sicherheitsfibel der uni siegen

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Stand: 29.01.2010 für Beschäftigte und Studierende

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Page 1: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Stand: 29.01.2010

für Beschäftigteund Studierende

Page 2: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

Arbeitsschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, an der Sie alle mitwirkenkönnen. Dies gilt insbesondere im innerbetrieblichen Bereich. Durcheinen Arbeitsunfall sind nicht nur Leib und Leben gefährdet, sondern eskönnen daraus auch erhebliche soziale Nachteile für Sie und IhreFamilien entstehen.

Um dem entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber weitreichendeArbeitsschutz-Vorschriften erlassen. Die Gesetze, Verordnungen sowieUnfallverhütungsvorschriften und technische Regeln haben das Ziel, Siedarüber zu informieren, welche Schutzvorkehrungen Sie zu treffen habenum sich vor den Gefährdungen bei Ihrer Arbeit innerhalb der Hochschulezu schützen.Sie sind sowohl von den Beschäftigten der Universität als auch vomPersonal der Fremdfirmen, die in der Universität ihre Arbeit verrichten,zu beachten und einzuhalten.Als Kanzler der Universität Siegen bin ich gesetzlich verpflichtet, dieVerantwortung im Arbeitsschutz wahrzunehmen und Ihnen gegenübermeiner Fürsorgepflicht nachzukommen.

Doch auch Ihnen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch denGesetzgeber Pflichten im Arbeitsschutz auferlegt worden, die Sie inner-halb der Universität zu beachten haben. Diese Pflichten sind z. B. imArbeitsschutzgesetz sowie in einschlägigen Unfallverhütungsvorschriftendefiniert. Sie sind z. B. verpflichtet, den Arbeitgeber in allen Belangen desArbeitsschutzes zu unterstützen.In der Ihnen vorliegenden Sicherheitsfibel werden Verhaltensregeln sowieInformationen aufgezeigt, durch deren Beachtung Sie mithelfen können,den Arbeitsschutz an unserer Universität effektiver zu gestalten, um hier-durch Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Ich bitte Sie, diese Sicherheitsfibel zu beachten und Ihr Verhalten inner-halb der Universität danach auszurichten.

Mit freundlichen Grüßen

,

,

(Dr. Schäfer)Kanzler

Page 3: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Inhalt

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Verhalten bei Notfällen

Presseinformationen nach Notfällen

Notruftafel

Erste-Hilfe-Kurse

Notfallterminals

Erste-Hilfe- und Liegeräume

Dokumentation von Verletzungen

Brandschutzordnung Teil A

Vorbeugender Brandschutz

Löschen von Entstehungsbränden

Sicherheitskennzeichnung

Pflichten im Arbeitsschutz

Unterlagen zur Arbeitssicherheit

Unterweisungen

Benutzung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen

Beratende Stellen im Arbeitsschutz

Arbeitsmedizinisches Zentrum Siegerland e. V. (AMZ)

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Lageplan Adolf-Reichwein-Straße

Lageplan Hölderlinstraße

Lageplan Paul-Bonatz-Straße

Lageplan Emmy-Noether-Campus

Lageplan Herrengarten

Lageplan Am Eichenhang (Artur-Woll-Haus)

Zugang zu gefährlichen Bereichen

3

Page 4: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Verhalten bei Notfällen

(Feuer, Erste Hilfe, Gefahrstoffaustritt, technische Störungen)

Innerhalb der Dienstzeiten der Zentralen Leittechnik (ZLT):

Außerhalb der Dienstzeiten:

Feuerwehr/Rettungsdienst: 6 - 112 Polizei: 6 - 110

Wer meldet ?

Wo ist Was passiert ?

Welche Verletzungen?

Wie viele Verletzte?

Warten auf Rückfragen!

(eigener Name)

(kurz und bündig)

NOTRUF

2111

Mo. - Fr. von 6.00 - 22.00 Uhr, Sa. von 8.00 - 12.00 UhrIn der vorlesungsfreien Zeit: Mo. - Fr. von 7.00 - 20.00 Uhr

4

Technische Störungen: 2111 (diensthabender Hausmeister)

Page 5: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Die ZLT informiert im Gefahrfall die erforderlichen Hilfskräfte (Rettungs-sanitäter, Feuerwehr, Rettungsdienst) bzw. bei technischen Störungendie Mitarbeiter des Dezernates 5.

Die jeweiligen Beschäftigten sollten zusätzlich die/den direkte(n)Vorgesetzte(n) des jeweiligen Arbeitsbereiches informieren und dieRettungskräfte einweisen.

Zusätzlich werden Schranken in den Zufahrtswegen für die Einsatzkräftegeöffnet.

