september/oktober 2009 jus-ma ga zin - c.h....
TRANSCRIPT
JuS-MagazinStudium Beruf
InterviewUnnötiger Stress amEnde des Studiums
LiteraturschauBücher für denVorbereitungsdienst
WissenschaftSeitenwechsel ander Universität
ParisEuropäer wollenhoch hinaus
September/Oktober 2009
Trends im ArbeitsmarktIn der Wirtschaftskrise
zählt die Sicherheit
Verlag C.H.Beck
Referendariat Wahlstation
1_Titel_509:JuS-Magazin P 1795 13.09.09 14:55 Seite 1
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CMSHS_2568_RZ_HR_JuSM_102009.indd 1 08.09.2009 14:47:51 Uhr
3JUSmAgAzin 5 | 09
editorial | inhalt
Herausgeber und Verlag: Verlag C.H. Beck oHG (AG München, HRA 48045), Wilhelmstraße 9, 80801 München.
Schriftleitung: Rechtsanwalt Marcus Niedt (verantwortlich für den Textteil).
Beiträge, Anregungen und Themenvorschläge senden Sie bitte an: Marcus Niedt, Centa-Herker-Bogen 14, 80797 München, Telefon: (089) 12 39 24 76, Mo-
bil: (0160) 670 53 37, Telefax: (089) 18 95 96 80, E-Mail: [email protected].
Mitarbeiter dieser Ausgabe: Gesa Bartels, Allessandro Bellardita, Professor Dr. Wilfried Berg (WB), Professor Dr. Angela Busse, Dr. Tobias Gostomzyk, Si-
mone Grupe, Jan Kaiser (JK), Marie-Katharina Lattke, Manja Ledderhos, Julia Neumann, Tobias Ott, Professor Dr. Hubert Schmidt, Dr. Dimitri Slobodenjuk,
Sarah Thomé, Dr. Tobias Windhorst, Dr. Markus Würdinger.
Bildnachweis Seite 5 und 6 (Tabellen): trendence Institut [2009]; Seite 12: Jürgen Olczyk.
Anzeigenabteilung: Verlag C. H. Beck, Anzeigenabteilung, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Postanschrift: Postfach 40 03 40, 80703 München, Telefon:
Susanne Raff (0 89) 3 81 89-601, Julie von Steuben (0 89) 3 81 89-608, Bertram Götz (0 89) 3 81 89-610, Telefax: (0 89) 3 81 89-782.
Disposition: Herstellung Anzeigen, technische Daten, Telefon: (0 89) 3 81 89-603, Telefax: (0 89) 3 81 89-589, [email protected].
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Fritz Lebherz.
Anzeigenpreis: Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 40 vom 1. 1. 2009.
Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Postanschrift: Postfach 40 03 40, 80703 München, Telefon: (089) 3 81 89-0, Tele-
fax: (089) 3 81 89-3 98. Der Verlag ist oHG. Gesellschafter sind Dr. Hans Dieter Beck und Dr. h. c. Wolfgang Beck, beide Verleger in München.
Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg (AG Würzburg, HRA 5165).
ISSN 1612-779x
Für die einen sind Großkanzleien die ulti-
mativen Arbeitgeber – vielseitige, anspruchs-
volle Aufgaben mit internationalem Bezug –,
für die anderen ist eine Tätigkeit dort nicht
vorstellbar – lange Arbeitszeiten, monotone
Aufgaben, wenig Eigenverantwortung. Die
Realität dürfte, jenseits aller Vorurteile, ir-
gendwo dazwischen liegen. Weniger interes-
sante Dinge sind gelegentlich in allen Berufen
zu erledigen, und auch in kleinen Kanzleien
werden Fristen bisweilen zu Spätschichten
führen, während Law firms vielseitige berufli-
che Möglichkeiten einschließlich zeitweiliger
Auslandsaufenthalte zu bieten haben.
Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig einen
Einblick in die keineswegs einheitliche Welt
der Großkanzleien zu verschaffen. Ein Prakti-
kum oder eine Stage bieten Gelegenheit, die
Berufswelt aus erster Hand kennenzulernen.
Auf Seite 18 berichten Simone Grupe und Dr.
Dimitri Slobodenjuk von ihrer Anwaltsstation
bei Clifford Chance in Düsseldorf – Sie wer-
den überrascht sein!
Unbestritten ist: Die Großkanzleien stellen
hohe Anforderungen und bieten attraktive Ge-
hälter – und sie stehen in intensivem Wettbe-
werb um die besten Absolventen. Dabei ist die
Realität auch an den Law firms nicht vorbei-
gegangen – vielmehr hat die Finanzkrise den
Stellenmarkt fest im Griff. Lesen Sie in unse-
rer Titelstory ab Seite 5, welche Trends zu be-
obachten sind und welche Erwartungen sich
Bewerber machen dürfen – und welche nicht.
Die Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß
bei der Lektüre!
editOriAl
liebe leserinnenund leser!
Aktuelles
Tipps, Termine und Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
titel | trends
Jobeinstieg 2009 – Im Zeichen der Krise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
studium | interview
«Man darf sich nicht verrückt machen lassen!» . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
studium | ll.m. in OslO
Free Things Always Hurt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
studium | kinO
Die Perversion des Rechts (Sophie Scholl – Die letzten Tage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
referendAriAt | Bücher
Vorrang für die praktischen Seiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
referendAriAt | AnwAltsstAtiOn
Großkanzlei – Take a Chance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Beruf | verwAltung
Briefe an junge Juristen (10): Chance Verwaltungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Beruf | wissenschAft
Von den Freuden und Leiden eines wissenschaftlichen Assistenten . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
wAhlstAtiOn | frAnkreich
Europa will hoch hinaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
wAhlstAtiOn | frAnkreich
Aller Anfang ist schwer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Buchtipps
Bücher für Ausbildung, Examen und Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Die Inhaltsverzeichnisse aller Ausgaben von 2004 bis 2008 sowie nach Rubriken geordne-te alphabetische und chronologische Übersichten finden Sie auf der JuS-Homepage unterwww.jus.beck.de.
2_Inhalt:2_Inhalt 14.09.09 14:49 Seite 3
Zielgenaue FörderungDie Juristische Fakultät der Ruhr-
Universität Bochum führt erstmals
Lehrveranstaltungen für Studieren-
de mit spezifischem Förderbedarf
durch. An die 30 besten Studieren-
den der Zwischenprüfung richten
sich Exzellenzkurse, für Studieren-
de, die das erste Staatsexamen nicht
im ersten Anlauf bestanden haben,
werden Wiederholerkurse angebo-
ten.
Im Exzellenzkurs analysieren die
Studierenden wichtige Gerichtsent-
scheidungen und erläutern sie
schriftlich für andere Studierende.
Aus dieser Idee ist der „RUB-RR“
(Rechtsprechungs-Report) hervor-
gegangen, ein eigenes Portal mit
den erläuterten Entscheidungen, auf
das nun alle Jurastudierenden der
Fakultät zugreifen können. Die
Wiederholerkurse vermitteln den
Umgang mit großer Stressbelastung
und typischen Klausursituationen.
Selbsteinschätzung gefragt
In Baden-Württemberg müssen
Bewerber ab 2011 vor Studienbe-
ginn einen Selbsteinschätzungstest
ablegen. Der Test soll Studienanfän-
gern verdeutlichen, mit welchen
Anforderungen sie zu rechnen ha-
ben und Hilfe bei der Erkennung
von Stärken und Schwächen bieten.
In drei Arten von Eignungsprü-
fungen sollen mathematische,
sprachliche und soziale Fähigkeiten
abgefragt werden: Ein allgemeiner
Orientierungstest soll Bewerbern,
die noch unentschieden sind, Ent-
scheidungshilfen an die Hand ge-
ben. Ein fächerübergreifender Test
soll bei der Wahl der Hochschule
helfen. Ein fachspezifischer Test
soll schließlich die Eignung für ein
bestimmtes Studienfach aufzeigen.
Auf die Zulassung hat der Test kei-
nen Einfluss. Das Land verspricht
sich aber neben weniger Studien-
fachwechslern und -abbrechern
auch eine bessere Information der
Studienbewerber über wenig be-
kannte Studiengänge. Ergänzend
kann ein Studienberater helfen, das
richtige Fach zu finden.
Neue Korruptionsfälle
Die Kölner Staatsanwaltschaft
ermittelt bundesweit gegen knapp
100 Honorarprofessoren und Privat-
dozenten wegen des Verdachts der
Bestechlichkeit. Sie sollen mögli-
cherweise ungeeigneten Kandidaten
die Promotion ermöglicht haben.
Nach Mitteilung der Kölner Staats-
anwaltschaft handelt es sich um
Wissenschaftler unterschiedlichster
Fachrichtungen an etwa einem Dut-
zend Universitäten.
Auf die Spur waren die Ermittler
den Professoren nach der Durchsu-
chung des Instituts für Wissen-
schaftsberatung in Bergisch Glad-
bach gekommen. Das Institut hatte
u. a. mit einem Juraprofessor aus
Hannover zusammengearbeitet, der
– wie auch der Geschäftsführer des
Instituts – bereits verurteilt wurde
(s. JuS-Magazin 3/08, S. 4, und
JuS-Magazin 5/08, S. 4). Von den
vermittelten Doktoranden erhielt
das Institut bis zu fünfstellige Be-
träge, die zum Teil an die Professo-
ren weitergegeben wurden. Von 61
zahlenden Kandidaten des Hanno-
veraner Professors gelang vier der
Erwerb des Doktortitels, der ihnen
inzwischen wieder aberkannt wur-
de.
KurzmeldungenDie Grünen, Zünglein an der
Waage nach der Landtagswahl im
Saarland, erklärten unmittelbar
nach der Wahl, Bedingung für die
Unterstützung anderer Fraktionen
sei die Abschaffung der Studienge-
bühren.
Am 1. 9. 2009 startete die Online-
Börse für freie Studienplätze. Unter
www.freie-studienplaetze.de kön-
nen freie Studienplätze recherchiert
werden.
Erstsemester sind heute im
Schnitt jünger als früher, ermittelte
das Statistische Bundesamt in Wies-
baden. Das Durchschnittsalter der
Erstsemester an deutschen Hoch-
schulen lag im Jahr 2007 bei 21,9
Jahren – 1995 waren es noch 22,5
Jahre. Besonders jung sind Mathe-
matiker (20,8), Juristen (21,1) und
Germanisten (21,2). Wirtschafts-
wissenschaftler sind mit 22,2 Jah-
ren bei Studienbeginn am ältesten.
Im Streit um Werbung mit der
DEKRA-Zertifizierung haben die
DEKRA Certification GmbH und
das Deutsche Anwaltszentrum nach
der mündlichen Verhandlung im
Berufungsverfahren gegen eine
einstweilige Verfügung vor dem
OLG Köln (Az.: 6 U 38/09) eine
Unterlassungserklärung unterzeich-
net. Das Gericht hatte zum Aus-
druck gebracht, dass die Werbung
der DEKRA unzulässig ist, dass
aber mit Zertifikaten geworben
werden darf, wenn neben besonde-
ren theoretischen Kenntnissen auch
entsprechende praktische Tätigkei-
ten nachgewiesen werden können.
Die landesrechtlichen Grundla-
gen der Studienbeitragserhebung in
Nordrhein-Westfalen sind mit Bun-
desrecht vereinbar. Die Kläger hat-
ten argumentiert, die Gebühren sei-
en von der beklagten Universität
ohne gültige Rechtsgrundlage erho-
ben worden. Dem folgte das
BVerwG nicht (BVerwG, Urteil vom
29. 4. 2009 – 6 C 16.08).
Das Alfred-Gleiss-Stipendium
2009 wurde in diesem Jahr an Anna
von Watzdorf vergeben, die in Frei-
burg i. Br., Hamburg und Münster
studierte. Das Stipendium ermög-
licht ein Graduiertenstudium an den
besten Hochschulen in den USA
oder Großbritannien und deckt die
Studiengebühren in voller Höhe ab.
Termine und Veranstaltungen
Schau-Spiel-Anwalt, 13./14. 11.
2009, Berlin, Hochschule für
Schauspielkunst „Ernst Busch“, er-
mäßigt 588 Euro zzgl. USt./647
Euro zzgl. USt.
Informationen: Deutsche An-
waltakademie, Berlin, Telefon:
030/726153134, www.anwaltaka-
demie.de.
4 JUSMAGAZIN 5 | 09
Aktuelles | News | Termine
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PRÜFUNGSERGEBNISSE 2008
Bayern Erste Prüfung Zweites StaatsexamenTeilnehmer Prozent Teilnehmer Prozent
sehr gut 4 0,18 % 2 0,14 %gut 57 2,62 % 24 1,69 %voll befriedigend 233 10,71 % 200 14,05 %befriedigend 617 28,37 % 506 35,56 %ausreichend 680 31,26 % 495 34,79 %nicht bestanden 584 26,85 % 191 13,42 %Teilnehmer 2.417 1.418
Nordrhein- Erste Prüfung * Zweites StaatsexamenWestfalen Teilnehmer Prozent Teilnehmer Prozent
sehr gut 0/2 -/0,11 % 3 0,12 %gut 1/61 0,20/3,42 % 78 2,99 %voll befriedigend 7/247 1,40/13,84 % 442 16,95 %befriedigend 68/477 13,63/26,72 % 745 28,58 %ausreichend 246/412 49,30/23,08 % 767 29,42 %nicht bestanden 177/586 35,47/32,83 % 572 21,94 %Teilnehmer 499/1.785 2.607* nach JAG und JAO NRW 1993/nach JAG NRW 2003
Anwalt der Anwälte
www.dav-anwaltausbildung.de
Die besten Referendare erkennt man an der DAV-Anwaltausbildung.
Wirtschaftskrise hin oder her: Top-Juristen
sind sich ihres Wertes bewusst, auch in Kri-
senzeiten. Dies zeigt sich in der aktuellen Aus-
gabe des trendence Absolventenbarometers
2009, einer Untersuchung unter Juristen in der
Ausbildung und Berufsanfängern mit ausge-
zeichneten Noten und vielseitigem Engage-
ment, den so genannten High Potentials des
Jura-Arbeitsmarkts. Die befragten Studieren-
den, Referendare sowie Berufsanfänger im
Bereich Rechtswissenschaften gehen davon
aus, in ihrem ersten Job rund 67.000 Euro zu
verdienen – da schnalzt so mancher BWL-Ab-
solvent mit der Zunge.
Darin liegt eine leichte Steigerung gegen-
über dem Vorjahr, die Oliver Viel, Director of
Customer Relations beim Berliner trendence
Institut, so erklärt: „Trotz Wirtschaftskrise
können angehende Top-Juristen sehr selbstbe-
wusst in ihre berufliche Zukunft sehen. Sie
kennen den Wert, den sie potenziellen Arbeit-
gebern bieten: Auslandserfahrung und ein in-
teressantes Persönlichkeitsprofil und vor al-
lem exzellente Noten sind für jeden Arbeitge-
ber spannend. Das schlägt sich natürlich auch
in den Gehaltserwartungen nieder.“ Aller-
dings liegt auch die durchschnittlich erwarte-
te Wochenarbeitszeit mit 54 Stunden über
dem Durchschnitt anderer Fachrichtungen.
Fängt man bei einer Großkanzlei an, bedeutet
dieser Umfang dagegen bereits eine angeneh-
Selbst wenn man nicht mehr auf eine Part-
nerschaft in der ersten Sozietät rechnen kann:
steht der Name einer der bekanntesten Kanz-
leien erst einmal im Lebenslauf, wird die Su-
che nach dem zweiten und dritten Arbeitgeber
ungleich entspannter werden.
Großkanzleien gelten – ähnlich wie Unter-
nehmensberatungen und Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaften unter Betriebswirten – als Kar-
rieresprungbrett. Wer einen der begehrten Ar-
beitsverträge ergattert hat, hat wichtige Wei-
chen für seine spätere Karriere gestellt. Dies
ist der Hauptgrund dafür, dass Großkanzleien
als Organisationsformen unter angehenden Ju-
risten als Traumarbeitgeber gelten. Unabding-
bar ist jedoch eine bedingungslose Leistungs-
orientierung: „Es ist kein Geheimnis, dass die
in der Elite beliebten Großkanzleien nach dem
Leistungsprinzip funktionieren“, erläutert
Viel. „Berufsanfänger müssen sich darüber
klar werden. Können sie mit diesem Druck le-
ben, sind sie ein echter Glücksfall für ihren
Arbeitgeber.
Hinzu kommt, dass Kanzleien viel Zeit und
Mühe in den Kontakt mit potenziellen Mitar-
beitern stecken. „Wir binden gerne unsere Re-
ferendare an die Sozietät, so dass sie bei uns
bleiben. Auch intensive Universitätskontakte,
Workshops in der Kanzlei und an Hochschulen
sowie Mundpropaganda von Praktikanten und
unseren Mitarbeitern haben einen hohen Stel-
lenwert“, erläutert Robert Krywalski, Director
Human Resources bei CMS Hasche Sigle.
Personalmarketing beziehungsweise Employ-
er Branding gehören in den Großkanzleien
längst zum Tagesgeschäft. „Gerade ihre Exklu-
sivität macht unsere Zielgruppe für eine geziel-
te Ansprache so attraktiv und geeignet – voraus-
gesetzt, man arbeitet mit geeigneten Dienstleis-
tern zusammen und hat als Kanzlei seine Haus-
aufgaben gemacht. Dazu gehören ein unver-
me Work-Life-Balance. Im Gegenzug winkenattraktive Gehälter, die ihresgleichen suchen.„Die besten Kandidaten für diese höchst an-spruchsvolle Arbeit in einer großen Wirt-schaftskanzlei sind rar und können wegen derweiterhin starken Nachfrage – auch von uns –attraktive Gehälter erwarten“, so ManfredFinken, geschäftsführender Partner der Kanz-lei Freshfields Bruckhaus Deringer inDeutschland.
Als Arbeitgeber ein Magnet
Obwohl es kein Geheimnis ist, dass Berufs-anfänger in Großkanzleien kein Zuckerschle-
cken erwartet, zie-hen die Law firmsdie High Potentialsgeradezu magischan. Warum nur? „Esist eine Art Handel,den Absolventen ein-gehen, wenn sie ineiner Großkanzleianheuern“, meintViel. Die Absolven-ten wissen, dass siefür hervorragendesGehalt für einigeJahre wenig Freizeithinnehmen müssen.
5JUSMAgAZIn 5 | 09
Titel | Trends
2009 Männer Frauen
Großkanzlei 38,8 % 44,8 % 29,7 %
Öffentlicher Dienst (z. B. Justizverwaltung, Auswärtiger Dienst) 16,8 % 12,1 % 23,8 %
Kleine/mittlere Kanzlei 8,8 % 9,1 % 8,3 %
Anwaltsboutique 8,6 % 10,6 % 5,6 %
Internationale Organisation (z. B. UNO, Weltbank, IWF) 6,2 % 3,2 % 10,7 %
Industrie- bzw. Handelsunternehmen 5,0 % 4,5 % 5,7 %
Universität/Hochschule 3,6 % 3,8 % 3,3 %
Organisationen der EU 3,4 % 2,7 % 4,4 %
Unternehmensberatung 2,3 % 2,8 % 1,5 %
Steuerberatung bzw. Wirtschaftsprüfung 1,4 % 1,8 % 0,7 %
Banken/Versicherungen 1,3 % 1,3 % 1,3 %
Eigene Sozietät/eigenes Unternehmen 1,3 % 1,5 % 1,1 %
Notariat 1,3 % 1,2 % 1,5 %
Sonstige 1,3 % 0,5 % 2,5 %
Präferierte Organisationsform: In welcher Organisation bzw. Organisationsform möchtenSie Ihre berufliche Laufbahn am liebsten beginnen?
Arbeitszeit und Gehalt: Wieviele Wochenstunden sind Sie bereit zu ar bei -ten? Welches Jahresgehalt (Grundgehalt und Bonus u. ä.) erwarten Sie?
