sozialwahlen 2011 der countdown läuft - cgm.de · in deutschland: bei der bürgerschaftswahl in...
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02 DGZ . 05/06 2011
VORWORT
[ Einleitende Worte ]
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MAGAZIN DER CHRISTLICHEN GEWERKSCHAFTENCGM . CGDE . CGBCE . KFG . UNION GANYMED . BIGD . GKH
VORWORT . INHALTSVERZEICHNIS
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Mitgliederwettbewerb 2010 ist beendet,
die Gewinner stehen fest: Der Kollege Selim
Karakas (Bosch Blaichach) hat es geschafft,
im letzten Jahr 29 Mitglieder für die CGM zu
gewinnen. Damit ist er mit großem Abstand
auf Platz 1 der Kategorie „Einzelwerber“ ge-
landet. Herzlichen Glückwunsch zu diesem
großartigen Erfolg und viel Spaß bei der Ein-
lösung des Preises, einem Wochenende für
zwei Personen in Wien, Rom oder Paris.
Auch in den beiden anderen Kategorien
konnten die Gewinner große Erfolge für
sich verbuchen: Die Betriebsgruppe Siemens
in Braunschweig konnte ihre Mitgliederzahl
im Laufe des letzten Jahres um 50 Prozent
erhöhen, der Bezirksverband Schwaben-All-
gäu legte 2010 um 18,06 Prozent zu. Auch
zu diesen Ergebnissen gratulieren wir sehr
herzlich.
Allen Teilnehmern des Mitgliederwettbe-
werbs 2010 danken wir für ihren Einsatz für
die CGM, auch denen, die dieses Mal keinen
Preis gewinnen konnten. In diesem Jahr wird
der Wettbewerb fortgesetzt, so dass jeder
eine neue Chance hat. Zu gewinnen gibt es
wieder viele attraktive Preise. Mitmachen
lohnt sich also, wir freuen uns sehr auf Ihre
Teilnahme.
Es gibt aber auch noch weitere Gewinner
in Deutschland: Bei der Bürgerschaftswahl
in Hamburg am 20. Februar konnte die SPD
mit ihrem Spitzenkandidaten Olaf Scholz
die absolute Mehrheit erringen. In Sachsen-
Anhalt wurde am 20. März erneut die CDU
mit Abstand stärkste Partei und wird ge-
meinsam mit der SPD die schwarz-rote Ko-
alition fortsetzen. Bei den Landtagswahlen
in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
am 27. März gab es grün-rote bzw. rot-grü-
ne Mehrheiten. Im Südwesten Deutschlands
wird es mit Winfried Kretschmann erstmalig
einen grünen Ministerpräsidenten geben.
Dagegen ist und bleibt in Rheinland-Pfalz
SPD-Mann Kurt Beck alter und neuer Re-
gierungschef. Mindestens vier weitere Land-
tagswahlen stehen in diesem Jahr noch an.
Wir dürfen gespannt sein, ob sich der (rot-)
grüne Trend fortsetzen wird.
Für die christlichen Gewerkschaften ste-
hen nun aber erst einmal die Sozialwahlen
ganz oben auf der Tagesordnung. Unsere
Kandidatinnen und Kandidaten sind en-
gagierte Mitglieder, die sich seit Jahren in
vielen Betrieben in Deutschland für Arbeit-
nehmerbelange einsetzen. Sie wissen, wo
den Versicherten der Schuh drückt und wo
Änderungen im System notwendig sind. Al-
len Kandidatinnen und Kandidaten des CGB
drücken wir ganz fest die Daumen und wün-
schen viel Erfolg bei der Sozialwahl 2011!
Monica Wüllner
Titelthema
Sozialwahlen 2011Der Countdown läuft ...
Gewerkschaftsnachrichten
CGB
Vielfalt statt Einfalt
Treffen mit Staatssekretär Hille-brand
CGM
Staatssekretär zu Gast in derHauptverwaltung
CGM steht voll hinter der Belegschaft
Heuschreckenplage?
Zurück zur Basis
Bezirkstage 2011
Markus Malm ist neuer Landes-vorsitzender
Landesgewerkschaftstag in Magdeburg
Kreser zum siebten Mal CGM-Landesvorsitzender
Aus „alt“ mach „neu“
Ärger um Schichtmodell
CGDE
Ergebnisse Bundesgewerkschaftstag
KFG
Sklaven der Wirtschaft?
Jugendseite
Später Berufsstart
Lernen fürs Leben
Politik . Soziales
Unter Strom ...
Fehlende Teile gefährden Produktionen
Wenn die Arbeit krank macht ...
Christliche Werte auf dem Vormarsch
Hoch qualifiziert und schlecht bezahlt
CGM begrüßt Einigung bei Hartz IV
Die Ampeln stehen auf Grün
Wir
Glückwünsche an Martin Suttner
Gewinner unseres Werbekonzepts
Auswertung unserer DGZ-Umfrage
CGB-Kreisvorsitzender Anton Hiltlverstorben
Trauer um CGDE-Bundesvor-sitzenden Jürgen Ambrosius
Tarifgeschehen
Kräftige Einkommenssteigerungen
CGB begrüßt Mindestlohn
Drohendes EU-Lohndumping abgewendet
Ausbau tariflicher ZusammenarbeitI
Recht
Gleichbehandlungsgesetz
Geschlechtsbezogene Benach-teiligung
Arbeitsverweigerung aus Glaubens-gründen
Haushaltsbefristungen bei der BA
Haushaltsbefristung EU
Aufstellung eines Sozialplans
„Equal Pay“-Anspruch des Leih-arbeitnehmers
Unwirksamkeit tarifvertraglicherDifferenzierungsklausel
Informationen
Das Automobil wird 125 Jahre
E10 – der umstrittene Biosprit
Verkaufsschlager für die Ärzte
FRBW
Impressum
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03DGZ . 05/06 2011
[ Der Countdown läuft ... ]Sozialwahlen 2011
TITELTHEMA
Nun wird es ernst. Bei vielen Versicher-ten sind die Wahlunterlagen auf dem Postweg bereits eingetroffen. Bis zum 12.05.2011 werden die Briefwahlunter-lagen für die Sozialwahlen an die Wahl-berechtigten zugestellt, ohne dass es eines besonderen Antrages durch den Versicherten bedarf.
Wer die Wahlunterlagen bis 12.05.2011
noch nicht erhalten hat, muss sie beim zu-
ständigen Sozialversicherungsträger bis spä-
testens 19.05.2011 anfordern.
Bei mehr als 200 Sozialversicherungsträ-
gern fi nden Friedenswahlen statt. Zu einer
Urwahl und damit zu einer echten Friedens-
wahl kommt es bei der Deutschen Renten-
versicherung (DRV) Bund, fünf Ersatzkas-
sen (Barmer GEK, DAK, TK, KKH-Allianz
und Handelskrankenkasse) sowie bei zwei
Betriebskrankenkassen (Ernst & Young in
Melsungen sowie HypoVereinsbank in
München). Die Sozialwahlen sind Listen-
wahlen, das heißt, der Wähler kann seine
Stimme nicht für einzelne Persönlichkeiten
abgeben. Vielmehr muss er sich für eine von
mehreren Listen entscheiden. Er darf an die-
ser Liste keine Änderungen vornehmen, so
dass er keinen Einfl uss auf die Reihenfolge
der Kandidatinnen und Kandidaten hat.
Die Wahlen sind frei und geheim und gel-
ten für die Dauer von sechs Jahren. Gewählt
wird in der gesetzlichen Rentenversiche-
rung jeweils die Vertreterversammlung des
Sozialversicherungsträgers, auch „Sozial-
parlament“ genannt. Sie setzt sich paritä-
tisch aus Vertretern der Versicherten und
der Arbeitgeber zusammen. lp
Wir bitten alle Mitglieder der CGB-Ge-werkschaften, die Listen der CGM, des CGB und der einzelnen CGB-Gewerk-schaften zu unterstützen. Übernehmen Sie Verantwortung, bestimmen Sie mit und setzen Sie Ihr Kreuz für die Vertre-ter der Christlichen Gewerkschaften.
WICHTIGER HINWEIS
VORSCHLAGSLISTEN DES CGB WÄHLEN LEICHT GEMACHT!
Bis 18.05.2011 können übrigens blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler einen Antrag auf Übersendung einer Stimmzettelschablone bei ihrem Sozialversicherungsträger stellen.
LISTE 14 Rentenversicherung Bund • CGBKandidat: u.a. Hans Rudolf Folz
LISTE 8Barmer GEK • CGMKandidaten: u.a. Barthélémy Lemal, Gunter Smits
LISTE 6 Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) • DHVKandidat: u.a. Raymund Kandler(Bundesvorsitzender der GÖD)
LISTE 4 Techniker Krankenkasse (TK)Verband Deutscher Techniker (VDT)Kandidat: u.a. Götz Beyer (stellv. Bundesvorsitzender des CGB)
Die Vorschlagslisten liegen bis zum 01.06.2011 in den Ge-
schäftsstellen der Versicherungsträger aus, bei denen eine
Urwahl stattfi ndet.
• Personen können nicht direkt gewählt werden
• Eine Vorschlagsliste wählen
• Wahlunterlagen in beiliegenden Briefumschlag geben
• Portofrei zurücksenden
• Eingang spätestens bis zum 01.06.2011
• Nur Briefwahl
• Mindestalter 16 Jahre
• Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle
Detaillierte Infos erhalten Sie unter www.sozialwahl.de www.cgm.de www.cgb.info
DHV
Die Vorschlagslisten liegen bis zum 01.06.2011 in den Ge-
schäftsstellen der Versicherungsträger aus, bei denen eine
Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle
Detaillierte Infos erhalten Sie unter www.sozialwahl.de www.cgm.de www.cgb.info
04 DGZ . 05/06 2011
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
[ Vielfalt statt Einfalt! ]
[ Treffen mit Staatssekretär Hillebrand ]
CGB-MAIAUFRUF 2011
CGB-LANDESVORSTAND BADEN-WÜRTTEMBERG
Wir alle zusammen und jeder für sich selbst sind Teil Deutschlands. Trotz-dem zeigten uns Politik und leider auch die Ge-
sellschaft immer wieder, wie wenig den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung getragen wird.
Dabei sind diese die wahren Leistungsträger
Deutschlands. Wir brauchen in der Arbeits-
welt mehr Selbstverantwortung und weni-
ger Gleichmacherei.
Selbstverantwortung und Vernunft brau-
chen wir auch für unsere Sozialversiche-
rungen. Generationengerechtigkeit, Niveau
und soziale Ausgewogenheit sind wichtige
Kernelemente unserer Sozialversicherungs-
systeme. Sie müssen stärker als bisher in
der politischen Diskussion berücksichtigt
werden. Nur so wird es gelingen, die Bei-
träge zur Sozialversicherung stabil zu halten
und gleichzeitig die Leistungen der Sozial-
versicherungssysteme zu erhalten und zu
verbessern. Die Sozialwahlen im Jahr 2011
bilden ein Kernstück unserer Demokratie.
Millionen von Versicherten und Rentnern
in Deutschland sind zur Sozialwahl aufge-
rufen.
Bestimmen Sie mit, wer in den Gremien
der Selbstverwaltung Ihre Interessen ver-
tritt, denn hinter dem Begriff „Selbstver-
waltung“ verbirgt sich Mitbestimmung und
gelebte Demokratie in der Sozialversiche-
rung! Grundlage unseres gesellschaftlichen
Zusammenlebens war immer und wird auch
Staatssekretär Dieter Hillebrand MdL empfing den CGB-Landesvorstand im Ministerium für Ar-beit und Sozialordnung,
Familien und Senioren in Baden-Würt-temberg. Das Treffen ermöglichte einen ausführlichen Meinungsaustausch.
Die zehnköpfige CGB-Delegation leitete der
Vorsitzende Hans Gönner. Es wurde offen
über die Situation in der Zeitarbeit nach der
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes
(BAG) zur CGZP gesprochen. Seitens des
weiterhin die gesellschaftliche, gedankliche
und politische Vielfalt sein. Der Wettbe-
werbsgedanke als Motor unseres Handelns
schließt Monopole generell aus. Im wirt-
schaftlichen Bereich ist das selbstverständ-
lich und anerkannt, im tariflichen und im ge-
werkschaftlichen Bereich wird dieses Prinzip
vom DGB total abgelehnt und alles getan,
die eigenen Machtmonopole zu erhalten.
Und das, obwohl dem DGB und seinem Al-
leinvertretungsanspruch so viele Menschen
den Rücken gekehrt haben. Noch nie war
der gewerkschaftliche Organisationsgrad
bei den Gewerkschaften des DGB so niedrig
wie im Jahr 2011. Noch nie haben so viele
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre
Interessen ohne die Gewerkschaften des
DGB verfolgt. Und noch nie wurden die
Monopolansprüche des DGB aggressiver
verfolgt.
Die Forderung der DGB-Gewerkschaften
nach einem gesetzlichen Mindestlohn ist
die Kapitulation des DGB vor den eigenen
gewerkschaftlichen Aufgaben. Das Dog-
ma der Tarifeinheit ist vom Bundesarbeits-
gericht gekippt worden. Der Ruf des DGB
nach dem Gesetzgeber, um die Tarifeinheit
zu retten, die das Bundesarbeitsgericht als
veraltet und nicht mehr in die aktuelle Tarif-
landschaft passende Statusregelung titulier-
te, ist die personifizierte Furcht vor Macht-
und Prestigeverlust des DGB und verkörpert
die Angst vor neuen Wegen. Die juristischen
Winkelzüge der DGB-Gewerkschaften zur
Behinderung oder Beseitigung freier und
unabhängiger Gewerkschaften ist der Ver-
Ministeriums wurde die Ansicht vertreten,
dass der BAG-Beschluss auch vergangen-
heitsbezogen ausgelegt werden könne
und Nachforderungen deshalb nicht auszu-
schließen sind.
Ob der CGZP-Beschluss Vorteile für die Ar-
beitnehmer bringt, ist fraglich. Qualitativ
liegen die aktuellen Abschlüsse der CGZP
alle über den aktuellen Tarifabschlüssen des
DGB in der Zeitarbeit. Einig war man sich in
der Bewertung der einseitigen, tendenziö-
sen Berichterstattung von Frontal 21.
Ein weiteres wichtiges Thema des CGB war
der Bildungsurlaub. Dieser ist eine beson-
such des DGB, seinen schwindenden Rück-
halt bei den Beschäftigten auszugleichen.
Dies zeigt auch die Furcht der DGB-Ge-
werkschaften vor dem Verlust des Dogmas
unteilbarer Gewerkschaftseigenschaft, also
ihre Angst davor, nur noch dort mächtig zu
sein, wo sie es auch tatsächlich sind.
Selbstverständlich sehen auch wir die Pro-
bleme. Selbstverständlich müssen auch
wir Lösungen anbieten. Unsere Lösung ist
die Vielfalt und die Freiheit anders zu den-
ken, die Freiheit auch gegen den Strom zu
schwimmen, wenn wir es für richtig halten.
Dies auch dann, wenn es nicht opportun
ist. Für uns gilt das Motto: So viel Einfluss
und Unterstützung von außen wie nötig,
aber soviel Selbständigkeit und Freiheit wie
möglich. Wir brauchen Mindestlöhne und
Mindestarbeitsbedingungen dort, wo die
tarifvertraglichen Mechanismen nicht grei-
fen. Wir brauchen eine starke und wehrhaf-
te Tarifautonomie, die auf die Vielfalt der
Tarifpartner und auf allgemeinen wie auch
auf speziellen tariflichen Lösungen beruht.
Die Tarifautonomie ist ein Eckpfeiler unserer
sozialen Marktwirtschaft.Deutschland braucht freie, unabhängige Ge-
werkschaften, die im fairen Wettbewerb um
die beste Vertretung der Arbeitnehmerinte-
ressen miteinander konkurrieren. Nur durch
freie Gewerkschaftsvielfalt und ihren Wettbe-
werb ist soziale Gerechtigkeit ohne Eigeninte-
ressen zu verwirklichen. Nur der Wettbewerb
freier Gewerkschaften wird Deutschland im
freien Zusammenspiel aller gesellschaftlichen
Kräfte aus der Krise führen.
dere Form des Urlaubs, die der beruflichen
oder politischen Weiterbildung Rechnung
tragen soll. Der Bildungsurlaub wird von den
einzelnen Bundesländern über die Landes-
gesetzgebung geregelt. Die Ausnahmen bil-
den Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen
und Thüringen. In diesen Bundesländern
gibt es bisher keine Regelung zum Bildungs-
urlaub. Der CGB bat den Staatssekretär sich
bei der Landesregierung für einen Berufsbil-
dungsurlaub einzusetzen.
Der CGB unterscheidet dabei zwischen dem
geltenden Bildungsurlaub in einigen ande-
ren Bundesländern. Der Schwerpunkt sollte
05DGZ . 05/06 2011
gewährleistet werden. Staatsekretär Dieter
Hillebrand versprach diesen Missständen
nach zu gehen. ril
sind 700 Menschen mit ihren Familien. Die
schiebt man als verantwortungsvolles Un-
ternehmen nicht einfach wie Schachfi guren
von Paderborn nach Lippstadt“, so de Vries.
Die CGM fordert die Unternehmensleitung
auf, Zahlen auf den Tisch zu legen und dann
gemeinsam mit den Arbeitnehmervertre-
tern zu überlegen, wie der Standort Pa-
derborn doch noch erhalten werden kann.
„Die Erfahrungen der CGM im und mit
dem Hella-Unternehmen bringen wir gerne
im Rahmen eines Gesprächs zwischen der
Unternehmensleitung und Arbeitnehmer-
vertretern ein“, bietet de Vries an. Immerhin
stelle die CGM etwa den Betriebsratsvorsit-
zenden im Hella-Werk Bremen.
rungen nach Osteuropa von kurzer Dauer
seien und viele Unternehmen wieder nach
Deutschland zurückkommen, gehe Hella
den anderen Weg. Da das Hella-Werk in
Paderborn außerdem profi tabel wirtschaf-
tet, sei die Entscheidung in keiner Hinsicht
nachvollziehbar.
Nach ersten Gesprächen mit CGM-Mitglie-
dern, die in den letzten Tagen geführt wur-
den, sagte de Vries den Beschäftigten bei
Hella in Paderborn die volle Unterstützung
der Gewerkschaft zu. Hella sei ein Familien-
unternehmen mit Tradition. Dies bedeute
Verantwortung für die Region und die Men-
schen. „700 Arbeitsplätze in Paderborn, das
und auf den anstehenden Ausstieg der
CGM aus der Zeitarbeit hinweisen. Er ver-
wies zudem auf die Auffassung der CGM,
dass Equal Pay mindestens nach drei Mona-
ten für Leiharbeiter gelten sollte.
