sicheres arbeiten in kontaminierten bereichen · rechtsgrundlagen für die praxis (???) ......
TRANSCRIPT
Karsten Oetke Seite 1
Sicheres Arbeiten inkontaminierten Bereichen
Anforderungen an Auftraggeber und Auftragnehmer
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 2
BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“
+ TRGS 524
Rechtsgrundlagen für die Praxis
(???)
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
28.02.2012Karsten Oetke Seite 3
Gefährdungspotential 1
Seite 3
• Säuren und Laugen in unterschiedlichen Gebinden
• Schlämme aus der Industrie
• FCKWs
• Klärschlämme
• Kampfmittel
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 4Seite 4
Gefährdungspotential 2
• Asbest und Asbestzementprodukte
• Schädlings- und Unkrautbekämpfungsmittel
• Holzschutzmittel
• radioaktive Abfälle
• silikogener Staub
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 5
Gefährdungspotential 3
Seite 5
• Bakterien, z.B.
• Clostridium tetani, Escherichia coli,
Bacillus anthracis, Chlamydophila psittaci
• Pilze, insbesondere Schimmelpilze, z.B.
• Aspergillus fumigatus
• Viren, z.B. Hepatiden, Hanta,
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 6
Sicherheit und Gesundheitsschutz
Seite 6
• Verhinderung der Einwirkung von
Gefahrstoffen und biologischen
Arbeitsstoffen auf die Beschäftigten
• Verhinderung der Bildung von brand-
und explosionsfähiger Atmosphäre
• Vermeidung von Geruchsbelästigung
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 7
Sicherheit- und Gesundheitsschutzkonzept
Seite 7
Arbeits- und Sicherheitsplan
Bauherrenpflicht !!!
Grundlegenden Regelwerke
• GefahrstoffVO / BiostoffVO
• BGR 128 bzw. TRGS 524
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 8
die TRGS beschreibt eine Methode zur ���� Gefährdungsbeurteilung
die TRGS enthält keine Detailregelungen zu Schutzmaßnahmen!!
TRGS 524 –Zielsetzung
die TRGS formuliert „Standards“ !!���� besondere Kenntnisse ���� „Fachkunde“���� Verantwortlichkeiten „Auftraggeber / Auftragnehmer“ ���� technische und organisatorische Schutzmaßnahmen���� Persönliche Schutzausrüstung
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 9
Wer einen Arbeits-+Sicherheitsplan sowie
eine Gefährdungsbeurteilung durchführen ?
„fachkundige Personen“(§ 7 (7) GefstoffV )
Personen mit speziellen Fachkenntnissen !!
darf
Allgemeine Grundsätze
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 10
Welche Gefahr-/Biostoffe
„Tätigkeiten“+Expositionsabschätzung: 0-wenig-viel !
Mobilitätseigenschaften
„Gefährdungsbeurteilung“
Gefährliche Eigenschaften
Schutzkonzept
Auftraggeberpflichten/ A+S-Plan
Grundlage
für „A+S-
Plan
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 11
Aufgabenverteilung zur Sicherheitsplanung bei Arbeitenin kontaminierten Bereichen
1) Bauherr [Auftraggeber] bzw. Ingenieurbüro
Arbeits- und Sicherheitsplan
� Gefahrstoffermittlung/Gefahrenanalyse� Gefährdungsabschätzung (Expositionsabsch.)� Definition der Anforderungen an technische und
persönliche Schutzmaßnahmen� Vorgaben für messtechnische Überwachung
Ausschreibung der Schutzmaßnahmen
2) Auftragnehmer
Prüfung des Sicherheitsplans
Aufgaben des Bauherrn
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 12
Auftraggeberpflichten
Arbeits- und Sicherheitsplan
Informations- und Schutzpflichten des AG
vergleichbar mit:- „mitgelieferter Gefährdungsbeurteilung des Herstellers“
Prüfung und letztgültige Festlegung der Schutzmaßnahmen durch Auftragnehmer !
aber:
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 13
Auftraggeberpflichten
Arbeits- und Sicherheitsplan
Informations- und Schutzpflichten des AG
ohne Gefährdungsbeurteilung keine Arbeit !!
Grundlage der Gefährdungsbeurteilung des Auftragnehmers !!!
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 14
Vorbereitung/Durchführung der Schutzmaßnahmen
� Veranlassung der Arbeitsmedizinischen Betreuung
� tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen
� Baustelleneinrichtung
� Technische und persönliche Schutzausrüstungen
� Messtechnische Überwachung
Kontrolle der Einhaltung der Schutzmaßnahmen
Aufgaben des Auftragnehmers
Gefährdungsbeurteilung
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 15
Auftraggeberpflichten
Beauftragung nur an Fachunternehmen,���� gilt auch für die Weitergabe an „Sub‘s“
Informations- und Schutzpflichten des AG
Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 16
Auftraggeberpflichten
„fachkundiger“ Koordinator
Weisungsbefugnis !!