Seit 2002 befragt das trendence Institut, Berlin, in Zusammenarbeit mit dem Karrierenetz-werk e-fellows.net Studierende, Referendare und Berufsanfänger zu ihren beruflichen Er-wartungen und Zielen. Die Studie gibt Auskunft über den aktuellen Stand im Wettbewerbum die besten Juraabsolventen und zeigt Trends und Veränderungen im juristischen Ar-beitsmarkt.
trendence Absolventenbarometer 2009 – Law Edition
Jobeinstieg 2009 – Im Zeichen der Krise
4_Titelstory:Bezuge_gruen 13.09.09 15:05 Seite 5
nen es mit Großkonzernen aufnehmen, wenn
es etwa um das Thema internationales Arbeits-
umfeld geht. Besonderer Beliebtheit im öffent-
lichen Dienst erfreut sich das Auswärtige Amt.
Auffallend ist die sehr unterschiedliche Beur-
teilung dieses Arbeitgebers durch Studierende
einerseits und Referendare sowie Volljuristen
andererseits. Letztere sind von diesem Arbeit-
geber in nicht ganz so hohem Maße begeistert
(s. hierzu den Bericht in JuS 10/2009, X).
Dennoch: „Das Auswärtige Amt kann etwa
in punkto Internationalität und Aufstiegschan-
cen gut mit Großkanzleien und Wirtschaftsun-
ternehmen mithalten“, interpretiert Viel die
Ergebnisse. „Es ist nicht die Bezahlung, die
junge Top-Juristen zum Auswärtigen Amt
treibt. In großen, renommierten Kanzleien
sind die Verdienstmöglichkeiten deutlich bes-
ser. Dafür erscheint vielen Top-Juristen die Ar-
beit als Diplomat sehr vielfältig, Auslandsein-
sätze werden garantiert, genauso wie ein kon-
tinuierlicher Aufgabenwechsel.“
Work-Life-Balance ist wichtig
Erfahrungsberichte, Gespräche mit Kolle-
gen aber auch eigene Erlebnisse vermitteln
Berufsanfängern ein durchaus differenziertes
wechselbares Profil, eine klare Vorstellung, wen
man auf welchen Wegen sucht, und ein dauer-
haftes Engagement etwa durch kontinuierlichen
persönlichen Kontakt mit Interessenten und
Kandidaten“, ergänzt Manfred Finken.
Die großen Sozietäten wählen ihren Nach-
wuchs aber sehr streng aus. Dr. Cornelius Fi-
scher-Zernin, Senior Partner bei Allen &
Overy in Deutschland, hat klare Vorstellung
von den Kandidaten, die für seine Sozietät in
Frage kommen: „Berufseinsteiger sollten idea-
lerweise über zwei Prädikatsexamen verfügen.
LL.M. und Promotion sind gern gesehene Zu-
satzqualifikationen, wir setzen sie jedoch
nicht voraus. Natürlich sind gerade in einem
internationalen Umfeld sehr gute Englisch-
kenntnisse wichtig. Darüber hinaus sollten die
angehenden Rechtsanwältinnen und Rechtsan-
wälte komplexe Sachverhalte schnell durch-
dringen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen
erarbeiten können, sich für ökonomische Zu-
sammenhänge interessieren und Spaß daran
haben, in einem professionellen und kollegia-
len Umfeld zu arbeiten.“
Wichtige Faktoren wie Internationalität und
hohes Einstiegsgehalt können kleinere und
mittlere Kanzleien sowie Anwaltsboutiquen
nicht oder nur selten bieten. Es überrascht da-
her nicht, dass sie als Wunscharbeitgeber weit
abgeschlagen auf den hinteren Plätzen der
Umfrage landeten. In einer Gesamtbetrach-
tung haben die großen Kanzleien aber an Be-
liebtheit deutlich verloren. Gewinner ist der
Öffentliche Dienst. Das lässt die Vermutung
zu, dass der Sicherheit des Arbeitsplatzes in
Zeiten der Krise größere Bedeutung einge-
räumt wird.
Das Auswärtige Amt und auch die Gesell-
schaft für technische Zusammenarbeit (GTZ),
der beste Neueinsteiger in diesem Jahr, kön-
Bild der verschiedenen Arbeitgeber. „Durch
Praktika und Mund-zu-Mund Propaganda ha-
ben angehende Juristen ein relativ genaues
Bild vom Leben und Arbeiten in Großkanzlei-
en. Internationalität, hohe Einstiegsgehälter
und eine hohe Spezialisierung sind meist die
Gründe dafür, dass sich Einsteiger Großkanz-
leien zuwenden. Privatleben, Eigenverantwor-
tung und Sicherheit der Anstellung gehören
dagegen klar zu den Größen, die Absolventen
mit kleineren und mittleren Kanzleien assozi-
ieren“, fasst Viel von trendence die Ergebnisse
der Frage nach der Zuordnung von Faktoren zu
Großkanzleien oder kleinen/mittleren Kanz-
leien beziehungsweise der Assoziierung der
jeweiligen Faktoren mit einer bestimmten
Kanzleiform (Tabelle links) zusammen.
Ein wichtiger Grund für den Vorsprung der
Großkanzleien im „War for Talents“ seien die
Investitionen in ihre Arbeitgebermarke als
Wertschöpfungsmaßnahme, und dass sie nicht
aufhören, diese Marke zu entwickeln und zu
pflegen. Nicht umsonst sind sieben der absolu-
ten Top 10 unter den beliebtesten Arbeitgebern
der angehenden Juristen Großkanzleien.
Sinkender Optimismus
Erstmalig seit 2004 ist der Optimismus-In-
dex in 2009 leicht gesunken. Dieser Wert setzt
sich aus der erwarteten Anzahl der Bewerbun-
gen sowie der erwarteten Dauer der Arbeits-
platzsuche der Befragten zusammen. Darin
zeigt sich die Erwartung, dass das Finden einer
adäquaten Stelle aufwendiger sein wird. Die
Krise ist also auch bei den High Potentials an-
gekommen.
Gesa Bartels/
Manja Ledderhos
Gesa Bartels ist PR & Marketing Managerin bei trendence.
Manja Ledderhos ist Senior Beraterin bei trendence.
Zu den weiteren Inhalten und Ergebnissen dieser Studie
(Ranking der Wunsch-Arbeitgeber etc.) finden Sie einen le-
senswerten Beitrag in JuS 10/2009, X.
Weitere Informationen zum trendence Institut im Internet:
www.trendence.com.
JUSMAgAZIn 5 | 09
Titel | Trends
6
Hintergrund zur Studie
Das trendence Absolventenbarometer ist deutschlandweit die größte Umfrage unter exa-mensnahen Studierenden. Rund 25.000 Studierende haben 2009 teilgenommen. Dastrendence Absolventenbarometer erscheint in den Editionen Law, Business, Engineeringsowie IT. An der Law Edition, der High Potential-Umfrage von trendence, die gemeinsammit dem Karrierenetzwerk e-fellows.net durchgeführt wird, nahmen in diesem Jahr über2.000 examensnahe Studierende der Rechtswissenschaften, Referendare und YoungProfessionals (Volljuristen) teil. Die Studie gibt Aufschluss über Zukunfts- und Karriere-pläne zukünftiger Akademiker. trendence mit Sitz in Berlin ist in 22 europäischen Ländernsowie im asiatischen Raum als Research- und Beratungsunternehmen tätig(www.deutschlands100.de).
Trifft eher zu auf ...Internationalität
Hohes EinstiegsgehaltFachliche Spezialisierung
Unternehmerisches Denken und HandelnGute Einarbeitung
Gute Aufstiegschancen
Guter FührungsstilSicherheit der Anstellung
Breite bzw. generalistische AusbildungGute Arbeitsatmosphäre
Eigenes/individuelles ArbeitgeberprofilGute Möglichkeiten eigene Ideen einzubringen
EigenverantwortungKurze interne EntscheidungswegeSchneller/mehr Mandantenkontakt
Gute Work-Life Balance
Großkanzleien 99,2
99,0
85,1 14,9
67,8 32,2
54,1 45,9
54,8 45,2
46,5 53,5
30,4 69,6
24,1 75,9
21,9 78,1
21,2 78,8
13,0 87,0
16,6 83,4
10,6 89,4
11,4 88,6
mittlere Kanzleien 95,1
Mittlere vs. Großkanzlei: Bitte geben Sie für die Faktoren jeweils an, ob sie eher auf Groß-kanzleien oder kleine/mittlere Kanzleien zutreffen bzw. welche Kanzleiform Sie eher mitdem jeweiligen Faktor assoziieren (Angaben in %).
4_Titelstory:Bezuge_gruen 13.09.09 15:05 Seite 6
Studium und Praxis
Diese Reihe vereint wissenschaftliche Durchdringung mit praxisbezogener Darstellung.Diese geglückte Kombination macht es Juristen wie Nichtjuristen, Studierenden wie
Referendaren leicht, sich schnell in die Grundzüge einzuarbeiten und für die beiden juristischen Staatsprüfungen sowie für die berufliche Tätigkeit
gleichermaßen optimal vorbereitet zu sein.
Jakob, EinkommensteuerVon Prof. Dr. Wolfgang Jakob, Augsburg
4. Auflage. 2008. XVI, 512 Seiten. Kartoniert € 29,–
ISBN 978-3-406-57545-7
Frotscher, Körperschaftsteuer/GewerbesteuerVon Prof. Dr. Gerrit Frotscher, Hamburg
2. Auflage. 2008. XXV, 305 Seiten. Kartoniert € 25,–
ISBN 978-3-406-57546-4
FrotscherInternationales SteuerrechtVon RA Prof. Dr. Gerrit Frotscher, Hamburg
3. Auflage. 2009. XXVIII, 350 Seiten. Kartoniert € 29,–
ISBN 978-3-406-59057-3
Bunte, Kartellrechtmit neuem Vergaberecht
Von Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte, Hamburg
2. Auflage. 2008. XXVI, 476 Seiten. Kartoniert € 42,–
ISBN 978-3-406-56299-0
Herrmann/Weiß/OhlerWelthandelsrechtVon Dr. Christoph Herrmann, LL.M., Prof. mult. Dr. Wolfgang Weiß und Prof. Dr. Christoph Ohler, LL.M.
2. Auflage. 2007. XXVII, 535 Seiten. Kartoniert € 29,50
ISBN 978-3-406-56067-5
GriebelInternationales InvestitionsrechtVon Dr. Jörn Griebel, D.E.S., Köln
2008. XIV, 223 Seiten. Kartoniert € 24,90
ISBN 978-3-406-58085-7
v. Hoyningen-HueneBetriebsverfassungsrechtVon Prof. Dr. Gerrick v. Hoyningen-Huene, Heidelberg
6. Auflage. 2007. XX, 399 Seiten. Kartoniert € 26,90
ISBN 978-3-406-56390-4
WagnerStrafvollstreckungVon Alois Wagner, Regierungsoberrat a.D.
2. Auflage 2009. XVI, 177 Seiten. Kartoniert € 29,90
ISBN 978-3-406-57998-1
Römermann/HartungAnwaltliches BerufsrechtVon RA Dr. Volker Römermann, Hamburg undHannover, und RA Dr. Wolfgang Hartung, Mönchengladbach
2. Auflage. 2008. XX, 230 Seiten. Kartoniert € 29,–
ISBN 978-3-406-57797-0
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Hoppe/Bönker/GrotefelsÖffentliches BaurechtRaumordnungsrecht, Städtebaurecht, Bauordnungsrecht
Von Prof. Dr. Werner Hoppe †, Dr. Christian Bönker und Dr. Susan Grotefels. Unter Mitarbeit von Dr. Jan Dirk Just und Dr. Bernd Schieferdecker
4. Auflage. 2009. Rund 650 Seiten. Kartoniert ca. € 50,–
ISBN 978-3-406-59163-1(Erscheint im September 2009)
KnemeyerPolizei- und OrdnungsrechtVon Prof. Dr. Franz-Ludwig Knemeyer, Würzburg
11. Auflage. 2007. XXVIII, 351 Seiten. Kartoniert € 22,–
ISBN 978-3-406-56656-1
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JuS-Magazin: Tobias, Du hast gerade daserste Examen bestanden. Herzlichen Glück-wunsch! Bist Du mit dem Ergebnis zufrie-den?
Tobias Ott: Einerseits bin ich zufrieden, dass
ich bestanden habe, andererseits bin ich nicht
mit allen Klausuren zufrieden. Es gab zwar
keine Ausreißer nach unten, aber es fehlt mir
zumindest eine richtig gute Klausur. Gut ge-
laufen ist es in meinem Schwerpunktbereich.
Waren Deine eigene und die Vorbereitungdurch die Universität ausreichend?
Es wäre jetzt gelogen, wenn ich sagen wür-
de, dass ich mich perfekt auf das Examen vor-
bereitet hatte und die ganze Schuld der Uni in
die Schuhe schieben würde. Aber im Rückblick
muss ich sagen, dass einem die Vorbereitung
auf das Examen nicht leicht gemacht wird.
Was könnte verbessert werden?
Wenn man in den ersten Semestern die
Grundlagen erarbeitet, denkt man einfach
noch nicht an das Examen. Und wenn das Exa-
men näher rückt, kommen auf einmal ganz vie-
le Sachen zusammen. Da muss man Klausuren
schreiben, sich intensiver mit Meinungsstrei-
tigkeiten auseinandersetzen und dann entdeckt
man, dass man vielleicht auch noch Defizite in
den Grundlagen hat. Das sollte entzerrt wer-
den.
Und dann gab es bis zum Examen nie einen
Leistungsnachweis, der gezählt hat. Gut, es
gab die Zwischenprüfung, die bestand aus je
einer Klausur in den Hauptfächern und einer
Klausur in einem ausgewählten Rechtsgebiet.
Aber letztlich war das nicht das Wissen, das
man vielleicht hätte abfragen sollen. Es gab nie
eine Pflichtklausur im Familienrecht, im Erb-
recht, in den Nebengebieten.
Das Zivilprozessrecht ist zwar Stoff in der
Vorübung, aber wenn man da eine Klausur be-
steht, ist das auch erledigt. Die Wahrschein-
lichkeit, dass eine Schuldrechtsklausur oder
eine Sachenrechtsklausur dran kommt, ist
doch relativ hoch und der Rest kommt dann zu
kurz.
Bietet das Jurastudium also eher zu vielFreiheit als zu wenig?
Definitiv ja. Ich habe das einerseits genos-
sen, aber man könnte die Studierenden ruhig
mehr fordern im Sinne von „zeigt was ihr
könnt“ und nicht nur „macht was ihr wollt“.
Fördern und fordern, wenn man so will.
Die universitäre Freiheit sollte also mit ei-nem strengeren Studienplan und mit mehrKontrollen zur Überprüfung des Leistungs-standes verbunden werden?
Ganz genau. Man muss sich ja nur z. B. mal
die Ingenieurstudiengänge anschauen. Da
werden Leistungsnachweise streng und regel-
mäßig durchgeführt. Das ist bei uns nicht der
Fall gewesen.
Hat Dir die Universität den gesamtenLernstoff vermittelt oder hast Du ein Repe-titorium besucht?
Also, ich war beim Repetitor. Das wäre
höchstwahrscheinlich nicht zwingend notwen-
dig gewesen. Aber dadurch, dass einem die Fa-
kultät und die Universität nicht gerade das Ge-
fühl der Sicherheit geben – zumindest mir nicht
– bin ich dann doch zum Repetitor gegangen.
Es gibt einige Profs und Assistenten, die einem
Sicherheit vermitteln, aber das sind doch eher
Ausnahmen. Das System insgesamt schafft eher
Verunsicherung, obwohl – das muss ich auch
sagen – die Examensvorbereitung an der Uni-
versität mittlerweile schon sehr gut ist.
Wäre eine Abschichtung der Examens-klausuren hilfreich?
Das hat man ja jetzt in gewisser Weise da-
durch gemacht, dass es einen Schwerpunktbe-
reich gibt. Das war einerseits ein Vorteil, ande-
rerseits fehlt die Zeit dann woanders. Insofern
ist die Summe der Arbeit immer die gleiche.
Hast Du das Zuspitzen auf die Examens-klausuren zum Schluss des Studiums als Be-lastung empfunden?
Ja. Als Belastung habe ich aber noch mehr
empfunden, dass schon vor dem Examen enor-
mer Stress verbreitet wird. Das Klima ist in den
letzten Semestern unheimlich angespannt. Das
hat weder dem Verhältnis der Studenten unter-
einander noch der Beziehung zu den Unter-
richtenden gut getan. Davon profitieren die
Repetitoren. Wenn das Klima entspannter wä-
re, würde das Problem Repetitor vermutlich
gar nicht so bestehen.
Es fehlt also Gelassenheit?
Genau. Man müsste den Studenten ein biss-
chen die Angst nehmen. Und das ist was, was
die Universität – Profs und Assistenten – nicht
leistet. Da fallen dann Sätze wie: „Wer das
nicht kann, der braucht gar nicht ans Examen
rangehen.“ Es sind wirklich krasse Töne, pä-
dagogisch nutzlos und sogar kontraproduktiv.
Man hört natürlich auch anderes, aber im Er-
gebnis prägen die negativen Aussagen die Zeit
der Examensvorbereitung.
Jura ist ein Massenfach, für viele ist Juraein Verlegenheitsstudium. Hast Du die Grö-ße Deines Jahrgangs als problematisch emp-funden?
Das war nicht problematisch, weil in den
meisten Vorlesungen dann doch nur sehr weni-
ge Kommilitonen anwesend waren. Das hat
sich ziemlich schnell so ergeben, weil die Vor-
lesungen oftmals nicht interessant gestaltet wa-
ren. Es waren wirklich nur wenige Vorlesungen,
wo sich Professoren sehr viel Mühe gegeben
haben – und die waren dann auch fast immer
voll besetzt.
Hast Du nach Einführung der Studienge-bühren eine Verbesserung der Studienbe-dingungen festgestellt?
Deutlich war die Verbesserung der Biblio-
theken, die sind komplett umgebaut worden.
Wir haben jetzt eine Zentralbibliothek im Fa-
kultätsgebäude, man hat Buchscanner gekauft.
Wozu ich weniger sagen kann, ist das Lehran-
gebot, weil ich zu diesem Zeitpunkt eigentlich
schon gar keine Veranstaltungen mehr besucht
habe beziehungsweise keine Pflichtveranstal-
tungen mehr hatte.
8 JUsMAgAzIn 5 | 09
Studium | Interview
Die Kritik am Jurastudium ist so alt wie die Juristenausbildung selbst. Nach jahrelanger in-tensiver Diskussion wurden mit dem Schwerpunktbereichsstudium und der Universitäts-prüfung, praxisorientierter Ausbildung und der Förderung von Schlüsselqualifikationen-wichtige Veränderungen vorgenommen. Schließlich sollen die Einnahmen aus den Studien-gebühren die Lehre verbessern. Wie sieht das Jurastudium heute aus? Wir sprachen mit To-
bias Ott, der sein Studium Mitte 2009 abgeschlossen hat.
Jura nach der Ausbildungsreform
«Man darf sich nicht verrückt machen lassen!»
5_Interview:Bezuge_gruen 13.09.09 15:08 Seite 8
Wie war das Angebot an Arbeitsgemein-schaften an der Universität?
Arbeitsgemeinschaften gab es in den Grund-
kursen und das hätte noch deutlich ausgebaut
und verbessert werden können: die Arbeitsge-
meinschaften waren das Beste am Studium. Ich
hatte etwa in Zivilrecht einen tollen AG-Leiter,
der war mit Spaß und Freude dabei und war
sehr motiviert. Aber das gab es eben leider nur
in den Grundkursen. Eine Weiterführung bis
hin zum Examen wäre toll gewesen.
Konntest Du während des Studiums dieinhaltlichen Schwerpunkte setzen, die Dirwichtig waren?
Schwerpunkte setzen kann man ja eigentlich
nur insofern, dass man entweder Vorlesungen
besucht, die über den Pflicht- und Wahlpflicht-
stoff hinausgehen, oder über den Schwerpunkt-
bereich. Der Schwerpunktbereich bietet eine
riesengroße Auswahl. Da die juristische Aus-
bildung an sich schon sehr umfangreich ist,
sind dem Schwerpunkt aber Grenzen gesetzt –
was nicht unbedingt schlecht ist.
