sportsystem, sportverwaltung

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Sportsystem, Sportverwaltung Handballverband Niedersachsen e.V. C-Trainerausbildung

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C-Trainerausbildung. Sportsystem, Sportverwaltung. Handballverband Niedersachsen e.V. Öffentliche Sportverwaltung und Verbandsstrukturen. Öffentliche Sportverwaltung. Niedersächsischer Landtag Ausschuss Jugend und Sport Schulabteilung (Sportdezernat) Niedersächsische Landesregierung. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Sportsystem, Sportverwaltung

Sportsystem, Sportverwaltung

Handballverband Niedersachsen e.V.

C-Trainerausbildung

Page 2: Sportsystem, Sportverwaltung

Öffentliche Sportverwaltung und Verbandsstrukturen

Page 3: Sportsystem, Sportverwaltung

Öffentliche Sportverwaltung

Niedersächsischer Landtag Ausschuss Jugend und Sport Schulabteilung (Sportdezernat) Niedersächsische Landesregierung

Page 4: Sportsystem, Sportverwaltung

Öffentliche Sportverwaltung

Niedersächsischer Landtag

Aufgabe:

Gesetzgebung mit Auswirkungen auf den Sport

Page 5: Sportsystem, Sportverwaltung

Öffentliche Sportverwaltung

Ausschuss Jugend und Sport

Aufgabe:

Vorbereitung der Beschlüsse des Landtages im Zusammenhang mit der Behandlung sportrelevanter Themen; Eingaben, Entschließungen zum Sport

Page 6: Sportsystem, Sportverwaltung

Öffentliche Sportverwaltung

(Bezirksregierungen H, BS, LÜ, W-E)Schulabteilung (Sportdezernat)

Aufgabe:Förderung des Verbands- und Vereins-sports; Förderung des Sportstättenbaus; Beratung der kommunalen Sportämter; Fachaufsicht über den Schulsport; Fachberater für den Schulsport

Page 7: Sportsystem, Sportverwaltung

Öffentliche Sportverwaltung

Niedersächsische Landesregierung

Aufgabe:

Zuständigkeiten bei verschiedenen Ministerien

Page 8: Sportsystem, Sportverwaltung

Nds. Landesregierung

... Daher spielt der Sport im Rahmen einer Politik für Staat und Gesellschaft auch einen immer

bedeutenderen Part.

... Die Sportförderpolitik der Landesregierung hat sich in der Vergangenheit aber nicht auf rein

finanzielle Aspekte beschränkt und wird sich auch in Zukunft nicht darauf reduzieren lassen. www.mi.niedersachsen.de/2003

Page 9: Sportsystem, Sportverwaltung
Page 10: Sportsystem, Sportverwaltung

Verbandsstrukturen

Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)„Gemeinschaft des guten Willens“25 Mio. Mitglieder

Dachverband für alle Sportarten alle Fachverbände - Leistungssport alle Landesverbände - Breitensport Verbände mit besonderer Aufgabenstellung

Page 11: Sportsystem, Sportverwaltung

Mitgliedsorganisationen Organe Mitgliedsorganisationen

16 Landes-sport-bünde

Breiten-sport

55

Spitzen-

verbände

(z.B. DHB)

Leistungs-sport

Bundestag

Mitglieder-

Ver-

Sammlung

11 Sport-Verbändem. beson-

derer Aufgabenstellung

6 Verbände

für Wissen-schaft u. Bildung

2

Förder-verbände

Turn- und Sportverein

DOSB

Landesfachverband (z.B. HVN)

Bezirks-, Kreis-, Stadtsportbünde

(Bezirks-, Kreis-) Regionsfachverbände

Organisation des Sports in der Bundesrepublik Deutschland

Page 12: Sportsystem, Sportverwaltung

Verbandsstrukturen

Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)Leitbild „Einheit in der Vielfalt“

Aufgaben Gelder Kampagnen Schulung und Beratung Ansprechpartner (Bezug zur Sportpolitik) Interessenvertretung gegenüber Politik, Kultur,

gesellschaftlichen Organisationen

Page 13: Sportsystem, Sportverwaltung

Satzung und Ordnungen

Page 14: Sportsystem, Sportverwaltung

Satzung des Handball-Verbandes Niedersachsen e.V. § 1 Name, Sitz, Zweck, Rechtsform § 2 Aufgaben § 3 Gliederung § 4 Mitgliedschaften § 5 Erwerb der Mitgliedschaft § 6 Recht der Mitglieder § 7 Pflichten der Mitglieder § 8 Beendigung der Mitgliedschaft § 9 Ausschluss aus dem HVN § 10 Organe und Ausschüsse .... § 30 Verbindlichkeit von Satzung und Ordnung

Page 15: Sportsystem, Sportverwaltung

Verbandsstrukturen HVN

§ 13 Das Präsidium Präsident, 5 Vize-Präsidenten, Geschäftsführer

§ 13 Geschäftsführendes Präsidium Präsident, Vize Recht, Vize Finanzen, Geschäftsführer

