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Kap. 5, Gefahrenermittlung, Risikoevaluation und Umsetzung der Massnahmen
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Datenblätter zur Ermittlung von Gefahren am Arbeitsplatz
Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
Die folgenden Datenblätter enthalten Empfehlungen zur Ermittlung der Gefahr sowie der entsprechen den Präventivmassnahmen:
Seite Die Gefahrendatenblätter
1 Gefahr eines Sturzes aus gleicher Ebene (hinfallen)
2 Gefahr eines Sturzes aus ungleicher Ebene (herunterfallen)
3 Gefahr im Zusammenhang mit innerbetrieblichem Verkehr
4 Gefahr im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr
5 Gefahr im Zusammenhang mit dem Lastentransport von Hand und der Körperhaltung bei der Arbeit (Ergonomie)
6 Gefahr im Zusammenhang mit dem mechanischen Lastentransport
7 Gefahr im Zusammenhang mit Produkten, Emissionen und Abfällen
8 Gefahr im Zusammenhang mit biologischen Stoffen
9 Gefahr im Zusammenhang mit Maschinen und Werkzeugen
10 Gefahr im Zusammenhang mit einstürzenden oder herunterfallenden Gegenständen oder Materialien
11 Gefahr und Belästigungen im Zusammenhang mit Lärm
12 Gefahr im Zusammenhang mit Hitze, Kälte und Raumklima
13 Gefahr im Zusammenhang mit Brand und Explosionen
14 Gefahr im Zusammenhang mit Elektrizität
15 Gefahr im Zusammenhang mit der Beleuchtung
16 Gefahr im Zusammenhang mit Strahlung
17 Gefahr im Zusammenhang mit Vibrationen
18 Gefahr im Zusammenhang mit der Hygiene
19 Gefahr im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drittfirmen
20 Gefahr im Zusammenhang mit der Arbeitsorganisation und psychischer Belastung
A 1 DOC5.2.112 „Gefahrenliste der Verwaltungseinheit“
A 2 DOC5.2.113 „Aktionsplan“
Die in der Verwaltungseinheit ermittelten Gefahren sind auf die DOC5.2.112 „Gefahrenliste der Ver waltungseinheit“ zu übertragen.
Falls sich bei der Gefahrenermittlung Schwierigkeiten ergeben, sollte der SGASystemverantwortliche kontaktiert werden.
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Gefahr eines Sturzes aus gleicher Ebene (hinfallen) Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Gemeint sind Gefahren, bei denen der Betroffene durch stolpern, ausrutschen einen Misstritt oder ähn liches hinfällt und heftig aufschlägt. Es handelt sich dabei um ein sehr häufiges Risiko, das überall auf treten kann.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Rutschiger Boden: ausgelaufene Substanz, (Wasser, Öl, Benzin, Heizöl, Lösungsmittel, Säure, Natron, Abfall…) klimatische Bedingungen (Blätter, Schnee, Eis…)…
û Unebener Boden: kleine Stufe, Podest, Schwelle, abgestufter Belag, Unebenheit …
û Schadhafter Boden: Loch, abgelöster Teppich, herausgerissene Bodenplatte…
û Temporäre Baustelle: Objekte am Boden, Strassenschacht, Deckel…
û Enger Durchgang oder Durchgang entlang gefährlicher Zonen: vorspringender Teil…
û Überstellter Durchgang: flexibles Rohr, Verlängerungskabel, Kartons, Paletten…
û Schlecht beleuchteter Ort: Position des Schalters, Archive, Keller…
û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Organisation der Personenbewegung (Signalisation) ü Beseitigung der gefährlichen Zonen: Verwendung von rutschfesten Bodenbelägen, Beseitigung
von Bodenunebenheiten, Vergrösserung von Durchgängen…
ü Unterhalt der Böden: periodische Reinigung sowie ausserordentliche Reinigung, wenn eine Sub stanz ausgelaufen ist, Reparatur von fehlerhaften Teilen…
ü Durchgänge freihalten und beleuchten ü Tragen geeigneter Schuhe: rutschfest…
ü Die Ausrüstung geordnet halten: einen Platz für jedes Ding und jedes Ding an seinen Platz…
ü Kennzeichnung von temporären Baustellen ü Die Mitarbeitenden über die Gefahr eines Sturzes auf der Ebene informieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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Gefahr eines Sturzes aus ungleicher Ebene (herunterfallen) Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Gemeint sind Gefahren, bei denen der Betroffene im Verlauf eines Sturzes aus ungleicher Ebene auf den Boden oder einen Gegenstand (ein Gerät, ein Möbel, ein Kabel, eine Maschine usw.) heftig auf schlägt. Es handelt sich dabei um Gefahren, deren Folgen sehr schwerwiegend sein können, umso mehr, wenn der Sturz aus grosser Höhe erfolgt.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Bereiche mit Höhenunterschieden: Treppen, Fussgängerbrücke, Quai, Graben, Tank, Einfüll trichter, Falltüre…
