starker mittelstand – starkes brandenburg

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1 Strategiepapier des Arbeitskreises 2 der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg: Starker Mittelstand – Starkes Brandenburg Zukunftsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburg Autor: Detlef Karney MdL, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Stand: Dezember 2008

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Zukunftsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburg

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Strategiepapier des Arbeitskreises 2 der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg:

Starker Mittelstand – Starkes Brandenburg

Zukunftsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburg

Autor: Detlef Karney MdL, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Stand: Dezember 2008

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Gliederung Einleitung.................................................................................................................... 3

Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik des Landes ................................................. 4

Aktivitäten auf Landesebene ...................................................................................... 5

Transparenz schaffen – Einführung eines Vergabeberichts.................................... 5 Vorschussfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei öffentlichen Aufträgen ................................................................................................................ 5 Vernetzung von Unternehmen, Schulen und Hochschulen..................................... 6 Unternehmensnachfolge ......................................................................................... 7 Flächendeckender Breitbandzugang ...................................................................... 7 Mitarbeiterbeteiligungen.......................................................................................... 8 Soziale und gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmern ........................... 8 Reform des Kammerwesens................................................................................... 9

Aktivitäten auf Bundesebene...................................................................................... 9

Unbürokratische Kreditvergabe an Unternehmen ................................................... 9 Unternehmensnachfolge gemäß § 613a BGB - Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang.................................................................................................. 10 Lockerung des Kündigungsschutzes .................................................................... 10

Zusammenfassung ................................................................................................. 111

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Einleitung In den letzten Monaten mehrten sich die Anzeichen, dass das robuste Wachstum der deutschen Wirtschaft Risse bekommen hat. Laut dem Geschäftsklimaindex des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung kühlen sich die Erwartungen der gewerblichen Wirt-schaft in Deutschland merklich ab: „Der ifo Geschäftsklimaindex für die gewerbliche Wirtschaft Deutschlands ist im Dezember deutlich gesunken. Er setzt somit seine seit über einem Jahr anhaltende Abwärtsbewegung fort. Dabei dominiert diesmal die Verschlechterung der Geschäftslage.“ (Quelle: Pressemitteilung des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung an der Universität München) Diese Ergebnisse zeigen klar, dass wir ein Ende des konjunkturellen Aufschwungs, zumindest in der bisherigen Dynamik, zu verzeichnen haben.

Ein stabiles wirtschaftliches Wachstum bedarf entsprechender politischer Rahmen-bedingungen sowie einem Anteil persönlichen Risikos jedes einzelnen Unterneh-mers. Dabei kommt gerade in unserem Land Brandenburg dem Mittelstand eine ganz besondere Rolle zu. Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind der Motor des wirtschaftlichen Wachstums und die Grundlage für Wohlstand und soziale Si-cherheit der gesamten Gesellschaft. Im Land Brandenburg liegt der Anteil der Unternehmen mit weniger als 50 Beschäf-tigten bei 47,5 % gegenüber dem Bundesdurchschnitt von 40,9 %. Auch im Bereich der mittleren Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten weist Brandenburg 30,2 % im Vergleich zum Bundesdurchschnitt von 27,6 % überproportional viele KMU´s auf. (Quelle: parlamentarische Anfrage Ds 4/6650) Die Struktur der brandenburgischen Wirtschaft ist somit eher kleinteilig und reagiert demzufolge auch viel sensibler auf konjunkturelle Schwankungen. Unternehmensin-

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solvenzen oder Schwierigkeiten bei der Unternehmensnachfolge sind deshalb Prob-lemfelder, die ein KMU-geprägtes Land wie Brandenburg ganz besonders berühren. Im Jahr 2006 mussten 940 Unternehmen ein Insolvenzverfahren im Land Branden-burg beantragen. Im Jahr 2007 waren es immerhin noch 801. Die meisten Insolvenzfälle in den Jahren 2006 und 2007 lagen im Baugewerbe, im Handel, im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen sowie bei der Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen. Eine konjunkturelle Abschwächung träfe Brandenburg demzufolge besonders rasch und besonders stark. Deshalb ist es notwendig, die kleinen und mittleren Unterneh-men zu entlasten, von bürokratischen Hemmnissen zu befreien und sie bei der Lö-sung der dringendsten Probleme zu unterstützen.

Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik des Landes

In den letzten Jahren wurden durch die notwendige Umstellung der Wirtschaftsförde-rung wichtige Schritte durch das Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg getan. Mit diesen Maßnahmen, weg von der Gießkanne – hin zur effektiven Förde-rung von zukunftsfähigen Investitionen und Projekten, ist unser Land bundesweit in einer Vorreiterrolle und passt sich damit auch den finanziellen Gegebenheiten des Landes, des Bundes und der EU an. Die absehbaren Mindereinnahmen müssen je-dem politischen Akteur bewusst sein.

Eine verstärkte Förderung von bestimmten Wachstumskernen und Branchen bedeu-tet für uns aber nicht, dass Unternehmen, die außerhalb dieser Bereiche angesiedelt sind, keine Unterstützung erhalten. Vielmehr wird eine positive Ausstrahlungswirkung der Wachstumskerne auf das jeweilige Umland durch die Landesregierung und das

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Parlament ausdrücklich gefordert. Außerdem muss der Mittelstand insgesamt mit konzertierten Aktionen seitens des Landes und des Bundes weiter gestärkt werden. Auch in Zukunft müssen wir dafür sorgen, dass die Unternehmer im Land Branden-burg entsprechende Rahmenbedingungen vorfinden, die dazu anregen, weiterhin zu investieren.

Aktivitäten auf Landesebene Die folgenden Ansatzpunkte geben – ohne abschließenden Charakter – den Diskus-sionsstand möglicher Maßnahmen für den Mittelstand in Brandenburg wieder.

Transparenz schaffen – Einführung eines Vergabeberichts

Die öffentliche Hand nimmt durch eigene Aktivitäten in erheblichem Umfang am Wirt-schaftsleben teil. Da öffentliche Auftraggeber eine wichtige Rolle im Vergabebereich spielen, ist es unerlässlich, dass diese Aktivitäten regelmäßig veröffentlicht und somit kontrollier- und nachvollziehbar werden. Ein Vergabebericht für Brandenburg soll das Einhalten der Vergabevorschriften dokumentieren und somit eventuellen Fehlent-wicklungen im Vergabebereich entgegenwirken. Mit der Initiative MARKt BRANDENBURG wirbt die CDU-Landtagfraktion seit nun-mehr zwei Jahren für einen gesunden Lokalpatriotismus zugunsten einheimischer Unternehmen – selbstverständlich im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen. Angelehnt an die Vorgehensweise in Sachsen sollte ein Jahresbericht Auskunft dar-über geben, welche Aufträge durch die öffentliche Hand vergeben wurden und wie viele Auftragnehmer ihren Sitz in Brandenburg haben.

Vorschussfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei öffentlichen Aufträgen

Nach wie vor verfügen viele Unternehmen in Brandenburg nicht über eine ausrei-chende Kapitaldecke. Die Liquidität eines Betriebes spielt jedoch insbesondere bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge eine wichtige Rolle, da viele Unternehmer trotz des verfügbaren Leistungsspektrums ihrer Firma nicht in der Lage sind, die ent-sprechenden Ausgaben für Material- und Logistikkosten vorzufinanzieren. Da die öffentliche Hand viele Dienstleistungen von der privaten Wirtschaft einkauft und dies einen wichtigen Anteil des Auftragsvolumens vieler Unternehmen in Bran-denburg ausmacht, trägt sie somit eine besondere Verantwortung. Im Zuge öffentlicher Ausschreibungen sollte deshalb geprüft werden, ob für Firmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben und das geforderte Leistungsspektrum anbieten, die Möglichkeit besteht, eine Vorschussfinanzierung anzubieten. Hierzu sollten im Sinne der Unternehmen entsprechende Vorschläge diskutiert wer-den.

