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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung B 19 Ortsumgehung Meiningen (2. Bauabschnitt, 2. Teilabschnitt ) Freistaat Thüringen Straßenbauamt Südwestthüringen Am Köhlersgehäu 6, 98544 Zella-Mehlis [email protected] Kräuterstraße 4, 99974 Mühlhausen 03601 / 799 292-0; [email protected] www.pltweise.de/www.naturfoto-weise.de

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Page 1: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung...naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)“ (STMI Bayern 2008) und nach den Vorgaben des Landes

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

B 19 Ortsumgehung Meiningen (2. Bauabschnitt, 2. Teilabschnitt )

F r e i s t a a t T h ü r i n g e n Straßenbauamt Südwestthüringen

Am Köhlersgehäu 6, 98544 Zella-Mehlis [email protected]

Kräuterstraße 4, 99974 Mühlhausen 03601 / 799 292-0; [email protected]

www.pltweise.de/www.naturfoto-weise.de

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung B 19 OU Meiningen, 2. BA, 2. TA

Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen

Vorhabenträger/: Straßenbauamt Südwestthüringen Auftraggeber Am Köhlersgehäu 6, 98544 Zella-Mehlis Email: [email protected] Auftragnehmer/ LBP- und SAP-Bearbeitung:

Planungsbüro Dr. Weise Kräuterstraße 4 99974 Mühlhausen Tel.: 03601 / 799 292-0 Fax: 03601 / 799 292-9 Email: [email protected] Internet: http://www.pltweise.de

Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Konstanze Scheffler Dr. Ralf Weise Stand: 18. April 2013

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Inhalt

1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG ..........................................................................5

2 GRUNDLAGEN UND METHODIK ...................................................................................6

2.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN ........................................................................................6 2.2 BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES ........................................................6 2.3 DATENGRUNDLAGEN, METHODISCHE UMSETZUNG ........................................................7

2.3.1 Methodik .................................................................................................................. 7 2.3.2 Scoping .................................................................................................................... 7 2.3.3 Datengrundlagen und faunistisch Kartierungen .................................................... 10

3 AUSWAHL DER RELEVANTEN ARTEN / RELEVANZPRÜFUNG ................................ 12

3.1 PRÜFLISTE / ABSCHICHTUNG: ARTEN DES ANHANG IV DER FFH-RICHTLINIE ................ 16 3.2 PRÜFLISTE / ABSCHICHTUNG: EUROPÄISCHE VOGELARTEN NACH ARTIKEL 1 DER

VOGELSCHUTZ-RICHTLINIE ...................................................................................... 19 3.3 ZUSAMMENFASSUNG DER RELEVANTEN ARTEN .......................................................... 29

4 VORHABENBESCHREIBUNG / WIRKUNGEN DES VORHABENS ............................. 31

5 VORGESEHENE VERMEIDUNGS- UND CEF-MAßNAHMEN ...................................... 33

6 WIRKUNGSPROGNOSE ............................................................................................... 37

6.1 BESTAND UND BETROFFENHEIT DER ARTEN NACH ANHANG IV DER FFH-RICHTLINIE .... 37 6.1.1 Haselmaus............................................................................................................. 37 6.1.2 Wildkatze ............................................................................................................... 40 6.1.3 Fledermäuse.......................................................................................................... 44 6.1.4 Reptilien ................................................................................................................. 54 6.1.5 Quendel-Ameisenbläuling ..................................................................................... 59 6.1.6 Nachtkerzenschwärmer ......................................................................................... 61

6.2 BESTAND UND BETROFFENHEIT DER EUROPÄISCHEN VOGELARTEN NACH ARTIKEL I DER VOGELSCHUTZ-RICHTLINIE ...................................................................................... 63 6.2.1 Höhlenbrüter .......................................................................................................... 63 6.2.2 Horstbrüter / Freibrüter mit dauerhaften/mehrjährig genutzten Niststätten .......... 68 6.2.3 Freibrüter mit jährlich wechselnden Niststätten .................................................... 74 6.2.4 Bodenbrüter ........................................................................................................... 76 6.2.5 Arten der Fließgewässer ....................................................................................... 82

7 ZUSAMMENFASSUNG .................................................................................................. 84

QUELLEN UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR ............................................................ 89

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Tabellenverzeichnis Tab. 1: Beteiligung der Naturschutzbehörden und -verbände ................................................................. 8 Tab. 2: Nachträge zum Scopingprotokoll vom 27.03.2007 ...................................................................... 9 Tab. 3: Änderungen in der Abschichtungsliste 2012 zum Scoping 2007 ................................................ 9 Tab. 4: Relevante Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ................................................................ 29 Tab. 5: Relevante Vogelarten nach Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie ................................................. 29 Tab. 6: Projektwirkungen/ Anlage-, betriebs- und baubedingte Wirkfaktoren ....................................... 31 Tab. 7: Anzahl europäisch geschützter Arten in Thüringen und in der SAP .......................................... 84 Tab. 8: Übersicht der erforderlichen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen .......................................... 85

Abkürzungen und Begriffsdefinitionen

[ausgenommen der üblichen Abkürzungen gem. DUDEN und der in Kap. 2 erläuterten Abkürzungen; Gesetze, Richtlinien etc. in http://www.gesetze-im-internet.de, http://eur-lex.europa.eu]

Anh. Anhang Art. Artikel ASB Artenschutzbeitrag BN Brutnachweis BP Brutpaar BV Brutverdacht CEF-Maßnahmen

(continuous ecological functionality) Maßnahmen zum Erhalt der ökologischen Funktionalität

Effektdistanz Maximale Reichweite des erkennbar nega-

tiven Einflusses von Straßen auf die räum-liche Verteilung einer Vogelart

EuGH Europäischer Gerichtshof FCS-Maßnahmen

(Favourable conservation status) Maßnahmen zur Wahrung des aktuellen / günstigen Erhaltungszustandes

FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Fluchtdistanz Abstand, den ein Tier zu bedrohlichen

Lebewesen wie natürlichen Feinden und Menschen einhält, ohne dass es die Flucht ergreift.

FMKOO Fledermauskoordinationsstelle Thüringen LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan LINFOS Landschaftsinformationssystem Thüringen;

im Rahmen der SAP Bezug v.a. auf die enthaltenen Artdaten des TAEP

Mitt. Mitteilung MTB Messtischblatt

Q = Quadrant, VQ = Viertelquadrant N Nahrungsgast PB Planungsbüro RLD Rote Liste Deutschland RLT Rote Liste Thüringen

SAP Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung TAEP Thüringer Artenerfassungsprogramm TLVwA Thüringer Landesverwaltungsamt TMLNU Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,

Naturschutz und Umwelt TMLFUN Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,

Forsten, Umwelt und Naturschutz TLUG Thüringer Landesanstalt für Umwelt und

Geologie UG / EUG Untersuchungsraum / -gebiet

hier: Untersuchungsbereiche der zugrunde liegenden Arterfassungen / Fauna-Gutachten. Der erweiterte Untersuchungsraum um-fasst auch Bereiche außerhalb der eng begrenzten Untersuchungsräume von Einzelgutachten, wenn Artnachweise, die üblicherweise eine gewisse Toleranzbe-reich aufweisen, im Nahbereich liegen (s. Datenabfrage LINFOS bis ca. 1 km im Umfeld des Vorhabens).

VO Verordnung VS-RL Vogelschutzrichtlinie Wirkraum Der Wirkraum umfasst den gesamten

Raum, in welchem die Wirkfaktoren und Projektwirkungen – insbesondere betriebs-bedingter Art – wirksam werden. Die Ab-grenzung erfolgt auf der Grundlage der Art, Intensität und räumlichen Reichweite der Wirkfaktoren (u.a. in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Ausbreitungsverhältnis-sen von Lärm und ggf. Schadstoffen bei Dämmen oder Einschnitten), vgl. (EBA 2010).

Z Zug-/Rastvogel / Durchzügler

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1 Anlass und Aufgabenstellung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Straßenbauamt Südwestthüringen, plant den Aus- und Neubau der B 19 von Station 0+000 bis 4+068 (Bauabschnitt 2, Teilab-schnitt 2), weiterführend zur BAB 71 - AS Meiningen-Nord. Der geplante Teilabschnitt beginnt an der B 19 nördlich der Ortslage Meiningen-Welkershausen in Höhe des Spitzberggrabens. Er endet mit dem Anschluss an den 1. Teilabschnitt des 2. Bauabschnittes der B 19 neu im Bereich des Abzweiges zur K 66 nach Utendorf. Immer dann, wenn es bei Vorhaben und Plänen begründete Hinweise gibt, dass nach euro-päischem Recht geschützte Tier- und Pflanzenarten (Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie1 sowie Vogelarten nach Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie2) durch Tötung, Beschä-digung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten oder durch erhebliche Störungen beeinträchtigt werden können, ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) erforderlich. Hierbei werden mit Bezug auf die Richtlinien-Texte und das BNatSchG3

► das planungsrelevante Artenspektrum der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten be-stimmt (Abschichtung der Gesamtartenliste europäisch geschützter Arten in Thüringen nach TLVwA 2007, TLUG 2009 = Betroffenheitsanalyse),

:

► unter Berücksichtigung schadensbegrenzender Maßnahmen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG für diese Arten bzw. deren lokale Population ermittelt und

► bei verbleibenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen (Vorliegen von Verbotstatbestän-den) die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

Das methodische Vorgehen richtet sich vorrangig nach den „Hinweisen zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)“ (STMI Bayern 2008) und nach den Vorgaben des Landes Thüringen (TLVwA 2007, TLUG 2009). Das hier vorliegende Gutachten ersetzt die Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung von 2007 (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2007) zum Bauvorhaben. Die damaligen Aussagen werden auf ihre Aktualität hinsichtlich der modifizierten Gesetzestexte, neuer Erkenntnisse zu Artvorkommen und der geänderten Technischen Planung überprüft.

1 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. 5. 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildle-

benden Tiere und Pflanzen – FFH-Richtlinie – 2 Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhal-

tung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) (ABl. EG Nr. L 20) – Vogelschutzrichtlinie – 3 BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des

Gesetzes vom 6.Februar 2012 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist

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2 Grundlagen und Methodik

2.1 Rechtliche Grundlagen

Die zentralen Vorschriften des Artenschutzes sind in § 44 BNatSchG (Verbotstatbestände) und § 45 BNatSchG (Ausnahmeregelung) enthalten, die auf den europäischen Vorschriften der Art. 12,13 und 16 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Art. 5 und 9 der Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) basieren. Relevant für die artenschutzrechtliche Prüfung sind die gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (europäische Vogelarten nach Art. 1 der VS-RL, Arten des Anhangs IV der FFH-RL). Die national besonders geschützten Arten (ohne europäischen Schutzstatus) sind nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG von den artenschutzrechtlichen Verboten freige-stellt und werden wie alle übrigen Arten grundsätzlich nur im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt.

2.2 Beschreibung des Untersuchungsgebietes

Das Untersuchungsgebiet liegt Naturraum 3.7 „Meininger Muschelkalkplatten“. Das ab-wechslungsreiche Relief ist durch die Werra und ihre Nebentäler tief zertalt. Die steilen Tal-flanken sind meist bewaldet. An unbewaldeten Hängen sind Trocken- und Halbtrockenrasen charakteristisch für den Naturraum. Die flachen Täler und Hochplateaus werden häufig land-wirtschaftlich genutzt. Die geplante Trasse beginnt in der Werraaue, wo vor allem Ackerflächen in Anspruch ge-nommen werden. Anschließend werden die mit Kiefern-Mischwald bestockten Hänge der Eselsburg durchschnitten. Der tief eingeschnittene Kirschgrund wird mit einer Brücke über-spannt. Auf dem anschließenden Hochplateau verläuft die Trasse in einem kurzen Abschnitt über Halbtrockenrasen und über einen längeren Abschnitt Ackerland, bis die Trasse zwi-schen Weineller und Berlesgrund wieder Wald durchschneidet. An den Hängen des Berlesgrundes findet sich naturnaher, altholz- und höhlenreicher Buchenmischwald. Der Bachlauf und das Feuchtgrünland werden mit einer Brücke überspannt.

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2.3 Datengrundlagen, methodische Umsetzung

2.3.1 Methodik

Das methodische Vorgehen richtet sich nach den „Hinweisen zur Aufstellung der natur-schutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)“ (STMI Bay-ern 2008). Für Thüringen liegen „Vorläufige Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachli-chen Angaben zur Abarbeitung der Belange gemeinschaftsrechtlich geschützter Arten in Zu-lassungsverfahren“ vor (TLVwA 2007), die 2009 durch die Präsentation der Thüringer Arten-listen und Artensteckbriefe ergänzt wurden (TLUG 2009).

2.3.2 Scoping

Auf die Durchführung eines aktuellen Scopings wurde verzichtet, da bereits im Rahmen der Bearbeitung der ersten SAP ein Scoping erfolgte. Der Scoping-Termin fand am 27.03.2007 auf Einladung (vom 13.03.2007) durch das Stra-ßenbauamt Südwestthüringen statt. Im Vorfeld wurde den beteiligten Behörden und Verbän-den am 20.03.2007 per Mail eine Tischvorlage mit den ausgewerteten vorhandenen floristi-schen und faunistischen Untersuchungen, Artdaten aus dem LINFOS sowie weiterführende Fachliteratur. Nach dem Scoping-Termin konnten die relevanten Unterlagen eingesehen werden.

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Tab. 1: Beteiligung der Naturschutzbehörden und -verbände

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Tab. 2: Nachträge zum Scopingprotokoll vom 27.03.2007

Die damaligen Ergebnisse des Scopings werden in der hier vorliegenden SAP hinsichtlich der modifizierten Gesetzeslage, aktueller Verfahrensvorschriften und neuer Erkenntnisse zu Artvorkommen aktualisiert. Änderungen in der Abschichtungsliste werden in der folgenden Tabelle dargestellt.

Tab. 3: Änderungen in der Abschichtungsliste 2012 zum Scoping 2007 Art/Artengruppe Begründung Tier- und Pflanzen-arten (ohne Vögel)

Die Abschichtungsliste entspricht den europarechtlich geschützten Tier- u. Pflanzenarten in Thürin-gen (ohne Vögel) gemäß der Liste der TLUG (2009). Damit entfallen die streng geschützten Arten nach § 1, Satz 2 gemäß BArtSchVO.

Vögel Die Abschichtungsliste entspricht den planungsrelevanten Vogelarten in Thüringen gemäß der Liste der TLUG (2009). Damit werden in der aktuellen SAP nur noch 246 Vogelarten betrachtet.

euryöke, weit ver-breitete, ungefährde-te Vogelarten

Arten, deren Wirkungsempfindlichkeit vorhabenspezifisch so gering ist, dass mit hinreichender Si-cherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden, wer-den abgeschichtet (in Anlehnung an RUNGE et al. 2010) (nähere Erläuterung Kap. 3 unter Punkt 4.)

Rast- und Zugvögel Rast- und Zugvögel, d.h. Vögel ohne Brutstatus in Thüringen, werden abgeschichtet, da sich be-deutsame Vogelrastgebiete und Zuggebiete (nach TLUG/VSW 2012) außerhalb der Wirkzone befin-den. (nähere Erläuterung Kap. 3 unter Punkt 4.)

Nahrungsgäste Nahrungsgäste werden abgeschichtet, wenn mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände (einschl.Tötungstatbestand) ausgelöst werden.

Schwarzstorch Zum Schwarzstorch findet ein landesweites Bestandserfassungprogramm (JÄHNE & KÖRNER

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Art/Artengruppe Begründung 2010) statt, dessen Daten in die LINFOS-Datenbank einfließen. Da keine Nachweise im UG vorlie-gen, wird ein Vorkommen des Schwarzstorches ausgeschlossen.

Heckenwollafter Eine Betroffenheit der Art kann ausgeschlossen werden. Das einzige aktuelle Vorkommen der Art in Thüringen liegt in der Schlechtsarter Schweiz. Historische Funde im Raum Meiningen sind in BERGMANN (1953) nicht genannt. Somit ergeben sich keine Hinweise auf ein „übersehenes“ Vor-kommen im UG. Auch finden sich die speziellen Habitatansprüche für die Raupennester (besonnte Flächen mit Sträuchern, in der Regel Schlehen, und einem feuchten Mikroklima) nicht im Betrach-tungsraum.

Dunkler Wiesen-knopf-Ameisenbläuling

Aufgrund fehlender geeigneter Lebensräume im Wirkraum (Feuchtgrünland mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfes) wird eine Betroffenheit der Art ausgeschlossen. Bei dem Altnachweis vom Trockenhang am Eschberg (LINFOS 2010) kann es sich nur um eine Fehlmeldung oder einen Falter auf Dispersionsflug handeln.

Fledermäuse Die Abschichtung der Fledermäuse erfolgt im Ergebnis der Geländeuntersuchungen. Wildkatze Todfund 2011 an der B 19 zwischen Walldorf und Wasungen

2.3.3 Datengrundlagen und faunistisch Kartierungen

Folgende Daten wurden für die Vorauswahl der relevanten Arten (Abschichtungsverfahren) ausgewertet:

► Alt-SAP (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2007) ► LINFOS-Daten (inkl. Auszug aus dem Thüringer Artenerfassungsprogramm) (Stand

09/2010) ► Fledermaus-Daten der FMKOO Thüringen (Stand 09/2010) ► Datenbank des NABU zur Haselmausnachweisen (Stand 01/2011) ► Fledermausgutachten (DIETZ 2005) ► Kommentierung des Fledermausgutachtens (WEIPERT 2005) ► Amphibienerfassung im Bereich der ehemaligen Kiesteiche in der Werra-Aue (An-

hang der SAP 2007; PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2007) ► Untersuchungen zur Amphibienwanderung an der B 19 (WEIPERT 2010) ► Daten zum Zugvogelgeschehen in Thüringen (TLUG/VSW 2012) ► Befragung Fachkundiger (FFG - Fledermausfachgruppe) ► Hinweise der UNB ► Regions- und fachbezogene Literatur gem. Anhang

In Abstimmung mit der Fachhörden (ONB und UNB) wurde analysiert, in welchem Maße wei-tere Untersuchungen notwendig sind. Folgende Kartierungen wurden insbesondere unter dem Aspekt artenschutzrechtlicher Be-lange festgelegt:

► Horst- und Höhlenbaumerfassung im Trassenbereich im Februar 2011 ► vertiefende Fledermauserfassungen im Trassenbereich (Einsatz 23 Horchboxen und

Batcorder, 14 Erfassungsnächte von Mai bis September 2011); Ausflugbeobachtun-gen am Fledermausturm (2 Erfassungsnächte); Horchboxen und Sichtkontrolle im 1. BA als Referenzfläche

► Reptilien: Kartierungen auf geplanten Aufforstungs- und Aufschüttungsflächen (je 3 Begehungen unter Verwendung von Reptilienblechen im Juli/August 2011), Schwer-punkt Zauneidechse und Glattnatter (letztere jedoch schwer nachweisbar), Kartierun-gen auf darüberhinausgehenden Flächen im Eingriffsbereich waren nicht gefordert

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► Falter: Kartierungen auf geplanten Aufforstungs- und Aufschüttungsflächen (je 3 Be-gehungen Juli/August 2011; gezielte Suche nach dem Thymian-Ameisenbläuling - Maculinea arion (2 x Faltersuche, 1 x Raupensuche), Kartierungen auf darüberhi-nausgehenden Flächen im Eingriffsbereich waren nicht gefordert

Die Ergebnisse o.g. faunistische Erfassungen sind ausführlich im gesondert erstellten Fau-na-Gutachten dargestellt (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2011). Vögel: Da zur Avifauna keinerlei aktuelle Daten vorlagen, wurde ein ehrenamtlicher Ornithologe (Mitglied der Jägerschaft Meiningen) im Frühjahr 2012 durch das Straßenbauamt Südthürin-gen mit zwei Kontrollbegehungen beauftragt. Die Erstbegehung fand im Zeitraum vom 8.5. bis 11.5.2012 und die zweite Begehung im Zeit-raum vom 10.6. bis 14.6.2012 statt. Das Untersuchungsgebiet wurde in drei Teilgebiete untergliedert: ► Teilgebiet 1: Waldgebiet Forst Helba (von der Kreisstraße K 66 „Berlesgrund“ bis zur

Ortsverbindung Meiningen – Utendorf ► Teilgebiet 2: Feldflur Kiliansberg – Sandgrubenfichten – Kischgrund bis Pfaffental über

die Eselsburg ► Teilgebiet 3: Spitzberg und Pfaffental Es erfolgte eine gezielte Suche nach dem in der Rotmilanhorstkartierung (VTO 2010) be-nannten Rotmilanhorst am Spitzberg und sonstigen Hinweisen auf Rotmilanvorkommen (wie Rufe, Flugbeobachtungen) Die festgestellten Arten wurden in Artenlisten je Teilgebiet zusammengestellt. Die Ergebnisse der Kontrollbegehung werden in der Beurteilung der Betroffenheit aufgegrif-fen. Liegt artbezogen keine ausreichende Aussagetiefe zu aktuellen Vorkommen vor, erfolgt eine Worst-Case-Betrachtung.

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3 Auswahl der relevanten Arten / Relevanzprüfung

Die folgenden Prüflisten enthalten die Gesamtlisten der in Thüringen vorkommenden europä-isch geschützten Arten (TLUG 2009). In der Relevanzprüfung (Abschichtung) erfolgt der Ausschluss von Arten, die einer weiteren vertiefenden Prüfung bedürfen, soweit eine Betroffenheit ausgeschlossen werden kann bzw. die Arten nicht entscheidungserheblich betroffen sind. Die Begründung für den Ausschluss von Arten ist in den Prüflisten dokumentiert. Kriterien, nach denen das entscheidungsrelevante Artenspektrum eingeschränkt („abgeschichtet“) wird, sind im Einzelnen: 1. Arten, die in Thüringen in der Roten Liste mit 0 (ausgestorben oder verschollen) ver-

zeichnet sind ( in Spalte 1-N) 2. Arten, deren Verbreitungsgebiet nach aktuellem Kenntnisstand eindeutig außerhalb des

erweiterten Wirkraumes des Vorhabens liegt, z.B. nach PETERSEN et al. (2003), BFN (2007), TLUG (2009) bzw. regionalen Verbreitungsatlanten gem. Literaturliste ( in Spal-te 1-V).

3. Arten, deren Lebensraumansprüche eindeutig nicht im Wirkraum des Vorhabens (höchstmöglicher Wirkfaktor) abgedeckt werden können (z. B. bei Spezialisierung auf Sonderbiotope) ( in Spalte 1-L), Arten kommen höchstens als Zufallsfund oder Aus-nahmeerscheinungen vor, so dass der Erhaltungszustand der Art/Population durch das Vorhaben nicht gefährdet ist.

4. Arten, deren Wirkungsempfindlichkeit vorhabenspezifisch so gering ist, dass mit hin-reichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können ( in Spalte 1-E). Dies betrifft zum Einen die Gruppe der sehr häufigen und ubiquitären Arten („Allerweltar-ten“ = Kürzel „A“ in Prüfliste): Als Auswahlkriterien dienen die Angaben zum Brutstatus (4 = weit verbreiteter Brutvogel in weiten Teilen Thüringens) in Kombination mit den An-gaben zur Roten Liste (RL = kein Eintrag) bzw. Schutzstatus (weder streng geschützt noch Art des Anh. 1 der VS-RL) sowie ein positiver bzw. gleichbleibender 25jähriger Be-standstrend (BFN 2009, TLUG 2009). Da ubiquitäre Arten keine besonderen Habitatansprüche aufweisen, wird davon ausge-gangen, dass die Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung zur Wah-rung der Funktionalität der Fortpflanzungs- und Ruhestätten ausreichen. Nach RUN-GE et al. (2010) ist der räumliche Zusammenhang für die ubiquitären Arten so weit ge-fasst, „dass bis zur vollen Wirksamkeit der Kompensationsmaßnahmen mögliche auftre-tende, vorübergehende Verluste an Brutrevieren nicht zu einer Einschränkung der ökolo-gischen Funktion im räumlichen Zusammenhang führen. Von vorhabenbedingten Stö-rungen werden maximal kleine Teile der lokalen Population betroffen sein (da die Arten in der Regel sehr individuenstark sind), somit wird eine Verschlechterung des Erhal-tungszustandes der lokalen Population auszugeschlossen. Ein signifikant erhöhtes Tö-tungsrisiko ist bei Einhaltung der nach § 39 Abs. 5 BNatSchG vorgeschrieben Frist zur Gehölzbeseitigung zwischen 1. Oktober und 28. Februar nicht gegeben.

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Ebenfalls abgeschichtet werden Nahrungsgäste (= Kürzel „N“ in Prüfliste), da im UG keine essenziellen Nahrungshabitate von dem Vorhaben betroffen sind. (Die Beschädi-gung von Jagd- und Nahrungshabitaten zählt nicht zu den Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG bzw. FFH-RL und VS-RL, vgl. EU Kommission 2007). Im vorliegenden Fall werden ebenfalls Rast- und Zugvögel als nicht planungsrelevant angesehen, da sich bedeutsame Vogelrastgebiet und Zuggebiete (TLUG/VSW 2012) au-ßerhalb der Wirkzone befindet. Somit gelten Vögel ohne Brutstatus in Thüringen (Brutsta-tus -, 0, (1), 1) als wirkungsunempfindlich, ebenso wie Arten nach ROST & GRIMM (2004), die als Ausnahmeerscheinung („A“ oder „a“ in Spalte 4b), seltener Durchzügler (z) oder seltener Wintergast (w) gewertet werden.

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Erläuterung der Kürzel in den Prüflisten 1. Abschichtungskriterien

N Art im Naturraum entsprechend der Roten Liste ausgestorben/verschollen/nicht vorkommend V Wirkraum liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art L Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens nicht vorkommend E Wirkungsempfindlichkeit der Art ist vorhabenspezifisch gering

2. (Potenzielles) Vorkommen der Art in den Lebensräumen des Planungsraumes N Nachweis: Art im Wirkraum durch Bestandserfassung aktuell nachgewiesen P Potenzielles Vorkommen (hier: bei Kartierungen 2010 nicht bestätigt)

3. Naturschutzfachliche Bedeutung im Funktionsgefüge des Bezugsraumes T Rote Liste Thüringen TLUG (2011) D Rote Liste Deutschland BFN (1998, 2009)

0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung unbekannten Ausmaßes R extrem selten V Vorwarnliste D Daten unzureichend * ungefährdet - kein Nachweis oder nicht etabliert

ET Erhaltungszustand Thüringen (TLUG 2009) ED Erhaltungszustand Deutschland, kontinentale Region (BFN 2007) FV günstiger Erhaltungszustand

U1 unzureichender Erhaltungszustand U2 schlechter Erhaltungszustand xx unbekannt

Bei Vögeln nur Trendangaben, Erhaltungszustände liegen nicht vor: ET Trend Thüringen (Zeitraum 25 Jahre, TLUG 2009) zunehmend

= gleichbleibend / unbekannt abnehmend

ED Trend Deutschland / Kurzfristiger Bestandstrend im Zeitraum 1980-2005 (BFN 2009) ↓↓↓ Bestandsabnahme um mehr als 50 % ↓↓ Bestandsabnahme um mehr als 20 % = Bestand stabil oder schwankend (Änderungen kleiner 20%) ↑ Bestandszunahme um mehr als 20%

B Aktuelle Bestandssituation (artgruppenspezifische Konkretisierung in BFN 2009) ex ausgestorben es extrem selten ss sehr selten s selten mh mäßig häufig h häufig sh sehr häufig - noch nicht publiziert (Wirbellose)/ nicht bewertet

4. Verantwortlichkeit / Schutzstatus ! Verantwortlichkeit Deutschlands (bei Wirbeltieren nach BFN 2009): !! In besonders hohem Maße verantwortlich ! In hohem Maße verantwortlich

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(!) In besonderem Maße für hochgradig isolierte Vorposten verantwortlich ? Daten ungenügend, evtl. erhöhte Verantwortlichkeit zu vermuten

II* Art des Anhanges II der FFH-Richtlinie / prioritäre Art nach der FFH-Richtlinie Anm.: alle Anhang IV Arten sind per se streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG Bei den europäischen Vogelarten erfolgen statt FFH-RL die Angaben I = Arten des Anhang 1 der VS-RL, s = streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG.

5. Erforderlicher Hauptlebensraum der Art, für Fortpflanzungs- und Ruhestätten 5 L - Lebensraum G Gewässer/Feuchthabitat K Kulturlandschaft/Offenland S Siedlungsbereich W Wald X Sonderbiotop Bei den europäischen Vogelarten erfolgen zusätzlich Angaben zum Brutstatus und zum jahreszeitlichen Sta-tus nach ROST & GRIMM (2004) sowie zum Neststandort und der artspezifischen Effekt-/Fluchtdistanz. 5a BS - Brutstatus: 0 Ehemaliger Brutvogel, seit 1950 kein Brutnachweis. 1 War vor 1950 zumindest zeitweilig regelmäßiger Brutvogel, ist nach 1950 entweder verschwunden

oder unregelmäßiger Brutvogel in wenigen Paaren. (1) Hat seit 1950 ausnahmsweise einmal oder mehrfach gebrütet, ist aber kein regelmäßiger Brutvogel. 2 Brütet jedes oder fast jedes Jahr, aber nur lokal und in sehr geringer Zahl. 3 Regelmäßiger Brutvogel, jedoch nur in bestimmten Regionen oder nur lokal in größeren Beständen. 4 Regelmäßiger Brutvogel in geeigneten Lebensräumen in weiten Teilen Thüringens. 5b JS - Jahreszeitlicher Status: J Jahresvogel; Brut- und Winterpopulation nicht immer identisch Z/z Zugvogel und Durchzügler; der überwiegende Teil der Brutvögel verlässt Thüringen im Winter (Z),

Brutvögel anderer Populationen ziehen häufig (Z) oder mit nur ausnahmsweise > 50 Individuen pro Jahr durch (z).

W/w Wintergast; Vögel meist nordöstlicher Herkunft überwintern regelmäßig zumindest in einzelnen Lan-desteilen (W); Winterbestand mehr oder minder regelmäßig, aber nur ein Bruchteil der Sommerbe-stände (w).

A/a Ausnahmeerscheinung; seit 1980 gab es in höchstens der Hälfte der Jahre Nachweise und dann nicht mehr als durchschnittlich 3 pro Jahr (A) oder es liegen seit 1950 maximal 5 Nachweise vor (a).

5c NS - Neststandort (in Anlehnung an MUGV 2010, TRAUTNER et al. 2006, Ergänzungen nach eige-nen Erfahrungen):

B Bodenbrüter F Freibrüter N Nischenbrüter H Höhlenbrüter K Koloniebrüter NF Nestflüchter * Dauerhafte/mehrjährige Nutzung von Niststätten oder Nachnutzung anderer Niststätten (z.B. Horst-,

Höhlenbrüter, relativ hohe oder hohe Bedeutung nach Trautner et al. 2006) 5d E/W - Effektdistanz/Höchstmögliche Wirkräume nach GARNIEL & MIERWALD (2010): 100 Effekt-/Fluchtdistanz bzw. Störradius in Meter * kritischer Schallpegel (zwischen 58 dB (A)tags und 47 dB(A)nachts)

6. Begründung (zur Dokumentation inkl. Quellenangaben)

7. Prüfvermerk (gutachterliche Empfehlung) - keine weitere Betrachtung notwendig (Abschichtungskriterien greifen) Weitergehende Prüfung in der SAP

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3.1 Prüfliste / Abschichtung: Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name 1 2 3 4 5 6 Begründung / Quelle 7 N V L E N P T ET D ED B ! II* L Pterido-/Spermatophyta Farn- u. Blütenpflanzen 1. Angelica palustris Sumpf-Engelwurz 2 U1 2 U2 nb W,K Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009)

2. Cypripedium calceolus Frauenschuh 2 U1 3 U1 nb W UG liegt im Verbreitungsgebiet der Art nach TLUG (2009), allerdings im UG keine Vorkommen der auffälligen Art bekannt.

3. Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn * FV * FV nb X Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009) Mammalia Säugetiere 1. Castor fiber Elbebiber 2 xx V U1 mh G Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009) 2. Cricetus cricetus Feldhamster 1 U1 1 U2 ss (!) K Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009)

3. Felis silvestris Wildkatze 2 FV 3 U2 ss ! W Totfund 2011 an der B 19 zw. Meiningen und Walldorf (UNB), bodenständig in der Rhön (RHÖNNATUR e.V. 2012)

4. Lutra lutra Fischotter 2 U1 3 U1 ss ! G Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009) 5. Lynx lynx Luchs 1 U1 2 U2 es W Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009) 6. Muscardinus avellanarius Haselmaus 3 FV G xx s W Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) Mammalia / Chiroptera Säugetiere/Fledermäuse 1. Barbastella barbastellus Mopsfledermaus 2 FV 2 U1 ss ! K,S,W Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 2. Eptesicus nilssoni Nordfledermaus 2 U1 G U1 s K,S,W Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009) 3. Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 2 U1 G FV mh K,S Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 4. Myotis alcathoe Nymphenfledermaus - xx 1 xx ss K,S Bestand und Verbreitung in Thüringen unbekannt (TLUG 2009) 5. Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus 1 FV 2 U1 s ! W Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 6. Myotis brandti Große Bartfledermaus 2 U1 V U1 mh K,S,W Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 7. Myotis dasycneme Teichfledermaus R FV D U1 ss ! K,S Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009) 8. Myotis daubentonii Wasserfledermaus * FV * FV h G,K Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 9. Myotis myotis Großes Mausohr 3 U1 V FV mh K,S Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 10. Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus 2 FV V U1 mh K,S Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 11. Myotis nattereri Fransenfledermaus 3 FV * FV mh K,S,W Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 12. Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler 2 U1 D U1 s K,S,W Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 13. Nyctalus noctula Großer Abendsegler 3 U1 V U1 mh ? G,S,W Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 14. Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus 2 U1 * FV h S,W Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 15. Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 3 FV D FV sh K,S,W Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011)

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Wissenschaftlicher Name Deutscher Name 1 2 3 4 5 6 Begründung / Quelle 7 N V L E N P T ET D ED B ! II* L 16. Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus - xx D xx ? S,K Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 17. Plecotus auritus Braunes Langohr 3 FV V FV mh K,S,W Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 18. Plecotus austriacus Graues Langohr 1 U1 2 U1 s K,S Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 19. Rhinolophus hipposideros Kleine Hufeisennase 2 U2 1 U2 ss ! K,S,W Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009) 20. Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus * U1 D xx ? K,S,W Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) Amphibia Amphibien 1. Alytes obstetricans Geburtshelferkröte 2 U1 3 U1 ss G,K,W Keine geeigneten Lebensräume im UG. 2. Bombina variegata Gelbbauchunke 1 U2 2 U2 mh G,K,W Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009). 3. Bufo calamita Kreuzkröte 3 U1 V U2 h G,K Das UG liegt in einer Verbreitungslücke nach TLUG (2009).

4. Bufo viridis Wechselkröte 1 U2 3 U2 mh G,K Keine Hinweise auf aktuelle Vorkommen im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2007, WEIPERT 2010)

5. Hyla arborea Europäischer Laubfrosch 2 U1 3 U1 mh G,K Keine Hinweise auf aktuelle Vorkommen im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2007, WEIPERT 2010)

6. Pelobates fuscus Knoblauchkröte 3 xx 3 U1 mh G,K Keine Hinweise auf aktuelle Vorkommen im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2007, WEIPERT 2010)

7. Rana/Pelophylax arvalis Moorfrosch 2 FV 3 U1 mh G,K,X Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009). 8. Rana dalmatina Springfrosch * U2 * FV s G,K,W Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009).

9. Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch - FV G xx mh G,K Keine Hinweise auf aktuelle Vorkommen im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2007, WEIPERT 2010)

10. Triturus cristatus Nördlicher Kammmolch 3 U1 V U1 h G,K,W Keine Hinweise auf aktuelle Vorkommen im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2007, WEIPERT 2010)

Reptilia Reptilien

1. Coronella austriaca Glatt-/Schlingnatter 3 FV 3 U1 mh K Mehrere Nachweise vor 2002 (LINFOS 2010). Aktuelle Vorkommen wahr-scheinlich.

2. Lacerta agilis Zauneidechse * FV V U1 h K,W Aktuell nachgewiesen ((PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) Lepidoptera Schmetterlinge 1. Coenonympha hero Waldwiesenvögelchen 1 xx 1 U2 - K,W Wahrscheinlich Ausgestorben (letzte Meldung 1993 im Ilmkreis)

2. Eriogaster catax Heckenwollafter 1 U2 1 U2 - K,W

Das einzige aktuelle Vorkommen der Art in Thüringen liegt in der Schlechtsarter Schweiz im Grabfeld (WEIPERT 2007). Historische Funde im Raum Meiningen sind in BERGMANN (1953) nicht genannt. Somit ergeben sich keine Hinweise auf ein „übersehenes“ Vorkommen im UG. Auch finden sich die speziellen Habitatansprüche für die Raupennester (besonnte Flächen mit Sträuchern, in der Regel Schlehen, und einem feuchten Mikroklima) nicht im Betrachtungsraum.

3. Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule 1 U2 1 xx - G Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009). Einziges Vorkom-

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Wissenschaftlicher Name Deutscher Name 1 2 3 4 5 6 Begründung / Quelle 7 N V L E N P T ET D ED B ! II* L

men in Thüringen in der Schlechtsarte Schweiz im Grabfeld.

4. Maculinea arion Quendel-Ameisenbläuling * U1 2 U1 - K Vorkommen der Wirtspflanze (Thymian) im UG. Art aktuell im nahen Um feld nachgewiesen (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011).

5. Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 2 U1 3 U1 - K Kein Vorkommen der Wirtspflanze (Großer Wiesenknopf) im UG.

6. Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling 1 U2 2 U1 - K Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009)

7. Parnassius mnemosyne Schwarzapollo 1 U2 1 U2 - W Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009). 8. Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer 3 U1 V xx - K,W Vorkommen der Wirtspflanzen (Weidenröschen und Blutweiderich) im UG. Coleoptera Käfer

1. Osmoderma eremita Eremit 3 U1 2 U2 - K,W Nur historische Nachweise (vor 1960) im Meininger Raum. Nachfragen von 2007 beim Thüringer Entomologenverband sowie beim Naturkundemuse-um Erfurt brachten keine neueren Erkenntnisse.

Odonata Libellen 1. Gomphus flavipes Asiatische Keiljungfer R FV - U1 - G Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009) 2. Leucorrhinia albifrons Östliche Moosjungfer R xx 1 U2 - G Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009) 3. Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer 2 U1 2 U1 - G Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009) 4. Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer 3 FV 2 FV - G Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009) Molluska Weichtiere 1. Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke 0 xx 1 U2 - G Ausgestorben 2. Unio crassus Kleine Flussmuschel 1 U2 1 U2 - G Außerhalb des Verbreitungsgebietes nach TLUG (2009)

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3.2 Prüfliste / Abschichtung: Europäische Vogelarten nach Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie

Wissenschaftl. Name Deutscher Name 1 2 3 4 5 5a 5b 5c 5d 6 Begründung 7 N V L E N P T ET D ED B ! 1 s L BS JS NS E/W 1. Carduelis (fl.) cabaret Alpenbirkenzeisig - = - - K,S 2 J - - Kein Brutvogel 2. Calidris alpina Alpenstrandläufer - = 1 ↓↓↓ es G - Z - - Kein Brutvogel 3. Turdus merula Amsel * * = h K,S,W 4 JZW N,H,B 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 4. Tetrao urogallus Auerhuhn 1 1 ↓↓ ss W 2 J B,NF 500* Kein Brutvogel im Gebiet 5. Haematopus ostra-

legus Austernfischer * = * = mh G - z - 100* Kein Brutvogel

6. Motacilla alba Bachstelze * = * = h G,K,S 4 Zw N,H,B 200 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

7. Panurus biarmicus Bartmeise R = * ↑ s G 2 Jzw F,B 100 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

8. Falco subbuteo Baumfalke * 3 = s K,W 3 Z F* 200 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und Pfaffental-Plateau nach LINFOS (2010)

9. Anthus trivialis Baumpieper * V ↓↓ h K 4 Z B 200 Brutnachweis 2012: Spitzberg - Pfaffental 10. Gallinago gallinago Bekassine 1 1 ↓↓↓ s G 3 Zw B,NF 500* Kein Brutvogel 11. Aythya marila Bergente * = R (=) es G - zw - 150 Kein Brutvogel 12. Fringilla montifringilla Bergfink - = - - - K,S - Zw - - Kein Brutvogel 13. Carduelis flavirostris Berghänfling - = - - - K,S - zw - - Kein Brutvogel

14. Remiz pendulinus Beutelmeise V * ↑ s G,K 3 Z F 100 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum

15. Merops apiaster Bienenfresser R * ↑ ss X (1) A H* 100 Kein Brutvogel im Gebiet (in Ausbreitung) 16. Carduelis flammea Birkenzeisig * * ↑ mh K,S - zw F 100 Kein Brutvogel 17. Tetrao tetrix Birkhuhn 0 2 = s K,W 2 J B,NF 400* Ausgestorben in Thüringen (letzter Nachweis 1995) 18. Anser albifrons Blässgans - = - - - G,K - ZW - - Kein Brutvogel 19. Fulica atra Blässhuhn * = * = s G 4 JZW B,NF 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 20. Luscinia svecica Blaukehlchen * V ↑ s G,K 3 Z B 200 Keine größeren Schilfflächen im Wirkraum 21. Parus caeruleus Blaumeise * = * ↑ h K,S,W 4 JZw H* 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

22. Carduelis cannabina Bluthänfling * = V ↓↓ h K,S 4 JZw F 200 Brutnachweis 2012: Kiliansberg - Sandgrubenfichten - Kirsch-grund bis Pfaffental

23. Anthus campestris Brachpieper 1 1 ↓↓↓ s K 1 z B 200 Kein Brutvogel im Gebiet 24. Tadorna tadorna Brandgans R = * - s G 2 Zw H 100 Kein Brutvogel im Gebiet 25. Saxicola rubetra Braunkehlchen 2 3 = mh K 4 Z B 200 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 26. Tringa glareola Bruchwasserläufer - = 1 = es G - Z - - Kein Brutvogel

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Wissenschaftl. Name Deutscher Name 1 2 3 4 5 5a 5b 5c 5d 6 Begründung 7 N V L E N P T ET D ED B ! 1 s L BS JS NS E/W 27. Fringilla coelebs Buchfink * = * = h K,S,W 4 JZw F 1000 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 28. Dendrocopus major Buntspecht * * = h K,S,W 4 Jz H* 300* Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 29. Tringa erythropus Dkl. Wasserläufer - = - - - G - Z - - Kein Brutvogel 30. Corvus monedula Dohle 3 = * = h K,S,W 3 JZW F,B* 100 Im Gebiet verbreitet (SCHMIDT 2004). 31. Sylvia communis Dorngrasmücke * * = h K 4 Z F,B 200 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 32. Acrocephalus arun-

dinacea Drosselrohrsänger * V ↑ s G 3 Z F 30* Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

33. Garrulus glandarius Eichelhäher * = * = h K,W 4 JZw F 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 34. Somateria mollissima Eiderente * = * = s G - zw - - Kein Brutvogel 35. Clangula hyemalis Eisente - = - - - G - zw - - Kein Brutvogel

36. Alcedo atthis Eisvogel * = * = s G 3 J H 200 Keine größeren Standgewässer und Fließgewässer mit Uferab-brüchen im Wirkraum.

37. Pica pica Elster * = * = h K,S 4 J F* 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 38. Carduelis spinus Erlenzeisig * = * = mh K,S 3 JZW F 200 potenziell geeignete Lebensräume im Wirkraum

39. Alauda arvensis Feldlerche V 3 ↓↓ h K 4 JZw B 500 Brutnachweise 2012: Waldgebiet Forst Helba, Kiliansberg - Sandgrubenfichten - Kirschgrund bis Pfaffental

40. Locustella naevia Feldschwirl * = V = mh G,K 4 Z B 100 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 41. Passer montanus Feldsperling * = V ↓↓ h K,S 4 J H* 100 potenziell geeignete Lebensräume im Wirkraum

42. Loxia curvirostra Fichtenkreuz-schnabel * = * = mh W 3 JZW F 200 potenziell geeignete Lebensräume im Wirkraum

43. Pandion haliaetus Fischadler 0 = 3 ↑ ss G (1) Z F* 500 Kein Brutvogel im Gebiet 44. Phylloscopus trochi-

lus Fitis * * = h K,W 4 Z B 200 Brutnachweise 2012: im gesamten UG

45. Charadrius dubius Flussregenpfeifer * = * = s G 3 Z B,NF 200 Biotope im Wirkraum ungeeignet für Lebensstätten der Art 46. Sterna hirundo Flussseeschwalbe - = 2 ↓↓ mh G - z B 200 Kein Brutvogel 47. Actitis hypoleucos Flussuferläufer 0 = 2 = ss G (1) Z B,NF 200 Kein Brutvogel 48. Mergus merganser Gänsesäger - = 2 ↑ ss G 0 ZW H,NF 300 Kein Brutvogel 49. Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer * = * = h K,W 4 J N 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 50. Sylvia borin Gartengrasmücke * = * = h K,S 4 Z F 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 51. Phoenicurus phoeni-

curus Gartenrotschwanz V = * = h K 4 Z H,N* 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

52. Motacilla cinerea Gebirgsstelze * * = mh K,G 3 Zw N 200 potenziell geeignete Lebensräume im Wirkraum 53. Hippolais icterina Gelbspötter 3 = * = h K,W 4 Z F 200 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

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Wissenschaftl. Name Deutscher Name 1 2 3 4 5 5a 5b 5c 5d 6 Begründung 7 N V L E N P T ET D ED B ! 1 s L BS JS NS E/W 54. Falco rusticolus Gerfalke - = - - - X - A - Kein Brutvogel 55. Pyrrhula pyrrhula Gimpel * = * = h K,S,W 3 JZW F 100 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 56. Serinus serinus Girlitz * = * = h K,S 4 Z F 200 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 57. Emberiza citrinella Goldammer * * = h K 4 JZW B,F 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 58. Pluvialis apricaria Goldregenpfeifer - = 1 ↓↓↓ es G - Z - 500* Kein Brutvogel 59. Emberiza calandra Grauammer V 3 = mh K 3 J B 300 Art des Thüringer Beckens

60. Anser anser Graugans * - ↑ mh G 2 JZ B,F,NF 100 Keine größeren Standgewässer und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

61. Ardea cinerea Graureiher * * ↑ mh G,K 4 JZW F* 200 potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum 62. Muscicapa striata Grauschnäpper * * = h K,S 4 Z N 100 potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum 63. Picus canus Grauspecht * = 2 ↓↓ mh K,S,W 3 J H* 400* Brutvogel der Umgebung nach LINFOS (2010) 64. Numenius arquata Großer Brachvogel 0 1 ↓↓ s G 1 JZw B,NF 400* Kein Brutvogel 65. Carduelis chloris Grünfink * = * = h K,S 4 J F 200 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 66. Tringa nebularia Grünschenkel - = - - - G - Z - - Kein Brutvogel

67. Picus viridis Grünspecht * * ↑ mh K,S,W 4 J H* 200 Brutnachweise 2012: Waldgebiet Forst Helba, Pfaffental und Spitzberg

68. Accipiter gentilis Habicht * = * = mh W 4 JZW F* 200 Brutvogel der Umgebung nach LINFOS (2010)

69. Ficedula albicollis Halsbandschnäp-per * = 3 = - W (1) z -* 100 Kein Brutvogel

70. Bonasa bonasia Haselhuhn 1 = 2 = s W 0 J B,NF 300* Kein Brutvogel 71. Galerida cristata Haubenlerche 1 = 1 ↓↓ s K 3 J B 100 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 72. Parus cristatus Haubenmeise * * = h W 3 J H* 100 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 73. Podiceps cristatus Haubentaucher * * = mh G 4 JZw B,NF 100 Keine größeren Standgewässer und Schilfflächen im Wirkraum. 74. Columba livia f. do-

mestica Haus-/Straßentaube - = - - - S 4 J - - Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

75. Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz * = * = h K,S 4 Zw N 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

76. Passer domesticus Haussperling * = V ↓↓ h K,S 4 J H,F, N 100 Potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum.

77. Prunella modularis Heckenbraunelle * = * = h K,S,W 4 Zw F 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 78. Lullula arborea Heidelerche V = V ↑ mh K 3 Z B 300 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 79. Larus fuscus Heringsmöwe - = - ↑ mh G - zw - - Kein Brutvogel 80. Cygnus olor Höckerschwan * - ↑ mh G 4 JZW B,NF 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 81. Columba oenas Hohltaube * - ↑ mh W 3 Z H* 500* Potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum.

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Wissenschaftl. Name Deutscher Name 1 2 3 4 5 5a 5b 5c 5d 6 Begründung 7 N V L E N P T ET D ED B ! 1 s L BS JS NS E/W 82. Philomachus pugnax Kampfläufer - = 1 ↓↓↓ es G - Z B,NF - Kein Brutvogel 83. Carpodacus erythri-

nus Karmingimpel R = * ^ ss K 2 z F 300 Kein Brutvogel im Gebiet

84. Coccothraustes coccoth. Kernbeißer * = * = h K 4 JZW F 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

85. Vanellus vanellus Kiebitz 1 2 ↓↓↓ mh G,K 3 Z B,NF 2-400* Kein Brutvogel im UG, nur Nahrungsgast (LINFOS 2010)

86. Pluvialis squatarola Kiebitzregenpfeifer - = - - - G - z - - Kein Brutvogel 87. Porzana parva Kl. Sumpfhuhn 0 1 = ss G (1) z B,NF - Kein Brutvogel 88. Sylvia curruca Klappergrasmücke * = * = h K 4 Z F 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 89. Sitta europaea Kleiber * * = h K,S,W 4 J H* 200 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 90. Picoides minor Kleinspecht * V = mh K,S,W 4 J H* 200 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010)

91. Anas querquedula Knäkente 2 = 2 ↓↓ s G 2 Z B,NF 120 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

92. Calidris canutus Knutt - = - - - G - z - - Kein Brutvogel 93. Parus major Kohlmeise * = * = h K,S,W 4 JZW H* 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

94. Netta rufina Kolbenente R = * ↑ ss G 2 Z B,NF 120 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

95. Corvus corax Kolkrabe * * ↑ mh K,W 4 J F* 500 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

96. Phalacocorax carbo Kormoran R * ↑ mh G - JZW F* 200 Keine größeren Standgewässer und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

97. Circus cyaneus Kornweihe 0 = 2 ↑ ss K (1) ZW B 150 Kein Brutvogel; keine bedeutenden Rastgebiete im Gebiet

98. Grus grus Kranich R * ↑ s K,W - Zw B,NF* 1-500 Kein Brutvogel im Gebiet ; keine bedeutenden Rastgebiete im Gebiet

99. Anas crecca Krickente 1 = 3 = s G 2 JZW B,NF 150 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

100. Cuculus canorus Kuckuck V = V = mh G,K 4 Z F,N 300* Brutnachweise 2012: Kiliansberg - Sandgrubenfichten - Kirsch-grund bis Pfaffental; Spitzberg - Pfaffental

101. Larus ridibundus Lachmöwe 1 * = h G 3 JZw B,F 200 Kein Brutvogel

102. Anas clypeata Löffelente * 3 = s G 2 Zw B,NF 150 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

103. Larus marinus Mantelmöwe - = R ↑ es G - zw - - Kein Brutvogel 104. Apus apus Mauersegler * * = h K,S 4 Z H* - Höchstens Nahrungsgast / Art der Siedlungen 105. Buteo buteo Mäusebussard * * ↑ mh K,W 4 JZW F* 200 Nachweise 2012: Spitzberg - Pfaffental 106. Delichon urbica Mehlschwalbe * V ↓↓ h S,K 4 Z F* 100 Höchstens Nahrungsgast / Art der Siedlungen

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Wissenschaftl. Name Deutscher Name 1 2 3 4 5 5a 5b 5c 5d 6 Begründung 7 N V L E N P T ET D ED B ! 1 s L BS JS NS E/W 107. Falco columbarius Merlin - = - - - K - zw - - Kein Brutvogel 108. Turdus viscivorus Misteldrossel * = * = h K,W 4 Zw F 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 109. Larus michahellis Mittelmeermöwe - = R ↑ ss G - z B,F - Kein Brutvogel 110. Mergus serrator Mittelsäger - = - = ss G - Zw - 100 Kein Brutvogel 111. Dendrocopus me-

dius Mittelspecht V * ↑ mh W 3 J H* 400* Potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum.

112. Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke * = * ↑ h K,S,W 4 Z F 200 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 113. Aythya nyroca Moorente 0 = 1 (=) es G 0 z F,NF - Kein Brutvogel 114. Eudromias morinel-

lus Mornellregenpfeifer - = 0 - ex G - a - - Kein Brutvogel

115. Luscinia megarhyn-chos Nachtigall * = * = h K 3 Z B,F 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

116. Corvus cornix Nebelkrähe - = - = mh K,W (1) zw F 200 Kein Brutnachweis / keine bedeutenden Rastgebiete im Gebiet

117. Lanius collurio Neuntöter * = * = h K 4 Z F 200 Brutnachweis 2012: Kiliansberg - Sandgrubenfichten - Kirsch-grund bis Pfaffental

118. Motacilla (flava) thunbergi

Nordische Schaf-stelze - = - = - K - z - - Kein Brutvogel

119. Podiceps auritus Ohrentaucher - = 1 = es G 0 z - 100 Kein Brutvogel 120. Emberiza hortulana Ortolan 0 3 = mh K 1 z B 200 Ausgestorben 121. Anas penelope Pfeifente - = R ↑ es G - Zw - 120 Kein Brutvogel 122. Limosa lapponica Pfuhlschnepfe - = - ↑ - G - z - - Kein Brutvogel 123. Oriolus oriolus Pirol * = V ↑ mh G,K,W 4 Z F 400* Brutnachweis 2012: Spitzberg - Pfaffental 124. Gavia arctica Prachttaucher - = - - - G - zw - - Kein Brutvogel 125. Corvus corone Raben-/Aaskrähe - * = h K,W 4 J F 200 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 126. Sterna caspia Raubseeschwalbe - = 1 = es G - z - - Kein Brutvogel 127. Lanius excubitor Raubwürger 1 = 2 = s K 3 Jzw F 300 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 128. Hirundo rustica Rauchschwalbe V V ↓↓ h K,S 4 Z N* 100 Höchstens Nahrungsgast / Art der Siedlungen 129. Buteo lagopus Raufußbussard - = - - - X - zW - - Kein Brutvogel, nur Nahrungsgast (LINFOS 2010) 130. Aegolius funereus Raufußkauz V = * ↑ s W 3 J H* 20* Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010)

131. Perdix perdix Rebhuhn 2 2 ↓↓ mh K 3 J B,NF 300* Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und auf der Hochfläche überm Pfaffental nach LINFOS (2010)

132. Numenius phae-opus Regenbrachvogel - = - - - G - z - - Kein Brutvogel

133. Aythya fuligula Reiherente * * ↑ mh G 4 JZW B,NF 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

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Wissenschaftl. Name Deutscher Name 1 2 3 4 5 5a 5b 5c 5d 6 Begründung 7 N V L E N P T ET D ED B ! 1 s L BS JS NS E/W 134. Turdus torquatus Ringdrossel - = * = mh K,W (1) z - 100 Kein Brutvogel 135. Columba palumbus Ringeltaube * * ↑ h K,S,W 4 JZw F,N* 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 136. Emberiza schoeni-

clus Rohrammer * = * = h G 4 Zw B 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

137. Botaurus stellaris Rohrdommel 1 = 2 = ss G 1 zw B 80* Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

138. Locustella luscini-oides Rohrschwirl * * ↑ s G 2 Z B 20* Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte

Rastgebiete im Wirkraum.

139. Circus aeruginosus Rohrweihe * = * = s G 3 Z B 300 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

140. Turdus iliacus Rotdrossel - = - - - K - Zw F - Kein Brutvogel 141. Podiceps grisegena Rothalstaucher R = * ↑ s G 1 Zw B,NF 100 Kein Brutvogel im Gebiet 142. Erithacus rubecula Rotkehlchen * = * = h G,K,W 4 JZw B,N 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 143. Anthus cervinus Rotkehlpieper - = - - - K - z - - Kein Brutvogel 144. Milvus milvus Rotmilan 3 = * = mh K,W 4 JZw F* 300 Horststandort (Brutverdacht) Spitzberg (VTO 2010)

145. Tringa totanus Rotschenkel - = V = mh G (1) Z B,NF 2-300* Kein Brutvogel

146. Anser fabalis Saatgans - = - - - G,K - ZW - - Kein Brutvogel

147. Corvus frugilegus Saatkrähe 1 = * ↑ mh K,W 1 ZW F* 50 Kein Brutvogel im Gebiet undkeine bedeutenden Rastgebiete im Gebiet

148. Recurvirostra avosetta Säbelschnäbler - = * ↑ s G - z - - Kein Brutvogel

149. Melanitta fusca Samtente - = - - - G - zw - - Kein Brutvogel 150. Calidris alba Sanderling - = - - - G - z - - Kein Brutvogel 151. Charadrius hiaticula Sandregenpfeifer - = 1 ↓↓ ss G (1) Z B,NF - Kein Brutvogel 152. Motacilla flava Schafstelze * - = ? K 3 Z B 100 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010)

153. Bucephala clangula Schellente R = * ↑ s G 2 Zw H,NF* 100 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

154. Acrocephalus schoenob. Schilfrohrsänger 3 V = mh G 2 Z B 100 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte

Rastgebiete im Wirkraum.

155. Locustella fluviatilis Schlagschwirl * = * ↑ s G 3 Z B 100 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

156. Tyto alba Schleiereule 3 = * ↑ mh K,S 4 J H* 300* Potenziell geeignete Biotope im Wirkraum

157. Anas strepera Schnatterente * * ↑ s G 2 Zw B,NF 200 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

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Wissenschaftl. Name Deutscher Name 1 2 3 4 5 5a 5b 5c 5d 6 Begründung 7 N V L E N P T ET D ED B ! 1 s L BS JS NS E/W 158. Plectrophenax

nivalis Schneeammer - = - - - X - z - - Kein Brutvogel

159. Aquila pomarina Schreiadler - = 1 = ss W - z F* 300 Kein Brutvogel 160. Aegithalos cauda-

tus Schwanzmeise * = * = h K 4 JZW F 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

161. Podiceps nigricollis Schwarzhalstau-cher V * = s G 2 z B,K,NF 100 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte

Rastgebiete im Wirkraum.

162. Saxicola torquata Schwarzkehlchen * V ↑ s K 2 z B 200 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

163. Larus melano-cephalus Schwarzkopfmöwe - * ↑ ss G (1) z B,K 200 Kein Brutvogel

164. Milvus migrans Schwarzmilan * * ↑ s K,W 4 Z F* 300 potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum 165. Dryocopus martius Schwarzspecht * = * ↑ mh W,WR 4 J H* 300* Brutvogel der Umgebung (LINFOS 2010)

166. Ciconia nigra Schwarzstorch * * ↑ ss W,G 3 Z F* 500

Zum Schwarzstorch findet ein landesweites Bestandserfassungprogramm (JÄHNE & KÖRNER 2010) statt, dessen Daten in die LINFOS-Datenbank einfließen. Da keine Nachweise im UG vorliegen, wird ein Vorkommen des Schwarz-storches ausgeschlossen.

167. Haliaeetus albicilla Seeadler R * ↑ ss G - zw F* 500 Kein Brutvogel im Gebiet (In Ausbreitung: WIESNER et al. (2008): 1 BP Altenburger Land)

168. Acrocephalus paludicola Seggenrohrsänger - = 1 ↓↓↓ es G - z B 300 Kein Brutvogel

169. Egretta garzetta Seidenreiher - = - - - G - A - - Kein Brutvogel 170. Bombycilla garrulus Seidenschwanz - = - - - K - ZW - - Kein Brutvogel 171. Calidris ferruginea Sichelstrandläufer - = - - - G - Z - - Kein Brutvogel 172. Larus argentatus Silbermöwe - = * = mh G (1) ZW B,K 200 Kein Brutvogel 173. Casmerodius (Egr.)

alba Silberreiher - - - - G - zw - - Kein Brutvogel

174. Turdus philomelos Singdrossel * = * = h K,S,W 4 Z F 200 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 175. Cygnus cygnus Singschwan - R ↑ es G - zW B,NF - Kein Brutvogel

176. Regulus ignicapillus Sommergoldhähn-chen * * = h K,W 4 Z F 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

177. Accipiter nisus Sperber * * ↑ mh K,W 4 JZW F* 150 Brutvogel der Umgebung (LINFOS 2010) 178. Sylvia nisoria Sperbergrasmücke 3 = * ↑ mh K 3 z F 100 potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum 179. Glaucidium passer-

inum Sperlingskauz * = * ↑ s W 3 J H* 500* Biotope im Wirkraum ungeeignet für Lebensstätten der Art

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Wissenschaftl. Name Deutscher Name 1 2 3 4 5 5a 5b 5c 5d 6 Begründung 7 N V L E N P T ET D ED B ! 1 s L BS JS NS E/W 180. Anas acuta Spießente - = 3 ↑ ss G (1) ZW B,NF 300 Kein Brutvogel 181. Luscinia luscinia Sprosser - = * ↑ mh K - A B 200 Kein Brutvogel 182. Sturnus vulgaris Star * * = h K,S,W 4 Zw H* 100 Brutnachweise 2012: gesamtes UG 183. Athene noctua Steinkauz 1 2 = s K,S 2 J H* 300* Letzte Vorkommen in Ostthüringen (ROST & GRIMM 2004). 184. Oenanthe oenanthe Steinschmätzer 1 1 ↓↓↓ s K 2 Z H* 300 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 185. Arenaria interpres Steinwälzer - = 2 ↑ es G - z - - Kein Brutvogel 186. Larus cachinnans Steppenmöwe - = R ↑ es G - Zw B,K - Kein Brutvogel 187. Gavia stellata Sterntaucher - = - - - G - z - - Kein Brutvogel 188. Carduelis carduelis Stieglitz * = * = h K,S 4 JZw F 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 189. Anas platyrhynchos Stockente * = * = h G,K,S 4 JZW B,F,NF* 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 190. Larus canus Sturmmöwe R = * ↑ mh G (1) ZW B,F,K - Kein Brutvogel 191. Parus palustris Sumpfmeise * * = h K,W 4 J H* 100 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 192. Asio flammeus Sumpfohreule 0 = 1 ↓↓ ss K 1 zw B 300* Ausgestorben 193. Acrocephalus

palustris Sumpfrohrsänger * = * = h G 4 Z F 200 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

194. Aythya ferina Tafelente * * ↓↓ s G 3 JZW B,NF 150 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

195. Nucifraga caryo-catactes Tannenhäher * * = mh W 3 JZ F 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

196. Parus ater Tannenmeise * = * = h W 4 JZw H 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

197. Gallinula chloropus Teichralle /-huhn V V = mh G 3 JZw B,F,NF 100 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

198. Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger * * ↑ h G 4 Z F 200 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte

Rastgebiete im Wirkraum.

199. Tringa stagnatilis Teichwasserläufer - = - - - G - z - - Kein Brutvogel

200. Calidris temminckii Temminckstran-dläufer - = - - - G - Z - - Kein Brutvogel

201. Melanitta nigra Trauerente - = - - - G - zw - - Kein Brutvogel

202. Ficedula hypoleuca Trauerschnäpper 3 * = h W 4 Z H 200 Brutnachweis 2012: Kiliansberg - Sandgrubenfichten - Kirsch-grund bis Pfaffental

203. Chlidonias niger Trauerseeschwal-be - = 1 = ss G 0 Z B,K 100 Kein Brutvogel

204. Porzana porzana Tüpfelralle 1 = 1 = ss G 1 Z B,NF 60* Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

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Wissenschaftl. Name Deutscher Name 1 2 3 4 5 5a 5b 5c 5d 6 Begründung 7 N V L E N P T ET D ED B ! 1 s L BS JS NS E/W 205. Streptopelia de-

caocto Türkentaube * * ↑ h K,S 4 J F 100 Potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum

206. Falco tinnunculus Turmfalke * = * = mh K,S 4 JZW F,N* 100 Brutnachweise 2012: Kiliansberg - Sandgrubenfichten - Kirsch-grund bis Pfaffental; Spitzberg - Pfaffental

207. Streptopelia turtur Turteltaube V 3 ↓↓ mh K,W 3 Z F 500* Alt-Nachweis im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010)

208. Limosa limosa Uferschnepfe 0 = 1 ↓↓↓ s G (1) z B,NF 2-300* Ausgestorben

209. Riparia riparia Uferschwalbe * = * = h G,K 3 Z H,K 200 Biotope im Wirkraum ungeeignet für Lebensstätten der Art

210. Bubo bubo Uhu V * ↑ s W,K 3 J B,F,N* 500* Alt-Nachweis im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010)

211. Turdus pilaris Wacholderdrossel * * = h K,S,W 4 JZW F,K 200 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und auf der Hochfläche überm Pfaffental nach LINFOS (2010)

212. Coturnix coturnix Wachtel V = * ↑ mh K 4 Z B,NF 50* Brutnachweis 2012: Kiliansberg - Sandgrubenfichten - Kirsch-grund bis Pfaffental

213. Crex crex Wachtelkönig 2 = 2 = s G,K 3 Z B,NF 50* Bewohner von offenen Niederungen, aber auch und großräu-

migen Agrarlandschaften mit hochwüchsigen Grünland und

Acker.

