehören jene Stakeholder, welche einen höheren direkten
Informationsbedarf haben. Zu Beginn eines Projektes zählen hierzu standardmässig
Anwohner und Umweltaktivisten. Wenn Stakeholder dieser Gruppe sich zu gut organisierten
Koalitionen zusammenschliessen, können sie schnell zu ‚Key players„ werden, was für ein
Projekt Verzögerungen, Unterbrechungen oder gar den Abbruch zur Folge haben kann.
Zur dritten Gruppe gehören jene Stakeholder, deren Anliegen befriedigt werden sollte. Hierzu
können zum Beispiel Genehmigungsbehörden zählen. Genehmigungsbehörden sind
gewissermassen das institutionalisierte Organ niedriger gestellter Stakeholder. Sie stellen
unter Anderem mittels einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ein Forum
zur Verfügung, welches Anwohnern, Landeigentümern und lokalen Verwaltungen eine
Stimme verleiht.
Die vierte und letzte Gruppe besteht aus den ‚Key players„. Hier sind gemäss Winch
Auftraggeber und Kapitalgeber von zentraler Bedeutung.
Abb. 16: Power / Interest Matrix110
109
Vgl. hierzu und im Folgenden WINCH, G. M. (2007), S.276 110
In Anlehnung an JOHNSON, G.; SCHOLES, K.; et al. (2006), S.182
C: Keep satisfied
B: Keep informedA: Minimal effort
D: Key players
Level of Interest
Po
we
r o
f In
flu
en
ce
LOW HIGH
HIGH
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
29
2.1.5.4 Das Power, Legitimacy and Urgency Model
Das Power, Legitimacy and Urgency Model entstand 1994 während der ‚Second Toronto
Conference on Stakeholder Theory„ und wird auf Ronald Mitchell und Donna Wood unter
späterer Mitarbeit von Bradley Agle zurückgeführt.111 Dieser Ansatz bildet eine Brücke
zwischen verschiedenen anderen Ansätzen indem Legitimität und Macht erstmals kombiniert
werden können und nicht als sich gegenseitig ausschliessende Kriterien dargestellt
werden.112 Zusätzlich zu den beiden genannten Kriterien wird die Dringlichkeit als drittes
Kriterium herangezogen. Für ein Projekt ist ein Stakeholder demzufolge umso bedeutender,
je mehr Kriterien er erfüllt. Je nach Anzahl der erfüllten Kriterien (1, 2 oder 3) unterscheiden
Mitchell, Agle und Wood zwischen ‚latenten Stakeholdern„, ‚erwartungsvollen Stakeholdern„
und ‚definitiven Stakeholdern„ (siehe Abb. 17)
Abb. 17: Stakeholder-Typologie nach Mitchell, Agle und Wood113
Latente Stakeholder
Aufgrund im Projekt nur begrenzt zur Verfügung stehender Ressourcen ist bei den latenten
Stakeholdern, welche nur eins der drei Attribute besitzen, die Wahrscheinlichkeit am
grössten, dass ihnen nur geringe Aufmerksamkeit zuteil wird. Hierzu zählt der Typus der
‚Dormant [ruhenden] Stakeholder, welcher zwar Macht besitzt, welchem es jedoch an einer
111
Vgl. CLARKSON, M. B. E. (1994) und MITCHELL, R. K.; AGLE, B. R.; et al. (1997) 112
Vgl. SCHUPPISSER, S. W. (2002), S.31 113
Vgl. MITCHELL, R. K.; AGLE, B. R.; et al. (1997), S.874
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
30
legitimen Beziehung zum Projekt sowie einem dringenden Issue mangelt. Der zweite Typus
dieser Kategorie ist der ‚Discretionary Stakeholder„. Für den englischen Begriff gibt es in der
deutschsprachigen Literatur bislang nur die unzureichende Übersetzung
„vernachlässigbar“114. Dieser Typus hat ein legitimes Verhältnis zum Projekt, jedoch besitzt er
weder Macht noch hat er ein dringliches Issue. Eine bessere Übersetzung für ‚discretionary„
könnte in diesem Zusammenhang der deutsche Terminus ‚ungefährlich„ oder ‚zurückhaltend„
sein, da ‚vernachlässigbar„ unmittelbar eine Strategie seitens der Projektleitung suggeriert.
Der dritte Typus der latenten Stakeholder ist der ‚Demanding [fordernde] Stakeholder,
welcher innerhalb eines Projekts seine eigenen Interessen durchsetzen wollen, jedoch nicht
über die Legitimität und die Macht dazu verfügen.
Erwartungsvolle Stakeholder
Stakeholder, die jeweils zwei der drei Merkmale Macht, Dringlichkeit und Legitimität
aufweisen, werden als erwartungsvolle Stakeholder bezeichnet. Der erste Typus dieser
Kategorie ist der ‚Dominante Stakeholder„, welcher mittels Macht und Legitimität einen
grossen Einfluss im Projekt ausüben kann, jedoch bislang keinen Anlass sieht, um seine
Interessen durchzusetzen. Der zweite Typus ist der ‚Dangerous [gefährliche] Stakeholder,
welcher einen dringlichen Issue auf der Agenda hat und ebenfalls Macht besitzt. In
Ermangelung von Legitimität ist ein solcher Stakeholder gefährlich für ein Projekt, da er dazu
neigen könnte, seine Interessen mit Gewalt durchzusetzen. Der dritte Typus ist der
‚Dependent [abhängige] Stakeholder, welcher mit Legitimität einen dringlichen Issue
vorbringt, jedoch alleine nicht die Macht besitzt um seine Interessen durchzusetzen.
Definitive Stakeholder
Definitive Stakeholder können sich auf alle drei Merkmale zur Durchsetzung ihrer Interessen
berufen. Definitive Stakeholder gehen zumeist aus den dominanten Stakeholdern hervor, die
ihre Interessen im Projekt nicht länger gewahrt sehen. Ebenso können abhängige
Stakeholder Allianzen bilden und damit ihren Status erhöhen. Ferner können auch
gefährliche Stakeholder im Laufe eines Projektes Legitimität erlangen.
Das Power, Legitimacy and Urgency Model eignet sich im Kontext dieser Arbeit gut, um die
Relevanz eines Stakeholders während der Dauer eines längeren Projektes in regelmässigen
Abständen neu zu bewerten. Es wird demzufolge im weiteren Verlauf der Arbeit Anwendung
finden.
114
Vgl. THEUVSEN, L. (2001), S.10
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
31
2.1.5.5 Die Macht der Stakeholder
Um die Macht in Beziehungsverhältnissen zu verstehen, lohnt es sich einen Blick auf die
grundlegenden Definitionen von Steven Lukes zu werfen115. Lukes differenziert zwischen drei
verschiedenen Ausprägungen von Macht, welche sich nach der Art der Wahrnehmbarkeit
unterscheiden:
1. Offenkundige Macht: Die Fähigkeit in einem direkten Konflikt eine Meinung
durchzusetzen
2. Verborgene Macht: Die Fähigkeit, die Rahmenbedingungen so zu beeinflussen, dass
unliebsame Optionen „aus der Agenda“ fallen
3. Institutionalisierte Macht: Die Fähigkeit, die Realität selbst zu definieren, so dass nur
noch eine Option bei der Entscheidungsfindung möglich ist
Zum weiteren Verständnis von offenkundiger Macht unterscheidet Charles Handy116
zwischen fünf Quellen derselben:
1. Physische Macht: wird in Organisationen eher selten angewendet und spielt beim
Projekt Stakeholder Management keine Rolle.
2. Stellungsmacht: Diese Art der Macht ergibt aus der Position innerhalb eines
hierarchisch organisierten Gefüges bzw. aus Vertragsverhältnissen und aus
Amtsgewalt.
3. Ressourcenmacht: Diejenigen, welche mit Ressourcen (typischerweise finanzielle
Mittel) zu einem Projekt beitragen, üben durch die Mitbestimmung über die
Verwendung der Ressourcen Macht aus.
4. Expertenmacht: Wenn jemand über notwendiges Wissen in einem Projekt verfügt,
das nirgendwo anders verfügbar ist, so ist dieses Wissen gleichzusetzen mit Macht.
5. Innere Macht: ist die Fähigkeit charismatischer Individuen, Meinungen zu
beeinflussen und Diskussionen durch die Kraft ihres Charakters zu gewinnen.
Gemäss Winch sollte diese Art der Macht in Projekten nicht unterschätzt werden.117
Ein praktisches Beispiel für verborgene Macht im Management von Projekten ergibt sich aus
der Durchführung von Nutzwertanalysen. Sollte eine Nutzwertanalyse bei der Bewertung von
Projektalternativen ein unerwünschtes Ergebnis liefern, so können an entsprechender Stelle
von befugten Individuen einzelne Parameter so angepasst werden, dass unliebsame
Optionen vom Tisch fallen.118
115
Vgl. LUKES, S. (2005) 116
Vgl. HANDY, C. (1999) S.123 ff., vgl. auch WINCH, G. M. (2007), S.278 117
Vgl. WINCH, G. M. (2007), S.278 118
Auf die Nutzwertanalyse als Werkzeug zur Bewertung und Auswahl von Projektalternativen soll im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter eingegangen werden. Für eine Einführung zu diesem Thema siehe exemplarisch ZANGEMEISTER, C. (1976)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
32
Als praktisches Beispiel für institutionalisierte Macht führt Winch das sogenannte ‚Jahr 2000
Computerproblem„ an.119 IT-Experten rund um den Globus haben seinerzeit propagiert, dass
der Jahreswechsel 1999 – 2000 für ältere Computer ein derart grosses Problem darstellen
wird, dass Systemausfälle zu befürchten wären. Unternehmen und Behörden, deren Arbeit
von Computern abhing, sahen sich dadurch gezwungen ihre Systeme durch Spezialisten
kostspielig überprüfen und gegebenenfalls erneuern zu lassen. Im Nachhinein hat sich
gezeigt, dass das Thema in hohem Masse überbewertet wurde. Länder wie Italien, die das
Problem weitgehend ignorierten, hatten ebensowenige Systemausfälle zu verzeichnen wie
Länder, die sich des Problems angenommen hatten.
2.2 Ansätze aus dem Bauprojektmanagement
2.2.1 Der Stakeholderansatz im Bauprojektmanagement
Was unterscheidet Bauprojekte von anderen Projekten? Bauprojekte haben im Regelfall eine
wahrnehmbare und dauerhafte Veränderung der Umwelt zur Folge und die Durchführung
eines Bauprojekts ist zumeist mit spürbaren Emissionen verbunden. Diese Faktoren tragen
dazu bei, dass Bauprojekte stärker in das Zentrum öffentlichen Interesses gerückt werden
als andersartige Projekte.120
Clarksons121 Definitionen für primäre („A primary stakeholder group is one without whose
continuing participation the corporation cannot survive as a going concern.”) und sekundäre
Stakeholder (“Secondary stakeholder groups are defined as those who influence or affect, or
are influenced or affected by, the corporation, but they are not engaged in transactions with
the corporation and are not essential for its survival.”) können im Bauprojektmanagement nur
eingeschränkt Anwendung finden, da die Erfahrung zeigt, dass bei Bauprojekten selbst
sekundäre Stakeholder erfolgskritischen Einfluss ausüben können. Winch122 postuliert, dass
Stakeholder bei Bauprojekten selbst bestimmen, ob ein Anspruch berechtigt ist oder nicht.
Demzufolge spielen Dringlichkeit, Legitimität und Macht als Attribute zur Klassifizierung von
Stakeholdern eine weniger gewichtige Rolle. Demnach soll für Stakeholder in Bauprojekten
folgende allgemeine Definition gelten:
Stakeholder eines Bauprojektes sind Individuen oder Organisationen, welche aktiv am
Projekt beteiligt sind oder deren Belange direkt oder indirekt durch die Projektdurchführung
tangiert werden, bzw. deren Handeln einen Einfluss auf die Projektziele, die Projektprozesse
und Projektergebnisse haben kann.
119
Vgl. WINCH, G. M. (2007), S.278 120
Vgl. PERSSON, U.; OLANDER, S. (2004) 121
CLARKSON, M. B. E. (1995) 122
Vgl. WINCH, G. M. (2007), S.272 f.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
33
Noch bis heute beschränkt sich in der Fachliteratur zum Bauprojektmanagement der
Einbezug der Stakeholder häufig auf die Gruppen aus dem ressourcenbasierten sowie dem
gewerblichen Umfeld123, wohingegen der Einfluss der sozio-politischen Stakeholder zumeist
nur am Rande abgehandelt wird.124 Jergeas et al. vertreten darüber hinaus die These, dass
die Klassifizierung von Stakeholdern kaum praktischen Nutzen im Projektmanagement
bringt.125 Den wenigen tatsächlich vorhandenen Studien zum Einfluss sozio-politischer
Stakeholder auf Bauprojekte steht die Abhandlung von David Cleland aus dem Jahr 1986
voran, wobei die darin enthaltenen Untersuchungen sich nicht explizit mit dem Einfluss von
Stakeholdern auf Bauprojekte sondern auf Projekte im Allgemeinen beziehen.126 Da zu den
aufgeführten Fallbeispielen aber auch Bauprojekte gehören, kann diese Quelle als der erste
Stakeholderansatz im Bauprojektmanagement betrachtet werden. Zur Kategorisierung der
Stakeholder bedient sich Cleland Freemans Unterscheidung und befasst sich mit den zuvor
definierten externen oder auch „outside“ Stakeholdern. Als allgemeingültige
Zusammenstellung von externen Stakeholdern benennt Cleland Unternehmer,
Subunternehmer, Wettbewerber, Lieferanten, Geldgeber, Behörden, Regierungen, die
allgemeine Öffentlichkeit, welche durch NGO vertreten wird sowie die betroffene lokale
Öffentlichkeit.
2.2.1.1 Identifizierung von Stakeholdern bei Bauprojekten
Zur Identifizierung der tatsächlichen Gruppen oder Individuen schlägt Cleland die
Entwicklung einer Liste der strategischen Issues vor. Hierbei soll es sich um Issues handeln,
welche die Mutterorganisation des Projektes aktuell beschäftigen oder in der Vergangenheit
beschäftigt haben. Somit können selbst wenig offensichtliche Stakeholder in sehr frühen
Phasen des Projektes identifiziert werden.
Obwohl Jergeas et al. zunächst postulieren, dass eine Kategorisierung von Stakeholdern
kaum praktischen Nutzen im Projektmanagement bringt, kommen sie zu dem Schluss, dass
in den untersuchten Fallstudien insbesondere den indirekten Stakeholdern nur reaktiv
begegnet wird und zwar erst in dem Moment, in dem sie zu einem Risiko für die
Durchführung des Projektes werden.127 Ein erster Ansatz, das Stakeholder Mapping auf die
sekundären Stakeholder (siehe Kapitel 2.1.3) von Bauprojekten auszuweiten kommt von
Robert Newcombe.128 So kommt Newcombe in seinen Ausführungen zu dem Schluss, dass
die Interessen aller Stakeholder gleichermassen zu wahren sind, ohne jedoch auf die
Auswirkungen von Stakeholderinterventionen im Einzelnen einzugehen.
123
Vgl. LEUNG, M.-Y.; CHONG, A.; et al. (2004) 124
Vgl. z.B. BARRETT, P. (2008), S.20 und S.216 f. 125
Vgl. JERGEAS, G. F.; WILLIAMSON, E.; et al. (2000), S. PM.12.1 126
CLELAND, D. I. (1986) 127
Vgl. JERGEAS, G. F.; WILLIAMSON, E.; et al. (2000), S. PM.12.4 128
Vgl. NEWCOMBE, R. (2003)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
34
Tabelle 3: Exemplarische Checkliste erfolgskritischer Issues129
Technische Issues Wirtschaftliche Issues
Qualität der Planung und Planungsfehler Konstruktive Ausführung Bautechnische Ausführbarkeit Schnittstellenprobleme Architektonische Qualität Behindertengerechtes Bauen Qualitätsstandards z.B. im Brandschutz
Technische Qualität und Qualität der Ausführung
Lebensdauer von Bauteilen und Bauwerken Einhaltung von Standards, Bauschäden Oberflächen Technische Risiken und Auswirkungen von Katastrophen, z.B. Erdbeben, Hochwasser, Muren, Lawinen, Bergsturz Gewährleistung und Gewährleistungsrisiken
Sicherheit in der Ausführungsphase
Unfälle Arbeitnehmerschutz
Betriebssicherheit
Kosten und Kosteneinhaltung: Kostentragung bei Kostenüberschreitung Finanzierung
Budgetbelastungen, Finanzierungskosten Finanzierungsmodelle, Förderungen Eigentum, Privatisierung
Lebenszykluskosten
Betriebskosten Unterhaltskosten Instandsetzungskosten Nachnutzungskosten
Nachhaltigkeit von Bauwerken Flexibilität in der Nutzung Bauzeit und Verzögerungen: wirtschaftliche Konsequenzen
Rechtliche Issues Gesellschaftliche und politische Issues
Genehmigungsverfahren Bauvertragliche Themen
Haftung und Gewährleistung im Rahmen des Bauvertrags Risikoübertragung von Auftraggeber auf Auftragnehmer Nutzungsverträge
UVP-Verfahren
Rechte der Anwohner Bürgerbeteiligung
Privatrechtliche Fragen
Eigentumsfragen, Ablöse- und Enteignungsproblematik Nutzungsrechte, Servitute
Bedarf und Nutzen Budget und Finanzierung Standort und Trasse Raumordnung, Städtebau, Ortsbild Verkehrs-, wirtschafts- und industriepolitische Ziele
Arbeitsmarkt Konjunktur Tourismus Wirtschaftsstandort
Umweltwirkung in der Bauzeit und im Betrieb
Gesundheit Ökologie Ressourcenverbrauch Landschaftsschutz, Flächennutzung
Ästhetik, Architektur, Traditionen, Kulturpolitik
Das Konzept des Issue Management im Zusammenhang mit dem Management von
Stakeholdern bei Bauprojekten greifen auch Stempkowski, Jodl und Kovar wieder auf.130 Sie
vereinen die Theorien des Stakeholder Managements, des Issue Managements und des
Risikomanagements unter den Dächern des Projektmarketings bzw. den Public Affairs für
Bauprojekte. So werden mittels einer Stakeholder Analyse zunächst die relevanten
Anspruchsgruppen ermittelt. Das Issue Management bietet im Anschluss die Möglichkeit,
„das gesellschaftliche und politische Terrain, im dem eine Organisation agiert, zu
129
Vgl.STEMPKOWSKI, R.; JODL, H.-G.; et al. (2003)b, S.177f. 130
Vgl. STEMPKOWSKI, R.; JODL, H.-G.; et al. (2003)b und KOVAR, A.; STEMPKOWSKI, R.; et al. (2003)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
35
analysieren, Optionen zu beschreiben und systemische Massnahmen zu setzen“.131 Die
Werkzeuge und Methoden des Risikomanagements können letztendlich Projektträgern dazu
dienen, Gefahren aber auch Chancen „zu identifizieren, qualitativ und quantitativ zu
bewerten, zu berücksichtigen und die einer Risikopolitik entsprechenden Programme
umzusetzen“.132 Anhand der Erfahrung aus der Praxis konnten Stempkowski, Jodl und Kovar
eine Checkliste der häufigsten erfolgskritischen Issues bei Bauprojekten erstellen, welche
neben technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Themen auch gesellschaftliche und
politische Fragestellungen berücksichtigt (siehe Tabelle 3).
2.2.1.2 Auswirkungen von Stakeholderinterventionen bei Bauprojekten
Erste empirische Studien über die Auswirkungen von Stakeholderinterventionen bei
Bauprojekten haben vornehmlich in jüngerer Zeit stattgefunden und gehen auf Olander,
Persson und Landin zurück.133 Zu deren wichtigsten Erkenntnissen zählt die Feststellung,
dass externe Stakeholder sich über die teilweise lange Dauer von Bauprojekten ständig neu
organisieren und spontane Allianzen bilden. Solche Allianzen führen zu einer permanenten
Anpassung der Machtbasis134 und somit gemäss des zuvor besprochenen Power, Legitimacy
and Urgency Model gegebenenfalls zu einem Zugewinn an Bedeutung des Stakeholders für
das Projekt. Dies ist ein Punkt, den die Projektleitung im Lebenszyklus eines Bauprojektes
im Auge behalten muss. In diesem Zusammenhang konnten drei weitere Erkenntnisse
gewonnen werden. (1) Bei Bauprojekten sollten nicht nur die quantifizierbaren
technologischen und ökonomischen Kriterien berücksichtigt werden, sondern auch
qualitative Aspekte aus potentiellem Einfluss externer Stakeholder. Hierzu sollte seitens der
Projektleitung ein Set von Lösungsalternativen in Betracht gezogen werden. (2) Zur
letztendlich gewählten Lösung muss die Projektleitung alle Vor- und Nachteile mit Bezug auf
die verworfenen Alternativen offen und ehrlich kommunizieren, um eine Vertrauensbasis zu
schaffen. (3) In jeder Phase eines Projektes müssen vor wichtigen Entscheidungen die
möglichen Auswirkungen auf die Belange der Stakeholder neu evaluiert werden, um im
Bedarfsfall schnell handeln zu können.
2.2.1.3 Bewertung von Stakeholdern bei Bauprojekten
Aufbauend auf oben besprochenen Erkenntnissen (siehe Abschnitt 2.2.1.2) und in
Verbindung mit Anleihen aus den etablierten Theorien des Risikomanagements entwickelte
Olander die Power / Interest Matrix von Johnson, Scholes und Whittigton (vgl. Abb. 16)
weiter zur ‚Level of impact / Probability of impact Matrix„ (vgl. Abb. 18). Olander postuliert,
dass sowohl Macht als auch Interesse nur schwer zu quantifizieren sind und setzt deswegen
131
KOVAR, A.; STEMPKOWSKI, R.; et al. (2003), S.32 132
ebd. 133
Vgl. OLANDER, S. (2003); PERSSON, U.; OLANDER, S. (2004); OLANDER, S.; LANDIN, A. (2005); OLANDER, S. (2007) 134
Vgl. hierzu auch AALTONEN, K.; JAAKKO, K.; et al. (2008) und AALTONEN, K.; SIVONEN, R. (2009)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
36
Macht mit dem möglichen bewertbaren Ausmass (Schaden oder Nutzen) gleich und
Interesse mit der Eintretenswahrscheinlichkeit.135
Abb. 18: Level of impact / Probability of impact Matrix
Bourne und Walker136 entwickelten hieraus ihrerseits den ‚Vested interest-Impact Index (ViII)„.
Das Konzept besteht aus den Parametern ‚vested interest level (v)„ (entspricht der
Eintretenswahrscheinlichkeit bei Olander) und ‚influence impact level (i)„ (entspricht dem
Ausmass bei Olander). Diese Parameter werden auf einer fünfstufigen Skala qualitativ
bewertet, wobei 5 = sehr hoch, 4 = hoch, 3 = neutral, 2 = niedrig und 1 = sehr niedrig
bedeutet. Der Vested interest-Impact Index wird hiernach gemäss folgender Formel
berechnet:
25
v iViII
Aus der Berechnung resultieren Werte zwischen 0.2 (sehr niedrig) und 1.0 (sehr hoch).
Um den absoluten Stellenwert eines Stakeholders für ein Projekt zu ermitteln bedarf es
gemäss Olander weiterer Schritte. Olander bringt hierzu die Stakeholder Kategorien von
Mitchell, Agle und Wood (vgl. Kapitel 2.1.5.4) und die relative Beziehung eines Stakeholders
zum Projekt (Befürworter oder Gegner – vgl. Kapitel 2.1.5.2) in Zusammenhang mit dem
Vested interest-Impact Index. Um Befürworter und Gegner besser zu differenzieren, greift er
135
Vgl. OLANDER, S. (2007) 136
Vgl. BOURNE, L.; WALKER, D. H. T. (2005)b
Keep satisfied
Keep informedMinimal effort
Key players
Probability of impact
Le
ve
l o
f im
pa
ct
LOW HIGH
HIGH
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
37
auf die fünf möglichen Standpunkte eines Stakeholders von McElroy und Mills137 zurück: (1)
Aktiver Gegner, (2) Passiver Gegner, (3) Neutral, (4) Passiver Befürworter und (5) Aktiver
Befürworter. Aus dem jeweiligen Standpunkt ergibt sich der mögliche negative oder positive
Einfluss auf das Projekt. Um schlussendlich einen ‚stakeholder impact index„ (SII) errechnen
zu können, werden die möglichen Standpunkte (Pos) durch positive oder negative
Zahlenwerte ersetzt: Aktiver Gegner (Pos= -1), Passiver Gegner (Pos=-0.5), Neutral
(Pos=0), Passiver Befürworter (Pos=0.5) und Aktiver Befürworter (Pos=1). Ebenso werden
die drei Kriterien Macht, Dringlichkeit und Legitimität nach Mitchell, Agle und Wood durch
Faktoren ersetzt, die in der Summe 1 ergeben müssen. Anhand eines Beispiels wird Macht
mit p=0.4, Legitimität mit l=0.3 und Dringlichkeit mit u=0.3 angegeben, wobei diese Werte in
Abhängigkeit des jeweiligen Projektes anzupassen sind. Je nachdem, wie viele Kriterien ein
Stakeholder erfüllt, ergibt sich ein Stakeholder-Typologie-Wert (A) von maximal 1.
Der stakeholder impact index errechnet sich wie folgt:
SII ViII A Pos
Der totale stakeholder impact index für ein Projekt ergibt sich gemäss Olander aus der
Summe der einzelnen Werte:
1
k
kSIIproj SII
Wobei k der Anzahl der Stakeholder entspricht.
2.2.1.4 Kritische Anmerkungen zur Bewertung von Stakeholdern bei Bauprojekten
Bei kritischer Betrachtung weist Olanders Konzept jedoch einige Schwächen auf. Die
Kriterien Macht und Dringlichkeit werden in seiner Berechnung indirekt doppelt
berücksichtigt, da die Faktoren ‚level of impact„ (bzw. ‚influence impact level„) und probability
of impact (bzw. „vested interest level‟) zuvor stellvertretend für die Begriffe „power‟ und
„interest‟ nach Johnson und Scholes eingesetzt werden, wobei ‚interest„ wiederum der
Dringlichkeit nach Mitchell, Agle und Wood entspricht.138 Darüber hinaus ist es fragwürdig, ob
es vorteilhaft ist, einen neutralen Stakeholder mit dem Faktor 0 zu beziffern, wodurch als
Endergebnis für den stakeholder impact index ebenfalls Null resultiert und dieser
Stakeholder somit keine Rolle zu spielen scheint. Der Faktor der relativen Position spiegelt
sich zudem ebenfalls im Kriterium Dringlichkeit wider, was sich aus Olanders
Beispielrechungen daher ableiten lässt, dass ein neutraler Stakeholder stets keinen Wert für
Dringlichkeit zugeordnet bekommt. Zuletzt lässt sich noch kritisch die Aussagekraft der
137
Eigene Übersetzung, Vgl. MCELROY, B.; MILLS, C. (2008) 138
Vgl. OLANDER, S. (2007), S.280; JOHNSON, G.; SCHOLES, K.; et al. (2006), S.181f.; MITCHELL, R. K.; AGLE, B. R.; et al. (1997), S.872f.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
38
Aufsummierung der einzelnen Werte zu einem totalen stakeholder impact index in Frage
stellen. Im Idealfall heben sich positive und negative Einflüsse gegenseitig völlig auf, was
den Eindruck erwecken könnte, dass in einem betroffenen Projekt nur minimaler Aufwand für
das Stakeholder Management betrieben werden muss. Der Vested interest-Impact Index
nach Bourne und Walker für sich betrachtet erscheint hingegen im Sinne dieser Arbeit als
geeignetes Werkzeug zur Bewertung von Stakeholder Ansprüchen bei Bauprojekten.
2.2.2 Stakeholdermanagement bei Verkehrsinfrastrukturprojekten
Was unterscheidet Projekte der Verkehrsinfrastruktur von anderen Bauprojekten? Zunächst
einmal haben Projekte der Verkehrsinfrastruktur ebenso wie alle anderen Bauprojekte im
Regelfall eine wahrnehmbare und dauerhafte Veränderung der Umwelt zur Folge und die
Durchführung derselben ist zumeist mit spürbaren Emissionen verbunden.139 Darüber hinaus
überschreiten grössere Verkehrsinfrastrukturprojekte durch ihre geographische Ausdehnung
fast immer kommunale und regionale, sowie mitunter auch nationale Grenzen. Neben der
einfachen Tatsache, dass dieser Umstand die Anzahl der Anspruchsteller erhöht, sieht sich
die Projektleitung mit einer wesentlich höheren Diversität in der Art der Ansprüche
konfrontiert. Gemäss Ali Jaafari ist ein wesentliches Merkmal von grossen Projekten die
ihnen innewohnende Komplexität, welche vornehmlich auf die externe Projektumwelt sowie
auf den komplexen Projektaufbau selbst zurückzuführen sind.140
Ein weiterer Faktor ist der Umstand, dass bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten die
technische, finanzielle und organisatorische Komplexität stetig steigt. Hierdurch sehen sich
solche Projekte mit einer im gleichen Masse wachsenden Fülle von Vorschriften, Regeln und
Standards (z.B. Arbeits- und Betriebssicherheit) konfrontiert. Mit der steigenden Zahl der
Bestimmungen steigt zugleich die Zahl der beteiligten externen Anspruchsteller.141 Zusätzlich
haben sich in den letzten Jahren die kulturellen, gesellschaftlichen und politischen
Rahmenbedingungen für Verkehrsinfrastrukturprojekte merklich verändert. Die breite
Bevölkerung und gesellschaftliche Gruppierungen bringen sich selbst stärker in den
Entscheidungsprozess ein.
In Europa hat insbesondere die Einführung einer EU-Richtlinie „über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten“142
der betroffenen Öffentlichkeit sowie Umweltschutzorganisationen und weiteren Institutionen
die rechtliche Basis für die Berücksichtigung der Belange dieser Gruppierungen bereitet. Die
EU-Mitgliedsstaaten und die Schweiz haben ihrerseits diese Richtlinie in nationale Gesetze
139
Vgl. KOVAR, A.; STEMPKOWSKI, R.; et al. (2003), S.30 140
Vgl. JAAFARI, A. (2007), S.145 141
Vgl. VAN DER HEIJDEN, R. E. C. M. (1996), S.18 142
Vgl. die Richtlinie 85/337/EWG
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
39
umgewandelt, deren Auslegungen variieren. Auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen soll
im weiteren Verlauf dieser Arbeit näher eingegangen werden.
Der traditionelle top-down Ansatz bei der Planung und Durchführung von insbesondere
staatlich geplanten nationalen und internationalen Verkehrsinfrastrukturprojekten verliert
zusätzlich durch die weit verbreitete Privatisierung von Vorhabenträgern (z.B.
Eisenbahngesellschaften) mehr und mehr an Bedeutung.143 Beim nunmehr überholten
Planungsansatz standen noch die reinen Ingenieursleistungen im Vordergrund, die sich aus
den technischen Rahmenbedingungen und den geforderten technischen Leistungen eines
Verkehrsinfrastrukturprojektes ergeben.
Das sich wandelnde Rollenbild des Ingenieurs bei der Planung und Durchführung von
Verkehrsinfrastrukturprojekten erkannten erstmals Perez und Ardaman. Sie postulierten
bereits im Jahr 1988, dass Ingenieure sich in zunehmendem Masse auch mit
Verwaltungsrechtlichen, finanziellen und politischen Fragestellungen auseinandersetzen
müssen.144 Dennoch scheint es, als ob auch heute noch viele Verkehrsinfrastrukturprojekte
mit einem strengen Fokus auf die technischen Aspekte geplant werden. Als Ergebnis solcher
Arbeit entsprechen die Pläne vollumfänglich den technischen Anforderungen und die
beteiligten Ingenieure sind der Überzeugung, dass sie bestmögliche Arbeit geleistet haben.145
Als weitere Charakteristik vom Umgang mit externen Anspruchstellern bei
Verkehrsinfrastrukturprojekten lokalisiert Rob van der Heijden die spezifischen
Problemlösungsmethoden von Fachleuten mit einem technischen Hintergrund. Es ist bis
heute fester Bestandteil der in der Ausbildung von Ingenieuren, die Lösung von Problemen
als logische Sequenz zu vermitteln.
Solche deterministischen Modelle passen jedoch nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in
die von gesellschaftlicher und politischer Dynamik geprägte Projektumwelt. Das ignorieren
dieser Dynamik kann mitunter in grossen Konflikten zwischen den optimierten technischen
Plänen und den Interessen einflussreicher Gruppierungen aus dem gesellschaftlichen
Umfeld eines Projektes resultieren.146
2.2.2.1 Auswirkungen von Stakeholderinterventionen bei Bauprojekten
Statistische Untersuchungen mit quantitativen Aussagen über die Auswirkungen von
Stakeholder Interventionen bei Verkehrsinfrastrukturprojekten scheint es bis dato nicht zu
geben. Hingegen gibt es einige wenige Arbeiten mit qualitativen Aussagen sowie einzelne,
auf das Management von Verkehrsinfrastrukturprojekten angepasste Modelle für ein
143
Vgl. VAN DER HEIJDEN, R. E. C. M. (1996), S.18 und ABBOTT, M. (2007), S26 144
Vgl. PEREZ, A. I.; ARDAMANN, A. K. (1988), S.71 145
Vgl. VAN DER HEIJDEN, R. E. C. M. (1996), S.18 146
ULRICH, H.; PROBST, G. J. B. (1988), S.19
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
40
Stakeholder Management, wobei sich jene Modelle kaum von den zuvor besprochenen
Stakeholderansätzen im Bauprojektmanagement unterscheiden.147 Dennoch lässt sich aus
diesen Arbeiten der allgemeine Tenor ableiten, dass Ansätze zur partizipativen Planung ein
geeignetes Mittel zu sein scheinen, um die Vielfältigkeit der externen Ansprüche steuern zu
können. Hierauf wird im Folgenden näher eingegangen.
2.2.3 Partizipative Planung
Im Rahmen von Planungs- und Entscheidungsvorgängen bei Bauvorhaben wird Partizipation
in der Regel verstanden als Teilnahme oder Teilhabe der betroffenen Öffentlichkeit an
politischen und sozialen Entscheidungsprozessen.148 Unter der Annahme, dass in komplexen
Entscheidungsfindungsverfahren das Ergebnis der Bewertung der Lösungsalternativen keine
allgemeingültige Wahrheit erbringen wird, dient Partizipation in erster Linie dazu, einen
tragbaren Konsens zu erarbeiten und damit Legitimität zu erlangen.149 Neben der Erlangung
von Legitimität als Hauptziel kann Partizipation auch noch dazu dienen, die Ergebnisse der
Entscheidungsfindung zu verbessern.150
2.2.3.1 Methoden zur partizipativen Planung
Partizipation ist keine absolute Grösse, sondern kann in unterschiedlichen Ausprägungen
stattfinden. Je nach dem Grad der Einbindung in Entscheidungsprozesse lassen sich
verschiedene Stufen der Partizipation unterscheiden. In der Literatur existieren hierzu
verschiedene Modelle, welche zumeist auf den acht Stufen der ‚Ladder of Citizen
Participation„ von Sherry R. Arnstein151 aufbauen. Mit Bezug auf das Stakeholder
Management entwickelte Pretty hieraus ein Modell mit sieben (vgl. Tabelle 4) sowie
Friedman und Miles152 eine zwölfstufige Skala, welche sich jedoch nur in der Abstufung und
in Details von den anderen Ansätzen unterscheidet.
147
Vgl. VAN DER HEIJDEN, R. E. C. M. (1996); WOLTJER, J. (2002); U.S. GOVERNMENT ACCOUNTABILITY OFFICE (2003)a; U.S. GOVERNMENT ACCOUNTABILITY OFFICE (2003)b; KUMARASWAMY, M. M.; NG, S. T.; et al. (2004); VOS, J. F. J.; ACHTERKAMP, M. C. (2006); DE BRUIJN, H.; LEIJTEN, M. (2007); ABBOTT, M. (2007); BAUMANN, M.; RASCHLE, T. (2007) 148
Vgl. FÜRST, D.; SCHOLLES, F.; et al. (2001)b, S.356 149
Vgl. hierzu auch LUHMANN, N. (1997) 150
Vgl. HATHWAY, T. (1997) 151
Vgl. ARNSTEIN, S. R. (1969) 152
Vgl. FRIEDMAN, A. L.; MILES, S. (2006), S.160f.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
41
Tabelle 4: Eine Typologie der Partizipation153
Bezeichnung Beschreibung
1. Manipulative
Partizipation
Partizipation findet nur zum Schein statt mit Volksvertretern auf offiziellen
Positionen. Diese sind jedoch nicht gewählt und haben keinerlei Macht.
2. Passive Partizipation Stakeholder werden über gefällte Entscheidungen oder Handlungen der
Vergangenheit informiert. Entgegnungen finden hierbei keine Beachtung.
3. Partizipation durch
Konsultation
Stakeholder werden um ihre Meinung zu einem von Experten definierten
Problem und zu Lösungsvorschlägen gebeten. Es ist möglich, dass
Lösungsvorschläge auf Grund dieser Konsultation modifiziert werden; die
Entscheidung darüber treffen die Experten.
4. Partizipation auf Grund
materieller Anreize
Stakeholder stellen Ressourcen zur Verfügung, z. B. Arbeitskraft oder Fläche,
um im Gegenzug Geld oder andere Dinge zu erhalten. Sobald diese Anreize
entfallen erlischt auch die Bereitschaft der Stakeholder zur Partizipation.
5. Funktionale
Partizipation
Stakeholder schliessen sich auf Impuls von aussen zu Gruppen zusammen, um
extern vorgegebene, entwicklungsbezogene Ziele zu erreichen. Diese
Beteiligung erfolgt in der Regel, nachdem grundsätzliche Entscheidungen durch
Dritte gefällt wurden. Die Gruppen werden meist durch externe Moderation
unterstützt und können eine eigene Dynamik erlangen.
6. Interaktive Partizipation Stakeholder sind an der gemeinsamen Situationsanalyse beteiligt, die zu einem
gemeinsamen Aktionsplan und zur Bildung oder Stärkung lokaler Institutionen
führt, unter Nutzung multidisziplinärer Methoden und mit multiplen Perspektiven.
Diese Gruppen übernehmen die Kontrolle über lokale Entscheidungen und
haben so Verantwortung und Interesse an der Aufrechterhaltung veränderter
Strukturen und Verhaltensweisen.
7. Selbstorganisation Stakeholder partizipieren, indem sie unabhängig von externen Organisationen
Veränderungsinitiativen entwickeln. Sie knüpfen externe Kontakte für finanzielle
oder technische Unterstützung, aber die Kontrolle über die lokalen Ressourcen
bleibt vor Ort.
Neben den zahlreichen theoretischen Modellen gibt es auch wissenschaftliche
Untersuchungen über die Auswirkung von Partizipation auf das Betriebsergebnis bzw. auf
die Projektziele. Bereits 1984 konnte Robert Axelrod154 nachweisen, dass eine auf Vertrauen
basierte Kooperation langfristig zu besseren Ergebnissen führt als das Ausnutzen von
Schwächen der anderen Seite. Mit der Einbindung von lokalen Anspruchstellern in die
Entscheidungsfindungsprozesse lassen sich in der Regel auch bei Projekten, die eine
Veränderung der gebauten Umwelt zur Folge haben die besten Ergebnisse erzielen.155
Projekte, in denen einen Beteiligung lediglich auf Information und Erläuterung abzielt, weisen
nachweislich schlechtere Ergebnisse aus hinsichtlich Akzeptanz und Umsetzung der
153
In Anlehnung an PRETTY, J. N. (1995), teilweise mit Übersetzung nach KNIERIM, A.; LIEBE, F. (2003) 154
Vgl. AXELROD, R. (2005) 155
Vgl. OELS, A. (2003) und WISSEN, U. (2007)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
42
Planung.156 Die Effekte von partizipativer Planung bei Verkehrsinfrastrukturprojekten wurden
jedoch erst in jüngerer Zeit ergründet.157
Erste empirische Untersuchungen zur partizipativen Planung bei
Verkehrsinfrastrukturprojekten im europäischen Raum fanden durch Johan Woltjer statt.158 Im
Versuch der theoretischen Begründung unterscheidet Woltjer zunächst zwischen normativen
und instrumentellen Funktionen der partizipativen Planung (siehe Tabelle 5).
Tabelle 5: Normative und instrumentelle Funktionen der partizipativen Planung159
Normativ Instrumentell
Aus Sicht der
Vorhabenträger
Funktionsweise der Demokratie:
Demokratische Legitimität des
Entscheidungsfindungsprozesses
Schaffung einer gemeinsamen
Verantwortung und Legitimität
bezüglich relevanter Entscheidungen
mit Auswirkungen auf die Umwelt
Einfluss:
Monitoring und Würdigung durch
Stakeholder
Effektivität:
Eine zusätzliche Quelle an Wissen,
Ideen und Informationen
Ausweitung der öffentlichen
Unterstützung für spezifische
Entscheidungen
Effizienz:
Vermeidung von Widerstand und
Einsprüchen
Aus Sicht der
Stakeholder
Mündigkeit und Selbstentfaltung von
Individuen und Gruppierungen
Übernahme von Verantwortung und
Erlangung von Wissen über
Umweltthemen betreffend die
Gesellschaft
Wahrung der Interessen der Stakeholder
Die normativen Funktionen der partizipativen Planung beziehen sich demnach auf die
Wertevorstellungen des demokratischen Rechtsstaates. In einer Demokratie sollte die
Meinung der mündigen Bevölkerung angehört werden. Darüber hinaus trägt Partizipation zur
156
Vgl. BASS, S.; DALAL-CLAYTON, B.; et al. (1995) 157
Vgl., HATHWAY, T. (1997), WOLTJER, J. (2002), HÖDL, R.; STEMPKOWSKI, A. (2003), KOHL, B.; SMETANIG, H.; et al. (2003), BÜCHL-KRAMERSTÄTTER, K. (2003), STEMPKOWSKI, R.; HÖDL, R.; et al. (2003)a, WALCHER, A. (2003), FRAME, T. M.; GUNTON, T.; et al. (2004), BARTH, R.; KALLENBACH-HERBERT, B.; et al. (2006), KRÜTLI, P.; STAUFFACHER, M.; et al. (2006), ABBOTT, M. (2007) und BAUMANN, M.; RASCHLE, T. (2007) 158
Vgl. WOLTJER, J. (2002) 159
Eigene Darstellung in Anlehnung an WOLTJER, J. (2002) und COENEN, F. H. J. M. (2009)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
43
Legitimation des Entscheidungsfindungsprozesses bei und sensibilisiert die Gesellschaft
ihrerseits für die Hintergründe betreffend umweltrelevanter Entscheidungen.
Die instrumentellen Funktionen der partizipativen Planung zielen darauf ab, die Effizienz und
Effektivität des Planungsprozesses und zugleich die Qualität der Planungsergebnisse zu
erhöhen. Da ‚Qualität„ ein relatives Kriterium ist, soll an dieser Stelle ein qualitativ
hochwertiges Planungsergebnis als solches definiert werden, dass unter Berücksichtigung
aller zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung zur Verfügung stehenden Informationen in den
Augen einer tragfähigen Mehrheit der Beteiligten besser abschneidet als die unter den
gleichen Bedingungen bewerteten Alternativen. Durch die Wahrung der Interessen der
Öffentlichkeit mittels Beteiligung an den Entscheidungsprozessen kann zusätzliches lokales
und Fachwissen abgeschöpft werden. Diese Integration führt zu einer breiteren
Unterstützung der gefällten Entscheidungen und damit zur Vermeidung von Widerstand und
Einsprüchen in und aus der Bevölkerung. Woltjer160 kommt darüber hinaus zu dem Schluss,
dass partizipative Planung trotz eines anfänglich höheren Verwaltungsaufwands die
Planungs-, Bewilligungs- und Genehmigungsprozesse und damit die gesamte Projektdauer
verkürzen kann.
Seine Hypothesen konnte Woltjer im Anschluss mittels Befragungen von Mitarbeitern des
niederländischen Verkehrsministeriums untermauern. In einer ersten Befragung wurden 58
Experten zu ihren Erwartungen an die partizipative Planung befragt. Zum Zweck der
Befragung wurden die Hypothesen zu fünf Gruppen geclustert: (1) Wissensabschöpfung und
Mobilisierung von innovativen Ideen, (2) Einhaltung der Projektziele, (3) langfristig
betrachtete Verkürzung der Prozessdauern, (4) langfristig betrachtete Senkung der
Planungskosten, (5) Schaffung von Win-Win Situationen und (6) Schaffung von Konsens,
Akzeptanz und Unterstützung. Den höchsten Zuspruch erhielten hierbei die Schaffung von
Win-Win Situationen sowie von Konsens, Akzeptanz und Unterstützung. Im zweiten Schritt
wurden die Experten nach den tatsächlichen Resultaten der partizipativen Planung befragt.
Sowohl die Schaffung von Win-Win Situationen als auch jene von Konsens, Akzeptanz und
Unterstützung konnten die Erwartungen nicht ganz erfüllen, wobei die Schaffung von
Konsens, Akzeptanz und Unterstützung relativ gesehen immer noch das beste Ergebnis
erzielte. Der Aspekt der Abschöpfung von zusätzlichem Wissen mitsamt der Mobilisierung
von innovativen Ideen konnte hingegen die Erwartungen der Experten deutlich übertreffen.
In einer zweiten Befragung wurden 126 erfahrene Mitarbeiter desselben Ministeriums dazu
befragt, bei welcher Art von Projekten sie die grössten Erfolgsaussichten für partizipative
Planung erwarten oder erfahren haben. Das Ergebnis der Befragung zeigt auf, dass die
Grösse und die Kosten eines Projektes für die partizipative Planung eine eher
160
Vgl. WOLTJER, J. (2002) und WOLTJER, J. (2009)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
44
untergeordnete Rolle zu spielen scheinen. Hingegen gewinnt die partizipative Planung an
Bedeutung bei Projekten mit einer hohen Anzahl an Beteiligten und zahlreichen
verschiedenen Meinungen sowie drohenden Interventionen der Stakeholder.
Limitierend muss hier angemerkt werden, dass partizipative Planung in den Niederlanden
zumeist durch die repräsentative Demokratie mittels Volksvertretern in bestimmten Gremien
stattfindet. In den Augen der Experten sollten solche Stakeholder wie die betroffene
Bevölkerung oder sonstige Interessensgruppen nicht direkt an den Entscheidungsprozessen
beteiligt werden, sondern – wenn überhaupt – nur indirekt durch eben diese Volksvertreter.
Selbst bei der Beteiligung kommunaler Verwaltungsorgane gehen die Meinungen der
Experten auseinander und nur ein geringer Teil der in den Studien Befragten befürwortet die
direkte Partizipation dieser Stakeholder.
Andere Studien gehen hier noch einen Schritt weiter und untersuchen die Wirkungsweise der
direkten Beteiligung von Bürgern am Planungsprozess, wobei diesen Studien bislang das
wissenschaftliche Fundament fehlt und sie eher als Erfahrungsberichte einzustufen sind.161
Auf einzelne Aspekte dieser Arbeiten soll an dieser Stelle dennoch im Detail eingegangen
werden. So beschäftigt sich die Studie von Kohl und Kollegen162 mit dem
Bürgermitarbeitermodell eines Eisenbahnprojektes in Österreich. Das besondere an diesem
Modell ist, dass der Start des Bügermitarbeitsprozesses vor dem eigentlichen Beginn der
Fachplanung stattfand, was sich im Nachhinein als grosser Vorteil für den gesamten Prozess
herausstellte. „So war es möglich, sich vor Entstehen eines Konfliktes gegenseitig
kennenzulernen und Vertrauen aufzubauen. Dies wirkte sich vor allem – trotz harter
inhaltlicher Konflikte – auf die Atmosphäre des Prozesses und den Stil des gegenseitigen
Umganges aus.“163
2.2.3.2 Erfolgsfaktoren für partizipative Planung
Der Erfolg von partizipativer Planung hängt von verschiedenen politischen
Rahmenbedingungen sowie inneren Faktoren ab. Die wichtigste politische Grundlage für die
Berücksichtigung öffentlicher Belange wurde im europäischen Raum Anfang der 90er Jahre
durch die Einführung der nationalen UVP-Gesetze geschaffen. Die darin vorgesehenen
knappen Fristen für Stellungnahmen seitens der berührten Öffentlichkeit stellen jedoch hohe
Anforderungen an die dem Prozess innewohnenden Erfolgsfaktoren. Es tragen insbesondere
die folgenden Faktoren zum Gelingen partizipativer Planung bei164:
161
Vgl. WALCHER, A. (2003), HÖDL, R.; STEMPKOWSKI, A. (2003), BÜCHL-KRAMERSTÄTTER, K. (2003), KOHL, B.; SMETANIG, H.; et al. (2003), STEMPKOWSKI, R.; HÖDL, R.; et al. (2003)a, BAUMANN, M.; RASCHLE, T. (2007) 162
Vgl. KOHL, B.; SMETANIG, H.; et al. (2003) 163
KOHL, B.; SMETANIG, H.; et al. (2003), S. 52 164
Vgl. FÜRST, D.; SCHOLLES, F.; et al. (2001)c
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
45
Weiterbildung: Allen beteiligten Parteien (politische Instanzen, Vorhabenträger,
Betroffene, …) muss die Funktionsweise der partizipativen Planung im Vorhinein
vermittelt werden. Ein allfällig vorherrschendes Informationsgefälle ist hierbei
abzubauen, um für alle Beteiligten die gleiche Ausgangslage zu schaffen.
Verständliche Kommunikation: Abläufe und Sprache müssen für alle Beteiligten
verständlich sein. Das betrifft sowohl das gesprochene Wort („Fachchinesisch“), als
auch die kryptischen Fachpläne, welche für den Partizipationsprozess zumeist zuviel
und codierte Information enthält.165
Wirkliche Beteiligung: partizipative Planung kann nur dann erfolgreich sein, wenn
keine Scheinpartizipation erfolgt. Hierzu müssen die Betroffenen vor dem Fällen von
Entscheidungen eingebunden werden und Zugang zu den relevanten Informationen
haben sowie im direkten Kontakt mit Entscheidungsträgern verhandeln.
Partnerschaftliches Klima: Verhandlungen müssen auf Augenhöhe erfolgen. Dazu ist
das Schaffen einer gegenseitigen Vertrauensbasis unabdingbar. „Weder darf die
Verwaltung versuchen, die Partizipation manipulativ zu missbrauchen, noch darf die
Führungselite der Betroffenen die Interaktion dazu missbrauchen, sich auf Kosten
einer effektiven Planung zu profilieren.“166
Institutionalisierung: Die Verarbeitung der Information und die Umsetzung der
ausgehandelten Ergebnisse setzt auf allen Seiten die Integration des
Partizipationsprozesses in legitimierte Entscheidungsstrukturen voraus. Nur so kann
sichergestellt werden, dass Verhandlungsergebnisse auch in angemessener Zeit
umgesetzt werden können. Hierzu müssen auf allen Seiten entscheidungsbefugte
Ansprechpartner sitzen, deren Zusagen verbindlich für die dahinter stehende Partei
sind.
Akzeptanz von aussen: Repräsentanten aus der Politik sowie Vertreter aus der
betroffenen Bürgerschaft oder sonstigen Verbänden benötigen die Akzeptanz aus
ihren eigenen Reihen bezüglich der Teilnahme an Partizipationsprozessen. Der
Partizipationsprozess darf nicht als Konkurrenz zu anderen Aktivitäten der jeweiligen
Gruppierungen angesehen werden.