Des Weiteren war es dem Bundesvorsitzen-
den wichtig, die Tatsachen zur einseitigen
Berichterstattung zum Thema Zeitarbeit
richtig zu stellen. Man tauschte sich außer-
dem über die Haltungen zum Mindestlohn
und zur Tarifeinheit aus.
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
Die Christliche Ge-werkschaft Metall (CGM) in Nordrhein-
Westfalen ist entsetzt über die Nach-richt, dass das Familienunternehmen Hella sein Werk in Paderborn schließen und die Produktion nach Lippstadt und Osteuropa verlagern möchte.
„Dies ist ein Schritt in die falsche Richtung“,
so die zuständige CGM-Gewerkschaftsse-
kretärin Heike de Vries.
Die CGM fordert den Automobilzulieferer
Hella auf, das Werk in Paderborn zu erhal-
ten. Während andere Unternehmen mitt-
lerweile eingesehen hätten, dass Verlage-
Am 23.03.2011 be-grüßte der Bun-desvorsitzende der
Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) Adalbert Ewen den Staatssekre-tär des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Dr. Ralf Brauksiepe in der Hauptverwaltung der CGM in Stuttgart.
Während des Gesprächs konnte der Bun-
desvorsitzende der CGM die Haltung zur
Zeitarbeit noch einmal dezidiert darlegen
[ CGM steht voll hinter der Belegschaft ]
[ Staatsekretär zu Gast in der Hauptverwaltung ]
HELLA MUSS IN PADERBORN BLEIBEN
POLITIK
in Baden-Württemberg auf der berufl ichen
Weiterbildung liegen. Eine solche Regelung
wäre fi nanzierbar und neben den Arbeit-
nehmern würden auch die Arbeitgeber da-
von profi tieren.
Weitere Themen waren die Antragbefugnis
des § 97 im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG),
die nicht nachvollziehbare Erhöhungen der
Prüfungsgebühren durch die Handwerks-
kammern, die Wiedereinführung von Bil-
dungsberatungsstellen, die Einführung von
Mindestlöhnen sowie die Armutsdiskussion.
Kritisiert wurden vor allem auch die aktu-
ellen Gegebenheiten zu Bezuschussungen
von Bildungseinrichtungen. Es gibt mitt-
lerweile Landkreise, die Zuschüsse für Bil-
dungseinrichtungen kurzerhand streichen.
So wurde bemängelt, dass einkommens-
schwachen alleinerziehenden Müttern die
Berufsausbildungsbeihilfe in einem südbadi-
schen Landkreis gestrichen wurde. Die För-
derung von Mitteln zur Berufsweiterbildung
und Umschulungsmöglichkeiten müssen
v.l.n.r.: Elisabeth Braun, Manfred Raible, Monica Wüllner, Reinhardt Schiller, Paul Zechmeister,
Hans Gönner, Rolf Oetinger, Dieter Hillebrand, Hans Hebeisen, Markus Werner, Manfred Regele
06 DGZ . 05/06 2011
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
Arbeitnehmer zu tragen. Das einst wirt-
schaftlich gut aufgestellte Unternehmen
Stuart ist am Ende. Die Mitarbeiter sitzen
auf der Straße, erhalten Arbeitslosengeld I
oder Hartz IV. Um die Mitarbeiter möglichst
„billig“ zu entsorgen und den Betriebsrat
zu lähmen, greift die Heuschrecke ohne
Skrupel auf Anwälte wie Helmut Naujoks
zurück. Helmut Naujoks ist einer der Rechts-
anwälte im deutschen Arbeitsrecht, der sich
ausschließlich auf die Vertretung von Ar-
beitgeberinteressen spezialisiert hat.
Soziale Verantwortung und Anstand kann
nun einmal nicht verordnet werden. Es geht
hier nur um eines: Profit. Ein Mangel an mo-
ralischem Einfühlungsvermögen ist offen-
sichtlich symptomatisch für die Schwächen
eines ganzen Systems. Es wird Zeit, dass wie-
der bessere Entscheidungen getroffen wer-
den – menschlich sowie wirtschaftlich.
ten ist es, vor Ort zu sein bei den Kollegen!“
betonte der CGM-Bezirksvorsitzende Franz
Benz. Eine gute Interessenvertretung setzt
voraus, dass man die Bedürfnisse der Kol-
leginnen und Kollegen versteht. Erst dann
können Forderungen gegenüber dem Ar-
beitgeber formuliert werden.
Houghton einen Kredit auf und kaufte da-
von das Unternehmen Stuart, das ebenfalls
Spezialschmierstoffe herstellt. Die Rückzah-
lungen für den Kredit der Houghtongruppe
werden durch Gelder dieses zugekauften
Unternehmens bedient. Zudem wird mas-
senhaft Personal entlassen und Standorte
konsolidiert, um vorübergehend die Abzah-
lungen bei der Bank bedienen zu können.
Dann schlägt die Heuschrecke wieder zu:
Das Unternehmen Houghton kauft weite-
re Unternehmen ein, das Spiel beginnt von
Neuem. Erfahrungsgemäß ist wieder mit
vielen Entlassungen und weiteren Standort-
konsolidierungen zu rechnen. Nur auf die-
se Weise können die von der Heuschrecke
einverleibten Unternehmen sofort Gewinne
erzielen und damit ihre Kredite bedienen.
Reibach auf Kosten der Unternehmen und
deren Arbeitnehmer. Die Folgen haben die
drohenden Fachkräftemangel wurde rege
diskutiert. Höhepunkt der Werksbesichti-
gung war der Besuch in der Fertigung und
der Montage. Hier informierten sich die Ge-
werkschafter über die Arbeitsbedingungen
und die Arbeitsinhalte. „Die wichtigste Auf-
gabe von Gewerkschaften und Betriebsrä-
Es ist die größte Sorge eines Unternehmens und dessen Mitarbei-
tern, bei einem Eigentümerwechsel ei-ner sogenannten „Heuschrecke“ in die Hände zu fallen.
Doch oft kommen die Bedenken zu spät.
Ehe man es sich versieht, befindet man sich
in einer ausweglosen Situation. Die Anzei-
chen mehren sich, dass Houghton wohl
einer Heuschrecke auf den Leim gegangen
ist. Die Tatsachen sprechen für sich – das
Drama scheint vorgezeichnet.
Der Ausschlachter AEA kaufte Houghton,
ein Unternehmen, das Spezialschmierstof-
fe für die Metall- und Metallbearbeitungs-
branche herstellt. Eigenes Geld legte die
Heuschrecke dafür nicht auf den Tisch.
Mehr noch, der Ausschlachter nahm auf
den Namen des erworbenen Unternehmens
CGM-Betriebsgrup-penvorsitzender bei der ZF, Robert Bau-
meister, hatte den Bezirksvorstand der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) am 15.02.2011 zu einer Betriebs-besichtigung des ZF-Werkes in Fried-richshafen eingeladen.
Nahezu der gesamte CGM-Bezirksvorstand
Friedrichshafen nahm die Einladung gerne
an. Auch der CDU-Abgeordnete Ulrich Mül-
ler MdL war zu der Besichtigung von Werk 2
bei ZF geladen. Neben der Historie „von der
Zackenbude zum Weltkonzern“ diskutierte
man vor allem die aktuelle Situation wie
z. B. Produktionszahlen, Umsatzentwick-
lung, Leiharbeiter, Befristungen, Taktzeiten
und Pausenregelungen.
Während der Betriebsbesichtigung konn-
ten sich die Vertreter des CGM-Bezirksvor-
stands und der CDU-Abgeordnete Müller
auch über einige politische Themen aus-
tauschen. Arbeitsplätze und Bildung sind
für die CGM wie auch für die CDU zentrale
Themen. Über Lösungsvorschläge für den
[ Heuschreckenplage? ]
[ Zurück zur Basis ]
HOUGHTON INTERNATIONAL WUPPERTAL
BEZIRKSVORSTAND FRIEDRICHSHAFEN
07DGZ . 05/06 2011
GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN
Der Bezirksvorstand Emden mit Geschäftsführer Torsten Schöne
Der Bezirksvorstand Bremen mit Geschäfts-führer Torsten Schöne
Detaillierte Berichte und Informationen über die Bezirkstage finden Sie auf www.cgm.de
Michael Cezanne (r.) ehrt Dieter Scheffs für seine 40-jährige Mitgliedschaft
Michael Cezanne (l.) ehrt Josef Jakobi für seine 50-jährige Mitgliedschaft
Der Bezirksvorstand Main-Taunus mit Geschäfts-führer René Michael
v.l.n.r.: Michael Cezanne, Fritz Simon, René MichaelDer Bezirksvorstand Kassel/Nordhessen mit Geschäftsführer René Michael
WAHLEN
Bezirkstag Emden
Bezirkstag Main-Taunus
Bezirkstag Kassel/Nordhessen
Bezirkstag Bremen
[ Bezirkstage 2011 ]
08 DGZ . 05/06 2011
MdB. In seiner Rede ging er vor allem da-
rauf ein, wie wichtig christlich-soziale Ar-
beitnehmerpolitik in der heutigen Zeit sei
und welch bedeutende Rolle die CGM in
der Tarifpolitik einnehme. Im Anschluss da-
ran wurden intensiv Themen wie die Rente
mit 67, die Zukunft der Zeitarbeit und die
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
erörtert. wü
Oberbürgermeister Richard Arnold wur-
de von der Baden-Württemberger CGM
das Motto des Landesgewerkschaftstages
„Neue Wege in die Zukunft“ diskutiert.
Hauptredner war der parlamentarische
Staatssekretär im Bundesministerium für
Arbeit und Soziales Hans-Joachim Fuchtel
tags stand die Wahl des
neuen Landesvorstan-
des. Als Landesvorsit-
zender wurde Dr. Knut
Stutzkowski im Amt be-
stätigt. Das einstimmige
Wahlergebnis bezeugte
seine hervorragende Ar-
beit in der letzten Wahl-
periode. Als Stellvertre-
ter unterstützen ihn die
Kollegen Torsten Fritz
(Magdeburg) und Peter
Schuster (Halle). Zu Beisitzern wurden die
Kollegen Detlef Knoth (Halle), Günter Müller
(Magdeburg), Lorenz Michael (Wernigerode)
Die Christliche Ge-werkschaft Metall (CGM) Baden-Würt-
temberg hat am 19.03.2011 auf ihrem 11. ordentlichen Landesgewerkschafts-tag in Schwäbisch Gmünd den Reutlin-ger Betriebsrat Markus Malm mit 83,9 Prozent der Stimmen zum neuen Lan-desvorsitzenden gewählt.
„Ich freue mich auf die neue Aufgabe und
möchte den Modernisierungskurs der CGM
fortsetzen“, so der neue Vorsitzende, der
dem Vorstand schon bisher als Beisitzer an-
gehörte.
Der bisherige Vorsitzende Georg-Dieter Bell
kandidierte aus zeitlichen Gründen nicht
mehr für das Amt des Vorsitzenden, gehört
dem Vorstand aber weiterhin als Beisitzer
an. Zu Stellvertretern wurden erneut der
Betriebsrat Franz Benz und erstmalig der
Böblinger Marinko Skara gewählt. Für die
Finanzen ist zukünftig Cornelia Josef aus
Weinstadt verantwortlich, zur Schriftführe-
rin wurde Martina Schöck aus Mötzingen
ernannt. Der Vorstand wird durch die Bei-
sitzer Benjamin Caruthers, Diana Lohmann,
Georg-Dieter Bell, Dr. Ulrike Schwing-
Dengler, Martin Rott, Brigitte Schmid, Mar-
tin Ocker, Norbert Maier, Robert Baumeis-
ter, Jürgen Stahl, Götz Steiner, Ferdinand
Fimpel, Michael Lindner und Robert Kurka
komplettiert. Nach einem Grußwort von
Am 12.03.2011 hatte der Landesverband Sachsen-Anhalt zum
Landesgewerkschaftstag der CGM nach Magdeburg geladen.
Die Delegierten freuten sich besonders,
den Bundesvorsitzenden der CGM Adalbert
Ewen auf ihrem Landesgewerkschaftstag
begrüßen zu können. In seiner Rede erläu-
terte Adalbert Ewen die neueste Entwick-
lung der CGM auf Bundesebene und stellte
seine Vorstellungen für die Zukunft dar. Die-
se wurden von den Delegierten mit einhel-
liger Zustimmung zu Kenntnis genommen.
Im Mittelpunkt des Landesgewerkschafts-
[ Markus Malm ist neuer Landesvorsitzender ]
[ Landesgewerkschaftstag in Magdeburg ]
LANDESGEWERKSCHAFTSTAG BADEN-WÜRTTEMBERG
LANDESVERBAND SACHSEN-ANHALT
Der neue Landesvorstand Baden-Württem-
berg mit dem Bundesvorsitzenden Adalbert
Ewen
Der neue Landesvorsitzende von Baden-
Württemberg, Markus Malm
Adalbert Ewen mit Dr. Knut Stutzkowski
und Peter Mosert (Großbadegast) gewählt.
Roland Breuer, Geschäftsführer
09DGZ . 05/06 2011
diesem Bestreben soziale und huma-
nitäre Gründe Vorrang haben.“
so Lutz. Bernhard Kreser, der
bereits seit 24 Jahren das
Amt des CGM-Landesvor-
sitzenden innehat, wurde
mit großer Mehrheit wie-
dergewählt. Auch seine
Stellvertreter Hans Schalk
und Michael Demus wurden
in ihren Ämtern bestätigt. Als
weitere Mitglieder des Landes-
vorstandes wurden gewählt: Franz Barth,
Matthias Beuerlein, Roswitha Brettschnei-
der, Lorenz Finster, Gerhard Herzog, Franz
Kapfhammer, Josef Kölbl, Reinhard Mü-
nich, Ernst Ullrich, Heike Weißenberger und
Bruno Wolf. Als kooptiertes Mitglied steht
bereits Alfred Schaller fest. Neuer Kassier
wurde Günter Hornung und Andreas Hulka
wurde als Schriftführer bestätigt.
und ausgebaut werden. Mehr denn je ist die
Dienstleistungsfunktion der Gewerkschaft
gegenüber ihren Mitgliedern gefragt. Dies
muss eine weitere Professionalisierung der
Arbeit zur Folge haben. Der Bundesgewerk-
schaftstag der CGM im Oktober 2011 wird
hierfür die Weichen stellen.
sitzer Christina Oppat und Mathias Blank
sowie der Schriftführer Michael Wolter. An-
dreas Sommer und Steffen Ramm wurden
als Kassenprüfer gewählt.
In seinem Bericht über die abgelaufene
Amtsperiode konnte Landesgeschäftsführer
Björn Zirzlaff den Teilnehmern eine über-
wiegend positive Bilanz vorlegen. In der
letzten Amtsperiode verzeichnet der Lan-
desverband eine stetig steigende Mitglie-
derentwicklung. Besonders erfreulich sei
der Zuwachs in der Industrie.
Weiter konnte die Tarifpartnerschaft der
CGM im Handwerk etabliert werden. Im
Elektrohandwerk Berlin/Brandenburg als
auch im Sanitär-Heizung-Klima-Gewerbe
Berlin konnten durch gute und gar wegwei-
sende Tarifabschlüsse die Tarifpartnerschaf-
ten wieder ausgebaut werden.
Auch die politischen Kontakte konnten in
der vergangenen Amtsperiode gefestigt
Hauptredner Martin Kastler MdEP
eingesprungen war, stellte in seiner
Rede eindrucksvoll den Konflikt dar, der
entsteht, wenn die Sonntagsruhe, die Aus-
druck unserer christlichen Tradition ist, mehr
und mehr durch Sondergenehmigungen
unterlaufen wird. „Wir leben in einer Wo-
chenendgesellschaft, in der Familienleben
und soziale Kontakte vorwiegend samstags
und sonntags gelebt werden. Bei allen Be-
mühungen, unsere Wirtschaft anzukurbeln,
dürfen wir nicht vergessen, dass gegenüber
Am 15.02.2011 fand in Berlin der Landes-gewerkschaftstag des
Landesverbandes Nordost statt.
Dabei wurde dem bisherigen Landesvor-
stand durch dessen Wiederwahl das Ver-
trauen ausgesprochen. Lediglich die Positi-
onen innerhalb des Vorstandes haben sich
leicht verändert.
Gabriele Bläsing-Haufe wurde in ihrem Amt
als Landesvorsitzende bestätigt. Nach dem
Rücktritt des ehemaligen Landesvorsitzen-
den Horst Würden im Juli 2010 wurde die
Betriebsratsvorsitzende der Firma Biotronik
und bis dahin stellvertretende Landesvor-
sitzende bereits in dieses Amt gewählt.
Als Stellvertreter wurden Andrzej Janczak
(Betriebsrat bei Biotronik) und Ulrich Rin-
nerl (Vertrauenskörperleiter bei Mercedes
im Werk Berlin-Marienfelde) gewählt. Den
erweiterten Vorstand bilden die beiden Bei-
Am 26.03.2011 fand im Kutschersaal des Kloster Banz der 15.
ordentliche Gewerkschaftstag der CGM-Bayern unter dem Motto: „Gott sei Dank, es ist Sonntag?! – Arbeitneh-merrechte in Europa“ statt.
96 Delegierte und zahlreiche Gäste, darun-
ter der Bürgermeister von Bad Staffelstein
Jürgen Kohmann, der Geschäftsführer der DHV-Gewerkschaft München Ralf Holten
und der stellvertretende CGM-Bundesvor-
sitzende Detlef Lutz genossen die Veranstal-
tung im „Gottesgarten“ von Bad Staffelstein.
Lutz, der kurzfristig für den erkrankten
[ Aus „alt“ mach „neu“ ]
[ Kreser zum siebten Mal CGM-Landesvorsitzender ]
LANDESGEWERKSCHAFTSTAG NORDOST
LANDESGEWERKSCHAFTSTAG BAYERN
Für werdende Eltern hat sich
die CGM Bayern etwas einfallen
lassen.
v.l.n.r.: Björn Zirzlaff, Ulrich Rinnerl, Andrzej
Janczak, Gabriele Bläsing-Haufe, Mathias
Blank, Andreas Sommer, Christina Oppat,
Michael Wolter
v.l.n.r.: Michael Demus, Bruno Wolf, Reinhard
Münich, Gerhard Herzog, Ernst Ullrich, Peter
Kalisch, Lorenz Finster, Karin Kramer, Franz
Barth, Roswitha Brettschneider, Josef Kölbl,
Andreas Hulka, Matthias Beuerlein, Franz
Kapfhammer, Heike Weißenberger, Bernhard
Kreser, Hartmut Grimminger, Hans Schalk
10 DGZ . 05/06 2011
Spengler und Joseph Nashan, für 50-jähri-
ge Mitgliedschaft und Mitarbeit Franz Josef
Engstler und Adolf Loch.
Für langjährige Arbeit für die Gewerkschaft
CGDE erhielt Adolf Herget eine Urkunde für
besondere Verdienste.
Allen Geehrten wurde vom Bundesvorsit-
zenden Jürgen Ambrosius die Goldene Eh-
rennadel der CGDE und ein Präsent über-
reicht.
Einige Teilnehmer vor der Tagungsstätte in
Homburg Saar. (Foto: Wolfram Spengler)
nes und intelligentes Arbeitssystem mit vier
Schichtmannschaften auch die Möglichkeit
einer Nachtschichtbefreiung. Ein schnell ro-
tierendes Schichtsystem mit nur wenigen
Tagen in der gleichen Schicht ist generell
besser zu bewältigen als ein Schichtwechsel
im Wochenrhythmus. Man sollte der Beleg-
schaft nicht mehr als drei Nachtschichten
hintereinander zumuten.
Das würde sich auch für unser verantwor-
tungsvolles Unternehmen auszahlen. Die
CGM hat zur weiteren „Nachjustierung“
noch eine Menge Ideen und Vorschläge und
bietet hiermit ihre Mitarbeit an. Wir werden
uns nicht nur kritisch sondern vor allen Din-
gen konstruktiv einbringen.
Marc LühringLandesvorsitzender Nord/Küste
wurden am Entscheidungs- und Umset-
zungsprozess nicht beteiligt. Man hätte sich
viel Arbeit, Zeit und Nerven sparen können.
Die Beschäftigten wären von Anfang an
motivierter und zufriedener ins neue Jahr
gestartet. Geplante und teils auch durch-
geführte Unterschriftenaktionen gegen
das jetzige Arbeitszeitmodell hätten keine
Unruhe innerhalb der Belegschaft verur-
sacht. Auch der CGM ist bewusst, dass es
kein Patentrezept für ideale Schichtpläne
gibt, dass man weiterhin vor schweren He-
rausforderungen steht und man zukünftig
vielleicht noch flexibler als bisher sein muss,
um an den Märkten erfolgreich bestehen zu
können. Dies darf aber nicht auf Kosten der
Gesundheit der Arbeitnehmer geschehen.
Warum wird an der Montagelinie 1 und den
angrenzenden Bereichen in zwei Wechsel-
schichten und einer Schicht in Dauernacht-
schicht gearbeitet? Dabei bietet ein moder-
Seit Januar 2011 gilt bei VW in Wolfsburg ein neues Schichtmo-
dell. Dieses sieht einen wöchentlichen Wechsel von Früh-, Spät- und Nacht-schicht vor.
Doch der Wechsel von der Nachtschicht auf
die Frühschicht bereitet den Mitarbeitern
Probleme. Monatelang rangen die Vertre-
ter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite
um das neue Schichtmodell, doch nun muss
nachjustiert werden.
Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
hatte bereits im Oktober 2010 darauf hin-
gewiesen, dass die Mitarbeiter an dem
Schichtmodell beteiligt werden sollten. Die
CGM kritisierte schon damals, dass man
neue Schichtmodelle nicht verordnen kann
– sie funktionieren nur gemeinsam mit der
Belegschaft. Die betroffenen Menschen
Nach dem unerwar-teten plötzlichen Tod des neuge-
wählten Bundesvorsitzenden der CGDE Jürgen Ambrosius werden wir an dieser Stelle nur den gewählten Bundesvor-stand und die geehrten Mitglieder nen-nen und weitere Berichte zurückstellen.
Geehrt für 60-jährige Mitgliedschaft und
Mitarbeit in der CGDE wurden Wolfram
[ Ärger um Schichtmodell ]
[ Ergebnisse ]
VW WOLFSBURG
BUNDESGEWERKSCHAFTSTAG
Am 23.02.2011 wurde nachstehender Bundesvorstand der CGDE neu gewählt:
• Bundesvorsitzender Jürgen Ambrosius (Sulzbach)• Stellvertretender Bundesvorsitzender Adolf Loch (Beckingen)• Stellvertretender Bundesvorsitzender Rudolf Brungs (Telgte)• Bundeskassierer Franz Josef Engstler (Schmelz)• Stellvertretender Bundeskassierer Heinz Sauer (Leverkusen)• Schriftführer Joseph Nashan (Homburg)• Stellvertretender Schriftführer Bernhard Kreppel (Zapfendorf)• Organisationsleiter Adolf Loch (Beckingen)• Pressereferent Adolf Herget (Nürnberg)• Beisitzer Wilhelm Farwick (Coesfeld) und Helmut Gall (München)• Revisor Karl Heinz Daldrup (Billerbeck)• Revisor Wolfram Spengler (Homburg)
Jürgen Ambrosius ehrte langjährige Mitglieder
11DGZ . 05/06 2011
angelernten Beruf. Auch eine frühere drei-
jährige, abgeschlossene Lehre in einem ähn-
lichen Beruf hilft hier nicht zu einer Anerken-
nung. Die fehlende Bestätigung bringt viele
Nachteile sowohl bei der späteren Rente als
auch bei berufl ichen und medizinischen Heil-
behandlungen bzw. einer Rehamaßnahme.
Hinzu kommt, dass junge Familien oft tage-
lang auf die Rückkehr des Ehemanns und Va-
ters warten müssen. Besonders in Fernfahrer-
familien kommt es zu vielen Trennungen und
Scheidungen.
Für die KFG steht eindeutig fest, dass auf
Dauer die fl ächendeckende Versorgung der
Bevölkerung mit Gütern des täglichen Be-
darfs nur gewährleistet ist, wenn es ständig
Nachwuchs im Fahrerbereich gibt.
Die KFG fordert eine deutlich höhere Brut-
toentlohnung für LKW-Fahrer. Damit wäre
auch eine höhere Rente gewährleistet. Auch
die Arbeitsbedingungen müssen deutlich ver-
bessert werden. Fahraufträge müssen so dis-
poniert werden, dass keine Verstöße gegen
die Lenk- und Ruhezeiten mehr notwendig
sind. Das Berufsbild des Kraftfahrers muss
auch in seinem Ansehen verbessert werden.
Dazu müssen die Verantwortlichen in der Po-
litik und den Verbänden den längst fälligen
Beitrag liefern.
Die KFG ist überzeugt, dass es den Kapitän
der Landstraße bald wieder geben wird,
wenn ihre Forderungen umgesetzt werden.
Dazu will die KFG ihren fachlichen Beitrag
liefern.
Willy SchniedersKFG-Bundesvorsitzender
„LKW-Fahrer sind statt Kapitäne der Landstraße zu Sklaven der Wirtschaft geworden“, so der Bundes-vorsitzende der Kraftfah-
rergewerkschaft (KFG) Willy Schnieders bei einem Live-Interview mit einem Ra-diosender. Die Wirtschaftsunternehmen sparen sich tausende Arbeitsplätze auf Kosten der Berufskraftfahrer.
Besonders die großen Lebensmittelanbie-
ter verlangen von den Fahrern aus dem
Transport- und Speditionsgewerbe, dass sie
in ihren Zentrallagern die gelieferte Ware
selbständig entladen. Es wird dabei keine
Rücksicht darauf genommen, ob der Fahrer
gegen die gesetzlichen Lenk- und Ruhezei-
ten verstößt.
In einem Schreiben an die Berufsgenossen-
schaft für Fahrzeughaltung in Hamburg hat
der Bundesvorstand der KFG um eine rechts-
verbindliche Auskunft gebeten, ob der Fahrer
bei einem Arbeitsunfall im fremden Lager
auch abgesichert ist.
Dass Tankzüge oder Schwertransporte nur
von speziell geschulten Berufskraftfahrern
entladen werden können und dürfen, ist für
die KFG eine Selbstverständlichkeit. Natürlich
muss sich die Tätigkeit auf den Entladevor-
gang und die Überwachung beschränken.
Darüber hinausgehende Arbeiten werden ka-
tegorisch abgelehnt, weil sie im Verantwor-
tungsbereich des Empfängers liegen.
Nach und nach werden Politik und Wirtschaft
von den Versäumnissen früherer Jahrzehnte
eingeholt. Die Mächtigen der Wirtschaft und
auch die Transportunternehmen beklagen
öffentlich einen gravierenden Fahrermangel.
Nicht nur die unannehmbaren Arbeitsbedin-
[ Sklaven der Wirtschaft? ]LKW-FAHRER
gungen der vergangenen Jahre, die teilweise
heute noch gelten, schrecken die Menschen
ab den Kraftfahrerberuf zu ergreifen. Ausrei-
chenden Schutz für die gewerblichen Ange-
stellten vor Ausbeutung und Willkür durch
Arbeitgeber, Disponenten und der verladen-
den Wirtschaft hat der Gesetzgeber für das
Transportwesen bis heute nicht geschaffen.
Noch immer ist nicht klar defi niert, dass der
volle Arbeitsrechtschutz für die Fahrer greift,
wenn sie die Lenk- und Ruhezeiten einhalten.
Die KFG fordert eine zeitnahe Lösung dieser
Gesetzeslücke.
Noch immer werden in dieser Branche sehr
niedrige Bruttolöhne bezahlt. Ohne die Mit-
gliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht
einmal der Tarifl ohn garantiert. Von den
Spesen im Transportwesen werden keine Ab-
gaben für die Renten- und Sozialkassen ent-
richtet. Aufgrund dessen erhalten viele ehe-
malige Fernfahrer Renten unter 1.000 EUR
und beklagen einen qualitativ sehr geringen
Lebensstandart.
Bevor junge Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer nach den jetzigen gesetzlichen
Vorschriften ans Steuer eines LKW dürfen,
kommen hohe fi nanzielle Ausgaben auf sie
zu. Schon der Erwerb einer gültigen Fahrer-
laubnis kostet ca. 8.000 EUR, die der Fahrer
selbst tragen muss.
Als Berufskraftfahrer kann nur tätig sein, wer
vorher eine dreijährige Ausbildung absolviert
und die Lehre mit einer Prüfung vor der In-
dustrie- und Handelskammer erfolgreich
beendet. Das Bundessozialgericht in Kassel
hat Ausbildungszeiten, die unter drei Jahren
liegen, die Anerkennung verweigert. Trotz er-
folgreicher Prüfung sind solche Fahrer keine
anerkannten Facharbeiter. Die Deutsche Ren-
tenversicherung bewertet Ausbildungszeiten
unter drei Jahren nur als Tätigkeit in einem
WICHTIGE INFORMATIONEN DER CGDE
Bis zum Beschluss des Bundesvorstandes
bzw. der Neuwahl eines Bundesvorsit-
zenden der CGDE leiten die beiden ge-
wählten stellvertretenden Bundesvorsit-
zenden Adolf Loch und Rudolf Bruns
die Geschäfte der CGDE gleichberechtigt.
Für Finanzfragen ist der Bundeskassierer
Franz Josef Engstler zuständig.
Die Bundesgeschäftsstelle der CGDE ist wei-
ter in der Eisenbahnstr. 25, 66117 Saarbrü-
Adolf LochOrannastraße 6 . 66701 Beckingen
Telefon 06835 3329
cken, Telefon 0681 9272850, zu errei-
chen. Telefaxanschluss 0681 52012.
Die Geschäftsstelle ist jeden Mittwoch
von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr besetzt.
Rudolf BrunsHerrmann-Löns-Weg 21 . 48291 Telgte
Telefon 02504 4666
Franz-Josef EngstlerAmbetstraße 27 . 66839 Schmelz
Telefon 06887 2011
12 DGZ . 05/06 2011
beginnen, um ihre beruflichen Chancen zu
verbessern. Für viele Berufsausbildungen
braucht man heute einen höheren Bildungs-
abschluss. Berufe, die man vor zehn Jahren
mit einem Hauptschulabschluss erlernen
konnte, erfordern heute einen Realschulab-
schluss. Ebenso reicht die Mittlere Reife für
viele Unternehmen heute nicht mehr aus -
gefordert wird Abitur. Viele Abiturienten be-
ginnen deshalb nach ihrem Abschluss kein
Studium, sondern eine Berufsausbildung. Es
gibt aber auch viele, die das
Abitur auf dem zweiten
Bildungsweg nachho-
len und ein Studium
beginnen. Aufgrund
der Krise auf dem
Arbeitsmarkt, be-
dingt durch
die Finanz-
und Wirt-
schaftskrise,
Wusstest ihr schon ...?Die Erdbeere ist eine sogenannte „Scheinfrucht“ – denn eigentlich gehört sie, beziehungsweise die kleinen Kernchen auf der Oberfläche, zu den Nüssen.So sind Walnüsse eigentlich auch Steinfrüchte, Erd-nüsse botanisch korrekt Hülsenfrüchte wie Erbsen und Bohnen. Die Tomate ist ein Nachtschattengewächs und damit ein naher Verwandter zur Kartoffel und der Toll-kirsche, wie auch zur Petunie und dem Tabak!
JUGENDSEITE
JUGEND MIT BISS
Anhand der Zahlen der Arbeitskräfteer-hebung aller Staaten der EU stellt sich heraus, dass Jugendliche und junge Er-wachsene heutzutage viel später ins Be-rufsleben eintreten als vor zehn Jahren.
Fast die Hälfte der Jugendlichen ging vor
zehn Jahren nach dem Abschluss der Schul-
ausbildung in ein Berufsausbildungsverhält-
nis über, heute sind es nur noch knapp 37
Prozent. Gründe dafür liegen hauptsäch-
lich in der Veränderung am
Arbeitsmarkt. Die Bildungs-
anforderungen an die Be-
werber steigen in allen
Berufen zunehmend an,
weshalb sich viele
Schulabgänger da-
für entscheiden,
eine weiterfüh-
rende schulische
Ausbildung zu
[ Später Berufsstart ]BERUFSEINSTIEG
fanden einige keinen Ausbildungs- oder
Arbeitsplatz. Damit keine Lücken im Le-
benslauf entstehen, überbrückten viele die
Zeit bis sie sich neu bewerben konnten mit
einer schulischen Ausbildung. Grundsätzlich
wissen die jugendlichen Schulabgänger oft
nicht, für welchen Beruf sie sich entscheiden
sollen, und nutzen Schule, Weiterbildung
oder Studium als Bedenkzeit.
So kommt es also, dass junge Erwachsene
heute später ins Berufsleben eintreten als
vor zehn Jahren. Leider hat sich auch an den
Arbeitsvertragsbedingungen einiges geän-
dert. Rund 41 Prozent der Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer bis 19 Jahre haben
einen Vertrag auf Zeit – die Auszubildenden
sind dabei nicht eingerechnet. Bei den 20-
bis 24-Jährigen sind es immerhin ein Viertel.
Die CGM wird sich tarifpolitisch dafür ein-
setzen, dass junge Leute eine fairere Chance
auf eine unbefristete Stelle haben. por
IHR SEID GEFRAGT!Kennt ihr einen guten Witz, einen cleveren Spruch oder weitere skur-
rile Fakten? Wir freu-en uns auf Eure Einsendung unter [email protected]!
13DGZ . 05/06 2011
JUGENDSEITE
MAIL AN: [email protected] uns eure Meinung, Inhalte für diese
Seite, Kritik & Ideen. Wir sind gespannt.
Hast du dich schon einmal gefragt, ob dein Arbeitsalltag in einem anderen Land genau derselbe wäre? Wie die Ar-beitsvoraussetzungen in einem anderen Land sind?
Ein Auslandspraktikum ist die ideale Mög-
lichkeit, um sich in einer anderen Sprache
zu üben, eine fremde Kultur und viele inte-
ressante Persönlichkeiten kennen zu lernen.
Man lernt über seinen Tellerrand hinauszu-
sehen und kann viele wertvolle Erfahrungen
machen.
Ein Auslandpraktikum ist in vielen Län-
dern möglich. Ob in den Nachbarländern
Deutschlands, in Amerika, Asien – sogar
„Down Under“ in Australien. Neben vielen
neuen Eindrücken, die ihr während eurer
Freizeit beim Sightseeing über eine andere
Kultur sammeln könnt, hat ein Auslands-
praktikum noch andere Vorzüge. Für euren
Lebenslauf ist ein Auslandsaufenthalt im-
mer eine gute Zusatzqualifi kation. Dem Ar-
beitgeber verdeutlicht solch ein Aufenthalt
im Ausland Offenheit, Flexibilität, Selbst-
ständigkeit und meistens auch zusätzliche
Sprachkenntnisse.
Große Firmen, die internationale Geschäfts-
und Betriebsstellen haben, bieten oft inner-
betriebliche Praktika im Ausland an. Macht
euch schlau, ob eure Firma auch dazu ge-
hört. Viele Unternehmen schicken ihre Mit-
arbeiter auch auf Montage ins Ausland.
Auch das könnte eure Chance sein.
Vermittelt werden Auslandspraktika über
verschiedene Seiten im Internet. Auf die-
sen könnt ihr euch ausführlich informieren
in welchen Ländern ein Praktikum möglich
ist und für welche Berufsgruppen. Ihr müsst
nämlich beachten, dass nicht für jeden Be-
ruf alle Länder verfügbar sind.
Infos fi ndet ihr auf folgenden Seiten:www.praktikawelten.dewww.auslandspraktikum-weltweit.dewww.auslandspraktikum.info
Sollte eure Firma keine Angebote dieser Art
bieten und ihr über eine Auszeit nachden-
ken, ist das sogenannte „Work & Travel“
sicher eine Alternative. Damit reist ihr durch
das Land, fi nanziert euch selbst durch Ge-
legenheitsjobs vor Ort und lernt auf diese
[ Lernen fürs Leben ]AUSLANDSPRAKTIKA
Weise das Land und seine Bewohner ab-
seits der typischen Touristenwege kennen.
Es ist eine Alternative zum Au-pair-Job, die
viel Spontaneität erfordert – denn ihr habt
keine Gastfamilie, die euch bei Problemen
hilft, sondern seid auf euch allein gestellt.
Es werden auch diverse freiwillige und ge-
meinnützige Projekte im Ausland angebo-
ten, die allerdings nicht vergütet werden,
doch nicht weniger Erfahrungswerte mit
sich bringen.
Für die meisten dieser Angebote benötigt
ihr ein Visum. Das so genannte „Working
Holiday Visa“ ist eine Art Vertrag zwischen
zwei Ländern und ermöglicht es, dass Be-
sucher für längere Zeit, bis zu einem Jahr,
bleiben dürfen, um an einem Work & Tra-
vel Programm teilzunehmen. Dieses Visum
kann man im Alter zwischen 18 und 30 Jah-
ren erhalten. Die Kosten für das Visum muss
man selbst tragen. Für Au-pair benötigt ihr
dementsprechend ein Au-pair-Visum.