Informations- und Schutzpflichten des AG
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 17
BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“
Was hat die BGR 128, was die TRGS 524 nicht hat ??
TRGS 524+
BGR 128- TRGS 524?
(???)
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 18
BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“
Anwendungsbereich auch für biologischeKontaminationen
berufsgenossenschaftliche Anerkennung von Sachkunde-Lehrgängen
Anzeigepflicht für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
BGR 128-TRGS 524?
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 19
BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“
Sachkunde
Fachkunde
?? TRGS 524
BGR 128-TRGS 524?
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 20
verankert Auftraggeber-Pflichten in einer staatlichen technischen Regel
Vermutungswirkung !! ���� Rechtssicherheit
entspricht in ihren Grundanforderungen der BGR 128
Die „neue“ TRGS 524:
beschreibt Methodik zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen
BGR 128-TRGS 524?
19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
Karsten Oetke Seite 21
BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“
TRGS 524+
BGR 128- TRGS 524?
(???)
! ! !19.04.2012
Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012
28.02.2012Karsten Oetke Seite 22
Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 524
Seite 22
1. Informationsermittlung zu
a) Art und Konzentration der Gefahrstoffe,
b) den Eigenschaften der Gefahrstoffe,
c) den Arbeitsbereichen, in denen Tätigkeiten nach
Nummer 2.1 ausgeführt werden sollen,
d) den verfügbaren Arbeitsverfahren und den daraus
resultierenden Arbeitsabläufen, Arbeitsschritten
und Einzeltätigkeiten sowie
e) den arbeitsbereichs- und tätigkeitsbedingten
Faktoren der Gefährdung
28.02.2012Karsten Oetke Seite 23
2.5 Auftraggeber
Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person, die einen
Auftrag zu Arbeiten in kontaminierten Bereichen im Sinne dieser
TRGS erteilt (z. B. Bauherr) und zugleich betroffener Arbeitgeber
oder eine ihm gleichgestellte Person nach Gefahrstoffverordnung
ist.
28.02.2012Karsten Oetke Seite 24
6 Arbeits- und Sicherheitsplan(1) Die Ergebnisse der zur Gefährdungsbeurteilung notwendigen Ermittlungen,
Bewertungen und Festlegungen (siehe Nummern 4.1 bis 4.8 und 5) sind vom Auftraggeber in einem Arbeits- und Sicherheitsplan festzuhalten (vgl. Nummer 3.2).
(2) Der Arbeits- und Sicherheitsplan dient dem Auftraggeber zur Dokumentation,
auf welcher Grundlage die Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung getroffen wurden,
zum Nachweis, in welcher Form die in § 17 GefStoffV geforderte Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und dem ausführenden Unternehmen erfolgte und
zur Planung gefährdungsbezogener Schutzmaßnahmen.
(3) Ist nach Baustellenverordnung die Erstellung eines SIGE-Plans durch den Auftraggeber erforderlich, stellt der Arbeits- und Sicherheitsplan einen besonderen Bestandteil des SIGE-Plans dar.
28.02.2012Karsten Oetke Seite 25
3.1.(5) Nach § 7 Abs. 7 GefStoffV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden, d. h. von Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen haben und mit den Vorschriften soweit vertraut sind, dass sie die Arbeitsbedingungen vor Beginn der Tätigkeit beurteilen und die festgelegten Schutzmaßnahmen bei der Ausführung der Tätigkeiten bewerten oder überprüfen können (TRGS 400, Nummer 3.1 Abs. 6).2dann weiter in 3.1.6, weil da die Besonderheiten der Kontaminierten Bereiche angesprochen wird3.2.1(6) Der Arbeits- und Sicherheitsplan muss von einer fachkundigen Person erstellt werden (zur fachkundigen Person siehe Nummer 3.1 Abs. 5)
28.02.2012Karsten Oetke Seite 26
(6) Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind besondere Kenntnisse erforderlich. Deshalb werden insbesondere solche Personen als fachkundig angesehen, die besondere Kenntnisse zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen nachweisen können. Die besonderen Kenntnisse können im Rahmen der beruflichen Ausbildung oder durch Fort- bzw. Weiterbildung erworben werden und können als vorhanden angesehen werden, wenn sie durch Zeugnisse nachgewiesen und im Falle der Fachkunde nach Anlage 2 A regelmäßig durch die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen aktualisiert werden. In Bezug auf die Fachkunde nach Anlage 2 B wird die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen empfohlen. Die Anlagen 2 A und 2 B enthalten die Mindestanforderungen an die gemäß dieser TRGS fachkundige Person und deren besonderen Kenntnisse.
28.02.2012Karsten Oetke Seite 27
TRGS 524 verlangt Fortbildung (���� Anlage 2A) ���� z.B. Fachtagungen, Seminare
TRGS 524 – Allgemeine Grundsätze
Anforderungen an „Fachkunde“ - Anlage 2A „Allgemeine Fachkunde“- Anlage 2B „Gebäudeschadstoffe“
TRGS 524 verlangt Nachweis der Fachkunde für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen mittels Zeugnis !