214. Certhia familiaris Waldbaumläufer * = * = h W 4 J N 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich) 215. Strix aluco Waldkauz * = * = mh S,W 4 J H 500* Federfund 2012 im Forst Helba 216. Phylloscopus sibila-

trix Waldlaubsänger * = * ↓↓ h W 4 Z B 200 Brutnachweise 2012: Kiliansberg - Sandgrubenfichten - Kirsch-grund bis Pfaffental; Spitzberg - Pfaffental

217. Asio otus Waldohreule * * = mh W 4 JZW F 500* Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und auf der Hochfläche überm Pfaffental nach LINFOS (2010)

218. Scolopax rusticola Waldschnepfe * = V = mh W 3 JZw B,NF 300* Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und auf der Hochfläche überm Pfaffental nach LINFOS (2010)

219. Tringa ochropus Waldwasserläufer * = * ↑ ss G (1) Zw F,NF 200 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

220. Falco peregrinus Wanderfalke * * ↑ ss S 2 Jzw F,N* 200 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und auf der Hochfläche überm Pfaffental nach LINFOS (2010)

221. Cinclus cinclus Wasseramsel * = * = mh G 3 J N 100 potenziell geeignete Lebensräume im Wirkraum 222. Anthus spinoletta Wasserpieper - = - - - K - zw - - Kein Brutvogel

223. Rallus aquaticus Wasserralle * = V = mh G 3 JZw B,NF 300* Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

224. Parus montanus Weidenmeise * = * = h K,W 4 J H 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

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Wissenschaftl. Name Deutscher Name 1 2 3 4 5 5a 5b 5c 5d 6 Begründung 7 N V L E N P T ET D ED B ! 1 s L BS JS NS E/W 225. Chlidonias leucop-

terus Weißflügel-Seeschwalbe - = 0 - ex G - z B,K - Kein Brutvogel

226. Ciconia ciconia Weißstorch 1 = 3 = s K 3 Z F 100 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und auf der Hochfläche überm Pfaffental nach LINFOS (2010), aber maximal Nahrungs-habitat

227. Branta leucopsis Weißwangen-/Nonnengans - * ↑ ss G - A - 100 Kein Brutvogel

228. Jynx torquilla Wendehals 2 2 ↓↓↓ mh K 3 Z H 100 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und auf der Hochfläche überm Pfaffental nach LINFOS (2010)

229. Pernis apivorus Wespenbussard * = V = s W 3 Z F 200 Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und auf der Hochfläche überm Pfaffental nach LINFOS (2010)

230. Upupa epops Wiedehopf 0 2 = ss K 1 z H 300* Ausgestorben 231. Anthus pratensis Wiesenpieper 3 V ↓↓ h K 3 Zw B 200 Biotope im Wirkraum ungeeignet für Lebensstätten der Art 232. Circus pyrgargus Wiesenweihe 1 = 2 ↑ ss K (1) Z B 300 Kein Brutvogel

233. Regulus regulus Wintergoldhähn-chen * * = h W 4 JZW F 100 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

234. Trogoldytes troglo-dytes Zaunkönig * = * = h G,K,W 4 JZw F,N 200 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

235. Caprimulgus eu-ropaeus Ziegenmelker 1 = 3 = s K,W 2 Z B 0* Potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum

236. Phylloscopus colly-bita Zilpzalp * = * = h K,W 4 Z B 200 Euryöke, ungefährdete, verbreitete Art (wirkungsunempfindlich)

237. Emberiza cia Zippammer 0 = 1 ↓↓ ss K (1) - - 300 ausgestorben 238. Ixobrychus minutus Zwergdommel 1 1 ↓↓ ss G 1 z F 50* Kein Brutvogel im Gebiet 239. Anser erythropus Zwerggans - = - - - G,K - A - - Kein Brutvogel 240. Larus minutus Zwergmöwe - = R = es G - z - 200 Kein Brutvogel 241. Mergus albellus Zwergsäger - = - - - G - zw - - Kein Brutvogel 242. Ficedula parva Zwergschnäpper R * = s W 2 z N 100 Nur seltener Brutgast in Thüringen 243. Lymnocryptes

minimus Zwergschnepfe - = - - - G,K - Zw - - Kein Brutvogel

244. Cygnus columbi-anus Zwergschwan - = - - - G - A - - Kein Brutvogel

245. Calidris minuta Zwergstrandläufer - = - - - G - Z - - Kein Brutvogel 246. Tachybaptus rufi-

collis Zwergtaucher * = * = s G 4 JZw B,NF 100 Keine größeren Standgewässer, Schilfflächen und bekannte Rastgebiete im Wirkraum.

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3.3 Zusammenfassung der relevanten Arten

Das Ergebnis der Relevanzprüfung („Abschichtung“) sind die im Folgenden aufgelisteten relevanten (entscheidungserheblichen) Arten, die in der weiteren Wirkungsprognose (Kap. 5) detailliert zu prüfen sind.

Tab. 4: Relevante Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Begründung 1. Muscardinus

avellanarius Haselmaus Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011)

2. Felis silvestris Wildkatze Totfund an der B 19 zw. Meiningen und Walldorf (genetischer Nachweis erbracht); bodenständig in der Rhön (RHÖNNATUR e.V. 2012)

2. Barbastella barbastellus Mopsfledermaus Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 3. Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 4. Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 5. Myotis brandti Große Bartfledermaus Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 6. Myotis daubentonii Wasserfledermaus Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 7. Myotis myotis Großes Mausohr Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 8. Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 9. Myotis nattereri Fransenfledermaus Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 10. Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 11. Nyctalus noctula Großer Abendsegler Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 12. Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 13. Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 14. Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 15. Plecotus auritus Braunes Langohr Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 16. Plecotus austriacus Graues Langohr Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011) 17. Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus Aktuelle Nachweise im UG (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011)

18. Coronella austriaca Glatt-/Schlingnatter Mehrere Nachweise vor 2002 (LINFOS 2010). Aktuelle Vorkommen wahr-scheinlich.

19. Lacerta agilis Zauneidechse Aktuell nachgewiesen ((PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011)

20. Maculinea arion Quendel-Ameisenbläuling Vorkommen der Wirtspflanze (Thymian) im UG. Art aktuell im nahen Um feld nachgewiesen (PLANUNGSBÜRO DR.WEISE 2011).

21. Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer Vorkommen der Wirtspflanzen (Weidenröschen und Blutweiderich) im UG.

Tab. 5: Relevante Vogelarten nach Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Begründung

1. Falco subbuteo Baumfalke Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und Pfaffental-Plateau nach LINFOS (2010)

2. Anthus trivialis Baumpieper Brutnachweis 2012: Spitzberg - Pfaffental

3. Carduelis cannabina Bluthänfling Brutnachweis 2012: Kiliansberg - Sandgrubenfichten - Kirschgrund bis Pfaffental

4. Saxicola rubetra Braunkehlchen Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 5. Corvus monedula Dohle Im Gebiet verbreitet (SCHMIDT 2004). 6. Carduelis spinus Erlenzeisig Potenziell geeignete Lebensräume im Wirkraum

7. Alauda arvensis Feldlerche Brutnachweise 2012: Waldgebiet Forst Helba, Kiliansberg - Sandgruben-fichten - Kirschgrund bis Pfaffental

8. Locustella naevia Feldschwirl Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 9. Passer montanus Feldsperling Potenziell geeignete Lebensräume im Wirkraum 10. Loxia curvirostra Fichtenkreuzschnabel Potenziell geeignete Lebensräume im Wirkraum 11. Phylloscopus trochilus Fitis Brutnachweise 2012: im gesamten UG 12. Motacilla cinerea Gebirgsstelze Potenziell geeignete Lebensräume im Wirkraum

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Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Begründung 13. Pyrrhula pyrrhula Gimpel Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 14. Ardea cinerea Graureiher Potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum 15. Muscicapa striata Grauschnäpper Potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum 16. Picus canus Grauspecht Brutvogel der Umgebung nach LINFOS (2010) 17. Picus viridis Grünspecht Brutnachweise 2012: Waldgebiet Forst Helba, Pfaffental und Spitzberg 18. Accipiter gentilis Habicht Brutvogel der Umgebung nach LINFOS (2010) 19. Galerida cristata Haubenlerche Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 20. Parus cristatus Haubenmeise Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 21. Passer domesticus Haussperling Potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum 22. Lullula arborea Heidelerche Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 23. Columba oenas Hohltaube Potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum 24. Picoides minor Kleinspecht Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010)

25. Cuculus canorus Kuckuck Brutnachweise 2012: Kiliansberg - Sandgrubenfichten - Kirschgrund bis Pfaffental; Spitzberg - Pfaffental

26. Buteo buteo Mäusebussard Nachweis 2012: Spitzberg - Pfaffental 27. Dendrocopus medius Mittelspecht Potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum

28. Lanius collurio Neuntöter Brutnachweis 2012: Kiliansberg - Sandgrubenfichten - Kirschgrund bis Pfaffental

29. Oriolus oriolus Pirol Brutnachweis 2012: Spitzberg - Pfaffental 30. Lanius excubitor Raubwürger Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 31. Aegolius funereus Raufußkauz Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010)

32. Perdix perdix Rebhuhn Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und auf der Hochfläche überm Pfaffental nach LINFOS (2010)

33. Milvus milvus Rotmilan aktueller Brutvogel der Umgebung (LINFOS 2010) 34. Motacilla flava Schafstelze Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 35. Tyto alba Schleiereule Potenziell geeignete Biotope im Wirkraum 36. Milvus migrans Schwarzmilan Potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum 37. Dryocopus martius Schwarzspecht Brutvogel der Umgebung (LINFOS 2010) 38. Accipiter nisus Sperber Brutvogel der Umgebung (LINFOS 2010) 39. Sylvia nisoria Sperbergrasmücke Potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum 40. Glaucidium passerinum Sperlingskauz Biotope im Wirkraum ungeeignet für Lebensstätten der Art 41. Sturnus vulgaris Star Brutnachweise 2012: gesamtes UG 42. Oenanthe oenanthe Steinschmätzer Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 43. Parus palustris Sumpfmeise Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010)

44. Ficedula hypoleuca Trauerschnäpper Brutnachweis 2012: Kiliansberg - Sandgrubenfichten - Kirschgrund bis Pfaffental

45. Streptopelia decaocto Türkentaube Potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum

46. Falco tinnunculus Turmfalke Brutnachweise 2012: Kiliansberg - Sandgrubenfichten - Kirschgrund bis Pfaffental; Spitzberg - Pfaffental

47. Streptopelia turtur Turteltaube Alt-Nachweis im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010) 48. Bubo bubo Uhu Alt-Nachweis im Eschberg-Steinbruch nach LINFOS (2010)

49. Turdus pilaris Wacholderdrossel Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und auf der Hochfläche überm Pfaffental nach LINFOS (2010)

50. Coturnix coturnix Wachtel Brutnachweis 2012: Kiliansberg - Sandgrubenfichten - Kirschgrund bis Pfaffental

51. Crex crex Wachtelkönig Potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum 52. Strix aluco Waldkauz Federfund 2012 im Forst Helba

53. Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger Brutnachweise 2012: Kiliansberg - Sandgrubenfichten - Kirschgrund bis Pfaffental; Spitzberg - Pfaffental

54. Asio otus Waldohreule Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und auf der Hochfläche überm Pfaffental nach LINFOS (2010)

55. Scolopax rusticola Waldschnepfe Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und auf der Hochfläche überm Pfaffental nach LINFOS (2010)

56. Falco peregrinus Wanderfalke Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und auf der Hochfläche überm Pfaffental nach LINFOS (2010)

57. Cinclus cinclus Wasseramsel Potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum

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Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Begründung

58. Jynx torquilla Wendehals Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und auf der Hochfläche überm Pfaffental nach LINFOS (2010)

59. Pernis apivorus Wespenbussard Alt-Nachweise im Eschberg-Steinbruch und auf der Hochfläche überm Pfaffental nach LINFOS (2010)

60. Caprimulgus europaeus Ziegenmelker Potenziell geeigneter Lebensraum im Wirkraum

4 Vorhabenbeschreibung / Wirkungen des Vorhabens

Der hier betrachtete Vorhaben umfasst den Zubringer des nachgeordneten Netzes B 19 und B 19n (ehemals B 280) aus dem Nordosten der Stadt Meiningen in seinem 2. Bauabschnitt. Er beschränkt sich auf Teilabschnitt 2, der sich vom Baubeginn ab B 19 nördlich von Meinin-gen-Welkershausen bis Höhe B 19n - Abzweig K 66 nach Utendorf erstreckt. Die Trasse des BA 2, TA 2 beinhaltet neben der eigentlichen Baustrecke von km 0+000 bis 4+068 eine beid-seitige Rampen-Anbindung an die B 19. Ab Bauanfang verläuft die Linie zunächst höhenver-setzt schräg-parallel zur alten B 19, nimmt den Verkehr der alten B 19 auf und verbleibt da-nach in der stark nach Westen abfallenden östlichen Wald-Flanke des Werratales. Das im Bereich östlich des Stadtteiles Meiningen-Welkershausen befindliche Kerbtal „Kirschgrund“ - ebenfalls überwiegend bewaldet - wird mittels Bogenbrücke gequert, um sodann auf dem Höhenzug Haselbusch- Weineller Nord etwa 1300 lfm mäßig geneigtes, freies Gelände zu durchfahren. Ab Weineller Nord taucht die Trasse wiederum in Wald ein, wird im Berlesgrund über eine Brücke geführt und dann kurz hinter dem Abzweig K 66 an die vorhandene B 19n (BA 2, TA 1) angebunden.

Tab. 6: Projektwirkungen/ Anlage-, betriebs- und baubedingte Wirkfaktoren

Wirkfaktoren Dimension Anlagebedingte Wirkungen 1. Flächenversiegelung ca. 57.800 m²

2. Flächeninanspruchnahme durch Damm, Einschnitt, Bodenauftrag, Bodenabtrag

ca. 229.000 m²; überwiegend Einschnittslage der Trasse mit Breite zwischen den Böschungsoberkanten bis ca. 120 m und Tiefe bis ca. 45 m; Anlage eines 30-40 m breiten Geländewalls auf ca. 780 m Länge (Höhe 10 m über Gradiente)

3. Beeinträchtigung/ Zerstörung von Lebens-räumen

Flächeninanspruchnahme von 17,1 ha Wald, davon 3,7 ha nach § 30 BNatSchG geschützter Wald; Flächeninanspruchnahme sonstiger nach § 30 BNatSchG geschützter Biotope 3,6 ha (Halbtrocken-rasen, Staudenfluren trockenwarmer Standort, Tro-ckengebüsch, aufgelassene Lockergesteinsgruben)

4. Barrierewirkung; Zerschneidung von Schutzgut-/Funktionsbereichen/-beziehungen

Zerschneidung von Waldflächen auf ca. 1,8 km, Zerschneidung/Beeinträchtigung von Teillebens-raumbeziehungen, Beeinträchtigung von Austauschbeziehungen

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Wirkfaktoren Dimension 5. Grundwasserabsenkung/ Anschnitt

grundwasserstauenden, -führenden Schichten/ Grundwasserstau

nicht bekannt

6. Gewässerquerung Brückenquerung über das Pfaffental (BW 03 LH ≥ 4,70 m, LW = 16 m), Brückenquerung über den Kirschgrund (BW 04: LH ≥ 4,5 m - 4,0 m, LW 199 m), Brückenquerung über den Berlesgrund (BW 07: LH ≥ 4,5 m, LW 279 m)

7. Gewässerausbau,- verlegung, -verrohrung, -veränderung

Verlegung des temporär wasserführenden Grabens im Pfaffental im Bereich der Brückenquerung; Verle-gung des Baches im Berlesgrund im Bereich der Brückenpfeiler

Betriebsbedingte Wirkungen 8. Verkehrsaufkommen (Prognose 2025) 18.500 Kfz / 24 h, davon 2.300 LKW (entspricht

einem Schwerlastanteil von 12,4 %)

9. Schadstoffe (Emissionen/ Immissionen in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen)

Schadstoffimmissionen sind im direkten Straßenrand und an den Straßenböschungen gegeben

10. Lärm Verweis auf Lärmgutachten

11. Störfälle, insbesondere beim Transport von Gefahrengut

n.n.; Störfälle können nicht ausgeschlossen werden, die Wahrscheinlichkeit des Eintretens ist jedoch gering

12. Straßenentwässerung, -abwässer

Ableitung über Entwässerungsmulden in drei Rück-haltebecken

13. Tierkollisionen, Trennwirkung durch Ver-kehr

Gefährdung verschiedener wildlebender Tierarten (wie Säugetiere, Vögel, Amphibien, Reptilien und Wirbellose), Zerschneidung/Beeinträchtigung von Flugrouten europäisch geschützter Fledermäuse, Beeinträchtigung von Austauschbeziehungen

Baubedingte Wirkungen 14. Flächenbeanspruchung durch Baustellen-

einrichtungen, Baustraßen und -streifen ca. 147.000 m²

15. Bodenabtrag, Bodenumlagerung, Boden-durchmischung

ja, Maße nicht bekannt; Einhaltung rechtlicher Vorschriften

16. Bodenverdichtung ja, Maße nicht bekannt

17. Temporäre Grundwasserabsenkung nicht bekannt

18. Temporäre Gewässerquerung, -verlegung nicht bekannt

19. Schadstoffemissionen/ -immissionen (Verlärmung, Erschütterungen, Einleitun-gen)

Einhaltung rechtlicher Vorschriften

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5 Vorgesehene Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen

Maßn. Nr.

Schadensbegrenzende Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG

FFH-Arten des Anhang IV

Vogelarten

gemäß LBP

Hasel-

maus

Wild-katze

Fleder-m

äuse

Zauneid., G

lattnatter

Höhlen-

brüter

Freibrüter

Boden-

brüter

Stein-schm

ätzer

Fließge-w

ässerart.

V 1

Bauzeitenregelung zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste (Allgemeine Vermeidungsmaßnah-men): ► Einhaltung der gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG gesetzlich vorgeschriebenen Zeitenregelung zur Beseitigung von

Bäumen außerhalb von Waldflächen, Sträuchern und Hecken

X X

V 2

Reduzierung des Baufeldes in Reptilien-Habitaten ► Begrenzung der Flächeninanspruchnahme potenzieller Lebensräume von Zauneidechse und Glattnatter auf

das unbedingt notwendige Maß im Zuge der Baumaßnahme, ► Vor-Ort-Abstimmung zur Reduzierung des temporären Baustreifens im Bereich Bau-km 1+700 bis 2+000 unter

Einbeziehung eines Fachkundigen, ► Ausweisung besiedelter und potenzieller Reptilien-Habitate als Bautabuzonen, ► Stellen eines Bauzaunes während der Bauphase zur Sicherung der Abgrenzung

X

V 3

Bauzeitenregelung zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste (Artenschutzrechtlich begründete Vermeidungsmaßnahmen): ► Beseitigung von Bäumen und Sträuchern innerhalb von Waldgebieten in der Frist von 1. Oktober und 28. Feb-

ruar ► Im Vorfeld der Baufeldfreimachung im baumhöhlenreichen Waldgebiet am Berlesgrund Kontrolle der potenziel-

ler Quartierbäume auf Besatz und anschließendes Verschließen der Baumhöhlen/-spalten. Ggf. Umsetzen von Baumstämmen mit bewohnten Quartieren.

► Der geeignete Zeitraum zu Kontrolle und Verschließen der Baumhöhlen liegt nach Auflösung der Wochenstu-ben und vor Beginn der Winterruhe im September und Oktober (ggf. leichte Verschiebung nach Witterungsver-lauf), da die Fledermäuse in dieser Zeit noch ausreichend mobil sind und noch keine Quartierbindung aufwei-sen (LÜTTMANN et al. 2010).

► Vorsorgliches Verschließen der Eselsburghöhle vor der Winterruhezeit nach vorheriger Kontrolle auf Besatz ► Einbeziehung von fachkundigen Begutachtern bei den Kontrollen ► Im gesamten Baufeld Entfernung der Bodenvegetation und Abschieben des Oberbodens zwischen 1. Septem-

ber und 15. März zur Vermeidung von Verbotstatbeständen bei Bodenbrütern ► Entfernung essenzieller Nischen wie Steinhaufen und Höhlungen auf Offenlandflächen mit dem Ziel der

Vergrämung

X X X X X X X

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Maßn. Nr.

Schadensbegrenzende Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG

FFH-Arten des Anhang IV

Vogelarten

gemäß LBP

Hasel-

maus

Wild-katze

Fleder-m

äuse

Zauneid., G

lattnatter

Höhlen-

brüter

Freibrüter

Boden-

brüter

Stein-schm

ätzer

Fließge-w

ässerart.

► Baumaßnahmen an Gewässern, wie z.B. Gewässerverlegung und Ufersicherung, außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit der Vögel durchführen

V 4

Funktionale Vermeidungsmaßnahmen zur Verminderung des Kollisionsrisikos und zur Verhinderung von Zerschneidungswirkungen/ Anlage von Kollisionsschutz- und Leitzaun sowie Irritations-/Blendschutzwänden ► Anlage eines Wildschutzzaunes (Höhe in Einschnittlage 3 m, in Damm- und Gleichlage 4 m) mit Kollisions-

schutz- und Leitfunktion an der Böschungsoberkante mit funktionaler Anbindung an die Durchlassbauwerke Pfaffental, Kirschgrund und Berlesgrund

► Vorsorglich zusätzlicher Schutz durch einen standortabhängigen voraussichtlich 3,5 m hohen Steinschlag-schutzzaun am Böschungsfuß

► Errichtung von Irritations-/Blendschutzwänden auf den Brücken: 2 m hohe Irritations-/Blendschutzwände auf der Kirschgrund- und Berlesgrundbrücke, 2 m hohe Irritations-/Blendschutzwände in Kombination mit 4 m ho-hem Kollisionsschutzzaun auf der Pfaffentalbrücke

► Lage der Schutzzäune: Leit- und Schutzzaun (3 m hoch): Bau-km 0+730 bis 1+555 Leit- und Schutzzaun (4 m hoch): Bau-km 0+630 (N)/ 0+660 (S) bis 0+730; Bau-km1+710 bis 1+775 (N)/ 1+835 (S) Blendschutzwand (2 m hoch): Bau-km 0+655 bis 0+710; Bau-km 1+513 bis 1+753; Bau-km 3+747 bis 4+067

X X

V 5 bis V 8

Funktionale Vermeidungsmaßnahmen zur Verminderung des Kollisionsrisikos und zur Verhinderung von Zerschneidungswirkungen/ Entwicklung von Waldrand und Gehölzlinien als Leitstrukturen ► Entwicklung eines mehrreihigen, stufig aufgebauten Waldrandes mit Staudensaum und Strauchsaum entlang

des aufgerissenen Waldrandes mit Leitfunktion für Fledermäuse. Verlauf mehr oder weniger parallel zum Kolli-sionsschutz- und Leitzaun, wobei zwischen den Gehölzen und dem Zaun ein mind. 2 breiter Streifen gehölzfrei zu halten ist. Der Waldsaum soll mittelfristig die Funktionen des Leitzaunes übernehmen.

► Staudensaum dient als Nahrungsfläche und ist mind. 2 m breit ► gezielte Linienführung des Waldrandes (Vermeidung von spitzen Winkeln, ggf. Abrundung von Kanten) mit

dem Ziel der Ableitung der Fledermäuse aus dem Trassenbereich ► Hinleitung der Leitlinie (ggf. durch ergänzende Heckenpflanzung) zu den Durchlässen im Pfaffental, Kirsch-

grund und Berlesgrund ► Freistellung des Kirschgrundes zur Schaffung von Leitstrukturen zur Brückenunterführung ► Lage der Waldränder mit Leitfunktion: Bau-km 0+750 bis ca. 1+775;

X X

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Maßn. Nr.

Schadensbegrenzende Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG

FFH-Arten des Anhang IV

Vogelarten

gemäß LBP

Hasel-

maus

Wild-katze

Fleder-m

äuse

Zauneid., G

lattnatter

Höhlen-

brüter

Freibrüter

Boden-

brüter

Stein-schm

ätzer

Fließge-w

ässerart.

Bau-km ca. 3+000 bis 3+865 ► Lage ergänzender Heckenpflanzungen: Bau-km 0+680 bis 0+760; Bau-km 1+670 bis 1+780

ACEF8

Maßnahmen zur Habitatoptimierung und –erweiterung für Reptilien ► Entbuschung stark verbuschter Bereiche auf den wärmegetönten Standorten, Erhaltung von 10-20 %

Gehölzdeckung ► Anlage von essentiellen Zusatzstrukturen (2 Stück je Hektar) in besonnten Bereichen:

Steinhaufen oder Steinriegel mit ca. 100 - 150 m² Grundfläche aus unbelastetem Abbruchmaterial (Beton-bruch, Naturstein) unterschiedlicher Körnung (0/45 bis 0/X), Schichtdicke mittig bis 70 cm,

zwei Offenbodenflächen: 15 m² Sand oder unbelastetes Abraummaterial der Körnung 0/2 - 0/32 (Schicht-dicke mittig bis 30 cm)

► Extensive Pflege der Krautvegetation: Mahd der Vegetationsflächen Hutung bzw.Mahd maximal 2 mal jährlich ► Zeitpunkt der Durchführung vor oder am Beginn der Baumaßnahme ► Ausweichlebensräume gelten als Bautabubereich ► Lage und Größe der Maßnahmefläche: Halbtrockenrasen nordwestlich der Militärfläche (3,9 ha)

X

ACEF10

Maßnahmen zur Habitatoptimierung und –erweiterung für Reptilien und Steinschmätzer ► Entbuschung stark verbuschter Bereiche auf den wärmegetönten Standorten, Erhaltung von 10-20 %

Gehölzdeckung ► Anlage von essentiellen Zusatzstrukturen (2 Stück je Hektar) in besonnten Bereichen:

Steinhaufen oder Steinriegel mit ca. 100 - 150 m² Grundfläche aus unbelastetem Abbruchmaterial (Beton-bruch, Naturstein) unterschiedlicher Körnung (0/45 bis 0/X), Schichtdicke mittig bis 70 cm,

zwei Offenbodenflächen: 15 m² Sand oder unbelastetes Abraummaterial der Körnung 0/2 - 0/32 (Schicht-dicke mittig bis 30 cm)

► Extensive Pflege der Krautvegetation: Mahd der Vegetationsflächen Hutung bzw.Mahd maximal 2 mal jährlich ► Zeitpunkt der Durchführung vor oder am Beginn der Baumaßnahme ► Ausweichlebensräume gelten als Bautabubereich ► Lage und Größe der Maßnahmefläche: ehemalige Militärfläche bei Welkershausen (ca. 4,1 ha)

X X

ACEF15

Habitatoptimierung - Verbesserung des Quartierangebotes für Haselmaus und baumbewohnende Fledermäuse und Vögel ► Forstlichen Nutzungsverzicht in altbaumreichem Bestand am Berlesgrund zum Schutz und zur Erhöhung des

Anteils von Altbäumen/ Habitatbäumen ► Anbringen von Ersatzquartieren (20 Fledermauskästen, 10 haselmausgerechten Nistkästen / -röhren, 20 Vo-

gelnistkästen) zur kurzfristigen Initialisierung der Besiedlung ► Umsetzen von Höhlenbäume (Vorhalten aus der Baufeldfreimachung) und Verankern im Boden

X X X

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Maßn. Nr.

Schadensbegrenzende Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG

FFH-Arten des Anhang IV

Vogelarten

gemäß LBP

Hasel-

maus

Wild-katze

Fleder-m

äuse

Zauneid., G

lattnatter

Höhlen-

brüter

Freibrüter

Boden-

brüter

Stein-schm

ätzer

Fließge-w

ässerart.

► Lage und Größe der Maßnahmenfläche: Gemarkung Helba, Flurstücke 276, 279/2 und 435/2 (3 ha) ECEF9 Schaffung Ersatz-Winterquartier

Für die überwinternden Einzeltiere werden Ersatz-Quartiere an den Brückenbauwerken über den Kirschgrund und über den Berlesgrund geschaffen. Abhängig von der Konstruktionsweise der Brücken, gibt es zwei Möglichkeiten: ► Größere Brücken sind i.d.R. mit einem Wartungsgang ausgerüstet, der an den Brückenköpfen Brückenkam-

mern einschließt. Diese Brückenkammern sind gut geeignet, durch Schaffung von Hangplätzen und Einbau von Fledermauskästen und Fledermaussteinen Winterquartiere zu schaffen. Produktwahl: 4 Stück Fassadenquartier 1 WQ, Abmaße: H 58 x B 38 x T 11,5 cm (http://www.schweglershop.de) und 4 Stück Fledermaus-Winterschlafstein Art.-Nr. 129, Abmaße 29,5 cm x 20 cm x 23 cm (http://www.naturschutzbedarf-strobel.de)

► Sind solche Brückenkammern nicht vorhanden, sind Ersatzquartiere an möglichst geschützter Stelle an der Brücke anzubringen. Produktwahl: 8 Stück Fassadenquartier 1 WQ, Abmaße: H 58 x B 38 x T 11,5 cm (Die spezielle Konstruktion aus sehr gut isolierendem Leichtbetonmaterial in Verbindung mit dem verwendeten Dämmmaterial gewährleis-tet eine hervorragende Isoliereigenschaft mit gleichzeitig guter Atmungsaktivität und ermöglicht ein frostsiche-res Quartier auch im Winter; http://www.schweglershop.de).

X

E10*

Optimierung eines bestehenden Quartiers ► Quartieroptimierende Maßnahmen im Fledermausturm Welkershausen zur Stützung der Fledermauspopulation ► Schaffung zusätzlicher Hangplätze ► Rückbau der Außenfassade zum Schutz vor Steinmarder ► Anbau von Taubenabwehrspikes zum Schutz vor Greifvögeln ► detaillierte Darstellung der Maßnahmen im Maßnahmenblatt im LBP

X

* Maßnahme im Sinne der Artenschutzrechtlichen Prüfung nicht erforderlich, aber aufgrund der populationsstützenden Wirkung dringend empfohlen.