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Vernetzung von Unternehmen, Schulen und Hochschulen

Immer mehr Unternehmen in Brandenburg haben enorme Probleme, geeignete Be-werber für ihre offenen Stellen zu finden. Das ist der falschen SPD-Bildungspolitik bis 1999 zuzuschreiben. Laut einer aktuellen Studie des Kölner Instituts der deut-schen Wirtschaft rangiert das hiesige Bildungssystem im bundesweiten Ranking nur auf Platz 14. Die Bildungsoffensive von CDU und SPD in der großen Koalition ist deshalb sehr wichtig und weitere Entscheidungen für eine gute Bildung aller Schüle-rinnen und Schüler sind notwendig.

Allerdings haben es auch einige Unternehmen versäumt, dem absehbaren Fachkräf-temangel rechtzeitig vorzubeugen. Erst in den letzten Monaten ist eine steigende Anzahl der Lehrstellen erkennbar. Beide Probleme schaden auf Dauer einem gesunden Arbeitsmarkt im Land und müssen entsprechend gelöst werden. Dazu ist es notwendig, dass eine für alle Sei-ten optimale Vernetzung von Unternehmen, Schulen und Hochschulen weiterhin an-geregt und noch stärker von den Beteiligten eingefordert wird. Hierbei spielt der Wissenstransfer zwischen den Akteuren eine herausragende Rolle.

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Viele brandenburgische Betriebe können sich aufgrund ihrer Größe keine eigene Forschungs- oder Entwicklungsstelle leisten. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähig-keit ist eine Zusammenarbeit mit den Hochschulen der Region wichtig, insbesondere auch zur Gewinnung von gut ausgebildeten Nachwuchskräften. Unternehmen und Hochschulen müssen sich deshalb gemeinsam zukünftig noch stärker darum bemü-hen, dass Absolventen in der Region gehalten werden. Über entsprechende Fachbörsen müssen beide Seiten besser miteinander vernetzt werden. Von den Unternehmen sollten auch verstärkt Praktika angeboten oder Dip-lomarbeiten vergeben werden. Nur so können wir dem Trend entgegenwirken, dass das Know-how der in Brandenburg ausgebildeten Studierenden in Unternehmen in den alten Bundesländern fließt. In enger Zusammenarbeit mit den Schulen ist es für die brandenburgischen KMU wichtig, das grundlegende Wissen der potentiellen Bewerber entscheidend zu verbessern. Zu den wichtigsten Maßnahmen für eine bessere Bildungspolitik zählen deshalb ein kostenfreies Vorschuljahr, eine enge Verbindung von Schule und Wirt-schaft, eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung, mehr Unterricht insbesondere für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich, eine Unterrichtsgarantie und die Beibehaltung von Kopfnoten. Unternehmensnachfolge Nach einer Studie, die im April 2008 von der Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) veröffentlicht wurde, übergeben die meisten Unternehmerinnen und Unter-nehmer im Alter von Anfang bis Mitte 60 ihren Betrieb an einen Nachfolger. In Bran-denburg sind ca. 10 % in dieser Altersgruppe. Daher werden von 2007 bis 2011 wahrscheinlich 10.000 Betriebe diesen Schritt gehen; 2012 und 2013 werden weitere 5.000 Betriebe folgen. In diesen Unternehmen arbeiten derzeit etwa 135.000 Beschäftigte. Die Studie geht davon aus, dass rund 10 Prozent aller Betriebsinhaberwechsel scheitern und damit zur Schließung des Betriebes führen – mit all den entsprechenden negativen Wir-kungen für die Beschäftigten. Um auch in der Zukunft die Privatwirtschaft des Landes Brandenburg auf sichere Säulen zu stellen, werden gerade die vielen kleinen und mittleren Unternehmen be-nötigt. Darum ist es erforderlich, die bestehenden Maßnahmen der Landesregierung, der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und der Hochschulen des Landes im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zu bündeln und offensiv zu kommunizie-ren. Des Weiteren sollte mit einer Kampagne und einer dazugehörigen Informationsplatt-form aktiv um potentielle Unternehmensnachfolger geworben werden. Insbesondere sind dabei Menschen anzusprechen, deren Wurzeln in Brandenburg liegen, ihre Ausbildung jedoch in anderen Ländern absolviert haben.

