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JuS-Magazin Studium Beruf Interview Unnötiger Stress am Ende des Studiums Literaturschau Bücher für den Vorbereitungsdienst Wissenschaft Seitenwechsel an der Universität Paris Europäer wollen hoch hinaus September/Oktober 2009 Trends im Arbeitsmarkt In der Wirtschaftskrise zählt die Sicherheit Verlag C.H.Beck Referendariat Wahlstation

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Page 1: September/Oktober 2009 JuS-Ma ga zin - C.H. Beckrsw.beck.de/rsw/upload/JuS/JuS-Magazin_5-2009.pdf · 2009-10-14 · ausreichend 246/412 49,30/23,08 % 767 29,42 % nicht bestanden 177/586

JuS-MagazinStudium Beruf

InterviewUnnötiger Stress amEnde des Studiums

LiteraturschauBücher für denVorbereitungsdienst

WissenschaftSeitenwechsel ander Universität

ParisEuropäer wollenhoch hinaus

September/Oktober 2009

Trends im ArbeitsmarktIn der Wirtschaftskrise

zählt die Sicherheit

Verlag C.H.Beck

Referendariat Wahlstation

1_Titel_509:JuS-Magazin P 1795 13.09.09 14:55 Seite 1

Page 2: September/Oktober 2009 JuS-Ma ga zin - C.H. Beckrsw.beck.de/rsw/upload/JuS/JuS-Magazin_5-2009.pdf · 2009-10-14 · ausreichend 246/412 49,30/23,08 % 767 29,42 % nicht bestanden 177/586

Ist das nicht ein tolles Gefühl?Sie haben alles geschafft – zwei hervorragendejuristische Staatsexamina, verhandlungssicheres Englisch, eventuell LL. M. oder Promotion. Nun stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen.

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3JUSmAgAzin 5 | 09

editorial | inhalt

Herausgeber und Verlag: Verlag C.H. Beck oHG (AG München, HRA 48045), Wilhelmstraße 9, 80801 München.

Schriftleitung: Rechtsanwalt Marcus Niedt (verantwortlich für den Textteil).

Beiträge, Anregungen und Themenvorschläge senden Sie bitte an: Marcus Niedt, Centa-Herker-Bogen 14, 80797 München, Telefon: (089) 12 39 24 76, Mo-

bil: (0160) 670 53 37, Telefax: (089) 18 95 96 80, E-Mail: [email protected].

Mitarbeiter dieser Ausgabe: Gesa Bartels, Allessandro Bellardita, Professor Dr. Wilfried Berg (WB), Professor Dr. Angela Busse, Dr. Tobias Gostomzyk, Si-

mone Grupe, Jan Kaiser (JK), Marie-Katharina Lattke, Manja Ledderhos, Julia Neumann, Tobias Ott, Professor Dr. Hubert Schmidt, Dr. Dimitri Slobodenjuk,

Sarah Thomé, Dr. Tobias Windhorst, Dr. Markus Würdinger.

Bildnachweis Seite 5 und 6 (Tabellen): trendence Institut [2009]; Seite 12: Jürgen Olczyk.

Anzeigenabteilung: Verlag C. H. Beck, Anzeigenabteilung, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Postanschrift: Postfach 40 03 40, 80703 München, Telefon:

Susanne Raff (0 89) 3 81 89-601, Julie von Steuben (0 89) 3 81 89-608, Bertram Götz (0 89) 3 81 89-610, Telefax: (0 89) 3 81 89-782.

Disposition: Herstellung Anzeigen, technische Daten, Telefon: (0 89) 3 81 89-603, Telefax: (0 89) 3 81 89-589, [email protected].

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Fritz Lebherz.

Anzeigenpreis: Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 40 vom 1. 1. 2009.

Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Postanschrift: Postfach 40 03 40, 80703 München, Telefon: (089) 3 81 89-0, Tele-

fax: (089) 3 81 89-3 98. Der Verlag ist oHG. Gesellschafter sind Dr. Hans Dieter Beck und Dr. h. c. Wolfgang Beck, beide Verleger in München.

Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg (AG Würzburg, HRA 5165).

ISSN 1612-779x

Für die einen sind Großkanzleien die ulti-

mativen Arbeitgeber – vielseitige, anspruchs-

volle Aufgaben mit internationalem Bezug –,

für die anderen ist eine Tätigkeit dort nicht

vorstellbar – lange Arbeitszeiten, monotone

Aufgaben, wenig Eigenverantwortung. Die

Realität dürfte, jenseits aller Vorurteile, ir-

gendwo dazwischen liegen. Weniger interes-

sante Dinge sind gelegentlich in allen Berufen

zu erledigen, und auch in kleinen Kanzleien

werden Fristen bisweilen zu Spätschichten

führen, während Law firms vielseitige berufli-

che Möglichkeiten einschließlich zeitweiliger

Auslandsaufenthalte zu bieten haben.

Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig einen

Einblick in die keineswegs einheitliche Welt

der Großkanzleien zu verschaffen. Ein Prakti-

kum oder eine Stage bieten Gelegenheit, die

Berufswelt aus erster Hand kennenzulernen.

Auf Seite 18 berichten Simone Grupe und Dr.

Dimitri Slobodenjuk von ihrer Anwaltsstation

bei Clifford Chance in Düsseldorf – Sie wer-

den überrascht sein!

Unbestritten ist: Die Großkanzleien stellen

hohe Anforderungen und bieten attraktive Ge-

hälter – und sie stehen in intensivem Wettbe-

werb um die besten Absolventen. Dabei ist die

Realität auch an den Law firms nicht vorbei-

gegangen – vielmehr hat die Finanzkrise den

Stellenmarkt fest im Griff. Lesen Sie in unse-

rer Titelstory ab Seite 5, welche Trends zu be-

obachten sind und welche Erwartungen sich

Bewerber machen dürfen – und welche nicht.

Die Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß

bei der Lektüre!

editOriAl

liebe leserinnenund leser!

Aktuelles

Tipps, Termine und Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

titel | trends

Jobeinstieg 2009 – Im Zeichen der Krise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

studium | interview

«Man darf sich nicht verrückt machen lassen!» . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

studium | ll.m. in OslO

Free Things Always Hurt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

studium | kinO

Die Perversion des Rechts (Sophie Scholl – Die letzten Tage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

referendAriAt | Bücher

Vorrang für die praktischen Seiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

referendAriAt | AnwAltsstAtiOn

Großkanzlei – Take a Chance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Beruf | verwAltung

Briefe an junge Juristen (10): Chance Verwaltungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Beruf | wissenschAft

Von den Freuden und Leiden eines wissenschaftlichen Assistenten . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

wAhlstAtiOn | frAnkreich

Europa will hoch hinaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

wAhlstAtiOn | frAnkreich

Aller Anfang ist schwer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Buchtipps

Bücher für Ausbildung, Examen und Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Die Inhaltsverzeichnisse aller Ausgaben von 2004 bis 2008 sowie nach Rubriken geordne-te alphabetische und chronologische Übersichten finden Sie auf der JuS-Homepage unterwww.jus.beck.de.

2_Inhalt:2_Inhalt 14.09.09 14:49 Seite 3

Page 4: September/Oktober 2009 JuS-Ma ga zin - C.H. Beckrsw.beck.de/rsw/upload/JuS/JuS-Magazin_5-2009.pdf · 2009-10-14 · ausreichend 246/412 49,30/23,08 % 767 29,42 % nicht bestanden 177/586

Zielgenaue FörderungDie Juristische Fakultät der Ruhr-

Universität Bochum führt erstmals

Lehrveranstaltungen für Studieren-

de mit spezifischem Förderbedarf

durch. An die 30 besten Studieren-

den der Zwischenprüfung richten

sich Exzellenzkurse, für Studieren-

de, die das erste Staatsexamen nicht

im ersten Anlauf bestanden haben,

werden Wiederholerkurse angebo-

ten.

Im Exzellenzkurs analysieren die

Studierenden wichtige Gerichtsent-

scheidungen und erläutern sie

schriftlich für andere Studierende.

Aus dieser Idee ist der „RUB-RR“

(Rechtsprechungs-Report) hervor-

gegangen, ein eigenes Portal mit

den erläuterten Entscheidungen, auf

das nun alle Jurastudierenden der

Fakultät zugreifen können. Die

Wiederholerkurse vermitteln den

Umgang mit großer Stressbelastung

und typischen Klausursituationen.

Selbsteinschätzung gefragt

In Baden-Württemberg müssen

Bewerber ab 2011 vor Studienbe-

ginn einen Selbsteinschätzungstest

ablegen. Der Test soll Studienanfän-

gern verdeutlichen, mit welchen

Anforderungen sie zu rechnen ha-

ben und Hilfe bei der Erkennung

von Stärken und Schwächen bieten.

In drei Arten von Eignungsprü-

fungen sollen mathematische,

sprachliche und soziale Fähigkeiten

abgefragt werden: Ein allgemeiner

Orientierungstest soll Bewerbern,

die noch unentschieden sind, Ent-

scheidungshilfen an die Hand ge-

ben. Ein fächerübergreifender Test

soll bei der Wahl der Hochschule

helfen. Ein fachspezifischer Test

soll schließlich die Eignung für ein

bestimmtes Studienfach aufzeigen.

Auf die Zulassung hat der Test kei-

nen Einfluss. Das Land verspricht

sich aber neben weniger Studien-

fachwechslern und -abbrechern

auch eine bessere Information der

Studienbewerber über wenig be-

kannte Studiengänge. Ergänzend

kann ein Studienberater helfen, das

richtige Fach zu finden.

Neue Korruptionsfälle

Die Kölner Staatsanwaltschaft

ermittelt bundesweit gegen knapp

100 Honorarprofessoren und Privat-

dozenten wegen des Verdachts der

Bestechlichkeit. Sie sollen mögli-

cherweise ungeeigneten Kandidaten

die Promotion ermöglicht haben.

Nach Mitteilung der Kölner Staats-

anwaltschaft handelt es sich um

Wissenschaftler unterschiedlichster

Fachrichtungen an etwa einem Dut-

zend Universitäten.

Auf die Spur waren die Ermittler

den Professoren nach der Durchsu-

chung des Instituts für Wissen-

schaftsberatung in Bergisch Glad-

bach gekommen. Das Institut hatte

u. a. mit einem Juraprofessor aus

Hannover zusammengearbeitet, der

– wie auch der Geschäftsführer des

Instituts – bereits verurteilt wurde

(s. JuS-Magazin 3/08, S. 4, und

JuS-Magazin 5/08, S. 4). Von den

vermittelten Doktoranden erhielt

das Institut bis zu fünfstellige Be-

träge, die zum Teil an die Professo-

ren weitergegeben wurden. Von 61

zahlenden Kandidaten des Hanno-

veraner Professors gelang vier der

Erwerb des Doktortitels, der ihnen

inzwischen wieder aberkannt wur-

de.

KurzmeldungenDie Grünen, Zünglein an der

Waage nach der Landtagswahl im

Saarland, erklärten unmittelbar

nach der Wahl, Bedingung für die

Unterstützung anderer Fraktionen

sei die Abschaffung der Studienge-

bühren.

Am 1. 9. 2009 startete die Online-

Börse für freie Studienplätze. Unter

www.freie-studienplaetze.de kön-

nen freie Studienplätze recherchiert

werden.

Erstsemester sind heute im

Schnitt jünger als früher, ermittelte

das Statistische Bundesamt in Wies-

baden. Das Durchschnittsalter der

Erstsemester an deutschen Hoch-

schulen lag im Jahr 2007 bei 21,9

Jahren – 1995 waren es noch 22,5

Jahre. Besonders jung sind Mathe-

matiker (20,8), Juristen (21,1) und

Germanisten (21,2). Wirtschafts-

wissenschaftler sind mit 22,2 Jah-

ren bei Studienbeginn am ältesten.

Im Streit um Werbung mit der

DEKRA-Zertifizierung haben die

DEKRA Certification GmbH und

das Deutsche Anwaltszentrum nach

der mündlichen Verhandlung im

Berufungsverfahren gegen eine

einstweilige Verfügung vor dem

OLG Köln (Az.: 6 U 38/09) eine

Unterlassungserklärung unterzeich-

net. Das Gericht hatte zum Aus-

druck gebracht, dass die Werbung

der DEKRA unzulässig ist, dass

aber mit Zertifikaten geworben

werden darf, wenn neben besonde-

ren theoretischen Kenntnissen auch

entsprechende praktische Tätigkei-

ten nachgewiesen werden können.

Die landesrechtlichen Grundla-

gen der Studienbeitragserhebung in

Nordrhein-Westfalen sind mit Bun-

desrecht vereinbar. Die Kläger hat-

ten argumentiert, die Gebühren sei-

en von der beklagten Universität

ohne gültige Rechtsgrundlage erho-

ben worden. Dem folgte das

BVerwG nicht (BVerwG, Urteil vom

29. 4. 2009 – 6 C 16.08).

Das Alfred-Gleiss-Stipendium

2009 wurde in diesem Jahr an Anna

von Watzdorf vergeben, die in Frei-

burg i. Br., Hamburg und Münster

studierte. Das Stipendium ermög-

licht ein Graduiertenstudium an den

besten Hochschulen in den USA

oder Großbritannien und deckt die

Studiengebühren in voller Höhe ab.

Termine und Veranstaltungen

Schau-Spiel-Anwalt, 13./14. 11.

2009, Berlin, Hochschule für

Schauspielkunst „Ernst Busch“, er-

mäßigt 588 Euro zzgl. USt./647

Euro zzgl. USt.

Informationen: Deutsche An-

waltakademie, Berlin, Telefon:

030/726153134, www.anwaltaka-

demie.de.

4 JUSMAGAZIN 5 | 09

Aktuelles | News | Termine

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PRÜFUNGSERGEBNISSE 2008

Bayern Erste Prüfung Zweites StaatsexamenTeilnehmer Prozent Teilnehmer Prozent

sehr gut 4 0,18 % 2 0,14 %gut 57 2,62 % 24 1,69 %voll befriedigend 233 10,71 % 200 14,05 %befriedigend 617 28,37 % 506 35,56 %ausreichend 680 31,26 % 495 34,79 %nicht bestanden 584 26,85 % 191 13,42 %Teilnehmer 2.417 1.418

Nordrhein- Erste Prüfung * Zweites StaatsexamenWestfalen Teilnehmer Prozent Teilnehmer Prozent

sehr gut 0/2 -/0,11 % 3 0,12 %gut 1/61 0,20/3,42 % 78 2,99 %voll befriedigend 7/247 1,40/13,84 % 442 16,95 %befriedigend 68/477 13,63/26,72 % 745 28,58 %ausreichend 246/412 49,30/23,08 % 767 29,42 %nicht bestanden 177/586 35,47/32,83 % 572 21,94 %Teilnehmer 499/1.785 2.607* nach JAG und JAO NRW 1993/nach JAG NRW 2003

Anwalt der Anwälte

www.dav-anwaltausbildung.de

Die besten Referendare erkennt man an der DAV-Anwaltausbildung.

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Wirtschaftskrise hin oder her: Top-Juristen

sind sich ihres Wertes bewusst, auch in Kri-

senzeiten. Dies zeigt sich in der aktuellen Aus-

gabe des trendence Absolventenbarometers

2009, einer Untersuchung unter Juristen in der

Ausbildung und Berufsanfängern mit ausge-

zeichneten Noten und vielseitigem Engage-

ment, den so genannten High Potentials des

Jura-Arbeitsmarkts. Die befragten Studieren-

den, Referendare sowie Berufsanfänger im

Bereich Rechtswissenschaften gehen davon

aus, in ihrem ersten Job rund 67.000 Euro zu

verdienen – da schnalzt so mancher BWL-Ab-

solvent mit der Zunge.

Darin liegt eine leichte Steigerung gegen-

über dem Vorjahr, die Oliver Viel, Director of

Customer Relations beim Berliner trendence

Institut, so erklärt: „Trotz Wirtschaftskrise

können angehende Top-Juristen sehr selbstbe-

wusst in ihre berufliche Zukunft sehen. Sie

kennen den Wert, den sie potenziellen Arbeit-

gebern bieten: Auslandserfahrung und ein in-

teressantes Persönlichkeitsprofil und vor al-

lem exzellente Noten sind für jeden Arbeitge-

ber spannend. Das schlägt sich natürlich auch

in den Gehaltserwartungen nieder.“ Aller-

dings liegt auch die durchschnittlich erwarte-

te Wochenarbeitszeit mit 54 Stunden über

dem Durchschnitt anderer Fachrichtungen.

Fängt man bei einer Großkanzlei an, bedeutet

dieser Umfang dagegen bereits eine angeneh-

Selbst wenn man nicht mehr auf eine Part-

nerschaft in der ersten Sozietät rechnen kann:

steht der Name einer der bekanntesten Kanz-

leien erst einmal im Lebenslauf, wird die Su-

che nach dem zweiten und dritten Arbeitgeber

ungleich entspannter werden.

Großkanzleien gelten – ähnlich wie Unter-

nehmensberatungen und Wirtschaftsprüfungs-

gesellschaften unter Betriebswirten – als Kar-

rieresprungbrett. Wer einen der begehrten Ar-

beitsverträge ergattert hat, hat wichtige Wei-

chen für seine spätere Karriere gestellt. Dies

ist der Hauptgrund dafür, dass Großkanzleien

als Organisationsformen unter angehenden Ju-

risten als Traumarbeitgeber gelten. Unabding-

bar ist jedoch eine bedingungslose Leistungs-

orientierung: „Es ist kein Geheimnis, dass die

in der Elite beliebten Großkanzleien nach dem

Leistungsprinzip funktionieren“, erläutert

Viel. „Berufsanfänger müssen sich darüber

klar werden. Können sie mit diesem Druck le-

ben, sind sie ein echter Glücksfall für ihren

Arbeitgeber.

Hinzu kommt, dass Kanzleien viel Zeit und

Mühe in den Kontakt mit potenziellen Mitar-

beitern stecken. „Wir binden gerne unsere Re-

ferendare an die Sozietät, so dass sie bei uns

bleiben. Auch intensive Universitätskontakte,

Workshops in der Kanzlei und an Hochschulen

sowie Mundpropaganda von Praktikanten und

unseren Mitarbeitern haben einen hohen Stel-

lenwert“, erläutert Robert Krywalski, Director

Human Resources bei CMS Hasche Sigle.

Personalmarketing beziehungsweise Employ-

er Branding gehören in den Großkanzleien

längst zum Tagesgeschäft. „Gerade ihre Exklu-

sivität macht unsere Zielgruppe für eine geziel-

te Ansprache so attraktiv und geeignet – voraus-

gesetzt, man arbeitet mit geeigneten Dienstleis-

tern zusammen und hat als Kanzlei seine Haus-

aufgaben gemacht. Dazu gehören ein unver-

me Work-Life-Balance. Im Gegenzug winkenattraktive Gehälter, die ihresgleichen suchen.„Die besten Kandidaten für diese höchst an-spruchsvolle Arbeit in einer großen Wirt-schaftskanzlei sind rar und können wegen derweiterhin starken Nachfrage – auch von uns –attraktive Gehälter erwarten“, so ManfredFinken, geschäftsführender Partner der Kanz-lei Freshfields Bruckhaus Deringer inDeutschland.

Als Arbeitgeber ein Magnet

Obwohl es kein Geheimnis ist, dass Berufs-anfänger in Großkanzleien kein Zuckerschle-

cken erwartet, zie-hen die Law firmsdie High Potentialsgeradezu magischan. Warum nur? „Esist eine Art Handel,den Absolventen ein-gehen, wenn sie ineiner Großkanzleianheuern“, meintViel. Die Absolven-ten wissen, dass siefür hervorragendesGehalt für einigeJahre wenig Freizeithinnehmen müssen.

5JUSMAgAZIn 5 | 09

Titel | Trends

2009 Männer Frauen

Großkanzlei 38,8 % 44,8 % 29,7 %

Öffentlicher Dienst (z. B. Justizverwaltung, Auswärtiger Dienst) 16,8 % 12,1 % 23,8 %

Kleine/mittlere Kanzlei 8,8 % 9,1 % 8,3 %

Anwaltsboutique 8,6 % 10,6 % 5,6 %

Internationale Organisation (z. B. UNO, Weltbank, IWF) 6,2 % 3,2 % 10,7 %

Industrie- bzw. Handelsunternehmen 5,0 % 4,5 % 5,7 %

Universität/Hochschule 3,6 % 3,8 % 3,3 %

Organisationen der EU 3,4 % 2,7 % 4,4 %

Unternehmensberatung 2,3 % 2,8 % 1,5 %

Steuerberatung bzw. Wirtschaftsprüfung 1,4 % 1,8 % 0,7 %

Banken/Versicherungen 1,3 % 1,3 % 1,3 %

Eigene Sozietät/eigenes Unternehmen 1,3 % 1,5 % 1,1 %

Notariat 1,3 % 1,2 % 1,5 %

Sonstige 1,3 % 0,5 % 2,5 %

Präferierte Organisationsform: In welcher Organisation bzw. Organisationsform möchtenSie Ihre berufliche Laufbahn am liebsten beginnen?