Studierende berichten nach einem Aus-landsjahr oft begeistert über die Kontaktezu den Profs. Ist es denn wirklich so schwie-rig, in Kontakt mit Professoren zu gelangen?
Das hängt ganz von der Person ab. Viele
Professoren geben sich Mühe mit der Kontakt-
pflege. Die gehen auch auf Studenten zu. Ande-
re vermitteln von Anfang an Desinteresse, auf
die geht man dann auch nicht zu. Aber gerade
im Schwerpunktbereich und in kleinen Grup-
pen, da kennt man die Professoren, die Assis-
tenten, die Mitarbeiter und da kommt man
auch mit den Professoren in Kontakt – da gibt
es fast nie Probleme.
Gab es negative Erlebnisse?
Ganz negativ ist es grundsätzlich, wenn die
Unterrichtenden total uninteressiert sind und
lustlos mit dem Stoff und lieblos mit den Stu-
dierenden umgehen. Ich habe z. B. einmal auf
eine Strafrechtsklausur unheimlich viel gelernt
und ein Problem nicht finden können. Ich habe
dann Bücher gewälzt und dachte mir, ich
schreibe dem Assistenten, der die AG leitet, ei-
ne E-Mail. Der hat daraufhin geantwortet, er
könne meine Frage nicht beantworten, weil er
mich dadurch gegenüber anderen Studenten
bevorzugen würde. Das kann doch nicht sein!
Wenn man sich mit jemandem über ein Pro-
blem austauscht, dann bevorzugt man ihn doch
nicht. Das nimmt einem die Motivation und die
Lust am ganzen Studium. Ich glaube, manche
sind an der Uni um zu promovieren und zu ha-
bilitieren, aber die Lehre ist ihnen total egal.
Enttäuschend fand ich auch, wenn Professo-
ren sagen: „Schauen Sie doch mal auf die
Homepage von meinem Kollegen, der macht
das ganz gut.“ Also, da denke ich mir, der hat
doch auch einen Lehrauftrag. Aber der wird oft
so lieblos behandelt, dass es traurig ist.
Sehr missfallen hat mir, dass oftmals Lehr-
material nicht mehr verteilt wurde, weil es frü-
here Skripte inzwischen als Bücher gibt. So ein
Skript wird an der Uni erstellt, dann wird es
als Buch verlegt und für die Übung wird nur
noch eine Übersicht ausgedruckt und das
Buch muss man kaufen. Gerade jetzt, wo man
fast fünfhundert Euro pro Semester bezahlen
muss, muss man sich auch noch die Unterla-
gen dazu kaufen.
Mehr Motivation wäre wünschenswert?
Für die Professoren? Definitiv. Ich meine,
man muss ja nur mal junge Professoren oder
Assistenten erleben, die kriegen ein positives
Feedback. Eigentlich sollte das motivieren.
Aber es sind viel zu wenige Professoren, die
sich engagieren, die mehr machen als das, was
Pflicht ist. Die engagierten Profs organisieren
Vorträge, haben einen Internetauftritt, aus dem
man großen Nutzen zieht – und die merken ja,
dass es den Studenten gefällt, weil die Vorle-
sungen gut besucht sind. Da arbeiten die Stu-
denten in den Vorlesungen auch mit. In anderen
Vorlesungen, obwohl Pflichtveranstaltungen,
waren wir am Schluss so um die dreißig Stu-
denten. Also wirklich schlimm. Aber wen wun-
dert das bei teilweise wortwörtlich vom Blatt
abgelesenen Vorlesungen?
Was ist Dir positiv in Erinnerung geblieben?
Positiv sind mir die ganzen jungen Lehrkräf-
te, Assistenten und Professoren aufgefallen.
Viele Assistenten hängen sich richtig rein, das
ist qualitativ unheimlich gut gewesen, was die
gemacht haben. Es ist ein positives Erlebnis,
wenn man sieht, dass sich jemand für die Sache
engagiert. Das motiviert, da geht man gerne
hin, da lernt man gerne und da lernt man gut.
Aber es gibt auch ältere Professoren, die z. B.
Praktikervorträge organisieren.
Du warst nicht im Ausland. Hättest Dugerne ein Auslandssemester drangehängt?
Ich habe nicht das Gefühl, dass ich was ver-
passt habe. Ich hätte es gerne gemacht, aber
9JUsMAgAzIn 5 | 09
Studium | Interview
weil ich schon ein bisschen älter bin als viele
meiner Studienkollegen, habe ich mir Sorgen
gemacht, dass ich zu viel Zeit verliere.
Konntest Du während des Studiums in ju-ristische Berufe hineinschnuppern?
Ja, im Praktikum, das Pflicht ist, hat man die
Gelegenheit zum Einblick in Berufe, jedenfalls
dann, wenn man das will. Man muss das Prak-
tikum in zwei Stationen aufteilen. Vermutlich
gehen die meisten Studierenden zu einem
Rechtsanwalt. Aber m an kann mehr draus ma-
chen.
Mit dem Vorbereitungsdienst geht es indie praktische Ausbildung. Welche berufli-che Entwicklung schwebt dir vor?
Im Moment glaube ich, dass mir der Beruf
als Rechtsanwalt am ehesten nahe kommt, aber
in zwei Jahren kann sich natürlich noch un-
heimlich viel entwickeln.
Würdest Du dich nochmals für ein Jura-studium entscheiden?
Obwohl mich manches enttäuscht hat, bin
ich bin doch über manche Dinge sehr glück-
lich. Ich würde noch mal Jura studieren, aber
nicht wegen des Studiums, sondern weil ich
denke, dass ich gerne Jurist sein werde.
Welche Eigenschaft ist wichtig, wenn manJura erfolgreich studieren will?
Neben den Eigenschaften, die man für jedes
Hochschulstudium benötigt – wie Fleiß,
Durchhaltevermögen, etc. – ist, denke ich, logi-
sches Denkvermögen in den Rechtswissen-
schaften von großem Vorteil. Daneben ist es
wichtig, dass man es schafft, sich über einen
langen Zeitraum für ein fernes Ziel zu motivie-
ren.
Dein Ratschlag für Studienanfänger?
Man sollte sich keinesfalls verrückt machen
lassen.
Tobias, wir wünschen dir einen gutenStart in den Vorbereitungsdienst und vielErfolg!
Tobias Ott, Jahrgang 1981, studierte Rechtswissenschaften
an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und be-
ginnt in diesen Tagen mit dem Vorbereitungsdienst.
Interview: Marcus Niedt.
5_Interview:Bezuge_gruen 13.09.09 15:08 Seite 9
Auf den Boden der Realität kommt man
wieder, wenn man von den unglaublich hohen
Studiengebühren erfährt. Doch man kann ei-
nen LL.M. auch ohne Studiengebühren und in
einem weitaus praxisrelevanteren Gebiet als
International Law machen. Mein Erfahrungs-
bericht handelt von dem Masterprogramm „In-
formation and Communication Technology
Law“ (ICTL) an der University of Oslo. Dabei
wird es mal viel und mal wenig Sonne geben.
Die University of Oslo
Die University of Oslo bietet den Studien-
gang ICTL seit 2002 an. Es handelt sich um
ein einjähriges Programm, das jeweils von Au-
gust bis September des darauffolgenden Jahres
stattfindet. Während die Bewerbung um einen
Studienplatz zum größten Teil über die Uni-
versität abgewickelt wird, hat man als Student
hauptsächlich Kontakt zum Norwegian Re-
search Center for Computers and Law
(NRCCL). Dieses Institut ist zwar ein Teil der
Universität, zugleich aber eine Welt für sich.
Wer ICTL studiert, wird unweigerlich in diese
Welt aufgenommen und darf über eine Biblio-
thek mit 24-stündiger Öffnungszeit, private
Computerarbeitsplätze, Kaffeeseminare, Mon-
day´s Clubs und vieles mehr staunen. Das
NRCCL bietet aber nicht nur einzigartige Stu-
dienbedingungen und eine unglaublich fami-
liäre Atmosphäre, das Institut zählt darüber hi-
naus zu den weltweit führenden Einrichtungen
im Informationsrecht. Das Research Center
beschäftigt sich nicht nur mit Lehre, sondern
ist auch an Forschungsprojekten der Europäi-
schen Union beteiligt (s. www.eclip.com).
Informationsrecht in norwegen
ICTL kann zunächst einmal vieles bedeu-
ten, denn man findet heute kaum mehr einen
Rechtsbereich, in dem Informationssysteme
keinen Einfluss haben. Für manche mag schon
der Begriff „Technology“ eine abschreckende
Wirkung entfalten. Jedem, der so denkt, sei
gesagt: mir ging es genauso. Aber es lohnt
sich, über seinen Schatten zu springen und zu
erfahren, an welchen Punkten sich Recht und
Technologie berühren. Die Kernfragen in
ICTL lauten: Inwieweit kann Recht auf techni-
sche Entwicklungen antworten? Soll es über-
haupt auf sie antworten? Wenn eine rechtliche
Regelung getroffen wird, welche Interessen
sollen berücksichtigt werden? Wie werden die
einzelnen Interessen gewertet?
In Oslo wurde dieses weite Feld sinnvoller-
weise auf die vier Kurse Electronic Communi-
cations Law and Internet Governance, Intel-
lectual Property and Information Technology in
a European and International Perspective, Pri-
vacy, Data Protection and Lex Informatica und
E-Commerce Law begrenzt. Pro Semester wer-
den jeweils zwei dieser Kurse angeboten und
mit einer Klausur abgeschlossen. Zusätzlich zu
den Vorlesungen finden Tutorien statt. Alle
Kurse erfolgen in englischer Sprache. Zu jedem
Kurs gibt es required und recommended rea-
ding lists, die relativ umfangreich sind und auf
jeden Fall vor den Klausuren durchzuarbeiten
sind. Hierbei handelt es sich glücklicher Weise
nicht immer um „rein“ juristische Fallbearbei-
tungen, sondern meistens um interessante wis-
senschaftliche Texte. Nicht Auswendiglernen
und schematisches Denken, sondern die kriti-
sche Auseinandersetzung führt zum Erfolg. Da-
neben kommt es darauf an, eine eigene Ansicht
dazu zu entwickeln, wie man verschiedene In-
teressen am besten in Einklang bringen kann.
You can´t examine the teeth of a
gift horse
Für den LL.M. an der University of Oslo
werden keine Studiengebühren erhoben. Den-
noch habe ich mir die Frage gestellt, ob sich
der Master „gelohnt“ hat. Der springende
Punkt ist, ob ich einen größeren Nutzen gehabt
hätte, wenn ich mehr Geld in einen Master in-
vestiert hätte. Wäre ein kostenpflichtiger Mas-
ter für mich am Ende wertvoller gewesen?
Ich bin mit der Erwartung nach Oslo gegan-
gen, an einem Studiengang teilzunehmen, der
aus vielen Vorlesungen und Gruppenarbeiten
besteht. Ich hatte nach dem Studium in
Deutschland eher das Bild einer Schulklasse
vor Augen. Diese Vorstellung hat sich nicht
bewahrheitet. In der Regel werden vier bis
zehn Semesterwochenstunden angeboten. Der
Vorlesungszeitraum ist relativ kurz, weil vor
den Klausuren ungefähr sechs Wochen zur
Klausurvorbereitung ohne Vorlesungen einge-
plant sind. Gegen Ende des Semesters fanden
Tutorials statt, in denen Gruppenarbeiten prä-
sentiert wurden. Im Gegenzug wird ein hoher
Anteil an Eigenarbeit erwartet. Das bedeutet,
die Lerninhalte müssen zum größten Teil
selbstständig erarbeitet werden. Das ist die ei-
ne Seite der Medaille.
Auf der anderen Seite waren die Vorlesun-
gen Anreiz genug, sich mit den Unterrichtsthe-
men intensiver zu beschäftigen. In fast allen
Fällen ist es den Unterrichtenden gelungen, ih-
re Begeisterung für das jeweilige Fachgebiet
auf uns Studenten zu übertragen. Sämtliche
Dozenten waren darüber hinaus auch nach den
Vorlesungen für Fragen offen und jederzeit an-
sprechbar. Ein weiterer Bonus war die Mög-
lichkeit, an zahlreichen Seminaren und Veran-
staltungen außerhalb des Vorlesungsplans teil-
zunehmen, die den Horizont erweitert und
neue Perspektiven für wissenschaftliches Ar-
beiten eröffnet haben.
Fazit
Es darf aber nicht verschwiegen werden,
dass Oslo eine der teuersten Städte der Welt
ist. Die Lebenshaltungskosten sind im Ver-
gleich zu Deutschland enorm, und wer seinen
Lebensstandard auf ungefähr dem gleichen
Niveau halten will, muss wohl oder übel ca.
400 Euro mehr pro Monat einrechnen als in
Deutschland.
Oslo ist nicht Sydney. Der norwegische
Winter ist nicht gerade einladend und auch an
die hellen Sommernächte muss man sich erst
gewöhnen. Was mir aber in Erinnerung bleiben
wird, ist die Tatsache, dass man mir eine Be-
geisterung für ein Fachgebiet vermittelt hat,
die über die letzte geschriebene Klausur hi-
nausgeht. Was letztlich unbezahlbar an diesem
Master ist, ist die Tatsache, dass man dazu an-
gehalten wurde, eigene Lösungsansätze zu ent-
wickeln und eigene Schwerpunkte zu setzen.
Ich kann jeden ermuntern, sich in Oslo zu be-
werben, der sich nicht schon ein neues Surf-
brett für den Auslandsaufenthalt besorgt hat!
Sarah Thomé, LL.M.
Die Autorin ist Rechtsreferendarin in Berlin. sie studierte von
August 2007 bis August 2008 in Oslo.
Bewerbungen für den studiengang Information and Commu-
nication Technology Law (ICTL) an der Universität Oslo sind
zu richten an: International Education Office, P.O. Box 1081,
Blindern, 0317 Oslo, Norwegen. Weitere Informationen im In-
ternet auf der Website www.uio.no/studier/program/ictlaw-
master/.
10 JUsMAgAzIn 5 | 09
Studium | LL.M. in Oslo
Der Weg zum Volljuristen ist lang und mühsam, er bietet wenig Gelegenheit über BGB,StGB und GG hinauszublicken. Wer sich auf dem Weg zum ersten Staatsexamen Gedankendarüber macht, was danach kommt, und nicht gleich ins Referendariat stolpern will, landetmeistens bei der Idee, sich für einen Masterstudiengang zu bewerben. Der Gedanke an ei-nen Master ist oft mit Fernweh verbunden und lenkt viele in Richtung Australien oder Süd-afrika – dort locken Sonne, Strand und International Law!
Information and Communication Technology Law
Free Things Always Hurt?
6_Studium_Oslo:Bezuge_gruen 13.09.09 15:10 Seite 10
Kintz, Öffentliches Recht im AssessorexamenKlausurtypen, wiederkehrende Probleme undFormulierungshilfen
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6. Auflage. 2008. XXII, 346 Seiten. Kartoniert € 23,80
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Schmidt, Ausgewählte Assessorklausuren im öffentlichen RechtHerausgegeben von Prof. Dr. Jörg Schmidt, Vizepräsident des VGH Mannheim a.D.
2. Auflage. 2006. XIII, 285 Seiten. Kartoniert € 22,–
ISBN 978-3-406-52261-1
Martens/Koch,Mustertexte zum VerwaltungsprozessVon Dr. Joachim Martens, weiland Vizepräsidentdes FG Berlin, und RiVG Dr. Andreas Koch, Cottbus
3. Auflage. 2008. XVIII, 188 Seiten. Kartoniert € 24,90
ISBN 978-3-406-58101-4
Wimmer, Klausurtipps für das AssessorexamenVon Andreas Wimmer, Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz
4. Auflage. 2009. Rund 250 Seiten. Kartoniert ca. € 20,–
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Begründet von VorsRiLG a.D. Dr. Otto Tempel,Frankfurt a.M. Fortgeführt von Stellv. DirAG Dr. Clemens Theimer, Königstein i. Ts.und VorsRiLG Anette Theimer, Frankfurt a. M.
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Tempel/Theimer,Mustertexte zum ZivilprozessBand II: Arrest, einstweilige Verfügung,Zwangsvollstreckung, Kostenwesen, Rechtsmittel und Prozessvergleich – Relationstechnik
6. Auflage. 2007. XXII, 528 Seiten. Kartoniert € 39,–
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Michel/von der Seipen,Der Schriftsatz des Anwalts im ZivilprozessBegründet von Dr. Helmut Michel, Rechtsanwalt, fortgeführt von Dr. Christoph von der Seipen, Rechtsanwalt
6. Auflage. 2004. XVI, 282 Seiten. Kartoniert € 18,50
ISBN 978-3-406-51291-9
Tempel/Graßnack/Kosziol/Seyderhelm,Materielles Recht im ZivilprozessSchwerpunkte der zivilrichterlichen Praxis
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5. Auflage. 2009. XLII, 580 Seiten. Kartoniert € 39,–
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Kießling,Wirtschaftsrecht im AssessorexamenVon Dr. Erik Kießling, Mainz
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Wolters/Gubitz, Strafrecht im AssessorexamenVon Prof. Dr. Gereon Wolters, Bochum, und RADr. Michael Gubitz, FA für Strafrecht
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München, im Februar 1943: Sophie Scholl
stellt sich als fröhliche, moderne junge Frau
vor, die gern Swing hört. Sie engagiert sich mit
ihrem Bruder Hans und anderen in der Wider-
standsgruppe „Weiße Rose“. Gemeinsam ver-
fassen sie ein Flugblatt, das per Post verteilt
wird. Weitere Exemplare werden an der Uni-
versität ausgelegt. Dabei werden sie vom
Hausmeister beobachtet und verraten. Auf
Grund des regimekritischen Inhaltes der Flug-
blätter werden die Geschwister Scholl von der
Gestapo festgenommen. In den Verhören wird
Sophies Mut immer wieder auf die Probe ge-
stellt. Ihre Überzeugung, auf der richtigen Sei-
te zu stehen, ist unerschütterlich. Nachdem sie
ihre Beteiligung an der Aktion gestehen muss,
schlägt das Regime mit aller Härte zurück. Mit
den anderen Beteiligten wird sie am Volksge-
richtshof angeklagt. Dessen Präsident, Roland
Freisler, führt den Vorsitz in der Verhandlung,
in der die Angeklagten angebrüllt, verhöhnt
und beschimpft werden. Freisler lässt den An-
geklagten keine Gelegenheit zur Rede. Das Pu-
blikum besteht aus uniformierten Nazis. Die
Eltern der Geschwister Scholl dürfen nicht an-
wesend sein. Das Verfahren endet für die drei
Angeklagten mit der Verurteilung zum Tode.
Juristische anknüpfungspunkte
Die didaktischen Aspekte sind überaus zahl-
reich, so dass hier nur eine subjektive Auswahl
der Highlights vorgestellt wird. Rechtswissen-
schaftliche Anregungen kann man aus diesem
Film in zweifacher Hinsicht ziehen. Ein Staat,
dessen Recht pervertiert ist oder pervertiert an-
gewendet wird, kann als Negativbeispiel deut-
lich machen, welche rechtstaatlichen Struktu-
ren nach 1949 entstanden. Aus der Sicht des
Bürgers, den Sophie Scholl exemplarisch ver-
körpert, lässt sich darlegen, welche fundamen-
talen Rechte zum modernen Rechtsstaat gehö-
ren und von den Bürgern auch wahrgenommen
werden müssen. Der Beginn des Films kann als
Schulbeispiel für die Meinungs- und Informa-
tionsfreiheit, sowie die Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit behandelt werden. Das
Verhalten der Protagonisten gibt Aufschluss
über die Differenziertheit unseres Grund-
rechtskataloges und das durch die Grundrechte
geschützten Handelns. Die Abgrenzung der
Schutzbereiche, der Unterschied zwischen
Menschen- und Deutschengrundrechten kann
anhand der Eröffnungssequenzen erläutert
werden. Die Festnahme wegen des Herstellens
und Verbreitens der Flugblätter bietet Gelegen-
heit, die klassische Grundrechtsdogmatik von
Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung zu
illustrieren und die Problematik der allgemei-
nen Gesetze als Schranke der Meinungsäuße-
rungsfreiheit auch zur heutigen Rechtslage zu
diskutieren. Die Bemerkung von Sophie
Scholl, wonach sich die Gesetze, die sie schüt-
zen sollten, gegen sie verwendet würden, bietet
Anlass, Auslegungsmethoden und die Rolle
der Grundrechte bei der Auslegung von Geset-
zen zu beleuchten.