165
Vgl. hierzu auch WISSEN, U. (2007) 166
FÜRST, D.; SCHOLLES, F.; et al. (2001)c, S.372
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
46
3 Forschungskonzeption
3.1 Forschungsobjekt
Vor dem Hintergrund der theoretischen Grundlagen konzentriert sich die vorliegende Arbeit
im weiteren Verlauf auf den Einfluss von Stakeholdern aus dem sozio-politischen Umfeld
gemäss der zuvor besprochenen Definitionen von Post, Preston und Sachs167 sowie Hage168,
da der Einfluss dieser Anspruchsgruppen auf grosse Verkehrsinfrastrukturprojekte bis dato
nur unzureichend ergründet ist (vgl. Abb. 20). Die Begriffe Stakeholder und
Anspruchsgruppe werden im Folgenden synonym für sozio-politische Stakeholder
verwendet. Hierzu zählen bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten zum Beispiel
Anwohner, Umweltschutzverbände, Gemeinden, Kantone bzw. Bundesländer,
Bürgerinitiativen sowie Regierungen (vgl. Abb. 19).
Abb. 19: Sozio-politische Stakeholder bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten169
167
Siehe Kapitel 2.1.3 und vgl. POST, J. E.; PRESTON, L. E.; et al. (2002) 168
Vgl. HAGE, M. (2007) 169
Eigene Darstellung in Erweiterung zu POST, J. E.; PRESTON, L. E.; et al. (2002), S.55
Politker
und
Parteien
Büger-
initiativen
Bundesländer/
Kantone
Stimmvolk
Anwohner
Nicht-Regierungs-
Organisationen
Gemeinden
Industrie /
GewerbeSubunter-
nehmer
Wissenschaft
Branchen-
verbände
Arbeitnehmer-
verbände
Aufsichts-
organe
Medien
Genehmigungs-
behörden
Lieferanten
Mitarbeiter
Kapitalgeber Auftraggeber
Nutzer
Management
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
47
Hohe Erfolgsquote der Umweltorganisationen vor Bundesgericht
Bern, 30.10.2008 - In den Jahren 1996 bis 2007 erhielten die Umweltverbände vor Bundesgericht in 61,2
Prozent der Fälle recht. Dies zeigt eine aktualisierte Erhebung im Auftrag des BAFU.
Das Bundesamt für Umwelt hat die Daten aus dem Jahr 2005 über die Erfolgsquote der Umweltorganisationen
vor Bundesgericht durch die Universität Genf aktualisieren lassen. Dies mit Blick auf die Volksabstimmung zum
Verbandsbeschwerderecht vom 30. November 2008.
Insgesamt ergibt sich für die Jahre 1996 bis 2007 eine hohe Erfolgsquote von 61,2 Prozent für die
Umweltorganisationen in Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgericht. Untersucht wurden alle Fälle, in den die
beschwerdeberichtigten Organisationen entweder selber vor Bundesgericht gelangt oder in denen eine
Drittpartei das höchste Gericht angerufen hatte.
Die hohe Erfolgsquote bestätigt frühere Erhebungen der Universität Genf und zeigt, mit welcher Wirkung die
Organisationen das Instrument der Verbandsbeschwerde zur Einhaltung der Natur- und Umweltgesetze
einsetzen.
Abb. 20: Medienmitteilung des Bundesamts für Umwelt vom 30.10.2008
3.2 Abgrenzung
Bei den in den Untersuchungen betrachteten Fallbeispielen handelt es sich ausschliesslich
um Grossprojekte aus der Verkehrsinfrastruktur. Da ein quantitativer Vergleich aufgrund der
Seltenheit solcher Projekte auf nationaler Ebene nicht möglich ist, werden Projekte im
europäischen Raum in die Analysen mit einbezogen.
Den stärksten Einfluss auf solche Bauprojekte können sozio-politische Stakeholder in der
Planungs- und Genehmigungsphase, sowie bei der Bewilligung und Freigabe der finanziellen
Mittel ausüben, da ihnen hier der grösste rechtliche Spielraum eingeräumt wird. Deshalb
stehen bei den Untersuchungen die Prozesse von der Projektinitiierung bis zur
rechtskräftigen Erteilung der Baubewilligung im Vordergrund. Die Projektinitiierung ist direkt
von nationalen Gegebenheiten abhängig. Es kann sich hierbei um einen parlamentarischen
Beschluss oder eine Volksabstimmung handeln. In Anlehnung an die Schweizer Norm SN
508112 (Ordnung SIA 112) erstreckt sich die Arbeit auf die Phasen 2 und 3 (siehe Abb. 21:
Betrachtungsfeld im Rahmen der SIA 112)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
48
Phasen Teilphasen
1 Strategische Planung 11 Bedürfnisformulierung,
Lösungsalternativen
2 Vorstudien 21 Projektdefinition,
Machbarkeitsstudie
22 Konkurrenzverfahren
3 Projektierung 31 Vorprojekt
32 Bauprojekt
Betrachtungsfeld
33 Bewilligungsverfahren /
Auflageprojekt
4 Ausschreibung 41 Ausschreibung, Offert-
vergleich, Vergabeantrag
5 Realisierung 51 Ausführungsprojekt
52 Ausführung
53 Inbetriebsetzung,
Abschluss
6 Bewirtschaftung 61 Betrieb
62 Erhaltung
Abb. 21: Betrachtungsfeld im Rahmen der SIA 112
3.3 Forschungsmethodik
Die Beantwortung der forschungsleitenden Fragestellungen und die Überprüfung der
Hypothesen liesse sich grundsätzlich durch zwei unterschiedliche sozialempirische
Forschungsarten bewerkstelligen: die quantitative und die qualitative Sozialforschung. Um
die Zweckmässigkeit des einen oder des anderen Ansatzes im Sinne einer konkreten
Forschungsarbeit festzustellen, empfiehlt sich eine Abwägung, wobei eine Kombination
beider Herangehensweisen ebenfalls zulässig ist.170
3.3.1 Quantitative vs. qualitative Sozialforschung
Quantitative und qualitative Sozialforschung wurden lange Zeit als gegensätzlich betrachtet,
wobei die qualitative Sozialforschung häufig als pseudowissenschaftlich kritisiert wurde.171
170
Vgl. DIEKMANN, A. (2008) 171
Vgl. LAMNEK, S. (2005) und DIEKMANN, A. (2008)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
49
Quantitative Sozialforschung setzt voraus, dass zu Beginn der Arbeit konkrete Hypothesen
aufgestellt werden, welche dann mittels einer repräsentativen Datenmenge getestet werden.
Die erhobenen Daten müssen hierbei eindeutig quantifizierbar sein um zur numerischen
Darstellung eines empirisch überprüften Sachverhalts dienen zu können. Die Ergebnisse
lassen kaum Interpretationsspielraum und sollen somit einer systematischen Überprüfung
standhalten können. Auch die Art der Datenerhebung lässt dem Forscher wenig Spielraum,
da z.B. Interviews nur mit einem standardisierten Fragebogen durchgeführt werden können,
ohne dass der Forschende sich im Einzelfall auf die zu Befragenden Subjekte einstellen
kann.172
Bei der qualitativen Sozialforschung erfolgt die Datenerhebung in weniger standardisierter
Form wie z.B. mittels offener Interviews. Im Gegensatz zur quantitativen Sozialforschung
steht hierbei nicht die argumentative Verallgemeinerung von Theorien im Vordergrund,
sondern vielmehr die induktive Generierung von Theorien und Hypothesen. Gleichwohl
besitzen auch qualitative Forschungsansätze deduktive Elemente, vor allem dann, wenn es
um die Erarbeitung der theoretischen Grundlagen und die vorbereitende
Informationsbeschaffung für die Fallstudienanalyse geht.173 Da die Ergebnisse der
qualitativen Ansätze zumeist aus einer subjektiven Sichtweise resultieren und aufgrund der
Heterogenität der Informationen durch Interpretation erschlossen werden müssen, bekommt
die Dokumentation des Forschungsprozesses für die Nachvollziehbarkeit eine umso
grössere Bedeutung.174 Das Ziel qualitativer Sozialforschung kann z.B. die Entwicklung
anwendungsorientierter Handlungsempfehlungen oder die Entwicklung von Hypothesen bzw.
Ansätzen von neuen Theorien sein.175
Im Bezug auf die vorliegende Arbeit liegen die Vorteile der qualitativen Sozialforschung
darin, dass auch wenig beachtete Eigenschaften oder Einflussgrössen in die Generierung
neuer anwendungsorientierter Handlungsempfehlungen oder Hypothesen einfliessen
können. „Zudem können Relevanzhorizonte entdeckt werden, über die [bislang] keine
theoretischen Annahmen vorlagen, und neue Perspektiven in etablierte Theorien eingebracht
werden.“176 Forschungsfragen, bei denen ein qualitativer Ansatz sinnvoll ist, sind solche, bei
denen der Untersuchungsgegenstand nicht isoliert, sondern möglichst umfassend im
Gesamtzusammenhang betrachtet werden soll. Dies trifft vor allem bei der Analyse
komplexer Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge zu, wo die Historie und eventuell politische
Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle spielen.177
172
Vgl. DIEKMANN, A. (2008) 173
Vgl. FLICK, U.; VON KARDORFF, E.; et al. (2008) 174
Vgl. LAMNEK, S. (2005) und FLICK, U.; VON KARDORFF, E.; et al. (2008) 175
Vgl. STRAUSS, A. L.; CORBIN, J. M.; et al. (1996) und WISSEN, U. (2007) 176
WISSEN, U. (2007) 177
Vgl. FLICK, U.; VON KARDORFF, E.; et al. (2008)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
50
3.3.2 Grounded Theory
Diese Arbeit zielt darauf ab, deskriptive Modelle auf der Basis von ‚best practices„ aus der
empirischen Analyse von Fallstudien zu entwickeln. Eine Methode, um induktiv erarbeitete
theoretische Modelle empirisch abzusichern eröffnet sich aus der Vorgehensweise der
„Grounded Theory“, welche im Rahmen dieser Arbeit Anwendung findet. Die Grounded
Theory178 ist hierbei keine für sich alleine stehende wissenschaftliche Methode, sondern eine
systematische Aneinanderreihung verschiedener Verfahren, „um eine induktiv abgeleitete,
gegenstandsverankerte Theorie über ein Phänomen zu entwickeln. (…) Durch diese
Methodologie werden die Konzepte und ihre Beziehungen zueinander nicht nur erzeugt,
sondern sie werden auch vorläufig getestet“179 (vgl. Abb. 22)
Abb. 22: Generische Darstellung des Vorgehens nach Grounded Theory
Grounded Theory liefert plausible theoretische Modelle bei nur limitiertem Vorwissen,
dadurch dass empirisch erhobene Phänomene kontinuierlich mit Ansätzen aus der Praxis
sowie aus der Literatur abgeglichen werden. Das Ziel hierbei ist es, eine Theorie oder ein
theoretisches Modell zu erarbeiten, welches induktiv aus anderen in der Wissenschaft
178
Zu Deutsch auch „gegenstandsverankerte / gegenstandsnahe / gegenstandsbezogene Theoriebildung“ 179
STRAUSS, A. L.; CORBIN, J. M.; et al. (1996)
Kritische
Betrachtung durch
den Wissenschaftler
und den Praktiker
sowie permanente
Interaktion
Minimalistische Antizipation
betreffend den Untersuchungs-
gegenstand
Untersuchungen in der Praxis
Sukzessive Bildung von Theorien
Generalisierung
Studium
vorhandener
Unterlagen;
Fallstudienanalyse;
Interviews;
Workshops
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
51
bereits etablierten Theorien sowie praxisnahen und anderen Studien abgeleitet wird. Zu
Beginn der Forschung steht hierbei zumeist nur eine grobe Idee, welche im Laufe der Arbeit
durch permanent zufliessende Erkenntnisse hin zu einer neuen Theorie konkretisiert werden
soll.
3.3.3 Untersuchungsablauf
Die Forschungsarbeit baut auf eine am Institut für Bauplanung und Baubetrieb der ETH
Zürich durchgeführte Studie über grosse Verkehrsinfrastrukturprojekte in Europa auf. Diese
Studie beschäftigt sich mit dem Management von Komplexität und dem Umgang mit
Unsicherheitsfaktoren bei grossen Projekten im Eisenbahn-, Nationalstrassen-, und
Tunnelbau. Sie ist eingebunden in das EU-Forschungsprojekt NETLIPSE (siehe Kapitel 4.1).
Kernstück der Arbeit sind 15 Fallbeispiele aus dem Umfeld aktueller oder abgeschlossener
Verkehrsinfrastrukturprojekte in Europa. Die Auswahl der Fallstudien erfolgte anhand einer
Reihe zuvor festgelegter Kriterien, welche die Vergleichbarkeit der Projekte gewährleisteten.
Von zentraler Bedeutung war hierbei zunächst die Grösse eines Projektes, welche sich
durch die geographische Ausdehnung, die hohe Anzahl der Projektbeteiligten sowie durch
den finanziellen Umfang auszeichnete. Des Weiteren war es für die Zuverlässigkeit der
Datenlage unerlässlich, dass die Fallstudien sich zum Zeitpunkt der Datenerhebung
zumindest in der Ausführungsphase befanden oder bereits zum Abschluss gekommen
waren, um aussagekräftige Rückschlüsse über den Verlauf der Planungs- und
Genehmigungsphasen ziehen zu können.
Abb. 23: Ablauf der Forschung im Rahmen dieser Arbeit auf Basis der Grounded Theory Methode
Die Untersuchungen begannen mit der chronologischen Aufarbeitung der einzelnen
Projektgeschichten sowie der Sammlung von Hintergrundinformationen (Phase I, siehe Abb.
23). Die Daten hierzu stammen aus allgemein zugänglichen Veröffentlichungen, aus Artikeln
in Zeitschriften und lokalen, regionalen oder nationalen Zeitungen, aus internen, aber für den
Zweck der Forschungsarbeit freigegebenen Dokumenten sowie aus mündlichen
Phase IV:
Abgleich mit etablierten
wissenschaftlichen Theorien
Phase III:
Untersuchung von 15
Fallstudien
Phase I:
Sammlung von
Hintergrund-
informationen
Minimalistische
Antizipation
betreffend den
Untersuchungs-
gegenstand
Phase V:
Generalisierung
und Entwicklung
neuer
anwendungs-
orientierter
Modelle
Phase II:
Pilot mit drei
Fallstudien
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
52
Überlieferungen von Projektbeteiligten. Im Anschluss folgte als Pilotphase eine erste
Interviewrunde mit nur drei Fallstudien, die sich dadurch auszeichneten, dass die relevanten
Informationen in herausragender Quantität und Qualität zur Verfügung standen (Phase II). In
dieser Phase fand das episodische Interview180 Anwendung. Das episodische Interview zielt
darauf ab, vom Befragten das narrativ-episodische Wissen zu erfassen, welches aus
unmittelbaren Erfahrungen in Zusammenhang mit konkreten Begebenheiten aus dem Projekt
besteht. Darüber hinaus soll das semantische Wissen erfasst werden, welches aus den
Erfahrungen abgeleitet wird und zu Generalisierungen und Abstraktionen der Situation führt.
Dem Interviewpartner wurde hierzu die spezifische Vorgehensweise im Vorfeld erläutert. Ein
Leitfaden mit allen anzusprechenden Themen lag den einzelnen Interviews zugrunde. Der
Befragte wurde jeweils ermutigt frei aus seinen Erfahrungen heraus zu erzählen, wobei
gezielte Zwischenfragen zur Steuerung genutzt wurden. Diese Kombination aus Erzählung
und Befragung ermöglichte Interviews, welche von der Form weitgehend einem
Alltagsgespräch entsprechen.
Im Weiteren wurde ein Fragebogen für Interviews entworfen, welcher auf den Erfahrungen
aus den Gesprächen der Pilotphase aufbaute. Die Interviews in der zweiten Phase
erstreckten sich über sämtliche Fallstudien (Phase III). Gesprächspartner waren jeweils
Vertreter der parlamentarischen Oberaufsicht, des Bestellers, des Erstellers, der Kantone
bzw. Provinzen, der Gemeinden sowie von Umweltschutzverbänden. Die Interviewmethode
verschob sich hierbei vom episodischen zum fokussierten Interview181: Beim fokussierten
Interview kennt der Forscher bereits reale Vorkommnisse aus dem Erfahrungsschatz des
Befragten. Aus dieser Kenntnis wird ein Leitfaden entwickelt, welcher im Laufe des
Interviews zwischenzeitlich verlassen werden kann, um umfassende Aussagen zu erhalten.
Ziel des fokussierten Interviews ist es, eine vom Forscher zuvor analysierte Situation aus
dem Blickwinkel der subjektiven Erfahrungen des Befragten zu validieren. Gegebenenfalls
müssen vorangestellte Annahmen neu bewertet oder verworfen werden.
Aufgrund der Erkenntnisse aus den Gesprächen der ersten Phase wurden demzufolge drei
Themenschwerpunkte vertieft angegangen: (i) Analyse der Beziehungen und
Zusammenarbeit zwischen der Projektorganisation und den nicht direkt involvierten
Stakeholdern, (ii) Analyse der gesetzlichen und verfahrenstechnischen Rahmenbedingungen
und die damit verbundenen Möglichkeiten zur externen Einflussnahme auf das Projekt und
(iii) Analyse der Zusammenhänge zwischen konkreten Stakeholderinterventionen und deren
Einfluss auf die Projektkosten und -termine. Hierzu erfolgte parallel der laufende Abgleich mit
den relevanten wissenschaftlichen Theorien (Phase IV).
180
Vgl. LAMNEK, S. (2005) 181
Vgl. LAMNEK, S. (2005)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
53
Die Interviews wurden zumeist in einer Umgebung nach Wahl der Befragten und wenn
möglich in der jeweiligen Landessprache geführt. In der Pilotphase wurden rund 20
Interviews noch auf Tonband aufgezeichnet und zur späteren Auswertung transkribiert,
wobei zu stark fragmentierte Sätze, wo nötig, möglichst inhaltsgetreu ergänzt und die Syntax
der Schriftsprache angepasst wurde. In Einzelfällen wurde der gesprochene Originalwortlaut
widergegeben, um den innewohnenden Charakter einer Aussage zu betonen. Nach
Abschluss der Pilotphase wurde auf die Aufzeichnung und das damit verbundene
zeitintensive Transkribieren verzichtet. Es wurden im weiteren Verlauf handschriftliche, oder
wenn möglich elektronische Notizen gemacht.
Auf Basis der Interview-Daten und der zuvor zusammengetragenen Informationen wurden
die bereits erstellten chronologischen Projektgeschichten der einzelnen Fallstudien überprüft
und gegebenenfalls überarbeitet oder ergänzt. Parallel hierzu wurden die gesetzlichen und
verfahrenstechnischen Rahmenbedingungen der drei Staaten Deutschland, Österreich und
Schweiz vertieft untersucht und miteinander abgeglichen, um eine Generalisierung der
Erkenntnisse gewährleisten zu können. Hierzu wurden die länderspezifischen Planungs-,
Bewilligungs- und Genehmigungsprozesse abgebildet. Anhand dieser Prozesse wurde
aufgezeigt, wann Stakeholder aktiv geworden sind und welche Verzögerungen im Prozess
diese Interventionen zur Folge hatten. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus den 15
Fallstudien sowie den analysierten Rahmenbedingungen für die Planung und Genehmigung
von Verkehrsinfrastrukturprojekten in Deutschland, Österreich und der Schweiz, wurden
abschliessend mehrere sich ergänzende Modelle für den Umgang mit sozio-politischen
Stakeholdern im dynamischen Umfeld grosser Verkehrsinfrastrukturprojekte entwickelt
(Phase VI).
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
54
4 Fallstudien
In diesem Teil der Arbeit werden die 15 Fallstudien ausgewertet, welche im Rahmen des EU
Projekts NETLIPSE für diese Dissertation untersucht worden sind.
4.1 Das EU-Projekt NETLIPSE
Industrialisierte Gesellschaften benötigen Transportnetzwerke, um das Wachstum von
Wohlstand und Beschäftigung zu fördern. Darüber hinaus steigt das Bedürfnis nach
individueller Mobilität stetig. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, befinden sich derzeit
in Europa zahlreiche Eisenbahn-, Autobahn- und Wasserstrassenprojekte in Planung und
Ausführung. Die Europäische Kommission hat 30 vorrangige Projekte182 (siehe Anhang)
benannt, welche grenzüberschreitend die Mitgliedstaaten der Union verbinden werden. Im
Jahr 2005 veranschlagte die Europäische Kommission den Investitionsbedarf für ein
geschlossenes transeuropäisches Transportnetzwerk auf eine Summe von 600 Mrd. Euro.
Die Anforderungen an die Ausführung dieser Projekte sind hoch und nicht selten kommt es
zu substantiellen Termin- und Kostenüberschreitungen, was häufig auf die hohe Komplexität
solch grosser Verkehrsinfrastrukturprojekte zurückgeführt wird.
Grosse Verkehrsinfrastrukturprojekte sind komplex in vielerlei Hinsicht. Von der Initialisierung
bis zur Inbetriebnahme vergehen nicht selten zwei Jahrzehnte oder mehr. Mit einer Länge
von mehreren zehn bis zu mehreren hundert Kilometern sind die Anforderungen an die
Planung und Ausführung dementsprechend hoch. Viele Projekte erfordern die Entwicklung
und den Einsatz neuartiger Technologien für die Realisierung und den Betrieb. Grosse
Verkehrsinfrastrukturprojekte haben einen signifikanten Einfluss auf ihre Umwelt und
zahlreiche interne und externe Anspruchsteller sind darin involviert oder davon betroffen.
Zusätzlich steigen die inneren und äusseren Anforderungen an derartige Projekte konstant.
Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen sehen sich die Projektbeteiligten in einem
dynamischen Umfeld mit der Aufgabe konfrontiert, ständig neues Wissen zu erwerben und
umzusetzen.
4.1.1 Zweck von NETLIPSE
Das von der EU finanzierte Projekt NETLIPSE befasst sich vor diesem Hintergrund mit dem
Management und der Organisation von grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten. NETLIPSE
steht als Akronym für „Network for the dissemination of knowledge on the management and
organisation of Large Infrastructure Projects in Europe”. NETLIPSE ist ein Forschungsprojekt
im 6. Europäischen Framework Programme (FP6) der Europäischen Kommission. Die
Arbeiten wurden im Mai 2006 begonnen und im April 2008 erfolgreich abgeschlossen. Das
182
siehe Entscheidung Nr. 884/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, Amtsblatt der Europäischen Union L 167 vom 30. April 2004
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
55
Herzstück von NETLIPSE bildet die Untersuchung von 15 Fallstudien aus dem Bereich der
grossen Verkehrsinfrastrukturprojekte in Europa. Eine umfassende Übersicht über die
Fallbeispiele findet sich in Kapitel 0.
Die Forschung unter NETLIPSE baut methodisch auf einem Cluster aus acht
Themenschwerpunkten auf: (1) Objectives and scope, (2) Stakeholders, (3) Finance, (4)
Organisation and management processes, (5) Risks (threats and opportunities), (6)
Contracting, (7) Legal consents, (8) Knowledge and technology. Die im Projekt verwendeten
Kurzbeschreibungen zu diesen Themen finden sich im Anhang.
NETLIPSE hat sich zum Ziel gesetzt, der Europäischen Kommission sowie interessierten
Organisationen ein Werkzeug zur Hand zu geben, welches dem strukturierten Aufbau sowie
der zielorientierten Steuerung und Überwachung von grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
dienen wird. NETLIPSE wird darüber hinaus weiterhin die Basis für einen organisierten,
internationalen Wissens- und Erfahrungsaustausch bilden.
Zwischenzeitlich wurde als Nachfolgeprojekt im Jahr 2008 das Projekt NETLIPSE2 initiiert,
welches bis Sommer 2010 andauern wird und zum Ziel hat, aufbauend auf den
Erkenntnissen aus dem ersten Projekt ein Werkzeug zu entwickeln, welches der Bewertung
von grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten dient.
4.1.2 An NETLIPSE beteiligte Organisationen
Das Projekt NETLIPSE wurde in der ersten Phase durch ein Konsortium von verschiedenen
Regierungsorganisationen, wissenschaftlichen Instituten sowie privatwirtschaftlichen
Unternehmen durchgeführt. Bei den Konsortialpartnern handelt es sich im Einzelnen um:
Regierungsorganisationen
Ministerium für Verkehr (Ministerie van Verkeer en Waterstaat), Niederlande
Department for Transport, Rail Projects, United Kingdom
Bundesamt für Verkehr, Schweiz
Wissenschaftliche Institute
Erasmus Universität Rotterdam, Niederlande
Institut für Bauplanung und Baubetrieb, ETH Zürich, Schweiz
Road and Bridge Research Institute, Warschau, Polen
Laboratório Nacional de Engenharia Civil, Portugal
Privatwirtschaftliche Unternehmen
KPC GmbH, Schweiz
AT Osborne, Niederlande
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
56
Abb. 24: Projektorganisation NETLIPSE
Die Aufgabe des Verfassers dieser Arbeit im Projekt NETLIPSE bestand vor allem darin, als
Mitglied des „Knowledge Team Alps“ (siehe Abb. 24) vier Fallstudien zu untersuchen sowie
inhaltliche und redaktionelle Beiträge zum Buch183 zu leisten. Neben diesem Buch sind des
Weiteren zwei Dissertationen aus dem Projekt NETLIPSE hervorgegangen, wobei es sich
zum Einen um die vorliegende Arbeit handelt und zum Anderen um die Arbeit von Marcel
Hertogh und Eddy Westerveld an der Erasmus Universität Rotterdam handelt184.
183
Siehe HERTOGH, M.; BAKER, S.; et al. (2008) 184
HERTOGH, M.; WESTERVELD, E. (2010)
Consortium
Case Studie
Executive Board
Ad
vis
ory
Bo
ard
Project Management
Knowledge Team
South Europe
Knowledge Team
East Europe
Knowledge Team
North and West
Europe
Knowledge Team
Alps
General
Knowledge Team
Technical Verification
Board
Case Studie
Case Studie
Case Studie
Case Studie
Case Studie
Case Studie
Case Studie
Case Studie
Case Studie
Case Studie
Case Studie
Case Studie
Case Studie
Case Studie
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
57
4.2 Übersicht über die Fallstudien
Um den Einfluss von Stakeholdern auf grosse Verkehrsinfrastrukturprojekte zu ergründen
wurden im Rahmen des EU Forschungsprojektes NETLISPE 15 Fallstudien untersucht. Die
Fallstudienanalyse fokussiert darauf, welcher Ansatz in den Projekten verfolgt wurde, um mit
Stakeholdern und deren Ansprüchen umzugehen und was die Auswirkungen von
Stakeholderinterventionen im Einzelfall gewesen sind. Im Folgenden werden die für diese
Arbeit relevanten Inhalte der 15 Fallstudienberichte in Kurzform wiedergegeben, wobei
limitierend angemerkt werden muss, dass die beiden polnischen Fallstudien keinen Beitrag
zu dieser Arbeit leisten konnten und nur der Vollständigkeit halber aufgeführt werden (siehe
auch Tabelle 6).185
Tabelle 6: Zahlen und Fakten zu den NETLIPSE Fallstudien im Überblick
Projektname Land Art Länge Budget (Mio.) Jahr / Preisbasis
Dauer
Betuweroute Niederlande Schiene 160 km € 3„861 (`07/`95) 1989 – 2007
Autobahnring Bratislava Slowakische Republik Strasse 12 km € 242 (`07/`07) 1972 – 2007
Gotthard Basistunnel Schweiz Schiene 57 km € 6„386 (`08/`98) 1992 – 2017
HSL Süd Niederlande Schiene 125 km € 5„282 (`08/`95) 1987 – 2008
Autobahnbrücke Lezíria Portugal Strasse 12 km € 243 (`07/`05) 2001 – 2007
Lissabon – Porto Portugal Schiene 305 km € 4„700 (`05/`05) 1999 – 2015
Lötschberg Basistunnel Schweiz Schiene 35 km € 2„800 (`06/`98) 1992 – 2007
Maaswerken Niederlande Wasser 222 km € 1„211 (`07/`07) 1997 – 2022
Autobahn A2 Polen Strasse 194 km € 638 (`04/`04) 1994 – 2004
Autobahn A4 Polen Strasse 61 km € 125 (`01/`00) 1994 – 2001
Autobahn E18 Finnland Strasse 51 km € 638 (`05/`04) 1990 – 2008
Nürnberg – Ingolstadt Deutschland Schiene 89 km € 3„551 (`07/`07) 1991 – 2006
Øresund Landverbindung Dänemark – Schweden Strasse 16 km € 1„990 (`00/`90) 1990 – 2000
Unterinntaltrasse Österreich Schiene 40 km € 1„933 (`05/`05) 1995 – 2012
West Coast Mainline Grossbritannien Schiene 650 km € 10„342 (`08/`06) 1996 – 2008
185
Vgl. auch HERTOGH, M.; BAKER, S.; et al. (2008)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
58
4.2.1 Betuweroute
Abb. 25: Lageplan der Betuweroute
Zahlen und Fakten
Land Niederlande
Bauart Neubaustrecke
Verkehrsträger Schiene
Bestimmung Güterverkehr
Länge 160km Doppelspur
Kapazität 74 Mio Tonnen Fracht pro Jahr
Finanzierung öffentliche Mittel, teilweise von der EU gefördert
Status in Betrieb
Zeitplan
1995 Fertigstellung geplant für Anfang 2005
2004 Fertigstellung geplant für Ende 2006
Tatsächliche Fertigstellung 16. Juni 2007
Kostenplanung
1996 3„744 Mio € (geplante Kosten zum Startzeitpunkt)
2007 3„861 Mio € (tatsächliche Kosten)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
59
Die sogenannte Betuweroute ist eine doppelspurige Eisenbahnstrecke, welche alleine dem
Güterverkehr vorbehalten ist. Sie erstreckt sich über 160km quer durch die Niederlande vom
Hafen in Rotterdam bis an die Deutsche Grenze bei Zevenaar bzw. Emmerich. Die Strecke
durchquert hierbei im Osten der Niederlande ein ländliches Gebiet mit dem Namen ‚Betuwe„,
woher sie ihren Namen erhalten hat. Weiter im Westen durchquert die Strecke auf einer
Länge von etwa 60km ein dicht besiedeltes Gebiet.
Die Initiative zum Bau wurde auf politischer Ebene in den späten 1980er Jahren ergriffen.
Eine erste Absichtserklärung zum Bau erfolgte im Jahr 1991. Die Betuweroute sollte als
Musterbeispiel für umwelt- und sozialverträgliches Bauen im Infrastrukturbereich gelten. Zu
dieser Zeit wurden jedoch mehr und mehr Stimmen in den Niederlanden laut, welche die Art
der Raumplanung kritisierten und mehr Mitspracherecht für die Bevölkerung verlangten. Vor
diesem Hintergrund wurde mit der Planung der Betuweroute zu einem denkbar ungünstigen
Zeitpunkt begonnen.
Die mit der Planung beauftragte Niederländische Eisenbahngesellschaft (Nederlandse
Spoorwegen, NS) legte im Jahr 1992 einen Bericht vor, aus welchem hervorgeht, dass einer
Neubaustrecke im Vergleich mit dem Ausbau der Bestandstrecke der Vorzug gegeben
würde. Zur gleichen Zeit wurde bereits ein detailliert ausgearbeiteter Plan mit der gemäss NS
optimalen Linienführung publiziert. Die Linienführung wurde unter Anwendung des folgenden
Verfahrens ermittelt: zunächst wurde der gesamte Planungskorridor in vier Sektoren
unterteilt. Für jeden Teil wurden unterschiedliche Varianten ausgearbeitet, für welche im
nächsten Schritt die Umweltauswirkungen mit Hilfe von geografischen Informationssystemen
(GIS) abgeschätzt wurden. Pro Sektor wurde dann mittels ‚Multi-Criteria-Evaluation„ die
vermeintlich beste Alternative ausgewählt. Zusammengesetzt ergaben die Teilstücke die
optimale Linienführung.186
Von Ende 1992 bis Anfang 1993 wurden durch das seinerzeit zuständige Staatsministerium
öffentliche Anhörungen durchgeführt. Die betroffenen Anwohner, kommunale Behörden,
Behörden der Provinzen sowie zahlreiche sonstige Organisationen reagierten geschockt auf
die Pläne und enormer Widerstand machte sich breit. Nichtsdestotrotz stellte sich die
niederländische Regierung hinter den Plan der NS. Auf die Veröffentlichung der
‚Planologische Kernbeslissing„ (PKB)187 im Mai 1994 wurde dementsprechend von Seiten der
Bevölkerung mit 5„500 schriftlichen Einsprachen reagiert. Diese Einsprachen stellten zumeist
die Notwendigkeit des Projektes in Frage. Nichtsdestotrotz erfolgte im Jahr 1995 die
186
Vgl. VAN DER HEIJDEN, R. E. C. M. (1996) 187
Zu Deutsch: Planerische Kernentscheidung; In der Planologische Kernbeslissing wird beschrieben, weshalb die Betuweroute gebaut wird, wie ihre ungefähre geografische Lage ist und welche Folgen der Bau für die Raumordnung nach sich zieht.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
60
Freigabe für das Projekt im Parlament. Der Trassenbeschluss, welcher die geografische
Lage der Bahnlinie beschreibt detailliert, wurde im November 1996 festgestellt.
Eine im Jahr 1998 abgeschlossene Studie des Institute for Environmental Studies der
Universität Amsterdam zeigt, dass von 5288 schriftlichen Beschwerden, welche zwischen
März und Dezember 1996 zum Projekt Betuweroute eingereicht worden sind, 25% auf
Unzufriedenheit mit dem Planungsprozess als solchem zurückzuführen waren (vgl. Abb. 26).
Darin enthalten sind Aspekte wie die Einbeziehung lokaler Stakeholder in den
Entscheidungsprozess und die Terminierung von Entscheidungen. Unter den
Einwendungen, welche von nicht direkt involvierten Stakeholdern eingereicht wurden, betrug
der Anteil derer, die mit dem Planungsprozess unzufrieden waren, je nach Region sogar bis
zu 42% (vgl. Abb. 27).188 Die erwähnte Studie gibt leider keinen Aufschluss darüber, woher
die unterschiede zwischen den einzelnen Regionen kommen. Solche Zahlen lassen jedoch
vermuten, dass Einsprachen häufig nicht sachbezogene, sondern emotionale Gründe haben.
Abb. 26: Aufteilung aller schriftlichen Beschwerden zum Projekt Betuweroute nach Beweggründen189
188
Vgl. BEINAT, E.; DRUNEN, M. V.; et al. (1998) 189
BEINAT, E.; DRUNEN, M. V.; et al. (1998)
25.3%
3.1%
27.1%
5.1%
5.0%
9.9%
8.5%
16.1%
Aufteilung aller schriftlichen Beschwerdenzur Betuweroute nach Beweggründen Prozesse (Beteiligung, Timing
der Entscheidungen,…)
Umwelt (Luftverschmutzung, Wasserverschmutzung,…)
Lärm
Natur und Landschaft (Ökologie, Geschichte,…)
Gesundheit und Risiken (Unfälle,…)
Andere (Störungen während der Bauphase,…)
Erreichbarkeit (räumliche Trennung,…)
Schäden (individuelles Eigentum, …)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
61
Abb. 27: Aufteilung der Beschwerden von Bewohnern / Stakeholdern aus der Provinz Süd-Holland nach Beweggründen
190
Die Entwicklung des niederländischen Raumplanungsgesetzes und die regierungsseitigen
Bestrebungen, Plangenehmigungsverfahren für grosse Verkehrsinfrastrukturprojekte zu
verkürzen, belegen diese These. Im europäischen Raum waren die Niederlande lange Zeit
für eine ausgesprochen partizipative Planung bekannt, bei der Akteure kooperieren, in einen
Prozess der gemeinsamen Ideenentwicklung einbezogen werden und dadurch gezwungen
sind, in derselben Sprache zu kommunizieren. Die regelmässige Blockade neuer
Verkehrsinfrastrukturprojekte, welche für die wirtschaftliche Entwicklung in den Niederlanden
als notwendig betrachtet wurden, veranlasste jedoch die Regierung, das
Raumplanungsgesetz mehrfach zu überarbeiten und um ein Verkehrswegegesetz
(Tracéwet) zu ergänzen. Zusammen geben diese beiden Gesetze dem Ministerium für
Wohnbau, Raumordnung und Umwelt (VROM) sowie der Provinzregierung die Kompetenz,
konkrete Bodennutzungen in Flächennutzungsplänen durchzusetzen. Wenn die Kommune
sich weigert, kann das Ministerium den Flächennutzungsplan selbst festlegen. An der
Betuweroute wurde dieses Verfahren erstmalig angewendet. Sie wurde somit zum Modellfall
für das Verkehrswegegesetz und für die Zentralisierung der Infrastrukturplanung.
Eine zweimalige Befragung im Abstand von zwei Jahren (1999 und 2001) von 1.200
Anwohnern der Betuweroute und 550 Personen aus dem übrigen Teil der Niederlande durch
190
BEINAT, E.; DRUNEN, M. V.; et al. (1998)
41.7%
2.5%
18.2%3.1%
4.6%
12.3%
2.2%15.4%
Beschwerden von Bewohnern / Stakeholdern
aus Gemeinden der Provinz Süd-Holland Prozesse (Beteiligung, Timing der Entscheidungen,…)
Umwelt (Luftverschmutzung, Wasserverschmutzung,…)
Lärm
Natur und Landschaft (Ökologie, Geschichte,…)
Gesundheit und Risiken (Unfälle,…)
Andere (Störungen während der Bauphase,…)
Erreichbarkeit (räumliche Trennung,…)
Schäden (individuelles Eigentum, …)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
62
das Büro Research voor Beleid (Büro für Forschungen zur Politik) aus Leiden hat gezeigt,
dass sich die Einstellung der direkt betroffenen Bevölkerung zum Projekt deutlich
verschlechtert hat, während die Einstellung der restlichen Bevölkerung annähernd gleich
geblieben ist (vgl. Abb. 28 bis Abb. 31)
Abb. 28: Einstellung der Anwohner zur Betuweroute im Jahr 1999
Abb. 29: Einstellung der restlichen Bevölkerung der Niederlande zur Betuweroute im Jahr 1999
3%
28%
27%
28%
14%
Einstellung der Anwohner zum Projekt im Jahr 1999
sehr positiv
positiv
weder positiv noch negativ
negativ
sehr negativ
4%
31%
28%
31%
6%
Einstellung der restlichen Bevölkerung der Niederlande zum Projekt im Jahr 1999
sehr positiv
positiv
weder positiv noch negativ
negativ
sehr negativ
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
63
Abb. 30: Einstellung der Anwohner zur Betuweroute im Jahr 2001
Abb. 31: Einstellung der restlichen Bevölkerung der Niederlande zur Betuweroute im Jahr 2001
Van der Heijden identifiziert die Fehler auf den Ebenen der Planung und der Organisation
wie folgt: Die Betuweroute wurde der Öffentlichkeit als Lösung für ein Problem vorgestellt,
welches selber noch gar nicht genau definiert war und dementsprechend von der
Bevölkerung noch nicht als Problem erkannt worden ist. Die Diskussion über das eigentliche
Problem wurde erst begonnen, nachdem die scheinbar optimale Lösung bereits präsentiert
worden ist.191 Hinzu kommt, dass die Planung sich von Anfang an auf einen Verkehrsträger –
nämlich die Schiene – beschränkt hat und nicht strategisch und somit Verkehrsträger
191
Vgl. VAN DER HEIJDEN, R. E. C. M. (1996)
2%
20%
25%38%
13%
2%
Einstellung der Anwohner zum Projekt im Jahr 2001
sehr positiv
positiv
weder positiv noch negativ
negativ
sehr negativ
keine Meinung
2%
33%
27%
26%
4%8%
Einstellung der restlichen Bevölkerung der Niederlande zum Projekt im Jahr 2001
sehr positiv
positiv
weder positiv noch negativ
negativ
sehr negativ
keine Meinung
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
64
übergreifend durchgeführt worden ist. Dieser Umstand steht in direktem Zusammenhang
damit, dass die Planung an eine nicht unabhängige Partei – die Niederländische
Eisenbahngesellschaft – übertragen wurde, welche ebenfalls federführend in der
Kommunikation und der Öffentlichkeitsarbeit war. Demzufolge orientierte sich die Planung
auch vornehmlich an den technischen Parametern und weniger an den gesellschaftlich
relevanten Kriterien. So wurde eine strukturierte Diskussion mit der betroffenen Öffentlichkeit
von Anfang an verunmöglicht. Der Widerstand aus der Bevölkerung in Verbindung mit den
zahlreichen zivilrechtlichen Klagen hat für das Projekt spürbare terminliche Verzögerungen
sowie hohe Kosten für die Beilegung der Rechtstreite zur Folge gehabt.
Ein Umdenken hin zu mehr Öffentlichkeitsarbeit fand erst nach 1996 und hauptsächlich im
Zusammenhang mit den Bauarbeiten statt. Für die Anwohner und die interessierte
Öffentlichkeit wurden entlang der Strecke mehrere Informationspavillons eingerichtet und die
Projektorganisation wurde durch einen Stakeholderbeauftragten ergänzt.
In der Folge befassten sich mehrere wissenschaftliche Einrichtungen mit den Fehlern aus
dem Projekt Betuweroute192. Im Ergebnis sind sich die Studien darüber einig, dass einzig ein
partizipativer Planungsansatz dazu beitragen kann, die Fehler der Betuweroute bei
zukünftigen Projekten zu vermeiden.
Limitierend muss hier angemerkt werden, dass partizipative Planung in den Niederlanden
zumeist durch die repräsentative Demokratie mittels Volksvertretern in bestimmten Gremien
stattfindet. In den Augen der Experten sollten Stakeholder wie die betroffene Bevölkerung
oder sonstige Interessensgruppen nicht direkt an den Entscheidungsprozessen beteiligt
werden, sondern – wenn überhaupt – nur indirekt durch eben diese Volksvertreter erfolgen.
Selbst bei der Beteiligung kommunaler Verwaltungsorgane gehen die Meinungen der
Experten auseinander und nur ein geringer Teil der in den Studien Befragten befürwortet die
direkte Partizipation dieser Stakeholder.193
192
Vgl. VAN DER HEIJDEN, R. E. C. M. (1996), BEINAT, E.; DRUNEN, M. V.; et al. (1998), WOLTJER, J. (2002), PRIEMUS, H. (2007), WOLTJER, J. (2009) 193
WOLTJER, J. (2002), S.449
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
65
4.2.2 Autobahnring Bratislava
Abb. 32: Lageplan des Autobahnrings Bratislava
Zahlen und Fakten
Land Slowakische Republik
Bauart Neubaustrecke mit Brücken und Tunnel
Verkehrsträger Strasse
Bestimmung Kapazitätserweiterung
Länge 12.7km
Kapazität Vierspurig (zwei Spuren je Richtung)
Finanzierung EU Kohäsionsfonds, Kredite der Europäischen
Investitionsbank, Kredite von Geschäftsbanken,
Verkauf von Vignetten, Mittel aus dem Staatshaushalt
Status in Betrieb
Zeitplan
1999-2005 Östlicher Abschnitt: 6.7km von Mierova bis Senecká
2003-2005 Mittlerer Abschnitt: 3km von Viedenská bis Pristavny
Most
2003-2007 Westlicher Abschnitt: 3km (Abschnitt Lamač)
Kosten
2007 242 Mio € (tatsächliche Kosten bei Fertigstellung)
Der Autobahnring um Bratislava ist weniger ein strategisch geplantes Projekt, als vielmehr
das zufällige Ergebnis zweier Autobahnachsen (D1: Ost-West und D2: Nord-Süd), welche
sich bei Bratislava treffen. Der Autobahnring ist hierbei eines der ersten Stücke dieser
Achsen, welches bereits fertig gestellt wurde.
Die Projektleitung und damit auch die Verantwortung für das Stakeholder Management liegt
in der Hand slowakischen Autobahngesellschaft (Národná diaľničná spoločnost, NDS). Auch
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
66
wenn das Projekt entsprechend den Massstäben der Europäischen Union eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen musste, hält die Planung keinem Vergleich mit
westeuropäischen Standards stand. Die übergeordnete UVP liegt zunächst noch im
Verantwortungsbereich des Umweltministeriums. Dieses verfügt jedoch nicht über die
notwendige Expertise zur Beurteilung von ingenieurtechnischen Fragestellungen und kann
deswegen nicht zwischen ökologischen und technischen Aspekten abwägen. Ist das
Umweltverträglichkeitsgutachten einmal erstellt, so hängt die Planung im weiteren Verlauf
von dem Goodwill zahlreicher Stakeholder – verkörpert durch die kommunalen
Verwaltungsorgane – ab. NDS ist in dem Sinne abhängig von den Kommunen, als dass für
den Bau auf Gemeindegebiet jeweils eine kommunale Baubewilligung benötigt wird. Diese
wird in der Regel durch den Gemeindevorsteher oder Bürgermeister ausgestellt. Ein
übergeordnetes Planungs- und Bewilligungsorgan hat es zu diesem Zeitpunkt noch nicht
gegeben. Verhandlungen wurden mit jedem Gemeindevorsteher einzeln geführt. Solche
Verhandlungen führten nicht selten zu völlig überzogenen Forderungen seitens der
Gemeinden, welche sich die NDS mangels anderer Handhabe zu erfüllen gezwungen sah.
Es wurde von einem Fall berichtet, in dem eine Gemeinde die NDS erfolgreich zum Bau
eines neuen Fussballstadions zwang, für welches sich nach Fertigstellung zeigte, dass die
Gemeinde über keinerlei finanzielle oder personelle Mittel zur Instandhaltung verfügte.
War die Bewilligung von der Gemeinde einmal erteilt, so hatte die Gemeinde im weiteren
Prozess kaum noch Einfluss auf das Projekt. Die Verantwortung für das Stakeholder
Management wurde im Zuge der Bauausführung von der NDS auf den Generalunternehmer
übertragen. Die Kommunikation mit der Öffentlichkeit beschränkte sich im weiteren Verlauf
lediglich auf das Reagieren auf Beschwerden von Seiten der Bevölkerung. Kommunikation
auf der Basis von Eigeninitiative wurde vom Generalunternehmer nicht mehr betrieben.
An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass die Probleme von der slowakischen
Regierung bereits erkannt wurden und dass umfassende Änderungen in den slowakischen
Planungsgesetzen vorgenommen worden sind. Die Belange von Gemeinden werden nun
radikal den Interessen der nationalen Verkehrsplanung untergeordnet. Erfahrungen mit dem
neuen Verfahren aus der Praxis stehen noch aus.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
67
4.2.3 Gotthard Basistunnel
Abb. 33: Lageplan des Gotthard Basistunnel
Zahlen und Fakten
Land Schweiz
Bauart Neubaustrecke, Tunnel mit Zulaufstrecken
Verkehrsträger Schiene
Bestimmung Personen- und Güterverkehr, Verlagerung des
alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf
die Schiene
Länge 57km (nur Tunnel, zwei Einspurröhren)
Kapazität 29% des alpenquerenden Güterverkehrs ab 2020
Finanzierung Spezialfonds, zusammengesetzt mit Mitteln aus der
Mineralölsteuer, der Mehrwertsteuer sowie der
leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
Status Im Bau
Zeitplan
1996 Fertigstellung geplant für 2009
1999-2000 Fertigstellung geplant für 2011
2002 Fertigstellung geplant für 2014
2005 Fertigstellung geplant für 2015
Aktuell Fertigstellung geplant für 2017
Kostenplanung
1999 CHF 5„264 Mio (ca. 3„474 Mio €)
Ende 2008 CHF 9„675 Mio (ca. 6„386 Mio €)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
68
Rahmenbedingungen
Der Gotthard Basistunnel ist Bestandteil einer von zwei alpenquerenden Eisenbahnstrecken
aus dem Gesamtvorhaben ‚AlpTransit„ bzw. NEAT (Neue Eisenbahn-Alpentransversale). Der
Gotthard Basistunnel besteht aus zwei Einspurröhren und erstreckt sich auf einer Länge von
57km von Erstfeld im Kanton Uri (Nordportal) bis Bodio im Kanton Tessin (Südportal). Zur
Gesamtachse Gotthard zählen ausserdem noch die nördlichen und südlichen Zulaufstrecken
sowie der 15.4km lange Ceneri Basistunnel von Vigana (Nordportal bei Bellinzona im Kanton
Tessin) bis Vezia (Südportal bei Lugano im Kanton Tessin). Der Ceneri Basistunnel ist
jedoch nicht Bestandteil dieser Fallstudie. Das zweite grosse Projekt aus dem
Gesamtvorhaben AlpTransit ist der Lötschberg Basistunnel, welcher im Rahmen dieser
Arbeit als eigene Fallstudie abgehandelt wird.
Die generelle Planung für eine alpenquerende Flachbahn begann bereits in den 1960er
Jahren, wobei die Untersuchungen darauf abzielten, eine einzige Achse für die gesamte
Schweiz zu realisieren. Zwischen 1963 und 1983 gab es bereits Zwischenbeschlüsse und
ein Streit über grossräumige Lage der Strecke entbrannte zwischen den Regionen. In den
1980er Jahren wurde auf politischer Ebene anerkannt, dass nur eine Achse im Falle eines
Volksentscheides nicht mehrheitsfähig gewesen wäre.
Die Planung für das Gesamtvorhaben mit zwei Hauptachsen begann auf Bundesebene im
Jahr 1986, wobei zu diesem Zeitpunkt lediglich die Absichtserklärung für den Bau einer
Alpentransversale bestand und die geografische Lage derselben noch Bestandteil von
Diskussionen war. Ein erster Höhepunkt der Planung auf Bundesebene wurde 1990 erreicht,
als der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur NEAT vorlegte, welche jeweils einen
Basistunnel am Gotthardmassiv und einen am Lötschberg vorsah. Die Linienführung geht zu
diesem Zeitpunkt noch nicht über den Massstab Trassenkorridor hinaus. Weitere zwei Jahr
später – nach intensiven Diskussionen im Parlament – bekommt zum ersten Mal auch das
Volk ein Mitspracherecht.
Die direkte Demokratie sieht in der Schweiz die Möglichkeit der Einflussnahme durch die
Öffentlichkeit vor, von welcher in der Praxis im direkten und indirekten Zusammenhang mit
den NEAT-Bauvorhaben mehrmals Gebrauch gemacht wurde.
Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse unterliegen in der Schweiz dem fakultativen
Referendum. Somit kommt es zu einer Volksabstimmung über den Beschluss, falls dies
50„000 Bürgerinnen und Bürger innerhalb von 100 Tagen nach der Publikation des
Beschlusses mittels Unterschrift verlangen.
So wurde vom Volk erstmalig am 29. September 1992 über die Vorlage zum Bau der
Projekte der NEAT abgestimmt. In der Folge betrafen weitere Abstimmungen mehr oder
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
69
weniger direkt die NEAT. Am 20. Februar 1994 wurde die sogenannte „Alpen-Initiative“ vom
Volk angenommen, welche den Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr
bezweckte. Seither ist der Alpenschutz Bestandteil der Schweizerischen Bundesverfassung.
Diese Initiative bildet auch eine der Grundlagen für das im Jahr 1999 verabschiedete
Verlagerungsgesetz für die Verlagerung von Gütern von der Strasse auf die Schiene.
Am 27. September 1998 wurde über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
abgestimmt, welche zu einem Teil den weiter oben erläuterten FinöV-Fonds zur
Finanzierung der NEAT-Projekte begünstigt. Über FinöV selbst wurde am 29. November
1998 abgestimmt. Am gleichen Tag wurde dem Volk auch das Landverkehrsabkommen
vorgelegt, welches die Öffnung der Schweiz für den europäischen Schwerverkehr betrifft und
zugleich die Verlagerung desselben auf die Schiene regelt.
