sicheres arbeiten in kontaminierten bereichen · rechtsgrundlagen für die praxis (???) ......

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Karsten Oetke Seite 1 Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen Anforderungen an Auftraggeber und Auftragnehmer 19.04.2012 Infotag Altlasten 2012 ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

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Karsten Oetke Seite 1

Sicheres Arbeiten inkontaminierten Bereichen

Anforderungen an Auftraggeber und Auftragnehmer

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 2

BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“

+ TRGS 524

Rechtsgrundlagen für die Praxis

(???)

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

28.02.2012Karsten Oetke Seite 3

Gefährdungspotential 1

Seite 3

• Säuren und Laugen in unterschiedlichen Gebinden

• Schlämme aus der Industrie

• FCKWs

• Klärschlämme

• Kampfmittel

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 4Seite 4

Gefährdungspotential 2

• Asbest und Asbestzementprodukte

• Schädlings- und Unkrautbekämpfungsmittel

• Holzschutzmittel

• radioaktive Abfälle

• silikogener Staub

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 5

Gefährdungspotential 3

Seite 5

• Bakterien, z.B.

• Clostridium tetani, Escherichia coli,

Bacillus anthracis, Chlamydophila psittaci

• Pilze, insbesondere Schimmelpilze, z.B.

• Aspergillus fumigatus

• Viren, z.B. Hepatiden, Hanta,

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 6

Sicherheit und Gesundheitsschutz

Seite 6

• Verhinderung der Einwirkung von

Gefahrstoffen und biologischen

Arbeitsstoffen auf die Beschäftigten

• Verhinderung der Bildung von brand-

und explosionsfähiger Atmosphäre

• Vermeidung von Geruchsbelästigung

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 7

Sicherheit- und Gesundheitsschutzkonzept

Seite 7

Arbeits- und Sicherheitsplan

Bauherrenpflicht !!!

Grundlegenden Regelwerke

• GefahrstoffVO / BiostoffVO

• BGR 128 bzw. TRGS 524

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 8

die TRGS beschreibt eine Methode zur ���� Gefährdungsbeurteilung

die TRGS enthält keine Detailregelungen zu Schutzmaßnahmen!!

TRGS 524 –Zielsetzung

die TRGS formuliert „Standards“ !!���� besondere Kenntnisse ���� „Fachkunde“���� Verantwortlichkeiten „Auftraggeber / Auftragnehmer“ ���� technische und organisatorische Schutzmaßnahmen���� Persönliche Schutzausrüstung

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 9

Wer einen Arbeits-+Sicherheitsplan sowie

eine Gefährdungsbeurteilung durchführen ?

„fachkundige Personen“(§ 7 (7) GefstoffV )

Personen mit speziellen Fachkenntnissen !!

darf

Allgemeine Grundsätze

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 10

Welche Gefahr-/Biostoffe

„Tätigkeiten“+Expositionsabschätzung: 0-wenig-viel !

Mobilitätseigenschaften

„Gefährdungsbeurteilung“

Gefährliche Eigenschaften

Schutzkonzept

Auftraggeberpflichten/ A+S-Plan

Grundlage

für „A+S-

Plan

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 11

Aufgabenverteilung zur Sicherheitsplanung bei Arbeitenin kontaminierten Bereichen

1) Bauherr [Auftraggeber] bzw. Ingenieurbüro

Arbeits- und Sicherheitsplan

� Gefahrstoffermittlung/Gefahrenanalyse� Gefährdungsabschätzung (Expositionsabsch.)� Definition der Anforderungen an technische und

persönliche Schutzmaßnahmen� Vorgaben für messtechnische Überwachung

Ausschreibung der Schutzmaßnahmen

2) Auftragnehmer

Prüfung des Sicherheitsplans

Aufgaben des Bauherrn

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 12

Auftraggeberpflichten

Arbeits- und Sicherheitsplan

Informations- und Schutzpflichten des AG

vergleichbar mit:- „mitgelieferter Gefährdungsbeurteilung des Herstellers“

Prüfung und letztgültige Festlegung der Schutzmaßnahmen durch Auftragnehmer !

aber:

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 13

Auftraggeberpflichten

Arbeits- und Sicherheitsplan

Informations- und Schutzpflichten des AG

ohne Gefährdungsbeurteilung keine Arbeit !!

Grundlage der Gefährdungsbeurteilung des Auftragnehmers !!!

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 14

Vorbereitung/Durchführung der Schutzmaßnahmen

� Veranlassung der Arbeitsmedizinischen Betreuung

� tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen

� Baustelleneinrichtung

� Technische und persönliche Schutzausrüstungen

� Messtechnische Überwachung

Kontrolle der Einhaltung der Schutzmaßnahmen

Aufgaben des Auftragnehmers

Gefährdungsbeurteilung

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 15

Auftraggeberpflichten

Beauftragung nur an Fachunternehmen,���� gilt auch für die Weitergabe an „Sub‘s“

Informations- und Schutzpflichten des AG

Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 16

Auftraggeberpflichten

„fachkundiger“ Koordinator

Weisungsbefugnis !!