Ein weiterer Teil ist die Rolle der Judikative
und des Prozessrechts sowie die Durchführung
des Verfahrens durch Freisler. Sie bieten An-
lass, die verfassungsrechtlichen Grundlagen der
Gerichtsbarkeit und des Gerichtsverfahrens bis
hin zu den grundlegenden Prinzipien wie recht-
liches Gehör und Öffentlichkeit zu erörtern.
Professorin Dr. Angela Busse
Film: Sophie Scholl – Die letzten Tage, D 2004.
Regisseur: Marc Rothemund.
Darsteller: Julia Jentsch, Alexander Held, Fa-
bian Hinrichs.
Buch: Breinersdorfer (Hrsg.), Sophie Scholl –
Die letzten Tage, 5. Aufl. (2005).
12 JUsMaGazin 5 | 09
Studium | Kino
Das mehrfach ausgezeichnete und oscarnominierte Drama „Sophie Scholl – Die letzten Tage“hatte verschiedene Vorgänger. Fred Breinersdorfer schrieb das Drehbuch nach bisher unveröf-fentlichtem Material, das nach 1989 zugänglich wurde. Dies ermutigte Marc Rothemund, dasSchicksal von Sophie Scholl und ihren Mitstreitern erneut auf die Leinwand zu bringen.
Großes Kino (2): Sophie Scholl – Die letzten Tage
Die Perversion des Rechts
Julia Jentsch spielt die Hauptrolle in „Sophie Scholl – Die letzten Tage“
7_Kino_2:Bezuge_gruen 13.09.09 15:57 Seite 12
Auf den ersten Blick scheint es speziell zur
Vorbereitung auf das Assessorexamen nur we-
nige Lehr- und Praxisbücher zu geben. Doch
der Schein trügt: In den letzten Jahren ist viel
Bewegung in diesen Bereich des Bücher-
markts gekommen. Der folgende Überblick –
ohne Anspruch auf Vollständigkeit – soll die
Suche nach dem „richtigen Buch“ erleichtern.*
zivilrecht
Bekanntermaßen spielt das Zivilverfahrens-
recht bis zum und im ersten Staatsexamen ei-
ne untergeordnete Rolle. Das ändert sich im
Vorbereitungsdienst schlagartig: Spätestens
nach dem Einführungslehrgang in der Zivilsta-
tion sollte man damit beginnen, die vorhande-
nen Wissenslücken in der ZPO zu schließen.
Zwei gute Wegbegleiter in dieser schwierigen
Anfangsphase sind die Bücher von Schmitz 1
und Zimmermann 2: Beide geben dem Referen-
dar das nötige Handwerkszeug zur Bearbei-
tung der Akten bei Gericht und beim Anwalt
an die Hand.
Ein hervorragendes Buch, das in die Grund-
strukturen des Verfahrensrechts einführt, ist
das von Oberheim 3. Das Buch ist ein Klassi-
ker, der aber von vielen Referendaren wegen
seines Umfangs von über 550 Seiten gemieden
wird. Oberheim, der selbst erfahrener Leiter
von Arbeitsgemeinschaften in Hessen ist, lässt
(fast) keine Frage offen, fordert aber viel Zeit
von den Lesern.
Im Gegensatz dazu steht ein weiterer Klassi-
ker: Das Lehr- und Praxisbuch von Knöringer 4.
Auch er kennt die Anforderungen an Referen-
dare aus erster Hand. Dieses Werk setzt gefes-
tigte Grundkenntnisse in der ZPO voraus und
überzeugt durch seine klausurenbezogene Dar-
stellung. Themen wie die Erledigung der
Hauptsache und die Parteiänderung werden
umfangreich und bis ins kleinste Detail behan-
delt. Die Auffassung des Bundesgerichtshofes
wird dabei stets hervorgehoben. Der Haken?
Nun: Knöringer lässt einige – examensrelevan-
te – Themenbereiche des Prozessrechts aus. So
werden z. B. die Stufenklage und die ander-
weitige Rechtskraft von Urteilen nur angeris-
sen.
Buch auch die beiliegende CD-ROM mit
wichtigen Entscheidungen aus dem Bereich
des Arbeitsrechts.
In den meisten Bundesländern spielt das
Zwangsvollstreckungsrecht eine große Rolle
in den Klausuren: Wer hier auf Lücke setzt,
pokert nicht nur hoch, sondern handelt leicht-
sinnig. Für diejenigen, die nicht mehr viel Zeit
haben und schnell den Einstieg in diese kom-
plizierte Rechtsmaterie finden wollen, eignet
sich das Buch von Kaiser 10. Auf nur 140 Sei-
ten wird aufgezeigt, wie man ohne großen
Aufwand eine Klausur in diesem Bereich ge-
rade noch in den ausreichenden Bereich steu-
ern kann. Für diejenigen, die kein Risiko ein-
gehen und sich mehr Zeit für das Zwangsvoll-
streckungsrecht nehmen wollen, stehen zum
einen das Lehrbuch von Lippross 11 und zum
anderen der Klassiker von Lackmann 12 zur
Auswahl. Ersteres – der Lippross wird voraus-
sichtlich 2010 neu erscheinen – enthält zahl-
reiche Fälle mit Kurzlösungen und Aufbau-
schemata. Der Lackmann hingegen besticht
durch seine dogmatische Durchdringung des
Zwangsvollstreckungsrechts. Eine Alternative
zu diesen recht umfangreichen Werken bietet
das Lehrbuch von Breiler 13: In etwas kompri-
mierter Form behandelt es das gesamte Rechts-
* Bisher erschienen in dieser Reihe: Neureither, Vom
schreibstil forttragen lassen – das richtige Buch für jeden
Lesetyp: BGB, Allgemeiner Teil, Jus-Magazin 5/05, s. 26;
Bellardita, Von der Einführung bis zur Vertiefung – Bücher
für jede Lernphase: Allgemeiner Teil des schuldrechts,
Jus-Magazin 2/07, s. 12; Krenberger, Anregungen zum
vermeidbaren Lektüreirrtum: strafrecht, Jus-Magazin
5/07, s. 13; Deba, Was Recht war und was Recht ist:
Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie, Jus-Magazin
3/08, s. 15; Laun, Ein weites Feld: Öffentliches Recht,
Jus-Magazin 3/09, s. 5.
1 Schmitz/Frisch/Neumaier, Die station in Zivilsachen,
C.H. Beck, 7. Aufl. (2006), 21,50 Euro.
2 Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil, C. F. Müller,
19. Aufl. (2007), 21,– Euro.
3 Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare, Werner-
Verlag, 8. Aufl. (2008), 39,90 Euro.
4 Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess, C.H.
Beck, 12. Aufl. (2008), 23,90 Euro.
5 Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, Wer-
ner-Verlag, 9. Aufl. (2009), 39,90 Euro.
6 Kaiser/Kaiser/Kaiser, Materielles Zivilrecht im Assessor-
examen, Luchterhand, 3. Aufl. (2008), 23,– Euro.
7 Tempel/Seyderhelm/Graßnack/Kosziol, Materielles Recht
im Zivilprozess, C.H. Beck, 5. Aufl. (2009), 39,– Euro.
s. auch die Besprechung in dieser Ausgabe auf s. 24.
8 Holbeck/Schwindl, Arbeitsrecht, Luchterhand, 9. Aufl.
(2009), 21,– Euro.
9 Then/Gerhard/Waldenfels, Arbeitsrecht, Boorberg, 4. Aufl.
(2009), 34,50 Euro.
10 Kaiser/Kaiser/Kaiser, Die Zwangsvollstreckungsklausur
im Assessorexamen, Luchterhand, 2. Aufl. (2009), 18,90
Euro.
11 Lippross, Vollstreckungsrecht, Luchterhand, 9. Aufl.
(2003), 24,80 Euro. Neuauflage angekündigt für 2010.
12 Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht: Mit Grundzügen
des Insolvenzrechts, Vahlen, 8. Aufl. (2007), 29,90 Euro.
13 Breiler, Zwangsvollstreckungsrecht im Assessorexamen
und in der Praxis, springer, 2003, 24,95 Euro.
Eine gelungene Synthese der Bücher von
Oberheim und Knöringer stellt das Werk von
Anders/Gehle 5 dar. Auf 500 Seiten behandeln
die Autoren das gesamte Zivilverfahrensrecht,
wobei sie den Schwerpunkt auf die praktische
Umsetzung des Wissens in den Klausuren legen.
Einziger negativer Punkt dieses ansonsten sehr
empfehlenswerten Werks ist sein stolzer Preis.
Während im Bereich des Zivilprozessrechts
einige gute Bücher miteinander konkurrieren,
gibt es zum materiellen Zivilrecht recht wenig
Literatur, die sich speziell an Referendare
wendet. Einer dieser wenigen Titel ist der Kai-
ser 6. Das umfangreiche Buch (immerhin 310
DIN A4-Seiten) stellt die wichtigsten Proble-
me aus dem materiellen Recht – unter beson-
derer Berücksichtigung der neuesten Recht-
sprechung – kurz und prägnant dar. Der Kaiser
überzeugt aber vor allem durch seine zahlrei-
chen Klausurtipps. Zur Wiederholung des
Stoffes – insbesondere des Allgemeinen Teils
des BGB, der vertraglichen und gesetzlichen
Schuldverhältnisse und des Sachenrechts –
gibt es nichts Besseres. Dagegen können die
kurzen – und nur oberflächlichen – Ausfüh-
rungen zum Familien-, Erb- und Arbeitsrecht
allenfalls der Auffrischung vorhandenen Wis-
sens dienen.
Das „Materielle Recht im Zivilprozess“ von
Tempel 7 ist keine richtige Alternative hierzu:
Wer gezielt ein spezielles Rechtsproblem zum
privaten Baurecht oder zum Gebrauchtwagen-
kauf sucht, dürfte hier findig werden. Zur Wie-
derholung des materiellen Rechts ist dieser
„Wälzer“ (580 Seiten) aber ungeeignet, weil
zu umfangreich.
Immer häufiger ist das Arbeitsrecht Gegen-
stand von Examensklausuren: Wer sich schnell
einen Überblick über dieses Rechtsgebiet ver-
schaffen will, sollte das Kurzlehrbuch von
Holbeck/Schwindl 8 durcharbeiten: Zu allen
Sachgebieten enthält es Prüfungs- und Auf-
bauschemata. Auch ist eine Klausur in Um-
fang und Schwierigkeitsgrad einer Examens-
arbeit angefügt. Viel umfangreicher ist hinge-
gen die Darstellung von Then/Gerhard/Wal-
denfels 9: Abgesehen von den zahlreichen an-
schaulichen Fallbeispielen, spricht für dieses
13JUsMagazin 5 | 09
Referendariat | Bücher
Das Assessorexamen ist eine große Herausforderung: Anders als im Referendarexamen ver-langen die Landesjustizprüfungsämter eine praxisbezogene Leistung. Neben Urteilen undBeschlüssen des Richters müssen auch die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, z. B. An-klageschrift und Haftbefehl, sowie anwaltliche Schriftsätze in Form von Klage und Klage-erwiderung und im Strafrecht die Revisionsbegründung beherrscht werden.
Literaturschau Vorbereitungsdienst
Vorrang für die praktischen Seiten
8_Referendariat:RAStation_Gleiss 13.09.09 15:59 Seite 13
gebiet in leicht verständlicher Form. Leider ist
es etwas in die Jahre gekommen, eine Neuauf-
lage ist nicht angekündigt.
Strafrecht
Wer sich schnell und gezielt auf die Klausu-
ren im Strafrecht vorbereiten möchte, dem sei
das Lehrbuch von Wolters/Gubitz 14 empfohlen.
Auf knapp 220 Seiten beweisen die Autoren,
dass man mit wenig Aufwand im Strafrecht viel
erreichen kann: Von der typischen Abschluss-
verfügung des Staatsanwalts bis zum Aktenvor-
trag werden alle Prüfungsformen abgehandelt.
Dagegen eignet sich das Werk von Hal-
ler/Conzen 15 gerade nicht für Minimalisten:
Hier wird das gesamte Strafverfahrensrecht
mit praktischem Bezug, samt Aktenauszügen
und Mustertexten behandelt. Teilweise ver-
misst man aber den Bezug zum Assessorexa-
men: So dürften Vernehmungstechniken in der
Klausur keine große Rolle spielen.
Einen regelrechten Klassiker zur Vorberei-
tung auf das Assessorexamen im Strafrecht
stellt das neu bearbeitete Buch des Autoren-
teams Schmehl, Vollmer und Heidrich 16 dar.
Wer allerdings damit seine ersten Schritte in
der StPO wagt, wird schnell stolpern. Dieses
Lehrbuch ist nämlich zur Vertiefung gefestig-
ter Kenntnisse und nicht als Einführungslektü-
re geeignet. Besonders lehrreich sind die Aus-
führungen zum Ermittlungsverfahren (Teil 1)
und die Darstellung der einzelnen Rechtsmit-
tel (Teil 4). Etwas gewöhnungsbedürftig ist der
Stil. Dieses Defizit wird aber durch die zahl-
reichen und sehr anschaulichen Prüfungssche-
mata ausgeglichen. Ein Geheimtipp für dieje-
nigen, die eine Fallsammlung im Bereich der
StPO suchen ist das Fallrepetitorium von Wan-
kel/Demmel/Hammer 17. Das Buch bietet 139
kleinere Fälle, die gezielt Probleme aus dem
Bereich der Strafverfahrensrechts aufgreifen.
Besonders klausurrelevant ist die strafrecht-
liche Revision (oft in Form der Revisionsbe-
gründung, seltener in Gestalt eines Revisions-
urteils). Unschlagbar zur Vorbereitung auf die-
se Klausurart ist das Buch von Russack 18. Zu
jeder Problematik nimmt der Autor Bezug auf
Klausuren, die bereits Gegenstand des Asses-
sorexamens in Nordrhein-Westfalen waren.
Um das Erkennen der Probleme im konkreten
Klausurfall zu trainieren, werden bei der Dar-
stellung der jeweiligen Einzelfragen die maß-
geblichen Passagen aus den originalen Klau-
surtexten wiedergegeben. Effektiver kann man
sich auf die Revisionsklausur nicht vorberei-
ten. Alternativlos ist der Russack aber nicht:
Sein Konkurrent ist das Werk von Mutzbauer 19,
das 2009 neu erschienen ist – ein, wegen der
sich rasch entwickelnden Rechtsprechung in
diesem Bereich, nicht unerheblicher Umstand.
Erstaunlich wenig Literatur gibt es im Be-
reich des materiellen Strafrechts. Allein auf
weiter Flur präsentiert sich das Buch von Le-
dermann/Ledermann/Hannamann 20. Sowohl
der Allgemeine als auch der Besondere Teil
des StGB werden behandelt, mit wichtigen
Querverweisen zum Strafprozessrecht. Aller-
dings sollte man bei der Bearbeitung dieses
Buches einen Kommentar zum StGB stets pa-
rat halten: Denn Ziel der Autoren ist es, den
Referendaren die schnelle Wiederholung straf-
rechtlicher Probleme zu ermöglichen. Zur Ver-
tiefung materiellrechtlicher Streitigkeiten ist
das Buch nicht geeignet.
Öffentliches Recht
Im Bereich des Öffentlichen Rechts dürften
die Prüflinge davon profitieren, dass das ge-
samte Verfahrens- und Verwaltungsprozess-
recht bereits im Referendarexamen Prüfungs-
stoff war. Daher geht es hier – mehr oder we-
niger – um die Wiederholung bereits vorhan-
denen Wissens bzw. um Vertiefung gefestigter
Grundlagen: Für die Wiederholung eignet sich
insbesondere das Buch von Kintz 21 aus der
JuS-Schriftenreihe. Zu jeder Aufgabenform
(Urteil, Gerichtsbescheid, Beschluss im einst-
weiligen Rechtsschutz, Widerspruchsbescheid,
Ausgangsbescheid und Gutachten) enthält es
wichtige klausurbezogene Ausführungen und
wertvolle Hinweise.
Zur Vertiefung geeignet ist hingegen der –
man kann ihn nicht anders bezeichnen – „Wäl-
zer“ von Pietzner/Ronellenfitsch 22. „Fein-
schmecker“ des Verwaltungs- und Verwal-
tungsprozessrechts dürften hier einige Anre-
gungen zum Weitergrübeln finden. Da es aber
beinahe unmöglich ist neben den Regelarbeits-
gemeinschaften und den Pflichtaufgaben im
Rahmen der verschiedenen Stationen des Vor-
bereitungsdienstes die Zeit für die Lektüre ei-
nes so umfangreichen Buches zu finden, kann
man es fast nur punktuell heranziehen, um zu
Einzelfragen die Antwort zu finden.
Leider ist das Werk etwas in die Jahre ge-
kommen. Die aktuell angebotene Auflage ist
vor fast fünf Jahren erschienen. Außerdem
sollte man beachten, dass beide Autoren in
mehreren Punkten von der herrschenden Mei-
nung abweichen (etwa bei der Annahme einer
allgemeinen Gestaltungsklage). Dafür orien-
tiert sich das Buch ganz eng an den Fragestel-
lungen des Assessorexamens und leistet so
durchweg wertvolle Hilfe.
Wer auf der Suche nach einem Mittelweg
ist, sollte auf das Lehrbuch von Ramsauer 23
zurückgreifen: Mit diesem Buch kann man an
das vorhandene Wissen aus der Vorbereitung
zum Referendar examen anknüpfen und klau-
surbezogen vertiefen.
Zu guter Letzt eine Empfehlung zur geziel-
ten Vorbereitung auf die Aufgaben in der Ver-
waltungsstation: „Die Station in der öffentli-
chen Verwaltung“ von Happ und Kollegen 24.
Dieses Buch bietet mehr als der Titel sugge-
riert: Es ist nicht nur eine gelungene prakti-
sche Anleitung zur Anfertigung von Schriftsät-
zen (inklusive Mustertexte und Tenorierungs-
beispiele), sondern ermöglicht auch eine Wie-
derholung des gesamten Verwaltungsprozess-
rechts. Hoffentlich erscheint demnächst eine
Neuauflage.
Allessandro Bellardita
Der Autor ist Rechtsreferendar am LG Darmstadt und freier
Mitarbeiter der wirtschaftsrechtlichen Kanzlei KMB in Mann-
heim.
14 Wolters/Gubitz, strafrecht im Assessorexamen, C.H.
Beck, 5. Aufl. (2008), vergriffen. Neuauflage angekündigt
für 2009, ca. 20,– Euro.
15 Haller/Conzen, Das strafverfahren, C. F. Müller, 5. Aufl.
(2008), 34,50 Euro. s. auch die Besprechung in Jus-Ma-
gazin 2/09, s. 23.
16 Schmehl/Vollmer/Heidrich, Die Assessorklausur im straf-
prozess, C.H. Beck, 9. Aufl. (2008), 21,– Euro.
17 Wankel/Demmel/Hammer, stPO-Fallrepetitorium, Luch-
terhand, 3. Aufl. (2007), 25,– Euro.
18 Russack, Die Revision in der strafrechtlichen Assessor-
klausur, C. F. Müller, 4. Aufl. (2008), 19,– Euro.
19 Mutzbauer, strafprozessuale Revision: Eine Anleitung für
Klausur und Praxis, Luchterhand, 7. Aufl. (2009), 22,–
Euro.
