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Rechnungsprüfungsamt 11.12.2013 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 - Schlussbericht -

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Page 1: Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 - …...• Den Vergleichszahlen im Schlussbericht 2012 liegt die Einwohnerzahl zum 30.06.2012 zugrunde. • Die neue Gemeindehaushaltsverordnung

Rechnungsprüfungsamt

11.12.2013

Örtliche Prüfung

der Jahresrechnung 2012

- Schlussbericht -

Page 2: Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 - …...• Den Vergleichszahlen im Schlussbericht 2012 liegt die Einwohnerzahl zum 30.06.2012 zugrunde. • Die neue Gemeindehaushaltsverordnung

Inhalt 1. Vorbemerkungen – Gesamtwirtschaftliche Lage 2012 1

1.1 Wirtschaftswachstum 1

1.2 Arbeitslosenquote 1

1.3 Inflationsrate 1

1.4 Entwicklung der Kommunalfinanzen 1

2. Prüfungsverfahren 2

2.1 Prüfungsauftrag 2

2.2 Prüfungsgegenstand 3

2.3 Prüfungsverfahren und -umfang 3

2.4 Beratungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes 3

2.5 Allgemeiner Prüfungseindruck 4

2.6 Kassen- und Bestandsprüfungen 4

2.7 Anwendungs-/ Berechtigungsprüfung der eingesetzten DV-Verfahren 4

2.8 Bauprüfung 4

2.9 Überörtliche Prüfung 4

3. Haushaltswirtschaft der Stadt 5

3.1 Haushaltsplan 5

3.2 Rückblick auf die Abwicklung der Jahresrechnung 2011 5

3.3 Vorlage der Jahresrechnung 2012 5

4. Verfahren und Grundsätze zur Ausführung des Haushaltsplanes 5

4.1 Überwachung der Ausgaben 5

4.2 Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben 6

5. Rechnungsergebnis 2012 – Darstellung der finanziellen und wirtschaft-lichen Verhältnisse der Stadt Balingen 6

5.1 Verwaltungshaushalt 6

5.2 Entwicklung des Verwaltungshaushalts, der Zuführungs- und Investitionsrate - Übersicht 7

5.3 Steuereinnahmen 7

5.4 Personalkosten 8

5.5 Kostenrechnende Einrichtungen 10

5.6 Vermögenshaushalt 17

5.7 Haushaltsreste 17

5.8 Kassenlage 18

5.9 Verschuldung 19

5.10 Zinseinnahmen und -ausgaben 20

5.11 Zuführung zum Vermögenshaushalt 21

5.12 Nettoinvestitionsrate 21

5.13 Rücklagen 25

5.13.1 Allgemeine Rücklage

5.13.2 Sonderrücklagen und Sondervermögen

6. Abschließendes Prüfungsergebnis 27

7. Prüfungsbestätigung 27

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Vorblatt Leiter der Verwaltung: Oberbürgermeister Helmut Reitemann Erster Beigeordneter: Bürgermeister Reinhold Schäfer Baudezernent: Ernst Steidle Fachbeamter für das Finanzwesen: Jürgen Eberle Leiterin der Stadtkasse: Renate Haile Leiterin des Rechnungsprüfungsamts: Andrea Maute Einwohnerzahl: (Stand 31.12.2011) 33.900 (Stand 30.06.2012) 33.932 Hinweise:

• Den Vergleichszahlen im Schlussbericht 2012 liegt die Einwohnerzahl zum 30.06.2012 zugrunde.

• Die neue Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11.12.2009, geändert

durch Gesetz vom 16.04.2013, ist erst ab Umstellung des Haushalts- und Rech-nungswesens auf die Kommunale Doppik, spätestens ab 2020 anzuwenden. Bis da-hin gilt die GemHVO (alte Fassung) vom 7. Februar 1973, zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Juli 2001, weiter.

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1. Vorbemerkungen – Gesamtwirtschaftliche Lage 2012*

1.1 Wirtschaftswachstum

Im Laufe des Jahres 2012 ging das Wirtschaftswachstum von anfänglich 1,7 % im 1. Quartal auf 0,1 % im 4. Quartal zurück. Insgesamt war noch ein Wachstum von 0,7 % zu verzeichnen, das deutlich unter den Wachstumsraten der Vorjahre (2011: 3,0 %, 2010: 4,2 %) lag.

Die Wirtschaft von Baden-Württemberg war von dieser Entwicklung ebenfalls betrof-fen und konnte im Jahresverlauf nur noch um 0,6 % zulegen.

1.2 Arbeitslosenquote

Die Zahl der Arbeitslosen und die Arbeitslosenquote sind im Jahresdurchschnitt 2012 nochmals leicht zurückgegangen, lag aber im 4. Quartal etwas höher als im Vorjahr. In Baden-Württemberg lag die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt bei 3,9 %.

Arbeitslosenquote im Dez. 2010 2011 2012 Bund (alte Länder) 6,1 % 5,6 % 5,8 % Bund (neue Länder) 11,2 % 10,6 % 10,3 % Bund (gesamt) 7,2 % 6,6 % 6,7 % Baden-Württemberg 4,3 % 3,7 % 3,9 %

1.3 Inflationsrate Die Preissteigerung lag mit 2 % geringfügig unter der des Vorjahres (+2,1 %, Basis: 2010). Geprägt wurde die Entwicklung erneut durch eine überdurchschnittliche Ent-wicklung bei Energieprodukten, die sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,7 % verteuert haben.

In Baden-Württemberg lag der Anstieg der Verbraucherpreise 2012 mit durchschnitt-lich 1,8 % etwas niedriger als im Vorjahr (2,1 %).

1.4 Entwicklung der Kommunalfinanzen Der positive Finanzierungssaldo der Gemeinden in Baden-Württemberg stieg 2012 auf rd. 2,2 Mrd. €. Er hat zusammen mit den Überschüssen der beiden Vorjahre die Fehlbeträge aus den Krisenjahren 2009 und 2010 ausgeglichen. Dazu beigetragen haben vor allem die weiter kräftig gestiegenen Steuereinnahmen. Die Netto-Investitionsraten stiegen auf rd. 3,8 Mrd. €. Die Investitionsausgaben gingen weiter zurück.