Dem Instrument der Volksabstimmung wird häufig nachgesagt, dass es
Entscheidungsprozesse unnötig verzögert. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der
Souverän durch die direkte Demokratie dazu genötigt ist, Beschlüsse mehrheitsfähig
auszugestalten und dem Volk in geeigneter Weise zu kommunizieren. Im Fall der NEAT-
Projekte lässt sich hier nur vermuten, dass die Annahme der Vorlagen durch das Volk zum
Einen zu einer höheren Akzeptanz der Projekte geführt und zum Anderen das Bewusstsein
der Öffentlichkeit für diese Projekte frühzeitig auf einer Sachebene angesprochen hat.
Planung mit Hindernissen
Im September 1993 übernimmt die Projektorganisation AlpTransit der Schweizerischen
Bundesbahnen (SBB) die Verantwortung für die Planung und den Bau der Gotthardachse.
Zu diesem Zeitpunkt hat sich im Kanton Uri bereits grosser Widerstand gegen das Projekt
formiert. Der Widerstand findet auf der Ebene des Urner Regierungsrates, der
Gemeindeverwaltungen sowie mehrerer Bürgerinitiativen statt, welche allesamt die offene
Linienführung der nördlichen Zulaufstrecke zum Basistunnel durch den Kanton Uri ablehnen.
Beachtlich ist, dass sich bereits im Jahr 1981, das Komitee ‚Basis-Tunnel Nein„ bildete,
welchem zu diesem Zeitpunkt 600 Bewohner des Kantons angehörten. Dieses Komitee
wurde zwar als Reaktion auf die früheren Planungen gegründet, es hat jedoch dazu geführt,
dass die Bevölkerung im Kanton Uri bereits sensibilisiert war, als die aktuelle Planung in den
1990er Jahren begann.
Ungeachtet des offenen Widerstands legte die SBB im Herbst des Jahres 1994 dem
Bundesrat die Pläne für die Bewilligung der Linienführung vor. 1995 wurde vom Bundesrat in
erster Instanz jedoch nur die Linienführung des Basistunnels sowie die der südlichen
Zulaufstrecke bewilligt. In der Folge wurden noch im gleichen Jahr die dazu gehörigen Pläne
für die einzelnen Bauabschnitte im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren öffentlich
aufgelegt und im Regelfall im Jahr 1999 genehmigt. Während die Bauarbeiten zum ersten
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
70
Zwischenangriff bereits im Jahr 1996 begannen, konnte das Gesuch für die
Plangenehmigung im Abschnitt Uri erst Ende 1997 wieder eingereicht werden. Trotz erneuter
grosser Proteste wurden die Pläne hierzu Anfang 1998 öffentlich im Kanton Uri aufgelegt.
Abermals scheiterte die Genehmigung am Widerstand der Bevölkerung.
Im Mai 1998 ging aus der Projektorganisation AlpTransit der SBB die neu gegründete
AlpTransit Gotthard AG (ATG) als 100% Tochter der SBB hervor. Die Gesellschaft ist
gegenüber dem Bund verantwortlich für die Einhaltung der Termine und Budgets im Projekt.
Mit der Gründung der ATG trat in einer überaus sensiblen Projektphase ein neuer Akteur in
Erscheinung. In der Überzeugung, zwischenzeitlich ein technisch perfektes Projekt
ausgearbeitet zu haben, wurde der Plan im Juni 2001 durch die ATG erneut öffentlich
aufgelegt. Als Reaktion darauf gingen beim zuständigen Bundesamt über 900 schriftliche
Einsprachen ein. Das Projekt wurde nun den Vorstellungen des Kantons angepasst sowie
etappiert und im Januar 2003 wieder öffentlich aufgelegt. Für die erste Etappe konnte
letztendlich im März 2004 die Plangenehmigungsverfügung erteilt werden. Die Bauarbeiten
in diesem Abschnitt begannen im Juni 2004. Das Projekt für die zweite Etappe in diesem
Abschnitt wurde am 24. April 2006 öffentlich aufgelegt. Im Oktober 2007 wurde für das letzte
Stück der Gotthardachse die Baubewilligung erteilt. Nach wie vor sind jedoch Verhandlungen
zwischen der Erstellergesellschaft, dem Bundesamt für Verkehr sowie dem Kanton Uri im
Gange, um das Projekt weiter im Sinne aller Beteiligten zu optimieren. Vom ersten
Plangenehmigungsgesuch bis zur Erteilung der letzten Baubewilligung sind somit genau 13
Jahre vergangen. Im gleichen Zeitraum hat sich der prognostizierte Inbetriebnahmetermin
des Gotthard Basistunnels um beinahe neun Jahre nach hinten verschoben (vgl. Abb. 36).
Vergleicht man die Zielvorstellungen des BAV von 1992 (siehe Abb. 34) mit den
tatsächlichen Dauern der Planungs- und Genehmigungsphasen (siehe Abb. 35), so ergibt
sich beim Abschluss der Plangenehmigungsverfahren eine Differenz von zwölf Jahren,
wobei die Abweichung in der Zielvorstellung betreffend den Abschluss des
Plangenehmigungsverfahrens (PGV) bis zur tatsächlichen Erteilung der ersten
Plangenehmigungsverfügung schon alleine drei Jahre beträgt.
In dieser Zeitspanne änderte sich die Art der Kommunikation zwischen Erstellergesellschaft
und den Stakeholdern signifikant. Zu Beginn der Planung wurden die Gespräche
hauptsächlich auf der technischen Ebene zwischen der Erstellergesellschaft und dem
Kanton Uri geführt. Die betroffenen Gemeinden konnten erst zum Zeitpunkt der Planauflage
zum Projekt Stellung nehmen und sie taten dies in Form von Einsprachen. Der damalige
Gemeindevorsteher einer direkt betroffenen Gemeinde sagte 2004 im Interview:
„In die Planung sind wir Gemeinden nicht einbezogen worden, der Kanton zum Teil jedoch
schon. Da sind sicher Gespräche geführt worden, an denen unsere Regierung teilnehmen
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
71
konnte, aber wir Gemeinden weniger. Wir bekamen das Auflageverfahren präsentiert und
konnten dann reagieren. […] Es wäre schön, wenn wir rechtzeitig einbezogen würden.“
Im weiteren Verlauf wurden auch andere Kanäle gewählt, um einen gleichberechtigten
Dialog mit den betroffenen Stakeholdern zu ermöglichen. Unter Anderem wurden nach der
ersten gescheiterten Planauflage durch das BAV Podiumsdiskussionen im Kanton Uri
durchgeführt.
Abb. 34: Zielvorstellung des BAV für den Ablauf der Planung (Stand 1992)194
Abb. 35: Tatsächliche Bearbeitungs- und Verfahrenszeiten für die Auflageprojekte im Plangenehmigungsverfahren (Stand 2009)
194
Quelle: AlpTransit Gotthard AG
Genereller Planungsablauf - Zielvorstellungen BAV - Stand Aug. 1992
1992 1993 1996
Phasen Vorprojekt
RechtsgültigeVolksab-
stimmung
Entscheide
Evaluation /
LinienführungGrob-
variante
Fein-
variante
Bestvar.
Vorprojekt
Detailprojekt
Gotthard-Basistunnel
Ausschreibung
Vergabe Verg.
Ausschreibung
Zwischenphase Ausführung
Baubewilligung
Basistunnel
Baubeginn
Basistunnel
1991
BauprojektPGV
Auflage- und Bauprojekt
1994 1995
Vernehm-
lassung
Vorprojektge-
nehmigung BR
Auflage- und
Vorstudien
Volksabstimmung über den Bau
Planung Vorprojekt durch die SBB
Genehmigungsverfahren Vorprojekt
Genehmigung der Linienführung durch den Bundesrat
Planung Teilprojekte
Baubeginn Sedrun (vorgezogene Nebenbaumassnahme)
Gründung der AlpTransit Gotthard AG
Plangenehmigungsverfahren Teilprojekte
PGVf Teilprojekte PGVf Uri I PGVf Uri II
Bau Gotthard Basistunnel
PGVf: Plangenehmigungsverfügung (Baubewilligung)
2006 2007 2008 20092003 2004 20051992 1993 1994 1995 1996 20021997 1998 1999 2000 2001
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
72
Abb. 36: Prognostizierter Inbetriebsetzungstermin des Gotthard Basistunnels in Verbindung mit dem Verlauf des Plangenehmigungsverfahrens im Kanton Uri
Dass ein Grossteil der Verzögerungen tatsächlich aus den Problemen mit den
Plangenehmigungsverfahren hervorgeht, belegt die im Folgenden wiedergegebene Liste mit
wörtlichen Zitaten aus den „NEAT-Standberichten“195, welche halbjährlich vom BAV im
Auftrag des UVEK herausgegeben werden. Die Jahreszahl vor den Zitaten bezieht sich auf
das Berichtshalbjahr.
I/1996 Die ursprüngliche Terminplanung geht von einer integralen Betriebsaufnahme der ganzen Achse Gotthard auf den Fahrplanwechsel 2007 aus.
Das Vorprojekt Gotthard Nord wurde am 28. Februar 1994 eingereicht. Dessen Genehmigung wird infolge der Verzögerung bei den Abklärungen für eine Bergvariante erst auf Ende April 1997 erwartet. Die SBB haben vom Bundesrat den Auftrag erhalten, zusammen mit dem Kanton Uri ein Vorprojekt für eine Bergvariante auszuarbeiten. Die Auflageprojekte werden aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 24. April 1996 zurückgestellt.
II/1996 Mit dem Verzug der Plangenehmigung und wegen des vorläufig gesperrten Teils des zweiten Verpflichtungskredites verspätet sich der Baubeginn für den Gotthard-Basistunnel in Amsteg, Faido und Bodio um mindestens ein Jahr, das heisst auf 1997.
I/1997 Aufgrund des nicht vorhandenen Linienführungsentscheides des Bundesrates, der ausstehenden Plangenehmigungsverfügungen, der noch ungeklärten Finanzierung und der Verzögerungen in der Piora dürfte der Zeitpunkt der Inbetriebsetzung nicht mehr Ende 2007, sondern im Bereich 2009 bis 2011 liegen.
195
Gemäss Artikel 4 des Bundesbeschlusses über den neuen NEAT-Gesamtkredit vom 8. Dezember 1999 erstattet das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) der Finanzdelegation der beiden Räte und der NEAT-Aufsichtsdelegation halbjährlich Bericht über den Fortschritt der Bauarbeiten und über die Entwicklung der Kosten. Sämtliche NEAT-Standberichte liegen dem Verfasser dieser Arbeit im Volltext vor.
1 Beginn der Bauarbeiten
am ersten Zwischenangriff
2 Erste öffentliche Planauflage
im Kanton Uri
3 Zweite öffentliche Planauflage
im Kanton Uri
5 Verfügung der Plangenehmigung
und Baubeginn im Kanton Uri
4 Dritte öffentliche Planauflage
im Kanton Uri
6 Auflageprojekt Uri 2006 wird
aufgelegt
2006
2008
2010
2012
2014
2016
2018
2020
Inb
etr
ieb
setz
un
gste
rmin
Berichtsjahr
Prognostizierter Inbetriebsetzungstermin Gotthard Basistunnel
7 Erteilung der letzten Bau-
bewilligung im Kanton Uri
1
2
3
45
76
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
73
I/1999 Linienführungsentscheid im Kanton Uri ist zeitkritisch für Gotthard-Basistunnel
I/2000 Eröffnung Basistunnel Gotthard voraussichtlich erst 1 Jahr später (2012), aufgrund verzögerter Festsetzung der Basistunnel Linienführung im Kanton Uri.
Erstfeld und Altdorf/Rynächt liegen auf dem kritischen Weg.
II/2000 Die Abschnitte Erstfeld und Altdorf/Rynächt liegen auf dem zeitkritischen Weg für die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels. Aus diesem Grund werden Auflage- und Bauprojekt gleichzeitig bearbeitet und in zeitlicher Hinsicht mit dem Auflageprojekt Altdorf/Rynächt koordiniert.
Das Bereinigungsverfahren für die Linienführung in Uri führt zu einer Verschiebung des Endtermins von bis zu zwei Jahren. Die Verzögerungen bei den Bauarbeiten Sedrun und bei der Ausschreibung und Vergabe der Haupttunnellose sind aus Sicht der ATG nicht relevant und stehen in einem kausalen Zusammenhang zu Uri.
I/2001 Der Abschnitt Gotthard Nord liegt zusammen mit dem Teilabschnitt Erstfeld auf dem zeitkritischen Weg. Der Linienführungsentscheid vom Juni 2000 und die Ablehnung des Auflageprojekts durch die Urner Bevölkerung führen zu einer Situation, die eine Verschiebung des Endtermins um bis zu 2 Jahre nach sich ziehen kann.
Meilenstein C, „Vortrieb Tunnel Erstfeld“: Die ATG weist wegen der weiterhin strittigen Linienführung im Kanton Uri und der dadurch noch nicht vorliegenden Plangenehmigung eine Verzögerung von 18 Monaten aus.
II/2001 Ziel ist es, bis Mitte 2002 einen verfahrensleitenden Entscheid über die Fortführung des Plangenehmigungsverfahrens Uri herbeizuführen. Ziel ist ein Abschluss des Plangenehmigungsverfahrens bis Ende 2003. Gemäss ATG wirken sich weitere Verzögerung direkt auf den Termin der Inbetriebnahme aus. Die übrigen, in den folgenden Abschnitten festgestellten Verzögerungen, haben keinen Einfluss auf die Inbetriebnahme.
I/2002 Meilenstein C, „Vortrieb Tunnel Erstfeld“: Der Meilenstein kann nicht eingehalten werden. Nachdem der Bundesrat im Juni 2002 den Grundsatzentscheid zur Linienführung gefällt hat, soll das überarbeitete Projekt neu aufgelegt werden und das Plangenehmigungsverfahren bis Ende 2003 abgeschlossen werden. Der Meilenstein wird aus heutiger Sicht im November 2008 – mit knapp 3 Jahren Verspätung – erreicht werden.
Basierend auf den bisher abgeschlossenen Werkverträgen, den bisher eingetretenen Verzögerungen sowie der Annahme eines zügigen Ablaufs bis zur Plangenehmigung in Uri hat die ATG das Gesamtterminprogramm überarbeitet. Die Bereitstellung zur Inbetriebnahme der Neubaustrecke erfolgt nun voraussichtlich 2013 (Verzug von 2 Jahren und 4 Monaten).
Weil der Teilabschnitt Erstfeld auf dem zeitkritischen Weg liegt, wird sich jede Terminänderung direkt auf den mutmasslichen Inbetriebsetzungstermin auswirken. Es gilt die Entwicklung der Terminprognose des Teilabschnitts Erstfeld genau zu verfolgen. Dem prognostizierten Verzug Abschluss Bauarbeiten Tunnel Erstfeld (3 Jahre 8 Monate) ist wie von der ATG angekündigt durch Steuerungsmassnahmen entgegen zu wirken.
II/2002 Meilenstein C, „Vortrieb Tunnel Erstfeld“: Die Prognose basiert auf der Annahme einer Plangenehmigungsverfügung Uri Ende 2003. Werden Rechtsmittel ergriffen, kann sich der Termin verzögern.
Als Folge der Verzögerungen beim Linienführungsentscheid Uri und anderer Projektentwicklungen konnte am vereinbarten Terminziel nicht mehr festgehalten werden und die Terminplanung wurde überarbeitet.
Aufgrund der Forderung des Kantons Uri, der Gemeinden sowie zahlreicher weiterer Einsprechenden nach einer etappierten Genehmigung des Auflageprojekts wird eine Teilgenehmigung geprüft.
Infolge der noch ausstehenden Plangenehmigungsverfügung Uri liegt der Teilabschnitt Erstfeld auf dem zeitkritischen Weg. Bei unverändertem Bauablauf wird sich jede Terminänderung auf den Inbetriebsetzungstermin auswirken. Es gilt die Entwicklung der Terminprognose des Teilabschnitts Erstfeld genau zu verfolgen.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
74
I/2003 Die Arbeiten an der Achse Gotthard sind im Norden geprägt durch das Plangenehmigungsverfahren in Uri. Um das Terminrisiko klein zu halten, hat das BAV der ATG am 28. Juli 2003 den Auftrag zur Vorbereitung einer etappierten Genehmigung des Auflageprojekts Uri 2003 erteilt. Nur damit ist eine Genehmigung der zeitkritischen Tunnelstrecken per Ende 2003 und ein Baubeginn in Erstfeld im Jahr 2004 realistisch.
II/2003 Die Arbeiten an der Achse Gotthard im Abschnitt Nord sind geprägt durch die noch nicht vollständig genehmigte Linienführung im Kanton Uri. Dank der etappierten Genehmigung des Auflageprojektes 2003 Uri [Versand der Plangenehmigung: 12. März 2004] können die zeitkritischen Projektteile (insbesondere die Tunnelstrecke ab Erstfeld) nun weiterbearbeitet werden. Die Bereitstellung zur Inbetriebnahme im 2014 bleibt realisierbar.
I/2004 Die Plangenehmigung für die Projektteile südlich des Knickpunktes erfolgte im März 2004. Mit der etappierten Plangenehmigung können die zeitkritischen Projektteile (Tunnel Erstfeld) nun rasch realisiert werden. Der Baubeginn für die Vorarbeiten erfolgte am 19. Juli 2004.
Selbst wenn bei der Suche nach Gründen für die Verzögerung vorsichtig vorgegangen wird,
so können immer noch ca. fünf Jahre auf die Probleme beim Plangenehmigungsverfahren im
Kanton Uri zurückgeführt werden. Limitierend muss hierbei angemerkt werden, dass die
meisten der oben aufgeführten Zitate direkt von der damaligen Projektleitung stammen,
welche möglicherweise versuchte, hierdurch den Problemen im Kanton Uri besonderes
Gewicht zu verleihen. Aus der Berechnung der Verzögerung lässt sich im Umkehrschluss
nicht folgern, dass das Projekt fünf Jahr früher fertig zu stellen gewesen wäre, wenn die
Plangenehmigungsverfahren wie ursprünglich geplant verlaufen wären.
Bei der Berücksichtigung der Interessen von Seiten der Umweltschutzverbände hat die
Projektleitung im Gegensatz zu dem Beispiel mit der Bevölkerung im Kanton Uri von Anfang
an einen wesentlich vorausschauenderen Weg eingeschlagen. Noch vor der Planauflage des
ersten Vorprojektes wurden die Umweltschutzverbände bereits im Jahr 1994 zur Diskussion
über die Pläne eingeladen. Acht schweizweit agierende und demzufolge
beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisationen haben sich ähnlich frühzeitig für die
Bestellung eines Stakeholderrepräsentanten entschieden. Dieser unabhängige
Stakeholderrepräsentant wurde von den in Abb. 37 aufgeführten Organisationen beauftragt
und tritt in deren Namen als alleiniger und mit allen Kompetenzen ausgestatteter
Verhandlungspartner gegenüber der Erstellerorganisation AlpTransit Gotthard AG auf. Der
Zusammenschluss erlaubt die effiziente Bearbeitung der Anliegen der vertretenen
Organisationen und hat für den Ersteller den Vorteil, jeweils einer gemeinsamen,
koordinierten Meinung der Verbände gegenüberzustehen. Gemäss einer Verfügung des
Eidgenössischen Departments für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
betreffend Parteientschädigung im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens zum
Auflageprojekt Uri 2003, haben die Umweltschutzorganisationen in der oben erwähnten
Konstellation „auch die Funktion einer weiteren Umweltfach- und Beratungsstelle
übernommen, die den Verfahrensbeteiligten präzise, gut begründete und termingerechte
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
75
Vorschläge unterbreitete“. In Anbetracht dieser Würdigung kann man hier von einer
erfolgreichen Integration der Stakeholder in den Planungsprozess sprechen.
Abb. 37: Interessenpluralistische Steuerung durch einen Stakeholderrepräsentanten am Beispiel der NEAT-Projekte Gotthard und Lötschberg
Die Wichtigkeit der frühzeitigen Einbindung der Umweltschutzverbände hob auch der
Stakeholderbeauftragte im Interview hervor: „[Bezüglich Projektdauerverkürzung] gibt es eine
Grundhaltung, welche wir mit Überzeugung vertreten: Wenn die Rahmenbedingungen, was
die Umwelt betrifft, rechtzeitig und von Anfang an in die Planung einbezogen werden und
kompetente und konsequente Leute in den frühen Phasen einbezogen werden, gibt es
später keine Verzögerungen. Die Projektdauerverkürzung sehe ich in diesem Sinne. Wichtig
ist dann dabei, die Leute, die man dann von Anfang an einbezieht, nicht nur zur Dekoration,
sondern ernsthaft mit einzubeziehen. Hier spreche ich aus Erfahrung.“
Bei der Arbeit mit den Umweltschutzverbänden hat sicherlich auch zum Erfolg mit
beigetragen, dass sich das Projekt schon sehr früh als „grösstes Umweltschutzprojekt der
Schweiz“ vermarktet hat, was darauf zurückzuführen ist, dass der Bau der
Basistunnelstrecken die Voraussetzung für die Verlagerung des alpenquerenden
Güterverkehrs ist.
Management
ATG / BLS AT
Stiftung
Landschaftsschutz
Schweiz (SL)
Equiterre
Pro Natura
Verkehrs-Club der
Schweiz (VCS)
WWF –
World Wide Fund
For Nature
Rheinaubund
Schweizer
Vogelschutz
(SVS)
Schweizer
Heimatschutz
(SHS)
Stakeholder
Repräsentant
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
76
Ähnlich effizient wie die Integration der Umweltschutzverbände wurde bei den NEAT
Projekten das Thema der politischen Unterstützung behandelt. Nachdem im Sommer des
Jahres 1994 zwischen zwei damals zuständigen Bundesräten aus unterschiedlichen
politischen Lagern Diskussionen über die generelle Notwendigkeit und die Finanzierung der
NEAT Projekte entbrannten, wurden die Projekte redimensioniert und auf eine neue
finanzielle Grundlage gestellt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Neat-
Aufsichtsdelegation (NAD) im Jahr 1998 in den Alpentransitbeschluss (AtB; SR 742.104)
aufgenommen.196
Das Parlament folgte damit letztlich einer Initiative der Finanzdelegation und zwei
Mitberichten der Finanzkommissionen (FK). Zuvor hatte die Finanzdelegation die einzelnen
Sondierungs- und Vorbereitungsarbeiten zur NEAT überwacht. Angesichts der
milliardenschweren Investitionen und einer Verwirklichungsdauer von über zwanzig Jahren
fand das Parlament die Schaffung einer speziellen Delegation aus Mitgliedern der
Kontrollkommissionen (Finanzkommission und Geschäftsprüfungskommission) sowie der
zuständigen Legislativkommission (Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen) beider
Räte (Nationalrat und Ständerat) mehr als gerechtfertigt. In guter Erinnerung waren die
negativen Erfahrungen mit Kostenüberschreitungen bei früheren grossen
Tunnelbauvorhaben. Im Dezember 1998 nahm die NAD ihre umfangreiche Tätigkeit auf.
Seither ist es ihr oberstes Ziel, frühzeitig und sachlich auf risikoreiche Entwicklungen und
Abweichungen hinzuweisen. Ihre Hauptaufgabe liegt darin, die Verwirklichung der NEAT in
Bezug auf die Einhaltung der bestellten Leistungen, der Termine, der Finanzen (Kosten und
Kredite) sowie der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen aus der
politischen Warte der parlamentarischen Oberaufsicht zu überwachen und laufend zu
begleiten. Gegenüber den Beaufsichtigten – dem Bundesrat, den zuständigen
Verwaltungsstellen und den mit der Umsetzung betrauten Erstellergesellschaften AlpTransit
Gotthard AG (ATG) und BLS Alptransit AG (BLS AT) – interveniert sie mittels Empfehlungen
wie Anregungen und Beanstandungen. Die NAD trägt somit dazu bei, die politischen
Diskussionen auf der Sachebene zu halten und macht die NEAT Projekte damit ein Stück
unabhängiger von parteipolitischen Machtspielen.
Ein weiteres effektives Mittel zur Vertrauensbildung und zur Schaffung einer Plattform für
den Dialog zwischen Projektleitung und Stakeholdern wurde durch das Eidgenössische
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eingerichtet. Das
UVEK hat im Zuge der Realisation der NEAT-Projekte ein umfassendes Controlling-
Instrument entwickelt: die Weisung über die Projektsteuerung, Projektaufsicht und
Berichterstattung im Rahmen des Gesamtvorhabens AlpTransit – NEAT-Controlling-Weisung
196
Vergleiche hierzu und im Folgenden die Internetseiten des Schweizer Parlaments unter http://www.parlament.ch/d/mm/2002/Seiten/mm_2002-11-07_000_01.aspx vom 28.08.2009
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
77
(NCW). Dieses Instrument dient den Behörden zum Einen als Frühwarnsystem und stellt
zum Anderen die Transparenz im Projektmanagement sicher. Die NCW regelt sämtliche
Schnittstellenprozesse zwischen dem BAV als Aufsichts-, Finanzierungs- und
Genehmigungsbehörde und den Erstellerorganisationen.
Im Sinne der Partizipation hat die NCW dahingehend Auswirkungen, dass sie durch die
Festlegung bestimmter Gremien Foren für die Mitwirkung bei der Planung schafft. So dient
beispielsweise das Gremium ‚Behördendelegation„ der Behandlung kantonsspezifischer
Probleme. Die Kantone sind darin durch die zuständigen Regierungsmitglieder und die
verantwortlichen Leiter der betroffenen Verwaltungsstellen oder Ämter vertreten.
Die AlpTransit Gotthard AG hat ihrerseits die Vorgaben aus der NCW dahingehend
umgesetzt, dass in der Folge ein eigenes Managementhandbuch entwickelt wurde. Hierin
wird auf die Stakeholder insbesondere im Kapitel Kommunikation eingegangen, wobei
Stakeholder als ‚Interessenspartner„ bezeichnet werden (vgl. Abb. 38).
Abb. 38: Interessenspartner der AlpTransit Gotthard AG197
197
Quelle: AlpTransit Gotthard AG
Politiker und
Behörden
Projektbeteiligte
Fachwelt
Partner-
organisationen
Verbände und
Organisationen
MedienAlpTransit
Gotthard AG
Interessierte /
Private
Unmittelbar
Beteiligte
Experten
Personen in
Fachausbildung
Fachorganisationen
Fachverbände
Hochschulen Mutterhaus SBB
BLS AlpTransit AG
Umweltschutzverbände
Arbeitnehmerorganisationen
Arbeitssicherheitsorganisationen
Arbeitgeberverbände
Auftragnehmer:
Experten, Planer,
örtliche Bauleitung,
Unternehmer,
Lieferanten und ihre
Mitarbeitenden
Mitarbeitende der ATG
Allgemein
Interessierte
Bahnbegeisterte
Tunnelfans
Regionalmedien der
beteiligten Gebiete
Nationale Medien
Internationale Medien
Fachmedien
Periodisch erscheinende
Publikationen
Gemeindebehörden der
beteiligten Gemeinden in
allen Regionen
Kantonsbehörden der
beteiligten Kantone
Kantonsregierungen der
beteiligten Kantone
Politiker aus der ganzen
Schweiz
Bundesämter
Bundesrat
Anstösser (Landeigentümer,
direkte Anwohner, Nachbarn)
Lokales Gewerbe,
Gewerbeverbände,
Tourismusorganisationen
Bewohner der Gemeinden mit
ATG Baustellen
Einwohner der Regionen
Bürgerinnen und Bürger der
Schweiz
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
78
4.2.4 HSL Süd
Abb. 39: Lageplan der HSL Süd
Zahlen und Fakten
Land Niederlande
Bauart Neubaustrecke sowie Ausbau der existierenden
Strecke und Anpassung der betroffenen Autobahnen
Verkehrsträger Schiene
Bestimmung Anbindung der Niederlande an das europäische
Hochgeschwindigkeitsnetz
Länge 125km
Entwurfsgeschwindigkeit 300km/h
Kapazität Ab 2010: 7Mio internationale und 17Mio nationale
Passagiere pro Jahr
Finanzierung Public-Private-Partnership
Status Fertig gestellt. Betrieb ab 2009
Zeitplan
1994 Fertigstellung geplant für Anfang 2005
1997 Fertigstellung geplant für Herbst 2005
2002 Fertigstellung geplant für Herbst 2007
2007 Fertigstellung geplant für Oktober 2008
Kostenplanung
1996 3„413 Mio € (geplante Kosten zum Startzeitpunkt)
2008 5„282 Mio € (tatsächliche Kosten)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
79
Die HSL Zuid (Hogesnelheidslijn-Zuid / Hochgeschwindigkeitslinie Süd) ist eine Eisenbahn-
Hochgeschwindigkeitsstrecke von Amsterdam bis zur niederländisch-belgischen Grenze.
Das Ziel des Projekts ist es, die Niederlande an das europäische Eisenbahn-
Hochgeschwindigkeitsnetz anzubinden und dadurch eine Verlagerung des
Personenverkehrs von der Luftfahrt auf die Schiene zu bewirken.
Erste Konzepte für eine Hochgeschwindigkeitstrecke auf dieser Achse wurden bereits seit
1973 durch eine Arbeitsgruppe der betroffenen Ministerien entwickelt. Der Abschlussbericht
der Arbeitsgruppe wurde 1977 vorgelegt. Hiernach passierte lange Zeit nahezu nichts mehr
in Sachen Projektentwicklung und -planung. Im Jahr 1987 wurde durch die niederländische
Regierung der formale Raumplanungsprozess gestartet, welcher bis 1996 andauerte. Nach
zahlreichen Planungsänderungen wurde die Planerische Kernentscheidung (PKB) im Jahr
1997 vom Parlament abgesegnet, wodurch die HSL Süd rechtlichen Status erlangte. Im Jahr
1999 wurde die Linienführung vom Parlament abgesegnet. Die Bauarbeiten begannen im
März 2000.
Das niederländische Transportministerium nimmt bei der HSL Süd die Rolle des Bauherrn
wahr. In seiner Funktion als persönlicher Verantwortlicher berichtet der Minister mittels
halbjährlicher Reports der zweiten Kammer des Parlaments. Für die Übernahme der
Projektleitungsfunktionen wurde zunächst eine relativ autonom agierende spezielle
‚Projektorganisation HSL Süd„ im Verantwortungsbereich der Generaldirektion
Passagiertransport eingerichtet. Später wurde diese Funktion an eine leitende Dienststelle
der Generaldirektion ‚Rijkswaterstaat„ übergeben. Als Grund für die Verschiebung der
Kompetenzen wurde die Verlagerung der Schwerpunkte im Verlauf der Projektphasen
angegeben.
Dem Stakeholder Management wurde im Projekt grosser Stellenwert beigemessen. Dennoch
hat die praktische Anwendung einige Hürden überwinden müssen. So wurden nicht gleich zu
Beginn des Projektes die Interessen der einzelnen Stakeholder (vgl. Abb. 40) evaluiert, um
die Kommunikation strategisch darauf ausrichten zu können. Das hatte im Verlauf des
Projektes teilweise langwierige Diskussionen zur Folge, welche gemäss Ansicht der
Projektleitung vermieden hätten werden können, wenn zuvor eine Stakeholderanalyse
durchgeführt worden wäre.
Als problematisch hat sich ausserdem erwiesen, dass das Stakeholder Management
dezentral nach Planungs- / Vertragsabschnitten organisiert wurden, wobei ein Stakeholder
Manager jeweils einem Vertragsteam zugeordnet gewesen ist. Für den Umgang mit
Stakeholdern gab es keine generellen Empfehlungen oder Handlungsanweisungen. Dadurch
kam es zu Missverständnissen zwischen den einzelnen Stakeholder Managern. Im
Nachhinein betrachtet hätte die Projektleitung gemäss eigener Aussage das Stakeholder
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
80
Management zentralisiert gesteuert, wobei die Verantwortung für die Kommunikation
weiterhin vor Ort angesiedelt worden wäre.
Trotz solcher struktureller Probleme haben Stakeholder zu keinem Zeitpunkt eine grosse
Gefahr für das Projekt dargestellt. Die wichtigsten Issues seitens der Stakeholder bezogen
sich auf die nicht sehr transparente Kommunikation (von Seiten der Politik vorgetragen)
sowie auf die Art der Verwendung von Steuergeldern vor dem Hintergrund falscher
Annahmen bezüglich Reisezeitverkürzung und Passagierzahlen (von Seiten der
Bevölkerung). Ein Einfluss der Stakeholder auf die Dauer der Prozesse war in dieser
Fallstudie nicht nachweisbar.
Abb. 40: Stakeholder der HSL Süd198
198
Markt-
umfeld
Direktes
Umfeld
Soziales
Umfeld
HSL Süd
Behörden-
umfeld
Politisches
Umfeld
Medien
Bürgerinitiativen
Einzelpersonen
Anwohner
Unternehmen
Finanzministerium
Transportministerium
Bauunternehmen
Rollmaterial-
produzenten
Infrastrukturprovider
Eisenbahnverkehrs-
unternehmen
Schutz- und
Rettungsorganisationen
Gemeinden
Provinzen
Polderausschüsse
Repräsentantenhaus
Rechnungshof
Minister
Senat
Kabinett
Belgien
Frankreich
EU
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
81
4.2.5 Autobahnbrücke Lezíria
Abb. 41: Lageplan der Autobahnbrücke Lezíria
Zahlen und Fakten
Land Portugal
Bauart Neubaustrecke, Brücke über den Fluss Tagus
Verkehrsträger Strasse
Bestimmung Entlastung
Länge 11.9km
Kapazität Sechsspurig (drei Spuren je Fahrtrichtung)
Finanzierung Internationale Kredite, Bankdarlehen, Mittel aus dem
Staatshaushalt, Mittel der europäischen
Investmentbank, Eigenmittel des Konzessionärs
Status in Betrieb
Zeitplan
2003 Planung
2003-2004 Ausschreibung und Vergabe
2004-2005 Umweltverträglichkeitsprüfung, Landerwerb
2005-2007 Bau
Juli 2007 Eröffnung
Kostenplanung
2007 243 Mio € (tatsächliche Kosten)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
82
Die Autobahnbrücke Lezíria ist Teil eines grösseren Projektes, welches den Bau der
Autobahnen A10 und A13 beinhaltet. Das Gesamtprojekt dient dazu, die Hauptachse A1 und
damit die Metropolregion Lissabon zu entlasten. Das Teilstück dieser Fallstudie besteht aus
einer Brücke über den Fluss Tagus sowie den an den Enden anschliessenden Viadukten.
Die Rolle des Bauherrn wurde vom portugiesischen Autobahnbetreiber ‚Brisa - Auto-estradas
de Portugal S.A.„ wahrgenommen. Dieser hat seinerzeit die Projektleitungsfunktionen an
seine Tochtergesellschaft Brisa Engenharia e Gestão (BEG) übertragen. Brisa ist
spezialisiert auf den Bau und Betrieb von mautpflichtigen Strassen und zählt sich zu den
weltweit grössten Betreibern solcher Infrastrukturen. BEG als Tochtergesellschaft von Brisa
ist spezialisiert auf das Projektmanagement und beschränkt die Kompetenzen nicht nur auf
den Strassenbau sondern ist auch in Projekten anderer Verkehrsinfrastrukturen tätig.
Innerhalb des Projektteams für den Bau der Autobahnbrücke Lezíria gab es designierte
Mitarbeiter für das Management der Beziehungen zu den Stakeholdern. Diese Mitarbeiter
folgten den klaren Vorgaben und Richtlinien der Muttergesellschaft Brisa. Brisa versteht
Stakeholder Management als festen Bestandteil der Unternehmenspolitik im Rahmen der
unternehmerischen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft (Stichwort: Corporate Social
Responsibility / CSR). So haben die Anweisungen für den Umgang mit Stakeholdern einen
festen Platz im öffentlich einsehbaren Unternehmenskodex („Code of Ethics“). Zu den
Grundsätzen der Kommunikation in diesem Kodex zählen Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit
und Verständlichkeit. Im Sinne der Transparenz veröffentlicht Brisa jährlich einen
Nachhaltigkeitsbericht, worin auch sämtliche Stakeholder (vgl. Abb. 42) des Unternehmens
mit ihren Issues und Brisas Antworten darauf wiedergegeben sind. Brisa bedient sich hierbei
wissenschaftlicher Hilfsmittel wie der systematischen Stakeholder Analyse und dem
Stakeholder Mapping.
Einer der grössten Issues, mit dem BEG während der Planung konfrontiert wurde, waren die
stetig steigenden Anforderungen an den Umweltschutz. Da die Brücke ein landwirtschaftlich
wertvolles Gebiet durchquert, durfte das anfallende Oberflächenwasser nicht auf dem
üblichen Weg mittels Vorfluter abgeführt werden. In enger Zusammenarbeit mit den
Umweltschutzverbänden wurde für die Brücke ein eigenes System zur Abwasserentsorgung
entwickelt, wozu auch diverse Pumpstationen gehören, welche im Betrieb der Autobahn
permanent überwacht werden.
Generell kann bei dieser Fallstudie gesagt werden, dass Stakeholder keinen nennenswerten
negativen Einfluss auf die Projektziele ausgeübt haben. Ein wichtiger Erfolgsfaktor scheint
hierbei die regelmässige und konsequente Schulung der Mitarbeiter und auch der
Auftragnehmer gewesen zu sein. Sämtliche am Projekt beteiligten Individuen und
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
83
Organisationen wurden entsprechend dem Unternehmensleitbild für den Umgang mit
Stakeholdern sensibilisiert.
Abb. 42: Stakeholder von Brisa199
199
Gemeinden
Konzessions-
geber
Arbeitnehmer
Medien
Andere
Infrastruktur-
betreiber
Kunden
Konsumenten-
anwälte
Anteilseigner /
Kapitalgeber
Brisa
Auto-estradas de
Portugal
Lieferanten
Umweltschutz-
organisationen
Bürgerinitiativen
Wissenschaft
& Forschung
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
84
4.2.6 Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsstrecke Lissabon – Porto
Abb. 43: Lageplan der Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsstrecke Lissabon – Porto
Zahlen und Fakten
Land Portugal
Bauart Neubaustrecke
Verkehrsträger Schiene (Hochgeschwindigkeit)
Bestimmung Schnellere Verbindung zwischen Metropolregionen,
dadurch Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene
und Entlastung der Umwelt
Länge 305km
Entwurfsgeschwindigkeit 300km/h
Finanzierung PPP, wobei rund 55% aus dem Staatshaushalt und
aus EU-Mitteln stammen. Die restlichen 45% werden
mit Erträgen aus dem Projekt gedeckt.
Status Ausschreibung und Vergabe
Zeitplan
1999 Einrichtung einer Arbeitsgruppe
2003 Machbarkeitsstudien abgeschlossen
2008 Abschluss der UVP
Ca. 2013 Abschluss der Bauarbeiten
Ca. 2015 Inbetriebnahme
Kostenplanung
2005 4„700 Mio € (erwartete Kosten)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
85
Die Hochgeschwindigkeitsstrecke von Lissabon nach Porto ist Teil eines umfassenden
Hochgeschwindigkeitsnetzes, welches die iberischen Metropolregionen Madrid, Porto und
Lissabon stärker miteinander verknüpfen soll. Die Neubaustrecke bleibt dem
Personentransport vorbehalten und wird so die alten Bestandstrecken entlasten, auf welchen
dann wiederum der Pendlerverkehr ausgebaut werden soll. Die übergeordneten Ziele sind
zum Einen die deutliche Verkürzung der Reisezeiten (bis zu 60%) und zum Anderen die
Verlagerung des Personenverkehrs von der Strasse und aus der Luft auf die Schiene.
Insbesondere der zweite Aspekt wird strategisch dahingehend ausgenutzt, um das Projekt
als besonders umweltfreundlich zu vermarkten.
Für die Durchführung der Planungs- und Projektleitungsfunktionen wurde im Jahr 2000 die
Aktiengesellschaft Rede Ferroviária de Alta Velocidade, S.A (RAVE) gegründet, welche sich
zu 60% im Besitz der Portugiesischen Regierung und zu 40% im Besitz des nationalen
Eisenbahninfrastrukturbetreibers REFER befindet.
Das Projekt ist eine der jüngeren Fallstudien im Forschungsprojekt NETLIPSE und
dementsprechend noch am wenigsten weit vorangeschritten. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die
Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen und die Phase von Ausschreibung und
Vergabe hat begonnen. Dennoch lassen sich anhand dieser Fallstudie einige Beispiele für
gute Ansätze im Stakeholder Management in der Praxis finden. So wurde bereits zu einem
sehr frühen Zeitpunkt eine gründliche Stakeholder Analyse durchgeführt, wobei die
identifizierten Stakeholder in acht Gruppen unterteilt wurden (vgl. Abb. 44).
Trotz dass das Stakeholder Management sehr früh und systematisch angegangen worden
ist, hat es zunächst nur informellen Charakter genossen. Erst mit fortschreitender Planung
wurden die Kompetenzen hierfür zentralisiert und institutionalisiert. Nichtsdestotrotz hat die
Berücksichtigung der öffentlichen Interessen von Anfang an eine grosse Rolle gespielt.
Diese Berücksichtigung zielt auf eine aktive Einbindung der Stakeholder in den
Planungsprozess ab und soll einen konstruktiven Dialog ermöglichen. Offene, ehrliche und
transparente Kommunikation wird hierbei von der Projektleitung als Schlüsselerfolgsfaktor
angesehen. Zur Kommunikationsstrategie in diesem Sinne gehört auch, die Informationen für
die jeweiligen Stakeholder verständlich aufzuarbeiten und diese zum gegebenen Zeitpunkt
nur mit solchen Informationen zu versorgen, die zur Entscheidungsfindung notwendig sind.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
86
Abb. 44: Stakeholder von RAVE
RAVE betrachtet Stakeholder Management als einen dynamischen Ansatz, bei dem die
Entwicklung der Issues und die Einstellung der Stakeholder zum Projekt permanent zu
beobachten und gegebenenfalls neu zu bewerten sind. Durch diese Strategie konnte RAVE
im Laufe des Projektes auch feststellen, dass einige Stakeholder (z.B.
Umweltschutzorganisationen) über nützliches Wissen für das Projekt verfügen. Für die
zukünftige Ausrichtung ist es geplant, systematischer Nutzen für das Projekt aus dem
Wissen und der Erfahrung der Stakeholder zu generieren.
In Hinblick auf die Auswirkungen von Stakeholder Interventionen auf die Projektziele lässt
sich zu diesem Zeitpunkt lediglich feststellen, dass die ambitionierten Terminziele bislang
eingehalten werden konnten. Zur Entwicklung der Kosten konnten zum Zeitpunkt der
Datenerhebung keine verbindlichen Aussagen gemacht werden.
Politik
Gesellschaft /
Öffentlichkeit
Tourismus
Kultur und
Umwelt
Finanzen
Wissenschaft
RAVE
Rede Ferroviária
de Alta Velocidade,
S.A.
Industrie /
Gewerbe
Transport
Nationale
Tourismusverbände
Regionale / kommunale
Tourismusverbände Nationale Behörden
Umweltschutz-
organisationen
Nationale Banken
Europäische Banken
Sonstige Institutionen
Universitäten
Forschungs-
einrichtungen
Nationale
Unternehmerverbände
Regionale
Unternehmerverbände
Spanische
Unternehmerverbände
Bauunternehmen und
deren Gewerkschaften
Rollmaterialhersteller
Nationale Behörden
Spanische Behörden
Europäische Behörden
Regionale Behörden
(Portugal)
Regionale Behörden
(Spanien)
Kunden
Personentransport
Kunden Gütertransport
Konsumentenschutz-
organisationen
Medien
Meinungsbildner Eisenbahntransport
Strassentransport
Lufttransport
Wassertransport
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
87
4.2.7 Lötschberg Basistunnel
Abb. 45: Lageplan des Lötschberg Basistunnels
Zahlen und Fakten
Land Schweiz
Bauart Neubaustrecke, Tunnel mit Zulaufstrecken
Verkehrsträger Schiene
Bestimmung Personen- und Güterverkehr, Verlagerung des
alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf
die Schiene
Länge 34.6km (nur Tunnel, zwei Einspurröhren)
Kapazität Zu Beginn 110 Züge pro Tag; im Vollausbau 296 Züge
pro Tag
Finanzierung Spezialfonds, zusammengesetzt mit Mitteln aus der
Mineralölsteuer, der Mehrwertsteuer sowie der
leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
Status In Betrieb
Zeitplan
1993 Beschluss über den Bau
1999 Baubeginn
2005 Tunnelausbruch abgeschlossen, Beginn des Ausbaus
2007 Inbetriebnahme
Kostenplanung
1999 CHF 3„410 Mio (ca. 2„248 Mio €)
Ende 2008 CHF 4„247 Mio (ca. 2„800 Mio €)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
88
Der Lötschberg Basistunnel ist Bestandteil einer von zwei alpenquerenden
Eisenbahnstrecken aus dem Gesamtvorhaben ‚AlpTransit„ bzw. NEAT (Neue Eisenbahn-
Alpentransversale). Der Lötschberg Basistunnel besteht aus zwei Einspurröhren, wobei zum
aktuellen Zeitpunkt eine der beiden Röhren noch nicht vollständig ausgebrochen ist und nur
zur Hälfte ausgerüstet und genutzt wird. Der Tunnel erstreckt sich auf einer Länge von knapp
35km von Frutigen im Kanton Bern (Nordportal) bis Raron im Kanton Wallis (Südportal). Das
zweite grosse Projekt aus dem Gesamtvorhaben AlpTransit ist der Gotthard Basistunnel,
welcher im Rahmen dieser Arbeit als eigene Fallstudie abgehandelt wird.
Die generelle Planung für eine alpenquerende Flachbahn begann bereits in den 1960er
Jahren, wobei die Untersuchungen darauf abzielten, eine einzige Achse für die gesamte
Schweiz zu realisieren. Zwischen 1963 und 1983 gab es bereits Zwischenbeschlüsse und
ein Streit über grossräumige Lage der Strecke entbrannte zwischen den Regionen. In den
1980er Jahren wurde auf politischer Ebene anerkannt, dass nur eine Achse im Falle eines
Volksentscheides nicht mehrheitsfähig gewesen wäre.
Die Planung für das Gesamtvorhaben begann auf Bundesebene im Jahr 1986, wobei zu
diesem Zeitpunkt lediglich die Absichtserklärung für den Bau einer Alpentransversale
bestand und die geografische Lage derselben noch Bestandteil von Diskussionen war. Ein
erster Höhepunkt der Planung auf Bundesebene wurde 1990 erreicht, als der Bundesrat dem
Parlament die Botschaft zur NEAT vorlegte, welche jeweils einen Basistunnel am
Gotthardmassiv und einen am Lötschberg vorsah. Die Linienführung geht zu diesem
Zeitpunkt noch nicht über den Massstab Trassenkorridor hinaus. Weitere zwei Jahr später –
nach intensiven Diskussionen im Parlament – bekommt zum ersten Mal auch das Volk ein
Mitspracherecht.
Zur Projektierung des Lötschberg Basistunnels kam es weniger aus technischen
Überlegungen oder aus einer unmittelbaren Bedarfsfeststellung. Vielmehr standen dabei
politische Überlegungen im Zusammenhang mit der in der Schweiz möglichen direkten
Demokratie200 im Vordergrund. Es gab Befürchtungen, dass der Bau einer einzigen Achse
am Gotthard keine Mehrheit im Volk gefunden hätte.
Für die Übernahme der Erstellerfunktionen wurde 1993 als Tochtergesellschaft der grössten
privaten Bahngesellschaft der Schweiz – BLS AG – die BLS Alptransit AG mit Sitz in Thun
gegründet. Die Gesellschaft war gegenüber dem Bund verantwortlich für die Einhaltung der
Termine und Budgets. Mit der Inbetriebnahme des Tunnels und nach Abwicklung der
Restgeschäfte wurden die Infrastrukturen der BLS Alptransit AG gemeinsam mit den
Infrastrukturen der BLS AG in die neue BLS Netz AG überführt.
200
siehe hierzu die Erläuterungen in der Fallstudie zum Gotthard Basistunnel in Kapitel 4.2.3
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
89
Die generellen Rahmenbedingungen der Planung entsprechen denjenigen der Fallstudie
Gotthard Basistunnel. So wird auch das Management der politischen Stakeholder (Stichwort:
NEAT-Aufsichtsdelegation) und der Umweltschutzverbände analog gehandhabt (vgl. Kapitel
4.2.3). Ebenso zeigt die Identifizierung der relevanten Stakeholder einige Gemeinsamkeiten
mit der Schwestergesellschaft AlpTransit Gotthard AG (vgl. Abb. 46).
Abb. 46: Stakeholder der BLS AlpTransit AG
Wesentliche Unterschiede im Vergleich zur Schwesterorganisation AlpTransit Gotthard AG
zeigen sich bei der Herangehensweise in Bezug auf die Ansprüche aus den Gemeinden
sowie aus der Bevölkerung. Während bei der Planung des Gotthard Basistunnels den
öffentlichen Anliegen zunächst offensichtlich nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt worden
ist, wurde beim Lötschberg Basistunnel von Anfang an ein anderer Ansatz verfolgt.
Am Beispiel des Lötschberg Basistunnels zeigt sich, dass Konflikte mit Stakeholdern aus
dem sozialen Umfeld eines Projektes durch eine frühe und umfassende Kommunikation
vermieden werden konnten. Das wichtigste Hilfsmittel hierfür scheinen Begleitkommissionen
gewesen zu sein, in welchen Vertreter der Erstellerorganisation und Anspruchsgruppen
bilaterale Verhandlungen führen konnten. Der Erfolg solcher Begleitkommissionen hängt
wiederum stark von den Entscheidungskompetenzen der Mitglieder ab. Dies gilt sowohl für
Politik und
Behörden
Projektbeteiligte
Fachwelt
Partner-
organisationen
Verbände und
Organisationen
MedienBLS AlpTransit AGInteressierte /
Private
Unmittelbar
Involvierte
Experten
Personen in
Fachausbildung
Fachorganisationen
Fachverbände
Mutterhaus BLS
AlpTransit Gotthard AG
Umweltschutz-
verbände
Arbeitnehmer-
organisationen
Arbeitssicherheits-
organisationen
Unternehmer,
Auftragnehmer und
ihre Mitarbeitenden
Mitarbeitende der
BLS AT
Bärenführer
Allgemein
Interessierte
Bahnbegeisterte
Tunnelfans
Regionalmedien der
beteiligten Gebiete
Nationale Medien
Fachmedien
Periodisch erscheinende
Publikationen
Gemeindebehörden der
betroffene Regionen
Kantonsbehörden der
beteiligten Kantone
Kantonsregierungen der
beteiligten Kantone
Politiker der beteiligten
Kantone
Bundesbehörden
Bundesrat
Anstösser (Landeigentümer,
direkte Anwohner, Nachbarn)
Lokales Gewerbe,
Gewerbeverbände,
Tourismusorganisationen
Bewohner der Gemeinden, in
welchen sich eine Baustelle
befindet
Einwohner der Regionen
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
90
Vertreter der Ersteller als auch für Vertreter von Stakeholderorganisationen. Ein Beispiel für
eine erfolgreiche Zusammenarbeit innerhalb einer Begleitkommission ist die „BeKo Frutigen“
der BLS Alptransit AG. Aufgrund der umfangreichen Projektanpassungen im Zuge der
Redimensionierung des Gesamtvorhabens NEAT von 1995 bis 1996 wäre auf dem
Gemeindegebiet von Frutigen nur noch eine der ursprünglich zwei geplanten Tunnelröhren
nötig gewesen, wobei bei einem mittel- bis langfristigen Vollausbau wiederum eine zweite
Röhre in offener Bauweise hätte erstellt werden müssen. Mit den erforderlichen
Kompetenzen ausgestattet, konnte der Gemeindepräsident von Frutigen mit der
Erstellerorganisation Zugeständnisse auf beiden Seiten aushandeln und somit den
Widerstand in der betroffenen Bevölkerung weitgehend eliminieren. Das grösste
Zugeständnis auf Seiten des Erstellers betrifft hierbei den gleichzeitigen Bau von zwei
Röhren auf dem Gemeindegebiet, obwohl nur eine Röhre nötig gewesen wäre. So konnte
die Gemeinde langfristig geplant eine eventuelle spätere erneute Belästigung verhindern. Ein
Indiz für die erfolgreiche Zusammenarbeit innerhalb von Begleitkommissionen ist darüber
hinaus die Tatsache, dass der Lötschberg-Basistunnel trotz 15jähriger Planungs- und
Bauzeit termingerecht in Betrieb genommen werden konnte (vgl. Abb. 47). Kein einziges der
Genehmigungsverfahren auf der Achse Lötschberg wurde durch Einsprachen von
Stakeholdern verzögert.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
91
Abb. 47: Prognostizierter Inbetriebsetzungstermin des Lötschberg-Basistunnels im Vergleich mit dem Gotthard-Basistunnel
Die Verhandlungsbereitschaft des Erstellers ging in dieser Fallstudie jedoch noch über den
offiziellen Rahmen der Begleitkommissionen hinaus. Prominentestes Beispiel hierfür ist die
Errichtung eines Tropenhauses auf dem Gebiet der Gemeinde Frutigen durch eine private
Gesellschaft mit Unterstützung der Gemeinde. Das Tropenhaus nutzt das im Tunnel
anfallende warme Bergwasser zur Wärmegewinnung. Ohne das Tropenhaus hätte der
Ersteller eine Anlage zur Kühlung des warmen Bergwassers installieren müssen. Diese
Anlage konnte entfallen und die so eingesparten Kosten konnten dank bilateraler
Verhandlungen in das Projekt Tropenhaus fliessen. Dieses Entgegenkommen des Erstellers
zeugt von Besonnenheit, Flexibilität und Weitsicht. So konnte völlig kostenneutral auf
Anliegen von Seiten der Stakeholder eingegangen werden.