û Zugang zu erhöhten Stellen: Schrank, Gestell, erhöhtes Element einer Maschine, Deckenbe leuchtung, Dach, Baumschnitt, Plane und Kuppeldach eines Lastwagens…
û Verwendung mobiler Vorrichtungen: Leiter, Trittleiter, Baugerüst …
û Enger Durchgang oder Durchgang entlang gefährlicher Zonen: vorspringender Teil…
û Verwendung behelfsmässiger Mittel: Stuhl, Karton, Stapel verschiedener Objekte, Lagerge stell…
û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Beseitigung von Bereichen mit Höhenunterschieden und von Zugängen, die in die Höhe füh ren: Installation eines vom Boden her bedienbaren Planensystems bei Lastwagen …
ü Schutzvorrichtungen montieren: Geländer, Brüstung, Barriere, Auffangnetz…
ü Ausbildung des Personals um eine korrekte Benutzung der mobilen Vorrichtungen und eine regelmässige Prüfung ihrer Solidität zu gewährleisten ü Tragen persönlicher Schutzausrüstung: Sicherheitsgeschirr…
ü Tragen geeigneter Schuhe: rutschfest…
ü Information der Mitarbeitenden über die Gefahr eines Sturzes aus der Höhe ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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Gefahr im Zusammenhang mit innerbetrieblichem Verkehr Revidiert am: 31.08.2006
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1. Definition Gemeint sind Gefahren, die sich aus dem Zusammenstoss Person/Fahrzeug (Motorrad, Auto, Lastwa gen, Transportgerät...) oder aus der Kollision von Fahrzeugen untereinander oder mit einem Hindernis innerhalb des Arbeitsumfeldes ergeben. Es handelt sich dabei um Gefahren, deren Folgen sehr schwerwiegend sein können, umso mehr, wenn die vorhandene Energie gross ist (Geschwindigkeit, Masse…).
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Vorhandensein von gemeinsamen Verkehrszonen für Fussgänger und Fahrzeuge: Kreuzun gen…
û Gefährlicher Fahrweg: eng, abschüssig, überstellt, in schlechtem Zustand... û Gefährlicher Manövrierbereich: Verladezone, Wendeplatz, schlechte Sichtverhältnisse…
û Schlechter Zustand der Fahrzeuge: Bremsen, Reifen, Lenkung, Blinker…
û Ungenügende Ausbildung der Maschinenführer û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Regeln betreffend den innerbetrieblichen Verkehr von Fahrzeugen aufstellen ü Die Fahrwege und die Manövrierbereiche signalisieren, ausleuchten und unterhalten ü Die Fahrzeuge regelmässig warten ü Geräte bei Störungen sofort reparieren ü Die Mitarbeitenden über die Gefahr des innerbetrieblichen Verkehrs informieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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Gefahr im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Es handelt sich hier um das Risiko eines Verkehrsunfalls im Zusammenhang mit der Fahrt eines Mitarbeitenden im Auftrag der Verwaltung. Bei diesem Risiko können die Folgen gravierend sein.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Widrigkeiten in Verbindung mit der Arbeitsorganisation und Ortswechseln: verstreute Ar beitsorte, Entfernung zu den Baustellen, häufiger Wechsel des Arbeitsplatzes, Zeitdruck...
û Fahrzeuge in schlechtem Zustand: Reifen mit Luftmangel, Zustand der Bremsen, ungenügende Ausrüstung (kein ABS, keine Klimaanlage...), schlecht ausgestattet (transportierte Waren...), für die auszuführende Arbeit ungeeignet …
û Ablenkung durch Kommunikationsmittel: Gebrauch von Kommunikationsmitteln während der Fahrt (Mobiltelefon, elektronische Agenda...), Gebrauch des Fahrzeugs als mobiles Büro, Studieren von Strassenkarten…
û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Die Arbeit so organisieren, dass Ortswechsel vermieden oder vermindert werden, indem al ternative Mittel eingesetzt werden: Telekonferenzen, Audiokonferenzen…
ü Sicherere Fortbewegungsmittel und sicherere Reiseroute wählen: Zug, Autobahn…
ü Ortswechsel und andere Aktivitäten so planen, dass dem Fahrer genug Zeit bleibt um sicher zu fahren ü Sicherstellen, dass die benutzten Fahrzeuge für Fahrten auf der Strasse ausgerüstet und aus
gestattet sind und fachgerecht instand gehalten werden, damit eine sichere Fahrt garantiert werden kann ü Massnahmen treffen um die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt zu vermeiden auch
wenn es mit FreihandKit ausgestattet ist: Anrufbeantworter mit entsprechender Nachricht, tele fonischer Kontakt zu bestimmten Zeiten...