Die Information von Brandschutzbeauftragten, Strahlenschutzbeauf-tragten, Gefahrgutbeauftragten etc. erfolgt ebenfalls über die ZLT.

Informationen an die Presse oder andere außenstehende Stellen dürfenbei Notfällen grundsätzlich nur durch den Kanzler bzw. dessen Vertreterim Amt oder ausdrücklich damit beauftragte Personen weitergegebenwerden!

Presseinformation nach Notfällen

1.

2.

3.

4. (wenn nicht vorher schon durch eineweitere Person erfolgt)

5.(Herz-Lungen-Wiederbelebung,Stillen lebensbedrohlicher Blutungen)

6.

7.

Ruhe bewahren

Selbstschutz beachten

Gefahrenbereich absichern/Verletzteaus Gefahrenbereich bringen

NOTRUF

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Erste Hilfe, Betreuung des Verletzten

Einweisung weiterer Hilfskräfte

5

Page 6: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Notruftafel

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Notruf bei allen Unfällenin der Dienstzeit der Zentralen Leittechnik (ZLT)

Mo. - Fr. von 6.00 - 22.00 Uhr und Sa. von 8.00 - 12.00 UhrIn der vorlesungsfreien Zeit: Mo. - Fr. von 7.00 - 20.00 Uhr

Notruf(Unfall/Verletzung)über jeden Hausapparat.

2111oder 4321

Per Handy: 0271/740-2111

Außerhalb der Dienstzeit der ZLT:

Feuerwehr 6 - 112Polizei 6 - 110

Bei allen Verletzungen ist ein Ersthelfer hinzuzuziehen!

Name Raum Telefon

Nächster Erste-Hilfe-Kasten:

Standort des nächsten Notfallterminals:

Alle Verletzungen sind in das Verbandbuch einzutragen

(auch kleine Schnittverletzungen)!

Andernfalls kann bei eventuellen Spätfolgen (z. B. Entzündungen) durch denUnfallversicherungsträger der Leistungsanspruch abgelehnt werden.

Verletzte nicht im Privat-KFZ befördern!

Stand:19.11.2009

Page 7: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Die Namen der Ersthelfer variieren je nach Gebäude. Sie können imIntranet nachgesehen und per Hand in diese Sicherheitsfibel eingetragenwerden. Im Notfall können die Ersthelfer auch über die ZLT ange-fordert werden.

In allen Bereichen der Universität hängt die nebenstehendeNotruftafel aus; sie ist bei Bedarf auf der Intranetseite derAbteilung 5.3 Sicherheitswesen unter

als Download verfügbar.http://www.sicherheitswesen.uni-siegen.de

Erste-Hilfe-KurseAn der Universität werden jährlich mehrere Ausbildungen zum Ersthelfer(Erste-Hilfe-Kurs, 8 Doppelstunden) angeboten.Die Termine der Kurse sind der Intranetseite derAbt. 5.3 Sicherheitswesen unter

zu entnehmen.http://www.sicherheitswesen.uni-siegen.de

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Adolf-Reichwein-StraßeBauteil D Ebene 0 (neben Eingang)Bauteil UB Ebene 0 (Eingangsbereich Bibliothek)

NotfallterminalsNotfallterminals mit Automatischem Externen Defibrillator (AED),Erste-Hilfe-Kasten und automatischer Notrufeinrichtung befinden sichan den folgenden Stellen:

Emmy-Noether-Campus, Bauteil A Ebene 0 (Foyer Mensa)

Hölderlinstraße, Bauteil C Ebene 4 (Eingangsbereich Bibliothek)

Paul-Bonatz-Straße, Bauteil A Ebene 0 (Haupteingang)

Artur-Woll-Haus, Bauteil A Ebene 0 (Haupteingang)

Am Herrengarten, Bauteil A Ebene 0 (Flur zwischen Raum 027 und 028)

Brauhaus, Ebene 0 (Haupteingang)

Erste-Hilfe- und Liegeräume

An den folgenden Stellen der Universität sind Erste-Hilfe- und Liege-räume eingerichtet:

HölderlinstraßeBauteil G Raum 105

Paul-Bonatz-StraßeBauteil A Raum 032/1

HerrengartenRaum 025

Emmy-Noether-CampusBauteil B Raum 017

Adolf-Reichwein-StraßeBauteil F Raum 082,Bauteil UB Raum 098(auch Still-/Wickelraum)

Page 8: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Dokumentation von Verletzungen

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Alle Erste-Hilfe-Leistungen ohne nachfolgenden Arztbesuch sind in einemVerbandbuch zu dokumentieren. Die Verbandbücher befinden sich in derRegel bei den Ersthelfern bzw. in den Erste-Hilfe-Kästen.