Informations- und Schutzpflichten des AG

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 17

BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“

Was hat die BGR 128, was die TRGS 524 nicht hat ??

TRGS 524+

BGR 128- TRGS 524?

(???)

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 18

BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“

Anwendungsbereich auch für biologischeKontaminationen

berufsgenossenschaftliche Anerkennung von Sachkunde-Lehrgängen

Anzeigepflicht für Arbeiten in kontaminierten Bereichen

BGR 128-TRGS 524?

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 19

BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“

Sachkunde

Fachkunde

?? TRGS 524

BGR 128-TRGS 524?

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 20

verankert Auftraggeber-Pflichten in einer staatlichen technischen Regel

Vermutungswirkung !! ���� Rechtssicherheit

entspricht in ihren Grundanforderungen der BGR 128

Die „neue“ TRGS 524:

beschreibt Methodik zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen

BGR 128-TRGS 524?

19.04.2012Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

Karsten Oetke Seite 21

BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“

TRGS 524+

BGR 128- TRGS 524?

(???)

! ! !19.04.2012

Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012

28.02.2012Karsten Oetke Seite 22

Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 524

Seite 22

1. Informationsermittlung zu

a) Art und Konzentration der Gefahrstoffe,

b) den Eigenschaften der Gefahrstoffe,

c) den Arbeitsbereichen, in denen Tätigkeiten nach

Nummer 2.1 ausgeführt werden sollen,

d) den verfügbaren Arbeitsverfahren und den daraus

resultierenden Arbeitsabläufen, Arbeitsschritten

und Einzeltätigkeiten sowie

e) den arbeitsbereichs- und tätigkeitsbedingten

Faktoren der Gefährdung

28.02.2012Karsten Oetke Seite 23

2.5 Auftraggeber

Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person, die einen

Auftrag zu Arbeiten in kontaminierten Bereichen im Sinne dieser

TRGS erteilt (z. B. Bauherr) und zugleich betroffener Arbeitgeber

oder eine ihm gleichgestellte Person nach Gefahrstoffverordnung

ist.

28.02.2012Karsten Oetke Seite 24

6 Arbeits- und Sicherheitsplan(1) Die Ergebnisse der zur Gefährdungsbeurteilung notwendigen Ermittlungen,

Bewertungen und Festlegungen (siehe Nummern 4.1 bis 4.8 und 5) sind vom Auftraggeber in einem Arbeits- und Sicherheitsplan festzuhalten (vgl. Nummer 3.2).

(2) Der Arbeits- und Sicherheitsplan dient dem Auftraggeber zur Dokumentation,

auf welcher Grundlage die Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung getroffen wurden,

zum Nachweis, in welcher Form die in § 17 GefStoffV geforderte Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und dem ausführenden Unternehmen erfolgte und

zur Planung gefährdungsbezogener Schutzmaßnahmen.

(3) Ist nach Baustellenverordnung die Erstellung eines SIGE-Plans durch den Auftraggeber erforderlich, stellt der Arbeits- und Sicherheitsplan einen besonderen Bestandteil des SIGE-Plans dar.

28.02.2012Karsten Oetke Seite 25

3.1.(5) Nach § 7 Abs. 7 GefStoffV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden, d. h. von Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen haben und mit den Vorschriften soweit vertraut sind, dass sie die Arbeitsbedingungen vor Beginn der Tätigkeit beurteilen und die festgelegten Schutzmaßnahmen bei der Ausführung der Tätigkeiten bewerten oder überprüfen können (TRGS 400, Nummer 3.1 Abs. 6).2dann weiter in 3.1.6, weil da die Besonderheiten der Kontaminierten Bereiche angesprochen wird3.2.1(6) Der Arbeits- und Sicherheitsplan muss von einer fachkundigen Person erstellt werden (zur fachkundigen Person siehe Nummer 3.1 Abs. 5)

28.02.2012Karsten Oetke Seite 26

(6) Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind besondere Kenntnisse erforderlich. Deshalb werden insbesondere solche Personen als fachkundig angesehen, die besondere Kenntnisse zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen nachweisen können. Die besonderen Kenntnisse können im Rahmen der beruflichen Ausbildung oder durch Fort- bzw. Weiterbildung erworben werden und können als vorhanden angesehen werden, wenn sie durch Zeugnisse nachgewiesen und im Falle der Fachkunde nach Anlage 2 A regelmäßig durch die Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen aktualisiert werden. In Bezug auf die Fachkunde nach Anlage 2 B wird die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen empfohlen. Die Anlagen 2 A und 2 B enthalten die Mindestanforderungen an die gemäß dieser TRGS fachkundige Person und deren besonderen Kenntnisse.

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TRGS 524 verlangt Fortbildung (���� Anlage 2A) ���� z.B. Fachtagungen, Seminare

TRGS 524 – Allgemeine Grundsätze

Anforderungen an „Fachkunde“ - Anlage 2A „Allgemeine Fachkunde“- Anlage 2B „Gebäudeschadstoffe“

TRGS 524 verlangt Nachweis der Fachkunde für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen mittels Zeugnis !

19.04.2012Karsten Oetke Seite 28

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Infotag Altlasten 2012ATLANTIC Hotel Universum Bremen 19. April 2012