20 Ledermann/Ledermann/Hannamann, Prüfungsschwer-
punkte im materiellen strafrecht, Boorberg, 2. Aufl. (2009),
29,80 Euro.
21 Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, C.H. Beck,
6. Aufl. (2008), 23,80 Euro. s. auch die Besprechung in
Jus-Magazin 4/09, s. 26.
22 Pietzner/Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentli-
chen Recht, Werner-Verlag, 11. Aufl. (2004), 35,– Euro.
23 Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,
C.H. Beck, 6. Aufl. (2007), 24,50 Euro.
24 Happ/Allesch/Geiger/Metschke/Hüttenbrink, Die station in
der öffentlichen Verwaltung, C.H. Beck, 6. Aufl. (2006),
20,– Euro.
14 JUsMagazin 5 | 09
Referendariat | Bücher
8_Referendariat:RAStation_Gleiss 13.09.09 15:59 Seite 14
Clifford Chance ist eine der „großen“ inter-
nationalen Wirtschaftskanzleien mit Hauptsitz
in London. Rund 3.800 Anwälte betreuen in
21 Ländern nationale und internationale Man-
date. In Deutschland ist die Clifford Chance
Partnerschaftsgesellschaft in Düsseldorf,
Frankfurt a. M. und München niedergelassen.
Die Sozietät ist in verschiedenen Rechtsbe-
reichen tätig: Banking & Capital Markets,
Corporate, Litigation & Dispute Resolution,
Real Estate und Tax. Zu dem Bereich Corpo-
rate zählt nicht nur das klassische Gesell-
schaftsrecht, sondern auch Mergers & Acqui-
sitions (M&A), Kartellrecht, Arbeitsrecht, ge-
werblicher Rechtsschutz und Pharmarecht.
Außerdem sind die Anwälte in verschiedenen
Industriegruppen wie zum Beispiel Energy,
Insurance oder Automotive tätig.
Innerhalb der Rechtsbereiche sind die An-
wälte und auch die Referendare in einem so
genannten Pool-System organisiert. Das be-
deutet, dass man zwar einem Anwalt bzw.
Partner zugeordnet wird, der die Funktion ei-
nes Mentors übernimmt. Man arbeitet aber im
Laufe der Zeit mit vielen verschiedenen An-
wälten zusammen, wie eben der Bedarf ist und
die Unterstützung gefordert wird. Dabei liegt
es auch in der Verantwortung des Referendars,
seine Hilfe anzubieten und sich Arbeit zu su-
chen. Der Vorteil an einem solchen Pool-Sys-
tem besteht darin, dass man so diverse Ar-
beitsweisen kennenlernt und übt, sich immer
wieder in ein neues Team zu integrieren. Der
Mentor übernimmt vor allem die Rolle des
ständigen Ansprechpartners, an den man sich
mit seinen großen und kleinen Problemen im
Arbeitsalltag wenden sowie Karrierefragen
diskutieren kann.
Bewerbung
Da die Anwaltsstage die längste Station im
Rahmen des Referendariats ist, sollte man sich
die in Betracht kommenden Kanzleien im Vor-
feld etwas genauer anschauen. Hierfür bietet
Clifford Chance eine ganze Reihe von Mög-
lichkeiten. So stellt sich Clifford Chance zum
einen auf zahlreichen Karrieremessen vor und
diesem Bereich reichen von Internetrecher-
chen über die Aktivitäten der am Zusammen-
schluss beteiligten Unternehmen bis hin zur
Erstellung von – jedenfalls für Anfänger –
durchaus anspruchsvollen Entwürfen für
Marktabgrenzungen.
Einen weiteren Schwerpunkt stellen kartell-
rechtliche Verfahren gegen Unternehmen dar,
in denen es oft um Abwendung von drohenden
oder bereits verhängten Bußgeldern durch die
Wettbewerbsbehörden geht. Dabei handelt es
sich typischerweise um Verstöße gegen unzu-
lässige Kartellabsprachen oder Missbrauchs-
verfahren gegen marktbeherrschende Unter-
nehmen. Mit diesem Bereich eng verbunden
ist die zivilrechtliche Durchsetzung von Scha-
densersatzansprüchen der durch die wettbe-
werbswidrigen Kartellabsprachen betroffenen
Unternehmen. An dieser Stelle wird besonders
deutlich, wie vielschichtig und abwechslungs-
reich die kartellrechtliche Tätigkeit ist. Die
Aufgaben in diesem Bereich umfassen unter
anderem die kartellrechtliche Due Diligence,
Vorbereitungen von Schriftsätzen, Rechtspre-
chungs- sowie Literaturrecherchen.
Einen beträchtlichen Anteil der Arbeit
macht die kautelarische Recherchetätigkeit
aus. Hier geht es im Wesentlichen darum, die
verschiedensten Vertragsgestaltungsmöglich-
keiten aus allen denkbaren Rechtsgebieten,
wie zum Beispiel Gewährung von Rabatten,
Exklusivitätsbindungen oder Bildung von
Joint Ventures, im Hinblick auf ihre Vereinbar-
keit mit dem Kartellrecht zu überprüfen.
Zu erwähnen ist ferner die ad-hoc-Beratung
der Mandanten. Hier gilt es für Referendare,
binnen kürzester Zeit im Hinblick auf die je-
weilige Fragestellung eine sorgfältige Recher-
che durchzuführen, die als Vorlage für die Be-
ratung dienen soll.
Sofern es die Mandatsarbeit zulässt, darf
man sich als Referendar auch um die Betreu-
ung und Mitgestaltung von Publikationen
kümmern. Dabei beschränkt sich die eigene
Tätigkeit keinesfalls auf ghost writing. Je nach
Beitrag ist es durchaus denkbar, dass man ent-
weder als Co-Autor der Publikation erscheint
oder zumindest in einer Fußnote erwähnt wird.
M&A
Die Tätigkeit im Bereich M&A und dem
allgemeinen Gesellschaftsrecht ist sehr viel-
seitig. Einen Schwerpunkt stellt die Betreuung
von Transaktionen und Unternehmenszusam-
menschlüssen dar. Als Referendar bekommt
man einen umfangreichen Überblick darüber,
welche Tätigkeiten hier dem beratenden An-
walt zukommen: die Durchführung der be-
rühmt-berüchtigten Due Diligence, die an-
ist auch bei Alumni-Programmen der Univer-
sitäten und juristischen Fakultäten aktiv. Na-
türlich kann man auch bereits während des
Studiums ein Praktikum in der Kanzlei absol-
vieren und so einen ersten Eindruck gewinnen
bzw. wertvolle Kontakte sammeln. Hinzu
kommen die üblichen Anzeigen im Internet
und in juristischen Zeitschriften.
Clifford Chance erwartet eine überdurch-
schnittliche Examensnote. Zusatzqualifikatio-
nen, wie zum Beispiel ein LL.M. oder eine
Promotion, sind dagegen kein Muss für eine
erfolgreiche Bewerbung. Grundsätzlich gilt:
Englisch ist keine Fremdsprache. Zwar werden
von einem Referendar keine perfekten Eng-
lischkenntnisse verlangt, jedoch sollte man oh-
ne weiteres in der Lage sein, seine Gedanken
klar und deutlich auf Englisch schriftlich und
mündlich zu formulieren.
Kartellrecht
Wie auch in anderen Abteilungen von Clif-
ford Chance werden von Referendaren keine
vertieften Kenntnisse im Kartellrecht erwartet,
auch wenn solche sicherlich von Vorteil sind.
Grundkenntnisse im Europarecht sowie ein
gewisses Grundverständnis für wirtschaftliche
Zusammenhänge sind hingegen Voraussetzung
für eine gewinnbringende Station. Im Übrigen
gilt das Prinzip „learning by doing“. Aber kei-
ne Angst: Als Referendar wird man in die ein-
zelnen Aufgabenbereiche sukzessive einge-
führt und nicht ins kalte Wasser geworfen.
Die gesamte Palette der typischen Tätigkei-
ten eines auf das deutsche und europäische
Kartellrecht spezialisierten Anwalts ist sicher-
lich viel zu umfangreich, als dass man sie im
Folgenden detailliert darstellen könnte. Die
nachstehenden Ausführungen beschränken
sich daher auf einen groben Umriss der anfal-
lenden Aufgaben.
Einen der Schwerpunkte bildet die Fusions-
kontrolle, die Anmeldungen von Zusammen-
schlussvorhaben beim Bundeskartellamt so-
wie bei der Europäischen Kommission
und/oder in anderen Staaten umfasst. Die von
Referendaren zu erledigenden Tätigkeiten in
15JUsMAGAzin 5 | 09
Referendariat | Anwaltsstation
An den Großkanzleien scheiden sich vielfach die Geister. Für viele Referendare kommen siefür die Anwaltsstation von vornherein nicht in Betracht. Sie werden per se mit langer Ar-beitszeit assoziiert, die man mit monotoner und dazu noch nicht unbedingt juristischer, ge-schweige denn examensrelevanter Tätigkeit verbringt. Mit diesem Erfahrungsbericht wol-len die Verfasser noch unentschlossenen Referendaren einen kleinen Einblick hinter die Ku-lissen einer Großkanzlei gewähren.1
Law firm in Düsseldorf
Großkanzlei – Take a Chance
9_R_Clifford:RAStation_Gleiss 13.09.09 16:01 Seite 15
schließende Erstellung des Legal Reports bis
hin zur Formulierung der Verträge.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bil-
det die Umstrukturierung von Konzernen. Der
Referendar kann hier vor allem die entspre-
chenden Gesellschafterbeschlüsse und/oder
Verträge entwerfen. Besonders interessant ist,
wie solche meist sehr umfangreichen Um-
strukturierungsmaßnahmen geplant und orga-
nisiert werden.
Daneben lernt man aber auch die alltägliche
Arbeit kennen, die im Rahmen einer Dauerbe-
ratung von Unternehmen anfällt. So müssen
beispielsweise Gesellschafterbeschlüsse, Ein-
ladungen zu Haupt- bzw. Gesellschafterver-
sammlungen, die Protokolle zu diesen Ver-
sammlungen und Berichte des Vorstands bzw.
der Geschäftsführung erstellt werden.
Außerdem fallen Recherchen zu Fragen aus
dem gesellschaftsrechtlichen Bereich an. Diese
haben teilweise einen kleineren Umfang, an de-
ren Ende eine informelle E-Mail mit dem Er-
gebnis steht, es sind aber auch Memos oder
Gutachten zu schreiben. Die Fragestellungen
reichen von der Nichtigkeit oder Anfechtbar-
keit von Gesellschafterbeschlüssen über die
Haftung von Vorstandsmitgliedern, das Verhält-
nis von Anstellungs- und Bestellungsverhältnis
eines Vorstandsmitglieds bis hin zu bilanzrecht-
lichen Fragen. Hier kann man vor allem lernen,
wie man an die Lösung solcher Fragen am bes-
ten herangeht, wie man das Ergebnis präsen-
tiert und schließlich – was gar nicht so einfach
ist – einem Nicht-Juristen (dem Mandanten) er-
klärt.
Einmal in der Woche findet für den Bereich
M&A eine einstündige Fortbildungsveranstal-
tung statt. Im Wechsel halten die Anwälte Vor-
träge über beratungsrelevante Themen, vor al-
lem neue Gesetzesvorhaben oder eine Ände-
rung der Rechtsprechung.
Auch in einer Großkanzlei wird nicht er-
wartet, dass man schon alles kann und dass al-
les auf Anhieb gelingt. Neben dem Anwalt, der
dem Referendar die Aufgabe zugeteilt hat,
kann man sich jederzeit an seinen Mentor
wenden, der immer ein offenes Ohr hat.
Academy
Eines der absoluten Highlights der Anwalts-
station bei Clifford Chance ist die Referendar -
Academy. Sie gliedert sich in vier Module.
Man bekommt einen Überblick über die Arbeit
eines Anwalts in den Bereichen Corporate Fi-
nance, Arbeitsrecht, Litigation & Dispute Re-
solution, Commercial, Banking & Capital
Markets sowie Steuerrecht. Zum Bereich Cor-
porate Finance gehört ein Einführungskurs
zum Unternehmenskauf und zur Due Dili-
gence, zum Aktienrecht, Übernahmerecht so-
wie Umwandlungsrecht. Anwälte aus den ver-
schiedenen Bereichen stellen meist anhand
von kleinen Fallbeispielen ihre Tätigkeit vor,
so dass man einen guten Überblick über die
verschiedenen Arbeitsmöglichkeiten in der
Kanzlei bekommt. Dieser Unterricht findet
meist vormittags statt. Nachmittags werden
Soft Skills wie Legal English, Präsentations-
technik und Verhandlungsführung behandelt.
Die Academy-Kurse verzichten auf Frontalun-
terricht, sie sind interaktiv und es herrscht ei-
ne angenehme, lockere Atmosphäre.
Neben der kanzleiinternen Fortbildung wer-
den Referendare im Rahmen eines juristischen
Repetitoriums gezielt auf den schriftlichen
und mündlichen Teil des Zweiten Juristischen
Staatsexamens vorbereitet. Hervorzuheben
sind zunächst die Kaiser-Seminare, die für Re-
ferendare von Clifford Chance in den Kanzlei-
räumen stattfinden. Unterrichtet wird das ma-
terielle Zivilrecht, die Zivilgerichtsklausur aus
Richtersicht sowie die Anwaltsklausur im Zi-
vilrecht. Die Kurse sind ganztägig und bein-
halten die dazugehörigen Kaiser-Skripte. Er-
gänzend zum Repetitorium können Referen-
dare auf Kosten der Kanzlei einen Klausuren-
kurs bei den Kaiser-Seminaren buchen.
Auch der vielfach gefürchtete Aktenvortrag
wird im Rahmen eines Academy-Kurses ge-
übt. Neben grundlegenden rhetorischen Fähig-
keiten vermittelt dieser Kurs vor allem das
„Wie“ des Aktenvortrags. Dazu gehört nicht
nur die elementare Fähigkeit, frei zu sprechen,
sondern vor allem das sichere Auftreten mit
adäquater Gestik und Mimik. Gerade hier las-
sen sich einige Punkte im Examen holen, da
die juristischen Probleme im Rahmen eines
Aktenvortrags oft ohne weiteres lösbar sind
und die Examenskandidaten häufig an eigener
Nervosität und Darstellung nach außen schei-
tern. Diese Unsicherheit wird einem dadurch
genommen, dass die Aktenvorträge mit einer
Videokamera aufgezeichnet und die eigenen
Fehler einem buchstäblich vor Augen geführt
werden. Effektiver kann man einen Aktenvor-
trag wohl kaum üben.
Nicht unerwähnt darf die Kooperation mit
der Bucerius Law School bleiben. Dreimal im
Jahr bietet Clifford Chance dreitägige Kurse im
Straf- und im Öffentlichen Recht an, die so-
wohl das materielle als auch das prozessuale
Examenswissen vermitteln. Auch hier werden
die Kurse im Stile eines Repetitoriums in den
Konferenzräumen der Kanzlei gehalten und
beinhalten außerdem umfangreiche, extra für
diesen Kurs zusammengestellte Materialien.
Da Clifford Chance die Teilnahme an der
Academy als einen Teil der Ausbildung ver-
steht, hat sie keinen Einfluss auf die Vergütung.
Mit anderen Worten: Nicht nur, dass die Refe-
rendare für die Academy-Kurse nichts zahlen
müssen, sie werden außerdem für die Teilnah-
me an der Academy wie üblich vergütet.
Work-Life-Balance
Dass die Vorbereitung auf das zweite Staats-
examen äußerst freizeitfeindlich ist, lässt sich
wohl nicht bestreiten. Umso wichtiger ist es,
gelegentlich Abstand vom Referendariat zu
nehmen, da nur so eine ausgeglichene Exa-
mensvorbereitung gewährleistet werden kann.
Diesem Umstand trägt die Kanzlei in vielerlei
Hinsicht Rechnung.
Zu erwähnen ist zunächst der einmal im
Monat stattfindende Referendarstammtisch,
der eine gute Gelegenheit für ein lockeres Ge-
spräch mit Referendarkollegen, Anwälten und
Partnern bietet. Je nach Jahreszeit organisiert
die Kanzlei weitere Events, wie Sommerfeste,
Weihnachtsessen oder gemeinsame Kino- oder
Kletterabende.
Auch eingefleischte Sportfans kommen auf
ihre Kosten. Die größte Fraktion bilden die
Fußballer von Clifford Chance, die 2008 das
prestigeträchtige Großkanzleienturnier „Two
Birds Cup“ in Düsseldorf nicht zuletzt dank
der eingesetzten Referendare und Praktikanten
zum ersten Mal gewonnen haben. Zu guter
Letzt darf auch das Kickern in den Kanzlei-
räumen nicht unerwähnt bleiben.
Fazit
Die Entscheidung, die Anwaltsstation bei
Clifford Chance in Düsseldorf zu absolvieren,
war in jeder Beziehung die richtige. Auch
wenn vielfach gesagt wird, dass sich Groß-
kanzleien untereinander nicht wesentlich un-
terscheiden, so sind wir nach unserer Anwalts-
stage der Auffassung, dass das Düsseldorfer
Büro von Clifford Chance vielleicht doch ein
kleines bisschen anders ist. Dazu trägt – auch
in absoluten Stresssituationen – nicht nur das
lockere Arbeitsklima zwischen Referendaren,
Anwälten und Partnern bei. Wichtig ist vor al-
lem, dass man als Referendar eigenverantwort-
lich arbeiten darf und genügend Gelegenheiten
bekommt, aus eigenen Fehlern zu lernen.
Simone Grupe / Dr. Dimitri Slobodenjuk, LL.M.
1 Die Verfasser sind Rechtsreferendare im Landgerichtsbe-
zirk Krefeld. sie befanden sich von August 2008 bis Mai
2009 in der beschriebenen station. sie haben ihre An-
waltsstation in den Bereichen Kartellrecht und M&A absol-
viert. Daher beschränkt sich dieser Bericht auf die Arbeit in
diesen Abteilungen.
16 JUsMAGAzin 5 | 09
Referendariat | Anwaltsstation
9_R_Clifford:RAStation_Gleiss 13.09.09 16:01 Seite 16
Wenn mich heute ein Abiturient oder eine
Abiturientin fragte, zu welchem Studium ich
riete, hätte ich große Probleme, eine Antwort
zu finden. Ich würde eher versuchen, die Stär-
ken und Schwächen des Fragers zu ergründen
und danach trachten, ihn zu unterstützen, eine
eigene Entscheidung zu treffen. Wenn mich ein
Student fragte, was er in seinem Studium bes-
ser machen sollte, hätte ich ebenfalls Schwie-
rigkeiten. Sie sehen, ich bin kein guter Ratge-
ber und möchte diesen Brief auch nicht als Rat
verstehen. Lesen Sie ihn als eine der Möglich-
keiten für Ihren künftigen Berufsweg.
Sie werden vielleicht erstaunt sein, wenn ich
gestehe, dass ich im Vorfeld des Abiturs nicht
wusste, was ich später machen wollte. Ich war
auf der mathematisch-naturwissenschaftlichen
Abteilung, aber meine Lieblingsfächer waren
Französisch und Botanik. Ich hatte eine gewis-
se Begabung zum Zeichnen und Malen, aber
ich spielte mit äußerst mäßigem Erfolg Cello.
Ich wusste nur zwei Dinge ganz genau. Ich
wollte eine Frau mit eigenem Beruf und Ein-
kommen werden, die möglichst Familie und
Beruf miteinander verbindet und ich wollte auf
gar keinen Fall Lehrerin werden. Damit war
der damals einfachste Weg, das erste Ziel zu er-
reichen, für mich versperrt.
Den Weg zum Jurastudium habe ich über ei-
ne spezielle Berufsberatung gefunden, die da-
mals zusammen mit einem Testverfahren vom
Arbeitsamt angeboten wurde. Der Berater hielt
mich nach den Testergebnissen für dieses Fach
für besonders geeignet und ich habe mich dann
mit dem Gedanken, diesen Weg zu gehen, an-
gefreundet, weil ich die Chance sah, ein paar
meiner unterschiedlichen Interessen – vor al-
lem Fremdsprachen – mit dem Studium ver-
binden zu können. Infolgedessen war mein
Weg durch das Jurastudium zwar nicht dornen-
reich, aber doch von großen mentalen Zweifeln
begleitet. Mein Verhältnis zum Zivilrecht war
neutral, Strafrecht habe ich gehasst und das Öf-
fentliche Recht, insbesondere das Verwaltungs-
recht, hat mich im Studium gehalten.