“Kleinere” Verletzungen

Hierdurch ist gewährleistet, dass Leistungsansprüche gegenüber demUnfallversicherungsträger belegt werden können, wenn aufgrund der Ver-letzung Spätfolgen (z. B. Entzündungen kleinerer Wunden) auftreten.

Die Aufzeichnungen geben darüber hinaus Hinweise auf bestehendeGefährdungen sowie Unfallschwerpunkte.

Das Verbandbuch ist nach der letzten Eintragung noch 5 Jahre langaufzubewahren.

Hierzu gehören auch die Unfälle, die auf dem direkten Weg von derWohnung zur Universität bzw. auf dem Rückweg erfolgt sind, da dieHeilbehandlungskosten bei diesen Unfällen ebenfalls durch den Unfallver-sicherungsträger der Universität (die LUK) getragen werden.

“Größere” Verletzungen

Größere Verletzungen und Unfälle im Rahmen der Tätigkeit an derUniversität, bei denen ein Arztbesuch erforderlich wird, sind unbedingtunverzüglich dem direkten Vorgesetzten (für Studierende: Studenten-sekretariat) zu melden, damit eine Unfallmeldung an den Unfal-lversicherungsträger der Universität, die Landesunfallkasse (LUK),erstellt werden kann.

Nicht versichert sind Tätigkeiten, die einem eigenen wirtschaftlichenInteresse dienen, z. B.:- Einkäufe in der Arbeitspause- Arbeiten für private Zwecke in den Werkstätten etc.- Umwege auf dem Weg zwischen Dienststelle und Wohnung (außer zumZweck von Fahrgemeinschaften bzw. zum Abholen eigener Kinder ausBetreuungseinrichtungen).

Die Vordrucke zur Unfallmeldung stehen auf der Intranetseite derAbteilung 5.3 Sicherheitswesen als Download unter

zur Verfügung.http://www.sicherheitswesen.uni-siegen.de

Unfälle mit Schwerverletzten sind unverzüglich derAbteilung 5.3 Sicherheitswesen unter 740-3311 zu melden!

telefonisch

Nach jedem Unfall ist durch den Vorgesetzten eine Unfallursachen-untersuchung durchzuführen. Hierbei sind Maßnahmen festzulegen,wie ähnliche Unfälle in Zukunft zu verhüten sind.

Page 9: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

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Brandschutzordnung Teil A

Brände verhüten

Verhalten im Brandfall

Feuer und offenes Licht verboten.Rauchen nur in den zulässigen Bereichen.

Ruhe bewahren

NOTRUF 2111

Druckknopfmelder betätigen

Gefährdete Personen warnen,Hilflose mitnehmen

Türen + Fenster schließen

Gekennzeichneten Fluchtwegenfolgen, Sammelplätze aufsuchen

Aufzug nicht benutzen

Auf Anweisungen achten

Feuerlöscher benutzen

Wandhydrant benutzen

Löschdecke benutzen

(Zentrale Leittechnik der Universität)

Löschversuchunternehmen

In Sicherheitbringen

Brand melden

Page 10: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Alle Beschäftigten undStudierenden sind

verpflichtet, Brände zu verhüten.

Deshalb:

Vorbeugender Brandschutz

Weitere Informationen zum Brandschutz sind der BrandschutzordnungA/ der Universität zu entnehmen.Diese steht auf der Intranetseite der Abteilung 5.3 Sicherheits-wesen ( als Downloadzur Verfügung.

B

http://www.sicherheitswesen.uni-siegen.de)

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Die Beschäftigten und Studierenden haben sich eigenständig über dieLage der nächstgelegenen Flucht- und Rettungswege sowie Feuer-löscheinrichtungen zu informieren.

- nicht benötigte Elektrogeräte nach Gebrauch vom Stromnetz trennen(besonders Kaffeemaschinen, TV-Geräte etc.).

- ausschließlich regelmäßig geprüfte und intakte Elektrogeräte ohnesichtbare Beschädigungen verwenden,

- Schweiß- und Lötarbeiten nur nach vorheriger Überprüfung der Sicher-heitsmaßnahmen und mit Schweißerlaubnisschein durchführen (außerin den dafür vorgesehenen Werkstätten),

- keine Lagerung von brennbaren Materialien oder Gasflaschen inFluren und Treppenhäusern,

- beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten und Gasen Sicherheits-vorschriften beachten,

- Zugang zu Feuerlöschern, Wandhydranten etc. freihalten,

- Rauchabschluss- und Brandschutztüren nicht verkeilen,

- es ist sicher zu stellen, dass alle Notausgänge ohne Hilfsmitteljederzeit zu öffnen und zugänglich sind,

- Flucht- und Rettungswege immer in voller Breite freihalten,

- Rauchverbote beachten,

Page 11: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Löschen von Entstehungsbränden

Bei brennenden Flüssigkeiten:- Nicht mit Wasser löschen,- Pulverwolke möglichst sanft und fächerförmig von oben auf dem Brand-herd verteilen,

- ansonsten von unten nach oben ablöschen.