Die Entwicklung der mutmasslichen Endkosten (vgl. Abb. 48) zeigt zum Ende des Projektes
eine Unterschreitung der Kostenbezugsbasis auf, wobei sich die Kostenbezugsbasis auf die
tatsächliche Bestellung des Bundes bezieht. Im Anstieg der Kostenbezugsbasis sind jedoch
auch die Mehrkosten für den gleichzeitigen Bau von zwei Tunnelröhren in der Gemeinde
Frutigen enthalten. In diesem Fall hat die zuständige Behörde die Zweckmässigkeit der
2004
2006
2008
2010
2012
2014
2016
2018
2020
Inb
etr
ieb
setz
un
gste
rmin
Berichtsjahr
Prognostizierter Inbetriebsetzungstermin Lötschberg vs. Gotthard
Gotthard
Lötschberg
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
92
Kompromisslösung anerkannt: „…dort haben wir zusammen mit den Regionsvertretern
gesagt, es sei ja wahnsinnig das ganz Tal aufzureissen und zu bauen und die ganze
Infrastruktur aufzustellen, um dann nach 15 Jahren die ganze Übung noch einmal zu
machen. Darum hat der Bund noch einmal Geld gegeben, damit wir zwei
Tagbautunnelröhren bauen konnten.“201
Abb. 48: Entwicklung der mutmasslichen Endkosten der Achse Lötschberg
201
Interview vom 20. April 2005 mit Peter Teuscher, dem damaligen Projektleiter der Achse Lötschberg
2500.00
2700.00
2900.00
3100.00
3300.00
3500.00
3700.00
3900.00
4100.00
4300.00
4500.00
Mio
CH
F
Berichtsjahr
Mutmassliche Endkosten der Achse Lötschberg (Preisbasis 1998)
Mutmassliche Endkosten
AKB (NTI98)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
93
4.2.8 Maaswerken
Abb. 49: Lageplan des Projekts Maaswerken
Zahlen und Fakten
Land Niederlande
Bauart Neu- und Ausbau
Verkehrsträger Wasserweg
Bestimmung Hochwasserschutz, verbesserte Navigierbarkeit,
Umweltschutzmassnahmen
Länge 222km betroffene Flusslänge, 40km Deichlänge in der
ersten Phase, später weitere 50km, 80Mio Tonnen
Aushub
Kapazität Kapazitätserhöhung der Schleusen und Freigabe für
grössere Binnenschiffe soll eine Verlagerung des
Güterverkehrs von der Strasse auf den Wasserweg
bewirken
Finanzierung Mix aus privater und öffentlicher Finanzierung sowie
Erträge aus dem Verkauf von Aushubmaterial
Status Teilweise in Betrieb
Zeitplan
1997 ‚Deltaplan„ mit dem Konzept für Hochwasserschutz
2001 Fertigstellung geplant für 2017
Fertigstellung 2015 (Zandmaas); 2014 (Maasroute); 2022
(Grensmaas)
Kostenplanung
2007 1„211 Mio € (geplante Kosten)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
94
Das Projekt Maaswerken ist die Lösung für mehrere verschiedenartige Probleme in der
Provinz Limburg und den angrenzenden Provinzen. Die Ausgangslage in den frühen 1990er
Jahren war davon bestimmt, dass sich in der Region der Widerstand gegen den gross
angelegten Abbau von Bodenmaterial für die niederländische Bauindustrie mehrte. Die
Provinz Limburg ist der Hauptlieferant für Bodenmaterial in den Niederlanden und ist mit
einer stetig steigenden Nachfrage konfrontiert. Hinzu kamen die zwei grossen
Überschwemmungen von 1993 und 1995, welche glücklicherweise keine menschlichen
Verluste, dafür aber hohe materielle Schäden zur Folge hatten.
Der Aus- und Umbau der Maas ist die Reaktion hierauf und generiert als umfassendes
Projekt weitere Mehrwerte für die Region und für die Niederlade. So kann zum Beispiel durch
die Verbreiterung des Flussbettes wertvoller Flusskies gewonnen werden, welcher den
niederländischen Bedarf in den nächsten Jahrzehnten decken wird. Im gleichen Zuge wird
der Hochwasserschutz wesentlich verbessert. Die Verbreiterung des Flusslaufs bewirkt
zugleich eine Renaturierung der Uferzonen und schafft neue Lebensräume für Fauna und
Flora, welche in der Folge zu Naturschutzgebieten erklärt werden. Ausserdem wird hierdurch
die Navigierbarkeit für die Binnenschiffahrt begünstigt. Um darüber hinaus die Kapazität
(Anzahl und Grösse der Schiffe) zu erhöhen, werden zahlreiche Schleusen neu oder
umgebaut und Brücken für eine Vergrösserung der Durchfahrtshöhe angehoben.
Erste Pläne für den Ausbau der Maas existierten bereits vor den Überschwemmungen der
1990er Jahre. Die Überschwemmungen haben das Projekt jedoch in das Zentrum des
öffentlichen Interesses gerückt und somit den Druck auf die Projektleitung erhöht. Hinzu
kommt, dass das Vertrauen der Bevölkerung im Vorfeld schweren Schaden erlitten hatte, da
ein Pilotprojekt zum Ausbaggern und zum Versorgen des Materials in einen nahegelegenen
See ohne die erforderlichen Genehmigungen durchgeführt worden ist. Die Projektleitung hat
auf diesen Druck dahingehend reagiert, dass dem Management der Beziehungen zu
Stakeholdern grösstmöglicher Stellenwert beigemessen wird.
Der Einzugsbereich für unmittelbar betroffene Stakeholder ist im Vergleich mit anderen
Verkehrsinfrastrukturprojekten mit ähnlicher geographischer Ausdehnung wesentlich
grösser. Dieser Umstand hat seinen Ursprung darin, dass der Flusslauf der Maas direkten
Einfluss auf die Höhe des Grundwassers in der weiteren Region und über die
niederländisch-belgische Grenze hinaus hat. Um die Anzahl und die Vielfältigkeit der
Ansprüche beherrschen zu können, gibt es innerhalb der Projektorganisation mehrere
Stellen für Stakeholder Manager, welche jeweils die Verantwortung für einen
Projektabschnitt tragen. Darüber hinaus gibt es einen eigenen Manager für die Belange der
belgischen Bevölkerung, da sich im Verlauf des Projektes gezeigt hat, dass die kulturellen
Unterschiede eine wesentlich grössere Rolle spielen, als dies zunächst angenommen wurde.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
95
Das Projekt ist bei der Planung direkt abhängig von den Provinzen, Gemeinden und
Polderausschüssen im Planungsgebiet, da die jeweiligen Pläne von deren Behörden
genehmigt werden müssen. Die Projektleitung verfolgt dementsprechend einen offenen und
vorausschauenden Kommunikationsansatz. Hierzu gehört auch, dass mit den Stakeholdern
sehr früh die technischen und finanziellen Rahmenbedingungen besprochen worden sind.
Auf Seiten der Stakeholder wurde insbesondere ein Verständnis für die Budgetgrenzen
erzeugt. Innerhalb dieser Grenzen zeigt sich die Projektleitung jedoch offen für die
Berücksichtigung örtlicher Belange. In regelmässigen Sitzungen zwischen der Projektleitung
und den Provinzen bzw. Gemeinden wird im intensiven Dialog versucht ‚Win-Win-
Situationen„ für alle Beteiligten zu finden. In einem konkreten Beispiel übernahm die
betroffene Gemeinde das Risiko für die Ausführung einer von ihr bevorzugten Lösung.
Abb. 50: Stakeholder des Projekts Maaswerken
Individuen
Unternehmer
Ministerien /
Behörden
Gemeinden
Provinzen
MedienMaaswerkenNutzer
Polder-
ausschüsse
Transport-
ministerium
Rijkswaterstaat
Limburg
42 Gemeinden
Limburg
Noord Brabant
Gelderland
Unternehmer,
Auftragnehmer und
ihre Mitarbeitenden
Subunternehmer
Fischerei
Binnen-
schifffahrt
Lokale, regionale,
nationale Zeitungen
Radio
Fernsehen
Diverse
Polderausschüsse
im Planungsgebiet
Landeigentümer
Hausbesitzer
Landwirte
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
96
4.2.9 Autobahn A2
Abb. 51: Lageplan der Autobahn A2
Zahlen und Fakten
Land Polen
Bauart Neubaustrecke
Verkehrsträger Strasse
Bestimmung Ausbau des nationalen Autobahnnetzes; Anbindung
an das europäische Autobahnnetz
Länge 150 km (Teilstück von Nowy Tomyśl bis Konin)
Finanzierung Public Private Partnership
Status in Betrieb
Zeitplan
1997 Erteilung der Konzession zum Bau
2004 Fertigstellung
Kostenplanung
2004 638 Mio € (tatsächliche Kosten für das Teilstück)
Ein polnisches Autobahnnetz ist – wenn man den Terminus „Netz“ wörtlich nehmen will – bis
heute nicht vorhanden. Auf einer Staatsfläche von 312„678 km2 und bei einer Einwohnerzahl
von gut 38 Mio. wird die Gesamtlänge der polnischen Autobahnen derzeit auf 762 km
beziffert202, wobei die wichtigsten Achsen bislang nicht miteinander verbunden sind, weshalb
sich nur schwerlich von einem Netz sprechen lässt. Hinzu kommen Schnellstrassen auf einer
Länge von 357.3 km (zum Vergleich: Deutschland verfügt auf einer Staatsfläche von 357„104
202
Generaldirektor für Nationalstrassen und Autobahnen (GDDKiA)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
97
km2 und bei einer Einwohnerzahl von gut 82 Mio. über rund 12„600 km Autobahnen und rund
40„700 km Bundesstrassen203).
Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass derzeit in Polen ein erheblicher Bedarf an
Neu- und Ausbau von Autobahnen besteht. Diese Fallstudie setzt sich mit einem Teilstück
der Autobahn A2 zwischen den Städten Nowy Tomyśl und Konin auseinander. Die A2 soll
dereinst Polen ungefähr in seiner geografischen Mitte von West nach Ost durchqueren und
hierbei an Warschau vorbei führen.
Die Planung des polnischen Autobahnnetzes liegt in der Verantwortung des
Transportministeriums, welches hierbei durch die Generaldirektion für Nationalstrassen und
Autobahnen (GDDKiA) vertreten wird. Die Konzession für den Bau und den Betrieb des hier
untersuchten mautpflichtigen Teilstücks der A2 wurde 1994 an das Konsortium Autostrada
Wielpolska SA (AWSA) vergeben. Im Sinne eines PPP-Projektes trägt das Konsortium einen
Teil der Finanzierung und betreibt im Gegenzug die Mautstellen.
Entsprechend europäischer und polnischer Gesetzeslage sind die betroffenen lokalen
Behörden in geeigneter Weise mit in die Planung einzubeziehen, um einerseits die
Belästigungen für Bevölkerung und Umwelt während des Baus und des Betriebs in Grenzen
zu halten und um andererseits die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen mit dem Bau zu
unterstützen.
Die Fallstudie hat gezeigt, dass es von Seiten der Gemeinden und der Bevölkerung kaum
Widerstand gegen das Projekt gegeben hat. Lediglich in einem Fall hat die Planung
Schwächen in Bezug auf die Berücksichtigung der Belange der Stakeholder aufgezeigt. Etwa
100 km östlich von Konin endet die A2 bislang unmittelbar vor der Gemeinde Stryków
(dieses Teilstück ist gehört nicht zur Konzession von AWSA). Nahezu sämtlicher Verkehr,
der von der Autobahn weiter nach Osten oder aus Osten auf die Autobahn fährt, passiert nun
das Ortszentrum von Stryków. Proteste aus der betroffenen Gemeinde haben nun dazu
geführt, dass der weitere Ausbau der A2 als Umfahrung von Stryków vorgezogen wird.
Eine Systematik bezüglich der Einbindung von Stakeholdern in den Planungsprozess liess
sich bei dieser Fallstudie leider nicht erkennen. Auch sind keine weiteren Interaktionen von
Stakeholdern oder deren Einfluss auf die Prozesse bekannt.
203
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
98
4.2.10 Autobahn A4
Abb. 52: Lageplan der Autobahn A4
Zahlen und Fakten
Land Polen
Bauart Ausbau der bestehenden Infrastruktur, Einführung der
Mautpflicht
Verkehrsträger Strasse
Bestimmung Ausbau des nationalen Autobahnnetzes; Anbindung
an das europäische Autobahnnetz
Länge 61km (Teilstück von Krakau bis Katowice)
Finanzierung Public Private Partnership
Status Teilweise in Betrieb
Zeitplan
1980er bis 1990er Bau der ursprünglichen Strecke (mautpflichtig)
1997 Erteilung der Konzession zum Neu-/Ausbau
1997-2000 Phase 1
2000 Einführung mautpflicht
2003-2009 Phase 2a
2010-2018 Phase 2b
Kostenplanung
Phase 1 51 Mio € (tatsächliche Kosten)
Phase 2a 100 Mio € (geplante Kosten)
Phase 2b 125 Mio € (geplante Kosten)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
99
Die Autobahn A4 in Polen wird vor demselben Hintergrund und mit denselben
Rahmenbedingungen wie die Autobahn A2 gebaut (siehe Kapitel 4.2.9). Die A4 wird sich
dereinst im Süden von Polen auf einer Gesamtlänge von 670 km auf der Ost-West-Achse
etwa mit einem Abstand von 50 km parallel zu den polnisch-tschechischen und polnisch-
slowakischen Grenzen erstrecken. Die Konzession für den Bau und den Betrieb des
mautpflichtigen Teilstücks von Krakau bis Katowice wurde 1997 an die Aktiengesellschaft
Stalexport Autostrada Małopolska (SAM) vergeben.
Der Bau der A4 hat keinen nennenswerten Widerstand in den betroffenen Gemeinden
hervorgerufen. Dieser Umstand ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass die Lage der
Autobahn bereits in den 1980er Jahren vom Ministerium beschlossen worden ist. Für den
Zweck dieser Arbeit lassen sich somit keine Erkenntnisse aus dieser Fallstudie gewinnen.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
100
4.2.11 Autobahn E18, Abschnitt Muurla – Lohja
Abb. 53: Lageplan der Autobahn E18, Abschnitt Muurla – Lohja
Zahlen und Fakten
Land Finnland
Bauart Neubaustrecke
Verkehrsträger Strasse
Bestimmung Ausbau des Strassennetzes
Länge 51km (Teilstück von Muurla bis Lohja)
Kapazität Vierspurig (Zwei Spuren je Fahrtrichtung)
Finanzierung Finnisches PPP-Modell
Status In Betrieb
Zeitplan
1990 Erste Studien abgeschlossen
2002 Streckenführung festgelegt
2005 Dienstleistungsvertrag unterzeichnet
16. März 2009 Eröffnung
Kostenplanung
2005 638 Mio € (Wert des Servicevertrags)
Die Autobahn E18 ist Teil des europäischen Strassennetzwerks. Sie verbindet Finnland im
Westen über die Häfen von Turku und Naantali mit dem Rest Skandinaviens und im Osten
mit Russland, wo sie dereinst über Sankt Petersburg führen wird. An den Teilstücken der
Autobahn wird seit den 1960er Jahren gebaut. Der letzte Lückenschluss zwischen Turku und
Helsinki – das 51 km lange Teilstück von Muurla bis Lohja – ist Gegenstand dieser
Fallstudie.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
101
Als grosser Befürworter des Projekts hat sich die regionale Handelskammer erwiesen,
welche zugleich einer der grössten Nutzenträger ist (vgl. Abb. 54). Die Handelskammer hat
gemeinsam mit den Gemeindeverwaltungen das Projekt in der Region beworben, noch
bevor die politischen Entscheidungen zum Bau der Autobahn gefallen waren.
Die Verantwortung für die Planung der Autobahnen liegt in Finnland bei der
Regierungsbehörde „Tiehallinto“ (Finnish Road Administration, FINNRA), welche dem
Transportministerium unterstellt ist. Die Entwurfsplanung für den Abschnitt Muurla – Lohja
wurde im Jahr 1990 genehmigt. Bis 1996 wurde der erste Entwurf für die
Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) abgeschlossen. Die Erstellung des Entwurfs fiel
zeitlich ungünstig zusammen mit der Herausgabe der neuen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie204
der EU. Die im ersten Entwurf der UVE enthaltende Streckenführung hätte den Lebensraum
von fliegenden Eichhörnchen tangiert, welche namentlich als schützenswerte Spezies im
Anhang der FFH-Richtlinie erwähnt sind. Die UVE wurde daraufhin angepasst, jedoch auch
die überarbeitete Version stiess bei Umweltschutzorganisationen auf grossen Widerstand.
Die darauf folgenden juristischen Prozesse hatten eine Verschiebung des Projektstarts vom
Jahr 2002 auf das Jahr 2005 zur Folge. Die Streckenführung konnte letztendlich 2002
genehmigt werden. Darin enthalten waren zahlreiche Anpassungen zugunsten der bedrohten
Fauna. Es wurden jedoch auch Ausnahmegenehmigungen durch die Umweltbehörden
ausgestellt, wo sich minimale Auswirkungen auf den Lebensraum der Eichhörnchen nicht
vermeiden liessen.
Weitere Gegner des Projektes liessen sich vornehmlich auf Seiten der unmittelbaren
Anwohner und der Landbesitzer finden. FINNRA hat jeweils im engen Dialog die Erarbeitung
einer einvernehmlichen Lösung angestrebt. Nur selten wurden Klagen am obersten
Verwaltungsgericht ausgetragen.
204
FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
102
Abb. 54: Stakeholder des Projekts Autobahn E18
Auf Basis eines finnischen PPP-Modells wurde im Jahr 2005 ein Dienstleistungsvertrag mit
dem Konsortium ‚Tieyhtiö Ykköstie Oy„ abgeschlossen, welcher die Finanzierung, den Bau,
sowie Betrieb und Unterhalt der Autobahn beinhaltet. Die Risiken aus dem Stakeholder
Management blieben jedoch vollumfänglich bei der Behörde FINNRA, da die Planung
abgeschlossen war und sämtliche Genehmigungen vorlagen, bevor der Vertrag
unterzeichnet wurde. In der Phase der Bauausführung wurde der enge Dialog mit den
Stakeholdern jedoch weiter gepflegt.
Am 16. März 2009 wurde das Teilstück der E18 in Betrieb genommen. Bis auf das Thema
mit den fliegenden Eichhörnchen gab es keine weiteren Interventionen von Stakeholdern,
welche Auswirkungen auf die Terminplanung gehabt hätten. Die Projektleitung führt das auf
die intensive, vorausschauende Kommunikation mit den Anspruchstellern zurück.
Unternehmer
Ministerien /
Behörden
Lokale
Stakeholder
E18
Nutzer
Nicht-
Regierungs-
Organisationen
Transport-
ministerium
Tiehallinto
Konzessionär
Subunternehmer
Regionale
Handelskammer
Finnische
Transport und
Logistik
Vereinigung
7 Gemeinde-
verwaltungen
Landeigentümer
Forstwirtschaft
Umweltschutz-
organisationen
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
103
4.2.12 Eisenbahn-Neubaustrecke Nürnberg – Ingolstadt
Abb. 55: Lageplan der Eisenbahn-Neubaustrecke Nürnberg – Ingolstadt (bis München)
Zahlen und Fakten
Land Deutschland
Bauart Neubaustrecke
Verkehrsträger Schiene
Bestimmung Kapazitätserhöhung, Reisezeitverkürzung
Länge 89km
Finanzierung Gedeckelte Mittel aus dem Staatshaushalt, Mittel des
Freistaats Bayern, EU Mittel, darüber hinaus
Eigenmittel der Deutschen Bahn
Status in Betrieb
Zeitplan
1985 Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan ´85
1998 Baubeginn
2006 Inbetriebnahme
Kostenplanung
2006 3„573 Mio € (tatsächliche Kosten)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
104
Die Naubaustrecke Nürnberg – Ingolstadt ist ein Teil des Gesamtprojekts Neubaustrecke/
Ausbaustrecke (NBS/ABS) Nürnberg – Ingolstadt – München. Das Projekt der NBS hatte
seinen Ursprung bereits im Jahr 1983 und somit einige Jahre vor der Wiedervereinigung
Deutschlands. Zu diesem Zeitpunkt war die Deutsche Bundesbahn als Bundesbehörde mit
ihren regionalen Bundesbahndirektionen noch selbst verantwortlich für die Planung,
Genehmigung und Durchführung von Eisenbahnbauprojekten. Das Gesamtprojekt NBS/ABS
wurde erstmals 1985 in den Bundesverkehrswegeplan205 aufgenommen, seinerzeit noch mit
Trassenführung in der Bandbreite zwischen Augsburg und Ingolstadt.
Im Juli 1989 begann das vergleichende Raumordnungsverfahren zu den beiden Varianten
(Nürnberg – München via Augsburg oder Ingolstadt), welches 1991 mit einer positiven
Bewertung zugunsten der Variante Ingolstadt abgeschlossen wurde. Seinerzeit wurden auch
schon die ersten Stakeholder (vgl. Abb. 56) in Form von Projektgegnern aktiv.
Erstaunlicherweise erwies sich der Bund Naturschutz in Bayern e.V. als grösster Gegner des
Projektes, wohingegen die betroffenen Gemeinden dem Projekt gegenüber zunächst positiv
eingestellt waren. Der Widerstand einer Umweltschutzorganisation bei diesem Projekt ist
umso erstaunlicher, als die Projektleitung sehr darum bemüht gewesen ist, die Linienwahl
der Neubaustrecke möglichst umweltschonend zu gestalten. So wurde den Zielen der
bayrischen Landesplanung dahingehend entsprochen, dass die NBS soweit möglich parallel
zur bestehenden Autobahn A9 geführt wird und somit eine enge Bündelung der
Verkehrswege entsteht. Der Widerstand des Bund Naturschutz in Bayern e.V. begründete
sich denn auch vielmehr aus einer generellen Ablehnung des Vereins gegen
Hochgeschwindigkeitsstrecken und gipfelte im Rahmen des im Jahr 1992 eingeleiteten
Planfeststellungsverfahrens in einer Klage vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof,
welche durch denselben Anfang 1997 abgewiesen wurde.
205
Vgl. hierzu Kapitel 5.1.1
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
105
Abb. 56: Stakeholder der NBS Nürnberg – Ingolstadt
Abb. 57: Projektphasen der NBS Nürnberg-Ingolstadt
Durch die Bahnreform von 1994 wurde die Deutsche Bundesbahn zur privatrechtlichen
Deutschen Bahn AG. Zum 1. Januar 1994 hat überdies das neugegründete Eisenbahn-
Bundesamt (EBA) die Verantwortung für die Planfeststellung übertragen bekommen. „Die
Doppelrolle der alten Bahnunternehmen, Infrastrukturersteller und gleichzeitig
Genehmigender des Baurechts zu sein, war damit nicht mehr existent“206. Diese Änderung
fiel beim Projekt NBS zeitlich in die Phase des Planfeststellungsverfahrens (vgl. Abb. 57). In
dieselbe Phase fiel ausserdem die Übertragung der Projektmanagementleistungen von der
Deutschen Bahn AG an die im Jahr 1991 gegründete ‚Planungsgesellschaft Bahnbau
206
WAGMANN, K. (2006)
Private
Planungs- und
Ausführungs-
beteiligte
Ministerien /
Behörden
MedienNBS Nürnberg -
Ingolstadt
Strassen-
baulastträger
Gemeinden
Planungsbüros
Prüfer
DB Systemtechnik
DB Telematik
Unternehmer Bau
Bauüberwacher
Gutachter
Bundesministerium
BMBVS
EBA Nürnberg
EBA München
EBA Zentrale Bonn
Anhörungsbehörden
DB Netz
DB Energie
DB Station & Service
Landeigentümer
Hausbesitzer
Landwirte
Nicht-
Regierungs-
Organisationen
Bauherren
(Betreiber, Nutzer,
Vermieter)
Umweltschutz-
organisationen
19941983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 20061995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Inbetriebnahme: 28.05.2006
Planfeststellungsverfahren
Versuchs-/ Probebetrieb
04.08.1983: Ursprung
Bundesverkehrswegeplanung
Variantenvergleich
Vergleichendes Raumordnungsverfahren
Entwurfsplanung
Bau (Hauptbaumassnahmen)
Bau (vorgezogene Nebenbaumassnahmen)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
106
Deutsche Einheit GmbH„207. Zum Zeitpunkt der Übertragung der
Projektmanagementleistungen wurde als Inbetriebnahmetermin für das Gesamtprojekt das
Jahr 2003 angestrebt208.
Die Ursachen dafür, dass das Projekt letztendlich mit drei Jahren Verspätung in Betrieb
genommen wurde, sind hauptsächlich in der Phase des Planfeststellungsverfahrens zu
suchen. Vergleicht man die Dauern der Phasen Planfeststellungsverfahren und Bau
(Hauptmassnahmen) miteinander, so stellt man fest, dass diese mit jeweils 82 Monaten
(annähernd sieben Jahre) gleich lang sind, wobei eine solche Dauer für ein
Genehmigungsverfahren relativ lang erscheint. Die geplante Dauer der Bauzeit konnte trotz
enormer unvorhergesehener geologischer Schwierigkeiten eingehalten und durch
Sondermassnahmen teilweise sogar noch verkürzt werden. Die Phase der
Planfeststellungsverfahren muss somit annähernd doppelt so lange gedauert haben, wie
dafür ursprünglich vorgesehen wurde. In den sieben Jahren ist dabei nicht einmal die Dauer
der Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten. Diese war Bestandteil des vergleichenden
Raumordnungsverfahrens und hatte keine erkennbare verzögernde Wirkung für das Projekt
zur Folge.
Die Verzögerungen in der Phase des Planfeststellungsverfahrens sind auf Gründe
zurückzuführen, welche sich teilweise gegenseitig bedingten oder zumindest beeinflussten.
So gab es von Seiten der betroffenen Bevölkerung zahlreiche Einwendungen gegen das
Projekt, wovon gut 40 als Klagen und Eilverfahren vor Gericht gebracht wurden. Diese
Gerichtsverfahren bewirkten Verzögerungen im Prozess. Die Einwendungen seitens der
betroffenen Bevölkerung betrafen vorwiegend das Thema Lärmemissionen und die damit
verbundene Forderung nach besseren Lärmschutzmassnahmen. Hierauf wurde nach
Prüfung im Einzelfall entschieden, ob die Forderungen gerechtfertig sind.
Im Laufe der Zeit, die das Verfahren in Anspruch nahm, änderten sich wiederum die
technischen Standards, woraufhin das Projekt dementsprechend mehrfach angepasst
werden musste209. Die vorliegende Fallstudie war von etwa 40 Regelwerksänderungen
betroffen. Insgesamt wurden bis Oktober 2005 157 zusätzliche Verfahren betreffend
Änderungs- bzw. Ergänzungsbeschlüssen eingeleitet.
Nach Übernahme der Verantwortung für Planfeststellung hat das EBA die bis dahin gängige
Praxis für die Verfahrenseinleitung abgeändert, nicht zuletzt um die Anzahl der
Einwendungen von Privaten zu reduzieren und damit die Verfahrensdauern zu verkürzen.
Innerhalb des EBA wird die Problematik mit den Einwendungen wie folgt gesehen. „Vor dem
207
Die Planungsgesellschaft Bahnbau Deutsche Einheit GmbH wurde im Jahr 2003 zur ‚DB Projektbau GmbH„ umfirmiert 208
Vgl. NUSSBERGER, P.; MENIUS, R.; et al. (2006) 209
WEIGELT, H. (2006)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
107
Hintergrund der durch Bauverzögerungen ausgelösten Kostensteigerungen, die das
Abwarten der Entscheidung der Planfeststellungsbehörde oder des gerichtlichen
Instanzenzuges verursachen würde, steht der Vorhabenträger des Öfteren vor der
Entscheidung, ob nicht ein (evtl. teilweises) Eingehen auf die Forderungen des Einwenders
die volkswirtschaftlich vertretbarere Alternative darstellt. Das streng formalisierte
Planfeststellungsverfahren, das Eigentümern und Kommunen starke, geschützte
Rechtspositionen zuweist, stösst hier an die Grenzen der Umsetzbarkeit in der Praxis.“210
So scheint es verständlich, dass das EBA ab 1997 Koordinierungsbesprechungen mit dem
Ersteller durchführte, worin es darum ging, Pläne noch vor der offiziellen Eröffnung des
Verfahrens im Dialog zu besprechen. Darüber hinaus hat das EBA vom Ersteller gefordert,
nur noch solche Pläne einzureichen, bei denen vorgängig mit den betroffenen Kommunen
bzw. der Bevölkerung eine Einigung hinsichtlich etwaiger Streitpunkte erzielt worden ist.
Gemäss EBA hat sich diese Praxis bewährt. Das Verständnis hierfür auf Seiten des
Erstellers hielt sich gemäss der in den Interviews getätigten Äusserungen jedoch stark in
Grenzen.
210
WAGMANN, K. (2006)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
108
4.2.13 Øresund-Landverbindung
Abb. 58: Lageplan der Øresund-Landverbindung
Zahlen und Fakten
Land Dänemark und Schweden
Bauart Neubaustrecke: Brücke, Viadukt, Tunnel, künstliche
Insel sowie Anschlüsse
Verkehrsträger Strasse und Schiene
Bestimmung Förderung der regionalen wirtschaftlichen Entwicklung,
Schaffung eines internationalen Arbeits- und
Wohnungsmarktes
Länge 16km (ohne die dazu gehörigen Anschlussbauwerke)
Kapazität >48„000 Fahrten pro Tag
Finanzierung Internationale Darlehen, gesichert von der dänischen
sowie der schwedischen Regierung
Status in Betrieb
Zeitplan
1990 Beginn der Planung
1991 Abkommen zwischen den Regierungen
1993 Beginn der Arbeiten auf dem dänischen Festland
1994 Genehmigung der Konstruktion durch beide Staaten
1995 Schwedische Umweltfreigabe, Ausschreibung,
Vergabe und Beginn der Arbeiten
August 2000 Fertigstellung
Kostenplanung
1991 1„570 Mio € (geplante Kosten zum Startzeitpunkt)
2000 1„990 Mio € (tatsächliche Kosten)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
109
Die Fallstudie der Landverbindung über den Øresund ist das Projekt, dessen Fertigstellung
im Vergleich mit den anderen Fallstudien am weitesten zurück liegt. Die ersten
Überlegungen zu einer Brücke zwischen den Metropolregionen Kopenhagen in Dänemark
und Malmö in Schweden begannen auf politischer Ebene in den frühen 1990er Jahren.
Aufgrund schneller Konsensfindung konnte bereits im März 1991 eine binationale
Absichtserklärung zum Bau der Verbindung unterzeichnet werden, welche von den
Parlamenten beider Staaten im August desselben Jahres ratifiziert wurde.
Die grössten Herausforderungen im weiteren Verlauf waren die Anforderungen an den
Umweltschutz, welcher in den beiden Staaten separat und in völlig unterschiedlicher
Herangehensweise gehandhabt wird. Das Projekt musste hohe Anforderungen von zwei
Staaten erfüllen. So war es eine der grössten Herausforderungen, den Strom vom und zum
Baltischen Meer nicht zu beeinflussen.
Die Bauarbeiten auf der dänischen Landseite begannen bereits im September 1993. Auf der
schwedischen Seite begannen die Arbeiten im Jahr 1995. Durch Schaffung entsprechender
Anreize für die Bauunternehmer konnten die Bauarbeiten wesentlich beschleunigt werden,
was zu einer vorgezogenen Fertigstellung und Inbetriebnahme des Projektes im August
2000 führte.
Das Thema des Stakeholder Managements wurde im Projekt sehr früh und vorausschauend
angegangen. Der Ersteller zählte rund 180 verschiedene Organisationen, die entweder direkt
am Projekt beteiligt waren oder ein berechtigtes Interesse daran hatten (vgl. Abb. 59). Der
Ersteller führte in den frühen Phasen viele Gespräche mit den Stakeholdern und zeigte sich
offen für Kritik. Unterschiedliche Standpunkte konnten im offenen Dialog dargelegt werden.
So konnte bei den betroffenen Regionen ein besseres Verständnis für das Projekt erzeugt
werden. Darüber hinaus war es dem Ersteller durch diese Herangehensweise möglich,
erfolgskritische Issues rechtzeitig zu identifizieren.
Der Ersteller verstand es zudem, die Medien als Partner mit in das Projekt einzubeziehen. Im
Regelfall war hierfür die Pressestelle zuständig. Besondere Vorkommnisse wurden jedoch
direkt durch die Projektleitung unverzüglich kommuniziert, um Missverständnisse bei
komplizierten technischen Sachverhalten zu vermeiden. Ein Beispiel hierfür ist der
Zwischenfall mit dem Absinken eines Tunnelelements. Die Projektleitung hat hierüber
unmittelbar nach Kenntnisnahme die Presse informiert und somit erreicht, dass dieser Vorfall
keine negativen Auswirkungen auf das Ansehen des Projektes hatte.
Die Öffentlichkeitsarbeit wurde im Projekt nicht als Sonderaufgabe einiger weniger Manager
und einer eigens dafür eingerichteten Abteilung angesehen. Jeder Mitarbeiter im Projekt
wurde auf den Umgang mit den Medien und der Öffentlichkeit geschult. Jedem Mitarbeiter
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
110
war es zudem gestattet, im Namen des Projektes in der Öffentlichkeit aufzutreten.
Verzögerungen, verursacht durch Stakeholder Interventionen, konnten bei dieser Fallstudie
nicht identifiziert werden.
Abb. 59: Stakeholder der Øresund Landverbindung
Individuen
Nicht-
Regierungs-
Organisationen
Ministerien /
Behörden
Gemeinden
Nutzer
(Strasse &
Schiene)
MedienØresund
LandverbindungUnternehmer
Anteilseigner
Dänische
Genehmigungs-
behörden
Schwedische
Genehmigungs-
behörden
Umweltschutz-
organisationen
Unternehmer,
Auftragnehmer und
ihre Mitarbeitenden
Subunternehmer
Eisenbahn-
unternehmen
Pendler
Urlauber
Frachtführer
...
Lokale, regionale,
nationale Zeitungen
Radio
Fernsehen
A/S Øresund
(Dänischer Staat)
Svedab AB
(Schwedischer Staat)
Landeigentümer
Hausbesitzer
Landwirte
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
111
4.2.14 Unterinntaltrasse
Abb. 60: Lageplan der Unterinntaltrasse
Zahlen und Fakten
Land Österreich
Bauart Neubaustrecke
Verkehrsträger Schiene
Bestimmung Kapazitätserhöhung, Reisegeschwindigkeitserhöhung
Länge 40km (erste Phase)
Kapazität 550 Züge pro Tag (gegenüber aktuell 320)
Finanzierung öffentliche Mittel, teilweise von der EU gefördert
Status Im Bau
Zeitplan
2002 Fertigstellung geplant für 2008
2005 Fertigstellung geplant für Oktober 2012
2007 Fertigstellung geplant für Dezember 2012
Kostenplanung
1999 1„834 Mio € (geplante Kosten zum Startzeitpunkt)
2002 1„352 Mio € (geplante Kosten)
2005 1„933 Mio € (geplante Kosten)
Das Unterinntal stellt derzeit im nationalen und internationalen Bahnverkehr ein Nadelöhr
dar. Hier treffen sich die Nord-Süd-Achse, welche von Deutschland kommend über den
Brenner nach Italien geht und die Ost-West-Achse aus Wien kommend bis über durch den
Arlberg in die Schweiz. Der Ausbau der Trasse im Unterinntal wird eine deutliche Erhöhung
der Kapazität sowie die Ermöglichung höherer Geschwindigkeiten mit sich bringen.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
112
Die Planung der Unterinntaltrasse ist dementsprechend auch eng Verknüpft mit der Planung
zum Ausbau der Strecke durch den Brenner, namentlich dem Brenner-Basistunnel. Auf den
Ausbau der Unterinntaltrasse wurde erstmals 1989 im Bericht zur Machbarkeitsstudie über
den Brenner-Basistunnel hingewiesen. Hierauf folgten weitere Studien, welche ihren
Abschluss im Oktober 1993 fanden (vgl. Abb. 61).
Abb. 61: Projektphasen der Unterinntaltrasse (1. Abschnitt)
Unmittelbar nach Abschluss der Machbarkeitsstudien wurden die betroffenen Gemeinden
erstmalig mit in die Planung einbezogen. Gemäss Aussagen des damaligen Projektleiters
konnten dank intensiver Gespräche sieben regional gebildete Bürgerinitiativen von Gegnern
zu starken Befürwortern des Projekts gemacht werden. Die Projektleitung war, begründet
durch negative Erfahrungen aus einem vorangegangenen Projekt, besonders stark für die
Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung sensibilisiert. Die Zusammenarbeit mit den
Gemeinden hatte letztendlich auch den positiven Effekt, dass eine nach Abschluss der
ersten Planungen erforderlich gewordene umfangreiche Umplanung dank der Unterstützung
der betroffenen Gemeinde innerhalb nur eines Jahres durchgeführt werden konnte. In einem
anderen Fall gab die Gemeinde den Anstoss dazu, eine Linienführung zu wählen, bei der
sich später herausstellte, dass diese kostengünstiger zu realisieren war und darüber hinaus
mit geringeren Risiken verbunden war als die vom Ersteller zunächst vorgeschlagene
Variante.
Der Einbezug der Gemeinden funktionierte zu diesem Zeitpunkt noch nach keinem
formalisierten Schema, sondern war vornehmlich auf die Weitsicht des Projektleiters
zurückzuführen. Die durchweg positiven Erfahrungen aus der Planung des ersten Abschnitts
der Unterinntaltrasse bewogen die Projektleitung im weiteren Verlauf dazu, die
Zusammenarbeit mit den Gemeinden bei der Planung des zweiten Abschnitts zu
intensivieren und darüber hinaus die Prozesse der Partizipation zu systematisieren. Das
Erste offizielle Erwähnung des Projektes
Machbarkeitsstudien
Beteiligung der Gemeinden
Gründung der Brenner Eisenbahn-Gesellschaft GmbH
Planung Auftrag des BMVIT zur Planung der Unterinntaltrasse
Einreichung der Umweltverträglichkeitserklärung
UVP Öffentliche Anhörung
Trassenverordnung
Bewilligungsverfahren
Naturschutzrechtliche Bewilligung
Bescheid über die Eisenbahnrechtlichen Genehmigungen
Bau 1. Abschnitt
▼
▼
▼
▼
▼
▼
▼
▼
20122001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 201120001989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
113
nunmehr angewendete Schema entspricht grösstenteils dem in Kapitel 5.3.5 beschriebenen
Modell.
Das Trassenauswahlverfahren unter Einbezug der Gemeinden und Regionen begann im
September 2006 und konnte im September 2009 mit einem Trassenentscheid
abgeschlossen werden. In diesen drei Jahren fanden zahlreiche Sitzungen auf regionaler
und kommunaler Ebene statt, wo die betroffenen Gemeinden sich intensiv in die Planung mit
einbringen konnten. Die Gemeinden hatten hier auf Basis der unveränderlichen
Rahmenbedingungen (wie z.B. Entwurfsgeschwindigkeit und der davon abhängige maximale
Kurvenradius) die Möglichkeit, eigene Trassenvarianten zu entwerfen. Darüber hinaus
wurden in Zusammenarbeit durch Gemeinden, Regionen, Projektingenieure und
Projektleitung ein Kriterienkatalog (siehe Anhang) und ein Gewichtungsmodell für die
Bewertung der Varianten erarbeitet. Für das Trassenauswahlverfahren wurde als
Bewertungsmethodik die Nutzwertanalyse herangezogen. Das Ergebnis aus der
Zusammenführung der Bewertung mit der Gewichtung der Kriterien stellte die Grundlage für
die Trassenentscheidung dar. Die gewählte Trasse ist nunmehr die Ausgangslage aller
weiteren Genehmigungsverfahren sowie für die UVP.
Abb. 62: Stakeholder der Unterinntaltrasse
Unabhängig von den erwähnten Partizipationsverfahren macht der Ersteller im laufenden
Projekt Gebrauch von professionell durchgeführten Bevölkerungsbefragungen, um die
Individuen
Nicht-
Regierungs-
Organisationen
Ministerien /
Behörden
Regionen
Betreiber /
Nutzer
MedienUnterinntaltrasseUnternehmer
Stamm-
organisation
BMVIT
Genehmigungs-
behörden
Umweltschutz-
organisationen
Unternehmer,
Auftragnehmer und
ihre Mitarbeitenden
Subunternehmer
ÖBB-Infrastruktur
Betrieb AG
Eisenbahn-
unternehmen
Lokale, regionale,
nationale Zeitungen
Radio
Fernsehen
ÖBB-Infrastruktur
Bau AG
Landeigentümer
Hausbesitzer
Landwirte
Gemeinden
Bundesländer
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
114
Stimmung abseits der offiziellen Foren abschätzen zu können. Eine solche im Jahr 2007 von
einem Marktforschungsinstitut durchgeführte Befragung von 500 Personen im Planungsraum
der Unterinntaltrasse gab Aufschluss über die Art der Betroffenheit und die Einstellung der
Individuen zum Projekt. Der Ersteller hat vergleichbare Erhebungen mehrfach zuvor im
Abstand von jeweils zwei Jahren durchführen lassen, um den Erfolg einzelner Massnahmen
betreffend Öffentlichkeitsarbeit abschätzen zu können. Die Ergebnisse der Befragungen
liessen die Projektleitung zu dem Schluss kommen, dass sogenannte Informationszentren an
Baustellen weniger Nutzen für die betroffene Bevölkerung bringen als vom Ersteller
organisierte ‚Baustellenstammtische„.
Bei der Planung des ersten Abschnitts der Unterinntaltrasse hatten Stakeholder keinerlei
negativen Einfluss auf die Projektdauer geltend gemacht. Die Kosten wurden wie oben
beschrieben durch die Zusammenarbeit sogar positiv beeinflusst. Die Entwicklung der
mutmasslichen Endkosten (vgl. Abb. 63) ist hauptsächlich auf Umplanungen zurückzuführen,
die auf projektinternen Gründen basieren. Die sprunghafte Entwicklung des prognostizierten
Inbetriebnahmetermins (vgl. Abb. 64) des ersten Abschnitts ist gemäss Ersteller „auf
Unsicherheiten über die Projektumsetzung und die Begrenzung der
Jahresfinanzierungsraten im Jahr 2004 für die Jahre 2006 bis 2008 durch das BMVIT
zurückzuführen“211.
Der Erfolg der Partizipation bei der Planung zum zweiten Abschnitt lässt sich zu diesem
Zeitpunkt nicht abschliessend beurteilen, da zunächst der Verlauf der noch nicht eröffneten
UVP abzuwarten ist.
Abb. 63: Entwicklung der mutmasslichen Endkosten der Unterinntaltrasse
211
ÖSTERREICHISCHER RECHNUNGSHOF (2007)
1.00
1.20
1.40
1.60
1.80
2.00
2.20
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Mrd
. Eu
ro
Prognosejahr
Mutmassliche Endkosten der Unterinntaltrasse (Preisbasis 2003)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
115
Abb. 64: Prognostizierter Inbetriebnahmetermin der Unterinntaltrasse
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2002 2003 2004 2005 2006 2007
Term
in
Prognosejahr
Prognostizierter Inbetriebsetzungstermin Unterinntaltrasse
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
116
4.2.15 West Coast Main Line
Abb. 65: Lageplan der West Coast Main Line
Zahlen und Fakten
Land Grossbritannien
Bauart Neu- und Ausbaustrecke
Verkehrsträger Schiene
Bestimmung Personen- und Güterverkehr
Länge 650km
Kapazität 80% Kapazitätserhöhung im Personenverkehr, 60 bis
70% Kapazitätserhöhung im Güterverkehr
Finanzierung Private und öffentliche Kredite, teilweise gesichert
durch Bürgschaften des Ministeriums; Gebühren für
die Streckennutzung durch die Bahngesellschaften
Status in Betrieb
Zeitplan
1998 Fertigstellung geplant für 2005 (ursprüngliches Projekt)
2001 Fertigstellung geplant für 2008 (erweitertes Projekt)
2003 Festlegung des aktuellen Projektes
2004 Fertigstellung Phase 1
2005 Fertigstellung Phase 2
2008 Fertigstellung Phase 3
Kostenplanung
1998 2„000 Mio £ (2„315 Mio €; ursprüngliches Projekt)
2001 13„000 Mio £ (15„050 Mio €; erweitertes Projekt)
2003 9„000 Mio £ (10„419 Mio €; geschätzte Kosten für das
aktuelle Projekt)
2008 8„125 Mio £ (9„406 Mio €; geschätzte Kosten für das
aktuelle Projekt)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
117
Die West Coast Main Line ist eine der am stärksten befahrenen Eisenbahnstrecken in
Europa. Sie erstreckt sich über 650km von London bis Glasgow und dient dem
Personennah- und Fernverkehr sowie dem Güterverkehr. Die Ursprünge der Strecke gehen
auf die 1830er bis 1870er Jahre zurück. In diesem Zeitraum wurden die Teilstücke der
Strecke als eigenständige Abschnitte gebaut. Den damaligen Gegebenheiten entsprechend
folgte die Strecke weitestgehend dem natürlichen Geländeverlauf und umfuhr jede Siedlung.
Dementsprechend ist die Linienführung sehr kurvig.
In den 1960er und 1970er Jahren wurde die Strecke elektrifiziert. In den 1990er Jahren sollte
die nunmehr marode Strecke durch die seinerzeit noch staatliche Eisenbahngesellschaft
modernisiert werden. Erste Pläne sahen vor, die sehr kurvige Streckenführung dahingehend
anzupassen, dass die Streckengeschwindigkeit schrittweise auf 250 km/h angehoben
werden konnte. Nach umfangreichen Vorplanungen wurde das ‚InterCity 250„ genannte
Projekt im Juli 1992 aufgrund mangelnder finanzieller Mittel wieder gestoppt. Die Substanz
der Strecke blieb in den Folgejahren unverändert schlecht und so nahm sich der durch die
Privatisierung der britischen Eisenbahn im Jahr 1994 gegründete Infrastrukturbetreiber
Railtrack erneut der Planung an. Ab 1996 erfolgte die Planung gemeinsam mit dem
Eisenbahnunternehmen Virgin Trains, welches zu dieser Zeit die Konzession für den Betrieb
der wichtigsten Fahrten auf der Strecke gewonnen hatte. Der gewagte Plan von Railtrack
und Virgin Trains sah vor, die Strecke mittels neuer Zugfolgetechnologien (‚Moving Block„)
und dem Einsatz von Neigezügen bei unveränderter Streckenführung für Geschwindigkeiten
von bis zu 225 km/h zu ertüchtigen. Der Ausbau sollte 2 Mrd. britische Pfund (2.17 Mrd.
Euro) kosten und bis 2005 abgeschlossen sein. Es stellte sich jedoch heraus, dass Railtrack
die Eignung der neuen Technologie für die Strecke nicht evaluiert hatte und dass diese
Technologie bislang nirgendwo auf dem Globus auf einer derart kurvenreichen Strecke
getestet wurde. Darüber hinaus wurden Kosten und Dauer des Ausbaus zu optimistisch
angesetzt. Im Jahr 2001 beliefen sich die mutmasslichen Endkosten auf nunmehr 13 Mrd.
britische Pfund (14.13 Mrd. Euro) und der Fertigstellungstermin wurde auf das Jahr 2008
angesetzt. Zwischenzeitlich hatte Virgin Train basierend auf den Planungen von Railtrack
bereits das Rollmaterial bestellt.
Dieser und weitere eklatante Planungs- und Managementfehler des Infrastrukturbetreibers
Railtrack führten um die Jahrtausendwende zu dessen Konkurs. Um den weiteren Betrieb
des britischen Eisenbahnnetzes zu gewährleisten, wurde Railtrack im Oktober 2001
vollumfänglich unter behördliche Aufsicht gestellt. Im Oktober 2002 wurde Railtrack durch die
neu gegründete Gesellschaft Network Rail übernommen. Network Rail tritt ebenfalls als
privatrechtliche Gesellschaft auf, unterscheidet sich jedoch von seinem Vorgänger dadurch,
dass die Anteile der Gesellschaft nicht börsennotiert sind und das Unternehmen keine
Gewinne ausschüttet.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
118
Unter der Regie von Network Rail wurde das Projekt neu bewertet. Im Jahr 2003 wurden nun
mutmassliche Endkosten in Höhe von 9 Mrd. britischen Pfund (9.78 Mrd. Euro) erwartet. Der
Fertigstellungstermin konnte unverändert bei 2008 angesetzt werden, da Network Rail nach
der Übernahme der Verantwortung den Planungsansatz grundsätzlich änderte und in diesem
Zuge nur noch auf bewährte Technologien setzte.
Der neue Planungsansatz basierte auf der Integration aller relevanten Stakeholder in den
Planungsprozess. Der alte Infrastrukturbetreiber Railtrack hatte die Planung noch völlig
isoliert durchgeführt und die Bedürfnisse des Marktes weitgehend ignoriert. Network Rail
hingegen verfolgte von Anfang an einen integrierten Planungsansatz, welcher zukünftige
Nutzer, sämtliche Behörden, die Hersteller von Rollmaterial, Interessensverbände (‚pressure
groups„) sowie betroffene Gemeinden und Anwohner mit in die Planung einbezieht.
Betrachtet man das äusserst umfangreiche und komplexe Netzwerk der Stakeholder (in Abb.
66 stark vereinfacht dargestellt), so wird zum Einen der dahinter stehende Aufwand und zum
Anderen die Notwendigkeit der Berücksichtigung der vielfältigen Interessen deutlich.