Mein Weg in die Verwaltung war trotzdem
eher vom Zufall geprägt. Nach zwei Auslands-
studienjahren hatte ich beschlossen, dass es der
sicherere Weg in die Zukunft sei, in Deutsch-
land das zweite Staatsexamen abzulegen, als
paart mit einem guten Stück Neugier, haben
mich schließlich dazu gebracht, mit Fünfzig
noch einmal die Fronten zu wechseln und Mit-
glied des Deutschen Bundestages zu werden,
wo es nicht lange dauerte, bis ich im Rechts-
ausschuss landete. Auch jetzt galt es neu zu ler-
nen. Mehr noch als in der Verwaltung ist es im
Parlament unmöglich, allein Entscheidungen
durchzusetzen. Es gilt Überzeugungsarbeit zu
leisten und Mehrheiten zu finden. Dieses
Handwerkszeug muss sich jeder Neuling an-
eignen, sonst bleibt er ein vielleicht geschätzter
aber nicht sehr bedeutender Fachmann in sei-
nem Fachausschuss. Ich bin schon nach drei
Jahren aus dem Bundestag ausgeschieden, als
ich zur Präsidentin des Bundesrechnungshofes
gewählt wurde, an dem übrigens nach der gel-
tenden Rechtslage mindestens der Präsident
oder der Vizepräsident Jurist sein müssen.
Auch hier war mir meine vielfältige Verwal-
tungserfahrung nützlich, gepaart mit der Freu-
de auch im Rahmen der Prüfungstätigkeit im-
mer neue Fachfelder erschließen zu können.
Der Kreis hat sich geschlossen, als ich zum En-
de meiner Laufbahn Mitglied des Europäi-
schen Rechnungshofes wurde. Dort konnte ich
noch einmal meine alten Interessen am inter-
oder supranationalen Bereich und meine Liebe
für Französisch und Italienisch mit meiner Tä-
tigkeit verbinden. Heute bin ich dankbar für
diese unendlichen Möglichkeiten des Lernens,
die mir immer wieder geboten wurden. Ich
möchte keine Erfahrung missen, die guten
nicht, aber auch nicht die weniger guten. Wenn
ich noch einmal die Grundentscheidung, wel-
chen Berufsweg ich gehen wollte, treffen
müsste, hätte ich es so schwer wie damals. Ich
bin froh, dass ich es in der Realität nicht mehr
tun muss. Aber heute lehre ich sogar – zu mei-
ner Freude – an einer Forstfakultät.
Dr. Hedda von Wedel, Jahrgang 1942, studierte Rechtswis-
senschaft in Kiel, Göttingen und Bordeaux sowie Internatio-
nale Beziehungen in Bologna. Nach der Tätigkeit in der Inne-
ren Verwaltung des Landes Niedersachsen war sie staatsse-
kretärin im hannoverschen Landwirtschaftsministerium (1983
– 90) und Mitglied des Deutschen Bundestages (1990 – 93).
Es folgte ihre Wahl zur
Präsidentin des Bundes-
rechnungshofs, dem sie
von 1993 bis Ende 2001
vorstand. seit 2002 ist
Dr. Hedda von Wedel
Mitglied des Europäi-
schen Rechnungshofes.
Von 1995 bis 2005 war
sie zudem Vorsitzende
der vom Bundespräsi-
denten berufenen Partei-
enfinanzierungskommis-
sion.
Idee und Umsetzung: Rechtsanwalt Dr. Tobias Gostomzyk.
Diesen Brief können sie – gesprochen von der Autorin – als
Podcast unter www.jus.beck.de/ anhören.
vielleicht über ein drittes Studienjahr und mit
einem zusätzlichen ausländischen Abschluss
direkt in eine internationale Institution zu ge-
hen. Im Referendardienst wurde mir wieder
deutlich, dass die klassischen juristischen Be-
rufe nicht der richtige Weg für mich waren. Die
Verwaltungsstation beim damaligen Regie-
rungspräsidenten in Hildesheim hatte es mir je-
doch angetan. Grund dafür war nicht etwa die
Fertigung von Widerspruchsbescheiden oder
das Leiten eines Anhörungstermins in einem
Planfeststellungsverfahren. Mir gefiel die Ar-
beitsatmosphäre, die Art, wie Referendare in
die Abläufe mit einbezogen wurden und auch
die damalige Art des Regierungspräsidenten,
die Koordinierungsfunktion der Mittelinstanz
zu stärken und ihre Abläufe zu beschleunigen.
Da zudem meine privaten Planungen mehr für
einen Verbleib in Deutschland sprachen, bin
ich nach dem zweiten Staatsexamen in die All-
gemeine Innere Verwaltung des Landes Nie-
dersachsen eingetreten. Ich hatte das Glück,
von Anfang an Aufgaben zu bekommen, bei
denen ich viel Selbstständigkeit und relativ viel
Verantwortung hatte. Das kam meinem Na-
turell entgegen. Wenn ich meine Erfahrungen
aus einer Laufbahn von der Regierungsasses-
sorin bis zur Staatssekretärin im Landwirt-
schaftsministerium zusammenfasse, war es im-
mer notwendig, Fakten schnell zu erfassen und
zu händelbaren Sachverhalten zusammenzu-
fassen, sich ständig auf neue Gebiete einzustel-
len und in diesen auch Fachwissen zu verarbei-
ten, offen zu sein für die Zusammenarbeit mit
anderen Fachrichtungen. Dinge für die ein Ju-
rastudium nützlich ist, die man aber nicht un-
bedingt im Seminar oder in der Vorlesung
lernt. Dabei darf die Genauigkeit der Recher-
che nicht verloren gehen, aber jede Kleinka-
riertheit ist zu vermeiden. Mit fortschreitender
Karriere werden natürlich die Führungsaufga-
ben, die man zu erfüllen hat, immer umfang-
reicher. Auch hier sind die kommunikativen
und verhaltensmäßigen Voraussetzungen un-
endlich viel wichtiger als die fachlichen. Eine
solide fachliche Basis ist jedoch eine gute
Grundlage, insbesondere in unserer – für mich
Gott sei Dank – immer noch rechtlich orien-
tierten Verwaltung. Meine Erfahrungen an der
Schnittstelle von Verwaltung und Politik, ge-
17JUsMagazin 5 | 09
Beruf | Verwaltung
Dr. Hedda von Wedel, ehemalige Präsidentin des Bundesrechnungshofes und Mitglied desEuropäischen Rechnungshofes, ist Autorin des zehnten „Briefes an junge Juristen“. Sieschreibt über die Zufälligkeit ihrer Berufsfindung als Verwaltungsjuristin und die Chancenlebenslangen Lernens.
Briefe an junge Juristen (10)
Chance Verwaltungsrecht
10_Brief:Beruf_Partner_2 13.09.09 16:03 Seite 17
Alle Autoren sind langjährige haupt- oder nebenamt liche Referendarausbilder. Sie kennen die behandelten Gebiete und deren Examens relevanz genau und
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gleich zu Beginn lauern zwei folgenschwere Fehler
Am Anfang stehen zwei wichtige Entschei-
dungen an, eine personelle und eine inhaltli-
che. Erstens: Bei welchem Professor versuche
ich eine Assistentenstelle zu bekommen?
Zweitens: Welches Dissertations- bzw. Habili-
tationsthema wähle ich? Fehler in diesem Be-
reich sind fatal!
Forschung und Lehre: zwei weiteFelder
Die Gleichung ist einfach: Wissenschaft ist
Forschung und Lehre. Der Assistent (abge-
kürzt: wiss. Ass.; lateinisch famulus) hat ein
klares Ziel vor Augen: Er möchte den akade-
mischen Grad eines Doktors erwerben. Als
Habilitand hat man zusätzlich die ehrenvolle
Aufgabe, einige Aufsätze, Urteilsanmerkun-
gen und Rezensionen zu verfassen und im ju-
ristischen Blätterwald der Fachzeitschriften
seinen Namen einzuzeichnen. Die Vielfalt der
Charaktere unter den Assistenten ist beste-
chend. In Goethes Faust finden wir das Exem-
plar des „trockenen Schleichers“, in der Tat ei-
ne nicht seltene Erscheinungsform an deut-
schen Universitäten. Die Arbeitsbelastung
hängt wie so vieles vom Gusto des Chefs ab.
Völlig üblich ist es, dass man Entwürfe für Ar-
beiten des Professors verfassen darf, wie etwa
Gutachten für die Rechtspraxis, Begutachtun-
gen von Seminaren und Studienarbeiten etc.
Das Korrekturlesen von Druckfahnen sowie
Recherchearbeiten gehören ebenso dazu wie
das Vorbereiten von Tagungen und die Betreu-
ung von ausländischen Gästen – in der inten-
sivsten Form freilich, wenn man mit dem For-
scher aus der Ferne ein Zimmer teilen darf.
Der Seitenwechsel ist immer spannend. Das
gilt auch für die mündlichen Prüfungen, an de-
nen Assistenten im universitären Schwer-
punktbereich mitwirken dürfen. Auf der Prio-
ritätenliste ganz weit oben sollte die Lehre ste-
hen. Unterrichten muss Freude bereiten, die
Kommunikation mit Studierenden darf keine
Last sein. Der „Vorleser“ ist Vermittler zwi-
schen zwei Welten – zwischen dem abstrakten
Lernstoff und den konkreten Persönlichkeiten,
die vor ihm sitzen. Eine gute Vorlesung ist im-
mer auch eine unterhaltsame Vorlesung. So
gesehen ist das Dozieren eine reizvolle Sache.
Für mich ist es immer wieder eine tolle Erfah-
rung, dass die Studierenden die Zukunft sind.
Ja, sagen wir es deutlich: Universität ist Zu-
kunft!
„genie ist Fleiß.“
Dieser Satz floss aus der Feder Theodor
Fontanes und er gilt für jede wissenschaftliche
Tätigkeit ganz besonders. Disziplin und Krea-
tivität müssen sich küssen; ansonsten kann das
Werk nicht gelingen; „akademisches Sitz-
fleisch“ ist vonnöten. Es gibt die Angst vor
dem leeren Blatt; es ist die tägliche Realangst
des jungen Forschers. Diese Angst kann man
sich nur selbst nehmen. „Die Leiden des jun-
gen Wissenschaftlers“ gehören dazu wie die
Flamme zum Licht! Gewiss: Manch junger
Forscher ist „im Sprung gehemmt“, dafür gibt
es viele Ursachen. Der gute akademische Leh-
rer hilft seinem Schüler; er ist immer auch ein
Mutmacher und Motivator.
„ … Weil geist uns ja erst Freudemacht, sobald er zu Papier ge-
bracht.“
So hat es Eugen Roth einmal aufs Papier ge-
bracht. In der Vorlesung gut angekommen zu
sein, einen Beitrag veröffentlicht zu haben,
vom Schrifttum oder von der Rechtsprechung
zitiert worden zu sein – das sind sicherlich
Freuden, die aber im Alltag nicht so häufig
sind. Assistent sein bedeutet wenig Glanz und
keinen Glamour!
Das Schönste ist im Leben oft das, was sel-
ten vorkommt. Im universitären Binnenbe-
reich ist das Lob so etwas, was schön ist und
selten vorkommt. „Mein Chef hat mich noch
nie gelobt!“, höre ich öfter aus dem Kollegen-
kreis, worauf man nur antworten kann: „Nicht
geschimpft, ist gelobt genug!“ Studierende
sind da oft großzügiger und schicken zuweilen
ganz liebe E-Mails mit flapsigen Lobeshym-
nen und netten Ermutigungssprüchen. Diese
herzerfrischenden Bonmots sammele ich für
Zeiten, in denen ich die Universitätstür für im-
mer krachend ins Schloss schlagen möchte.
Wie auch sonst im Leben gilt die Devise:
Nicht einsam, sondern gemeinsam durchs Le-
ben gehen! Der Nachbarassistent teilt dasselbe
Schicksal. Bei allen Nachteilen, die die Uni-
versität gewiss aufbietet, das ist ihr unschlag-
barer Vorteil: Man kann sich ein Netzwerk
aufbauen, in dem man sich hoffentlich auch in
Zukunft sicher bewegen wird.
Frauenbeauftragte und andere Ämter der Selbstverwaltung
Interessant sind auch die Ämter in der aka-
demischen Selbstverwaltung, etwa im Fakul-
tätsrat oder in Berufungskommissionen, in
Gremien wie dem Beirat für Hochschul- und
Wissenschaftsdidaktik. Die spannendste mei-
ner bisherigen Tätigkeiten war das Amt der
Frauenbeauftragten, das ich ein Jahr lang inne-
hatte. „Gratulieren oder kondolieren?“ Mit
dieser Frage teilte mir der damalige Dekan die
Kunde von meiner Wahl zur Frauenbeauftrag-
ten mit.
Wissenschaftler und Assistent – das sind die
beiden Seiten einer Medaille. Ob man am En-
de mit einer großen oder einer kleinen Münze
an der Karrierekasse zahlen kann, ist gewiss
der Zauber, der dieser Tätigkeit inne wohnt.
Dr. Markus Würdinger
Der Autor ist Akademischer Rat a. Z. an der Universität Re-
gensburg.
1 Die Ausführungen gelten für wissenschaftliche Assistentin-
nen entsprechend.
20 JUsMAgAzin 5 | 09
Beruf | Wissenschaft
Zu Beginn einer jeden Auslegung steht der Wortlaut. Nähern wir uns so dem Beruf des wis-senschaftlichen Assistenten 1, so wird zweierlei deutlich: Er hat eine dienende Funktion –sonst würde er ja nicht Assistent heißen. Und er hat als verkleinertes Abbild des Professorsetwas mit der Wissenschaft zu tun. Von beidem – vom Wissenschaftler und vom Assistenten– möchte ich erzählen.
Laufbahn Universität
Von den Freuden und Leiden eines wissenschaftlichen Assistenten
11_Beruf:Beruf_Partner_2 13.09.09 16:05 Seite 20
Für mich stand schon früh fest, dass ich die
Wahlstation bei der ESA absolvieren wollte,
bei der es sich um eine einzigartige Institution
handelt. Die ESA ist keine Agentur oder Ein-
richtung der Europäischen Union, sondern ei-
ne unabhängige internationale Organisation –
was sie als Alternative für die Station bei-
spielsweise bei der Europäischen Kommission
besonders interessant macht. 1975 gegründet,
sind derzeit neben 16 Staaten der EU auch
Norwegen und die Schweiz Mitglieder der
ESA.
Erklärtes Ziel der ESA ist es, die Zusam-
menarbeit europäischer Staaten zu ausschließ-
lich friedlichen Zwecken auf dem Gebiet der
Weltraumforschung, der Weltraumtechnologie
und ihrer weltraumtechnischen Anwendungen
im Hinblick auf deren Nutzung für die Wis-
senschaft und für betriebsbereite Weltrauman-
wendungssysteme sicherzustellen und zu ent-
wickeln. In den letzten Jahren hat sich dabei
die Kooperation der ESA mit der EG ständig
intensiviert und formalisiert. Beispiele der Zu-
sammenarbeit sind die großen „Flaggschiff-
Programme“ GALILEO (das europäische glo-
bale Satellitennavigationssystem) und GMES
(globales Erdbeobachtungsprogramm). Die
enge Zusammenarbeit mit der EG bedeutet
insbesondere angesichts der Besonderheit des
Prinzips des „industriellen Rückflusses“, das
einen Grundpfeiler der Industriepolitik der
ESA darstellt, eine juristische und politische
Herausforderung. Danach muss – vereinfacht
ausgedrückt – ein bestimmter Anteil der Bei-
träge eines Mitgliedstaates in Form von Auf-
trägen an dessen Industrie „zurückfließen“.
Spannungen mit dem Wettbewerbsprinzip der
EG sind damit vorprogrammiert.
Der Hauptsitz der ESA in Paris ist nur weni-
ge Minuten vom Eiffelturm entfernt. Wichtige
Niederlassungen befinden sich in Noordwijk
(Niederlande), Darmstadt, Köln und Frascati
(Italien). Daneben bestehen zahlreiche Teleme-
try-, Tracking- & Control-Stationen und –
nicht zu vergessen – der europäische „Welt-
raumbahnhof“ in Kourou (Französisch-Guya-
na), von dem aus u. a. die europäische Träger-
rakete „Ariane“ Satelliten ins All befördert.
bereich – zugewiesen. Arbeitsaufträge umfass-
ten dabei die Bearbeitung grundlegender Fra-
gestellungen, wie etwa die Bindung der ESA
als Nicht-Mitglied der WTO an WTO-Recht,
Haftungsfragen im Zusammenhang mit der
Umsetzung von GALILEO und der Vergleich
nationaler Weltraumgesetze. Ein weiteres Bei-
spiel für die Tätigkeit in der Rechtsabteilung ist
die Umsetzung eines internationalen Abkom-
mens über die Stationierung einer Bodenstati-
on ins nationale Sachenrecht. Darüber hinaus
hatte ich die Möglichkeit, an der Erarbeitung
eines allgemeinen Kooperationsabkommens
im Rahmen von GMES mitzuwirken.
Spannend war auch die Teilnahme an der
Sitzung des „International Relations Commit-
tee“, des ESA-Ausschusses für auswärtige An-
gelegenheiten, zur Abstimmung der ESA-Au-
ßenpolitik durch die Mitgliedstaaten. Im An-
schluss hatte ich die Gelegenheit, einem Vor-
trag von Russell „Rusty“ Schweickart beizu-
wohnen, der bei der Apollo 9 Mission im Jahre
1969 als Astronaut im Weltraum war. Auch das
Thema war exotisch – Gegenstand des Vortrags
war die Bedrohung der Erde durch Kometen-
einschlag und die damit verbundene Notwen-
digkeit der Entwicklung eines internationalen
Mechanismus, um auf derartige Gefahren im
Notfall schnell reagieren zu können. Rechtli-
che Implikationen hat die Fragestellung vor al-
lem im Hinblick auf Abwehrmodelle, die den
Einsatz von Nuklearwaffen im Weltraum vor-
sehen. Gegen Ende der Stage durfte ich noch
einer Sitzung des Programmrats „Erdbeobach-
tung“ (PB-EO) beiwohnen. Diese war wenig
juristisch geprägt, gewährte aber einen interes-
santen Einblick in die Praxis.
Besonders angenehm empfand ich bei der
Bewältigung der Aufgaben, dass Schriftspra-
che bei der ESA inzwischen überwiegend Eng-
lisch ist. Gesprochen wird dagegen vornehm-
lich Französisch. Gute Französischkenntnisse
sind daher bei der ESA wie auch im Alltag von
nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Leben, Wohnen, Freizeit
Zur Freizeitgestaltung – auch in der Mit-
tagspause – sei angemerkt, dass es einen klei-
nen Fitnessraum (einschließlich Umkleiden
und Duschen) gibt, in dem verschiedene Kur-
se gegen einen geringen finanziellen Beitrag
angeboten werden. Zudem trifft sich regelmä-
ßig eine Laufgruppe zum Lauf um den Champ
de Mars oder entlang der Seine.
Wenngleich allgemein vor der Wohnungssu-
che in Paris gewarnt wird, sollte man sich da-
von nicht abschrecken lassen. Man bekommt
in Paris in der Tat meist für viel Geld nur we-
nig Raum, aber ein gemütliches Dach über
Bedingt durch die Mitgliederstruktur ist das
Arbeitsumfeld bei der ESA multikulturell ge-
prägt. Referendare werden als „legal trainees“
geführt – der Referendarstatus ist auch in
Frankreich unbekannt. Legal trainees erhalten
bei der ESA in der Regel einen mit PC ausge-
statteten eigenen Arbeitsplatz im Großraumbü-
ro, das man sich mit drei bis vier Kollegen (da-
von maximal ein weiterer Trainee) teilt. Trotz
der Lage meines Büros ein Stockwerk unter
der Rechtsabteilung waren die Wege kurz und
es stand immer ein per E-Mail und Telefon er-
reichbarer Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Arbeitsklima war sehr angenehm. Meine
Ausbilder nahmen sich stets ausreichend Zeit,
um die Arbeiten zu besprechen. Das persönli-
che Miteinander empfand ich als sehr ange-
nehm – sowohl mit den Mitarbeitern der
Rechtsabteilung als auch mit den Bürokollegen.
