statische berechnung (umrechnung din auf ec) - gleichstellungsdokument · 2017. 10. 20. · - din...
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Bearbeiter Unterschrift
Datum Seiten
Dipl.-Ing. Dennis Wiebusch (Projektingenieur)
22.07.2015 1 – 15
Statische Berechnung (Umrechnung DIN auf EC)
- Gleichstellungsdokument - Bauherr: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und
Wasserwirtschaft Sachsen- Anhalt Vorhaben: Hochwasserschutz Schafstädt Hochwasserrückhaltebecken an Laucha und Springbach Objekt: Tragwerksplanung Einlaufbauwerk & Schieberschacht Phase: Genehmigungsplanung INROS LACKNER SE Niederlassung Dresden Schweizer Str.3b 01069 Dresden Auftrags-Nr.: 24-06-015-02 (alt) 2015 - 0268
Verfasser: INROS LACKNER SE, NL Cottbus Sachsendorfer Str. 2, 03051 Cottbus Tel.: 0355 / 866 884 33 Fax: 0355 / 866 884 99
Projekt Nr.:
Bearbeiter: Dipl.-Ing. Dennis Wiebusch 2015-0268
Bauwerk: Hochwasserschutz Schafstädt Datum: 07/2015
Bauteil: Tragwerksplanung Massivbau
Vorgang: Schieberschacht und Einlaufbauwerk Seite: 2
1 Inhaltsverzeichnis
1 Inhaltsverzeichnis .............................................................................................. 2
2 Veranlassung ..................................................................................................... 3
3 Arbeitsunterlagen ............................................................................................... 4
4 Änderungen der Normen und Richtlinien ........................................................... 5
5 Aussagen zum Baugrund bezüglich Normumstellung ....................................... 8
6 Änderungen und Auswirkungen in der Bemessung ........................................... 8
7 Aktuelle Dokumente ......................................................................................... 10
Schlussblatt ............................................................................................................. 15
Anlagen
Anlage A - Ergänzung Baugrundgutachten
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Bauwerk: Hochwasserschutz Schafstädt Datum: 07/2015
Bauteil: Tragwerksplanung Massivbau
Vorgang: Schieberschacht und Einlaufbauwerk Seite: 3
2 Veranlassung
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt plant
westlich der Ortschaft Schafstädt zur Vermeidung von Hochwasser die Errichtung von
Hochwasserrückhaltebecken an den Bachläufen des Springbaches und der Laucha. Die
Becken werden talseitig durch Dammbauwerke abgeriegelt. Im Zuge des Deiches werden
verschließbare Gewässerdurchlässe erforderlich.
Dieses Dokument befasst sich mit den Massivbauwerken, speziell den Ein- und
Auslaufbauwerken sowie Schieberschächten.
Für das Vorhaben liegt bereits eine statische Berechnung vor, siehe [4]. Ein Prüfbericht zur
statischen Berechnung liegt nicht vor. Die erwähnte statische Berechnung bezieht sich auf
Grund der langen Planung- und Genehmigungsphase und der Einführung der
Normungsgeneration Eurocode auf einen abgelaufenen Normungsstand.
An Stelle einer neuen statischen Berechnung, wird hiermit ein
Gleichstellungsdokument erstellt, welches die Ergebnisse der bisherigen statischen
Berechnung [4] bestätigt bzw. Abweichungen aufzeigt und konstruktiv bewertet.
Gegebenenfalls werden ergänzende Nachweise nach der aktuellen Norm (Eurocode)
über alle Bauwerke bzw. Bauteile geführt.
Dieses Dokument ist nur im Zusammenhang mit der vorhandenen statischen
Berechnung [4] zu verwenden.
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3 Arbeitsunterlagen
Planungsunterlagen
[1] Geotechnischer Bericht zum Hochwasserschutz Schafstädt –Hochwasserrückhaltebecken Springbach und Laucha, Bericht 11/08, INROS LACKNER AG, NL Rostock, 01.09.2008.
[2] Ergänzung 21/15 zu den Geotechnischen Bericht 20/08 Gewässerausbau Springbach und Lauch und 11/08 Hochwasserschutz Schafstädt – Hochwasserrückhaltebecken Springbach und Laucha, INROS LACKNER SE, NL Rostock, 17.07.2015
[3] Hochwasserschutz Schafstädt – Hochwasserrückhaltebecken an Laucha und Springbach –Pläne der Objektplanung Lph. 3 (WD40001 & WD40002), INROS LACKNER AG, NL Dresden, 23.10.2008.
[4] Statische Berechnung zum Hochwasserschutz Schafstädt – Hochwasserrückhaltebecken an Laucha und Springbach, Tragwerksplanung Einlaufbauwerk & Schieberschacht, INROS LACKNER AG, 18.11.2009
aktuelle Normen und Richtlinien
[5] DIN 19702:2013 Massivbauwerke im Wasserbau: Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit, 2013
[6] ZTV-W LB 215 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Wasserbau für Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton (Leistungsbereich 215), Ausgabe 2012
[7] DIN EN 1997 + NA Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik inklusive nationaler Anhänge, 2014
[8] DIN 1054:2010 Baugrund – Sicherheitsnachweise in Erd-und Grundbau, Ergänzenmde Regelungen zu DIN EN 1997-1 inklusive Änderungen, 2010
[9] Handbuch EC 7 Handbuch Eurocode 7: Geotechnische Bemessung Band 1, 1. Auflage 2011, Beuth Verlag GmbH
[10] DIN 4085:2011 Baugrund – Berechnung des Erddruckes, 2011
[11] DIN EN 1992 + NA Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken inklusive nationaler Anhänge und Änderungen, 2011-2015
[12] Kommentar zum Eurocode 2, 1. Auflage 2012, Beuth Verlag GmbH
[13] DAfStb Heft 600 Erläuterungen zu DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA
[14] DIN 1045-2:2008 NA zu DIN EN 206-1
[15] DIN 1045-3:2012 NA zu DIN EN 13670
[16] DIN 488:2009 Betonstahl, 2009
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abgelöste Normen und Richtlinien
- DIN 1045-1, Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton, Teil 1: Bemessung und Konstruktion, August 2008, Beuth 2008.
- DIN 19702, Massivbauwerke im Wasserbau – Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit, Juni 2010
- ZTV-W LB 215, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton (Leistungsbereich 215), Ausgabe 2004.
- DIN 1054, Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau, Januar 2005, Beuth 2005.
- DIN 4085, Baugrund – Berechnung des Erddrucks, Oktober 2007, Beuth 2007.
4 Änderungen der Normen und Richtlinien
Neben einigen Änderungen in den Bezeichnungen und Formelzeichen haben sich folgende
inhaltliche Änderungen ergeben, welche die Bauwerke aus statischer Hinsicht beeinflussen
können:
Übersicht Norm alt und neu
In der folgenden Übersicht sind die Regelwerke, welche der Planung zu Grunde gelegt
wurden, tabellarisch dargestellt. Es wird der Hinweis gegeben, welche aktuelle Norm als
Ersatz gilt.
Norm alt → Norm neu
DIN 1054 → DIN EN 1997 [7] + DIN 1054 [8]
DIN 4085 → DIN 4085 [10]
ZTV-W LB 215 → ZTV-W LB 215 [6] + DIN 19702 [5]
DIN 19702 → DIN 19702 [5]
DIN 1045 → DIN EN 1992 [11]
Die Anforderungen an die Standsicherheit sowie Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit
wurden durch die neue Normengeneration teilweise neu aufgeteilt oder ergänzt. Dies
betrifft insbesondere den Inhalt der DIN 1054 sowie der ZTV-W LB 215 und DIN 19702.
Im Folgenden wird auf die Änderungen der Bemessung sowie die zu Grunde gelegten
Randbedingungen im Einzelnen eingegangen. Eine Bewertung der Nachweise und der
Nachweisführung erfolgt in den Folgeabschnitten.
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Anforderung an Expositionsklassen und Mindestfestigkeitsklassen des Betons
Es bestehen keine Änderungen. Es kann von den gleichen Expositionsklassen und
Betonfestigkeitsklasse ausgegangen werden.