Abb. 66: Stakeholder der West Coast Main Line
Im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit wurde das Projekt nun nach aussen mit dem
Slogan „Britain‟s railways working together“ vermarktet. Network Rail verstand es, das
Fachwissen der Unternehmer gewinnbringend abzuschöpfen und die Strecke in enger
Zusammenarbeit mit den zukünftigen Nutzern auf deren tatsächliche Bedürfnisse
ausgerichtet zu optimieren. Gemeinsam mit dem wichtigsten Konzessionär Virgin Train
Nicht-
Regierungs-
Organisationen
Individuen
Behörden
Gemeinden
Betreiber /
Nutzer
MedienWest Coast
Main LineUnternehmer
Regierung
Department for Transport
Regionale Behörden
Lokale Behörden
Passenger Focus
Integrated transport authorities
Passenger transport executive
Eisenbahregulierungsbehörde (ORR)
Umweltschutz-
organisationen
Handelskammern
Interessensgruppen
West Coast Rail 250
Unternehmer,
Auftragnehmer und
ihre Mitarbeitenden
Subunternehmer
Network-Rail
Virgin (Konzessionär)
Eisenbahn-
unternehmen
Wartungs- und
Instandhaltungs-
unternehmen
Lokale, regionale,
nationale Zeitungen
Radio
Fernsehen
Britische Regierung
Schottische Exekutive
Walisische Exekutive
Members of Parliament
Landeigentümer
Hausbesitzer
Landwirte
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
119
sowie den anderen Eisenbahnunternehmen wurden wiederum die Anliegen der Gemeinden
evaluiert. Anhand eines daraus entstandenen Netzfahrplans wurden entsprechende
Bahnhöfe modernisiert oder im Einzelfall auch stillgelegt. Auch wenn es nicht möglich war,
die Belange aller Stakeholder miteinander zu vereinbaren, zu trug der sehr offene und
transparente Kommunikationsansatz doch dazu bei, dass Entscheidungen zumindest
akzeptiert wurden.
Stakeholder wie Gemeinden und Anwohner hatten bei dieser Fallstudie aus der rechtlichen
Perspektive relativ wenig Möglichkeiten, direkten Einfluss auf das Projekt auszuüben, da es
sich vornehmlich um die Modernisierung einer Bestandsstrecke handelte. Dennoch steht in
Grossbritannien jedem Bürger das Recht zu, den entsprechenden Minister zu einer Sache
direkt anzuschreiben und eine persönliche Antwort zu erhalten. Briten machen von diesem
Recht häufig entweder direkt Gebrauch oder gehen den Weg über ihr zuständiges
Parlamentsmitglied, welches sich dann wiederum an den Minister wendet. Um Fluten von
individuellen Anfragen zu vermeiden und darüber hinaus Fragestellungen im Dialog klären
zu können, geht das dem Transportministerium unterstehende und für die Bereitstellung der
finanziellen Mittel verantwortliche Department for Transport initiativ in die Gemeinden. Auf
zweimonatlicher Basis finden vor Ort Sitzungen mit Gemeinden und Interessensverbänden
statt. Gemeindvorsteher und Interessensverbände konnten auf diese Weise als Sprachrohr
sowohl für die Bevölkerung als auch für das Ministerium benutzt werden. Die direkten
Ansprechpartner waren einander stets bekannt und die Dialoge basierten auf beidseitigem
Vertrauen. Es wurde auch nicht davor zurückgescheut, selbst schlechte Nachrichten
persönlich zu überbringen.
Die Fallstudie der West Coast Main Line ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Änderung der
Kommunikationsstrategie den Verlauf eines Projektes positiv beeinflussen kann. Die durch
Network Rail vorgelebte Projektkultur hat auch die Kultur auf Seiten der Stakeholder
beeinflusst und somit wesentlich zum Erfolg eines Projektes beigetragen, welches zuvor
durch missmanagement schweren Schaden im Ansehen erlitten hatte.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
120
4.3 Zusammenfassende Erkenntnisse aus den NETLIPSE Fallstudien
Die Bedeutung des Einbezugs der relevanten Stakeholder wurde in sämtlichen Fallstudien
erkannt – in einigen von Anfang an, in anderen erst nach entsprechenden Lernmomenten.
Dieses Kapitel dient dazu, die für das Stakeholder Management relevanten Erkenntnisse aus
den 15 Fallstudien zusammenfassend darzustellen. Die einzelnen Erkenntnisse wurden
hierbei soweit möglich zu logischen Gruppen zusammengefasst, welche im Folgenden als
Unterkapitel in Erscheinung treten.
4.3.1 Einfluss der Stakeholder
Karlsens Annahme, dass Anwohner und Umweltschutzverbände in erster Linie zu den
unbedeutenden Stakeholdern zählen212 kann aufgrund der Erfahrung aus den Fallstudien
nicht bestätigt werden. Diese Stakeholder haben bei allen untersuchten Fallstudien einen
signifikanten Einfluss auf die Projekte gehabt. In den Fällen, wo der Einfluss durch die
Projektleitung unterschätzt worden ist, hat das nicht selten zu grossen Verzögerungen und
Mehrkosten geführt. Mehrkosten entstanden hierbei zum einen schon alleine durch die
Verzögerungen (Stichwort ‚Vorhaltezeit„) und zum anderen durch Projektänderungen und
Kompensationsmassnahmen (Stichwort ‚Fussballstadion„). In den Fällen, wo die
Projektleitung initiativ auf die Stakeholder zugegangen ist und auch nicht davor gescheut hat,
unliebsame Themen offen zu diskutieren, war der resultierende Widerstand in den
entscheidenden Phasen des Genehmigungsprozesses deutlich geringer oder gar nicht mehr
vorhanden. In Einzelfällen konnten durch die intensive Zusammenarbeit mit Stakeholdern
sogar Mehrwerte für das Projekt erzielt werden, welche ohne die Integration nicht erkannt
worden wären. Exemplarisch ist hierbei eine seinerzeit notwendige Projektänderung bei der
Unterinntaltrasse hervorzuheben, wo durch den engen Dialog mit der betroffenen Gemeinde
eine günstigere Linienführung für das Projekt gefunden wurde, als zuvor durch die
Projektingenieure ausgearbeitet worden ist. Die Praxis geht in solchen Punkten deutlich über
die etablierten Theorien in der Wissenschaft hinaus.
4.3.2 Bedeutung der Kommunikation
Einen Einfluss auf die Dauer der Genehmigungsprozesse hat darüber hinaus die Art der
Kommunikation zwischen der Projektleitung und den Genehmigungsbehörden, was sich
unter Anderem am Beispiel der Fallstudie Neubaustrecke Nürnberg – Ingolstadt klar zeigte.
Die Intensität der Kommunikation zwischen DB Projektbau als Erstellergesellschaft und dem
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Genehmigungsbehörde erfüllte hier zunächst nur das
absolute Mindestmass gemäss den seinerzeit gültigen Planfeststellungsrichtlinien des EBA.
So wurden zum Beispiel Genehmigungspläne stets erst zum offiziellen Termin eingereicht.
Erst auf Drängen des EBA wurde diese Praxis geändert und Pläne wurden unter vermeintlich
212
Vgl. KARLSEN, J. T. (2002), S.23 und Kapitel 2.1.5.1
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
121
höherem Aufwand auf inoffiziellen Kanälen gemeinsam besprochen und gegebenenfalls
überarbeitet, bevor sie zur Genehmigung eingereicht wurden. Im Nachhinein hat sich
gezeigt, dass diese Praxis den Genehmigungsprozess wesentlich beschleunigt hat.
4.3.3 Einfluss der Planungstiefe
Gemäss Aussage eines Interviewpartners auf Seiten des EBA war es die Behörde, welche
den Ersteller darauf hinweisen musste, Pläne nur im vorgeschriebenen Mindeststandard
vorzulegen und die Planungstiefe in den ersten Planungsstufen so gering wie möglich zu
halten.213 Eine hohe Planungstiefe kann in Verhandlungen mit Stakeholdern als Belastung
angesehen werden. In den nachfolgenden Genehmigungsverfahren bedeutet eine hohe
Planungstiefe darüber hinaus eine zu frühe Einschränkung, was im Falle von kleinen
Änderungen neue Genehmigungsprozesse nach sich ziehen kann. Die Planung von
Projekten der Verkehrsinfrastruktur muss heute mehr denn je als iterativer Prozess
verstanden werden.
4.3.4 Auswirkungen langer Prozessdauern
Die Analyse der Fallstudien hat gezeigt, dass sich lange Dauern in den Planungs- und
Bewilligungsprozessen nicht nur ärgerlich in Hinblick auf die Prognosesicherheit des
Inbetriebnahmetermins sind, sondern weit reichende Konsequenzen für den
Planungsumfang haben können. Geltende Standards bezüglich Sicherheit werden in einem
Projekt in der Regel erst dann ‚eingefroren„, wenn die Baubewilligung für einen konkreten
Plan erteilt worden ist. Änderungen im gesetzlichen Regelwerk müssen bis zu diesem
Zeitpunkt berücksichtigt werden. Je länger der Planungs- und Bewilligungsprozess dauert,
desto grösser ist die Gefahr, dass ein Projekt von solchen Änderungen betroffen ist. Unter
den Fallstudien gibt es einige Beispiele, die diese Gefahr verdeutlichen. Beispielsweise
waren die Projekte in Deutschland und Grossbritannien unmittelbar von der Privatisierung
des vormals staatlichen Eisenbahnwesens betroffen und sahen sich in diesem
Zusammenhang mit neuen Rahmenbedingungen für die Planung und Bewilligung
konfrontiert. Das Projekt in Finnland wurde geplant, als in der EU die neue FFH-Richtlinie
beschlossen wurde, wovon die Planung in Finnland direkt betroffen gewesen ist. In der
Schweiz sind während der 13jährigen Verfahrensdauer am Gotthard zahlreiche Änderungen
des technischen Regelwerks in Kraft getreten. So ist zum Beispiel seit 1. Januar 2003 in der
Schweiz die europäische Betonnorm Euronorm (EN) 206-1 unter der Bezeichnung SN EN
206-1:2000 "Beton – Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität" in
Kraft. Im Unterschied zur alten Norm werden hierin die Aufgaben des Planers und
Konstrukteurs sowie des Herstellers und Verwenders von Beton eindeutig festgelegt. Als
213
Vgl. hierzu auch den Generalverkehrsplan Österreich: BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR INNOVATION UND
TECHNOLOGIE (BMVIT) (2002)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
122
weiteres Beispiel von grosser Tragweite in der Schweiz kann die Forderung beim Ceneri-
Basistunnel (CBT) für zwei Einspurtunnels statt eines Doppelspurtunnels erwähnt werden.
Hierzu seien die Erläuterungen des Rechtsdienstes der Erstellergesellschaft AlpTransit
Gotthard AG im Zitat wiedergegeben: "Die heute in der Schweiz geltenden
Sicherheitsanforderungen für bestehende Eisenbahntunnel stützen sich auf Art. 17 EBG
(Eisenbahngesetz: Bau nach Anforderungen des Verkehrs, des Umweltschutzes und
gemäss dem Stand der Technik). Dabei werden die Tunnels in verschiedene Kategorien
unterteilt (ein- oder zweigleisige Tunnel, Abhängigkeit von Tunnellänge und Zugsdichte). Die
Anforderungen sind in einer Richtlinie zusammengefasst, die das Ergebnis eines längeren
Vernehmlassungsverfahrens sind. Für neue Tunnels gelten die technischen Spezifikationen
für die Interoperabilität (TSI), Teilbereich Sicherheit von Eisenbahntunnel
(Ausführungsbestimmungen zu Art. 2 EBV). Im Jahr 1999 hat das Bundesamt für Umwelt
(BAFU) für den CBT festgehalten, dass ein Doppelspurtunnel nicht dem Stand der Technik
(keine faire Chance zur Rettung im Ereignisfall) entspricht und die Mehrkosten für zwei
Einspurtunnel in die Planung einzubeziehen seien. Am 03.07.2001 hat der Bundesrat den
Entscheid für zwei Einspurtunnel gefällt. Seit 22.05.2006 sind diese Anforderungen in der
erwähnten Richtlinie bzw der TSI schriftlich festgehalten."214 Diese Änderung hat zu direkt
zuzuordnenden Mehrkosten in Höhe von rund CHF 900 Mio. geführt.
In Deutschland war der Ersteller nicht nur durch gesetzliche Änderungen betroffen, sondern
und viel häufiger noch durch Änderungen der Standards auf Seiten des Bestellers – der
Deutschen Bahn. Die Gefahr, die von der Änderung der gesetzlichen Grundlagen im
laufenden Prozess ausgeht, muss demzufolge minimiert werden, indem die Zeit zwischen
Einleitung des Genehmigungsverfahrens und Erteilung der rechtskräftigen Baubewilligung
möglichst kurz gehalten wird.
4.3.5 Stakeholder-Monitoring
Sämtliche Fallstudien kannten ihre Stakeholder mehr oder weniger gut. In den meisten
Fällen wurde in einer frühen Phase des Projektes eine Stakeholder-Analyse durchgeführt.
Keine der Fallstudien machte jedoch Gebrauch von einem periodischen Stakeholder-
Monitoring, welches in regelmässigen Abständen den Einfluss der Stakeholder neu bewertet.
214
Quelle: persönlicher E-mail-Verkehr mit der AlpTransit Gotthard AG vom 29.10.2009
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
123
4.3.6 Die Bedeutung von Vertrauen
Es hat sich gezeigt, dass in jenen Fällen, wo eine rein technische und programmatische
Herangehensweise an den Umgang mit Ansprüchen seitens der Stakeholder verfolgt wurde,
mit merkbar grösseren Widerstand zu rechnen war, als bei jenen Fällen, wo das Verhältnis
zu den Stakeholdern auf Vertrauen basierte. Beispiele für besonders herausragende
Vertrauensbildung sind in die Fälle aus Grossbritannien (West Coast Main Line) und
Österreich (Unterinntaltrasse) zu finden. Das Vertrauen basiert hierbei auf grösstmöglicher
Transparenz von beiden Seiten, wobei die Projektleitung stets mit einem
Vertrauensvorschuss auf die Stakeholder zugegangen ist. Zur Vertrauensbasis zählt hier
ausserdem, gute genauso wie schlechte Nachrichten offen und ehrlich zu kommunizieren. In
anderen Fallstudien (z.B. Betuweroute und NBS Nürnberg – Ingolstadt) wurde erst im Laufe
des Projektes in dieser Hinsicht hinzugelernt und die Herangehensweise dementsprechend
angepasst. Hier haben sich die Unterschiede in den Ergebnissen betreffend die
Herangehensweisen umso deutlicher gezeigt.
4.3.7 Organisation der Stakeholder
Im Zeitalter des Internets fällt es Stakeholdern zunehmend leichter, sich zu vernetzen und
somit ihre Machtbasis auszubauen. Die Analyse der Fallstudien hat jedoch auch gezeigt,
dass die Projektleitung sich eine Vernetzung der Stakeholder zu Nutze machen kann.
Die Beispiele der Fallstudien Gotthard und Lötschberg Basistunnel (CH) sowie West Coast
Main Line (GB) haben gezeigt, wie eine strukturierte Organisation der Stakeholder zum
Erfolg des Stakeholder Managements beitragen kann. In der Schweiz betrifft das zum einen
die Vertretung verschiedener Umweltschutzorganisationen durch einen Repräsentanten und
zum anderen die Einrichtung einer parlamentarischen Delegation, um die politischen
Stakeholder koordiniert mit Informationen versorgen zu können. In Grossbritannien betrifft
dies namentlich die Stakeholderorganisation ‚West Coast 250„, welche zahlreiche
Gemeinden entlang der Neubaustrecke in sich vereint und über regelmässige persönliche
Treffen mit der Projektleitung in Kontakt steht.
4.3.8 Stakeholder spezifische Aufbauorganisation
Unter den Fallstudien existierte kein Konsens darüber, wo in der Projektorganisation das
Stakeholder Management anzusiedeln sei. Bei denjenigen Fallstudien, welche das
Stakeholder Management als erfolgskritischen Faktor angesehen haben, liessen sich im
Wesentlichen drei unterschiedliche Konzepte erkennen, welche hier kurz in der Reihenfolge
nach Wichtigkeit innerhalb der Hierarchie wiedergegeben werden.
Bei der ersten Herangehensweise wird das Stakeholder Management einer Abteilung für
externe Kommunikation (z.B. Public Relations) überlassen. Diese Abteilung hat den Vorteil,
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
124
dass hier die Kompetenzen und Werkzeuge für externe Kommunikation bereits vorhanden
sind. Die Nachteile sind darin zu sehen, dass die Kompetenz bezüglich technischer
Fragestellungen hier zumeist limitiert ist und in der Regel auch keine Entscheidungsbefugnis
vorhanden ist. Dieses Modell kann angewendet werden, wenn aufgrund von Erfahrungen
aus ähnlichen Projekten mit nur wenig Widerstand seitens der Stakeholder zu rechnen ist
oder wenn bedingt durch die Art des Projektes Stakeholder selbst von Rechts wegen keinen
Einfluss ausüben können. Gegebenfalls kann dieses Modell auch in späteren Projektphasen
zum Tragen kommen, wenn sämtliche Bewilligungsprozesse abgeschlossen sind und die
Bauarbeiten bereits aufgenommen wurden.
Eine zweite identifizierte Herangehensweise an das Stakeholder Management bei grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten ist die Schaffung einer eigenen Abteilung oder Stabstelle.
Diese Abteilung ist mit umfangreichen Kompetenzen ausgestattet und verfügt zumeist über
ein eigenes Budget, um Kompensationsmassnahmen bis zu einem vorgegebenen
Kostenrahmen vereinfacht durchführen zu können. Die Entscheidungsfreiheit dieser
Abteilung ist jedoch limitiert und so bedarf es bei Erreichung der Grenzen des
Handlungsspielraums der Rücksprache mit oder die Übergabe an die Projektleitung. Bei
einzelnen Fallstudien (z.B. ‚Betuweroute„, ‚Maaswerken„ und Autobahn E18) wurde dieses
Modell gewählt und die erwähnten Nachteile in Kauf genommen, um über eine hoch
spezialisierte Abteilung verfügen zu können und die Projektleitung damit zu entlasten.
4.3.9 Kompensationsmassnahmen
Kompensationsmassnahmen haben sich in nahezu allen Fallstudien vorteilhaft auf die
Einstellung der Stakeholder zum jeweiligen Projekt ausgewirkt. Hierbei konnten in der
Wirksamkeit der einzelnen Massnahme kaum Unterschiede zwischen unverhältnismässig
teuren Massnahmen (Beispiel Fussballstadion in der Slowakischen Republik) und
kostengünstigen aber werbewirksamen Massnahmen festgestellt werden. Ein Bespiel für
eine eher günstige Massnahme ist die Beschaffung eines neuen Rollstuhls für einen
gehbehinderten Anwohner der Betuweroute. In diesem Fall muss angemerkt werden, dass
der Projektleitung der Betuweroute für solche Massnahmen designierte finanzielle Mittel zur
Verfügung standen – ein Umstand der in den meisten anderen Fallstudien nicht anzutreffen
war. Kompensationsmassnahmen konnten in einigen Fällen aber auch kostenneutral
durchgeführt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Errichtung eines Tropenhauses am
Nordportal des Lötschberg Basistunnels, welches das warme Abwasser des Tunnels zum
Heizen nutzt und dadurch dem Ersteller den Bau einer Kühlanlage für das Tunnelwasser
erspart hat. Ein weiteres Beispiel für günstige Kompensationsmassnahmen ist wiederum bei
der Betuweroute zu finden. Hier hat die Projektleitung den Gemeinden ihre vorhandene
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
125
Infrastruktur sowie Know-how zur Verfügung gestellt, um andere Projekte auf
Gemeindegebiet – mit den finanziellen Mitteln der Gemeinde – zu realisieren.
4.3.10 Projektvermarktung
Im Zeitalter des Internets ist es mit relativ einfachen Mitteln möglich, ein Projekt nach aussen
als Marke darzustellen. In den meisten Fallstudien wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch
gemacht. Hierdurch konnten diese Projekte aus der Anonymität grösserer Organisationen (in
der Regel grössere staatliche oder halbprivate Infrastrukturersteller und –betreiber)
heraustreten und eine eigene Identität erlangen. Für die Kommunikation mit Stakeholdern
hat das den Vorteil, dass die Betroffenen auf relativ einfache Weise mit den zuständigen
Ansprechpartnern in Kontakt treten können. Projektvermarktung hat bei einzelnen
Fallstudien ausserdem dazu beitragen können, dass sich Stakeholder verstärkt mit einem
Projekt identifizieren konnten (Bsp. Gotthard Basistunnel: „Das grösste Umweltschutzprojekt
der Schweiz“).
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
126
5 Vergleich der Ist-Situationen im deutschsprachigen Europa
In diesem Abschnitt werden die Planungs- und Genehmigungsprozesse der drei Staaten
Deutschland, Österreich und Schweiz abgebildet, erläutert und miteinander verglichen.
Darauf aufbauend wird im folgenden Kapitel ein holistisches Modell für die Planung von
grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten entwickelt.
Die Fokussierung auf diese drei Staaten erfolgt aufgrund mehrer Kriterien. Zunächst
vereinfacht die gemeinsame Sprache die Bildung eines generalisierten Modells, wobei
dennoch der unterschiedlichen Verwendung einiger Fachtermini Rechnung getragen wird
und dementsprechend unmissverständliche Begriffe entwickelt und verwendet werden. Eine
weitere Gemeinsamkeit ist das staatliche Organisationsprinzip in Form des Föderalismus,
welches in den Planungs- und Entscheidungsprozessen den Einfluss der Bundesländer bzw.
Kantone berücksichtigt. Diese Staatsform erhöht die Komplexität in den
Entscheidungsfindungsprozessen im Vergleich zu zentralistischen Systemen wie zum
Beispiel in Frankreich. Im gleichen Masse steigen die Anforderungen an die in Kapitel 6 zu
bildenden Modelle.
Eine weitere Abgrenzung erfolgt mit Hinblick auf den Verkehrsträger, da sich zum Zeitpunkt
der Durchführung der Studie in den drei Staaten im Sinne von Grossprojekten lediglich
solche der Eisenbahn-Infrastruktur als tauglich für die Untersuchungen erwiesen. Hierzu
gesellt sich die Gemeinsamkeit, dass alle drei Staaten in den vergangenen Jahren das
jeweilige nationale Eisenbahnwesen reformiert haben, wodurch seitdem die Planung und
Bewilligung von Bauvorhaben nicht mehr unter einem Dach durchgeführt werden kann.
Im Folgenden werden die relevanten Verfahren vorab zusammenfassend dargestellt. Hierzu
werden die derzeit gültigen Verfahren in Deutschland, Österreich und der Schweiz
vergleichend gegenüber gestellt. Dieser Vergleich führt zu einer Darstellung der allgemeinen
Planungsprozesse, welche zusammen ein Phasenmodell von der strategischen Planung bis
zum Beginn der Realisierung eines Verkehrsinfrastrukturprojekts ergeben (vgl. Abb. 67).
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
127
Abb. 67: Gegenüberstellung der Planungsprozesse
Das Phasenmodell beginnt mit der strategischen Planung und endet mit der rechtskräftigen
Erteilung der Baubewilligung. Während der einzelnen Prozessschritte verfügen verschiedene
Stakeholder in unterschiedlichem Masse über die Attribute Macht, Legitimität und
Dringlichkeit gemäss Mitchell und Kollegen215 (vgl. auch Kapitel 2.1.5.4). Macht und
Legitimität sind hierbei abhängig von den jeweiligen nationalen gesetzlichen
Rahmenbedingungen.
215
Vgl. MITCHELL, R. K.; AGLE, B. R.; et al. (1997)
Trassenkorridor-
untersuchung
Strategische Planung
Trassenvorauswahl
Machbarkeitsstudie
Variantenvergleich
Realisierung
Trassenauswahl
Detailplanung
Entwurfsplanung
Genehmigungsverfahren
Bundesverkehrswegeplan
Bedarfspläne
Vorplanung,
Raumordnungsverfahren
Entwurfsplanung
Planfeststellungs-
verfahren
Detailplanung
Trassenkorridor-
untersuchung
Vorstudie,
Vorprojekt
Einreichprojekt + UVE
Genehmigungsverfahren
mit Trassengenehmigung,
Sonstige Verfahren
Detailprojekt
Verkehrspolitik
Schweiz,
Bedarfsfeststellung
Vorstudien,
Sachplan,
Feinplanung,
Vorprojekt
Auflageprojekte
Allgemeine
PlanungsprozesseDeutschland Österreich Schweiz
Plangenehmigungs-
verfahren
Detailprojekte
Strategische Prüfung –
Verkehr (SP-V)
Realisierung Realisierung Bauprojekt
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
128
5.1 Prozesse Deutschland
5.1.1 Der Bundesverkehrswegeplan
Am Anfang der Planung neuer Verkehrswege in Deutschland steht der
Bundesverkehrswegeplan (BVWP, siehe auch Abb. 68). Der BVWP ist ein
Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument der deutschen Bundesregierung für die
Erstellung neuer Verkehrswege. Er wird jeweils für einen überschaubaren Zeitraum (i.d.R.
ca. 10 Jahre) von der Bundesregierung aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen.
Hierin findet eine im Rahmen von Gesamtverkehrskonzepten erstellte und Verkehrsträger
übergreifende Planung ihren Niederschlag.216 Im Rahmen der Vorarbeit zum BVWP 2003
wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohungswesen (BMVBW) gemeinsam
mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ein eigenes Verfahren
entwickelt, um die raumordnerischen Belange, welche nur unzureichend in monetären
Grössen erfasst werden können, vergleichend bewerten zu können. In der sogenannten
„Raumwirksamkeitsanalyse“ werden die wesentlichen Aspekte der Raumordnung mittels
eines Zielsystems erfasst und nachvollziehbar bewertet. Zentrales Bewertungskriterium
bleibt jedoch nach wie vor das Ergebnis der Nutzen-Kosten-Analyse, worin die monetär
erfassbaren Komponenten bewertet werden. In das gesamtwirtschaftliche
Bewertungsverfahren fliessen darüber hinaus die Ergebnisse der Umweltrisikoeinschätzung
sowie der Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitseinschätzung217 mit ein (vgl. Abb. 69).
216
Vgl. Bundesministerium für Verkehr Bau und Wohnungswesen (BMVBW) (2003) 217
Vgl. die sogenannte FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
129
Abb. 68: Planungsprozesse Deutschland
Prozessschritt Bemerkungen Funktion
BM
VB
S
EB
A
La
nd
esb
eh
örd
en
Vo
rha
be
ntr
äg
er
Seite 1 von 1
InputOutput
Bedarfspläne
Bundesverkehrswegeplan
Vorplanung
Raumordnungsverfahren
Entwurfsplanung
Realisierung
Prozesse Deutschland
Trassenvorauswahl
Variantenvergleich
Trassenauswahl
Machbarkeitsstudie
Festlegung des
Planungskorridors
Sta
ke
ho
lde
rG
VG
PV
V
V
P V
G
Planfeststellungs-
verfahren
Raumordnungsentscheid
Detailplanung
P
V
G
V
K
K
Als Anlage zum
Bundesschienen-
wegeausbaugesetz
Planfeststellungsunterlagen
Planfeststellungsbeschluss
Pa
rla
me
nt
Bu
nd
Mit SUP
Mit SUP oder UVP
Mit UVP als
unselbständigen Teil
GBedarfsanmeldung DB AG
Datum: 03.07.2009 Version: 1.0 V: Verantwortlich P: Partizipation K: Kontrolle G: Genehmigung
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
130
Abb. 69: Bausteine der raumordnerischen Bewertung im Bearbeitungsprozess der Bundesverkehrswegeplanung zum BVWP 2003
218
218
In Anlehnung an WÜRDEMANN, G.; SIEBER, N. (2004). Der Begriff „RO-Relationen“ bezieht sich auf die raumordnerisch relevanten Verbindungen zwischen den Zentren und zu Verknüpfungspunkten.
Projektbewertung auf der
Grundlage der Wirkungsbeurteilungen
Umweltrisikoein-
schätzung (URE) mit
FFH-Verträglichkeits-
einschätzung (FFH-VE)
Raumwirksamkeits-
analyse (RWA)
Prädikatsprojekte
RWA-Pool
Raumordnerische Bewertung
Raumwirksamkeitsanalyse (RWA)
Güter
Projektvorschläge
Liste der Projekte
Länder
BMVBW
Räumliche Analyse und
Entwicklung der
Bewertungsmethodik
Verfahrensablauf
Räumliche Abgrenzungen
Bestimmung der RO-Relationen
Bewertungsmethodik
AG BVWP
im BBRBerechnungen:
Verbesserungen der
Erreichbarkeit auf den RO-
Relationen (Zielbereich I)
Entlastungen hoch
belasteter Korridore
(Zielbereich II)
Gutachter
Verteilung
und
Entwicklung
Entlastung
und
Verlagerung
Strasse Schiene
Nutzen-Kosten-
Analyse (NKA)
(in Geldwerten)
RO-Erfordernisse
Techn. Anleitung
Ergebnis
Güter
Personen
Erreichbarkeit
Strukturschwäche
Personen
Erreichbarkeit
Strukturschwäche
Personen
Städtebauliche
Entlastung
Güter
Hochbelastete
Korridore
++
=
BMVBW
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
131
Die Bundesverkehrswegeplanung schliesst ab mit der politischen Entscheidung darüber, ob
ein nach Netzverknüpfung, Ausbautyp und Investitionskosten beschriebenes Projekt
planerisch weiter zu verfolgen ist und nachfolgende Schritte zu seiner Realisierung
einzuleiten sind. Die Planung kann auf dieser Stufe nur generell sein. Der
Bundesverkehrswegeplan kann Entscheidungen auf den nachfolgenden Planungsstufen
nicht vorwegnehmen oder ersetzen. Er kann also weder eine konkrete Linie festlegen noch
über weitergehende Details entscheiden. Im Bundesverkehrswegeplan wird somit
festgehalten, ob der verkehrliche Bedarf für ein Projekt vorhanden ist und nicht, wie ein
Projekt realisiert werden soll.219
5.1.2 Bedarfspläne
Der BVWP ist mit seinen bewerteten Projekten zugleich Grundlage für die jeweils vom
Parlament zu verabschiedenden Bedarfspläne (vgl. Abb. 68), welche als Anlage den
Ausbaugesetzen (Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG),
Fernstrassenausbaugesetz) beigefügt werden. In den Ausbaugesetzen beschliesst der
Bundestag für welche Verkehrsprojekte ein Bedarf besteht und somit, welche gebaut werden
sollen. „Die Feststellung des Bedarfs im Bedarfsplan ist für die Planfeststellung (…)
verbindlich“ [BSWAG §1].
In den Ausbaugesetzen wird darüber hinaus festgelegt, dass das Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Verwirklichung des Ausbaus nach den
Bedarfsplänen Fünfjahrespläne aufzustellen hat, die den Rahmen für die Aufstellung des
Ausbauplans für die Bundesschienenwege bzw. des Strassenbauplans darstellen: „Zur
Verwirklichung des Ausbaus nach dem Bedarfsplan stellt das Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Fünfjahrespläne auf. Die Fünfjahrespläne bilden die
Grundlage für die Aufstellung von Ausbauplänen für die Bundesschienenwege“ [BSWAG §5
(1)]. Die Fünfjahrespläne betreffen jedoch lediglich den Prozess der Finanzierung und nicht
den Prozess der Planung (vgl. Abb. 70). Deswegen wird im Rahmen dieser Arbeit nicht
weiter darauf eingegangen.
219
Vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR BAU UND WOHNUNGSWESEN (BMVBW) (2003)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
132
Abb. 70: Vom Bundesverkehrswegeplan zum Bauvorhaben220
5.1.3 Das Raumordnungsverfahren
ROG § 15 Raumordnungsverfahren
(1) Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sind in einem besonderen Verfahren untereinander und mit
den Erfordernissen der Raumordnung abzustimmen (Raumordnungsverfahren). Durch das
Raumordnungsverfahren wird festgestellt,
1. ob raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung
übereinstimmen und
2. wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung
aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können (Raumverträglichkeitsprüfung).
Das Raumordnungsverfahren (ROV, siehe auch Abb. 68) gehört zu den Instrumenten der
Landesplanung. Hierin erfolgt die Überprüfung überörtlich raumbedeutsamer Einzelvorhaben
wie Eisenbahn- und Autobahntrassen mit den Erfordernissen der Raumordnung. Durch das
ROV wird festgestellt, ob raumbedeutsame Planungen oder Massnahmen mit den
Erfordernissen der Raumordnung (Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse vgl. § 3 Nr.
1 ROG) übereinstimmen und wie diese aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden
können. Die Durchführung von ROV obliegt den dafür zuständigen Landesbehörden. Das
ROV kann von Amts wegen oder auf Antrag eines Planungsträgers eingeleitet werden. Das
220
Vgl. GEHRUNG, P. (2005)
Ausbaugesetze
mit Bedarfsplänen
Bundesverkehrs-
wegeplanFünfjahrespläne
Jährliche
Haushaltsgesetze
Baurecht Bauausführung
PlanungsauftragWeitere
Fachplanung
Ebene der
Legislative
Ebene der
Exekutive
Rechtsnorm
Regierungs-
programm
Planung
Umsetzung
Planungsprozess
Finanzierungsprozess
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
133
genaue Verfahren ist den jeweiligen Landesplanungsgesetzen der Bundesländer zu
entnehmen (vgl. exemplarisch Abb. 71 für das Verfahren gemäss dem Bayrischen
Landesplanungsgesetz)
Dem ROV kommt im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung eine Teilfunktion zu, wobei
die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt entsprechend dem Planungsstand des
Vorhabens ermittelt, beschrieben und bewertet werden sollen.221 Die meisten
Landesplanungsgesetze sehen in diesem Zusammenhang grundsätzlich eine Einbeziehung
der Öffentlichkeit vor, wobei der Grad der Einbeziehung stark variiert und nicht über
Anhörung oder Stellungnahme hinaus geht.
Das ROV schliesst mit einer landesplanerischen Bewertung ab und hat nach aussen keine
rechtliche bindende Wirkung, sondern lediglich den Charakter eines fachlichen Gutachtens.
Dennoch geniesst das ROV im Rahmen der Planung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben
einen hohen Stellenwert, da es z.B. Raum zur (halb-) öffentlichen Diskussion über mögliche
Varianten eines Vorhabens eröffnet.222 Die beteiligten Planungsträger haben darüber hinaus
das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
221
Vgl. HÖHNBERG, U. (2005) 222
Vgl. GOPPEL, K. (1982)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
134
Abb. 71: Schematische Darstellung des Raumordnungsverfahrens223
223
Gemäss Art. 22 BayLplG, Quelle der Darstellung: HÖHNBERG, U. (1999), zitiert in HÖHNBERG, U. (2005)
GegenstandRaumbedeutsames Vorhaben, das in der Raumordnungsverordnung
bestimmt bzw. von erheblicher überörtlicher Bedeutung ist
Einleitungdurch die zuständige Landesplanungsbehörde
Oder
soweit ein förmliches Verfahren erforderlich ist und die Abstimmung
nicht auf andere Weise erreicht werden kann
Auf Antrag eines
PlanungsträgersVon Amts wegen
DurchführungBeteiligte im Raumordnungsverfahren
Formen der Beteiligung
In jedem Fall:
Gemeinden
Kreisverwaltungen
Regionale
Planungsverbände
(i.d.R.)
Falls berührt:
Landkreise und Bezirke
Landes- und Bundesbehörden
Verbände nach §60 BNatSchG
Sonstige öffentliche und private
Planungsträger
Einbeziehung der Öffentlichkeit durch
die Gemeinden bei erheblichen
Auswirkungen auf die Umwelt
Regelmässig schriftliche Stellung-
nahmen der Beteiligten auf der
Grundlage der Verfahrensunterlagen
Evtl. gemeinsame
Ortsbesichtigung
mit den Beteiligten
Erforderlichenfalls oder in eiligen
Fällen mündlicher Erörterungstermin
mit den Beteiligten
Abschluss und landesplanerische Beurteilung
Auswertung der Stellungnahmen der Beteiligten
und der Öffentlichkeit sowie eigener Ermittlungen
Feststellung, ob das Vorhaben
mit den Erfordernissen der
Raumordnung vereinbar ist
Gegebenfalls Vorschläge zur
Abstimmung mit anderen
berührten Vorhaben
Positive Beurteilung des
Vorhabens
Positive Beurteilung des Vorhabens
mit Massgaben (Regelfall)
Negative Beurteilung des
Vorhabens
Unterrichtungdes Planungsträgers und der Beteiligten sowie der
Öffentlichkeit
Berücksichtigungim Zuslassungsverfahren (z.B.
Planfeststellungsverfahren)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
135
5.1.4 Verfahren vor dem Planfeststellungsverfahren224
5.1.4.1 Screening
Dem eigentlichen Planfeststellungsverfahren ist ein Vorverfahren entsprechend den
Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgeschaltet.
Wenn die Planungen für ein Vorhaben soweit gediehen sind, dass sich dessen
Auswirkungen auf die Umwelt hinreichend abschätzen lassen, teilt der Träger des
Vorhabens (TdV) dies schriftlich der Planfeststellungsbehörde (z.B. Eisenbahn-Bundesamt)
als zuständiger Genehmigungsbehörde mit. Diese prüft, ob das Vorhaben einer
Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf (sog. "Screening"). Dies ist der Fall, wenn ein
Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Die Entscheidung darüber ist der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung
sind zu dokumentieren. Sie sind jedoch nicht einzeln anfechtbar (§ 44 a VwGO).
Stellt sich eine UVP-Pflichtigkeit heraus, hat der TdV zur Durchführung der Erörterung des
Untersuchungsumfangs (Scoping) nach § 5 UVPG geeignete Unterlagen vorzulegen. Daraus
müssen sich Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie
sonstige für die Durchführung der UVP erhebliche Fragen bestimmen lassen.
5.1.4.2 Scoping
Im Scoping-Termin (§ 5 UVPG) werden den zu beteiligenden Behörden und
Naturschutzverbänden die geplanten Massnahmen vorgestellt und erörtert. Diese haben
dann die Möglichkeit, sich mittels Hinweisen und Forderungen einzubringen. Der Termin
dient somit der gegenseitigen Information des Trägers des Vorhabens einerseits und der
Behörden und Verbände andererseits. Der endgültige Umfang des Untersuchungsraumes
und der beizubringenden Unterlagen wird dann von der Planfeststellungsbehörde festgelegt.
Der Träger des Vorhabens führt daraufhin die noch notwendigen Untersuchungen durch und
stellt die Unterlagen zusammen. Diese sind Bestandteil des Antrags zur Durchführung des
eigentlichen Planfeststellungsverfahrens.
5.1.5 Das Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren wurde im Jahr 1991 mit Inkrafttreten des
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (VerkPBG)225 eingeführt. Es handelt sich
hierbei um ein besonders geregeltes Verwaltungsverfahren zur Verwirklichung von
raumbezogenen Vorhaben. Der Neu- oder Ausbau von Bundesautobahnen nach dem
Bundesfernstrassengesetz (FStrG) sowie Eisenbahnverkehrsanlagen nach dem Allgemeinen
224
Vgl. hierzu die Internetseiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung der Bundesrepublik Deutschland unter http://www.wsd-sued.wsv.de/wir_ueber_uns/organisation/wsd/planfeststellung/screening_scoping/index.html 225
Langfassung: „Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin“, vom 16. Dezember 1991
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
136
Eisenbahngesetz bedarf einer Feststellung des Plans. Die dem Planfeststellungsverfahren
zu Grunde liegenden Rechtssätze sind teilweise im Verwaltungsverfahrensgesetz, teilweise
in einzelnen Fachgesetzen geregelt und teilweise durch Rechtsprechung und Literatur als so
genanntes "Fachplanungsrecht" entwickelt. Für den Erlass planungsrechtlicher
Zulassungsentscheidungen für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes nach §18
AEG gelten dementsprechend die Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL), herausgegeben vom
Eisenbahn-Bundesamt.226 Hiernach bezeichnet der Begriff der Planfeststellung einerseits das
Verwaltungsverfahren und andererseits die öffentlich-rechtliche Zulassungsentscheidung, die
für die Betriebsanlagen der Eisenbahnen das Baurecht herstellt (Kap.I, Nr.1, Abs.1 PF-RL)
Abb. 72: Das Planfeststellungsverfahren227
Vor dem eigentlichen Planfeststellungsverfahren hat der Vorhabenträger die Planunterlagen
vorzubereiten (vgl. Abb. 72). Die Planung ist zu diesem Zeitpunkt mit in ihrem
Aufgabenbereich berührten Behörden und Stellen abzustimmen. Zur Vorbereitung müssen
darüber hinaus auch die betroffenen Anspruchsgruppen wie zum Beispiel Anwohner und
Grundeigentümer ermittelt werden. Das EBA empfiehlt in seinen Richtlinien, mit solchen
Anspruchsgruppen noch vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Vereinbarungen zu
treffen.228 Die Umsetzung dieser Empfehlung liegt jedoch im Ermessen des Vorhabenträgers.
226
Für diese Arbeit vorliegend in der Ausgabe 01/2009 227
Eigene Darstellung gemäss PF-RL 01/2009 228
Vgl. PF-RL 01/2009, Nr. 10
1. Vorbereitung der Planunterlagen
durch den Vorhabenträger
2. Antrag auf Planfeststellung mit
Einreichung der Planunterlagen
3. Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens
4. Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und der
Vereinigungen
5. Auslegung des Plans,
Bekanntmachung
6. Anhörungsverfahren mit/ohne
Erörterungstermin
7. Erlass des
Planfeststellungsbeschlusses
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
137
Sobald der Vorhabenträger alle notwendigen Pläne erstellt sowie Gutachten und sonstige
Unterlagen beschafft hat, kann die Planfeststellung beantragt werden. Mit dem Eingang des
Antrags wird dann das Planfeststellungsverfahren beim EBA eingeleitet. Durch die
entsprechenden Behörden der betroffenen Bundesländer („Anhörungsbehörden“) werden die
Planunterlagen in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt,
öffentlich ausgelegt. Die Auslegung muss innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang des
Plans für die Dauer von einem Monat erfolgen. Alle natürlichen oder juristischen Personen,
die durch das Vorhaben in ihren Rechten beeinträchtigt werden, können bis zwei Wochen
nach dem Ablauf der Auslegungsfrist gemäss § 73 Abs. 4 VwVfG Einwendungen erheben
(so genannte Einwendungsberechtigte). Ebenso wird „Vereinigungen“229 die Möglichkeit zur
Stellungnahme eingeräumt.
Die Anhörungsbehörde ist darüber hinaus verpflichtet, innerhalb eines Monats nach der
Einreichung des Plans die Behörden um Stellungnahme zu bitten, deren Aufgabenbereich
durch das Vorhaben berührt wird. Die Stellungnahme der beteiligten Behörden und die von
den natürlichen oder juristischen Personen sowie den Vereinigungen vorgebrachten
Einwendungen werden mit der Anhörungsbehörde in einem nicht öffentlichen
Erörterungstermin besprochen.230 Der Erörterungstermin hat darüber hinaus den Zweck, die
Beteiligten über die vorgesehenen Massnahmen näher zu unterrichten und nach Möglichkeit
eine Einigung zu erzielen.231
An das Planfeststellungsverfahren schliesst das Beschlussverfahren an, das i.d.R. mit dem
Planfeststellungsbeschluss endet. Der Planfeststellungsbeschluss hat
Konzentrationswirkung, dass heisst er umfasst und ersetzt alle eventuell erforderlichen
Einzelgenehmigungen, Zustimmungen, Erlaubnisse etc. für das festgestellte Vorhaben.
Darüber hinaus kann der Planfeststellungsbeschluss enteignungsrechtliche Vorwirkung
haben, dass heisst der festgestellte Plan ist für ein etwaiges nachfolgendes
Enteignungsverfahren bindend.
5.1.6 Partizipation in Deutschland
Auf europäischer Ebene wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Vorhaben mit
erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt am 25. Juni 1998 mit Verabschiedung der
sogenannten Aarhus-Konvention der UN/ECE in die Wege geleitet.232 Deutschland hat die
Konvention Ende 1998 unterzeichnet.
229
Vereinigungen im Sinne der PF-RL 01/2009 sind die nach den §§ 59, 60 BNatSchG anerkannten Vereine sowie die sonstigen, nach § 3 URBG anerkannten Vereinigungen 230
Vgl. auch die Internetseiten http://www.juraforum.de/lexikon/Planfeststellungsverfahren vom 18. Mai 2009 231
Vgl. PF-RL 01/2009 Nr.19 232
Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungen und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten vom 25.06.98 (ECE/CEP/43)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
138
Das Deutsche Rechtssytem sieht derzeit jedoch noch keine rechtlich verbindliche direkte
Beteiligung von Stakeholdern im Rahmen der Planung von Projekten der
Verkehrsinfrastruktur vor, welche über Information und Anhörung hinaus geht. Der
partizipative Einbezug der Öffentlichkeit, der über Information und Anhörung hinaus geht,
findet – wenn überhaupt – nur auf freiwilliger Basis statt.233
Instrumente mit partizipativem Charakter im geltenden deutschen Recht, welche
Auswirkungen auf die Planung von Projekten der Verkehrsinfrastruktur haben, lassen sich im
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), im Raumordnungsgesetz (ROG) sowie im Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) finden. Das betrifft hier vor allem die
öffentliche Planauslage, die Anhörung und die Erörterung. Es muss hier betont werden, dass
die Gesetze eine Mindestanforderung an die Beteiligung festschreiben, einer kreativen
Erweiterung steht im Einzelfall rechtlich nichts entgegen.
In §7 Abs.6 S.1 ROG wird beispielsweise folgender Auftrag an die Landesgesetzgeber
formuliert: „Es ist vorzusehen, dass den öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit frühzeitig
und effektiv Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und
seiner Begründung sowie zum Umweltbericht zu geben ist.“
5.1.7 Öffentlichkeitsbeteiligung in Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung234
Die UVP-Richtlinie der EU legt besonderen Wert auf die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die
Art der Beteiligung wird den Mitgliedsstaaten freigestellt. Wie oben erwähnt, gibt es in
Deutschland bislang keine echte Beteiligung von Stakeholdern, sondern lediglich eine
Anhörung. So wird in § 9 UVPG festgelegt, dass bei allen Verfahren mit UVP eine Anhörung
der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen stattzufinden hat. Grundlage dafür sind die
vorher auszulegenden Unterlagen nach § 6 UVPG, die unter dem Begriff
Umweltverträglichkeitsstudie geläufig sind. Ansonsten wird auf § 73 VwVfG verwiesen, wo
das Anhörungsverfahren innerhalb von Planfeststellungsverfahren geregelt ist. Daraus ergibt
sich folgender Ablauf der Beteiligung:
Die Unterlagen liegen einen Monat lang in den Gemeinden, in denen sich das
Vorhaben voraussichtlich auswirkt, aus. Darauf wird durch die Gemeinden in
ortsüblicher Weise aufmerksam gemacht.
Bis zwei Wochen danach können von Jedermann Einwände schriftlich oder zur
Niederschrift erhoben werden.
Anschliessend werden die Einwände in einem Erörterungstermin mündlich verhandelt
mit dem Ziel, Einigung zu erzielen.
233
Vgl. BARTH, R.; KALLENBACH-HERBERT, B.; et al. (2006) 234
Vgl. SCHOLLES, F. (2001)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
139
Über Einwände, über die keine Einigung erzielt werden konnte, muss die zuständige
Behörde entscheiden.
Alle Betroffenen und alle Einwender sind schriftlich und mit Begründung über die
Entscheidung zu benachrichtigen.
Das Verfahren ist ein schriftliches und begründet zunächst eine Jedermann-Beteiligung. Wer
sich nicht schriftlich äussert oder nicht betroffen ist, bleibt vom weiteren mündlichen
Verfahren ausgeschlossen Es wird zwischen unbegrenzter Öffentlichkeit und betroffener
Öffentlichkeit, d. h. denjenigen Personen, „deren Belange durch das Vorhaben berührt
werden“ (§ 73 Abs. 4 VwVfG), unterschieden. Erstere sind zu unterrichten, nur letztere
anzuhören. Der Rechtsweg schliesslich, also die Klage, steht i.d.R. nur Betroffenen offen
und betroffen meint im deutschen Recht meist materiell, also mit Grundeigentum.
Die Begriffswahl lässt jedoch auch bei der Anhörung vermuten, dass eine echte Partizipation
der Öffentlichkeit an der UVP mit zweiseitiger Kommunikation nicht gewollt ist. Es wurde
nicht von dem nach § 73 VwVfG üblichen Verfahren abgewichen. In- und ausländische
Behörden werden beteiligt, die Öffentlichkeit wird angehört.
5.1.8 Fazit zur Partizipation in Deutschland
Die Raumwirksamkeitsanalyse im Rahmen der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans
scheint ein brauchbarer Ansatz zu sein, um die gesellschaftlichen Anliegen zu einem frühen
Zeitpunkt mit in die Planung einzubeziehen. Leider ist die Raumwirksamkeitsanalyse kein
fester Bestandteil der Verkehrswegeplanung in Deutschland und es wird sogar von Seiten
des zuständigen Ministeriums in Frage gestellt, ob die Raumwirksamkeitsanalyse bei der
Erstellung des nächsten Bundesverkehrswegeplans überhaupt wieder Anwendung finden
wird.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
140
5.2 Prozesse Schweiz
In der Schweiz existiert derzeit noch keine Regelprozess für die Planung von grossen
Eisenbahn-Infrastrukturprojekten. Im Rahmen der Überarbeitung der relevanten Sachpläne
(vgl. Kapitel 5.2.2) kristallisieren sich jedoch Ansätze zu einem solchen Prozess heraus,
wobei sich ein solcher Regelprozess zur Planung von Grossprojekten (vgl. Abb. 74) von dem
tatsächlich durchgeführten Prozess für die NEAT-Projekte (vgl. Abb. 73) unterscheidet. Der
Aufbau dieses Kapitels lehnt sich grob an den Soll-Prozess an und zeigt wo nötig die
Unterschiede zum tatsächlichen Verfahren bei den NEAT-Projekten auf.
5.2.1 Strategische Planung
Die strategische Planung von grossen Eisenbahn-Infrastrukturprojekten erfolgt in der
Schweiz bei den Eisenbahngesellschaften (SBB und BLS) sowie auf der Ebene des Bundes
und hier im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) und seinen Ämtern, wobei vor allem die technische Planungskompetenz bei den
Bahnen angesiedelt ist. Die Planung wird beeinflusst durch gesamteuropäische
Verkehrskonzepte (TEN-T) sowie durch die strategische Netzentwicklung des Bundes,
welche wiederum geprägt ist durch die nationale Verkehrsentwicklung und politische
Entscheide235. Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten verfügt die Schweiz bislang
nicht über eine verkehrsmittelübergreifende Infrastrukturplanung.236 Innerhalb des UVEK
dient jedoch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) gemäss eigener Definition als
„Querschnittsamt“ zwischen den fachplanenden Ämtern Bundesamt für Strassen (ASTRA)
und Bundesamt für Verkehr (BAV). Das ARE nimmt hierbei die Gesamtverkehrssicht und die
Koordinationsfunktion wahr und bringt das Fachwissen der Raumordnung ein. Im Jahr 2000
wurde mit Blick auf bevorstehende Grossprojekte im Strassen- und Eisenbahnbau innerhalb
des UVEK die Koordinationskonferenz Verkehr (KKV) konstituiert. Die KKV ist das für den
Verkehrsbereich oberste interne Koordinationsgremium des UVEK.