Juristische und exotische Themen
Die Aufgaben hängen von der Unter-Abtei-
lung ab, der man zugeteilt wird. Die Rechtsab-
teilung besteht aus drei Unter-Abteilungen, se-
parat bestehen noch Vertragsrechtsabteilungen
an den verschiedenen Standorten der ESA, so-
wie diverse andere Abteilungen, in denen Ju-
risten tätig sind, wie beispielsweise die Perso-
nalabteilung. So befasst sich ein Teil der
Rechtsabteilung mit ESA-Programmen wie
Erdbeobachtung, Navigation und Wissen-
schaftsprogramm. Eine andere Unterabteilung
betreut die europäische Beteiligung an der In-
ternationalen Raumstation ISS, das Raketen-
programm und die „Exploration“-Programme.
Hier ist auch der Patentanwalt angesiedelt. Die
dritte Unterabteilung schließlich ist mit insti-
tutionellen Aspekten befasst, also neben dem
ESA-internen Recht auch mit Beziehungen zu
Drittstaaten und anderen internationalen Orga-
nisationen. Eigene Interessenschwerpunkte
können unproblematisch geäußert werden.
Ich war den institutionellen Fragen – sie be-
treffen zum Beispiel das Verhältnis der ESA zu
Drittstaaten und anderen internationalen Orga-
nisationen, ein vor allem vor dem Hintergrund
der zunehmenden Annäherung von ESA und
EG gegenwärtig sehr interessanter Aufgaben-
21JUsMagazin 5 | 09
Wahlstation | Frankreich
Die Europäische Weltraumagentur ESA (European Space Agency) mit Sitz in Paris bietetsich als Wahlstation bestens an für Referendare, die Einblicke in die juristische Tätigkeit beieiner internationalen Organisation erhalten und dies mit einem Aufenthalt in Frankreichverbinden wollen. Eine Affinität zum Weltraumrecht ist keineswegs Voraussetzung unddürfte auch eher die Ausnahme sein.
Europäische Weltraumagentur in Paris
Europa will hoch hinaus
12_Wahlstation:Wahlstation_NewYork 13.09.09 16:06 Seite 21
dem Kopf lässt sich immer finden. Ich habe
über die Website www.appartager.com ein
WG-Zimmer gefunden und hatte letztlich die
Wahl zwischen zwei sehr schönen und gut ge-
legenen Zimmern. Ausschlaggebend für den
Erfolg bei der Suche nach einer Unterkunft ist
die Jahreszeit – die Monate Dezember bis Feb-
ruar würde ich nicht als Hochsaison bezeich-
nen. Bei appartager.com muss man gegebe-
nenfalls eine geringe Gebühr zahlen, um E-
Mails von Interessenten lesen und beantwor-
ten zu können. Das lohnt sich aber allemal.
Wer es bevorzugt, alleine zu wohnen, kann
sich online durch eine Agentur Wohnungen
vermitteln lassen. Z. B. ist Lodgis ziemlich be-
kannt und machte mir einen sehr kompetenten
Eindruck (www.lodgis.com). Die Betreuung
erfolgt dort auch auf Deutsch. Zwar fallen da-
bei eine Vermittlungsgebühr sowie eine Haus-
ratversicherung an, beides dürfte für drei Mo-
nate Aufenthalt allerdings zu verkraften sein.
So ist jedenfalls sichergestellt, dass die Wohn-
bedingungen akzeptabel sind. Ganz billig ist
der Aufenthalt allerdings nicht: für ein WG-
Zimmer im Zentrum wird man mindestens um
die 550 Euro einrechnen müssen – wenn man
sich nicht gerade eine Einzimmerwohnung zu
zweit teilen möchte (nichts ist unmöglich!).
Eine Einzimmerwohnung wird unter 750 Euro
monatlich (bei Umlage der Agenturkosten
etc.) schwerlich zu finden sein.
Die Lebenshaltung ist auch nicht gerade
günstig, aber das dürfte für Paris nicht überra-
schend sein. Lebensmittel sind im Schnitt ca.
50 Prozent teurer als in Deutschland. Es gibt
allerdings bei der ESA eine sehr gute Kantine,
in der man mittags eine warme Mahlzeit für ca.
fünf Euro bekommt. Günstiger isst man an der
Bar (ca. drei Euro). Fahrtkosten fallen für ein
Monatsticket der RATP (55,10 Euro) an. Wer
es sportlich mag, kann sich ein Fahrrad mieten
(„vélib“, www.velib.paris.fr/), das kostet fünf
Euro die Woche und ist unschlagbar günstig.
Wie in internationalen Organisationen üb-
lich, zahlt die ESA keine zusätzliche Vergü-
tung zum Referendargehalt.
Julia Neumann
Die Autorin ist Rechtsassessorin. sie befand sich von De-
zember 2008 bis Februar 2009 in der beschriebenen station.
Wer sich für eine station bei der EsA interessiert kann sich
auf der Website www.esa.int/sPECIALs/Careers_at_EsA/
sEMsB5XO4HD_0.html. informieren. Bewerbungen sind zu
richten an: European space Agency, 8 – 10 rue Mario Nikis,
75738 Paris Cedex 15, France, Telefon: 0033-1-53697654,
Fax: 0033-1-53697560, E-Mail: [email protected].
Schon der Morgen begann mit einem für Pa-
ris ungewöhnlichen Anblick: Über Nacht hatte
es geschneit. Glücklicherweise funktionierte
die Metro, so dass ich meinen ersten Arbeitstag
trotz des „Schneechaos“ pünktlich beginnen
konnte. In der Kammer wurde ich von einer der
Mitarbeiterinnen der Rechtsabteilung begrüßt.
Nach einer kurzen Vorstellung meinerseits er-
klärte sie mir die Arbeitsweise der Kammer.
Anschließend führte sie mich durch sämtliche
Räume und stellte mich den einzelnen Mitar-
beitern vor. Dann bekam ich einen eigenen Ar-
beitsplatz nebst Computer zugewiesen.
Am Anfang stand die Erkundung der Tü-
cken eines französischen PC. Während das
französische Windows gewöhnungsbedürftig,
aber irgendwie doch vertraut wirkte, machte
mir die fremde Tastatur sehr zu schaffen. Die
Buchstaben sind dort anders als bei uns ange-
ordnet, was zu ständigem Verschreiben führte.
Ich war mir sicher, dass ich mich niemals an
diese Tastatur gewöhnen würde. Doch nach ei-
nigen Wochen hatte ich mich tatsächlich auch
an diese Unterscheidung gewöhnt – und ver-
schrieb mich dann regelmäßig an meinem
deutschen Laptop.
Dann begann der Alltag. Ich erhielt zur wei-
teren Bearbeitung einen Stapel Akten. Doch
ein kurzer Blick genügte, um mich aufs Neue
verzweifeln zu lassen. Meine ersten Aufgaben
bestanden in der Zusammenstellung eines
Überblicks zur Arbeitsrechtsreform in Frank-
reich, einer steuerrechtlichen Recherche, der
Zusammenstellung der Unterlagen für die
Gründung einer S.A.R.L. (französische Vari-
ante der GmbH) und einem Anruf beim Re-
gistergericht in Mahmoudzou (Mayotte, ein
französisches Überseedepartment). Aber auch
hier legte sich die erste Aufregung über die
völlig fremden Aufgaben nach der Einarbei-
tungszeit.
Die Mittagspause nutzte ich, um die Prakti-
kanten mit Fragen über die Arbeit zu löchern.
Neben drei bis vier Praktikanten bzw. Refe-
rendaren in der Rechtsabteilung arbeiten re-
gelmäßig bis zu 15 Praktikanten in der Kam-
mer. Nach dem ersten Tag fühlte ich mich völ-
lig erschlagen von den vielen neuen Eindrü-
cken und war doch neugierig, welche Arbeit
am nächsten Tag auf mich warten würde.
Die aHK Paris
Die Außenhandelskammern werden vom
Auswärtigen Amt unterstützt und haben die
Aufgabe, die Wirtschaftsbeziehungen zwi-
schen den jeweiligen Ländern und Deutsch-
land stärken. Die Rechtsabteilungen überneh-
men vor allem Recherchen im Auftrag von
deutschen und französischen Unternehmen zu
Fragen des jeweils anderen Rechts, Inkasso-
dienste und die Fiskalvertretung für in Frank-
reich tätige deutsche Unternehmer. Jeder Prak-
tikant bzw. Referendar kann alle drei Aufga-
benbereiche kennenlernen.
Die Rechtsrecherchen stellten sich im
Nachhinein als die spannendste Aufgabe he-
raus, während die anderen Bereiche im We-
sentlichen nur Sachbearbeitungs- und Buch-
haltungstätigkeiten und kaum juristische Auf-
gaben enthielten. Die Recherchen waren an-
spruchsvoll, aber mit Hilfe von Google und ei-
nigen Büchern gut lösbar und vermittelten mit
der Zeit einen guten Einblick in das französi-
sche Recht.
Da alle Mitarbeiter der Abteilung Deutsche
sind oder perfekt Deutsch sprechen, war eine
Verständigung problemlos möglich. Für die
Aktenführung und den Kontakt mit französi-
schen Kunden waren gute Sprachkenntnisse in
Französisch unerlässlich. Als nachteilig emp-
fand ich die fehlende Einarbeitung. Da die
Rechtsabteilung unter chronischer Arbeits-
überlastung leidet, müssen die Referendare
bzw. Praktikanten ihre Aufgaben weitestge-
hend eigenverantwortlich erledigen. Auch die
tägliche Arbeitszeit von 9.30 bis 17 Uhr, re-
gelmäßig auch länger, fand ich im Hinblick
auf Freizeitgestaltung und Examensvorberei-
tung nicht optimal. Nichtsdestotrotz war der
Aufenthalt schon allein wegen der Stadt Paris
eine schöne Erfahrung, die ich nicht missen
möchte.
Marie-Katharina Lattke
Die Autorin ist Rechtsanwältin. sie befand sich von Februar
bis April 2009 in der beschriebenen station.
Bewerbungen sind zu richten an die Deutsch-Französische
Industrie- und Handelskammer, z. Hd. Herrn Schulz, Direktor
Abteilung Recht & steuern, [email protected].
Weitere Informationen finden sich auf der Website www.fran-
coallemand.com. Eine frühzeitige Bewerbung ist ratsam.
22 JUsMagazin 5 | 09
Wahlstation | Frankreich
Der 2. Februar 2009 sollte für mich ein Tag werden, den ich so schnell nicht vergessen wür-de: Es war mein erster Arbeitstag in der Rechtsabteilung der Deutsch-Französischen Indus-trie- und Handelskammer in Paris. Hier würde ich die dreimonatige Wahlstation verbringen.
Deutsche außenhandelskammer in Paris
aller anfang ist schwer
12_Wahlstation:Wahlstation_NewYork 13.09.09 16:06 Seite 22
Marutschke, Einführung in das japanische RechtVon Prof. Dr. Hans-Peter Marutschke, Kyoto und Hagen
2. Auflage. 2009. Rund 300 Seiten. Kartoniert ca. € 38,–ISBN 978-3-406-55981-5 (Erscheint im September 2009)
Adomeit/Frühbeck, Einführung in das spanische RechtVon Prof. Dr. Klaus Adomeit, Berlin; inZusammenarbeit mit Federico, Fernando und Dr. Guillermo Frühbeck Olmedo, RAe in Madrid und Marbella
3. Auflage. 2007. XVI, 177 Seiten. Kartoniert € 26,90
ISBN 978-3-406-54908-3
Kindler, Einführung in das italienische RechtVerfassungsrecht, Privatrecht und internationales Privatrecht
Von Prof. Dr. Peter Kindler, Augsburg
2. Auflage. 2008. XXVI, 362 Seiten. Kartoniert € 29,90
ISBN 978-3-406-49892-3
Liebscher/Zoll,Einführung in das polnische RechtVon Marc Liebscher, Wiss. Ass., Krakau, und Dr. habil. Fryderyk Zoll, Krakau
2005. XXVII, 520 Seiten. Kartoniert € 27,80
ISBN 978-3-406-52587-2
Wabnitz/Holländer, Einführung in das tschechische RechtHrsg. von Dr. Heinz-Bernd Wabnitz, General-staatsanwalt a.D., Prof. JUDr. Pavel Holländer,Vizepräsident des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik, Brünn
2009. XVI, 217 Seiten. Kartoniert € 29,90
ISBN 978-3-406-57795-6
von Bernstorff, Einführung in das englische RechtVon Prof. Dr. Christoph Graf von Bernstorff,Rechtsanwalt in Bremen
3. Auflage. 2006. XXII, 297 Seiten. Kartoniert € 18,50
ISBN 978-3-406-53499-7
Dubber,Einführung in das US-amerikanischeStrafrechtVon Prof. Dr. Markus D. Dubber, New York, mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Bernd Schünemann, München
2005. XX, 216 Seiten. Kartoniert € 19,80
ISBN 978-3-406-53042-5
Schütze/Hirth, Einführung in das Recht SingapursVon RA Prof. Dr. Rolf A. Schütze und RA Dr. René-Alexander Hirth, beide Stuttgart
2007. XVI, 163 Seiten. Kartoniert € 39,90
ISBN 978-3-406-55730-9
Bestellen Sie bei Ihrem Buchhändler oder bei:beck-shop.de oder Verlag C. H. Beck · 80791 MünchenFax: 089/38189-402 · www.beck.de
Bu, Einführung in das Recht ChinasVon Prof. Dr. Yuanshi Bu, Freiburg
2009. XXVIII, 338 Seiten. Kartoniert € 48,–
ISBN 978-3-406-58099-4
Ausländisches Recht in der JuS-Schriftenreihe
Alle
Pre
ise
inkl
. Mw
St. /
136
100
Wörlen / schindler
anleitung zur lösung von
zivilrechtsfällen
Heymanns, 9. Aufl. (2009),
€19,80, 250 S.
„Das wichtigste Arbeitsmittel der
Studierenden, die das Recht … er-
lernen wollen … ist das Gesetz!“
Dieser Satz aus dem Buch von Wör-
len und Schindler (S. 1) verdient
volle Zustimmung und wird von
den Autoren selbst in ihrer „Anlei-
tung zur Lösung von Zivilrechtsfäl-
len“ mustergültig beherzt.
Das Buch ist in drei Teile geglie-
dert: Es startet mit allgemeinen me-
thodischen Hinweisen (S. 1 – 24).
Sodann behandeln die Autoren die
Formalien von Klausuren und Haus-
arbeiten (S. 25 – 46). Den Schwer-
punkt bildet der dritte, praktische
Teil, der 22 Zivilrechtsfälle mit Lö-
sungen umfasst (S. 47 – 222). The-
matisch geht es um Fälle zum Allge-
meinen Teil des BGB sowie zum all-
gemeinen Leistungsstörungsrecht
und Kaufrecht (Fall 1 – 17). Zudem
wird je ein Fall zum Bereicherungs-,
Delikts-, Sachen-, Handels- und Ar-
beitsrecht behandelt.
Die konzeptionelle Darstellung
überzeugt: den Lösungen vorange-
stellt sind klausurtaktische Vorüber-
legungen und Prüfungsschemata,
die den Weg zur Lösung erleichtern.
Am Ende geben die Autoren hilfrei-
che Literaturhinweise zur Vertie-
fung.
Das Fallbuch richtet sich in erster
Linie an Studienanfänger. Der Le-
ser muss bei der Lektüre bedenken,
dass das Klausurniveau in Anfän-
gerübungen meistens höher ist. Mit
diesem Buch wollen die Autoren
den Klausuranten die Angst vor
dem „Gespenst Klausur“ nehmen
(Vorwort, S. X). Dies gelingt: Für
die ersten juristischen Gehversuche
ist dieses Werk ein kompetenter Be-
gleiter. Dr. Markus Würdinger
•••• 4 Punkte
Baur / stürner
sachenrecht
C.H. Beck, 18. Aufl. (2009), € 74,–,1.086 S.
Das Sachenrecht von Baur und
Stürner ist ein Klassiker; die erste
Auflage erschien vor fast 50 Jahren
(1960) und hat als „großes Lehr-
buch“ seitdem Generationen von
Studierenden durch das Studium
begleitet. Die nach zehn Jahren
dringend erforderlich gewordene
Neuauflage enthält neben der ge-
wohnt gründlichen Darstellung des
nationalen Sachenrechts (ein-
schließlich desjenigen der ehemali-
gen DDR) einen überaus lesenswer-
ten Abschnitt zum internationalen
und europäischen Sachenrecht so-
wie zur Sachenrechtsvergleichung
(§ 64).
Die Darstellung wird auch in der
Neuauflage durch eine Fülle von
Fallbeispielen anschaulich ge-
macht; dazu werden 33 Übersichten
den jeweiligen Abschnitten ange-
fügt. Von nicht zu überschätzendem
Wert ist auch der Anhang, in dem
Grundbuchblätter und Formular-
muster abgedruckt sind.
Wer sich nicht dazu durchringen
möchte oder kann, den Band ganz
durchzuarbeiten, wird von den Ver-
fassern auf die wesentlichen Kern-
bereiche des Sachenrechts hinge-
wiesen (Lernhinweis auf S. LVIII).
Das Buch eignet sich in seiner auch
vom Äußeren her benutzerfreundli-
chen Aufmachung und angesichts
der Prägnanz, mit der der Stoff
übersichtlich und verständlich dar-
gestellt wird, hervorragend sowohl
zum ersten Lernen wie zum Wie-
derholen. Auch der Fortgeschrittene
und der schon in der Praxis tätige
Jurist findet in ihm das Sachenrecht
in seiner Präzision bestens darge-
stellt. Einziges Manko: Der Preis
wird viele Studierende (leider) zu-
rückschrecken lassen. Was aber auf
den ersten Blick (und in der absolut
gesehenen Zahl) teuer wirkt, ist
letztlich preiswert im Wortsinne: Es
ist seinen Preis wert! Prof. Dr. Hu-
bert Schmidt
••••• 5 Punkte
Käpplinger
fälle mit lösungen zum
gmbh-, aktien- und
Konzernrecht
Heymanns, 2. Aufl. (2009), € 23,–,260 S.
Die zweite Auflage bringt das
Werk auf den Stand von Ende 2008
und damit auf denjenigen „nach
MoMiG“. Der Band ist in vier Ka-
pitel mit durchgehend anspruchs-
vollen Fällen (das Vorwort ver-
spricht Examensniveau) zum
GmbH-Recht (11 Fälle), Aktien-
recht (13 Fälle), Konzernrecht (7
Fälle) und Umwandlungsrecht (14
Fälle, teils mit Varianten) eingeteilt.
Die Ausrichtung weist nicht so
sehr auf den in der Regel nur die
Grundlagen des Kapitalgesell-
schaftsrechts umfassenden allge-
meinen Pflichtfachstoff, sondern
auf den gesellschaftsrechtlichen
Schwerpunktbereich. Hier wird der
fortgeschrittene Studierende durch-
aus anregend zur vertieften Ausei-
nandersetzung mit dem Stoff im
Rahmen der Fallbearbeitung ge-
bracht.
Entgegen der im Vorwort vertre-
tenen Ansicht kann der Band aber
auch dann die vorherige oder paral-
lele Arbeit mit dem Lehrbuch (und
natürlich den regelmäßigen Vorle-
sungsbesuch) nicht ersetzen, wenn
man die vielfältigen und auch aktu-
ellen weiterführenden Nachweise in
den Fußnoten tatsächlich nachliest.