Flächendeckender Breitbandzugang

Der Bevölkerungsrückgang und die damit verbundenen Folgen für die wirtschaftli-chen Aktivitäten in den ländlichen Regionen Brandenburgs kann nicht alleine durch schnelle Breitbandverbindungen gestoppt werden. Wenn diese jedoch fehlen, wird sich in unserer Informationsgesellschaft, die durch internetbasierte Innovationen,

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durch eine zunehmende Elektronisierung privater und geschäftlicher Abläufe sowie von elektronischen Informations- und Bildungsangeboten gekennzeichnet ist, die prognostizierte Abwanderung beschleunigen. Breitband-Anschlüsse sind Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung. Insbe-sondere die Unternehmen im gesamten Land Brandenburg, gerade auch im ländli-chen Raum, sind auf die Verfügbarkeit der Möglichkeiten moderner Breitbandkom-munikation angewiesen. Die fehlenden schnellen Internetverbindungen in den ländli-chen Regionen Brandenburgs sind nicht nur ein Standortnachteil, sondern auch ein Bildungsnachteil für die jungen Brandenburger. Das von der Landesregierung dazu aufgelegte „Konzept der brandenburgischen Landesregierung zur Verbesserung des Breitbandinternetzugangs für die ländlichen Regionen Brandenburgs“ soll dazu dienen, im Rahmen europaweiter Bemühungen zur Überwindung der Breitbandkluft zwischen städtischen und ländlichen Regionen den Handlungsrahmen in Brandenburg aufzuzeigen und geeignete Politikinstrumente - auch unter Einbeziehung der kommunalen Ebene - festzulegen. Im nächsten Schritt müssen die betroffenen Kommunen und Unternehmen in die Lage versetzt werden, die entsprechenden Finanzmittel der EU effektiv und unbürokratisch zu nutzen.

Mitarbeiterbeteiligungen

Schon Ludwig Erhard entwickelte in den 50er Jahren erste Ansätze für eine Beteili-gung von Mitarbeitern an dem Unternehmen, in dem sie beschäftigt sind. Allerdings bieten bis heute nur etwa zwei Prozent aller deutschen Firmen entsprechende Mög-lichkeiten für ihre Mitarbeiter an. Gerade im brandenburgischen Mittelstand ist gegen alle Polemik aus den Gewerk-schaftskreisen, das Miteinander von Mitarbeitern und Unternehmern täglich gelebte Praxis. Auf dieser Basis sollten auch die Gespräche über Mitarbeiterbeteiligungen geführt werden. Damit könnte die Motivation und Leistungsbereitschaft der Beschäf-tigten sowie deren Identifikation mit ihrem Unternehmen gestärkt werden. Praktisch könnte sich eine solche Beteiligung am Ergebnis der Unternehmen orien-tieren. Allerdings muss hierbei die Eigeninitiative der Mitarbeiter und der Unterneh-men berücksichtigt werden: Jeder kann für sich entscheiden, ob er eine solche Fir-menbeteiligung anbietet oder ein entsprechendes Angebot annimmt.