Alle Visa kann man nur vorab in einer Bot-
schaft oder einem Konsulat des Staates be-
antragen, in den man reisen möchte. Die
genauen Bedingungen kann man jeweils bei
den zuständigen Botschaften oder Konsula-
ten erfahren. Versicherungen sind ebenfalls
wichtig, meist sind sie aber im Programm der
Anbieter mit inbegriffen und müssen nicht
extra abgeschlossen werden. Nun fehlen nur
noch alle nötigen Impfungen, dann kann
eure Reise ins Ausland beginnen! por
14 DGZ . 05/06 2011
kohleförderung für das Jahr 2018 ist derzeit
allerdings beschlossene Sache. Außerdem ist
fraglich, ob das Klimaschutzziel, den CO2-
Ausstoß zu verringern, unter den gegebenen
Umständen erreicht werden kann. Zudem ist
es meist billiger den Strom aus den Nachbar-
ländern zu importieren. Nach einer Analyse
des Bundesverbandes der Energie- und Was-
serwirtschaft e.V. (BDEW), muss Deutsch-
land seit dem Moratorium Strom importie-
ren. Der Strom kommt dabei weitgehenden
aus Frankreich und Tschechien. Diese Länder
haben jedoch einen hohen Anteil an Kern-
energie zu verzeichnen - Es bleibt ein fahler
Beigeschmack.Eines ist sicher: Der Ausstieg
wird nicht billig und es sind Fachkompetenz
und Know-How gefragt, um die Energie-
versorgung neu zu organisieren. Aber es ist
nicht unmöglich. cah
POLITIK . SOZIALES
[ Unter Strom … ]ENERGIEPOLITIK
Die atomare Katastrophe in Japan, die das verheerende Erdbeben und den Tsunami nach sich zogen, haben die Welt verändert, im Speziellen auch die Energiepolitik in Deutschland.
Die Laufzeitverlängerung der Atomkraft-
werke ist nicht länger zu verantworten. Die
Risiken einer solchen Energiequelle sind
nicht beherrschbar, dies hat die Katastrophe
in Japan in schmerzlicher Weise in Erinne-
rung gerufen.
In Folge der Ereignisse wird das Atomkraft-
werk Neckarwestheim 1 in Baden-Württem-
berg endgültig vom Netz genommen. Wei-
tere sechs Kraftwerke sind für drei Monate
von der Stromversorgung ausgenommen,
um sämtliche Sicherheitsstandards der An-
lagen zu überprüfen. Von den ursprünglich
17 Atomkraftwerken sind somit noch zehn
Kraftwerke in Betrieb.
Die Energieversorgung soll zukünftig auch
ohne Atomstrom funktionieren. Laut Be-
rechnungen des Umweltbundesamtes wäre
es möglich, neun Atomkraftwerke sofort
stillzulegen, ohne die Energieversorgung zu
gefährden. Die 17 Atomkraftwerke hatten
bisher eine Überkapazität erwirtschaftet.
Nach Zahlen der Arbeitsgemeinschaft Ener-
giebilanz hat die Kernenergie einen Anteil
von 22,6 Prozent an der Stromversorgung
in Deutschland. Damit liegt die Atomkraft
noch hinter Braunkohle mit 23,7 Prozent als
Energiequelle, dicht gefolgt von Stein-
kohlekraftwerken mit 18,7 Prozent.
Erneuerbare Energien – unter diese
fallen Wasserkraft, Windkraft, Bio-
masse, Photovoltaik, Geothermie,
Hausmüll etc. – liefern etwa 16,6
Prozent der Energieversorgung. Da-
bei ist die Windkraft eindeutig der
größte Energieträger der erneuerba-
ren Energien. 13,6 Prozent der Ener-
gieversorgung werden durch Erdgas
gedeckt.
Derzeit ist die Braunkohle der führende
Energielieferant, noch vor der Atomenergie.
Unbestritten gehört den erneuerbaren
Energien die Zukunft. Derzeit können diese
die Stromversorgung durch die Atomener-
gie jedoch noch nicht ersetzen. Um aber
alternative Stromquellen zu etablieren und
die regenerativen Energien zu festigen, ist
der beschleunigte Ausbau von Stromnet-
zen, Speichern und Kraftwerken zwingend
notwendig. Es gibt mehrere Möglichkeiten
und Modelle, wie die Stromversorgung
möglichst schnell und kostengünstig umge-
stellt werden könnte. Hoffnungsträger sind
Windkraft und Solarenergie. Die Umstellung
von Kernkraft auf alternative Energieträger
beinhaltet jedoch auch das Problem der Ein-
haltung der CO2-Richtlinien. Für einen Über-
gangszeitraum müsste man vermutlich auf
Erdgas, Braun- und Steinkohle zurückgrei-
fen, um kurzfristig den Energiehaushalt de-
cken zu können. Der Ausstieg aus der Stein-
KURZ NOTIERTKürzere TageDie Welt ist nicht mehr dieselbe nach
den schrecklichen Ereignissen in Japan.
Auch auf der Landkarte hat das ver-
heerende Erdbeben Spuren hinterlas-
sen. Laut der amerikanischen Geolo-
giebehörde hat sich Japans Hauptinsel
um 2,4 Meter verschoben. Nach Infor-
mationen des italienischen Instituts für
Geophysik und Vulkanologie hat sich
in Folge des Erdbebens der Stärke 9,0
auf der Richterskala auch die Achse der
Erdrotation um zehn Zentimeter ver-
schoben. Man kann davon ausgehen,
dass diese Verschiebung eine Verkür-
zung der Tage um wenige Mikrosekun-
den zur Folge hat.
Kernenergie
Steinkohle
Erdgas
Braunkohle
Erneuerbare Energien
15DGZ . 05/06 2011
Erwerbstätigen gaben an, mehr leisten zu
können als im Job verlangt wird. Dies macht
deutlich, dass der Fokus der Betrachtung
nicht nur auf der Überforderung der Arbeit-
nehmer liegt, auch eine Unterforderung im
Job ist nicht zu unterschätzen. Zwei von drei
der bis 29-Jährigen fühlen sich im Job unter-
fordert. Dieses Phänomen nennt man Bore-
out. Es ist das Gegenstück zum Burnout und
verdeutlicht eine ständige berufliche Unter-
forderung. Häufig ist dieses Phänomen auch
der Anwesenheitskultur geschuldet, die in
Deutschland weitgehend die Grundlage der
Unternehmenskultur darstellt.
Die Unternehmen tragen eine gesellschaftli-
che Verantwortung gegenüber ihren Mitar-
beitern. Fähigkeiten und Kenntnisse der Ar-
beitnehmer müssen zielorientiert eingesetzt
werden, ohne die Mitarbeiter zu über- oder
unterfordern. Die Aufteilung muss stimmen.
Auch flexible Arbeitszeitmodelle spielen
hier eine innovative Rolle. Ebenso wie eine
Gewinnbeteiligung, die Anreiz für eine mo-
tiviertere Arbeitseinstelllung bietet. cah
könnte möglicherweise für Autovermietun-
gen, aber auch für Firmenwagen gelten.
Bei nahezu allen Autoherstellern wird die
Produktion gedrosselt, um wichtige Teile
aus Japan im Notfall für die erfolgreichsten
Automodelle einsetzen zu können.
Ersatz für aufwendige elektronische Teile ist
allerdings kurzfristig kaum zu organisieren.
Opel musste aufgrund von Lieferengpäs-
sen eines Elektronikbauteils aus Japan zwei
Werke vorübergehend schließen.
Vor allem die Chipindustrie ist betroffen.
In Japan kann derzeit nicht produziert wer-
den. Die Chipherstellungsfabriken wurden
zwar nicht beschädigt, aber die hochemp-
findlichen Maschinen müssen auf mögliche
Schäden untersucht werden. Die Wartung
der Maschinen wird sich voraussichtlich bis
ins zweite Quartal hinziehen.
Weitere Störungen im Produktions- und Lie-
ferungsablauf von Unternehmen sind ange-
sichts der Katastrophe nicht auszuschließen
oder abzusehen. cah
POLITIK . SOZIALES
[ Wenn die Arbeit krank macht … ]
[ Fehlende Teile gefährden Produktionen ]
BERUFSEINSTEIGER
PRODUKTIONSAUSFALL
Der DAK-Gesundheitsreport 2011 „Krank-meldungen steigen trotz Aufschwung nicht“ verdeutlicht einen nach wie vor niedrigen Krankenstand in Deutschland. Allerdings macht der Report auch auf die besorgniserregende Situation von Be-rufseinsteigern aufmerksam.
Den Schwerpunkt des Gesundheitsreports
2011 hatte die DAK auf junge Erwerbstätige
bis 29 Jahre gelegt.
Viele Berufseinsteiger stehen beruflich unter
hohem Druck. Auffällig ist, dass junge Men-
schen meist häufiger den Arzt aufsuchen,
aber nur wenige Tage krank gemeldet sind.
Dies gründet nicht selten auf Übereifer und
Angst um den Arbeitsplatz. Die Arbeitneh-
mer kurieren sich häufig nicht richtig aus
und schleppen sich gegebenenfalls krank
zur Arbeit. Die Anforderungen sind hoch,
junge Arbeitnehmer sehen sich oft unter
Druck, rund um die Uhr erreichbar zu sein.
Dies gilt dann auch für den Feierabend oder
im Krankheitsfall. Letztendlich bleibt keine
In Japan steht die Zeit still. Die Men-schen kämpfen mit der atomaren Ka-tastrophe und den Schäden, die das Erdbeben und der Tsunami hinterlassen haben.
Auch Handelspartner spüren allmählich die
Auswirkungen der Katastrophe in Japan.
Die japanischen Hersteller sind bemüht, die
Produktion in ihren Unternehmen wieder
anzufahren, soweit dies möglich ist. Welt-
weite Lieferengpässe zeichnen sich bereits
ab, in vollem Umfang werden diese aller-
dings allmählich spürbar, da die zeitliche
Verzögerung zur Katastrophe aufgeholt ist
und die Lagerbestände aufgebraucht sind.
Viele Lieferungen aus Japan kommen per
Schiff nach Europa und waren damit Wo-
chen unterwegs.
Diese Umstände machen deutlich, wie groß
die Abhängigkeit der Industrie von einzel-
nen Zulieferern bereits ist. Wenn nur ein
Zeit zum Abschalten und zur Erholung. Je-
der Fünfte sieht sich in seinem Arbeitsalltag
übermäßigem Stress und Belastungen aus-
gesetzt. Die Hälfte bezeichnet die Arbeits-
situation als etwas belastend. Seit einigen
Jahren werden Depressionen und Burnout
als Auswirkung von Überforderung und zu
viel Stress im Job thematisiert. Junge Arbeit-
nehmer leiden zunehmend an psychischen
Erkrankungen.
Die Berufswahl wird als entscheidend ge-
deutet. 19 Prozent der jungen Arbeitneh-
mer, die ihren Wunschberuf nicht ausüben
können, sind mit ihrem Arbeitsplatz nicht
zufrieden, während die Stressbelastung im
Wunschberuf überwiegend als besonders
niedrig empfunden wird.
Grundsätzlich hat die Zahl der Fehltage auf-
grund von psychischen Erkrankungen um
13,5 Prozent zugenommen. Allerdings sind
die Ursachen dafür vielfältig. Die Umfrage
der DAK brachte ein überraschendes Re-
sultat zu Tage. Rund 60 Prozent der jungen
einziges Teil fehlt, zieht das einen Stillstand
der gesamten Produktion nach sich. Betrof-
fen ist auch die Automobilindustrie. Bei ja-
panischen Automobilherstellern sowie zahl-
reichen Zulieferern stehen die Produktionen
still oder laufen nur eingeschränkt. Die In-
dustrieregionen in Japan sind zwar weitge-
hend von der direkten Zerstörung verschont
geblieben, aber die instabile Stromversor-
gung bereitet den Unternehmen Probleme.
Aufgrund von Unterbrechungen in der Pro-
duktions- bzw. Lieferkette von unterschied-
lichen fehlenden Teilen haben unter ande-
ren Ford, Chrysler, GM, Honda, Nissan und
Toyota Verzögerungen hinzunehmen.
In Deutschland setzen die großen Autoher-
steller auf Expertengruppen, die Lieferket-
ten überwachen und Ersatz für fehlende
Teile suchen. Sollte es zu längeren Produkti-
onsausfällen kommen, könnten sich die Au-
tohersteller durch einen Aufschub des Miet-
wagenaustausches Luft verschaffen. Dies
16 DGZ . 05/06 2011
Die Voraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt
haben sich verändert. Nicht nur der Arbeit-
nehmer rückt wieder mehr in den Vorder-
grund, auch die Produktqualität gewinnt
erneut an Wichtigkeit. Die Bevölkerung
sieht mittlerweile genauer hin. Es geht nicht
mehr nur darum das „Geiz-ist-geil“-Prinzip
zu leben. Unternehmen, die mit Lohndum-
ping oder Lebensmittelskandalen von sich
reden machen, werden von den Verbrau-
chern geschnitten.
Die Unternehmen stehen in einer hohen
gesellschaftlichen Verantwortung, derer sie
sich auch bewusst werden sollten. Es geht
darum, wirtschaftlich effizient zu arbeiten
und dennoch menschlich zu agieren. Der
Erfolg sollte nicht auf privaten, gesundheitli-
chen und finanziellen Kosten der Arbeitneh-
mer gründen.
Ziel ist es, den Mitarbeitern wieder ein Zusam-
mengehörigkeitsgefühl zu vermitteln. Ge-
meinsamer Erfolg, gemeinsame Niederlagen,
füreinander einstehen, miteinander kämpfen,
gemeinsam feiern – kurz: leben und arbeiten
unter christlichen Aspekten. Es gibt immer
mehr Initiativen und Organisationen, die sich
für eine starke Verbindung von Glauben und
Arbeitswelt stark machen. cah
was man von der Einführung einer Frauen-
quote halten mag: Sollte sich die EU 2012
dem Sachverhalt annehmen, könnte sie
Deutschland sogar zu einer Frauenquote
zwingen.
Ungeachtet dessen muss es in allen Berei-
chen Chancengleichheit für Frauen und
Männer geben. Auch das Problem des
Verdienstunterschiedes muss angegangen
werden, ebenso wie die bessere Vereinbar-
keit von Familie und Beruf. Die traditionelle
Rollenverteilung von Mann und Frau darf
keinen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen
mehr haben. Auch Männer wünschen sich
heute die Vereinbarkeit von Beruf und Fami-
lie. Nach der Familienpause dürfen Frauen
nicht nur die Aussicht auf einen Teilzeitar-
beitsplatz haben. In dieser Richtung ist noch
viel zu tun. cah
POLITIK . SOZIALES
[Hoch qualifiziert und schlecht bezahlt ]VERDIENSTUNTERSCHIEDE
Frauen in Deutschland gelten überwie-gend als ehrgeizig und zielstrebig und sind heute im Durchschnitt besser aus-gebildet als Männer.
Einer Forsa-Studie zu Folge, die im Auftrag
der Techniker Krankenkasse (TK) durch-
geführt wurde, hat der Beruf für eine Frau
auch einen deutlich höheren Stellenwert als
für einen Mann. Frauen finden im Beruf Be-
stätigung und Zufriedenheit. Die finanzielle
Sicherheit vermittelt zudem ein Gefühl der
Unabhängigkeit.
Diese Ergebnisse unterscheiden sich jedoch
vom Alltag. Frauen sind in Führungspositi-
onen kaum vertreten und werden für die
gleichwertige Position meist schlechter be-
zahlt als die männlichen Kollegen.
Am Verdienstunterschied zwischen Män-
nern und Frauen hat sich nach wie vor nichts
geändert, dies belegen Zahlen des Statisti-
schen Bundesamtes (Destatis). Der prozen-
tuale Unterschied des durchschnittlichen
Bruttoverdienstes zwischen Männern und
Frauen liegt unverändert bei 23 Prozent, wie
auch bereits in den Jahren zuvor.
Deutschland liegt damit weit über dem EU-
Schnitt von 18 Prozent. Vorreiter in der EU
ist Italien, wo der Verdienstunterschied von
Frauen und Männern lediglich 4,9 Prozent
beträgt.
Um Chancengleichheit zu erreichen, wird
seit geraumer Zeit die Einführung einer
Frauenquote in Führungspositionen disku-
tiert. Noch wehren sich die führenden Wirt-
schaftsexperten gegen eine Frauenquote in
Deutschland. Doch ganz abgesehen davon,
[ Christliche Werte auf dem Vormarsch ]ARBEITSALLTAG
Für einen gläubigen Christen ist es er-strebenswert, seinen Glauben im Alltag leben zu können. In der hart umkämpf-ten Arbeitswelt schien jedoch lange kein Platz für christliche Werte und Um-gangsformen zu sein.
In den vergangenen Jahren bestimmte eine
hohe Arbeitslosenquote den Alltag. Wäh-
rend der Finanzkrise war die Angst um
den eigenen Arbeitsplatz besonders groß.
Die angespannte Situation äußerte sich
nicht selten in Konflikten mit Kollegen, im
schlimmsten Fall auch in Mobbing. Die Sor-
ge um die eigene berufliche Zukunft störte
nicht nur das Berufsleben und den Umgang
mit den Kollegen, oft wurden die Probleme
auch mit nach Hause getragen. Eine Zunah-
me der psychischen Erkrankungen durch
eine allgemeine Unzufriedenheit und Exis-
tenzangst liegt nahe.
Arbeit und Privatleben in Einklang zu brin-
gen ist eine große Kunst. Viele sehnen sich
nach altgedienten Umgangsformen zurück,
nach christlichen Wertvorstellungen, die
auch im Berufsleben umgesetzt werden.
In den vergangenen Jahren war der wirt-
schaftliche Erfolg jedoch oft wichtiger als
das Wohl des Arbeitnehmers. Zumal dieser
als jederzeit austauschbar galt.
Der Fachkräftemangel zwingt die Chefeta-
gen nun zum Umdenken. Wer seine Mitar-
beiter langfristig halten möchte, sollte einen
attraktiven Arbeitsplatz bieten. Es sind nicht
mehr allein die Bezahlung und die Sozialleis-
tungen, die einen Arbeitnehmer von einem
Unternehmen überzeugen, oft ist es auch
die Firmenphilosophie, die den Ausschlag
gibt. Christliche Werte stehen für einen fai-
ren Umgang miteinander, für Ehrlichkeit,
Disziplin und Respekt.
Diese moralischen Richtwerte sind unter an-
derem für gläubige Christen die Grundlage
für ein zukunftsfähiges Lebens- und Arbeits-
modell. Schon die Jahrhunderte alte Ordens-
regel der Benediktiner verweist auf den Zu-
sammenhang zwischen Arbeit und Glauben.