� Einnahmen Die Netto-Steuereinnahmen haben weiter zugenommen (+9,5 %) und mit 12,5 Mrd. € ein neues Rekordhoch erreicht. Wesentlichen Anteil daran hatten insbesondere die Gewerbesteuer (+10,6 %) und der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+11,6 %). Die Gebühreneinnahmen, soweit sie noch in den Haushalten gebucht werden, haben gegenüber dem Vorjahr auf rd. 1,9 Mrd. € (+3,8 %) zugenommen.

Die Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich sind gegenüber dem Vorjahr um 301 Mio. € bzw. 6,7 % gestiegen.

Im Vermögenshaushalt sind die Einnahmen um 668 Mio. € bzw. 24,1 % zurückge-gangen. Hier machten sich auslaufende Förderprogramme und die verhaltene Investi-tionstätigkeit bemerkbar.

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� Ausgaben

Nach dem zweimaligen leichten Rückgang in den Jahren 2010 und 2011 haben die Gesamtausgaben wieder um rd. 1 Mrd. € (+3,5 %) zugenommen, wobei die starke Zunahme der laufenden Ausgaben durch die geringeren Investitionsausgaben noch verdeckt wurden.

Für den Anstieg der Personalausgaben um 4,4 % war neben den Tarifsteigerungen zum großen Teil auch die Einstellung zusätzlicher Kräfte für die Kinderbetreuung ur-sächlich. Der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben des Verwal-tungshaushalts lag bei den kreisangehörigen Gemeinden weiterhin bei knapp 30%.

Die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand übertrafen mit +3,7 % die allgemeine Preissteigerung deutlich. Ursächlich waren steigende Ausgaben für bisher zurückge-stellte Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen, die angesichts der verbesserten Einnahmesituation angegangen wurden.

Als Folge des weiterhin sehr günstigen Zinsniveaus sind die Zinsausgaben um rd. 2,6 % zurückgegangen. Das Verhältnis zwischen Zinsausgaben und Kreditbestand deu-tet auf einen durchschnittlichen Zins von 4,2 % hin.

Spürbar angestiegen sind vor allem die Ausgaben für Soziale Leistungen (+9,3 %). Ursache hierfür war, dass weitere Stadt- und Landkreise die Grundsicherung für Ar-beitssuchende übernommen haben.

Die Ausgaben des Vermögenshaushalts haben weiter abgenommen. Betroffen waren hier vor allem die Bauinvestitionen (-222 Mio. € bzw. -8 %). Investitionsschwerpunkte waren der Straßenbau und der Schulbereich.

� Schulden

Zum Redaktionsschluss des Geschäfts- und Kommunalberichts waren der GPA noch keine Daten der Schuldenstatistik 2012 bekannt

Nach der kommunalen Kassenstatistik ging der Schuldenstand auf rd. 6,4 Mrd. € zu-rück.

*Quelle: Geschäfts- und Kommunalfinanzbericht der GPA 2013

2. Prüfungsverfahren

2.1 Prüfungsauftrag

Nach § 110 Gemeindeordnung (GemO) ist das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ver-pflichtet, die Jahresrechnung der Stadt vor ihrer Feststellung durch den Gemeinderat zu prüfen. Die Prüfung hat innerhalb von vier Monaten nach Aufstellung der Jahres-rechnung zu erfolgen. Das Ergebnis der Prüfung wird in diesem Schlussbericht fest-gehalten. Zusammen mit dem Rechenschaftsbericht dient er als Informationsquelle für den Gemeinderat vor Beschlussfassung über das Ergebnis der Jahresrechnung.

Weitere Pflichtprüfungsaufgaben (§§ 111 u. 112 GemO) sind:

• die laufende Prüfung der Kassenvorgänge zur Vorbereitung der Prüfung der Jah-resrechnung

• die Vornahme der Kassenprüfungen

• die Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensgegenstände • die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe

• die Prüfung der Jahresrechnungen und -abschlüsse der Zweckverbände Abwas-serreinigung Balingen und Wasserversorgung Zollernalb sowie der Volkshoch-schule Balingen

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Außerdem obliegt dem RPA die Anwendungsprüfung der eingesetzten DV-Programme gem. § 6 Abs. 2 Nr. 11 Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) i.V.m. § 7 Abs. 2 Gemeindekassenverordnung (GemKVO) und die Vorprüfung der gegenüber staatlichen Zuwendungsgebern zu erbringenden Verwendungsnachweise.

2.2 Prüfungsgegenstand Die Jahresrechnung ist gem. § 110 GemO i.V.m. der GemPrO in sachlicher, rechne-rischer und förmlicher Hinsicht daraufhin zu prüfen, ob

• bei den Einnahmen und Ausgaben sowie bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

• die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

• der Haushaltsplan eingehalten worden ist und • das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.

2.3 Prüfungsverfahren und -umfang Die Prüfung der Jahresrechnung umfasst die Prüfung der gesamten Haushaltswirt-schaft eines Jahres. Sie findet sowohl nach Vorliegen der haushalts- und kassenmä-ßigen Abschlüsse statt, als auch laufend und unterjährig.

Die richtige Vorgangsbearbeitung sowie die rechnerische und sachliche Prüfung der Rechnungen und sonstigen Unterlagen (Verträge, Leistungsverzeichnisse, Liefer-scheine, Quittungen usw.) ist originäre Aufgabe der Fachämter. Das RPA überprüft in Stichproben, inwieweit diesen Verpflichtungen nachgekommen wird und die Recht- und Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns gegeben ist. Politische Entschei-dungen unterliegen nicht unserer Prüfung.

Aus prophylaktischen Gründen räumen wir der begleitenden Belegprüfung (Visaprü-fung), also der Prüfung von Kassenanordnungen vor deren Vollzug durch die Stadt-kasse, entsprechenden Raum ein. Prüfungsumfang und Einstiegstiefe bestimmen sich nach der Menge des Geschäftsanfalls sowie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Geschäftsvorfälle. Des Weiteren prüfen wir zunehmend in einzelnen Schwerpunkten.

Um in diesem Jahr neben der Feststellung der Jahresrechnung 2011 ebenfalls noch die Feststellung der Jahresrechnung 2012 zu ermöglichen, musste die abschließende Prüfung 2012 entsprechend eingeschränkt werden.