ü Die Mitarbeitenden über die Gefahr im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr informieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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Gefahr im Zusammenhang mit dem Lastentransport von Hand und der Kör perhaltung bei der Arbeit (Ergonomie) Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Hierbei handelt es sich um Wunden und Verletzungen infolge körperlicher Anstrengung, Quetschun gen, Zusammenstössen, repetitiver Bewegungen oder schlechter Körperhaltung. Diese Gefahr sind in den meisten Unternehmen und Organisationen häufig zu finden.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Manueller Transport von Lasten: Kästen, Dossierstapel, Papiervorrat… û Gebrauch schwerer Werkzeuge: MähHäcksler oder andere tragbare Geräte... û Anheben schwerer Lasten: Möbel, Salzsäcke, Kanister, Patienten... û Verlagerung sperriger Lasten: Übergrösse des Objekts, scharfe Kanten… û Arbeiten, welche eine langanhaltende, gleiche Körperhaltung erfordern: Bildschirmarbeit, Prä
zisionsarbeit, stehende Tätigkeiten, Grossputz (der Fenster)... û Repetitive Bewegungen und Bewegungsabläufe: Erfassungsarbeiten, Ablage, Telefonhörer re
gelmässig zwischen Kinn und Schulter geklemmt... û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Arbeit so organisieren, dass Lastentransporte vermieden oder vermindert werden ü Geeignete Transporthilfen zur Verfügung stellen: Karren, Sackkarren, Hubtisch, Gabelhubwa
gen …
ü Die geeigneten Arbeitsgeräte zur Verfügung stellen: FreisprechVorrichtung für Personen, die häufig vom Telefon Gebrauch machen müssen…
ü Den Raum so einrichten, dass man die Ablage mühelos erreichen kann ü Die Mitarbeitenden dazu ausbilden, Lasten so zu tragen, dass der Rücken und die Gelenke
geschont werden ü Lasten zu zweit tragen ü Wechsel zwischen Arbeiten, die eine Lastenbeförderung erfordern und Arbeiten ohne körper
liche Anstrengung ü Das Tragen persönlicher Schutzausrüstung veranlassen: Handschuhe, Sicherheitsschuhe…
ü Jeweilige Aufgaben durch Pausen unterbrechen ü Die Mitarbeitenden über die Gefahr im Zusammenhang mit dem Lastentransport und der
Körperhaltung bei der Arbeit informieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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Gefahr im Zusammenhang mit dem mechanischen Lastentransport Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Gemeint sind Gefahren, die im Zusammenhang mit dem Einsatz des Transportgerätes (Kollision, Schleudergefahr, Zerquetschen), der beförderten Last (herunterfallen, aufprallen, kippen) oder dem Beförderungsmittel (Bruch, Ausfall). Diese Gefahren können schwerwiegende Folgen haben, umso mehr als die vorhandene Energie be trächtlich ist.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Verwendung eines für die auszuführende Aufgabe ungeeigneten oder nicht vorgesehenen Beförderungsmittels: Gabelstapler wird zum Heben von Personen verwendet, Handgabel Hubwagen als Tretroller, Transportwagen als Seifenkiste…
û Fahrt in Alleen oder in engen Manövrierzonen bei ungenügenden Sichtverhältnissen und mit überhöhter Geschwindigkeit û Instabilität des Beförderungsmittels: schlechte Bodenverhältnisse, Last schlecht verteilt oder zu
hoch aufgeschichtet…
û Instabilität der Last: keine oder ungenügende Befestigung, Riss des Befestigungssystems... û Beförderungsgeräte in schlechtem Zustand oder unregelmässig gewartet û Sicherheitseinrichtung der Beförderungsgeräte nicht vorhanden oder ineffektiv û Ungenügende Ausbildung der Benutzer von Beförderungsgeräten û Schlechte Bodenverhältnisse, Hindernisse û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Den Vorschriften entsprechende Beförderungsmittel und Zubehör zur Verfügung stellen ü Der Aufgabe entsprechende Beförderungsmittel gemäss Empfehlung des Lieferanten ver
wenden ü Betriebszustand regelmässig überprüfen und die reglementarischen Kontrollen durchführen ü Einsatz auf Mitarbeitende mit entsprechender Ausbildung und Fähigkeit beschränken ü Die Sichtverhältnisse berücksichtigen und auf gute Bodenverhältnisse achten ü Den Personen und Fahrzeugverkehr organisieren: die Verkehrswege und Manöverbereiche
signalisieren und unterhalten…
ü Die Mitarbeitenden über die Gefahr im Zusammenhang mit dem mechanischem Lasten transport informieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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Gefahr im Zusammenhang mit Produkten, Emissionen und Abfällen Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Gemeint sind Infektions, Vergiftungs, Allergie und Verbrennungsgefahren durch Einatmen, Nah rungsaufnahme oder durch Hautkontakt mit gasförmigen, flüssigen oder festen Stoffen. Es kann sich dabei unter gewissen Umständen um Berufsgefahren handeln.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Vorhandensein von giftigen gesundheitsschädlichen ätzenden
reizenden umweltschädlichen Produkten im Betrieb û Gasemissionen, Dämpfe, Aerosole, Stäube, Rauch: Dampf von heissem Öl, Zement, Mehl, Sä
gemehl, Lötmittel, Abgase…
û Lagerung toxischer Produkte unter schlechten Bedingungen: keine Belüftung und keine Auf fangbehälter, Inkompatibilität zwischen Produkten wie Laugen und Säuren…
û Keine oder ungenügende Belüftung am Arbeitsplatz û Keine Etiketten auf den Gefässen û Abfälle in ungeeigneten Gefässen zwischengelagert oder auf ungeeignete Weise entsorgt
3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Ein Produkt durch ein weniger gefährliches ersetzen ü Den Gebrauch und die Einwirkungsdauer möglichst einschränken: Menge reduzieren, in ge
schlossen Gefässen benutzen, Quellenabsaugung, Räume lüften, Abfalleimer schliessen…
ü Gemäss der Empfehlung des Lieferanten und den in diesem Bereich anerkannten Regeln lagern: Inkompatibilität, Temperatur, Belüftung…
ü Das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung anordnen: Handschuhe, Brille, Atem schutz...