Die KKV hat sich als Koordinationsgremium bewährt und dient der strategischen Ausrichtung
für längerfristige verkehrspolitische Geschäfte. Aufgaben:237
Strategische Bearbeitung verkehrspolitisch wichtiger Geschäfte; frühzeitige
Erkennung von Problemfeldern und Chancen
Sicherstellung einer koordinierten Verkehrspolitik innerhalb des UVEK
Einbezug der Querschnittsbereiche Umwelt, Raum und Energie in die Verkehrspolitik
235
Vgl. hierzu auch die Fallstudien Gotthard und Lötschberg Basistunnel 236
Vgl. WEIDMANN, U. (2008) 237
Zitiert nach den Internetseiten des Bundesamts für Raumentwicklung www.are.admin.ch vom 20. Mai 2009
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
141
Abb. 73: Soll-Planungsprozess für Eisenbahngrossprojekte238
238
In Anlehnung an die Abfolge der Prozessschritte gemäss Sachplan Schiene
Prozessschritt Bemerkungen Funktion
Ers
telle
r
Sch
we
ize
rvo
lk
Seite 1 von 1
InputOutput
Bedarfsfeststellung
Verkehrspolitik
Schweiz
Vorstudien
Auflageprojekte
Vorprojekt
Detailprojekte
Bauprojekt
Soll-Prozesse Schweiz
Leistungsvereinbarungen mit
den Infrastrukturbetreibern
Erlass über Plan-
genehmigungsverfügung
Ggf. Auflagen
Bu
nd
esra
t
UV
EK
BA
V
Sta
ke
ho
lde
r
Plangenehmigungsverfügung
unter Berücksichtigung der
Auflagen und der genehmigten
Detailprojekte
Sachplan
Pa
rla
me
nt
G
PVG P
PV
PV
V
PV
PV
P
PV
V
VPG
G
G
Trassenvorauswahl
Variantenvergleich
Trassenauswahl
Machbarkeitsstudie
Kantonale Richtpläne
Andere Konzepte und
Sachpläne
Feinplanung
Infr
astr
uktu
rbe
tre
ibe
r
P
P
P
UVP-Bericht
UVP 1. Stufe
UVP 2. Stufe
Datum: 17.10.2009 Version: 1.0 V: Verantwortlich P: Partizipation K: Kontrolle G: Genehmigung
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
142
Abb. 74: Planungsprozess der NEAT-Projekte
Prozessschritt Bemerkungen Funktion
Ers
telle
r
Sch
we
ize
rvo
lk
Seite 1 von 1
InputOutput
Bedarfsfeststellung
Verkehrspolitik
Schweiz
Volksabstimmung
Machbarkeitsstudien
Auflageprojekte
Vorprojekt
Detailprojekte
Bauprojekt
Ist-Prozesse AlpTransit
Botschaft des
Bundesrates
Vorlage AlpTransit
Bundesbeschluss mit
Referendum
Verbindlicher Entscheid
Erlass über
Plangenehmigungsverfügung
Ggf. Auflagen
Streckenführung vom
Bundesrat abgesegnet
Bu
nd
esra
t
UV
EK
BA
V
Sta
ke
ho
lde
r
Plangenehmigungsverfügung
unter Berücksichtigung der
Auflagen und der genehmigten
Detailprojekte
Sachplan
Pa
rla
me
nt
G
PVG P
PV
P VG
V
PV
PV
PV
V
VPG
G
G
G
UVP 1. Stufe
UVP 2. Stufe
UVP 3. Stufe
Datum: 17.10.2009 Version: 1.0 V: Verantwortlich P: Partizipation K: Kontrolle G: Genehmigung
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
143
5.2.2 Sachpläne des Bundes
Der gesetzliche Auftrag zur Planung ist im Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG)
vom 22. Juni 1979 verankert. Hierin wird der Bund zum Erstellen von Sachplänen
verpflichtet, um „seine raumwirksamen Aufgaben erfüllen zu können“.239 Der Sachplan ist
darüber hinaus gemäss Art. 18 Abs. 5 des Eisenbahngesetzes (EBG) vom 20. Dezember
1957 Voraussetzung für die Plangenehmigung (siehe Kapitel 5.2.4). Das Vorgehen zum
Erstellen von Sachplänen ist in der Raumplanungsverordnung (RPV) definiert. Diese schreibt
unter anderem vor, mit welchen Ämtern und Stellen die Planung zu koordinieren ist. Dem
ARE ist hier im Fall von räumlichen Konflikten zwischen den Bundesstellen sowie zwischen
Bund und Kantonen die Vermittlerfunktion zugeteilt. Der Bund wird darüber hinaus dazu
angehalten, die betroffenen Behörden und Kantone möglichst frühzeitig mit in die Planung
einzubeziehen. Für eine Darstellung der Rollenverteilung in der Raumplanung zwischen
Bund und Kantonen siehe Abb. 75.
Abb. 75: Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in der Raumplanung240
239
Art. 13 Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Stand 1. August 2008) 240
Vgl. WEIDMANN, U. (2007)
Konzepte und Sachpläne
des Bundes
Aufzeigen der
übergeordneten Ziele und
Prioritäten des Bundes
Kantonale Teilrichtpläne
Teilrichtplan Verkehr
Teilrichtplan Versorgung
Teilrichtplan öff. Bauten
Teilrichtplan öff. Anlagen
Kantonale Richtpläne
Ausscheiden von
Siedlungs- und
Nichtsiedlungsgebiet
Sachplan Verkehr
Teil Schiene / öV
Teil Strasse
Teil Luftfahrt
Nutzungspläne
Unterscheidung zwischen
Bau-, Landwirtschafts- und
Schutzzonen
Koordinationspflicht
zwischen Bund und
Kantonen gemäss
Art. 2 Abs. 1 RPG
Planungspflicht
gemäss Art. 2 RPGKantone Bund
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
144
Sachpläne des Bundes sind dynamische Steuerungselemente und können bei Bedarf
fortgeschrieben, angepasst oder überarbeitet werden. Mit Relevanz für diese Arbeit liegen
derzeit der Sachplan AlpTransit241 in der Version vom 15. März 1999 sowie der am 26. April
2006 veröffentlichte Sachplan Verkehr (Teil Programm) vor. Die Verkehrsträger bezogenen
Sachpläne Strasse und Schiene/öV befinden sich aktuell in der Vernehmlassung (Entwurf
September 2002242), das heisst die betroffenen Stellen und interessierten Kreise sind vom
Bundesrat zur Stellungnahme eingeladen. Darüber hinaus ist es vorgesehen, den
angepassten Sachplan AlpTransit in den neuen Sachplan Schiene aufzunehmen.243 Für den
Aufbau und die Einbettung des Sachplans Verkehr siehe Abb. 76.
Abb. 76: Aufbau und Einbettung des Sachplans Verkehr244
241
Der Sachplan AlpTransit betrifft die Projekte der ‚Neuen Eisenbahn-Alpentransversale„ (NEAT) 242
Die sehr lange Bearbeitungsdauer der Sachpläne lässt Rückschlüsse über den Stellenwert und die Wirksamkeit dieser Steuerungselemente zu, worauf an dieser Stelle aber nicht näher eingegangen werden soll, da diese Vermutungen nicht argumentativ unterlegt werden können. 243
Vgl. den Sachplan Verkehr: BUNDESAMT FÜR VERKEHR (BAV); BUNDESAMT FÜR RAUMENTWICKLUNG (ARE) (2002) 244
In Anlehnung an den Sachplan Verkehr (EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR UMWELT VERKEHR ENERGIE UND
KOMMUNIKATION UVEK (2006))
Politische Vorgaben
Verkehrsdossiers des
BundesSachplan Verkehr
Neuordnung der
Finanzierung der
Schieneninfrastrukturen
Netzbeschluss Strasse
Zukünftige Entwicklung
Bahnprojekte (ZEB)
Bericht Luftfahrtpolitik
Infrastrukturfonds und
Umsetzung
Weitere Rechtsvorlagen
Infrastrukturprojekte
Kantonale
Richtpläne
Agglomerations-
programme
Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt und Nutzung der Verkehrsinfrastrukturen
Programm
Sachbezogene
Konzepte
Raumbezogene
Konzepte
Objekt-
angaben
Erarbeitung
Vekehrsträger
bezogen
Erarbeitung
Vekehrsträger
übergreifend
Teil UmsetzungTeil Programm
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
145
Vom Bundesrat genehmigte Sachpläne sind für Behörden aller Stufen verbindlich, das heisst
sie sind bei der Planung von neuen Projekten zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der
staatlichen Planung im Programmteil des Sachplans Verkehr sind strategischer und
programmatischer Natur. Es werden in der Regel in den Karten Korridore und zu vertiefende
Gebiete dargestellt. Eine Ausnahme bildet der Sachplan AlpTransit, welcher als erster
Sachplan seiner Art in einem späteren Planungsstadium erstellt wurde und
dementsprechend die Linienführungen der Projekte räumlich konkret im Massstab 1:50„000
abbildet. Die Festsetzungen sind hier bereits auf +/-100m genau lokalisiert. Die definitive
Lage, die genaue Grösse einzelner Objekte und die parzellenscharfe Abgrenzung sind
jedoch erst Bestandteil der Plangenehmigung (vgl. Kapitel 5.2.4). Für die Berücksichtigung
von Interessen seitens der Stakeholder ist zu beachten, dass der ‚Interessenkorridor„, „d.h.
das durch Projektelemente direkt oder indirekt betroffene Gebiet, nicht mit dem
Linienführungskorridor (…) übereinstimmen muss, sondern dass dieser je nach
raumwirksamer Tätigkeit enger oder weiter sein kann.“245
5.2.3 Vorprojekt
Während die Planung auf Stufe Sachplan noch im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegt,
sind für die Ausarbeitung der Vorprojekte bereits die Infrastrukturbetreiber zuständig. Die
Grundlage hierfür bilden die Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Ersteller einer
Infrastruktur. Das Vorprojekt dient der Abstimmung des planerischen Entwurfs mit dem dafür
zuständigen Bundesamt für Verkehr (BAV).246 Das Vorprojekt ist mit den Bundesstellen und
den Kantonen so zu bereinigen, dass im Plangenehmigungsverfahren keine Abweichungen
von mehr als 100 m von der Linienführung der offenen Strecken sowie den wesentlichen
Anschluss- und Terminalbereichen zu erwarten sind. Sind bei der unterirdischen
Linienführung grössere Abweichungen zu erwarten, sind diese aufzuzeigen und zu
begründen.247 Vorprojekte müssen durch den Bundesrat genehmigt werden. Die
genehmigten Vorprojekte bilden den Rahmen für die Erarbeitung der Auflageprojekte für das
Plangenehmigungsverfahren.
5.2.4 Plangenehmigungsverfahren
Das Plangenehmigungsverfahren (=Baubewilligungsverfahren) richtet sich nach dem
Eisenbahngesetz und Bundesgesetz über die Enteignung. Die Legitimation, d.h. die
Berechtigung, sich als Partei an den Verfahren zu beteiligen, richtet sich ebenfalls nach dem
Bundesrecht, insbesondere dem Enteignungsgesetz und dem Verwaltungsverfahrensgesetz.
Nicht anwendbar sind somit etwa kantonale Baugesetze und die zugehörigen kantonalen
245
Sachplan AlpTransit: BUNDESAMT FÜR VERKEHR (BAV); BUNDESAMT FÜR RAUMENTWICKLUNG (ARE) (1999) 246
Vgl. Sachplan Schiene / öV: BUNDESAMT FÜR VERKEHR (BAV); BUNDESAMT FÜR RAUMENTWICKLUNG (ARE) (2002) 247
Art. 18 Abs. 1 Alpentrasit-Verordnung
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
146
Erlasse.248 Mit der Plangenehmigung werden sämtliche nach Bundesrecht erforderlichen
Bewilligungen erteilt. Kantonale Bewilligungen und Pläne sind nicht erforderlich.
Im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren werden die Projekte („Auflageprojekte“)
während 30 Tagen in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht aufgelegt. Die öffentliche
Planauflage wird im kantonalen Amtsblatt und soweit vorhanden, in den jeweiligen
kommunalen oder regionalen amtlichen Publikationsorganen angezeigt. Einsprachen sind
binnen dieser Frist direkt beim BAV einzureichen. Einsprachen können von allen natürlichen
und juristischen Personen, die ihre persönlichen Interessen durch die Planung, die Erstellung
oder den Betrieb der Infrastrukturanlage tangiert sehen, eingereicht werden. Das BAV
entscheidet im Einzelfall über die Rechtmässigkeit und somit die Behandlung oder
Rückweisung einer Einsprache. Einspracheberechtigt sind z.B.:
Eigentümer von betroffenen Grundstücken
Inhaber von Nachbarrechten
Personen, die als Mieter oder Pächter vom Projekt persönlich betroffen sind
Gesamtschweizerische Organisationen, denen das Bundesrecht die Parteistellung
zuerkennt
Die Gemeinden (diese haben ihre Interessen mit Einsprache zu wahren)
Während der öffentlichen Planauflage sind die Projekte im Gelände ausgesteckt. Hiermit
können sich die Betroffenen vor Ort ein Bild vom Vorhaben machen. Allfällige Schäden, die
durch die Aussteckung entstehen, haben die jeweiligen Ersteller den Grundeigentümern
nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung zu ersetzen. Die
Aussteckung ist den betroffenen Grundeigentümern mindestens 5 Tage vorher schriftlich
anzuzeigen.
Ab Beginn der öffentlichen Planauflage werden die in den Landerwerbsplänen zur definitiven
oder vorübergehenden Beanspruchung aufgeführten Flächen mit dem Enteignungsbann
belegt. Für diese Flächen dürfen ohne die Zustimmung des jeweiligen Erstellers keine die
Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen mehr getroffen
werden.
Für Detailprojekte kommt das sog. vereinfachte Verfahren zur Anwendung. Eine öffentliche
Auflage findet nicht statt, das BAV kann indessen weitere Stellen, z.B. auch Kanton oder
Gemeinde sowie betroffene Dritte einbeziehen.
Über die Erteilung der Plangenehmigung (Baubewilligung) bei Streckenausbauten des
schweizerischen Schienennetzes entscheidet erstinstanzlich das Bundesamt für Verkehr
248
Vgl. hierzu und im Folgenden den Internetauftritt des Bundesamtes für Verkehr unter http://www.bav.admin.ch/alptransit/01385/index.html?lang=de# vom 27. Mai 2009
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
147
(BAV). Dessen Plangenehmigungen können mit Beschwerde zunächst an die
Rekurskommission weitergezogen werden. Der Entscheid der Rekurskommission ist
seinerseits beim Bundesgericht anfechtbar.
5.2.5 Plangenehmigungsverfahren bei den NEAT-Projekten
Eine Ausnahme bei der Handhabung der Plangenehmigungsverfahren bilden die
sogenannten AlpTransit bzw. NEAT-Projekte. Die Plangenehmigung für die NEAT-
Neubaustrecken wird vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) erteilt. Dessen Verfügungen sind mit
Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht anfechtbar. Das
Plangenehmigungsverfahren für sämtliche NEAT-Bauvorhaben selbst wird im Auftrag des
UVEK durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) durchgeführt. Es organisiert die öffentliche
Planauflage, holt die Stellungnahmen der Behörden von Bund und Kanton ein, führt die
Einigungsverhandlungen mit Einsprechenden durch und schreibt die
Plangenehmigungsverfügung für das UVEK. Das UVEK hört vor seiner Entscheidung über
die Plangenehmigungsverfügung die Fachstellen des betroffenen Kantons und des Bundes
an. Auf Bundesebene werden z.B. das Bundesamt für Umwelt, das Bundesamt für
Raumentwicklung, das Bundesamt für Landwirtschaft und die Eidgenössische Natur- und
Heimatschutzkommission konsultiert. Auch auf Seiten der Kantone werden durch die jeweils
zuständigen Leitbehörden die Amtsstellen einbezogen, deren Fachbereiche betroffen sind.
5.2.6 Partizipation in der Schweiz
Die Beteiligung von Stakeholdern findet in der Schweiz in unterschiedlicher Ausprägung auf
verschiedenen Stufen des Planungsprozesses statt, wobei sich der in der Schweiz in der
Entwicklung befindliche Regelprozess zur Planung von Grossprojekten (vgl. Abb. 74) noch
von dem tatsächlich durchgeführten Prozess für die NEAT-Projekte (vgl. Abb. 73)
unterscheidet und somit die Beteiligung der Stakeholder in der Praxis noch von der Theorie
abweicht.
Die Rahmenbedingungen für die Partizipation werden in verschiedenen Gesetzen und
Verordnungen festgelegt. An vorderster Front sei hier das Umweltschutzgesetz (USG) vom
7. Oktober 1983 zu nennen, welches zum einen im Art. 9 die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorschreibt und zum anderen den
gesamtschweizerischen Umweltschutzverbänden unter bestimmten Voraussetzungen ein
Beschwerderecht – das sogenannte Verbandsbeschwerderecht – einräumt. Die UVP stellt
sicher, dass den Anforderungen des Umweltschutzes bereits bei der Planung von Anlagen
Rechnung getragen wird. Die UVP ist in die bestehenden Bewilligungsverfahren (z.B. das
Plangenehmigungsverfahren) eingebettet; sie ist kein eigenes Verfahren.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
148
In der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) vom 19. Oktober 1988
wird das Verfahren für die UVP konkretisiert. Im Anhang der UVPV wird für neue
Eisenbahnlinien eine mehrstufige UVP vorgeschrieben, wobei die Prüfung gemäss Art. 6 bei
jedem Verfahrensschritt so weit durchgeführt wird, „als die Auswirkungen des Projektes auf
die Umwelt für den jeweiligen Entscheid bekannt sein müssen.“ Art. 15 schreibt darüber
hinaus vor, dass der UVP-Bericht – vorbehaltlich der Geheimhaltungspflicht – der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss und diese im Rahmen des jeweiligen
Verfahrens darauf hinzuweisen ist. Die Mehrstufigkeit der UVP bei Eisenbahngrossprojekten
erstreckt sich über zwei Stufen, wobei die erste Stufe in den Verantwortungsbereich des
Bundesrats fällt und zumeist im Zusammenhang mit der Erstellung des erforderlichen
Sachplans steht. Die zweite Stufe fällt in den Verantwortungsbereich des Erstellers (SBB
oder konzessionierte Bahnunternehmung) und wird als unselbständiger Teil des
Plangenehmigungsverfahrens gemäss Art. 18 Abs. 1 des Eisenbahngesetzes (EBG) vom 20.
Dezember 1957 durchgeführt. Die NEAT-Projekte bilden bei der Mehrstufigkeit noch eine
Ausnahme; Hier wird die UVP in drei Stufen durchgeführt. Die zweite Stufe der UVP bereitet
den Entscheid des Bundesrates über das Vorprojekt vor. Die dritte Stufe erfolgt im Rahmen
des Plangenehmigungsverfahrens. Der Prozess des Plangenehmigungsverfahrens wurde
unter 5.2.4 bereits eingehend erläutert.
Das Raumplanungsgesetz (RPG) vom 22. Juni 1979 geht im Sinne der Partizipation einen
Schritt weiter und schreibt in Art. 4 vor, dass die Bevölkerung bei Planungen „in geeigneter
Weise mitwirken kann“. Bei ‚besonderen Massnahmen des Bundes„, wozu
Eisenbahngrossprojekte gehören, ist hier gemäss Art. 13 die Erstellung von Sachplänen
vorgeschrieben. Art. 19 Abs. 2 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 betont
ebenfalls die Schaffung einer Basis für die ‚geeignete Mitwirkung„ der Bevölkerung und
schreibt darüber hinaus die Anhörung der Kantone und Gemeinden vor. Sachpläne sind
hiernach für wenigstens 20 Tage öffentlich aufzulegen.
Neben der in den Gesetzen vorgeschriebenen obligatorischen Beteiligung von Stakeholdern
sieht die direkte Demokratie in der Schweiz eine weitere Möglichkeit der Einflussnahme
durch die Öffentlichkeit vor. Der Bau von Eisenbahngrossprojekten bedarf in der Schweiz
eines Bundesbeschlusses. Bundesbeschlüsse wiederum unterliegen in der Schweiz dem
fakultativen Referendum. Somit kommt es zu einer Volksabstimmung über den Beschluss,
falls dies 50„000 Bürgerinnen und Bürger innerhalb von 100 Tagen nach der Publikation des
Beschlusses mittels Unterschrift verlangen. Mittels einer Volksabstimmung kann ein Projekt
gänzlich verhindert werden und so wird sie zu einem mächtigen Werkzeug in den Händen
der Öffentlichkeit. Dass die Volksabstimmung im Umkehrschluss auch zu einer
‚Unterstützungsmaschine„ werden kann, zeigt die Praxis in der Schweiz. Hierauf wird im
Rahmen der Fallstudienanalyse (vgl. Kapitel 0) näher eingegangen.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
149
5.2.7 Fazit zur Partizipation in der Schweiz
Die Schweiz geht im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben bei der Beteiligung der
Anspruchsgruppen einen eher konservativen Weg. Die Einbindung in den Planungsprozess
erfolgt bislang relativ spät und ist auf Reaktion im Sinne von Einsprachen ausgelegt. Eine
umfassende direkte Beteiligung am Planungsprozess, wie sie in anderen Staaten mit Hilfe
der strategischen Umweltprüfung praktiziert wird, kennt die Schweiz bislang nicht. Durch die
oben angesprochene erste Stufe der UVP besteht immerhin theoretisch die Möglichkeit,
Umweltanliegen auf einer strategischen Ebene einzubringen.
Diese Problematik ist auf Bundesebene bereits bekannt. So hat auch die Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) der Schweiz im Rahmen ihrer
Prüfung der schweizerischen Umweltleistungen die Einführung einer Strategischen
Umweltprüfung (SUP) empfohlen.249
249
Vgl. die Internetseiten des Bundesamt für Umwelt: http://www.bafu.admin.ch/uvp/01065/index.html?lang=de vom 27. Mai 2009
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
150
5.3 Prozesse Österreich
Die relevanten Prozesse in Österreich orientieren sich an einem Entwurf des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) (vgl. Abb. 77). Von
herausragender Bedeutung ist hierbei die „Strategische Prüfung – Vekehr (SP-V)“, welche im
Folgenden ausführlich erläutert wird.
Abb. 77: Planungsprozesse Österreich
Prozessschritt Bemerkungen Funktion
Datum: 17.10.2009
Bu
nd
BM
VIT
SC
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Vo
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be
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er
Seite 1 von 1
Version: 1.0 V: Verantwortlich P: Partizipation K: Kontrolle G: Genehmigung
InputOutput
Trassenkorridor-
untersuchung
Strategische Prüfung –
Verkehr (SP-V)
Vorverfahren
Vorstudie
Sonstige Verfahren
nach Landesrecht
Einreichprojekt
Realisierung
Prozesse Österreich
Raumwiderstandsuntersuchung
Trassenvorauswahl
Trassenauswahl
Machbarkeitsstudie
Festlegung des
Planungskorridors
Sta
ke
ho
lde
r
G
PV
PV
G
V
V
P
P V
V
G
UVP-Verfahren /
Genehmigungsverfahren
Ebene BMVIT
UVE-Konzept
Detailprojekt
P
PV
G
PDie Verantwortung für die
SP-V liegt beim Initiator
P
K
K
K
K
K
Trassengenehmigungsbescheid
Umweltverträglichkeits-
gutachten
Umweltverträglichkeits-
erklärung
Genehmigungsverfahren
Ebene LandeshauptmannK PV
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
151
5.3.1 Strategische Prüfung
In Österreich bedürfen Änderungen am bundesweiten hochrangigen Verkehrswegenetz einer
strategischen Prüfung gemäss 96. Bundesgesetz (SP-V-Gesetz)250. Das Bundesgesetz über
die strategische Prüfung im Verkehrsbereich ist die Umsetzung der EG-Richtlinie
42/2001/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in
nationales Recht. Die Umsetzung dieser EG-Richtlinie ist verpflichtend.251
Bei der strategischen Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V) handelt es sich um eine Prüfung
der voraussichtlich erheblichen Auswirkungen von vorgeschlagenen Veränderungen im
hochrangigen Verkehrsnetz. Das hochrangige Verkehrsnetz Österreichs besteht aus
Bundesstrassen, Wasserstrassen und Hochleistungs-Eisenbahnstrecken und ist in zwei
Gesetzen oder Verordnungen des BMVIT festgelegt. Dabei handelt es sich für die
Bundesstrassen (Autobahnen und Schnellstrassen) um die Anhänge I und II des
Bundesstrassengesetzes (BStG). Bei der Erklärung von Eisenbahnen zu
Hochleistungsstrecken werden entsprechende Verordnungen gemäss Paragraph 1
Hochleistungsstreckengesetz - HlG, BGBl. Nummer 135/1989 erlassen. Es ist nur dann eine
SP-V durchzuführen, wenn Netzveränderungen eine Änderung dieser Gesetze oder eine
Verordnung erfordern.
Geprüft werden die voraussichtlichen erheblichen positiven und negativen Auswirkungen
einer Änderung des hochrangigen Verkehrswegenetzes auf die Umwelt insgesamt. Dies
umfasst nicht nur die Umwelt im engeren Sinn, sondern auch Auswirkungen auf Gesellschaft
und Wirtschaft. Zudem ist es erforderlich, die Ziele und damit die angestrebten Nutzen einer
Netzveränderung zu ermitteln und zu beschreiben. Ein weiteres wichtiges Element ist die
verkehrsträgerübergreifende Alternativenprüfung. Im Rahmen dieser hat der Initiator einer
Netzveränderung darzustellen, dass die geplante Netzveränderung die beste Alternative ist,
um die vorangestellten Ziele zu erfüllen. Sollte sich eine Alternative als vorteilhafter als die
vorgeschlagene Netzveränderung erweisen, kann der Vorschlag für eine Netzveränderung
zurückgezogen und eine Alternative weiterverfolgt werden.
Im Gegensatz zur in Europa weit verbreiteten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) steht die
SP-V ganz am Anfang einer vorgeschlagenen Netzveränderung. Zu diesem Zeitpunkt sind
im Allgemeinen noch keine konkreten Projekte vorhanden. Es geht nur um die Frage, ob die
geplante Netzveränderung durchgeführt werden soll oder nicht. Sollte die vorgeschlagene
Netzveränderung nach einer SP-V gesetzlich verankert werden, können sich eines oder
mehrere konkrete Projekte und Baumassnahmen ergeben. Für ein Projekt kann dann in
250
96. Bundesgesetz: Strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz) vom 11.August 2005 251
Vgl. hierfür und im Folgenden die Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT): http://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/strategische_pruefung/fragen.html vom 06.01.2008
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
152
weiterer Folge eine UVP gemäss UVP-Gesetz notwendig sein. Im Rahmen der UVP werden
die ganz unmittelbaren Umweltauswirkungen untersucht und allfällige Begleitmassnahmen
vorgeschrieben.
Es ist wichtig hervorzuheben, dass es bei der SP-V nicht um die Untersuchung von
einzelnen Projekten geht. Vielmehr wird das Netz bzw. die konkrete Netzänderung
untersucht. Das bedeutet, dass die Prüfung auf einer hohen Ebene stattfindet. Dies liegt
unter anderem daran, dass die Gesetzes- und Verordnungsentwürfe meist nur grobe
geografische Angaben zur geplanten Netzänderung enthalten. Es sind in der Regel nur
Anfangs- und Endpunkte von Strecken enthalten. Diese grobe Beschreibung ist durchaus
sinnvoll, da im konkreten Projektstadium – bis zu zehn Jahre vor Baubeginn – nicht mehr
Informationen zur Verfügung stehen. Die Untersuchungen über Umweltauswirkungen und
die Alternativenprüfung werden dementsprechend in einem ähnlichen Detaillierungsgrad
durchgeführt. Die später festzulegende Trasse kann jedoch um mehrere Kilometer variieren.
Daher ist der Prüfungsumfang ein recht grober, sodass vielfach anhand von qualitativen
Beschreibungen bewertet wird.
5.3.2 Ablauf der Strategischen Prüfung – Verkehr
Eine SP-V wird mittels Umweltbericht über die Bedarfsfeststellung für eine Netzveränderung
initiiert. Ein solcher Umweltbericht muss die Darstellung der Nutzen und der Ziele, welche mit
der vorgeschlagenen Netzveränderung verfolgt werden, eine umfassende Darstellung der
positiven und negativen Auswirkungen sowie die verkehrsträgerübergreifende
Alternativenprüfung enthalten. Vor der Erstellung des Umweltberichts sind die Umweltstellen
der Länder, das BMVIT sowie das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (BMLFUW) hinsichtlich des Untersuchungsumfangs und der
Untersuchungstiefe zu konsultieren. Wird der Umweltbericht dem BMVIT übermittelt, so
veröffentlicht dieses den Bericht (samt allfälliger Beilagen) sowie den Gesetzesentwurf, der
die vorgeschlagene Netzveränderung verankern soll, auf seiner Internetseite.
Danach hat jede Person die Möglichkeit, binnen sechs Wochen eine Stellungnahme zum
Umweltbericht abzugeben. Die genaue Art und Weise, wie eine Stellungnahme abgegeben
werden kann, wird auf der Internetseite bekannt gegeben. Eine öffentliche Verhandlung oder
eine öffentliche Auflage der Unterlagen ist jedoch nicht vorgesehen. Jede Stellungnahme
wird bei der weiteren Behandlung der geplanten Netzveränderung beachtet und kann in den
Gesetzesentwurf bzw. in die zusammenfassende Erklärung einfliessen. Es ist jedoch nicht
vorgesehen, dass jede Stellungnahme einzeln beantwortet wird.
Im Anschluss daran erstellt das BMVIT unter Berücksichtigung der eingegangenen
Stellungnahmen eine aktualisierte Version des Gesetzesentwurfs sowie eine
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
153
zusammenfassende Erklärung. Die zusammenfassende Erklärung enthält eine
Beschreibung, wie die eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt wurden und welche
Vorgaben sich für allfällige, aus der Netzveränderung folgende Projekte ergeben. Weiters ist
in der zusammenfassenden Erklärung die notwendige Überwachung der Auswirkungen einer
vorgeschlagenen Netzveränderung beschrieben.
Sowohl die aktualisierte Version des Gesetzesentwurfs als auch die zusammenfassende
Erklärung werden wiederum auf der Internetseite des BMVIT veröffentlicht und sind jeder
Person zugänglich. Erst dann wird der Gesetzesentwurf zur weiteren Behandlung an den
Ministerrat weitergeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit kann aber auch dazu führen,
dass der Vorschlag für eine Netzveränderung verworfen und eine der im Zuge der SP-V
untersuchten Alternative vom BMVIT bzw. der je nach Alternative zuständigen Stelle
weiterverfolgt wird.
Das Ergebnis der SP-V ist keinesfalls eine Trasse oder ein Projekt, sondern lediglich die
Bestätigung, dass Umweltauswirkungen, verkehrsträgerübergreifende Alternativen, Nutzen
und sonstige Auswirkungen der geplanten Netzveränderung geprüft und dokumentiert
wurden, sowie welche Überwachungsmassnahmen und sonstige Vorgaben sich für allfällige
aus der Netzveränderung folgenden Projekte ergeben. Ein Vorhabenträger kann einen Plan
oder ein Programm auch weiter verfolgen und umsetzen, wenn die strategische Prüfung
hinsichtlich der Umweltauswirkungen, sonstiger Auswirkungen oder der Nutzen eine
negative Bewertung ergibt. Der Vorteil einer SP-V liegt jedoch darin, dass Risiken,
Widerstände und Probleme bereits frühzeitig erkannt und festgehalten werden können und
damit eine vorausschauende Problemlösung möglich ist. Damit kann es später zu einer
Beschleunigung der nachfolgenden Projekte kommen. Ebenso ist es möglich, dass eine
spätere Umweltverträglichkeitsprüfung reibungsloser ablaufen kann, da gewisse
Voruntersuchungen oder Angaben zu Projektbegründungen bereits während der SP-V
durchgeführt bzw. erhoben wurden. Auch die verkehrsträgerübergreifende
Alternativenprüfung im Rahmen der SP-V kann dazu beitragen, die Akzeptanz für ein
Vorhaben zu erhöhen und damit helfen, Widerstände abzubauen.
Die letzte Entscheidung, ob die geplante Netzveränderung gesetzlich verankert und
durchgeführt wird, liegt beim Parlament bzw. für Netzveränderungen im Hochleistungs-
Streckennetz beim Bundesminister bzw. bei der Bundesministerin für Verkehr, Innovation
und Technologie. Gegen die Entscheidungen des Parlaments sind grundsätzlich keine
ordentlichen Rechtsmittel möglich, gegen die Entscheidung des Ministerrats eine
Gesetzesvorlage einzubringen ebenfalls nicht.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
154
5.3.3 Von der Vorstudie zum Einreichprojekt
5.3.3.1 Vorstudie
Ab der Phase der Vorstudie liegt die Durchführungsverantwortung beim Vorhabenträger. Ziel
der Vorstudie ist die Findung einer zur Einreichung geeigneten Trassenvariante. Der genaue
Planungsablauf und der genaue Leistungsumfang einer Vorstudie sind stark von den
Rahmenbedingungen des jeweiligen Projektes abhängig und sind daher im Einzelfall
festzulegen. In Sonderfällen kann es auch erforderlich sein, noch vor der Vorstudie eine
Trassenkorridoruntersuchung durchzuführen, um für die Vorstudie einen Planungskorridor
festzulegen. Im Rahmen der Vorstudie können folgende Bearbeitungsschritte erforderlich
sein252:
(1) Raumwiderstandsuntersuchung
(2) Trassenvorauswahl
(3) Trassenauswahl
Das Ziel einer Raumwiderstandsuntersuchung ist es, relativ konfliktfreie Räume für die
oberirdische Trassenführung zu identifizieren. Das Vorgehen ähnelt hierbei einer
vereinfachten Umweltverträglichkeitsprüfung: die schützenswerten Güter (Menschen, Tiere,
Pflanzen, Landschaft, Erholung, Wasser, Boden, Klima, Luft) werden zunächst erfasst und
dann je nach Bedeutung in ihren Ausprägungen und Funktionen vor Ort bewertet. Aus der
Bestandsbewertung ergibt sich das Konfliktpotenzial, das als planerischer „Raumwiderstand“
(hoch, mittel oder tief) ausgedrückt wird.
Die Bearbeitungsschritte Trassenvorauswahl und Trassenauswahl werden später im
Abschnitt 5.3.5 ausführlich erläutert.
5.3.3.2 Vorprojekt
Ziel des Vorprojektes ist die Abstimmung der umweltrelevanten, rechtlichen und technischen
Anforderungen und Bedingungen für das behördliche Genehmigungsverfahren,
insbesondere die Festlegung der Trasse gem. § 3 HL-G (Trassenverordnung), sowie die
Durchführung von allfälligen Vorverfahren zum Genehmigungsverfahren
(Feststellungsverfahren). Der Arbeitsschwerpunkt im Vorprojekt liegt bei der systematischen
Erfassung, Berücksichtigung und Abwägung der unterschiedlichsten Anforderungen zur
Erzielung eines technischen, ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen
Konsenses, hinsichtlich der Standort- und Anlagenkonfiguration im Grund- und Aufriss im
Zuge des behördlichen Trassenverordnungsverfahrens.253
252
Definitionen gemäss ÖSTERREICHISCHE BUNDESBAHNEN; EISENBAHN-HOCHLEISTUNGSSTRECKEN-AG; et al. (2002) 253
Definitionen gemäss ÖSTERREICHISCHE BUNDESBAHNEN; EISENBAHN-HOCHLEISTUNGSSTRECKEN-AG; et al. (2002)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
155
5.3.3.3 Einreichprojekt
Ziel der Phase Einreichprojekt ist ein rechtlich und technisch abgestimmtes Projekt für das
behördliche Genehmigungsverfahren, insbesondere die Festlegung der
eisenbahntechnischen und betrieblichen Belange nach den Vorgaben des
Eisenbahngesetzes für das Einreichprojekt sowie nach den Materiengesetzen
(konzentriertes Verfahren) inkl. Konsensfindung mit der betroffenen Bevölkerung.254
5.3.4 Behördliche Genehmigungsverfahren
Wenn aus einer geplanten Netzveränderung ein konkretes Projekt hervorgeht, bedarf es
gemäss §3 HlG im Zuge der Projektierung für die Sicherstellung des Trassenverlaufs einer
Trassengenehmigung, welche durch das BMVIT zu erteilen ist. Die hierfür erforderlichen
Planunterlagen werden durch den Vorhabenträger im Regelfall gemeinsam mit der
Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) eingereicht, wonach das BMVIT die ordentliche
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einleitet. Die UVE sowie die Planunterlagen werden in
den betroffenen Gemeinden öffentlich zur Einsicht aufgelegt (siehe hierzu Kapitel 5.3.5). Das
UVP-Verfahren unterscheidet sich gemäss §23b UVP-G je nach Art des Projektes in
normales oder vereinfachtes Verfahren (Vgl. Abb. 78). Nach der jeweils jüngsten Revision
des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G 2000), des
Hochleistungsstreckengesetzes (HlG) sowie des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG) werden
in Österreich sogenannte teilkonzentrierte Genehmigungsverfahren vorgesehen. In einem
teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse
der UVP zunächst vom BMVIT alle in dessen Zuständigkeitsbereich fallenden
Genehmigungen erteilt. Überdies sind vom BMVIT die übrigen Genehmigungsverfahren zu
koordinieren. Für die übrigen bundesrechtlichen Genehmigungen führt der jeweilige
Landeshauptmann ein teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der UVP durch. Die nach landesrechtlichen Genehmigungsvorschriften (z.B.
Naturschutz) durchzuführenden Genehmigungsverfahren sind weiterhin von den jeweils
zuständigen Behörden, ebenfalls unter Berücksichtigung der Ergebnisse der UVP, zu
vollziehen (Vgl. Abb. 77).
254
Definitionen gemäss ÖSTERREICHISCHE BUNDESBAHNEN; EISENBAHN-HOCHLEISTUNGSSTRECKEN-AG; et al. (2002)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
156
Abb. 78: UVP-Verfahren im Überblick255
255
Quelle: http://www.umweltbundesamt.at vom 3. Juli 2009
Prüfung des
Genehmigungsantrags und
der UVE
Öffentliche Auflage
(Antrag, UVE)
Öffentliche Auflage
UVPUVP im verein-
fachten Verfahren
Vorverfahren (falkultativ)
Stellungnahmemöglichkeit
für Behörden und
Standortgemeinden
Erstellung des
Umweltverträglichkeits-
gutachtens
Öffentliche Erörterung
(fakultativ)
Mündliche Verhandlung
Entscheidung
Veröffentlichung des
Genehmigungsbescheids
Abnahmeprüfung
Nachkontrolle
Prüfung des
Genehmigungsantrags und
der UVE
Öffentliche Auflage
(Antrag, UVE)
Vorverfahren (falkultativ)
Stellungnahmemöglichkeit
für Behörden und
Standortgemeinden
Erstellung des
Umweltverträglichkeits-
gutachtens
Öffentliche Erörterung
(fakultativ)
Mündliche Verhandlung
Entscheidung
Veröffentlichung des
Genehmigungsbescheids
Abnahmeprüfung
Ablaufschema
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
157
5.3.5 Partizipation in Österreich
Das hier angewendete Partizipationsverfahren wurde in Österreich ab 1990 im laufenden
Projekt der Neubaustrecke Wien – St. Pölten entwickelt und wird bis heute weitestgehend
unverändert erfolgreich eingesetzt.256 Das Verfahren sieht einen mehrstufigen
Beteiligungsprozess mit mehreren unterschiedlich konfigurierten Arbeitsgruppen vor (vgl.
Abb. 79).
Abb. 79: Das Kommunikationsmodell Ephesos257
Das Besondere an der Geschichte dieses Verfahrens ist der Umstand, dass es bereits vor
Einführung des Umweltverträglichkeitsrüfungsgesetzes (UVP-G) entwickelt und eingeführt
wurde. Hierbei ist noch zu betonen, dass das 1994 in Kraft getretene österreichische UVP-G
im Sinne der Partizipation einen deutlichen Schritt weiter geht als die vergleichbare
Gesetzgebung in Deutschland und der Schweiz. Wo in Deutschland und der Schweiz
lediglich von ‚Anhörung„ der Öffentlichkeit die Rede ist, wird in Österreich explizit eine
Beteiligung vorgeschrieben (§ 1 Abs. 1 UVP-G).
Das erwähnte Beteiligungsverfahren – ‚Ephesos-Modell„ genannt – wurde im Auftrag der HL-
AG entwickelt. Die HL-AG ist eine staatseigene Gesellschaft, welche sich für die
Projektierung und Erstellung einiger sogenannter ‚Hochleistungsstrecken„ – so auch die
Neubaustrecke Wien / St. Pölten – verantwortlich zeigt. Bei der Planung dieser
Neubaustrecke ist die HL-AG auf erheblichen Widerstand aus der Bevölkerung gestossen
und so wurde das Ephesos-Modell im Zuge des Krisenmanagements entwickelt. Das
Ephesos-Modell geht über die klassische Informations- und Kommunikationsarbeit hinaus
und zielt darauf ab, die Sachkenntnis auf Seiten der von der Planung einer Eisenbahntrasse
betroffenen Bevölkerung dahingehend zu erhöhen, dass diese sich im Fall von Konflikten
sachlich und losgelöst von Emotionen am Planungsprozess beteiligen kann. Dieses Modell
256
Vgl. HÖDL, R.; STEMPKOWSKI, A. (2003) 257
HÖDL, R.; STEMPKOWSKI, A. (2003). Die hier abgebildete Konfiguration betrifft die erwähnte Neubaustrecke Wien – St. Pölten. Bei anderen Projekten wurde die Zusammensetzung entsprechend den projektspezifischen Randbedingungen angepasst.
Trassenfestlegung
Umweltverträglich-
keitsprüfung
Planerteam Kommunikationsmodell EphesosV
erk
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Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
158
der Öffentlichkeitsbeteiligung baut im Wesentlichen auf Gesprächsforen auf, die sich nach
der Art der Zusammensetzung unterscheiden in Gemeindeforen und regionale Foren. Die
Arbeit in diesen Foren findet parallel statt, wobei die Zusammensetzungen unterschiedlich
konfiguriert sind und die einzelnen Foren mittels Vertretern aus den anderen Foren vernetzt
sind. Die Zusammensetzung wird in den jeweils nachfolgenden Stufen immer kleinteiliger.
Auf der Stufe der regionalen Foren finden sich unter Anderem Behörden- und
Regierungsvertreter der Regionen bzw. des Bundeslandes sowie Vertreter regional
gebildeter Bürgerinitiativen. Die Ebene der Gemeindeforen besteht aus dem jeweiligen
Bürgermeister, bzw. Gemeindevorsteher und den Gemeinderäten. Zusätzlich sind hier
Vertreter der betroffnen Anwohner und Grundeigentümer zu finden, sowie lokale
Bürgerinitiativen. Die Mitglieder der Gemeindeforen werden hierbei durch die
Verantwortungsträger der jeweiligen Gemeinde bestimmt.
Ergänzend zu den kommunalen und regionalen Foren kann noch ein Gremium eingesetzt
werden, welches die Tätigkeit in den operativen Planungsorganen bundesländerübergreifend
koordiniert und mit dem Bund abstimmt. In diesem sogenannten Lenkungsausschuss
können beispielsweise Vertreter der Landes- und nationalen Verkehrsplanung, der ÖBB, der
nationalen Gesellschaft für Natur- und Umweltschutz, sowie Vorstand und der Projektleitung
der HL-AG mitwirken.258
Das Beteiligungsverfahren nach dem Ephesos-Modell setzt bereits in einer sehr frühen
Projektphase und noch vor Eröffnung des UVP-Verfahrens ein. Als Vorgabe für die Planung
in den Foren liegen jeweils nur ein grober Trassenkorridor sowie die massgebenden
Entwurfskennwerte wie z.B. die geforderte Geschwindigkeit auf der Neubaustrecke vor. Die
grösste Bedeutung für die Trassenentwicklung muss der Arbeit in den Gemeindeforen
beigemessen werden. Die Mitglieder in diesen Foren können aufgrund ihrer spezifischen
Ortskenntnis in Zusammenarbeit mit den Projektingenieuren des Vorhabenträgers den die
jeweilige Gemeinde betreffenden Streckenabschnitt im Detail bearbeiten und gegebenenfalls
Optimierungspotential aufzeigen. Die Ergebnisse aus den Arbeiten in den Gemeindeforen
dienen letztendlich als Grundlage für die Trassenentscheidung, welche wiederum im
Regionalforum erarbeitet wird (vgl. Abb. 80). Die letzte Entscheidung über die Trasse liegt
jedoch nach wie vor beim Vorhabenträger, welcher allerdings die Arbeit der Foren
berücksichtigen wird.
258
Vgl. KOHL, B.; SMETANIG, H.; et al. (2003)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
159
Abb. 80: Überblick über den Planungs- und Bügerbeteiligungsprozess
259
Im weiteren Verlauf des Planungsprozesses setzt dann die gesetzlich vorgeschriebene
Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des UVP-Verfahrens ein. Die vom Vorhabenträger
zu erstellende Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) wird durch die zuständige
Prüfungsbehörde in den betroffenen Gemeinden öffentlich aufgelegt. Während der Dauer der
Auflage steht jedermann das Recht zu, sich zum Projekt oder zur UVE selbst schriftlich oder
zur Niederschrift zu äussern. Die Auflage selbst wird durch ebenfalls durch die zuständige
Behörde in geeigneter Weise in den betroffenen Gemeinden bekannt gemacht.
259
Vgl. KOHL, B.; SMETANIG, H.; et al. (2003)
Technische Planung Bürgermitarbeit
Entwurf von Trassenvarianten Vorstellung der Trassenvarianten
Vorschlag von AlternativtrassenPrüfung der Machbarkeit
Festlegung und Ausarbeitung
der Trassenvarianten für den
Variantenvergleich
Entwicklung von Kriterien für
die Trassenbewertung
Diskussion der Kriterien für
die Trassenbewertung
Festlegung der Prüfkriterien
Fachliche Bewertung der
TrassenvariantenGewichtung der Kriterien
Zusammenführen von Gewichtung
und fachlicher Bewertung
Trassenentscheidung
1. Schritt: Entwurf von Trassenvarianten
2. Schritt: Trassenauswahl
Technische Planung Bürgermitarbeit
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
160
Nach Ablauf der Auflagefrist lässt die zuständige Behörde durch Sachverständige ein
Umweltverträglichkeitsgutachten erstellen, welches wiederum öffentlich aufgelegt und
bekannt gemacht werden muss. Darüber hinaus ist hiernach gemäss §16 UVP-G ein Termin
für eine mündliche Verhandlung durchzuführen, welcher dazu dienen soll, allfällige
Interessenskonflikte zwischen dem Vorhabenträger und anderen Beteiligten oder
Betroffenen zu bereinigen.
5.3.6 Fazit zur Partizipation in Österreich
Österreich geht im deutschsprachigen Raum klar den initiativsten Weg im Sinne der
Integration von Anspruchstellern in den Planungsprozess von Verkehrsinfrastrukturprojekten.
Partizipation geht hier deutlich über die reine Information der Öffentlichkeit hinaus.
Stakeholder können vom frühest möglichen Zeitpunkt an aktiv an der Planung teilnehmen,
wobei der Stakeholder Management Prozess als integraler Teil des Planungsprozesses zu
verstehen ist. Die Erfahrungen aus der Praxis in Österreich haben darüber hinaus gezeigt,
dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit den Planungsprozess entgegen aller Befürchtungen
nicht verlangsamt, sondern im Idealfall sogar beschleunigen kann.260 Kritisch wird hierbei
jedoch angemerkt, dass die Kosten des Verfahrens beachtliche Ausmasse erreichen
können.261
260
Vgl. STEMPKOWSKI, R.; HÖDL, R.; et al. (2003)a 261
HARER, G. (2007)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
161
6 Modellbildung
Aufbauend auf den Erkenntnissen aus den 15 Fallstudien sowie den analysierten
Rahmenbedingungen für die Planung und Genehmigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten
in Deutschland, Österreich und der Schweiz und dem daraus entwickelten Phasenmodell
(vgl. Abb. 67), werden in diesem Kapitel mehrere sich ergänzende Modelle für den Umgang
mit sozio-politischen Stakeholdern im dynamischen Umfeld grosser
Verkehrsinfrastrukturprojekte entwickelt.
Im ersten Schritt (Kapitel 6.1) wird ein Konzept entwickelt, welches der Identifizierung von
Stakeholdern bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten dient. Dieses orientiert sich an den
Issues, welche bei der Planung und Durchführung solcher Projekte vorgebracht werden.
Im zweiten Schritt (Kapitel 6.2) wird ein Modell für die Stakeholderanalyse bei grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten entworfen. Aufbauend auf bestehenden Theorien aus dem
Stakeholder Management und dem Issue Management werden hier die ‚Stakeholder-Issue-
Map„ und die ‚Interest / Impact Matrix„ als Hilfsmittel für die Bewertung von Ansprüchen
entwickelt.
Der dritte Schritt (Kapitel 6.3) stellt den umfangreichsten Teil der Modellbildung dar. Er dient
der Entwicklung eines Modells für die partizipative Planung bei grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten, welches sich an der Abfolge der in Abb. 67 dargestellten
allgemeinen Planungsprozesse orientiert.
In einem vierten und letzten Schritt (Kapitel 6.4) werden erste Konzepte für eine
Aufbauorganisation aufgezeigt, welche der Berücksichtigung von Belangen seitens sozio-
politischer Stakeholder Rechnung trägt.
6.1 Identifizierung von Stakeholdern bei Verkehrsinfrastrukturprojekten
Jüngere Studien haben gezeigt, dass Projektleiter vor allem bei der Identifizierung von
Stakeholdern und bei der Bewertung der Ansprüche Klarheit in den existierenden
Handlungsempfehlungen vermissen262. Im Folgenden soll der Versuch unternommen
werden, diese Klarheit in Bezug auf Verkehrsinfrastrukturprojekte herzustellen.
Bei der Identifizierung von Stakeholdern und dem damit verbundenen Erkennen von
Ansprüchen legen Unternehmen den Fokus häufig auf solche Stakeholder, welche eine
gewisse Macht besitzen und von denen eine Bedrohung für das Projekt ausgehen könnte.
Dadurch besteht für das Unternehmen die Gefahr, dass positive Auswirkungen von
Stakeholdern sowie negative Auswirkungen von zunächst relativ machtlosen Stakeholdern in
262
Vgl. JEPSEN, A. L.; ESKEROD, P. (2009)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
162
den frühen Phasen eines Projektes ignoriert werden.263 Bei Projekten mit einer langen
Planungs- und Realisierungsdauer kommt erschwerend hinzu, dass bei dieser
Herangehensweise die Dynamik von Stakeholdern im Lebenszyklus eines Projektes ausser
Acht gelassen wird. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass die traditionellen Modelle
zur Klassifizierung von Stakeholdern (vgl. Kapitel 2.1.3) vor allem bei grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten nur eingeschränkt zur Identifizierung der relevanten
Stakeholder dienen können. In dieser Arbeit wird deshalb der Ansatz verfolgt, Stakeholder in
Verbindung mit den Issues zu identifizieren, mit welchen sich ein grosses Infrastrukturprojekt
konfrontiert sieht. Eine Priorisierung der Issues erfolgt anhand deren Dringlichkeit.
