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Spritzabstände am Gewässer
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Ackerflächen entlang von Gräben und Gewässern
ist mit Abstandsauflagen verbunden.
Im Folgenden ist eine Übersicht über Abstandsauflagen in Niedersachsen zu Gräben und Gewässern
dargestellt, die für Pflanzenschutzmaßnahmen wichtig sind.
Was zählt eigentlich alles unter dem Begriff „Graben“???
� (1) Ständig wasserführende Gräben
(Gräben, die über das ganze Jahr
Wasser führen, z.B. Bäche, Flüsse,…)
Foto: Neuperlach.org
� (2) Periodisch wasserführende Gräben
(Gräben, die zeitweise trocken fallen,
aber Wasserpflanzen in der Sohle
aufweisen)
Foto: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
� (3) Gelegentlich wasserführende Gräben
(z.B. Straßengräben, wo typische Landpflanzen in der
Grabensohle wachsen)
Nur nach starken Niederschlägen wasserführend, im
Jahresverlauf nicht länger als 3 Monate
wasserführend Foto: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
Bei allen drei „Gräbentypen“ und Gewässern gilt in Niedersachsen ein Mindestabstand von 1m von
der Böschungsoberkante (Bok) bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln!
Hier darf rechtlich gesehen kein Pflanzenschutzmittel appliziert werden, auch nicht mit
verlustmindernder Technik.
Foto: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (StMELF) (verändert)
Osnabrück Beratungsring
1m
Ferner gelten für „ständig wasserführende Gräben (1)“ und „periodisch wasserführende
Gräben (2)“ die so genannten NW-Auflagen:
� Auf einem 20m breiten Applikationsstreifen muss mit
verlustmindernder Technik gefahren werden
� Dieser 20m-Bereich gilt ohne den einzuhaltenden Mindestabstand!
� D.h. bei 5m Mindestabstand bei 90%iger Düse (NW-Auflage): Foto: Neuperlach.org (verändert)
o der erste Meter darf generell nicht behandelt werden (Mindestabstand!)
o Auf weiteren 4m darf lt. NW-Auflage keine Anwendung stattfinden (4+1=5m)
o Auf weiteren 20m darf dann nur mit entsprechender Verlustminderung (z.B. 90%)
appliziert werden (also bis 25m von der Böschungsoberkante)
� Durch den Einsatz von abdriftmindernden Düsen (50% / 75% / 90%) ergibt sich ein Abstand
nach der jeweiligen NW-Auflage des Pflanzenschutzmittels zur Böschungsoberkante
Was heißt das in der Praxis?
Beispiel - Düse: Beispiel - Mittel: NW-Auflagen: 50% 15m Abstand zum Gewässer
IDKN 120-04 POM Capalo 75% 10m Abstand zum Gewässer
90% 5m Abstand zum Gewässer
Erlaubter Einsatz:
Bei max. 1,0 bar Spritzdruck (siehe Düsentabelle links)
� 5m ab Bok keine Behandlung zulässig
� Weitere 20m dürfen mit max. 1,0 bar behandelt
werden
Bei 1,1 bis max. 1,5 bar Spritzdruck (siehe Düsentabelle links)
� 10m ab Bok keine Behandlung zulässig
� Weitere 20m dürfen mit max. 1,5 bar
behandelt werden
Bei 1,7 bis max. 3,0 bar Spritzdruck (siehe Düsentabelle links)
� 15m ab Bok keine Behandlung zulässig
� Weitere 20m dürfen mit max. 3,0 bar
behandelt werden
20m
ab 5m
ab 10m
ab 15m
Grün= 90%
Blau= 75%
Gelb= 50%
Grau=
keine
Abdrift-
minderung