Arbeitszeit und Gehalt: Wieviele Wochenstunden sind Sie bereit zu ar bei -ten? Welches Jahresgehalt (Grundgehalt und Bonus u. ä.) erwarten Sie?

Seit 2002 befragt das trendence Institut, Berlin, in Zusammenarbeit mit dem Karrierenetz-werk e-fellows.net Studierende, Referendare und Berufsanfänger zu ihren beruflichen Er-wartungen und Zielen. Die Studie gibt Auskunft über den aktuellen Stand im Wettbewerbum die besten Juraabsolventen und zeigt Trends und Veränderungen im juristischen Ar-beitsmarkt.

trendence Absolventenbarometer 2009 – Law Edition

Jobeinstieg 2009 – Im Zeichen der Krise

4_Titelstory:Bezuge_gruen 13.09.09 15:05 Seite 5

Page 6: September/Oktober 2009 JuS-Ma ga zin - C.H. Beckrsw.beck.de/rsw/upload/JuS/JuS-Magazin_5-2009.pdf · 2009-10-14 · ausreichend 246/412 49,30/23,08 % 767 29,42 % nicht bestanden 177/586

nen es mit Großkonzernen aufnehmen, wenn

es etwa um das Thema internationales Arbeits-

umfeld geht. Besonderer Beliebtheit im öffent-

lichen Dienst erfreut sich das Auswärtige Amt.

Auffallend ist die sehr unterschiedliche Beur-

teilung dieses Arbeitgebers durch Studierende

einerseits und Referendare sowie Volljuristen

andererseits. Letztere sind von diesem Arbeit-

geber in nicht ganz so hohem Maße begeistert

(s. hierzu den Bericht in JuS 10/2009, X).

Dennoch: „Das Auswärtige Amt kann etwa

in punkto Internationalität und Aufstiegschan-

cen gut mit Großkanzleien und Wirtschaftsun-

ternehmen mithalten“, interpretiert Viel die

Ergebnisse. „Es ist nicht die Bezahlung, die

junge Top-Juristen zum Auswärtigen Amt

treibt. In großen, renommierten Kanzleien

sind die Verdienstmöglichkeiten deutlich bes-

ser. Dafür erscheint vielen Top-Juristen die Ar-

beit als Diplomat sehr vielfältig, Auslandsein-

sätze werden garantiert, genauso wie ein kon-

tinuierlicher Aufgabenwechsel.“

Work-Life-Balance ist wichtig

Erfahrungsberichte, Gespräche mit Kolle-

gen aber auch eigene Erlebnisse vermitteln

Berufsanfängern ein durchaus differenziertes

wechselbares Profil, eine klare Vorstellung, wen

man auf welchen Wegen sucht, und ein dauer-

haftes Engagement etwa durch kontinuierlichen

persönlichen Kontakt mit Interessenten und

Kandidaten“, ergänzt Manfred Finken.

Die großen Sozietäten wählen ihren Nach-

wuchs aber sehr streng aus. Dr. Cornelius Fi-

scher-Zernin, Senior Partner bei Allen &

Overy in Deutschland, hat klare Vorstellung

von den Kandidaten, die für seine Sozietät in

Frage kommen: „Berufseinsteiger sollten idea-

lerweise über zwei Prädikatsexamen verfügen.

LL.M. und Promotion sind gern gesehene Zu-

satzqualifikationen, wir setzen sie jedoch

nicht voraus. Natürlich sind gerade in einem

internationalen Umfeld sehr gute Englisch-

kenntnisse wichtig. Darüber hinaus sollten die

angehenden Rechtsanwältinnen und Rechtsan-

wälte komplexe Sachverhalte schnell durch-

dringen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen

erarbeiten können, sich für ökonomische Zu-

sammenhänge interessieren und Spaß daran

haben, in einem professionellen und kollegia-

len Umfeld zu arbeiten.“

Wichtige Faktoren wie Internationalität und

hohes Einstiegsgehalt können kleinere und

mittlere Kanzleien sowie Anwaltsboutiquen

nicht oder nur selten bieten. Es überrascht da-

her nicht, dass sie als Wunscharbeitgeber weit

abgeschlagen auf den hinteren Plätzen der

Umfrage landeten. In einer Gesamtbetrach-

tung haben die großen Kanzleien aber an Be-

liebtheit deutlich verloren. Gewinner ist der

Öffentliche Dienst. Das lässt die Vermutung

zu, dass der Sicherheit des Arbeitsplatzes in

Zeiten der Krise größere Bedeutung einge-

räumt wird.

Das Auswärtige Amt und auch die Gesell-

schaft für technische Zusammenarbeit (GTZ),

der beste Neueinsteiger in diesem Jahr, kön-

Bild der verschiedenen Arbeitgeber. „Durch

Praktika und Mund-zu-Mund Propaganda ha-

ben angehende Juristen ein relativ genaues

Bild vom Leben und Arbeiten in Großkanzlei-

en. Internationalität, hohe Einstiegsgehälter

und eine hohe Spezialisierung sind meist die

Gründe dafür, dass sich Einsteiger Großkanz-

leien zuwenden. Privatleben, Eigenverantwor-

tung und Sicherheit der Anstellung gehören

dagegen klar zu den Größen, die Absolventen

mit kleineren und mittleren Kanzleien assozi-

ieren“, fasst Viel von trendence die Ergebnisse

der Frage nach der Zuordnung von Faktoren zu

Großkanzleien oder kleinen/mittleren Kanz-

leien beziehungsweise der Assoziierung der

jeweiligen Faktoren mit einer bestimmten

Kanzleiform (Tabelle links) zusammen.

Ein wichtiger Grund für den Vorsprung der

Großkanzleien im „War for Talents“ seien die

Investitionen in ihre Arbeitgebermarke als

Wertschöpfungsmaßnahme, und dass sie nicht

aufhören, diese Marke zu entwickeln und zu

pflegen. Nicht umsonst sind sieben der absolu-

ten Top 10 unter den beliebtesten Arbeitgebern

der angehenden Juristen Großkanzleien.

Sinkender Optimismus

Erstmalig seit 2004 ist der Optimismus-In-

dex in 2009 leicht gesunken. Dieser Wert setzt

sich aus der erwarteten Anzahl der Bewerbun-

gen sowie der erwarteten Dauer der Arbeits-

platzsuche der Befragten zusammen. Darin

zeigt sich die Erwartung, dass das Finden einer

adäquaten Stelle aufwendiger sein wird. Die

Krise ist also auch bei den High Potentials an-

gekommen.

Gesa Bartels/

Manja Ledderhos

Gesa Bartels ist PR & Marketing Managerin bei trendence.

Manja Ledderhos ist Senior Beraterin bei trendence.

Zu den weiteren Inhalten und Ergebnissen dieser Studie

(Ranking der Wunsch-Arbeitgeber etc.) finden Sie einen le-

senswerten Beitrag in JuS 10/2009, X.

Weitere Informationen zum trendence Institut im Internet:

www.trendence.com.

JUSMAgAZIn 5 | 09

Titel | Trends

6

Hintergrund zur Studie

Das trendence Absolventenbarometer ist deutschlandweit die größte Umfrage unter exa-mensnahen Studierenden. Rund 25.000 Studierende haben 2009 teilgenommen. Dastrendence Absolventenbarometer erscheint in den Editionen Law, Business, Engineeringsowie IT. An der Law Edition, der High Potential-Umfrage von trendence, die gemeinsammit dem Karrierenetzwerk e-fellows.net durchgeführt wird, nahmen in diesem Jahr über2.000 examensnahe Studierende der Rechtswissenschaften, Referendare und YoungProfessionals (Volljuristen) teil. Die Studie gibt Aufschluss über Zukunfts- und Karriere-pläne zukünftiger Akademiker. trendence mit Sitz in Berlin ist in 22 europäischen Ländernsowie im asiatischen Raum als Research- und Beratungsunternehmen tätig(www.deutschlands100.de).

Trifft eher zu auf ...Internationalität

Hohes EinstiegsgehaltFachliche Spezialisierung

Unternehmerisches Denken und HandelnGute Einarbeitung

Gute Aufstiegschancen

Guter FührungsstilSicherheit der Anstellung

Breite bzw. generalistische AusbildungGute Arbeitsatmosphäre

Eigenes/individuelles ArbeitgeberprofilGute Möglichkeiten eigene Ideen einzubringen

EigenverantwortungKurze interne EntscheidungswegeSchneller/mehr Mandantenkontakt

Gute Work-Life Balance

Großkanzleien 99,2

99,0

85,1 14,9

67,8 32,2

54,1 45,9

54,8 45,2

46,5 53,5

30,4 69,6

24,1 75,9

21,9 78,1

21,2 78,8

13,0 87,0

16,6 83,4

10,6 89,4

11,4 88,6

mittlere Kanzleien 95,1

Mittlere vs. Großkanzlei: Bitte geben Sie für die Faktoren jeweils an, ob sie eher auf Groß-kanzleien oder kleine/mittlere Kanzleien zutreffen bzw. welche Kanzleiform Sie eher mitdem jeweiligen Faktor assoziieren (Angaben in %).

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Studium und Praxis

Diese Reihe vereint wissenschaftliche Durchdringung mit praxisbezogener Darstellung.Diese geglückte Kombination macht es Juristen wie Nichtjuristen, Studierenden wie

Referendaren leicht, sich schnell in die Grundzüge einzuarbeiten und für die beiden juristischen Staatsprüfungen sowie für die berufliche Tätigkeit

gleichermaßen optimal vorbereitet zu sein.

Jakob, EinkommensteuerVon Prof. Dr. Wolfgang Jakob, Augsburg

4. Auflage. 2008. XVI, 512 Seiten. Kartoniert € 29,–

ISBN 978-3-406-57545-7

Frotscher, Körperschaftsteuer/GewerbesteuerVon Prof. Dr. Gerrit Frotscher, Hamburg

2. Auflage. 2008. XXV, 305 Seiten. Kartoniert € 25,–

ISBN 978-3-406-57546-4

FrotscherInternationales SteuerrechtVon RA Prof. Dr. Gerrit Frotscher, Hamburg

3. Auflage. 2009. XXVIII, 350 Seiten. Kartoniert € 29,–

ISBN 978-3-406-59057-3

Bunte, Kartellrechtmit neuem Vergaberecht

Von Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte, Hamburg

2. Auflage. 2008. XXVI, 476 Seiten. Kartoniert € 42,–

ISBN 978-3-406-56299-0

Herrmann/Weiß/OhlerWelthandelsrechtVon Dr. Christoph Herrmann, LL.M., Prof. mult. Dr. Wolfgang Weiß und Prof. Dr. Christoph Ohler, LL.M.

2. Auflage. 2007. XXVII, 535 Seiten. Kartoniert € 29,50

ISBN 978-3-406-56067-5

GriebelInternationales InvestitionsrechtVon Dr. Jörn Griebel, D.E.S., Köln

2008. XIV, 223 Seiten. Kartoniert € 24,90

ISBN 978-3-406-58085-7

v. Hoyningen-HueneBetriebsverfassungsrechtVon Prof. Dr. Gerrick v. Hoyningen-Huene, Heidelberg

6. Auflage. 2007. XX, 399 Seiten. Kartoniert € 26,90

ISBN 978-3-406-56390-4

WagnerStrafvollstreckungVon Alois Wagner, Regierungsoberrat a.D.

2. Auflage 2009. XVI, 177 Seiten. Kartoniert € 29,90

ISBN 978-3-406-57998-1

Römermann/HartungAnwaltliches BerufsrechtVon RA Dr. Volker Römermann, Hamburg undHannover, und RA Dr. Wolfgang Hartung, Mönchengladbach

2. Auflage. 2008. XX, 230 Seiten. Kartoniert € 29,–

ISBN 978-3-406-57797-0

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Hoppe/Bönker/GrotefelsÖffentliches BaurechtRaumordnungsrecht, Städtebaurecht, Bauordnungsrecht

Von Prof. Dr. Werner Hoppe †, Dr. Christian Bönker und Dr. Susan Grotefels. Unter Mitarbeit von Dr. Jan Dirk Just und Dr. Bernd Schieferdecker

4. Auflage. 2009. Rund 650 Seiten. Kartoniert ca. € 50,–

ISBN 978-3-406-59163-1(Erscheint im September 2009)

KnemeyerPolizei- und OrdnungsrechtVon Prof. Dr. Franz-Ludwig Knemeyer, Würzburg

11. Auflage. 2007. XXVIII, 351 Seiten. Kartoniert € 22,–

ISBN 978-3-406-56656-1

Alle

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JuS-Magazin: Tobias, Du hast gerade daserste Examen bestanden. Herzlichen Glück-wunsch! Bist Du mit dem Ergebnis zufrie-den?

Tobias Ott: Einerseits bin ich zufrieden, dass

ich bestanden habe, andererseits bin ich nicht

mit allen Klausuren zufrieden. Es gab zwar

keine Ausreißer nach unten, aber es fehlt mir

zumindest eine richtig gute Klausur. Gut ge-

laufen ist es in meinem Schwerpunktbereich.

Waren Deine eigene und die Vorbereitungdurch die Universität ausreichend?

Es wäre jetzt gelogen, wenn ich sagen wür-

de, dass ich mich perfekt auf das Examen vor-

bereitet hatte und die ganze Schuld der Uni in

die Schuhe schieben würde. Aber im Rückblick

muss ich sagen, dass einem die Vorbereitung

auf das Examen nicht leicht gemacht wird.

Was könnte verbessert werden?

Wenn man in den ersten Semestern die

Grundlagen erarbeitet, denkt man einfach

noch nicht an das Examen. Und wenn das Exa-

men näher rückt, kommen auf einmal ganz vie-

le Sachen zusammen. Da muss man Klausuren

schreiben, sich intensiver mit Meinungsstrei-

tigkeiten auseinandersetzen und dann entdeckt

man, dass man vielleicht auch noch Defizite in

den Grundlagen hat. Das sollte entzerrt wer-

den.

Und dann gab es bis zum Examen nie einen

Leistungsnachweis, der gezählt hat. Gut, es

gab die Zwischenprüfung, die bestand aus je

einer Klausur in den Hauptfächern und einer

Klausur in einem ausgewählten Rechtsgebiet.

Aber letztlich war das nicht das Wissen, das

man vielleicht hätte abfragen sollen. Es gab nie

eine Pflichtklausur im Familienrecht, im Erb-

recht, in den Nebengebieten.

Das Zivilprozessrecht ist zwar Stoff in der

Vorübung, aber wenn man da eine Klausur be-

steht, ist das auch erledigt. Die Wahrschein-

lichkeit, dass eine Schuldrechtsklausur oder

eine Sachenrechtsklausur dran kommt, ist

doch relativ hoch und der Rest kommt dann zu

kurz.

Bietet das Jurastudium also eher zu vielFreiheit als zu wenig?

Definitiv ja. Ich habe das einerseits genos-

sen, aber man könnte die Studierenden ruhig

mehr fordern im Sinne von „zeigt was ihr

könnt“ und nicht nur „macht was ihr wollt“.

Fördern und fordern, wenn man so will.

Die universitäre Freiheit sollte also mit ei-nem strengeren Studienplan und mit mehrKontrollen zur Überprüfung des Leistungs-standes verbunden werden?

Ganz genau. Man muss sich ja nur z. B. mal

die Ingenieurstudiengänge anschauen. Da

werden Leistungsnachweise streng und regel-

mäßig durchgeführt. Das ist bei uns nicht der

Fall gewesen.

Hat Dir die Universität den gesamtenLernstoff vermittelt oder hast Du ein Repe-titorium besucht?

Also, ich war beim Repetitor. Das wäre

höchstwahrscheinlich nicht zwingend notwen-

dig gewesen. Aber dadurch, dass einem die Fa-

kultät und die Universität nicht gerade das Ge-

fühl der Sicherheit geben – zumindest mir nicht

– bin ich dann doch zum Repetitor gegangen.

Es gibt einige Profs und Assistenten, die einem

Sicherheit vermitteln, aber das sind doch eher

Ausnahmen. Das System insgesamt schafft eher

Verunsicherung, obwohl – das muss ich auch

sagen – die Examensvorbereitung an der Uni-

versität mittlerweile schon sehr gut ist.

Wäre eine Abschichtung der Examens-klausuren hilfreich?

Das hat man ja jetzt in gewisser Weise da-

durch gemacht, dass es einen Schwerpunktbe-

reich gibt. Das war einerseits ein Vorteil, ande-

rerseits fehlt die Zeit dann woanders. Insofern

ist die Summe der Arbeit immer die gleiche.

Hast Du das Zuspitzen auf die Examens-klausuren zum Schluss des Studiums als Be-lastung empfunden?

Ja. Als Belastung habe ich aber noch mehr

empfunden, dass schon vor dem Examen enor-

mer Stress verbreitet wird. Das Klima ist in den

letzten Semestern unheimlich angespannt. Das

hat weder dem Verhältnis der Studenten unter-

einander noch der Beziehung zu den Unter-

richtenden gut getan. Davon profitieren die

Repetitoren. Wenn das Klima entspannter wä-

re, würde das Problem Repetitor vermutlich

gar nicht so bestehen.

Es fehlt also Gelassenheit?

Genau. Man müsste den Studenten ein biss-

chen die Angst nehmen. Und das ist was, was

die Universität – Profs und Assistenten – nicht

leistet. Da fallen dann Sätze wie: „Wer das

nicht kann, der braucht gar nicht ans Examen

rangehen.“ Es sind wirklich krasse Töne, pä-

dagogisch nutzlos und sogar kontraproduktiv.

Man hört natürlich auch anderes, aber im Er-

gebnis prägen die negativen Aussagen die Zeit

der Examensvorbereitung.

Jura ist ein Massenfach, für viele ist Juraein Verlegenheitsstudium. Hast Du die Grö-ße Deines Jahrgangs als problematisch emp-funden?

Das war nicht problematisch, weil in den

meisten Vorlesungen dann doch nur sehr weni-

ge Kommilitonen anwesend waren. Das hat

sich ziemlich schnell so ergeben, weil die Vor-

lesungen oftmals nicht interessant gestaltet wa-

ren. Es waren wirklich nur wenige Vorlesungen,

wo sich Professoren sehr viel Mühe gegeben

haben – und die waren dann auch fast immer

voll besetzt.

Hast Du nach Einführung der Studienge-bühren eine Verbesserung der Studienbe-dingungen festgestellt?

Deutlich war die Verbesserung der Biblio-

theken, die sind komplett umgebaut worden.

Wir haben jetzt eine Zentralbibliothek im Fa-

kultätsgebäude, man hat Buchscanner gekauft.

Wozu ich weniger sagen kann, ist das Lehran-

gebot, weil ich zu diesem Zeitpunkt eigentlich

schon gar keine Veranstaltungen mehr besucht

habe beziehungsweise keine Pflichtveranstal-

tungen mehr hatte.

8 JUsMAgAzIn 5 | 09

Studium | Interview

Die Kritik am Jurastudium ist so alt wie die Juristenausbildung selbst. Nach jahrelanger in-tensiver Diskussion wurden mit dem Schwerpunktbereichsstudium und der Universitäts-prüfung, praxisorientierter Ausbildung und der Förderung von Schlüsselqualifikationen-wichtige Veränderungen vorgenommen. Schließlich sollen die Einnahmen aus den Studien-gebühren die Lehre verbessern. Wie sieht das Jurastudium heute aus? Wir sprachen mit To-

bias Ott, der sein Studium Mitte 2009 abgeschlossen hat.

Jura nach der Ausbildungsreform

«Man darf sich nicht verrückt machen lassen!»

5_Interview:Bezuge_gruen 13.09.09 15:08 Seite 8

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Wie war das Angebot an Arbeitsgemein-schaften an der Universität?

Arbeitsgemeinschaften gab es in den Grund-

kursen und das hätte noch deutlich ausgebaut

und verbessert werden können: die Arbeitsge-

meinschaften waren das Beste am Studium. Ich

hatte etwa in Zivilrecht einen tollen AG-Leiter,

der war mit Spaß und Freude dabei und war

sehr motiviert. Aber das gab es eben leider nur

in den Grundkursen. Eine Weiterführung bis

hin zum Examen wäre toll gewesen.