Die Dringlichkeit eines Issues steht wiederum im Zusammenhang mit dem
Planungsfortschritt des Projektes, wobei die einzelnen Stakeholder ihre konkreten Anliegen
zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorbringen können. Es ist die Aufgabe der Projektleitung,
die jeweils relevanten Stakeholder zum richtigen Zeitpunkt zu identifizieren, zu klassifizieren
und Strategien für den Umgang mit den Ansprüchen zu entwickeln. Bei einer zu frühen
Einbindung von Stakeholdern ohne dringliche Issues sind die hohen Prozesskosten kaum
noch mit dem zu erwartenden Nutzen zu rechtfertigen.264 So erscheint es auch nicht sinnvoll,
bereits in der Phase der strategischen Planung alle potentiellen Stakeholder identifizieren zu
wollen. Hingegen führt eine zu späte Identifizierung von Stakeholdern und ein damit
verbundenes spätes Erkennen von Issues– wie die Erfahrungen aus der Praxis zeigen – zu
einem deutlich höheren Mehraufwand für die Bewältigung der Ansprüche (hierauf wurde in
Kapitel 4 dieser Arbeit näher eingegangen).
Zur Identifizierung der zu einem bestimmten Zeitpunkt im Projekt relevanten Gruppen oder
Individuen kann die Entwicklung einer Liste der strategischen Issues hilfreich sein. Dabei
handelt es sich um Issues, welche die Mutterorganisation des Projektes aktuell beschäftigen
oder in der Vergangenheit beschäftigt haben.265 Somit können selbst wenig offensichtliche
Stakeholder in sehr frühen Phasen des Projektes identifiziert werden. Für den
Stakeholdertypus gemäss der Definition dieser Arbeit betrifft eine solche Issue-Analyse
hauptsächlich Issues aus dem rechtlichen, dem gesellschaftlichen sowie dem politischen
Umfeld.
Eine typische Auswahl solcher Issues die ein Verkehrsinfrastrukturprojekt betreffen können
umfasst Themen aus folgenden Gebieten266:
Genehmigungsverfahren (öffentliche Auflage der Unterlagen, Einsprachen)
UVP-Verfahren (Rechte der Anwohner, Partizipation)
263
Vgl. GOODPASTER, K. E. (1991) 264
Vgl. HARER, G. (2007) 265
Vgl. CLELAND, D. I. (1986) 266
Vgl. auch STEMPKOWSKI, R.; JODL, H.-G.; et al. (2003)b
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
163
Eigentumsfragen, Ablöse- und Enteignungsproblematik
Nutzungsrechte, Dienstbarkeit
Bedarf und Nutzen
Budget und Finanzierung
Standorte von Bauwerken
Linienführung und Gestaltung der Trasse
Raumordnung, Städtebau, Ortsbild
Verkehrs-, wirtschafts- und industriepolitische Ziele (Arbeitsmarkt, Konjunktur,
Tourismus, Wirtschaftsstandort)
Umweltwirkung in der Bauzeit und im Betrieb (Gesundheit, Ökologie,
Ressourcenverbrauch, Landschaftsschutz, Flächennutzung)
Ästhetik, Architektur, Traditionen, Kulturpolitik
Einwirkungen auf bestehende Bauten in der Bauzeit und im Betrieb
Unfälle, Störfälle
Standorte von Baustelleneinrichtungsflächen
Standorte von Deponien (z.B. Aushubmaterial)
Standorte von Containerstädten für Arbeiter
Obwohl die Überwachung dieser Themen in Verbindung mit einer Liste der strategischen
Issues, welche auf Erfahrungswerten beruhen, bei einem Grossteil der Issues in einem
neuen Projekt zur Identifizierung helfen, dürfen solche Listen nicht als abschliessend
betrachtet werden. Insbesondere bei Projekten mit einem hohen Innovationsanteil lässt sich
nur schwierig auf Erfahrungswerte zurückgreifen. Hier muss die Projektleitung besonderes
Augenmerk auf neu aufkeimende Themen richten. Dazu bietet sich ein systematisches
Scannen von Informationen aus dem Projektumfeld an.
In der Wissenschaft wurden bereits computergestützte Methoden zur Issue-Identifikation
entwickelt und getestet, welche Dokumente unterschiedlichster Herkunft verarbeiten und auf
mögliche Issues hin untersuchen können. Solche Systeme verarbeiten beispielsweise von
Newsservice-Agenturen bereitgestellte Presseartikel. Auch können Internet-Seiten und
Online-Newsgroups mittels automatischer Internet-Agentensysteme durchforstet werden.267
Selbst wenn keine computergestützten Systeme zum Einsatz kommen, so spielt heutzutage
dennoch das Internet bei der Informationsbeschaffung eine immer grössere Rolle. Das
Internet dient in zunehmendem Masse (z.B. mittels sogenannter ‚Foren„) Stakeholdern als
Plattform für die Verbreitung von Meinungen und kann im Umkehrschluss für ein
Unternehmen als Plattform zur Früherkennung von Issues dienen.
267
Vgl. FURBACH, U.; GROß-HARDT, M.; et al. (2004)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
164
6.2 Modell einer Stakeholderanalyse für grosse Verkehrsinfrastrukturprojekte
Nachdem die relevanten Stakeholder sowie die strategischen Issues durch die Projektleitung
identifiziert worden sind, müssen diese im Hinblick auf die Massnahmenplanung bewertet
werden. Bei der Bewertung von Stakeholdern eines grossen Verkehrsinfrastrukturprojektes
wird die triviale Unterscheidung nach Befürwortern und Gegnern entsprechend Graham
Winch268 nicht der hohen Komplexität und Dynamik im Projekt gerecht. Bei grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten ist damit zu rechnen, dass der einzelne Stakeholder im
Zusammenhang mit verschiedenen Issues unterschiedliche Rollen spielen kann und somit
nicht pauschal als Gegner oder Befürworter des kompletten Projektes angesehen werden
darf. Unter der Annahme, dass Issues negative aber auch positive Auswirkungen auf die
Projektziele und -ergebnisse haben können, empfiehlt es sich darüber hinaus, den von
Winch verwendeten ausschliesslich negativ behafteten Ausdruck „Problem“ zu ersetzen. In
diesem Zusammenhang muss letztendlich auch von Strategien anstatt von Lösungen
gesprochen werden.
Abb. 81 basiert auf der in Kapitel 2.1.5.2 erläuterten Stakeholder-Map von Winch und zeigt
ein Beispiel für ein mögliches Mapping gemäss obigen Vorgaben. In der Stakeholder-Issue-
Map werden nicht nur die Beziehungen zwischen Stakeholdern, Issues und Strategien
deutlich, sondern darüber hinaus auch die positive oder negative Einstellung eines
Stakeholders zu einem Issue.
268
Vgl. WINCH, G. M. (2007) sowie Kapitel 2.1.5.2
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
165
Abb. 81: Die Stakeholder-Issue-Map269
Für die weitere Bewertung von Ansprüchen bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
eignet sich der in Kapitel 2.2.1 ausführlich besprochene Ansatz des ‚Vested interest-Impact
Index (ViII)„ von Bourne und Walker270 in Verbindung mit der ‚Level of impact / Probability of
impact Matrix„ von Olander271. Das Konzept besteht aus den Parametern ‚vested interest
level (v)„ (entspricht der Eintretenswahrscheinlichkeit bei Olander) und ‚influence impact level
(i)„ (entspricht dem zu erwartenden positiven oder negativen Ausmass bei Olander). Diese
Parameter werden auf einer fünfstufigen Skala qualitativ bewertet, wobei 5 = sehr hoch, 4 =
hoch, 3 = neutral, 2 = niedrig und 1 = sehr niedrig bedeutet.
Zur vereinfachten Ermittlung des ‚ViII„ und zur anschaulichen Darstellung wurde im Rahmen
dieser Arbeit die Interest / Impact Matrix entwickelt. Sie verknüpft die Berechnung des ‚ViII„
mit den Darstellungsmethoden aus dem Risikomanagement. Der erste Teil der Grafik
besteht aus einem Koordinatensystem mit den gestrichelt dargestellten Linien gleicher
Quotienten aus ‚vested interest levels„ und ‚influence impact levels„. Der zweite Teil stellt die
269
Weiterentwicklung nach WINCH, G. M. (2007); für eine vergleichende Darstellung siehe Abb. 15. 270
Vgl. BOURNE, L.; WALKER, D. H. T. (2005)b 271
Vgl. OLANDER, S. (2007)
Issue 10
Stakeholder c
Strategie m
Projekt
Mission
Stakeholder a
Stakeholder b
Issue 7
Issue 6
Issue 5
Issue 4
Issue 3
Issue 2
Issue 1
Issue 11
Issue 8
Issue 9
Strategie g
Strategie f
Strategie e
Strategie d
Strategie c
Strategie bStrategie a
Strategie n
Strategie i
Strategie h
Strategie j
Strategie k
Strategie l
Stakeholder d
Stakeholder e
Stakeholder f
Stakeholder gStakeholder h
+
+
+
+
-
-
+
-
-
-
-
-
+
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
166
vereinfachte Umsetzung in eine 25-Feld-Matrix dar, woraus sich anhand der Helligkeit der
Grautönung das Einflusspotential eines Stakeholders ablesen lässt: Je dunkler der Bereich
der Matrix ist, desto höher ist das Einflusspotential eines Stakeholders.
Abb. 82: Interest / Impact Matrix
Die Grösse des Einflusspotentials (von 0.2 (= sehr niedrig) bis 1.0 (= sehr hoch)) ist ein
Massstab dafür, wieviel Ressourcen in die Befriedigung des einzelnen Anspruchs gesteckt
werden müssen. Mit Hilfe einer solchen Darstellung lässt sich auch die Entwicklung des
Einflusspotentials eines Stakeholders im Verlauf der Zeit nachvollziehen.
Die Stakeholder-Issue-Map und die Interest / Impact Matrix eignen sich als Hilfsmittel für ein
periodisches Stakeholder-Monitoring, welches bei Verkehrsinfrastrukturprojekten in
Abhängigkeit von der Grösse des Projektes wenigstens ein- bis zweimal pro Jahr
durchgeführt werden sollte. Das Stakeholder-Monitoring kann zum integralen Bestandteil
eines umfassenden Reportings werden.
1 542 3
1
2
3
4
5
1 542 3
1
2
3
4
5
Vested interest level
Influ
en
ce
im
pa
ct le
ve
l
Vested interest level
Influ
en
ce
im
pa
ct le
ve
l
Input levels:
5 = very high
4 = high
3 = neutral
2 = low
1 = very low
Output levels:
lowneutralhigh
very high
= 0.4= 0.6= 0.8
= 1.0
very low = 0.2
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
167
6.3 Entwicklung eines Modells für die partizipative Planung bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
Die zuvor diskutierte Notwendigkeit, Stakeholder zum frühest möglichen Zeitpunkt in die
Planung von Verkehrsinfrastrukturprojekten einzubinden, wird hier konkretisiert und im
Zusammenhang mit dem allgemeingültigen Phasenmodell (siehe Abb. 67) weiter
differenziert. Der erste Schritt der Differenzierung ist hierbei die Klärung der Fragestellung,
welche Art von Stakeholder zu welcher Phase eingebunden werden sollen und welche
Informationen zu welchem Zeitpunkt zweckdienlich sind. Luhmann postulierte bereits 1969,
dass bei komplexen Entscheidungsprozessen die relevanten Informationen nur dort und nur
dann zu aktivieren sind, wo und wann sie zur Entscheidungsfindung beitragen können.272 Der
unmittelbare Zusammenhang zwischen der Art des Prozesses und den erzielten
Ergebnissen wurde darüber hinaus in weiteren Studien nachgewiesen.273
In Bezug auf die Planung eines grossen Verkehrsinfrastrukturprojektes bedeutet das,
Stakeholder nur mit solchen Informationen zu versorgen, die sie auch verarbeiten können.
Hierzu ist auf Seiten der Projektleitung ein Paradigmenwechsel bei der Herangehensweise
an die Planung notwendig. Die Planung von Verkehrsinfrastrukturprojekten wurde schon
immer von Ingenieuren dominiert.274 Diese Dominanz resultiert in einem Ansatz, der den
Fokus auf die technischen und vor allem quantifizierbaren Variablen in der Projektplanung
setzt. Das Ergebnis dieser ‚mono-disziplinären„ Herangehensweise ist zumeist ein technisch
perfekter Plan. In der gängigen Praxis kommen Stakeholder wie zum Beispiel in Deutschland
und der Schweiz häufig erst durch solche Pläne – nämlich im Zuge der öffentlichen
Planauflage – in direkten Kontakt mit einem Projekt. Dass ein Plan, der alle technischen
Fragestellungen beantwortet, nur selten Antworten auf die gesellschaftlichen
Fragestellungen geben kann, liegt hierbei in der Natur der Sache. Der Einbezug der
Stakeholder auf einer anderen – nicht technischen – Ebene muss dementsprechend
wesentlich früher erfolgen. Hierbei ist es von grosser Wichtigkeit, das richtige Mass zwischen
zu viel und zu wenig Information zu finden.
Im Folgenden wird ein Ansatz entwickelt, der ein Projekt ab dem Moment der
Bedarfsfeststellung unter Einbezug der zum jeweiligen Zeitpunkt relevanten Stakeholder
plant. Die grafische Darstellung veranschaulicht hierbei den jeweiligen Planungsstand und
die Rollen der an der Planung beteiligten Parteien (vgl. Abb. 83).
272
LUHMANN, N. (1997), S.206 273
Vgl. HUITEMA, D. (2009) 274
Vgl. VAN DER HEIJDEN, R. E. C. M. (1996)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
168
Abb. 83: Partizipative Planung: Erläuterung der Darstellung
Zu Beginn der Planung steht in diesem Modell der Bedarf für eine Strecke zwischen zwei
Fixpunkten (z.B. zwei Städte). Den zu diesem Zeitpunkt relevanten Stakeholdern ist bereits
das Problem als solches ohne Lösungsvorschläge zu vermitteln, um sie für das Thema zu
sensibilisieren.275 Wer die relevanten Stakeholder sind, hängt vom Kontext der
Problemstellung ab. Zumeist sind in dieser Phase bereits Kantone bzw. Bundesländer sowie
Umweltschutzverbände mit in die Planung einzubeziehen.
Die Einrichtung unterschiedlich konfigurierter Gremien wird als geeignetes Werkzeug
angesehen, um einzelne Stakeholder oder Stakeholdergruppen mit den jeweils für sie
relevanten Informationen zu versorgen. In diesen Gremien haben alle zuvor identifizierten
und kategorisierten Stakeholder die Möglichkeit zur direkten Partizipation am
Planungsprozess. Die zuvor erwähnten Kantone bzw. Bundesländer und die
Umweltschutzverbände finden sich hier in der sogenannten ‚Begleitgruppe„ wieder (vgl.
Tabelle 7).
275
Vgl. VAN DER HEIJDEN, R. E. C. M. (1996), S.22
Begleitgruppe
Regionalforum
Kommunalforum 1
A
B
Kommunalforum 3 Kommunalforum 4
Kommunalforum 2
Start bzw. Ende der Strecke
(zumeist ein Fixpunkt)
Betrachtet das gesamte
Planungsgebiet
Betrachtet den Teilbereich,
der auf dem Gebiet der
jeweiligen Kommune liegt
Ein Sektor innerhalb der Fläche
des Kommunalforums steht
stellvertretend für einen
konkreten Stakeholder (z.B.
direkt betroffener Anwohner)
Nimmt übergeordnete
Aufgaben wahr
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
169
Tabelle 7: Übersicht über die Zusammensetzung der Gremien
Ebene Zusammensetzung Funktion
Kommunal- foren
Bürgermeister bzw. Gemeindevorsteher
Vertreter der betroffenen Anwohner und
Grundeigentümer
Lokale Bürgerinitiativen
Wahrnehmung der regionalen
Interessen
Trassenoptimierung
Regional- foren
Vertreter der Gemeindeforen
Politische Vertreter der Regionen
Regionale Vertreter öffentlicher Interessen
(z.B. Umweltschutzbeauftragte, Förster)
Vertreter regionaler Bürgerinitiativen
Wahrnehmung der überregionalen
Interessen
Entwicklung von Trassenvarianten
Auswahl der Trassenvarianten
Bewertung der Trassenvarianten
Begleit-gruppe
Vertreter der Regionalforen
Vertreter der Landes- bzw. kantonalen Raum-
und Verkehrsplanung
Vertreter des zuständigen nationalen
Ministeriums / Departements
Vertreter aus sonstigen politischen Gremien
Vertreter nationaler Umweltschutzverbände
Vertreter des Infrastrukturbetreibers
Vertreter der Projektleitung
Vertreter des Bestellers
Wahrnehmung der öffentlichen,
nationalen und internationalen
Interessen, welche im
Zusammenhang mit dem Projekt
stehen
Vereinbarung der Rahmen-
bedingungen für die Planung
Wenn sich in der strategischen Planung der Bedarf für ein konkretes Projekt bestätigt, ist im
nächsten Schritt – der Trassenkorridoruntersuchung – auch die Zusammenarbeit mit den
Stakeholdern weiter zu institutionalisieren. (vgl. Abb. 84)276. Das Gremium „Begleitgruppe“ ist
bereits zu Beginn der Trassenkorridoruntersuchung einzurichten. Hierin sitzen neben den
Verantwortungsträgern aus der Projektleitung und des Bestellers die bereits zuvor erwähnten
Vertreter der Landes- bzw. kantonalen Raum- und Verkehrsplanung sowie der nationalen
Umweltschutzverbände. Zusätzlich können Vertreter des zuständigen nationalen
Ministeriums / Departements, Vertreter aus sonstigen politischen Gremien sowie Vertreter
des zukünftigen Infrastrukturbetreibers mitwirken. Darüber hinaus ist die Begleitgruppe
mittels Vertretern aus den Regionalforen mit den nachfolgenden Stufen vernetzt. Innerhalb
der Begleitgruppe werden die Rahmenbedingungen für die Planung vereinbart, welche
wiederum massgebend für die Arbeit in den Foren sind.
276
Bei dem hier beschriebenen Modell handelt es sich um eine Verfeinerung und Erweiterung des in Österreich bereits erfolgreich eingesetzten Ephesos-Modells, welches zuvor bereits ausführlich erläutert wurde.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
170
Abb. 84: Partizipative Planung: Bestimmung des Planungskorridors
Die Regionalforen selber sind spätestens nach Festlegung des Trassen- bzw.
Planungskorridors zu bilden. Der Trassenkorridor sowie die notwendigen Planungsparameter
(z.B. Entwurfsgeschwindigkeit) sind hierbei zugleich die einzigen Vorgaben für die Arbeit in
den Regionalforen. Ein Regionalforum setzt sich zusammen aus den politischen Vertretern
der Regionen, regionalen Vertretern öffentlicher Interessen, Vertretern regionaler
Bürgerinitiativen sowie Vertretern der nächsten Stufe – den Gemeindeforen. Vor dem ersten
Zusammentreffen eines Regionalforums ist es die Aufgabe der Projektingenieure, erste
Trassenvarianten zu entwerfen, welche im Regionalforum zur Diskussion gestellt werden. Im
Regionalforum selbst können basierend auf dem Trassenkorridor und den
Planungsparametern weitere Trassenvarianten entworfen werden (vgl. Abb. 85).
Begleitgruppe
Regionalforum
Kommunalforum
A
B
Planungskorridor
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
171
Abb. 85: Partizipative Planung: Entwurf von Trassenvarianten
Im nächsten Schritt ist es wiederum die Aufgabe der Projektingenieure die Trassenvarianten
auf Machbarkeit zu prüfen und eine Vorauswahl für den nachfolgenden Variantenvergleich
zu treffen. Bei der Vorauswahl dürfen ausschliesslich für das Regionalforum
nachvollziehbare Ausschlusskriterien zum Einsatz kommen. Hierbei geht es einerseits um
die technische Machbarkeit und andererseits um die Finanzierungsgrenzen, welche Teil der
zuvor vereinbarten Rahmenbedingungen sind. Die Varianten der Vorauswahl sind dann
bereits in den betroffenen kommunalen Foren zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen.
Hierbei haben die Mitglieder der kommunalen Foren die Möglichkeit, aufgrund ihrer
detaillierten Ortskenntnis Änderungswünsche einzubringen oder
Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die kommunalen Foren bestehen jeweils aus
dem Bürgermeister bzw. Gemeindevorsteher der jeweiligen Gemeinde, Vertretern der
betroffenen Anwohner und Grundeigentümer sowie Vertretern von lokal gebildeten und
agierenden Bürgerinitiativen. Die Anzahl der einzurichtenden kommunalen Foren richtet sich
nach der Anzahl und Grösse der betroffenen Gemeinden. Im Bedarfsfall können mehrere
Gemeinden in einem Kommunalforum vereint werden.
Die hier überarbeiteten Varianten sind die Grundlage für den systematischen
Variantenvergleich. Zu diesem Zeitpunkt kann es bereits möglich sein, einzelne kommunale
Foren aufzulösen, welche von den übrig gebliebenen Varianten nicht mehr betroffen sein
werden (vgl. Abb. 86).
Begleitgruppe
Regionalforum
Kommunalforum
A
B
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
172
Abb. 86: Partizipative Planung: Vorauswahl und Verfeinerung der Varianten
Der systematische Variantenvergleich – das Trassenauswahlverfahren – ist im nächsten
Schritt unter Einbezug des Regionalforums durchzuführen. Für das
Trassenauswahlverfahren unter Einbezug der relevanten Stakeholder muss eine
Bewertungsmethode gewählt werden, die den Spagat zwischen quantitativen und
qualitativen Kriterien meistert und zugleich den kognitiven Fähigkeiten der nur in begrenztem
Masse auf die Methode geschulten nicht-professionellen Teilnehmer im Forum gerecht wird.
Darüber hinaus muss die Methode als Ergebnis eine eindeutig nachvollziehbare Rangfolge
aus einem grösseren Kollektiv von Trassenvarianten liefern können.
Unter Berücksichtigung der genannten Anforderungen hat sich die Nutzwertanalyse mit
zuvor definierter Kostenobergrenze in der Praxis als geeignete Methode erwiesen. Zur
Einführung sei an dieser Stelle deren Definition gemäss Zangemeister widergegeben:
„Nutzwertanalyse ist die Analyse einer Menge komplexer Handlungsalternativen mit dem
Zweck, die Elemente dieser Menge entsprechend den Präferenzen des
Entscheidungsträgers bezüglich eines multidimensionalen Zielsystems zu ordnen. Die
Abbildung dieser Ordnung erfolgt durch die Angabe der Nutzwerte (Gesamtwerte) der
Alternativen.“277
277
ZANGEMEISTER, C. (1973)
Begleitgruppe
Regionalforum
Kommunalforum
A
B
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
173
Für die Durchführung einer Nutzwertanalyse hat sich in der Praxis eine Gliederung in 12
Schritte bewährt (vgl. Abb. 87).278
Vorbereitung
1. 2. 3. 4.
Problemdefinition Zielsystem Rahmenbedingungen Wahl der Alternativen
Durchführung
5. 6. 7. 8. 9.
10. 11. 12.
Erfassen von Nutzen und Kosten Messen der Zielerreichungsgrade der Teilziele Bewerten der Zielerreichungsgrade der Teilziele Gewichten der Teilziele Ermitteln der "besten" Alternative Sensitivitäts- und Risikoanalyse Diskussion nicht messbarer Nutzen und Kosten Gesamtbeurteilung
Abb. 87: Die 12 Schritte der Nutzwertanalyse
In der Abfolge der einzelnen Schritte kommt den Stakeholdern unterschiedlich starke
Bedeutung zu. Schon bei der Problemdefinition muss deutlich werden, welche Stakeholder
betroffen sind und welche am Prozess zu beteiligen sind. Schwartz und Eichhorn haben in
diesem Zusammenhang zur Beteiligung der Stakeholder an der Nutzwertanalyse einen
neunstufigen Prozess entwickelt.279
1. Auswahl der relevanten Stakeholder
2. Gemeinsame Definition des Problems
3. Identifizierung der Issues
4. Festlegung der Bewertungskriterien
5. Entwicklung der Alternativen
6. Datensammlung
7. Gewichtung der Kriterien
8. Bewertung der Alternativen
9. Ermittlung der Rangfolge der Alternativen und Durchführung der Sensitivitätsanalyse
Die Auswahl der relevanten Stakeholder obliegt in erster Instanz der Projektleitung. Im
Rahmen der kommunalen Foren hat dann der Gemeindevorsteher bzw. Bürgermeister die
Hoheit über Ernennung weiterer Teilnehmer. Im weiteren Verlauf wird durch Regionalforum,
Begleitgruppe und Projektingenieure ein Beurteilungsrahmen entwickelt, welcher in
278
Vgl. SCHALCHER, H.-R. (2009) 279
Eigene Übersetzung, vgl. SCHWARTZ, M.; EICHHORN, C. (1997)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
174
Fachgebiete untergliedert wird (z.B. „Verkehr und Technik“, „Raum und Umwelt“ sowie
„Kosten und Risken“).
Die Fachgebiete werden in weiterer Folge mittels Haupt- und Teilkriterien definiert. Die
Kriterien selbst sind abermals Subjekt von Diskussionen im Regionalforum. Die fachliche
Bewertung und Beurteilung wiederum wird durch die Projektingenieure des Vorhabenträgers
durchgeführt. In den Foren können jedoch gemeinsam mit den Stakeholdern
Nutzenfunktionen für die Bewertung der Alternativen entwickelt werden. Nutzenfunktionen
eignen sich insbesondere für die Bewertung monetär nicht messbarer Kriterien funktionaler,
zeitlicher, gesellschaftlicher oder ökologischer Natur.280
Bereits im Vorfeld des Entwurfs der Trassenvarianten und unabhängig davon ist im
Regionalforum ein Gewichtungsmodell auszuarbeiten, welches es den Projektingenieuren im
abschliessenden Auswahlverfahren ermöglicht, auf der Ebene der Hauptkriterien die
Anliegen der Stakeholder als Sensitivität mit in die Gewichtung einfliessen zu lassen.
Zur Trassenauswahl wird die fachliche Bewertung mit der Gewichtung der Kriterien
zusammengeführt und einer Sensitivitätsanalyse unterzogen. Das Ergebnis stellt die
Grundlage für die Trassenentscheidung dar.281 Die letzte Entscheidung über die zu
planenden Trasse liegt in jedem Fall beim Besteller. Dieser hat jedoch die Ergebnisse der
Verhandlungen aus den Foren in seinen Entscheidungen zu berücksichtigen. Die
Entscheidung muss ebenfalls nachvollziehbar begründet sein.
Nach dem Trassenentscheid beginnt die eigentliche Arbeit in den kommunalen Foren. In
dieser Phase kann die Arbeit in nicht länger betroffenen Gemeinden beendet werden und
auch in betroffenen Gemeinden ist die Zusammensetzung des Forums der neuen Situation
entsprechend anzupassen. So können zum Beispiel nicht länger betroffene
Grundstückseigentümer oder Anwohner von der weiteren Mitarbeit ausgeschlossen werden
(vgl. Abb. 88). Die Verantwortung über die Zusammensetzung des Gemeindeforums liegt
weiterhin beim Bürgermeister bzw. Gemeindevorsteher.
280
Vgl. SCHALCHER, H.-R. (2009) 281
http://www.beg.co.at/2-ausbauschritt/trassenfindung/trassenauswahl/
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
175
Abb. 88: Partizipative Planung: Trassenentscheidung und -optimierung
Die ausgewählte Trasse wird in enger Zusammenarbeit in den kommunalen Foren optimiert.
Hierbei ist wiederum lokales Wissen abzuschöpfen. Das Ziel ist es, eine für alle Beteiligten
verträgliche Lösung zu finden oder zumindest das Verständnis auf Seiten der Betroffenen
erlangen zu können.
Die oben besprochene Abfolge der Prozessschritte gemäss Schwartz und Eichhorn wurde
zusammen mit dem in Österreich bereits Anwendung findenden Beteiligungsmodell (vgl.
Kapitel 5.3.5 und Abb. 80) im Rahmen dieser Arbeit zu einem umfassenden Planungs- und
Beteiligungsprozess für grosse Verkehrsinfrastrukturprojekte weiter entwickelt. Das Modell
beginnt bei der Definition der Rahmenbedingungen durch die Begleitgruppe. Hiernach findet
die Partizipation der Stakeholder in mehreren Schritten in den verschiedenen Gremien statt,
wobei die Schritte 2 und 3 parallel und unabhängig voneinander durchgeführt werden
können und nur in einem Teilschritt miteinander verbunden sind. Das wichtigste Produkt
dieses Partizipationsmodells ist eine konsolidierte Trassenempfehlung, welche die
Grundlage für den Trassenentscheid des Bestellers darstellt. Für eine schematische
Darstellung des gesamten Partizipationsprozesses siehe Abb. 89.
Begleitgruppe
Regionalforum
Kommunalforum
B
A
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
176
Abb. 89: Modell für einen Planungs- und Beteiligungsprozess für grosse Verkehrsinfrastrukturprojekte
Projektleitung / Projektingenieure Partizipation der Anspruchsgruppen
Entwurf von Trassenvarianten Vorstellung der Trassenvarianten
Vorschlag von AlternativtrassenPrüfung der Machbarkeit
Festlegung und Ausarbeitung
der Trassenvarianten für den
Variantenvergleich
Entwicklung von Kriterien für
die Trassenbewertung
Diskussion der Kriterien für
die Trassenbewertung
Festlegung der Prüfkriterien
Fachliche Bewertung der
Trassenvarianten Gewichtung der Kriterien
Ermittlung der Rangfolge der
Alternativen und Durchführung der
Sensitivitätsanalyse
Konsolidierte Trassenempfehlung
Identifizierung der Issues
2.
Sch
ritt: E
ntw
urf
vo
n T
rasse
nva
ria
nte
n3
. S
ch
ritt: T
rasse
na
usw
ah
l4
. S
ch
ritt
Trassenoptimierung
Auswahl der relevanten Stakeholder
und Bildung der ForenBenennung weiterer Mitglieder
Gemeinsame Definition
des Problems
1.
Sch
ritt:
Vo
rbe
reitu
ng
Trassenentscheidung des Bestellers unter Berücksichtigung der konsolidierten Trassenempfehlung
Definition der Rahmenbedingungen für die Planung durch die Begleitgruppe
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
177
6.4 Stakeholder spezifische Aufbauorganisation
Wenn ein Projekt eine echte Partizipation der Anspruchsgruppen anstrebt, dann ist es
notwendig, das Stakeholder Management auf höchster Führungsebene anzusiedeln. Nur
hier kann die volle Entscheidungskompetenz liegen und nur hier können Stakeholdern
gegenüber verbindliche Zusagen von grösserer Tragweite für das Projekt gemacht werden.
Wo im Einzelfall die höchste Führungsebene liegt, hängt wiederum von den projekt- und
länderspezifischen Rahmenbedingungen ab. So muss bei Entscheidungen, die den
Projektumfang betreffen in Deutschland der Besteller hinzugezogen werden, wohingegen in
Österreich und in der Schweiz wesentlich höhere Kompetenzen bei der Erstellerorganisation
liegen. In jedem Fall jedoch muss die Projektleitung hierzu über besonders hohe Kompetenz
in der externen Kommunikation verfügen.
Unabhängig davon, welche Organisationsform projektintern gewählt wird, lautet die zentrale
Frage, ob und wie Stakeholder organisiert werden können, um die Zusammenarbeit
möglichst effizient zu gestalten. In der Praxis hat sich hierzu der Einsatz eines
Stakeholderrepräsentanten bewährt, wie zum Beispiel in der Schweiz bei den NEAT-
Projekten am Gotthard und am Lötschberg. So tritt ein unabhängiger
Stakeholderrepräsentant im Namen der ihn beauftragenden Stakeholder oder
Stakeholderorganisationen auf. Er ist in deren Namen der alleinige und mit allen
Kompetenzen ausgestattete Verhandlungspartner gegenüber der Projektleitung. Der
Zusammenschluss erlaubt die effiziente Bearbeitung der Anliegen der vertretenen
Organisationen und hat für die Projektleitung den Vorteil, jeweils einer gemeinsamen,
koordinierten Meinung der Stakeholder gegenüberzustehen (vgl. Abb. 90). Die Berufung
eines Stakeholderrepräsentanten wird als ein geeignetes Mittel angesehen, die Belange
einer Gruppe von Stakeholdern mit gleichartigen Anliegen in den zuvor dargelegten Gremien
vorzubringen (vgl. Kapitel 6.3 und Tabelle 7). Grundlegende Voraussetzung für den Einsatz
eines Stakeholderrepräsentanten ist, dass nur die Stakeholder selber bestimmen dürfen, wer
sie repräsentiert.
Um die Interessen der politischen Stakeholder wahren zu können, empfiehlt sich die
Einrichtung einer parlamentarischen Delegation nach dem Schweizer Modell, der NEAT
Aufsichtsdelegation. Für eine ausführliche Erläuterung siehe Kapitel 4.2.3.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
178
Abb. 90: Interessenpluralistische Steuerung durch einen Stakeholderrepräsentanten
6.5 Risiken in der Anwendbarkeit der Modelle
Ziel dieses Abschnitts ist es, die Chancen und Gefahren, denen sich die entwickelten
Modelle ausgesetzt sehen (äussere Risikofaktoren), sowie die Chancen und Gefahren, die
von der Anwendung der Modelle ausgehen (innere Risikofaktoren), aufzuzeigen und im
Einzelfall zu bewerten.
6.5.1 Äussere Chancen
Die vorliegende Arbeit wurde in einem Umfeld sich ständig ändernder gesetzlicher und
verfahrenstechnischer Rahmenbedingungen für die Planung und Durchführung von
Verkehrsinfrastrukturprojekten erstellt. Auf der Ebene der gesamteuropäischen
Gesetzgebung wurde bereits die Grundlage für die ‚geeignete Mitwirkung„ von Stakeholdern
bei Projekten, die der UVP-Pflicht unterstehen geschaffen282. Die Form der geeigneten
Mitwirkung wird von den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU und auch der Schweiz
unterschiedlich interpretiert und reicht von Information und der Möglichkeit zur Einsprache
bis hin zur aktiven Teilnahme am Planungsprozess. Für die Anwendbarkeit der im Rahmen
dieser Arbeit gebildeten Modelle ergibt sich hieraus die Chance, dass die Form der
Mitwirkung von Seiten der gesetzgebenden Organe weiter präzisiert wird und letzten Endes
in weiteren Staaten die Basis für echte Partizipation schafft.
282
UVP-Richtlinie der EU in der Version von 2003
Entscheidungsträger auf
Seiten des Projekts
Stakeholder EStakeholder D
Stakeholder C
Stakeholder B
Stakeholder A Stakeholder H
Stakeholder G
Stakeholder F
Stakeholder
Repräsentant
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
179
6.5.2 Innere Chancen
Richtig angewendet, bieten die im Rahmen dieser Arbeit entwickelten Modelle für grosse
Verkehrsinfrastrukturprojekte die Chance, die relevanten Stakeholder rechtzeitig zu
identifizieren und deren Ansprüche zu bewerten, sowie die Entwicklung der Ansprüche
nachzuverfolgen. Das Partizipationsmodell bietet die Chance, durch die Einbindung der
relevanten Stakeholder in den Planungsprozess äussere Widerstände auf ein Minimum zu
reduzieren und dadurch die Dauern der Bewilligungsprozesse zu verkürzen. Die Erfahrungen
aus den Fallstudien haben ausserdem gezeigt, dass durch die Integration der Stakeholder
lokales Wissen abgeschöpft werden kann, wodurch bezifferbare Mehrwerte für ein Projekt
entstehen können (vgl. z.B. die Fallstudie der Unterinntaltrasse).
Die Tendenz dazu, grosse Verkehrsinfrastrukturprojekte in zunehmendem Masse mit Hilfe
der neuen Medien zu vermarkten kann zu einer besseren Aufklärung der Stakeholder
beitragen. Diese Aufklärung kann im Idealfall auf Seiten der Stakeholder zu einem besseren
Verständnis für die Gesamtzusammenhänge bei grossen Projekten dienen und erleichtert
unter Umständen die Verhandlungen mit den Betroffenen. Die neuen Medien können der
Projektleitung ausserdem dabei helfen, Stakeholder und Issues schneller und zuverlässiger
zu identifizieren.
6.5.3 Äussere Gefahren
So, wie durch die Gesetzgebung Chancen für die Anwendbarkeit der Modelle entstehen
können, können auf gleicher Ebene auch Gefahren entstehen. Gefahren von Seiten der
Gesetzgebung bestehen hier weniger für die Modelle der Identifikation von Stakeholdern und
für die Bewertung von Ansprüchen. Gefahren können sich jedoch für die Partizipation
ergeben. So können Gesetze wie das sogenannte „Verkehrswegeplanungs-
beschleunigungsgesetz“283, sowie das „Planungsvereinfachungsgesetz“284, welche in den
1990er Jahren in Deutschland vorübergehend eingeführt worden sind, die Rechte von
Betroffenen derart beschneiden, dass der Ansatz der partizipativen Planung für Projektleiter
an Attraktivität verliert.
Eine andere äussere Gefahr kann von den neuen Medien ausgehen. So sehr, wie hier vor
allem das Internet die Möglichkeit bietet, Stakeholder frühzeitig zu identifizieren, so sehr
kann das Internet aber auch eine kaum noch zu bewältigende Informationsflut liefern. Bei der
Bewertung von Ansprüchen kann ein professioneller Internetauftritt eines Stakeholders dazu
beitragen, dass diesem Stakeholder ungerechtfertigt viel Gewicht beigemessen wird.
283
Langtext: Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für die Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin (BGBl I, 2174) 284
Langtext: Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege (BGBl I, 2123)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
180
6.5.4 Innere Gefahren
Ausgangslage für die Risikoabschätzung ist die Annahme, dass zu Beginn des Prozesses
auf Seiten von allen Beteiligten die grundsätzliche Bereitschaft zur Partizipation vorhanden
gewesen ist. Wenn die Rahmenbedingungen für die Planung zu Beginn des
Partizipationsprozesses nicht hinreichend geklärt und von allen Seiten verstanden worden
sind, läuft Partizipation schnell Gefahr, auf Seiten der Anspruchsteller zum ‚Wunschkonzert„
zu werden, bei dem der einzelne Stakeholder meint, er sei der einzige, dessen Anliegen zu
berücksichtigen sind. Im Rahmen der Forschungsarbeit wurde dieses Verhalten bei
mehreren Fallstudien beobacht. So wurde miterlebt, wie von Seiten der betroffenen
Gemeinden eine Streckenführung über lange Distanzen im Tunnel gewünscht wurde,
während die Planerseite – nicht zuletzt aus Kostengründen – eine offene Linienführung
bevorzugte. Zu solchen Situationen kam es in den meisten Fällen dann, wenn der örtlich
betroffenen Bevölkerung das umfassende Verständnis für das Gesamtprojekt fehlte und sich
daraus ein NIMBY-Verhalten285 ableitete. Dieses Verhalten kann nur dann unterbunden
werden, wenn es den Anspruchstellern verunmöglicht wird, sich gegeneinander
auszuspielen. Deshalb ist es unabdingbar, dass mit allen Betroffenen örtlich und zeitlich
zugleich verhandelt wird. In diesem Zusammenhang spielen insbesondere die finanziellen
Rahmenbedingungen eine grosse Rolle. Sofern im Projekt vorhanden, muss allen
Stakeholdern der gesamte finanzielle Spielraum des Projektes erklärt werden. Bei
Verhandlungen im Forum wird so deutlich, dass eine mit Mehrkosten verbundene
Projektanpassung für eine Partei zu Lasten einer anderen Partei gehen muss. Sitzen im
Forum alle Parteien an einem Tisch, so ist die Wahrscheinlichkeit der Erarbeitung einer für
alle Beteiligten tragbaren und finanzierbaren Lösung wesentlich grösser, als wenn mit den
Parteien einzeln verhandelt wird.
Der Partizipationsprozess bringt darüber hinaus für ein Projekt nur dann einen Mehrwert,
wenn die Dauer des Prozesses verlässlich vorhersagbar ist und dem Ersteller somit einen
Zuwachs an Planungssicherheit, im Vergleich zu den unsicheren Dauern im
Bewilligungsprozess ohne vorangegangene Partizipation bringt. Ein Partizipationsprozess
ohne absehbares Ende und ohne das Verständnis für die Grenzen des
Finanzierungsrahmens bringt dem Ersteller kaum Vorteile gegenüber einem herkömmlichen
Planungsprozess mit öffentlicher Planauflage und ‚Beteiligung„ der Anspruchsteller durch ihr
gesetzliches Recht auf Einsprache. Die Fallstudie ‚Maaswerken„ hat in diesem
Zusammenhang gezeigt, wie gut Partizipation funktionieren kann, wenn mit den
Stakeholdern zu Beginn des Prozesses die technischen und finanziellen
Rahmenbedingungen erörtert werden und der Ersteller sich dennoch offen zeigt für
285
Aus dem Englischen von Not In My Back Yard. Die geeignetste Deutsche Übersetzung hierfür ist die ‚Sankt-Florians-Politik„, die darauf abzielt, einen Schaden am eigenen Hab und Gut dadurch abzuwenden, indem er auf andere Mitglieder der Gesellschaft abgewälzt wird.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
181
innovative Ideen. Im Beispiel dieser Fallstudie bedeutet dies, dass die Projektleitung eine
von einer Gemeinde vorgeschlagene Lösung für ein konkretes Problem akzeptierte, obwohl
diese Lösung ein höheres technisches und finanzielles Risiko in sich barg, als der Ersteller
tragen konnte. Die Lösung konnte in diesem Fall realisiert werden, da die Gemeinde anbot,
das höhere Risiko selbst zu tragen.
Eine weitere Gefahr, die solchen Prozessmodellen innewohnt, ist der Umstand, dass der
‚menschlichen Seite„ dabei nur schwer Rechnung getragen werden kann. Je dezidierter ein
Prozess durchstrukturiert ist, desto schneller neigt der Anwender in der Praxis dazu, sich voll
auf den Prozess zu verlassen und das eigene Mitdenken auf ein Minimum zu reduzieren.
Das Misslingen von Verhandlungen kann so unter Umständen auf Schwächen zurückgeführt
werden. Doch gerade im Umgang mit soziopolitischen Stakeholdern dürfen Prozessmodelle
nur als Handlungsempfehlungen verstanden werden. Menschliches Verhalten lässt sich nur
schwer eindeutig kategorisieren und bewerten. In den gemeinsamen Verhandlungen muss
weiterhin situativ entschieden werden. Hierzu ist insbesondere auf Seiten der Projektleitung
ein hohes Mass an Erfahrung erforderlich. In den Händen von unerfahrenen Projektleitern
können die Prozessmodelle schnell zu deterministischen Werkzeugen für die Lösung von
Problemen als logische Sequenz werden. Es ist jedoch das gesetzte Ziel dieser Arbeit,
einem solchen Verhalten entgegen zu wirken (vgl. auch Kapitel 2.2.2).
Die oben erwähnte ‚menschliche Seite„ führt letztendlich auch zu der Gefahr, dass ein
Beteiligungsverfahren von den beteiligten Parteien als alternativer ‚Kampfplatz„ für Konflikte
missbraucht werden kann, welche mit dem Projekt selbst nichts zu tun haben. Hierbei
spielen vor allem parteipolitische Profilierungen und regionale Konflikte eine Rolle.
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
182
7 Schlussbemerkungen
Ziel dieses Kapitels ist es, die erlangten Erkenntnisse nochmals darzulegen und
weiterführende Schlussfolgerungen aus ihnen zu ziehen. Des Weiteren werden die Grenzen
des Modells und der daraus entstehende weitere Forschungsbedarf aufgezeigt.
7.1 Zusammenfassende Erkenntnisse
Die Zusammenfassung der Erkenntnisse orientiert sich entlang der am Anfang dieser Arbeit
formulierten forschungsleitenden Fragen (vgl. Kapitel 1.3).
Welche Möglichkeiten haben Stakeholder zur Einflussnahme bei grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten?
Die Möglichkeiten zur Einflussnahme von Stakeholdern bei grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten wurden anhand des Vergleichs der Fallstudien (vgl Kapitel
4.3.1) sowie der Ist-Situationen und hier insbesondere der rechtlichen Rahmenbedingungen
im deutschsprachigen Europa (vgl. Kapitel 5.1.6, 5.1.7, 5.2.6 und 5.3.5) aufgezeigt. Hinzu
kommen in Einzelfällen Hinweise auf besondere rechtliche Situationen in den Fallstudien.
Der Spielraum zur Einflussnahme variiert hierbei deutlich. Während zum Bespiel in
Österreich eine direkte Beteiligung der Stakeholder bereits zum Zeitpunkt der strategischen
Planung von Rechts wegen vorgesehen wird, können sich Stakeholder in Deutschland im
Extremfall erst im Planfeststellungsverfahren der üblichen Rechtsmittel (Einsprache, formelle
Verwaltungsgerichtsbeschwerde, etc.) bedienen. In einem Fall (Autobahnring Bratislava)
wurde den Gemeinden gar eine derart starke Rechtsposition zugesprochen, dass diese
scheinbar willkürliche Forderungen stellen konnten (vgl. Kapitel 4.2.2)
Wann und wie werden Stakeholder von sich aus aktiv?
Die Analyse der Fallstudien hat aufgezeigt, dass Stakeholder sich im Zeitalter des Internets
in immer stärkerem Masse aktiv vernetzen und so ihre Machtbasis ausbauen (vgl. Kapitel
4.3.7). Das Internet trägt ebenfalls dazu bei, dass Stakeholder frühzeitig an
meinungsbildende Informationen gelangen und dementsprechend früh aktiv werden. Im
Extremfall sind Stakeholder bereits dann gut organisiert, wenn auf Seiten des
Projektbestellers erst die definitive Entscheidung für die Realisierung eines Projektes gefällt
wird.
Was sind die Auswirkungen von Stakeholderinterventionen?
Die Arbeit im Rahmen dieser Dissertation hat erstmalig wissenschaftlich den Einfluss von
Stakeholdern aus dem soziopolitischen Umfeld eines grossen Verkehrsinfrastrukturprojektes
in Hinblick auf die Termin- und Kosteneinhaltung bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
nachgewiesen. Stakeholder können in Europa in den meisten Ländern so grossen Einfluss
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
183
auf ein Projekt ausüben, dass damit im einfachsten Fall Verzögerungen bewirkt werden und
im schwerstwiegenden Fall ein Projekt oder Teile davon komplett gestoppt werden können.
Die Arbeit hat jedoch auch aufgezeigt, dass durch die erfolgreiche Integration von
Stakeholdern in den Planungsprozess nicht nur Gefahren minimiert werden, sondern auch
Chancen ausgehen, welche ohne die Beteiligung von Anspruchsgruppen weder erkannt
noch realisiert würden (vgl. Kapitel 4.2.14).
Wo die Praxis auf der einen Seite der Theorie vorauseilt, hinkt sie derselben an anderer
Stelle jedoch hinterher. Trotz des Umstands, dass es aus der allgemeinen
Betriebswirtschaftslehre hinreichend Theorien für den Umgang mit Ansprüchen seitens der
Stakeholder gibt, finden diese in der Praxis im Management von grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten in sehr uneinheitlichem Masse Anwendung. Während ein
Projekt wie der Autobahnring Bratislava aufgrund der nationalen rechtlichen
Rahmenbedingungen weit über die Ziele der Stakeholder Management Theorien
hinausschiesst, negieren andere Projekte die Existenz der Stakeholder völlig. Wie das
Forschungsprojekt NETLIPSE gezeigt hat, besteht auf dem Gebiet des voneinander Lernens
noch erhebliches Entwicklungspotential. Der Mangel an Informations- und
Erfahrungsaustausch war dabei im Einzelfall sogar auf nationaler Ebene zu erkennen.
Genauso wichtig, wie die Kommunikation zwischen den Projekten ist auch die
Kommunikation zwischen einem Projekt und den Genehmigungsbehörden. Wenn hier
Kommunikation über das geforderte Mindestmass hinaus geht, kann das dazu beitragen,
Missverständnisse zu vermeiden und Prozessdauern wiederum zu verkürzen (vgl. Kapitel
4.2.12). Im engen Dialog mit den Genehmigungsbehörden kann die Planungstiefe für
Projekte auf das notwendige Minimum reduziert werden, was bei nur kleinen Änderungen an
den Plänen ein erneutes Genehmigungsverfahren verhindert.
Wie können Stakeholder in den Planungsprozess eingebunden werden?
Aus den erwähnten Abweichungen zwischen Theorie und Praxis wurden im Rahmen dieser
Arbeit eine Reihe von Modellen für die Identifizierung von Stakeholdern, die Bewertung von
Ansprüchen, die Integration von Stakeholdern in den Planungsprozess und die
Aufbauorganisation von Projekten im Hinblick auf ein erfolgreiches Stakeholder Management
bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten entwickelt. Die Modelle können zukünftigen
Verkehrsinfrastrukturprojekten dabei helfen, das Verhalten und die Einflussnahme der
Stakeholder im Sinne der Projektziele positiv zu beeinflussen bzw. zu steuern. Bei der
Entwicklung der Modelle hat sich letztendlich gezeigt, dass die frühest mögliche Einbindung
aller Stakeholder nicht das zu Beginn der Arbeit angepriesene ‚Allheilmittel„ ist, sondern dass
die Integration, wie im Modell für die partizipative Planung beschrieben, schrittweise erfolgen
muss, um zum richtigen Zeitpunkt die jeweils richtigen Stakeholder zu erreichen. Die
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
184
grundlegende Erkenntnis ist in jedem Fall, dass beim Umgang mit Stakeholdern aus dem
sozialen Umfeld eines Verkehrsinfrastrukturprojektes die reine Einbindung in den
Planungsprozess schwerer wiegt als das erzielte Ergebnis der gemeinsamen
Verhandlungen.
Als eine der grössten Gefahren, welche im Zusammenhang mit langen Prozessdauern steht,
wurde das Risiko von Änderungen in den gesetzlichen und verfahrenstechnischen
Vorschriften erkannt (vgl. 4.3.4). Die Berücksichtigung der Belange von Stakeholdern in der
Planungsphase eines Verkehrsinfrastrukturprojektes kann in jedem Fall dazu beitragen, die
Dauern der Bewilligungsprozesse wesentlich zu verkürzen (vgl. Kapitel 4.2.14). Hierdurch
wird das Risiko von Änderungen in den gesetzlichen und verfahrenstechnischen Vorschriften
während der Dauer der Prozesse minimiert. Die Gegenüberstellung der Dauern der
Prozesse in Abb. 91 veranschaulicht die enormen Unterschiede zwischen den einzelnen
Projekten. Die effektiven Verzögerungen bei den prognostizierten Inbetriebnahmeterminen
zeigen ein ähnliches Bild auf. Das kürzeste Genehmigungsverfahren ist in diesem Vergleich
beim Projekt Unterinntaltrasse zu finden. Hier ging dementsprechend auch keine
verzögernde Wirkung von Stakeholderinterventionen aus. Die Verzögerungen beim Projekt
Nürnberg-Ingolstadt hingegen (zwei Jahre, trotz Beschleunigungsmassnahmen in der
Bauausführung) sind einzig und alleine im Genehmigungsverfahren zu finden (vgl. auch
Kapitel 4.2.12). Das Projekt Gotthard Basistunnel als Fallstudie mit dem längsten
Genehmigungsverfahren (insgesamt 13 Jahre) hat mit einer Differenz von gut neun Jahren
zugleich auch die grösste Abweichung zwischen dem ersten und dem aktuellen
prognostizierten Inbetriebnahmetermin aufzuweisen. Auf den Einfluss von Stakeholdern
können unter vorsichtiger Berechnung hierbei alleine ca. fünf Jahre Verzögerung
zurückgeführt werden (vgl. Kapitel 4.2.3).
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
185
Abb. 91: Vergleichende Gegenüberstellung der Dauern der Prozesse ab "Go-Entscheid" (rote Linie) bis zur rechtskräftigen Erteilung der relevanten Baubewilligung (grüne Linie)
286
286
Mit dem Bau des Gotthard Basistunnels konnte dank einer Etappierung des Projektes noch vor Erteilung aller Baubewilligungen frühzeitig begonnen werden. Relevant für die Verzögerungen ist hingegen die grün gestrichelte Linie in der Darstellung.
