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Spanien / La Gomera mit Robert Wegener Headprofessional des IAC Berliner Golf & Country Club Motzener See e.V. La Gomera / 4* Hotel Jardin Tecina Nicht enthalten: Nonstop-Flug mit Niki ab / bis Berlin Tegel nach Teneriffa ab 395 € Hinweis: mindestens 8 Golfer Termin: 8 Tage 13.02. - 20.02.2018 Preise pro Person: Komfort DZ / seitl. Meerblick 1.850 € EZ-Zuschlag 295 € Superior DZ / Meerblick 1.945 € EZ-Zuschlag 395 € Leistungen: Golftraining und Rundenbegleitung durch Ihren Golfprofessional Robert Wegener 7 Übernachtungen im 4* Hotel Jardin Tecina 7 Abendessen 5 Green Fees Tecina Golf Course Bevorzugte Abschlagzeiten Driving Range mit Bällen an den Spieltagen Gruppentransfer Flughafen Teneriffa - Hotel - Flughafen Teneriffa, Fährtickets La Gomera Hartmannstr. 30 • 12207 Berlin • Tel.: (030) 771 30 10 www.koegelreisen.de E-Mail: [email protected] Studien- und Erlebnisreisen

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Page 1: Spanien / La Gomera mit Robert Wegener - golfclubmotzen.de · Spanien / La Gomera mit Robert Wegener Headprofessional des IAC Berliner Golf & Country Club Motzener See e.V. La Gomera

Spanien / La Gomeramit Robert Wegener

Headprofessional des IACBerliner Golf & Country Club Motzener See e.V.

La Gomera / 4* Hotel Jardin Tecina

Nicht enthalten: Nonstop-Flug mit Niki ab / bis Berlin Tegel nach Teneriffa ab 395 € Hinweis: mindestens 8 Golfer

Termin: 8 Tage 13.02. - 20.02.2018

Preise pro Person: Komfort DZ / seitl. Meerblick 1.850 €EZ-Zuschlag 295 €Superior DZ / Meerblick 1.945 €EZ-Zuschlag 395 €

Leistungen:

• Golftraining und Rundenbegleitung durch Ihren Golfprofessional Robert Wegener

• 7 Übernachtungen im 4* Hotel Jardin Tecina

• 7 Abendessen

• 5 Green Fees Tecina Golf Course

• Bevorzugte Abschlagzeiten

• Driving Range mit Bällen an den Spieltagen

• Gruppentransfer Flughafen Teneriffa - Hotel - Flughafen Teneriffa, Fährtickets La Gomera

Hartmannstr. 30 • 12207 Berlin • Tel.: (030) 771 30 10www.koegelreisen.de • E-Mail: [email protected]

S t u d i e n - u n d E r l e b n i s r e i s e n

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4* Hotel Jardin TecinaLa Gomera

LageDasHotelJardinTecinabefindetsichaufLaGomera, eine der sieben Kanarischen Inseln im Atlantik. Es liegt inmitten eines 70.000 qm großen Gartens, oberhalb der Steilküste von Playa Santiago. Von hier bieten sich herrliche Ausblicke auf den Atlantischen Ozean und die Nachbarinsel Teneriffa mit dem majestätischen Vulkan El Teide.

AusstattungMehralsfünfzigPflanzen-undBlumenartenausallen Winkeln der Welt tragen zu diesem Para-dies bei. Schöne Pools, Tennis-und Squashplätze und ein Fitnessraum laden zur Entspannung ein. Im Schönheitszentrum Club Buganvilla kann man sich bei Massagen und anderen Anwendungen verwöhnen lassen.

ZimmerDie Bungalows im typisch kanarischen Stil beherbergen die gemütlichen und komfortab-len Zimmer und Suiten der Gäste, die mit allen Annehmlichkeiten ausgestattet sind. Sie bieten Ihnen ungestörten Raum für einen erholsamen Urlaub.

GastronomieDas Hotel verfügt über fünf Restaurants. Das gastronomische Angebot umfasst neben internati-onalen auch zahlreiche regionale Spezialitäten.

GolfDer Golfplatz ist aus verschiedenen Gründen außergewöhnlich. Er bietet spektakuläre Aussich-ten auf die Naturschönheiten von La Gomera, den Atlantischen Ozean und den Teide auf Teneriffa. Am meisten beeindruckt die Umge-bung, denn hier wurde auf höchst schwierigem Terrain ein weltweit anerkannter Golfplatz gebaut. Wie auf einer Skipiste spielt man auf einem stark geneigten Hang ständig abwärts und erfährt ein einzigartiges Golferlebnis. Von überall kann man den Ausblick auf das Meer genießen und auch beste Golfspieler werden einer Geschicklichkeitsprüfung unterzogen.