Bei brennenden Personen:- Möglichst Feuerlöschdecke benutzen,- ansonsten von unten nach oben ablöschen, nicht ins Gesicht sprühen.

Allgemein:- Von vorn beginnen, mit dem Wind löschen,- Löschmittel stoßweise aufbringen, sonst ist der Feuerlöscher sehrschnell leer,

- wenn möglich, mehrere Löscher gleichzeitig einsetzen,- Feuerlöscher nach Gebrauch sofort wieder füllen lassen (Dezernat 5),auch wenn sie noch nicht vollständig entleert sind.

Tropf- und Fließbrände:- Von oben nach unten löschen.

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Page 12: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Brandschutzzeichen (Auszug)

Feuerlöscher Löschschlauch Einrichtung zurBrandbekämpfung(z. B. Löschdecke)

Brandmelde-einrichtung

Rettungszeichen (Auszug)

Erste-Hilfe-Einrichtung

Augenspül-einrichtung

Notdusche Kranken-trage

Flucht-/Rettungsweg

Sammelstelle

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Alle Wege und Einrichtungen, die mit den oben auf-geführten Brandschutz- und Rettungszeichen gekenn-zeichnet sind, müssen dauerhaft frei zugänglich und

benutzbar gehalten werden!

Auch ein kurzzeitiges Verstellen kann im Notfall zueiner Gefährdung von Menschenleben führen!

Sicherheitskennzeichnung

Page 13: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Warnzeichen (Auszug)

ÄtzendeStoffe

BiologischeStoffe

RadioaktiveStrahlung

Feuer-gefährliche

Stoffe

Brand-fördernde

Stoffe

HeißeOberfläche

Gasflaschen Einzugs-gefahr

ElektrischeSpannungen

Gesundheits-gefährliche

Stoffe

MagnetischeFelder

Explosions-gefährdeter

Bereich

Stolpergefahr Laserstrahlung Rutschgefahr

Gefahrstoff-GefahrensymboleGefahrstoffe sind, je nach Gefährlichkeitsmerkmal, auf ihrer Verpackungdurch die folgenden Symbole gekennzeichnet.Zum richtigen Umgang mit Gefahrstoffen ist die Betriebsanweisung zubeachten, die durch die/den Vorgesetzte(n) anhand des Sicherheits-datenblattes zu erstellen ist. Zusätzlich haben Vorgesetzte ihreBeschäftigten anhand der Betriebsanweisung mündlich über densachgerechten Umgang mit den Gefahrstoffen zu unterweisen.

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Ätzend

Page 14: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

LeichtenAtemschutzbenutzen

Schutzschürzetragen

Sicherheits-schuhwerk

tragen

Schutzhand-schuhe mitPulsschutz

tragen

Gebotszeichen (Auszug)

Atemschutzbenutzen

Auffanggurtanlegen

Druckgasflaschedurch Kette

sichern

Schutzbrilletragen

Gehörschutzbenutzen

Schutzkleidungtragen

SchwerenAtemschutz

tragen

Schutz-handschuhe

benutzen

Gesichts-schutzschild

benutzen

Schutzhaubetragen

Schutzhelmbenutzen

Verbotszeichen (Auszug)

Berührungverboten

Essen undTrinken

verboten

Feuer, offenesLicht undRauchenverboten

Verbot fürPersonen mitHerzschritt-

macher

KeinTrinkwasser

Mit Wasserlöschenverboten

Mobilfunkverboten

Zutritt fürUnbefugteverboten

Schutzhand-schuhetragen

verboten

Rauchenverboten

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Page 15: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

§ 15 Arbeitsschutzgesetz:

“Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowiegemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihreSicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheitund Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungenoder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.”

Pflichten der Beschäftigten

§ 3 Arbeitsschutzgesetz:

“Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen desArbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, dieSicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforder-lichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutzder Beschäftigten anzustreben.”

Grundpflichten des Arbeitgebers

Hinweis: Die Unternehmerpflichten an der Universität Siegen wurdendurch den Kanzler an die LeiterInnen der Organisationseinheiten(z.B. DezernentInnen) übertragen. Für den wissenschaftlichen Bereichist ein Hinweis auf die per Dienstellung vorhandenen Unternehmer-pflichten erfolgt. Der Kanzler trägt weiterhin die Verantwortung für dieübergeordnete Organisation.