Vorlesungsersatz sollte aber auch
nicht Zielsetzung einer Fallsamm-
lung sein. Als solche ist das Buch
durchaus gelungen.
Bei einzelnen Lösungen sind
Zweifel erlaubt. Etwa gleich bei
Fall 1 ist es nicht glücklich, die Aus-
einandersetzung mit einer längst
überholten Meinung des Reichsge-
richts zu bringen, die nach wie vor
aber streitige Frage der Gesellschaf-
terhaftung in der Vor-GmbH nur auf
das Innenhaftungsmodell des BGH
zu reduzieren. Insgesamt stellt das
Buch eine sinnvolle Ergänzung im
Rahmen der Examensvorbereitung
dar. Prof. Dr. Hubert Schmidt
••• 3 Punkte
Tempel / Graßnack / Kosziol /
seyderhelm
Materielles recht im
zivilprozess
C.H. Beck, 5. Aufl. (2009), €39,–,580 S.
Nach dem Tod von Tempel, dem
Begründer des Werks, wird dieses
nun von Graßnack, Kosziol und
Seyderhelm fortgeführt, die es in
wesentlichen Teilen völlig neu kon-
zipiert und bearbeitet haben. Mit
Blick auf die Praxis wurde insbe-
sondere dem Wohnraummietpro-
24 JUsMagaziN 5 | 09
Buchtipps
Unser Wertungssystem: Die Skala reicht von 0 bis 5 Punkte (gekenn-zeichnet durch das Symbol „• “). Je mehr Punkte ein Buch erhält, de-sto besser ist die Bewertung.
NeuerscheiNuNgeN & NeuauflageN
Juristische literatur®
13_Buchtipps:Buchtipps 13.09.09 16:09 Seite 24
zess deutlich mehr Aufmerksam-
keit zuteil, indem nunmehr auch
Abschnitte zur Mieterhöhung, zu
den Schönheitsreparaturen und zu
den Betriebskosten hinzugefügt
wurden. Im Gegenzug sind die
Ausführungen zum Reisevertrag
und zum Konsumentenkredit ent-
fallen bzw. verkürzt worden. Dane-
ben finden sich Kapitel zum Ge-
brauchtwagenkauf, zum Finanzie-
rungsleasing, zum Bau-, Architek-
ten- und Bauträgervertrag, zum
Maklervertrag sowie zum Unfall-
haftpflichtprozess.
Inhaltlich überzeugt das Werk
auch nach dem Autorenwechsel
weiterhin fast uneingeschränkt. Le-
diglich an einigen wenigen Stellen
ist den Ausführungen zu widerspre-
chen, etwa wenn Seyderhelm im
Kapitel über den Gebrauchtwagen-
kauf unter Randnummer 89 (S. 22)
bei einem mangelhaften Wagen,
den der Käufer behalten will, den
Anspruch auf Ersatz der Wertdiffe-
renz zwischen einem mangelfreien
und dem mangelhaften Fahrzeug
oder den alternativen Anspruch auf
Ersatz der Reparaturkosten unter
§ 280 I BGB statt unter § 281 I 1
BGB subsumiert, was richtig gewe-
sen wäre.
Dieser Fehler, der mit Blick auf
die Frage der Erforderlichkeit einer
Fristsetzung durchaus Gewicht hat,
ist umso bedauerlicher, als das
„neue“ Leistungsstörungsrecht
auch im Referendariat eine sehr
prüfungsrelevante Thematik ist, bei
der vergleichbare Fehlgriffe hin-
sichtlich der einschlägigen An-
spruchsgrundlage in der Klausur
empfindlich bestraft werden.
Ohnehin dürften sich viele Refe-
rendare, an die sich das in der JuS-
Schriftenreihe erscheinende Werk
auch wendet, von dem Umfang und
dem Tiefgang der Darstellung sowie
dem stattlichen Fußnotenapparat zu
Recht abgeschreckt fühlen. Ihnen
kann daher allenfalls geraten wer-
den, Einzelfragen bei Bedarf in dem
Buch nachzuschlagen. Für junge
Praktiker ist es hingegen weiterhin
eine sehr wertvolle Richtschnur im
Dschungel des materiellen Zivil-
rechts. JK
•••• 4 Punkte
Arzt / Weber / Heinrich / Hilgendorf
strafrecht
Besonderer Teil
Gieseking, 2. Aufl. (2009), € 84,–,1.312 S.
Fast zehn Jahre nach der Erstauf-
lage ist das Gesamtwerk überarbei-
tet worden. Hinzugekommen sind
als neue Autoren die Professoren
Heinrich und Hilgendorf.
Der Aufbau des Werkes ent-
spricht den üblichen Bahnen, er
richtet sich nach den Vorgaben, die
das Gesetz macht, also nach den
einzelnen Straftatbeständen. In ins-
gesamt 49 Kapiteln werden die ein-
zelnen Tatbestände umfassend be-
handelt, beginnend mit den Delik-
ten gegen die Person (u. a. Mord,
Totschlag, Körperverletzung, Belei-
digung, Freiheitsberaubung, Nöti-
gung) über die Vermögensdelikte
(u. a. Diebstahl, Raub, räuberische
Erpressung, Betrug, Untreue) bis
hin zu den ebenfalls examensrele-
vanten Themen Strafvereitelung,
Urkundenfälschung, Brandstiftung,
sowie Straßenverkehrs-, Beste-
chungs- und Aussagedelikten.
Die Erläuterungen beginnen nach
umfassenden Literaturhinweisen
meist mit Ausführungen zum krimi-
nalpolitischen Hintergrund. Das
macht strittige Einzelfragen ver-
ständlicher (und damit einprägsa-
mer). Die Ausführungen sind
sprachlich gelungen und leicht ver-
ständlich. Zahlreiche Beispielsfälle
verstärken diesen Effekt.
Zu beachten ist freilich, dass das
Werk mit über 13.00 Seiten als
Lernbuch zu umfangreich ist; es ist
ein Lehrbuch im klassischen Stil.
Gerade die Hinweise zur Entste-
hungsgeschichte der Normen kön-
nen aber auch für den Studenten
hilfreich sein, ebenso eignet sich
das Buch als Nachschlagewerk. TW
•••• 4 Punkte
Freund
strafrecht
allgemeiner Teil
Springer, 2. Aufl. (2008), € 27,95552 S.
Das Werk von Freund zum Allge-
meinen Teil des Strafrechts ist au-
ßergewöhnlich. Bereits der Aufbau
verlässt herkömmliche Bahnen:
Nach Erläuterung der Grundlagen
folgen zunächst Rechtfertigungs-
und Entschuldigungsgründe, bevor
die Fahrlässigkeitsdelikte vor (!)
den Vorsatzdelikten erläutert wer-
den. Daran schließen sich der Ver-
such einschließlich Rücktritt sowie
Täterschaft, Teilnahme und Kon-
kurrenzen an. Für Studierende hat
dieser Aufbau den Nachteil, dass er
sich außerhalb dessen befindet, was
üblicherweise gelehrt wird.
Hinzu kommt, dass die sprachli-
che Darstellung kompliziert ist (et-
wa § 3 Rn. 5 auf S. 72: „Als Unter-
fall des Rechtfertigungsprinzips der
Wahrung des höherrangigen Inte-
resses lässt sich die Rechtfertigung
aus mangelndem Interesse als
rechtliche Missbilligung bestimm-
ter Verhaltensweisen begreifen ...“).
Da bleibt für den Leser unklar, was
der Autor meint und – am wichtigs-
ten – welche Konsequenzen dies für
Klausurfälle haben kann.
Der Fußnotenapparat ist aufwän-
dig, aber manchmal auch des Guten
zu viel, wenn er beinahe eine halbe
Seite ausmacht. Außerdem machen
nur wenige Beispiele die abstrakten
Erläuterungen anschaulicher. Auch
die Musterklausur im Anhang än-
dert hieran nur wenig.
Für die Ausbildung ist das Werk
daher nur bedingt geeignet. Allen-
falls kann sich ein Mehrwert erge-
ben, wenn man in der Ausbildung
einmal herkömmliche Bahnen ver-
lassen will. TW
•• 2 Punkte
Pohlmann
zivilprozessrecht
C.H. Beck, 2009, € 24,90, 381 S.
„Mit vielen Übersichten, Bei-
spielen und Fällen.“ Dieser Hinweis
auf dem Titel des Buchs ist in der
Tat der Prägestempel des Werkes
von Petra Pohlmann, das unter Mit-
arbeit von Markus Vogel entstanden
ist. Das Buch ist in 16 Paragrafen
gegliedert; Kontrollfragen (mit Lö-
sungen am Ende) runden die Dar-
stellung gekonnt ab.
Die Autorin versteht es, das We-
sentliche auf den Punkt zu bringen,
die Komplexität des Lernstoffes di-
daktisch geschickt aufzubereiten
und das Abstrakte durch viele Bei-
spiele konkret werden zulassen. Das
reichhaltige Fallmaterial ist nahezu
ausnahmslos der Rechtsprechung
entnommen. Die Leser werden so
mit der Dogmatik und der Praxis
des Zivilprozessrechts aus einem
Guss „versorgt“. Ein Anhang mit
ausgewählten Streitfragen des Zi-
vilprozessrechts ermöglicht eine
letzte Generalwiederholung. Die
Lektüre macht deutlich: Prozess-
recht ist spannend.
Beim Versäumnisurteil könnte
man das klausurrelevante Prüfsche-
ma des Einspruchs (Zulässigkeit
des Einspruchs, Zulässigkeit und
Begründetheit der Klage) stärker
hervorheben (§ 11 Rdnr. 28); eben-
so ließe sich die examensrelevante
Frage der analogen Anwendung des
§ 700 VI ZPO bei § 514 II ZPO so-
wie der Meistbegünstigungsgrund-
satz vertiefen. Das ist aber bereits
Detailkritik zu einem flüssig ge-
schriebenen, didaktisch hochwerti-
gen Produkt, das eine gute Handrei-
chung für Studierende ist. Das Buch
verdient daher einen weiteren Prä-
gestempel, der da lautet: „empfeh-
lenswert“! Dr. Markus Würdinger
•••• 4 Punkte
25JUsMagaziN 5 | 09
Buchtipps
13_Buchtipps:Buchtipps 13.09.09 16:09 Seite 25
Haft / Hilgendorf
strafrecht
Besonderer Teil i
C.H. Beck, 9. Aufl. (2009), €17,–,143 S.
Das Werk von Haft ist seit nahe-
zu 30 Jahren in der Ausbildungslite-
ratur fest verankert. Es zeichnet
sich durch eine äußerst klare Struk-
tur aus: unter strikter Orientierung
an den einzelnen Straftatbeständen
werden die einzelnen Tatbestands-
merkmale und deren Probleme ab-
gearbeitet. Der Aufbau orientiert
sich an dem in Ausbildung und Pra-
xis gängigen Schema, also objekti-
ver und subjektiver Tatbestand vor
Rechtswidrigkeit und Schuld. Da-
mit ist immer klar, an welcher Stel-
le die angesprochenen Punkte in ei-
ner Klausur anzubringen sind, denn
Aufbaufragen sind für die Bewer-
tung von Klausuren von zentraler
Bedeutung.
Thematisch finden sich neben
den Eigentums- und Vermögensde-
likten (v. a. Diebstahl, Unterschla-
gung, Raub, Erpressung, Betrug,
Untreue) die Sachbeschädigung so-
wie die Anschlussstraftaten (Be-
günstigung, Strafvereitelung, Heh-
lerei) – allesamt äußerst examensre-
levante Themen.
Die Erläuterungen sind so aufge-
baut, dass nach dem Gesetzestext
das geschützte Rechtsgut genannt
wird. Dann wird der Aufbau des
Delikts stichwortartig genannt. Da-
nach folgen die Einzelerläuterun-
gen, aufgelockert durch kleine Bei-
spiele. Fußnoten oder Rechtspre-
chungsnachweise gibt es nicht.
Wer dieses überaus empfehlens-
werte Lernbuch vollständig durch-
arbeitet und das Gelernte anhand
weiterer Fällen sowie Übungsklau-
suren noch vertieft, der ist für beide
Examina gut gerüstet. TW
•••• 4 Punkte
Joecks
studienkommentar stgB
C.H. Beck, 8. Aufl. (2009),€29,50,856 S.
Joecks' ansprechende Mixtur aus
Lehrbuch, Kurz-Kommentar und
Repetitorium ist auch in der achten
Auflage für fortgeschrittene Stu-
denten und Kandidaten des ersten
Examens vorbehaltlos zu empfeh-
len. Insbesondere die Erläuterungen
zum BT, die im Gegensatz zum eher
überblicksartig behandelten AT den
Schwerpunkt des Buchs bilden, las-
sen in puncto Verständlichkeit,
Schwerpunktsetzung und Examens-
nähe keine Wünsche offen. Die
Examensträchtigkeit eines jeden
Straftatbestandes wird durch eine
Skala bewertet wird, was insbeson-
dere beim Wiederholen kurz vor
dem Examen von Nutzen sein wird.
Die zahlreichen Streitigkeiten,
die das an sich so überschaubare
materielle Strafrecht kennzeichnen,
werden weitgehend im Gutachten-
stil dargestellt, was bei den studen-
tischen Lesern besonders eingängig
und von ihnen in der Klausur leich-
ter zu reproduzieren sein dürfte.
Aktuelle Diskussionen, wie etwa
die Zulässigkeit der „Rettungsfol-
ter“ im Rahmen des § 32 StGB oder
von Flugzeugabschüssen im Rah-
men des § 34 StGB sowie neuere
Straftatbestände, wie die Nachstel-
lung im Sinne des § 238 StGB oder
die Veränderung des Erscheinungs-
bildes einer Sache im Sinne des
§ 303 II StGB, werden gebührend
berücksichtigt. Die im letztgenann-
ten Bereich aufgetretenen redaktio-
nellen Fehler – § 238 I Nr. 4 StGB
ist doppelt abgedruckt und bei der
Erläuterung des Merkmals „nicht
nur vorübergehend“ im § 303 II
StGB fehlt ein „nicht“, was sinnent-
stellend wirkt – sind verzeihlich. JK
•••• 4 Punkte
Geis
Kommunalrecht
C.H. Beck, 2008, € 20,50, 260 S.
Das Kommunalrecht gehört zum
Pflichtstoff der juristischen Staats-
prüfungen fast aller deutschen Län-
der. Das verwundert nicht; denn
hier handelt es sich – neben dem
Polizeirecht – um eine der wenigen
Materien, die in die alleinige Ge-
setzgebungskompetenz der Länder
fallen, die ja auch maßgeblich über
die Inhalte der juristischen Staats-
prüfungen bestimmen. Prüfer, ins-
besondere Praktiker, kennen oft nur
das Kommunalrecht „ihres“ Lan-
des. Darauf müssen sich Studieren-
de und Examenskandidaten einstel-
len. Eine Darstellung „des“ Kom-
munalrechts in Deutschland muss
deshalb immer mit dem jeweils gel-
tenden Landesgesetz gelesen und
erarbeitet werden.
In dieser Neuerscheinung gelingt
es Geis in ganz hervorragender Wei-
se, die geistesgeschichtliche Ent-
wicklung des Kommunalrechts und
die übergreifende Bedeutung kom-
munaler Selbstverwaltung anschau-
lich und geradezu packend darzu-
stellen und dabei auch die lebendige
Vielfalt des Gemeinderechts in
Deutschland spürbar zu machen.
Schwerpunkte werden auf die Dar-
stellung der Gemeindeorgane der
bevölkerungsreichen Flächenländer
Baden-Württemberg, Bayern, Nord-
rhein-Westfalen und Sachsen gelegt.
Im Anhang findet sich auf 26 Seiten
eine vollständige Normensynopse
der 13 Gemeindeordnungen der
Bundesländer; ergänzend werden im
Text die wichtigsten Kommunalge-
setze mit Fundstellen aufgeführt. In
der Sache wird besonderes Gewicht
auf die Darstellung der kommuna-
len Wirtschaft und der Kommunalfi-
nanzen gelegt – einer Materie von
größter praktischer Bedeutung.
Wer sich das Kommunalrecht
von Geis Hand in Hand mit „seiner“
Gemeindeordnung erarbeitet hat,
hat viel gelernt über unsere demo-
kratische Grundordnung und über
die Verwaltungsorganisation in
Deutschland. WB
••••• 5 Punkte
Lange
Jurastudium erfolgreich
Heymanns, 5. Aufl. (2009),
€16,90, 379 S.
Das Buch von Lange überrascht
schon beim Auspacken positiv. Die
fast 400 Seiten in einem Format zwi-
schen DIN A4 und A5 liegen schwer
in der Hand – und sie sind, obwohl
eng bedruckt, sehr übersichtlich ge-
staltet.
Anhand von zentralen Fragen
führt die Autorin den Leser durch
die Studienplanung (Teil I) und
stellt das Handwerkszeug für ein er-
folgreiches Studium vor (Teil II). In
Teil II geht sie u. a. auf Leseregeln,
Arbeits- und Lerntechniken, Fallbe-
arbeitung, private AG´s und das
Zeitmanagement ein.
Konkrete Tipps und teils sehr de-
taillierte Anleitungen für alle Pha-
sen des Studiums sorgen für nach-
haltigen Nutzen. Wem das immer
noch nicht reicht, der wird in den
Literaturhinweisen fündig. Dem
Untertitel „Planung – Lernstrategie
– Zeitmanagement“ wird die Auto-
rin durchweg gerecht. Eine Website
ergänzt das Buch, dem nur ein
Adressenverzeichnis fehlt.
Lange widerlegt das Vorurteil
vom wertlosen Ratgeber mühelos –
ohne dieses Buch sollte man das Ju-
rastudium nicht beginnen! MN
•••• 4 Punkte
Professor Dr. Wilfried Berg (WB)
Jan Kaiser (JK)
Dr. Tobias Windhorst (TW)
26 JUsMagaziN 5 | 09
Buchtipps
13_Buchtipps:Buchtipps 13.09.09 16:09 Seite 26
■ Wohn- und Betreuungsvertrags -
gesetz – WBVG – zivilrechtliche
Regelung der Heimverträge, voll-
ständig kommentiert.
„…ein Herzstück des Rechts.“ RAuN Fridhelm Faecks zur 68. Auflage,in: NJW 15/2009
Fax-CouponExpl. 978-3-406-59488-5
Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)69. Auflage. 2010. Rund 3000 Seiten. In Leinen ca. € 100,–(Erscheint im November 2009)
Name
Straße
PLZ/Ort
Datum/Unterschrift 155945
Jetzt neu in 69. Auflageberücksichtigt sind die umfassen-
den Neuregelungen im Recht des
Zahlungsverkehrs, im Familien -
recht und in weiteren zentralen
Bereichen
■ G zur Erleichterung elektronischer
Anmeldungen zum Vereins regis -
ter etc. mit wichtigen Änderungen
des Vereinsrechts
■ G zur Begrenzung der Haftung
von ehrenamtlichen Vereins -
vorständen
■ G zur Bekämpfung unerlaubter
Telefonwerbung
■ G zur Umsetzung der Verbrau -
cherkredit- und der Zahlungs -
dienste richtlinie mit der Neu -
ordnung des Widerrufs- und
Rückgaberechts
■ G zur Einführung des elektroni-
schen Rechtsverkehrs etc. im
Grundbuchverfahren, (u.a. gesetz -
liche Regelung der Eintragung
der GbR im Grundbuch)
■ FamFG und weitere Änderungen
durch das FGG-Reformgesetz
■ G zur Strukturreform des
Versorgungsausgleichs
■ G zur Änderung des Zugewinn -
ausgleichs- und Vormundschafts -
rechts
■ Drittes G zur Änderung des
Betreuungsrechts (Patienten -
verfügung)
■ G zur Änderung des Erb- und
Verjährungsrechts mit dem
neuen Pflichtteilsrecht
■ VO (EG) Nr. 593/2008 (ROM I-VO)
mit dem G zur Anpassung der
Vorschriften des Internationalen
Privatrechts an diese VO
Der Palandt 2010. Weil sich viel getan hat.
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