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S t u d i e n - u n d E r l e b n i s r e i s e n

Hartmannstraße 30 • 12207 BerlinFon: (030) 771 30 10 • Fax: (030) 771 30 133Email: [email protected]

Die beiliegenden Reisebedingungen erkenne ich an. Die Anzahlung von 20% wird nach Erhalt der Reisebestätigung unter Angabe der Buchungsnummer auf das folgende Konto überwiesen:

Commerzbank IBAN: DE83 1008 0000 0612 3077 00 BIC: DRESDEFF100 Postbank Berlin IBAN: DE49 1001 0010 0025 7811 06 BIC: PBNKDEFF

UST-ID-Nr.: DE 305866364

Datum: Unterschrift:

ReiseanmeldungReisetitel: Golfreise in das 4* Hotel Jardin Tecina

Reisezeitraum: 13.02. - 20.02.2018

Gewünschter Abflugsort:

Zimmerwunsch: Einzelzimmer: Doppelzimmer:

Name, Vorname:

Straße:

PLZ: Ort:

Telefon: Fax:

E-Mail:

Geburtsdatum:

Bemerkungen:

Reiserücktrittsversicherung (abhängig vom Reisepreis) Wir beraten Sie gern.

Daten des Zimmerpartners:

Name, Vorname:

Straße:

PLZ: Ort:

Telefon: Fax:

E-Mail:

Geburtsdatum:

Hartmannstr. 30 • 12207 Berlin • Tel.: (030) 771 30 10www.koegelreisen.de • E-Mail: [email protected]

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1. Buchung der Reise / Vertragsschluss1.1 Die Reiseanmeldung (Buchung) kann mündlich, tele-fonisch, in Textform oder auf elektronischem Weg (Email, Internet) erfolgen. Mit ihr bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages an, er ist an sein Angebot 14 Tage ab Zugang der Anmeldung bei Lena Kögel, Kögelreisen (im folgenden LK) gebunden. Der Reisevertrag kommt zu-stande, wenn eine inhaltlich dem Angebot entsprechende Buchungsbestätigung in Textform durch LK beim Kunden innerhalb der Bindungsfrist zugeht.1.2 Ändernde oder ergänzende Abreden zu im Reisepro-spekt beschriebenen Leistungen oder diesen Reisebedin-gungen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung mit LK. Sie sollte aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.

2. Datenschutz / Ausführendes Luftfahrt- unternehmen 2.1 Die erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Reiseabwicklung und sonstigen eige-nen Kundenbetreuung verwendet. Will der Kunde keine Werbung von LK erhalten, kann er der Datenverwendung insoweit widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutz-gesetz/BDSG). Wie für die Geltendmachung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 BDSG genügt dazu kurze Mittei-lung, siehe unten angegebene Kontaktdaten.2.2 Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Be-förderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zu-nächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Flug-gesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unver-züglich zu unterrichten. Eine Liste über unsichere Flugge-sellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden: http://ec.europa.eu/transport/mo-des/air/safety/air-ban/index_de.htm

3. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung3.1 Alle Zahlungen auf den Reisepreis vor Reiseende sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten.3.2 Bei Zugang des Sicherungsscheines ist eine Anzah-lung in Höhe von 20% pro Person des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 26 Tage vor Reisebeginn fällig.

4. Preisänderungen4.1 LK darf den Reisepreis erhöhen, wenn sich unvorher-sehbar für LK nach Vertragsschluss nachfolgend bezeich-nete Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die LK nicht zu vertreten hat: Wech-selkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen- oder Flug-hafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise mehr als vier Monaten liegen.4.2 Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 4.1 genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. So-weit solche Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie auf die einzelnen Rei-seteilnehmer aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. LK ist ver-pflichtet, dem Kunden auf Anforderung Gründe und Um-fang der Preiserhöhung zu belegen.4.3 LK hat dem Kunden eine etwaige Preiserhöhung un-verzüglich, spätestens am 22. Tag vor Reiseantritt, mitzu-teilen.4.4 Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von LK verlangt werden, sofern LK diese ohne Mehrpreis anbieten kann. Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber LK er-klärt werden.

5. Wechsel in der Person des Reisenden Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. LK kann dem Eintritt widerspre-chen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernis-sen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vor-schriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei erfolgtem Eintritt haften Kunde und Dritter gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.