ü Die Mitarbeitenden über die Vorsichtsmassnahmen beim Gebrauch informieren: Sicherheits datenblatt…
ü Die Mitarbeitenden im Bezug auf die Anwendung und die Handhabung der Produkte und der Abfälle informieren ü Geeignete Einsatzmittel für einen Ereignisfall bereitstellen ü Die Mitarbeitenden über die Gefahr in Verbindung mit Produkten, Emissionen und Abfällen
informieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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Gefahr im Zusammenhang mit biologischen Stoffen Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Gemeint sind Infektions, Allergie oder Vergiftungsgefahren aufgrund des Vorhandenseins von Mikro organismen (Bakterien, Viren, Prionen, Schimmelpilze...). Die Ansteckung kann durch Einatmen, durch Nahrungsaufnahme, durch Hautkontakt oder durch Eindringen infolge einer Verletzung erfolgen.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Kontakt mit Lebewesen: medizinisches Analyselabor, biologisches Labor, Krankenpflege (krebs erregende Wirkstoffe, HIV, Hepatitis B und C...) Kontakt mit Tieren (Psittakose, Brucellose,…)…
û Kontakt mit Leichen und Tierkörpern: Bestattungsarbeiten, Schlachten und Tierverwertung…
û Kontakt mit kontaminierten Feststoffen, Flüssigkeiten oder Aerosolen: Abfälle, Abwasser, Kläranlage, Kühlflüssigkeit…
3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Die Risikobereiche absperren ü Den Verkehr und die Beförderung der ansteckenden Produkte organisieren ü Die Lagerung und die Handhabung der Abfälle organisieren ü Die Mitarbeitenden ausbilden: Vorsichtsmassnahmen und Hygienevorschriften, Wundpflege…
ü Den Personen die Möglichkeit anbieten, sich zu impfen ü Einwegmaterial einsetzen ü Darauf achten, dass die persönliche Schutzausrüstung auch tatsächlich getragen wird: A
temschutz, Brille, Gesichtsschutz, Handschuhe…
ü Die Mitarbeitenden über das Vorgehen bei einem Unfall mit Blutkontakt vorbereiten ü Die Mitarbeitenden über die Gefahr im Zusammenhang mit biologischen Stoffen informieren ü usw.
4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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Gefahr im Zusammenhang mit Maschinen und Werkzeugen Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Gemeint sind Gefahren im Zusammenhang mit der mechanischen Tätigkeit (Schneiden, Lochen, Stampfen…) einer Maschine, eines Teils der Maschine, eines handgeführten Werkzeugs oder eines Handwerkzeugs.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Dem Personal zugänglicher mobiler Teil: Übertragungsvorrichtung, Maschinenteil, Werkzeug… û Arbeitsbereich der Maschine ist zugänglich û Energieübertragungsvorrichtung der Maschine ist zugänglich: Riemen, Zahnradgetriebe,
Achswelle…
û Wegschleudern von Spänen, Flüssigkeiten, Staub: Flüssigkeit unter Druck, Gas…
û Gebrauch von Schneidwerkzeugen: Messer, Hackmaschine, Cutter….
û Gebrauch von handgeführten Werkzeugen: Motorsäge, Kreissäge, Schleifmaschine…
û Maschinen oder Werkzeuge in schlechtem Zustand oder unregelmässig gewartet û Keine oder ineffiziente Sicherheitsvorkehrungen beim Gebrauch oder bei der Wartung der
Maschine oder des Werkzeugs û Ungenügende Ausbildung der Benutzer der Maschinen oder der Werkzeuge û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Anpassung aller fest installierten oder handgeführten Maschinen an die anerkannten Normen ü Gebrauch der Maschinen und Werkzeuge gemäss den Anleitungen des Lieferanten und ge
mäss der auszuführenden Aufgabe ü Das Funktionieren der Sicherheitsvorrichtungen sicherstellen: Schutzschild, Zugänglichkeit
des Notschalters, Lichtschranke…
ü Die Mitarbeitenden bezüglich der Sicherheit am Arbeitsplatz ausbilden: persönliche Schutz ausrüstung, Instruktion zum Gebrauch der Maschine…
ü Die Mitarbeitenden über die Gefahr im Zusammenhang mit Maschinen und Werkzeugen in formieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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Gefahr im Zusammenhang mit einstürzenden oder herunterfallenden Ge
genständen oder Materialien Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Gemeint sind Gefahren, die sich durch herunterfallende oder einstürzende Gegenstände oder Materialien ergeben.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û In der Höhe gelagerte Gegenstände: Vorratsgestelle, Regale, Schränke… û Hoch aufgeschichtete Gegenstände û Nicht abgepackte Materialien û Arbeiten, die gleichzeitig auf unterschiedlichen Höhen oder Etagen ausgeführt werden: Lat
tenroste, Baugerüst, Bedachung…