Betondeckung
Die Betondeckung wird weiterhin durch ZTV-W LB 215 geregelt und durch DIN 19702 in
den Anforderung zur Einhaltung der Betondeckung ergänzt. Der Bemessung zu Grunde
gelegte Betondeckung bleibt unverändert und beträgt: cmin = 50 mm, Δcdev = 10 mm
cnom cmin + Δcdev = 50 mm + 10 mm = 60 mm (keine Änderung)
Betoneigenschaften bzgl. der statischen Berechnung
Die anzusetzenden Betoneigenschaften für die statische Berechnung sind nach
DIN EN 1992 anzunehmen. Dabei sind folgende Änderungen hinsichtlich DIN 1045 zu
beachten:
- Für den Tangentenmodul Ecm sind nach DIN EN 1992 nun größere Werte anzusetzen.
- Für die Spannungs-Dehnungs-Linie für nicht-lineare Betrachtungen und die vereinfachte
Spannungs-Dehnungs-Linie (Bilinearer Spannungsblock) hat sich die Bezugsdehnung
für die Druckfestigkeit geändert.
- Für Betonfestigkeitsklassen ≤ C25/30 ergeben sich etwas geringere Kriechzahlen als
nach DIN 1045. Bei Betonfestigkeitsklassen ≥ C30/37 treten keine Abweichung auf.
- Das Schwindmaß beträgt je nach wirksamer Dicke, Zementart und
Betonfestigkeitsklasse nur 65…95% der Werte nach DIN 1045. Durch eine
Vergleichsrechnung betragen diesen in diesem Fall ca. 70%.
Eigenschaften der Bewehrung
Für den Betonstahl wird nun die Stahlsorte B500B nach DIN 488 festgelegt. Die
Eigenschaften der (Streckgrenze, Streckgrenze und rechnerische Bruchdehnung) bleiben
unverändert. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die Standsicherheit oder
Dauerhaftigkeit und wird daher nicht weiter betrachtet.
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konstruktive Mindestbewehrung
Die konstruktive Mindestbewehrung wird nun durch DIN 19702 geregelt. Dabei gelten die
gleichen Anforderungen wie nach der alten ZTV-W LB 215:
- Bei Bauteilen mit Anforderungen an eine Wasserundurchlässigkeit ein Stahlquerschnitt
von 0,1 % der Betonquerschnittsfläche je Seite und Verlegerichtung (maximal 25 cm²/m]
anzuordnen.
- Für Bauteile ohne die Anforderung der Wasserundurchlässigkeit ist ein Stahlquerschnitt
von 0,06 % der Betonquerschnittsfläche je Seite und Verlegerichtung, (maximal 15
cm²/m) einzulegen. Die konstruktive Mindestbewehrung ist mit einem
Mindestdurchmesser von 10 mm und einem Stababstand von höchstens s = 15 cm je
Seite und Verlegerichtung einzuhalten.
Auf eine Robustheitsbewehrung nach DIN EN 1992-1-1 kann ebenfalls verzichtet werden.
Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite
Für massige Bauteile wird die Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite nach ZTV-
W LB 215 geregelt.
Für Bauteile mit Bauteildicken < 80 cm ist die Mindestbewehrung zur Begrenzung der
Rissbreite nach DIN EN 1992 zu bestimmen. Dabei beträgt die Bezugswert der
Betonzugfestigkeit fct,0 = 2,90 statt bisher bei DIN 1045 mit fct,0 = 3,00
Erddruckansatz und Belastungen
Der Erddruckansatz nach DIN 4085 ergibt keine Abweichungen. Annahmen zur
Hinterfüllung erhalten weiterhin Gültigkeit. Die äußeren Einwirkungen bleiben ebenfalls
unverändert und wird mit einer Oberflächenlast von 10 angesetzt.
Auf weitere Abweichungen, Parallelitäten und deren Auswirkungen in den Einzelnen
Nachweisen wird in den Folgeabschnitten eingegangen.
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5 Aussagen zum Baugrund bezüglich Normumstellung
Gemäß der Ergänzung zum Baugrundgutachten [2] bestehen gegenüber dem Baugrund
und deren Kennwerte (charakteristische Werte) für diese Konstruktion (Flachgründung)
keine Änderungen. Daher haben die Annahmen der zu Grunde gelegten zulässigen
Bodenpressungen weiterhin Gültigkeit.