Soziale und gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmern

Jeder Unternehmer ist zu recht stolz auf seine Erfolge. Leider wird dies in unserer Gesellschaft nicht immer honoriert. In den letzten Jahren ist in diesem Zusammen-hang immer stärker eine Neiddebatte entstanden. Allen Menschen in unserem Land sollte künftig stärker bewusst gemacht werden, dass es Mitmenschen gibt, die ihr persönliches Kapital einsetzen, um wirtschaftliche und damit auch soziale Werte zu schaffen, die wiederum dem Gemeinwohl dienen. Die Unternehmen ihrerseits sind aber auch angehalten, ihrer sozialen und gesell-schaftlichen Verantwortung Rechnung zu tragen. Hierzu zählt die Unterstützung von

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ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitarbeiter und der örtlichen Vereine. Eine besondere Rolle spielen dabei die freiwilligen Feuerwehren der Regionen. Soweit es der Pro-duktions- und Arbeitsablauf eines Unternehmens erlaubt, sollten Mitarbeiter für ent-sprechende Einsätze freigestellt werden. Damit wird die Arbeit der Feuerwehren er-heblich erleichtert und gesichert. Außerdem kann davon unter Umständen auch der jeweilige Betrieb selber profitieren.

Reform des Kammerwesens

Die Ursprünge des heutigen Kammerwesens stammen aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Damals wurde durch die Stein-Hardenbergsche Staats- und Ver-waltungsreform der Wandel der Kammern zu Selbstverwaltungskörperschaften ein-geleitet. Die generellen Bestimmungen für Handelskammern, die preußische Verord-nung von 1848 und die Gewerbeordnungsnovelle von 1897, das sogenannte Hand-werksgesetz, bildeten die Basis für die jetzige Struktur der Kammern. Seit einigen Jahren wird auf verschiedenen politischen Ebenen eine Reform des Kammerwesens diskutiert. Damit diese eine fundierte Basis erhält, ist die Initiative des Deutschen Handwerkskammertages, ein bundesweites Benchmarking zu etab-lieren, ausdrücklich unterstützenswert. Die Handwerkskammern des Landes Bran-denburg sollten hierbei eine Vorreiterrolle spielen. Ebenso ist es wichtig, dass auch andere Kammern sich einem solchen Instrument stellen, um ihre Arbeit zu überprü-fen und gegebenenfalls im Sinne der Mitglieder umstellen. Grundsätzlich sollten bei der Diskussion zu einer möglichen Kammerreform die fol-genden Punkte berücksichtigt werden: Eine höhere Transparenz und Effizienz in der Rechnungslegung und in der Geschäftsführung, mehr Demokratie innerhalb der Kammern und Erleichterungen für Kleinstunternehmen z. B. durch eine beitragsfreie Pflichtmitgliedschaft.

Aktivitäten auf Bundesebene Neben den erforderlichen Maßnahmen zur Stärkung des brandenburgischen Mit-telstandes auf der Landesebene sind auch entsprechende Schritte auf der Bundes-ebene notwendig. Es herrscht in den Reihen der Unternehmer zunehmend die Mei-nung, dass nur konzertierte Aktionen auf verschiedenen Ebenen sich langfristig posi-tiv auf die Konjunktur und damit auf das Wirtschaftsklima auswirken. Brandenburg sollte deshalb seine Mit- und Einwirkungsmöglichkeiten konsequent nutzen, um auf folgende Veränderungen hinzuwirken:

Unbürokratische Kreditvergabe an Unternehmen

Das ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München hat in einer Um-frage Ende 2008 festgestellt, dass die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft wei-ter wächst. Demnach ist eine klare Tendenz zu einer restriktiven Kreditvergabe durch die Banken zu verzeichnen.

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Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 17. Oktober 2008 das Fi-nanzmarktstabilisierungsgesetz beschlossen. Mit diesem 480-Milliarden-Paket soll sichergestellt werden, dass sich der Finanzmarkt wieder stabilisiert und das Vertrau-en zwischen den Banken wieder hergestellt wird. Trotz dieses Rettungsschirmes haben es viele Unternehmen zurzeit schwer, ent-sprechende Kredite von den Banken zu bekommen. Da diese aber für eine notwen-dige Liquidität eines Unternehmens wichtig sind, müssen die Banken aufgerufen werden, die Zurückhaltung bei der Kreditvergabe aufzugeben und den Zugang für Unternehmen in einem vernünftigen betriebswirtschaftlichen Rahmen unbürokratisch zu gewährleisten.