Der Grundsatz „Ora et labora, Deus adest
sine mora“ regelte das Ordensleben der Be-
nediktinermönche. Die lateinische Ordens-
regel bedeutet übersetzt „Bete und arbeite,
Gott ist da bzw. Gott hilft“. Wer Gott an
seiner Seite weiß, kann oft souveräner mit
schwierigen Situationen umgehen. Im Be-
wusstsein, dass Gott uns in jedem Gegen-
über begegnen könnte, beeinflusst, nach
christlicher Überzeugung, auch den Um-
gang mit den Mitmenschen und Kollegen.
Informieren Sie sich im Internet: www.kda-ekd.de/mitglieder/index.php oder www.ciw.de oder www.kiwi-netz.de
17DGZ . 05/06 2011
und eine regelmäßige und gesunde Ernäh-
rung von Kindern und Jugendlichen inves-
tiert wird, ist ein gut angelegter Euro“, so
Ewen. Dennoch müsse in Zukunft wieder
mehr das Lohnabstandsgebot in den Fokus
der Arbeitsmarktpolitik gerückt werden.
„Wenn es sich für viele verheiratete Familien-
väter mit zwei Kindern kaum oder gar nicht
mehr lohnt, arbeiten zu gehen, läuft etwas
schief in unserer Gesellschaft“, so der CGM-
Bundesvorsitzende. Wichtig sei deshalb,
auch in Zukunft Leistungsanreize zu schaf-
fen und Weiterbildungsmöglichkeiten anzu-
bieten, damit möglichst wenige überhaupt
auf Hartz IV angewiesen sind. wü
Die Wahlbeteiligung in Baden-Württemberg
von 65,7 Prozent und in Rheinland-Pfalz
von 62,5 Prozent lässt darauf schließen. Die
noch ausstehenden Wahlen werden es ver-
deutlichen.
Die gewählten Landesregierungen haben
nun fünf Jahre Zeit ihre Regierungsqualitä-
ten unter Beweis zu stellen und den Ländern
so gut zu dienen, wie es möglich ist. cah
POLITIK . SOZIALES
[ Die Ampeln stehen auf Grün ]POLITIK
Die Landtagswahlen haben den bun-desweiten Trend bestätigt. Alle Zeichen stehen auf Grün.
„Es wird ein Bürgerentscheid werden …“
so sprach Kanzlerin Angela Merkel über die
anstehenden Landtagswahlen, vor allem im
Bezug auf Baden-Württemberg. Die Bürger
haben entschieden. In Rheinland-Pfalz re-
giert zukünftig rot-grün unter Ministerpräsi-
dent Kurt Beck und in Baden-Württemberg
ging am 27.03.2011 eine politische Ära zu
Ende. Das erste Mal seit 58 Jahren wird das
Bundesland nicht mehr von der CDU regiert.
Die Grünen erreichten in Baden-Württem-
berg das beste Ergebnis in ihrer Geschichte.
Winfried Kretschmann wird der erste Grüne
Ministerpräsident in Deutschland.
Dieses niederschmetternde Ergebnis für die
CDU hatte sich zuvor zwar abgezeichnet,
aber dennoch war der Schock nach den ers-
ten Hochrechnungen groß. Seit er im Amt
war, polarisierte Ministerpräsident Stefan
Mappus. Er spaltete die Lager in Gegner
und Befürworter durch einen klaren Kurs
bei jeglichen Themen. Letztendlich mag ihn
diese klare und kompromisslose Linie den
Posten und die CDU die Regierung gekos-
tet haben. Abgesehen von der Debatte um
Stuttgart 21 liegt es allerdings nahe, dass
das Ergebnis der Landtagswahl in Baden-
Württemberg eher bundesweiten Themen
als Landesthemen geschuldet war.
Die atomare Katastrophe in Japan und die
ungewisse Zukunft der deutschen Atompo-
litik haben diese Landtagswahlen letztend-
lich entschieden. Die Wahlergebnisse der
Grünen haben sich durchweg verbessert,
wenn nicht sogar Rekordwerte gesprengt.
Damit hat sich das Volk entschieden. Ent-
schieden gegen die Laufzeitverlängerung
und für den Ausstieg aus der Atompolitik.
Entschieden auch ein wenig gegen den Kurs
der amtierenden Bundesregierung. Diese
muss nun ihre Konsequenzen aus den Wahl-
ergebnissen ziehen.
Der Schwenk um 180 Grad in der Atom-
politik brachte der Bundesregierung keine
Pluspunkte, sondern rüttelte schwer an der
Glaubwürdigkeit. Der Versprecher des Wirt-
schaftsministers Rainer Brüderle, der den
atomaren Kurswechsel als wahltaktisches
Manöver bezeichnete, machte alles noch
schlimmer. Auch die Enthaltung bei der
NATO-Abstimmung über den Libyeneinsatz
ließ eine Wahlkampftaktik vermuten. Der
Bürger akzeptiert kein offensichtlich politi-
sches Kalkül mehr, er will mitreden und et-
was verändern können.
Ist dies das Ende der Politikverdrossenheit?
[ CGM begrüßt Einigung bei Hartz IV ]VERNUNFT SIEGT ÜBER POPULISMUS
Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) sieht den Kompromiss bei der Hartz-IV-Reform als Sieg der Vernunft über den Populismus an.
„Es ist gelungen, in vernünftigem Maße
nachzubessern. Vor allem die Kinder profi -
tieren von dem Kompromiss“, betonte der
CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen.
Die CGM hatte in der Hartz-IV-Debatte ge-
fordert, eine maßvolle Lösung ohne eine
drastische Steigerung der Sätze zu fi nden,
da es unbedingt einen Leistungsanreiz ge-
ben müsse, arbeiten zu gehen. Bedürftigen
mehr zu geben sei zwar wünschenswert
und die Forderung danach in hohem Maße
populär, bezahlen müssten dies allerdings
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
und mit zunehmendem Schuldenstand vor
allem auch die künftigen Generationen.
Die Anhebung von fünf Euro rückwirkend
zum 01.01.2011 und um drei Euro plus In-
fl ationsausgleich zum 01.01.2012 bewegten
sich in einem Rahmen, der als in hohem
Maße vernünftig eingestuft werden kön-
ne. Dass das Bildungspaket nun sogar noch
über die Vorschläge von Arbeitsministerin
von der Leyen hinausgeht, freut die CGM
besonders. „Jeder Euro, der in die Bildung,
die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
18 DGZ . 05/06 2011
DIE SEITE FÜR ALLE MITGLIEDERINTERNES . TERMINE . LESERBRIEFE . GLÜCKWÜNSCHE
WIR
Die Deutsche Gewerkschaftszeitung (DGZ)fi nden Sie auch im Internet.
Auch das Franz-Röhr-Bildungswerk e.V.präsentiert sich unter
www.frbw.de
www.gewerkschaftszeitung.orgEIGENE PRÄSENZ
Besuchen Sie unseren Account![ Glückwünsche an Martin Suttner ]89. GEBURTSTAG
Der ehemalige CGM-Landessekretär Martin Suttner feierte am 04.03.2011 seinen 89. Geburtstag.
Die CGM-Geschäftsführerin von Schwein-
furt Karin Kramer freute sich, Martin Sutt-
ner bei einem Besuch in Amberg die besten
Glückwünsche persönlich überbringen zu
können.
Martin Suttner betreute als CGM-Lan-
dessekretär über Jahrzehnte hinweg die
CGM-Mitglieder vor allem in der Oberpfalz
und baute in dieser Region die Christlichen
Gewerkschaften auf. Er war Landesvorsit-
zender in Bayern sowie stellvertretender
Bundesvorsitzender der CGM. Der Träger
der Franz-Wieber-Medaille war außerdem
Mitglied im Vorstand der LVA Oberpfalz/
Niederbayern (heute Deutsche Rentenver-
sicherung).
Die CGM wünscht Martin Suttner alles Gute
zu seinem 89. Geburtstag, viel Gesundheit
und Gottes Segen.
CGM jetzt bei Facebook
Martin Suttner, Karin Kramer
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vice-Club haben Sie die Möglichkeit,
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19DGZ . 05/06 2011
IGEL-KOLUMNE
KREUZWORTRÄTSEL
DGZ-PostfachSenden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder,
Termine, Anregungen, Kritik & Lob.
Eine E-Mail an:
[email protected]ügt. Wir freuen uns auf viele
interessante Beiträge für unsere DGZ.
WIR
[ Die Gewinner ]Wir gratulieren den 10 Gewinnern des Kreuzworträtsels der DGZ-Ausgabe März/April 2011.
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH !
• Winfried Kissel• Karl König• Wilhelm Köllner• Karl-Heinz Duven• Franz-Josef Fischer• Rose Artur• Berta Van der Vogt• Andrea Manner• Ulrike Schwing-Dengler• Gerd Seule
BauernregelnErst Mitte Mai ist der Winter vorbei.
Ist der Frühling trocken, gibt‘s einen nas-
sen Sommer.
So kalt wie der Dezember, so heiß wird
der Juni.
Wenn nass und kalt der Juni war, ver-
dirbt er meist das ganze Jahr.
Witze„Mein Onkel ist Pfarrer“, prahlt Erich.
“Alle Leute reden ihn mit “Hochwür-
den“ an.“ “Das ist ja noch gar nichts,
mein Onkel ist Bischof, und alle sagen
“Eminenz“ zu ihm“, trumpft Lothar auf.
“Und meiner“, winkt Barni hochnäsig
ab, „mein Onkel ist so dick, dass alle
Leute, wenn er durch die Strasse geht,
sagen: „Allmächtiger!“
Zwei Freunde streiten sich, wer von ih-
nen beiden den stärkeren Vater hat.
“Mein Vater“, prahlt der eine, „hat
das Loch für den Bodensee gegraben.“
“Und meiner“, triumphiert der andere,
„hat das Tote Meer umgebracht.“
Aus der BibelWie der Herr euch vergeben hat, so sollt
auch ihr vergeben. Vor allem aber traget
die Liebe in eurem Herzen, denn sie ist
das Band der Einheit.
(Kolosser 3,14)
Bundesgewerkschaftstag der CGM in Hannover | 27. - 29. Oktober 2011
BundesweiteServicenummer01803 002757
9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom
Mitglieder-Werbekonzept
Selim KarakasBosch Blaichach
29 Neumitglieder
Schwaben-Allgäu
+ 18,06 %
Siemens Braunschweig
+ 50%
Nunu Manuel Da Silva Daimler Sindelfi ngen
18 Neumitglieder
Schwaben-Augsburg
+ 9,64 %
Bosch Blaichach
+ 19,8 %
Franz Benz MTU FriedrichshafenNaci SenolduBosch Blaichach
je 15 Neumitglieder
Braunschweig
+ 9,09 %
MD Uchtelfang
+ 13,16 %
1
1
1
2
2
2
3
3
3
Betriebsgruppen(Gewertet wird der relative Zugewinn gemessen an der bisherigen Mitgliedergröße)
Bezirksverbände(Gewertet wird der relative Zugewinn gemessen an der bisherigen Mitgliedergröße)
Einzelwerber (Gewertet wird die absolute Zahl an gewonnenen Neumitgliedern)
Wir bedanken uns bei allen Mitglie-dern, die so engagiert an unserem Wettbewerb teilgenommen haben. Das Ergebnis kann sich sehen lassen!
Allen Gewinnern herzlichen Glückwunsch und viel Freude mit Ihren Preisen!
20 DGZ . 05/06 2011
WIR
[ DIE AUSWERTUNG UNSERER UMFRAGE ]
Unsere Gewinner
UMFRAGE ++++ UMFRAGE ++++ UMFRAGE ++++ UMFRAGE ++++ UMFRAGE ++++ UMFRAGE ++++ UMFRAGE
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank, dass Sie an unserer Umfrage zur „neuen“ DGZ teilgenommen haben. Hier sehen Sie, welche Motive und Themen bei unseren Lesern am beliebtesten waren ...
Benjamin Schäfer, Edmund Hoeflinger, Evelin Mielke, Eugen Neubert, Gerhard Köhl
1. Wie gefällt Ihnen das neue Layout und Design?
4. Wie bewerten Sie die Übersichtlichkeit?
2. Wie gefallen Ihnen die neuen Titelmotive?
3. Wählen Sie das schönste Titelmotiv 2010 6. Wie bewerten Sie die Qualität der Artikel?
Unser Titelbild des Jahres 2010
8. Was halten Sie von der Jugendseite?
5. Welche Rubrik gefällt Ihnen am besten? 7. Über welche Themen wollen Sie noch mehr lesen?
10
10
10
10 10
10
10 10
20
20
20
20 20
20
20 20
30
30
30
30 30
30
30 30
40
40
40
40 40
40
40 40
50
50
50
50 50
50
50 50
60
60
60
60 60
60
60 60
70
70
70
70 70
70
70 70
durchschnittlich
durchschnittlich
durchschnittlich
Mai/Jun durchschnittlich
durchschnittlich
Politik/Soziales Politik/Soziales
Jugendseite
Jul/Aug nicht gut
überhaupt nicht gut
überhaupt nicht gut
nicht gut
WIR WIR
Sep/Okt
Tarifgeschehen Tarifgeschehen
Nov/Dez
Recht RechtInformationen Informationen
sehr gut
nicht gut
nicht gut
nicht gut
sehr gut
sehr gut
Jan/Feb sehr gut
sehr gut
GENA GENA
gut
überhaupt nicht
überhaupt nicht
überhaupt nicht
gut
gut
Mär/Apr gut
gut
Jugendseite
21DGZ . 05/06 2011
bekleidete er das Amt des CGB-Kreisvorsit-
zenden. Als gläubiger Christ versuchte Anton
Hiltl stets die Werte der christlichen Sozialleh-
re zu verwirklichen.
Die Christliche Gewerkschaft Metall dankt
ihm für seinen Einsatz und seine Treue. In
unserer Erinnerung wird er einen herausra-
genden Platz behalten. Unser Mitgefühl gilt
seiner Familie, insbesondere seinem Sohn,
der ihm bei allem Tun stets zur Seite stand.
CGM-Betriebsgruppe Audi IngolstadtRudolf Heil
Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA)
vertrat er die christlichen Eisenbahnerinnen
und Eisenbahner im politischen Raum.
In seiner Freizeit pflegte er seine Leidenschaft
für das Fliegen. Jürgen Ambrosius war verhei-
ratet und hinterlässt eine Tochter und einen
Sohn. Seine Frau starb bereits Ende 2010 an
einem schweren Leiden.
Der Tod unseres lieben Freundes und Kolle-
gen Jürgen Ambrosius hinterlässt eine große
Lücke in der CGDE. In Erinnerung an ihn und
an sein Wirken wollen wir in seinem Sinne er-
folgreich weiterarbeiten.
Wir danken Jürgen Ambrosius für alles, was
er für uns und die CGDE geleistet hat. Wir
werden ihn stets in bester Erinnerung behal-
ten! Wir danken ihm für sein Engagement
und werden ihm stets ehrend gedenken. Der
Herrgott möge ihm alles Gute vergelten, was
er für seine Mitmenschen geleistet hat. Der
Herr gebe ihm die ewige Ruhe und das ewige
Licht leuchte ihm. RiP.
„So ist zu jedem Anbeginn das Ende nicht mehr weit, wir kommen her und gehen hin und mit uns geht die Zeit. Der Himmel wölbt sich übers Land ade, auf Wiedersehn, wir ruhen all in Gottes Hand lebt wohl, auf Wiedersehn“.(Lied: Nehmt Abschied Brüder, 3. Strophe)
Audi, trauert um ihren ehemaligen Be-triebsrat Anton Hiltl. Im Alter von 53 Jahren verstarb er am 22. März in Ingol-stadt.
Er war seit 1984 Mitglied der Christlichen
Gewerkschaft Metall. Von 2002 bis 2010 war
er als Betriebsrat bei der Audi AG in Ingol-
stadt tätig. Darüber hinaus war er in mehre-
ren Vorstandschaften vertreten. Durch seine
Kollegialität und Hilfsbereitschaft hat er sich
bei allen, die mit ihm zusammenarbeiteten,
große Wertschätzung erworben. Seit 2004
WIR
[ Trauer um Bundesvorsitzenden Jürgen Ambrosius ]
[ CGB-Kreisvorsitzender Anton Hiltl verstorben ]
NACHRUF
NACHRUF
Der plötzliche und unerwartete Tod des neu gewählten Bundesvorsitzenden Jür-gen Ambrosius am 29. März 2011 hat die Christliche Gewerkschaft Deutscher Ei-senbahner (CGDE) schwer getroffen.
Jürgen Ambrosius wurde am 17. Januar 1940
geboren. Als junger Mann wurde er bei der
Deutschen Bundesbahn im Ausbesserungs-
werk Burbach im Saarland zum Schlosser
ausgebildet. Bis zu seinem Eintritt in den
Ruhestand war er dort als Vorarbeiter tätig.
Er setzte sich engagiert für die Eisenbahne-
rinnen und Eisenbahner ein. Am 1.03.1973
wurde er Mitglied der CGDE. Er besaß das
ganze Vertrauen seiner Kollegen, die ihn im-
mer wieder zum örtlichen Personalrat der AW
Saarbrücken-Burbach wählten.
Lange Jahre war Ambrosius Vertreter der
CGDE in der Vertreterversammlung der Bahn-
Betriebskrankenkasse der Deutschen Bun-
desbahn. Auch in der Tarifgemeinschaft der
Eisenbahner „CGDE – GDL – GDBA“ hatte
er die CGDE als stellvertretender Geschäfts-
führer engagiert vertreten. In dieser Position
hatte er auch bei den schwierigen Verhand-
lungen zur Bahnreform mitgearbeitet.
Seine aktive Mitarbeit und sein Einsatz für die
Kollegen der CGDE führte ihn über die Äm-
ter im Ortsverband bald hinaus. Er wurde in
den Vorstand des Bezirksverbandes Saarland
der CGDE berufen. Am 29.05.1998 wurde
er zum Bezirksvorsitzenden gewählt. Bereits
seit 1986 war Ambrosius als Beisitzer im Bun-
desvorstand der CGDE tätig. 2003 wurde er
zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden
der CGDE und Geschäftsführer der Bundes-
geschäftsstelle der CGDE in Saarbrücken ge-
wählt.
Am 23. Februar 2011 wurde der Bezirksvor-
sitzende der CGDE des Saarlandes Jürgen
Ambrosius auf dem Bundesgewerkschaftstag
einstimmig zum neuen Bundesvorsitzenden
der CGDE gekürt. Die Teilnehmer der Tagung
spendeten dem Gewählten großen Beifall für
sein geplantes Engagement in ihrer Gewerk-
schaft. Sie wussten, dass sie eine gute Wahl
getroffen hatten.