6 Änderungen und Auswirkungen in der Bemessung
Folgende Nachweise wurden im Einzelfall geführt:
Äußere Standsicherheit: - Auftriebsnachweis
- Nachweis der zulässigen Bodenpressung
- Nachweis der 1. und 2. Kernweite (Kippen)
- Grundbruch
- Gleiten
Innere Standsicherheit: - Biegebemessung (GZT)
- Querkraftbemessung (GZT)
- Spannungsnachweise (Beton, Betonstahl → GZG)
- Rissbreitennachweis (GZG)
- Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite
- konstruktive Mindestbewehrung
Im Folgenden wird auf die einzelnen Nachweise, die Änderungen und deren Auswirkungen
eingegangen.
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Äußere Standsicherheit
- Auftriebsnachweis: Der Auftriebsnachweis ist nach den aktuellen Regeln
ebenfalls mit einer Wichte für Beton von 24 kN/m³ zu
führen. Eine Änderung in den Teilsicherheitsbeiwerten für
günstige und ungünstige Einwirkungen besteht nicht.
Es gilt nach wie vor: γG,Stb = 0,95 und γG,dSt = 1,05
Damit erhalten die Aussagen zum Auftriebsnachweis
weiterhin Gültigkeit. Die Auslastung des
Auftriebsnachweises beträgt η = 71,5/130,2 = 0,55 ≤ 1,0.
- zulässige Bodenpressung: Der Nachweis der zulässigen Bodenpressung
(Sohlwiderstand) wird nach aktueller Norm nun an Stelle der
charakteristischen Werte mit Bemessungswerten geführt.
Die Ermittlung der Bodenspannung bleibt von der
Normänderung unberührt. Jedoch sind nach DIN EN 1997
bzw. DIN 1054:2010 die Bemessungswerte der zulässigen
Bodenpressung ca. 40% höher als die charakteristischen
zulässigen Bodenpressungen nach DIN 1054:2005. Dies
entspricht in etwa der Kombination der
Teilsicherheitsbeiwerte auf der Einwirkungsseite bzw. dem
Verhältnis der Bemessungswerte zu charakteristischen
Werte auf der Einwirkungsseite. Somit ergibt sich für den
Nachweis keine Änderung und die Bemessungswerte des
Sohlwiderstandes können durch den Faktor von 1,40 in die
charakteristischen zulässigen Werte überführt werden.
Damit besitzen die Aussagen zum Sohlwiderstand weiterhin
Gültigkeit. Die maximale charakteristische Bodenpressung
beträgt 81,9 kN/m² und wird aufgrund der Einbindetiefe als
unbedenklich eingestuft.
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Äußere Standsicherheit
- Kippen: Nach DIN EN 1997 bzw. DIN 1054:2010 ist nun ein Kippnachweis mit
Bemessungswerten (GZT) um eine fiktive Kippkante
(Bemessungsmoment des treibendes Momentes ≤ Bemessungswert
des haltendes Moment) zu führen. Da es sich bei der Konstruktion um
keine Kippgefährdende Konstruktion handelt, kann auf einen
Kippnachweis nach DIN EN 1997 verzichtet werden.
Der Nachweis der zulässigen Ausmitte bzw. Kernweite bleibt
unverändert und wird mit den charakteristischen Werten der
Einwirkungen geführt. Dies entspricht nach DIN EN 1997 dem
Nachweis der Gebrauchstauglichkeit. Die Nachweise sind bei allen
Bauteilen erfüllt und die Gründungssohlen alle unter den ständigen
Einwirkungen überdrückt.
Damit wird der Nachweis gegen Kippen im GZT sowie GZG auch nach
DIN EN 1997 als erfüllt angesehen und auf eine erneute
Nachweisführung verzichtet.
Grundbruch: Auf Grund der geringen Bodenpressungen sowie der Einbindetiefe
wird ein Grundbruch ausgeschlossen. Des Weiteren ist der Nachweis
gegen Grundbruch nach wie vor nach DIN 4017:2006 zu führen und
unterliegt somit keinen Änderungen. Daraus folgt, dass die Aussagen
zum Grundbruchverhalten weiterhin Gültigkeit behalten.