Gotthard Basistunnel
Vorstudien
Volksabstimmung über den Bau
Planung Vorprojekt durch die SBB
Genehmigungsverfahren Vorprojekt
Genehmigung der Linienführung durch den Bundesrat
Planung Teilprojekte
Baubeginn Sedrun (vorgezogene Nebenbaumassnahme)
Gründung der AlpTransit Gotthard AG
Plangenehmigungsverfahren Teilprojekte
PGVf Teilprojekte PGVf Uri I PGVf Uri II
Bau Gotthard Basistunnel
PGVf: Plangenehmigungsverfügung (Baubewilligung)
Nürnberg - Ingolstadt
Vergleichendes Raumordnungsverfahren
Entwurfsplanung
Planfeststellungsverfahren
Bau (vorgezogene Nebenbaumassnahmen)
Bau (Hauptbaumassnahmen)
Unterinntaltrasse
Machbarkeitsstudien
Beteiligung der Gemeinden
Gründung der Brenner Eisenbahn-Gesellschaft GmbH
Planung Auftrag des BMVIT zur Planung der Unterinntaltrasse
Einreichung der Umweltverträglichkeitserklärung
UVP Öffentliche Anhörung
Trassenverordnung
Bewilligungsverfahren
Naturschutzrechtliche Bewilligung
Bescheid über die Eisenbahnrechtlichen Genehmigungen
Bau 1. Abschnitt
15 16 17 1812 13 141 2 3 4 5 116 7 8 9 10
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
Versuchs-/ Probebetrieb
Inbetriebnahme: 28.05.2006
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 17 1812 13 14 15 16
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
186
7.2 Kritik
7.2.1 Statistische, interne und externe Validität
Die entworfenen Modelle basieren auf der Annahme, dass die Ursache-Wirkungs-
Beziehungen in den Fallstudien richtig erkannt worden sind. Es lässt sich jedoch nicht
ausschliessen, dass die in der Arbeit besprochenen Verzögerungen in den Verfahren, für
welche Stakeholderinterventionen als die hauptsächliche Ursache identifiziert worden sind,
durch andere interne oder externe Faktoren hervorgerufen wurden. Genausowenig lässt es
sich mit statistischer Signifikanz belegen, dass die rechtzeitige Identifikation von
Stakeholdern, die Bewertung der Ansprüche und die Einbindung von Stakeholdern in den
Planungsprozess in jedem Fall dazu führt, Widerstand zu minimieren und somit
Prozessdauern zu verkürzen. Eine Auswahl von nur 15 Fallstudien – wobei nach Abzug der
beiden polnischen Fallstudien nur 13 als für diese Arbeit relevant erachtet werden können –
genügt nicht, um die Erkenntnisse empirisch zu untermauern. Hierzu ist darüber hinaus die
Verschiedenartigkeit der untersuchten Fallstudien zu gross. Eine statistische Validität ist
somit nicht gegeben.
Bei der Erkenntnis, dass bei solchen Projekten, wo Stakeholder in besonders hohem Masse
in den Planungsprozess integriert werden, die Genehmigungsverfahren in kürzerer Zeit
durchgeführt werden können, ist nur eine sehr geringe interne Validität gegeben, da nicht
auszuschliessen ist, dass die kurzen Prozessdauern der betroffenen Fallstudien auch auf
andere Gründe zurückzuführen sind.
Die externe Validität der Aussagen und Annahmen muss erst noch in weiteren Fallstudien
bewertet werden. Die erarbeiteten Modelle müssen so auf ihre Allgemeingültigkeit hin
überprüft werden. Die Modelle orientieren sich bislang an den gesetzlichen
Rahmenbedingungen der drei föderalistischen Staaten Deutschland, Österreich und
Schweiz. Inwieweit sich diese Modelle auch für Projekte in zentralistisch regierten Staaten
anwenden lassen, ist noch zu überprüfen.
7.2.2 Mangelnde Beweislage
Zu Beginn der Forschungsarbeit fokussierten die Untersuchungen noch auf durch
Stakeholderinterventionen verursachte Mehrkosten und Verzögerungen in grossen
Verkehrsinfrastrukturprojekten. Im Verlauf der Arbeit hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund
der Datenlage eine Zuordnung einzelner Interventionen zu konkreten Mehrkosten nicht
möglich ist. Bei einigen der untersuchten Fallstudien sind die Gründe für Kostensteigerungen
nicht zugänglich. Selbst bei den Projekten, wo die Gründe für Kostensteigerungen öffentlich
zugänglich dokumentiert sind, ist die Zuordnung zu Stakeholderinterventionen aufgrund der
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
187
diffusen Begründungen nahezu unmöglich. Bei der Suche nach den Ursachen für
Mehrkosten werden diese beispielsweise zu folgenden Clustern zusammen gefasst:287
Sicherheit und Stand der Technik
Verbesserungen für Bevölkerung und Umwelt
Politisch begründete Verzögerung
Geologie
Vergabe und Bauausführung
Auch bei den Interviews mit Mitgliedern der Projektleitung war in Bezug auf diesen Punkt
nicht mehr Klarheit zu erlangen. Die Arbeit konnte sich dementsprechend nur am Rande
einzelner Fallstudien auf Mehrkosten beziehen und die in diesem Zusammenhang
getroffenen Aussagen sind statistisch nicht belegt.
7.2.3 Ausschluss der menschlichen Komponente
Diese Arbeit hat des Weiteren nicht berücksichtigt, inwieweit der persönliche private und
professionelle Hintergrund des verantwortlichen Projektleiters Einfluss auf die
Planungsprozesse im jeweiligen Projekt hat. Es hat sich im Vergleich der Fallstudien
ansatzweise angedeutet, dass Projektleiter mit einem professionellen Hintergrund aus dem
Ingenieurswesen eher dazu neigen, Probleme technisch anzugehen und komplexe soziale
Fragestellung mitunter unzureichend zu berücksichtigen. Es war jedoch nicht Ziel dieser
Arbeit, ein Anforderungsprofil für Projektmanager grosser Verkehrsinfrastrukturprojekte zu
erstellen. Die Erstellung solcher Anforderungsprofile und Schulungsmethoden könnten
Bestandteil weiterer Forschungsarbeiten sein.
287
Vgl. Standbericht 2008/II zur Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
188
8 Quellen
8.1 Literatur
Aaltonen, K.; Jaakko, K.; et al. (2008) Stakeholder salience in global projects. in:
International Journal of Project Management, Vol. 26, 509-516, 2008
Aaltonen, K.; Sivonen, R. (2009) Response strategies to stakeholder pressures in global
projects. in: International Journal of Project Management, Vol. 27, 131-141, 2009
Abbott, M. (2007) Managing the inner world of infrastructure. in: Civil Engineering, Vol. 160, S. 26-32, 2007
Ansoff, H. I. (1984) Implanting strategic management. Prentice Hall International,
Englewood Cliffs etc., 1984
Arnstein, S. R. (1969) A Ladder Of Citizen Participation. in: Journal of the American Planning Association, Vol. 35, 216 - 224, 1969
Atkinson, A. A.; Waterhouse, J. H.; et al. (1997) A Stakeholder Approach to Strategic
Performance Measurement. in: Sloan Management Review, Vol. 38, 25-37, 1997
Axelrod, R. (2005) Die Evolution der Kooperation. Oldenbourg, 6. Aufl., München, 2005
Barrett, P. (2008) Revaluing Construction. Blackwell, Oxford, 2008
Barth, R.; Kallenbach-Herbert, B.; et al. (2006) Further development of public
participation in the site-selection and approval process of a final repository in Germany. Stockholm, 2006
Bass, S.; Dalal-Clayton, B.; et al. (1995) Participation in strategies for sustainable development. International Institute for Environment and Development, Environmental Planning Issues No.7, London, 1995
Baumann, M.; Raschle, T. (2007) Thurkorrektion: Projektmanagement. in: TEC21, Vol. 26, 22-26, 2007
Beinat, E.; Drunen, M. v.; et al. (1998) Spatial decision support for negotiation and
conflict resolution on environmental and economic effects of transport policies. Amsterdam, 1998
Bentele, G.; Rutsch, D. (2001) Issues Management in Unternehmen: Innovation oder alter Wein in neuen Schläuchen? in: Röttger, U. (Hrsg.), Issues Management, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden, 2001
Berman, S. L.; Wicks, A. C.; et al. (1999) Does Stakeholder Orientation Matter? The Relationship between Stakeholder Management Models and Firm Financial Performance. in: Academy of Management Journal, Vol. 42, 488-506, 1999
Bourne, L.; Walker, D. H. T. (2005)b
Visualising and mapping stakeholder influence. in: Management Decision, Vol. 43, 649-660, 2005
Brenner, S. N.; Cochran, P. L. (1991) The Stakeholder Theory of the Firm: Implications
for Business and Society Theory and Research. Sundance, Utah, 1991
Büchl-Kramerstätter, K. (2003) Bürgerbeteiligung und Umweltschutz. in: Nerzwerk Bau, Vol. 02, 2003
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
189
Bundesamt für Verkehr (BAV); Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) (1999) Sachplan AlpTransit. 1999
Bundesamt für Verkehr (BAV); Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) (2002)
Sachplan Schiene / öV, Konzeptteil, Vernehmlassungsentwurf. 2002
Bundesministerium für Verkehr Bau und Wohnungswesen (BMVBW) (2003) Bundesverkehrswegeplan 2003. Druckerei des BMVBW, Berlin, Bonn, 2003
Bundesministerium für Verkehr Innovation und Technologie (BMVIT) (2002)
Generalverkehrsplan Österreich. 2002
Carroll, A. B. (1993) Business & Society: Ethics and Stakeholder Management. South-Western Publishing, 2. Auflage, Cincinnati, Ohio, 1993
Carroll, A. B.; Buchholtz, A. K. (2006) Business & Society: Ethics and Stakeholder
Management. Thomson South-Western, 6. Auflage, Mason, 2006
Chase, W. H. (1976) Objectives of CPI. in: Corporate Public Issues and their Management, Vol. 1, 1, 1976
Chase, W. H. (1984) Issue Management: Origins of the Future. Iap, Stamford, Conn., 1984
Clarkson, M. B. E. (1994) Proceedings of the Second Toronto Conference on Stakeholder
Theory. University of Toronto, 1994
Clarkson, M. B. E. (1995) A Stakeholder Framework for Analyzing and Evaluating Corporate Social Performance. in: The Academy of Management Review, Vol. 20, 92-117, 1995
Clarkson, M. B. E. (1998) The Corporation and its Stakeholders: Classic and
Contemporary Readings. University of Toronto Press, Toronto, 1998
Cleland, D. I. (1986) Project Stakeholder Management. in: Project Management Journal,
Vol. 17, 36 - 44, 1986
Cleland, D. I.; King, W. R. (1983) Project Management Handbook. Van Nostrand Reinhold
Co., New York, 1983
Coenen, F. H. J. M. (2009) Public participation and better environmental decisions the
promise and limits of participatory processes for the quality of environmentally related decision-making. Springer Science+Business Media B.V., Dordrecht, 2009
Crable, R. E.; Vibbert, S. L. (1985) Managing issues and influencing public policy. in: Public Relations Review, Vol. 11, 3-16, 1985
De Bruijn, H.; Leijten, M. (2007) Megaprojects and Contested Information. in:
Transportation Planning & Technology, Vol. 30, 49-69, 2007
Diekmann, A. (2008) Empirische Sozialforschung: Grundlagen, Methoden, Anwendungen. Rowohlt, Vollständig überarb. und erw. Neuausg., 19. Aufl., Reinbek, 2008
Donaldson, T.; Preston, L. E. (1995) The Stakeholder Theory of the Corporation:
Concepts, Evidence, and Implications. in: The Academy of Management Review, Vol. 20, 65-91, 1995
Eidgenössisches Departement für Umwelt Verkehr Energie und Kommunikation UVEK (2006) Sachplan Verkehr, Teil Programm. Bern, 2006
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
190
Ferrary, M. (2005) A Stakeholder Perspective of Human Resource Management. in:
Bonnafous-Boucher, M.;Yvon, P. (Hrsg.), Stakeholder Theory: A European Perspective, Palgrave Macmillan, Basingstoke, 2005
Flick, U.; von Kardorff, E.; et al. (2008) Qualitative Forschung: ein Handbuch. Rowohlt Taschenbuch Verlag, 6, durchges. und aktual. Aufl., Reinbeck bei Hamburg, 2008
Floricel, S.; Miller, R. (2001) Strategizing for anticipated risks and turbulence in large-
scale engineering projects. in: International Journal of Project Management, Vol. 19, 445-455, 2001
Frame, T. M.; Gunton, T.; et al. (2004) The role of collaboration in environmental
management: an evaluation of land and resource planning in British Columbia. in: Journal of Environmental Planning and Management, Vol. 47, 59 - 82, 2004
Freeman, R. E. (1984) Strategic Management: A Stakeholder Approach. Pitman Publishing Inc., Marshfield, MA, 1984
Freeman, R. E.; Reed, D. L. (1983) Stockholders and Stakeholders: A New Perspective on
Corporate Governance. in: California Management Review, Vol. 25, 88-106, 1983
Friedman, A. L.; Miles, S. (2006) Stakeholders: Theory and Practice. Oxford University Press, Oxford, 2006
Furbach, U.; Groß-Hardt, M.; et al. (2004) Issues Management: Erkennen und Beherrschen
von kommunikativen Risiken und Chancen. Universität Koblenz-Landau, Institut für Informatik, Koblenz, 2004
Fürst, D.; Scholles, F.; et al. (2001)b
Partizipative Planung: Gründe für die Partizipationsdiskussion. in: Fürst, D.;Scholles, F. (Hrsg.), Handbuch Theorien + Methoden der Raum- und Umweltplanung, Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur, Dortmund, 2001
Fürst, D.; Scholles, F.; et al. (2001)c
Probleme und Erfolgsfaktoren der Partizipation. in: Fürst, D.;Scholles, F. (Hrsg.), Handbuch Theorien + Methoden der Raum- und Umweltplanung, Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur, Dortmund, 2001
Gehrung, P. (2005) Bundesverkehrswegeplanung. in: Ritter, E.-H. (Hrsg.), Handwörterbuch
der Raumplanung, Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hannover, 2005
Gilbert, G. P. (1983) The Project Environment. in: International Journal of Project Management, Vol. 1, 83-87, 1983
Goodpaster, K. E. (1991) Business Ethics and Stakeholder Analysis. in: Business Ethics
Quarterly, Vol. 1, 53-73, 1991
Goppel, K. (1982) Das Raumordnungsverfahren als moderne Form des Verwaltungshandelns. in: Bayerische Verwaltungsblätter, Vol. 23, 1982
Hage, M. (2007) A stakeholders concern: towards an economic theory on stakeholder
governance. Erasmus Universität Rotterdam, Rotterdam, 2007
Hainsworth, B.; Meng, M. (1988) How corporations define issue management. in: Public Relations Review, Vol. 14, 18-30, 1988
Hainsworth, B. E. (1990) The distribution of advantages and disadvantages. in: Public
Relations Review, Vol. 16, 33-39, 1990
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
191
Handy, C. (1999) Understanding organizations. Penguin Books, 4th, London, 1999
Harer, G. (2007) Projektplanung im interdisziplinären Spannungsfeld. Salzburg, 2007
Hathway, T. (1997) Successful Community Participation in Local Traffic Proposals. in:
Journal of Advanced Transportation, Vol. 31, 201 - 214, 1997
Herger, N. (2001) Issues Management als Steuerungsprozess der Organisationskommunikation. in: Röttger, U. (Hrsg.), Issues Management, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden, 2001
Hertogh, M.; Baker, S.; et al. (2008) Managing Large Infrastructure Projects. AT
Osborne, Utrecht, 2008
Hertogh, M.; Westerveld, E. (2010) Playing with Complexity: Management and
organisation of large infrastructure projects. Dissertation, Erasmus Universiteit Rotterdam, Rotterdam, 2010
Hödl, R.; Stempkowski, A. (2003) Bürgerbeteiligung bei HL-Projekten. in: Netzwerk Bau, Vol. 02, 2003
Hoechst AG (1997) Issue Management. Frankfurt am Main, 1997
Höhnberg, U. (1999) Instrumente zur Sicherung und Verwirklichung der Landes- und
Regionalplanung in: Landesplanung, A. f. R. u. (Hrsg.), Grundriss der Landes- und Regionalplanung, Hannover, 1999
Höhnberg, U. (2005) Raumordnungsverfahren. in: Landesplanung, A. f. R. u. (Hrsg.),
Handwörterbuch der Raumordnung, Hannover, 2005
Huitema, D. (2009) Hazardous Waste Anyone? A Comparison of Participatory and Non-
participatory Approaches to Hazardous Waste Siting. in: Coenen, F. H. J. M. (Hrsg.), Public Participation and Better Environmental Decisions, Springer, Dordrecht, 2009
Jaafari, A. (2007) Modeling of Large Projects. in: Morris, P. W. G.;Pinto, J. K. (Hrsg.),
The Wiley Guide to Project, Program & Portfolio Management, John Wiley & Sons, Hoboken, New Jersey, 2007
Jaques, T. (2008) Howard Chase: the man who invented issue management. in: Journal
of Communication Management, Vol. 12, 336 - 343, 2008
Jepsen, A. L.; Eskerod, P. (2009) Stakeholder analysis in projects: Challenges in using
current guidelines in the real world. in: International Journal of Project Management, Vol. 27, 335-343, 2009
Jergeas, G. F.; Williamson, E.; et al. (2000) Stakeholder Management on
Construction Projects. in: AACE International Transactions, Vol. PM.12.1 - PM.12.6, 2000
Johnson, G.; Scholes, K.; et al. (2006) Exploring corporate strategy. Prentice Hall, 7th
enhanced media, London, 2006
Jones, T. M. (1995) Instrumental Stakeholder Theory: A Synthesis of Ethics and
Economics. in: Academy of Management Review, Vol. 20, 404-437, 1995
Karlsen, J. T. (2002) Project Stakeholder Management. in: Engineering Management
Journal, Vol. 14, 19, 2002
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
192
Key, S. (1999) Toward a new theory of the firm: a critique of stakeholder `theory.' in:
Management Decision, Vol. 37, 317, 1999
Knierim, A.; Liebe, F. (2003) Gemeinsame Prozessgestaltung als Weg zu
erfolgreichem Naturschutz. in: Natur und Landschaft, Vol. 78, 354 - 359, 2003
Kohl, B.; Smetanig, H.; et al. (2003) Bürgermitarbeit. in: Netzwerk Bau, Vol. 02, 2003
Kovar, A.; Stempkowski, R.; et al. (2003) Public Affairs für Bauprojekte. in: Netzwerk Bau,
Vol. 02, 2003
Krütli, P.; Stauffacher, M.; et al. (2006) Public involvement in repository site selection for
nuclear waste: a dynamic view. Stockholm, 2006
Kumaraswamy, M. M.; Ng, S. T.; et al. (2004) Empowering collaborative decisions in
complex construction project scenarios. in: Engineering Construction & Architectural Management (09699988), Vol. 11, 133-142, 2004
Lamnek, S. (2005) Qualitative Sozialforschung. Beltz PVU, 4., vollst. überarb. Aufl., Weinheim, 2005
Leung, M.-Y.; Chong, A.; et al. (2004) Demystifying stakeholders' commitment and its
impacts on construction projects. in: Construction Management & Economics, Vol. 22, 701-715, 2004
Liebl, F. (2001) Vom Trend zum Issue - Die Matrix des Neuen. in: Gerling, R., et al.
(Hrsg.), Trends - Issues - Kommunikation, Gerling Akademie Verlag GmbH, München, 2001
Luhmann, N. (1997) Legitimation durch Verfahren. Suhrkamp, 4. Aufl., Frankfurt am Main, 1997
Lukes, S. (2005) Power: a radical view. Palgrave Macmillan, 2nd, Basingstoke, 2005
Lütgens, S. (2001) Das Konzept des Issues Management. in: Röttger, U. (Hrsg.), Issues
Management, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden, 2001
McElroy, B.; Mills, C. (2008) Managing Stakeholders. in: Turner, J. R.;Sinister, S. S.
(Hrsg.), Gower Handbook of Project Management, Gower Publishing, Aldershot, 2008
Mendelow, A. L. (1981) Environmental scanning - The impact of the stakeholder concept; in: Proceedings of Second International Conference on Information Systems. Boston, MA., 1981
Meng, M. (1992)a
Early identification aids issues management. in: Public Relations Journal, Vol. 48, 22 - 24, 1992
Meng, M. (1992)b
Issue life cycle has five stages. in: Public Relations Journal, Vol. 48, 1992
Merten, K. (2001) Determinanten des Issues Management. in: Röttger, U. (Hrsg.), Issues Management, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden, 2001
Mitchell, R. K.; Agle, B. R.; et al. (1997) Toward a Theory of Stakeholder Identification
and Salience: Defining the Principle of Who and What Really Counts. in: The Academy of Management Review, Vol. 22, 853-886, 1997
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
193
Morris, P. W. G. (2002) Science, objective knowledge and the theory of project
management. in: Civil Engineering, Vol. 150, S. 82-90, 2002
Newcombe, R. (2003) From client to project stakeholders: a stakeholder mapping
approach. in: Construction Management and Economics, Vol. 21, 841-848, 2003
Nussberger, P.; Menius, R.; et al. (2006) Planung der NBS/ABS Nürnberg-Ingolstadt-
München zwischen Raumordnung und Baubeginn. in: Weigelt, H.;Honerkamp, B. (Hrsg.), Schnellbahnachse Nürnberg-Ingolstadt-München, Eurailpress, Hamburg, 2006
Obermeier, O.-P. (2001) Strategien für Unternehmen bei Konflikten mit der Gesellschaft.
in: Gerling, R., et al. (Hrsg.), Trends - Issues - Kommunikation, Gerling Akademie Verlag, München, 2001
Oels, A. (2003) Evaluating stakeholder participation in the transition to sustainable development. Lit, Münster, 2003
Olander, S. (2003) External Stakeholder Management in the Construction Process.
Dissertation, Lund University, Lund, Sweden, 2003
Olander, S. (2007) Stakeholder impact analysis in construction project management. in: Construction Management & Economics, Vol. 25, 277-287, 2007
Olander, S.; Landin, A. (2005) Evaluation of stakeholder influence in the
implementation of construction projects. in: International Journal of Project Management, Vol. 23, 321-328, 2005
Österreichische Bundesbahnen; Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG; et al. (2002)
Sondervereinbarung Eisenbahnwesen für die Honorierung von Einreich- und Detailprojekten in der Streckenplanung. Wien, 2002
Österreichischer Rechnungshof (2007) RH-Bericht. 2007
Perez, A. I.; Ardamann, A. K. (1988) New Infrastructure: Civil Engineer's Role. in: Journal of Urban Planning and Development, Vol. 114, 61 - 72, 1988
Persson, U.; Olander, S. (2004) Methods to Estimate Stakeholder Views of Sustainability
for Construction Projects. Eindhoven, 2004
Post, J. E.; Preston, L. E.; et al. (2002) Redefining the Corporation: Stakeholder Management and Organizational Wealth. Stanford Business Books, Stanford, 2002
Pretty, J. N. (1995) Participatory learning for sustainable agriculture. in: World
Development, Vol. 23, 1247-1263, 1995
Priemus, H. (2007) Decision-making on Large Infrastructure Projects: The Role of the Dutch Parliament. in: Transportation Planning & Technology, Vol. 30, 71-93, 2007
Project Management Institute (PMI) (1996) A Guide to the Project Management Body
of Knowledge (PMBOK® Guide). Project Management Institute, Pennsylvania, 1996
Project Management Institute (PMI) (2000) A Guide to the Project Management Body of Knowledge (PMBOK® Guide). Project Management Institute, Second Edition, Pennsylvania, 2000
Project Management Institute (PMI) (2004)b
A Guide to the Project Management Body of Knowledge (Deutsche Ausgabe). Project Management Institute, 3. Ausg., Pennsylvania, 2004
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
194
Savage, G. T.; Nix, T. W.; et al. (1991) Strategies for assessing and managing organizational stakeholders. in: Academy of Management Executive, Vol. 5, S. 61-75, 1991
Schalcher, H.-R. (2009) Systems Engineering. Vorlesungsskript. IBB - Eidgenössische Technische Hochschule, Zürich, 2009
Schmidt, O. S. (2001) Issues Management in den USA. in: Röttger, U. (Hrsg.), Issues
Management, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden, 2001
Schmitt, R. (2007) Dealing with an open stakeholder society. Haupt, Bern, 2007
Scholles, F. (2001) Rechtlicher Mindeststandard der Partizipation. in: Fürst, D.;Scholles, F. (Hrsg.), Handbuch Theorien + Methoden der Raum- und Umweltplanung, Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur, Dortmund, 2001
Schuppisser, S. W. (2002) Stakeholder Management. Verlag Paul Haupt, Bern, Stuttgart,
Wien, 2002
Schwartz, M.; Eichhorn, C. (1997) Collaborative Decision Making: Use of Multiattribute
Utility Analysis to Involve Stakeholders in Resolving Controversial Transportation Issues. in: Journal of Advanced Transportation, Vol. 31, 171 - 183, 1997
Starik, M. (1994) The Toronto Conference: Reflections on Stakeholder Theory. in: Business and Society, Vol. 33, 89 - 95, 1994
Stempkowski, R.; Hödl, R.; et al. (2003)a
Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten. in: Netzwerk Bau, Vol. 02, 2003
Stempkowski, R.; Jodl, H.-G.; et al. (2003)b Projektmarketing im Bauwesen. Manz, Wien, 2003
Strauss, A. L.; Corbin, J. M.; et al. (1996) Grounded theory: Grundlagen qualitativer
Sozialforschung. Beltz PsychologieVerlagsUnion, Weinheim, 1996
Tawiah, P. A.; Russell, A. D. (2008) Assessing Infrastructure Project Innovation Potential as a Function of Procurement Mode. in: Journal of Management in Engineering, Vol. 24, 173-186, 2008
Theuvsen, L. (2001) Stakeholder-Management - Möglichkeiten des Umgangs mit
Anspruchsgruppen. Institut für Politikwissenschaft, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, 2001
U.S. Government Accountability Office (2003)a
Highway Infrastructure: Perceptions of Stakeholders on Approaches to Reduce Highway Project Completion Time. GAO, 2003
U.S. Government Accountability Office (2003)b
Highway Infrastructure: Stakeholders' Views on Time to Conduct Environmental Reviews of Highway Projects. GAO, 2003
Ulrich, H.; Probst, G. J. B. (1988) Anleitung zum ganzheitlichen Denken und Handeln. Ein Brevier für Führungskräfte. Haupt, Bern, 1988
van der Heijden, R. E. C. M. (1996) Planning large infrastructure projects: seeking a new
balance between engineering and societal support. in: disP, Vol. 125, 18-25, 1996
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
195
Vandekerckhove, W.; Dentchev, N. A. (2005) A Network Perspective on Stakeholder
Management: Facilitating Entrepreneurs in the Discovery of Opportunities. in: Journal of Business Ethics, Vol. 60, 221–232, 2005
Vos, J. F. J.; Achterkamp, M. C. (2006) Stakeholder identification in innovation projects: Going beyond classification. in: European Journal of Innovation Management, Vol. 9, 161 - 178, 2006
Wagmann, K. (2006) Erfahrungen bei der Planfeststellung der NBS und ABS Nürnberg -
Ingolstadt - München. in: Weigelt, H.;Honerkamp, B. (Hrsg.), Schnellbahnachse Nürnberg-Ingolstadt-München, Eurailpress, Hamburg, 2006
Walcher, A. (2003) Der offene Planungsprozess. in: Netzwerk Bau, Vol. 02, 2003
Weidmann, U. (2007) Infrastrukturen spurgeführter Systeme. Vorlesungsskript Band
3.1. Institut für Verkehrsplanung und Transportsysteme, Zürich, 2007
Weidmann, U. (2008) System- und Netzplanung. Vorlesungsskript Band 1.1. Institut
für Verkehrsplanung und Transportsysteme, Zürich, 2008
Weigelt, H. (2006) Projektgeschichte der Schnellbahnachse Nürnberg-Ingolstadt-
München in Zeitraffer. in: Weigelt, H.;Honerkamp, B. (Hrsg.), Schnellbahnachse Nürnberg-Ingolstadt-München, Eurailpress, Hamburg, 2006
Wheeler, D.; Sillanpää, M. (1997) The stakeholder corporation: A blueprint for maximing
stakeholder value. Pitman, London, 1997
Will, M. (2001) Issues Management braucht Einbindung in das strategische Management. in: Röttger, U. (Hrsg.), Issues Management, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden, 2001
Winch, G. M. (2002) Managing construction projects: an information processing approach.
Blackwell Science, Oxford, 2002
Winch, G. M. (2007) Managing Project Stakeholders. in: Morris, P. W. G.;Pinto, J. K. (Hrsg.), The Wiley Guide to Project, Program & Portfolio Management, Wiley & Sons, Hoboken, New Jersey, 2007
Wissen, U. (2007) Virtuelle Landschaften zur partizipativen Planung. Dissertation, ETH Zürich, Zürich, 2007
Woltjer, J. (2002) The 'Public Support Machine': Notions of the Function of Participatory
Planning by Dutch Infrastructure Planners. in: Planning Practice & Research, Vol. 17, 437-453, 2002
Woltjer, J. (2009) Concepts of Participatory Decision-Making in Dutch Infrastructure Planning. in: Coenen, F. H. J. M. (Hrsg.), Public Participation and Better Environmental Decisions, Springer, Dordrecht, 2009
Würdemann, G.; Sieber, N. (2004) Raumwirksamkeitsanalyse in der Bundesverkehrswegeplanung 2003. in: Informationen zur Raumentwicklung, Vol. 6, 365-377, 2004
Zangemeister, C. (1973) Nutzwertanalyse in der Systemtechnik: Eine Methodik zur
multidimensionalen Bewertung und Auswahl von Projektalternativen. Wittemannsche Buchhandlung, 3. Aufl., München, 1973
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
196
Zangemeister, C. (1976) Nutzwertanalyse in der Systemtechnik: Eine Methodik zur
multidimensionalen Bewertung und Auswahl von Projektalternativen. Verlagskommission: Wittemannsche Buchhandlung, 4. Auflage, München, 1976
8.2 Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Mögliche Stakeholder bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten ...........................................3 Abb. 2: Stakeholder eines Unternehmens ...........................................................................................7 Abb. 3: Die Stakeholder-Sicht eines Unternehmens gemäss Post, Preston und Sachs ........................9 Abb. 4: Stakeholder und die Art der Beziehungen ............................................................................. 13 Abb. 5: Aufmerksamkeit eines Issues ................................................................................................ 14 Abb. 6: Lebenszyklusmodell eines Issues ......................................................................................... 15 Abb. 7: Issue Management als Transformator von Informationen....................................................... 18 Abb. 8: Prozess des Managements von Issues ................................................................................. 19 Abb. 9: Die Matrix der Issues: Bewertung der Eigendynamik ............................................................. 20 Abb. 10: Projekt Stakeholder Management Prozess nach Cleland ..................................................... 21 Abb. 11: Stakeholder Management Prozess ...................................................................................... 22 Abb. 12: Der Projekt Stakeholder Management Zyklus ...................................................................... 23 Abb. 13: Project stakeholder categories and strategies ...................................................................... 24 Abb. 14: Mapping Stakeholders......................................................................................................... 26 Abb. 15: Beispiel für eine Stakeholder Map ....................................................................................... 27 Abb. 16: Power / Interest Matrix ........................................................................................................ 28 Abb. 17: Stakeholder-Typologie nach Mitchell, Agle und Wood ......................................................... 29 Abb. 18: Level of impact / Probability of impact Matrix ....................................................................... 36 Abb. 19: Sozio-politische Stakeholder bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten ............................. 46 Abb. 20: Medienmitteilung des Bundesamts für Umwelt vom 30.10.2008 ........................................... 47 Abb. 21: Betrachtungsfeld im Rahmen der SIA 112 ........................................................................... 48 Abb. 22: Generische Darstellung des Vorgehens nach Grounded Theory .......................................... 50 Abb. 23: Ablauf der Forschung im Rahmen dieser Arbeit auf Basis der Grounded Theory Methode ... 51 Abb. 24: Projektorganisation NETLIPSE ............................................................................................ 56 Abb. 25: Lageplan der Betuweroute .................................................................................................. 58 Abb. 26: Aufteilung aller schriftlichen Beschwerden zum Projekt Betuweroute nach Beweggründen .. 60 Abb. 27: Aufteilung der Beschwerden von Bewohnern / Stakeholdern aus der Provinz Süd-Holland
nach Beweggründen ........................................................................................................... 61 Abb. 28: Einstellung der Anwohner zur Betuweroute im Jahr 1999 .................................................... 62 Abb. 29: Einstellung der restlichen Bevölkerung der Niederlande zur Betuweroute im Jahr 1999 ....... 62 Abb. 30: Einstellung der Anwohner zur Betuweroute im Jahr 2001 .................................................... 63 Abb. 31: Einstellung der restlichen Bevölkerung der Niederlande zur Betuweroute im Jahr 2001 ....... 63 Abb. 32: Lageplan des Autobahnrings Bratislava ............................................................................... 65 Abb. 33: Lageplan des Gotthard Basistunnel ..................................................................................... 67 Abb. 34: Zielvorstellung des BAV für den Ablauf der Planung (Stand 1992) ....................................... 71 Abb. 35: Tatsächliche Bearbeitungs- und Verfahrenszeiten für die Auflageprojekte im
Plangenehmigungsverfahren (Stand 2009) .......................................................................... 71 Abb. 36: Prognostizierter Inbetriebsetzungstermin des Gotthard Basistunnels in Verbindung mit dem
Verlauf des Plangenehmigungsverfahrens im Kanton Uri ..................................................... 72 Abb. 37: Interessenpluralistische Steuerung durch einen Stakeholderrepräsentanten am Beispiel der
NEAT-Projekte Gotthard und Lötschberg ............................................................................. 75 Abb. 38: Interessenspartner der AlpTransit Gotthard AG ................................................................... 77 Abb. 39: Lageplan der HSL Süd ........................................................................................................ 78 Abb. 40: Stakeholder der HSL Süd .................................................................................................... 80 Abb. 41: Lageplan der Autobahnbrücke Lezíria ................................................................................. 81 Abb. 42: Stakeholder von Brisa ......................................................................................................... 83 Abb. 43: Lageplan der Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsstrecke Lissabon – Porto ............................ 84 Abb. 44: Stakeholder von RAVE........................................................................................................ 86 Abb. 45: Lageplan des Lötschberg Basistunnels ............................................................................... 87 Abb. 46: Stakeholder der BLS AlpTransit AG .................................................................................... 89
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
197
Abb. 47: Prognostizierter Inbetriebsetzungstermin des Lötschberg-Basistunnels im Vergleich mit dem Gotthard-Basistunnel ........................................................................................................... 91
Abb. 48: Entwicklung der mutmasslichen Endkosten der Achse Lötschberg ...................................... 92 Abb. 49: Lageplan des Projekts Maaswerken .................................................................................... 93 Abb. 50: Stakeholder des Projekts Maaswerken ................................................................................ 95 Abb. 51: Lageplan der Autobahn A2 .................................................................................................. 96 Abb. 52: Lageplan der Autobahn A4 .................................................................................................. 98 Abb. 53: Lageplan der Autobahn E18, Abschnitt Muurla – Lohja ...................................................... 100 Abb. 54: Stakeholder des Projekts Autobahn E18 ........................................................................... 102 Abb. 55: Lageplan der Eisenbahn-Neubaustrecke Nürnberg – Ingolstadt (bis München) .................. 103 Abb. 56: Stakeholder der NBS Nürnberg – Ingolstadt ...................................................................... 105 Abb. 57: Projektphasen der NBS Nürnberg-Ingolstadt ..................................................................... 105 Abb. 58: Lageplan der Øresund-Landverbindung ............................................................................ 108 Abb. 59: Stakeholder der Øresund Landverbindung ........................................................................ 110 Abb. 60: Lageplan der Unterinntaltrasse .......................................................................................... 111 Abb. 61: Projektphasen der Unterinntaltrasse (1. Abschnitt) ............................................................ 112 Abb. 62: Stakeholder der Unterinntaltrasse ..................................................................................... 113 Abb. 63: Entwicklung der mutmasslichen Endkosten der Unterinntaltrasse ...................................... 114 Abb. 64: Prognostizierter Inbetriebnahmetermin der Unterinntaltrasse ............................................. 115 Abb. 65: Lageplan der West Coast Main Line .................................................................................. 116 Abb. 66: Stakeholder der West Coast Main Line .............................................................................. 118 Abb. 67: Gegenüberstellung der Planungsprozesse ........................................................................ 127 Abb. 68: Planungsprozesse Deutschland ........................................................................................ 129 Abb. 69: Bausteine der raumordnerischen Bewertung im Bearbeitungsprozess der
Bundesverkehrswegeplanung zum BVWP 2003 ................................................................ 130 Abb. 70: Vom Bundesverkehrswegeplan zum Bauvorhaben ............................................................ 132 Abb. 71: Schematische Darstellung des Raumordnungsverfahrens ................................................. 134 Abb. 72: Das Planfeststellungsverfahren ......................................................................................... 136 Abb. 73: Soll-Planungsprozess für Eisenbahngrossprojekte ............................................................ 141 Abb. 74: Planungsprozess der NEAT-Projekte ................................................................................ 142 Abb. 75: Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in der Raumplanung ................................. 143 Abb. 76: Aufbau und Einbettung des Sachplans Verkehr ................................................................. 144 Abb. 77: Planungsprozesse Österreich............................................................................................ 150 Abb. 78: UVP-Verfahren im Überblick ............................................................................................. 156 Abb. 79: Das Kommunikationsmodell Ephesos................................................................................ 157 Abb. 80: Überblick über den Planungs- und Bügerbeteiligungsprozess ............................................ 159 Abb. 81: Die Stakeholder-Issue-Map ............................................................................................... 165 Abb. 82: Interest / Impact Matrix ...................................................................................................... 166 Abb. 83: Partizipative Planung: Erläuterung der Darstellung ............................................................ 168 Abb. 84: Partizipative Planung: Bestimmung des Planungskorridors ................................................ 170 Abb. 85: Partizipative Planung: Entwurf von Trassenvarianten ........................................................ 171 Abb. 86: Partizipative Planung: Vorauswahl und Verfeinerung der Varianten ................................... 172 Abb. 87: Die 12 Schritte der Nutzwertanalyse .................................................................................. 173 Abb. 88: Partizipative Planung: Trassenentscheidung und -optimierung .......................................... 175 Abb. 89: Modell für einen Planungs- und Beteiligungsprozess für grosse Verkehrsinfrastrukturprojekte
......................................................................................................................................... 176 Abb. 90: Interessenpluralistische Steuerung durch einen Stakeholderrepräsentanten ...................... 178 Abb. 91: Vergleichende Gegenüberstellung der Dauern der Prozesse ab "Go-Entscheid" (rote Linie)
bis zur rechtskräftigen Erteilung der relevanten Baubewilligung (grüne Linie) ..................... 185
Stakeholder Management bei grossen Verkehrsinfrastrukturprojekten
198
9 Anhang
9.1 Anhang A: NETLIPSE Theme descriptions
Theme 1 – Objectives and Scope – is about the project objectives; on this theme the
benefit the project provides to the involved stakeholders is investigated. It will be
investigated, who has an influence on the objectives and on the scope of the project and how
was dealt with scope changes. Finally it will be investigated how project objectives have
been incorporated into the project organisation.
Theme 2 – Stakeholders – is mainly about the interaction of and the communication
approach towards stakeholders like the client and parent organisation, communes, regions,
neighbours, non-governmental organisations (NGO), civil society organisations (CSO) as
well as political bodies.
Theme 3 – Finance – is about the financing structure, the sources and the use the funds,
things and events that have an influence on the costs, financial reserves as well as the
financial benefits of the project. This theme also covers the budget control within the project.
Theme 4 – Organisation and management processes – is about the relations and
processes within the project organisation. The distribution of decision making competencies,
the assignment of responsibilities and the flow of information will also be part of the
investigations. Finally the human resource management will be covered.
Theme 5 – Risks (threats and opportunities) – is about the risk management. Part of the
investigations will be to find out, on which levels and to which stages of the project a risk
analysis has been carried out, how the risks have been pooled and how actions have been
defined to deal with risks.
Theme 6 – Contracting – is about the main contracts and the contracting policy. It will be
evaluated, which kind of contracts lead to the best results.
Theme 7 – Legal consents – is about all relevant legal procedures and the effects of
changes in rules and regulations. Of special interest are the permission procedures and the
involved political bodies.
Theme 8 – Knowledge and technology – is about the management of knowledge and
technologies. A special focus lies on the use of new technologies and the methods of
gathering and disseminating knowledge.
199
9.2 Anhang B: Kriterienkatalog für die Bewertung von Eisenbahnprojekten288
Fach-bereich
Hauptkriterium Teilkriterium Ziele Indikatoren
1
Ve
rke
hr
+ T
ec
hn
ik
1.1 Eisenbahntechnik – Infrastruktur
1.1.1 Trassierungsparameter Einhaltung der
Trassierungsrichtlinien
Mindestradius, zulässige max. Längsneigung, Einhaltung von verschiedenen Soll-
Parametern z.B. Bogenweichen, angestrebte maximale Längsneigung
1.1.2 Anpassung technische Infrastruktur
Minimierung des Aufwandes
Schwierigkeiten bei der Wiederherstellung der Strassen- und Wegeverbindungen, Auswirkungen auf die Infrastrukturen anderer Verkehrsträger
1.2
Eisenbahn-technik – Betriebsführung im Regelbetrieb
1.2.1 Streckenleistungs-
fähigkeit
Gewährleistung einer hohen
Streckenleistungsfähigkeit im Regelbetrieb
Streckenleistungsfähigkeit, qualitative Beurteilung der betrieblichen Qualität von
Streckenverknüpfungen etc., qualitative Beurteilung von betrieblichen Unstetigkeitsstellen auf Basis von Fahrsimulationsberechnungen
1.2.2 Energieverbrauch Minimierung Quantitativ: Energiebedarf bei Befahren der Strecke (für alle Modellzuggattungen)
1.2.3
Einflüsse von
Instandhaltungs-tätigkeiten auf die Betriebsführung
Minimierung der
Störungen im laufenden Betrieb
Anzahl und Lage Überleitstellen; Anzahl und Lage Verknüpfungen und Überholbahnhöfe; Länge der ein- bzw. zweigleisigen Tunnelabschnitte,
Schneeräumung in Wannenbereichen; Umfang der gegenseitigen Beeinträchtigung des Eisenbahnbetriebes zwischen Neubaustrecke und Bestandstrecke
1.3
Eisenbahn-technik – Betriebsführung bei Ausser-gewöhnlichen Betriebs-zuständen
1.3.1 Häufigkeit und Auswirkungen von Störfällen
Minimierung Streckenelemente, die die Ereignishäufigkeit bzw. das Ereignisausmass ungünstig beeinflussen; gegenseitige Beeinträchtigung zwischen Neubaustrecke, Bestandstrecke und Infrastrukturen anderer Verkehrsträger
1.3.2 Betriebsführung in der
Bauphase
Minimierung der
Störungen im laufenden Betrieb
Qualitative Beurteilung: Ausmass baubedingter betrieblicher Erschwernisse
1.3.3 Verfügbarkeit und
Objektschutz
Maximierung
Objektschutz
Qualitative Beurteilung: Gesamtsystem in Bezug auf betriebliche Verfügbarkeit im Ereignisfall (z.B. bei Tunnel, Brücken nach Unfall, Brand) mit Einbeziehung
anderer Verkehrsträger (z.B. Bestandsstrecke, Autobahn, Gasleitungen o.ä.)
1.4 Bauausführung
1.4.1 Baugrundverhältnisse Anstreben günstiger Baugrundverhältnisse
Geologische, geotechnische, bodenmechanische und hydrogeologische Bedingungen, Gefährdungspotentiale (Risikopotentiale), Problematik von Gasvorkommen
1.4.2 Massendisposition Anstreben einer nach-haltigen Material-bewirtschaftung
Massenbilanz, Transporterfordernisse und Logistik
1.4.3 Bauzeit und Bauabwicklung
Optimierung
Umgebungssensibilität, Erschwernisse aus bestehendem Bahn- und
Strassenverkehr, Flächen für Hauptbaustelleneinrichtungen und Baustellenzufahrten, Bauprovisorien, Möglichkeiten gleichzeitiger Baustellen und Angriffspunkte
1.4.4 Etappenweise
Realisierung Stufenweiser Ausbau
qualitative Beurteilung: Möglichkeit der etappenweisen Inbetriebnahme
betriebswirksamer Abschnitte unter Berücksichtigung verlorener Aufwände für den Endausbau
288
In Anlehnung an den Kriterienkatalog, welcher beim Bürgerbeteiligungsverfahren der Unterinntaltrasse Anwendung fand
200
2
Ra
um
+ U
mw
elt
2.1 Mensch - Raumentwicklung
2.1.1 Überregionale und regionale
Entwicklungsziele
Bestmögliche Übereinstimmung
Zielkonflikte bzw. Zielerfüllungen mit übergeordneten Planungen, Landes- und Regionalentwicklungsprogrammen
2.1.2 Örtliche Entwicklungsziele
Bestmögliche Übereinstimmung
Zielkonflikte bzw. Zielerfüllungen mit Entwicklungszielen der Gemeinden (Örtliche Entwicklungskonzepte bzw. Raumordnungskonzepte)
2.2 Mensch - Siedlungsraum
2.2.1 Belastungen durch
Lärm
Minimierung der
Beeinträchtigungen
Beurteilung der Belastung des Wohn- und Arbeitsumfeldes: Darstellung vorhandener (Bestand) und zukünftiger Belastungen durch Lärm; Darstellung
notwendiger Lärmschutzmassnahmen
2.2.2 Belastungen durch Erschütterungen
Minimierung der Beeinträchtigungen
Beurteilung der Belastung des Wohn- und Arbeitsumfeldes: Darstellung vorhandener (Bestand) und zukünftiger Belastungen; Darstellung notwendiger
Schutzmassnahmen
2.2.3 Flächenbeanspruchung im Siedlungsgebiet
Minimierung Beurteilung des Verbrauchs von Siedlungsflächen (Flächenverlust)
2.2.4
Abstände zu Siedlungsrändern,
räumliche Zusammengehörigkeit
Maximierung der Abstände bzw.
Minimierung der Trennwirkungen
Beurteilung der Trennwirkungen und daraus resultierender Umwegeaufwände
2.3 Mensch - Raumnutzung
2.3.1 Landwirtschaft / Böden Minimierung der negativen
Auswirkungen
Beurteilung des Flächenverbrauchs von landwirtschaftlichen Flächen und der Bewirtschaftungserschwernisse (Zerschneidung des landwirtschaftlichen
Wegenetzes, Restflächen, etc.), Auswertung bodenspezifischer Basisdaten
2.3.2 Forstwirtschaft / Wald Minimierung der negativen Auswirkungen
Beurteilung der Waldwirkungen und Ermittlung der Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme, Zerschneidungseffekte, Standortbeeinflussung.
2.3.3 Gewerbe und Industrie Minimierung der Beeinträchtigung
Qualitative Beurteilung der Auswirkungen des Projekts auf vorhandene Gewerbe- und Industrienutzungen
2.3.4 Rohstoffgewinnung, Deponien, Altlasten,
Entsorgungsbetriebe
Minimierung der Beeinträchtigung
Beeinträchtigung von Rohstoffvorrangzonen, bergrechtlichen Festlegungen und Abbaugebieten (z.B. Schottergruben, Steinbrüche, etc.), Erhebung der Altlasten,
Deponien und Entsorgungsbetrieben.
2.4 Landschaft und Erholung
2.4.1 Landschaftsbild Minimierung der Beeinträchtigung
Qualitative Beurteilung der "Qualität der Landschaft" in Hinblick auf ihre Schönheit, Vielfalt (Abwechslungsreichtum) und Eigenart (Einzigartigkeit) sowie der vorhandenen Störeinflüsse (Zersiedelung, Leitungstrassen...)
2.4.2 Erholungsnutzung Minimierung der Beeinträchtigung
Erfassung und Beurteilung von Konfliktzonen im Themenbereich Fremdenverkehr
und Erholungsnutzung. Zum Beispiel: Erfassung und Bewertung bedeutender Ausflugsziele, wichtige touristische Nutzungen, bedeutende Tourismusgebiete, etc.
201
2.5 Naturraum / Ökologie
2.5.1 Schutzgebiete Minimierung der
Beeinträchtigung
Erhebung der Schutzgebiete (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, geschützter Landschaftsteil, Naturdenkmal ...) und Abschätzung der Beeinflussung
durch Flächenverbrauch, Zerschneidung und Störung
2.5.2 Tier- und Pflanzenlebensräume
Minimierung der negativen
Auswirkungen
Beurteilung der Lebensraumqualität und naturschutzfachliche Wertigkeit; Beurteilung der Auswirkungen auf die Lebensräume durch Flächenverlust,
Standortstörung und Zerschneidungseffekte
2.5.3 Gewässerökologie Minimierung der negativen Auswirkungen
Beurteilung der projektrelevanten Oberflächengewässer in Hinblick auf Gewässergüte und Abschätzung der Beeinträchtigungen durch Gewässerquerung und Gewässerverlegung
2.6 Wasser
2.6.1 Grund- und Bergwasser Minimierung der Beeinträchtigung
Zentrale Erhebung von Wassergewinnungsanlangen (Brunnen und Quellen) und
qualitative Beurteilung der Auswirkungen (Anschneiden des GW-Körpers, Nahelage zu Wasserfassungen, qualitative Beeinträchtigungen)
2.6.2 Oberflächenwasser
(Hochwasser)
Sicherstellung der schadlosen
Hochwasserabfuhr
Qualitative Auswirkungen auf den Hochwasserschutz (Abflussquerschnitt, Retentionsräume) sowie auf die Normalabflussverhältnisse in Gewässern und
ihrem Einzugsgebiet (Hangwässer)
2.7 Sach- und Kulturgüter
2.7.1 Betroffenheit von Sach- und Kulturgütern
Sicherung Qualitative Beurteilung unter Einbeziehung Wertminderung, Beeinträchtigung von Kulturgütern (Baudenkmäler, archäologische Fundstätten, etc.) und von Ortsbildern (Sichtbeziehungen)
3
Ko
ste
n
+R
isik
en
3.1 Kosten
3.1.1 Investitionskosten Minimierung Auf Basis eines für alle Varianten gültigen Kostenkataloges erfolgt eine grobe Schätzung der Investitionskosten je Variante
3.1.2 Erhaltungskosten Minimierung Quantitative Beurteilung anhand Grobermittlung der jährlichen Erhaltungskosten
für die Bahnstrecke (inkl. Begleitmassnahmen) mittels Erhaltungskostenfaktoren
3.1.3 Betriebskosten Minimierung Qualitative Beurteilung von ausserordentlichen Betriebskosten z.B. für Tunnellüftung in Hinblick auf Gasvorkommen o.ä.
3.2 Risiken 3.2.1 Realisierungsrisiken Minimierung
Qualitative Beurteilung unter Einbeziehung: Umsetzungsrisiko in Folge schwieriger
Grundeinlösung, aufwendiger notwendiger Behördenverfahren und deren Ausgangswahrscheinlichkeit und in Folge grenzüberschreitender Fragestellungen
202
9.3 Anhang C: Übersicht über die 30 vorrangigen Achsen im transeuropäischen Transportnetzwerk