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6 Wirkungsprognose

6.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

6.1.1 Haselmaus

Haselmaus (Muscardinus avellanarius) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus RLT ET RLD ED s

Erläuterung der Abkürzungen s. Kap. 3 3 FV G xx x

2. Charakterisierung 2.1 Lebensraumansprüche Hauptlebensraum der Haselmaus sind unterholzreiche Laub- und Mischwälder, Kahlschlä-ge/Lichtungen, Waldsäume, aber auch Feldhecken und zum Teil Gärten. Nach PETERSEN et al. (2004) werden auch reine Fichtenwälder, Parklandschaften und Auwälder bewohnt. Wichtig scheint das Vorhandensein von fruchttragenden Gehölzen wie Brombeere, Himbeere, Hasel, Schlehe (LANUV NRW 2011). Die Sommernester baut die Haselmaus sowohl in Höhlen wie Baumhöhlen oder Nistkästen als auch in dichter Vegetation, wobei sie nach JUSKAITIS & BÜCHNER (2010) Höh-len bevorzugen. Die Haselmaus hält Winterschlaf von Oktober bis April am Boden unter der Laubschicht (6-7 Mona-te), zwischen Baumwurzeln oder in Erdlöchern und Spalten. Haselmäuse sind meist ortstreu und nur in unmittelbarer Umgebung des Nestes aktiv. PETERSEN et al. (2004) nennen Populationsdichten von 0,12 - 10 Ind./ha je nach Nahrungsangebot und Struktur der Habitate (zit. in TLUG 2009). In JUSKAITIS & BÜCHNER (2010) wird die Abhängigkeit von geeigneten Höhlenbäumen (oder Nistkäs-ten) im Habitat als limitierender Faktor angegeben. Als Minimalareal für eine (überlebensfähige) Population werden 2-58 km² genannt (PAN 2006). 2.2 Verbreitung in Deutschland / im Bundesland (Gesamtpopulation) Grundsätzlich besiedelt die Haselmaus ganz Mitteleuropa vor allem im kollinen und montanen Be-reich, aber es sind auch isolierte Vorkommen bekannt (z. B. Rügen). Thüringen liegt inmitten des Hauptverbreitungsgebietes (BFN 2007). Die Art zählt in Deutschland zu den nicht seltenen Nagetie-ren. In Thüringen sind Verbreitungslücken in den waldarmen Gebieten erkennbar. Allerdings beste-hen derzeit noch Erfassungslücken (TLUG 2009, NABU 2011). 2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum (lokale Population) nachgewiesen potenziell möglich ( Worst-Case-Betrachtung) Bei eigenen Kartierungen gaben haselmaustypische Nagespuren an Haselnüssen Hinweise auf Vor-kommen im Wald westlich des Berlesgrundes (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2011). Nach mündli-cher Aussage von Herrn Forch (UNB) kommt die Art im Auwäldchen an den Kiesgruben in der Werra-Aue vor. STRUCHHOLZ (2007) nennt als Nachweisorte: „Bestockte Flanken der Tallagen, wie Eschberg, Eselsburg, Kirschgrund, Weineller und Helba-Tal, desweiteren Sandgrubenfichten und Haselbusch“. Aus welcher Quelle die Fundortnennungen stammen ist dort nicht genannt. Die LINFOS-Datenbank enthält lediglich einen Nachweis am „Steinbruch Eschberg“ von 1987. Die Datenbank der NABU-Aktion „Nussjagd“ wurde auf Haselmausnachweise überprüft. Mit Stand 25.01.2011 sind keine Nachweise im MTB enthalten. Potenziell geeignete Lebensräume im UG stellen neben dem unterholzreichen lichten Waldhang am Berlesgrund auch die strauchreichen Waldränder am Spitzberg, Pfaffental, Weineller und an der Eselsburg dar. In den waldinneren Flächen hingegen fehlt die essenzielle Strauchschicht meist oder ist nur spärlich entwickelt. Weitere geeignete Lebensräume sind die gebüschreichen Teilflächen auf dem ehemaligen Militärgelände auf dem Helbaer Berg.

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Haselmaus (Muscardinus avellanarius) 3. Prognose + Bewertung der Tötung, Störung, Schädigung nach § 44 BNatSchG 3.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein In der Worst-Case-Betrachtung ist von einer Besiedlung der potenziell geeigneten Lebensräume auszugehen. Die Tötung von Individuen während der Jungenaufzuchtzeit wird durch die Baufeldfrei-machung zwischen 1. Oktober und 28. Februar vermieden. In den Wintermonaten, die die Hasel-mäuse in Erdhöhlen oder am Boden unter der Laubschicht verbringen, verbleibt ein Restrisiko der baubedingten Tötung durch schwere Maschinen und Fahrzeuge. Hier greift § 44 Abs. 5, wonach unvermeidbare Tötungen, welche im Zusammenhang mit der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten stehen, nicht unter den Verbotstatbestand fallen, soweit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist (s.Pkt. 3.2). Die Gefahr der Tötung von Individuen infolge des Straßenverkehrs wird nicht signifikant erhöht. Die Art ist durch den Straßenverkehr nur gering gefährdet, da ihre Aktivitäten meist in Bäumen und Sträuchern stattfinden. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein V 1 V 3

Bauzeitenregelung zur Vermeidung baubedingter Indiviuenverluste: ► Einhaltung der gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG gesetzlich vorgeschriebenen Zeitenregelung

zur Beseitigung von Bäumen außerhalb von Waldflächen, Sträuchern und Hecken ► Darüber hinaus gehend sind auch alle Gehölze innerhalb von Waldgebieten in der Frist

von 1. Oktober bis 28. Februar zu beseitigen.

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen“ tritt ein ja nein 3.2 Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden evtl. Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein

Zur Überwinterung sind die Haselmäuse nicht auf begrenzt angebotene Requisiten angewiesen. Da sich im Umfeld weeitere geeignte Ruhestätten befinden, wird davon ausgegangen, dass die Individu-en auf das Umfeld ausweichen. Der Verlust von höhlenreichen Waldbeständen, die den Haselmäusen potenziell als Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sommer dienen, beträgt ca. 2 ha. Die ökologische Funktionalität kann aber zeit-nah durch geeignete Habitatoptimierungs- und erweiterungsmaßnahmen wieder hergestellt werden. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein A CEF15

Habitatoptimierung - Verbesserung des Quartierangebotes für Haselmäuse ► Forstlichen Nutzungsverzicht in altbaumreichem Bestand am Berlesgrund zum Schutz

und zur Erhöhung des Anteils von Altbäumen/ Habitatbäumen ► Anbringen von 10 haselmausgerechten Nistkästen / -röhren zur kurzfristigen Initialisie-

rung der Besiedlung ► Lage und Größe der Maßnahmenfläche: Gemarkung Helba, Flurstücke 276, 279/2

und 435/2 (3 ha)

Habitatoptimierungs- und erweiterungsmaßnahmen gewährleisten die Erhaltung der loka-len Population. Da potenziell geeignete Lebensräume im Umfeld des Eingriffs erhalten bleiben, können die neuen bzw. optimierten Lebensräume von den bestehenden Lebens-räumen aus neu- bzw. wiederbesiedelt werden. Über die o.g. Maßnahmen hinaus werden mit den Aufforstungsmaßnahmen A9, A11, A12, A13, A14, A17 und V5 (s. LBP) mittel- bis längerfristig Lebensräume für die Haselmaus im räumlich-funktionalen Zusammenhang geschaffen. Bei der Artenwahl ist ein hoher Anteil von beerentragenden Früchten (wie Brombeere, Himbeere, Vogelbeere, Elsbeere, Schle-he, Hartriegel und Hasel) zu verwenden. Ergänzend kann durch das Anbringen von hasel-

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Haselmaus (Muscardinus avellanarius) mausgerechten Nistkästen / -röhren in den angrenzenden Waldflächen die Lebensraum-eignung optimiert werden.

Funktionalität wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ tritt ein ja nein

3.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-winterungs- und Wanderungszeiten gestört? ja nein

Das Vorhaben bewirkt eine Zerschneidung des Wald-Lebensraumes. Eine Zerschneidungswirkung tritt nach RUNGE et al. (2010) bereits ein, wenn kein Kronenschluss mehr gegeben ist. Allerdings haben Haselmäuse einen geringen Aktivitätsradius und führen keine regelmäßigen Wanderungen zwischen Teillebensräumen durch. Die „Rest-Lebensräume“ sind ausreichend groß, um die essenzi-ellen Habitatfunktionen zu erfüllen. Für abwandernde Jungtiere stellen das Pfaffental, der Kirsch-grund und der Berlesgrund gefahrenlos passierbare Durchlässe dar. Somit bleiben die Funktionen im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Störwirkungen im Lebensraum/an Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Baufeldfreimachung) kommen im speziellen Fall einem Beschädigungs- bzw. Tötungsverbotstatbestand nahe (s.o.) und werden daher nicht als Störung gewertet. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung“ tritt ein ja nein Erteilen einer Ausnahme nach § 44 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ja nein

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6.1.2 Wildkatze

Wildkatze (Felis silvestris) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus RLT ET RLD ED s

Erläuterung der Abkürzungen s. Kap. 3 2 FV 3 U2 ss

2. Charakterisierung 2.1 Lebensraumansprüche Die Wildkatze hat einen hohen Anspruch an die Qualität ihres Lebensraumes in großräumig unzerschnittenen gut strukturierten Laubmischwäldern mit folgenden Merkmalen: ► Nähe von Wasser ► große Häufigkeit von Dickichten ► Habitate mit Randeffekten (Lichtungen, naturnahe Waldränder) ► ausreichend große, zusammenhängende Waldflächen - niemals Waldinseln Hier nutzt sie unterschiedliche, geschützte Plätze als Geheck oder Versteckmöglichkeiten. Die Jun-genaufzucht erfolgt in großen Baumhöhlen oder Höhlen im Wurzelstammbereich. Die Wildkatze ist prinzipiell Einzelgänger und ein ausgesprochener Kulturflüchter, sie vermeidet wei-testgehend die Querung/Nutzung von Offenland oder landwirtschaftlicher Nutzfläche. Als Fortpflanzungsstätte, der im Wesentlichen die Jungenaufzucht beinhaltet, gilt nach RUNGE et al. (2010) ein störungsarmes Kerngebiet von mind. 1 km² um den Wurfort herum und umfasst damit einen Teilbereich des Streifgebietes (potenzielles Paarungsgebiet). Ruhestätten sind nicht weiter definiert. Die Streifgebiete/Reviere und somit auch die darin liegenden Ruhestätten (Verstecke) sind zeitlich und räumlich nicht stabil, da sich Wildkatzen den Gegebenheiten anpassen (STEFEN & GÖRNER 2009) bzw. flexibel bezüglich Nahrungs- und Partnersuche sein müssen (TLUG 2009). Die relativ konstant bleibenden Streifgebiete der Weibchen betragen ca. 3-11 km², die flexibleren Streif-gebiete der Männchen ca. 10-50 km² (RUNGE et al. 2010). Als minimal überlebensfähige Population werden in TLUG (2009) 500 Tiere angegeben. Das Min-destareal für eine überlebensfähige Population beträgt ca. 1. 500 km², häufig kommen aber auch lokal instabile Populationen oder Teil-Populationen vor wie in Thüringen (PETERSEN et al. 2004, TLUG 2009). Nach der EU KOMMISSION (2007) bzw. RUNGE et al. (2010) sollte daher aus prag-matischen Gründen bei Arten mit sehr großen Raumansprüchen das einzelne Paar bzw. Weibchen-Revier o.ä. als lokale Population bewertet werden. 2.2 Verbreitung in Deutschland / im Bundesland (Gesamtpopulation) Die Art ist mit Ausnahme Skandinaviens über ganz Europa verbreitet. Im Mittelmeerraum bestehen noch Kenntnislü-cken zur Verbreitung und zur Abgrenzung der Unterarten. Die Erfassung der aktuellen Situation in Europa und in Deutschland wird erschwert durch die Abgrenzung zu Haus-katzen und durch zahlreiche Wiederausbürgerungen und Neubesiedlungen ehemaliger Areale (STUBBE & KRAPP 1993). In der nebenstehenden Karte aus ANGERMANN et al. (2009) sind alle bis dato bekannten Wildkatzennachweise und –sichtungen in Deutschland dargestellt. Die Verbreitung konzentriert sich auf die bewaldeten Mittelgebirgsregionen in Mittel- und Westdeutschland. Der Verbreitungsschwerpunkt in Thüringen liegt im Nordwes-ten des Landes (TLUG 2009, GÖRNER 2009). Aktuelle Wildkatzenuntersuchungen in der Rhön mittels Lockstöcken belegten die Bodenständigkeit in der Rhön (RHÖNNATUR 2012; s.u.). Weitere Einzelnachweise sind auch aus dem Thüringer Wald und dem Thüringer Schiefergebirge bekannt (TLUG 2009).

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Wildkatze (Felis silvestris) 2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum (lokale Population) nachgewiesen potenziell möglich ( Worst-Case-Betrachtung) Am 10.01.2011 wurde an der B 19 zwischen Walldorf und Meiningen eine überfahrene männliche Wildkatze von der Unteren Natur-schutzbehörde Schmalkalden-Meiningen auf-genommen (Hr. HAASE). Die genetische Analy-se4

Nach Expertenmeinung (Hr. MÖLICH, Ret-tungsnetz Wildkatze, mdl. am 07.05.2012) ist eine Bodenständigkeit im Gebiet nicht auszu-schließen. Dies ist aktuell allerdings noch unzu-reichend erforscht. Die Annahme resultiert aus der prinzipiellen Lebensraumeignung (zusam-menhängende Waldflächen), einzelner Nach-weise im Umfeld und der aktuellen Erkenntnisse über die Artvorkommen in der Rhön. Im Wild-katzenwegeplan des BUND (http://wildkatzenwegeplan.geops.de/) ist das Gebiet als Neben-Verbindungsachse zwischen Rhön und Thüringer Wald dargestellt.

hat zweifelsfrei die Artzugehörigkeit bestä-tigt.

2007 wurde erstmalig ein Vorkommen der Wild-katze in der Rhön nachgewiesen. Daraufhin wurden unter der Führung des RhönNatur e.V. mittels Lockstockuntersuchungen, Fotofallen und genetischer Analysen die Vorkommen in der Rhön erforscht. Im Ergebnis wurde die Bo-denständigkeit der Wildkatze in der Rhön nach-gewiesen. In der nebenstehenden Karte sind alle Wildkatzennachweise (schwarze Punkte) und ge-eigneten Lebensräume (grüne Flächen) im Biosphärenreservat Rhön und Umgebung dargestellt (Auszug aus Dipl.-Biol. TOBIAS ERIK REINERS, Forschungsinstitut Senckenberg Fachgebiet Natur-schutzgenetik in RHÖNNATUR 2012). 3. Prognose + Bewertung der Tötung, Störung, Schädigung nach § 44 BNatSchG 3.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein Eine baubedingte Tötung von streifenden Wildkatzen ist aufgrund der Mobilität und Hauptaktivitäts-zeit der Art in den Dämmerungsstunden sowie der Scheuchwirkungen des Baubetriebs auszuschlie-ßen. Ein Tötungsrisiko an stark befahrenen Verkehrstrassen kann für Wildkatzen vorliegen, wenn traditio-nell (dauerhaft und regelmäßig) genutzte Wanderkorridore oder dauerhaft besiedelte Lebensräume durchschnitten werden. Inwieweit solche im UG vorliegen ist nicht bekannt. Unabhängig davon, ist für wandernde Tiere eine Tötungsgefahr bereits durch die bestehende B 19 gegeben (Vorbelastung). Da sich Wildkatzen gern an vorhandenen Leitlinien orientieren und sich schnell an veränderte Bedin-gungen anpassen können, werden die Tiere bei Streifzügen durch ihr Revier (z.B. auf Nahrungssu-che) die attraktiven Nahrungsgebiete entlang der neu entstehenden Waldränder annehmen, anstatt in die tiefen Einschnittbereiche einzuwandern, wo Deckung und nahrungsversprechende Strukturen fehlen. Der geplante Wildschutzzaun wird die Wildkatzen zusätzlich daran hindern, in den Trassenbereich zu gelangen. Die Brückenbauwerke im Pfaffental, Kirschgrund und Berlesgrund bil- 4 Schriftliche Mitteilung des AAT (Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V.) an die UNB vom 25.05.2012

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Wildkatze (Felis silvestris) den geeignete Querungsmöglichkeiten für wandernde Tiere. Bislang liegt ein Totfund einer Wildkatze an der B 19 zwischen Walldorf und Meiningen vor. Beweise oder stichhaltigen Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer bedeutenden Hauptwanderroute oder eines Wildkatzenreviers im Gebiet gibt es nicht (s. auch oben). Vor diesem Hintergrund und in Anbe-tracht der artspezifischen Verhaltensweise, ist davon auszugehen, dass mit der Schaffung einer Leit-linie, der Errichtung von Schutzzäunen und der Hinleitung zu den Querungsbauwerken das Tötungs-risiko für Wildkatzen nicht signifikant erhöht wird. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein V 4 V 5

Funktionale Vermeidungsmaßnahmen zur Verminderung des Kollisionsrisikos ► Anlage eines Schutzzaunes (Höhe in Einschnittlage 3 m, in Damm- und Gleichlage 4 m)

an der Böschungsoberkante mit funktionaler Anbindung an die Durchlassbauwerke Pfaf-fental, Kirschgrund und Berlesgrund

► Entwicklung eines mehrreihigen, stufig aufgebauten Waldrandes mit Staudensaum und Strauchsaum entlang des aufgerissenen Waldrandes und parallel zum Schutzzaun mit Leitfunktion für Wildkatzen. Hinführung der Gehölzlinie zu den Durchlässen.

► Lage der Schutzzäune: Leit- und Schutzzaun (3 m hoch): Bau-km 0+730 bis 1+555 Leit- und Schutzzaun (4 m hoch): Bau-km 0+630 (N)/ 0+660 (S) bis 0+730; Bau-km1+710 bis 1+775 (N)/ 1+835 (S) ► Lage der Waldränder mit Leitfunktion: Bau-km 0+750 bis ca. 1+775; Bau-km ca. 3+000 bis 3+865

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen“ tritt ein ja nein 3.2 Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden evtl. Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein

Als Betrachtungsraum wird hier das Streifgebiet der Wildkatze herangezogen, welches sowohl es-senzielle Fortpflanzungsstätten (wie Wurfstelle und Stätte der Jungenaufzucht, Paarungsgebiet, es-senzielle Nahrungshabitate) als auch Ruhestätte (wie Tageseinstand, Schlafplatz und Sonnenplatz) einbezieht. Die Entnahme von Teilhabitaten geeigneter Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann nicht ausgeschlossen werden. Allerdings stellen die strukturarmen Nadelwälder kaum geeignete Habitate für die Wildkatze dar (Mangel an Höhlenbäumen und Sonnenplätzen). Günstigere Strukturen finden sich in dem naturnahen Laubwald am Berlesgrund. Die Flächeninanspruchnahme ist bezogen auf das gesamte Streifgebiet der Wildkatze jedoch so gering, dass eine Beeinträchtigung der Funktiona-lität als Fortpflanzungs- und Ruhestätte ausgeschlossen wird. Sollten durch den Bau und Betrieb der OU Meiningen Teilhabitate wie störungsarme Versteckmöglichkeiten in Anspruch genommen oder beeinträchtigt werden, ist davon auszugehen, dass sich im räumlichen Zusammenhang (im Streifge-biet) weitere geeignete Ausweich-Lebensstätten befinden. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein

Die Wildkatze profitiert gleichsam von der Habitatoptimierungs- und -erweiterungsmaßnahme (ACEF15). Mit der Nutzungsauflassung des Waldes wird der Anteil an Höhlen- und Altbäumen erhöht.

Funktionalität wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ tritt ein ja nein

3.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über- ja nein

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Wildkatze (Felis silvestris) winterungs- und Wanderungszeiten gestört? Störungen während Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten (Scheuchwirkungen als negative Wahrnehmung durch die Tiere) sind zum Einen baubedingt und zum Anderen betriebsbedingt durch den laufenden Straßenverkehr denkbar. Die Störung kann die Aufgabe und in der Folge den vorübergehenden oder dauerhaften Verlust von Lebensstätten im Wirkraum verursachen. Aufgrund der großen Raumansprüche der Wildkatzen (Streifgebietsgröße bei Weibchen 3-11 km²) und ihrer Mobilität ist davon auszugehen, dass die Tiere bei Störungen auf an-dere störungsfreie Lebensstätten im Revier ausweichen. Eine Zerschneidungswirkung durch stark befahrene Verkehrstraßen kann vorliegen, wenn von Wild-katzen traditionell genutzte Wanderkorridore oder dauerhaft besiedelte Lebensräume durchschnitten werden. Im UG ist nur mit gelegentlich streifenden Tieren zu rechnen (Nebenvorkommen). Durch die Querungsmöglichkeiten an den Brückenbauwerken im Pfaffental, Kirschgrund und Berlesgrund, die über Leitlinien am Waldrand und Schutzzäune angebunden werden, wird die Zerschneidungswirkung wesentlich verringert. Austauschbeziehungen innerhalb der lokalen Population sind weiterhin ge-währleistet. Auch vor dem Hintergrund der Vorbelastung (bestehende B 19) wird eine Verschlechte-rung des Erhaltungszustandes ausgeschlossen. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein V 4 V 5

Funktionale Vermeidungsmaßnahmen zur Verhinderung von Störungen (Zerschnei-dungswirkungen) ► Anlage eines Schutzzaunes (Höhe in Einschnittlage 3 m, in Damm- und Gleichlage 4 m)

an der Böschungsoberkante mit funktionaler Anbindung an die Durchlassbauwerke Pfaf-fental, Kirschgrund und Berlesgrund

► Entwicklung eines mehrreihigen, stufig aufgebauten Waldrandes mit Staudensaum und Strauchsaum entlang des aufgerissenen Waldrandes und parallel zum Schutzzaun mit Leitfunktion für Wildkatzen. Hinführung der Gehölzlinie zu den Durchlässen.

► Lage der Schutzzäune: Leit- und Schutzzaun (3 m hoch): Bau-km 0+730 bis 1+555 Leit- und Schutzzaun (4 m hoch): Bau-km 0+630 (N)/ 0+660 (S) bis 0+730; Bau-km1+710 bis 1+775 (N)/ 1+835 (S) ► Lage der Waldränder mit Leitfunktion: Bau-km 0+750 bis ca. 1+775; Bau-km ca. 3+000 bis 3+865

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung“ tritt ein ja nein Erteilen einer Ausnahme nach § 44 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ja nein

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6.1.3 Fledermäuse

Fledermäuse (16 Arten) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus RLT ET RLD ED B 1. Bechsteinfledermaus − Myotis bechsteinii 1 FV 2 U1 s 2. Braunes Langohr − Plecotus auritus 3 FV V FV mh 3. Breitflügelfledermaus − Eptesicus serotinus 2 U1 G FV mh 4. Fransenfledermaus − Myotis nattereri 3 FV * FV mh 5. Graues Langohr − Plecotus austriacus 1 U1 2 U1 s 6. Große Bartfledermaus /

Brandtfledermaus − Myotis brandti 2 U1 V U1 mh

7. Großer Abendsegler − Nyctalus noctula 3 U1 V U1 mh 8. Großes Mausohr − Myotis myotis 3 U1 V FV mh 9. Kleine Bartfledermaus − Myotis mystacinus 2 FV V U1 mh 10. Kleiner Abendsegler − Nyctalus leisleri 2 U1 D U1 s 11. Mopsfledermaus − Barbastella barbastellus 2 FV 2 U1 ss 12. Mückenfledermaus − Pipistrellus pygmaeus - xx D xx ? 13. Rauhautfledermaus − Pipistrellus nathusii 2 U1 * FV h 14. Wasserfledermaus − Myotis daubentonii * FV * FV h 15. Zweifarbfledermaus − Vespertilio murinus * U1 D xx ? 16. Zwergfledermaus − Pipistrellus pipistrellus 3 FV D FV sh Erläuterung der Abkürzungen s. Kap. 3

2. Charakterisierung 2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Die oben genannten Fledermausarten nutzen je nach Art und Jahreszeit unterschiedliche Quartiere in unterschiedlicher Intensität: Winterquartiere, Fortpflanzungsquartiere, Männchen-/Balz-/Paarungsquartiere etc. Bis auf Ausnahmen sind sie weitestgehend orts- und quartiertreu, wechseln aber einzelne Quartiere oder Hangplätze mehrfach. Bäume (trockene Höhlen, Stammanrisse) wer-den von den meisten Fledermäusen genutzt, jedoch mit unterschiedlichen Quartierfunktionen (ledig-lich Kleine Bart- und Zweifarbfledermaus sind reine Gebäudefledermäuse). Darüber hinaus sind bei Bechstein- und Fransenfledermaus sog. fission-fusion-Gesellschaften be-kannt, d.h. eine Kolonie teilt sich in stetig wechselnde Teilkolonien auf (DIETZ et al. 2007). Die Individuenzahlen in den jeweiligen Quartieren sind sehr unterschiedlich und reichen von Einzel-tieren z.B. Winterquartiere oder Männchenquartiere in Spalten (v.a. Bechsteinfledermaus, Mausohr) bis hin zu individuenreichen Quartiergemeinschaften (Wochenstuben des Mausohrs, Winterquartiere mehrerer Arten in größeren Höhlen). Als Lebensstätte wird für solche Arten somit ein Quartierverbund angesehen (äußerste Quartierbäu-me sowie geeignete Habitatflächen dazwischen nach RUNGE et al. 2010). Schwärmquartiere sind Fortpflanzungsstätten (Paarung): Im Herbst suchen Fledermäuse schon oft die Quartiere auf, in denen sie auch den Winterschlaf verbringen werden. Vor den Eingängen dieser Quartiere schwärmen die Fledermäuse abends oder morgens im September bis Ende Oktober. Neu-ere Untersuchungen zeigen, dass es sich dabei um Tiere verschiedener Sommerquartiere handelt, die sehr unterschiedliche Strecken zurücklegen, um das Schwärmquartier zu erreichen. Einige Arten finden dort neben dem geeigneten Winterquartier auch einen Partner. Schwärmquartiere sind beson-ders für die Fransenfledermaus (Myotis nattereri) und die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) wichtige "Hotspots" für die Paarung. Allerdings überwintern nicht alle Fledermäuse in den um-schwärmten Felsquartieren. Als Jagdhabitate nutzen Fledermäuse strukturreiche, waldreiche oder halboffene Landschaften und

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Fledermäuse (16 Arten) auch Siedlungen oder offene Wasserflächen (besonders Wasserfledermaus). Die individuellen Jagdgebiete werden über feste Flugrouten (z.B. lineare Landschaftselemente) erreicht und liegen in einem artspezifischen Aktionsradius (z.B. beim Mausohr meist 10 bis max. 25 km). Alle heimischen Arten ernähren sich ausschließlich von Insekten und nutzen hierzu Echoortung. Das Flugverhalten ist meist strukturgebunden (Ausnahme Abendsegler-Arten) entlang von Waldkanten, Gehölzreihen etc., die gleichsam Leitstrukturen für den Transferflug wie auch Jagdgebiet darstellen. Bevorzugte Quartiernutzung und flugverhalten von Fledermäusen in Deutschland: (Quellen: DIETZ et al. 2007, DÜRR 2009, KRAPP 2002 und 2004, LANUV NRW 2011, MESCHEDE et al. 2004; SCHOBER et al. 1998; SKIBA 2003, TLUG 2009) WS Wochenstube, MQ Männchenquartier, WQ Winterquartier, (x) = Nutzung nicht vorrangig

Bäume (Höhlen, Spalten) Gebäude (Dachböden und

Spalten) Höhlen, Stollen, Keller

Flugverhalten

Art WS MQ WQ WS MQ WQ WQ Höhe in m

struktur-gebun-

den Bechsteinfledermaus x x (x) (x) (x) x 1-5 sehr Braunes Langohr x x x x x x 0,5-7 sehr Breitflügelfledermaus x x x x x x 3-10 ja/mäßig Fransenfledermaus x x (x) (x) x 1-5 ja Graues Langohr x x x 0,5-10 sehr Große Bartfledermaus x x x x 1-10 sehr Großer Abendsegler x x x (x) x 6-40 nein Großes Mausohr x x x x 0-10 ja Kleine Bartfledermaus (x) (x) x x x 1-6 ja Kleiner Abendsegler* x x (x) (x) 3-10 nein Mopsfledermaus x x x x x 2-20 sehr Mückenfledermaus x x x x x x 3-8 ja Rauhautfledermaus* x x 3-20 ja Wasserfledermaus x x (x) (x) (x) (x) x 0,05-5 ja Zweifarbfledermaus x x x 10-40 mäßig Zwergfledermaus (x) (x) x x x x x 3-8 ja *Art überwintert nicht bzw. nur ausnahmsweise in Thüringen

2.2 Verbreitung in Deutschland / im Bundesland (Gesamtpopulation) Die Arten sind in Europa und Deutschland weit verbreitet, wenn auch regional in unterschiedlicher Dichte. Zum Teil werden Populationsangaben erst noch erarbeitet, vgl. PETERSEN et al. (2004). In BFN (2009) wurde für Mops- und Bechsteinfledermaus eine besondere Verantwortung abgeleitet. 2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum (lokale Population) nachgewiesen potenziell Alle betrachteten Arten wurden 2011 bei Untersuchungen im Trassenbereich nachgewiesen (PLA-NUNGSBÜRO DR. WEISE 2011). Die LINFOS- und FMKOO-Datenbankauszüge enthalten über 100 Datensätze, die hier nicht im Einzelnen wiedergegeben werden. Die folgende Abb. verdeutlicht die Verteilung der Fundorte (blaue Punkte). Es sind Winterquartiere, Sommerquartiere, Wochenstuben und Einzelnachweise dargestellt. Eine Auflistung der Fundpunkte mit Angaben zum Quartierstatus und Nachweistyp ist im Faunistischen Gutachten (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2011) enthalten.

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Fledermäuse (16 Arten)

Das Große Mausohr bildet in Meiningen eine thüringenweit bedeutende Wochenstubenkolonie, die allerdings in den vergangenen Jahren Bestandsschwankungen verzeichnete. Zählte der Fledermaus-turm Welkershausen im Jahr 2005 noch etwa 650 Individuen (DIETZ 2005), so kam es im Jahr 2008 durch den negativen Einfluss eines Steinmarders zur vollständigen Aufgabe des Quartiers. Die Mausohrfledermäuse siedelten in andere Quartiere um. Nachweise sind aus einer etablierten Wo-chenstube „Meiningen Süd“ und einer in diesem Zeitraum neu entdeckten Wochenstubenkolonie in Wasungen belegt (SCHORCHT mdl.). Seit 2010 wurde das Wochenstubenquartier Welkershausen, nach Aussage der Fledermausforschungsgemeinschaft Meiningen (FFG 2010), mit mind. 226 adul-ten Mausohren, die mind. 135 Jungtiere aufzogen, wiederbesiedelt. Bei der eigenen Begehung im Fledermausturm am 22.07.2011 fanden sich 18 adulte und 13 juvenile Tiere im Quartier. Neun juv. Mausohrfledermäuse wurden tot aufgefunden. Als Ursache für den erneuten Bestandseinbruch wer-den Störungen durch eine Schleiereule vermutet (s. Faunagutachten PLANUNGSBÜRO DR. WEI-SE). Im Sommer 2012 gab es erneut Anzeichen für einen anwesenden Marder (SCHORCHT mdl.). Jede Wochenstubenkolonie ist als lokale Individuengemeinschaft zu definieren (RUNGE et al. 2010, LANA 2010). Zwar besteht ein Austausch von Individuen zwischen den nahe beieinander liegenden Kolonien Fledermausturm Welkershausen, Meiningen Süd und Wasungen (Kolonieverbund), aber ein regelmäßiger Quartierwechsel der Kolonie innerhalb eines Sommers findet nicht statt. Bei den Untersuchungen zum Aktionsraum der Mauohren des Fledermausturms hat DIETZ (2005) sehr hohe Aktivitäten im Waldgebiet westlich des Kirschgrundes festgestellt, welches sowohl als Jagdgebiet als auch als Transferraum Richtung Eschberg und Spitzberg genutzt wurde. In aktuellen Untersuchungen (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2011) konnte die Annahme der FFG (2010), dass die (mind. 500) in das Quartier Meiningen Süd abgewanderten Mausohrfledermäuse, auf Grund einer lebenslangen Bindung an ihre individuellen Jagdgebiete, auch weiterhin die nördlich des Fleder-mausturmes liegenden Jagdgebiete aufsuchen, nicht bestätigt werden.