Gleiten: Die Teilsicherheitsbeiwerte für den Gleitwiderstand bzw. des
Erdwiderstands haben sich nicht geändert.
Es gilt nach wie vor: γGl = 1,10 und γEp = 1,40
Die Nachweisführung bleibt unverändert. Damit erhalten die Aussagen
zum Gleitwiderstand weiterhin Gültigkeit.
Mit den zuvor aufgeführt Begründungen wird die äußere Standsicherheit für alle
Bauteile auch nach DIN EN 1997 und DIN 1054:2010 mit ausreichender Sicherheit als
gegeben betrachtet und auf weitere Nachweise verzichtet.
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Innere Standsicherheit
- Nachweise des GZT: Bei den geplanten Bauteilen handelt es sich vorwiegend um
biegebeanspruchte Bauteile. Daher gehören zu den Nachweisen
des GZT vornehmlich die Biege- und Querkraftbemessung.
Die Biegebemessung erfolgte mit der Spannungs-Dehnungs-Linie
des Parabel-Rechteck-Diagramms. Damit haben die aufgeführten
Änderungen in Abschnitt 4 ausschließlich Auswirkungen auf die
Nachweise der Gebrauchstauglichkeit (GZG). Die Eingangswerte
für die Bemessung (Teilsicherheitsbeiwerte, Betondeckung sowie
Betondruckfestigkeit) sind unverändert und haben auf die
Bemessung im GZT keine Auswirkungen.
Das Modell der Biegebemessung nach DIN EN 1992 ist
gegenüber DIN 1045 unverändert. Damit bleiben die Ergebnisse
der Biegebemessung gültig.
Für die Querkraftbemessung ergaben sich nur geringe
Änderungen, welche jedoch nur Auswirkungen auf den
Mindestquerkraftwiderstand haben. Der Querkraftwiderstand des
Betons liegt für alle Bauteile über den Beanspruchungen. Damit ist
für alle Bauteile keine Querkraftbewehrung erforderlich.
Damit werden mit der gewählten Bewehrung alle Nachweise im
Grenzzustand der Tragfähigkeit nach DIN EN 1992 als erfüllt
angesehen und auf weitere Nachweise verzichtet.
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Innere Standsicherheit
- Spannungsnachweise: Die Modelle zur Ermittlung der Beton- und Stahlspannungen
bleiben unverändert. Lediglich die Änderungen der Kriechzahl, des
Schwindmaßes sowie die Änderung des Tangentenmodul Ecm
wirken sich auf die Ergebnisse aus.
Da es sich weitestgehend um statisch bestimmte Bauteile
(Winkelstützwand bzw. Trog) handelt, sind die Auswirkungen der
Kriechzahl und des Schwindmaßes bzgl. der Schnittgrößen und
Spannungen gering und können toleriert bzw. ignoriert werden.
Der Einfluss des Tangentenmodul Ecm ist von größerer Bedeutung.
Dieser bewirkt gegenüber DIN 1045 eine größere
Spannungsumlagerung auf den Beton, nach dem Prinzip:
„Steifigkeit zieht Kräfte an“. Das bedeutet, dass für die
Betonspannungen nach DIN EN 1992 ein größer Wert und für die
Stahlspannung ein kleiner Wert ermittelt wird. Für die
Stahlspannung bedeutet dies eine günstigere Wirkung und es
kann damit auf weitere Nachweise verzichtet werden. Für die
Betonspannungen bedeutet dies eine ungünstige Wirkung. Aus
Erfahrung und anhand von Vergleichsrechnungen liegt der
Zuwachs der Betonspannung zwischen 5...10%. Da die
Auslastung der Betondruckspannung bei maximal η = 0,36 liegt
und damit sehr gering ist, kann der Nachweis der
Betondruckspannung ohne weiteren Nachweis als erfüllt
angesehen werden.
Damit wird der Spannungsnachweis für Beton und Stahl nach
DIN EN 1992 als erbracht angesehen.
