stellungnahme der stadt halle (saale) zur kürzung des aufgabenbezogenen fag 1

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tellungnahme der Stadt Halle (Saale) zur Kürzung des aufgabenbezogenen FAG 1

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Page 1: Stellungnahme der Stadt Halle (Saale) zur Kürzung des aufgabenbezogenen FAG 1

Stellungnahme der Stadt Halle (Saale) zur Kürzung des aufgabenbezogenen FAG

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Stellungnahme der Stadt Halle (Saale) zur Kürzung des aufgabenbezogenen FAG

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1. Fortentwicklung des aufgabenbezogenen Finanzausgleiches

Aussage aus der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD vom 12.04.2011

für die Legislaturperiode 2011 – 2016

durch Prüfung

in wie weit die unterschiedlichen kommunalen Belastungen sowie objektiv unterschied-liche Bedarfe bedingt durch Fläche und Bevölkerungsdichte in einem aufgabenbe-zogenen FAG berücksichtigt werden

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Stellungnahme der Stadt Halle (Saale) zur Kürzung des aufgabenbezogenen FAG

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derzeitiger Umsetzungsstand:

1. im Verwaltungshaushalt (Ausweis der Zuweisungen)

Mio. €

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Stellungnahme der Stadt Halle (Saale) zur Kürzung des aufgabenbezogenen FAG

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2. im Vermögenshaushalt (Ausweis der Zuweisungen)

Mio. €

Die Aussage der Koalitionsvereinbarung macht die Kürzung des FAG´s nicht

nachvollziehbar.

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Stellungnahme der Stadt Halle (Saale) zur Kürzung des aufgabenbezogenen FAG

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Überarbeitung des FAG‘s auf Grundlage des Urteiles des Thüringer Verfassungsgerichtshofes

Aussage aus der damaligen Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD vom 18.04.2006

Zielstellung:

aufgabenbezogene Finanzausstattung der Kommunen (unabhängig von der Steuerkraft des Landes)

zur Historie:

Vorlage eines Referentenentwurfes vom 21.04.2009

die finanzielle Benachteiligung der kreisfreien Städte wird durch die Berücksichtigung des Aufgabenbezuges abgemildert

für die Stadt Halle bedeutet diese eine Mehreinnahme in Höhe von 21,7 Mio. EUR

im Ergebnis:

1.

Beschluss des neuen FAG‘s am 10.12.2009 vom Landtag2. Rücknahme der sachlich gerechtfertigten Systematik des Referentenentwurfes speziell: - willkürliche Verteilung der FAG-Masse zwischen den Gemeindeklassen,

- Orientierung am Status Quo des Jahres 2009.

für die Stadt Halle bedeutet dieses gemäß vorsichtiger Modellrechnung einen Minderertrag in Höhe von 30 Mio. € !

Konsequenz: die FAG-Zuweisungen an die kreisfreien Städte liegen deutlich unter dem imselben Gesetz festgestellten aufgabenorientierten finanziellen Mindestbedarf.

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Stellungnahme der Stadt Halle (Saale) zur Kürzung des aufgabenbezogenen FAG

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zur Gegenwart: (Quelle des Zahlenmaterials Ministerium für Finanzen LSA Stand: 29.06.2011)

Gebietskörperschafts-klasse

2010 2011 2012 2013

ermittelter Finanzbedarf

Zuweisungen insgesamt

ermittelter Finanzbedarf

Zuweisungen insgesamt

ermittelter Finanzbedarf

Zuweisungen insgesamt

ermittelter Finanzbedarf

Zuweisungen insgesamt

Landkreise 557,2 526,5 563,4 533,4 496,0 490,7 501,0 513,3

kreisfreie Städte 466,6 386,2 475,6 392,9 364,1 364,5 372,3 385,8

kreisangehöriger Raum 358,5 480,5 363,6 487,9 493,4 444,7 501,2 475,4

Gesamt (angemessener Finanzbedarf) einschl. § 5 FAG

1.382,3 1.393,2 1.402,6 1.414,2 1.353,5 1.299,9 1.374,5 1.374,5

Der im Verwaltungshaushalt ermittelte Finanzbedarf für die kreisfreienStädte beträgt in 2011: 475,6 Mio. EUR 2012: 364,1 Mio. EUR Der angebliche Rückgang im ermittelten Finanzbedarf in Höhe von 111,5 Mio. EUR für die

kreisfreien Städte ist höchst fragwürdig !