1000 m Radius

600 m Radius

500 m Radius

Trasse

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Fledermäuse (16 Arten) Die geringe Anzahl sicher bioakustisch nachgewiesener Mausohrfledermäuse (n= 62) im Bearbei-tungsgebiet, lassen Rückschlüsse auf die geringe Gesamtaktivitäten von Großen Mausohrfleder-mäusen im Untersuchungsgebiet zu. Zwar konnten 2555 Rufereignisse nur bis zur Gattung Myotis bestimmt werden, doch dürfte der Anteil an Mausohren maximal in einem zweistelligen Bereich lie-gen. Große Mausohren, die neben fünf anderen Fledermausarten ebenfalls zu der Artengruppe Myotis zählen, heben sich auf Grund ihrer Rufcharakteristik von anderen Myotis-Arten ab. Typische Kriterien wie Rufrhythmus, Ruflänge und –abstände, Rufhöhe, in Spectrogrammen typische Fre-quenzverläufe machen eine Artzuordnung in Mehrzahl der Fälle möglich. Auch der Verdacht, dass die Mausohrfledermäuse das Waldgebiet der Eselsburg breitflächig nach Norden durchfliegen wurde nicht belegt. Die überwiegende Waldfläche auf der Eselsburg ist sehr unterholzreich. Hier können die Mausohrfledermäuse nicht bodennah fliegen oder gar jagen. Viel-mehr stellte sich heraus, dass sich die Mausohrfledermäuse entlang der Waldwege und Waldränder orientieren. Auf Grund der schwachen Besetzung der Wochenstube des Großen Mausohres in Welkershausen, wurden nur wenige Rufereignisse von Großen Mausohren (n=62) im Bereich des Trassenverlaufes registriert. Ein Aktivitätsschwerpunkt mit 29 Rufregistrierungen war am Waldrand westlich des Kirschgrundes festzustellen. Aufgrund der Störungen im Fledermausturm ist anzunehmen, dass die Tiere mehrheitlich nach Mei-ningen Süd ausgewandert sind, von wo aus vermutlich die Werraaue als Jagdgebiet besser erreich-bar ist. Die Tiere kennen in der Regel mehrere Jagdgebiete und nutzen diese im jahreszeitlichen Wechsel oder erinnern sich derer, wenn andere Jagdgebiete weniger lukrativ werden. Die Erholung des Bestandes im Fledermausturm kann wieder zu einer Zunahme der Flugbeziehungen in nördliche Richtung führen. Betrachtet man die Untersuchungsergebnisse für alle Fledermausarten, ist festzustellen, dass der Trassenabschnitt auf gesamter Länge mehr oder weniger stark gequert wird. Schwerpunkte liegen an vorhandenen Leitlinien wie Waldwegen und Waldrändern. Die geringsten Aktivitäten sind im Inneren der Kiefernwälder Eselsburg zu registrieren (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2011). Am baumhöhlenreichen Altholzbestand des Südabhanges am Berlesgrund deuten anhaltende Balz-flüge im Spätsommer auf (mind.) ein Paarungsquartier der Zwergfledermaus hin. In dem Areal wur-den 10 Fledermausarten nachgewiesen. Neben Großem und Kleinem Abendsegler, ist die Zwergfle-dermaus hier häufig. Während der Kartierungen wurde im geplanten Trassenbereich eine Höhle („Eselsburghöhle“) ent-deckt, in der sich Fledermauskot (Großes Mausohr) und Kratzspuren von Fledermäusen befanden (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2012). Ende September 2012 bis Ende März 2013) erfolgen mittels akustischer Dauerüberwachung und Spaltenkontrollen Untersuchungen zur aktuellen Besiedlung des potenziellen Winterquartiers (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2013). Dabei wurde keine Quartiernut-zung nachgewiesen, obwohl die Höhle bezüglich (Luftfeuchtigkeit und Temperatur) gute Bedingun-gen aufweist.Der Kotnachweis, weist jedoch prinzipiell daraufhin, dass die Höhle als Quartier geeig-net ist, diese aber nicht regelmäßig bzw. nur von Einzeltieren genutzt wird. Ein bekanntes Winterquartier der Großen Mausohren mit ca. 400 Tieren befindet sich in der Götz-höhle in Meiningen (Artikel vom 5.5.2011 in Suedthueringen.de). 3. Prognose + Bewertung der Tötung, Störung, Schädigung nach § 44 BNatSchG 3.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein Tötungen oder Verletzungen von Individuen können baubedingt bei der Beschädigung von Lebens-stätten z.B. im Zuge der Baufeldfreimachung eintreten. Die Tötung und Verletzung in Sommerquar-tieren wird durch Fristenregelung bei der Baufeldfreimachung vermieden. Zwar erfolgt eine Besied-lung von Baumhöhlen als Winterquartier nur in seltenen Fällen, jedoch kann dies nicht ausgeschlos-sen werden. In dem baumhöhlenreichen Eingriffsbereich (Südhang am Berlesgrund) ist deshalb eine fachliche Begleitung der Baufeldfreimachung mit Kontrolle potenzieller Quartierbäume vorgesehen. Das potenzielle Winterquartier in der Eselsburghöhle wird durch das Vorhaben in Anspruch genom-men. Durch vorsorgliches Verschließen nach vorheriger Kontrolle auf Besatz kann die Tötung von Tieren im Zuge der Baufeldfreimachung verhindert werden.

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Fledermäuse (16 Arten) Abgesehen von der Tötung / Verletzung von Individuen in potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestät-ten sind Tötungen durch betriebsbedingte Wirkungen möglich. Von Kollisionen mit dem Straßenver-kehr können Fledermäuse betroffen sein, wenn durch die geplante Trasse Hauptfluglinien und Jagd-biotope zerschnitten werden. Fledermauskundliche Untersuchungen ergaben hohe Flugaktivitäten im künftigen Trassenbereich. Dabei flogen die Fledermäuse im gesamten Trassenabschnitt, allerdings mit deutlichen Häufungen der Flugbewegungen an Waldsaumbereichen, die von Fledermäusen in erster Linie als Jagdbiotop genutzt werden, sowie an Waldwegen, die als Transferrouten dienen. Die Gefahr der Tötung bzw. Verletzung von Individuen beim Queren der künftigen Trasse besteht insbesondere für strukturgebunden und tieffliegende Arten. Zu dieser Artengruppe werden alle unter Pkt. 1 genannten Arten gezählt, mit Ausnahme von Großem und Kleinem Abendsegler, Breitflügel- und Zweifarbfledermaus, die als hochfliegende Arten keinem erhöhten Kollisionsrisiko ausgesetzt sind (Überfliegen der Trasse in ausreichender Höhe). Auswertungen verschiedener veröffentlichter Untersuchungsergebnisse und Literaturquellen (LÜTTMANN et al. 2009, 2010) zeigen, dass bezüglich des Verhaltens strukturgebunden fliegender Arten an Straßen, Leit-/Sperrwänden und Querungshilfen kaum signifikante artspezifische Unter-schiede herauszustellen sind (abgesehen von der Kleinen Hufeisennasen, die im Gebiet nicht nach-gewiesen ist). Verhaltensunterschiede beruhen vielmehr auf individuellen Varianzen. Deshalb wird im Folgenden von einer Differenzierung zwischen den strukturgebunden fliegender Arten abgesehen. Dies gilt auch für das Große Mausohr, für das zwar eine besondere Verantwortung aufgrund der Nä-he zu der überregional bedeutsamen Wochenstubenkolonie in Meiningen besteht, welches jedoch in der Betrachtung des Tötungsrisikos durch den Straßenverkehr den gleichen Risiken wie die anderen strukturgebunden fliegenden Arten ausgesetzt ist. Durch die Zerschneidung der o.g. häufig frequentierten Leitlinien ist eine erhöhte Tötungsgefahr für strukturgebunden fliegende Fledermäuse gegeben, die schadensbegrenzende Maßnahmen erfor-dert. Gefahrenmindernd wirkt die tiefe Einschnittlage der geplanten Trasse. Straßen in Einschnittlage werden von den Fledermäusen häufiger überflogen. Untersuchungen (LÜTTMANN et al. 2009, 2010) haben gezeigt, dass bei Straßen in Einschnittlage 52 % weniger Individuen in den Gefahrenbereich gelangen als in Straßen mit Gleichlage. Zudem steht einem Abtauchen in den Trassenbereich entge-gen, dass die Fledermäuse eine gewisse Lichtscheu zeigen, was sie dazu veranlassen sollte, die Trasse in direktem Überflug zu überqueren. Das Meideverhalten ist umso ausgeprägter je breiter die Trasse und je stärker das Verkehrsaufkommen ist. Einige Arten, wie das Große Mausohr, die Bechsteinfledermaus, das Braune und Graue Langohr sind in gewissem Maße lärmempfindlich bei der Beutesuche. Sie finden ihre Beute mindestens teilweise, indem sie ihren Lauf- und Kommunikati-onsgeräuschen lauschen. Solche Arten meiden lärmintensive, trassennahe Bereiche zur Nahrungs-suche tendenziell (LÜTTMANN et al. 2010). Fledermäuse sind in der Lage sich schnell an ihre Umgebung anzupassen. Wenn die Tiere im Laufe der Bauarbeiten erfahren, dass die tiefen Einschnittlagen unattraktive Nahrungsbiotope darstellen, werden sie viel mehr zukünftig den effizienteren direkten Weg in sicherer Höhe über die Trasse be-vorzugen. Auch DIETZ (2005) beobachtete wie einzelne Mausohrfledermäuse beim Transfer über Offenland in Höhen über 5 m flogen. Der geplante 3 bzw. 4 m hohe Schutzzaun bildet ein zusätzli-ches Hindernis, dass die Fledermäuse vom Abtauchen in den Trassenbereich abhalten soll. Mit dem neu entstehenden mehrstufigen Waldrand parallel zum Trassenverlauf wird neuer attraktiver Jagdlebensraum geschaffen, der die Tiere von ihren ursprünglichen Jagdgebieten ableitet. Die Kom-bination aus Sperr- und Leiteinrichtungen führt die Fledermäuse zu den Querungsbauwerken im Pfaffental, Kirschgrund und Berlesgrund. Sofern Fledermäusen strukturelle Leitlinien geboten werden, können sie sich schnell neue Flugrou-ten zwischen den Teilhabitaten erschließen. Mit einer voraussichtlichen Bauzeit von mindestens zwei Jahren ist anzunehmen, dass die Tiere in der Zeit lernen die neuen Leitlinien anzunehmen bevor der Verkehr auf der Trasse einsetzt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Tiere den Leit- und Sperreinrichtungen nicht folgen würden und somit dem Risiko der Kollision mit dem Straßenverkehr ausgesetzt wären, ist anhand veröffentlichter Untersuchungsergebnisse und Literaturquellen nicht herleitbar. Nach Auffassung des VGH Kassel ist ein signifikant erhöhtes Lebensrisiko nur gegeben, wenn Kollisionen mit einer gewissen Wahrschein-lichkeit vorhersehbar sind. Das BVerwG sieht das Tötungsverbot durch Kollision nicht erfüllt, wenn

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Fledermäuse (16 Arten) nur einzelne Tiere getötet werden, da dies mit dem „allgemeinen Lebensrisiko“ gleichzusetzen ist (LOUIS 2009). Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein V 3

Bauzeitenregelung zur Vermeidung baubedingter Verluste von Fledermäusen: ► Gehölzbeseitigung in der Frist zwischen 1. Oktober bis 28. Februar durchführen, auch

innerhalb von Waldgebieten. ► Im Vorfeld der Baufeldfreimachung im baumhöhlenreichen Waldgebiet am Berlesgrund

Kontrolle der potenzieller Quartierbäume auf Besatz und anschließendes Verschließen der Baumhöhlen/-spalten. Ggf. Umsetzen von Baumstämmen mit bewohnten Quartie-ren.

► Der geeignete Zeitraum zu Kontrolle und Verschließen der Baumhöhlen liegt nach Auflö-sung der Wochenstuben und vor Beginn der Winterruhe im September und Oktober (ggf. leichte Verschiebung nach Witterungsverlauf), da die Fledermäuse in dieser Zeit noch ausreichend mobil sind und noch keine Quartierbindung aufweisen (LÜTTMANN et al. 2010).

► Vorsorgliches Verschließen der Eselsburghöhle vor der Winterruhezeit nach vorheriger Kontrolle auf Besatz.

► Einbeziehung von fachkundigen Begutachtern bei den Kontrollen ist zwingend vorzuse-hen.

V 4 bis V 8

Funktionale Vermeidungsmaßnahmen zur Minimierung des Kollisionsrisikos von Fle-dermäusen ► In kritischen Abschnitten - d.h. in den Abschnitten, wo Flugbeziehungen festgestellt wur-

den - Anlage eines Wildschutzzaunes mit Kollisionsschutz- und Leitfunktion an der Bö-schungsoberkante mit funktionaler Anbindung an die Durchlassbauwerke Pfaffental, Kirschgrund und Berlesgrund (Höhe des Zaunes in Einschnittlage 3 m, in Damm- und Gleichlage 4 m)

► Dimensionierung der Durchlassbauwerke entsprechend MAQ (Aufweitung der Brücke im Pfaffental)

► Vorsorglich zusätzlicher Schutz in den Einschnittbereichen durch einen standortabhän-gigen voraussichtlich 3,5 m hohen Steinschlagschutzzaun am Böschungsfuß in Einschnittböschungen

► Errichtung von Irritations-/Blendschutzwänden auf den Brücken: 2 m hohe Irritations-/Blendschutzwände auf der Kirschgrund- und Berlesgrundbrücke, 2 m hohe Irritations-/Blendschutzwände in Kombination mit 4 m hohem Kollisionsschutzzaun auf der Pfaffen-talbrücke

► Irritations-/Blendschutzwände bis mind. 20 m über die Widerlager der Brücke hinaus aufstellen

► Entwicklung eines mehrreihigen, stufig aufgebauten Waldrandes mit Staudensaum und Strauchsaum entlang des aufgerissenen Waldrandes mit Leitfunktion für Fledermäuse. Verlauf mehr oder weniger parallel zum Kollisionsschutz- und Leitzaun, wobei zwischen den Gehölzen und dem Zaun ein mind. 2 m breiter Streifen gehölzfrei zu halten ist. Für Rückewege sind 4 m breite Streifen freizuhalten. Der Waldsaum soll mittelfristig die Funktionen des Leitzaunes übernehmen.

► Staudensaum dient als Nahrungsfläche und ist mind. 2 m breit ► Freihalten der Einschnittböschungen von Gehölzen und hochwüchsiger Vegetation zur

Vermeidung von Lockwirkungen ► gezielte Linienführung des Waldrandes (Vermeidung von spitzen Winkeln, ggf. Abrun-

dung von Kanten) mit dem Ziel der Ableitung der Fledermäuse aus dem Trassenbereich ► Hinleitung der Leitlinie (ggf. durch ergänzende Heckenpflanzung) zu den Durchlässen im

Pfaffental, Kirschgrund und Berlesgrund ► Freistellung des Kirschgrundes zur Schaffung von Leitstrukturen zur Brückenunterfüh-

rung ► Lage der Schutzzäune: Leit- und Schutzzaun (3 m hoch): Bau-km 0+730 bis 1+555 Leit- und Schutzzaun (4 m hoch): Bau-km 0+630 (N)/ 0+660 (S) bis 0+730;

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Fledermäuse (16 Arten) Bau-km1+710 bis 1+775 (N)/ 1+835 (S) Blendschutzwand (2 m hoch): Bau-km 0+655 bis 0+710; Bau-km 1+513 bis 1+753; Bau-km 3+747 bis 4+067 ► Lage der Waldränder mit Leitfunktion: Bau-km 0+750 bis ca. 1+775; Bau-km ca. 3+000 bis 3+865 ► Lage ergänzender Heckenpflanzungen: Bau-km 0+680 bis 0+760; Bau-km 1+670 bis 1+780 Konzept der künftigen Flugrouten der Fledermäuse:

In LÜTTMANN et al. (2009, 2010) wird im Ergebnis verschiedener Untersuchungen zusam-menfassend herausgestellt, dass Leit- und Sperreinrichtungen geeignet sind, Kollisionen in signifikant großer Zahl vermindern können (Minderung kollisionsgefährlicher Querungen situationsbedingt um 40-70%). Der Kollisionsschutz- und Leitzaun soll in erster Linie die Ableitung der Fledermäuse zu den Durchlässen bewirken, kann aber zudem bei Individuen, die die Trasse dennoch queren wollen, eine Erhöhung der Flughöhe bewirken und damit das Kollisionsrisiko auch bei diesen Individuen mindern. Die Irritations-/Blendschutzwände auf den Brücken dienen der Erhöhung der Funktionalität der Durchlässe, in dem störende Licht-einwirkungen, die u.U. das Unterfliegen der Brücken verhindern würden, abgeschirmt wer-den. Im Zusammenspiel der Trasseneigenschaften (Einschnittlage und Breite) und der vor-gesehenen Vermeidungsmaßnahmen wird kein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko, das über

Bau-km 3+000 bis Bauende

Bau-km 0+600 bis 1+800

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Fledermäuse (16 Arten) das allgemeine Lebensrisiko hinausgeht, prognostiziert.

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen“ tritt ein ja nein 3.2 Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ) Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein

Höhlenreiche Altbaumbestände befinden sich insbesondere am bewaldeten Hang westlich des Berlesgrundes, wo (mind.) ein Paarungsquartier der Zwergfledermaus vermutet wird. In den sonsti-gen Waldbeständen sind nur vereinzelt Höhlenbäume vorhanden. An den Kiefern finden sich teilwei-se tiefe Rindenspalten, die potenziell als Sommerquartier dienen können. Eine Besiedlung ist mit Ausnahme des Grauen Langohrs und der Zweifarbfledermaus bei allen unter Pkt. 1 genannten Arten denkbar. Um den Verlust von ca. 2 ha höhlenbaumreichen Waldbeständen auszugleichen, ist die zeitnahe Bereitstellung von Ersatzquartieren erforderlich. Eine weitere Betroffenheit ergibt sich durch den vollständigen Verlust der Eselsburghöhle. Die güns-tigen Eigenschaften der Höhle (hohe Luftfeuchte und frostfreie Temperaturen) lassen auf eine sehr gute Eignung als Winterquartier schließen. Die Untersuchungsergebnisse konnten allerdings nur eine unregelmäßige Nutzung durch das Große Mausohr bestätigen. Sicherlich kennen die Fledermäuse im Aktionsraum weitere Winterquartiere, zwischen denen sie auswählen. Für die Einzeltiere, die die Eselsburghöhle zeitweise als Winterquartier nutzen, ist durch die Schaffung von Ersatzquartieren die Funktionalität der Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang sicherzustellen. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein ACEF15

Habitatoptimierung - Verbesserung des Quartierangebotes für baumbewohnende Fledermäuse ► Forstlichen Nutzungsverzicht in altbaumreichem Bestand am Berlesgrund zum Schutz

und zur Erhöhung des Anteils von Altbäumen/ Habitatbäumen ► Anbringen von Ersatzquartieren (20 Fledermauskästen) zur kurzfristigen Initialisierung

der Besiedlung ► Ggf. Umsetzen von Baumstämmen mit bewohnten Quartieren aus dem Baufeld ► Lage und Größe der Maßnahmenfläche: Gemarkung Helba, Flurstücke 276, 279/2

und 435/2 (3 ha)

Die Maßnahmen sind nach RUNGE et al. (2010) und LÜTTMANN et al. (2010) geeignet, die ökologische Funktionalität im räumlichen Zusammenhang zu wahren. Die Entwick-lungsdauer bis zur Wirksamkeit wird als kurz beschrieben (1-5 Jahre). Um langfristigen Erfolg sicher zu stellen, wird die Kombination von Altbaumschutz und Anbringen von Er-satzquartieren verfolgt (vgl. RUNGE et al. 2010), da der alleinige Einsatz von Fledermaus-kästen in der Fachwelt kritisch betrachtet wird (BRINKMANN et al. 2008).

ECEF9

Schaffung Ersatz-Winterquartier Für die überwinternden Einzeltiere werden Ersatz-Quartiere an den Brückenbauwerken über den Kirschgrund und über den Berlesgrund geschaffen. Abhängig von der Konstrukti-onsweise der Brücken, gibt es zwei Möglichkeiten: ► Größere Brücken sind i.d.R. mit einem Wartungsgang ausgerüstet, der an den Brü-

ckenköpfen Brückenkammern einschließt. Diese Brückenkammern sind gut geeignet, durch Schaffung von Hangplätzen und Einbau von Fledermauskästen und Fleder-maussteinen Winterquartiere zu schaffen. Produktwahl: 4 Stück Fassadenquartier 1 WQ, Abmaße: H 58 x B 38 x T 11,5 cm (http://www.schweglershop.de) und 4 Stück Fledermaus- Winterschlafstein Art.-Nr. 129, Abmaße 29,5 cm x 20 cm x 23 cm (http://www.naturschutzbedarf-strobel.de)

► Sind solche Brückenkammern nicht vorhanden, sind Ersatzquartiere an möglichst ge-schützter Stelle an der Brücke anzubringen. Produktwahl: 8 Stück Fassadenquartier 1 WQ, Abmaße: H 58 x B 38 x T 11,5 cm (Die spezielle Konstruktion aus sehr gut isolierendem Leichtbetonmaterial in Verbindung mit dem verwendeten Dämmmaterial gewährleistet eine hervorragende Isoliereigenschaft

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Fledermäuse (16 Arten) mit gleichzeitig guter Atmungsaktivität und ermöglicht ein frostsicheres Quartier auch im Winter; http://www.schweglershop.de).

E10*

Optimierung eines bestehenden Quartiers ► Quartieroptimierende Maßnahmen im Fledermausturm Welkershausen zur Stützung

der Fledermauspopulation ► Schaffung zusätzlicher Hangplätze ► Rückbau der Außenfassade zum Schutz vor Steinmarder ► Anbau von Taubenabwehrspikes zum Schutz vor Greifvögeln ► detaillierte Darstellung der Maßnahmen im Maßnahmenblatt im LBP

Funktionalität wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ tritt ein ja nein

3.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-winterungs- und Wanderungszeiten gestört? ja nein

Erhebliche Störungen von Fledermäusen an Quartieren sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten: Fledermausarten sind an ihren Quartieren gegenüber äußeren Störwirkungen (Lärm, Erschütterung) relativ unempfindlich (zahlreiche Quartiere befinden sich im störungsintensiven Siedlungsraum des Menschen), wenn nicht die Quartiere direkt beschädigt oder beeinträchtigt werden (dies fällt unter das Schädigungsverbot, siehe oben. Fledermäuse fliegen häufig entlang von Leitlinienstrukturen, an denen sie sich beim Flug vom Quar-tier zu den Jagdräumen und zurück orientieren. Werden solche Strukturen durch Straßenneubau zerschnitten, können sie ihre Funktion völlig verlieren oder - bei Weiternutzung der Leitstruktur - das Kollisionsrisiko der Tiere mit dem Fahrzeugverkehr erhöhen (Kollisionsrisiko siehe Tötungsverbot). Werden Jagdbiotope abgeschnitten und sind so für die Fledermäuse nicht mehr erreichbar, wäre dies eine erhebliche Störung der Wechselbeziehungen (und damit als Verbotstatbestand zu bewerten), wenn durch das Abschneiden der Flugroute ein Populationsrückgang im jeweiligen Quartier bzw. Quartierverbund zu befürchten ist. Diese erhebliche Zerschneidungswirkung tritt bei Einbeziehung der Vermeidungsmaßnahmen nicht ein, da die Fledermäuse über die Anbindung der drei Querungsbauwerke im Pfaffental, Kirschgrund und Berlesgrund ihre angestammten Jagdreviere wei-terhin erreichen. Alle Querungsbauwerke entsprechen den Mindestmaßen (lichte Höhe ≥ 4,5 m, lich-te Weite ≥ 5 m) für Fledermausunterführungen gemäß MAQ (FGSV 2008). Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein V 4 bis V 8

Funktionale Vermeidungsmaßnahmen zur Minimierung des Kollisionsrisikos von Fle-dermäusen ► In kritischen Abschnitten - d.h. in den Abschnitten, wo Flugbeziehungen festgestellt wur-

den - Anlage eines Wildschutzzaunes mit Kollisionsschutz- und Leitfunktion an der Bö-schungsoberkante mit funktionaler Anbindung an die Durchlassbauwerke Pfaffental, Kirschgrund und Berlesgrund (Höhe des Zaunes in Einschnittlage 3 m, in Damm- und Gleichlage 4 m)

► Dimensionierung der Durchlassbauwerke entsprechend MAQ (Aufweitung der Brücke im Pfaffental)

► Vorsorglich zusätzlicher Schutz in den Einschnittbereichen durch einen standortabhän-gigen voraussichtlich 3,5 m hohen Steinschlagschutzzaun am Böschungsfuß in Einschnittböschungen

► Errichtung von Irritations-/Blendschutzwänden auf den Brücken: 2 m hohe Irritations-/Blendschutzwände auf der Kirschgrund- und Berlesgrundbrücke, 2 m hohe Irritations-/Blendschutzwände in Kombination mit 4 m hohem Kollisionsschutzzaun auf der Pfaffen-talbrücke

► Irritations-/Blendschutzwände bis mind. 20 m über die Widerlager der Brücke hinaus

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Fledermäuse (16 Arten) aufstellen

► Entwicklung eines mehrreihigen, stufig aufgebauten Waldrandes mit Staudensaum und Strauchsaum entlang des aufgerissenen Waldrandes mit Leitfunktion für Fledermäuse. Verlauf mehr oder weniger parallel zum Kollisionsschutz- und Leitzaun, wobei zwischen den Gehölzen und dem Zaun ein mind. 2 m breiter Streifen gehölzfrei zu halten ist. Für Rückewege sind 4 m breite Streifen freizuhalten. Der Waldsaum soll mittelfristig die Funktionen des Leitzaunes übernehmen.

► Staudensaum dient als Nahrungsfläche und ist mind. 2 m breit ► Freihalten der Einschnittböschungen von Gehölzen und hochwüchsiger Vegetation zur

Vermeidung von Lockwirkungen ► gezielte Linienführung des Waldrandes (Vermeidung von spitzen Winkeln, ggf. Abrun-

dung von Kanten) mit dem Ziel der Ableitung der Fledermäuse aus dem Trassenbereich ► Hinleitung der Leitlinie (ggf. durch ergänzende Heckenpflanzung) zu den Durchlässen im

Pfaffental, Kirschgrund und Berlesgrund ► Freistellung des Kirschgrundes zur Schaffung von Leitstrukturen zur Brückenunterfüh-

rung ► Lage der Schutzzäune: Leit- und Schutzzaun (3 m hoch): Bau-km 0+730 bis 1+555 Leit- und Schutzzaun (4 m hoch): Bau-km 0+630 (N)/ 0+660 (S) bis 0+730; Bau-km1+710 bis 1+775 (N)/ 1+835 (S) Blendschutzwand (2 m hoch): Bau-km 0+655 bis 0+710; Bau-km 1+513 bis 1+753; Bau-km 3+747 bis 4+067 ► Lage der Waldränder mit Leitfunktion: Bau-km 0+760 bis ca. 1+775; Bau-km ca. 3+000 bis 3+865 ► Lage ergänzender Heckenpflanzungen: Bau-km 0+680 bis 0+760; Bau-km 1+670 bis 1+780 Nach LÜTTMANN et al. (2009, 2010) haben sich Unterführungen und insbesondere Talbrü-cken als optimale Querungsstrukturen erwiesen ohne artspezifische Unterschiede.

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung“ tritt ein ja nein Erteilen einer Ausnahme nach § 44 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ja nein

* Maßnahme im Sinne der Artenschutzrechtlichen Prüfung nicht erforderlich, aber aufgrund der populationsstützenden Wirkung dringend empfohlen.

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6.1.4 Reptilien

Reptilien (Zauneidechse und Glattnatter) 1. Schutz und Gefährdung Wissenschaftlicher Name Deutscher Name T ET D ED B Lacerta agilis Zauneidechse * FV V U1 h Coronella austriaca Glatt-/Schlingnatter 3 FV 3 U1 mh Erläuterung der Abkürzungen s. Kap. 3

2. Charakterisierung 2.1 Habitatansprüche und Verhaltensweisen Zauneidechse und Glattnatter bewohnen reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinräu-migen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren. Heute besiedeln die wärmeliebenden Arten v.a. Sekundärbiotope, d.h. vom Menschen geschaffene Lebensräume, wie Halbtrocken- und Trockenrasen, Eisenbahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben oder Industriebrachen, darüber hinaus häu-fig auch sonnenexponierte Waldränder. Im Winter verstecken sich die Tiere in frostfreien Verstecken, wie Kleinsäugerbauen oder natürlichen Hohlräumen, Felsspalten und Lesesteinhaufen, aber auch in selbst gegrabenen Quartieren. Beide Arten sind ausgesprochen standorttreue Arten. Die Zauneidechse nutzt meist nur kleine Reviere mit einer Flächengröße bis zu 100 m². Bei saisonalen Revierwechseln kann die Reviergröße bis zu 1.400 (max. 3.800) m² betragen. Innerhalb des Lebensraumes können Ortsveränderungen bis zu 100 m beobachtet werden. Ausnahmsweise überwinden die Tiere maximale Wanderdistanzen von bis zu vier Kilometern. Als Mindestfläche für eine überlebensfähige Population werden in der Literatur je nach Habitatausstattung1 bis 4 ha angeben (LANUV NRW 2011, HVNL et al. 2012) Der Aktionsradius adulter Glattnattern beträgt in der Hauptfressphase (Juli/August) ca. 25-35 m pro Tag. Während der Frühjahrsmigration werden Strecken von 200-300 m pro Tag zurückgelegt. Die Männchen besiedeln Reviere von 0,9 bis 2,3 ha, die Weibchen von 0,2 bis 1,7 ha. Die Populations-dichte beträgt 1-3 Ind./ha (LANUV NRW 2011, TLUG 2009). 2.2 Verbreitung in Deutschland / im Bundesland (Gesamtpopulation) Die Zauneidechse ist eine eurasische Art, die in ganz Deutschland - mit wenigen Verbreitungslücken - vorkommt. Auch in Thüringen ist die Art mit Ausnahme der Hochlagen der Mittelgebirge allgemein ver-breitet. Die Glattnatter ist in fast allen Bundesländern vertreten, weist aber einen deutlichen Verbreitungs-schwerpunkt in den klimatisch begünstigten Berg- und Hügelländern des Südens bzw. Südwestens auf. In Thüringen ist die Art mehr oder weniger sporadisch in ganz Thüringen verbreitet mit Bestands-lücken in den Hochlagen des Thüringer Gebirges und den Zentralteilen des Innerthüringer Beckens, wobei ein flächendeckender Rückgang zu verzeichnen ist (TLUG 2009). 2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum (lokale Population)

nachgewiesen Zauneidechse potenziell möglich Glattnatter Glatt- bzw. Schlingnatter und Zauneidechse sind im Betrachtungsraum weit verbreitet. So liegen Nachweise beider Arten von nahezu allen geeigneten Lebensräumen wie Halbtrockenrasen, ehemali-gen Abbauflächen, trockenen Ruderalfluren und Saumstrukturen vor (LINFOS 2010, s. Abb. unten). Aktuelle Nachweise der Zauneidechse erfolgten 2010 durch WEIPERT (2010) am Fuße des Spitzber-ges und 2011 durch SCHEFFLER auf dem ehemaligen Militärgelände am Helbaer Berg (PLANUNGS-BÜRO DR. WEISE 2011). Alle anderen Nachweise sind zwar meist älter als 10 Jahre und kein Beleg für eine aktuelle Besiedlung, doch lassen sich daraus Rückschlüsse auf die potenzielle Besiedlung in den aktuell nicht untersuchten Flächen ziehen. Die hohe Anzahl verschiedener Nachweisorte und die Besiedlung selbst kleiner Habitate deuten auf eine intakte lokale Population hin, die aus mehreren funktional miteinander verbundenen Teilpopulationen besteht.