û Arbeiten in nicht abgestützten Gräben, Schächten, Stollen û Ungeeignete Art der Lagerung oder Material in schlechtem Zustand: Gewicht und Volumen der
Lasten, Art und Zustand der Paletten…
û Lagerbereiche schlecht zugänglich û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Organisation der Lagerung: spezieller Lagerplatz, dem Gegenstand angepasste Lagerungsart und Gebinde, Berücksichtigung der Maximallasten, Breite der Durchgänge entsprechend den ver wendeten Beförderungsmitteln…
ü Beschränkung der Lagerhöhe unter Berücksichtigung der Eigenschaften der Gegenstände und deren Verpackung ü Schutzvorrichtungen installieren um das Herunterfallen von Gegenständen zu verhindern
und zum Schutz vor Materialien, die einstürzen könnten ü Die Bauteile des Lagerbereichs und die Zugangsmittel regelmässig warten: Leitern, Barrie
ren…
ü Das Tragen persönlicher Schutzausrüstung veranlassen: Helme, Sicherheitsschuhe... ü Die Mitarbeitenden über die Gefahr im Zusammenhang mit herunterfallenden oder
einstürzenden Gegenständen oder Materialien informieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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Gefahr und Belästigungen im Zusammenhang mit Lärm Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Gemeint sind Gefahren im Zusammenhang mit Lärmbelastung, Beeinträchtigung der mündlichen Kom munikation oder durch Behinderung bei der Ausführung anspruchsvoller Aufgaben. Lang anhaltende Lärmexpositionen können zudem Gefahr einer Berufskrankheit darstellen. Lärm kann auch die Müdig keit und den Stress bei der Arbeit erhöhen.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Strassenunterhalt: Maschinen, Geräte, Verkehr... û Knall: Feuerwaffen, Explosionen... û Arbeit in einem Raum mit Maschinen û Maschinen und Werkzeuge zur Instandhaltung: Rasenmäher, Häcksler, Kompressor… û Bauarbeiten: Maschinen, Geräte… û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Die Lärmquellen wenn möglich entfernen oder vom Arbeitsplatz wegrücken ü Schutzvorrichtungen installieren: Haube, Kabine, Lärmschutzwand…
ü Auf das Tragen persönlicher Schutzausrüstungen achten: Ohrstöpsel, Lärmschutzhelm…
ü Medizinische Überwachung der Mitarbeitenden organisieren, die regelmässig Lärm von mehr als 85dB(A) oder plötzlichem Lärm von mehr als 135 dB(A) ausgesetzt sind (z.B. Schuss) ü Die Mitarbeitenden über die Gefahr im Zusammenhang mit Lärm informieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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Gefahr im Zusammenhang mit Hitze, Kälte und Raumklima Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Gemeint sind Gefahren im Zusammenhang mit Hitze, Kälte und Raumklima (Unwohlsein, Müdigkeit, Unbehagen), welche ein Nachlassen der Wachsamkeit oder der Genauigkeit der Handgriffe zur Folge haben können und so das Unfall und/oder Gesundheitsrisiko erhöhen. Die Gefahr im Zusammenhang mit den thermischen Arbeitsbedingungen kann auch zu einem Hitzeschlag oder einer Unterkühlung mit manchmal tödlichen Folgen führen.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Arbeit in einem Raum mit erhöhter Temperatur (mehr als 28°C, nicht nur während einiger Hit zetage im Sommer): Räume, in denen sich zahlreiche Maschinen befinden, Räume in der Nähe von Wärmequellen…
û Arbeit in einem Raum mit tiefen Temperaturen (weniger als 16°C): Kühlräume, unbeheizte Räume im Winter…
û Aktivitäten im Freien (an der Sonne, im Regen, in der Kälte oder andere klimatische Bedin gungen): Strassen, Wald und Gartenunterhalt, polizeiliche Tätigkeit…
û Arbeit in einem klimatisierten Raum: Temperaturunterschiede, trockene Luft… û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Wenn möglich eine Heizung/Kühlung installieren: keine Inkompatibilität mit der Hauptfunktion des Raumes…
ü Die Frischluftzufuhr verbessern: Belüftung…
ü Pausen in einem Ruheraum organisieren ü Die Einwirkungszeit reduzieren: Arbeitsorganisation, Pausen…
ü Geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen: Sonnenschutzvorrichtungen, Kleider, Handschuhe, Mützen…
ü Heisse oder kalte Getränke bereit stellen ü Die Mitarbeitenden über die Gefahr im Zusammenhang mit den thermischen Bedingungen
informieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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Seite 13
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Gefahr im Zusammenhang mit Brand und Explosionen Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Gemeint sind Gefahren im Zusammenhang eines Brandes oder einer Explosion (Verbrennung, Verlet zung).