Pflichten im Arbeitsschutz

Unterlagen zur ArbeitssicherheitIm Intranet können auf der Seite der Abteilung 5.3 Sicherheits-wesen unter verschiedeneMaterialien zur Arbeitssicherheit und zum Brandschutz als Word-Dateienheruntergeladen werden, z. B.- Muster-Betriebsanweisungen und Muster-Unterweisungsunterlagen,- Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung,- Liste der Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragten,- Brandschutzordnung,- Strahlenschutzanweisungen.

http://www.sicherheitswesen.uni-siegen.de

Hier finden Sie auch aktuelle Seminare der hochschulinternen Fortbildung,die die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz an der UniversitätSiegen betreffen.Weiterführende Unterlagen (z. B. Unfallverhütungsvorschriften, Schriftender Landesunfallkasse etc.) können über die Abteilung 5.3Sicherheitswesen angefordert werden.

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Page 16: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Unterweisungen

Alle Beschäftigten sind durch ihre direkten Vorgesetzten vor Aufnahmeihrer Tätigkeit, bei Änderung von Arbeitsverfahren oder eingesetztenStoffen sowie in regelmäßigen Abständen (mindestens jährlich) über dieam Arbeitsplatz auftretenden Gefährdungen sowie die zur Vermeidung/Verminderung der Gefährdung erforderlichen Maßnahmen zu unter-weisen.

Für die Studierenden, die an Praktikums-/Laborversuchen teilnehmenoder im Rahmen ihrer Studien-/Diplomarbeiten gefährliche Tätigkeitendurchführen, sind die Unterweisungen durch die Leiter der Labore bzw.Betreuer durchzuführen.

Die durchgeführte Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren.

Zur Unterweisung gehören u. a.:-

-

Verhalten bei Unfällen/Verletzungen,- Verhalten im Brandfall,- richtiges Heben und Tragen (bei Personen mit häufiger Hebetätigkeit),

Umgang mit den am Arbeitsplatz eingesetzten Maschinen und Geräten(anhand der Betriebsanweisungen,

- Meldung von Sachschäden/Unfallgefahren,- Umgang mit den am Arbeitsplatz verwendeten Gefahrstoffen anhandder zugehörigen Betriebsanweisungen.

Unterweisungen sind grundsätzlich mündlich und arbeitsplatzbezogendurchzuführen.

Weitere Informationen zur Thematik der Unterweisungen sowie Muster-unterweisungsunterlagen stehen auf der Intranetseite der Abteilung 5.3Sicherheitswesen unter

zur Verfügung.http://www.sicherheitswesen.uni-siegen.de

Zugang zu gefährlichen Bereichen

Zu Bereichen, die mit Zutrittsverboten gekennzeichnet sind (Strahlen-schutzbereiche, Gefahrstofflager, Laborräume, Technikräume etc.),haben nur Personen Zutritt, die in diesen Bereichen beschäftigt sind!

Studierende haben (auch zu Laborbereichen) nur dann Zutritt, wenndieses im Rahmen ihrer Ausbildung erforderlich und die Aufsicht durcheine Lehrkraft gewährleistet ist.

Siehe hierzu auch die jeweiligen Laborordnungen.

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Page 17: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Benutzung von Maschinen, Geräten undEinrichtungen

GUV-V A1 “Grundsätze der Prävention”

“Die Versicherten dürfen Einrichtungen nur zu dem Zweck verwenden,der vom Unternehmer bestimmt oder üblich ist.”

Bestimmungsgemäße Verwendung von Einrichtungen§ 15

Maschinen, Geräte und Einrichtungen dürfen nur verwendet werden,wenn hierfür- eine dienstliche/ausbildungstechnische Erfordernis besteht,- die/der BedienerIn eine Unterweisung über den sachgerechten Um-gang mit dem betreffenden Gerät etc. erhalten hat

- die/der BedienerIn durch die/den Vorgesetzte(n) (bei Beschäftigten)bzw. die zuständige Lehrkraft (bei Studierenden) mit der Bedienungbeauftragt wurde.

und

Gefährliche Arbeiten (z. B.

gefährlichen Maschinen, Gefahrstoffen,frei zugänglichen gefährlichen elek-

trischen Spannungen) dürfen nur bei Anwesenheit einer 2. Person durch-geführt werden, die nicht mit der gleichen Tätigkeit beschäftigt ist undsomit im Gefahrfall Hilfe leisten kann.