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Reptilien (Zauneidechse und Glattnatter) Aktuell und potenziell besiedelte Lebensräume, die von der Trasse, wenn auch nur in geringem Maße, in Anspruch genommen werden, finden sich am Bauanfang am Fuße des Spitzberges, im Bereich Pfaffental und auf der Militärischen Liegenschaft bei Welkershausen. Kartierungen der Reptilien im gesamten Eingriffsbereich waren nicht gefordert. Geländeerfassungen erfolgten auf der Militärischen Liegenschaft bei Welkershausen und dem ehemaligen Steinbruch am Weineller. Die folgende Prüfung erfolgt im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung für den gesamten Ein-griffsbereich. Die unten folgende Abb. zeigt die Fundorte beider Arten (blaue Punkte Nachweise bis 2001, Quelle: LINFOS; rote Punkte aktuelle Nachweise von 2010/2011). Eine Unterscheidung zwischen Zaunei-dechse und Glattnatter erfolgt nicht, da häufig beide Arten an einem Fundort gemeldet wurden. 3. Prognose + Bewertung der Tötung, Störung, Schädigung nach § 44 BNatSchG 3.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein Ein erhöhtes betriebsbedingtes Kollisionsrisiko, das über das allgemeine Tötungsrisiko hinausgeht, ist durch das Vorhaben nicht gegeben. Breite Straßen werden von Zauneidechsen und Glattnattern we-gen fehlender Deckung gemieden. Es ist nicht erwiesen, dass die Arten Straßen als Sonnenplätze nutzen. In BLANKE (2010) sind ausführlich die verschiedenen Arten von Sonnenplätzen der Zaunei-dechse aufgeführt, Hinweise auf die Nutzung von Straßen gibt es nicht. BLANKE (2010) beschreibt, dass sich die Tiere bevorzugt vor einer hohen Vegetations- oder Reliefkulisse sonnen. Denkbar wäre lediglich die Nutzung von Randbereichen des Bankettes in Nähe zur Vegetation. Sich sonnende Tiere werden sich in der Regel nicht im Bereich fahrender Autos und bei einer vorgesehenen Bankettbreite von 1 bis 1,5 m in ausreichender Entfernung zu fahrenden Autos aufhalten. Zauneidechsen und Glattnattern sind ausgesprochen ortstreu und legen nur sehr selten größere Stre-cken zurück (z.B. bei der Migration von Jungtieren), so dass ein Überqueren der 13,5 m breiten Trasse lediglich in Ausnahmefällen vorstellbar ist. Eine signifikant erhöhte Gefährdung durch den Straßenver-kehr ist nicht zu erwarten. (Ergänzende Hinweise: PRÜTER et al. (1995) haben im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide zwi-schen 1988 und 1994 (mit jährlichen Unterbrechungen) Straßenopfer bei Wirbeltieren erfasst. Es wur-den lediglich je zwei überfahrene Zauneidechsen und Glattnattern nachgewiesen. Der Anteil getöteter Reptilien an den Wirbeltierverlusten lag bei 1,7 %, wobei das Gros der Reptilienopfer Blindschleichen

500m-Radius

Trasse

1000m-Radius

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Reptilien (Zauneidechse und Glattnatter) und Kreuzottern waren. Die Untersuchungen bestätigen die Annahme, dass von erwärmten Straßen keine messbaren Lockwirkungen auf die hier betrachteten Reptilienarten ausgehen. Gleiche Schlüsse können aus der Dissertation von MÄRTENS (1999) gezogen werden. Bei den Untersuchungen zu Isolation und Flächenansprüchen von Zauneidechsen wurde festgestellt, dass Flächen mit geringer Deckung und Vegetationshöhe gemieden werden. In einem Fall konnte beobachtet werden, wie eine Zauneidechse eilig über eine schmale Straße (kleiner 5 m breit) huschte. Solch ein Wechsel jedoch wird als „äußerst selten“ bezeichnet. Dass sich Tiere länger auf den „lebensfeindlichen Flächen“ auf-hielten, wurde nicht dokumentiert. Eine baubedingte Tötung von Individuen während der Winterruhe in Erdbauten und während der Fort-pflanzungszeit (ggf. Eiablage oder Häutung unter groben Steinen) kann nicht ausgeschlossen werden. Dabei ist jedoch höchstens von einer geringen Bedeutung für die Bestandssituation der lokalen Popu-lation im Untersuchungsraum auszugehen, da die Flächeninanspruchnahme von potenziellem Lebens-raum bezogen auf die Gesamtfläche des geeigneten Lebensraumes nur gering ist und die besseren Habitatstrukturen, wie auch der aktuelle Fundort der Zauneidechse, außerhalb des Eingriffsgebietes liegen. Das Hauptvorkommen der beiden Arten ist außerhalb des Eingriffsgebietes zu erwarten. Maßnahmen, durch die mit hinreichender Sicherheit und unter vertretbarem Aufwand die Tötung von Tieren vermieden werden kann, können nicht festgesetzt werden. Ziel ist stattdessen die Eingriffsmi-nimierung sowie mit Habitaterweiterungs- und –optimierungsmaßnahmen die lokale Population zu stärken, die Funktionalität im räumlichen Zusammenhang zu erhalten und somit mögliche Individuenverluste auszugleichen. Hier greift § 44 Abs. 5, wonach unvermeidbare Tötungen, welche im Zusammenhang mit der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten stehen, nicht unter den Verbotstatbestand fallen, soweit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist (s. Pkt. 3.2). Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein V 2 Reduzierung des Baufeldes in Reptilien-Habitaten

► Begrenzung der Flächeninanspruchnahme potenzieller Lebensräume von Zauneidechse und Glattnatter auf das unbedingt notwendige Maß im Zuge der Baumaßnahme; Vor-Ort-Abstimmung zur Reduzierung des temporären Baustreifens im Bereich Bau-km 1+700 bis 2+000 unter Einbeziehung eines Fachkundigen; Ausweisung besiedelter und potenzieller Reptilien-Habitate als Bautabuzonen; Stellen eines Bauzaunes während der Bauphase zur Sicherung der Abgrenzung

Alternativenprüfung: Aufgrund des flächenhaften Eingriffes und der langen Bauzeiten und, weil die Reptilien das ganze Jahr über (insbesondere während immobiler Phasen in der Überwinterungszeit und Eiablagezeit bis zum Schlüpfen der Jungtiere) betroffen sind (s. Abb. unten), kann der Verbotstatbestand durch Bauzeitenregelungen nicht vollständig ver-mieden werden.

Abb.oben: Phänologie der Zauneidechse (aus BLANKE 2010) Das Abfangen von Tieren in den vom Eingriff betroffenen Lebensstätten, das Zwischenhäl-

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Reptilien (Zauneidechse und Glattnatter) tern und Aussetzen in aufgewerteten Habitaten zum Schutz vor Tötung ist im vorliegenden Fall als unverhältnismäßig anzusehen. Diese Maßnahmen sind in gut besiedelten Habitaten praktikabel (s. LEGUAN 2010); im vorliegenden Fall ist eine hohe Besiedlungsdichte nicht zu erwarten. Die Erfolgswahrscheinlichkeit von Vergrämung und Anlockung in angrenzende Habitate (oh-ne Zwischenhälterung) kann nach aktuellem Kenntnisstand nicht beurteilt werden. Erfahrun-gen, inwieweit durch Lebensraumentwertung (Entfernung von Versteckmöglichkeiten, Be-schattung von Sonnenplätzen) die Tiere vergrämt werden, liegen nicht vor. Dem entgegen spricht die Ortstreue der Reptilien. Zudem ist der Erfolg der Vergrämung schwer kontrollier-bar. Vor diesem Hintergrund wird die Maßnahme als nicht geeignet angesehen, um die Tö-tung von Tieren mit hinreichender Sicherheit zu vermeiden. Eine Erhaltungszucht in Gefangenschaft im Rahmen des Risikomanagements wäre nur zu erwägen, wenn eine vollständige Zerstörung des betroffenen Habitates zu erwarten ist.

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen“ tritt ein ja nein 3.2 Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein

Eine Schädigung/ Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist anzunehmen. Bau- und anlage-bedingt sind Inanspruchnahmen von Überwinterungsbauen, Eiablage-/Häutungsflächen oder Sonnen-plätzen denkbar. Zwar wird das Minimalareal von 1-4 ha nicht unterschritten, dennoch werden vorge-zogene Ausgleichsmaßnahmen zur Schaffung von essenziellen Habitatstrukturen (CEF-Maßnahmen zur Habitatoptimierung und -erweiterung) für notwendig erachtet, um die Funktionalität im räumlichen Zusammenhang zu wahren. Die Maßnahmen sind fachgerecht umzusetzen und in den Bauablauf ein-zupassen. Ein Monitoring hat den Erfolg zu kontrollieren und ggf. Gegenmaßnahmen anzusetzen. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein V 2 Reduzierung des Baufeldes in Reptilien-Habitaten

► Begrenzung der Flächeninanspruchnahme potenzieller Lebensräume von Zauneidechse und Glattnatter auf das unbedingt notwendige Maß im Zuge der Baumaßnahme; Vor-Ort-Abstimmung zur Reduzierung des temporären Baustreifens im Bereich Bau-km 1+700 bis 2+000 unter Einbeziehung eines Fachkundigen; Ausweisung besiedelter und potenzieller Reptilien-Habitate als Bautabuzonen; Stellen eines Bauzaunes während der Bauphase zur Sicherung der Abgrenzung

ACEF8, ACEF10

Maßnahmen zur Habitatoptimierung und –erweiterung für Reptilien ► Entbuschung stark verbuschter Bereiche auf den wärmegetönten Standorten, Erhaltung

von 10-20 % Gehölzdeckung ► Anlage von essentiellen Zusatzstrukturen (2 Stück je Hektar) in besonnten Bereichen:

Steinhaufen oder Steinriegel mit ca. 100 - 150 m² Grundfläche aus unbelastetem Abbruchmaterial (Betonbruch, Naturstein) unterschiedlicher Körnung (0/45 bis 0/X), Schichtdicke mittig bis 70 cm,

zwei Offenbodenflächen: 15 m² Sand oder unbelastetes Abraummaterial der Kör-nung 0/2 - 0/32 (Schichtdicke mittig bis 30 cm)

► Extensive Pflege der Krautvegetation: Mahd der Vegetationsflächen Hutung bzw. Mahd maximal 2 mal jährlich

► Zeitpunkt der Durchführung vor oder am Beginn der Baumaßnahme ► Ausweichlebensräume gelten als Bautabubereich ► Lage und Größe der Maßnahmenfläche: ehemalige Militärfläche bei Welkershausen (4,1

ha) und Halbtrockenrasen nordwestlich der Militärfläche (3,9 ha)

Über die o.g. Maßnahmen hinaus werden mit den Maßnahmen A 3, E 5 und G 1 (s. LBP) weitere Lebensräume für die Zauneidechse und Glattnatter im räumlich-funktionalen Zu-sammenhang geschaffen und optimiert. An den wärmegetönten, offenen Böschungen ent-lang der künftigen Trasse entstehen Lebensräume, die zudem Biotopverbundfunktionen erfüllen und die Besiedlung weiterer Lebensräume sowie den Individuenaustausch fördern (Gestaltungsmaßnahme G1).

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Reptilien (Zauneidechse und Glattnatter) Die vorgesehenen Habitatoptimierungs- und -erweiterungsmaßnahmen gewährleisten die Erhaltung der lokalen Population. Da potenziell geeignete Lebensräume im Umfeld des Ein-griffs erhalten bleiben, können die neuen bzw. optimierten Lebensräume von den bestehen-den Lebensräumen aus neu- bzw. wiederbesiedelt werden. Nach RUNGE et al. (2010) besit-zen Optimierungs- und Erweiterungsmaßnahmen von bereits besiedelten Lebensräumen eine sehr hohe Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme zum Erreichen der durch-gehenden ökologischen Funktionalität.

Funktionalität wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fort-pflanzungs- und Ruhestätten“ tritt ein ja nein

3.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwin-terungs- und Wanderungszeiten gestört? ja nein

Das Vorhaben bewirkt im Bereich der ehemaligen Militärfläche bei Welkershausen eine Zerschneidung von potenziell besiedeltem Lebensraum. Der regelmäßige Austausch der lokalen Population wird da-her unterbunden. Die „Rest-Lebensräume“ sind jedoch ausreichend groß und werden durch die neu entstehenden breiten vegetationsarmen Einschnittböschungen sogar größer. Durch die vorgezogenen CEF-Maßnahmen zur Habitatoptimierung und -erweiterung ist sicher gestellt, dass die essenziellen Habitatfunktionen weiterhin erfüllt werden. Darüber hinaus gehende Störwirkungen, die zu einer Ver-schlechterung der lokalen Population führen können, sind nicht vorhersehbar. Zauneidechsen und Glattnattern haben einen geringen Aktivitätsradius, Überwinterungsquartier und Sommerlebensraum liegen meist unmittelbar benachbart. Für abwandernde Jungtiere bildet zum Einen der Kirschgrund eine Querungsmöglichkeit und zum Anderen die neu entstehenden Böschungen eine Biotopverbund-achse zu weiteren geeigneten Lebensräumen. Störwirkungen im Lebensraum/ an Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Baufeldfreimachung) kommen im speziellen Fall einem Beschädigungs- bzw. Tötungsverbotstatbestand nahe (s.o.) und werden daher nicht als Störung gewertet. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein ACEF8, ACEF10

Maßnahmen zur Habitatoptimierung und –erweiterung für Reptilien ► Entbuschung stark verbuschter Bereiche auf den wärmegetönten Standorten, Erhaltung

von 10-20 % Gehölzdeckung ► Anlage von essentiellen Zusatzstrukturen (2 Stück je Hektar) in besonnten Bereichen:

Steinhaufen oder Steinriegel mit ca. 100 - 150 m² Grundfläche aus unbelastetem Abbruchmaterial (Betonbruch, Naturstein) unterschiedlicher Körnung (0/45 bis 0/X), Schichtdicke mittig bis 70 cm,

zwei Offenbodenflächen: 15 m² Sand oder unbelastetes Abraummaterial der Kör-nung 0/2 - 0/32 (Schichtdicke mittig bis 30 cm)

► Extensive Pflege der Krautvegetation: Mahd der Vegetationsflächen Hutung bzw. Mahd maximal 2 mal jährlich

► Zeitpunkt der Durchführung vor oder am Beginn der Baumaßnahme ► Ausweichlebensräume gelten als Bautabubereich ► Lage und Größe der Maßnahmenfläche: ehemalige Militärfläche bei Welkershausen (4,1

ha) und Halbtrockenrasen nordwestlich der Militärfläche (3,9 ha)

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung“ tritt ein ja nein Erteilen einer Ausnahme nach § 44 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ja nein

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6.1.5 Quendel-Ameisenbläuling

Quendel-Ameisenbläuling - Maculinea arion

1. Schutz und Gefährdung T ET D ED B Erläuterung der Abkürzungen s. Kap. 3 2 U1 2 U1 - 2. Charakterisierung 2.1 Habitatansprüche und Verhaltensweisen Der Quendel-Ameisenbläuling bewohnt xerotherme, lückig bewachsene Offenland-Standorte, wie Halb-/Trockenrasen und Hänge. Voraussetzungen sind zahlreiche Nester der Knotenameise (Myrmica sabuleti) und gute Thymian-Bestände (Thymus pulegioides). Die zweite Raupennahrungs-pflanze, der Gemeine Dost (Origanum vulgare), wird in Thüringen nicht angenommen. Wichtig sind offene Bodenstellen, wie Trittpfade, Maulwurfshügel oder steinige Stellen, die das Wachstum von Thymian fördern. Die junge Raupe ernährt sich zunächst von den Blüten und Früchten ihrer Futterpflanze. Nach drei Wochen lässt sie sich im 4. Larvenstadium auf den Erdboden fallen und wird von einer Wirtsameise in deren Nest eingetragen. Die Raupe täuscht die Ameisen mit Hilfe von Duftstoffen und dem Aufblä-hen der vorderen Segmente, so dass sie für eine Ameisenlarve gehalten wird. Die räuberische Rau-pe ernährt sich von der Ameisenbrut und bleibt bis zum Frühjahr des folgenden Jahres im Ameisen-nest. Die Wirtsameise ist ausgesprochen wärmeliebend, meidet aber extrem xerotherme Standorte. Der Quendel-Ameisenbläuling bildet Metapopulationen und ist daher auf einen Individuenaustausch zwischen den einzelnen Teilpopulationen angewiesen. Das erfordert räumliche Nähe mehrerer be-siedelter Habitat oder zumindest Landschaftsstrukturen, die Dispersionsflüge der Falter ermöglichen. Allerdings ist die Art standorttreu mit relativ geringem Ausbreitungspotenzial. Strecken über 2 km werden nur ausnahmsweise geflogen. Mit ≤16 Ind./ha bildet die Art nur geringe Populationsdichten (RUNGE et al. 2010, SETTELE et al. 1999, TLUG 2009). 2.2 Verbreitung in Deutschland / im Bundesland (Gesamtpopulation) Maculinea arion ist eine eurasische Art, die in Deutschland ihre Verbreitungsschwerpunkte in den Hügelländern und Mittelgebirgen Süd- und Mitteldeutschlands sowie in den Alpen hat. In Thüringen liegen die Hauptvorkommen auf den Halbtrocken- und Trockenrasen im Zechsteingürtel von Kyffhäuser und Südharz, im Bereich des Muschelkalks in Mittel- und Westthürin-gen (Werratal, Ilm-Saale-Ohrdrufer Platte, Meininger Kalkplatten) und der Vorderrhön sowie auf den Keuperhügeln des Thüringer Grabfeldes. (TLUG 2009). 2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum (lokale Population)

nachgewiesen potenziell möglich Die Vorkommen des Quendel-Ameisenbläulings im Gebiet der Meininger Kalkplatten bilden einen der Schwerpunktvorkommen innerhalb Thüringens. Im Rahmen der faunistischen Erfassungen wurde der Falter auf der Waldwiese 800 m nördlich von Utendorf nachgewiesen (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2011). Im LINFOS ist ein Nachweis aus 1999 am Ortsrand Utendorf/ Sportplatz genannt. Potenziell geeigneter Lebensraum im Vorhabenbereich mit Vorkommen von Thymian stellt das ehe-malige Militärgelände bei Welkershausen mit der kurzrasigen Halbtrockenrasenvegetation dar. Sons-tige Thymianbestände auf vom Eingriff beanspruchten Flächen finden sich nicht. Die Militärflächen wurden 2011 auf Vorkommen des Ameisenbläulings untersucht. Trotz dreimaliger Begehungen ge-lang kein Nachweis, weshalb nicht von einer aktuellen Besiedlung auszugehen ist. Das Fehlen der Art könnte auf das ungünstige Pflegeregime (Hutung während der Flugzeit des Bläulings) zurückzu-führen sein. Eine Neubesiedlung oder vorübergehende Besiedlung ist jedoch denkbar, insbesondere bei Optimierung der Pflege. 3. Prognose + Bewertung der Tötung, Störung, Schädigung nach § 44 BNatSchG 3.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)

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Quendel-Ameisenbläuling - Maculinea arion

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein Aufgrund o.g. Untersuchungsergebnisse wird das UG aktuell als nicht besiedelt betrachtet. Die even-tuelle Betroffenheit einzelner Falter auf Dispersionsflug ist nicht signifikant. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein Der Quendel-Ameisenbläuling profitiert gleichsam von der Habitatoptimierungs- und

-erweiterungsmaßnahme (ACEF8 und ACEF10). Beim Pflegeregime sollten die Flugzeiten des Falters berücksichtigt werden. Außerdem ist damit zu rechnen, dass sich an den wärmegetön-ten, offenen Böschungen entlang der künftigen Trasse geeignete Lebensstätten mit Thymian-Vorkommen entwickeln werden. Aufgrund der Lebensraumeignung und Verbreitung im Gebiet wird ein Monitoring der Art empfohlen.

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen“ tritt ein ja nein 3.2 Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein

Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind nicht betroffen. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Funktionalität wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ tritt ein ja nein

3.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-winterungs- und Wanderungszeiten gestört? ja nein

Eine Zerschneidung von Landschaftselementen, die regelmäßig als Dispersionslinien genutzt wer-den, ist nicht anzunehmen. Das nächstgelegene Vorkommen befindet sich in 1 km Entfernung zum Eingriff. Die Falter überwinden nur selten Entfernungen über 500 m (EBERT 1993). Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung“ tritt ein ja nein Erteilen einer Ausnahme nach § 44 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ja nein

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6.1.6 Nachtkerzenschwärmer

Nachtkerzenschwärmer - Proserpinus proserpina

1. Schutz und Gefährdung T ET D ED B Erläuterung der Abkürzungen s. Kap. 3 3 U1 V xx - 2. Charakterisierung 2.1 Habitatansprüche und Verhaltensweisen Der Nachtkerzenschwärmer kommt in sonnig-warmen, feuchten Lebensräumen vor. Besiedelt wer-den feuchte Hochstaudenfluren an Bächen und Wiesengräben, niedrigwüchsige Röhrichte, Kies- und Schuttfluren sowie lückige Unkrautgesellschaften an größeren Flussläufen. Als Sekundärstandorte werden Böschungen und Dämme, Sand- und Kiesgruben, Steinbrüche, verwilderte Gärten sowie neu entstandene Brachflächen genutzt. Die Falter fliegen jährlich in einer Generation von Mai bis Juni. Bei Sonnenauf- und Untergang umfliegen die dämmerungs- und nachtaktiven Tiere ihre Saugpflan-zen (Nelkengewächse, Lippenblütler, Schmetterlingsblütler - meist Arten trockenwarmer Standorte). Die Eier werden einzeln unter die Blätter von Nachtkerzen (Oenothera biennis), Weidenröschen (Epilobium spec.), Blutweiderich (Lythrum salicaria) und auch an Fuchsien (Fuchsia spec.) nahe den Blüten abgelegt. Die Eiablage erfolgt meist einzeln, verteilt über eine größere Fläche. Die Verpup-pung findet von Ende August bis April/Mai in Erdhöhlen statt Da die meisten Wirtspflanzen Pionierarten sind, ist auch der Falter ausgesprochen mobil und wenig standorttreu. Daher kann er in kurzer Zeit neue Populationen bilden sowie auch an bekannten Flug-plätzen plötzlich wieder verschwinden (HERMANN & TRAUTNER 2011, PETERSEN et al. 2003, TLUG 2009). 2.2 Verbreitung in Deutschland / im Bundesland (Gesamtpopulation) In Deutschland zieht sich die nördliche Grenze des lückigen Verbreitungsgebietes durch Nord-deutschland. Hier ist seit einigen Jahren eine deutliche Ausbreitungstendenz in Richtung Norden zu beobachten. In Thüringen fliegt die Art wohl in allen Breiten und Höhenstufen, jedoch überall nur selten (TLUG 2009). 2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum (lokale Population)

nachgewiesen potenziell möglich Es liegen weder aktuelle noch historische Nachweise für die Art aus dem Untersuchungsgebiet und der Region vor. Da der Bestand der Art in Thüringen nahezu unerforscht ist, im UG vereinzelt Wirtspflanzen vorkom-men und die Art örtlich unstet vorkommt, ist eine potenzielle Besiedlung denkbar. 3. Prognose + Bewertung der Tötung, Störung, Schädigung nach § 44 BNatSchG 3.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein Baubedingte Tötung von Individuen (Eier, Raupen, Puppen) während der Fortpflanzungs- und Ruhe-zeit im Zuge des Abschiebens von Oberboden kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Vermeidung der Tötung von Individuen ist nicht möglich, da es keine Alternative zur Bauzeitenrege-lung (Abtragen des Oberbodens außerhalb der Brutzeit als Vermeidungsmaßnahme für Bodenbrüter; s. dort) gibt. Es greift § 44 Abs. 5, wonach unvermeidbare Tötungen, welche im Zusammenhang mit der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten stehen, nicht unter den Verbotstatbestand fallen, soweit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen“ tritt ein ja nein 3.2 Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein

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Nachtkerzenschwärmer - Proserpinus proserpina

Bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme von Teilen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann nicht ausgeschlossen werden. Der Verlust von essenziellen Strukturen ist nicht erfüllt. Die Flächeninspruchnahme ist bezogen auf das zu erwartende Gesamtangebot von Wirtspflanzen im Umfeld derart gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden muss, dass betroffene Individuen auf umliegende Lebensstätten ausweichen würden, zumal die Art sehr ortsun-treu ist. [Als Fortpflanzungsstätte wird das Gesamtangebot an Wirtspflanzen im räumlich-funktionalen Zusammenhang definiert. Ruhestätten (Überwinterungsplätze) liegen in der Regel nahe der Eiabla-geplätze, können aber auch bis 100 m (TRAUTNER & HERMANN 2011) entfernt sein.] Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Funktionalität wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ tritt ein ja nein

3.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-winterungs- und Wanderungszeiten gestört? ja nein

Keinen Störungen vorhersehbar. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung“ tritt ein ja nein Erteilen einer Ausnahme nach § 44 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ja nein

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6.2 Bestand und Betroffenheit der europäischen Vogelarten nach Artikel I der Vogelschutz-Richtlinie

6.2.1 Höhlenbrüter

Baumhöhlenbrüter (17Arten) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus RLT ET RLD ED s

1. Feldsperling − Passer montanus * = V ↓↓ h

2. Grauschnäpper − Muscicapa striata * * = h

3. Grauspecht − Picus canus * = 2 ↓↓ mh

4. Grünspecht − Picus viridis * * ↑ mh

5. Haubenmeise − Parus cristatus * * = h

6. Haussperling − Passer domesticus * = V ↓↓ h

7. Hohltaube − Columba oenas * - ↑ mh

8. Kleinspecht − Picoides minor * V = mh

9. Mittelspecht − Dendrocopus medius V * ↑ mh

10. Raufußkauz − Aegolius funereus - = * ↑ s

11. Schwarzspecht − Dryocopus martius * = * ↑ mh

12. Sperlingskauz − Glaucidium passerinum * = * ↑ s

13. Star − Sturnus vulgaris * * = h

14. Sumpfmeise − Parus palustris * * = h

15. Trauerschnäpper − Ficedula hypoleuca 3 * = h

16. Waldkauz − Strix aluco * = * = mh

17. Wendehals − Jynx torquilla 2 2 ↓↓↓ mh

Erläuterung der Abkürzungen s. Kap. 3

2. Charakterisierung 2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Die genannten Arten nutzen vorwiegend Waldbereiche, einige Arten aber auch Offenland- und Sied-lungsbiotope mit Gehölzreichtum oder gut strukturierte Gärten als Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Die Niststätten werden in Höhlen angelegt, dabei müssen es nicht zwingend die selbst errichteten Niststätten sein, sondern es können auch Nachnutzungen von Spechthöhlen o.a. vorkommen. Haussperling und Grauschnäpper nutzen nicht ausschließlich Baumhöhlen, sondern brüten auch in Nischen an Felsen, Mauern und Gebäuden. Für einige Arten wird in GARNIEL & MIERWALD (2010) eine erhöhte Störanfälligkeit gegenüber Lärm konstatiert, die Auswirkungen auf die Partnerfindung, Revierverteidigung, Gefahrenwahrneh-mung und Nahrungssuche hat. Die Lärmempfindlichkeit wird anhand eines artspezifischen kritischen Schallpegels definiert. Für Grauspecht, Hohltaube, Mittelspecht, Schwarzspecht und Waldkrauz liegt der kritische Schallpegel bei 58 dB(A) tags und für den Raufußkauz bei 47 dB(A) nachts. 2.2 Verbreitung in Deutschland / im Bundesland (Gesamtpopulation) Die genannten Arten (außer Sperlingskauz) sind mehr oder weniger in ganz Deutschland verbreitet, wobei Raufußkauz und Wendehals größere Bestandslücken aufweisen. Der Sperlingskauz ist inse-lartig in den Mittel- und Hochgebirgen Süd- und Südostdeutschland (Schwarzwald, Bayerischen Wald, Alpen, Thüringer Wald, Erzgebirge) verbreitet. Die Bestandstrends in Deutschland bzw. Thüringen und die Häufigkeit der hier betrachteten Arten

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Baumhöhlenbrüter (17Arten) sind artspezifisch sehr verschieden und unter Pkt. 1 genannt. 2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum (lokale Population) nachgewiesen im weiteren Umfeld potenziell möglich Bei den Kontrollbegehungen 2012 wurden im UG Grünspecht, Waldkauz und Star festgestellt. Für die anderen Arten ist auf Grund des Vorhandenseins von potenziell geeigneten Lebensräumen im UG das Vorkommen in der Worst-Case-Betrachtung anzunehmen. 3. Prognose + Bewertung der Tötung, Störung, Schädigung nach § 44 BNatSchG 3.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein An Fortpflanzungs- und Ruhestätten Bei Vögeln kann der Tötungsverbotstatbestand ausgeschlossen werden, wenn die Baufeldfreima-chung außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit erfolgt. Bezogen auf die Ruhestätten ist davon auszugehen, dass Vögel aufgrund ihrer Mobilität nicht gefährdet sind. Kollisionsrisiko Eine direkte Tötung von Vögeln durch Anlage und Betrieb der Verkehrstrasse (Kollision) ist denkbar, liegt aber im Bereich des sog. allgemeinen Lebensrisikos und gilt nach dem „guidance document“ der EU-KOMMISSION (2006, „incidential killings“, „roadkills“) nicht als Verbotstatbestand. Das Risiko der Tötung /Verletzung durch den Straßenverkehr wird als so gering eingeschätzt, dass für die Individuen kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zu erwarten ist. Dies wäre nur erfüllt, wenn Bereiche häufiger Wechsel oder Strukturen mit Lockwirkungen vorhanden wären, was im vorliegen-den Fall nicht zu erkennen ist. Zudem wird in der Regel ein Abtauchen der Vögel in die tief einge-schnittene Trasse nicht erfolgen. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein V 3

Bauzeitenregelung zur Vermeidung baubedingter Verluste von Vögeln: ► Beseitigung von Bäumen außerhalb wie innerhalb von Waldgebieten in der Frist von 1.

Oktober und 28. Februar durchführen Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen“ tritt ein ja nein 3.2 Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein

Höhlenreiche Altbaumbestände, die durch das Vorhaben entfernt werden, befinden sich insbesonde-re am bewaldeten Hang westlich des Berlesgrundes (ca. 2 ha). In den sonstigen Waldbeständen sind nur vereinzelt Höhlenbäume vorhanden. Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten muss durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ersetzt werden. Im räumlichen Zusammenhang bleiben besiedelte und potenziell geeignete Fortpflanzungs- oder Ruhestätten erhalten, wodurch die Voraussetzungen für die Sicherung der lokalen Population und die Wieder- bzw. Neubesiedlung der neu geschaffenen bzw. optimierten Lebensstätten gegeben ist. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein ACEF15

Habitatoptimierung - Verbesserung des Quartierangebotes für Baumhöhlenbrüter ► Forstlichen Nutzungsverzicht in altbaumreichem Bestand am Berlesgrund zum Schutz

und zur Erhöhung des Anteils von Altbäumen/ Habitatbäumen ► Anbringen von Ersatzquartieren (20 Nistkästen) zur kurzfristigen Initialisierung der

Besiedlung ► für nicht in Nistkästen brütende Arten (z.B. Spechte) Höhlenbäume (Vorhalten aus der

Baufeldfreimachung) aufstellen und im Boden verankern ► Lage und Größe der Maßnahmenfläche: Gemarkung Helba, Flurstücke 276, 279/2

und 435/2 (3 ha)

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Baumhöhlenbrüter (17Arten) Funktionalität wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein Die einzige höhlenbrütende Art zu der RUNGE et al. (2010) Aussagen zur funktionalen Eignung von CEF-Maßnahmen treffen, ist der Mittelspecht. Er kann als Leitart höhlenbrütender Vögel betrachtet werden, da er zu den Vogelarten zählt, die ihre Nisthöhlen selber baut, welche häufig von anderen Höhlenbrütern als Nachnutzer angenommen werden. Nach RUNGE ist die Funktionalität von CEF-Maßnahmen mit dem Vorhandensein einer günstigen und aufwertbaren Habitatausstattung des Waldbestandes im Raum verbunden. Der Mittelspecht reagiert wahrscheinlich gut auf Habitatoptimierungen, insbesondere der entscheidenden Habitatrequisite potenzieller Höhlenbäume. Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ tritt ein ja nein

3.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-winterungs- und Wanderungszeiten gestört? ja nein

Erhebliche Störungen während Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten (Scheuchwirkungen als negative Wahrnehmung durch die Tiere) sind zum Einen baube-dingt und zum Anderen betriebsbedingt durch den laufenden Straßenverkehr denkbar. Störungen im artspezifischen Effektbereich können den Fortpflanzungserfolg mindern oder die Aufgabe von Le-bensstätten verursachen. Maßgeblich für die maximal zu erwartende Störwirkung sind die kritischen Schallpegel für die lärmempfindlichen Arten Grauspecht, Hohltaube, Mittelspecht, Schwarzspecht, und Waldkrauz bei 58 dB(A) tags und für den Raufußkauz bei 47 dB(A) nachts. Innerhalb des betrof-fenen Streifens sinkt mit zunehmendem Abstand von der Straße die Störwirkung. Während der Brut-verlust trassennah 100 % betragen kann, sinkt der Rückgang des Bruterfolges bis zur Isophonelinie des kritischen Schallpegels gegen Null (GARNIEL & MIERWALD (2010). Im hier betrachteten Vorhaben verlaufen aufgrund der tiefen Einschnittlage die Isophone der kriti-schen Schallpegel relativ nahe der Waldgrenze. Lediglich im Bereich der Berlesgrundbrücke errei-chen die Isophone der kritischen Schallpegel einen größeren Radius5

Für die zusätzliche vorhabenbedingte Störung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind vorgezoge-ne Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Eine Prognose des Brutverlustes im Sinne von GARNIEL & MIERWALD (2010) ist mit den vorliegenden Daten nicht möglich. Vor dem Hintergrund der abneh-menden Störwirkung mit zunehmender Entfernung zur Trasse sowie der suboptimalen Habitatbedingungen im Wirkraum (Vorbelastung) wird der Ausgleichsbedarf aus dem direkten Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (s. o. Pkt. 3.2 Schädigungstatbestand) zusätzlich mit einem Aufschlag von 50 % versehen.

. Ein Großteil des Lärmes wird bereits im Einschnitt abgedämpft. So dass die Verlärmung im Wald nur noch gering ist. Außerdem sind die Wälder am Berlesgrund durch Verkehrslärm der bestehenden B 19 und der Straße nach Utendorf vorbelastet, so dass davon auszugehen ist, dass hier vorkommende Vögel bereits an die ungünstigen Verhältnisse gewöhnt sind.