Konntest Du während des Studiums dieinhaltlichen Schwerpunkte setzen, die Dirwichtig waren?

Schwerpunkte setzen kann man ja eigentlich

nur insofern, dass man entweder Vorlesungen

besucht, die über den Pflicht- und Wahlpflicht-

stoff hinausgehen, oder über den Schwerpunkt-

bereich. Der Schwerpunktbereich bietet eine

riesengroße Auswahl. Da die juristische Aus-

bildung an sich schon sehr umfangreich ist,

sind dem Schwerpunkt aber Grenzen gesetzt –

was nicht unbedingt schlecht ist.

Studierende berichten nach einem Aus-landsjahr oft begeistert über die Kontaktezu den Profs. Ist es denn wirklich so schwie-rig, in Kontakt mit Professoren zu gelangen?

Das hängt ganz von der Person ab. Viele

Professoren geben sich Mühe mit der Kontakt-

pflege. Die gehen auch auf Studenten zu. Ande-

re vermitteln von Anfang an Desinteresse, auf

die geht man dann auch nicht zu. Aber gerade

im Schwerpunktbereich und in kleinen Grup-

pen, da kennt man die Professoren, die Assis-

tenten, die Mitarbeiter und da kommt man

auch mit den Professoren in Kontakt – da gibt

es fast nie Probleme.

Gab es negative Erlebnisse?

Ganz negativ ist es grundsätzlich, wenn die

Unterrichtenden total uninteressiert sind und

lustlos mit dem Stoff und lieblos mit den Stu-

dierenden umgehen. Ich habe z. B. einmal auf

eine Strafrechtsklausur unheimlich viel gelernt

und ein Problem nicht finden können. Ich habe

dann Bücher gewälzt und dachte mir, ich

schreibe dem Assistenten, der die AG leitet, ei-

ne E-Mail. Der hat daraufhin geantwortet, er

könne meine Frage nicht beantworten, weil er

mich dadurch gegenüber anderen Studenten

bevorzugen würde. Das kann doch nicht sein!

Wenn man sich mit jemandem über ein Pro-

blem austauscht, dann bevorzugt man ihn doch

nicht. Das nimmt einem die Motivation und die

Lust am ganzen Studium. Ich glaube, manche

sind an der Uni um zu promovieren und zu ha-

bilitieren, aber die Lehre ist ihnen total egal.

Enttäuschend fand ich auch, wenn Professo-

ren sagen: „Schauen Sie doch mal auf die

Homepage von meinem Kollegen, der macht

das ganz gut.“ Also, da denke ich mir, der hat

doch auch einen Lehrauftrag. Aber der wird oft

so lieblos behandelt, dass es traurig ist.

Sehr missfallen hat mir, dass oftmals Lehr-

material nicht mehr verteilt wurde, weil es frü-

here Skripte inzwischen als Bücher gibt. So ein

Skript wird an der Uni erstellt, dann wird es

als Buch verlegt und für die Übung wird nur

noch eine Übersicht ausgedruckt und das

Buch muss man kaufen. Gerade jetzt, wo man

fast fünfhundert Euro pro Semester bezahlen

muss, muss man sich auch noch die Unterla-

gen dazu kaufen.

Mehr Motivation wäre wünschenswert?

Für die Professoren? Definitiv. Ich meine,

man muss ja nur mal junge Professoren oder

Assistenten erleben, die kriegen ein positives

Feedback. Eigentlich sollte das motivieren.

Aber es sind viel zu wenige Professoren, die

sich engagieren, die mehr machen als das, was

Pflicht ist. Die engagierten Profs organisieren

Vorträge, haben einen Internetauftritt, aus dem

man großen Nutzen zieht – und die merken ja,

dass es den Studenten gefällt, weil die Vorle-

sungen gut besucht sind. Da arbeiten die Stu-

denten in den Vorlesungen auch mit. In anderen

Vorlesungen, obwohl Pflichtveranstaltungen,

waren wir am Schluss so um die dreißig Stu-

denten. Also wirklich schlimm. Aber wen wun-

dert das bei teilweise wortwörtlich vom Blatt

abgelesenen Vorlesungen?

Was ist Dir positiv in Erinnerung geblieben?

Positiv sind mir die ganzen jungen Lehrkräf-

te, Assistenten und Professoren aufgefallen.

Viele Assistenten hängen sich richtig rein, das

ist qualitativ unheimlich gut gewesen, was die

gemacht haben. Es ist ein positives Erlebnis,

wenn man sieht, dass sich jemand für die Sache

engagiert. Das motiviert, da geht man gerne

hin, da lernt man gerne und da lernt man gut.

Aber es gibt auch ältere Professoren, die z. B.

Praktikervorträge organisieren.

Du warst nicht im Ausland. Hättest Dugerne ein Auslandssemester drangehängt?

Ich habe nicht das Gefühl, dass ich was ver-

passt habe. Ich hätte es gerne gemacht, aber

9JUsMAgAzIn 5 | 09

Studium | Interview

weil ich schon ein bisschen älter bin als viele

meiner Studienkollegen, habe ich mir Sorgen

gemacht, dass ich zu viel Zeit verliere.

Konntest Du während des Studiums in ju-ristische Berufe hineinschnuppern?

Ja, im Praktikum, das Pflicht ist, hat man die

Gelegenheit zum Einblick in Berufe, jedenfalls

dann, wenn man das will. Man muss das Prak-

tikum in zwei Stationen aufteilen. Vermutlich

gehen die meisten Studierenden zu einem

Rechtsanwalt. Aber m an kann mehr draus ma-

chen.

Mit dem Vorbereitungsdienst geht es indie praktische Ausbildung. Welche berufli-che Entwicklung schwebt dir vor?

Im Moment glaube ich, dass mir der Beruf

als Rechtsanwalt am ehesten nahe kommt, aber

in zwei Jahren kann sich natürlich noch un-

heimlich viel entwickeln.

Würdest Du dich nochmals für ein Jura-studium entscheiden?

Obwohl mich manches enttäuscht hat, bin

ich bin doch über manche Dinge sehr glück-

lich. Ich würde noch mal Jura studieren, aber

nicht wegen des Studiums, sondern weil ich

denke, dass ich gerne Jurist sein werde.

Welche Eigenschaft ist wichtig, wenn manJura erfolgreich studieren will?

Neben den Eigenschaften, die man für jedes

Hochschulstudium benötigt – wie Fleiß,

Durchhaltevermögen, etc. – ist, denke ich, logi-

sches Denkvermögen in den Rechtswissen-

schaften von großem Vorteil. Daneben ist es

wichtig, dass man es schafft, sich über einen

langen Zeitraum für ein fernes Ziel zu motivie-

ren.

Dein Ratschlag für Studienanfänger?

Man sollte sich keinesfalls verrückt machen

lassen.

Tobias, wir wünschen dir einen gutenStart in den Vorbereitungsdienst und vielErfolg!

Tobias Ott, Jahrgang 1981, studierte Rechtswissenschaften

an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und be-

ginnt in diesen Tagen mit dem Vorbereitungsdienst.

Interview: Marcus Niedt.

5_Interview:Bezuge_gruen 13.09.09 15:08 Seite 9

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Auf den Boden der Realität kommt man

wieder, wenn man von den unglaublich hohen

Studiengebühren erfährt. Doch man kann ei-

nen LL.M. auch ohne Studiengebühren und in

einem weitaus praxisrelevanteren Gebiet als

International Law machen. Mein Erfahrungs-

bericht handelt von dem Masterprogramm „In-

formation and Communication Technology

Law“ (ICTL) an der University of Oslo. Dabei

wird es mal viel und mal wenig Sonne geben.

Die University of Oslo

Die University of Oslo bietet den Studien-

gang ICTL seit 2002 an. Es handelt sich um

ein einjähriges Programm, das jeweils von Au-

gust bis September des darauffolgenden Jahres

stattfindet. Während die Bewerbung um einen

Studienplatz zum größten Teil über die Uni-

versität abgewickelt wird, hat man als Student

hauptsächlich Kontakt zum Norwegian Re-

search Center for Computers and Law

(NRCCL). Dieses Institut ist zwar ein Teil der

Universität, zugleich aber eine Welt für sich.

Wer ICTL studiert, wird unweigerlich in diese

Welt aufgenommen und darf über eine Biblio-

thek mit 24-stündiger Öffnungszeit, private

Computerarbeitsplätze, Kaffeeseminare, Mon-

day´s Clubs und vieles mehr staunen. Das

NRCCL bietet aber nicht nur einzigartige Stu-

dienbedingungen und eine unglaublich fami-

liäre Atmosphäre, das Institut zählt darüber hi-

naus zu den weltweit führenden Einrichtungen

im Informationsrecht. Das Research Center

beschäftigt sich nicht nur mit Lehre, sondern

ist auch an Forschungsprojekten der Europäi-

schen Union beteiligt (s. www.eclip.com).

Informationsrecht in norwegen

ICTL kann zunächst einmal vieles bedeu-

ten, denn man findet heute kaum mehr einen

Rechtsbereich, in dem Informationssysteme

keinen Einfluss haben. Für manche mag schon

der Begriff „Technology“ eine abschreckende

Wirkung entfalten. Jedem, der so denkt, sei

gesagt: mir ging es genauso. Aber es lohnt

sich, über seinen Schatten zu springen und zu

erfahren, an welchen Punkten sich Recht und

Technologie berühren. Die Kernfragen in

ICTL lauten: Inwieweit kann Recht auf techni-

sche Entwicklungen antworten? Soll es über-

haupt auf sie antworten? Wenn eine rechtliche

Regelung getroffen wird, welche Interessen

sollen berücksichtigt werden? Wie werden die

einzelnen Interessen gewertet?

In Oslo wurde dieses weite Feld sinnvoller-

weise auf die vier Kurse Electronic Communi-

cations Law and Internet Governance, Intel-

lectual Property and Information Technology in

a European and International Perspective, Pri-

vacy, Data Protection and Lex Informatica und

E-Commerce Law begrenzt. Pro Semester wer-

den jeweils zwei dieser Kurse angeboten und

mit einer Klausur abgeschlossen. Zusätzlich zu

den Vorlesungen finden Tutorien statt. Alle

Kurse erfolgen in englischer Sprache. Zu jedem

Kurs gibt es required und recommended rea-

ding lists, die relativ umfangreich sind und auf

jeden Fall vor den Klausuren durchzuarbeiten

sind. Hierbei handelt es sich glücklicher Weise

nicht immer um „rein“ juristische Fallbearbei-

tungen, sondern meistens um interessante wis-

senschaftliche Texte. Nicht Auswendiglernen

und schematisches Denken, sondern die kriti-

sche Auseinandersetzung führt zum Erfolg. Da-

neben kommt es darauf an, eine eigene Ansicht

dazu zu entwickeln, wie man verschiedene In-

teressen am besten in Einklang bringen kann.

You can´t examine the teeth of a

gift horse

Für den LL.M. an der University of Oslo

werden keine Studiengebühren erhoben. Den-

noch habe ich mir die Frage gestellt, ob sich

der Master „gelohnt“ hat. Der springende

Punkt ist, ob ich einen größeren Nutzen gehabt

hätte, wenn ich mehr Geld in einen Master in-

vestiert hätte. Wäre ein kostenpflichtiger Mas-

ter für mich am Ende wertvoller gewesen?

Ich bin mit der Erwartung nach Oslo gegan-

gen, an einem Studiengang teilzunehmen, der

aus vielen Vorlesungen und Gruppenarbeiten

besteht. Ich hatte nach dem Studium in

Deutschland eher das Bild einer Schulklasse

vor Augen. Diese Vorstellung hat sich nicht

bewahrheitet. In der Regel werden vier bis

zehn Semesterwochenstunden angeboten. Der

Vorlesungszeitraum ist relativ kurz, weil vor

den Klausuren ungefähr sechs Wochen zur

Klausurvorbereitung ohne Vorlesungen einge-

plant sind. Gegen Ende des Semesters fanden

Tutorials statt, in denen Gruppenarbeiten prä-

sentiert wurden. Im Gegenzug wird ein hoher

Anteil an Eigenarbeit erwartet. Das bedeutet,

die Lerninhalte müssen zum größten Teil

selbstständig erarbeitet werden. Das ist die ei-

ne Seite der Medaille.

Auf der anderen Seite waren die Vorlesun-

gen Anreiz genug, sich mit den Unterrichtsthe-

men intensiver zu beschäftigen. In fast allen

Fällen ist es den Unterrichtenden gelungen, ih-

re Begeisterung für das jeweilige Fachgebiet

auf uns Studenten zu übertragen. Sämtliche

Dozenten waren darüber hinaus auch nach den

Vorlesungen für Fragen offen und jederzeit an-

sprechbar. Ein weiterer Bonus war die Mög-

lichkeit, an zahlreichen Seminaren und Veran-

staltungen außerhalb des Vorlesungsplans teil-

zunehmen, die den Horizont erweitert und

neue Perspektiven für wissenschaftliches Ar-

beiten eröffnet haben.

Fazit

Es darf aber nicht verschwiegen werden,

dass Oslo eine der teuersten Städte der Welt

ist. Die Lebenshaltungskosten sind im Ver-

gleich zu Deutschland enorm, und wer seinen

Lebensstandard auf ungefähr dem gleichen

Niveau halten will, muss wohl oder übel ca.

400 Euro mehr pro Monat einrechnen als in

Deutschland.

Oslo ist nicht Sydney. Der norwegische

Winter ist nicht gerade einladend und auch an

die hellen Sommernächte muss man sich erst

gewöhnen. Was mir aber in Erinnerung bleiben

wird, ist die Tatsache, dass man mir eine Be-

geisterung für ein Fachgebiet vermittelt hat,

die über die letzte geschriebene Klausur hi-

nausgeht. Was letztlich unbezahlbar an diesem

Master ist, ist die Tatsache, dass man dazu an-

gehalten wurde, eigene Lösungsansätze zu ent-

wickeln und eigene Schwerpunkte zu setzen.

Ich kann jeden ermuntern, sich in Oslo zu be-

werben, der sich nicht schon ein neues Surf-

brett für den Auslandsaufenthalt besorgt hat!

Sarah Thomé, LL.M.

Die Autorin ist Rechtsreferendarin in Berlin. sie studierte von

August 2007 bis August 2008 in Oslo.

Bewerbungen für den studiengang Information and Commu-

nication Technology Law (ICTL) an der Universität Oslo sind

zu richten an: International Education Office, P.O. Box 1081,

Blindern, 0317 Oslo, Norwegen. Weitere Informationen im In-

ternet auf der Website www.uio.no/studier/program/ictlaw-

master/.

10 JUsMAgAzIn 5 | 09

Studium | LL.M. in Oslo

Der Weg zum Volljuristen ist lang und mühsam, er bietet wenig Gelegenheit über BGB,StGB und GG hinauszublicken. Wer sich auf dem Weg zum ersten Staatsexamen Gedankendarüber macht, was danach kommt, und nicht gleich ins Referendariat stolpern will, landetmeistens bei der Idee, sich für einen Masterstudiengang zu bewerben. Der Gedanke an ei-nen Master ist oft mit Fernweh verbunden und lenkt viele in Richtung Australien oder Süd-afrika – dort locken Sonne, Strand und International Law!

Information and Communication Technology Law

Free Things Always Hurt?

6_Studium_Oslo:Bezuge_gruen 13.09.09 15:10 Seite 10

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Kintz, Öffentliches Recht im AssessorexamenKlausurtypen, wiederkehrende Probleme undFormulierungshilfen

Von Roland Kintz, Richter am VerwaltungsgerichtNeustadt a.d. Weinstraße

6. Auflage. 2008. XXII, 346 Seiten. Kartoniert € 23,80

ISBN 978-3-406-58100-7

Schmidt, Ausgewählte Assessorklausuren im öffentlichen RechtHerausgegeben von Prof. Dr. Jörg Schmidt, Vizepräsident des VGH Mannheim a.D.

2. Auflage. 2006. XIII, 285 Seiten. Kartoniert € 22,–

ISBN 978-3-406-52261-1

Martens/Koch,Mustertexte zum VerwaltungsprozessVon Dr. Joachim Martens, weiland Vizepräsidentdes FG Berlin, und RiVG Dr. Andreas Koch, Cottbus

3. Auflage. 2008. XVIII, 188 Seiten. Kartoniert € 24,90

ISBN 978-3-406-58101-4

Wimmer, Klausurtipps für das AssessorexamenVon Andreas Wimmer, Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz

4. Auflage. 2009. Rund 250 Seiten. Kartoniert ca. € 20,–

ISBN 978-3-406-58295-0 (Erscheint im Sept. 2009)

Theimer/Theimer,Mustertexte zum ZivilprozessBand I: Erkenntnisverfahren erster Instanz

Begründet von VorsRiLG a.D. Dr. Otto Tempel,Frankfurt a.M. Fortgeführt von Stellv. DirAG Dr. Clemens Theimer, Königstein i. Ts.und VorsRiLG Anette Theimer, Frankfurt a. M.

7. Auflage. 2008. XX, 556 Seiten. Kartoniert € 39,–

ISBN 978-3-406-57254-8

Tempel/Theimer,Mustertexte zum ZivilprozessBand II: Arrest, einstweilige Verfügung,Zwangsvollstreckung, Kostenwesen, Rechtsmittel und Prozessvergleich – Relationstechnik

6. Auflage. 2007. XXII, 528 Seiten. Kartoniert € 39,–

ISBN 978-3-406-54859-1

Michel/von der Seipen,Der Schriftsatz des Anwalts im ZivilprozessBegründet von Dr. Helmut Michel, Rechtsanwalt, fortgeführt von Dr. Christoph von der Seipen, Rechtsanwalt

6. Auflage. 2004. XVI, 282 Seiten. Kartoniert € 18,50

ISBN 978-3-406-51291-9

Tempel/Graßnack/Kosziol/Seyderhelm,Materielles Recht im ZivilprozessSchwerpunkte der zivilrichterlichen Praxis

Von RiLG Christiane Graßnack, RiOLG Frank Kos-ziol und VorsRiLG Dr. Bernhard Seyderhelm,Frankfurt a.M., bRiLG Dr. Otto Tempel

5. Auflage. 2009. XLII, 580 Seiten. Kartoniert € 39,–

ISBN 978-3-406-58294-3

Kießling,Wirtschaftsrecht im AssessorexamenVon Dr. Erik Kießling, Mainz

2. Auflage. 2008. XXIV, 574 Seiten. Kartoniert € 29,90

ISBN 978-3-406-54862-8 Bestellen Sie bei Ihrem Buchhändler oder bei:beck-shop.de oder Verlag C. H. Beck · 80791 MünchenFax: 089/38189-402 · www.beck.de

REFERENDARWISSENin der JuS-Schriftenreihe

Diese Bände komprimieren das Wissen, das Referendare brauchen, und begleiten Sie auf Ihrem Weg durch die Stationen. Gezielte Tipps, Beispielsfälle aus der Praxis und Musterklausuren mit Lösungen geben perfekte Hilfestellung fürs Examen.

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Wolters/Gubitz, Strafrecht im AssessorexamenVon Prof. Dr. Gereon Wolters, Bochum, und RADr. Michael Gubitz, FA für Strafrecht

6. Auflage. 2009. Rund 230 Seiten. Kartoniert ca. € 20,–

ISBN 978-3-406-59094-8 (Erscheint im Sept. 2009)

Huber,Das StrafurteilVon Prof. Dr. Michael Huber, Präsident des Land-gerichts Passau

2. Auflage. 2004. XV, 187 Seiten. Kartoniert € 17,–

ISBN 978-3-406-51620-7

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München, im Februar 1943: Sophie Scholl

stellt sich als fröhliche, moderne junge Frau

vor, die gern Swing hört. Sie engagiert sich mit

ihrem Bruder Hans und anderen in der Wider-

standsgruppe „Weiße Rose“. Gemeinsam ver-

fassen sie ein Flugblatt, das per Post verteilt

wird. Weitere Exemplare werden an der Uni-

versität ausgelegt. Dabei werden sie vom

Hausmeister beobachtet und verraten. Auf

Grund des regimekritischen Inhaltes der Flug-

blätter werden die Geschwister Scholl von der

Gestapo festgenommen. In den Verhören wird

Sophies Mut immer wieder auf die Probe ge-

stellt. Ihre Überzeugung, auf der richtigen Sei-

te zu stehen, ist unerschütterlich. Nachdem sie

ihre Beteiligung an der Aktion gestehen muss,

schlägt das Regime mit aller Härte zurück. Mit

den anderen Beteiligten wird sie am Volksge-

richtshof angeklagt. Dessen Präsident, Roland

Freisler, führt den Vorsitz in der Verhandlung,

in der die Angeklagten angebrüllt, verhöhnt

und beschimpft werden. Freisler lässt den An-

geklagten keine Gelegenheit zur Rede. Das Pu-

blikum besteht aus uniformierten Nazis. Die

Eltern der Geschwister Scholl dürfen nicht an-

wesend sein. Das Verfahren endet für die drei

Angeklagten mit der Verurteilung zum Tode.

Juristische anknüpfungspunkte

Die didaktischen Aspekte sind überaus zahl-

reich, so dass hier nur eine subjektive Auswahl

der Highlights vorgestellt wird. Rechtswissen-

schaftliche Anregungen kann man aus diesem

Film in zweifacher Hinsicht ziehen. Ein Staat,

dessen Recht pervertiert ist oder pervertiert an-

gewendet wird, kann als Negativbeispiel deut-

lich machen, welche rechtstaatlichen Struktu-

ren nach 1949 entstanden. Aus der Sicht des

Bürgers, den Sophie Scholl exemplarisch ver-

körpert, lässt sich darlegen, welche fundamen-

talen Rechte zum modernen Rechtsstaat gehö-

ren und von den Bürgern auch wahrgenommen

werden müssen. Der Beginn des Films kann als

Schulbeispiel für die Meinungs- und Informa-

tionsfreiheit, sowie die Versammlungs- und

Vereinigungsfreiheit behandelt werden. Das

Verhalten der Protagonisten gibt Aufschluss

über die Differenziertheit unseres Grund-

rechtskataloges und das durch die Grundrechte

geschützten Handelns. Die Abgrenzung der

Schutzbereiche, der Unterschied zwischen

Menschen- und Deutschengrundrechten kann

anhand der Eröffnungssequenzen erläutert

werden. Die Festnahme wegen des Herstellens

und Verbreitens der Flugblätter bietet Gelegen-

heit, die klassische Grundrechtsdogmatik von

Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung zu

illustrieren und die Problematik der allgemei-

nen Gesetze als Schranke der Meinungsäuße-

rungsfreiheit auch zur heutigen Rechtslage zu

diskutieren. Die Bemerkung von Sophie

Scholl, wonach sich die Gesetze, die sie schüt-

zen sollten, gegen sie verwendet würden, bietet

Anlass, Auslegungsmethoden und die Rolle

der Grundrechte bei der Auslegung von Geset-

zen zu beleuchten.

Ein weiterer Teil ist die Rolle der Judikative

und des Prozessrechts sowie die Durchführung

des Verfahrens durch Freisler. Sie bieten An-

lass, die verfassungsrechtlichen Grundlagen der

Gerichtsbarkeit und des Gerichtsverfahrens bis

hin zu den grundlegenden Prinzipien wie recht-

liches Gehör und Öffentlichkeit zu erörtern.

Professorin Dr. Angela Busse

Film: Sophie Scholl – Die letzten Tage, D 2004.

Regisseur: Marc Rothemund.

Darsteller: Julia Jentsch, Alexander Held, Fa-

bian Hinrichs.

Buch: Breinersdorfer (Hrsg.), Sophie Scholl –

Die letzten Tage, 5. Aufl. (2005).

12 JUsMaGazin 5 | 09

Studium | Kino

Das mehrfach ausgezeichnete und oscarnominierte Drama „Sophie Scholl – Die letzten Tage“hatte verschiedene Vorgänger. Fred Breinersdorfer schrieb das Drehbuch nach bisher unveröf-fentlichtem Material, das nach 1989 zugänglich wurde. Dies ermutigte Marc Rothemund, dasSchicksal von Sophie Scholl und ihren Mitstreitern erneut auf die Leinwand zu bringen.

Großes Kino (2): Sophie Scholl – Die letzten Tage

Die Perversion des Rechts

Julia Jentsch spielt die Hauptrolle in „Sophie Scholl – Die letzten Tage“

7_Kino_2:Bezuge_gruen 13.09.09 15:57 Seite 12

Page 13: September/Oktober 2009 JuS-Ma ga zin - C.H. Beckrsw.beck.de/rsw/upload/JuS/JuS-Magazin_5-2009.pdf · 2009-10-14 · ausreichend 246/412 49,30/23,08 % 767 29,42 % nicht bestanden 177/586

Auf den ersten Blick scheint es speziell zur

Vorbereitung auf das Assessorexamen nur we-

nige Lehr- und Praxisbücher zu geben. Doch

der Schein trügt: In den letzten Jahren ist viel

Bewegung in diesen Bereich des Bücher-

markts gekommen. Der folgende Überblick –

ohne Anspruch auf Vollständigkeit – soll die

Suche nach dem „richtigen Buch“ erleichtern.*

zivilrecht

Bekanntermaßen spielt das Zivilverfahrens-

recht bis zum und im ersten Staatsexamen ei-

ne untergeordnete Rolle. Das ändert sich im

Vorbereitungsdienst schlagartig: Spätestens

nach dem Einführungslehrgang in der Zivilsta-

tion sollte man damit beginnen, die vorhande-

nen Wissenslücken in der ZPO zu schließen.

Zwei gute Wegbegleiter in dieser schwierigen

Anfangsphase sind die Bücher von Schmitz 1

und Zimmermann 2: Beide geben dem Referen-

dar das nötige Handwerkszeug zur Bearbei-

tung der Akten bei Gericht und beim Anwalt

an die Hand.

Ein hervorragendes Buch, das in die Grund-

strukturen des Verfahrensrechts einführt, ist

das von Oberheim 3. Das Buch ist ein Klassi-

ker, der aber von vielen Referendaren wegen

seines Umfangs von über 550 Seiten gemieden

wird. Oberheim, der selbst erfahrener Leiter

von Arbeitsgemeinschaften in Hessen ist, lässt

(fast) keine Frage offen, fordert aber viel Zeit

von den Lesern.

Im Gegensatz dazu steht ein weiterer Klassi-

ker: Das Lehr- und Praxisbuch von Knöringer 4.

Auch er kennt die Anforderungen an Referen-

dare aus erster Hand. Dieses Werk setzt gefes-

tigte Grundkenntnisse in der ZPO voraus und

überzeugt durch seine klausurenbezogene Dar-

stellung. Themen wie die Erledigung der

Hauptsache und die Parteiänderung werden

umfangreich und bis ins kleinste Detail behan-

delt. Die Auffassung des Bundesgerichtshofes

wird dabei stets hervorgehoben. Der Haken?

Nun: Knöringer lässt einige – examensrelevan-

te – Themenbereiche des Prozessrechts aus. So

werden z. B. die Stufenklage und die ander-

weitige Rechtskraft von Urteilen nur angeris-

sen.

Buch auch die beiliegende CD-ROM mit

wichtigen Entscheidungen aus dem Bereich

des Arbeitsrechts.

In den meisten Bundesländern spielt das

Zwangsvollstreckungsrecht eine große Rolle

in den Klausuren: Wer hier auf Lücke setzt,

pokert nicht nur hoch, sondern handelt leicht-

sinnig. Für diejenigen, die nicht mehr viel Zeit

haben und schnell den Einstieg in diese kom-

plizierte Rechtsmaterie finden wollen, eignet

sich das Buch von Kaiser 10. Auf nur 140 Sei-

ten wird aufgezeigt, wie man ohne großen

Aufwand eine Klausur in diesem Bereich ge-

rade noch in den ausreichenden Bereich steu-

ern kann. Für diejenigen, die kein Risiko ein-

gehen und sich mehr Zeit für das Zwangsvoll-

streckungsrecht nehmen wollen, stehen zum

einen das Lehrbuch von Lippross 11 und zum

anderen der Klassiker von Lackmann 12 zur

Auswahl. Ersteres – der Lippross wird voraus-

sichtlich 2010 neu erscheinen – enthält zahl-

reiche Fälle mit Kurzlösungen und Aufbau-

schemata. Der Lackmann hingegen besticht

durch seine dogmatische Durchdringung des

Zwangsvollstreckungsrechts. Eine Alternative

zu diesen recht umfangreichen Werken bietet

das Lehrbuch von Breiler 13: In etwas kompri-

mierter Form behandelt es das gesamte Rechts-

* Bisher erschienen in dieser Reihe: Neureither, Vom

schreibstil forttragen lassen – das richtige Buch für jeden

Lesetyp: BGB, Allgemeiner Teil, Jus-Magazin 5/05, s. 26;

Bellardita, Von der Einführung bis zur Vertiefung – Bücher

für jede Lernphase: Allgemeiner Teil des schuldrechts,

Jus-Magazin 2/07, s. 12; Krenberger, Anregungen zum

vermeidbaren Lektüreirrtum: strafrecht, Jus-Magazin

5/07, s. 13; Deba, Was Recht war und was Recht ist:

Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie, Jus-Magazin

3/08, s. 15; Laun, Ein weites Feld: Öffentliches Recht,

Jus-Magazin 3/09, s. 5.

1 Schmitz/Frisch/Neumaier, Die station in Zivilsachen,

C.H. Beck, 7. Aufl. (2006), 21,50 Euro.

2 Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil, C. F. Müller,

19. Aufl. (2007), 21,– Euro.

3 Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare, Werner-

Verlag, 8. Aufl. (2008), 39,90 Euro.

4 Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess, C.H.

Beck, 12. Aufl. (2008), 23,90 Euro.

5 Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, Wer-

ner-Verlag, 9. Aufl. (2009), 39,90 Euro.

6 Kaiser/Kaiser/Kaiser, Materielles Zivilrecht im Assessor-

examen, Luchterhand, 3. Aufl. (2008), 23,– Euro.

7 Tempel/Seyderhelm/Graßnack/Kosziol, Materielles Recht

im Zivilprozess, C.H. Beck, 5. Aufl. (2009), 39,– Euro.

s. auch die Besprechung in dieser Ausgabe auf s. 24.

8 Holbeck/Schwindl, Arbeitsrecht, Luchterhand, 9. Aufl.

(2009), 21,– Euro.

9 Then/Gerhard/Waldenfels, Arbeitsrecht, Boorberg, 4. Aufl.

(2009), 34,50 Euro.

10 Kaiser/Kaiser/Kaiser, Die Zwangsvollstreckungsklausur

im Assessorexamen, Luchterhand, 2. Aufl. (2009), 18,90

Euro.

11 Lippross, Vollstreckungsrecht, Luchterhand, 9. Aufl.

(2003), 24,80 Euro. Neuauflage angekündigt für 2010.

12 Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht: Mit Grundzügen

des Insolvenzrechts, Vahlen, 8. Aufl. (2007), 29,90 Euro.

13 Breiler, Zwangsvollstreckungsrecht im Assessorexamen

und in der Praxis, springer, 2003, 24,95 Euro.

Eine gelungene Synthese der Bücher von

Oberheim und Knöringer stellt das Werk von

Anders/Gehle 5 dar. Auf 500 Seiten behandeln

die Autoren das gesamte Zivilverfahrensrecht,

wobei sie den Schwerpunkt auf die praktische

Umsetzung des Wissens in den Klausuren legen.

Einziger negativer Punkt dieses ansonsten sehr

empfehlenswerten Werks ist sein stolzer Preis.

Während im Bereich des Zivilprozessrechts

einige gute Bücher miteinander konkurrieren,

gibt es zum materiellen Zivilrecht recht wenig

Literatur, die sich speziell an Referendare

wendet. Einer dieser wenigen Titel ist der Kai-

ser 6. Das umfangreiche Buch (immerhin 310

DIN A4-Seiten) stellt die wichtigsten Proble-

me aus dem materiellen Recht – unter beson-

derer Berücksichtigung der neuesten Recht-

sprechung – kurz und prägnant dar. Der Kaiser

überzeugt aber vor allem durch seine zahlrei-

chen Klausurtipps. Zur Wiederholung des

Stoffes – insbesondere des Allgemeinen Teils

des BGB, der vertraglichen und gesetzlichen

Schuldverhältnisse und des Sachenrechts –

gibt es nichts Besseres. Dagegen können die

kurzen – und nur oberflächlichen – Ausfüh-

rungen zum Familien-, Erb- und Arbeitsrecht

allenfalls der Auffrischung vorhandenen Wis-

sens dienen.

Das „Materielle Recht im Zivilprozess“ von

Tempel 7 ist keine richtige Alternative hierzu:

Wer gezielt ein spezielles Rechtsproblem zum

privaten Baurecht oder zum Gebrauchtwagen-

kauf sucht, dürfte hier findig werden. Zur Wie-

derholung des materiellen Rechts ist dieser

„Wälzer“ (580 Seiten) aber ungeeignet, weil

zu umfangreich.

Immer häufiger ist das Arbeitsrecht Gegen-

stand von Examensklausuren: Wer sich schnell

einen Überblick über dieses Rechtsgebiet ver-

schaffen will, sollte das Kurzlehrbuch von

Holbeck/Schwindl 8 durcharbeiten: Zu allen

Sachgebieten enthält es Prüfungs- und Auf-

bauschemata. Auch ist eine Klausur in Um-

fang und Schwierigkeitsgrad einer Examens-

arbeit angefügt. Viel umfangreicher ist hinge-

gen die Darstellung von Then/Gerhard/Wal-

denfels 9: Abgesehen von den zahlreichen an-

schaulichen Fallbeispielen, spricht für dieses

13JUsMagazin 5 | 09

Referendariat | Bücher

Das Assessorexamen ist eine große Herausforderung: Anders als im Referendarexamen ver-langen die Landesjustizprüfungsämter eine praxisbezogene Leistung. Neben Urteilen undBeschlüssen des Richters müssen auch die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, z. B. An-klageschrift und Haftbefehl, sowie anwaltliche Schriftsätze in Form von Klage und Klage-erwiderung und im Strafrecht die Revisionsbegründung beherrscht werden.

Literaturschau Vorbereitungsdienst

Vorrang für die praktischen Seiten

8_Referendariat:RAStation_Gleiss 13.09.09 15:59 Seite 13

Page 14: September/Oktober 2009 JuS-Ma ga zin - C.H. Beckrsw.beck.de/rsw/upload/JuS/JuS-Magazin_5-2009.pdf · 2009-10-14 · ausreichend 246/412 49,30/23,08 % 767 29,42 % nicht bestanden 177/586

gebiet in leicht verständlicher Form. Leider ist

es etwas in die Jahre gekommen, eine Neuauf-

lage ist nicht angekündigt.

Strafrecht

Wer sich schnell und gezielt auf die Klausu-

ren im Strafrecht vorbereiten möchte, dem sei

das Lehrbuch von Wolters/Gubitz 14 empfohlen.

Auf knapp 220 Seiten beweisen die Autoren,

dass man mit wenig Aufwand im Strafrecht viel

erreichen kann: Von der typischen Abschluss-

verfügung des Staatsanwalts bis zum Aktenvor-

trag werden alle Prüfungsformen abgehandelt.

Dagegen eignet sich das Werk von Hal-

ler/Conzen 15 gerade nicht für Minimalisten:

Hier wird das gesamte Strafverfahrensrecht

mit praktischem Bezug, samt Aktenauszügen

und Mustertexten behandelt. Teilweise ver-

misst man aber den Bezug zum Assessorexa-

men: So dürften Vernehmungstechniken in der

Klausur keine große Rolle spielen.

Einen regelrechten Klassiker zur Vorberei-

tung auf das Assessorexamen im Strafrecht

stellt das neu bearbeitete Buch des Autoren-

teams Schmehl, Vollmer und Heidrich 16 dar.

Wer allerdings damit seine ersten Schritte in

der StPO wagt, wird schnell stolpern. Dieses

Lehrbuch ist nämlich zur Vertiefung gefestig-

ter Kenntnisse und nicht als Einführungslektü-

re geeignet. Besonders lehrreich sind die Aus-

führungen zum Ermittlungsverfahren (Teil 1)

und die Darstellung der einzelnen Rechtsmit-

tel (Teil 4). Etwas gewöhnungsbedürftig ist der

Stil. Dieses Defizit wird aber durch die zahl-

reichen und sehr anschaulichen Prüfungssche-

mata ausgeglichen. Ein Geheimtipp für dieje-

nigen, die eine Fallsammlung im Bereich der

StPO suchen ist das Fallrepetitorium von Wan-

kel/Demmel/Hammer 17. Das Buch bietet 139

kleinere Fälle, die gezielt Probleme aus dem

Bereich der Strafverfahrensrechts aufgreifen.

Besonders klausurrelevant ist die strafrecht-

liche Revision (oft in Form der Revisionsbe-

gründung, seltener in Gestalt eines Revisions-

urteils). Unschlagbar zur Vorbereitung auf die-

se Klausurart ist das Buch von Russack 18. Zu

jeder Problematik nimmt der Autor Bezug auf

Klausuren, die bereits Gegenstand des Asses-

sorexamens in Nordrhein-Westfalen waren.

Um das Erkennen der Probleme im konkreten

Klausurfall zu trainieren, werden bei der Dar-

stellung der jeweiligen Einzelfragen die maß-

geblichen Passagen aus den originalen Klau-

surtexten wiedergegeben. Effektiver kann man

sich auf die Revisionsklausur nicht vorberei-

ten. Alternativlos ist der Russack aber nicht:

Sein Konkurrent ist das Werk von Mutzbauer 19,

das 2009 neu erschienen ist – ein, wegen der

sich rasch entwickelnden Rechtsprechung in

diesem Bereich, nicht unerheblicher Umstand.

Erstaunlich wenig Literatur gibt es im Be-

reich des materiellen Strafrechts. Allein auf

weiter Flur präsentiert sich das Buch von Le-

dermann/Ledermann/Hannamann 20. Sowohl

der Allgemeine als auch der Besondere Teil

des StGB werden behandelt, mit wichtigen

Querverweisen zum Strafprozessrecht. Aller-

dings sollte man bei der Bearbeitung dieses

Buches einen Kommentar zum StGB stets pa-

rat halten: Denn Ziel der Autoren ist es, den

Referendaren die schnelle Wiederholung straf-

rechtlicher Probleme zu ermöglichen. Zur Ver-

tiefung materiellrechtlicher Streitigkeiten ist

das Buch nicht geeignet.

Öffentliches Recht

Im Bereich des Öffentlichen Rechts dürften

die Prüflinge davon profitieren, dass das ge-

samte Verfahrens- und Verwaltungsprozess-

recht bereits im Referendarexamen Prüfungs-

stoff war. Daher geht es hier – mehr oder we-

niger – um die Wiederholung bereits vorhan-

denen Wissens bzw. um Vertiefung gefestigter

Grundlagen: Für die Wiederholung eignet sich

insbesondere das Buch von Kintz 21 aus der

JuS-Schriftenreihe. Zu jeder Aufgabenform

(Urteil, Gerichtsbescheid, Beschluss im einst-

weiligen Rechtsschutz, Widerspruchsbescheid,

Ausgangsbescheid und Gutachten) enthält es

wichtige klausurbezogene Ausführungen und

wertvolle Hinweise.

Zur Vertiefung geeignet ist hingegen der –

man kann ihn nicht anders bezeichnen – „Wäl-

zer“ von Pietzner/Ronellenfitsch 22. „Fein-

schmecker“ des Verwaltungs- und Verwal-

tungsprozessrechts dürften hier einige Anre-

gungen zum Weitergrübeln finden. Da es aber

beinahe unmöglich ist neben den Regelarbeits-

gemeinschaften und den Pflichtaufgaben im

Rahmen der verschiedenen Stationen des Vor-

bereitungsdienstes die Zeit für die Lektüre ei-

nes so umfangreichen Buches zu finden, kann

man es fast nur punktuell heranziehen, um zu

Einzelfragen die Antwort zu finden.

Leider ist das Werk etwas in die Jahre ge-

kommen. Die aktuell angebotene Auflage ist

vor fast fünf Jahren erschienen. Außerdem

sollte man beachten, dass beide Autoren in

mehreren Punkten von der herrschenden Mei-

nung abweichen (etwa bei der Annahme einer

allgemeinen Gestaltungsklage). Dafür orien-

tiert sich das Buch ganz eng an den Fragestel-

lungen des Assessorexamens und leistet so

durchweg wertvolle Hilfe.

Wer auf der Suche nach einem Mittelweg

ist, sollte auf das Lehrbuch von Ramsauer 23

zurückgreifen: Mit diesem Buch kann man an

das vorhandene Wissen aus der Vorbereitung

zum Referendar examen anknüpfen und klau-

surbezogen vertiefen.

Zu guter Letzt eine Empfehlung zur geziel-

ten Vorbereitung auf die Aufgaben in der Ver-

waltungsstation: „Die Station in der öffentli-

chen Verwaltung“ von Happ und Kollegen 24.

Dieses Buch bietet mehr als der Titel sugge-

riert: Es ist nicht nur eine gelungene prakti-

sche Anleitung zur Anfertigung von Schriftsät-

zen (inklusive Mustertexte und Tenorierungs-

beispiele), sondern ermöglicht auch eine Wie-

derholung des gesamten Verwaltungsprozess-

rechts. Hoffentlich erscheint demnächst eine

Neuauflage.

Allessandro Bellardita

Der Autor ist Rechtsreferendar am LG Darmstadt und freier

Mitarbeiter der wirtschaftsrechtlichen Kanzlei KMB in Mann-

heim.

14 Wolters/Gubitz, strafrecht im Assessorexamen, C.H.

Beck, 5. Aufl. (2008), vergriffen. Neuauflage angekündigt

für 2009, ca. 20,– Euro.

15 Haller/Conzen, Das strafverfahren, C. F. Müller, 5. Aufl.

(2008), 34,50 Euro. s. auch die Besprechung in Jus-Ma-

gazin 2/09, s. 23.

16 Schmehl/Vollmer/Heidrich, Die Assessorklausur im straf-

prozess, C.H. Beck, 9. Aufl. (2008), 21,– Euro.

17 Wankel/Demmel/Hammer, stPO-Fallrepetitorium, Luch-

terhand, 3. Aufl. (2007), 25,– Euro.

18 Russack, Die Revision in der strafrechtlichen Assessor-

klausur, C. F. Müller, 4. Aufl. (2008), 19,– Euro.

19 Mutzbauer, strafprozessuale Revision: Eine Anleitung für

Klausur und Praxis, Luchterhand, 7. Aufl. (2009), 22,–

Euro.

20 Ledermann/Ledermann/Hannamann, Prüfungsschwer-

punkte im materiellen strafrecht, Boorberg, 2. Aufl. (2009),

29,80 Euro.

21 Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, C.H. Beck,

6. Aufl. (2008), 23,80 Euro. s. auch die Besprechung in

Jus-Magazin 4/09, s. 26.

22 Pietzner/Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentli-

chen Recht, Werner-Verlag, 11. Aufl. (2004), 35,– Euro.

23 Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,

C.H. Beck, 6. Aufl. (2007), 24,50 Euro.

24 Happ/Allesch/Geiger/Metschke/Hüttenbrink, Die station in

der öffentlichen Verwaltung, C.H. Beck, 6. Aufl. (2006),

20,– Euro.

14 JUsMagazin 5 | 09

Referendariat | Bücher

8_Referendariat:RAStation_Gleiss 13.09.09 15:59 Seite 14

Page 15: September/Oktober 2009 JuS-Ma ga zin - C.H. Beckrsw.beck.de/rsw/upload/JuS/JuS-Magazin_5-2009.pdf · 2009-10-14 · ausreichend 246/412 49,30/23,08 % 767 29,42 % nicht bestanden 177/586

Clifford Chance ist eine der „großen“ inter-

nationalen Wirtschaftskanzleien mit Hauptsitz

in London. Rund 3.800 Anwälte betreuen in

21 Ländern nationale und internationale Man-

date. In Deutschland ist die Clifford Chance

Partnerschaftsgesellschaft in Düsseldorf,

Frankfurt a. M. und München niedergelassen.

Die Sozietät ist in verschiedenen Rechtsbe-

reichen tätig: Banking & Capital Markets,

Corporate, Litigation & Dispute Resolution,

Real Estate und Tax. Zu dem Bereich Corpo-

rate zählt nicht nur das klassische Gesell-

schaftsrecht, sondern auch Mergers & Acqui-

sitions (M&A), Kartellrecht, Arbeitsrecht, ge-

werblicher Rechtsschutz und Pharmarecht.

Außerdem sind die Anwälte in verschiedenen

Industriegruppen wie zum Beispiel Energy,

Insurance oder Automotive tätig.

Innerhalb der Rechtsbereiche sind die An-

wälte und auch die Referendare in einem so

genannten Pool-System organisiert. Das be-

deutet, dass man zwar einem Anwalt bzw.

Partner zugeordnet wird, der die Funktion ei-

nes Mentors übernimmt. Man arbeitet aber im

Laufe der Zeit mit vielen verschiedenen An-

wälten zusammen, wie eben der Bedarf ist und

die Unterstützung gefordert wird. Dabei liegt

es auch in der Verantwortung des Referendars,

seine Hilfe anzubieten und sich Arbeit zu su-

chen. Der Vorteil an einem solchen Pool-Sys-

tem besteht darin, dass man so diverse Ar-

beitsweisen kennenlernt und übt, sich immer

wieder in ein neues Team zu integrieren. Der

Mentor übernimmt vor allem die Rolle des

ständigen Ansprechpartners, an den man sich

mit seinen großen und kleinen Problemen im

Arbeitsalltag wenden sowie Karrierefragen

diskutieren kann.

Bewerbung

Da die Anwaltsstage die längste Station im

Rahmen des Referendariats ist, sollte man sich

die in Betracht kommenden Kanzleien im Vor-

feld etwas genauer anschauen. Hierfür bietet

Clifford Chance eine ganze Reihe von Mög-

lichkeiten. So stellt sich Clifford Chance zum

einen auf zahlreichen Karrieremessen vor und

diesem Bereich reichen von Internetrecher-

chen über die Aktivitäten der am Zusammen-

schluss beteiligten Unternehmen bis hin zur

Erstellung von – jedenfalls für Anfänger –

durchaus anspruchsvollen Entwürfen für

Marktabgrenzungen.

Einen weiteren Schwerpunkt stellen kartell-

rechtliche Verfahren gegen Unternehmen dar,

in denen es oft um Abwendung von drohenden

oder bereits verhängten Bußgeldern durch die

Wettbewerbsbehörden geht. Dabei handelt es

sich typischerweise um Verstöße gegen unzu-

lässige Kartellabsprachen oder Missbrauchs-

verfahren gegen marktbeherrschende Unter-

nehmen. Mit diesem Bereich eng verbunden

ist die zivilrechtliche Durchsetzung von Scha-

densersatzansprüchen der durch die wettbe-

werbswidrigen Kartellabsprachen betroffenen

Unternehmen. An dieser Stelle wird besonders

deutlich, wie vielschichtig und abwechslungs-

reich die kartellrechtliche Tätigkeit ist. Die

Aufgaben in diesem Bereich umfassen unter

anderem die kartellrechtliche Due Diligence,

Vorbereitungen von Schriftsätzen, Rechtspre-

chungs- sowie Literaturrecherchen.

Einen beträchtlichen Anteil der Arbeit

macht die kautelarische Recherchetätigkeit

aus. Hier geht es im Wesentlichen darum, die

verschiedensten Vertragsgestaltungsmöglich-

keiten aus allen denkbaren Rechtsgebieten,

wie zum Beispiel Gewährung von Rabatten,

Exklusivitätsbindungen oder Bildung von

Joint Ventures, im Hinblick auf ihre Vereinbar-

keit mit dem Kartellrecht zu überprüfen.

Zu erwähnen ist ferner die ad-hoc-Beratung

der Mandanten. Hier gilt es für Referendare,

binnen kürzester Zeit im Hinblick auf die je-

weilige Fragestellung eine sorgfältige Recher-

che durchzuführen, die als Vorlage für die Be-

ratung dienen soll.

Sofern es die Mandatsarbeit zulässt, darf

man sich als Referendar auch um die Betreu-

ung und Mitgestaltung von Publikationen

kümmern. Dabei beschränkt sich die eigene

Tätigkeit keinesfalls auf ghost writing. Je nach

Beitrag ist es durchaus denkbar, dass man ent-

weder als Co-Autor der Publikation erscheint

oder zumindest in einer Fußnote erwähnt wird.

M&A

Die Tätigkeit im Bereich M&A und dem

allgemeinen Gesellschaftsrecht ist sehr viel-

seitig. Einen Schwerpunkt stellt die Betreuung

von Transaktionen und Unternehmenszusam-

menschlüssen dar. Als Referendar bekommt

man einen umfangreichen Überblick darüber,

welche Tätigkeiten hier dem beratenden An-

walt zukommen: die Durchführung der be-

rühmt-berüchtigten Due Diligence, die an-

ist auch bei Alumni-Programmen der Univer-

sitäten und juristischen Fakultäten aktiv. Na-

türlich kann man auch bereits während des

Studiums ein Praktikum in der Kanzlei absol-

vieren und so einen ersten Eindruck gewinnen

bzw. wertvolle Kontakte sammeln. Hinzu

kommen die üblichen Anzeigen im Internet

und in juristischen Zeitschriften.

Clifford Chance erwartet eine überdurch-

schnittliche Examensnote. Zusatzqualifikatio-

nen, wie zum Beispiel ein LL.M. oder eine

Promotion, sind dagegen kein Muss für eine

erfolgreiche Bewerbung. Grundsätzlich gilt:

Englisch ist keine Fremdsprache. Zwar werden

von einem Referendar keine perfekten Eng-

lischkenntnisse verlangt, jedoch sollte man oh-

ne weiteres in der Lage sein, seine Gedanken

klar und deutlich auf Englisch schriftlich und

mündlich zu formulieren.

Kartellrecht

Wie auch in anderen Abteilungen von Clif-

ford Chance werden von Referendaren keine

vertieften Kenntnisse im Kartellrecht erwartet,

auch wenn solche sicherlich von Vorteil sind.

Grundkenntnisse im Europarecht sowie ein

gewisses Grundverständnis für wirtschaftliche

Zusammenhänge sind hingegen Voraussetzung

für eine gewinnbringende Station. Im Übrigen

gilt das Prinzip „learning by doing“. Aber kei-

ne Angst: Als Referendar wird man in die ein-

zelnen Aufgabenbereiche sukzessive einge-

führt und nicht ins kalte Wasser geworfen.

Die gesamte Palette der typischen Tätigkei-

ten eines auf das deutsche und europäische

Kartellrecht spezialisierten Anwalts ist sicher-

lich viel zu umfangreich, als dass man sie im

Folgenden detailliert darstellen könnte. Die

nachstehenden Ausführungen beschränken

sich daher auf einen groben Umriss der anfal-

lenden Aufgaben.

Einen der Schwerpunkte bildet die Fusions-

kontrolle, die Anmeldungen von Zusammen-

schlussvorhaben beim Bundeskartellamt so-

wie bei der Europäischen Kommission

und/oder in anderen Staaten umfasst. Die von

Referendaren zu erledigenden Tätigkeiten in

15JUsMAGAzin 5 | 09

Referendariat | Anwaltsstation

An den Großkanzleien scheiden sich vielfach die Geister. Für viele Referendare kommen siefür die Anwaltsstation von vornherein nicht in Betracht. Sie werden per se mit langer Ar-beitszeit assoziiert, die man mit monotoner und dazu noch nicht unbedingt juristischer, ge-schweige denn examensrelevanter Tätigkeit verbringt. Mit diesem Erfahrungsbericht wol-len die Verfasser noch unentschlossenen Referendaren einen kleinen Einblick hinter die Ku-lissen einer Großkanzlei gewähren.1

Law firm in Düsseldorf

Großkanzlei – Take a Chance

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Page 16: September/Oktober 2009 JuS-Ma ga zin - C.H. Beckrsw.beck.de/rsw/upload/JuS/JuS-Magazin_5-2009.pdf · 2009-10-14 · ausreichend 246/412 49,30/23,08 % 767 29,42 % nicht bestanden 177/586

schließende Erstellung des Legal Reports bis

hin zur Formulierung der Verträge.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bil-

det die Umstrukturierung von Konzernen. Der

Referendar kann hier vor allem die entspre-

chenden Gesellschafterbeschlüsse und/oder

Verträge entwerfen. Besonders interessant ist,

wie solche meist sehr umfangreichen Um-

strukturierungsmaßnahmen geplant und orga-

nisiert werden.

Daneben lernt man aber auch die alltägliche

Arbeit kennen, die im Rahmen einer Dauerbe-

ratung von Unternehmen anfällt. So müssen

beispielsweise Gesellschafterbeschlüsse, Ein-

ladungen zu Haupt- bzw. Gesellschafterver-

sammlungen, die Protokolle zu diesen Ver-

sammlungen und Berichte des Vorstands bzw.

der Geschäftsführung erstellt werden.

Außerdem fallen Recherchen zu Fragen aus

dem gesellschaftsrechtlichen Bereich an. Diese

haben teilweise einen kleineren Umfang, an de-

ren Ende eine informelle E-Mail mit dem Er-

gebnis steht, es sind aber auch Memos oder

Gutachten zu schreiben. Die Fragestellungen

reichen von der Nichtigkeit oder Anfechtbar-

keit von Gesellschafterbeschlüssen über die

Haftung von Vorstandsmitgliedern, das Verhält-

nis von Anstellungs- und Bestellungsverhältnis

eines Vorstandsmitglieds bis hin zu bilanzrecht-

lichen Fragen. Hier kann man vor allem lernen,

wie man an die Lösung solcher Fragen am bes-

ten herangeht, wie man das Ergebnis präsen-

tiert und schließlich – was gar nicht so einfach

ist – einem Nicht-Juristen (dem Mandanten) er-

klärt.

Einmal in der Woche findet für den Bereich

M&A eine einstündige Fortbildungsveranstal-

tung statt. Im Wechsel halten die Anwälte Vor-

träge über beratungsrelevante Themen, vor al-

lem neue Gesetzesvorhaben oder eine Ände-

rung der Rechtsprechung.

Auch in einer Großkanzlei wird nicht er-

wartet, dass man schon alles kann und dass al-

les auf Anhieb gelingt. Neben dem Anwalt, der

dem Referendar die Aufgabe zugeteilt hat,

kann man sich jederzeit an seinen Mentor

wenden, der immer ein offenes Ohr hat.

Academy

Eines der absoluten Highlights der Anwalts-

station bei Clifford Chance ist die Referendar -

Academy. Sie gliedert sich in vier Module.

Man bekommt einen Überblick über die Arbeit

eines Anwalts in den Bereichen Corporate Fi-

nance, Arbeitsrecht, Litigation & Dispute Re-

solution, Commercial, Banking & Capital

Markets sowie Steuerrecht. Zum Bereich Cor-

porate Finance gehört ein Einführungskurs

zum Unternehmenskauf und zur Due Dili-

gence, zum Aktienrecht, Übernahmerecht so-

wie Umwandlungsrecht. Anwälte aus den ver-

schiedenen Bereichen stellen meist anhand

von kleinen Fallbeispielen ihre Tätigkeit vor,

so dass man einen guten Überblick über die

verschiedenen Arbeitsmöglichkeiten in der

Kanzlei bekommt. Dieser Unterricht findet

meist vormittags statt. Nachmittags werden

Soft Skills wie Legal English, Präsentations-

technik und Verhandlungsführung behandelt.

Die Academy-Kurse verzichten auf Frontalun-

terricht, sie sind interaktiv und es herrscht ei-

ne angenehme, lockere Atmosphäre.

Neben der kanzleiinternen Fortbildung wer-

den Referendare im Rahmen eines juristischen

Repetitoriums gezielt auf den schriftlichen

und mündlichen Teil des Zweiten Juristischen

Staatsexamens vorbereitet. Hervorzuheben

sind zunächst die Kaiser-Seminare, die für Re-

ferendare von Clifford Chance in den Kanzlei-

räumen stattfinden. Unterrichtet wird das ma-

terielle Zivilrecht, die Zivilgerichtsklausur aus

Richtersicht sowie die Anwaltsklausur im Zi-

vilrecht. Die Kurse sind ganztägig und bein-

halten die dazugehörigen Kaiser-Skripte. Er-

gänzend zum Repetitorium können Referen-

dare auf Kosten der Kanzlei einen Klausuren-

kurs bei den Kaiser-Seminaren buchen.

Auch der vielfach gefürchtete Aktenvortrag

wird im Rahmen eines Academy-Kurses ge-

übt. Neben grundlegenden rhetorischen Fähig-

keiten vermittelt dieser Kurs vor allem das

„Wie“ des Aktenvortrags. Dazu gehört nicht

nur die elementare Fähigkeit, frei zu sprechen,

sondern vor allem das sichere Auftreten mit

adäquater Gestik und Mimik. Gerade hier las-

sen sich einige Punkte im Examen holen, da

die juristischen Probleme im Rahmen eines

Aktenvortrags oft ohne weiteres lösbar sind

und die Examenskandidaten häufig an eigener

Nervosität und Darstellung nach außen schei-

tern. Diese Unsicherheit wird einem dadurch

genommen, dass die Aktenvorträge mit einer

Videokamera aufgezeichnet und die eigenen

Fehler einem buchstäblich vor Augen geführt

werden. Effektiver kann man einen Aktenvor-

trag wohl kaum üben.

Nicht unerwähnt darf die Kooperation mit

der Bucerius Law School bleiben. Dreimal im

Jahr bietet Clifford Chance dreitägige Kurse im

Straf- und im Öffentlichen Recht an, die so-

wohl das materielle als auch das prozessuale

Examenswissen vermitteln. Auch hier werden

die Kurse im Stile eines Repetitoriums in den

Konferenzräumen der Kanzlei gehalten und

beinhalten außerdem umfangreiche, extra für

diesen Kurs zusammengestellte Materialien.

Da Clifford Chance die Teilnahme an der

Academy als einen Teil der Ausbildung ver-

steht, hat sie keinen Einfluss auf die Vergütung.

Mit anderen Worten: Nicht nur, dass die Refe-

rendare für die Academy-Kurse nichts zahlen

müssen, sie werden außerdem für die Teilnah-

me an der Academy wie üblich vergütet.

Work-Life-Balance

Dass die Vorbereitung auf das zweite Staats-

examen äußerst freizeitfeindlich ist, lässt sich

wohl nicht bestreiten. Umso wichtiger ist es,

gelegentlich Abstand vom Referendariat zu

nehmen, da nur so eine ausgeglichene Exa-

mensvorbereitung gewährleistet werden kann.

Diesem Umstand trägt die Kanzlei in vielerlei

Hinsicht Rechnung.

Zu erwähnen ist zunächst der einmal im

Monat stattfindende Referendarstammtisch,

der eine gute Gelegenheit für ein lockeres Ge-

spräch mit Referendarkollegen, Anwälten und

Partnern bietet. Je nach Jahreszeit organisiert

die Kanzlei weitere Events, wie Sommerfeste,

Weihnachtsessen oder gemeinsame Kino- oder

Kletterabende.

Auch eingefleischte Sportfans kommen auf

ihre Kosten. Die größte Fraktion bilden die

Fußballer von Clifford Chance, die 2008 das

prestigeträchtige Großkanzleienturnier „Two

Birds Cup“ in Düsseldorf nicht zuletzt dank

der eingesetzten Referendare und Praktikanten

zum ersten Mal gewonnen haben. Zu guter

Letzt darf auch das Kickern in den Kanzlei-

räumen nicht unerwähnt bleiben.

Fazit

Die Entscheidung, die Anwaltsstation bei

Clifford Chance in Düsseldorf zu absolvieren,

war in jeder Beziehung die richtige. Auch

wenn vielfach gesagt wird, dass sich Groß-

kanzleien untereinander nicht wesentlich un-

terscheiden, so sind wir nach unserer Anwalts-

stage der Auffassung, dass das Düsseldorfer

Büro von Clifford Chance vielleicht doch ein

kleines bisschen anders ist. Dazu trägt – auch

in absoluten Stresssituationen – nicht nur das

lockere Arbeitsklima zwischen Referendaren,

Anwälten und Partnern bei. Wichtig ist vor al-

lem, dass man als Referendar eigenverantwort-

lich arbeiten darf und genügend Gelegenheiten

bekommt, aus eigenen Fehlern zu lernen.

Simone Grupe / Dr. Dimitri Slobodenjuk, LL.M.

1 Die Verfasser sind Rechtsreferendare im Landgerichtsbe-

zirk Krefeld. sie befanden sich von August 2008 bis Mai

2009 in der beschriebenen station. sie haben ihre An-

waltsstation in den Bereichen Kartellrecht und M&A absol-

viert. Daher beschränkt sich dieser Bericht auf die Arbeit in

diesen Abteilungen.

16 JUsMAGAzin 5 | 09

Referendariat | Anwaltsstation

9_R_Clifford:RAStation_Gleiss 13.09.09 16:01 Seite 16

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Wenn mich heute ein Abiturient oder eine

Abiturientin fragte, zu welchem Studium ich

riete, hätte ich große Probleme, eine Antwort

zu finden. Ich würde eher versuchen, die Stär-

ken und Schwächen des Fragers zu ergründen

und danach trachten, ihn zu unterstützen, eine

eigene Entscheidung zu treffen. Wenn mich ein

Student fragte, was er in seinem Studium bes-

ser machen sollte, hätte ich ebenfalls Schwie-

rigkeiten. Sie sehen, ich bin kein guter Ratge-

ber und möchte diesen Brief auch nicht als Rat

verstehen. Lesen Sie ihn als eine der Möglich-

keiten für Ihren künftigen Berufsweg.

Sie werden vielleicht erstaunt sein, wenn ich

gestehe, dass ich im Vorfeld des Abiturs nicht

wusste, was ich später machen wollte. Ich war

auf der mathematisch-naturwissenschaftlichen

Abteilung, aber meine Lieblingsfächer waren

Französisch und Botanik. Ich hatte eine gewis-

se Begabung zum Zeichnen und Malen, aber

ich spielte mit äußerst mäßigem Erfolg Cello.

Ich wusste nur zwei Dinge ganz genau. Ich

wollte eine Frau mit eigenem Beruf und Ein-

kommen werden, die möglichst Familie und

Beruf miteinander verbindet und ich wollte auf

gar keinen Fall Lehrerin werden. Damit war

der damals einfachste Weg, das erste Ziel zu er-

reichen, für mich versperrt.

Den Weg zum Jurastudium habe ich über ei-

ne spezielle Berufsberatung gefunden, die da-

mals zusammen mit einem Testverfahren vom

Arbeitsamt angeboten wurde. Der Berater hielt

mich nach den Testergebnissen für dieses Fach

für besonders geeignet und ich habe mich dann

mit dem Gedanken, diesen Weg zu gehen, an-

gefreundet, weil ich die Chance sah, ein paar

meiner unterschiedlichen Interessen – vor al-

lem Fremdsprachen – mit dem Studium ver-

binden zu können. Infolgedessen war mein

Weg durch das Jurastudium zwar nicht dornen-

reich, aber doch von großen mentalen Zweifeln

begleitet. Mein Verhältnis zum Zivilrecht war

neutral, Strafrecht habe ich gehasst und das Öf-

fentliche Recht, insbesondere das Verwaltungs-

recht, hat mich im Studium gehalten.

Mein Weg in die Verwaltung war trotzdem

eher vom Zufall geprägt. Nach zwei Auslands-

studienjahren hatte ich beschlossen, dass es der

sicherere Weg in die Zukunft sei, in Deutsch-

land das zweite Staatsexamen abzulegen, als

paart mit einem guten Stück Neugier, haben

mich schließlich dazu gebracht, mit Fünfzig

noch einmal die Fronten zu wechseln und Mit-

glied des Deutschen Bundestages zu werden,

wo es nicht lange dauerte, bis ich im Rechts-

ausschuss landete. Auch jetzt galt es neu zu ler-

nen. Mehr noch als in der Verwaltung ist es im

Parlament unmöglich, allein Entscheidungen

durchzusetzen. Es gilt Überzeugungsarbeit zu

leisten und Mehrheiten zu finden. Dieses

Handwerkszeug muss sich jeder Neuling an-

eignen, sonst bleibt er ein vielleicht geschätzter

aber nicht sehr bedeutender Fachmann in sei-

nem Fachausschuss. Ich bin schon nach drei

Jahren aus dem Bundestag ausgeschieden, als

ich zur Präsidentin des Bundesrechnungshofes

gewählt wurde, an dem übrigens nach der gel-

tenden Rechtslage mindestens der Präsident

oder der Vizepräsident Jurist sein müssen.

Auch hier war mir meine vielfältige Verwal-

tungserfahrung nützlich, gepaart mit der Freu-

de auch im Rahmen der Prüfungstätigkeit im-

mer neue Fachfelder erschließen zu können.

Der Kreis hat sich geschlossen, als ich zum En-

de meiner Laufbahn Mitglied des Europäi-

schen Rechnungshofes wurde. Dort konnte ich

noch einmal meine alten Interessen am inter-

oder supranationalen Bereich und meine Liebe

für Französisch und Italienisch mit meiner Tä-

tigkeit verbinden. Heute bin ich dankbar für

diese unendlichen Möglichkeiten des Lernens,

die mir immer wieder geboten wurden. Ich

möchte keine Erfahrung missen, die guten

nicht, aber auch nicht die weniger guten. Wenn

ich noch einmal die Grundentscheidung, wel-

chen Berufsweg ich gehen wollte, treffen

müsste, hätte ich es so schwer wie damals. Ich

bin froh, dass ich es in der Realität nicht mehr

tun muss. Aber heute lehre ich sogar – zu mei-

ner Freude – an einer Forstfakultät.

Dr. Hedda von Wedel, Jahrgang 1942, studierte Rechtswis-

senschaft in Kiel, Göttingen und Bordeaux sowie Internatio-

nale Beziehungen in Bologna. Nach der Tätigkeit in der Inne-

ren Verwaltung des Landes Niedersachsen war sie staatsse-

kretärin im hannoverschen Landwirtschaftsministerium (1983

– 90) und Mitglied des Deutschen Bundestages (1990 – 93).

Es folgte ihre Wahl zur

Präsidentin des Bundes-

rechnungshofs, dem sie

von 1993 bis Ende 2001

vorstand. seit 2002 ist

Dr. Hedda von Wedel

Mitglied des Europäi-

schen Rechnungshofes.

Von 1995 bis 2005 war

sie zudem Vorsitzende

der vom Bundespräsi-

denten berufenen Partei-

enfinanzierungskommis-

sion.

Idee und Umsetzung: Rechtsanwalt Dr. Tobias Gostomzyk.

Diesen Brief können sie – gesprochen von der Autorin – als

Podcast unter www.jus.beck.de/ anhören.

vielleicht über ein drittes Studienjahr und mit

einem zusätzlichen ausländischen Abschluss

direkt in eine internationale Institution zu ge-

hen. Im Referendardienst wurde mir wieder

deutlich, dass die klassischen juristischen Be-

rufe nicht der richtige Weg für mich waren. Die

Verwaltungsstation beim damaligen Regie-

rungspräsidenten in Hildesheim hatte es mir je-

doch angetan. Grund dafür war nicht etwa die

Fertigung von Widerspruchsbescheiden oder

das Leiten eines Anhörungstermins in einem

Planfeststellungsverfahren. Mir gefiel die Ar-

beitsatmosphäre, die Art, wie Referendare in

die Abläufe mit einbezogen wurden und auch

die damalige Art des Regierungspräsidenten,

die Koordinierungsfunktion der Mittelinstanz

zu stärken und ihre Abläufe zu beschleunigen.

Da zudem meine privaten Planungen mehr für

einen Verbleib in Deutschland sprachen, bin

ich nach dem zweiten Staatsexamen in die All-

gemeine Innere Verwaltung des Landes Nie-

dersachsen eingetreten. Ich hatte das Glück,

von Anfang an Aufgaben zu bekommen, bei

denen ich viel Selbstständigkeit und relativ viel

Verantwortung hatte. Das kam meinem Na-

turell entgegen. Wenn ich meine Erfahrungen

aus einer Laufbahn von der Regierungsasses-

sorin bis zur Staatssekretärin im Landwirt-

schaftsministerium zusammenfasse, war es im-

mer notwendig, Fakten schnell zu erfassen und

zu händelbaren Sachverhalten zusammenzu-

fassen, sich ständig auf neue Gebiete einzustel-

len und in diesen auch Fachwissen zu verarbei-

ten, offen zu sein für die Zusammenarbeit mit

anderen Fachrichtungen. Dinge für die ein Ju-

rastudium nützlich ist, die man aber nicht un-

bedingt im Seminar oder in der Vorlesung

lernt. Dabei darf die Genauigkeit der Recher-

che nicht verloren gehen, aber jede Kleinka-

riertheit ist zu vermeiden. Mit fortschreitender

Karriere werden natürlich die Führungsaufga-

ben, die man zu erfüllen hat, immer umfang-

reicher. Auch hier sind die kommunikativen

und verhaltensmäßigen Voraussetzungen un-

endlich viel wichtiger als die fachlichen. Eine

solide fachliche Basis ist jedoch eine gute

Grundlage, insbesondere in unserer – für mich

Gott sei Dank – immer noch rechtlich orien-

tierten Verwaltung. Meine Erfahrungen an der

Schnittstelle von Verwaltung und Politik, ge-

17JUsMagazin 5 | 09

Beruf | Verwaltung

Dr. Hedda von Wedel, ehemalige Präsidentin des Bundesrechnungshofes und Mitglied desEuropäischen Rechnungshofes, ist Autorin des zehnten „Briefes an junge Juristen“. Sieschreibt über die Zufälligkeit ihrer Berufsfindung als Verwaltungsjuristin und die Chancenlebenslangen Lernens.

Briefe an junge Juristen (10)

Chance Verwaltungsrecht

10_Brief:Beruf_Partner_2 13.09.09 16:03 Seite 17

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Alle Autoren sind langjährige haupt- oder nebenamt liche Referendarausbilder. Sie kennen die behandelten Gebiete und deren Examens relevanz genau und

bringen ihre didaktischen Erfahrungen aus Ausbildung und Prüfung ein.

�Grundkursevermitteln das unentbehrliche Grund wissen

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Mürbe/Geiger/Haidl · Die Anwalts -klausur in der AssessorprüfungVon VRiLG Manfred Mürbe, PräsVG Harald Geiger und RA Heinz K. Haidl

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ISBN 978-3-406-52080-8

Page 20: September/Oktober 2009 JuS-Ma ga zin - C.H. Beckrsw.beck.de/rsw/upload/JuS/JuS-Magazin_5-2009.pdf · 2009-10-14 · ausreichend 246/412 49,30/23,08 % 767 29,42 % nicht bestanden 177/586

gleich zu Beginn lauern zwei folgenschwere Fehler

Am Anfang stehen zwei wichtige Entschei-

dungen an, eine personelle und eine inhaltli-

che. Erstens: Bei welchem Professor versuche

ich eine Assistentenstelle zu bekommen?

Zweitens: Welches Dissertations- bzw. Habili-

tationsthema wähle ich? Fehler in diesem Be-

reich sind fatal!

Forschung und Lehre: zwei weiteFelder

Die Gleichung ist einfach: Wissenschaft ist

Forschung und Lehre. Der Assistent (abge-

kürzt: wiss. Ass.; lateinisch famulus) hat ein

klares Ziel vor Augen: Er möchte den akade-

mischen Grad eines Doktors erwerben. Als

Habilitand hat man zusätzlich die ehrenvolle

Aufgabe, einige Aufsätze, Urteilsanmerkun-

gen und Rezensionen zu verfassen und im ju-

ristischen Blätterwald der Fachzeitschriften

seinen Namen einzuzeichnen. Die Vielfalt der

Charaktere unter den Assistenten ist beste-

chend. In Goethes Faust finden wir das Exem-

plar des „trockenen Schleichers“, in der Tat ei-

ne nicht seltene Erscheinungsform an deut-

schen Universitäten. Die Arbeitsbelastung

hängt wie so vieles vom Gusto des Chefs ab.

Völlig üblich ist es, dass man Entwürfe für Ar-

beiten des Professors verfassen darf, wie etwa

Gutachten für die Rechtspraxis, Begutachtun-

gen von Seminaren und Studienarbeiten etc.

Das Korrekturlesen von Druckfahnen sowie

Recherchearbeiten gehören ebenso dazu wie

das Vorbereiten von Tagungen und die Betreu-

ung von ausländischen Gästen – in der inten-

sivsten Form freilich, wenn man mit dem For-

scher aus der Ferne ein Zimmer teilen darf.

Der Seitenwechsel ist immer spannend. Das

gilt auch für die mündlichen Prüfungen, an de-

nen Assistenten im universitären Schwer-

punktbereich mitwirken dürfen. Auf der Prio-

ritätenliste ganz weit oben sollte die Lehre ste-

hen. Unterrichten muss Freude bereiten, die

Kommunikation mit Studierenden darf keine

Last sein. Der „Vorleser“ ist Vermittler zwi-

schen zwei Welten – zwischen dem abstrakten

Lernstoff und den konkreten Persönlichkeiten,

die vor ihm sitzen. Eine gute Vorlesung ist im-

mer auch eine unterhaltsame Vorlesung. So

gesehen ist das Dozieren eine reizvolle Sache.

Für mich ist es immer wieder eine tolle Erfah-

rung, dass die Studierenden die Zukunft sind.

Ja, sagen wir es deutlich: Universität ist Zu-

kunft!

„genie ist Fleiß.“

Dieser Satz floss aus der Feder Theodor

Fontanes und er gilt für jede wissenschaftliche

Tätigkeit ganz besonders. Disziplin und Krea-

tivität müssen sich küssen; ansonsten kann das

Werk nicht gelingen; „akademisches Sitz-

fleisch“ ist vonnöten. Es gibt die Angst vor

dem leeren Blatt; es ist die tägliche Realangst

des jungen Forschers. Diese Angst kann man

sich nur selbst nehmen. „Die Leiden des jun-

gen Wissenschaftlers“ gehören dazu wie die

Flamme zum Licht! Gewiss: Manch junger

Forscher ist „im Sprung gehemmt“, dafür gibt

es viele Ursachen. Der gute akademische Leh-

rer hilft seinem Schüler; er ist immer auch ein

Mutmacher und Motivator.

„ … Weil geist uns ja erst Freudemacht, sobald er zu Papier ge-

bracht.“

So hat es Eugen Roth einmal aufs Papier ge-

bracht. In der Vorlesung gut angekommen zu

sein, einen Beitrag veröffentlicht zu haben,

vom Schrifttum oder von der Rechtsprechung

zitiert worden zu sein – das sind sicherlich

Freuden, die aber im Alltag nicht so häufig

sind. Assistent sein bedeutet wenig Glanz und

keinen Glamour!

Das Schönste ist im Leben oft das, was sel-

ten vorkommt. Im universitären Binnenbe-

reich ist das Lob so etwas, was schön ist und

selten vorkommt. „Mein Chef hat mich noch

nie gelobt!“, höre ich öfter aus dem Kollegen-

kreis, worauf man nur antworten kann: „Nicht

geschimpft, ist gelobt genug!“ Studierende

sind da oft großzügiger und schicken zuweilen

ganz liebe E-Mails mit flapsigen Lobeshym-

nen und netten Ermutigungssprüchen. Diese

herzerfrischenden Bonmots sammele ich für

Zeiten, in denen ich die Universitätstür für im-

mer krachend ins Schloss schlagen möchte.

Wie auch sonst im Leben gilt die Devise:

Nicht einsam, sondern gemeinsam durchs Le-

ben gehen! Der Nachbarassistent teilt dasselbe

Schicksal. Bei allen Nachteilen, die die Uni-

versität gewiss aufbietet, das ist ihr unschlag-

barer Vorteil: Man kann sich ein Netzwerk

aufbauen, in dem man sich hoffentlich auch in

Zukunft sicher bewegen wird.

Frauenbeauftragte und andere Ämter der Selbstverwaltung

Interessant sind auch die Ämter in der aka-

demischen Selbstverwaltung, etwa im Fakul-

tätsrat oder in Berufungskommissionen, in

Gremien wie dem Beirat für Hochschul- und

Wissenschaftsdidaktik. Die spannendste mei-

ner bisherigen Tätigkeiten war das Amt der

Frauenbeauftragten, das ich ein Jahr lang inne-

hatte. „Gratulieren oder kondolieren?“ Mit

dieser Frage teilte mir der damalige Dekan die

Kunde von meiner Wahl zur Frauenbeauftrag-

ten mit.

Wissenschaftler und Assistent – das sind die

beiden Seiten einer Medaille. Ob man am En-

de mit einer großen oder einer kleinen Münze

an der Karrierekasse zahlen kann, ist gewiss

der Zauber, der dieser Tätigkeit inne wohnt.

Dr. Markus Würdinger

Der Autor ist Akademischer Rat a. Z. an der Universität Re-

gensburg.

1 Die Ausführungen gelten für wissenschaftliche Assistentin-

nen entsprechend.

20 JUsMAgAzin 5 | 09

Beruf | Wissenschaft

Zu Beginn einer jeden Auslegung steht der Wortlaut. Nähern wir uns so dem Beruf des wis-senschaftlichen Assistenten 1, so wird zweierlei deutlich: Er hat eine dienende Funktion –sonst würde er ja nicht Assistent heißen. Und er hat als verkleinertes Abbild des Professorsetwas mit der Wissenschaft zu tun. Von beidem – vom Wissenschaftler und vom Assistenten– möchte ich erzählen.

Laufbahn Universität

Von den Freuden und Leiden eines wissenschaftlichen Assistenten

11_Beruf:Beruf_Partner_2 13.09.09 16:05 Seite 20

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Für mich stand schon früh fest, dass ich die

Wahlstation bei der ESA absolvieren wollte,

bei der es sich um eine einzigartige Institution

handelt. Die ESA ist keine Agentur oder Ein-

richtung der Europäischen Union, sondern ei-

ne unabhängige internationale Organisation –

was sie als Alternative für die Station bei-

spielsweise bei der Europäischen Kommission

besonders interessant macht. 1975 gegründet,

sind derzeit neben 16 Staaten der EU auch

Norwegen und die Schweiz Mitglieder der

ESA.

Erklärtes Ziel der ESA ist es, die Zusam-

menarbeit europäischer Staaten zu ausschließ-

lich friedlichen Zwecken auf dem Gebiet der

Weltraumforschung, der Weltraumtechnologie

und ihrer weltraumtechnischen Anwendungen

im Hinblick auf deren Nutzung für die Wis-

senschaft und für betriebsbereite Weltrauman-

wendungssysteme sicherzustellen und zu ent-

wickeln. In den letzten Jahren hat sich dabei

die Kooperation der ESA mit der EG ständig

intensiviert und formalisiert. Beispiele der Zu-

sammenarbeit sind die großen „Flaggschiff-

Programme“ GALILEO (das europäische glo-

bale Satellitennavigationssystem) und GMES

(globales Erdbeobachtungsprogramm). Die

enge Zusammenarbeit mit der EG bedeutet

insbesondere angesichts der Besonderheit des

Prinzips des „industriellen Rückflusses“, das

einen Grundpfeiler der Industriepolitik der

ESA darstellt, eine juristische und politische

Herausforderung. Danach muss – vereinfacht

ausgedrückt – ein bestimmter Anteil der Bei-

träge eines Mitgliedstaates in Form von Auf-

trägen an dessen Industrie „zurückfließen“.

Spannungen mit dem Wettbewerbsprinzip der

EG sind damit vorprogrammiert.

Der Hauptsitz der ESA in Paris ist nur weni-

ge Minuten vom Eiffelturm entfernt. Wichtige

Niederlassungen befinden sich in Noordwijk

(Niederlande), Darmstadt, Köln und Frascati

(Italien). Daneben bestehen zahlreiche Teleme-

try-, Tracking- & Control-Stationen und –

nicht zu vergessen – der europäische „Welt-

raumbahnhof“ in Kourou (Französisch-Guya-

na), von dem aus u. a. die europäische Träger-

rakete „Ariane“ Satelliten ins All befördert.

bereich – zugewiesen. Arbeitsaufträge umfass-

ten dabei die Bearbeitung grundlegender Fra-

gestellungen, wie etwa die Bindung der ESA

als Nicht-Mitglied der WTO an WTO-Recht,

Haftungsfragen im Zusammenhang mit der

Umsetzung von GALILEO und der Vergleich

nationaler Weltraumgesetze. Ein weiteres Bei-

spiel für die Tätigkeit in der Rechtsabteilung ist

die Umsetzung eines internationalen Abkom-

mens über die Stationierung einer Bodenstati-

on ins nationale Sachenrecht. Darüber hinaus

hatte ich die Möglichkeit, an der Erarbeitung

eines allgemeinen Kooperationsabkommens

im Rahmen von GMES mitzuwirken.

Spannend war auch die Teilnahme an der

Sitzung des „International Relations Commit-

tee“, des ESA-Ausschusses für auswärtige An-

gelegenheiten, zur Abstimmung der ESA-Au-

ßenpolitik durch die Mitgliedstaaten. Im An-

schluss hatte ich die Gelegenheit, einem Vor-

trag von Russell „Rusty“ Schweickart beizu-

wohnen, der bei der Apollo 9 Mission im Jahre

1969 als Astronaut im Weltraum war. Auch das

Thema war exotisch – Gegenstand des Vortrags

war die Bedrohung der Erde durch Kometen-

einschlag und die damit verbundene Notwen-

digkeit der Entwicklung eines internationalen

Mechanismus, um auf derartige Gefahren im

Notfall schnell reagieren zu können. Rechtli-

che Implikationen hat die Fragestellung vor al-

lem im Hinblick auf Abwehrmodelle, die den

Einsatz von Nuklearwaffen im Weltraum vor-

sehen. Gegen Ende der Stage durfte ich noch

einer Sitzung des Programmrats „Erdbeobach-

tung“ (PB-EO) beiwohnen. Diese war wenig

juristisch geprägt, gewährte aber einen interes-

santen Einblick in die Praxis.

Besonders angenehm empfand ich bei der

Bewältigung der Aufgaben, dass Schriftspra-

che bei der ESA inzwischen überwiegend Eng-

lisch ist. Gesprochen wird dagegen vornehm-

lich Französisch. Gute Französischkenntnisse

sind daher bei der ESA wie auch im Alltag von

nicht zu unterschätzender Bedeutung.

Leben, Wohnen, Freizeit

Zur Freizeitgestaltung – auch in der Mit-

tagspause – sei angemerkt, dass es einen klei-

nen Fitnessraum (einschließlich Umkleiden

und Duschen) gibt, in dem verschiedene Kur-

se gegen einen geringen finanziellen Beitrag

angeboten werden. Zudem trifft sich regelmä-

ßig eine Laufgruppe zum Lauf um den Champ

de Mars oder entlang der Seine.

Wenngleich allgemein vor der Wohnungssu-

che in Paris gewarnt wird, sollte man sich da-

von nicht abschrecken lassen. Man bekommt

in Paris in der Tat meist für viel Geld nur we-

nig Raum, aber ein gemütliches Dach über

Bedingt durch die Mitgliederstruktur ist das

Arbeitsumfeld bei der ESA multikulturell ge-

prägt. Referendare werden als „legal trainees“

geführt – der Referendarstatus ist auch in

Frankreich unbekannt. Legal trainees erhalten

bei der ESA in der Regel einen mit PC ausge-

statteten eigenen Arbeitsplatz im Großraumbü-

ro, das man sich mit drei bis vier Kollegen (da-

von maximal ein weiterer Trainee) teilt. Trotz

der Lage meines Büros ein Stockwerk unter

der Rechtsabteilung waren die Wege kurz und

es stand immer ein per E-Mail und Telefon er-

reichbarer Ansprechpartner zur Verfügung.

Das Arbeitsklima war sehr angenehm. Meine

Ausbilder nahmen sich stets ausreichend Zeit,

um die Arbeiten zu besprechen. Das persönli-

che Miteinander empfand ich als sehr ange-

nehm – sowohl mit den Mitarbeitern der

Rechtsabteilung als auch mit den Bürokollegen.

Juristische und exotische Themen

Die Aufgaben hängen von der Unter-Abtei-

lung ab, der man zugeteilt wird. Die Rechtsab-

teilung besteht aus drei Unter-Abteilungen, se-

parat bestehen noch Vertragsrechtsabteilungen

an den verschiedenen Standorten der ESA, so-

wie diverse andere Abteilungen, in denen Ju-

risten tätig sind, wie beispielsweise die Perso-

nalabteilung. So befasst sich ein Teil der

Rechtsabteilung mit ESA-Programmen wie

Erdbeobachtung, Navigation und Wissen-

schaftsprogramm. Eine andere Unterabteilung

betreut die europäische Beteiligung an der In-

ternationalen Raumstation ISS, das Raketen-

programm und die „Exploration“-Programme.

Hier ist auch der Patentanwalt angesiedelt. Die

dritte Unterabteilung schließlich ist mit insti-

tutionellen Aspekten befasst, also neben dem

ESA-internen Recht auch mit Beziehungen zu

Drittstaaten und anderen internationalen Orga-

nisationen. Eigene Interessenschwerpunkte

können unproblematisch geäußert werden.

Ich war den institutionellen Fragen – sie be-

treffen zum Beispiel das Verhältnis der ESA zu

Drittstaaten und anderen internationalen Orga-

nisationen, ein vor allem vor dem Hintergrund

der zunehmenden Annäherung von ESA und

EG gegenwärtig sehr interessanter Aufgaben-

21JUsMagazin 5 | 09

Wahlstation | Frankreich

Die Europäische Weltraumagentur ESA (European Space Agency) mit Sitz in Paris bietetsich als Wahlstation bestens an für Referendare, die Einblicke in die juristische Tätigkeit beieiner internationalen Organisation erhalten und dies mit einem Aufenthalt in Frankreichverbinden wollen. Eine Affinität zum Weltraumrecht ist keineswegs Voraussetzung unddürfte auch eher die Ausnahme sein.

Europäische Weltraumagentur in Paris

Europa will hoch hinaus

12_Wahlstation:Wahlstation_NewYork 13.09.09 16:06 Seite 21

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dem Kopf lässt sich immer finden. Ich habe

über die Website www.appartager.com ein

WG-Zimmer gefunden und hatte letztlich die

Wahl zwischen zwei sehr schönen und gut ge-

legenen Zimmern. Ausschlaggebend für den

Erfolg bei der Suche nach einer Unterkunft ist

die Jahreszeit – die Monate Dezember bis Feb-

ruar würde ich nicht als Hochsaison bezeich-

nen. Bei appartager.com muss man gegebe-

nenfalls eine geringe Gebühr zahlen, um E-

Mails von Interessenten lesen und beantwor-

ten zu können. Das lohnt sich aber allemal.

Wer es bevorzugt, alleine zu wohnen, kann

sich online durch eine Agentur Wohnungen

vermitteln lassen. Z. B. ist Lodgis ziemlich be-

kannt und machte mir einen sehr kompetenten

Eindruck (www.lodgis.com). Die Betreuung

erfolgt dort auch auf Deutsch. Zwar fallen da-

bei eine Vermittlungsgebühr sowie eine Haus-

ratversicherung an, beides dürfte für drei Mo-

nate Aufenthalt allerdings zu verkraften sein.

So ist jedenfalls sichergestellt, dass die Wohn-

bedingungen akzeptabel sind. Ganz billig ist

der Aufenthalt allerdings nicht: für ein WG-

Zimmer im Zentrum wird man mindestens um

die 550 Euro einrechnen müssen – wenn man

sich nicht gerade eine Einzimmerwohnung zu

zweit teilen möchte (nichts ist unmöglich!).

Eine Einzimmerwohnung wird unter 750 Euro

monatlich (bei Umlage der Agenturkosten

etc.) schwerlich zu finden sein.

Die Lebenshaltung ist auch nicht gerade

günstig, aber das dürfte für Paris nicht überra-

schend sein. Lebensmittel sind im Schnitt ca.

50 Prozent teurer als in Deutschland. Es gibt

allerdings bei der ESA eine sehr gute Kantine,

in der man mittags eine warme Mahlzeit für ca.

fünf Euro bekommt. Günstiger isst man an der

Bar (ca. drei Euro). Fahrtkosten fallen für ein

Monatsticket der RATP (55,10 Euro) an. Wer

es sportlich mag, kann sich ein Fahrrad mieten

(„vélib“, www.velib.paris.fr/), das kostet fünf

Euro die Woche und ist unschlagbar günstig.

Wie in internationalen Organisationen üb-

lich, zahlt die ESA keine zusätzliche Vergü-

tung zum Referendargehalt.

Julia Neumann

Die Autorin ist Rechtsassessorin. sie befand sich von De-

zember 2008 bis Februar 2009 in der beschriebenen station.

Wer sich für eine station bei der EsA interessiert kann sich

auf der Website www.esa.int/sPECIALs/Careers_at_EsA/

sEMsB5XO4HD_0.html. informieren. Bewerbungen sind zu

richten an: European space Agency, 8 – 10 rue Mario Nikis,

75738 Paris Cedex 15, France, Telefon: 0033-1-53697654,

Fax: 0033-1-53697560, E-Mail: [email protected].

Schon der Morgen begann mit einem für Pa-

ris ungewöhnlichen Anblick: Über Nacht hatte

es geschneit. Glücklicherweise funktionierte

die Metro, so dass ich meinen ersten Arbeitstag

trotz des „Schneechaos“ pünktlich beginnen

konnte. In der Kammer wurde ich von einer der

Mitarbeiterinnen der Rechtsabteilung begrüßt.

Nach einer kurzen Vorstellung meinerseits er-

klärte sie mir die Arbeitsweise der Kammer.

Anschließend führte sie mich durch sämtliche

Räume und stellte mich den einzelnen Mitar-

beitern vor. Dann bekam ich einen eigenen Ar-

beitsplatz nebst Computer zugewiesen.

Am Anfang stand die Erkundung der Tü-

cken eines französischen PC. Während das

französische Windows gewöhnungsbedürftig,

aber irgendwie doch vertraut wirkte, machte

mir die fremde Tastatur sehr zu schaffen. Die

Buchstaben sind dort anders als bei uns ange-

ordnet, was zu ständigem Verschreiben führte.

Ich war mir sicher, dass ich mich niemals an

diese Tastatur gewöhnen würde. Doch nach ei-

nigen Wochen hatte ich mich tatsächlich auch

an diese Unterscheidung gewöhnt – und ver-

schrieb mich dann regelmäßig an meinem

deutschen Laptop.

Dann begann der Alltag. Ich erhielt zur wei-

teren Bearbeitung einen Stapel Akten. Doch

ein kurzer Blick genügte, um mich aufs Neue

verzweifeln zu lassen. Meine ersten Aufgaben

bestanden in der Zusammenstellung eines

Überblicks zur Arbeitsrechtsreform in Frank-

reich, einer steuerrechtlichen Recherche, der

Zusammenstellung der Unterlagen für die

Gründung einer S.A.R.L. (französische Vari-

ante der GmbH) und einem Anruf beim Re-

gistergericht in Mahmoudzou (Mayotte, ein

französisches Überseedepartment). Aber auch

hier legte sich die erste Aufregung über die

völlig fremden Aufgaben nach der Einarbei-

tungszeit.

Die Mittagspause nutzte ich, um die Prakti-

kanten mit Fragen über die Arbeit zu löchern.

Neben drei bis vier Praktikanten bzw. Refe-

rendaren in der Rechtsabteilung arbeiten re-

gelmäßig bis zu 15 Praktikanten in der Kam-

mer. Nach dem ersten Tag fühlte ich mich völ-

lig erschlagen von den vielen neuen Eindrü-

cken und war doch neugierig, welche Arbeit

am nächsten Tag auf mich warten würde.

Die aHK Paris

Die Außenhandelskammern werden vom

Auswärtigen Amt unterstützt und haben die

Aufgabe, die Wirtschaftsbeziehungen zwi-

schen den jeweiligen Ländern und Deutsch-

land stärken. Die Rechtsabteilungen überneh-

men vor allem Recherchen im Auftrag von

deutschen und französischen Unternehmen zu

Fragen des jeweils anderen Rechts, Inkasso-

dienste und die Fiskalvertretung für in Frank-

reich tätige deutsche Unternehmer. Jeder Prak-

tikant bzw. Referendar kann alle drei Aufga-

benbereiche kennenlernen.

Die Rechtsrecherchen stellten sich im

Nachhinein als die spannendste Aufgabe he-

raus, während die anderen Bereiche im We-

sentlichen nur Sachbearbeitungs- und Buch-

haltungstätigkeiten und kaum juristische Auf-

gaben enthielten. Die Recherchen waren an-

spruchsvoll, aber mit Hilfe von Google und ei-

nigen Büchern gut lösbar und vermittelten mit

der Zeit einen guten Einblick in das französi-

sche Recht.

Da alle Mitarbeiter der Abteilung Deutsche

sind oder perfekt Deutsch sprechen, war eine

Verständigung problemlos möglich. Für die

Aktenführung und den Kontakt mit französi-

schen Kunden waren gute Sprachkenntnisse in

Französisch unerlässlich. Als nachteilig emp-

fand ich die fehlende Einarbeitung. Da die

Rechtsabteilung unter chronischer Arbeits-

überlastung leidet, müssen die Referendare

bzw. Praktikanten ihre Aufgaben weitestge-

hend eigenverantwortlich erledigen. Auch die

tägliche Arbeitszeit von 9.30 bis 17 Uhr, re-

gelmäßig auch länger, fand ich im Hinblick

auf Freizeitgestaltung und Examensvorberei-

tung nicht optimal. Nichtsdestotrotz war der

Aufenthalt schon allein wegen der Stadt Paris

eine schöne Erfahrung, die ich nicht missen

möchte.

Marie-Katharina Lattke

Die Autorin ist Rechtsanwältin. sie befand sich von Februar

bis April 2009 in der beschriebenen station.

Bewerbungen sind zu richten an die Deutsch-Französische

Industrie- und Handelskammer, z. Hd. Herrn Schulz, Direktor

Abteilung Recht & steuern, [email protected].

Weitere Informationen finden sich auf der Website www.fran-

coallemand.com. Eine frühzeitige Bewerbung ist ratsam.

22 JUsMagazin 5 | 09

Wahlstation | Frankreich

Der 2. Februar 2009 sollte für mich ein Tag werden, den ich so schnell nicht vergessen wür-de: Es war mein erster Arbeitstag in der Rechtsabteilung der Deutsch-Französischen Indus-trie- und Handelskammer in Paris. Hier würde ich die dreimonatige Wahlstation verbringen.

Deutsche außenhandelskammer in Paris

aller anfang ist schwer

12_Wahlstation:Wahlstation_NewYork 13.09.09 16:06 Seite 22

Page 23: September/Oktober 2009 JuS-Ma ga zin - C.H. Beckrsw.beck.de/rsw/upload/JuS/JuS-Magazin_5-2009.pdf · 2009-10-14 · ausreichend 246/412 49,30/23,08 % 767 29,42 % nicht bestanden 177/586

Marutschke, Einführung in das japanische RechtVon Prof. Dr. Hans-Peter Marutschke, Kyoto und Hagen

2. Auflage. 2009. Rund 300 Seiten. Kartoniert ca. € 38,–ISBN 978-3-406-55981-5 (Erscheint im September 2009)

Adomeit/Frühbeck, Einführung in das spanische RechtVon Prof. Dr. Klaus Adomeit, Berlin; inZusammenarbeit mit Federico, Fernando und Dr. Guillermo Frühbeck Olmedo, RAe in Madrid und Marbella

3. Auflage. 2007. XVI, 177 Seiten. Kartoniert € 26,90

ISBN 978-3-406-54908-3

Kindler, Einführung in das italienische RechtVerfassungsrecht, Privatrecht und internationales Privatrecht

Von Prof. Dr. Peter Kindler, Augsburg

2. Auflage. 2008. XXVI, 362 Seiten. Kartoniert € 29,90

ISBN 978-3-406-49892-3

Liebscher/Zoll,Einführung in das polnische RechtVon Marc Liebscher, Wiss. Ass., Krakau, und Dr. habil. Fryderyk Zoll, Krakau

2005. XXVII, 520 Seiten. Kartoniert € 27,80

ISBN 978-3-406-52587-2

Wabnitz/Holländer, Einführung in das tschechische RechtHrsg. von Dr. Heinz-Bernd Wabnitz, General-staatsanwalt a.D., Prof. JUDr. Pavel Holländer,Vizepräsident des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik, Brünn

2009. XVI, 217 Seiten. Kartoniert € 29,90

ISBN 978-3-406-57795-6

von Bernstorff, Einführung in das englische RechtVon Prof. Dr. Christoph Graf von Bernstorff,Rechtsanwalt in Bremen

3. Auflage. 2006. XXII, 297 Seiten. Kartoniert € 18,50

ISBN 978-3-406-53499-7

Dubber,Einführung in das US-amerikanischeStrafrechtVon Prof. Dr. Markus D. Dubber, New York, mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Bernd Schünemann, München

2005. XX, 216 Seiten. Kartoniert € 19,80

ISBN 978-3-406-53042-5

Schütze/Hirth, Einführung in das Recht SingapursVon RA Prof. Dr. Rolf A. Schütze und RA Dr. René-Alexander Hirth, beide Stuttgart

2007. XVI, 163 Seiten. Kartoniert € 39,90

ISBN 978-3-406-55730-9

Bestellen Sie bei Ihrem Buchhändler oder bei:beck-shop.de oder Verlag C. H. Beck · 80791 MünchenFax: 089/38189-402 · www.beck.de

Bu, Einführung in das Recht ChinasVon Prof. Dr. Yuanshi Bu, Freiburg

2009. XXVIII, 338 Seiten. Kartoniert € 48,–

ISBN 978-3-406-58099-4

Ausländisches Recht in der JuS-Schriftenreihe

Alle

Pre

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inkl

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St. /

136

100

Page 24: September/Oktober 2009 JuS-Ma ga zin - C.H. Beckrsw.beck.de/rsw/upload/JuS/JuS-Magazin_5-2009.pdf · 2009-10-14 · ausreichend 246/412 49,30/23,08 % 767 29,42 % nicht bestanden 177/586

Wörlen / schindler

anleitung zur lösung von

zivilrechtsfällen

Heymanns, 9. Aufl. (2009),

€19,80, 250 S.

„Das wichtigste Arbeitsmittel der

Studierenden, die das Recht … er-

lernen wollen … ist das Gesetz!“

Dieser Satz aus dem Buch von Wör-

len und Schindler (S. 1) verdient

volle Zustimmung und wird von

den Autoren selbst in ihrer „Anlei-

tung zur Lösung von Zivilrechtsfäl-

len“ mustergültig beherzt.

Das Buch ist in drei Teile geglie-

dert: Es startet mit allgemeinen me-

thodischen Hinweisen (S. 1 – 24).

Sodann behandeln die Autoren die

Formalien von Klausuren und Haus-

arbeiten (S. 25 – 46). Den Schwer-

punkt bildet der dritte, praktische

Teil, der 22 Zivilrechtsfälle mit Lö-

sungen umfasst (S. 47 – 222). The-

matisch geht es um Fälle zum Allge-

meinen Teil des BGB sowie zum all-

gemeinen Leistungsstörungsrecht

und Kaufrecht (Fall 1 – 17). Zudem

wird je ein Fall zum Bereicherungs-,

Delikts-, Sachen-, Handels- und Ar-

beitsrecht behandelt.

Die konzeptionelle Darstellung

überzeugt: den Lösungen vorange-

stellt sind klausurtaktische Vorüber-

legungen und Prüfungsschemata,

die den Weg zur Lösung erleichtern.

Am Ende geben die Autoren hilfrei-

che Literaturhinweise zur Vertie-

fung.

Das Fallbuch richtet sich in erster

Linie an Studienanfänger. Der Le-

ser muss bei der Lektüre bedenken,

dass das Klausurniveau in Anfän-

gerübungen meistens höher ist. Mit

diesem Buch wollen die Autoren

den Klausuranten die Angst vor

dem „Gespenst Klausur“ nehmen

(Vorwort, S. X). Dies gelingt: Für

die ersten juristischen Gehversuche

ist dieses Werk ein kompetenter Be-

gleiter. Dr. Markus Würdinger

•••• 4 Punkte

Baur / stürner

sachenrecht

C.H. Beck, 18. Aufl. (2009), € 74,–,1.086 S.

Das Sachenrecht von Baur und

Stürner ist ein Klassiker; die erste

Auflage erschien vor fast 50 Jahren

(1960) und hat als „großes Lehr-

buch“ seitdem Generationen von

Studierenden durch das Studium

begleitet. Die nach zehn Jahren

dringend erforderlich gewordene

Neuauflage enthält neben der ge-

wohnt gründlichen Darstellung des

nationalen Sachenrechts (ein-

schließlich desjenigen der ehemali-

gen DDR) einen überaus lesenswer-

ten Abschnitt zum internationalen

und europäischen Sachenrecht so-

wie zur Sachenrechtsvergleichung

(§ 64).

Die Darstellung wird auch in der

Neuauflage durch eine Fülle von

Fallbeispielen anschaulich ge-

macht; dazu werden 33 Übersichten

den jeweiligen Abschnitten ange-

fügt. Von nicht zu überschätzendem

Wert ist auch der Anhang, in dem

Grundbuchblätter und Formular-

muster abgedruckt sind.

Wer sich nicht dazu durchringen

möchte oder kann, den Band ganz

durchzuarbeiten, wird von den Ver-

fassern auf die wesentlichen Kern-

bereiche des Sachenrechts hinge-

wiesen (Lernhinweis auf S. LVIII).