Tätigkeiten in engen Behältern oder unterAtemschutz, Arbeiten in gasgefährdeten Räumen, Umgang mit beson-ders Strahlenquellen oderRöntgeneinrichtungen, Arbeiten an

Für Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung und hierdurch bedingtenspeziellen Schutzmaßnahmen sind durch den Vorgesetzten Betriebsan-weisungen zu erstellen. Muster hierfür stehen zum Download auf derIntranetseite der Abteilung 5.3 Sicherheitswesen unter

zur Verfügung.http://www.sicherheitswesen.uni-siegen.de

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In Laborbereichen sind hierzu auch die jeweiligen Laborordnungen zubeachten.

Page 18: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Folgende Stellen stehen an der Universität Siegen in Fragen der Arbeits-sicherheit, dem Umgang und Transport mit/von Gefahrstoffen, desStrahlenschutzes und des Brandschutzes zur Verfügung:beratend

Abteilung 5.3 SicherheitswesenIntranet: http://www.sicherheitswesen.uni-siegen.de

Aufgaben:- Brandschutzbeauftragter/Vorbeugender Brandschutz,- Koordinationsstelle für Fragen der Arbeitssicherheit,- Koordinationsstelle Strahlenschutz,- Archivierung von Betriebsanweisungen,- Planung von Schulungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz,- Führen der Vorsorgekartei.

Leiter:Ingolf KrengelTelefon: 740 - 3311 Fax: 740 - 2713Email: [email protected]

Mitarbeiter:Hans-Rudolf BergerTel.: 740 - 47 71 Fax: 740 - 5 47 71Email: [email protected]

Beratende Stellen im Arbeitsschutz

In allen Gebäudeteilen sind Sicherheitsbeauftragte bestellt.Die Namen können auf der Intranetseite der Abteilung 5.3Sicherheitswesen abgerufen werden.

Aufgaben:- Praktizieren von sicherheitsbewusster Arbeit,- direkter Ansprechpartner für Mitarbeiter,- Hinweisen auf Gefahren.

Sicherheitsbeauftragte

Gefahrgutbeauftragter

Aufgabe:- Beratung über den sachgerechten Gefahrguttransport.

Christoph GrebeTelefon: 740 - 2222 Fax: 740 -Email: [email protected]

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Page 19: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Entsorgung Sonderabfälle

Aufgaben:- Beratung der Mitarbeiter über die sachgerechte Entsorgungvon Sonderabfällen.

Christoph GrebeTelefon: 740 - 2222 Fax: 740 -Email: [email protected]

2747

Personalräte

Aufgaben:- Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen,- Mitbestimmung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen,- Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses,- Teilnahme an betriebsärztlichen Begehungen.

Personalrat für das nichtwissenschaftliche PersonalTelefon: 740 - 2115 Fax: 740 -Email: [email protected]

2873

Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische PersonalTelefon: 740 - 3364 Fax: 740 -Email: [email protected]

2979

Schwerbehindertenvertretung

Aufgaben:- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte.

Vertrauensmann:Bernd DostalTelefon: 740 - 3772 Fax: 740 - 3745Email: [email protected]

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Unfallkasse NRW (früher LUK-NRW)

Telefon: 0211 / 90 24 - 0 Fax: 0211 / 90 24 - 180Internet: http://www.unfallkasse-nrw.de

Aufgaben:- Unfallversicherung für Beschäftigte und Studierende- Erlass von Vorschriften zur Arbeitssicherheit- Beratung bei der Umsetzung der Vorschriften- Angebot von Seminaren zum Arbeitsschutz

Page 20: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

- Begehung der Arbeitsbereiche unter den Aspekten der Unfallverhütung,des Gesundheitsschutzes und der Ergonomie mit Vorschlag vonVerbesserungsmaßnahmen,

- Beratung bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen und persönlicherSchutzausrüstung,

- Beratung über die Möglichkeiten zur Umsetzung der gesetzlichen undberufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit,

- Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungengemäß den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen.

Aufgaben des AMZ:

Das Arbeitsmedizinische Zentrum ist durch die Universität Siegen mitden Aufgaben nach § 3 (Betriebsärzte) und § 6 (Fachkräfte für Arbeits-sicherheit) des Arbeitssicherheitsgesetzes beauftragt worden.

In dieser Funktion sind der Betriebsarzt und der Sicherheitsingenieur fürden Unternehmer beratend tätig.

BetriebsarztDr. med. Lutz PflegingTelefon: 0271 / 88 06 0 - 31 Fax : 88 06 0 - 79Email: [email protected]

Arbeitsmedizinisches ZentrumSiegerland e. V.