Durch vorgezogene Habitatoptimierungs- und -erweiterungsmaßnahmen wird das Angebot an be-nachbarten Ausweichlebensstätten soweit erhöht, dass die Störungen kompensiert werden können. Die Voraussetzung für die Sicherung der lokalen Population wird erfüllt. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein ACEF15

Habitatoptimierung - Verbesserung des Höhlenangebotes ► Forstlichen Nutzungsverzicht in altbaumreichem Bestand am Berlesgrund zum Schutz

und zur Erhöhung des Anteils von Altbäumen/ Habitatbäumen ► Anbringen von Ersatzquartieren (20 Nistkästen) zur kurzfristigen Initialisierung der

Besiedlung ► für nicht in Nistkästen brütende Arten (z.B. Spechte) Höhlenbäume (Vorhalten aus der

5 Auswertung der Schallisophone von Wolfgang Kersten, HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER,

25.10.2012

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Baumhöhlenbrüter (17Arten) Baufeldfreimachung) aufstellen und im Boden verankern

► Lage und Größe der Maßnahmenfläche: Gemarkung Helba, Flurstücke 276, 279/2 und 435/2 (3 ha)

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung“ tritt ein ja nein Erteilen einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ja nein

Schleiereule 1. Schutz- und Gefährdungsstatus RLT ET RLD ED s

Schleiereule − Tyto alba 3 = * ↑ mh

Erläuterung der Abkürzungen s. Kap. 3

2. Charakterisierung 2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Bei der Schleiereule sind natürliche Brutplätze in Höhlen die Ausnahme in Mitteleuropa. Meist brütet sie in Gebäuden, zum Beispiel Kirchtürmen, Ruinen oder Scheunen. Als Jagdgebiete werden bevor-zugt offene Gebiete am Rand von Siedlungen oder niedrigwüchsige (< 3 m) Strukturen entlang von Feldwegen oder Gräben genutzt. 2.2 Verbreitung in Deutschland / im Bundesland (Gesamtpopulation) Die Schleiereule ist in Thüringen wie in ganz Deutschlang in tiefgelegenen, waldarmen Regionen verbreitet. Bestandszahlen: Deutschland: 13.000-18.000 BP Thüringen: ? BP (beide nach TLUG 2009) 2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum (lokale Population) nachgewiesen im weiteren Umfeld potenziell möglich Vorkommen im UG sind nicht bekannt. Denkbar ist, dass die Schleiereule in der Ortslage Welkershausen brütet und das Untersuchungsgebiet als Nahrungsgebiet nutzt. Möglicherweise han-delte es sich bei den Beobachtungen einer Eule am Fledermausturm bei den Kartierungen 2011 um eine Schleiereule. 3. Prognose + Bewertung der Tötung, Störung, Schädigung nach § 44 BNatSchG 3.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein An Fortpflanzungs- und Ruhestätten Bei Schleiereulen wird eine Verletzung/Tötung an Fortpflanzungs- und Ruhestätten ausgeschlossen. Kollisionsrisiko Wenn Schleiereulen im Vorhabengebiet nach Nahrung jagen, ist eine direkte Tötung durch Anlage und Betrieb der Verkehrstrasse (Kollision) denkbar, liegt aber im Bereich des sog. allgemeinen Le-bensrisikos und gilt nach dem „guidance document“ der EU-KOMMISSION (2006, „incidential killings“, „roadkills“) nicht als Verbotstatbestand. Das Risiko der Tötung /Verletzung durch den Straßenverkehr wird als so gering eingeschätzt, dass für die Individuen kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zu erwarten ist. Dies wäre nur erfüllt, wenn Bereiche häufiger Wechsel oder Strukturen mit Lockwirkungen vorhanden wären, was im vorliegen-den Fall nicht zu erkennen ist. Zudem wird in der Regel ein Abtauchen der Vögel in die tief einge-schnittene Trasse nicht erfolgen. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen“ tritt ein ja nein 3.2 Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)

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Schleiereule Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein

Potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Schleiereulen befinden sich in Ortslage, somit wird eine Schädigung ausgeschlossen. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Funktionalität wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ tritt ein ja nein

3.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-winterungs- und Wanderungszeiten gestört? ja nein

Die geplante Trasse befindet sich in ausreichender Entfernung zu potenziellen Fortpflanzungs-, Auf-zucht-, Mauser- und Überwinterungsstellen. Eine Zerschneidung von Teillebensräumen entsteht für die flugfähigen Tiere nicht. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung“ tritt ein ja nein Erteilen einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ja nein

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6.2.2 Horstbrüter / Freibrüter mit dauerhaften/mehrjährig genutzten Niststätten

a) Rotmilan - Milvus milvus

1. Schutz- und Gefährdungsstatus RLT ET RLD ED s

Erläuterung der Abkürzungen s. Kap. 3 3 = * = mh

2. Charakterisierung 2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Der Rotmilan besiedelt offene, meist agrarisch geprägte Landschaften mit Feldgehölzen und Wäl-dern. Der Brutplatz liegt in Wäldern, an Waldrändern, aber auch in kleineren Feldgehölzen oder Baumreihen (Pappelreihen). Wobei in Thüringen immer seltener Horste im Inneren geschlossener Wälder zu finden sind. Ab April beginnt das Brutgeschäft, spätestens Ende Juli sind alle Jungen flüg-ge. Zur Nahrungssuche werden Agrarflächen mit einem Nutzungsmosaik aus Wiesen und Äckern bevorzugt. Jagdreviere können eine Fläche von 15 km² beanspruchen. Rotmilane gelten als ausge-sprochen reviertreu und nutzen alte Horste oftmals über viele Jahre. Sie haben ein breites Nahrungsspektrum (Kleinsäuger, Vögel, Fische) und schlagen ihre Beute am Boden. Bisweilen wird auch Aas (z.B. Verkehrsopfer entlang von Straßen) gefressen. Der Rotmilan ist ein Zugvogel, der als Kurzstreckenzieher den Winter über hauptsächlich in Spanien verbringt. GARNIEL & MIERWALD (2010) haben für den Rotmilan eine Effektdistanz von 300 m festgestellt, das entspricht einer Fluchtdistanz von 200-300 m, wobei optische Signale entscheidend sind. 2.2 Verbreitung in Deutschland / im Bundesland (Gesamtpopulation) Der Rotmilan ist in ganz Deutschland verbreitet. Etwa 65 % des gesamten Weltbestandes von ca. 21.000 BP (NICOLAI et al. 2009) kommt in Deutschland vor (LANUV 2011). Der Bestand in Thürin-gen wird mit 1000 Brutpaaren auf etwa 5 % des weltweiten Bestandes geschätzt. Bestandszahlen: Deutschland: 10.000 - 14.000 BP Thüringen: 1.000 BP (beide nach TLUG 2009) 2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum (lokale Population) nachgewiesen potenziell möglich

In der Datenbank des VTO 2010 zur Rotmilankartierung ist ein Rotmilanhorst auf dem Spitzberg mit Brutverdacht erfasst (s. roter Punkt in Abb. links). Der Horststandort liegt 340m von der bestehen-den B 19 entfernt. Bei den zwei Geländekontrollen 2012 gab es keine Hinweise auf ein Vorkommen des Rotmilans. Auf dem Spitzberg fand 2012 intensiver Holzeinschlag statt, so dass auf Grund des hohen Störungsgrades aktuell nicht von einer Eignung als Fortpflanzungsstätte aus-gegangen wird.

3. Prognose + Bewertung der Tötung, Störung, Schädigung nach § 44 BNatSchG 3.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein Eine direkte Tötung von Vögeln durch Anlage und Betrieb der Verkehrstrasse (Kollision) ist denkbar, liegt aber im Bereich des sog. allgemeinen Lebensrisikos und gilt nach dem „guidance document“ der EU-KOMMISSION (2006, „incidential killings“, „roadkills“) nicht als Verbotstatbestand. Das Risiko der Tötung /Verletzung durch den Straßenverkehr wird als so gering eingeschätzt, dass für die Individuen kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zu erwarten ist. Dies wäre nur erfüllt, wenn

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a) Rotmilan - Milvus milvus

Bereiche häufiger Wechsel oder Strukturen mit Lockwirkungen vorhanden wären, was im vorliegen-den Fall nicht zu erkennen ist. Zudem wird in der Regel ein Abtauchen der Vögel in die tief einge-schnittene Trasse nicht erfolgen. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen“ tritt ein ja nein 3.2 Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein

Neben der direkten Zerstörung von Fortpflanzungsstätte bei Flächeninanspruchnahme/ Baufeldfrei-machung kann es zum mittelbaren Verlust der Fortpflanzungsstätte kommen, wenn die Eignung durch Lebensraumveränderungen/ Störungen nicht mehr gegeben ist. Letztere kann eintreten, wenn durch wiederholte Störungen innerhalb der Fluchtdistanz der Brutplatz aufgegeben wird (GARNIEL & MIERWALD 2010). Eigene Beobachten aber zeigen, dass Rotmilane nicht selten in geringerer Dis-tanz zu stark befahrenen Straßen brüten. Hierbei ist sicher zu berücksichtigen, dass an bestehenden Straßen ein Gewöhnungseffekt eintritt und die Tiere auf ungewohnte Störungen durch neue Straßen empfindlicher reagieren, allerdings zeigt dies, dass die in lit. genannte Fluchtdistanz (=Effektdistanz) im Einzelfall zu analysieren sind. Der vom VTO (2010) benannte Horst auf dem Spitzberg konnte bei den Geländebegehungen 2011 und 2012 nicht festgestellt werden. Es ist wahrscheinlich, dass wegen des intensiven Holzeinschla-ges 2012 ein Wechselhorst in der Umgebung aufgesucht wurde. Unabhängig davon ist anzunehmen, dass der Horststandort künftig wieder die Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte erfüllen könn-te. Mit der neuen B 19 rückt die Trasse zwar etwa 50 m näher an den Horststandort heran, durch den Wald zwischen Horst und Trasse ist aber ausreichend Lärm- und Sichtschutz vorhanden. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Funktionalität wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ tritt ein ja nein

3.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-winterungs- und Wanderungszeiten gestört? ja nein

Erhebliche Störungen während Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten werden ausgeschlossen (s. 3.2). Eine Zerschneidungswirkung der Straße ist für die flug-aktiven Tiere nicht relevant. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung“ tritt ein ja nein Erteilen einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ja nein

b) Horstbrüter in Bäumen (9 Arten)

1. Schutz- und Gefährdungsstatus RLT ET RLD ED s

1. Baumfalke − Falco subbuteo * 3 = s

2. Turmfalke − Falco tinnunculus * = * = mh

3. Dohle − Corvus monedula 3 = * = h

4. Graureiher − Ardea cinerea * * ↑ mh

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b) Horstbrüter in Bäumen (9 Arten)

5. Habicht − Accipiter gentilis * = * = mh

6. Mäusebussard − Buteo buteo * * ↑ mh

7. Schwarzmilan − Milvus migrans * * ↑ s

8. Sperber − Accipiter nisus * * ↑ mh

9. Wespenbussard − Pernis apivorus * = V = s

Erläuterung der Abkürzungen s. Kap. 3

2. Charakterisierung 2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Die genannten Arten nutzen freistehende Niststätten, die in der Regel mehrere Jahre genutzt wer-den. Besiedelt werden Bäume meist in Wäldern, Feldgehölzen und Baumreihen. Dabei müssen es nicht zwingend selbst errichtete Niststätten sein, sondern z.B. der Wespenbussard nutzt auch Horste anderer Greifvögel. Dohlen und Turmfalken brüten neben Bäumen auch in Gebäude- oder Felsni-schen. Dabei sind Turmfalken ausgesprochen anpassungsfähig. Sie kommen oft in der Nähe menschlicher Siedlungen vor. Selbst in großen Städten fehlen sie nicht, dagegen meiden sie ge-schlossene Waldgebiete. Ihre Nester errichten sie nicht selten in alten Krähennestern. Bei den meisten der genannten Arten beträgt die Fluchtdistanz 200 m, beim Turmfalken 100 m, beim Sperber 150 m und beim Schwarzmilan 300 m (GARNIEL & MIERWALD 2010). Wiederholte Störun-gen innerhalb dieses Radius bedeuten den Verlust der Brutplatzeignung, wobei die Arten weniger auf Lärm als vielmehr auf optische Reize reagieren. 2.2 Verbreitung in Deutschland / im Bundesland (Gesamtpopulation) Die genannten Arten sind in ganz Deutschland verbreitet. Die Bestandstrends in Deutschland bzw. Thüringen und die Häufigkeit sind artspezifisch sehr verschieden und unter Pkt. 1 genannt. 2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum (lokale Population) nachgewiesen im weiteren Umfeld potenziell möglich Auf Grund des Vorhandenseins von potenziell geeigneten Lebensräumen im UG ist das Vorkommen der Arten in der Worst-Case-Betrachtung möglich. Im Winter 2011 erfolgte eine Horst- und Höhlenbaumkartierung (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2011), bei der keine Nester festgestellt wurden. Ebenso erbrachten die beiden Kartierungsdurchgän-ge im Frühjahr 2012 keine Nachweise. Daher wird davon ausgegangen, dass sich im Trassenbereich keine Fortpflanzungsstätten befinden. Denkbar sind Bruten im weiteren Umfeld (Steinbruch Eschberg, Ortschaften) und die Nutzung des UG als Nahrungshabitat. 3. Prognose + Bewertung der Tötung, Störung, Schädigung nach § 44 BNatSchG 3.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein Eine Tötung / Verletzung während der Aufzuchtzeit wird ausgeschlossen, da sich im Wirkraum keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten befinden. Eine direkte Tötung von Vögeln durch Anlage und Betrieb der Verkehrstrasse (Kollision) ist denkbar, liegt aber im Bereich des sog. allgemeinen Lebensrisikos und gilt nach dem „guidance document“ der EU-KOMMISSION (2006, „incidential killings“, „roadkills“) nicht als Verbotstatbestand. Das Risiko der Tötung /Verletzung durch den Straßenverkehr wird als so gering eingeschätzt, dass für die Individuen kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zu erwarten ist. Dies wäre nur erfüllt, wenn Bereiche häufiger Wechsel oder Strukturen mit Lockwirkungen vorhanden wären, was im vorliegenden Fall nicht zu erkennen ist. Zudem wird i.d.R ein Abtauchen der Vögel in die tief eingeschnittene Trasse nicht erfol-gen. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen“ tritt ein ja nein 3.2 Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, ja nein

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b) Horstbrüter in Bäumen (9 Arten)

beschädigt oder zerstört? Fortpflanzungsstätten befinden sich nicht im artspezifischen Fluchtradius des Eingriffsbereichs. Regelmäßig genutzte Ruhestätten sind ebenfalls nicht bekannt. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Funktionalität wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ tritt ein ja nein

3.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-winterungs- und Wanderungszeiten gestört? ja nein

Erhebliche Störungen während Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten (Scheuchwirkungen als negative Wahrnehmung durch die Tiere) werden ausgeschlos-sen. Fortpflanzungs- und Ruhestätten existieren nicht im Wirkraum. Bei der Nahrungssuche reagie-ren die betrachteten Greifvögel wenig empfindlich auf optische Störungen. Eine Zerschneidungswir-kung der Straße ist für die flugaktiven Tiere nicht relevant. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung“ tritt ein ja nein Erteilen einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ja nein

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c) Nischen- /Felsenbrüter (2 Arten)

1. Schutz- und Gefährdungsstatus RLT ET RLD ED s

1. Uhu − Bubo bubo V * ↑ s

2. Wanderfalke − Falco pregrinus * * ↑ ss

Erläuterung der Abkürzungen s. Kap. 3

2. Charakterisierung 2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Der Uhu besiedelt störungsarme, reich strukturierte Landschaften mit Steilhängen. Häufig werden Steinbrüche besiedelt. Neben offenen Felswänden wurden vereinzelt auch Bodenbruten, Baumbru-ten oder sogar Gebäudebruten beobachtet. Die Jagdgebiete sind bis zu 40 km² groß und können bis zu 5 km vom Brutplatz entfernt liegen. Wanderfalken sind ähnlich dem Uhu typische Fels- und Nischenbrüter. In den vergangenen Jahren werden auch vermehrt Niststätten in hohen Gebäuden (z.B. Kirchtürme, Schornsteine) in menschli-chen Siedlungen angenommen. Im nördlichen Deutschland werden auch Horste auf Bäumen ange-legt. Beide Arten sind sehr orts- und reviertreu, ihre Niststandorte wechseln sie nur bei Störungen. Der Uhu zählt zu den lärmempfindlichen Arten mit 500 m Effektdistanz, innerhalb derer negative Auswirkungen auf die Besiedlung geeigneter Lebensräume ermittelt wurden. Hingegen sind beim Wanderfalke in erster Linie optische Störungen relevant, seine Fluchtdistanz beträgt 200 m (GARNIEL & MIERWALD 2010), 2.2 Verbreitung in Deutschland / im Bundesland (Gesamtpopulation) Beide Arten sind in ganz Deutschland verbreitet, weisen aber große Bestandslücken auf. Ihr Be-standstrend ist in den letzten Jahren positiv. Bestandszahlen Uhu: Deutschland: 1.400-1.500 BP Thüringen: 70-80 BP Bestandszahlen Wanderfalke: Deutschland: 810-840 BP Thüringen: 32 BP (Angaben nach TLUG 2009) 2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum (lokale Population) nachgewiesen potenziell möglich Für keine der genannten Arten liegen aktuelle Nachweise vor. Baumbruten von Wanderfalke und Uhu sind in Thüringen nicht bekannt. Für beide Arten kommen im UG keine als Nist- und Ruhestätten geeigneten Strukturen vor. Da bei der Horst- und Höhlenbaumkartierung (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2011) keine Horste festgestellt wurden, wird auch das Vorkommen von Fortpflanzungsstätten ausgeschlossen. Denkbar sind Bruten im weiteren Umfeld (Steinbruch Eschberg, Ortschaften) und die Nutzung des UG als Nahrungshabitat. 3. Prognose + Bewertung der Tötung, Störung, Schädigung nach § 44 BNatSchG 3.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein Eine Tötung / Verletzung während der Aufzuchtzeit wird ausgeschlossen, da sich im Wirkraum keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten befinden. Eine direkte Tötung von Vögeln durch Anlage und Betrieb der Verkehrstrasse (Kollisionrisiko) ist denkbar, liegt aber im Bereich des sog. allgemeinen Lebensrisikos und gilt nach dem „guidance do-cument“ der EU-KOMMISSION (2006, „incidential killings“, „roadkills“) nicht als Verbotstatbestand. Das Risiko der Tötung /Verletzung durch den Straßenverkehr wird als so gering eingeschätzt, dass für die Individuen kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zu erwarten ist. Dies wäre nur erfüllt, wenn Bereiche häufiger Wechsel oder Strukturen mit Lockwirkungen vorhanden wären, was im vorliegen-den Fall nicht zu erkennen ist. Zudem wird in der Regel ein Abtauchen der Vögel in die tief einge-schnittene Trasse nicht erfolgen. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen“ tritt ein ja nein

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c) Nischen- /Felsenbrüter (2 Arten)

3.2 Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein

Fortpflanzungsstätten befinden sich nicht im artspezifischen Fluchtradius des Eingriffsbereichs. Regelmäßig genutzte Ruhestätten sind ebenfalls nicht bekannt. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Funktionalität wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ tritt ein ja nein

3.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-winterungs- und Wanderungszeiten gestört? ja nein

Erhebliche Störungen während Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten (Scheuchwirkungen als negative Wahrnehmung durch die Tiere) werden ausgeschlos-sen. Fortpflanzungs- und Ruhestätten existieren nicht im Wirkraum. Bei der Nahrungssuche reagie-ren die betrachteten Greifvögel eher wenig empfindlich auf optische Störungen. Eine Zerschnei-dungswirkung der Straße ist für die flugaktiven Tiere nicht relevant. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung“ tritt ein ja nein Erteilen einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ja nein

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6.2.3 Freibrüter mit jährlich wechselnden Niststätten

Freibrüter mit jährlich wechselnden Niststätten in Hecken und Bäumen (13 Arten)

1. Schutz- und Gefährdungsstatus RLT ET RLD ED s

1. Bluthänfling − Carduelis cannabina * = V ↓↓ h

2. Erlenzeisig − Carduelis spinus * = * = mh

3. Fichtenkreuzschnabel − Loxia curvirostra * = * = mh

4. Gimpel − Pyrrhula pyrrhula * = * = h

5. Kuckuck − Cuculus canorus V = V = mh

6. Neuntöter − Lanius collurio * = * = h

7. Pirol − Oriolus oriolus * = V ↑ mh

8. Raubwürger − Lanius excubitor 1 = 2 = s

9. Sperbergrasmücke − Sylvia nisoria 3 = * ↑ mh

10. Türkentaube − Streptopelia decaocto * * ↑ h

11. Turteltaube − Streptopelia turtur V 3 ↓↓ mh

12. Wacholderdrossel − Turdus pilaris * * = h

13. Waldohreule − Asio otus * * = mh

Erläuterung der Abkürzungen s. Kap. 3

2. Charakterisierung 2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Die genannten Arten nutzen Waldbereiche, Feldgehölze, Offenlandbiotope mit Gehölzreichtum oder auch gut strukturierte Gärten als Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Die Niststätten werden jährlich in Bäumen oder Sträuchern neu angelegt. Der Kuckuck baut keine eigenen Nester, sondern ist als Schmarotzer auf das Vorkommen anderer Freibrüter angewiesen. Die genannten Arten reagieren verschieden empfindlich auf Straßenlärm. Zu den empfindlichen Arten zählen Turteltaube und Waldohreule mit 500 m Effektdistanz, Pirol mit 200 m Effektdistanz und Ku-ckuck mit 300 m Effektdistanz (GARNIEL & MIERWALD 2010), innerhalb derer negative Auswirkun-gen auf die Besiedlung an sich geeigneter Lebensräume ermittelt wurden. Der kritische Schallpegel liegt bei den genannten Arten bei 58 dB(A). 2.2 Verbreitung in Deutschland / im Bundesland (Gesamtpopulation) Die genannten Arten sind in ganz Deutschland verbreitet. Die Bestandstrends in Deutschland bzw. Thüringen und die Häufigkeit sind artspezifisch sehr verschieden und unter Pkt. 1 genannt. 2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum (lokale Population) nachgewiesen potenziell möglich Bei den Kontrollbegehungen 2012 wurden im UG Bluthänfling, Kuckuck und Neuntöter festgestellt. Für die anderen Arten ist auf Grund des Vorhandenseins von potenziell geeigneten Lebensräumen im UG das Vorkommen in der Worst-Case-Betrachtung anzunehmen. 3. Prognose + Bewertung der Tötung, Störung, Schädigung nach § 44 BNatSchG 3.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein An Fortpflanzungs- und Ruhestätten Bei Vögeln kann der Tötungsverbotstatbestand ausgeschlossen werden, wenn die Baufeldfreima-chung außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit erfolgt. Bezogen auf die Ruhestätten ist davon auszugehen, dass Vögel aufgrund ihrer Mobilität nicht gefährdet sind. Kollisionsrisiko

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Freibrüter mit jährlich wechselnden Niststätten in Hecken und Bäumen (13 Arten)

Eine direkte Tötung von Vögeln durch Anlage und Betrieb der Verkehrstrasse (Kollisionrisiko) ist denkbar, liegt aber im Bereich des sog. allgemeinen Lebensrisikos und gilt nach dem „guidance do-cument“ der EU-KOMMISSION (2006, „incidential killings“, „roadkills“) nicht als Verbotstatbestand. Das Risiko der Tötung /Verletzung durch den Straßenverkehr wird als so gering eingeschätzt, dass für die Individuen kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zu erwarten ist. Dies wäre nur erfüllt, wenn Bereiche häufiger Wechsel oder Strukturen mit Lockwirkungen vorhanden wären, was im vorliegen-den Fall nicht zu erkennen ist. Zudem wird in der Regel ein Abtauchen der Vögel in die tief einge-schnittene Trasse nicht erfolgen. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein V 1 V 3

Bauzeitenregelung zur Vermeidung baubedingter Verluste von Vögeln: ► Einhaltung der gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG gesetzlich vorgeschriebenen Zeitenregelung

zur Beseitigung von Bäumen außerhalb von Waldflächen, Sträuchern und Hecken ► Darüber hinaus gehend sind auch alle Gehölze innerhalb von Waldgebieten in der Frist

von 1. Oktober bis 28. Februar zu beseitigen.

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen“ tritt ein ja nein 3.2 Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein

Die hier betrachteten Vogelarten bauen jährlich neue Niststätten. Mit der Baufeldfreimachung außer-halb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit wird vermieden, dass Fortpflanzungsstätten zerstört oder be-schädigt werden. Da die Arten nicht auf begrenzt angebotene Requisiten angewiesen sind, wird da-von ausgegangen, dass die Individuen auf weitere geeignete Nistplätze im Revier ausweichen. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein V 1 V 3

Bauzeitenregelung zur Vermeidung der Zerstörung von Fortpflanzungsstätten: ► Einhaltung der gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG gesetzlich vorgeschriebenen Zeitenrege-

lung zur Beseitigung von Bäumen außerhalb von Waldflächen, Sträuchern und Hecken ► Darüber hinaus gehend sind auch alle Gehölze innerhalb von Waldgebieten in der Frist

von 1. Oktober bis 28. Februar zu beseitigen. Funktionalität wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein Über die o.g. Maßnahmen hinaus werden mit den Maßnahmen V5, A9, A11, A12, A13, A14 und A17 (s. LBP) Lebensräume geschaffen, die kurz- bis mittelfristig potenziell als Fortpflanzungs- und Ruhe-stätten für die hier betrachteten Arten geeignet sind. Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ tritt ein ja nein

3.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-winterungs- und Wanderungszeiten gestört? ja nein

Die vorhabenbezogenen Störungen werden unter Berücksichtigung artspezifischer Effektbereiche als nicht so erheblich betrachtet, dass sie den Erhalungszustand der lokalen Population beeinträchtigen könnten. Im Umfeld sind ausreichend geeignete Lebensräume vorhanden, auf die die Vögel auswei-chen können. Darüber hinaus werden mit den Maßnahmen A9, A11, A12, A13, A14, A 17 und V5 (s. LBP) Lebensräume geschaffen, die kurz- bis mittelfristig potenziell als Fortpflanzungs- und Ruhestät-ten für die hier betrachteten Arten geeignet sind. Die Voraussetzung für die Sicherung der lokalen Population wird erfüllt. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung“ tritt ein ja nein Erteilen einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ja nein

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6.2.4 Bodenbrüter

Bodenbrüter (12 Arten) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus RLT ET RLD ED s

1. Baumpieper − Anthus trivialis * V ↓↓ h

2. Braunkehlchen − Saxicola rubetra 2 3 = mh

3. Feldlerche − Alauda arvensis V 3 ↓↓ h

4. Feldschwirl − Locustella naevia * = V = mh

5. Fitis − Phylloscopus trochilus * * = h

6. Haubenlerche − Galerida cristata 1 = 1 ↓↓ s

7. Heidelerche − Lullula arborea V = V ↑ mh

8. Rebhuhn − Perdix perdix 2 2 ↓↓ mh

9. Schafstelze − Motacilla flava * - = ?

10. Wachtel − Coturnix coturnix V = * ↑ mh

11. Waldlaubsänger − Phylloscopus sibilatrix * = * ↓↓ h

12. Waldschnepfe − Scolopax rusticola * = V = mh

Erläuterung der Abkürzungen s. Kap. 3

2. Charakterisierung 2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Die Lebensraumansprüche der hier zusammen betrachteten Bodenbrüter sind recht verschieden. Charakterarten des ausgedehnten Offenlandes mit eher wenigen Gehölzen sind Feldlerche, Reb-huhn, Wachtel, Braunkehlchen, Wachtelkönig, Feldschwirl und Schafstelze, wobei Feldlerche, Reb-huhn, Wachtel zu den typischen Feldvögeln gehören, während Braunkehlchen, Feldschwirl und Schafstelze eher als Arten der grünlandgeprägter Niederungen zu bezeichnen sind. Haubenlerche und Heidelerche sind Arten vegetationsarmer, sonnenexponierter offener bis halboffe-ner Lebensräume (Heiden, Trockenrasen), die Heidelerche besiedelt daneben auch Kahlschläge und lockere Wälder. Halboffenes Gelände mit reich strukturierter Krautschicht und hohem Gehölzanteil sind Kennzeichen von Baumpieper-Lebensräumen. Zu den Arten, die Wälder (v.a. lichte Wälder), Waldlichtungen, Kahlschläge, lichte Wälder und He-cken besiedeln zählen Waldlaubsänger, Waldschnepfe und Fitis. Für Waldschnepfe und Wachtel wird in GARNIEL & MIERWALD (2010) eine erhöhte Störanfälligkeit gegenüber Lärm konstatiert, die Auswirkungen auf die Partnerfindung, Revierverteidigung, Gefah-renwahrnehmung und Nahrungssuche haben kann. Die Lärmempfindlichkeit wird anhand eines art-spezifischen kritischen Schallpegels definiert, für die Waldschnepfe liegt der bei 58 dB(A) und für die Wachtel bei 52 dB(A). 2.2 Verbreitung in Deutschland / im Bundesland (Gesamtpopulation) Die genannten Arten sind in ganz Deutschland verbreitet. Bei einem Großteil der Arten ist der Be-stand bundes- und/oder landesweit rückläufig bzw. gefährdet (s. Pkt. 1). 2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum (lokale Population) nachgewiesen im weiteren Umfeld potenziell möglich Bei den Kontrollbegehungen 2012 wurden im UG Feldlerche, Fitis, Waldlaubsänger, Wachtel und Baumpieper festgestellt. Für die anderen Arten ist auf Grund des Vorhandenseins von potenziell ge-eigneten Lebensräumen im UG das Vorkommen in der Worst-Case-Betrachtung anzunehmen. 3. Prognose + Bewertung der Tötung, Störung, Schädigung nach § 44 BNatSchG 3.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)

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Bodenbrüter (12 Arten) Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein An Fortpflanzungs- und Ruhestätten Bei Vögeln kann der Tötungsverbotstatbestand ausgeschlossen werden, wenn die Baufeldfreima-chung außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit erfolgt. Bezogen auf die Ruhestätten ist davon auszugehen, dass Vögel aufgrund ihrer Mobilität nicht gefährdet sind. Kollisionsrisiko Eine direkte Tötung von Vögeln durch Anlage und Betrieb der Verkehrstrasse (Kollisionrisiko) ist denkbar, liegt aber im Bereich des sog. allgemeinen Lebensrisikos und gilt nach dem „guidance do-cument“ der EU-KOMMISSION (2006, „incidential killings“, „roadkills“) nicht als Verbotstatbestand. Das Risiko der Tötung /Verletzung durch den Straßenverkehr wird als so gering eingeschätzt, dass für die Individuen kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zu erwarten ist. Dies wäre nur erfüllt, wenn Bereiche häufiger Wechsel oder Strukturen mit Lockwirkungen vorhanden wären, was im vorliegen-den Fall nicht zu erkennen ist. Zudem wird in der Regel ein Abtauchen der Vögel in die tief einge-schnittene Trasse nicht erfolgen. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein V 3

Bauzeitenregelung zur Vermeidung baubedingter Verluste von bodenbrütenden Vö-geln: ► Baufeldfreiräumung außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit der Vögel ► Entfernung der Bodenvegetation und Abschieben des Oberbodens zwischen 1. Septem-

ber und 15. März Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen“ tritt ein ja nein 3.2 Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein

Potenziell geeigneter Lebensraum für die bodenbrütenden Offenlandarten ist vom Vorhaben nur we-nig betroffen. Beansprucht wird Ackerfläche am Bauanfang, kleinflächig an der Eselsburg und im Bereich Kiliansberg / Weineller. Die halboffene Magerrasenfläche auf dem ehemaligen Militärgelände wird auf einem kurzen Abschnitt durchquert, wobei die Fläche aufgrund der häufigen Begängnis durch Naherholungssuchende als Fortpflanzungsstätte nur bedingt geeignet ist. Geeignete Waldle-bensräume mit lichten Strukturen finden die bodenbrütenden Waldarten am ehesten am Berlesgrund und in den Kiefernbeständen auf dem ehemaligen Militärgelände. Alle sonstigen Waldflächen weisen sehr dichte Bestände auf, die für hier betrachteten Waldarten als Lebensstätte nicht geeignet sind. Potenziell geeignete Lebensräume werden durch das Vorhaben nur in geringem Maß in Anspruch genommen. Im Umfeld kommen ausreichend weitere potenziell geeignete Lebensräume vor, auf die die Vögel ausweichen können. Darüber hinaus werden mit den vorgesehenen Maßnahmen Lebens-räume geschaffen, die kurz- bis mittelfristig potenziell als Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die hier betrachteten Arten geeignet sind, dies sind für die Offenlandarten die Maßnahmen A3, ACEF8, ACEF10 und E5 und für die Waldarten die Maßnahmen A9, A11, A12, A13, A14, ACEF15, A 17 und V5 (s. LBP). Da die Bodenbrüter jährlich neue Niststätten bauen, wird mit der Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit vermieden, dass Fortpflanzungsstätten zerstört oder beschädigt wer-den. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein V 3