2.4 Beratungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes

Die tägliche Praxis der Finanzkontrolle beschränkt sich keinesfalls auf bloße „Ver-gangenheitsbewältigung“. Neben den Prüfungsfeststellungen unterstützt das RPA die einzelnen Dienststellen während des Jahres durch Beratung und Auskünfte, gibt An-regungen und Empfehlungen. Dadurch können wir Entwicklungen mit beeinflussen und Fehler sowie Prüfungsbemerkungen vermeiden helfen sowie konstruktiv an der Optimierung der Verwaltungsleistung mitwirken.

Darüber hinaus war das RPA 2012 in der Stellenbewertungskommission der Stadt-verwaltung sowie der Stadtwerke tätig.

Auch die Fortführung des Amtsgrundbuches hat sich in der Vergangenheit bewährt. Häufig konnten den Dienststellen Kopien oder Mehrfertigungen von Vereinbarungen und Verträgen, die im Amtsgrundbuch abgelegt waren, zur Verfügung gestellt wer-den.

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2.5 Allgemeiner Prüfungseindruck

Als Ergebnis unserer Prüfungen kann grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit des Ver-waltungshandelns und die Einhaltung der Vorschriften bestätigt werden.

Vereinzelt musste festgestellt werden, dass Kassenanordnungen nicht in der richtigen Höhe erteilt wurden oder ihnen keine begründenden Unterlagen bzw. keine Original-unterlagen beigefügt waren, Anordnungsunterschriften oder Feststellungsvermerke der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit fehlten. Diese und andere kleinere Prü-fungsfeststellungen waren jedoch nicht von solcher Bedeutung, dass sie einer Fest-stellung der Jahresrechnung entgegenstünden.

2.6 Kassen- und Bestandsprüfungen Unvermutete Kassenprüfungen wurden im Berichtsjahr bei der Stadtkasse sowie bei weiteren 27 Zahlstellen und einem Handvorschuss vorgenommen. Von einzelnen Feststellungen abgesehen konnte die ordnungsgemäße Erledigung der Kassenge-schäfte bestätigt werden.

Auch die in 2012 bei der Grund- und Werkrealschule Frommern (zuletzt geprüft 2001), dem Jugendhaus Balingen, dem Standesamt, dem Amt für Familie, Bildung und Vereine (jeweils zuletzt geprüft 2003), der SparkassenArena, den Jugendtreffs Engstlatt, Frommern und Endingen, dem Au-Stadion Balingen und der Mensa des Schulzentrums Längenfeld (jeweils 1. Prüfung) durchgeführten Prüfungen der Inven-tarverzeichnisse führten zu keinen wesentlichen Beanstandungen.

2.7 Anwendungs-/ Berechtigungsprüfung der eingesetzten DV-Verfahren Automatisierte Verfahren des Finanzwesens unterliegen der Anwendungs- und gege-benenfalls der Programmführung. Letztere erfolgt durch die GPA (§114 a GemO). Arbeitsgrundlagen für die Prüfung sind u.a. die für die Programmfreigabe notwendigen Beschreibungen, Bedienungsanleitungen und die gegebenenfalls besonders festge-legten Auflagen zum sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb und zur Bedienung der Verfahren.

2.8 Bauprüfung

Durch die Überprüfung der Abrechnungen von Baumaßnahmen der Stadt bzw. Stadtwerke konnten im Jahr 2012 im Hochbaubereich Einsparungen von zirka 4.000 € erzielt bzw. im Tiefbaubereich Kürzungen i.H.v. rd. 91.700 € vorgenommen werden.

Visaprüfungen der städtischen Baumaßnahmen des Jahres 2012 ergaben keine schlussberichtsrelevanten Beanstandungen.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte lagen in der Beratung der Fachämter auf den Gebie-ten der VOB, VOL und bei der Vorbereitung und Abrechnung von Ingenieurleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

2.9 Überörtliche Prüfung Die überörtliche Prüfung wird im Auftrag der Rechtsaufsichtsbehörde (RP Tübingen) durch die GPA (§§ 113 und 114 GemO) wahrgenommen. Die letzte überörtliche „All-gemeinen Finanzprüfung“ bei der Stadt sowie bei den Stadtwerken umfasste die Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahre 2004 bis 2008. Die Prüfung der Bauausgaben der Stadt und Stadtwerke der Jahre 2007 bis 2010 erfolgte 2011. Für beide Prüfungen wurde der Prüfungsabschluss durch das RP Tübingen bestätigt.

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3. Haushaltswirtschaft der Stadt

3.1 Haushaltsplan Der Gemeinderat hat gem. § 79 GemO die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 am 28.02.2012 beschlossen. Die in § 81 Abs. 2 GemO genannte Frist, wonach die Haus-haltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsauf-sichtsbehörde vorgelegt werden soll, konnte somit nicht eingehalten werden.

Bis zum Erlass der Haushaltsatzung wurde nach den Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung (§ 83 GemO) verfahren.

Das RP Tübingen hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2012 mit Erlass vom 03.05.2012 bestätigt und gleichzeitig den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kre-ditaufnahmen i.H.v. 3.286.390 € sowie der Verpflichtungsermächtigungen i.H.v 8.385.000 € genehmigt. Dem Gemeinderat wurde dies am 21.05.2012 bekanntgege-ben.

Die Finanzplanung einschließlich Investitionsprogramm für die Jahre 2011 – 2015 wurde dem Gemeinderat im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2012 und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegt.

3.2 Rückblick auf die Abwicklung der Jahresrechnung 2011

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 wurde mit dem Schlussbericht des RPA vom 26.06.2013 abgeschlossen. Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung am 23.07.2013 festgestellt. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung wurde am 24.07.2013 dem RP Tübingen als Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 29.08.2013.

3.3 Vorlage der Jahresrechnung 2012 Die Jahresrechnung 2012 wurde dem RPA am 02.07.2013 vorgelegt. Die Stadtkäm-merei hat in der Sitzung des Verwaltungs- bzw. Technischen Ausschusses am 9. und 10. Juli 2013 sowie in der Sitzung des Gemeinderats am 23.07.2013 die formell noch nicht festgestellte Jahresrechnung 2012 mit Rechenschaftsbericht zur Information vorgelegt. Mit der Prüfung der Jahresrechnung 2012 wurde im August 2013 begon-nen.

Der interne Prüfungsbericht 2012 wurde am 06.09.2013 fertiggestellt und Herrn Oberbürgermeister Reitemann sowie Herrn Bürgermeister Schäfer vorgelegt. Die Prüfungsfeststellungen betrafen den Einzelplan 3 – Wissenschaft, Forschung, Kultur-pflege – sowie weitere Schwerpunktprüfungen. Das Prüfungsverfahren konnte inzwi-schen abgeschlossen werden. Die Fragen dazu wurden zufriedenstellend beantwor-tet.

4. Verfahren und Grundsätze zur Ausführung des Haushaltsplanes

4.1 Überwachung der Ausgaben Die Verwaltung ist verpflichtet, bei der Ausführung des Haushaltsplanes die Ausga-ben zu überwachen, damit über- und außerplanmäßige Ausgaben vermieden werden bzw. zusätzlich erforderliche Mittel rechtzeitig bewilligt und bereitgestellt werden kön-nen. Dies wurde grundsätzlich eingehalten.

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4.2 Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 84 GemO nur zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist oder die Ausgabe unabweisbar ist und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Für die Führung der Haus-haltswirtschaft während des Haushaltsjahres sind die Ausgabenansätze des Haus-haltsplanes grundsätzlich verbindlich. Planüberschreitungen können den Haushalts-ausgleich gefährden. Die Zulässigkeit muss daher bevor die entsprechenden Ver-pflichtungen eingegangen werden geklärt sein. Dieser Grundsatz wurde nicht immer eingehalten.

Teilweise war jedoch auch keine Genehmigung erforderlich, da die Deckung inner-halb des Deckungskreises gewährleistet werden konnte.

5. Rechnungsergebnis 2012 – Darstellung der finanziellen und wirtschaft-lichen Verhältnisse der Stadt Balingen

5.1 Verwaltungshaushalt

Einnahmen (€) Ausgaben (€)

Haushaltsansatz ohne Zuführung zum VMH (lt. Haushaltsplan):

82.637.828 76.692.168

Zuführung zum VMH (lt. Haushaltsplan):

5.945.660

Summe:

82.637.828

82.637.828

Anordnungssoll ohne Zuführungsrate (lt. Jahresrechnung): 84.910.696 75.711.301

Mehreinnahmen und Minderausgaben lt. Jah-resrechnung gegenüber dem Haushaltsplan ohne Zuführungsrate:

2.272.868 - 980.867

Zuführung lt. Haushaltsplan vom VWH an den VMH:

5.945.660

Mehreinnahmen lt. Jahresrechnung (ohne Zuführung):

2.272.868

Minderausgaben lt. Jahresrechnung:

980.867

Zuführungsrate lt. Jahresrechnung vom VWH an den VMH: 9.199.395

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5.2 Entwicklung des Verwaltungshaushalts, der Zuführungs- und Investitionsrate - Übersicht

Jahr

Rechnungsergebnis VWH Tsd €

Zuführung an den VMH Tsd €

Ordentliche Schuldentilgung

Tsd €

Nettoinvestitionsrate Tsd €

2002 61.518 1.890 1.156 734 1,2 %

2003 58.339 -2.037 881 -2.918 -5,0 %

2004 66.275 6.638 636 6.002 9,1 %

2005 67.874 8.375 700 7.675 11,3 %

2006 67.350 4.696 482 4.214 6,3 %

2007 71.828 6.867 484 6.383 8,9 %

2008 77.830 11.363 633 10.730 13,8 %

2009 68.155 -545 880 -1.425 -2,1 %

2010 74.000 1.342 1.529 -187 -0,3 %

2011 81.253 9.235 1.981 7.254 8,9 %

2012 84.911 9.199 1.982 7.218 8,5 %

Die Stadt konnte in 2012 u.a. in den Bereichen Steuern und FAG-Zuweisungen Mehreinnahmen von rd. 3,2 Mio. € erzielen. Mindereinnahmen und Mehrausgaben insb. im Bereich der Gewerbesteuerumlage (rd. 770 Tsd. €) konnten durch Einspa-rungen beim Personalaufwand bzw. bei nicht durchgeführten Unterhaltungs- und Re-kultivierungsmaßnahmen kompensiert werden. Die allgemeine Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt damit rd. 9,2 Mio. € (geplant: 5,95 Mio. €).

5.3 Steuereinnahmen Die Entwicklung der kommunalen Einnahmen im Jahr 2012 war besonders durch die gegenüber dem Vorjahr erneute Zunahme der Steuereinnahmen, basierend auf der günstigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, bestimmt. Die gesamten Steuerein-nahmen der Stadt lagen im Haushaltsjahr 2012 mit 40,9 Mio. € um rd. 4,1 Mio. € oder 11 % über dem Vorjahresergebnis. Bei der wichtigsten kommunalen Steuer, der

Mio. € Mio. €

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Gewerbesteuer, konnten gegenüber dem Vorjahr rd. 15 % höhere Einnahmen (rd. 2,5 Mio. € Mehreinnahmen) erzielt werden. Ebenfalls positiv entwickelt hat sich in 2012 der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, was eine Einnahmeverbesse-rung von 11,5 % (1,45 Mio € Mehreinnahmen) zur Folge hatte.

Entwicklung der Steuereinnahmen der Stadt (ohne Schlüsselzuweisungen, aber ab-zügl. Gewerbesteuerumlage):

Haushaltsjahr in € %-Veränderung gegenüber Vorjahr

2003 22.063.789 - 16,35

2004 28.809.512 + 30,57

2005 27.470.528 - 4,65

2006 29.388.408 + 6,98

2007 32.288.974 + 9,87

2008 35.863.476 + 11,07

2009 27.687.414 - 22,80

2010 29.850.938 + 7,81

2011 33.421.967 + 11,43

2012 36.584.713 + 9,46

Gegenüber dem Ansatz im Haushaltsplan ergaben sich in der Jahresrechnung 2012 im VWH folgende wesentliche Änderungen:

Einnahmen

Grundsteuer A + B + 0,016 Mio. €

Gewerbesteuer + 1,576 Mio. €

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, einschl. Nachzahlung

+ 1,033 Mio. €

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer - 0,018 Mio. €

Vergnügungssteuer + 0,031 Mio. €

Schlüsselzuweisungen vom Land + 0,535 Mio. € + 3,2 Mio €

Gewerbesteuerumlage + 0,769 Mio. €

Finanzausgleichsumlage - 0,020 Mio. €

Umlagen an Zweckverbände + 0,098 Mio. € + 0,85 Mio. €

Abweichungen gegenüber HHPlan – Mehreinnahmen i.H.v.:

+ 4,05 Mio €

5.4 Personalkosten

Etwa ein Fünftel des Haushaltsvolumens des VWH nehmen die Aufwendungen für das Personal in Anspruch. Entsprechend sorgfältig ist die Personalwirtschaft zu pla-nen und zu entwickeln. Wirtschaftlicher Personaleinsatz bedeutet, dass sowohl quali-tativ wie quantitativ das Personal im Einklang mit den Erfordernissen der Aufgaben-stellung der Verwaltung ist.

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Insgesamt blieben im Berichtsjahr die Personalausgaben um zirka 0,1 Mio. € unter dem Personalkostenansatz (19,3 Mio. €). Gegenüber dem Vorjahr sind sie jedoch ef-fektiv um 3,6 % gestiegen. Ursächlich dafür dürften z.T. Tariferhöhungen von 3,5 % (Beschäftigte) bzw. 1,2 % und ein monatlicher Sockelbetrag i.H.v. 17 € (Beamte) so-wie die Entwicklung im Bereich der Kinderbetreuung sein.

Entwicklung der Personalkosten:

2008 2009 2010 2011 2012

Personalkostenentwicklung gegenüber dem Vorjahr in € +789.764 +857.931 +254.349 +277.721 +667.890

in % 4,8 % 5,0 % 1,4 % 1,5 % 3,6 %

In 2012 lag der Personalkostenanteil gemessen am Volumen des VWH bei 22,6 % und somit weiterhin unter 25 %. (Diese Marke wurde zuletzt 2009 überschritten. Ur-sächlich dafür waren damals hauptsächlich die starken Einnahmerückgänge im VWH.)

Mio. €

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5.5 Kostenrechnende Einrichtungen

Kostenrechnende Einrichtungen sind alle im städtischen Haushalt geführten öffentli-chen Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten der Benutzer finanziert werden. Die kostenrechnenden Einrichtungen sind im Haushalt nach be-triebswirtschaftlichen Methoden abzurechnen. Gemäß § 12 GemHVO sind kalkulato-rische Kosten (Abschreibungen und Verzinsung des Anlagekapitals) in angemesse-ner Höhe zu veranschlagen. Die Nutzer zahlen für die erbrachte Leistung und finan-zieren somit zumindest einen Teil der anfallenden Kosten.

Hilfsbetriebe (z.B. Bauhof), sind nichtöffentliche betriebliche Einrichtungen der Ver-waltung, die ausschließlich zur Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde dienen, al-so keine unmittelbar nach außen gerichteten Leistungen erbringen. Gem. § 12 Abs. 2 GemHVO sind diese wie kostenrechnende Einrichtungen zu behandeln.

Der Umfang der Kostendeckung durch Entgelte ist in keiner Bestimmung normiert. In § 14 KAG wird lediglich die zulässige Gebührenobergrenze bestimmt. Die Grundsät-ze der Einnahmebeschaffung nach § 78 GemO verpflichten die Gemeinden jedoch zur Rücksichtnahme (soweit vertretbar und geboten) auf die wirtschaftlichen Kräfte der Abgabepflichtigen.

Zuschussbedarf und Kostendeckungsgrad ausgewählter kostenrechnenden Einrichtungen 2012:

UA Einrichtungen Ausgaben VWH –JR-

Verlust/ Gewinn

Subvention je Einw.

in €

Kostendek-kungsgrad (mit kalk. Kosten)

Subvention je Benutzer usw.

in €

3211 Zehntscheuer 146.953 -135.046 3,98 8,1 % 12,46

3330 JMS Balingen 1.255.968 -600.190 17,69 52,2 % 595,43

3520 Öffentl. Bücherei-en

376.885 -334.828 9,87 11,2 % 62,64

4642 Kigas/ Kinderkrip-pen einschl. Zu-schüsse an freie Träger

6.263.937 -3.182.932 93,80 49,2 % 2.699,69

4643 Schulhort Längen-feld

76.428 -39.884 1,18 47,8 % 1.994,20

5621 Au-Stadion 126.634 -126.634 3,73 -0-

5711 Freibad Balingen 566.330 -452.393 13,33 20,1 % 7,03

5712 Freibad Engstlatt 95.466 -79.601 2,35 16,6 % 7,74

5713 Freibad Streichen 42.839 -36.402 1,07 15,0 % 5,03

5721 Lochenbad Weilst. 109.986 -85.580 2,52 22,2 % 103,86

7010/50

Abwasser-beseitigung

5.027.718 +165.391 -0- 103,3 %

7220/21

Müllverwertung/-beseitigung, Grün-müll

51.239 +9.906 -0- 119,3 %

7230/31

Erddeponien 370.422 +84.514 -0- 122,8 %

7300 Jahr- u. Wochen-märkte

28.148 +3.950 -0- 114,0 %

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- 11 -

UA Einrichtungen Ausgaben VWH –JR

- €

Verlust/ Gewinn

Subvention je Einw.

in €

Kostendek-kungsgrad mit kalk. Kosten

Subvention je Benutzer usw.

in €

7300 Christkindlesmarkt 76.462 -40.419 1,19 47,1 %

7400 Schlachthof 638.884 -103.829 3,06 83,8 %

7500 Bestattungswesen 755.901 -231.377 6,82 69,4 %

7710 Bauhof 3.379.697 1.611 -0- 100 %

8410 Stadthalle 2.874.583 -1.905.197 56,15 33,7 % 21,10

8420 Messe, Ausstel-lungsgelände

368.221 -231.237 6,81 37,2 %

8550 Forstwirtschaft 586.213 +261.234 -0- 144,6 %

Einwohnerzahl am 30.06.2012: 33.932 (Zahlen StaLa BW)

Entwicklung der Kostendeckungsgrade ausgewählter kostenrechnender Einrichtungen:

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5.6 Vermögenshaushalt Der Gesamtbetrag des Vermögenshaushaltes lag 2012 um rd. 22,5 % oder rd. 3,98 Mio. € unter dem Haushaltsansatz. Mindereinnahmen ergaben sich bei den Ver-kaufserlösen von Liegenschaften, Wohnbaugrundstücken bzw. aus dem Ver-rechnungszeitpunkt verschiedener Abrechnungen früherer Erschließungsmaß-nahmen. Minderausgaben sind im Wesentlichen bei den Bauausgaben zu verzeich-nen.

Im Rechenschaftsbericht wurden die wesentlichen Abweichungen im Einzelnen be-reits aufgeführt.

5.7 Haushaltsreste Unter Haushaltsresten sind nach § 46 GemHVO Einnahme- und Ausgabeansätze zu verstehen, die in das folgende Jahr übertragen werden. Für den Vollzug der Haus-haltssatzung und des Haushaltsplans gilt der Grundsatz der Jährlichkeit (§§ 79, 80 GemO), d.h. nicht verbrauchte Ausgabeansätze gelten als erspart, nicht fällig gewor-dene Einnahmeansätze verschlechtern das Haushaltsergebnis. Ausgenommen aus dieser Bindung an das Haushaltsjahr sind die übertragbaren Einnahme- und Ausga-beansätze (Haushaltsreste) gem. § 19 GemHVO.

� Haushalteinnahmereste (HER)

HER dürfen gem. § 41 GemHVO nur im Vermögenshaushalt gebildet werden, für Einnahmen:

• aus der Aufnahme von Krediten,

• aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und zur Förderung von Investitionen Dritter und

• aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten.

Voraussetzung ist, dass deren Einnahme im folgenden Jahr gesichert ist.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wurden HER von insgesamt 3,83 Mio. € (Vorjahr 5,56 Mio. €), davon 3,68 Mio. € für nicht vollzogenen Kreditaufnahmen, gebildet.

� Haushaltsausgabereste (HAR) Nicht verbrauchte Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bleiben nach § 19 GemHVO über das Jahresende hinaus verfügbar und können ohne nochmalige Ver-anschlagung als HAR ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Im Verwal-tungshaushalt können Ausgabeansätze für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert.

Die HAR haben sich im Prüfungsjahr wie folgt entwickelt:

Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt

Stand am 01.01.2012 893.479,97 € 5.842.383,59 €

Zugang 2012 199.383,12 € 0,00 €

Abgang 2012 0,00 € 1.545.150,09 €

Stand am 31.12.2012

1.092.863,09 €

4.297.233,50 €

Auf die Auflistung der HAR im Rechenschaftsbericht wird verwiesen.

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Die HAR sind im Vergleich zum Vorjahr um 6 % gesunken. Ein weiterer Abbau sollte kontinuierlich weiterverfolgt werden.

Die Bildung von Haushaltsresten im Rahmen des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 war zulässig (Beschluss des Gemeinderats vom 26.02.2013).

5.8 Kassenlage Die Kassenliquidität der gemeinsamen Kasse (Stadt, Stadtwerke und Zweckverband, Abwasserreinigung Balingen) verbesserte sich im Berichtsjahr deutlich. Dadurch re-duzierte sich der Aufwand hinsichtlich Überziehungszinsen für kurzfristige Bankkredi-te ebenfalls. Die Zinsen für kurzzeitige Kassenkredite betragen im Berichtsjahr 2.264,88 € und sind somit im Vergleich zum Vorjahr um nahezu 95 % zurückgegan-gen. Zum Jahresende konnte ein positiver Kassenbestand ausgewiesen werden.

Der in der Haushaltssatzung 2012 festgesetzte Höchstbetrag für kurzzeitige Kassen-kredite i.H.v. 9,0 Mio € musste nie ausgeschöpft werden. Im Haushaltsjahr 2012 wur-den Kredite in einem Umfang von 1 Mio € aufgenommen.

.

13,6 18,727,3 26,3

97,1

185,7

78,6

45,843,2

2,30

20

40

60

80

100

120

140

160

180

200

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Tsd €Zinsen für kurzfristige Kassenkredite und Überziehungszinsen

Mio. €

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- 19 -

5.9 Verschuldung

� Schuldenstand

Die Verschuldung einer Gemeinde muss immer im Zusammenhang mit der vorhan-denen Infrastruktur und der generellen Leistungsfähigkeit der Haushaltswirtschaft ge-sehen werden. Ein Vergleich mit regionalen und überregionalen Schuldenstatistiken ist in dieser Verallgemeinerung als „Kennzahl“ nur bedingt geeignet. Das RPA ver-zichtet daher bewusst auf statistische Vergleichszahlen. Wesentlich für die Beurtei-lung der Verschuldung sind Fragen des Haushaltsausgleichs und die Höhe der er-wirtschafteten Nettoinvestitionsrate.

Stand am 01.01.2012 30.135.478,77 €

Zugang 2012 inkl. Umschuldung 1.000.000,00 €

Tilgung und Umschuldung 2012 1.981.779,84 €

Stand am 31.12.2012 29.153.698,93 €

Der Schuldenstand verringerte sich dadurch gegenüber dem Vorjahr um 0,98 Mio €. Die Schuldenobergrenze (30 Mio. €) konnte somit eingehalten werden. Die Pro-Kopfverschuldung ist auf 859,18 € gesunken.

Entwicklung des Schuldenstands gegenüber den jeweiligen Vorjahren

in % 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

absolut -10,9 -6,8 -10,5 -8,0 +9,3 +72,4 +87,7 +38,3 +11,7 -3,3

je Einw. -11,0 -6,9 -10,6 -7,9 +9,9 +73,1 +88,5 +38,2 +11,2 -3,2

(Abweichungen ergeben sich auch aus Zu- bzw. Abnahme der zugrundliegenden Einwohner-zahlen.)

� Entwicklung Steuereinnahmen / Schulden der Stadt

€/Einw.

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HH-Jahr Steuereinnahmen je Einwohner

Schulden je Einwohner

Differenz je Einwohner

2003 736 € 211 € + 525 € + 71,3 %

2004 952 € 196 € + 756 € + 79,4 %

2005 919 € 175 € + 744 € + 81,0 %

2006 957 € 161 € + 796 € + 83,2 %

2007 1.076 € 177 € + 899 € + 83,6 %

2008 1.132 € 307 € + 825 € + 72,9 %

2009 887 € 579 € + 308 € + 34,7 %

2010 975 € 800 € + 175 € + 17,9 %

2011 1.086 € 889 € + 197 € + 18,1 %

2012 1.203 € 859 € + 344 € + 28,6 %

Die allgemein sehr positive Wirtschaftsentwicklung hat sich im Jahr 2012 weiter fort-gesetzt und auch auf den städtischen Haushalt ausgewirkt. So konnte durch Mehr-einnahmen insbesondere bei der Gewerbesteuer wiederum eine deutlich, weit über dem Plan liegende Zuführungsrate erzielt werden. Auch der Schuldenstand ist unter die „30 Mio. € Marke“ gesunken.

Bei aller Zuversicht ist jedoch nach wie vor darauf zu achten, dass mittel- bis langfris-tig die Schuldenlast der Stadt nicht zunimmt, bzw. weiter an einem Schuldenabbau gearbeitet wird. Wobei in die Gesamtbetrachtung zwingend der bestehende Investiti-ons- und Instandhaltungsstau miteinzubeziehen ist. Trotz der insgesamt positiven Entwicklung waren doch Mittel für die Erhaltung und Erneuerung unserer Infrastruktur in nur weit geringerem Maß vorhanden als nötig gewesen wäre.

5.10 Zinseinnahmen und -ausgaben � Habenzinsen: Da Kapital zur längerfristigen Anlage in den vergangenen Jahren

immer nur in geringem Umfang zur Verfügung stand, was folglich die Zinseinnah-men stark sinken ließ, sind diese Einnahmen inzwischen kaum noch erwähnens-wert. Die Zinseinnahmen im Jahr 2012 i.H.v. 12.312,99 € resultierten aus der vo-rübergehenden Inanspruchnahme von städtischen Geldern durch die Stadtwerke (5.151,94 €) und den Zweckverband Abwasserreinigung Balingen (3.478,04 €). Mit externen Tagesgeldern konnten 3.683,01 € Zinsen generiert werden.

� Sollzinsen: Die Zinsbelastung für langfristige Darlehen einschließlich kurzfristiger Kassenkredite konnte in den Jahre bis 2006 fast konstant verringert werden. Ab 2007 (352.951 €) setzte dann bedingt durch die Aufnahme neuer Darlehen ein steiler Anstieg der Sollzinsen ein. In 2012 (1,17 Mio. €) verringerte sich die Zinsbe-lastung gegenüber 2011 (1,2 Mio. €) geringfügig (34.947,15 €).

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5.11 Zuführung zum Vermögenshaushalt Nach § 22 GemHVO muss die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können. Sie soll ferner die Ansammlung von Rücklagen, soweit sie nach § 20 GemHVO erforderlich ist, ermöglichen und insgesamt mindes-tens so hoch sein wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen.

Im Berichtsjahr lag die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 9,19 Mio. € um 3,25 Mio. € über dem Planansatz, bei dem noch von einer Zuführung an den Vermögens-haushalt in Höhe von 5,94 Mio. € ausgegangen wurde.

5.12 Nettoinvestitionsrate Zur Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung (für einen nachhaltigen Haus-haltsausgleich und eine dauerhafte Leistungsfähigkeit) ist es notwendig, dass im Verwaltungshaushalt, nach Abzug der ordentlichen Tilgungen und Kreditbeschaf-fungskosten, ein angemessener Zahlungsmittelüberschuss erreicht wird, der zur Fi-nanzierung von Investitionsausgaben bereit steht. Sie gilt somit als wichtiges Kriteri-um bei der Beurteilung der Leistungskraft einer Stadt. Je höher die Zuführung ist, die der Verwaltungshaushalt erwirtschaftet und dem Vermögenshaushalt zur Verfügung stellt, desto höher ist auch die Investitionsrate und damit der Eigenfinanzierungsanteil der städtischen Investitionen.

Nach Abzug der ordentlichen Tilgung (1,98 Mio. €) verblieb in 2012 für Maßnahmen des Vermögenshaushalts eine Netto-Investitionsrate von 7,21 Mio. € (213 €/Einw.).

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Entwicklung der Nettoinvestitionsrate pro Einwohner in €:

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Stadt Blg. -86 176 224 123 188 317 -42 -5 217 213

Ø kamerale Kommunen in B.-W.

-12 54 72 151 223 244 37 73 212 liegt noch nicht vor.

-4

-2

0

2

4

6

8

10

12

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

-2,0

3

6,6

3

8,37

4,6

9

6,86

11,3

6

-0,5

4

1,34

9,23

9,19

-2,9

1

6,00

7,67

4,2

1

6,3

8

10,7

3

-1,4

2

-0,1

8

7,25

7,2

1

Zuführung zum VMH und Nettoinvestitionsrate 2003 - 2012

Zuführung Nettoinvestitionsrate

Mio. €

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- 24 -

Abschluss VMH 2012 – zum Vergleich sind noch die Jahre 2008 bis 2011 dargestellt – nach Buchung der Zuführungsrate und unter Berücksich-tigung der Haushaltsreste:

2008

14,8

5 M

io € 22

,92

Mio

8,17

Mio

19,5

3 M

io €

8,07

Mio

11,3

6 M

io €

0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

20

22

24

26

28

Einnah

men

Ausga

ben

Einnah

men

Ausga

ben

Zuf

.v.V

WH

Zuf

.v.V

WH

2009

24,2

1 M

io €

27,3

4 M

io €

19,2

9 M

io €

18,7

5 M

io €

0,55

Mio

3,13

Mio

0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

20

22

24

26

28

Einna

hmen

Ausga

ben

Einna

hmen

Ausga

ben

Zuf

.v.V

WH

Zuf

.z.V

WH

Haushaltsplan Jahresrechnung

2010

23,8

5 M

io €

20,2

4 M

io €

17,5

7 M

io €

18,9

1 M

io €

3,61

Mio

1,34

Mio

0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

20

22

24

26

28

Einnah

men

Ausga

ben

Einnah

men

Ausga

ben

2012

11,7

6 M

io €

17,7

1 M

io €

4,53

Mio

13,7

3 M

io €

9,19

Mio

5,94

Mio

0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

20

22

24

26

28

Einnah

men

Ausga

ben

Einnah

men

Ausga

ben

Haushaltsplan Jahresrechnung Haushaltsplan Jahresrechnung Haushaltsplan Jahresrechnung Haushaltsplan Jahresrechnung

Zuf

.z.V

WH

Zuf

.v.V

WH

Zuf

.v.V

WH

Zuf

.v.V

WH

Zuf

.v.V

WH

Zuf

.v.V

WH

2011

15,3

6 M

io €

17,9

1 M

io €

6,58

Mio

15,8

1 M

io €

2,55

Mio

9,23

Mio

0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

20

22

24

26

28

Einna

hmen

Ausga

ben

Einna

hmen

Ausga

ben

Zuf

.v.V

WH

Zuf

.v.V

WH

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5.13 Rücklagen

Nach § 90 GemO i.V.m. § 20 GemHVO sind die Gemeinden verpflichtet, zur Siche-rung der Haushaltswirtschaft und für Zwecke des Vermögenshaushalts Rücklagen in angemessener Höhe zu bilden. Zulässig sind die allgemeine Rücklage und die Son-derrücklagen.

Die allgemeine Rücklage soll zunächst die rechtzeitige Leistung von Ausgaben si-chern (Betriebsmittel der Kasse). Insoweit handelt es sich um eine absolute Pflicht-rücklage, die bei jeder Gemeinde in der vorgeschriebenen Höhe vorhanden sein muss. Der gem. § 20 Abs. 2 GemHVO vorgeschriebene Betrag beläuft sich auf 2 v.H. der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem Haus-haltsjahr vorangegangenen Jahre, (2012: 1.489.391,64 €). Dieser Sockelbetrag dient ohne Einschränkung zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung aller Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts. Die allgemeine Rücklage dient ferner dazu, die Deckung des Ausgabenbedarfs im Vermögenshaushalt künftiger Jahre zu erleich-tern. Hier liegt der eigentliche Schwerpunkt der allgemeinen Rücklage. Sie soll Mittel zur Deckung von Ausgaben des Vermögenshaushalts (Investitionen) künftiger Jahre ansammeln.

Nach § 20 Abs. 3 GemHVO sind der allgemeinen Rücklage u.a. dann ausreichend Mittel zuzuführen, wenn sonst für die im Investitionsprogramm der künftigen Jahre vorgesehenen Investitionen ein unvertretbar hoher Kreditbedarf entstehen würde. Nur ausnahmsweise und unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Mittel der allgemei-nen Rücklage auch zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts verwendet werden (§ 22 Abs. 3 GemHVO).

Die Mittel der allgemeinen Rücklage sind, soweit sie nicht als Betriebsmittel der Kas-se benötigt werden, sicher und Ertrag bringend anzulegen; sie müssen für ihren Zweck rechtzeitig verfügbar sein (§ 21 GemHVO).

5.13.1 Allgemeine Rücklage

Stand am 31.12.2011 1.995.043,66 €

Zugang/Entnahme Allgemeine Rücklage + 501.061,44 €

Zugang/Entnahme Rücklage Bürgerkontakt + 6.215,76 €

Zugang/Entnahme Rücklage Stellplatzablösungen -0-

Zugang/Entnahme Rücklage Theke Jugendhaus - 3.861,40 €

Zugang/Entnahme Rücklage Liederkranz -0-

Stand allg. Rücklage am 31.12.2012: 2.498.459,46 €

abzügl. Mindestrücklage gem. § 20 GemHVO - 1.489.391,64 €

Verfügbare Mittel: + 1.009.067,82 €

darin enthalten „zweckgebundene“ Rücklagenanteile*:

Stellplatzablösungen 415.675,37 €

Bürgerkontakt 51.729,93 €

Theke Jugendhaus 21.861,31 €

Vermögen Liederkranz 15.451,95 € -504.718,56 €

Restbetrag: 504.349,26 €

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*Formell sind „zweckgebundene“ Rücklagen nicht möglich. Sie sind Bestandteile der Allge-meinen Rücklage. Dennoch werden sie aber mit ihren jeweiligen Einzelbeträgen ausgewiesen.

Durch die deutlich verbesserte Zuführung vom Verwaltungshaushalt sowie neu gebil-deter Haushaltseinnahmereste für Kreditaufnahmen konnte, entgegen der Haushalts-planung, der allgemeinen Rücklage ein Betrag von 501.061,44 € zugeführt werden.

5.13.2 Sonderrücklagen und Sondervermögen

Bei den kostenrechnenden Einrichtungen dürfen gem. § 20 Abs. 4 Satz 2 GemHVO Gebührenanteile für später anstehende Kosten in Sonderrücklagen (z.B. Rekultivie-rung Erddeponien Schlackenhalde und Hölderle) angesammelt werden.

Mio. €

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- 27 -

� Sonderrücklage Rekultivierung Erddeponien Schlackenhalde und Hölderle

Stand am 31.12.2011 393.474,28 €

Zugang 2012 11.771,33 €

Abgang 2012 -8.847,90 €

Stand am 31.12.2012: 396.397,71 €

Die Entnahme aus der Rücklage wurden für die Rekultivierung der Deponien Scha-ckenhalde mit 1.190,90 € und Hölderle mit 7.657,00 € eingesetzt. Die für 2012 ge-plante Entnahme im Zusammenhang mit der Durchführung von Rekultivierungsmaß-nahmen entfiel bzw. hat sich verzögert.

� Sondervermögen Erbe Brucklacher

Stand am 31.12.2011 42.625,25 €

Zugang 2012 (Zinsen) 200,41 €

Abgang 2012 -500,00 €

Stand am 31.12.2012 42.325,66 €

Entsprechend dem Stifterwillen sollen die Zinsen aus dem Erbe Brucklacher für „soziale Zwecke“ verwandt werden. Der Zinsertrag lag 2012 unter den Ausgaben (Spende i.H.v.500 € an AWO Balingen), jedoch wurde in den vergangenen Jahren ein entsprechendes Zinspolster angesammelt, so dass sich dies nicht auf den Stifterwil-len ausgewirkt hat.

6. Abschließendes Prüfungsergebnis Zusammenfassend wird festgestellt, dass aufgrund der in Stichproben vorgenom-menen Prüfung die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung sowie die Vermö-gensverwaltung den von der Stadt zu beachtenden Recht- und Verwaltungsvorschrif-ten, den Verträgen, Beschlüssen oder Dienstanweisungen entsprechen und insge-samt geordnet sind. Beanstandungen, die einer Feststellung der Jahresrechnung 2012 entgegenstehen würden, liegen nicht vor.

7. Prüfungsbestätigung Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 ist mit Vorlage dieses Prüfungsbe-richts abgeschlossen.

Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Jahresrechnung 2012 der Stadt Balingen mit den darin ausgewiesenen Beträgen gemäß § 95 Abs. 2 GemO festzustellen.

Balingen, den 11.12.2013

Andrea Maute