Für seine großen Verdienste, seinen Einsatz
und seine Treue erhielt er die höchste Aus-
zeichnung der CGDE: das Goldene Ehrenzei-
chen mit Urkunde. Als Mitglied der Christlich-
Die Christliche Gewerkschaft Metall, insbesondere die CGM-Betriebsgruppe
„Gott ist der Herr des Lebens, von Anfang und Ende. Er spricht für alle Menschen, für jeden, der glaubt oder nicht glaubt, das große AMEN.“
Jürgen Ambrosius, Foto: Joseph Nashan
22 DGZ . 05/06 2011
TARIFGESCHEHEN
[ Drohendes EU-Lohndumping abgewendet ]
[ CGB begrüßt Mindestlohn ]
MINDESTLOHNREGELUNGEN
WACH- UND SICHERHEITSGEWERBE/GEBÄUDEREINIGERHANDWERK
Nach langem Ringen um eine Lösung in der Sorge um die Arbeitnehmerfrei-zügigkeit, die seit 1.05.2011 gilt, ha-ben sich die Parteien Ende Februar im Rahmen des Hartz-IV-Kompromisses endlich auf einen Grundsatz in Punkto Mindestlohn geeinigt.
So wichtig und begrüßenswert die Ver-einbarung einer Lohnuntergrenze im Bereich des Wach- und Sicherheitsge-werbes und im Bereich der Gebäuderei-nigung auch ist, sie darf nicht darüber hinweg täuschen, dass schon wieder eine Chance verpasst wurde, die Tei-lung Deutschlands in zwei Lohn- und Vergütungsgebiete zu überwinden.
Selbstverständlich ist die Einrichtung einer
Lohnuntergrenze gerade angesichts der Li-
beralisierung der Arbeitsmärkte ein richtiger
Schritt, um jedem Arbeitnehmer ein ange-
messenes Einkommen zu sichern, dennoch
muss die Frage gestellt werden, mit wel-
chem Recht ein angemessenes Mindestein-
Es wird eine absolute Lohnuntergrenze für
die Zeitarbeit geben. Im Arbeitnehmerü-
berlassungsgesetz sollen die Regeln für die
Zeitarbeitsbranche klar definiert werden.
Grundsätzlich gilt schon heute „Equal Pay“.
Ein Zeitarbeitnehmer hat Anspruch auf die
gleiche Entlohnung wie ein Stammarbeiter,
kommen in den neuen Bundesländern
niedriger angesetzt wird als in den alten
Bundesländern.
Mehr als 20 Jahre nach der Verwirklichung
der deutschen Einheit ist es mehr als frag-
würdig, wenn im Wach- und Sicherheitsge-
werbe ein Mindestlohn von 7,50 Euro die
Stunde für die neuen Bundesländer verein-
bart wird und beispielsweise in Baden-Würt-
temberg ein Mindestlohn von 8,46 Euro gilt,
der auf 8,90 Euro steigen soll. Ebenso deut-
lich unterscheidet sich die Lohnuntergren-
ze im Bereich der Gebäudereiniger. In den
neuen Bundesländern liegt er bei 6,83 Euro,
in den alten Bundesländern bei 8,40 Euro.
Geradezu erschreckend ist der Lohnunter-
schied bei den Glas- und Fassadenreinigern.
vorausgesetzt, es besteht keine tarifvertrag-
liche Regelung.
Es wird eine sogenannte Günstigkeitsklau-
sel eingeführt werden. Sollte der Entleiher-
betrieb seiner Belegschaft weniger zahlen
als die festgelegte Lohnuntergrenze ge-
bietet, so ist für den Leiharbeitnehmer der
Hier liegt die Lohnuntergrenze bei 8,66 Euro
im Osten und bei 11,13 Euro im Westen.
„Wir brauchen zwar den Schutz des Min-
desteinkommens durch Lohnuntergrenzen
in den für Niedriglohn besonders anfälligen
Bereichen, aber wir brauchen keine Weiter-
führung der Differenzierung der Lohnunter-
grenzen durch eine Einteilung in alte und
neue Bundesländer“, so der Generalsekre-
tär des Christlichen Gewerkschaftsbundes
(CGB) Christian Hertzog. „Es ist nach mehr
als 20 Jahren an der Zeit, die deutsche Tei-
lung auch bei den Lohnuntergrenzen zu
überwinden. Wir müssen für Deutschland
endlich bundesweit einheitliche Grundar-
beitsbedingungen schaffen“, so Hertzog.
schnittlich 8,7 Prozent und ein Jahr später
nochmals 6,4 Prozent mehr Vergütung. Für
Montagearbeiter wurden die Sätze für Ver-
pflegung und Wegezeitvergütung sowie für
Übernachtung und Auslöse verbessert.
Für Arbeitnehmer, die erst wenige Mona-
te im jeweiligen Unternehmen beschäftigt
sind, steigt die Sonderzahlung um mehr
als 30 Prozent. Das zusätzliche Urlaubsgeld
steigt um durchschnittlich 23,7 Prozent. Bei-
des gilt allerdings nur für Sachsen, in Thürin-
gen wurden beide Zahlungen in die monat-
lichen Entgelte eingegliedert.
Im Elektrohandwerk Sachsens sind ca. 20.500
Arbeitnehmer beschäftigt, davon zwei Drittel
in Innungsbetrieben, in denen der CGM-Ta-
rifvertrag Anwendung findet. Das statistische
Landesamt Thüringens weist ca. 6.000 Be-
schäftigte im Elektrohandwerk auf.
Frieder Berger
[ Kräftige Einkommenssteigerungen ]E-HANDWERK SACHSEN UND THÜRINGEN
Die Wirtschaftskrise der vergangenen Jahre ist nicht spurlos am Elektrohand-werk der beiden Freistaaten Sachsen und Thüringen vorbeigegangen. Aller-dings war im Elektrohandwerk, wie in der Industrie, eine recht schnelle Erho-lung zu verzeichnen.
Die Konjunkturanalysen der Handwerks-
kammern zeigten schon im IV. Quartal 2010
ein überwiegend positives Klima in den
Betrieben des Ausbaugewerbes. Auch das
Elektrohandwerk profitierte größtenteils da-
von, obwohl sich doch örtliche Unterschie-
de bemerkbar machen.
Beide Sozialpartner stimmten mit ihren
Lageeinschätzungen annähernd überein.
Dies ist nicht unbedingt die Regel, legte
aber den Grundstein für ein gutes Verhand-
lungsklima. Auf dieser Basis vereinbarten
die Fachverbände der Elektrohandwerke in
Sachsen und Thüringen mit dem Landesver-
band Sachsen/Thüringen der Christlichen
Gewerkschaft Metall (CGM) nach monate-
langen Verhandlungen deutlich verbesserte
Neuauflagen der abgeschlossenen Tarifver-
träge.
Besonderes Augenmerk legte die CGM auf
die Verbesserung der Einkommen der Be-
schäftigten, sowohl bei den laufenden, als
auch bei den jährlichen Zahlungen. Hinzu
kommen Verbesserungen bei Montagear-
beiten und beim Urlaub.
Die CGM einigte sich mit den Arbeitge-
bern auf einen in dieser Höhe ungewohn-
ten Anstieg der monatlichen Entgelte. Zum
01.05.2011 steigen diese um 2,5 Prozent;
zum 01.03.2012 um nochmals 4,0 Prozent
und zum 01.01.2013 um weitere 3,4 Pro-
zent. Damit werden die Einkommen der Be-
schäftigten innerhalb von eineinhalb Jahren
um fast 10 Prozent angehoben. Die Auszu-
bildenden erhalten zum 01.08.2011 durch-
23DGZ . 05/06 2011
SUDOKU
TARIFGESCHEHEN
[ Ausbau der tariflichen Zusammenarbeit ]STÄRKUNG DER TARIFPARTNERSCHAFT
Am 22.02.2011 trafen sich die Vertreter des Arbeitgeberverbandes der Tischler und Schreiner und des Dachverbandes der Christlichen Gewerkschaften in Berlin.
Von Seiten der Arbeitgeber waren Kon-
rad Steininger (Präsident Tischler Schrei-
ner Deutschland), Peter Schreiber (Haupt-
geschäftsführer Tischler Schreiner
Deutschland), Dr. Christian Wenzler (Haupt-
geschäftsführer Fachver-
band Schreinerhandwerk
Bayern) und Dieter Roxlau
(Hauptgeschäftsführer
Tischler NRW), von Sei-
ten der Arbeitnehmer
Anne Kiesow (Bundes-
geschäftsführerin CGB)
sowie Matthäus Strebl
(Bundes vo r s i t zender
CGB) und Björn Zirzlaff
(Bundesgeschäftsführer
GKH) vor Ort, um die
aktuelle Tarifsituation zu
analysieren. Grund für das Treffen war die
BAG-Entscheidung zur Tariffähigkeit der
GKH vom Oktober 2010. In dem etwa zwei-
stündigen Gespräch wurden unter anderem
die Vertiefung der politischen Kontakte so-
wohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeit-
nehmerseite sowie ein stärkerer Ausbau der
tariflichen Zusammenarbeit thematisiert.
Neue Ansätze wurden diskutiert, beispiels-
weise die betriebliche Altersvorsorge, ein
Bonussystem bei den Auszubildenden und
Anreize zur Weiterbildung und Qualifizie-
rung der Beschäftigten. Abschließend lässt
sich sagen, dass eine Weiterführung der
Tarifpartnerschaft ausdrücklich angestrebt
wird. Die dafür erforderliche Arbeit wurde
abgesteckt und aufgenommen.
5
8
7
7
2
9
6
9
8
1
4
3
8
4
7
2
1
6
2
7
7
9
3
3
7
9
KURZ NOTIERTGeschäftswagen-versteuerungDer Bund der Steuerzahler (BdSt) führt
zur Zeit einen Musterprozess. In dem
Prozess wird geklärt, ob weiterhin
der Bruttolistenpreis eines Geschäfts-
wagens Basis für die Berechnung des
geldwerten Vorteils sein darf (1-Pro-
zent-Regelung), oder ob es nicht reali-
tätsgerechter wäre, wenn der tatsäch-
liche Angebotspreis Grundlage für die
1-Prozent-Berechnung wäre. In der
neueren Praxis liegen Preise bei Neu-
wagen durchaus 15-25 Prozent unter
dem Listenpreis. Einmal abgesehen
von der Tatsache, dass Flottenverträ-
ge von Firmenfahrzeugen ohnehin mit
einem nicht unerheblichen Preisvorteil
gekauft oder geleast werden. Sollte
der BdSt erfolgreich sein, würde dies
alle Arbeitnehmer/innen entlasten, die
derzeit einen pauschal versteuerten
Geschäftswagen nutzen. ril
Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche aus-
schlaggebend.
Die CGM forderte seit Jahren einen Min-
destlohn für die Zeitarbeitsbranche. Nur die
Einigung auf einen branchenspezifischen
Mindestlohn kann angesichts der europä-
ischen Arbeitnehmerfreizügigkeit ein dro-
hendes Lohndumping aus anderen EU-Län-
dern unterbinden.
Auch das Wach- und Sicherheitsgewerbe
(einschließlich Geld- und Werttransporte)
erhält einen branchenspezifischen Mindest-
lohn, der im Arbeitnehmer-Entsendegesetz
festgeschrieben wird. Dies gilt auch für die
Aus- und Weiterbildung in dieser Branche.
v.l.n.r.: Dr. Christian Wenzler, Matthäus Strebl, Konrad Steininger,
Björn Zirzlaff, Peter Schreiber, Dieter Roxlau
24 DGZ . 05/06 2011
RECHT
Schutzvorschriften des SGB IX. Deshalb kann
sich die Klägerin auch nicht auf sonstige Ver-
letzungen der Vorschriften des SGB IX beru-
fen. Auch dafür müsste sie schwerbehindert
oder den schwerbehinderten Menschen
gleichgestellt sein. Allerdings stehen seit Au-
gust 2006 alle behinderten Menschen unter
dem Schutz des AGG. Die Klägerin hat sich
jedoch ausschließlich auf die Verletzung von
Vorschriften des SGB IX berufen und keine
Tatsachen vorgetragen, die die Vermutung
für eine Benachteiligung im Sinne des AGG
auslösen. Nachdem mit dem AGG die Rah-
menrichtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.
November 2000 in deutsches Recht umge-
setzt ist, kommt die zwischenzeitlich not-
wendige entsprechende Anwendung der Re-
geln des SGB IX auf nicht schwerbehinderte
Menschen nicht länger in Betracht.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Ja-nuar 2011 - 8 AZR 580/09 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Juni 2009 - 3 Sa 499/09 -
hat das Landesarbeitsgericht der Klage
stattgegeben. Der Neunte Senat hat
die Entscheidung des Landesar-
beitsgerichts aufgehoben und
die Sache zurückverwiesen.
Die Anknüpfung an das
gesetzliche Rentenver-
sicherungsrecht kann,
wovon das Landesarbeits-
gericht zu Recht ausgegangen
ist, für sich genommen die unter-
schiedliche Behandlung von Männern
und Frauen nicht rechtfertigen. Das Lan-
desarbeitsgericht wird zu prüfen haben,
ob die tariflichen Leistungen geeignet sind,
den Nachteil des kürzeren Bezugszeitraums
auszugleichen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 -Vorinstanz: Hessisches Landesarbeits-gericht, Urteil vom 20. Mai 2009 - 2/8 Sa 1649/07 -
[ Schutzvorschriften für Menschen mit Behinderungen ]
[ Geschlechtsbezogene Benachteiligung ]
GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ
TARIFLICHER VORRUHESTAND
Nach dem Inkrafttreten des Allgemei-nen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 kann sich auf die Schutzvorschriften für schwerbehinder-te Menschen nach dem Sozialgesetz-buch (SGB IX) nur berufen, wer unter den Anwendungsbereich dieses Geset-zes fällt.
Das sind schwerbehinderte Menschen mit
einem Grad der Behinderung (GdB) von we-
nigstens 50 oder die diesen durch ein förm-
liches Verfahren gleichgestellten Menschen.
Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört,
kann sich zur Abwehr einer Benachteiligung
wegen Behinderung ab August 2006 auf das
AGG berufen.
Für die Klägerin, die u.a. eine Ausbildung
zur Gesundheitskauffrau absolviert hat, ist
ein GdB von 40 festgestellt worden. Ihrem
Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehin-
derten Menschen war nicht entsprochen
worden. Die Klägerin bewarb sich bei der
Beklagten für die Stelle einer Sekretärin des
Chefarztes und wies dabei ausdrücklich auf
Tarifvertragliche Regelungen, die Frau-en wegen ihres Geschlechts benachtei-ligen, sind gemäß § 7 Abs. 2 AGG un-wirksam. Eine solche Benachteiligung kann vorliegen, wenn ein Versorgungs-verhältnis nach einer tarifvertraglichen Vorschrift zu dem Zeitpunkt endet, zu dem der Versorgungsempfänger vor-zeitig Altersrente in Anspruch nehmen kann.
Denn das gesetzliche Rentenrecht regelt die
Möglichkeit, vorzeitige Altersrente zu bezie-
hen, für Männer und Frauen unterschiedlich.
Während Frauen bestimmter Geburtsjahr-
gänge gemäß § 237a Abs. 1 SGB VI nach
Vollendung des 60. Lebensjahres vorzeitige
Altersrente beanspruchen können, besteht
diese Möglichkeit für Männer erst nach Voll-
endung des 63. Lebensjahres. Die Tarifver-
tragsparteien können diesen Nachteil besei-
tigen, indem sie für die kürzere Bezugsdauer
einen finanziellen Ausgleich schaffen.
den bei ihr vorliegenden GdB von 40 hin. Die
Beklagte besetzte die Stelle mit einer ande-
ren Bewerberin, ohne die Bestimmungen des
SGB IX zum Schutz von schwerbehinderten
Menschen beachtet oder die Klägerin zu
einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu
haben. Die Klägerin sieht sich als Behinderte
benachteiligt und verlangt von der Beklagten
eine Entschädigung. Zwar habe sie keinen
GdB von 50 und sei auch nicht gleichgestellt
worden, Letzteres sei ihr aber für den Be-
darfsfall zugesichert worden. Die Beklagte
habe bei der Stellenbesetzung mehrfach das
SGB IX verletzt, was die Vermutung auslöse,
dass bei der Ablehnung der Klägerin ihre
Behinderung eine Rolle gespielt habe. Diese
Vermutung habe die Beklagte nicht entkräf-
ten können.
Die Klage blieb in allen drei Instanzen ohne
Erfolg. Die Beklagte musste die Klägerin
nicht nach den Vorschriften des SGB IX be-
handeln, da die Klägerin dafür die persönli-
chen Voraussetzungen nicht erfüllt. Sie fällt
nicht unter den Anwendungsbereich der
Die 1946 geborene Klägerin schied
2005 aus dem Arbeitsverhältnis mit
der Beklagten aus. Nach einem
in dem Unternehmen der Be-
klagten bestehenden Ta-
rifvertrag bezog die
Klägerin im unmittel-
baren Anschluss an das
Arbeitsverhältnis ein Jahr
lang Versorgungsleistungen in
Form von Übergangsgeld. Nach
den tarifvertraglichen Regelungen
sollte das Versorgungsverhältnis zu dem
Zeitpunkt enden, zu dem der Empfänger
von Übergangsgeld vorzeitige Altersren-
te in Anspruch nehmen konnte. Dies war
bei der Klägerin 2006, als sie das 60. Le-
bensjahres vollendete, der Fall. Die Kläge-
rin verlangt, wie männliche Versorgungs-
empfänger behandelt zu werden, die das
Übergangsgeld bis zur Vollendung des
63. Lebensjahres erhalten. Während das
Arbeitsgericht die Klage abgewiesen hat,
25DGZ . 05/06 2011
RECHT
Die Revision des Klägers führte zur Zurück-
verweisung der Sache an das Landesarbeits-
gericht. Ob die Weigerung des Klägers, in
der Getränkeabteilung zu arbeiten, der Be-
klagten einen Grund zur Kündigung gab,
steht noch nicht fest und bedarf der weite-
ren Sachaufklärung. Den Darlegungen des
Klägers lässt sich nicht hinreichend deutlich
entnehmen, welche Tätigkeiten ihm seine
religiöse Überzeugung verbietet. Dement-
sprechend kann auch nicht abschließend
beurteilt werden, ob es der Beklagten mög-
lich war, dem Kläger eine andere Arbeit zu
übertragen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 -Landesarbeitsgericht Schleswig-Hol-stein, Urteil vom 20. Januar 2009 - 5 Sa 270/08 -
auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG gestützt
und sich darauf berufen, dass ihr Haushalts-
plan für 2008 Haushaltsmittel für 5800 be-
fristete Stellen vorsah und der Kläger aus
diesen Mitteln vergütet wurde.
Der Kläger hatte - wie bereits beim Landes-
arbeitsgericht - mit seiner Klage vor dem
Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts Er-
folg. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses
war unwirksam.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. März 2011 - 7 AZR 728/09 - Vorinstanz: Hessisches Landesarbeits-gericht, Urteil vom 31. Juli 2009 - 3 Sa 1657/08 –
Der Siebte Senat hat mit denselben Erwä-
gungen der Klage einer Arbeitnehmerin ge-
gen die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses
bei der Bundesagentur für Arbeit stattge-
geben, die auf den Haushaltsplan für 2007
gestützt wurde (- 7 AZR 47/10 -).
[ Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen ]
[ Haushaltsbefristungen bei der BA ]
KÜNDIGUNG
BEFRISTUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Weigert sich ein Arbeitnehmer aus reli-giösen Gründen, eine Arbeitsaufgabe zu erfüllen, zu der er sich vertraglich ver-pflichtet hat, kann dies eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen.
Voraussetzung ist, dass keine naheliegen-
den anderen Beschäftigungsmöglichkeiten
bestehen. Ein als „Ladenhilfe“ in einem
Einzelhandelsmarkt beschäftigter Arbeit-
nehmer muss mit der Zuweisung von Ar-
beitsaufgaben rechnen, die den Umgang
mit Alkoholika erfordern. Macht er geltend,
aus religiösen Gründen an der Ausübung
vertraglich geschuldeter Tätigkeiten gehin-
dert zu sein, muss er dem Arbeitgeber mit-
teilen, worin genau die religiösen Gründe
bestehen, und aufzeigen, an welchen Tä-
tigkeiten er sich gehindert sieht. Besteht für
den Arbeitgeber im Rahmen der von ihm zu
Die Bundesagentur für Arbeit kann die Befristung von Arbeitsverhältnissen nicht damit rechtfertigen, ein von ihr aufgestellter Haushaltsplan sehe Haus-haltsmittel für befristete Arbeitsverträ-ge vor. Sie kann sich nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 des Teilzeit- und Befristungs-gesetzes (TzBfG) berufen. Das gebietet die verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegt
ein sachlicher Grund für die Befristung eines
Arbeitsverhältnisses vor, wenn der Arbeit-
nehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird,
die haushaltsrechtlich für eine befristete
Beschäftigung bestimmt sind, und er ent-
sprechend beschäftigt wird. Damit eröffnet
der Gesetzgeber für den öffentlichen Dienst
eine Möglichkeit zur Befristung von Arbeits-
verhältnissen, die der Privatwirtschaft nicht
zur Verfügung steht. Die damit verbundene
Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer in
bestimmenden betrieblichen Organisation
die Möglichkeit einer vertragsgemäßen Be-
schäftigung, die den religionsbedingten Ein-
schränkungen Rechnung trägt, muss er dem
Arbeitnehmer diese Tätigkeit zuweisen.
In Anwendung dieser Grundsätze hat der
Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts die
Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben,
die die - ordentliche - Kündigung eines Ar-
beitsverhältnisses für wirksam erachtet hat.
Der Kläger ist gläubiger Moslem. Er war
seit 1994 als Mitarbeiter eines großen Wa-
renhauses tätig. Seit dem Jahr 2003 wurde
er als „Ladenhilfe“ beschäftigt. Im Februar
2008 weigerte er sich, im Getränkebereich
zu arbeiten. Er berief sich auf seinen Glau-
ben, der ihm jegliche Mitwirkung bei der
Verbreitung von Alkoholika verbiete. Die
Beklagte kündigte daraufhin das Arbeitsver-
hältnis.
ihrem von Art. 12 Abs. 1 GG gewährleiste-
ten Bestandsschutz ist nicht mit dem Gleich-
heitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar,
wenn das den Haushaltsplan aufstellende
Organ und der Arbeitgeber identisch sind.
Das ist bei der Bundesagentur für Arbeit der
Fall. Ihr Vorstand stellt den Haushaltsplan
auf und vertritt zugleich die Bundesagentur
als Arbeitgeber. Bei Anwendbarkeit des § 14
Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG könnte er daher
durch die Ausgestaltung des Haushaltsplans
den Sachgrund für die Befristung der von
ihm geschlossenen Arbeitsverträge selbst
schaffen. Für eine solche Privilegierung der
Bundesagentur für Arbeit in ihrer Doppelrol-
le als Haushaltsplangeber und Arbeitgeber
gibt es keine hinreichende sachliche Recht-
fertigung.
Der Kläger hat sich gegen die Befristung sei-
nes Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember
2008 gewehrt. Die Bundesagentur für Ar-
beit hat sich zur Begründung der Befristung
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26 DGZ . 05/06 2011
ledigt erklärt. Der Siebte Senat hatte daher
nur noch über die Kosten zu entscheiden. Er
hat diese gegeneinander aufgehoben, weil
der Ausgang des Rechtsstreits zum Zeit-
punkt seiner Erledigung völlig offen war.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10. März 2011 - 7 AZR 485/09 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. Mai 2009 - 10 Sa 231/08 -
RECHT
genkapital nicht gedeckten Fehlbetrag von
rund 3 Mio. Euro aus.
Der auf die Feststellung der Unwirksamkeit
des Einigungsstellenspruchs gerichtete An-
trag der Arbeitgeberin hatte vor dem Ersten
Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der
Spruch der Einigungsstelle überschreitet die
Grenzen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit
und verstößt deshalb gegen § 112 Abs. 5 Be-
trVG. Ein Bemessungsdurchgriff nach § 134
UmwG auf die vermögende K-AG war der Ei-
nigungsstelle verwehrt. Im Zuge der Ausglie-
derung waren der Arbeitgeberin keine für
die Fortführung ihres Klinikbetriebs wesentli-
chen Vermögensteile entzogen worden.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 -Vorinstanz: Hessisches Landesarbeits-gericht, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 TaBV 68/08 -
[ Aufstellung eines Sozialplans ]
[ Haushaltsbefristung ]
BEMESSUNGSDURCHGRIFF
EUROPÄISCHES UNIONSRECHT
Können sich Betriebsparteien nicht auf die Vereinbarung eines Sozialplans ver-ständigen, entscheidet die Einigungs-stelle.
Bei ihrem Spruch hat sie gemäß § 112 Abs.
5 BetrVG die sozialen Belange der Arbeit-
nehmer zu berücksichtigen und auf die
wirtschaftliche Vertretbarkeit der Sozialp-
landotierung zu achten. Hierfür ist auf die fi -
nanzielle Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers
(Unternehmens) abzustellen. Dies gilt grund-
sätzlich auch für Sozialpläne konzernange-
höriger Unternehmen. Ist allerdings ein sol-
ches Unternehmen durch eine Spaltung i.S.d.
Umwandlungsgesetzes entstanden und sind
dabei die zur Führung seines Betriebs we-
sentlichen Vermögensteile bei dem übertra-
genden Unternehmen als Anlagegesellschaft
verblieben und dem später sozialplanpfl ich-
tigen Unternehmen als Betriebsgesellschaft
Das an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtete Vorabentscheidungser-suchen des Siebten Senats des Bundes-arbeitsgerichts vom 27. Oktober 2010 - 7 AZR 485/09 (A) – (Pressemitteilung Nr. 80/10) zur Vereinbarkeit von § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG mit dem europäischen Unionsrecht hat sich erledigt.
Die Klägerin und das beklagte Land haben
den Rechtsstreit in der Hauptsache für er-
lediglich zur Nutzung überlassen worden,
ist nach § 134 UmwG bei der Bestimmung
des Sozialplanvolumens im Wege eines Be-
messungsdurchgriffs auch die fi nanzielle
Leistungsfähigkeit der Anlagegesellschaft zu
berücksichtigen.
Die K-AG hat sechs Rehakliniken betrieben.
Diese gliederte sie Anfang des Jahres 2006
auf sechs Betriebsgesellschaften aus. In fünf
Fällen behielt die K-AG das Eigentum an
den Klinikgrundstücken. Im sechsten, streit-
gegenständlichen Fall der O-Klinik GmbH
(Arbeitgeberin) war die K-AG nur Pächterin
der Klinikimmobilie gewesen. Ende 2006
beschloss die Arbeitgeberin ihren hoch de-
fi zitären Klinikbetrieb einzustellen. Daraufhin
wurde durch Spruch der Einigungsstelle ein
Sozialplan mit einem Gesamtvolumen von
1,3 Mio. Euro aufgestellt. Zu dieser Zeit wies
die Bilanz der Arbeitgeberin einen durch Ei-
KURZ NOTIERTStraftat LohndumpingErstmals wurde in Deutschland das
Unterschreiten von Mindestlöhnen als
Straftat und nicht als Ordnungswidrig-
keit geahndet. Das Oberlandesgericht
Naumburg bestätigte damit ein Urteil
des Landgerichts Magdeburg. Die Re-
vision eines Reinigungsunternehmers
wurde abgewiesen. Er hatte den Min-
destlohn bei der Entlohnung seiner Mit-
arbeiter deutlich unterschritten. Er wur-
de verurteilt und ist nun vorbestraft.
„Sozialrecht in der arbeitsrechtlichen
Praxis“ ist ein Praxisbuch, das die wich-
tigsten sozialrechtlichen Fragestellungen
und Probleme an der Schnittstelle zwi-
schen Arbeits- und Sozialrecht behandelt
und dazu beitragen soll, bereits bei der
arbeitsrechtlichen Gestaltung ungünstige
Auswirkungen im Sozialversicherungs-
recht zu vermeiden. Dazu gehören u.a.
frühzeitige Arbeitssuchendmeldung, Ar-
beitslosenmeldung, Ruhen von Arbeits-
losengeld, Sperrzeit wegen Arbeitsauf-
gabe, Übergang vom Erwerbsleben in
den Ruhestand, Übergangsregelungen zur
Rente mit 67, Erwerbsminderungsrenten,
Sozialversicherungs- und Beitragspfl icht
besonders bei freier Mitarbeit und von
GmbH-Geschäftsführern, geringfügige
Beschäftigung, gesetzliche Kranken- und
Unfallversicherung, betriebliches Eingliede-
rungsmanagement etc.
Das Werk wendet sich an Rechtsanwälte,
Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbar-
keit, Personalabteilungen, Sozialversiche-
rungsträger und an Betriebsräte.
SOZIALRECHT IN DER ARBEITSRECHTLICHEN PRAXIS
Sozialrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis296 Seiten kartoniert, 39 Euro
C. H. Beck
ISBN 978-3-406-60976-3Erschienen: 2011, sofort lieferbar!
27DGZ . 05/06 2011
RECHT
schlussfristen gehören bei unionsrechtskon-
former Auslegung des Arbeitnehmerüber-
lassungsgesetzes nicht zu den wesentlichen
Arbeitsbedingungen, die der Verleiher den
Leiharbeitnehmern „gewähren“ muss. Das
Landesarbeitsgericht muss deshalb noch
feststellen, ob mit dem Kläger hinsichtlich
Qualifikation und Tätigkeit vergleichbare
Stammarbeitnehmer des Entleiherunterneh-
mens ein insgesamt höheres Entgelt als der
Kläger erzielten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Mün-chen, Urteil vom 12. November 2009 - 3 Sa 579/09 -
sion des Arbeitgebers der Klage teilweise
stattgegeben. Zwar ist die in Ziff. I des Ta-
rifvertrages geregelte einfache Differenzie-
rungsklausel wirksam. Der Tarifvertrag darf
jedoch nicht, wie in Ziff. V vorgesehen, dem
Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Gestal-
tungsmöglichkeit nehmen, die nicht oder
anders organisierten Arbeitnehmer mit den
Gewerkschaftsmitgliedern gleichzustellen.
Der Tarifvertrag darf nur den Inhalt von Ar-
beitsverhältnissen zwingend und unmittel-
bar regeln, die der Tarifmacht der Koalitio-
nen unterworfen sind. Hierzu gehören die
Arbeitsverhältnisse der nicht oder anders
organisierten Arbeitnehmer nicht.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. März 2011 - 4 AZR 366/09 -Vorinstanz: Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 26. Februar 2009 - 15 Ca 188/08 -
[ „Equal Pay“-Anspruch des Leiharbeitnehmers ]
[ Unwirksamkeit tarifvertraglicher Differenzierungsklausel ]
GELTENDE AUSSCHLUSSFRISTEN
SPANNENSICHERUNGSKLAUSEL
Kann der Leiharbeitnehmer von seinem Vertragsarbeitgeber, dem Verleiher, nach § 10 Abs. 4 AÜG die Erfüllung der we-sentlichen Arbeitsbedingungen verlan-gen, wie sie der Entleiher vergleichbaren eigenen Arbeitnehmern gewährt, muss er die im Entleiherbetrieb geltenden Aus-schlussfristen nicht einhalten.
Der Kläger wurde von der Beklagten bei der
tarifgebundenen C. GmbH mehrjährig als
Leiharbeitnehmer eingesetzt. Er hat nach
Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gel-
tend gemacht, die C. GmbH gewähre ihren
vergleichbaren eigenen Arbeitnehmern eine
höhere Vergütung als die ihm von der Be-
klagten geleistete. Er fordert Vergütungs-
Eine tarifvertragliche Klausel, in der eine Sonderleistung für Arbeitnehmer ver-einbart ist, die Mitglieder der tarifschlie-ßenden Gewerkschaft sind (sog. einfa-che Differenzierungsklausel), verstößt nicht gegen höherrangiges Recht und ist wirksam (Bestätigung von BAG 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - BAGE 130, 43).
Wird die Exklusivität dieses Anspruchs für
Gewerkschaftsmitglieder tariflich durch eine
sog. Spannensicherungsklausel oder Ab-
standsklausel abgesichert, wonach etwaige
Kompensationsleistungen des Arbeitgebers
an nicht oder anders organisierte Arbeitneh-
mer jeweils zwingend und unmittelbar einen
entsprechenden – zusätzlichen – Zahlungs-
anspruch auch für Gewerkschaftsmitglieder
begründen, so dass der „Vorsprung“ der
Gewerkschaftsmitglieder nicht ausgleich-
bar ist, überschreitet diese Klausel die Tarif-
macht der Koalitionen und ist unwirksam.
nachzahlung für mehrere Jahre. Sein Ar-
beitsvertrag enthält keine Ausschlussfrist für
die Geltendmachung von Ansprüchen.
Arbeitnehmer der Stammbelegschaft des
Entleiherbetriebs müssen eine tarifvertrag-
lich geregelte Ausschlussfrist beachten. Die
Parteien streiten darüber, ob diese Aus-
schlussfrist die Entgeltansprüche des Klägers
untergehen ließ, weil er diese nicht fristwah-
rend schriftlich geltend machte. Mit dieser
Begründung hat das Landesarbeitsgericht
die Klage im Wesentlichen abgewiesen.
Auf die Revision des Klägers ist die Sache an
das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen
worden. Im Entleiherbetrieb geltende Aus-
Im Jahr 2008 hatten die Parteien des
Rechtsstreits, ein Unternehmen der Hafen-
Logistik und die Vereinte Dienstleistungs-
gewerkschaft ver.di, einen Tarifvertrag über
eine Erholungsbeihilfe von jährlich 260 Euro
geschlossen.
Nach dessen Ziff. I sollte diese Erholungsbei-
hilfe an Mitglieder von ver.di gezahlt wer-
den. Nach Ziff. V des Tarifvertrages sollten
die ver.di-Mitglieder im Falle einer Zahlung
von „entsprechenden oder sonstigen Leis-
tungen“ des Arbeitgebers an Nichtgewerk-
schaftsmitglieder unmittelbar einen gleich-
hohen, zusätzlichen Anspruch erhalten.
Der Arbeitgeber hat auf Feststellung der
Unwirksamkeit sowohl der einfachen Diffe-
renzierungsklausel in Ziff. I des Tarifvertra-
ges als auch der Spannensicherungsklausel
in Ziff. V des Tarifvertrages Klage erhoben.
Anders als das Arbeitsgericht, das die Kla-
ge vollständig abgewiesen hatte, hat das
Bundesarbeitsgericht auf die Sprungrevi-
KURZ NOTIERTSteuervorteil für GartenSteuervorteile für Gartenarbeiten können nur geltend gemacht werden, wenn der Garten zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört.
Werden Gartenarbeiten in Auftrag gegeben ehe die Steuerpflichtigen das zugehörige Heim bezogen haben, werden diese nicht als vor-
weggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen betrachtet. Diese Entscheidung traf das Finanzgericht Münster (Az. 14 K 1141/08 E).
28 DGZ . 05/06 2011
INFORMATIONEN
[ Das Automobil wird 125 Jahre ]
[ E10 - der umstrittene Biosprit ]
GROSSES JUBILÄUM
FAKTEN
Das Auto ist von Deutschlands Straßen nicht mehr wegzudenken. 40 Millionen Bundesbürger besitzen nach Informati-onen von Deutschlands großem Auto-portal www.auto.de einen PKW.
Dieses Jahr wird in Baden-Württemberg zu
Ehren des Automobils ein großes Jubilä-
um gefeiert. Das Auto wird 125 Jahre alt.
1885 baute Carl Benz in Mannheim einen
Motorenwagen mit drei Rädern. Der Wagen
wurde mit Gasmotor angetrieben. Am 29.
Januar 1886 meldete Carl Benz sein Auto-
mobil mit Verbrennungsmotor zum Patent
an. Dieses Datum wird als Geburtsstunde
des Automobils angesehen. Unabhängig
von Carl Benz entwickelte Gottlieb Daimler
Seit Ende 2010/Anfang 2011 ist an deut-schen Tankstellen der Kraftstoff E10 er-hältlich. Doch der neue Biosprit ist un-beliebt und wird von den Autofahreren nach wie vor boykottiert.
Auch der Benzingipfel konnte der Haltung
der Verbraucher nichts entgegensetzen.
Nun wollen wir wissen, was denn dran ist
an dem neuen Kraftstoff?
Was ist E10?E10 ist ein Kraftstoff, der im Gegensatz zu
bisherigem Benzin einen höheren Ethanol-
anteil enthält. Im neuen Biosprit werden 10
Prozent Ethanol beigemischt. Bisher betrug
der Ethanolanteil 5 Prozent.
Sinn und ZweckDer neue Kraftstoff soll die Umweltbilanz
beim Autofahren verbessern. Durch E10 soll
weniger CO2-Ausstoß verursacht werden.
Befürchtungen der VerbraucherAuch wenn der eigene PKW auf der Liste der
Deutschen Automobiltreuhand (DAT) steht,
die an allen Tankstellen ausliegt, befürchten
Verbraucher nicht abzusehende Schäden.
Gibt es eine Garantie?Die deutschen Automobilhersteller geben
ein Garantieversprechen. Alle Fahrzeuge,
in Cannstatt bei Stuttgart einen Kutschen-
wagen, der eine Geschwindigkeit von 16
km/h erreichte. Zusammen mit Wilhelm
Maybach arbeitete Gottlieb Daimler auch
an weiteren Fahrzeugen mit Selbstantrieb.
Gottlieb Daimler gründete schließlich die
Daimler-Motoren-Gesellschaft. Neben Carl
Benz waren Gottlieb Daimler, Wilhelm May-
bach und Siegfried Marcus wesentlich an
der Entwicklung und Optimierung des Au-
tomobils beteiligt.
Die erste Fahrt mit einem Automobil wag-
te Berta Benz, die Frau des Patentanmel-
ders Carl Benz. Ohne dass ihr Mann davon
wusste, unternahm sie im August 1888 eine
erste Fahrt über 106 Kilometer von Mann-
heim nach Pforzheim. Als ihr der Treibstoff
die auf der Liste der DAT
stehen, können den neu-
en Biosprit bedenkenlos
tanken. Sollten wider Er-
warten nach einiger Zeit
Schäden auftreten, die auf
den Gebrauch von E10 zurück-
zuführen sind, übernehmen die Her-
steller die Haftung.
VersicherungShell bietet für Kunden mittlerweile eine
Versicherung an. Die Voraussetzung für die
Versicherung ist, dass der PKW auf der DAT-
Liste steht und der Konsument mindestens
30 Liter des Kraftstoffs an der Shell-Zapf-
säule tankt. Die Versicherungslaufzeit liegt
bei 18 Monaten. Treten dann Schäden durch
E10 auf, werden die Reparaturkosten erstat-
tet. Nachgewiesen werden muss allerdings,
dass 80 Prozent des Benzinbedarfs an einer
Shell-Tankstelle getankt wurden. Ohne ein
Fahrtenbuch ist dies kaum nachzuweisen.
Der HakenEs ist nicht klar welche Schäden auf lange
Sicht durch den neuen Kraftstoff auftreten
können. Es wäre auch kaum nachzuweisen,
dass Motorschäden auf E10 zurückzuführen
sind, schließlich gehen Motoren auch ohne
E10 kaputt. Das zu unterscheiden dürfte
kaum möglich sein.
ausging, musste sie Ligroin tanken, das als
Reinigungsmittel in Apotheken erhältlich
war. Als erste Tankstelle der Geschichte
kann somit die Stadtapotheke von Wiesloch
bezeichnet werden.
Ab 1902 stellte Carl Benz als erster ein Au-
tomobil in Serie her.
Zu Ehren des 125. Jubiläums des Autos hat
sich der Stuttgarter Autobauer Mercedes-
Benz einiges einfallen lassen. Unter www.
mercedes-benz.com/125 kann sich der Auto-
mobilfan über die Geschichte der Marke Mer-
cedes-Benz informieren und einen Überblick
über alle geplanten Jubiläumsaktivitäten und
Veranstaltungen 2011 abrufen. cah
Wie viel Bio steckt im Kraftstoff?Nach einem Test von Auto
Bild steigert der größere
Ethanolanteil den Kraftstoff-
verbrauch. Der Verbrauch soll
bis zu 5 Prozent höher liegen als
bei Super 95. Der erhöhte Verbrauch
kann dadurch erklärt werden, dass Bioetha-
nol nur zwei Drittel des Energiegehaltes von
normalem Benzin aufweisen kann. Mit dem
höheren Verbrauch geht der positive Effekt
für die CO2-Bilanz nicht auf.
Ethisches Gewissen Der Speyerer Weihbischof Otto Georgens
verwies auf die Hungerproblematik, die
E10 zu verantworten hat. Der Weltmarkt-
preis für Mais stieg seit Einführung von E10
über das doppelte. Dies könne steigende
Boden- und Lebensmittelpreise nach sich
ziehen sowie eine Monopolherrschaft der
Großbauern.
Bei Fragen zu E10 wenden Sie sich an Ihren
Fahrzeughersteller/Händler oder Ihre KFZ-
Werkstatt. Weitere Informationen zu E10
finden Sie im Internet auf den Seiten der
Fahrzeughersteller, der deutschen Automo-
bil Treuhand GmbH, dem Bundesumweltmi-
nisterium sowie einiger Verbände. cah
www.adac.de/e10 | www.kfzgewerbe.de | www.bdbe.de | www.vda.de | www.bmu.de/e10 | www.vdik.de | www.dat.de/e10.
29DGZ . 05/06 2011
in Rechnung stellen, wenn der Patient zu-
vor auf die Pfl icht zur Kostenübernahme
hingewiesen wurde und dem schriftlich
zugestimmt hat. Unzulässig sind pauschale
Honorare, ebenso Barzahlungen ohne Be-
leg, und auch die zehn Euro Praxisgebühr
dürfen nicht erhoben werden. Es darf keine
Leistung in Rechnung gestellt werden, die
Bestandteil der vertragsärztlichen Behand-
lung ist, d.h. für die die Krankenkasse die
Kosten übernimmt.
Wenn auch manche Individuelle Gesund-
heitsleistungen durchaus sinnvoll sein kön-
nen wie zum Beispiel eine Reiseimpfung
oder eine Ultraschall-Untersuchung zur
Krebsfrüherkennung, gibt es gleichwohl
Außenseiterbehandlungen ohne nachge-
wiesenen medizinischen und therapeuti-
schen Nutzen, die sich Patienten in ihrer Not
aufdrängen lassen. Versicherte, die deshalb
unsicher sind oder Zweifel über den Sinn ei-
ner zusätzlichen Leistung hegen, sollten sich
vorher von ihrer gesetzlichen Krankenkasse
beraten lassen. lp
[ Verkaufsschlager für die Ärzte ]INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN
Immer öfter behandeln niedergelasse-ne Vertragsärzte ihre Patienten gegen Rechnung. Mehr als jedem vierten Ver-sicherten (28,3 Prozent) der gesetzli-chen Krankenversicherung (GKV) ha-ben sie binnen Jahresfrist eine Leistung „verkauft“, für welche die einzelnen Krankenkassen (AOK, Betriebs- und Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, Knappschaft und Landwirtschaftliche Krankenkassen) nicht aufkommen.
Die Zusatzeinnahmen aus den „Individuellen
Gesundheitsleistungen“ – besser bekannt
unter der Abkürzung IGeL – belaufen sich
nach einer Studie des Wissenschaftlichen In-
stituts der Ortskrankenkassen (WIdO) inzwi-
schen auf 1,5 Milliarden Euro. Dies bedeutet
gegenüber 2008 eine Steigerung um 50 Pro-
zent. Für die Studie waren 2.500 repräsenta-
tiv ausgewählte Personen aller gesetzlichen
Krankenkassen befragt worden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen, der über den Ausschluss
von Leistungen entscheidet, sagt lapidar:
„IGeL sind sinnvoll, aber nicht notwendig.“
Die meisten individuellen Gesundheitsleis-
tungen entfallen auf Ultraschall-Untersu-
chungen (Sonografi en) mit 20 Prozent, ge-
folgt von Vorsorgeuntersuchungen gegen
den Grünen Star (16,2 Prozent) und auf die
Verordnung von Medikamenten oder Heil-
mitteln (11,5 Prozent). Auf diese drei Leis-
tungsgruppen entfällt fast die Hälfte aller
IGeL-Angebote. Doch die „Extras“ der Ärz-
te reichen von sportmedizinischen Untersu-
chungen und reisemedizinischer Beratung
über alternative Behandlungsmethoden
wie Sauerstofftherapie, Homöopathie und
Aufbauspritzen bis hin zur Messung der
Knochendichte oder bestimmten Blut- und
Laborleistungen. Ein verbindliches IGeL-Ver-
zeichnis mit entsprechenden Bewertungen
als Orientierungshilfe der mehr als 300 An-
gebote gibt es bis heute nicht.
Je nach Fachrichtung vermarkten die Ärzte
die privaten Zusatzleistungen unterschied-
lich intensiv. Besonders bedenklich ist aus
WIdO-Sicht: Die im Bundesmantelvertrag-
Ärzte geforderte schriftliche Vereinbarung
von Privatleistungen an Krankenkassen-Mit-
glieder wurde nur in 54,4 Prozent aller Fälle
unterschrieben; jede siebte Privatleistung
kam sogar ohne Rechnung zustande.
Doch für die Rechnungsstellung gelten seit
Jahren klare Regeln: Ärztinnen und Ärzte
dürfen eine Behandlung nur dann privat
INFORMATIONEN
Die Vereinbarung zwischen Arzt und Patient muss folgende Punkte enthalten:
• Jede einzeln vereinbarte Leistung mit Angabe der entsprechenden Kennziffer
der Ärztlichen Gebührenordnung und des angewandten Steigerungssatzes• die voraussichtliche Honorarhöhe• die Erklärung der Patientin oder des Patienten, dass sie bzw. er darüber aufgeklärt
wurde, dass die Behandlung nicht zum Leistungskatalog der GKV gehört, nicht
über die Krankenversichertenkarte (Chipkarte) abgerechnet werden kann und kein
Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse besteht.
RICHTLINIE
Obwohl dem vorzeitigen Eintritt in den
Ruhestand ein Riegel vorgeschoben wur-
de, scheiden viele Arbeitnehmer vor dem
regulären Rentenalter aus dem Berufsle-
ben aus. Nicht immer geschieht dies frei-
willig, sondern oft wegen Arbeitslosigkeit
oder aus gesundheitlichen Gründen. Wer
empfi ndliche fi nanzielle Einbußen vermei-
den will, sollte seine Rechte kennen und
vorausschauend planen.
Der neue Ratgeber „Vorzeitig in Rente ge-
hen“ beleuchtet rechtliche und fi nanzielle
Aspekte des Vorruhestands und erläutert
die Regelungen bei Altersrente sowie Rente
wegen Erwerbsminderung oder Unfall. Das
Buch zeigt in einem ausführlichen Finanz-
teil, mit welchen Kapitalanlagen und Abfi n-
dungen die Zeit bis zur regulären Altersren-
te überbrückt werden kann. Anschauliche
Praxisbeispiele, Tabellen, Checklisten und
konkrete Tipps sorgen hierbei für zusätzli-
chen Nutzwert.
Vorzeitig in Rente gehenca. 180 Seiten, 9,90 Euro
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30 DGZ . 05/06 2011
FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK
23. - 27.05.2011 Parkhotel Bad Füssing ArbeitsrechtGS Schwaben/Oberbayern Waldstraße 16 Aktuelle RechtsprechungSeminar-Nr.: 8005/11 94072 Bad Füssing Ltg.: Peter Kalisch Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG
29.06. - 01.07.2011 Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Rund um das KündigungsschutzgesetzGS NRW Schloss Eichholz Stufe ISeminar-Nr.: 8006/11 Urfelder Straße 221 50389 Wesseling Ltg.: Heike de Vries, Horst Liebendahl
01. - 03.07.2011 Haus für Soziale Bildung Demokratie in der Arbeitswelt GS Bayern „Benediktushöhe“ Aktuelle Entwicklung des Arbeitsrechts, Stufe ISem.-Nr.: 8306/11 97225 Zellingen-Retzbach Ltg.: Karin Kramer, Schweinfurt
04. - 08.07.2011 Strandhotel Duhnen Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses GS NRW Duhner Strandstraße 5-9 Teil IIISeminar-Nr.: 8106/11 27476 Cuxhaven Ltg.: Heike de Vries, Björn Zirzlaff Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG
04. - 08.07.2011 Strandhotel Duhnen Gefahr erkannt, Gefahr gebanntGS NRW Duhner Strandstraße 5-9 Konfliktbewältigung in Betrieb u. BetriebsratsarbeitSeminar-Nr.: 8206/11 27476 Cuxhaven Rhetorik und Kommunikation Ltg.: Heike de Vries, Max Fröhlich Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG
07. - 09.07.2011 Berggasthof Höchsten Mündige Bürger und gewerkschaftliches GS Baden-Württemberg Höchsten 1 Engagement – Aufbaustufe ISeminar-Nr.: 8406/11 88636 Illmensee-Höchsten Ltg.: Reinhardt Schiller
18. - 20.07.2011 Waldhotel Forsthof Mündige Bürger und gewerkschaftlichesGS Baden-Württemberg Forsthof 2 Engagement – Aufbaustufe IVSeminar-Nr.: 8007/11 71711 Kleinbottwar Ltg.: Reinhardt Schiller
19. - 23.09.2011 Göbel’s Quellenhof Arbeitsrecht CGM HV Brunnenallee 54 Arbeitssicherheit, ArbeitnehmerdatenschutzSeminar-Nr.: 8008/11 34537 Bad Wildungen Ltg.: Karin Heußner Ein Seminar für Betriebsräte und Bildungsurlauber
19. - 23.09.2011 Bildungsstätte der Arbeits- und BetriebsverfassungsrechtGS Saar/Pfalz Arbeitskammer Arbeitsschutz, Teil IISeminar-Nr.: 8009/11 66459 Kirkel/Saar Ltg.: Richard Neufang
10. - 14.10.2011 Bildungsstätte der Arbeits- und BetriebsverfassungsrechtGS Saar/Pfalz Arbeitskammer Arbeitsschutz, Teil IISeminar-Nr.: 8010/11 66459 Kirkel/Saar Ltg.: Richard Neufang
17. - 21.10.2011 Haus der sozialen Bildung Ursachen und Wirkungen aktueller politischerRetzbach-Seminar Benediktushöhe Entscheidungen auf Arbeitnehmer/innen inSeminar-Nr.: 8110/11 97225 Zellingen-Retzbach Betrieben und Verwaltungen Teilnehmerbeitrag: 120,- E Ltg.: Horst Liebendahl
24. - 26.10.2011 Waldhotel Forsthof Mündige Bürger und gewerkschaftlichesGS Baden-Württemberg Forsthof 2 Engagement – Aufbaustufe IISeminar-Nr.: 8011/11 71711 Kleinbottwar Ltg.: Reinhardt Schiller
07. - 11.11.2011 Bildungsstätte der Arbeits- und BetriebsverfassungsrechtGS Saar/Pfalz Arbeitskammer Arbeitsschutz IISeminar-Nr.: 8012/11 66459 Kirkel/Saar Ltg.: Richard Neufang
16. - 18.11.2011 Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Rund um das KündigungsschutzgesetzGS NRW Schloss Eichholz Stufe IISeminar-Nr.: 8013/11 Urfelder Straße 221 50389 Wesseling Ltg.: Heike de Vries, Horst Liebendahl
28. - 30.11.2011 Waldhotel Forsthof Mündige Bürger und gewerkschaftlichesGS Baden-Württemberg Forsthof 2 Engagement – Aufbaustufe IIISeminar-Nr.: 8014/11 71711 Kleinbottwar Ltg.: Reinhardt Schiller
[ Terminplanung des Franz-Röhr-Bildungswerkes e. V. ]BILDUNG
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31DGZ . 05/06 2011
DGZDeutsche Gewerkschafts-Zeitung
Magazin der Christlichen Gewerkschaften
HerausgeberChristliche Gewerkschaft Metallv.d.gf. HV, Adalbert EwenJahnstraße 1270597 StuttgartTel. 0711 2484788-0Fax 0711 2484788-21 [email protected] www.cgm.de
Für die mit der CGM kooperierenden Einzelgewerkschaften (CGBCE, CGDE, KFG, Union Ganymed): Adalbert EwenEisenbahnstraße 2566117 Saarbrücken
RedaktionCarolin Hänßler (cah), Adalbert Ewen (ewe), Reinhardt Schiller (ril), Marina Porrmann (por), Nico Schuler (sn), Dr. Dieter Leopold (lp)
Monica Wüllner (wü), rechtlich f. Inhalt verantwortlich
VertriebMonika Scheffler
Redaktionsschluss 07. April 2011
Anschrift der RedaktionDGZ-MagazinPostfach 70 01 5170571 StuttgartTel. 0711 2484788-18Fax 0711 2484788-21www.gewerkschaftszeitung.orgdgz@gewerkschaftszeitung.org
ISSN 1434-1581
Gestaltungsüdflügel gmbh werbeagenturSchillerstraße 2173033 Göppingenwww.suedfluegel.com
DruckBechtel Druck GmbH & Co. KGHans-Zinser-Straße 673061 Ebersbach/Filswww.bechtel-druck.de
FotosDGZ-Redaktionwww.fotolia.de
Erscheinung Die DGZ erscheint zweimonatlich im Ei-genverlag der Christlichen Gewerkschaft Metall, Stuttgart. Der Bezugspreis beträgt jährlich 12 Euro zzgl. Zustellgebühr. (Für Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten.)
Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen.
IMPRESSUM
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Die Teilnahme an den Seminaren steht jedem Erwachsenen offen. Anmeldungen können mit unten ab-gedrucktem Coupon erfolgen; sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Jede/r Teil-nehmer/in erhält nach der Anmeldung rechtzeitig vor Beginn des Seminars das Programm und den Ab-laufplan.
Teilnehmergebühren (zzgl. staatlicher Förderung):a) für Mitglieder der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) und alle Mitglieder der im CGB zusammengeschlossenen christlichen Gewerkschaften – i. d. R. 77,- E (gilt auch für nicht berufstätige Lebenspartner)b) für Gäste (die keiner oder einer DGB-Gewerkschaft angehören) – i. d. R. 154,- Ec) arbeitslose Kollegen zahlen 50 Prozent der o. a. Gebührend) Wochenendseminare: 31,- E / 62,- E entsprechend der Staffelunge) Seminarveranstalter Haus Retzbach: 120,- E
Fahrtkosten können nicht erstattet werden.
Die Teilnehmergebühr ist bis 4 Wochen vor Seminarbeginn auf das Konto Nr. 39329434 bei der Postbank Essen (BLZ 36010043) des Franz-Röhr-Bildungswerkes zu überweisen. Geben Sie bitte bei der Überwei-sung die Seminarnummer an. Mit der Überweisung ist der Seminarplatz reserviert.
Hinweise für die Freistellung vom Betrieb:
In den Bundesländern mit Bildungsurlaubsgesetzen beantragen die Teilnehmer/innen ihre bezahlte Frei-stellung vom Betrieb nach den Vorschriften dieser Gesetze. Die Anerkennung unserer Seminare beantra-gen wir bei den zuständigen Ministerien. Die für die Freistellung erforderlichen Aktenzeichen erhalten Sie, sobald uns der Anerkennungsbescheid vorliegt. Beantragen Sie sofort den Bildungsurlaub formlos bei Ih-rem Arbeitgeber, ansonsten tarifpolitische Freistellungsansprüche prüfen bzw. Jahresurlaub beantragen.Betriebsratsmitglieder erwirken einen Freistellungsbeschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Den Firmen wer-den die effektiven Seminarkosten gem. § 40 BetrVG von uns in Rechnung gestellt. Unsere Seminare erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entwickelten Anforderungen.Nur wenn der Beschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht durchsetzbar ist, lassen sich Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 7 BetrVG freistellen. Sie zahlen dann die o. a. Teilnehmergebühren. Abmeldungen können nur schriftlich erfolgen.
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Ich bin Mitglied des Betriebsrates und werde meine Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG beantragen. Die Seminarkosten trägt meine Firma.
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