Bauzeitenregelung zur Vermeidung baubedingter Verluste von bodenbrütenden Vö-geln: ► Baufeldfreiräumung außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit der Vögel ► Entfernung der Bodenvegetation und Abschieben des Oberbodens zwischen 1. Septem-

ber und 15. März

Funktionalität wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ tritt ein ja nein

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Bodenbrüter (12 Arten) 3.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-winterungs- und Wanderungszeiten gestört? ja nein

Die vorhabenbezogenen Störungen werden unter Berücksichtigung artspezifischer Effektbereiche als nicht so erheblich betrachtet, dass sie den Erhalungszustand der lokalen Population beeinträchtigen könnten. Im Umfeld sind ausreichend geeignete Lebensräume vorhanden, auf die die Vögel auswei-chen können. Darüber hinaus werden mit den vorgesehenen Maßnahmen Lebensräume geschaffen, die kurz- bis mittelfristig potenziell als Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die hier betrachteten Ar-ten geeignet sind, dies sind für die Offenlandarten die Maßnahmen Maßnahmen A3, ACEF8, ACEF10 und E5 und für die Waldarten die Maßnahmen A9, A11, A12, A13, A14, ACEF15, A 17 und V5 (s. LBP). Die Voraussetzung für die Sicherung der lokalen Population wird erfüllt. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung“ tritt ein ja nein Erteilen einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ja nein

Steinschmätzer - Oenanthe oenanthe

1. Schutz- und Gefährdungsstatus RLT ET RLD ED s

Steinschmätzer − Oenanthe oenanthe 1 1 ↓↓↓ s

Erläuterung der Abkürzungen s. Kap. 3

2. Charakterisierung 2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Steinschmätzer kommen hauptsächlich im Gebirge vor, bewohnen aber auch offenes, steiniges Ge-lände in tieferen Regionen. Ihr Nest legen sie in Steinhaufen, Höhlen oder Spalten im Boden an. 2.2 Verbreitung in Deutschland / im Bundesland (Gesamtpopulation) Der Steinschmätzer ist in ganz Deutschland verbreitet, allerdings mit größeren Bestandslücken in West- und Süddeutschland (DDA 2011). Auch in Thüringen ist die Besiedlung sehr lückenhaft. Ver-

breitungsschwerpunkte bilden ne-ben dem Thüringer Becken, das Altenburger Land und das Eichsfeld (VTO 2011). Bestandszahlen: Deutschland: 3.800-5.600 BP Thüringen: 40 BP (beide nach TLUG 2009) Abb. links: Verbreitung des Stein-schmätzers in Thüringen (VTO 2011)

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum (lokale Population)

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Steinschmätzer - Oenanthe oenanthe

nachgewiesen im weiteren Umfeld potenziell möglich Alt-Nachweise (LINFOS 2010) liegen vom Steinbruch Eschberg-Dürrenberg außerhalb des UG vor. Auf Grund des Vorhandenseins von potenziell geeigneten Lebensräumen im UG auf dem ehemali-gen Militärgelände ist das Vorkommen der Art in der Worst-Case-Betrachtung anzunehmen. 3. Prognose + Bewertung der Tötung, Störung, Schädigung nach § 44 BNatSchG 3.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein An Fortpflanzungs- und Ruhestätten Bei Vögeln kann der Tötungsverbotstatbestand ausgeschlossen werden, wenn die Baufeldräumung incl. Abtragung des Oberbodens außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit erfolgt. Bezogen auf die Ruhestätten ist davon auszugehen, dass Vögel aufgrund ihrer Mobilität nicht gefährdet sind. Kollisionsrisiko Eine direkte Tötung von Vögeln durch Anlage und Betrieb der Verkehrstrasse (Kollisionsrisiko) ist denkbar, liegt aber im Bereich des sog. allgemeinen Lebensrisikos und gilt nach dem „guidance do-cument“ der EU-KOMMISSION (2006, „incidential killings“, „roadkills“) nicht als Verbotstatbestand. Das Risiko der Tötung /Verletzung durch den Straßenverkehr wird als so gering eingeschätzt, dass für die Individuen kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zu erwarten ist. Dies wäre nur erfüllt, wenn Bereiche häufiger Wechsel oder Strukturen mit Lockwirkungen vorhanden wären, was im vorliegen-den Fall nicht zu erkennen ist. Zudem wird in der Regel ein Abtauchen der Vögel in die tief einge-schnittene Trasse nicht erfolgen Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein V 3

Bauzeitenregelung zur Vermeidung baubedingter Verluste und zur Vergrämung: ► Baufeldfreiräumung außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit der Steinschmätzer ► Entfernung des Oberbodens und essenzieller Nischen wie Steinhaufen und Höhlungen

auf Offenlandflächen mit dem Ziel der Vergrämung zur Brutzeit

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen“ tritt ein ja nein 3.2 Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein

Im Zuge des Vorhabens kommt es zur Entfernung von Steinhaufen oder anderen Höhlungen, die potenziell als Fortpflanzungs- und Ruhestätte dienen können. Wenngleich die Flächeninanspruch-nahme geeigneten Lebensraumes durch die Trasse und Straßenböschungen sehr gering, werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Schaffung von essenziellen Habitatstrukturen (CEF-Maßnahmen zur Habitatoptimierung und -erweiterung) für notwendig erachtet, um eine Verschlechte-rung des Erhaltungszustandes der Art zu verhindern. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein ACEF10

Maßnahmen zur Habitatoptimierung und –erweiterung ► Entbuschung stark verbuschter Bereiche auf den wärmegetönten Standorten, Erhal-

tung von 10-20 % Gehölzdeckung ► Anlage von essentiellen Zusatzstrukturen (Anlage von je 2 Lesesteinhaufen/Hektar)

zur Schaffung von Ersatzniststätten (vgl. auch Reptilienmaßnahme) ► Extensive Pflege der Krautvegetation: Mahd der Vegetationsflächen Hutung bzw.Mahd

maximal 2 mal jährlich ► Zeitpunkt der Durchführung vor oder am Beginn der Baumaßnahme ► Lage und Größe der Maßnahmenfläche: ehemalige Militärfläche bei Welkershausen

(ca. 4,1 ha) Funktionalität wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ tritt ein ja nein

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Steinschmätzer - Oenanthe oenanthe

3.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-winterungs- und Wanderungszeiten gestört? ja nein

Erhebliche Störungen während Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten (Scheuchwirkungen als negative Wahrnehmung durch die Tiere) sind zum Einen baube-dingt und zum Anderen betriebsbedingt durch den laufenden Straßenverkehr denkbar. Störungen sind über den unmittelbaren Eingriffsbereich hinaus auch in der artspezifischen Effektdistanz zu be-trachten. Die Störung kann die Aufgabe und in der Folge den vorübergehenden oder dauerhaften Verlust von Lebensstätten verursachen. Die Effektdistanz des Steinschmätzers beträgt 300 m. Bei einer Verkehrsmenge von 25.000 Kfz/24h gehen GARNIEL & MIERWALD (2010) im 100 m Entfernungsstreifen vom Fahrbahnrand von 60 % Bestandsrückgang und zwischen 100 m bis 300 m von 20% Bestandsrückgang aus. Zwar liegen die potenziell geeigneten Lebensräume innerhalb der Effektdistanz von 300 m, doch werden die Projektwirkungen im vorliegenden Fall deutlich reduziert, da ein Lärmschutzwall die Flä-che abschirmen wird und die Verkehrsprognose nur bei ca. 18.500 KfZ/24h liegt. Zudem weisen GARNIEL & MIERWALD (2010) darauf hin, dass sie für den in Deutschland extrem seltenen Stein-schmätzer die „Effektdistanz vorsorglich auf 300 m erhöht“ haben, obwohl sie „eine theoretisch ge-ringere Empfindlichkeit ermittelt“ haben. Somit werden die vorhabenbezogenen Störungen als so gering eingeschätzt, dass bei Umsetzung der schadensbegrenzenden Maßnahme die Eignung als Lebensstätte während der Fortpflanzungs- und Wanderungszeiten erhalten bleibt und keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population eintreten wird. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein ACEF10

Maßnahmen zur Habitatoptimierung und –erweiterung ► Entbuschung stark verbuschter Bereiche auf den wärmegetönten Standorten, Erhal-

tung von 10-20 % Gehölzdeckung ► Anlage von essentiellen Zusatzstrukturen (Anlage von je 2 Lesesteinhaufen/Hektar)

zur Schaffung von Ersatzniststätten (vgl. auch Reptilienmaßnahme) ► Extensive Pflege der Krautvegetation: Mahd der Vegetationsflächen Hutung bzw.Mahd

maximal 2 mal jährlich ► Zeitpunkt der Durchführung vor oder am Beginn der Baumaßnahme ► Lage und Größe der Maßnahmenfläche: ehemalige Militärfläche bei Welkershausen

(ca. 4,1 ha) Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung“ tritt ein ja nein Erteilen einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ja nein

Sonstige extrem seltene Bodenbrüter (Wachtelkönig, Ziegenmelker) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus RLT ET RLD ED s

1. Wachtelkönig − Crex crex 2 = 2 = s

2. Ziegenmelker − Caprimulgus europaeus 1 = 3 = s

Erläuterung der Abkürzungen s. Kap. 3

2. Charakterisierung 2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Der Wachtelkönig gilt als eine Art der Niederungen, der vorzugsweise extensiv genutzte Wiesen mit hoher Deckung nutzt. Heutzutage siedelt er aber auch in Getreidefeldern. Der Ziegenmelker benötigt reichstrukturierte Landschaften mit einem Wechsel aus Offenland und

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Sonstige extrem seltene Bodenbrüter (Wachtelkönig, Ziegenmelker) Gehölzbiotopen. 2.2 Verbreitung in Deutschland / im Bundesland (Gesamtpopulation) Beide Arten sind in ganz Deutschland verbreitet, weisen aber große Bestandslücken auf. Bestandszahlen Wachtelkönig: Deutschland: 1.300-1.900 sM Thüringen: 40-80 sM Bestandszahlen Ziegenmelker: Deutschland: 5.600-6.400 BP Thüringen: 10-20 BP (Angaben nach TLUG 2009) 2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum (lokale Population) nachgewiesen im weiteren Umfeld potenziell möglich Für beide Arten liegen keine Nachweise im UG vor. Potenziell geeignete Lebensräume für den Wachtelkönig finden sich am ehesten in der Werraaue, die durch das Vorhaben nicht beeinflusst werden. Für den Ziegenmelker stellen die Flächen des ehemaligen Militärgeländes geeignete Lebensraum-strukturen dar. Da die Art in Thüringen extrem selten ist und viel Aufmerksamkeit erweckt, wären Hinweise auf Vorkommen in Fachkreisen (VTO) und Fachbehörden (UNB) bekannt. Somit wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass die Art im UG nicht vor-kommt. 3. Prognose + Bewertung der Tötung, Störung, Schädigung nach § 44 BNatSchG 3.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein Brutvorkommen der beiden Arten werden ausgeschlossen. Bezogen auf mögliche Ruhestätten (wäh-rend der Zugzeit) ist davon auszugehen, dass Vögel aufgrund ihrer Mobilität baubedingt nicht ge-fährdet sind. Ein erhöhtes Tötungsrisiko während des Zuges durch Kollisionen im Straßenverkehr ist nicht gege-ben. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen“ tritt ein ja nein 3.2 Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein

Vorkommen der beiden Arten werden ausgeschlossen. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Funktionalität wird im räumlichen Zusammenhang gewahrt? ja nein Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ tritt ein ja nein

3.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-winterungs- und Wanderungszeiten gestört? ja nein

Vorkommen der beiden Arten werden ausgeschlossen. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung“ tritt ein ja nein Erteilen einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ja nein

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6.2.5 Arten der Fließgewässer

Arten der Fließgewässer (2 Arten) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus RLT ET RLD ED s

1. Gebirgsstelze − Motacilla cinerea * * = mh

2. Wasseramsel − Cinclus cinclus * = * = mh

Erläuterung der Abkürzungen s. Kap. 3

2. Charakterisierung 2.1 Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Gebirgsstelzen und Wasseramseln findet man an schnell fließenden Gewässern vom Flachland bis ins Bergland. Optimale Habitate sind klare schnell fließende Bäche und Flüsse mit steinigem Fluss-bett und baumbestandenen Ufersäumen, wobei Wasseramseln geschlossene, dichte Wäldern, ins-besondere Nadelwälder, meiden. Als Niststandort benötigen sie steile unverbaute Ufer, Brücken oder Mauern mit Nischen. 2.2 Verbreitung in Deutschland / im Bundesland (Gesamtpopulation) Die Gebirgsstelze ist in ganz Deutschland mehr oder weniger lückenhaft verbreitet. Die Wasseramsel fehlt in den tiefen Lagen Nord- und Nordostdeutschlands. In Thüringen sind beide Arten v.a. in den Mittelgebirgen und seinen Randlagen verbreitet und fehlen dagegen weitgehend im Thüringer Be-cken. Bestandszahlen Gebirgsstelze: Deutschland: 33.000-43.000 BP Thüringen: ? BP Bestandszahlen Wasseramsel: Deutschland: 9.200-13.000 BP Thüringen: ? BP (Angaben nach TLUG 2009) 2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum (lokale Population) nachgewiesen im weiteren Umfeld potenziell möglich Für keine der genannten Arten liegen aktuelle Nachweise vor. Untersuchungen zur Vogelfauna er-folgten im Rahmen des Vorhabens nicht. Auf Grund des Vorhandenseins von potenziell geeigneten Lebensräumen im UG ist das Vorkommen der Arten in der Worst-Case-Betrachtung anzunehmen. Potenziell geeigneter Lebensraum findet sich an dem Bach im Berlesgrund sowie an der südlich anschließenden Helba. 3. Prognose + Bewertung der Tötung, Störung, Schädigung nach § 44 BNatSchG 3.1 Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein An Fortpflanzungs- und Ruhestätten Der Berlesgrund wird mit einer Brücke überspannt. Im Bereich des Brückenpfeilers ist die Verlegung des Bachlaufs erforderlich. An dem Bachabschnitt befinden sich potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Eine Tötung/Verletzung von Individuen kann durch Bauzeitenregelung ausgeschlossen werden. Kollisionsrisiko Eine direkte Tötung von Vögeln durch Betrieb der Verkehrstrasse (Kollision) wird ausgeschlossen. Die beiden Arten orientieren sich entlang der Wasserlinie. Die Brücke quert den Berlesgrund in einer lichten Höhe von ≥ 4,50 m, so dass die Tiere ungehindert unter der Brücke die Trasse queren kön-nen. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich (Individuenschutz)? ja nein V 3

Bauzeitenregelung zur Vermeidung baubedingter Verluste von Vögeln: ► Baumaßnahmen an Gewässern, wie z.B. Gewässerverlegung und Ufersicherung,

außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit der Vögel durchführen

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Arten der Fließgewässer (2 Arten) ► Entfernung der Ufervegetation außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit der Vögel

durchführen Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen“ tritt ein ja nein 3.2 Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein

Der Berlesgrund wird mit einer Brücke überspannt. Im Bereich des Brückenpfeilers ist die Verlegung des Bachlaufs erforderlich. An dem Bachabschnitt befinden sich potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Der vom Eingriff betroffene Bachabschnitt umfasst ca. 20 lfm. Der Bach im Berlesgrund weist im weiteren Verlauf ebenfalls zahlreiche geeignete Ufer und Strukturen auf, so dass der Verlust des Lebensraumes im Verhältnis zum Gesamtlebensraum verschwindend gering ist und eine Beein-trächtigung der Funktionalität im räumlichen Zusammenhang ausgeschlossen wird. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ tritt ein ja nein

3.3 Störungstatbestände (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-winterungs- und Wanderungszeiten gestört? ja nein

Bei den hier betrachteten Arten sind die zu erwartenden Störungen äußerst gering. Wasseramsel und Gebirgsstelze sind als Bewohner von strömungsstarken Bergbächen nicht lärmempfindlich. Da die Trasse im Bereich potenzieller Lebensräume über eine Brücke führt, bleibt die Durchgängig-keit des Fließgewässers und seiner Ufersäume erhalten. Störungen, die sich während der Bauarbeiten ergeben können, sind nicht so erheblich, dass der Er-haltungszustand der lokalen Population beeinträchtigt werden könnte. Im Umfeld sind ausreichend geeignete Lebensräume vorhanden, auf die die Vögel ausweichen können. Die Voraussetzung für die Sicherung der lokalen Population wird erfüllt. Schadensbegrenzende Maßnahmen erforderlich? ja nein Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein Der Verbotstatbestand „erhebliche Störung“ tritt ein ja nein Erteilen einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich ja nein

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7 Zusammenfassung

In der vorliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden die europäisch ge-schützten Tier- und Pflanzenarten (TLVwA 2007, TLUG 2009) auf Beeinträchtigung durch die Projektwirkungen geprüft. In der hier vorliegenden SAP wurden im ersten Schritt die Ergeb-nisse des Scopings 2007 hinsichtlich der modifizierten Gesetzeslage, aktueller Verfahrens-vorschriften und neuer Erkenntnisse zu Artvorkommen aktualisiert. Das Ergebnis waren die Abschichtungslisten der voraussichtlich betroffenen/ prüfungsrelevanten Arten. Es folgte als zweiter Schritt eine artgruppen- bzw. artspezifische Ermittlung möglicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen (schadensbegrenzende Maßnahmen). Von 56 Arten der Thüringer Artenliste der Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie wurden 22 Arten und von den 246 Europäische Vogelarten nach Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie der Thüringer Artenliste wurden 60 Arten eingehender geprüft.

Tab. 7: Anzahl europäisch geschützter Arten in Thüringen und in der SAP

Pfla

nzen

Säug

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re

- Fle

derm

äuse

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n

Am

phib

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rling

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Wei

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Vöge

l

GES

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T

Arten in Thüringen 3 6 20 2 10 8 1 4 2 246 302 Arten in der SAP 0 2 16 2 0 2 0 0 0 60 82 Schadenbegren-zungsmaßnahmen - ja ja ja - nein - - - ja

Unter Anwendung geeigneter artspezifischer Schadensbegrenzungsmaßnahmen (Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen) können Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden. Die zwingend durchzuführenden Schadensbegrenzungsmaßnahmen wurden in den art-/artgruppenspezifischen Prüfbögen (Kap. 1) beschrieben und begründet. Die folgende Seite enthält eine Übersicht der Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen. Die Erstellung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erfolgte in Korrelation mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (PLANUNGSBÜRO DR. WEISE 2013). So dass die hier festgelegten Maßnahmen in den Landschaftspflegerischen Begleitplan integriert wurden. Die Nummerierung der Maßnahmen wurde zur besseren Nachvollziehbarkeit aus dem Land-schaftspflegerischen Begleitplan in die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung übernommen.

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Tab. 8: Übersicht der erforderlichen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen Maßn.

Nr. Schadensbegrenzende Maßnahmen zur Vermeidung von

Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG FFH-Arten des

Anhang IV Vogelarten

gemäß LBP

Hasel-

maus

Wild-katze

Fleder-m

äuse

Zauneid., G

lattnatter

Höhlen-

brüter

Freibrüter

Boden-

brüter

Stein-schm

ätzer

Fließge-w

ässerart.

V 1

Bauzeitenregelung zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste (Allgemeine Vermeidungsmaßnah-men): ► Einhaltung der gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG gesetzlich vorgeschriebenen Zeitenregelung zur Beseitigung von

Bäumen außerhalb von Waldflächen, Sträuchern und Hecken

X X

V 2

Reduzierung des Baufeldes in Reptilien-Habitaten ► Begrenzung der Flächeninanspruchnahme potenzieller Lebensräume von Zauneidechse und Glattnatter auf

das unbedingt notwendige Maß im Zuge der Baumaßnahme, ► Vor-Ort-Abstimmung zur Reduzierung des temporären Baustreifens im Bereich Bau-km 1+700 bis 2+000 unter

Einbeziehung eines Fachkundigen, ► Ausweisung besiedelter und potenzieller Reptilien-Habitate als Bautabuzonen, ► Stellen eines Bauzaunes während der Bauphase zur Sicherung der Abgrenzung

X

V 3

Bauzeitenregelung zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste (Artenschutzrechtlich begründete Vermeidungsmaßnahmen): ► Beseitigung von Bäumen und Sträuchern innerhalb von Waldgebieten in der Frist von 1. Oktober und 28. Feb-

ruar ► Im Vorfeld der Baufeldfreimachung im baumhöhlenreichen Waldgebiet am Berlesgrund Kontrolle der potenziel-

ler Quartierbäume auf Besatz und anschließendes Verschließen der Baumhöhlen/-spalten. Ggf. Umsetzen von Baumstämmen mit bewohnten Quartieren.

► Der geeignete Zeitraum zu Kontrolle und Verschließen der Baumhöhlen liegt nach Auflösung der Wochenstu-ben und vor Beginn der Winterruhe im September und Oktober (ggf. leichte Verschiebung nach Witterungsver-lauf), da die Fledermäuse in dieser Zeit noch ausreichend mobil sind und noch keine Quartierbindung aufwei-sen (LÜTTMANN et al. 2010).

► Vorsorgliches Verschließen der Eselsburghöhle vor der Winterruhezeit nach vorheriger Kontrolle auf Besatz ► Einbeziehung von fachkundigen Begutachtern bei den Kontrollen ► Im gesamten Baufeld Entfernung der Bodenvegetation und Abschieben des Oberbodens zwischen 1. Septem-

ber und 15. März zur Vermeidung von Verbotstatbeständen bei Bodenbrütern ► Entfernung essenzieller Nischen wie Steinhaufen und Höhlungen auf Offenlandflächen mit dem Ziel der

Vergrämung ► Baumaßnahmen an Gewässern, wie z.B. Gewässerverlegung und Ufersicherung, außerhalb der Brut- und

Jungenaufzuchtzeit der Vögel durchführen

X X X X X X X

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Maßn. Nr.

Schadensbegrenzende Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG

FFH-Arten des Anhang IV

Vogelarten

gemäß LBP

Hasel-

maus

Wild-katze

Fleder-m

äuse

Zauneid., G

lattnatter

Höhlen-

brüter

Freibrüter

Boden-

brüter

Stein-schm

ätzer

Fließge-w

ässerart.

V 4

Funktionale Vermeidungsmaßnahmen zur Verminderung des Kollisionsrisikos und zur Verhinderung von Zerschneidungswirkungen/ Anlage von Kollisionsschutz- und Leitzaun sowie Irritations-/Blendschutzwänden ► Anlage eines Wildschutzzaunes (Höhe in Einschnittlage 3 m, in Damm- und Gleichlage 4 m) mit Kollisions-

schutz- und Leitfunktion an der Böschungsoberkante mit funktionaler Anbindung an die Durchlassbauwerke Pfaffental, Kirschgrund und Berlesgrund

► Vorsorglich zusätzlicher Schutz durch einen standortabhängigen voraussichtlich 3,5 m hohen Steinschlag-schutzzaun am Böschungsfuß

► Errichtung von Irritations-/Blendschutzwänden auf den Brücken: 2 m hohe Irritations-/Blendschutzwände auf der Kirschgrund- und Berlesgrundbrücke, 2 m hohe Irritations-/Blendschutzwände in Kombination mit 4 m ho-hem Kollisionsschutzzaun auf der Pfaffentalbrücke

► Lage der Schutzzäune: Leit- und Schutzzaun (3 m hoch): Bau-km 0+730 bis 1+555 Leit- und Schutzzaun (4 m hoch): Bau-km 0+630 (N)/ 0+660 (S) bis 0+730; Bau-km1+710 bis 1+775 (N)/ 1+835 (S) Blendschutzwand (2 m hoch): Bau-km 0+655 bis 0+710; Bau-km 1+513 bis 1+753; Bau-km 3+747 bis 4+067

X X

V 5 bis V 8

Funktionale Vermeidungsmaßnahmen zur Verminderung des Kollisionsrisikos und zur Verhinderung von Zerschneidungswirkungen/ Entwicklung von Waldrand und Gehölzlinien als Leitstrukturen ► Entwicklung eines mehrreihigen, stufig aufgebauten Waldrandes mit Staudensaum und Strauchsaum entlang

des aufgerissenen Waldrandes mit Leitfunktion für Fledermäuse. Verlauf mehr oder weniger parallel zum Kolli-sionsschutz- und Leitzaun, wobei zwischen den Gehölzen und dem Zaun ein mind. 2 breiter Streifen gehölzfrei zu halten ist. Der Waldsaum soll mittelfristig die Funktionen des Leitzaunes übernehmen.

► Staudensaum dient als Nahrungsfläche und ist mind. 2 m breit ► gezielte Linienführung des Waldrandes (Vermeidung von spitzen Winkeln, ggf. Abrundung von Kanten) mit

dem Ziel der Ableitung der Fledermäuse aus dem Trassenbereich ► Hinleitung der Leitlinie (ggf. durch ergänzende Heckenpflanzung) zu den Durchlässen im Pfaffental, Kirsch-

grund und Berlesgrund ► Freistellung des Kirschgrundes zur Schaffung von Leitstrukturen zur Brückenunterführung ► Lage der Waldränder mit Leitfunktion: Bau-km 0+750 bis ca. 1+775; Bau-km ca. 3+000 bis 3+865 ► Lage ergänzender Heckenpflanzungen: Bau-km 0+680 bis 0+760;

X X

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Maßn. Nr.

Schadensbegrenzende Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG

FFH-Arten des Anhang IV

Vogelarten

gemäß LBP

Hasel-

maus

Wild-katze

Fleder-m

äuse

Zauneid., G

lattnatter

Höhlen-

brüter

Freibrüter

Boden-

brüter

Stein-schm

ätzer

Fließge-w

ässerart.

Bau-km 1+670 bis 1+780 ACEF8

Maßnahmen zur Habitatoptimierung und –erweiterung für Reptilien ► Entbuschung stark verbuschter Bereiche auf den wärmegetönten Standorten, Erhaltung von 10-20 %

Gehölzdeckung ► Anlage von essentiellen Zusatzstrukturen (2 Stück je Hektar) in besonnten Bereichen:

Steinhaufen oder Steinriegel mit ca. 100 - 150 m² Grundfläche aus unbelastetem Abbruchmaterial (Beton-bruch, Naturstein) unterschiedlicher Körnung (0/45 bis 0/X), Schichtdicke mittig bis 70 cm,

zwei Offenbodenflächen: 15 m² Sand oder unbelastetes Abraummaterial der Körnung 0/2 - 0/32 (Schicht-dicke mittig bis 30 cm)

► Extensive Pflege der Krautvegetation: Mahd der Vegetationsflächen Hutung bzw.Mahd maximal 2 mal jährlich ► Zeitpunkt der Durchführung vor oder am Beginn der Baumaßnahme ► Ausweichlebensräume gelten als Bautabubereich ► Lage und Größe der Maßnahmefläche: Halbtrockenrasen nordwestlich der Militärfläche (3,9 ha)

X

ACEF10

Maßnahmen zur Habitatoptimierung und –erweiterung für Reptilien und Steinschmätzer ► Entbuschung stark verbuschter Bereiche auf den wärmegetönten Standorten, Erhaltung von 10-20 %

Gehölzdeckung ► Anlage von essentiellen Zusatzstrukturen (2 Stück je Hektar) in besonnten Bereichen:

Steinhaufen oder Steinriegel mit ca. 100 - 150 m² Grundfläche aus unbelastetem Abbruchmaterial (Beton-bruch, Naturstein) unterschiedlicher Körnung (0/45 bis 0/X), Schichtdicke mittig bis 70 cm,

zwei Offenbodenflächen: 15 m² Sand oder unbelastetes Abraummaterial der Körnung 0/2 - 0/32 (Schicht-dicke mittig bis 30 cm)

► Extensive Pflege der Krautvegetation: Mahd der Vegetationsflächen Hutung bzw.Mahd maximal 2 mal jährlich ► Zeitpunkt der Durchführung vor oder am Beginn der Baumaßnahme ► Ausweichlebensräume gelten als Bautabubereich ► Lage und Größe der Maßnahmefläche: ehemalige Militärfläche bei Welkershausen (ca. 4,1 ha)

X X

ACEF15

Habitatoptimierung - Verbesserung des Quartierangebotes für Haselmaus und baumbewohnende Fledermäuse und Vögel ► Forstlichen Nutzungsverzicht in altbaumreichem Bestand am Berlesgrund zum Schutz und zur Erhöhung des

Anteils von Altbäumen/ Habitatbäumen ► Anbringen von Ersatzquartieren (20 Fledermauskästen, 10 haselmausgerechten Nistkästen / -röhren, 20 Vo-

gelnistkästen) zur kurzfristigen Initialisierung der Besiedlung ► Umsetzen von Höhlenbäume (Vorhalten aus der Baufeldfreimachung) und Verankern im Boden ► Lage und Größe der Maßnahmenfläche: Gemarkung Helba, Flurstücke 276, 279/2 und 435/2 (3 ha)

X X X

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Maßn. Nr.

Schadensbegrenzende Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG

FFH-Arten des Anhang IV

Vogelarten

gemäß LBP

Hasel-

maus

Wild-katze

Fleder-m

äuse

Zauneid., G

lattnatter

Höhlen-

brüter

Freibrüter

Boden-

brüter

Stein-schm

ätzer

Fließge-w

ässerart.

ECEF9 Schaffung Ersatz-Winterquartier Für die überwinternden Einzeltiere werden Ersatz-Quartiere an den Brückenbauwerken über den Kirschgrund und über den Berlesgrund geschaffen. Abhängig von der Konstruktionsweise der Brücken, gibt es zwei Möglichkeiten: ► Größere Brücken sind i.d.R. mit einem Wartungsgang ausgerüstet, der an den Brückenköpfen Brückenkam-

mern einschließt. Diese Brückenkammern sind gut geeignet, durch Schaffung von Hangplätzen und Einbau von Fledermauskästen und Fledermaussteinen Winterquartiere zu schaffen. Produktwahl: 4 Stück Fassadenquartier 1 WQ, Abmaße: H 58 x B 38 x T 11,5 cm (http://www.schweglershop.de) und 4 Stück Fledermaus-Winterschlafstein Art.-Nr. 129, Abmaße 29,5 cm x 20 cm x 23 cm (http://www.naturschutzbedarf-strobel.de)

► Sind solche Brückenkammern nicht vorhanden, sind Ersatzquartiere an möglichst geschützter Stelle an der Brücke anzubringen. Produktwahl: 8 Stück Fassadenquartier 1 WQ, Abmaße: H 58 x B 38 x T 11,5 cm (Die spezielle Konstruktion aus sehr gut isolierendem Leichtbetonmaterial in Verbindung mit dem verwendeten Dämmmaterial gewährleis-tet eine hervorragende Isoliereigenschaft mit gleichzeitig guter Atmungsaktivität und ermöglicht ein frostsiche-res Quartier auch im Winter; http://www.schweglershop.de).

X

E10*

Optimierung eines bestehenden Quartiers ► Quartieroptimierende Maßnahmen im Fledermausturm Welkershausen zur Stützung der Fledermauspopulation ► Schaffung zusätzlicher Hangplätze ► Rückbau der Außenfassade zum Schutz vor Steinmarder ► Anbau von Taubenabwehrspikes zum Schutz vor Greifvögeln ► detaillierte Darstellung der Maßnahmen im Maßnahmenblatt im LBP

X

* Maßnahme im Sinne der Artenschutzrechtlichen Prüfung nicht erforderlich, aber aufgrund der populationsstützenden Wirkung dringend empfohlen.

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Quellen und weiterführende Literatur Regionale und Projektspezifische Literatur ANONYM (2010): Fledermäuse erobern ihren Turm. Zeitungsartikel vom 5.5.2010 in insuedthueringen.de. Im

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