Das Buch eignet sich in seiner auch

vom Äußeren her benutzerfreundli-

chen Aufmachung und angesichts

der Prägnanz, mit der der Stoff

übersichtlich und verständlich dar-

gestellt wird, hervorragend sowohl

zum ersten Lernen wie zum Wie-

derholen. Auch der Fortgeschrittene

und der schon in der Praxis tätige

Jurist findet in ihm das Sachenrecht

in seiner Präzision bestens darge-

stellt. Einziges Manko: Der Preis

wird viele Studierende (leider) zu-

rückschrecken lassen. Was aber auf

den ersten Blick (und in der absolut

gesehenen Zahl) teuer wirkt, ist

letztlich preiswert im Wortsinne: Es

ist seinen Preis wert! Prof. Dr. Hu-

bert Schmidt

••••• 5 Punkte

Käpplinger

fälle mit lösungen zum

gmbh-, aktien- und

Konzernrecht

Heymanns, 2. Aufl. (2009), € 23,–,260 S.

Die zweite Auflage bringt das

Werk auf den Stand von Ende 2008

und damit auf denjenigen „nach

MoMiG“. Der Band ist in vier Ka-

pitel mit durchgehend anspruchs-

vollen Fällen (das Vorwort ver-

spricht Examensniveau) zum

GmbH-Recht (11 Fälle), Aktien-

recht (13 Fälle), Konzernrecht (7

Fälle) und Umwandlungsrecht (14

Fälle, teils mit Varianten) eingeteilt.

Die Ausrichtung weist nicht so

sehr auf den in der Regel nur die

Grundlagen des Kapitalgesell-

schaftsrechts umfassenden allge-

meinen Pflichtfachstoff, sondern

auf den gesellschaftsrechtlichen

Schwerpunktbereich. Hier wird der

fortgeschrittene Studierende durch-

aus anregend zur vertieften Ausei-

nandersetzung mit dem Stoff im

Rahmen der Fallbearbeitung ge-

bracht.

Entgegen der im Vorwort vertre-

tenen Ansicht kann der Band aber

auch dann die vorherige oder paral-

lele Arbeit mit dem Lehrbuch (und

natürlich den regelmäßigen Vorle-

sungsbesuch) nicht ersetzen, wenn

man die vielfältigen und auch aktu-

ellen weiterführenden Nachweise in

den Fußnoten tatsächlich nachliest.

Vorlesungsersatz sollte aber auch

nicht Zielsetzung einer Fallsamm-

lung sein. Als solche ist das Buch

durchaus gelungen.

Bei einzelnen Lösungen sind

Zweifel erlaubt. Etwa gleich bei

Fall 1 ist es nicht glücklich, die Aus-

einandersetzung mit einer längst

überholten Meinung des Reichsge-

richts zu bringen, die nach wie vor

aber streitige Frage der Gesellschaf-

terhaftung in der Vor-GmbH nur auf

das Innenhaftungsmodell des BGH

zu reduzieren. Insgesamt stellt das

Buch eine sinnvolle Ergänzung im

Rahmen der Examensvorbereitung

dar. Prof. Dr. Hubert Schmidt

••• 3 Punkte

Tempel / Graßnack / Kosziol /

seyderhelm

Materielles recht im

zivilprozess

C.H. Beck, 5. Aufl. (2009), €39,–,580 S.

Nach dem Tod von Tempel, dem

Begründer des Werks, wird dieses

nun von Graßnack, Kosziol und

Seyderhelm fortgeführt, die es in

wesentlichen Teilen völlig neu kon-

zipiert und bearbeitet haben. Mit

Blick auf die Praxis wurde insbe-

sondere dem Wohnraummietpro-

24 JUsMagaziN 5 | 09

Buchtipps

Unser Wertungssystem: Die Skala reicht von 0 bis 5 Punkte (gekenn-zeichnet durch das Symbol „• “). Je mehr Punkte ein Buch erhält, de-sto besser ist die Bewertung.

NeuerscheiNuNgeN & NeuauflageN

Juristische literatur®

13_Buchtipps:Buchtipps 13.09.09 16:09 Seite 24

Page 25: September/Oktober 2009 JuS-Ma ga zin - C.H. Beckrsw.beck.de/rsw/upload/JuS/JuS-Magazin_5-2009.pdf · 2009-10-14 · ausreichend 246/412 49,30/23,08 % 767 29,42 % nicht bestanden 177/586

zess deutlich mehr Aufmerksam-

keit zuteil, indem nunmehr auch

Abschnitte zur Mieterhöhung, zu

den Schönheitsreparaturen und zu

den Betriebskosten hinzugefügt

wurden. Im Gegenzug sind die

Ausführungen zum Reisevertrag

und zum Konsumentenkredit ent-

fallen bzw. verkürzt worden. Dane-

ben finden sich Kapitel zum Ge-

brauchtwagenkauf, zum Finanzie-

rungsleasing, zum Bau-, Architek-

ten- und Bauträgervertrag, zum

Maklervertrag sowie zum Unfall-

haftpflichtprozess.

Inhaltlich überzeugt das Werk

auch nach dem Autorenwechsel

weiterhin fast uneingeschränkt. Le-

diglich an einigen wenigen Stellen

ist den Ausführungen zu widerspre-

chen, etwa wenn Seyderhelm im

Kapitel über den Gebrauchtwagen-

kauf unter Randnummer 89 (S. 22)

bei einem mangelhaften Wagen,

den der Käufer behalten will, den

Anspruch auf Ersatz der Wertdiffe-

renz zwischen einem mangelfreien

und dem mangelhaften Fahrzeug

oder den alternativen Anspruch auf

Ersatz der Reparaturkosten unter

§ 280 I BGB statt unter § 281 I 1

BGB subsumiert, was richtig gewe-

sen wäre.

Dieser Fehler, der mit Blick auf

die Frage der Erforderlichkeit einer

Fristsetzung durchaus Gewicht hat,

ist umso bedauerlicher, als das

„neue“ Leistungsstörungsrecht

auch im Referendariat eine sehr

prüfungsrelevante Thematik ist, bei

der vergleichbare Fehlgriffe hin-

sichtlich der einschlägigen An-

spruchsgrundlage in der Klausur

empfindlich bestraft werden.

Ohnehin dürften sich viele Refe-

rendare, an die sich das in der JuS-

Schriftenreihe erscheinende Werk

auch wendet, von dem Umfang und

dem Tiefgang der Darstellung sowie

dem stattlichen Fußnotenapparat zu

Recht abgeschreckt fühlen. Ihnen

kann daher allenfalls geraten wer-

den, Einzelfragen bei Bedarf in dem

Buch nachzuschlagen. Für junge

Praktiker ist es hingegen weiterhin

eine sehr wertvolle Richtschnur im

Dschungel des materiellen Zivil-

rechts. JK

•••• 4 Punkte

Arzt / Weber / Heinrich / Hilgendorf

strafrecht

Besonderer Teil

Gieseking, 2. Aufl. (2009), € 84,–,1.312 S.

Fast zehn Jahre nach der Erstauf-

lage ist das Gesamtwerk überarbei-

tet worden. Hinzugekommen sind

als neue Autoren die Professoren

Heinrich und Hilgendorf.

Der Aufbau des Werkes ent-

spricht den üblichen Bahnen, er

richtet sich nach den Vorgaben, die

das Gesetz macht, also nach den

einzelnen Straftatbeständen. In ins-

gesamt 49 Kapiteln werden die ein-

zelnen Tatbestände umfassend be-

handelt, beginnend mit den Delik-

ten gegen die Person (u. a. Mord,

Totschlag, Körperverletzung, Belei-

digung, Freiheitsberaubung, Nöti-

gung) über die Vermögensdelikte

(u. a. Diebstahl, Raub, räuberische

Erpressung, Betrug, Untreue) bis

hin zu den ebenfalls examensrele-

vanten Themen Strafvereitelung,

Urkundenfälschung, Brandstiftung,

sowie Straßenverkehrs-, Beste-

chungs- und Aussagedelikten.

Die Erläuterungen beginnen nach

umfassenden Literaturhinweisen

meist mit Ausführungen zum krimi-

nalpolitischen Hintergrund. Das

macht strittige Einzelfragen ver-

ständlicher (und damit einprägsa-

mer). Die Ausführungen sind

sprachlich gelungen und leicht ver-

ständlich. Zahlreiche Beispielsfälle

verstärken diesen Effekt.

Zu beachten ist freilich, dass das

Werk mit über 13.00 Seiten als

Lernbuch zu umfangreich ist; es ist

ein Lehrbuch im klassischen Stil.

Gerade die Hinweise zur Entste-

hungsgeschichte der Normen kön-

nen aber auch für den Studenten

hilfreich sein, ebenso eignet sich

das Buch als Nachschlagewerk. TW

•••• 4 Punkte

Freund

strafrecht

allgemeiner Teil

Springer, 2. Aufl. (2008), € 27,95552 S.

Das Werk von Freund zum Allge-

meinen Teil des Strafrechts ist au-

ßergewöhnlich. Bereits der Aufbau

verlässt herkömmliche Bahnen:

Nach Erläuterung der Grundlagen

folgen zunächst Rechtfertigungs-

und Entschuldigungsgründe, bevor

die Fahrlässigkeitsdelikte vor (!)

den Vorsatzdelikten erläutert wer-

den. Daran schließen sich der Ver-

such einschließlich Rücktritt sowie

Täterschaft, Teilnahme und Kon-

kurrenzen an. Für Studierende hat

dieser Aufbau den Nachteil, dass er

sich außerhalb dessen befindet, was

üblicherweise gelehrt wird.

Hinzu kommt, dass die sprachli-

che Darstellung kompliziert ist (et-

wa § 3 Rn. 5 auf S. 72: „Als Unter-

fall des Rechtfertigungsprinzips der

Wahrung des höherrangigen Inte-

resses lässt sich die Rechtfertigung

aus mangelndem Interesse als

rechtliche Missbilligung bestimm-

ter Verhaltensweisen begreifen ...“).

Da bleibt für den Leser unklar, was

der Autor meint und – am wichtigs-

ten – welche Konsequenzen dies für

Klausurfälle haben kann.

Der Fußnotenapparat ist aufwän-

dig, aber manchmal auch des Guten

zu viel, wenn er beinahe eine halbe

Seite ausmacht. Außerdem machen

nur wenige Beispiele die abstrakten

Erläuterungen anschaulicher. Auch

die Musterklausur im Anhang än-

dert hieran nur wenig.

Für die Ausbildung ist das Werk

daher nur bedingt geeignet. Allen-

falls kann sich ein Mehrwert erge-

ben, wenn man in der Ausbildung

einmal herkömmliche Bahnen ver-

lassen will. TW

•• 2 Punkte

Pohlmann

zivilprozessrecht

C.H. Beck, 2009, € 24,90, 381 S.

„Mit vielen Übersichten, Bei-

spielen und Fällen.“ Dieser Hinweis

auf dem Titel des Buchs ist in der

Tat der Prägestempel des Werkes

von Petra Pohlmann, das unter Mit-

arbeit von Markus Vogel entstanden

ist. Das Buch ist in 16 Paragrafen

gegliedert; Kontrollfragen (mit Lö-

sungen am Ende) runden die Dar-

stellung gekonnt ab.

Die Autorin versteht es, das We-

sentliche auf den Punkt zu bringen,

die Komplexität des Lernstoffes di-

daktisch geschickt aufzubereiten

und das Abstrakte durch viele Bei-

spiele konkret werden zulassen. Das

reichhaltige Fallmaterial ist nahezu

ausnahmslos der Rechtsprechung

entnommen. Die Leser werden so

mit der Dogmatik und der Praxis

des Zivilprozessrechts aus einem

Guss „versorgt“. Ein Anhang mit

ausgewählten Streitfragen des Zi-

vilprozessrechts ermöglicht eine

letzte Generalwiederholung. Die

Lektüre macht deutlich: Prozess-

recht ist spannend.

Beim Versäumnisurteil könnte

man das klausurrelevante Prüfsche-

ma des Einspruchs (Zulässigkeit

des Einspruchs, Zulässigkeit und

Begründetheit der Klage) stärker

hervorheben (§ 11 Rdnr. 28); eben-

so ließe sich die examensrelevante

Frage der analogen Anwendung des

§ 700 VI ZPO bei § 514 II ZPO so-

wie der Meistbegünstigungsgrund-

satz vertiefen. Das ist aber bereits

Detailkritik zu einem flüssig ge-

schriebenen, didaktisch hochwerti-

gen Produkt, das eine gute Handrei-

chung für Studierende ist. Das Buch

verdient daher einen weiteren Prä-

gestempel, der da lautet: „empfeh-

lenswert“! Dr. Markus Würdinger

•••• 4 Punkte

25JUsMagaziN 5 | 09

Buchtipps

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Haft / Hilgendorf

strafrecht

Besonderer Teil i

C.H. Beck, 9. Aufl. (2009), €17,–,143 S.

Das Werk von Haft ist seit nahe-

zu 30 Jahren in der Ausbildungslite-

ratur fest verankert. Es zeichnet

sich durch eine äußerst klare Struk-

tur aus: unter strikter Orientierung

an den einzelnen Straftatbeständen

werden die einzelnen Tatbestands-

merkmale und deren Probleme ab-

gearbeitet. Der Aufbau orientiert

sich an dem in Ausbildung und Pra-

xis gängigen Schema, also objekti-

ver und subjektiver Tatbestand vor

Rechtswidrigkeit und Schuld. Da-

mit ist immer klar, an welcher Stel-

le die angesprochenen Punkte in ei-

ner Klausur anzubringen sind, denn

Aufbaufragen sind für die Bewer-

tung von Klausuren von zentraler

Bedeutung.

Thematisch finden sich neben

den Eigentums- und Vermögensde-

likten (v. a. Diebstahl, Unterschla-

gung, Raub, Erpressung, Betrug,

Untreue) die Sachbeschädigung so-

wie die Anschlussstraftaten (Be-

günstigung, Strafvereitelung, Heh-

lerei) – allesamt äußerst examensre-

levante Themen.

Die Erläuterungen sind so aufge-

baut, dass nach dem Gesetzestext

das geschützte Rechtsgut genannt

wird. Dann wird der Aufbau des

Delikts stichwortartig genannt. Da-

nach folgen die Einzelerläuterun-

gen, aufgelockert durch kleine Bei-

spiele. Fußnoten oder Rechtspre-

chungsnachweise gibt es nicht.

Wer dieses überaus empfehlens-

werte Lernbuch vollständig durch-

arbeitet und das Gelernte anhand

weiterer Fällen sowie Übungsklau-

suren noch vertieft, der ist für beide

Examina gut gerüstet. TW

•••• 4 Punkte

Joecks

studienkommentar stgB

C.H. Beck, 8. Aufl. (2009),€29,50,856 S.

Joecks' ansprechende Mixtur aus

Lehrbuch, Kurz-Kommentar und

Repetitorium ist auch in der achten

Auflage für fortgeschrittene Stu-

denten und Kandidaten des ersten

Examens vorbehaltlos zu empfeh-

len. Insbesondere die Erläuterungen

zum BT, die im Gegensatz zum eher

überblicksartig behandelten AT den

Schwerpunkt des Buchs bilden, las-

sen in puncto Verständlichkeit,

Schwerpunktsetzung und Examens-

nähe keine Wünsche offen. Die

Examensträchtigkeit eines jeden

Straftatbestandes wird durch eine

Skala bewertet wird, was insbeson-

dere beim Wiederholen kurz vor

dem Examen von Nutzen sein wird.

Die zahlreichen Streitigkeiten,

die das an sich so überschaubare

materielle Strafrecht kennzeichnen,

werden weitgehend im Gutachten-

stil dargestellt, was bei den studen-

tischen Lesern besonders eingängig

und von ihnen in der Klausur leich-

ter zu reproduzieren sein dürfte.

Aktuelle Diskussionen, wie etwa

die Zulässigkeit der „Rettungsfol-

ter“ im Rahmen des § 32 StGB oder

von Flugzeugabschüssen im Rah-

men des § 34 StGB sowie neuere

Straftatbestände, wie die Nachstel-

lung im Sinne des § 238 StGB oder

die Veränderung des Erscheinungs-

bildes einer Sache im Sinne des

§ 303 II StGB, werden gebührend

berücksichtigt. Die im letztgenann-

ten Bereich aufgetretenen redaktio-

nellen Fehler – § 238 I Nr. 4 StGB

ist doppelt abgedruckt und bei der

Erläuterung des Merkmals „nicht

nur vorübergehend“ im § 303 II

StGB fehlt ein „nicht“, was sinnent-

stellend wirkt – sind verzeihlich. JK

•••• 4 Punkte

Geis

Kommunalrecht

C.H. Beck, 2008, € 20,50, 260 S.

Das Kommunalrecht gehört zum

Pflichtstoff der juristischen Staats-

prüfungen fast aller deutschen Län-

der. Das verwundert nicht; denn

hier handelt es sich – neben dem

Polizeirecht – um eine der wenigen

Materien, die in die alleinige Ge-

setzgebungskompetenz der Länder

fallen, die ja auch maßgeblich über

die Inhalte der juristischen Staats-

prüfungen bestimmen. Prüfer, ins-

besondere Praktiker, kennen oft nur

das Kommunalrecht „ihres“ Lan-

des. Darauf müssen sich Studieren-

de und Examenskandidaten einstel-

len. Eine Darstellung „des“ Kom-

munalrechts in Deutschland muss

deshalb immer mit dem jeweils gel-

tenden Landesgesetz gelesen und

erarbeitet werden.

In dieser Neuerscheinung gelingt

es Geis in ganz hervorragender Wei-

se, die geistesgeschichtliche Ent-

wicklung des Kommunalrechts und

die übergreifende Bedeutung kom-

munaler Selbstverwaltung anschau-

lich und geradezu packend darzu-

stellen und dabei auch die lebendige

Vielfalt des Gemeinderechts in

Deutschland spürbar zu machen.

Schwerpunkte werden auf die Dar-

stellung der Gemeindeorgane der

bevölkerungsreichen Flächenländer

Baden-Württemberg, Bayern, Nord-

rhein-Westfalen und Sachsen gelegt.

Im Anhang findet sich auf 26 Seiten

eine vollständige Normensynopse

der 13 Gemeindeordnungen der

Bundesländer; ergänzend werden im

Text die wichtigsten Kommunalge-

setze mit Fundstellen aufgeführt. In

der Sache wird besonderes Gewicht

auf die Darstellung der kommuna-

len Wirtschaft und der Kommunalfi-

nanzen gelegt – einer Materie von

größter praktischer Bedeutung.

Wer sich das Kommunalrecht

von Geis Hand in Hand mit „seiner“

Gemeindeordnung erarbeitet hat,

hat viel gelernt über unsere demo-

kratische Grundordnung und über

die Verwaltungsorganisation in

Deutschland. WB

••••• 5 Punkte

Lange

Jurastudium erfolgreich

Heymanns, 5. Aufl. (2009),

€16,90, 379 S.

Das Buch von Lange überrascht

schon beim Auspacken positiv. Die

fast 400 Seiten in einem Format zwi-

schen DIN A4 und A5 liegen schwer

in der Hand – und sie sind, obwohl

eng bedruckt, sehr übersichtlich ge-

staltet.

Anhand von zentralen Fragen

führt die Autorin den Leser durch

die Studienplanung (Teil I) und

stellt das Handwerkszeug für ein er-

folgreiches Studium vor (Teil II). In

Teil II geht sie u. a. auf Leseregeln,

Arbeits- und Lerntechniken, Fallbe-

arbeitung, private AG´s und das

Zeitmanagement ein.

Konkrete Tipps und teils sehr de-

taillierte Anleitungen für alle Pha-

sen des Studiums sorgen für nach-

haltigen Nutzen. Wem das immer

noch nicht reicht, der wird in den

Literaturhinweisen fündig. Dem

Untertitel „Planung – Lernstrategie

– Zeitmanagement“ wird die Auto-

rin durchweg gerecht. Eine Website

ergänzt das Buch, dem nur ein

Adressenverzeichnis fehlt.

Lange widerlegt das Vorurteil

vom wertlosen Ratgeber mühelos –

ohne dieses Buch sollte man das Ju-

rastudium nicht beginnen! MN

•••• 4 Punkte

Professor Dr. Wilfried Berg (WB)

Jan Kaiser (JK)

Dr. Tobias Windhorst (TW)

26 JUsMagaziN 5 | 09

Buchtipps

13_Buchtipps:Buchtipps 13.09.09 16:09 Seite 26

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gesetz – WBVG – zivilrechtliche

Regelung der Heimverträge, voll-

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