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Vorhandensein explosionsgefährlicher, entzündlicher oder brandfördernder Produkte:
explosionsgefährlich entzündlich brandfördernd û Vorhandensein und Gebrauch anderer entzündlicher, nicht etikettierter Produkte: Gas, Holz,
Papier…
û Vermischung inkompatibler Produkte oder gemeinsame Lagerung: brandfördernd mit entzünd lich, explosionsgefährlich mit entzündlich…
û Vorhandensein von Flammenquellen oder Funken: Schweissen, Schleifen, glühende Partikel, elektrische Funken, Zigaretten…
û Schaffung einer explosionsfähigen Atmosphäre: Stadtgas, Biogas, flüchtiges Produkt (Lö sungsmittel, Spraydose...) Stäube (Holz, Mehl...)...
û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Ein gefährliches Produkt durch ein weniger gefährliches ersetzen ü Gefährliche Produkte ausserhalb des Arbeitsbereichs und unter Berücksichtigung der Kom
patibilität der Produkte lagern ü Energiequellen entfernt halten: Lötmetall, Flamme, Zigarette, Funkenproduktion…
ü Statische Elektrizität beseitigen: Erdung…
ü In den Gefahrenbereichen flammensicheres Elektromaterial installieren (ExZone) ü Schutzvorrichtungen installieren und die Ausbreitung des Feuers vermeiden: Brandschutztür,
Konzeption der Belüftungssysteme, Brandschutzisolation der Stromleitungskanäle...
ü Anzeige, Alarm und Löschvorrichtungen installieren und regelmässig überprüfen sowie ihre Zugänglichkeit sicherstellen: Sprinkleranlage, Feuerlöscher, Löschdecke, Drucktaste…
ü Interventions und Evakuierungspläne erstellen und laufend aktualisieren: Brandschutzvor schriften, Fluchtwege, Beschilderung…
ü Regelmässig prüfen, ob die Fluchtwege nicht verstellt sind ü Das Personal ausbilden und auf den Umgang mit Notfallsituationen vorbereiten ü Die Mitarbeitenden über die Gefahr im Zusammenhang mit Bränden und Explosionen infor
mieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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Seite 14
DOC 52111
Gefahr im Zusammenhang mit Elektrizität Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Gemeint sind Gefahren im Zusammenhang mit dem Kontakt mit einer elektrischen Leitung oder einem unter Spannung stehenden Metallteil (Verbrennung oder Elektrokution). Diese Gefahr kann schwerwiegende Folgen haben und ist überall vorhanden.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Leicht zugängliche, nicht isolierte Leitung: nicht abgeschlossener Elektroschrank, Stromleitun gen in der Luft oder unter Boden…
û Defektes Material: Unterbruch der Erdung, schadhaftes Zuleitungskabel zu einem tragbaren Elekt rogerät oder schadhafte Verlängerung…
û Keine Hinweise bei Arbeiten an einer elektrischen Anlage: Reparatur, Unterhalt, Änderung… û Fahrgestell oder Gehäuse stehen unter Spannung û Arbeiten an elektrischen Anlagen durch Personen ohne professionelle Ausbildung: Instand
haltung, „dauerhafte“ Provisorien…
û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Periodische Überprüfung der elektrischen Anlagen durch qualifiziertes Personal ü Vor Beginn von Arbeiten einen Detektor zur Lokalisierung von Stromleitungen einsetzen ü Bei Arbeiten im Freien oder in besonders feuchten Räumen FISchutzschalter benützen ü Das an elektrischen Installationen eingesetzte Personal ausbilden ü Die Mitarbeitenden über die Gefahren im Zusammenhang mit Elektrizität informieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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DOC 52111
Gefahr im Zusammenhang mit der Beleuchtung Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Gemeint sind Gefahren im Zusammenhang aufgrund ungeeigneter Beleuchtung (Müdigkeit, Behinde rung, Unbehagen). Ungeeignete Beleuchtung ist zudem eine häufige Ursache für Unfälle (Hinfallen, Anstossen, ...) oder Fehler.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Generelle Beleuchtung zu schwach oder zu stark: Räume ohne Fenster oder mit im Vergleich zur Raumgrösse wenigen Fenstern, Räume mit grossflächiger Verglasung…
û Ungenügendes oder zu starkes Licht am Arbeitsplatz: ungenügend oder nur teilweise beleuch tete Büroräume, grelle Beleuchtung (nackte Lampen oder direkte Sonneneinstrahlung), Kontrast der Beleuchtungsstufen, Spiegelung der Bildschirme…
û Beleuchtung der Verkehrswege: Aussentreppen, Gang, Keller… û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Fensterlose Räume für Tätigkeiten ohne festen Arbeitsplatz vorsehen ü Die Art der Beleuchtung an die Art der im Raum ausgeführten Arbeiten anpassen: direkte bzw.
indirekte Beleuchtung in den Büros, Leseleuchten für die Lesebereiche oder für Präzisionsarbei ten...
ü Raffrollos installieren ü Mangelndes natürliches Licht mit direkter und/oderindirekter Beleuchtung kompensieren ü Wenn möglich natürliches Licht nutzen ü Die Mitarbeitenden über die Gefahren im Zusammenhang mit ungeeigneter Beleuchtung in
formieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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1. Definition Gemeint sind Gefahren im Zusammenhang mit Strahlung (lokale oder flächendeckende Gewebeschä den). Strahlungen können irreversible Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Sie können durch ge wisse Geräte freigesetzt werden oder von Materialien abstrahlen. Das Risiko erhöht sich entsprechend der absorbierten Dosis.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Gebrauch von Geräten, die ionisierende Strahlung erzeugen: Geräte, die radioaktive Elemente enthalten, medizinische Radiographie (Röntgenstrahlen)…
û Gebrauch von Materialien, die strahlen: radioaktive Materialien (Radon, Iod)…
û Gebrauch von Geräten, die optische Strahlung erzeugen: Lichtbogenschweissen, Sterilisation (UV), Gasschweissen, Schmieden (IR), Industrie, Forschungs oder medizinische Laser…
û Gebrauch von Geräten, die elektromagnetische Strahlung erzeugen: Elektrische Installationen, Kernspintomografie (KST), Funkverkehr…
û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Zugang nur für autorisierte Personen zulassen ü Die Verwendung von strahlenabgebenden Geräten aufs absolute Minimum beschränken ü Entsprechende Schutzvorrichtungen einsetzen: Bildschirm, Bleischürze, Brille, Handschuhe... ü Arbeitsräume vorschriftgemäss reinigen ü Radioaktive Stoffe wegschliessen ü Die Quellen kontrollieren und Lecks vermeiden ü Die medizinische Überwachung von Mitarbeitenden, die ionisierenden Strahlungen ausge
setzt sind, organisieren ü Kontrollen mittels Strahlendosimeter vornehmen ü Die Mitarbeitenden in der Verwendung der Materialien ausbilden ü Die Mitarbeitenden über die Gefahren im Zusammenhang mit Strahlung informieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
mente
SGA Handbuch
Version 1.0
Seite 16
DOC 52111
Gefahr im Zusammenhang mit Strahlung Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
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Version 1.0
Seite 17
DOC 52111
Gefahr im Zusammenhang mit Vibrationen Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Gemeint sind Gefahren im Zusammenhang mit der Bedienung eines Druckluftgerätes oder des Füh rens von Fahrzeugen oder Baumaschinen (Knochen und Gelenkschäden, neurologische oder vaskulä re Schädigungen).
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Führen von Fahrzeugen oder Bau und Gartenbaumaschinen û Strassenunterhalt und Unterhalt öffentlicher Areale û Bedienung vibrierender Werkzeuge: Bohrmaschine, Erdstampfer, Spitzhammer… û Führen von Fördermaschinen: Gabelstapler… û Vibrationen infolge Produktionstätigkeit in angrenzenden Räumen û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Die Vibrationsquellen eliminieren ü Die Einwirkungsdauer reduzieren: Arbeitseinteilung, Pausen…
ü Die Vibrationen dämpfen: schwingungsfreie Werkzeuge, Stossdämpfvorrichtung, gefederte Sitze oder Kabinen…
ü Die Mitarbeitenden über die Gefahren im Zusammenhang mit Vibrationen informieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
mente
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Version 1.0
Seite 18
DOC 52111
Gefahr im Zusammenhang mit der Hygiene Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Gemeint sind Gefahren welche die Gesundheit durch äussere Elemente angreifen (Mikroorganismen, Partikel, usw.) und sich durch die Luft oder durch direkten Kontakt verbreiten. Die Regeln der persönli chen Hygiene können gewisse Gefahren reduzieren.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Schmutzige sanitäre Anlagen û Keine Duschmöglichkeit nach Schmutzarbeit û Raucherbereich nicht abgegrenzt und nicht belüftet: Rauchercafeteria ohne entsprechende
Belüftung, Raucherbüros oder Raucherräume… û Mangelhafter Unterhalt der Räumlichkeiten und der Arbeitsausrüstung û Keine Lavabos um sich die Hände zu waschen û Staub erzeugende Arbeiten: Archiv, Bibliothek, Baustellen, Ausgrabung… û Abgasen ausgesetzte Arbeitsplätze: Räumlichkeiten im Erdgeschoss, die auf eine Kreuzung mit
hohem Verkehrsaufkommen ausgerichtet sind û Abfallverarbeitungsarbeiten û Gefährliche Abfälle: Spritzen, Glasscherben, biologische Stoffe… û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Die Verschmutzungsquellen eliminieren ü Installation einer Quellenabsaugung ü Darauf achten, dass die dafür vorgesehenen persönlichen Schutzausrüstungen getragen
werden: Masken, Handschuhe…
ü Duschen und Umkleidekabinen zur Verfügung stellen ü Einen abgeschlossenen und mit einem geeigneten Belüftungssystem ausgerüsteten Rau
cherraum einrichten ü Den Rauchern Unterstützungsmassnahmen zum Aufhören bieten ü Rauchen im Innern des Gebäudes verbieten ü Die Mitarbeitenden über die Gefahren im Zusammenhang mit mangelhafter Hygiene informie
ren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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Version 1.0
Seite 19
DOC 52111
Gefahr im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drittfirmen Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Hierbei handelt es sich um Unfallgefahren im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drittfirmen. Es sind Gefahren, die sich in der Zusammenarbeit aus der Unkenntnis der Tätigkeit des Andern ergeben.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Unterhalt, Wartung, Kundendienst û Reinigung von Lokalen oder der Ausrüstung û Beaufsichtigung, Restauration, Transport û Verkehrswege sind den Mitarbeitenden der Drittfirma nicht bekannt û Örtlichkeiten, Abläufe sind den Mitarbeitenden der Drittfirma nicht bekannt û Externes Unternehmen oder die Abteilung erzeugt physische oder chemische Emissionen û Unkenntnis der spezifischen Vorschriften û Gemeinsame Nutzung der Zugänge und der Arbeitsräume û Gemeinsame Nutzung der Garderoben (sanitäre Einrichtungen) û Lieferung und Versand von Gütern oder Waren û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Bei Auftragsvergabe an Drittfirmen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezüg lich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vertraglich regeln ü Eine gemeinsame Besichtigung der Örtlichkeiten und der Aktivitäten vor Beginn der Arbeiten
durchführen ü Gemeinsam die Gefahren identifizieren ü Der Drittfirma die Gefahren im Zusammenhang mit der Aktivität der Verwaltungseinheit erklä
ren ü Gemeinsam einen spezifischen Präventions und Notfallplan erstellen ü Geeignete Abläufe und Anweisungen ausarbeiten ü Spezifische Dokumente aufsetzen: Bewilligungen…
ü Das Personal der Drittfirma ausbilden und informieren: Struktur der Örtlichkeiten und Tätigkei ten der Verwaltungseinheit…
ü Kontinuierliche Aufsicht der Arbeiten sicherstellen (wenn der Einsatz längerfristig ist) ü Die Mitarbeitenden über die Gefahren im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drittfirmen
informieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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Version 1.0
Seite 20
DOC 52111
Gefahr im Zusammenhang mit der Arbeitsorganisation und psychischer
Belastung Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
1. Definition Hierbei handelt es sich um Gefahren, welche die psychische und geistige Gesundheit einer Person aufgrund einer ungeeigneten oder belastenden Arbeitsorganisation, aber auch aufgrund von Unsicher heiten in Bezug auf Rolle oder Zukunft innerhalb der Organisation angreifen. Diese Gefahren werden auch als psychosozial bezeichnet und können verschiedene Krankheiten wie Burnout, Depression, Sucht hervorrufen, oder die Gemeinschaft belasten, wie z.B. Konflikte, Widerstand oder Mobbing.
2. Beispiele gefährlicher Situationen
û Nachtarbeit, Schichtarbeit oder Wochenendarbeit û Unregelmässige Arbeitszeiten û Zu späte Kommunikation der Einsatzpläne û Dauer und Häufigkeit der Pausen nicht angepasst û Arbeit im Notfalldienst: Pflegeberufe, Polizei, festgelegte Termine, die nicht beeinflusst werden
können… û Isolierter Einzelarbeitsplatz û Fehlende Ausbildung oder Information û Mangelhafte Kommunikation û Aggression, Gewalt: Pflegeberufe, Polizei, Kontakt mit einem potenziell aggressiven Publikum… û Über oder Unterbelastung û Ungleichgewicht von Kompetenzen und Verantwortung û usw. 3. Beispiele für Präventionsmassnahmen
ü Die Arbeitszeiten in Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitarbeitenden organisieren ü Die Einführung der neuen Mitarbeitenden organisieren ü Die Weiterbildung der Mitarbeitenden organisieren ü Die Pflichtenhefte so erarbeiten, dass sie der Realität entsprechen und Änderungen nachge
führt werden ü Dem gesamten Mitarbeiterstab die Ziele der Organisation und die Rolle jedes Einzelnen
kommunizieren ü Informationsmittel zur Verfügung stellen: Anzeigetafel, Ideenbox…
ü Den Mitarbeitenden die Gründe für Entscheide des Managements kommunizieren, welche ihre Arbeit beeinflussen ü Den Gesundheitszustand der Mitarbeitenden überwachen, die während der Nacht arbeiten ü Die Mitarbeitenden über die Gefahren im Zusammenhang mit der Arbeitsorganisation und
psychischer Belastung informieren ü usw. 4. Beispiel eines anwendbaren Dokumentes / Siehe DOC4211Liste der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, SGARegeln und Referenzdoku
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Kap. 5, Gefahrenermittlung, Risikoevaluation und Umsetzung der Massnahmen
SGA Handbuch
Version 0.1
Seite 22 / 23
DOC 52112
Gefahrenliste der Verwaltungseinheit Revidiert am: 31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOMam 01.01.07 Visum:
Abteilung: Gebäude: Raum:
Unter Kontrolle ?
Ermittelte Gefahr ja nein oder nur
teilweise *)
*) Gefahren, die nicht oder nur teilweise unter Kontrolle sind, sind in DOC52113 «Aktionsplan» zu behandeln
SGA Handbuch Kap. 5, Gefahrenermittlung, Risikoevaluation und Umsetzung von Massnahmen Version 1.0
DOC 52113 Aktionsplan Revidiert am:
31.08.2006
Erstellt durch: VSGA Visum: Freigegeben durch: KOM am 01.01.07 Visum: …
Verwaltungseinheit:
Kontrolle Nr. ermittelte gefährliche Situation Massnahme Gebäude Raum
Termin Verantw. Datum / Visum
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