§ 12 Erweitertes Präsidium Präsidium, Vertreter (Kreise, Regionen)

§ 11 Der Verbandstag Oberstes Beschlussorgan des Verbandes

Page 16: Sportsystem, Sportverwaltung

Ordnungen im HVN

Spielordnung (SpO) des DHB und HVN Rechtsordnung (RO) des DHB und HVN Jugendordnung (JO) des DHB und HVN Finanzordnung (FinO) des HVN Gebührenordnung (GebO) des HVN Schiedsrichterordnung (SrO) des HVN Trainerordnung (TrO) des DHB und HVN

Page 17: Sportsystem, Sportverwaltung

Trainerordnung

§ 2 Lizenzen § 4 Voraussetzungen für die Erteilung

der Lizenzen § 5-7 Gültigkeitsdauer und Verlängerung § 11 Voraussetzung für die Tätigkeit als

Trainer oder Übungsleiter § 12 Pflichten der Trainer und

Übungsleiter - Sanktionen

Page 18: Sportsystem, Sportverwaltung

Spielordnung § 13/II, § 23-30

Ein B-Jugendspieler will zu einem benachbarten Oberligaverein wechseln.

- Was muss der Spieler beachten?- Was muss der abgebende Verein tun?- Was muss der aufnehmende Verein tun?

Page 19: Sportsystem, Sportverwaltung

Spielordnung § 13/II, § 23-30

§ 13/II Vereinswechsel (Spielausweis und Antragsformular)

§ 23 Vereinswechsel (schriftliche Abmeldung)

§ 24 Freigabe-, Nichtfreigabeerklärung, Spielausweisverfahren

§ 25 Freigabeverweigerungsgründe

Page 20: Sportsystem, Sportverwaltung

Spielordnung § 21

Du kannst Deine A-Jugendmannschaft nicht zum Punktspiel begleiten. Also fahren sie allein.

Zum Glück kommen die angesetzten Schiedsrichter nicht. Dein Team will unverrichteter Dinge wieder abreisen.

Der Gegner hat einen anwesenden Vater zum Pfeifen überredet.

- Was ist zu tun?

Page 21: Sportsystem, Sportverwaltung

Spielordnung § 21

§ 21 Durchführung von Jugendspielen(1) Jede Jugendmannschaft muss von einem Betreuer begleitet werden.(2) ... Das angesetzte Spiel muss auch bei Fehlen eines Schiedsrichters durchgeführt werden. Ist der angesetzte oder ein anderer Schiedsrichter nicht anwesend, muss ... oder eine sonstige Person die Leitung des Spiels übernehmen.

Page 22: Sportsystem, Sportverwaltung

Spielordnung § 22 Zum Punktspiel Deiner B-Jugend sind

nur 5 Spielerinnen gekommen. Zum Glück spielt vor Deinem Spiel die C-

Jugend Deines Vereins. 3 Spielerinnen erklären sich bereit in

Deiner Mannschaft mitzuspielen. Eine dieser Spielerinnen hat gestern

schon in der D-Jugend gespielt.

- Was ist zu tun?

Page 23: Sportsystem, Sportverwaltung

Spielordnung § 22 § 22 Jugendschutzbestimmung

(1) Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Der Einsatz Jugendlicher ... nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig. In einer Spielsaison darf der Einsatz (vgl. a.§19/1) jedoch in höchstens zwei Altersklassen ... erfolgen.(2) Jugendliche dürfen an einem Kalendertag nur in zwei Spielen über die volle Spielzeit mitwirken, ausgenommen sind Turnierspiele mit verkürzter Spielzeit. Bei einem Verstoß ... gilt der Jugend-spieler für alle weiteren Spiele des Tages als nicht spielberechtigt.

Page 24: Sportsystem, Sportverwaltung

Spielordnung § 73, § 73/I Du veranstaltest ein Freundschaftsspiel

Deiner Herrenmannschaft (Kreisliga) zum Abteilungsjubiläum.

Bei Deiner Mannschaft spielen 2 Spieler aus einem befreundeten Verein mit.

Bei der Gast-Mannschaft spielen 2 A-Jugendliche mit.

- Was ist zu tun?

Page 25: Sportsystem, Sportverwaltung

Spielordnung § 73, § 73/I § 73 Freundschaftsspiele

(1) Freundschaftsspiele ... sind von dem Veranstalter dem zuständigen Verband ... anzuzeigen.(3) An Freundschaftsspielen dürfen nur Spieler teilnehmen, denen die Spiel-berechtigung für diesen Verein erteilt worden ist. (vgl. § 10 und § 19)(4) Für den Einsatz von Gastspielern ist eine Genehmigung erforderlich.

Page 26: Sportsystem, Sportverwaltung

Das war‘s ...und weiterhin viel Erfolg.