6. Rücktrittskosten vor ReisebeginnBei Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag vor Reisean-tritt (Storno) kann nach Wahl von LK (die LK ab Versand der Stornorechnung ohne Einwilligung des Kunden nichtmehr ändern kann) eine konkret berechnete Rücktrittent-schädigung nach § 651 i Abs. 2 BGB oder folgende pau-schalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:bei Schiffsreisen bis Ablauf des 31. Tag vor Reiseantritt 25 % bis Ablauf des 25. Tag vor Reiseantritt 40 %bis Ablauf des 18. Tag vor Reiseantritt 50 %bis Ablauf des 11. Tag vor Reiseantritt 60 %bis Ablauf des 4. Tag vor Reiseantritt 80 %bis zum Tag des Reisebeginns/Nichtantritt 95 % bei allen sonstigen Reisen bis Ablauf des 31. Tag vor Reiseantritt 20 %bis Ablauf des 25. Tag vor Reiseantritt 40 %bis Ablauf des 18. Tag vor Reiseantritt 50 %bis Ablauf des 11. Tag vor Reiseantritt 60 %bis Ablauf des 04. Tag vor Reiseantritt 80 %bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %des Reisepreises. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Dem Reise-teilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.

7. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Ist in der Reiseausschreibung oder sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmer-zahl festgelegt, so kann LK spätestens am 28. Tag vor Rei-seantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls diese nicht erreicht wird. Tritt LK in einem solchen Fall vom Reisevertrag zurück, kann der Kunde alternativ zur Rückabwicklung des Ver-trags die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen, sofern LK in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot zur Verfügung zu stellen.

8. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise8.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer vom Reiseveranstalter Abhilfe verlan-gen. Dieser kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhält-nismäßigen Aufwand erfordert.8.2 Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist gebote-ne Abhilfe, so kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Er-satz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Reiseteilnehmers geboten ist.8.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reise-leistung kann der Reiseteilnehmer Anspruch auf Herab-setzung des Reisepreises (Minderung) erheben. Dieser Anspruch entfällt, soweit er es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.8.4 Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beein-trächtigt oder ist deshalb dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat er eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wird oder sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.8.5 Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei von LK veranstalteten Reisen vom Reiseteilnehmer an die örtli-che Vertretung von LK zu richten (Name und Anschrift in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an LK direkt (Anschrift am Ende der Bedingungen) zu richten.

9. Rechte und Pflichten der Reiseleitung9.1 Die jeweilige Reiseleitung oder örtliche Vertretung von LK (Name und Anschrift finden Sie in den vor Rei-seantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder be-vollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenser-satz mit Wirkung gegen LK anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.9.2 Eine Kündigung des Reisevertrages durch LK (z. B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von LK ausge-sprochen werden, diese sind insoweit bevollmächtigt.

10. VersicherungenLK empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reise-rücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krank-heit und vermittelt gerne entsprechende Angebote der Europäischen Reiseversicherung AG(www.reiseversicherung.de).

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen11.1 Die Information über solche Bestimmungen durch LK bei Buchung bezieht sich auf den aktuellen Stand für deut-

sche Staatsbürger ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden. 11.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder-zeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. LK wird sich bemühen, den Kun-den von Änderungen unverzüglich zu unterrichten, es wird jedoch empfohlen, auch selbst die Medien zu verfolgen.11.3 Der Reiseteilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen recht-zeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Allgemeine In-formationen erteilen Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. 11.4 Ergeben sich für den Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teil-nahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn das nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag, soweit die genannten Schwierigkeiten von LK nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Fall schuldhaften Verhaltens bleiben hiervon unberührt.

12. Haftungsbeschränkungen für LK als Reiseveranstalter12.1 Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteil-nehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Kör-perschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis be-schränkt, soweita. ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrläs-sig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oderb. LK für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Scha-den allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträ-gers verantwortlich ist.12.2 Die Haftung von LK gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 haftet LK jedoch unbeschränkt.

13. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung13.1 Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reise-leistungen müssen LK gegenüber innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise unter der unten angegebenen Adresse geltend gemacht werden. Für die Fristwahrung ist der Zugang der entspre-chenden Erklärung maßgeblich. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. 13.2 Die in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrläs-sigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen An-sprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

14. Gültigkeit der Angaben in der AusschreibungDie Drucklegung der Golfreise erfolgte am 04.07.2017. Die Ausschreibung im Prospekt bzw. im Internet kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehen-den Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler kön-nen leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderun-gen des Angebotes bleiben daher bis zu unserer auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung vorbehalten.

15. Haftung von LK bei Vermittlung fremder LeistungenVermittelt LK ausdrücklich im fremden Namen Program-me anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z.B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen, etc., so schuldet LK nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingun-gen des jeweiligen Vertragspartners. LK haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht für die Leistung selbst.

16. Sonstiges Es gelten ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere – soweit deutsches Recht anwendbar ist – §§ 651 a ff BGB für die Tätigkeit als Reiseveranstalter.

Veranstalter: Kögelreisen e.K., Lena Kögel Hartmannstr. 30 12207 Berlin Telefon: (030) 771 30 10 Telefax: (030) 771 30 133 E-mail: [email protected] www.koegelreisen.de

AGB - Reisebedingungen