Birlenbacher Straße 2057078 Siegen-Geisweid

Sicherheitsingenieur/Fachkraft für ArbeitssicherheitDipl.-Ing. André Grutz, Telefon: 88 06 0 - 49, Fax: 88 06 0 - 59Email: [email protected]

0271 /

20

Page 21: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Arbeitsmedizinische VorsorgeuntersuchungenIm Arbeitsmedizinischen Zentrum werden die arbeitsmedizinischen Vor-sorgeuntersuchungen für die Beschäftigten der Universität durchgeführt.Die Anmeldung hierzu erfolgt immer über die Vorgesetzten und dieAbteilung 5.3 Sicherheitswesen an das Dezernat 4.

Weitere Informationen und Anmeldeformulare sindbei der Abteilung 5.3 Sicherheitswesen unter

erhältlich.

im Intranet

http://www.sicherheitswesen.uni-siegen.de

Diese Vorsorgeuntersuchungen sind z. T. verpflichtend,z. B. für- den Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sowie Umgang mitspeziellen Gefahrstoffen (z. B. Chrom, Toluol, Schwefelwasserstoff,Methanol, Cadmium) oberhalb festgelegter Konzentrationen,

- Arbeiten in Kontrollbereichen ionisierender Strahlen,- häufige Schweißarbeiten ohne Absaugung,- Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefährdung durch spezielleKrankheitserreger,

- Arbeiten unter Atemschutz (Maske mit Filter oder Pressluftflasche),- Arbeiten in Lärmbereichen (Werkstatt),- Auszubildende (Jugendliche).

Für andere Tätigkeiten, z. B. Bildschirmarbeit, muss der direkteVorgesetzte den Beschäftigten die Teilnahme an einer eine Vorsorge-untersuchung anbieten. Die Teilnahme hieran ist freiwillig.

Der Arbeitgeber erhält durch das AMZ in der Regel nur eine Beschei-nigung, dass eine Untersuchung erfolgt ist. Bei den sogenannten„Pflichtuntersuchungen“ erfolgt eine Mitteilung, ob die Beschäftigtenfür die Tätigkeit geeignet sind oder nicht (ggf. unter bestimmtenVoraussetzungen). Die ärztlichen Diagnosen von vorge-fundenen Erkrankungen etc. unterliegen der ärztlichen Schweigepflichtund werden nur den Beschäftigten mitgeteilt.

Gemäß Arbeitsschutzgesetz hat jede(r) Beschäftigte das Recht, sicharbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, wenn der (begründete)Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch die Tätigkeit besteht.

Die Untersuchungen finden während der Arbeitszeit statt.Die Kosten trägt die Hochschule..

21

Für diese Tätigkeiten sind die Untersuchungen vor Aufnahme der Tätig-keit und anschließend in festgelegten Abständen vorgeschrieben(Pflichtuntersuchungen).Die Veranlassung der Untersuchungen obliegt den Vorgesetzten.