Unternehmensnachfolge gemäß § 613a BGB - Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang

Viele Unternehmer klagen, dass ihnen bei Betriebsnachfolgen hohe bürokratische Hemmnisse auferlegt werden. Dabei handelt es sich bei vielen Arten der Unterneh-mensnachfolge um einen Betriebsübergang, bei dem der § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung findet. Dieser Paragraf regelt die bestehenden Arbeits-rechtsverhältnisse der Arbeitnehmer durch Rechtsnormen oder Vereinbarung zwi-schen dem neuen und dem alten Betriebsinhaber. Der bisherige Arbeitgeber haftet neben dem neuen Inhaber für einen gewissen Zeitraum gesamtschuldnerisch. Die Verhältnisse und ihre Verpflichtungen vor und nach dem Übergang zwischen Arbeit-nehmer und Arbeitgeber sind jedoch gesondert geregelt. Im Falle von Kündigungen kommt es daher immer wieder zu Widersprüchen über die Zuständigkeiten. Hier sollte über intensive Gespräche mit allen Betroffenen ein Lösungsvorschlag für eine Erleichterung erzielt werden.

Lockerung des Kündigungsschutzes

Die Unternehmen im Land Brandenburg sind aufgrund des schnelllebigen Wirt-schaftsumfeldes auf flexible Instrumente der Politik angewiesen. Dazu gehört auch, dass der Kündigungsschutz in Deutschland gelockert und mit vertraglich festgelegten Abfindungsregelungen verbunden wird. Hierzu müssen in den nächsten Monaten ernsthafte Gespräche mit allen am Prozess Beteiligten geführt werden.

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Zusammenfassung Der Mittelstand ist für die CDU-Landtagsfraktion der Garant für Arbeitsplätze und so-zialen Wohlstand. Wir setzen uns dafür ein, dass die kleinen und mittleren Unter-nehmen in Brandenburg weiterhin gute Vorraussetzungen für eine positive Entwick-lung in unserem Land vorfinden. Das sind unsere Ansatzpunkte: − Mehr Transparenz mit der Einführung eines Vergabeberichts schaffen. − Schaffung von Möglichkeiten einer Vorschussfinanzierung für kleine und mitt-

lere Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen. − Eine bessere Vernetzung von Unternehmen, Schulen und Hochschulen her-

stellen. − Die bereits getroffenen Maßnahmen für Unternehmensnachfolge sollen gebün-

delt und offensiver kommuniziert werden. − Kommunen und Unternehmen müssen Möglichkeiten für eine entsprechende

Förderung eines flächendeckenden Breitbandzugangs erhalten. − Gespräche über eine Mitarbeiterbeteiligung sollten auf freiwilliger und sachli-

cher Basis zwischen den Beteiligten geführt werden. − Stärkung der sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung von Unterneh-

mern und der Akzeptanz ihres unternehmerischen Handelns in der Gesellschaft. − Schaffung einer höheren Akzeptanz der Kammern innerhalb ihrer Mitgliedsunter-

nehmen durch eine Reform des Kammerwesens. Des Weiteren ist es notwendig, die folgenden Punkte auf Bundesebene zu realisie-ren:

− eine unbürokratische Kreditvergabe an Unternehmen, − unternehmensfreundliche Lösungsvorschläge bei der Unternehmensnach-

folge - § 613a BGB Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang und − eine Lockerung des Kündigungsschutzes.

Diese Schritte stehen im Mittelpunkt unserer zukünftigen Arbeit: Für einen starken Mittelstand – für ein starkes Brandenburg!