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Innere Standsicherheit
- Rissbreitennachweis:
Bei der rechnerischen Ermittlung der Rissbreite bzw. dem Nachweis der indirekten
Methode (Nachweis über Grenzdurchmesser) bestehen keine Änderungen. Durch die
zuvor beschriebenen Zusammenhänge zwischen E-Modul des Betons und der daraus
resultierenden Spannungsverteilung haben die Änderungen nach DIN EN 1992
gegenüber DIN 1045 günstige Auswirkungen auf den Rissbreitennachweis. Die
risserzeugende Stahlspannung verringert sich und dadurch vergrößert sich der
Grenzdurchmesser bzw. die rechnerische Rissbreite verkleinert sich. Das Risspotential
wird damit etwas verringert. Damit wird der Rissbreitennachweis ohne weiteren Nachweis
als erbracht angesehen.
- Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite:
Die horizontale Bewehrung wird für alle Bauteile für den frühen Zwang ausgelegt. Alle
Bauteile haben eine Bauteildicke < 80 cm. Demnach ist die Mindestbewehrung zur
Begrenzung der Rissbreite nach DIN EN 1992 zu bestimmen. An dem Modell bzw. den
Gleichungen zur Ermittlung der Mindestbewehrung bestehen keine Abweichungen.
Jedoch besteht gegenüber DIN 1045 (fct,0 = 3,00 ) eine Abweichung bezüglich dem
Bezugswert der Betonzugfestigkeit. Dieser beträgt nach DIN EN 1992 fct,0 = 2,90 .
Dadurch wird eine etwas geringere Betonstahlspannung und damit eine etwas geringere
Mindestbewehrung ermittelt. Die Abweichung ist sehr klein und vernachlässigbar. Damit
erhalten die Ergebnisse für die Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite
weiterhin Gültigkeit.
- Konstruktive Mindestbewehrung:
Die Bauteildicke beträgt bei allen Bauteilen maximal 30 cm. Damit beträgt die
konstruktive Mindestbewehrung nach DIN 19702:
as,min = 0,1% • Ac = 3,0 ≤ Ø10-15 = 5,24 (maßgebend)
Die gewählte Bewehrung ist mit Ø12-15 größer als die konstruktive Mindestbewehrung.
Damit erfolgen keine weiteren Nachweis.
Damit wird die innere Standsicherheit für alle Bauteile mit der gewählten Bewehrung
auch nach ZTV-W LB 215, DIN 19702 und DIN EN 1992 mit ausreichender Sicherheit
als gegeben betrachtet und auf weitere Nachweise verzichtet.
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7 Fazit und aktuelle Dokumente
In den Abschnitten zuvor wurde nachgewiesen, dass die bisher geplante Konstruktion auch
nach DIN EN 1997 und DIN 1054:2010 bzw. ZTV-W LB 215, DIN 19702 und DIN EN 1992
ohne weitere Berechnungen ausreichend standsicher ist. Es können alle Nachweise im
Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) und im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
erbracht werden.
Damit können die Bauteile mit der gewählten Bewehrung entsprechend der statischen
Berechnung [4] und den aktuell gültigen Normen und Richtlinien gemäß Abschnitt 3
durchgebildet werden, siehe auch Bewehrungsskizzen der statischen Berechnung [4].
Die Ausführungsplanung kann damit auf Grundlage der aktuellen Normen und
Richtlinien und ohne weitere Änderungen erfolgen. Dabei sind die geplanten
Abmessungen der Bauteile, Expositionsklassen und Betonfestigkeitsklassen, die
Betondeckung sowie die gewählte Bewehrung umzusetzen.
Es ist ein Betonstahl B500B nach DIN 488 zu verwenden.
Die bisher aufgestellte statische Berechnung [4] hat nur im Zusammenhang mit
diesem Dokument weiterhin Gültigkeit.
Hinweis:
Durch die statische Berechnung wurden die Abmessungen der Flügelwand des
Einlaufbauwerkes Laucha gegenüber der Skizze auf Seite 39 der statischen Berechnung
[4] geändert. Dies wurde in der Berechnung bereits berücksichtigt. Dabei wurde die Länge
des erdseitigen Sporns von 1,20 m auf 1,40 m geändert.
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Schlussblatt
i. A. Dennis Wiebusch
Aufgestellt am 22.07.2015 in Cottbus
Anlage A