Page 22: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

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Leit-planke

Adolf-Reichwein-Straße

Robert-Schumann-Straße

Höld

erlin

stra

ße

AR-S1

AR-S4

AR-S7

AR-S5

AR-S3

AR-S8

AR-S2

AR-S6

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2

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1

2

3

Stand: 29.01.2010/AMZ

Ebene 0

Ebene 0

Garage

Container

Container

C

UB

K

E

N

S

V

F

H

G

M

P

Z

A

B

D

WSK

X

L

Q

Universität SiegenLageplan

Adolf-Reichwein-Straße

Legende

Parkfläche1

SchrankeS1

Überflurhydrant

Unterflurhydrant

Tür / Fluchttür14

Gebäudeeingang mit Schlüsseltresor15

Sammelplatz

Feuerwehrzufahrt

M

N

P

S

SK

UB

W

X,Z

Chemielager, Sonder-Abfallsammelstelle

Mensa

Universitätsbibliothek

Siegerland-Kolleg

Sporthalle

Politikwissenschaften

Blockheizkraftwerk

ZIMT

Gebäudeeingang (für Rettungsdienst)16

Kunst

Musik, Kunst, GeschichtePädagogik, Soziologie

Theologie, Geschichte,Politikwissenschaft, Kunst,Musik, Soziologie

Sprach- undLiteraturwissenschaften

Chemie

Audimax, Sport

Hörsäle, Philosophie,Musik, Theologie

Sprach- undLiteraturwissenschaften,Soziologie

Chemie

A

B

C

D

E

F

H

K

G

Notfallterminal/AED

Page 23: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

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Legende

Parkfläche1

SchrankeS1

Überflurhydrant

Unterflurhydrant

Tür / Fluchttür14

Gebäudeeingang für Rettungsdienst16

Gebäudeeingang mit Schlüsseltresor15

Sammelplatz

Feuerwehrzufahrt

A Elektrotechnik, Mathematik

Mathematik, Elektrotechnik,Sozialwissenschaften

B

Wirtschaftswissenschaften,Fachbibliothek

C

Rechenzentrum, Wirtschafts-und Sozialwissenschaften

D

HalbleitertechnologieE

ElektrotechnikF

Elektrotechnik,Technischer BetriebsdienstG

Notfallterminal/AED

Wilhelm v. Humbold Platz

Hölderlinstraße

Albrech

t-Dür

er-S

traße

H-S1

H-S4

H-S3

H-S2

89

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2122

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2

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1815

1

2

Universität SiegenLageplan

Hölderlinstraße

A

D

B

C

E

F

G

H

Ebene 4 (UB)

Stand: 27.08.2009/AMZ

Page 24: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Legende

Parkfläche1

SchrankeS1

Überflurhydrant

Unterflurhydrant

Tür / Fluchttür14

Gebäudeeingang für Rettungsdienst16

Gebäudeeingang mit Schlüsseltresor15

Sammelplatz

Feuerwehrzufahrt

B

Maschinentechnik, Bautechnik, Architektur,Fachbibliothek

Architektur, Bautechnik

Hörsaalgebäude, Cafeteria

Maschinentechnik, Personalrat

Wirtschaftsgebäude

Hörsaalgebäude

Bürocenter

Wasserturm

Bürogebäude

Institutgebäude (ZESS)

C

A

D

F

G

H

I

Halle Maschinentechnik

M

V

WNotfallterminal / AED

Paul-Bonatz-Straße

B62

PB-S1

PB-S2

G

5

76

8

19

20

18

22

25

17

10

9

3

11

24

23

2415

16

13

14

9a

12

21

11

PB-S3

3

2

1

Universität SiegenLageplan

Paul-Bonatz-Straße

Stand: 27.08.2009/AMZ

V

MD

B

L

A

H

C

I

Gar

agen

FW

E

J

K

Unter-stand

Ebene 0

Page 25: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

25

Legende

Parkfläche

Überflurhydrant

Unterflurhydrant

Tür / Fluchttür14

Gebäudeeingang (für Rettungsdienst)16

Gebäudeeingang mit Schlüsseltresor1

FeuerwehrzufahrtHaupthahn Gasversorgung

Sammelplatz

A

B

C

D

E

Cafeteria, Physik

Physik, Mathematik

Physik

Hörsäle, Fachbibliothek, Physik, Mathematik

Pförtner

G

AED

Wal

ter-

Fle

x-S

traß

e

(im Keller)

G

Tor

A

E

B

C

D

Gaslager

11

15 138

14 7

10

6

2

1

16

12

18

17

3

4

5

9

Universität SiegenLageplan

Emmy-Noether-Campus

Stand: 17.02.2009/AMZ

Ebene 0

Page 26: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

26

Legende

Schlüsseltresor Feuerwehr1

Parkfläche1

SchrankeS1

Unterflurhydrant

Tür / Fluchttür3

Sammelplatz

Feuerwehrzufahrt

Gebäudeeingang (für Rettungsdienst)1

Notfallterminal/AED

Am

Eic

henhang

BC

D

EA

RWE EnergieAktien-gesellschaft

Ebene 0

9

8

7

65

432

1

Universität SiegenLageplan

Am Eichenhang /Artur-Woll-Haus

1

AE-S1

Stand: 27.08.2009/AMZ

Page 27: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

27

Tor

Uni +Studenten-

werk

Knapp-schaft

Siegplatte

Brüder-Busch-Straße

Herrengarten

Für

st-J

ohan

n-M

oritz

-Stra

ße

Hindenburg

straß

e

Universität SiegenLageplan

Herrengarten

Legende

Parkplatz1

Unterflurhydrant

Tür / Fluchttür(Zusatz : EG = Erdgeschoss, UG = UntergeschossZG = Zwischengeschoss Treppenhaus)

2

Gebäudeeingang für Rettungsdienst

Sammelplatz

1

Einbahnstraße

AED

7

6ZG

4EG

Bundes-

Knappschaft

1

2

35UG

Stand: 17.02.2009/AMZ

Ebene 0

Page 28: Sicherheitsfibel der Uni Siegen

Erstellt durch:in Zusammenarbeit mit derArbeitsmedizinisches Zentrum Siegerland e. V.,

Universität Siegen, Abteilung 5.3 Sicherheitswesen

2. geänderte Auflage © 2010

Wir hoffen, dass Sie allzeit sicher undgesund arbeiten!