(Folgen für die Stadt Halle bereits auf den Seite 3 und 4 dargestellt !)

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Stellungnahme der Stadt Halle (Saale) zur Kürzung des aufgabenbezogenen FAG

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Wo liegen nach dem vorliegenden Zahlenmaterial die höchsten Bedarfs-reduzierungen ?

Besondere Ergänzungszuweisungen SGB II(Grundsicherung für Arbeitssuchende) § 7

Besondere Ergänzungszuweisungen SGB XII(Sozialhilfe) § 8

Besondere Ergänzungszuweisungen Hilfe zur Erziehung SGB VIII §§ 25-37

Da es sich bei den oben genannten Bereichen um Pflichtaufgaben handelt, sind Kürzungen in den o. g. Ausgabenbereichen nicht möglich !

Die Erhöhung der Einnahme für die Kommunen im Bereich der Grund-sicherung im Alter durch den Bund (für die Stadt Halle im Jahr 2012 in einer Höhe von 3,7 Mio. EUR) ist somit wirkungslos.

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Beschluss der Finanzministerkonferenz mit Zustimmung der ostdeutschen Finanzminister: Kürzung von Zuweisungen zum Ausgleich der Hartz IV-Sonderlasten ab 2011 für die ostdeutschen Länder:

Kürzung aufKürzung auf1.000.000.000 € 807.000.000 €

X €

Sachsen

151 Mio. €

statt 187 Mio. €Sachsen- Anhalt

Bund

Länder

Es fehlen damit 5 Mio. EUR an Einnahmen in 2011 und den Folgejahren !!!

16 Mio. EUR statt 21 Mio. EUR für die Stadt Halle

weitere in 2011 und Folgejahren nicht gedeckte Ausgaben

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Was bedeutet dieses Zahlenmaterial für die Haushaltsplanung 2012 in derStadt Halle ?

0,0 Mio. EUR

- strukturelle Darstellung -

Beschlussvorlage zur Orientierung für die

Haushaltsplanung 2012vom 01.06.2011

nach Veröffentlichung desZahlenmaterials vom

Ministerium für Finanzen LSAvom 29.06.2011

- 21,7 Mio. EUR in das Orientierungspapier integrierte Mehreinnahmeaufgrund des Aufgabenbezuges im FAG

- 12,1 Mio. EUR Mindereinnahme

aus FAG gegenüber dem Zuweisungsjahr 2011

- 5 Mio. EUR Mindereinnahme

Zuweisungen zum Ausgleich der Hartz IV-Sonderlasten

- 38,8 Mio. EURstrukturelles Defizit

in 2012

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Dieser Zustand ist seitens der kreisfreien Städte, insbesondere der Stadt Hallevöllig unakzeptabel:

- für die Stadt Halle und die anderen kreisfreien Städte brachte die Gebietsreform keine positiven Effekte finanzieller Art mit sich

- die drei kreisfreien Städte als Oberzentren im Lande Sachsen-Anhalt haben als Standorte hochwertiger spezialisierter Einrichtungen im wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen, wissenschaftlichen und politischen Bereich eine überregionale und zum Teil landesweite Bedeutung, deshalb wurde 2007 den Oberzentren eine Ausgleichs- zahlung gewährt und die Quote des Anteils der kreisfreien Städte wurde in 2009 auf 28 % erhöht.

- gemäß STALA-Statistik 2010 beträgt das Defizit (einschl. Altfehlbeträge) für die kreisfreien Städte im Land Sachsen-Anhalt ca. 337 Mio. EUR, wobei die Stadt Halle ein Defizit in Höhe von 265,1 Mio. € ausweist.

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- Die Istrechnung (reine Kassendaten), nach der der Finanzbedarf für die Gebiets- körperschaftsklassen durch das MI LSA ermittelt wird, beinhaltet nicht:

Defizite aus Vorjahren

Zuführung zum Vermögenshaushalt

Verzinsung Anlagekapital

Abschreibungen

Rückstellungen

Dieser Umstand ist vor allem im Hinblick auf das bereits getätigte oder noch einzu-führende doppische Rechnungswesen (NKHR) höchst bedenklich.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit