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Annett Grundmann Vorsitzende Kreiselternrat Bünaustraße 18 • 01159 Dresden Telefon: 0172-3 75 74 51 eMail: [email protected] www.kreiselternrat-dresden.de Stellungnahme des Kreiselternrates Dresden zur geplanten Fortschreibung Schulnetzplanung (SNP) 2012 Einleitung Einleitung Einleitung Einleitung Der Kreiselternrat Dresden wurde bereits bei der letzten Fortschreibung des Schulnetzplanes (SNP) 2006 für Grund- bzw. Mittelschulen sowie die Gymnasien und 2008 mit dem noch fehlenden Bereich der Förder- bzw. Berufsschulzentren seitens der Landeshauptstadt Dresden beteiligt. Mit der aktuellen Fortführung der SNP ist dies aber erstmalig in einer sehr offenen und konstruktiven Art und Weise erfolgt. Dem Vorstand des Kreiselternrates (KER) wurde eine generelle Teilnahme an allen durchgeführten Regionalkonferenzen ermöglicht. Einzige Ausnahme bildeten die Förderschulstandorte der Landeshauptstadt Dresden, zu denen nur Einzelgespräche zwischen Schulleitung und SVA stattgefunden haben. Alle nachfolgend getroffenen Entscheidungen des KER-Vorstandes beruhen auf den erhaltenen Informationen aus den Regionalkonferenzen, den geführten Gesprächen mit Eltern/Elternsprechern und Schulleitungen. Weiterhin wurden unsererseits in die Gesamtbetrachtung für Dresden Stellungnahmen der Elternräte, Beschlüsse der Schulkonferenzen (SK) und einzelne Beschlüsse der Ortsbeiratssitzungen aufgenommen. Allerdings erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es war uns nicht möglich im vorgegebenen Zeitraum alle Schulen bzw. Elternsprechern zu erreichen. Die jetzt getroffenen Entscheidungen/Empfehlungen basieren auf dem Stand Dezember 2011. Da die Gespräche zur SNP unsererseits noch nicht abgeschlossen sind und in Dresden im Moment eine äußerst dynamische Entwicklung zu verzeichnen ist, kann es gegebenenfalls mit neuen Informationen zu einer Änderung in der Beurteilung einzelner Standorte kommen. Im Fall einer Änderung werden wir alle beteiligten Gremien schriftlich informieren. Die Stellungnahme des KER enthält folgende Einzelpunkte: Gesamteinschätzung Allgemeine Zusammenfassung der jeweiligen Einzelbereiche Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen, Berufsschulzentren Integration/Inklusion Einzelbewertung von Standorten

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Annett Grundmann

Vorsitzende Kreiselternrat

Bünaustraße 18 • 01159 Dresden

Telefon: 0172-3 75 74 51

eMail: [email protected]

www.kreiselternrat-dresden.de

Stellungnahme des Kreiselternrates Dresden zur geplanten Fortschreibung

Schulnetzplanung (SNP) 2012

EinleitungEinleitungEinleitungEinleitung

Der Kreiselternrat Dresden wurde bereits bei der letzten Fortschreibung des Schulnetzplanes (SNP) 2006 für Grund- bzw. Mittelschulen sowie die Gymnasien und 2008 mit dem noch fehlenden Bereich der Förder- bzw. Berufsschulzentren seitens der Landeshauptstadt Dresden beteiligt. Mit der aktuellen Fortführung der SNP ist dies aber erstmalig in einer sehr offenen und konstruktiven Art und Weise erfolgt. Dem Vorstand des Kreiselternrates (KER) wurde eine generelle Teilnahme an allen durchgeführten Regionalkonferenzen ermöglicht. Einzige Ausnahme bildeten die Förderschulstandorte der Landeshauptstadt Dresden, zu denen nur Einzelgespräche zwischen Schulleitung und SVA stattgefunden haben.

Alle nachfolgend getroffenen Entscheidungen des KER-Vorstandes beruhen auf den erhaltenen Informationen aus den Regionalkonferenzen, den geführten Gesprächen mit Eltern/Elternsprechern und Schulleitungen. Weiterhin wurden unsererseits in die Gesamtbetrachtung für Dresden Stellungnahmen der Elternräte, Beschlüsse der Schulkonferenzen (SK) und einzelne Beschlüsse der Ortsbeiratssitzungen aufgenommen. Allerdings erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es war uns nicht möglich im vorgegebenen Zeitraum alle Schulen bzw. Elternsprechern zu erreichen. Die jetzt getroffenen Entscheidungen/Empfehlungen basieren auf dem Stand Dezember 2011. Da die Gespräche zur SNP unsererseits noch nicht abgeschlossen sind und in Dresden im Moment eine äußerst dynamische Entwicklung zu verzeichnen ist, kann es gegebenenfalls mit neuen Informationen zu einer Änderung in der Beurteilung einzelner Standorte kommen. Im Fall einer Änderung werden wir alle beteiligten Gremien schriftlich informieren.

Die Stellungnahme des KER enthält folgende Einzelpunkte:

• Gesamteinschätzung • Allgemeine Zusammenfassung der jeweiligen Einzelbereiche Grundschulen, Mittelschulen,

Gymnasien, Förderschulen, Berufsschulzentren • Integration/Inklusion • Einzelbewertung von Standorten

GesamteinschätzungGesamteinschätzungGesamteinschätzungGesamteinschätzung

Der Kreiselternrat sieht in der hier vorgelegten und zu beschließenden Fortschreibung des Schulnetzplanes für Dresden ein Arbeitspapier, welches in kürzester Zeit, um die Daten aus der bereits sich neu darstellenden Prognose von 2011, erweitert werden muss. Wir begrüßen außerdem, die eigentlich bei erkannter Notwendigkeit laut Schulnetzplanungsverordnung §7 vorgeschriebene, zukünftig schnellere Anpassung der SNP in einem Zeit-raum von 2 Jahren. Eine Teilfortschreibung einzelner Bereiche könnte hier zukünftig in Betracht gezogen werden.

Kritisch hinterfragt werden sollte mit der nächsten Fortschreibung (SNP) aber die Struktur der eingeladenen Schulen. Alle GS sind unserer Meinung nach in den Regionalkonferenzen gut aufgeteilt wurden (verbundene Schulbezirke sind gemeinsam gewählt), aber die weiterführenden Schulen sollten nur schulartenspezifisch in jeweils einer Regionalkonferenz zusammengefasst werden. Dies könnte auch das Interesse/die Beteiligung der gymnasialen Schulleiter effektiver in der Anwesenheit gestalten. Gefehlt hat mit den diesjährigen Regional-konferenzen eine transparent nachvollziehbare, zeitlich gestaffelte Vorgehensweise, bei der zudem zwischen Anhörung und Mitbestimmungsmöglichkeiten zukünftig zu differenzieren wäre.

Ein wichtiger Aspekt aus Elternseite darf in der Gesamtbetrachtung nicht vergessen werden. Wir sprechen in den dargestellten Tabellen zur Festlegung von Planungsgrößen zwar in Zahlen, aber hinter jeder Zahl verbirgt sich letztendlich ein Kind, eine Schülerin/ein Schüler in einem Klassenzimmer.

Das hohe Leistungsniveau von sächsischen Schülern kann nur in einem stabilen Umfeld aus Lernkultur, Räumen (Gebäuden) und Lehrern weiterentwickelt werden. Dieser Zusammenhang müsste vielseitig in die Gesamtplanung mit einfließen. Hierzu wird unsererseits eine noch engere Verknüpfung zwischen der Sächsischen Bildungsagentur (Regionalstelle Dresden) und dem Schulverwaltungsamt (SVA) mit den beteiligten Akteuren vor Ort angeregt. Schulbezogene Anmerkungen aus den Regionalkonferenzen/Schulkonferenzen müssen direkt in Abstimmung zwischen SBA und SVA in die Datenblätter der SNP eingearbeitet werden. Somit kann eine Fehlerübernahme bei der nächsten Fortschreibung in 2 Jahren weitestgehend vermieden werden. In der hier ausgeführten Stellung-nahme werden u. a. Fehler in den Datenblättern aufgezeigt/benannt, die umgehend revidiert werden sollten.

Bereits seit der letzten Stellungnahme zur Schulnetzplanung 2006 verweist der Kreiselternrat Dresden darauf, dass die Geburtenstatistik nicht den tatsächlichen Bedarf an Dresdens Schulen widerspiegelt. Eine mögliche Erklärung dieser gefühlten Situation kann in dem nicht unbedingt nachvollziehbaren Anmeldeverhalten von Eltern, auf Grund z. B. des baulichen Zustandes einer Schule, liegen. Da die aktuelle Bevölkerungsstatistik weiterhin ein stabiles An-steigen der Geburten sowie ein deutlich verändertes Wanderungssaldo zu Gunsten der Landeshauptstadt Dresden aufzeigt, gilt es schnellstmöglich alle Prioritäten auf die Pflichtaufgabe einer Stadt zu lenken. Unterstützend muss das beschließende Gremium „der Stadtrat“ die finanziellen Mittel (über die bereits vorgelegte Objektliste des SVA hinaus) für den weiteren Schulausbau bzw. die vermehrt benötigten Schulneubauten zur Verfügung stellen. In diesem Zusammenhang muss eine stärkere Einbindung des Landes Sachsen zur Unterstützung der Neubauten oder Sanierungen erfolgen, da Schulschließungen (letzte Schließung 2009) u. a. durch die festgelegten Rahmenkriterien des Landes getroffen wurden und bereits zu diesem Zeitpunkt ein Ansteigen der Zahlen wieder zu verzeichnen war.

Der Kreiselternrat Dresden spricht sich nicht grundsätzlich gegen den vorgelegten Entwurf der SNP aus, Der Kreiselternrat Dresden spricht sich nicht grundsätzlich gegen den vorgelegten Entwurf der SNP aus, Der Kreiselternrat Dresden spricht sich nicht grundsätzlich gegen den vorgelegten Entwurf der SNP aus, Der Kreiselternrat Dresden spricht sich nicht grundsätzlich gegen den vorgelegten Entwurf der SNP aus, sondern fordert sondern fordert sondern fordert sondern fordert das große Interessedas große Interessedas große Interessedas große Interesse inininin dedededen nächsten 7 Monaten zu nutzen, um alternativ eingebrachte n nächsten 7 Monaten zu nutzen, um alternativ eingebrachte n nächsten 7 Monaten zu nutzen, um alternativ eingebrachte n nächsten 7 Monaten zu nutzen, um alternativ eingebrachte Vorschläge abzuwägen und einen gemeinsamenVorschläge abzuwägen und einen gemeinsamenVorschläge abzuwägen und einen gemeinsamenVorschläge abzuwägen und einen gemeinsamen Konsens Konsens Konsens Konsens der an Schule Beteiligten der an Schule Beteiligten der an Schule Beteiligten der an Schule Beteiligten bis zur endgültigen bis zur endgültigen bis zur endgültigen bis zur endgültigen Vorlage beim Sächsischen Staatsministerium für KultusVorlage beim Sächsischen Staatsministerium für KultusVorlage beim Sächsischen Staatsministerium für KultusVorlage beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus daraus zu bilden.daraus zu bilden.daraus zu bilden.daraus zu bilden.

Mit dem entstandenen Vorlauf, u. a. durch die rechtzeitige Einbindung aller Akteure, sollte jetzt der zur Verfügung stehende Zeitrahmen zur Berichtigung aller angemerkten Fehler in den Datenblättern der Einzelschulstandorte und die Einarbeitung der Prognose 2011 zur Verbesserung der Planung effektiv genutzt werden können. In den letzten Jahren hat sich mehrfach erwiesen, dass die genaue Datengrundlage letztendlich über den Erfolg oder Nichterfolg einer Planung bzw. dessen Umsetzung entscheiden wird. Einer der Hauptgründe, die aktuellen Steigerungen der Prognose 2011, trotz des damit entstehenden Mehraufwandes für die Verwaltung, umgehend in die Fortschreibung einzubeziehen. Nur auf einer soliden Grundlage können richtige Entscheidungen getroffen werden.

Sprechen wir jetzt von einer Stellungnahme zu der vorgestellten Planung des SVA, kann dies nur aus der Unterteilung verschiedener einzubeziehender Aspekte erfolgen.

DresdenbezogenDresdenbezogenDresdenbezogenDresdenbezogen

• Zuzüge/Wegzüge:Zuzüge/Wegzüge:Zuzüge/Wegzüge:Zuzüge/Wegzüge: Dresden als weiter auszubauender Wirtschaftsstandort mit attraktiver Infrastruktur und kinderfreundliche Stadt mit einer der höchsten Geburtenraten in Deutschland wird auch zukünftig mehr Zuzüge in die Stadt aufnehmen, als Wegzüge verzeichnen.

• Schulweg/Anbindung an das öffentliche Netz der DVB und des RVDSchulweg/Anbindung an das öffentliche Netz der DVB und des RVDSchulweg/Anbindung an das öffentliche Netz der DVB und des RVDSchulweg/Anbindung an das öffentliche Netz der DVB und des RVD: : : : Dresden ist eine Stadt mit einem hervorragend ausgebauten ÖPNV-Netz durch Bus, Bahn oder Elbfähre, welches in großen Teilen fast uneingeschränkt die benötigte Schülerbeförderung leisten kann. Defizite stellen zurzeit vor allem noch in den vorhandenen Taktzeiten, der Größe der eingesetzten Busse sowie der Anbindung von Randbereichen Dresdens (z. B. Altfranken, Schönfeld-Weißig etc.) dar. Prinzipiell muss in allen Bereichen der Kapazitätserweiterungen auch die zu gewährleistende Schülerbeförderung per ÖPNV vorher abgesichert sein, ohne dass es zu immensen Verschiebungen des regulären Tagesablaufes eines Kindes oder zu Stundenverschiebungen in den Schulen kommt. Folgt man dieser Gedanken-kette weiter, schiebt sich ein weiterer wichtiger Aspekt in den Vordergrund …

• Teilhabe am gesellschaftlichen LebenTeilhabe am gesellschaftlichen LebenTeilhabe am gesellschaftlichen LebenTeilhabe am gesellschaftlichen Leben von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Schule. Mit der Einführung von Ganztagesangeboten an den Dresdner Schulen wurden durch die Vereine (z. B. im Kultur- oder Sportbereich) Bedenken geäußert, dass dies zu einem langsamen Absterben der Kinder- und Jugendvereinstätigkeit kommen könnte. Befürchtungen, welche sich nicht bestätigt haben. Sollte es jetzt aber zu einer wesentlichen Verlängerung des täglichen Schulablaufes kommen, ist gerade für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen eine Teilnahme nur noch eingeschränkt in den Vereinen möglich. Hierfür spielen verschiedene Faktoren eine nicht unbedeutende Rolle, Aspekte wie der Weg von der Schule und nach Hause oder der große Leistungsanspruch z. B. an den Gymnasien. Nach einem Stundentag von 8 oder mehr Stunden (in der Regel bis 15.00 Uhr mindestens) müssen

noch Aufgaben für die Schule getätigt werden und lassen eine Freizeitbetätigung erst nach Erledigung der gestellten Schularbeiten zu.

Schulintern zu beachtenSchulintern zu beachtenSchulintern zu beachtenSchulintern zu beachten

• Klassenstärke: Klassenstärke: Klassenstärke: Klassenstärke: Eine Erhöhung der Klassenstärke über 28 Schüler (auch nicht durch einen extra herbeigeführten Schulkonferenzbeschluss) darf es nicht geben. Gründe dafür sind z. B. die Gewährleistung eines qualitativen Bildungsanspruches, generelle Raumgrößen, die teilweise im Nachhinein festgestellte Beeinflussung der Raumgrößen durch Brandschutzmaßnahmen und die Möglichkeit zur Schaffung von Spielräumen zur Einhaltung der Sächsischen Integrationsverordnung.

• Klassenrichtwert/KlassenteilerKlassenrichtwert/KlassenteilerKlassenrichtwert/KlassenteilerKlassenrichtwert/Klassenteiler: : : : Wie bereits der letzte SNP (2006) beruhen alle Angaben der aktuellen Fortschreibung im Bereich der allgemein bildenden Schulen auf einem Klassenrichtwert von 25 Schülern pro Klasse. Sollte wirklich ernsthaft durch die Stadt Dresden in Erwägung gezogen werden, den Klassenrichtwert von 25 Schülern pro Klasse nicht zu überschreiten, bedürfte es verschiedener Planungsänderungen. Daraus würde sich folgend ergeben, dass eine Anpassung zwischen Klassenteiler und Klassenrichtwert geschaffen werden muss. Der Kreiselternrat fordert Der Kreiselternrat fordert Der Kreiselternrat fordert Der Kreiselternrat fordert diesbezüglich die Berechnungsgrundlage der nächsten Fortschreibung in 2 Jahren auf einem diesbezüglich die Berechnungsgrundlage der nächsten Fortschreibung in 2 Jahren auf einem diesbezüglich die Berechnungsgrundlage der nächsten Fortschreibung in 2 Jahren auf einem diesbezüglich die Berechnungsgrundlage der nächsten Fortschreibung in 2 Jahren auf einem Richtwert von 24 Schülern zu erstelleRichtwert von 24 Schülern zu erstelleRichtwert von 24 Schülern zu erstelleRichtwert von 24 Schülern zu erstellen, um so die später auch noch benannte Durchlässigkeit n, um so die später auch noch benannte Durchlässigkeit n, um so die später auch noch benannte Durchlässigkeit n, um so die später auch noch benannte Durchlässigkeit zwischen den Klassen, Zuzug oder auch Integration bzw. Inklusion zu ermöglichen.zwischen den Klassen, Zuzug oder auch Integration bzw. Inklusion zu ermöglichen.zwischen den Klassen, Zuzug oder auch Integration bzw. Inklusion zu ermöglichen.zwischen den Klassen, Zuzug oder auch Integration bzw. Inklusion zu ermöglichen. Selbst mit der mehrfach dargestellten Absichtserklärung des Schulverwaltungsamtes Dresden, alle Berechnungen auf der Grundlage eines Richtwertes von 25 Schülern pro Klasse durchzuführen bzw. später einzuhalten, wird aber bereits mit dem vorgelegten Entwurf zur SNP dies bei vielen Planungsregionen gleichzeitig wieder außer Kraft gesetzt. Diesbezüglich könnte man zum einen hinterfragen: Was passiert mit dem vorhandenen leeren Platz, da ja alle Tische im Klassenzimmer in der Regel Zweierbänke sind? Ein weiterer Aspekt ist, dass der Klassenteiler generell bei 28 liegt, somit der Schulnetzplan insgesamt von einer ausreichenden Kapazitätsreserve aus, wobei beliebte Schulen ihre Klassen dann grundsätzlich bis 28 auffüllen sollen. Beispiele Beispiele Beispiele Beispiele ---- Differenzen bei SchulaDifferenzen bei SchulaDifferenzen bei SchulaDifferenzen bei Schulauslastunguslastunguslastunguslastungenenenen::::

GS mit 3-zügiger Auslastung bei Klassenrichtwert – 300 Schüler (1.-4. Klasse) GS mit 3-zügiger Maximalauslastung – 336 Schüler (1.-4. Klasse)

MS mit 4-zügiger Auslastung bei Klassenrichtwert – 600 Schüler (5.-10. Klasse) MS mit 4-zügiger Maximalauslastung – 672 Schüler (5.-10. Klasse)

Gym mit 5-zügiger Auslastung bei Klassenrichtwert – 1000 Schüler (5.-12. Klasse) Gym mit 5-zügiger Maximalauslastung – 1120 Schüler (5.-12. Klasse)

• Einsatz von „Funktionalprogramm“Einsatz von „Funktionalprogramm“Einsatz von „Funktionalprogramm“Einsatz von „Funktionalprogramm“:::: Der Einsatz des „Funktionalprogrammes“ setzt das sonst

angewandte Musterraumprogramm (die aktuelle Planungsgrundlage für Dresdner-Schulbauten, trotz fehlender Gültigkeit) der Schulen außer Kraft. Die genauen Rahmenbedingungen zum Einsatz des

„Funktionalprogrammes“ liegen uns nicht vor. Aus den schulfachlichen Analysen der Gymnasien konnten wir nur darauf zurückschließen, dass mit dem Funktionalprogramm unter anderem auch der Raumbedarf einer Schülerin/eines Schülers im Klassenzimmer von 2,0 qm auf 1,8 qm herabgesetzt wird. Jeder Raum, der die notwendige Größe zur Verfügung stellt, wird in ein Klassenzimmer umgewandelt. Inwieweit hygienische Standards auf der Grundlage des Funktionalprogrammes mit einbezogen wurden, erschließt sich leider nicht aus den Datenblättern der einzelnen Schulen.

So werden die Kapazitäten der Schulen zukünftig auf der Grundlage von „Funktionalprogrammen“ bewertet und schlussendlich festgelegt. Funktionalprogramm, das heißt: ausreichend räumliche Funktionalprogramm, das heißt: ausreichend räumliche Funktionalprogramm, das heißt: ausreichend räumliche Funktionalprogramm, das heißt: ausreichend räumliche Bedingungen für die Realisierung des Unterrichts (siehe Seite 21, SNPBedingungen für die Realisierung des Unterrichts (siehe Seite 21, SNPBedingungen für die Realisierung des Unterrichts (siehe Seite 21, SNPBedingungen für die Realisierung des Unterrichts (siehe Seite 21, SNP ---- Teil 1). „Ausreichend“ Teil 1). „Ausreichend“ Teil 1). „Ausreichend“ Teil 1). „Ausreichend“ entspricht der Schulnote 4, gerade noch akzeptabel, an der Grenze zum Ungenügenden.entspricht der Schulnote 4, gerade noch akzeptabel, an der Grenze zum Ungenügenden.entspricht der Schulnote 4, gerade noch akzeptabel, an der Grenze zum Ungenügenden.entspricht der Schulnote 4, gerade noch akzeptabel, an der Grenze zum Ungenügenden.

• AAAAusstattung und usstattung und usstattung und usstattung und RaumkapazitätenRaumkapazitätenRaumkapazitätenRaumkapazitäten:::: Diese im Zusammenhang gesehen, bedeutet, dass in vielerlei Hinsicht eine Nachrüstung mit Fachkabinetten und Unterrichtsmaterial an den Schulstandorten erfolgen muss. Die räumliche Ausstattung der Schulen wird von Schulseite schon jetzt oft als nicht lehrplanmäßig empfunden. Gleichermaßen befürchten viele Schulleiter auf Grund der Umstrukturierung zum Funktionalkonzept um wertvolle Freiräume der Schüler wie der schulinternen Bibliothek oder dem vorhandenen „chill room“. Lagerflächen für unterstützende Arbeitsmittel der pädagogischen Arbeit in den Schulen werden stark beschränkt, sei es im Hortbereich durch die Doppelnutzung von Räumen/Flächen oder die Ablage von Musikinstrumenten. Rückzugsmöglich-keiten, die gerade für die persönliche Erreichbarkeit von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern wichtig ist, fehlen.

SchulartenbezogenSchulartenbezogenSchulartenbezogenSchulartenbezogen (folgende Punkte werden in den jeweiligen Schularten genauer erläutert)(folgende Punkte werden in den jeweiligen Schularten genauer erläutert)(folgende Punkte werden in den jeweiligen Schularten genauer erläutert)(folgende Punkte werden in den jeweiligen Schularten genauer erläutert)

• Vorzeitige Einschulung/Zurückstellung/Freiwilliges Wiederholungsjahr (z. B. Klassenstufe 1) • Anmeldeverhalten/Vergabe der Schulplätze • Wahlmöglichkeit mit der 2. Bildungsempfehlung • Durchlässigkeit im Förderschulbereich zur allgemein bildenden Schule • Durchlässigkeit/Wechselmöglichkeit zwischen den weiterführenden Schulen • Rückkehrer/Sitzenbleiben/Zuzüge/Auslandsschuljahr während eines laufenden Schuljahres

Was vergessen wir noch?Was vergessen wir noch?Was vergessen wir noch?Was vergessen wir noch?

• Lange Wege Lange Wege Lange Wege Lange Wege –––– schwerer Ranzen:schwerer Ranzen:schwerer Ranzen:schwerer Ranzen: Wie schwer ist der Ranzen eines Schülers? Laut mehrerer Gesundheitsempfehlungen sollte der Ranzen nicht mehr als 10% des Eigengewichtes eines Schülers betragen. Die Realität zeigt gerade im Bereich der weiterführenden Schulen trotz Optimierungen des Unterrichtsablaufes z. B. mit Blockunterricht, dass die Ranzen/Schulrucksäcke diesen Wert (10 kg und mehr) um ein vielfaches überschreiten. Niemand kann im Moment abwägen, welche Langzeitschäden mit den dann entstehenden Folgekosten für den Staat entstehen.

• Ab wann und wie lange werden Beförderungskosten für welche SchülerBeförderungskosten für welche SchülerBeförderungskosten für welche SchülerBeförderungskosten für welche Schüler übernommen? Laut Schülerbeförderungssatzung werden in verschiedenen Bereichen Einschränkungen getroffen z. B.

über schulartenbezogene Kilometerangaben zur Teilerstattung sowie eine Kostenübernahme bis zu einer bestimmten Altersgrenze der Schüler. Welche Auswirkung hat z. B. eine Abweisung von einer wohnortnahen Schule zur Folge? Beförderungskosten werden in der Regel (bei Erreichen der Kilometerbegrenzungen mit Teilerstattung von Seiten des SVA) durch die Eltern getragen. Je mehr Verschiebungen in den Schulstandorten möglich ist, umso höher wird sich der Bedarf für Schülerbeförderungskosten durch die Kaskadenverschiebungen an den Schulen darstellen. Kosten, die die Landeshauptstadt veranschlagen und einberechnen muss.

• Welche Auswirkungen haben städtebauliche Maßnahmenstädtebauliche Maßnahmenstädtebauliche Maßnahmenstädtebauliche Maßnahmen? Warum wird nicht in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Neubau von Schulstandorten bereits mit der Planung von neuen Wohngebieten abgestimmt? Folgende städtebauliche Maßnahme wirken bereits im Vorfeld auf die Schulnetzplanung ein: Gerokstraße, Hepkestraße sowie Neubauten in Dresden-Neustadt und konzipierte Eigenheimsiedlungen in Weixdorf, Gompitz und Schönfeld-Weißig.

Ein zusätzlicher Aspekt ist die Gebäude- und Standortsituation in Dresden. Gerade im Bereich der Schulbauten der Landeshauptstadt Dresden zeigen sich erneut mit der aktuellen Fortschreibung der SNP erhebliche Defizite auf. Diese Befürchtung hatte der Kreiselternrat schon auf der Bürgermeisterklausur (21. 06. 2011) geäußert und als nicht tragbar verdeutlicht. Das klare Votum lautete: „Alle geplanten Maßnahmen im Rahmen deDas klare Votum lautete: „Alle geplanten Maßnahmen im Rahmen deDas klare Votum lautete: „Alle geplanten Maßnahmen im Rahmen deDas klare Votum lautete: „Alle geplanten Maßnahmen im Rahmen der r r r Fortschreibung Schulnetzplanung dürfen auch nicht ansatzweise zur Rückstellung auf der aktuellen Fortschreibung Schulnetzplanung dürfen auch nicht ansatzweise zur Rückstellung auf der aktuellen Fortschreibung Schulnetzplanung dürfen auch nicht ansatzweise zur Rückstellung auf der aktuellen Fortschreibung Schulnetzplanung dürfen auch nicht ansatzweise zur Rückstellung auf der aktuellen Prioritätenliste und den dazugekommenen bautechnisch bereits mehrfach benannten Problemfällen führen!“Prioritätenliste und den dazugekommenen bautechnisch bereits mehrfach benannten Problemfällen führen!“Prioritätenliste und den dazugekommenen bautechnisch bereits mehrfach benannten Problemfällen führen!“Prioritätenliste und den dazugekommenen bautechnisch bereits mehrfach benannten Problemfällen führen!“ Eine Verbesserung des baulichen Zustandes von Einzelschulstandorten wird jetzt mit der aktuellen Fortschreibung genau nur im Rahmen von sich damit darstellenden Kapazitätserweiterungen in Betracht gezogen (siehe Objektliste des SVA). Dies führt zu Unsicherheiten im gesamten Aufbau des Schulnetzes. Der Wegfall von bautechnisch kritischen Standorten durch sicherheitsgemäße Sperrungen wird auf Grund der wenigen im Moment noch vorhandenen/eingerechneten Überkapazitäten nicht kompensierbar sein. In den vorgeschlagenen Planungen der Stadtverwaltung sind Maßnahmen enthalten, welche letztendlich eine große Kompromissbereitschaft der einzelnen Schulen voraussetzt. Diesbezüglich empfehlen wir eine maximale zeitliche Begrenzung der Kompromisse festzulegen, welche eine Zeitspanne von 8 Jahren nicht überschreiten darf.

AllAllAllAllgemeine gemeine gemeine gemeine BewertungBewertungBewertungBewertung der jeweiligen Einzelbereiche Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, der jeweiligen Einzelbereiche Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, der jeweiligen Einzelbereiche Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, der jeweiligen Einzelbereiche Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen, BerufsschulzentrenFörderschulen, BerufsschulzentrenFörderschulen, BerufsschulzentrenFörderschulen, Berufsschulzentren

Anmeldeverhalten in Abhängigkeit Anmeldeverhalten in Abhängigkeit Anmeldeverhalten in Abhängigkeit Anmeldeverhalten in Abhängigkeit vonvonvonvon der Vergabe von Schulplätzen:der Vergabe von Schulplätzen:der Vergabe von Schulplätzen:der Vergabe von Schulplätzen: Hier regt der Kreiselternrat Dresden eine generelle Überdenkung von verschiedenen Aspekten der Anmeldeverfahren und eine Überarbeitung der Vergabe der Schulplätze in den nächsten Jahren an. Der KER-Vorstand empfiehlt hierzu eine Zentralisierung der Vergabe für alle Schularten in Erwägung zu ziehen. Ein außerschulisches Vergabeverfahren schafft klare Vorgaben und Transparenz bei der Berücksichtigung von Wünschen der Eltern. Eltern sprechen seit Jahren die Mängel in der Auswahl der Schüler einer Schule über Losverfahren an; soziale Verknüpfungen, Fahrgemeinschaften und Wohnortnähe finden im durchgeführten Losverfahren (vor allem bei den weiterführenden Schularten) keine Berücksichtigung mehr.

Bereich Bereich Bereich Bereich GrundschulenGrundschulenGrundschulenGrundschulen

• Doppelnutzung Grundschule/Hort:Doppelnutzung Grundschule/Hort:Doppelnutzung Grundschule/Hort:Doppelnutzung Grundschule/Hort:

Auch hier wiederholt der Kreiselternrat seine mehrfach gestellte Forderung, dass die Doppelnutzung Grundschule/Hort nicht zu Lasten der eigenständigen pädagogischen Bildungsprozesse in der Schule gehen darf. Unterschiedlich angesetzte Maßstäbe zwischen Grundschule und Hort werden in der Zusammenarbeit, durch die unabdingbare Enge im selben Haus, Konkurrenzverhalten hervorrufen. Somit wird der Grundschule oftmals der Raum für eine freie Entfaltung ihrer eigenen Arbeit genommen z. B. das Aufstellen/Auslegen von Kunstarbeiten oder die Festlegung eigener Tagesabläufe.

• Einarbeitung und BesEinarbeitung und BesEinarbeitung und BesEinarbeitung und Bestätigung der aktuellen Prognose 2011 tätigung der aktuellen Prognose 2011 tätigung der aktuellen Prognose 2011 tätigung der aktuellen Prognose 2011 –––– Anmeldezahlen 2012/2013:Anmeldezahlen 2012/2013:Anmeldezahlen 2012/2013:Anmeldezahlen 2012/2013:

Die neuen Anmeldezahlen liegen bereits mit den erfolgten Anmeldungen in den Grundschulen seit Oktober 2011 bei der Sächsischen Bildungsagentur vor. Diese Zahlen müssen schnellstmöglich in die laufende SNP einbezogen werden, sei es um die bereits erstellten Analysen zu bestätigen oder erneute Defizite rechtzeitig aufzuzeigen. Eventuellen Engpässen könnte so zeitnah gegengesteuert werden.

• Vorzeitige Einschulung/Vorzeitige Einschulung/Vorzeitige Einschulung/Vorzeitige Einschulung/Zurückstellung/Zurückstellung/Zurückstellung/Zurückstellung/Freiwilliges WiederhFreiwilliges WiederhFreiwilliges WiederhFreiwilliges Wiederholungsjahrolungsjahrolungsjahrolungsjahr::::

3 verschiedene Varianten, die in den vorgelegten Prognosen keine Beachtung finden. In der Regel sind dies auch benannte Einzelfälle der Grundschulen. Deshalb ist es umso wichtiger im Bereich der Grundschulen eine zielgerichtete Planung zu erstellen, welche genügend Spielraum für eine Aufnahme dieser Einzelfälle pro Schule noch zulässt.

• Schulbezirkszusammenlegung:Schulbezirkszusammenlegung:Schulbezirkszusammenlegung:Schulbezirkszusammenlegung:

Keine Zusammenlegung der Grundschulbezirke Cotta 1 und Cotta 2.

Begründung: Da das Einzugsgebiet der Grundschulbezirke Cotta 1 und 2 an sich schon eine beträchtliche Fläche einnimmt, wird dies als grenzwertig angesehen. Eine Kaskadenverschiebung durch die zusammengeführten Bezirke, mit dann 10 Grundschulen, wird zu wesentlich verlängerten Schulwegen von Grundschülern führen. Für den Bereich Cotta 1 und Cotta 2 empfehlen wir unsererseits die Veränderung des Einzugsbereiches der 74. Grundschule (Ockerwitzer Allee 128, 01156 Dresden) in Form von Neuordnung der zugehörigen Straßen bzw. Stadtteile dieser beiden Grundschulbezirke.

Eine Zusammenlegung der Grundschulbezirke Plauen 1 und Plauen 2 wurde durch den Kreiselternrat in Betracht gezogen. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass gerade im Zuständigkeitsbereich für Grundschüler eine Verschiebung der Schüler bezogen auf die Wege erfolgen wird. Eine Äußerung auf die Nachfrage im Ortsbeirat Plauen hat die Entscheidung dann in Frage gestellt. Klarer Weise wurde durch das SVA signalisiert, dass es auch zu Verschiebungen von einem Ende zum anderen Ende kommen kann. Unter der Maßgabe, dass kleine Schüler kurze Wege bewerkstelligen sollten, entscheiden wir uns somit gegen den Vorschlag der Verwaltung zur Zusammenlegung. Mit der ursprünglich geplanten Zusammenlegung der Grundschulbezirke Plauen 1 und 2 hätte prinzipiell eine

Entlastung des gesamten Einzugsgebietes geschaffen werden können. Dazu hätte es aber einer vernünftig, festgeschriebenen Kaskadenverschiebung benötigt sowie die Verbesserung von Verkehrswegemaßnahmen. Beides wurde mit den Äußerungen des SVA im Ortsbeirat Plauen in Frage gestellt.

Ursprünglicher Weise hätte man Entlastungen im Gesamtgebiet der Grundschulbezirke Plauen 1 und 2 mit einer Zusammenlegung, über eine vernünftig, festgelegte Kaskadenverschiebung und die Verbesserung von Verkehrswegemaßnahmen, herbeiführen können.

Prinzipiell sind bis zum heutigen Zeitpunkt die sich wirklich darstellenden Anmeldezahlen im Bezirk nicht benannt wurden. Bestätigen sich die Aussagen der SL, ist bereits mit den Schuljahr 2012/2013 die Kapazität des Schulbezirkes überschritten und es muss schnellstmöglich über einen weiteren Grundschulstandort nachgedacht werden – eine Möglichkeit wäre unter anderem der Umbau des Berufsschulstandortes „Chemnitzer Straße 83, 01187 Dresden“.

Die weiterhin geplante Zuordnung des Einzelschulbezirkes „48. Grundschule“ sollte in Richtung Altstadt vorgenommen werden. Einer Zuordnung nach Cotta kann vor allem unter Beachtung der geplanten Baumaßnahme „Zentralhaltestelle Kesselsdorfer Straße“ nicht zugestimmt werden.

Bereich Bereich Bereich Bereich MittelschulenMittelschulenMittelschulenMittelschulen

• Aufnahme/Wahlmöglichkeit der SchuAufnahme/Wahlmöglichkeit der SchuAufnahme/Wahlmöglichkeit der SchuAufnahme/Wahlmöglichkeit der Schulelelele::::

Ohne eine Verallgemeinerung vorzunehmen, muss gerade im Bereich der Mittelschulen sehr realistisch das Wahlverhalten der Eltern bzw. Schüler reflektiert werden. Nicht alle Mittelschulstandorte werden von Eltern vorurteilsfrei angenommen. Dies hat zur Folge, dass es auf einen geringen Anteil der Standorte vermehrt Anmeldungen gibt, die wiederum nur mit einer begrenzten Kapazität aufnehmen können. Das Ergebnis sind Umlenkungen auf weniger attraktiv erscheinende Standorte. In diesem Zusammenhang stellt sich ein weiterer Aspekt der Betrachtung dar. Auf Grund eines sehr hohen Leistungsanspruches im Laufe der Schulzeit an den Gymnasien kommt es vor allem in den oberen Klassenstufen vermehrt zu einem Rückkehren auf die Mittelschule. Leider ist die Verfügbarkeit nicht grundsätzlich vorgehalten, auch dies spricht für eine zukünftige Neuregelung des Klassenrichtwertes von 24 Schülern pro Klasse.

• ZügigkeitenZügigkeitenZügigkeitenZügigkeiten::::

In den letzten Jahren hat sich in Dresden ein stabiles Netz von Mittelschulstandorten etabliert, welches zum heutigen Zeitpunkt (mit Grundlage der wiederum gesenkten Bildungsempfehlung Gymnasium und der sich steigernden Schülerzahl) kapazitätsmäßig erweitert werden muss. In der Regel funktioniert dies vorübergehend über die oftmals mögliche Erweiterung von Zügigkeiten. Im Mittelschulbereich wird sich der Kreiselternratsvorstand gegen die Erwägung von 5-Zügen an Mittelschulstandorten aussprechen. In fast allen Mittelschulen werden mehrere Integrations- und Migrationskinder unterrichtet. Bei einer entsprechenden Erhöhung von Zügigkeiten kann dies zu einer

Häufung von Problemfällen führen, welche den Standort wiederum dann unattraktiv nach außen wirken lassen und somit zu einer Ablehnung von Schülern oder Eltern führen könnten.

• InklusionsstandorteInklusionsstandorteInklusionsstandorteInklusionsstandorte::::

Im Rahmen der Fortschreibung SNP werden 2 Mittelschulstandorte (25./55. Mittelschule) als Modellschulen zur Inklusion vorgeschlagen. Dem Vorschlag der Verwaltung folgt der Kreiselternrat Dresden nicht (siehe Kommentar zum Entwurf zur Fortschreibung Schulnetzplanung der Landeshauptstadt Dresden unter dem Aspekt von Inklusion/Integration).

Für einen nicht geringen Anteil von Kindern und Jugendlichen bildet Schule den einzig gesicherten und wichtigsten Raum im alltäglichen Leben. Deshalb sollte im Mittelschulbereich eine aktive Einbeziehung der Schulleitungen zur Stärkung der Standorte im Vordergrund stehen. Soziale Brennpunktgebiete wie Gorbitz und Prohlis dürfen nicht nur unter der Maßgabe, dass sie Schulorte in als sozialschwach geltenden Stadtteilen von Dresden sind, gefördert werden. An diese Standorte werden mit der Kapazitätsentwicklung von Schülerinnen und Schülern in Dresden vermehrt Umlenkungen auch aus anderen Stadtteilen an die Schule kommen. Ein wichtiger Aspekt spezielle Räume wie Schulbibliotheken nicht durch Funktionalprogramm zu ersetzen.

Die getroffenen Beschlüsse der Schulkonferenzen zu den an der Schule vorhandenen pädagogischen Konzepten, sollten in Abstimmung mit der Sächsischen Bildungsagentur und der betreffenden Schulleitung noch einmal analysiert werden und gegebenenfalls zu Gunsten der Schule geändert werden.

Bereich Bereich Bereich Bereich GymnasienGymnasienGymnasienGymnasien

• KapazitätenKapazitätenKapazitätenKapazitäten::::

Auch in der letzten SNP lag ein Klassenrichtwert von 25 Schülern/pro Klasse zu Grunde, der sich in der Realität trotz der Rücknahme der Zugangsmöglichkeit mit 2,5 auf das Gymnasium bereits jetzt so darstellt, dass alle 5. Klassen über dem Richtwert von 25 Schülern liegen. In der Regel befinden sich in den jetzigen 5. Klassen 27-28 Schüler pro Klasse.

• AufnahmeAufnahmeAufnahmeAufnahme/Wahlmöglichkeit der Schule/Wahlmöglichkeit der Schule/Wahlmöglichkeit der Schule/Wahlmöglichkeit der Schule::::

Je nach Beliebtheit des Standortes musste eine Mehrzahl der Gymnasien die Aufnahme von Schülern bereits in der 1. Entscheidung über das Losverfahren bestimmen. Kinder, die zum Ende des Schuljahres (mit der sogenannten 2. Bildungsempfehlung) die Chance auf einen gymnasialen Platz erhalten wollten, mussten auf die wenigen noch vorhandenen Restplätze zurückgreifen, die in der Regel nicht den sonst gewählten Kriterien von Familien nicht entsprachen (z. B. Wohnortnähe, soziale Kontakte etc.). Einer der Gründe für die Empfehlung des KER zukünftig einen Klassenrichtwert von 24 Schülern anzuwenden.

Eine Wahlmöglichkeit mit der 2. Bildungsempfehlung und der Wechsel zwischen den weiterführenden Schulen dürfen nicht nur punktuell oder gar eingeschränkt möglich sein. Vorzuhaltende Kapazitäten für den Wechsel zwischen den Gymnasien mit besonderem pädagogischem Profil (z. B. in Dresden

dem Sportgymnasium oder Martin-Andersen-Nexö-Gymnasium mit einem vertieftem mathematisch - naturwissenschaftlichem Profil) und den allgemeinbildenden Gymnasien müssen vorhanden sein, genau wie eine realistische Chance für Wiederholungen.

• ZügigkeitenZügigkeitenZügigkeitenZügigkeiten::::

Fast alle gymnasialen Standorte sind von einer Kapazitätserweiterung der Zügigkeiten betroffen. Dies erfolgt in der Regel nicht über Erweiterungsbauten, sondern über die Anwendung von Funktionalprogramm. Eine Entscheidung, die aus der entstandenen Notwendigkeit, zwar durch Schüler, Eltern und Lehrer getragen werden muss, aber nicht zu Lasten der anspruchsvollen pädagogischen Arbeit in der Schule gehen darf. Hier fordert der Kreiselternrat, dass die Beschlüsse der einzelnen Schulkonferenzen aktiv mit in die Schulnetzplanung einbezogen werden. Mehrfach wurde das Fehlen von Fachkabinetten, der Speiseraumversorgung, von Toiletten und Lehrer-arbeitsflächen angemerkt. Prinzipiell möchte sich der Kreiselternrat gegen das Führen von 6-zügigen Gymnasien aussprechen. Wir sind uns aber dessen bewusst, dass dies nur ein Planziel im Rahmen der weiteren Fortschreibung SNP sein kann. Der rasant ansteigende Bedarf an gymnasialen Plätzen und das Fehlen von vorhandenen Standorten im Bereich der Gymnasien lässt eine andere Entscheidung im Moment nicht zu.

• Verkehrsanbindung ÖPNVVerkehrsanbindung ÖPNVVerkehrsanbindung ÖPNVVerkehrsanbindung ÖPNV::::

Einige unserer Gymnasien sind im vorhandenen ÖPNV-Netz nur mit 2 oder 3 Linienverbindungen ausgestattet. Dringend wird unsererseits angeraten, eine Abklärung der Beförderung von Schülern mit der DVB vorzunehmen. Unsererseits erheben wir Bedenken, dass nicht jede Verkehrsverbindung eine Mehraufnahme von Schülern ohne vorherige Absprachen leisten kann. Gerade im Bereich einiger Zubringer-Buslinien ist der Einsatz von größeren Fahrzeugen nicht gegeben und somit müsste die Taktung zur Beförderung der Schüler verringert werden (Entstehung eines erhöhten Kostenaufwandes für die DVB).

Beispiel - Vergleich Auslastung Gym nach Klassenrichtwert und Maximalauslastung: 4 Züge Gym nach Klassenrichtwert – 800 Schüler, 6 Züge Gym nach Klassenrichtwert – 1200 Schüler, 6 Züge Gym bei voller Auslastung des derzeitigen Klassenteilers von 28 Schülern – 1344 Schüler)

• AußenstellenAußenstellenAußenstellenAußenstellen::::

Kurzfristiges Ziel der Landeshauptstadt Dresden muss die Abschaffung aller Außenstellen der gymnasialen Standorte sein. Laut der aktuell vorliegenden neuen Prognosen kann mit den Außenstellen der Gymnasien keine ausreichende Entlastung für den gymnasialen Kapazitätsbedarf mehr erreicht werden, somit empfehlen wir eine Umwandlung der Außenstelle MCG (siehe Einzelstandorte Schulen).

• Integration/KlassenrichtwertIntegration/KlassenrichtwertIntegration/KlassenrichtwertIntegration/Klassenrichtwert::::

Feststellungsverfahren zur Einzelintegration von Schülern sind im laufenden Schuljahr aktuell in der 5. Klasse eines gymnasialen Standortes nicht mehr anwendbar. Die Klassen sind über dem Klassenrichtwert von 25 Kindern aufgefüllt. In der Regel sollte aber bei 25 Schülern/pro Klasse ein Integrationskind beinhaltet sein, werden es mehr Integrationskinder, verringert sich die Klassenstärke sogar weiter. Somit ist es im Moment äußerst nachteilig für alle gymnasialen Standorte in Dresden Integrationskinder aufzunehmen. Eine individuelle Förderung mit 28 Schülern ist unter diesen Umständen schwer leistbar.

Bereich FörderBereich FörderBereich FörderBereich Förderschulzentrenschulzentrenschulzentrenschulzentren

Leider haben die Gespräche der Förderschulen nicht in einer Regionalkonferenz stattgefunden. Dies hätten wir auf Grund der spezifischen Thematik sehr begrüßt. Dementsprechend beruht unsere Bewertung nur aus der Sicht von Eltern und Betroffenen (wie im Fall – Außenstelle „Makarenko“ auf der Luboldtstraße). Der Kreiselternrat spricht sich nach wie vor gegen eine Schließung von Förderschulstandorten aus. Anzuregen wäre hier (im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten) die Öffnung von Förderschulen in Erwägung zu ziehen und Schülern der allgemein bildenden Schule in Wohnortnähe somit eine Beschulung an diesen Standorten zu gewährleisten.

Bereich Bereich Bereich Bereich BBBBerufsschulzentrenerufsschulzentrenerufsschulzentrenerufsschulzentren

Der Kreiselternrat Dresden empfiehlt die Ausgliederung des Berufsschulteils aus der aktuellen Fortschreibung SNP (wie auch bereits mit der letzten Fortschreibung) unter folgender Begründung:

• Die Problemlage der Berufsschulzentren ist nicht nur in einer innerstädtischen Abhängigkeit, sondern spielt in einem differenzierten Zusammenhang durch ganz Sachsen eine vorrangige Rolle. Somit wird der KER-Vorstand von seinem ursprünglich angedachten Vorschlag abweichen, dass man eine Klärung bis Juli 2012 in gemeinsamen Gesprächen herbeiführen kann.

• Die Kreiselternräte der Landkreise haben auf unsere Anfrage hin signalisiert, dass auch Ihrerseits Gesprächsbedarf zur Klärung der Gesamtsituation besteht. Empfehlend möchten wir eine gemeinsame Konzepterarbeitung mit den Landkreisen für den Teil Berufsschulen anregen, in dem u. a. die Zusammenfassung von Standorten in endgültigen Varianten eruiert wird sowie auch die verkehrstechnischen Voraussetzungen zur Beförderung mit Bus und Bahn abgeklärt werden und die finanziellen Auswirkungen bei den Schülerinnen und Schülern mit einbezogen worden sind. Alles genannte Kriterien, die offensichtlich zur Ablehnung der Standorte außerhalb von Dresden führen. Dies sind Kriterien, die noch ohne jegliche Einbeziehung der wirtschaftlichen Folgen auf die Landeshauptstadt Dresden und die vorhandenen Ausbildungsbetriebe vor Ort aufgezeigt wurden.

• Im Rahmen der Bekanntgabe des Berufsschulteils gibt es für fast alle kritischen Standorte Ideen und Vorschläge zu Veränderungen, die aber nur durch den Schulträger in einem endgültigen Vergleich geprüft und gegebenenfalls bestätigt werden könnten. Alle Ortsbeiräte haben sich vorangehend

bisher gegen die Verlagerung oder Schließung ihrer im Stadtteil befindlichen Berufsschulstandorte ausgesprochen.

• Um den Vorschlag zur Vertagung umzusetzen, müsste der Berufsschulstandort „Franz Ludwig Gehe“ mit dem Schulteil „Marienberger Straße 7, 01279 Dresden“ als Einzelvorlage (wie auch die Vorlagen zur 38. GS oder 107. MS) auf Grund der Abhängigkeit eines Nachfolgenutzers ausgegliedert werden.

Kommentar zum Entwurf zur Fortschreibung SchulnetzplanuKommentar zum Entwurf zur Fortschreibung SchulnetzplanuKommentar zum Entwurf zur Fortschreibung SchulnetzplanuKommentar zum Entwurf zur Fortschreibung Schulnetzplanung der Landeshauptstadt Dresden unter dem ng der Landeshauptstadt Dresden unter dem ng der Landeshauptstadt Dresden unter dem ng der Landeshauptstadt Dresden unter dem Aspekt von Integration/InklusionAspekt von Integration/InklusionAspekt von Integration/InklusionAspekt von Integration/Inklusion

Der Entwurf zeigt sehr deutlich, dass es hier um Mangelverwaltung gerade in den Teilgebieten der Integration/Inklusion geht. So gesehen erfolgt die Kapazitätsbemessung der Schulen auf der Grundlage von „Funktionalprogrammen“, mit einer nur ausreichenden Bewertung. Auch die – schon schlechte - Selbstbewertung zum Funktionalprogramm (siehe Gesamteinschätzung) ist aus Elternsicht und im Licht der gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen und der politischen Absichtserklärungen hochgradig euphemistisch und nicht haltbar. Die Ausnahmegenehmigung wird mit der vorgelegten Planung wieder zur Regel. Begründet wird dies damit, dass die Schülerzahlen prognostisch wieder sinken werden. Warum allerdings sollte man dieser Prognose trauen, wo sich doch gerade die bisherigen Prognosen als unrealistisch erwiesen haben?

1.1.1.1. Höhe KlassenrichtwertHöhe KlassenrichtwertHöhe KlassenrichtwertHöhe Klassenrichtwert

Der SNP rechnet für die allgemein bildenden Schulen mit einem Klassenrichtwert von 25. Wie bereits mehrfach darauf verwiesen, übertreffen die aktuellen Zahlen allerdings die im Schulnetzplan zugrunde gelegten Analysen (siehe Anmeldezahlen der 5. Klassen am Gymnasium zum Schuljahr 2011/2012). Wenn in einem Großteil der Dresdner Schulen, die meisten Klassen bis zum Rand aufgefüllt werden, dann geht zwangsläufig die vielbeschworene Durchlässigkeit des SchulsystemsDurchlässigkeit des SchulsystemsDurchlässigkeit des SchulsystemsDurchlässigkeit des Schulsystems verlorenverlorenverlorenverloren. Spielräume, die es erlauben, Wiederholer, Schulwechsler, Zuzügler, Absolventen eines Auslandsschuljahres oder Schüler, die aus einer Förderschule wieder in die Regelschule integriert werden sollen, aufzunehmen.

Was für eine Bankrotterklärung für das Bildungssystem in Dresden, wenn schließlich die SchulkapazitätenSchulkapazitätenSchulkapazitätenSchulkapazitäten,,,, die die die die Wahl der SchulartWahl der SchulartWahl der SchulartWahl der Schulart bzw. Schulebzw. Schulebzw. Schulebzw. Schule erzwingenerzwingenerzwingenerzwingen werdenwerdenwerdenwerden: Mittelschule, weil es keine freien Gymnasialplätze gibt oder Förderschule, weil die Grundschule überfüllt ist. Dass das schon jetzt passiert, darauf weisen erste Anfragen bzw. Erlebnisberichte der Eltern und Schulleiter hin.

Es ist das explizite Ziel des SMK, die Integrationsrate weiter zu erhöhen und die im Länderdurchschnitt hohe Förderschulrate zu verringern. Im Gegensatz dazu schreibt der SNP die derzeitige festgesetzte Rate weiter so fort und gleicht nur die Anzahl der erneut gestiegenen Prognose 2011 über die Eingliederung in die allgemeinbildenden Schulen aus.

2.2.2.2. Zügigkeit der SchulenZügigkeit der SchulenZügigkeit der SchulenZügigkeit der Schulen

In fast allen möglichen Fällen ist geplant, die Zügigkeit der vorhandenen Schulen zu erhöhen. Es muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass dies die erfolgreiche Integration von Schülern erschweren oder

verhindern kann! Die Schule wird größer und damit anonymer, Absprachen zwischen den Lehrern wesentlich schwieriger. Die Schule muss zukünftig für mehr Schüler, Planung und Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen bewältigen. Feste benötigte Tagesabläufe und bekannte Strukturen, z. B. für Kinder mit Asperger Syndrom (eine Form von Autismus), können mit den veränderten Rahmen-bedingungen nur schwer umgesetzt werden.

Als Beispiel möchten wir die 101. Mittelschule benennen, die erfolgreich die schwierige Aufgabe bewältigt, zahlreiche Migranten aufzunehmen, an die deutsche Sprache heranzuführen und in den normalen Unterricht einzugliedern (2010/11: 19 Schüler DAZ). Zusätzlich zeichnet sie sich durch einen hohen Anteil von Integrationskindern aus (2010/11: 21). Diese erfolgreiche Arbeit darf unter keinen Umständen durch eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen gefährdet werden.

3.3.3.3. Auswirkungen der UNAuswirkungen der UNAuswirkungen der UNAuswirkungen der UN----BBBBehindertenrechtskonvention (BRK)ehindertenrechtskonvention (BRK)ehindertenrechtskonvention (BRK)ehindertenrechtskonvention (BRK)

Die UN-BRK trat in Deutschland am 26. 03. 2009 in Kraft. Sie gilt damit im Bundesland Sachsen, auch wenn es hier, wie im SNP zu Recht angemahnt, noch keine Umsetzung im Schulgesetz gibt. Selbst wenn sich der Schulträger damit noch nicht auf genaue Ausführungsbestimmungen beziehen kann, ist er dennoch verpflichtet, grundsätzlich die Weichen im Sinne der UN-BRK zu stellen.

Im SNP wird explizit auf die UN-Behindertenrechtskonvention Bezug genommen. Dabei wird auf die im Fall von Körperbehinderungen relevante Barrierefreiheit fokussiert. Allerdings ist der Begriff Barrierefreiheit im Sinne der UN-BRK wesentlich breiter aufzufassen, da körperliche Behinderungen nur einen kleinen Anteil der Behinderungen ausmachen und für viele andere Schüler, die heute Förderschulen besuchen, ganz andere Barrieren bestehen.

Hier geht es in vielen Fällen darum, dass Platz für die Arbeit in kleinen Gruppen benötigt wird. Dies ist zu berücksichtigen, wenn es um die Zahl und Größe der künftig benötigten Räume geht; das angelegte „Funktionalprogramm“ leistet das nicht.

Sächsische Integrationsverordnung §7(1) besagt: „Die Kindertageseinrichtung muss folgende räumliche Voraussetzungen erfüllen: 1. ein Gruppenraum, in dem für ein behindertes Kind mit Anspruch auf Eingliederungshilfe mindestens 5 m2 Fläche zur Verfügung stehen, 2. ein Raum für differenzierte Arbeit mit behinderten Kindern.“

Die Schulnetzplanung orientiert bzgl. Hort und Schule überwiegend auf Doppelnutzung. Somit sind die Die Schulnetzplanung orientiert bzgl. Hort und Schule überwiegend auf Doppelnutzung. Somit sind die Die Schulnetzplanung orientiert bzgl. Hort und Schule überwiegend auf Doppelnutzung. Somit sind die Die Schulnetzplanung orientiert bzgl. Hort und Schule überwiegend auf Doppelnutzung. Somit sind die genannten für genannten für genannten für genannten für den Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungenden Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungenden Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungenden Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen geltenden Rahmenbedingungen bei der geltenden Rahmenbedingungen bei der geltenden Rahmenbedingungen bei der geltenden Rahmenbedingungen bei der Schulnetzplanung Schulnetzplanung Schulnetzplanung Schulnetzplanung grundsätzlich grundsätzlich grundsätzlich grundsätzlich zu berückzu berückzu berückzu berücksichtigen. sichtigen. sichtigen. sichtigen.

Die UN-BRK verlangt, dass Menschen mit Behinderungen „gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben“ – also wohnortnah – „Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben“ (§24(2)).

Dass dies vielfältige Konsequenzen für das Dresdner Schulnetz bedeutet, ist zu erwarten. In Sachsen sind jedoch noch keine gesetzlichen Regelungen getroffen. Es ist dennoch klar, dass in näherer Zukunft Veränderungen notwendig werden. Schüler, denen heute ein sonderpädagogischer Förderbedarf zugeschrieben wird, werden künftig seltener Förderschulen besuchen. Bezüglich der Schülerzahl ist damit die Fortschreibung des Bezüglich der Schülerzahl ist damit die Fortschreibung des Bezüglich der Schülerzahl ist damit die Fortschreibung des Bezüglich der Schülerzahl ist damit die Fortschreibung des derzeitigen Anteils von 4,7 % der Sechsjährigen als Fördederzeitigen Anteils von 4,7 % der Sechsjährigen als Fördederzeitigen Anteils von 4,7 % der Sechsjährigen als Fördederzeitigen Anteils von 4,7 % der Sechsjährigen als Förderschüler nicht haltbar. rschüler nicht haltbar. rschüler nicht haltbar. rschüler nicht haltbar. Auch die Begründung, dass Auch die Begründung, dass Auch die Begründung, dass Auch die Begründung, dass mit den Analysen der neuen Prognose 2011 der Förderschüler nicht mehr erhöht wird, bringt keine mit den Analysen der neuen Prognose 2011 der Förderschüler nicht mehr erhöht wird, bringt keine mit den Analysen der neuen Prognose 2011 der Förderschüler nicht mehr erhöht wird, bringt keine mit den Analysen der neuen Prognose 2011 der Förderschüler nicht mehr erhöht wird, bringt keine wesentliche Veränderung/Verbesserung im Förderschulanteil herbei. wesentliche Veränderung/Verbesserung im Förderschulanteil herbei. wesentliche Veränderung/Verbesserung im Förderschulanteil herbei. wesentliche Veränderung/Verbesserung im Förderschulanteil herbei. Präventive Maßnahmen und Präventive Maßnahmen und Präventive Maßnahmen und Präventive Maßnahmen und Maßnahmen der indivMaßnahmen der indivMaßnahmen der indivMaßnahmen der individuellen Förderung an den Schulen werden zunehmen iduellen Förderung an den Schulen werden zunehmen iduellen Förderung an den Schulen werden zunehmen iduellen Förderung an den Schulen werden zunehmen –––– die räumlichen die räumlichen die räumlichen die räumlichen Rahmenbedingungen dafür müssen gewährleistet werden.Rahmenbedingungen dafür müssen gewährleistet werden.Rahmenbedingungen dafür müssen gewährleistet werden.Rahmenbedingungen dafür müssen gewährleistet werden.

Schon jetzt verlangt die für Kindertageseinrichtungen – also auch für Horte - gültige Sächsische Integrationsverordnung §2(2): „Ein behindertes Kind ist auf Verlangen der Erziehungsberechtigten möglichst wohnortnah in eine Kindertageseinrichtung aufzunehmen.“ Gleiches sollte bereits zum jetzigen Zeitpunkt für die Schulen gelten. Möglichst wohnortnah heißt, dass für alle Schulen damit zu redass für alle Schulen damit zu redass für alle Schulen damit zu redass für alle Schulen damit zu rechnen ist, dchnen ist, dchnen ist, dchnen ist, daaaass sie Kinder mit ss sie Kinder mit ss sie Kinder mit ss sie Kinder mit Behinderungen aufnehmen werden.Behinderungen aufnehmen werden.Behinderungen aufnehmen werden.Behinderungen aufnehmen werden.

Selbst zur Klassenstärke besagt die Schulintegrationsverordnung §3 (2): „Bei integrativer Unterrichtung gemäß Absatz 1 Nr. 1 bis 3 soll in der jeweiligen Klasse der öffentlichen Schule eine Klassenstärke von 25 Schülern nicht überschritten werden.“

Daraus sich ergebende Schlussfolgerungen sind für Eltern: Wenn wir von der Sollregelung von nicht mehr als 25 Schülern je Klasse bei integrativer Unterrichtung ausgehen, dann gibt es beim jetzigen Entwurf des SNP keinen Spielraum für vermehrte Integration und damit Schritte in Richtung Inklusion. Zudem wird dort, wo mit noch höheren Schülerzahlen gerechnet wird, jegliche wohnortnahe Integration ausgeschlossen, bzw. die jetzt oft schon teilweise katastrophalen Rahmenbedingungen werden sich fortführend noch schlechter als bisher auswirken.

4.4.4.4. FazitFazitFazitFazit zur UNzur UNzur UNzur UN----BehindertenrechtskonventionBehindertenrechtskonventionBehindertenrechtskonventionBehindertenrechtskonvention (BRK)(BRK)(BRK)(BRK)

Die UN-BRK ist geltendes Recht – auch in Sachsen. Das Land Sachsen und die Landeshauptstadt Dresden haben ein Bekenntnis zur Vorrangigkeit der Integration abgelegt. Im Sinne einer zeitnahen Umsetzbarkeit ist zu verlangen, dass die jetzige Schulnetzplanung dem dann auch Rechnung trägt, indem das Schulnetz so gestaltet wird, dass vermehrte Integration/Inklusion an allen Schulen unter qualitativ guten Rahmenbedingungen möglich wird. Dies trifft für die hier festgelegte Basis mit der Verwendung von Funktionalkonzepten keinesfalls zu!

Der Kreiselternrat Dresden rät zu folgender Vorgehensweise: Im Rahmen der SNP darf unserer Meinung nach auf gar keinen Fall der Spielraum für Integration (also z. B. Festlegung der Klassenstärke nicht über 25 Schüler) verloren gehen. Es sollten erste Vorschläge zum Aufbau von Modell- bzw. Kooperationsschulen für Inklusion wirklich ernsthaft in Betracht gezogen werden und die Umsetzung vorbereitet werden. Im Vordergrund muss hier der Abbau von Schwellenängsten in der Eltern- und Lehrerschaft stehen. Bevor Inklusion aktiv an den Dresdner Schulen durchgeführt werden kann, bedarf es einer umfangreichen Vorbereitungszeit, welche vor allem eine eingehende Aufklärung der Eltern, Lehrer und aller weiteren Beteiligten benötigt. Der Vorschlag von Modellschulen

kann hier wiederum eine positive Grundlage für weitere Umsetzungsmöglichkeiten darstellen und entstehende Unsicherheiten neuen Projekten gegenüber differenziert verringern.

Weiterhin empfehlen wir, entgegen des Vorschlages aus dem Kultusministerium, dass man die Modellschulen nicht auf Mitteschulstandorte eingrenzt. Für eine wünschenswert optimale Umsetzung bedarf es der klaren Vorgabe zielorientierter Planungen zur Einbindung von Integration bzw. Inklusion an den Dresdner Schulen. Grundvoraussetzend dafür sind die Schaffung von fließenden Übergängen, die nur die Schlussfolgerung zulassen pro Schulart einen Modellstandort aufzubauen – Übergang von der Kita in den Modellversuch GS fortführend in MS oder Gymnasium. Bevorzugte Standorte sehen wir in der 19. GS und einer Kooperation zwischen 88. MS und der Außenstelle „Makarenko“ auf der Luboldtstraße. Überlegungen, die uns zu dieser Entscheidung geführt haben, ergaben sich aus vorhandenen klasseninternen Kapazitäten, dem Integrations- oder Migrationsanteil in den Schulen und vor allem der Bereitschaftserklärung zum Aufbau von Inklusionsstandorten vor Ort.

EinEinEinEine Festlegung der Modellstandorte ohne diese überhaupt vorher an der Auswahl beteiligt zu haben, e Festlegung der Modellstandorte ohne diese überhaupt vorher an der Auswahl beteiligt zu haben, e Festlegung der Modellstandorte ohne diese überhaupt vorher an der Auswahl beteiligt zu haben, e Festlegung der Modellstandorte ohne diese überhaupt vorher an der Auswahl beteiligt zu haben, halten wir für falsch!halten wir für falsch!halten wir für falsch!halten wir für falsch!

Nachträgliche Betrachtungen:Nachträgliche Betrachtungen:Nachträgliche Betrachtungen:Nachträgliche Betrachtungen:

• Freie Schulen: Mit Ausführungen zum Planteil „Schulen in freier Trägerschaft“ haben wir uns in der Gesamtbetrachtung zurückgehalten, weil dies eigentlich nicht in unsere Zuständigkeit gehört. Möchten aber trotzdem unbedingt benennen, dass uns auch hier Differenzen aufgefallen sind. Laut der vor-handenen Berechnungen wird immer von einer Kapazität im Grundschulbereich von 400 Schulplätzen ausgegangenen. Dies stimmt zumindest seit dem letzten Schuljahr (2011/2012) nicht mehr. Wir haben in Kooperation mit den Schulen in freier Trägerschaft eine Abfrage gestartet. Zusammengerechnet, wurden laut unserem Kenntnisstand, 453 Schüler in eine 1. Klasse dieser Schulen eingeschult. Den Presse-meldungen konnten wir jetzt wiederum entnehmen, dass sich noch 2 weitere Schulen in Dresden etablieren wollen.

• Vorbereitungsräume/Lehrerzimmer: In den Betrachtungen zur Schulnetzplanung sprechen wir im Besonderen immer über Klassenzimmer und deren Größen. Nicht vergessen sollten wir aber, dass auch die Lehrer ein Recht auf ein gesundes Arbeitsklima und gute Arbeitsbedingungen haben. Kapazitäts-angaben zu Lehrer- oder Vorbereitungszimmer finden sich in den Ausführungen zur Schulnetzplanung nicht wieder. Jede Erhöhung der Klassenzüge bedingt an sich eine Lehrerstelle (Klassenlehrer etc.) mehr, wie kann dann eine Platzaufteilung bei jetzt schon beengten Verhältnissen erfolgen.

• Speiseversorgung an den Schulstandorten: Bei einer Erweiterung der Schulkapazitäten muss weiterhin in Erwägung gezogen werden, dass es zu Problemen mit der Speiseversorgung kommen kann. Eine zeitliche Streckung der Speiseversorgung (wie bereits in mehreren Fällen andiskutiert) ist nur bedingt möglich. Auf Grund von hygienischen einzuhaltenden Vorgaben ist zum Beispiel die Warmhaltung der Speisen begrenzt.

Bewertung/Bewertung/Bewertung/Bewertung/Stellungnahme zu EinzelschulstandortenStellungnahme zu EinzelschulstandortenStellungnahme zu EinzelschulstandortenStellungnahme zu Einzelschulstandorten

Bevor wir in die Einzelbewertung von Schulstandorten gehen, möchten wir noch einmal auf unsere Forderung im Rahmen der Fortschreibung SNP verweisen, dass eine zeitnahe Einarbeitung der aktualisierten Schülerprognosen schnellstmöglich vorgenommen werden muss. Bereits mit den jetzigen Darstellungen sind zum Teil gravierende Konsequenzen zu vermerken, welche die Schulen letztendlich tragen müssen z. B. in den Gymnasien. Bezogen auf die Stellungnahmen von Einzelstandorten war es uns nur bedingt möglich, für alle Ortsbeiräte/Ortschaftsräte eine Teilnahme durch Vorstandsmitglieder oder Eltern zu organisieren. Für die nächste Planung wird unsererseits dringend empfohlen, die Vorstellungen unbedingt in einem zeitlich gestreckten Rahmen stattfinden zu lassen. Als äußerst ungünstig für die Mitglieder des Kreiselternvorstandes haben sich z. B. drei parallel stattfindenden Orts-beiratssitzungen erwiesen. Weiterhin stellen wir die Sinnhaftigkeit der Vorgehensweise der Verwaltung dahingehend in Frage, geplante Veränderungen für Schulstandorte erstmalig in den Ortsbeiratssitzungen (z. B. Ortsbeirat Plauen: Erweiterung Vitzthum-Gymnasium) bekannt zu geben. Hierzu sollte in der Regel wenigstens vorab die Schulleitung und auch der Elternrat der Schule informiert werden. Soweit uns Vorschläge/Beschlüsse der Ortsbeiräte/Ortschaftsräte bekannt gegeben wurden und als sinnvoll erschienen, haben wir diese in die Bewertung von Einzelstandorten mit aufgenommen. Sind Vorschläge eingebracht wurden, die für die Bewertung unsererseits keine Relevanz gezeigt haben, werden diese auch nicht aufgeführt.

Ein Beschluss wurde in den Ortsbeiräten/Ortschaftsräten nur in unterschiedlicher Variante fast einstimmig gefasst: Zurückweisung der SNP zur Einarbeitung dZurückweisung der SNP zur Einarbeitung dZurückweisung der SNP zur Einarbeitung dZurückweisung der SNP zur Einarbeitung der bekanntgegebenen neuen Prognose 2011er bekanntgegebenen neuen Prognose 2011er bekanntgegebenen neuen Prognose 2011er bekanntgegebenen neuen Prognose 2011....

SchuleSchuleSchuleSchule/Standort/Standort/Standort/Standort MeinungMeinungMeinungMeinung/Beschluss/Beschluss/Beschluss/Beschluss des des des des Kreiselternrates DresdenKreiselternrates DresdenKreiselternrates DresdenKreiselternrates Dresden (Einbeziehung des Ortsbeiratsbeschluss, wenn bekannt)

1.1.1.1. GrundschulenGrundschulenGrundschulenGrundschulen

1.1 6. Grundschule Auch wenn uns von der Schulkonferenz keine Einzelstellungnahme zur geplanten Eingliederung der Kooperationsklassen an den Standort der 6. Grundschule vorliegt, wissen wir doch aus den geführten Gesprächen, dass sowohl die Elternschaft als auch die Schulleitung eine Ein-gliederung befürworten. Die 6. GS bewältigt im schulischen Alltag bereits seit mehreren Jahren erfolgreich den Umgang von Kindern mit autistischem Hintergrund und besitzt unserer Meinung nach somit auch die benötigte Offenheit und Erfahrung zur gemeinsamen Umsetzung einer solchen Kooperation. Diese geplante Verlagerung kann aber erst mit einer abgeschlossenen Sanierung der 6. GS erfolgen. Es darf also zu keiner weiteren Verzögerung mehr in der Sanierungsdurchführung des Standortes kommen.

1.2 16. GS Die 16. GS ist dem Schulbezirk Altstadt zugeordnet und kann seit mehreren Jahren auf ein erhöhtes Interesse von Eltern verweisen. Vor Ort

können Schule und Hort auf Freiräume nutzen, die anderen Schulen teilweise nicht mehr zur Verfügung stehen. Sollte der Grundschulbezirk Sollte der Grundschulbezirk Sollte der Grundschulbezirk Sollte der Grundschulbezirk die Kapazitäten nicht mehr fassedie Kapazitäten nicht mehr fassedie Kapazitäten nicht mehr fassedie Kapazitäten nicht mehr fassen können, empfehlen wir die n können, empfehlen wir die n können, empfehlen wir die n können, empfehlen wir die Anhebung der Zügigkeit auf 4Anhebung der Zügigkeit auf 4Anhebung der Zügigkeit auf 4Anhebung der Zügigkeit auf 4 ZügeZügeZügeZüge.... Laut Äußerungen der Schulleitung ist dies auch möglich, ein endgültiger Beschluss aus dem Elternrat oder SK liegt uns aber derzeit nicht vor.

1.3 19. GS Ortsbeiratsbeschluss Neustadt:

Aufbauen des Standortes zu einem 3-zügigen Grundschulstandort mit verbesserter Verkehrsanbindung u.a. durch Schülerbeförderung.

Der Kreiselternrat Dresden trägt den Vorschlag des Ortsbeirates nur Der Kreiselternrat Dresden trägt den Vorschlag des Ortsbeirates nur Der Kreiselternrat Dresden trägt den Vorschlag des Ortsbeirates nur Der Kreiselternrat Dresden trägt den Vorschlag des Ortsbeirates nur in einzelnen Abschnitten mit.in einzelnen Abschnitten mit.in einzelnen Abschnitten mit.in einzelnen Abschnitten mit. Denn wir empfehlen den Aufbau einer Denn wir empfehlen den Aufbau einer Denn wir empfehlen den Aufbau einer Denn wir empfehlen den Aufbau einer MMMModellschule zur Inklusion an diesem Standort.odellschule zur Inklusion an diesem Standort.odellschule zur Inklusion an diesem Standort.odellschule zur Inklusion an diesem Standort.

Eine Anerkennung des Schulstandortes im zugehörigen Grundschul-bezirk ist auf Grund der verkehrsungünstigen Anbindung im Moment noch nicht ausreichend gewährleistest. Der Versuch zur Etablierung einer Schülerbeförderung zu Beginn des Schuljahres wurde zu Beginn gleich wieder ausgesetzt (eine Vertragserfüllung des Anbieters „Borea“ wurde nicht gewährleistet).

Vorrangig muss also eine stabile 2-Zügigkeit für den Standort angestrebt werden, welche mit einer verbesserten Erreichbarkeit der Schule garantiert werden könnte. Hierzu sollte der Einsatz von Schulbussen im Rahmen der Planung für das neue Schuljahr 2012/2013 geprüft werden, da die bis dato dargestellte Weiterentwicklung der Beförderungssituation mit Beendigung des Baues der Waldschlössschenbrücke keine wesent-lichen verbessernden Auswirkungen hat.

Der Schulstandort der 19. GS greift bereits seit Jahren auf Erfahrungen im Bereich der individuellen Förderung von Schülern mit Integrations- und Migrationshintergrund zurück und einem Ausbau des Standortes in Richtung Inklusion würde nichts entgegensprechen. Kooperationen zu einem der Förderschulstandorte auf der Fischhausstraße wären möglich.

Kritische Punkte neben der Schülerbeförderung stellen sich im Zusam-menhang mit einer besseren Etablierung des Standortes durch die nicht ausreichende Beleuchtung auf dem Schulweg (Park) und dem eigentlichen fußläufigen Schulweg dar. Hier sollten Maßnahmen zur sicheren Erreichbarkeit der Schule näher in Betracht gezogen werden.

1.4 32. GS (Doppelstandort mit der 32. MS)

Ortsbeiratsbeschluss Blasewitz:

Keine Verlagerung der 32. MS aus dem Doppelstandort 32. Grund- und Mittelschule, sondern einen Neubau für die 32. Grundschule.

Der Kreiselternrat Dresden schließt sich insofern dDer Kreiselternrat Dresden schließt sich insofern dDer Kreiselternrat Dresden schließt sich insofern dDer Kreiselternrat Dresden schließt sich insofern den Meinungen en Meinungen en Meinungen en Meinungen von von von von

Eltern und den Eltern und den Eltern und den Eltern und den beidebeidebeidebeidennnn SchulleiterSchulleiterSchulleiterSchulleiternnnn an, dass die Planungen der an, dass die Planungen der an, dass die Planungen der an, dass die Planungen der zukünftigenzukünftigenzukünftigenzukünftigen Entflechtung für beide Schulen im Moment Entflechtung für beide Schulen im Moment Entflechtung für beide Schulen im Moment Entflechtung für beide Schulen im Moment als nachteilig als nachteilig als nachteilig als nachteilig erachtet werdenerachtet werdenerachtet werdenerachtet werden können.können.können.können. Das vorgesehene Gebäude für die GS wird mit der Planung eines der „höchsten“ Grundschulstandorte in Dresden werden. Sprechen wir von Kindern im Alter zwischen 6 und 10 Jahren müssen die von den Kindern zu leistenden Wege über 5 Etagen mit den zu laufenden Stufenhöhen in die Überlegungen letztendlich mit einfließen. Deshalb hat der Kreiselternrat eine Änderung des Ver-waltungsvorschlages in Erwägung gezogen. Leider hat sich dieser Vorschlag als nicht realisierbar erwiesen, trotzdem möchten wir ihn nachfolgend mit benennen: Das Gebäude der Marienberger Straße wird zum Grundschulstandort umgebaut und die MS verbleibt am Standort „Hofmannstraße 34, 01277 Dresden“. Da aber die Marienberger Straße außerhalb des Grundschulbezirkes liegt und zu weit entfernt vom ursprünglichen Standort kann dies keine Lösung sein. Für den Ankauf oder die Bereitstellung eines neuen Grundstückes in Dresden-Blasewitz sehen wir im Moment keine vorhandenen Optionen.

Unserer Meinung nach stehen somit zwei in Betracht zu ziehende Unserer Meinung nach stehen somit zwei in Betracht zu ziehende Unserer Meinung nach stehen somit zwei in Betracht zu ziehende Unserer Meinung nach stehen somit zwei in Betracht zu ziehende Schlußfolgerungen zur Verfügung: Schlußfolgerungen zur Verfügung: Schlußfolgerungen zur Verfügung: Schlußfolgerungen zur Verfügung:

1.1.1.1. Ermöglichung zum Verbleiben der GS durch eine Ermöglichung zum Verbleiben der GS durch eine Ermöglichung zum Verbleiben der GS durch eine Ermöglichung zum Verbleiben der GS durch eine Optimierung Optimierung Optimierung Optimierung dddder zukünftigen Raumaufteilung im Gebäudeer zukünftigen Raumaufteilung im Gebäudeer zukünftigen Raumaufteilung im Gebäudeer zukünftigen Raumaufteilung im Gebäude (realistisch betrachtet (realistisch betrachtet (realistisch betrachtet (realistisch betrachtet –––– schnellstmöglich umsetzbar).schnellstmöglich umsetzbar).schnellstmöglich umsetzbar).schnellstmöglich umsetzbar).

2.2.2.2. Reaktivierung eines anderen Gebäudes (z. B. Quartier Reaktivierung eines anderen Gebäudes (z. B. Quartier Reaktivierung eines anderen Gebäudes (z. B. Quartier Reaktivierung eines anderen Gebäudes (z. B. Quartier Altenberger Straße/Hausdorfer Straße/Berthelsdorfer Weg) Altenberger Straße/Hausdorfer Straße/Berthelsdorfer Weg) Altenberger Straße/Hausdorfer Straße/Berthelsdorfer Weg) Altenberger Straße/Hausdorfer Straße/Berthelsdorfer Weg) oder Kauf eines Grundstückes im Einzugsbereich deroder Kauf eines Grundstückes im Einzugsbereich deroder Kauf eines Grundstückes im Einzugsbereich deroder Kauf eines Grundstückes im Einzugsbereich der 32. GS 32. GS 32. GS 32. GS für den Bau einer neuen Grundschule (hierzu fehlen uns für den Bau einer neuen Grundschule (hierzu fehlen uns für den Bau einer neuen Grundschule (hierzu fehlen uns für den Bau einer neuen Grundschule (hierzu fehlen uns genaue Daten aus dem Einzugsgebiet).genaue Daten aus dem Einzugsgebiet).genaue Daten aus dem Einzugsgebiet).genaue Daten aus dem Einzugsgebiet).

Entscheidend wird letztendlich für die vorgegebenen Varianten der Entscheidend wird letztendlich für die vorgegebenen Varianten der Entscheidend wird letztendlich für die vorgegebenen Varianten der Entscheidend wird letztendlich für die vorgegebenen Varianten der Kostenaspekt sein, da weitere Alternativen nicht für die Betrachtung Kostenaspekt sein, da weitere Alternativen nicht für die Betrachtung Kostenaspekt sein, da weitere Alternativen nicht für die Betrachtung Kostenaspekt sein, da weitere Alternativen nicht für die Betrachtung vorhanden sind.vorhanden sind.vorhanden sind.vorhanden sind.

1.5 38. GS (neu) Beschluss - Vorlage V1251/11

Der Kreiselternrat stimmt der Eröffnung der 38. Grundschule unter Beachtung folgender Vorschläge zu (Vorschlag für den Ausschuss für allgemeine Verwaltung am 06. 12. 2011):

Keine Zusammenlegung der GrundschulbezirkKeine Zusammenlegung der GrundschulbezirkKeine Zusammenlegung der GrundschulbezirkKeine Zusammenlegung der Grundschulbezirke Cotta 1 und Cotta 2e Cotta 1 und Cotta 2e Cotta 1 und Cotta 2e Cotta 1 und Cotta 2.

Begründung: Eine Kaskadenverschiebung durch die zusammenge-führten Bezirke, mit dann 10 Grundschulen, wird zu wesentlich ver-längerten Schulwegen von Grundschülern führen. Außerdem beschreibt die dargestellte Bedarfsprognose für den Grundschulbezirk das An-

steigen auf max. 2 Züge mehr zur vorhandenen Kapazität. Somit schlagen wir die Nutzung der dann 38. Grundschule nur durch den Grundschulbereich Cotta 2 vor, mit einer vorerst beinhalteten maximalen 2-Zügigkeit des neu eröffneten Grundschulstandortes.

Verbesserung der baulichen Situation an der 38. GS.Verbesserung der baulichen Situation an der 38. GS.Verbesserung der baulichen Situation an der 38. GS.Verbesserung der baulichen Situation an der 38. GS.

Begründung: Einer der Gründe der damaligen Schließung des Standortes 38. MS war unter anderem der baulich schlechte Zustand dieser Schule. An diesem hat sich bis heute nichts geändert. Deshalb fordern wir eine umgehende Planung und anschließende Durchführung der Sanierungsmaßnahmen des Grundschulstandortes unter Einbe-ziehung der Frei- und Sportflächen.

Veränderung der verkehrlichen Situationverkehrlichen Situationverkehrlichen Situationverkehrlichen Situation vor der Schule mit ver-schiedenen Verkehrssicherheitsmaßnahmen vor Ort z. B. Einbeziehung von Schulweghelfern, Verbesserung Fußweg, Querungshilfen/Ampeln Saalhausener Straße.

Abstimmung/Gespräche mit der DVB über Anpassungsmöglichkeiten Anpassungsmöglichkeiten Anpassungsmöglichkeiten Anpassungsmöglichkeiten der Taktzeiten Linie 90der Taktzeiten Linie 90der Taktzeiten Linie 90der Taktzeiten Linie 90 für den geplanten Unterrichtsablauf der Schule (Verringerung der Wartezeiten der Grundschüler).

Begründung: Die Linie 90 fährt nur aller 20 min und es wird somit zu verlängerten Wartezeiten für Grundschüler kommen. Aufgrund der dezentralen Lage des Standortes muss dies aber in die Planung einbezogen werden.

Die genannten Argumente des Kreiselternrates wurden weitestgehend auch so vom Ortsbeirat Cotta berücksichtigt. Dies hatte zur Folge, dass das SVA einen neuen Variantenvergleich zur effektiveren Ausnutzung der vorhandenen Kapazitäten in den Grundschulbezirken Cotta 1 und 2 für die Vorstellung im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung vorbereitet hat.

Außerdem ergaben sich in den letzten Wochen Probleme im vorge-sehenen Bauablauf zur Eröffnung für diesen Schulstandort, so dass ein Einsatz von Containern (Pavillons) neu in den Verlauf des Verwaltungs-vorschlages eingebracht wurde.

Nach einer diesbezüglichen Abstimmung im Kreiselternratsvorstand empfehlen wir, Variante 4 endgültig in Erwägung zu ziehen. Diese Entscheidung wird der Kreiselternrat mit der nächsten Fortschreibung SNP evaluieren und gegebenenfalls neu entscheiden. Weiterhin wird unsererseits der Aufstellung von Containern zugestimmt (bis zur Bau-fertigstellung), da es aus mehreren Schulbezirken Interessenbekun-dungen zum Schulbesuch an der zukünftigen 38. GS gibt und die Maximalauslastung der umliegenden Schulen (35./81. GS) erreicht ist.

1.6 39. GS Der Kreiselternrat Dresden spricht sich für eine klare Trennung der Der Kreiselternrat Dresden spricht sich für eine klare Trennung der Der Kreiselternrat Dresden spricht sich für eine klare Trennung der Der Kreiselternrat Dresden spricht sich für eine klare Trennung der beiden Schulstandorte 39. GS und Gymnasium Dresdenbeiden Schulstandorte 39. GS und Gymnasium Dresdenbeiden Schulstandorte 39. GS und Gymnasium Dresdenbeiden Schulstandorte 39. GS und Gymnasium Dresden----Plauen aus.Plauen aus.Plauen aus.Plauen aus. Begründen werden wir dies wie folgt: Die Auslastung im Grundschul-bezirk Plauen 2 ist bereits im Rahmen der endgültigen Aufnahme-möglichkeit angekommen, wird aber den Prognosen zu Folge noch weiter ansteigen. Außerdem signalisieren die vorhandenen Grundschul-standorte eine Ablehnung der vorgeschlagenen Zusammenlegung der Grundschulbezirke Plauen 1 und Plauen 2. Durch die gebäude-technische Trennung von Grundschule und Gymnasium wird endlich der dringend notwendige Raum zur unabhängigen Entwicklung geschaffen. Die 39. GS könnte mit einem Erweiterungsbau einen Teil der nötigen Kapazität aufnehmen. Durch die unerwartete Sperrung von Haus 2 für das Gymnasium Dresden-Plauen und dem dadurch erarbeiteten Vor-schlag zur Erweiterung des Gymnasiums (durch die vor Ort entstandene Baugruppe der Elternschaft) wäre der Bedarf an Haus 2 nicht mehr gegeben. Kosten für bauliche Maßnahmen entstehen in jedem Fall, zum einen auf Grund des schlechten Zustandes Gymnasium Plauen und zum anderen dem Bau der Sporthalle.

1.7 41. GS Ein Schulstandort, welcher bereits dem Anspruch der Barrierefreiheit entspricht, aber leider nicht dementsprechend genutzt werden kann. Der Schulbezirk wird mit den Anmeldezahlen für das Schuljahr 2012/2013 seine derzeitig mögliche Auslastung wahrscheinlich überschreiten (Genaueres könnte die Prognose 2011 darlegen). Der aktuelle Entwurf zur SNP sieht mit seiner Fortschreibung zwar die Erweiterung im Grundschulbezirk vor, kann aber im Moment keine ausreichende Entlastung der Einzelstandorte bieten.

Der Kreiselternrat empfiehlt deshalb: Um den Um den Um den Um den SchülernSchülernSchülernSchülern wirklich die wirklich die wirklich die wirklich die Chance zu geben den Standort auch wie geplant behindertenChance zu geben den Standort auch wie geplant behindertenChance zu geben den Standort auch wie geplant behindertenChance zu geben den Standort auch wie geplant behinderten----gerecht zu nutzen, dürfte hier bereits der Klassenrichtwert von 24 gerecht zu nutzen, dürfte hier bereits der Klassenrichtwert von 24 gerecht zu nutzen, dürfte hier bereits der Klassenrichtwert von 24 gerecht zu nutzen, dürfte hier bereits der Klassenrichtwert von 24 Schülern nicht überschritten werden. Schülern nicht überschritten werden. Schülern nicht überschritten werden. Schülern nicht überschritten werden.

1.8 48. GS (Einzelschulbezirk)

Der Vorschlag der Verwaltung lautet zur Kapazitätserweiterung des Einzelschulbezirkes ist die Öffnung zu den Grundschulbezirken Altstadt und dem vorgeschlagenen gemeinsamen Schulbezirk Cotta 1 und 2 vorzunehmen.

Der Kreiselternrat spricht sich gegen Der Kreiselternrat spricht sich gegen Der Kreiselternrat spricht sich gegen Der Kreiselternrat spricht sich gegen eineeineeineeine Öffnung zum Öffnung zum Öffnung zum Öffnung zum gemeinsamen Grundschulbezirk Cotta 1 und 2 ausgemeinsamen Grundschulbezirk Cotta 1 und 2 ausgemeinsamen Grundschulbezirk Cotta 1 und 2 ausgemeinsamen Grundschulbezirk Cotta 1 und 2 aus (Zusammen(Zusammen(Zusammen(Zusammen----legung der GSlegung der GSlegung der GSlegung der GS----Bezirke Cotta 1 uBezirke Cotta 1 uBezirke Cotta 1 uBezirke Cotta 1 undndndnd 2 2 2 2 ---- Ablehnung KER)Ablehnung KER)Ablehnung KER)Ablehnung KER).... Einer der Gründe sind die Planungen der Landeshauptstadt Dresden zum Bau der Zentralhaltestelle „Kesselsdorfer Straße“, welche dann im regulären

Schulweg beinhaltet wäre. Außerdem stehen wir in der Gesamtbe-trachtung äußerst kritisch den dann benötigten (vorzunehmenden) Kaskadenverschiebungen gegenüber. Eine zu entnehmende Schluss-folgerung, auch auf Grund der Weitläufigkeit in den Grundschulbezirken Cotta 1 und 2.

Gegen eine Anbindung an den Grundschulbezirk Altstadt spricht außer den entstehenden Wegen nichts. Eine Erreichbarkeit zu Fuß ist für Grundschüler nicht mehr gegeben. Der nächste Grundschulstandort ist die 16. GS mit einer Entfernung von 2,6 km. (Teilkostenerstattung für Fahrtkosten wird notwendig werden.)

1.9 49. GS Die 49. GS liegt im Gebiet des zweiten Vorschlages zur Schulbezirks-zusammenlegung – Plauen 1 und 2. Hierzu liegt noch kein Ortsbeirats-beschluss (Ortsbeirat Plauen) vor. Dieser hat unter der Begründung, der sich darstellenden schwierigen Gesamtsituation mehrerer im Einzugs-bereich befindlichen Schulstandorte eine Vertagung der Entscheidung auf den 03. 01. 2012 festgelegt (welche durch den Rückzug der Vorlage durch die Verwaltung vorübergehend ausgesetzt wird).

Bezogen auf den Einzelstandort der 49. GS hat der Kreiselternrat folgende Stellung bezogen. Der Standort 49. GS ist ganz klar eine der Der Standort 49. GS ist ganz klar eine der Der Standort 49. GS ist ganz klar eine der Der Standort 49. GS ist ganz klar eine der Schulen, welche zu Gunsten der notwendigen Kapazitätserweiterung Schulen, welche zu Gunsten der notwendigen Kapazitätserweiterung Schulen, welche zu Gunsten der notwendigen Kapazitätserweiterung Schulen, welche zu Gunsten der notwendigen Kapazitätserweiterung auf wichtige Sanierauf wichtige Sanierauf wichtige Sanierauf wichtige Sanierungsmaßnahmen verzichten muss.ungsmaßnahmen verzichten muss.ungsmaßnahmen verzichten muss.ungsmaßnahmen verzichten muss. Eine grund-sätzliche Erweiterung des Schulstandortes ist nicht möglich, weil die Schule bereits in einer 4-Zügigkeit arbeitet. Da bereits mit dem nächsten Schuljahr eine Auslastung des Schulbezirkes befürchtet wird, ist davon auszugehen, dass der Klassenrichtwert 25 Schülern/Klasse nicht einzuhalten ist. Die vorhandene Situation in den Klassenzimmern lässt aber eine Erhöhung der Anzahl von Schülern nicht zu. Hinzukommend werden in den Klassenzimmern Brandschutzmaßnahmen (der Einbau von Bypasstüren, Schulgebäude - Typ Dresden) vorgenommen werden müssen, die weiteren Raum eingrenzen. Wir empfehlen eine Begrenzung der Schüleraufnahme pro Klasse auf Grund der vorhandenen Raumgröße - max. 25 Schüler.

1.10 62. GS Ortsbeiratsbeschluss Loschwitz:

Grundschulneubau für Bühlau auf der Grundlage eines gefassten Be-gleitbeschlusses zur Schließung (60. GS – liegt uns aber leider nicht vor) mit der letzten SNP.

Zukünftig keine Erweiterung der 62. GS auf eine 3-Zügigkeit.

Die 62. GS hat im Moment 71 Anmeldungen aus dem zugeordneten Schulbezirk, außerdem gibt es Anfragen von 8 Schülern aus benach-

barten Schulbezirken für das Schuljahr 2012/2013 (Stand Anfang Dezember 2011). Daraus ergibt sich, dass es auch in diesem Schul-bezirk zu Kaskadenverschiebungen kommen wird, aber dies gleicher-maßen eine Bestätigung aller vorhandenen Schulstandorte ist. Der Kreiselternrat Dresden sieht, bezogen auf den Standort 62. GS, die Gefahr, dass dem Streben der Eltern insofern nachgegeben wird, dass eine alternierende Zügigkeit (2,5) auf Nachfrage am Standort eingerichtet werden könnte. Keine Alternative für uns, da dies ein Schulbau der besonderen Art ist (Passivhaus) und uns die zu erwartenden Auswirkungen im Belüftungs- und Heizsystem nicht bekannt sind. Das Gebäude wurde nur für eine 2-Zügigkeit konzipiert. Mit der SNP werden bereits kapazitätserweiternde Maßnahmen im Schulbezirk vorge-nommen, sollten sich diese mit Einarbeitung der neuen Prognose 2011 als nicht ausreichend erweisen, werden wir den Neubau eines Grundschulstandortes befürworten.

Angemerkt wurde weiterhin von Eltern der 62. GS ein Problem zum Übergangsverhalten auf die weiterführenden Schulen im Mittelschul-bereich. Das Aufnahmeverfahren an den MittelschulenAufnahmeverfahren an den MittelschulenAufnahmeverfahren an den MittelschulenAufnahmeverfahren an den Mittelschulen ist weitest-gehend zu hinterfragen. Schüler der 62. GS (welche direkt im Umfeld der 62. MS wohnen) wurden über die Auswahl mit Losverfahren auf einen anderen Mittelschulstandort verwiesen.

1.11 63. GS Der Kreiselternrat schließt sich der nachfolgend dargestellten Kurz-stellungnahme der Vorsitzenden des Schulelternrates an:

Die 63. GS ist lt. SNP vierzügig geplant, was aus unserer Sicht mit den räumlichen Gegebenheiten nicht zu vereinbaren ist. Abgesehen von der dann erforderlichen durchgängigen Doppelnutzung der Schulräume für die Hortbetreuung sehen wir vor allem nicht zu tolerierende Zustände bei den Toiletten, der Turnhalle und dem Speisesaal. Bereits mit der aktuellen 3-½-Zügigkeit der Schule reichen die vorhandenen Kapa-zitäten in den genannten Bereichen nicht aus. Der Sportunterricht muss zum Teil in der Aula unter eingeschränkten Bedingungen stattfinden. Ab der 3. Klasse können die Kinder schon jetzt in der Regel erst ab 13.50 Uhr Mittag essen, da im Speiseraum für eine frühere Mahlzeit kein Platz ist. Dies ist eine für Grundschüler inakzeptabel späte Zeit und würde nach dem SNP noch mehr und noch jüngere Kinder betreffen.

Eine bauliche Erweiterung der Schule wäre aus unserer Sicht durch den Ausbau des Dachbodens der Schule sowie durch einen Anbau an den Speiseraum möglich, erfordert aber natürlich entsprechende Investitio-nen, für die wir uns nachdrücklich einsetzen.

1.12 65. GS (Doppelstandort mit dem Christlichen Schulverein Zschachwitz e. V.)

Ortsbeiratsbeschluss Leuben:

Der Erhalt des Schulstandortes Christlicher Schulverein Zschachwitz e. V. ist am gegenwärtigen Standort zu sichern.

Fortführung der Standorte 65. GS und 92. GS mit einer alternierenden Zügigkeit - 3-Zügigkeit im Wechsel.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Ausgliederung des Christlichen Schulvereins Zschachwitz e. V. (Freie Trägerschaft) setzt das Vor-handensein eines neuen Schulgebäudes/Grundstückes im jetzigen Einzugsgebiet (weil GS) voraus. Dieses scheint laut unserer Kenntnis bisher nicht gegeben zu sein. Somit wird im Moment entweder der Fortbestand des Christlichen Schulvereins in Frage gestellt, da diese laut unserer Kenntnis vorrangig Schüler aus Zschachwitz beschulen oder die Planung der Schulverwaltung in Bezug auf die 65. GS.

Der Kreiselternrat DresdenDer Kreiselternrat DresdenDer Kreiselternrat DresdenDer Kreiselternrat Dresden widerspricht widerspricht widerspricht widerspricht der Beschlussfassung des der Beschlussfassung des der Beschlussfassung des der Beschlussfassung des Ortsbeirates zur 6Ortsbeirates zur 6Ortsbeirates zur 6Ortsbeirates zur 65. GS 5. GS 5. GS 5. GS ausdrücklich.ausdrücklich.ausdrücklich.ausdrücklich. Die Beschlussempfehlung ist aus folgenden Gründen so nicht umsetzbar. Der Beschluss beruhte unserer Meinung nach auf einer falschen Angabe in dem Datenblatt (siehe Seite 273) der 65. GS. Hier wurden 10 Klassenzimmer für die Schule angegeben, 8 Klassenzimmer sind nur vorhanden (ebenso 3 statt 2 Fachunterrichtsräume). Außerdem fehlten dem Ortsbeirat für die getroffene Entscheidung auch die Berechnungsgrundlagen der Einzel-standorte über die dann benötigten Kapazitäten der Sporthalle und den Freiflächen für die gegebene 5-Zügigkeit (65. GS und Christliche Schule).

1.13 74. GS Der Standort der 74. GS ist ebenfalls ein kritisch zu betrachtender Standort. In der aktuellen Fortschreibung SNP ist die 74. GS einer der kleinsten Schulstandorte von Dresden. Dies begründet sich nicht auf der mangelnden Annahme des Schulstandortes, sondern auf der räumlichen Begrenzung vor Ort. Deshalb wird seit Jahren ein Erweiterungsbau von Eltern und Schule gefordert. Die Bedingungen für den Bau einer größeren Grundschule sind aber weder grundstücksmäßig noch finanziell im Moment zur Verfügung stehend. Da aber auch der Bedarf Da aber auch der Bedarf Da aber auch der Bedarf Da aber auch der Bedarf in den nächsten Jahren nicht über die Schule abgedeckt werden in den nächsten Jahren nicht über die Schule abgedeckt werden in den nächsten Jahren nicht über die Schule abgedeckt werden in den nächsten Jahren nicht über die Schule abgedeckt werden kann, empfiehlt der Kreiselternrat die vorgeschlagene Option der kann, empfiehlt der Kreiselternrat die vorgeschlagene Option der kann, empfiehlt der Kreiselternrat die vorgeschlagene Option der kann, empfiehlt der Kreiselternrat die vorgeschlagene Option der Verwaltung zur Verwaltung zur Verwaltung zur Verwaltung zur Veränderung der Schulbezirksaufteilung. Der Veränderung der Schulbezirksaufteilung. Der Veränderung der Schulbezirksaufteilung. Der Veränderung der Schulbezirksaufteilung. Der Einzugsbereich Altfranken soll zukünftig dem Grundschulbezirk Einzugsbereich Altfranken soll zukünftig dem Grundschulbezirk Einzugsbereich Altfranken soll zukünftig dem Grundschulbezirk Einzugsbereich Altfranken soll zukünftig dem Grundschulbezirk Cotta 2 zugeordnet werden.Cotta 2 zugeordnet werden.Cotta 2 zugeordnet werden.Cotta 2 zugeordnet werden. Einzelfallbezogen muss es zusätzlich individuelle Absprachen zur Aufnahme der Schüler/Klasse unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Räume geben.

1.14 82. GS (Doppelstandort mit der 82. MS)

Unter der besonderen Situation des Doppelstandortes 82. Grund- und Mittelschule kann eine Bewertung der Standorte nur gemeinsam erfolgen.

Zur Weiterentwicklung beider Standorte müsste grundsätzlich, wie auch von der Verwaltung geschehen, eine Standorttrennung in Erwägung gezogen werden. Der Kreiselternrat Dresden schlägt deshalb vor, in die langfristige Planung folgenden Vorschlag aufzunehmen und zu prüfen:

Aufstellen eines Konzeptes für die Planungsregion in Anhängigkeit aller Schularten im Planteil Klotzsche - Neubau Gymnasium Dresden-Klotzsche - Verlagerung MS an den dann ehem. Standort Gymnasium (Karl-Marx-Straße 44) und anschließender Ausbau eines großen Grundschulstandortes 82. GS. Alternativ könnte mit der Planung geprüft werden, ob der Schulort „Alexander-Herzen-Straße 68, 01109 Dresden“ als zukünftiger Mittelschulstandort geeignet wäre. (Bezogen auf eine endgültige Empfehlung fehlen uns diesbezüglich aber Analysen zur Größe des vorhandenen Schulgebäudes. Zusätzlich wird das Gebäude im Moment noch als Bauauslagerungsstandort für den Eigenbetrieb Kita genutzt.) Den aktuell geplanten Maßnahmen mit der Objektliste zum Neubau einer Sporthalle würde nichts entgegensprechen, nur die geplante Erweiterung der 82. MS müßte in diesem Zusammenhang erneut auf den Prüfstand gestellt werden. Eine zeitnahe Entscheidung wäre somit unabdingbar.

1.15 88. GS (Doppelstandort mit der 88. MS)

Ortsbeiratsbeschluss Loschwitz: Keine Schließung der 88. MS.

Genauso, wie die wenigen noch verbliebenden Doppelstandorte in Dresden, muss auch der Standort der 88. Grund- und Mittelschule gemeinsam betrachtet werden. Auf Grund der besonderen Stellung im letzten Schuljahr (Bekanntgabe der Schließung der 88. MS) hat sich der Kreiselternrat Dresden dazu entschlossen, die Schulstandorte in ihrer Position zur SNP zu unterstützen. Die ausgearbeitete Position mehrerer diesbezüglich involvierter Schulen ist in den Einzelstellungnahmen zu entnehmen.

Den zusammengetragenen Vorschlägen und Argumenten der Schulen möchten wir noch Folgendes hinzufügen. Die Schulen haben sich klar dazu bekannt, dass alle zu treffenden Entscheidungen den langfristigen Erhalt beider Schulen absichern müssen. Schülerströme verändern Schülerströme verändern Schülerströme verändern Schülerströme verändern sich teilweise sesich teilweise sesich teilweise sesich teilweise sehr schnell und somit sollten auch die umliegenden hr schnell und somit sollten auch die umliegenden hr schnell und somit sollten auch die umliegenden hr schnell und somit sollten auch die umliegenden Schulstandorte (wie z. B. die 62. GS) auf der Grundlage von Schulstandorte (wie z. B. die 62. GS) auf der Grundlage von Schulstandorte (wie z. B. die 62. GS) auf der Grundlage von Schulstandorte (wie z. B. die 62. GS) auf der Grundlage von Anmeldezahlen und bereits vorhandener Auslastung mit in die Anmeldezahlen und bereits vorhandener Auslastung mit in die Anmeldezahlen und bereits vorhandener Auslastung mit in die Anmeldezahlen und bereits vorhandener Auslastung mit in die Betrachtung einfließen. Betrachtung einfließen. Betrachtung einfließen. Betrachtung einfließen.

1.16 103. GS Die Schülerzahlenentwicklung im Einzugsgebiet der 103. GS ist auch in den folgenden Schuljahren weiter ansteigend, so dass eine Verlagerung eine Verlagerung eine Verlagerung eine Verlagerung der Kooperationsklassender Kooperationsklassender Kooperationsklassender Kooperationsklassen „Schule für Körperbehinderte, Förderzentrum Prof. Dr. Rainer Fetscher“ an die 6. GS von unserer Seite als sehr an die 6. GS von unserer Seite als sehr an die 6. GS von unserer Seite als sehr an die 6. GS von unserer Seite als sehr sinnvoll erachtet wird.sinnvoll erachtet wird.sinnvoll erachtet wird.sinnvoll erachtet wird.

1.17 117. GS Der Kreiselternrat stimmt Der Kreiselternrat stimmt Der Kreiselternrat stimmt Der Kreiselternrat stimmt den den den den PlanungPlanungPlanungPlanungenenenen zur Bedarfsabdeckung aus zur Bedarfsabdeckung aus zur Bedarfsabdeckung aus zur Bedarfsabdeckung aus dem Grundschulbezirk Plauen 2 nicht zu.dem Grundschulbezirk Plauen 2 nicht zu.dem Grundschulbezirk Plauen 2 nicht zu.dem Grundschulbezirk Plauen 2 nicht zu.

Folgende Begründung bildet die Grundlage für die getroffene Ent-scheidung. Bereits im allgemeinen grundschulbezogenen Teil der Bewertung wurde ausgeführt, dass im Vordergrund nach wie vor der Grundsatz stehen sollte: „Kleine Füße, kurze Wege“. Ein Grundsatz, der mit der vorgelegten Planung nicht mehr gegeben ist. Weiterhin wurde durch die Schule in der Ortsbeiratssitzung Plauen (06. 12. 2011) die Erhöhung der Kapazität zwar prinzipiell nicht abgelehnt, aber verbunden mit weiteren notwendigen Forderungen. Alles Punkte, die sich in keinster Weise in der schon aufgeführten und bereits auch beschlossenen Objektliste des SVA wiederfinden. Somit wird eine Umsetzung unsererseits als unrealistisch betrachtet.

Weiterhin empfiehlt der Kreiselternrat zur Verbesserung der Weiterhin empfiehlt der Kreiselternrat zur Verbesserung der Weiterhin empfiehlt der Kreiselternrat zur Verbesserung der Weiterhin empfiehlt der Kreiselternrat zur Verbesserung der Kapazitäten im Grundschulbezirk Plauen 2 das Gebäude des Kapazitäten im Grundschulbezirk Plauen 2 das Gebäude des Kapazitäten im Grundschulbezirk Plauen 2 das Gebäude des Kapazitäten im Grundschulbezirk Plauen 2 das Gebäude des Berufsschulzentrums für Dienstleistung und Gestaltung „Chemnitzer Berufsschulzentrums für Dienstleistung und Gestaltung „Chemnitzer Berufsschulzentrums für Dienstleistung und Gestaltung „Chemnitzer Berufsschulzentrums für Dienstleistung und Gestaltung „Chemnitzer Straße 83, 0Straße 83, 0Straße 83, 0Straße 83, 01187 Dresden“ (welches mit der SNP verlagert werden 1187 Dresden“ (welches mit der SNP verlagert werden 1187 Dresden“ (welches mit der SNP verlagert werden 1187 Dresden“ (welches mit der SNP verlagert werden soll) in ein Grundschulgebäude umzuwandeln, da der Standort der soll) in ein Grundschulgebäude umzuwandeln, da der Standort der soll) in ein Grundschulgebäude umzuwandeln, da der Standort der soll) in ein Grundschulgebäude umzuwandeln, da der Standort der ehemals 126. GS weiterhin als einer wenigen Bauauslagerungsehemals 126. GS weiterhin als einer wenigen Bauauslagerungsehemals 126. GS weiterhin als einer wenigen Bauauslagerungsehemals 126. GS weiterhin als einer wenigen Bauauslagerungs----standorte zur Verfügung stehend bleiben mussstandorte zur Verfügung stehend bleiben mussstandorte zur Verfügung stehend bleiben mussstandorte zur Verfügung stehend bleiben muss und sich auch nicht und sich auch nicht und sich auch nicht und sich auch nicht in so zentralerin so zentralerin so zentralerin so zentraler Lage befindetLage befindetLage befindetLage befindet....

1.18 Pieschen 1 (neu) Sollte sich die Anmeldezahlen weiter wie voraussichtlich im Umfang des Schuljahres 2012/2013 entwickeln, muss über einen weiteren alter-nativen Standort in Dresden-Pieschen nachgedacht werden.

Hierzu empfehlen wir ein Grundstück zwischen den Grundschulbezirken Pieschen 1 und Pieschen 2 auszuwählen (eine zur Verfügung stehende Grünfläche könnte das Grundstück an der Gaußstraße zwischen Alttrachau und der Industriestraße sein, es bedarf aber noch einer endgültigen baurechtlichen Klärung). Hierzu würden wir auch einen sogenannten Pavillonbau als mittelfristige Lösung in Betracht ziehen, um so eine weitere qualitätsverschlechternde Vergrößerung der Zügigkeiten und Auslastungen bestehender Schulen zu vermeiden.

1.19 Neustadt (neu) Im Neustädter Grundschulbereich besteht seit Jahren die größte Fluktuation. Eine genaue Festlegung von Bedarfsanalysen lässt sich hier

schwer verwirklichen. Ins Verhältnis gesetzt, kann man sagen, dass mit dem steigendem Bedarf im Grundschulbezirk aber auch die Bewegung nach außerhalb oder auf Schulen in freier Trägerschaft zunimmt.

Der Kreiselternrat empfiehlt unter Beachtung der im nächsten Der Kreiselternrat empfiehlt unter Beachtung der im nächsten Der Kreiselternrat empfiehlt unter Beachtung der im nächsten Der Kreiselternrat empfiehlt unter Beachtung der im nächsten Schuljahr (2012/2013), zwei neu entstehenden Schulen in freier Schuljahr (2012/2013), zwei neu entstehenden Schulen in freier Schuljahr (2012/2013), zwei neu entstehenden Schulen in freier Schuljahr (2012/2013), zwei neu entstehenden Schulen in freier Trägerschaft im Einzugsgebiet, eine Einzelanalyse für die Neustadt Trägerschaft im Einzugsgebiet, eine Einzelanalyse für die Neustadt Trägerschaft im Einzugsgebiet, eine Einzelanalyse für die Neustadt Trägerschaft im Einzugsgebiet, eine Einzelanalyse für die Neustadt zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes „Nezur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes „Nezur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes „Nezur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes „Neustadt“ zu erstellen.ustadt“ zu erstellen.ustadt“ zu erstellen.ustadt“ zu erstellen. Grundsätzlich müssten bereits jetzt Maßnahmen zur Vorhaltung min-destens eines Grundstückes/adäquaten Gebäudes getroffen werden.

2.2.2.2. MittelschulenMittelschulenMittelschulenMittelschulen

2.1 25. MS Im Teil „Kommentar unter dem Aspekt Integration/Inklusion“ haben wir bereits mehrere Gründen benannt, weswegen wir uns gegen die Auswahl der 25. MS als Modellstandort aussprechen. Hinzufügen möchten wir unsererseits, dass die Schule weder rollstuhlgerecht zum jetzigen Zeitpunkt ausgebaut ist, noch sich in der gerade beschlossenen Objektliste des SVA wiederfindet. An der 25. MS werden zur Zeit 11 Integrationskinder in 13 Klassen unterrichtet, ein Aufbau würde dem-entsprechend nur für zukünftige aufzunehmende Klassen in Frage kommen, vorherige Umbaumaßnahmen vorausgesetzt.

Weiterhin hätte die Festlegung des Inklusionsstandortes an der 25. MS eine Beschränkung der Klassenstärken zur Folge. Das Einzugsgebiet der 25. MS ist unserer Meinung nach bereits zu sehr belastet, so dass eine Begrenzung zu weiteren Problemen im Gesamtgebiet führt.

2.2 30. MS Im Rahmen der Verlagerung der 30. MS unterbreiten wir einen Vorschlag im Zusammenhang zur MS-Pieschen (siehe Einzelbetrachtung MS-Pieschen). Leider war uns eine Abstimmung mit den Elternsprechern und der Schulleitung diesbezüglich noch nicht möglich.

2.3 32. MS (Doppelstandort mit der 32. GS)

Ortsbeiratsbeschluss Blasewitz:

Keine Verlagerung der 32. MS aus dem Doppelstandort 32. Grund- und Mittelschule, sondern einen Neubau für die 32. Grundschule.

Der Kreiselternrat Dresden schließt sich insofern den Meinungen von Eltern und den beiden Schulleitern an, dass die Planungen der zukünftigen Entflechtung für beide Schulen im Moment als nachteilig erachtet werden können (siehe Text 32. GS).

Die vorhandene pädagogische Arbeit der Mittelschule findet mit der Festlegung zur Verlagerung des Standortes keinerlei Berücksichtigung.

Wir, der Kreiselternrat, streben vorrangig eine Stärkung der Mittelschul-standorte mit der Fortschreibung SNP und zum Ausbau eines stabilen Schulnetzes an. Sollte die Verlagerung der 32. MS trotzdem unabdingbar sein, erachten wir eine Teilverlagerung als nicht zweckdienlich und halten diese Maßnahme für eine gravierende Behinderung der pädagogischen Arbeit an der Mittelschule. Der Kreiselternrat spricht sich deshalb grundsätzlich gegen eine Teilverlagerung der 32. MS aus.

Nachvollziehbar ist die Entscheidung der Verwaltung, dass die angedachten Wege für Mittelschüler (10-16 Jahre) leichter zu bewältigen sind, als für Grundschüler (6-10 Jahre). Mit der Neueröffnung der 107. MS dürfte sich aber die Möglichkeit ergeben, gegebenenfalls Engpässe bis zur endgültigen Klärung eines Neubaus der in Zusammenhang stehenden 32. Grund- oder Mittelschule abzufangen.

Unserer Meinung nach stehen auch hier zwei in Betracht zu Unserer Meinung nach stehen auch hier zwei in Betracht zu Unserer Meinung nach stehen auch hier zwei in Betracht zu Unserer Meinung nach stehen auch hier zwei in Betracht zu ziehende Konseziehende Konseziehende Konseziehende Konsequenzen fest: quenzen fest: quenzen fest: quenzen fest:

• Keine Entscheidung bis zur Klärung bzw. Bekanntgabe eines Keine Entscheidung bis zur Klärung bzw. Bekanntgabe eines Keine Entscheidung bis zur Klärung bzw. Bekanntgabe eines Keine Entscheidung bis zur Klärung bzw. Bekanntgabe eines möglichen endgültigen Ausweichstandortes für einen der möglichen endgültigen Ausweichstandortes für einen der möglichen endgültigen Ausweichstandortes für einen der möglichen endgültigen Ausweichstandortes für einen der beiden Standorte (32. Grundbeiden Standorte (32. Grundbeiden Standorte (32. Grundbeiden Standorte (32. Grund---- oder Mittelschule).oder Mittelschule).oder Mittelschule).oder Mittelschule).

• Warum wurde nicht beispielsweise als neuer Standort für die Warum wurde nicht beispielsweise als neuer Standort für die Warum wurde nicht beispielsweise als neuer Standort für die Warum wurde nicht beispielsweise als neuer Standort für die 32. GS z. B. das Qu32. GS z. B. das Qu32. GS z. B. das Qu32. GS z. B. das Quartier Altenberger Straße/Hausdorfer artier Altenberger Straße/Hausdorfer artier Altenberger Straße/Hausdorfer artier Altenberger Straße/Hausdorfer Straße/Berthelsdorfer Weg in Erwägung gezogen und somit Straße/Berthelsdorfer Weg in Erwägung gezogen und somit Straße/Berthelsdorfer Weg in Erwägung gezogen und somit Straße/Berthelsdorfer Weg in Erwägung gezogen und somit ein Verbleib der 32. MS im Gebäude auf der Hofmannstraße ein Verbleib der 32. MS im Gebäude auf der Hofmannstraße ein Verbleib der 32. MS im Gebäude auf der Hofmannstraße ein Verbleib der 32. MS im Gebäude auf der Hofmannstraße 34, 01277 Dresden ermöglicht? 34, 01277 Dresden ermöglicht? 34, 01277 Dresden ermöglicht? 34, 01277 Dresden ermöglicht? Eine anzunehmende Kon-kurrenz zur auf dem Grundstück vorhandenen Schule in freier Trägerschaft ist in der Regel nicht gegeben. Leider ließen sich aus dem SNP keine Daten über das Gebäude auf dem Quartier entnehmen für eine endgültige Entscheidung.

Entscheidend wird letztendlich für die vorgegebenen Varianten auch Entscheidend wird letztendlich für die vorgegebenen Varianten auch Entscheidend wird letztendlich für die vorgegebenen Varianten auch Entscheidend wird letztendlich für die vorgegebenen Varianten auch hier der Kostenashier der Kostenashier der Kostenashier der Kostenaspekt sein. pekt sein. pekt sein. pekt sein.

2.4 35. MS Der steigende Bedarf an Grundschulstandorten im Grundschulbezirk Cotta 2 lässt auch ein Ansteigen der benötigten Kapazitäten im Mittelschulbereich annehmen. An der 35. MS wird mit den Maßnahmen zur Brandschutzvorkehrung der Einbau von Feuertreppen angegeben. Laut unserer Kenntnis können diese teilweise nicht wie ursprünglich geplant im Außenbereich der Schule installiert werden, sondern werden in einem Flügel des Innenbereichs eingebaut.

Hier ist zu hinterfragen, inwieweit das Raumnutzungskonzept mit einer vorgesehenen 3-Zügigkeit des Schulstandortes ab 2017/2018 wirklich zu gewährleisten sein wird.

2.5 46. MS Der Kreiselternrat Dresden befürwortet grundsätzlich den Auszug Der Kreiselternrat Dresden befürwortet grundsätzlich den Auszug Der Kreiselternrat Dresden befürwortet grundsätzlich den Auszug Der Kreiselternrat Dresden befürwortet grundsätzlich den Auszug der 46. MS an den neugeplanten Standort auf die Andreasder 46. MS an den neugeplanten Standort auf die Andreasder 46. MS an den neugeplanten Standort auf die Andreasder 46. MS an den neugeplanten Standort auf die Andreas----SchuSchuSchuSchubertbertbertbert----Straße 14, 01069 Dresden, weil dies endlich eine für die Straße 14, 01069 Dresden, weil dies endlich eine für die Straße 14, 01069 Dresden, weil dies endlich eine für die Straße 14, 01069 Dresden, weil dies endlich eine für die Schule dringend benötigte Sanierung voraussetzt. Schule dringend benötigte Sanierung voraussetzt. Schule dringend benötigte Sanierung voraussetzt. Schule dringend benötigte Sanierung voraussetzt.

Die Schule arbeitet seit Jahren unter den erschwerten Bedingungen vor Ort (äußerst schlechter Bauzustand der Schule) und agiert eigentlich dadurch gezwungener Maßen in Konkurrenz zur 55. MS. Nur der guten Zusammenarbeit beider Schulleitungen ist es zu verdanken, dass Anmeldungen von Schülern zur 5. Klasse nicht auf die Gebäudesituation reduziert werden. Deshalb ist es dringend notwendig schnellstmöglich auch für die 46. MS gute Bedingungen für die Weiterentwicklung des pädagogischen Konzeptes zu schaffen.

Wir empfehlen die Priorisierung der 46. MS in der zeitlich vorgeWir empfehlen die Priorisierung der 46. MS in der zeitlich vorgeWir empfehlen die Priorisierung der 46. MS in der zeitlich vorgeWir empfehlen die Priorisierung der 46. MS in der zeitlich vorge----schlagenen Abfolge.schlagenen Abfolge.schlagenen Abfolge.schlagenen Abfolge.

2.6 55. MS Unserer Meinung nach gelten, wie auch für die 25. MS, die bereits im Teil „Kommentar unter dem Aspekt Integration/Inklusion“ genannten Gründe, weswegen wir uns zusätzlich gegen die Auswahl der 55. MS als Modellstandort aussprechen. Unter der Festlegung gleicher Standards gilt ebenso für die 55. MS, dass diese weder rollstuhlgerecht zum jetzigen Zeitpunkt ausgebaut ist, noch sich in der gerade beschlossenen Objektliste des SVA wiederfindet. Die vorhandenen Klassenstufen 5-8 sind bereits über dem Klassenrichtwert von 25 Schülern aufgefüllt, somit ist die Aufnahme von Inklusionskindern wiederum nur ab der neuen Klasse 5 zu ermöglichen.

Der Kreiselternrat stimmt der Schule in ihrem SchulkonferenzDer Kreiselternrat stimmt der Schule in ihrem SchulkonferenzDer Kreiselternrat stimmt der Schule in ihrem SchulkonferenzDer Kreiselternrat stimmt der Schule in ihrem Schulkonferenz----beschluss zu und möchten diesen um einen weiteren Aspekt beschluss zu und möchten diesen um einen weiteren Aspekt beschluss zu und möchten diesen um einen weiteren Aspekt beschluss zu und möchten diesen um einen weiteren Aspekt erweitern:erweitern:erweitern:erweitern: Das Einzugsgebiet der 55. MS erstreckt sich unter anderem bis über Löbtau/Altfranken/Pesterwitz. Da im Bereich Löbtau und Plauen eine sehr hohe Steigerung des Bedarfes zu erwarten ist, wird die Kapazität der 35. MS (selbst mit der geplanten Erhöhung um einen Zug ab dem Schuljahr 2017/2018) nicht mehr ausreichen. Weitere Standorte stehen in unmittelbarer Nähe nicht zur Verfügung.

2.7 62. MS Bezieht man zum Standort der 62. MS Stellung, muss eine Gesamtbetrachtung zur 88. MS beinhaltet sein. Die 62. MS ist einer der Mittelschulstandorte mit einer extrem hohen Anmeldezahl. Da aber die Kapazität im Moment auf eine 2-Zügigkeit auf Grund der räumlichen Begebenheiten begrenzt werden muss, erfolgen regelmäßig Ablehnung nach Losverfahren. Dies hat für Eltern nicht immer nachvollziehbare Konsequenzen zu Lasten der Schüler aus dem engeren Einzugsbereich

der Schule. In der Regel liegen die Anmeldezahlen bei etwas über 100 Schülern für 2 Klassen der Klassenstufe 5. Im Bereich der Mittelschulen und Gymnasium gibt es keine prinzipielle Zuordnung nach Einzugsgebieten (z. B. Grundschulbezirke). Es besteht das Recht auf freie Schulwahl (Festlegung Schulgesetz für den Freistaat Sachsen) und in der Regel erfolgt dies von Eltern- oder Schülerseite nach den Kriterien wie: Pädagogisches Konzept, soziale Kontakte aus der GS oder Verkehrsanbindung ÖPNV.

Um für alle Schüler eine Chancengleichheit bei der Auswahl herzustellen, wird seit mehreren Jahren nach Festlegung von festen Auswahlkriterien (in der Regel z. B. der Schutz für Geschwisterkinder) für alle restlichen Schüler ein Losverfahren angewandt. Schüler, die aus der eigenen Planungsregion kommen, müssen oftmals dem Lostopf zugeordnet werden. Dies hätte wiederum zur Folge, dass auch die Schüler der 88. MS kein Anrecht auf einen Platz an der 62. MS hätten und somit im Lostopf verschwinden würden.

In keinster Weise wurden bisher bei der Beurteilung die Einzelinteressen der Eltern oder Schüler im Bereich der Integration erwähnt. Mit der Schließung der 88. MS würden mit heutigem Kenntnisstand noch 5 Integrationskinder an die 62. MS umgeschult werden müssen. Ob in diesen Fällen die Voraussetzungen für eine fördergerechte Beschulung noch gegeben wäre, können wir nicht beurteilen.

Somit widerspricht Somit widerspricht Somit widerspricht Somit widerspricht der der der der Kreiselternrat Dresden aus den vorgenannten Kreiselternrat Dresden aus den vorgenannten Kreiselternrat Dresden aus den vorgenannten Kreiselternrat Dresden aus den vorgenannten Gründen einer Verlagerung der SchGründen einer Verlagerung der SchGründen einer Verlagerung der SchGründen einer Verlagerung der Schüler der 88. MS zum Schuljahr üler der 88. MS zum Schuljahr üler der 88. MS zum Schuljahr üler der 88. MS zum Schuljahr 2015/2016 auf Grund der Schulschließung. Weiterhin stimmen 2015/2016 auf Grund der Schulschließung. Weiterhin stimmen 2015/2016 auf Grund der Schulschließung. Weiterhin stimmen 2015/2016 auf Grund der Schulschließung. Weiterhin stimmen wir wir wir wir der Schulschließung der 88. MS nicht zu (siehe 88. MS).der Schulschließung der 88. MS nicht zu (siehe 88. MS).der Schulschließung der 88. MS nicht zu (siehe 88. MS).der Schulschließung der 88. MS nicht zu (siehe 88. MS).

2.8 82. MS (Doppelstandort mit der 82. GS)

Im Teilstück „Einzelbetrachtung der Grundschulstandorte“ haben wir bei der 82. GS bereits ausführlich diesbezüglich Stellung bezogen.

Hinzuzufügen sind noch folgende Aussagen. Mit dem angegebenen Standort sprechen wir nicht vom innerstädtischen Bereich Dresden, sondern von einem nicht unmittelbar aus allen Richtungen erreichbares Gebiet. Weiterhin möchten wir grundsätzlich die für die Planungsregion dargestellten Zahlen der 82. MS und der Mittelschule Weixdorf hinterfragen (siehe auch Einzelstellungnahme 82. MS). Im Schulnetzplan (Fortschreibung 2012) sind zu erwartende Kapazitäten von höchstens 3,4 ausgeführt, aber die Stellungnahme der Schulkonferenz (SK) besagt einen viel höheren Wert (bis zu 5,0 Züge/Bedarf). Außerdem müssen wir dringlichst darauf verweisen, dass auch hier die Anzahl der Rückdass auch hier die Anzahl der Rückdass auch hier die Anzahl der Rückdass auch hier die Anzahl der Rück----kehrer vom Gymnasium kekehrer vom Gymnasium kekehrer vom Gymnasium kekehrer vom Gymnasium keine Berücksichtigung finden. Laut unserer ine Berücksichtigung finden. Laut unserer ine Berücksichtigung finden. Laut unserer ine Berücksichtigung finden. Laut unserer Kenntnis ein nicht zu unterschätzender Wert.Kenntnis ein nicht zu unterschätzender Wert.Kenntnis ein nicht zu unterschätzender Wert.Kenntnis ein nicht zu unterschätzender Wert.

Der Kreiselternrat empfiehlt deshalb die Zusammenlegung der Schulteile der 82. MS unter Gesamtbetrachtung aller Schularten im Bereich Klotzsche, Weixdorf und teilweise auch Langebrück. Die Schulleiter und auch die Elternsprecher arbeiten sehr konstruktiv bereits seit einem längeren Zeitraum an Lösungen für den Gesamtbereich, so dass man gemeinsam Ideen für den Aufbau einer gesunden Struktur im Dresdner Norden anstreben kann.

2.9 88. MS (Doppelstandort mit der 88. GS)

Ortsbeiratsbeschluss Loschwitz:

Keine Schließung der 88. Mittelschule Dresden-Pillnitz.

Grundsätzlich liegt dem Kreiselternratsvorstand der im SNP benannte Variantenvergleich leider bis zum heutigen Datum noch nicht offiziell vor. Durch die gute Zusammenarbeit mit den Stadträten haben wir die Möglichkeit zur Einsichtnahme erhalten. Leider lag aber auch den Stadträten dieser Variantenvergleich nur als Ausdruck vor, so dass eine Weiterleitung nicht kurzfristig möglich war.

Da wir aber bereits im Mai 2011 (Beschluss-Nr. A0406/11 vom 31. Mai 2011) zur bekannten The-matik Stellung bezogen haben und sich die Sachlage unserer Meinung nach nicht grundlegend geändert hat, haben wir wie bereits mehrfach zum Doppelstandort der 88. Grund- und Mittelschule eine Einzelstellung-nahme mit den beteiligten Partnern erarbeitet (siehe Anhang). Auch hier gilt der Grundsatz zur Schaffung von Chancengleichheiten, welche sich nicht in der Form des Losverfahrens widerspiegeln, sondern die Auswahl von Zweitwünschen bei Nichterfüllung der Erstwunschschule. Allein die benannten Zweitwünsche aus der 62. MS zeigen das öffentliche Bedürfnis der Eltern und Schüler zur Aufrechterhaltung der 88. MS. Im Vorfeld wurde auf die Anmeldesituation der 62. MS schon eingegangen. Dies hätte wiederum für die Schüler der 88. MS zur Folge, dass auch diese Schüler (88. MS) kein Anrecht auf einen Platz an der 62. MS hätten und somit im Lostopf verschwinden würden. Somit könnte es sogar zu Umlenkungen auf die andere Elbseite kommen.

Zum jetzigen Zeitpunkt eine Schulschließung in Dresden vorzunehmen, ist in unseren Augen nicht vertretbar. Ferner sollten für die laut Ferner sollten für die laut Ferner sollten für die laut Ferner sollten für die laut Stadtverwaltung kritischStadtverwaltung kritischStadtverwaltung kritischStadtverwaltung kritisch zuzuzuzu betrachtenden Standortebetrachtenden Standortebetrachtenden Standortebetrachtenden Standorte gemeinsamegemeinsamegemeinsamegemeinsame Konzepte mit der Konzepte mit der Konzepte mit der Konzepte mit der Sächsischen Sächsischen Sächsischen Sächsischen BildungsBildungsBildungsBildungsagentur entwickelt werden, agentur entwickelt werden, agentur entwickelt werden, agentur entwickelt werden, welche die pädagogische Arbeit welche die pädagogische Arbeit welche die pädagogische Arbeit welche die pädagogische Arbeit undundundund die Gesamtstruktur der die Gesamtstruktur der die Gesamtstruktur der die Gesamtstruktur der Landeshauptstadt Dresden langfristig an anderen Landeshauptstadt Dresden langfristig an anderen Landeshauptstadt Dresden langfristig an anderen Landeshauptstadt Dresden langfristig an anderen SchulenSchulenSchulenSchulen (z. B. im (z. B. im (z. B. im (z. B. im Bereich der Kapazitätsbelastung) verbessern könnten, wie der Bereich der Kapazitätsbelastung) verbessern könnten, wie der Bereich der Kapazitätsbelastung) verbessern könnten, wie der Bereich der Kapazitätsbelastung) verbessern könnten, wie der Aufbau von Modellschulen.Aufbau von Modellschulen.Aufbau von Modellschulen.Aufbau von Modellschulen.

Sowohl die 88. Grund- als auch die 88. Mittelschule sind an einer Optimierung des Unterrichtsablaufes interessiert (siehe Protokoll SK vom 22. 11. 2011 – Anhang), um beide Schulen vorerst bis zu Klärung einer endgültigen Lösung am Standort zu erhalten.

Zusammenfassend gesagZusammenfassend gesagZusammenfassend gesagZusammenfassend gesagt: Einer Schließung der 88. MS stimmt der t: Einer Schließung der 88. MS stimmt der t: Einer Schließung der 88. MS stimmt der t: Einer Schließung der 88. MS stimmt der Kreiselternrat Dresden nicht zu.Kreiselternrat Dresden nicht zu.Kreiselternrat Dresden nicht zu.Kreiselternrat Dresden nicht zu.

2.10 101. MS Ortsbeiratsbeschluss Altstadt:

Keine Erhöhung der Zügigkeit an der 101. MS.

Wir stimmen dem Beschluss des Ortsbeirates zu und widersprechen Wir stimmen dem Beschluss des Ortsbeirates zu und widersprechen Wir stimmen dem Beschluss des Ortsbeirates zu und widersprechen Wir stimmen dem Beschluss des Ortsbeirates zu und widersprechen ebenfalls einer Erhöhung ebenfalls einer Erhöhung ebenfalls einer Erhöhung ebenfalls einer Erhöhung bis zur 5bis zur 5bis zur 5bis zur 5----Zügigkeit.Zügigkeit.Zügigkeit.Zügigkeit. Mehrere Gründe möchten wir dafür benennen. Wie bereits auch durch das SVA beschrieben, ist die eigentliche Anmelderate an der 101. MS sehr gering, was auf Grund der guten baulichen Situation nicht unbedingt nachvollziehbar ist. Es gibt aber der Schule die Möglichkeit ihre pädagogische Arbeit im Bereich der Integration und Migration sehr gut auszuüben. Im Moment befinden sich laut Liste (Seite 326 Planteil 2, SNP) 21 Integrationskinder in den Klassen. Eine Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund ist nicht angegeben, werden aber vor Ort beschult. Somit besteht in großem Maße von Seiten einzelner Schüler ein individuell erhöhter Förderbedarf. Dies bedingt wiederum die Schaffung bzw. das Freihalten verschiedenster Freiräume im Haus. Alles das wäre mit einer Erhöhung nicht mehr ausreichend vor Ort vorhanden.

Da selbst mit der Erhöhung der Kapazität auf 5 Züge eine Abdeckung des kompletten Bedarfes nicht gegeben ist und die Erhöhung des Klassenrichtwertes von 25 Schülern pro Klasse in Betracht gezogen wird, fordern wir die Stadtverwaltung auf, eine andere Alternative vorzuschlagen. Denn mit der Steigerung über 25 Schüler pro Klasse würde auch die Einzelintegration von Schülern gefährdet werden.

In einer gemeinsamen Nutzung mit dem AbendgymnaIn einer gemeinsamen Nutzung mit dem AbendgymnaIn einer gemeinsamen Nutzung mit dem AbendgymnaIn einer gemeinsamen Nutzung mit dem Abendgymnasium sehen wir sium sehen wir sium sehen wir sium sehen wir keine Probleme.keine Probleme.keine Probleme.keine Probleme.

2.11 MS-Pieschen (Gemeinschaftsschule)

Vom Schulverwaltungsamt Dresden wird zur Gesamterweiterung der Kapazitäten in der Planungsregion 9. MS, 30. MS, 56. MS und MS-Pieschen eine Erhöhung über das sogenannte Funktionalprogramm vorgesehen.

Die Gemeinschaftsschule Pieschen hat sehr ausführlich in ihrem SK-Beschluss dargelegt, warum eine Erweiterung der Zügigkeit nicht den pädagogischen, räumlichen und auch personellen Ansprüchen entspricht. Vorrangig sehen wir, der KreiselternVorrangig sehen wir, der KreiselternVorrangig sehen wir, der KreiselternVorrangig sehen wir, der Kreiselternrat, das pädagogische rat, das pädagogische rat, das pädagogische rat, das pädagogische

Konzept in GefahrKonzept in GefahrKonzept in GefahrKonzept in Gefahr (Modellversuch läuft bis 2015/2016 aus). Dazu kommt, dass bei einer generellen Unterrichtsdurchführung bis 17.00 Uhr fast vollständig das außerschulische soziale Miteinander der Schüler eingeschränkt wird. FragwürdigFragwürdigFragwürdigFragwürdig für uns ist unter anderem, warum im für uns ist unter anderem, warum im für uns ist unter anderem, warum im für uns ist unter anderem, warum im Bereich der Mittelschulen die schuleigene Bibliothek nicht erhalten Bereich der Mittelschulen die schuleigene Bibliothek nicht erhalten Bereich der Mittelschulen die schuleigene Bibliothek nicht erhalten Bereich der Mittelschulen die schuleigene Bibliothek nicht erhalten werden soll? Eine Diskussion, welche für die Gymnasien nicht werden soll? Eine Diskussion, welche für die Gymnasien nicht werden soll? Eine Diskussion, welche für die Gymnasien nicht werden soll? Eine Diskussion, welche für die Gymnasien nicht geführt wird, aber geführt wird, aber geführt wird, aber geführt wird, aber in den Regionalkonferenzenin den Regionalkonferenzenin den Regionalkonferenzenin den Regionalkonferenzen nicht als Einzelfall nicht als Einzelfall nicht als Einzelfall nicht als Einzelfall für für für für Mittelschulen aufgeMittelschulen aufgeMittelschulen aufgeMittelschulen aufgeführt wurdeführt wurdeführt wurdeführt wurde....

Der Kreiselternrat Dresden empfiehlt deshalb die Prüfung einer anderen Möglichkeit zur Kapazitätserweiterung für die Planungsregion bis zum Schuljahr 2015/2016. Unser Vorschlag gestaltet sich wie folgt:

Mit der Verlagerung der 30. MS und dem beginnenden Aufbau einer stabilen 3-Zügigkeit am neuen Standort „Unterer Kreuzweg 4, 01099 Dresden“ würde die Alternative bestehen, die Schule für 3 Jahre auf eine 4-Zügigkeit anzuheben, anfangend ab dem Schuljahr 2013/2014. Bisher lief die Schule auf Grund des nicht vorhandenen Fassungsvermögens in einer 2-Zügigkeit. Der dargestellte Plan könnte somit die benötigte Entlastung für eine ordentliche Beendigung des Schulversuchs an der Gemeinschaftsschule Pieschen abbilden und nach Beendigung des Modellversuches kann mit der weiteren Fortschreibung SNP eine neue Entscheidung getroffen werden. Leider konnten wir dem SNP keine Gebäudeangaben zum Standort „Unterer Kreuzweg“ entnehmen, so dass eine realistische Betrachtung des Vorschlages möglich gewesen wäre.

2.12 107. MS (neu) Beschluss – Vorlage V1252/11:

Der Kreiselternrat Dresden stimmt der Eröffnung der 107. MittelDer Kreiselternrat Dresden stimmt der Eröffnung der 107. MittelDer Kreiselternrat Dresden stimmt der Eröffnung der 107. MittelDer Kreiselternrat Dresden stimmt der Eröffnung der 107. Mittel----schule zu, unterbreiten aber folgenden Vorschlag:schule zu, unterbreiten aber folgenden Vorschlag:schule zu, unterbreiten aber folgenden Vorschlag:schule zu, unterbreiten aber folgenden Vorschlag:

Laut unserer Kenntnis gibt es Schwierigkeiten mit der Schüler-beförderung durch den ÖPNV, da nur Midi-Busse (max. 30 Personen) eingesetzt werden können, aufgrund der verkehrsrechtlichen Situation (enge Straßen, Parksituation von PKW`s) – Beförderung der Schüler nur eingeschränkt möglich.

Wir empfehlen im Zusammenhang mit der Eröffnung des SchulWir empfehlen im Zusammenhang mit der Eröffnung des SchulWir empfehlen im Zusammenhang mit der Eröffnung des SchulWir empfehlen im Zusammenhang mit der Eröffnung des Schul----standstandstandstandortes eine DVB ortes eine DVB ortes eine DVB ortes eine DVB –––– Fahrgastzählung zwischen Bühlau und Fahrgastzählung zwischen Bühlau und Fahrgastzählung zwischen Bühlau und Fahrgastzählung zwischen Bühlau und Zwinglistraße (Linie 61, noZwinglistraße (Linie 61, noZwinglistraße (Linie 61, noZwinglistraße (Linie 61, norrrrmaler Rhythmus, nicht wie Unimaler Rhythmus, nicht wie Unimaler Rhythmus, nicht wie Unimaler Rhythmus, nicht wie Uni----Linie) Linie) Linie) Linie) anzuregen.anzuregen.anzuregen.anzuregen.

2.13 Neuer MS-Standort (Terassenufer 15, 01069 Dresden, ehemals

Auf der Grundlage der schwierigen zu treffenAuf der Grundlage der schwierigen zu treffenAuf der Grundlage der schwierigen zu treffenAuf der Grundlage der schwierigen zu treffenden Entscheidung zur den Entscheidung zur den Entscheidung zur den Entscheidung zur vorgeschlagenen Verlagerung des Berufschulstandortes „Prof. Dr. vorgeschlagenen Verlagerung des Berufschulstandortes „Prof. Dr. vorgeschlagenen Verlagerung des Berufschulstandortes „Prof. Dr. vorgeschlagenen Verlagerung des Berufschulstandortes „Prof. Dr. Zeigner, Melanchthonstraße 9, 01099 Dresden“ hat sich der KreisZeigner, Melanchthonstraße 9, 01099 Dresden“ hat sich der KreisZeigner, Melanchthonstraße 9, 01099 Dresden“ hat sich der KreisZeigner, Melanchthonstraße 9, 01099 Dresden“ hat sich der Kreis----elternrat dazu entschlossen einen Gegenvorschlag zum Erhalt des elternrat dazu entschlossen einen Gegenvorschlag zum Erhalt des elternrat dazu entschlossen einen Gegenvorschlag zum Erhalt des elternrat dazu entschlossen einen Gegenvorschlag zum Erhalt des

Außenstelle MCG) renomierten Standortes in Dresdenrenomierten Standortes in Dresdenrenomierten Standortes in Dresdenrenomierten Standortes in Dresden----Neustadt Neustadt Neustadt Neustadt aufzuzeigen.aufzuzeigen.aufzuzeigen.aufzuzeigen. Unsere Empfehlung lautet auch im Zusammenhang mit den Planungen für die gymnasialen Standorte in Dresden einen neuen Mittelschulstandortneuen Mittelschulstandortneuen Mittelschulstandortneuen Mittelschulstandort am Standort der bisherigen Außenstelle des MarieAußenstelle des MarieAußenstelle des MarieAußenstelle des Marie----CurieCurieCurieCurie----GymnasiumGymnasiumGymnasiumGymnasium (Schule am Terassenufer) aufzubauen. Vergleicht man die räumlichen Voraussetzungen mit anderen Mittelschulstandorten wäre am Standort Terassenufer 15, 01069 Dresden mindestens eine alternierende 2mindestens eine alternierende 2mindestens eine alternierende 2mindestens eine alternierende 2----3 3 3 3 Zügigkeit gegeben.Zügigkeit gegeben.Zügigkeit gegeben.Zügigkeit gegeben. Zusätzlich möchten wir hier die Nähe zum ursprünglich vorgeschlagenen Ort (Melanchthonstraße) als Vorteil benennen.

3.3.3.3. GymnasienGymnasienGymnasienGymnasien

3.1 Gymnasium Dresden-Plauen

Einen nicht alltäglichen Status hat im Moment das Gymnasium Dresden-Plauen in mehrfacher Hinsicht. Der Schulstandort hat in den letzten 2 Jahren vielfältig seine Kooperationsbereitschaft gezeigt, die im Rahmen von Notwendigkeiten getroffen werden musste. Zum einen durch die unerwartete Schließung der 39. GS und zum anderen, die letztendlich aus der Verantwortung gegenüber Schülern und Eltern heraus getroffene Entscheidung der Schulleitung zur Sperrung von Haus 2 (Schulteil Gymnasium).

Auf Grund der entstandenen außergewöhnlichen Situation vor Ort, ist im Rahmen der Elternarbeit eine Baugruppe entstanden. Diese hat im letzten Jahr ein Konzept, mit beinhalteter Kostengegenüberstellung für die laut SVA geplante 3-Feld-Sporthalle und dem benötigten Erweiterungsbau, für die Schule entwickelt.

Der Kreiselternrat Dresden entscheidet sich, der Beschlussfassung Der Kreiselternrat Dresden entscheidet sich, der Beschlussfassung Der Kreiselternrat Dresden entscheidet sich, der Beschlussfassung Der Kreiselternrat Dresden entscheidet sich, der Beschlussfassung der SK zuzustimmen und zusätzlich noch der SK zuzustimmen und zusätzlich noch der SK zuzustimmen und zusätzlich noch der SK zuzustimmen und zusätzlich noch auf auf auf auf die vorhandene Dringdie vorhandene Dringdie vorhandene Dringdie vorhandene Dring----lichkelichkelichkelichkeit it it it hinzuweisenhinzuweisenhinzuweisenhinzuweisen....

Die Schulkonferenz des Gymnasiums Dresden-Plauen hat ausführlich auf die vorhandenen Fehler in den erstellten Datenblättern (Seite 110 – Teil 1, Seite 355/356 – Teil 2 oder siehe Anhang - Beschluss der SK) zur Fortschreibung SNP hingewiesen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind laut unserer Kenntnis die Angaben nicht korrigiert worden. Weiterhin wurde (in einer öffentlichen Veranstaltung) die ernsthafte Einbeziehung der vorgestellten Alternative für den Erweiterungsbau am Gymnasium zugesagt.

Keine der Angaben finden sich durch einen Vermerk im Entwurf der SNP wieder. Dies ist aber nur einer der Gründe für die getroffene

Entscheidung. Selbst der bauliche Gesamtzustand des Haupthauses ist sehr fragwürdig. Teilweise Sperrungen der Außenflächen durch herab-fallende Mauerteile bestätigen diese Aussagen nur. Im vorange-gangenen Text sprachen wir über Chancengleichheit; eine Aussage, die sich die Eltern gerade im Bezug auf die Speiseversorgung vor Ort im Vergleich zu anderen Gymnasien wünschen würden.

Weiterhin möchten wir noch anmerken: Sollte das Vitzthum-Gymnasium in seiner Zügigkeit (entgegen dem Schulkonferenzbeschluss vor Ort) erhöht werden, empfiehlt der Kreiselternrat eine alternierende Zügigkeit im Wechsel anzustreben. Somit würde wenigstens eine gleichmäßige Verteilung im Einzugsbereich der Schulen entstehen.

3.2 Vitzthum-Gymnasium Genauso, wie bei den für das Gymnasium Dresden-Plauen verfassten Aussagen, stellt auch die Schulkonferenz des Vitzthumgymnasiums entsprechende Mängel fest.

Diese werden in der Einzelstellungnahme der Schule aufgeführt (siehe Anhang). Weiterhin wird, wie in den Schulkonferenzbeschlüssen fast aller Gymnasien nachzulesen, die Umstellung auf Funktionalprogramm als ein tiefer Einschnitt in die vor Ort stattfindende pädagogische Durch-führung des Unterrichtes angesehen.

Wir sehen in diesem Zusammenhang als besonders fragwürdig, Wir sehen in diesem Zusammenhang als besonders fragwürdig, Wir sehen in diesem Zusammenhang als besonders fragwürdig, Wir sehen in diesem Zusammenhang als besonders fragwürdig, warum die Schule für eine 4warum die Schule für eine 4warum die Schule für eine 4warum die Schule für eine 4----Zügikeit konzipiert wurde, wo doch die Zügikeit konzipiert wurde, wo doch die Zügikeit konzipiert wurde, wo doch die Zügikeit konzipiert wurde, wo doch die steigende Tendenz bereits in der Schulnetzplanung 2006 bekannt steigende Tendenz bereits in der Schulnetzplanung 2006 bekannt steigende Tendenz bereits in der Schulnetzplanung 2006 bekannt steigende Tendenz bereits in der Schulnetzplanung 2006 bekannt war.war.war.war. Mit der Vorstellung im Ortsbeirat Plauen (der noch nicht endgültig zum Thema beraten hat) wurde weiterhin bekanntgegeben, dass eine Erweiterung zur Speiseversorgung mit Erhöhung der Zügigkeit vorgenommen werden soll. Auch dies sind Aussagen, die sich nicht im Entwurf der SNP wiederfinden.

Keiner der sich in der Nähe befindlichen gymnasialen Standorte ist behindertengerecht ausgebaut, aber bereits jetzt ist die Integration von Schülern auf Grund der Klassenstärke (27/28 pro 5. Klasse) nicht mehr möglich. Eltern müssten entgegen allen Vorschriften/Empfehlungen einer Klassenstärke von 28 zustimmen, um ihr Kind im Moment an der Schule unterrichten lassen zu können.

Alle genannten Gründe zur Nichterweiterung der Zügigkeit sind für Alle genannten Gründe zur Nichterweiterung der Zügigkeit sind für Alle genannten Gründe zur Nichterweiterung der Zügigkeit sind für Alle genannten Gründe zur Nichterweiterung der Zügigkeit sind für uns somit nachvollziehbar und können nur duns somit nachvollziehbar und können nur duns somit nachvollziehbar und können nur duns somit nachvollziehbar und können nur die Entscheidung gegen ie Entscheidung gegen ie Entscheidung gegen ie Entscheidung gegen derenderenderenderen Erhöhung zur Folge haben. Erhöhung zur Folge haben. Erhöhung zur Folge haben. Erhöhung zur Folge haben.

Im Rahmen der Gesamtstruktur aller gymnasialen Schulen in Dresden würde dies zu massiven Engpässen führen, als Auswirkung der getroffenen Entscheidung. Zur kurzfristigen Entlastung (max. 5 Jahre)

entscheidet sich der Kreiselternrat zur Zulassung von alternierenden Zügigkeiten, aber jeweils unter hinzuziehender Beratung der Sächs. Bildungsagentur.

3.3 Marie-Curie-Gymnasium Dresden

Ein Teil der Beurteilung des Marie-Curie-Gymnasium lässt sich aus dem gemachten Vorschlag im Mittelschulbereich (neuer MS-Standort - Terassenufer 15, 01069 Dresden, ehemals Außenstelle MCG) zur jetzigen Außenstelle des Gymnasiums ableiten.

Das Bedürfnis für einen weiteren Mittelschulstandort in der Region ist vorhanden und zur Erweiterung der gymnasialen Kapazitäten reichen die vereinzelt eingerichteten zusätzlichen Züge an den vorhandenen Standorten auf der Grundlage der neuen Prognose (November 2011) in keinster Weise aus, so dass weitere Neubauten schnellstmöglich einzuberechnen sind.

Der Kreiselternrat hat sich weiterhin im allgemeinen Teil der Der Kreiselternrat hat sich weiterhin im allgemeinen Teil der Der Kreiselternrat hat sich weiterhin im allgemeinen Teil der Der Kreiselternrat hat sich weiterhin im allgemeinen Teil der Gymnasien schon prinzipiell gegen eine 6Gymnasien schon prinzipiell gegen eine 6Gymnasien schon prinzipiell gegen eine 6Gymnasien schon prinzipiell gegen eine 6----Zügigkeit ausgesprochen. Zügigkeit ausgesprochen. Zügigkeit ausgesprochen. Zügigkeit ausgesprochen. Die Schulkonferenz des MarieDie Schulkonferenz des MarieDie Schulkonferenz des MarieDie Schulkonferenz des Marie----CurieCurieCurieCurie----Gymnasiums bestätigt dies mit Gymnasiums bestätigt dies mit Gymnasiums bestätigt dies mit Gymnasiums bestätigt dies mit seinem Beschluss. seinem Beschluss. seinem Beschluss. seinem Beschluss.

Wird dennoch an dem vorgeschlagenen Konzept von Seiten der Verwaltung festgehalten, müsste in die Sanierung auch der Schulteil „Terassenufer 15“ mit einbezogen werden, denn nur so kann eine behindertengerechte Beschulung für alle Kinder gleichermaßen gewährleistet werden. Eine Aufnahme von Integrationskindern nach Klassenstufe ist in unseren Augen unverantwortlich und nicht tragbar.

3.4 Romain-Rolland-Gymnasium Dresden

Auch hier hat die Schulkonferenz des Gymnasiums alle für die Auch hier hat die Schulkonferenz des Gymnasiums alle für die Auch hier hat die Schulkonferenz des Gymnasiums alle für die Auch hier hat die Schulkonferenz des Gymnasiums alle für die Schule wichtigen Fakten in eine ausführliche EinzelstellungnSchule wichtigen Fakten in eine ausführliche EinzelstellungnSchule wichtigen Fakten in eine ausführliche EinzelstellungnSchule wichtigen Fakten in eine ausführliche Einzelstellungnahme ahme ahme ahme (siehe Anhang) übertragen, so dass wir, der Kreiselternrat, nichts (siehe Anhang) übertragen, so dass wir, der Kreiselternrat, nichts (siehe Anhang) übertragen, so dass wir, der Kreiselternrat, nichts (siehe Anhang) übertragen, so dass wir, der Kreiselternrat, nichts hinzufügen müssen.hinzufügen müssen.hinzufügen müssen.hinzufügen müssen. Anzumerken wäre unsererseits nur noch, die schon im allgemeinen Teil benannte Empfehlung unsererseits, auf eine zukünftige Umstellung des Klassenrichtwertes von 24 Schülern pro Klasse. Durch die teilweise eingeschränkten Räumgrößen an den vielen Schulen wird die Einteilung der Schüler mehr oder weniger immer wieder Probleme mit sich bringen. Einheitliche Festlegungen erleichtern auch die Arbeit der Schulleitungen.

3.5 Bertolt-Brecht-Gymnasium Dresden

Die Schulkonferenz des Bertolt-Brecht-Gymnasiums stimmt der schon vorher bekannten Erweiterung zu (siehe Anlage). Berechtigterweise wird die dafür noch fehlende Ausstattung im Beschluss aufgezeigt.

Auch wir konnten der bereits beschlossenen Objektliste keine finanziellen Mittel explizit für die Erweiterung um Fachkabinettefür die Erweiterung um Fachkabinettefür die Erweiterung um Fachkabinettefür die Erweiterung um Fachkabinette etc. entnehmen. Da auch andere Schulstandorte die Erweiterung von

Fachkabinetten und Ausstattung entsprechend der dann angewandten Zügigkeiten vermeldet haben, ist diese Frage noch grundsätzlich zu ist diese Frage noch grundsätzlich zu ist diese Frage noch grundsätzlich zu ist diese Frage noch grundsätzlich zu klären.klären.klären.klären.

3.6 Gymnasium Dresden-Klotzsche

Wir begrüßen die Schließung der Außenstelle des Gymnasiums Dresden-Klotzsche sehr. Eine Neustrukturierung der planerischen und orgaEine Neustrukturierung der planerischen und orgaEine Neustrukturierung der planerischen und orgaEine Neustrukturierung der planerischen und orga----nisatorischen Abläufe an der Schule nisatorischen Abläufe an der Schule nisatorischen Abläufe an der Schule nisatorischen Abläufe an der Schule wird vieles vereinfachen, aber wird vieles vereinfachen, aber wird vieles vereinfachen, aber wird vieles vereinfachen, aber die trotzdem noch vorhandenen Probleme der Schule nicht die trotzdem noch vorhandenen Probleme der Schule nicht die trotzdem noch vorhandenen Probleme der Schule nicht die trotzdem noch vorhandenen Probleme der Schule nicht wegwischen.wegwischen.wegwischen.wegwischen.

Der Kreiselternrat hat bereits mehrfach in verschiedenen Teilabschnitten dieser Stellungnahme (82. GS/82. MS) auf die Gesamtsituation der Planungsregion verwiesen. Ohne uns noch einmal zu wiederholen: Der Elternrat des Gymnasiums Dresden-Klotzsche verweist in seinem Schreiben auch auf die von uns angemerkte dringend ausstehende Gesamtlösung für den Bereich Klotzsche, Weixdorf und Langebrück. Vorschläge unsererseits waren im Einzelbereich der 82. GS zu finden.

3.7 Gymnasium Bürgerwiese Dresden

Das Gymnasium Dresden-Bürgerwiese ist eines der Gymnasien, welche grundsätzlich nichts gegen die geplante 6-Zügigkeit unter bestimmten Voraussetzungen einzuwenden haben.

Einer der für uns kritischen Punkte ist aber die offensichtliche Doppel-nutzung der Sportflächen mit der 10. Grundschule, die durch die Erweiterung auf eine 6-Zügigkeit nicht mehr möglich wäre. Für Grundschüler gilt die klare Regel – kurze Füße, kurze Wege, zudem kommen noch Bestimmungen zur Unterrichtsdurchführung im Grund-schulbereich (z. B. keine Doppelstunde Sport).

Eine Alternativlösung lässt sich unsererseits im Moment nicht erfassen, da in unmittelbarer Nähe keine weiteren Flächen zur Verfügung stehen. Sollte bis zum vorgegebenen Zeitpunkt keine Lösung erarbeitet Sollte bis zum vorgegebenen Zeitpunkt keine Lösung erarbeitet Sollte bis zum vorgegebenen Zeitpunkt keine Lösung erarbeitet Sollte bis zum vorgegebenen Zeitpunkt keine Lösung erarbeitet wurden sein, wird der Kreiselternrat sich auch hier gegen die wurden sein, wird der Kreiselternrat sich auch hier gegen die wurden sein, wird der Kreiselternrat sich auch hier gegen die wurden sein, wird der Kreiselternrat sich auch hier gegen die geplante 6geplante 6geplante 6geplante 6----Zügigkeit zu Gunsten der Grundschüler entscheiden.Zügigkeit zu Gunsten der Grundschüler entscheiden.Zügigkeit zu Gunsten der Grundschüler entscheiden.Zügigkeit zu Gunsten der Grundschüler entscheiden.

3.8 Gymnasium Dresden-Bühlau

Ortsbeiratsbeschluss Loschwitz:

Keine Erhöhung der Zügigkeit am Gymnasium Dresden-Bühlau unter den vorhandenen Begebenheiten.

Um die vorgeschlagene Erhöhung der Kapazität in ihrer Umsetzbarkeit überhaupt wirksam machen zu können, bedarf es der Erweiterung verschiedenster Schulbereiche (trotz erst kürzlich beendetem Neubau). Auch mit der Anwendung von Funktionalprogramm bilden sich starke Einschränkungen für Schüler und Lehrer vor Ort ab.

Der Kreiselternrat entspricht der Einzelstellungnahme (siehe AnDer Kreiselternrat entspricht der Einzelstellungnahme (siehe AnDer Kreiselternrat entspricht der Einzelstellungnahme (siehe AnDer Kreiselternrat entspricht der Einzelstellungnahme (siehe An----

lagen) und fordert die Klärung der einzelagen) und fordert die Klärung der einzelagen) und fordert die Klärung der einzelagen) und fordert die Klärung der einzelnen Punkte vor Festlegung lnen Punkte vor Festlegung lnen Punkte vor Festlegung lnen Punkte vor Festlegung der Zügigkeit. der Zügigkeit. der Zügigkeit. der Zügigkeit.

3.9 Gymnasium Dresden-Cotta

Leider liegt uns vom Gymnasium Dresden-Cotta keine Stellungnahmekeine Stellungnahmekeine Stellungnahmekeine Stellungnahme vor. Aus den Gesprächen konnten wir aber entnehmen, dass das Gymnasium Dresden-Cotta sehr wohl mit der Erweiterung aufErweiterung aufErweiterung aufErweiterung auf 6666----ZügeZügeZügeZüge agieren kann.

Für uns stellt sich diesbezüglich aber die Frage, ob der eigentliche Für uns stellt sich diesbezüglich aber die Frage, ob der eigentliche Für uns stellt sich diesbezüglich aber die Frage, ob der eigentliche Für uns stellt sich diesbezüglich aber die Frage, ob der eigentliche Grund für diese Festlegung der bauliche Gesamtzustand des Grund für diese Festlegung der bauliche Gesamtzustand des Grund für diese Festlegung der bauliche Gesamtzustand des Grund für diese Festlegung der bauliche Gesamtzustand des Gymnasiums ist?Gymnasiums ist?Gymnasiums ist?Gymnasiums ist? Im Rahmen einer Gesamtsanierung von gymnasialen Standorten müssen im Moment zwischen 20 und 25 Millionen Euro im Haushalt einberechnet sein. Wir haben aktuell in Dresden noch 4 komplett unsanierte Gymnasien (Cotta, Plauen, DKS, Klotzsche entspricht ca. 100 Millionen). Berechnen wir den entstehenden Bedarf der Prognose 2011 noch mit, sinkt für alle nicht zu erweiternden Standorte auch die Chance auf eine Sanierung. Für uns nicht der richtige Aspekt zur Entscheidung von Zügigkeiten am Standort.

3.10 Gymnasien mit besonderer Ausrichtung (Martin-Andersen-Nexö-Gymnasium, Sportgymnasium)

Beide genannten Gymnasien unterliegen besonderen pädagogischen Ausrichtungen – naturwissenschaftlich vertieft und sportlich vertieft, dies bedeutet ein erhöhter Anspruch an die Leistungen der Schüler.

Nicht jeder Schüler kann und will sich auf Dauer diesem Anspruch Nicht jeder Schüler kann und will sich auf Dauer diesem Anspruch Nicht jeder Schüler kann und will sich auf Dauer diesem Anspruch Nicht jeder Schüler kann und will sich auf Dauer diesem Anspruch sssstellen und somit ist ein Wechsel zwischen den Gymnasien nicht tellen und somit ist ein Wechsel zwischen den Gymnasien nicht tellen und somit ist ein Wechsel zwischen den Gymnasien nicht tellen und somit ist ein Wechsel zwischen den Gymnasien nicht ungewöhnlich. ungewöhnlich. ungewöhnlich. ungewöhnlich.

Laut unserer Kenntnis haben beide Schulen deshalb mehrfach Bemehrfach Bemehrfach Bemehrfach Be----denkendenkendenkendenken dazu geäußertgeäußertgeäußertgeäußert, dass die Kapazitäten im gymnasialen Bereich nicht ausreichen, um diesen Schülern die Möglichkeit zum Wechsel auf einen anderen gymnasialen Standort zu geben. Wir möchten dies mit unserer Stellungnahme bestätigen, denn in den letzten Jahren wurden oftmals die Klassenstärken auf Grund fehlender Kapazitäten nicht mehr nur mit dem Klassenrichtwert von 25 Schülern „befüllt“, Klassenstärken von 28 Kindern sind nicht unüblich. Der Wechsel der Schüler erfolgt aber in der Regel nicht in Klassenstufe 5, sondern erst viel später.

3.11 Fritz-Löffler-Gymnasium (neu)

Mit der UmleMit der UmleMit der UmleMit der Umlenknknknkung der Bauauslagerung des Marieung der Bauauslagerung des Marieung der Bauauslagerung des Marieung der Bauauslagerung des Marie----CurieCurieCurieCurie----Gymnasiums nach Gorbitz könnte mit der sofortigen Planung und Gymnasiums nach Gorbitz könnte mit der sofortigen Planung und Gymnasiums nach Gorbitz könnte mit der sofortigen Planung und Gymnasiums nach Gorbitz könnte mit der sofortigen Planung und Umsetzung des neuen/alten FritzUmsetzung des neuen/alten FritzUmsetzung des neuen/alten FritzUmsetzung des neuen/alten Fritz----LöfflerLöfflerLöfflerLöffler----Gymnasiums begonnen Gymnasiums begonnen Gymnasiums begonnen Gymnasiums begonnen werden.werden.werden.werden.

Bereits die Bedarfsanalyse des Entwurfes SNP zeigt die Notwendigkeit des neuen Standortes auf. Der Wegfall eines Zuges am Gymnasium Dresden-Plauen ab dem Schuljahr 2012/2013 wird dies noch unterstützen. Unserer Meinung nach gibt es keinen Grund der gegen die

Eröffnung des gymnasialen Standortes auf der Bernhardstraße sprechen könnte.

Grundvoraussetzend zur Entwicklung der neuen Schule ist der schnellstmögliche Auszug der 46. MS durch die Sanierung des für sie neu vorgesehenen Standortes.

4.4.4.4. FörderschulenFörderschulenFörderschulenFörderschulen

4.1 Schule zur Lernförderung – Förderzentrum „A.-S.-Makarenko“ - Außenstelle „Luboldtstraße 15, 01324 Dresden“

Ortsbeiratsbeschluss Pieschen:

Keine Schließung der Außenstelle „Luboldtstraße 15, 01324 Dresden.“

Bei der Bewertung einer vorgeschlagenen Entscheidung möchte sich der Kreiselternrat auch nur auf die Außenstelle der Förderschule zur Lernförderung beziehen. Bereits im April 2011 stand die Außenstelle als zu schließender Schulteil auf der Tagesordnung des Ausschusses für allgemeine Verwaltung der Landeshauptstadt. Unserer Meinung nach hat sich an den vorhandenen Gegebenheiten nichts geändert, so dass wir auch hier nur die damalige Beschlussfassung benennen werden: Der Kreiselternrat Dresden änderte seine ursprüngliche Empfehlung auf Verlagerung der Schule in ein Nebengebäude eines gymnasialen Standortes mit Stand zum 04. 04. 2011 in folgende Richtung:

1. Erneute Prüfung zum Erhalt der Förderschule auf der Luboldtstraße 15, 01324 Dresden. Wir empfehlen eine direkte Einbindung der Eltern- und Lehrerschaft, da aus diesem Bereichen interessante Vorschläge für den Aufbau einer Modellschule gekommen sind, welche die EU-Richtlinien zur Inklusion mit beinhalten könnten. SollteSollteSollteSollte trotz nochmaliger Bemühungen aller Seiten keine Möglichkeit zum Erhaltkeine Möglichkeit zum Erhaltkeine Möglichkeit zum Erhaltkeine Möglichkeit zum Erhalt des Standortes Luboldtstraße bestehen, geht die Empfehlung des KER-Vorstandes wie ursprünglich lautend ...

2. Verlagerung der Kinder auf eine Schule im Ortsamtsbereich (mit individueller Vorbereitung der Eltern- und Schülerschaft durch die Sächsische Bildungsagentur sowie das Schulverwaltungs-amt).

Wir unterstützen weiterhin ausdrücklich die Bemühungen der Eltern, dass ein externer Standort für die 4 betroffenen Klassen der Luboldt-straße erhalten bleibt/gefunden wird und somit keine Rückverlagerung in das Stammhaus der Förderzentrums A. S. Makarenko oder in den

Schulteil „Konkordienstraße 12, 01127 Dresden“ erfolgt.

In der Entscheidung für oder gegen die Schule möchten wir nochmals darauf verweisen, diese Entscheidung zu Gunsten der Kinder und Jugendlichen zu fällen und den wirtschaftlichen Aspekt auch in Zeiten knapper Kassen ein Stück außen vor zu lassen.

Die Außenstelle der Förderschule ist ein in sich geschlossenes, gut funktionierendes System, mit einer guten Abschlussquote für Förder-schüler. Sie schafft die individuellen Voraussetzungen (z. B. auch für autistische Kinder). Wir haben klare Signale erhalten, dass eine Umsetzung in eine andere Schule weder für Eltern, Schüler und Lehrer eine adäquate Ausweichmöglichkeit sind.

Deshalb hat der Kreiselternrat in diesem Zusammenhang Deshalb hat der Kreiselternrat in diesem Zusammenhang Deshalb hat der Kreiselternrat in diesem Zusammenhang Deshalb hat der Kreiselternrat in diesem Zusammenhang gemeinsam mit anderen Schulen (z. B. 88. Grundgemeinsam mit anderen Schulen (z. B. 88. Grundgemeinsam mit anderen Schulen (z. B. 88. Grundgemeinsam mit anderen Schulen (z. B. 88. Grund---- und Mittelschule) und Mittelschule) und Mittelschule) und Mittelschule) eine Stellungnahme erarbeitet, die weiteine Stellungnahme erarbeitet, die weiteine Stellungnahme erarbeitet, die weiteine Stellungnahme erarbeitet, die weitere Kooperationsmöglichere Kooperationsmöglichere Kooperationsmöglichere Kooperationsmöglich----keiten aufzeigt und somit auch das öffentliche Bedürfnis des keiten aufzeigt und somit auch das öffentliche Bedürfnis des keiten aufzeigt und somit auch das öffentliche Bedürfnis des keiten aufzeigt und somit auch das öffentliche Bedürfnis des Schulstandortes unterstreicht.Schulstandortes unterstreicht.Schulstandortes unterstreicht.Schulstandortes unterstreicht. Mit der Schließung der Außenstelle wird kein Aufbau eines zusätzlichen Schulstandortes zur Kapazitätser-weiterung benannt, so dass das Schulgebäude weiterhin als Schulteil der Förderschule geführt werden könnte. Zusätzlich ist in der Anlage ein „Offener Brief“ einer Elternvertreterin zu finden.

4.2 Schule für Körperbe-hinderte, Förderzentrum „Prof. Dr. R. Fetscher“ - Kooperationsklassen

Wie bereits im Planteil zur 6. GS ausgeführt, sehen wir mit der Verlagerung der Kooperationsklassen an den Standort der 6. GS bessere Arbeits- und Entwicklungsbedingungen für die Förderschule. Beide Schulleiter können sich die Kooperation gut vorstellen, so Beide Schulleiter können sich die Kooperation gut vorstellen, so Beide Schulleiter können sich die Kooperation gut vorstellen, so Beide Schulleiter können sich die Kooperation gut vorstellen, so dasdasdasdass der Kreiselternrat die Planungen in der Fortschreibung SNP nur s der Kreiselternrat die Planungen in der Fortschreibung SNP nur s der Kreiselternrat die Planungen in der Fortschreibung SNP nur s der Kreiselternrat die Planungen in der Fortschreibung SNP nur unterstützen kann.unterstützen kann.unterstützen kann.unterstützen kann.

5.5.5.5. BerufsschulzentrenBerufsschulzentrenBerufsschulzentrenBerufsschulzentren (Hier erfolgt durch uns eine kurze Benennung von zu beachtenden Faktoren für eine endgültige Entscheidungsfindung.)

5.1 BSZ für Wirtschaft „Franz Ludwig Gehe“ – Schulteil „Marienberger Straße 7, 01279 Dresden“

Eine übereilte Ausgliederung ist mit den Vorschlägen zur 32. Grund- und Mittelschule nicht mehr gegeben.

Der eingebrachte Vorschlag des Schulleiters aus der Regionalkonferenz zum Planteil Berufsschulen bezogen auf den Umzug des BSZ Wirtschaft auf den Leutewitzer Ring 141 sollte ernsthaft auf seine Umsetzung geprüft werden. Mit einer Teilung des Geländes könnte möglicherweise die Bauauslagerung für weitere Sanierungen auch zukünftig gewährleistet sein.

5.2 BSZ für Wirtschaft „Prof. Dr. Zeigner“

Mit der Darstellung zur Kapazitätserweiterung für die Mittelschulen in Dresden unter Benennung eines neuen Standortes „MS-Terassenufer“, würde das dringende Bedürfnis der Verlagerung des Beruflichen Schulzentrums für Wirtschaft „Prof. Dr. Zeigner“ nicht mehr bestehen. Der Standort „Terassenufer“ ist sofort mit Auszug der Außenstelle des Marie-Curie-Gymnasiums nutzbar.

5.3 BSZ für Agrarwirtschaft und Ernährung Dresden

Ortsbeiratsbeschluss Cotta:

Verbleib des Schulteils „Saalhausener Straße 61, 01159 Dresden“ bis zur Klärung einer endgültigen Lösung.

Diesem gefassten Beschluss schließt sich der Kreiselternrat Dresden mit seiner Forderung nach Zurückstellung der BSZ`s aus der Fortschrei-bung SNP an.

Gründe: Das agrarwirtschaftliche Gymnasium würde aus Dresden mit dem Beschluss ganz wegfallen. Mit Änderung der Oberstufenreform gibt es aber z. B. keinen Leistungskurs Biologie mehr, somit muss auch mit Rücksicht auf eine Durchlässigkeit der Bildungswege für Schüler jede Ausbildungsrichtung garantiert werden.

Eine benötigte Umnutzung der vorhandenen Gebäude ist nicht angegeben. Für den Bereich der Saalhausener Straße sind Alternativen durch die Schule selbst benannt und ein unterstützender Ortsbeirats-beschluss gefasst wurden.

Sollte der Beschluss aber entgegen dem SK-Beschluss durchgeführt werden, kann dies nur mit einem Auslaufen der Schule und keiner sofortigen Schließung einhergehen.

Auf Grund der komplizierten Lage in der Gesamtdarstellung mit den Landkreisen, kann unsere Entscheidung nur zur Zurückstellung der BSZ in der Gesamtbetrachtung führen!

Ein weiterer Aspekt ist auch die Aufnahme der Schüler am Mitnutzungs-gebäude Georg-Nerlich-Straße 1, 01307 Dresden, wo eine Schülerauf-nahme prinzipiell möglich ist. In den Darstellungen zur SNP findet sich z. B. aber nicht die dann zu treffende Entscheidung für den Lehrerbestand beider Schulstandorte wieder. Vielleicht bereits getroffenen Festlegun-gen sind uns nicht bekannt.

5.4 BSZ für Bau und Technik Dresden

BSZ für Dienstleistung und Gestaltung

Für das BSZ Bau und Technik möchten wir anregen, dass einer offensichtlich laut Schulleitung und Schülern möglichen Optimierung von Raumnutzungskonzepten nichts entgegenspricht. Die benannte Ein-gliederung des BSZ für Dienstleistung und Gestaltung (sollte noch benötigt, sei es durch Verlagerung von Berufsschulteilen oder wie

Dresden vorgeschlagen durch den KER durch eine andere Schulart) ist somit realisierbar.

Folgende Schulen haben uns eine Folgende Schulen haben uns eine Folgende Schulen haben uns eine Folgende Schulen haben uns eine schriftlicschriftlicschriftlicschriftliche he he he StellungnahmeStellungnahmeStellungnahmeStellungnahme zur Beurteilung zur Beurteilung zur Beurteilung zur Beurteilung übermitteltübermitteltübermitteltübermittelt und finden sich als und finden sich als und finden sich als und finden sich als

A1 bis A23 in den Anlagen wiederA1 bis A23 in den Anlagen wiederA1 bis A23 in den Anlagen wiederA1 bis A23 in den Anlagen wieder::::

1. Gemeinsame Stellungnahme der 88. Grund- und Mittelschule in Kooperation mit Förderschule

„Makarenko“ – Außenstelle Luboldtstraße 2. Gemeinsame Stellungnahme der 82. Grund- und Mittelschule 3. 39. Grundschule 4. 49. Grundschule 5. 74. Grundschule 6. 88. Grundschule 7. 117. Grundschule 8. 32. Mittelschule 9. 46. Mittelschule 10. 55. Mittelschule 11. 82. Mittelschule 12. 88. Mittelschule 13. Mittelschule Pieschen 14. Gymnasium Dresden-Plauen 15. Vitzthum-Gymnasium 16. Marie-Curie-Gymnasium 17. Romain-Rolland-Gymnasium 18. Bertolt-Brecht-Gymnasium 19. Gymnasium Dresden-Klotzsche 20. Gymnasium Dresden-Bürgerwiese 21. Gymnasium Dresden-Bühlau 22. Förderschulzentrum „Makarenko“ – Außenstelle Luboldtstraße (Stellungnahme für den

Ortsamtsleiter), offener Brief einer Mutter der Außenstelle Luboldtstraße 23. BSZ für Agrarwirtschaft und Ernährung

Weitere Schulen aus dem Bereich der GrundWeitere Schulen aus dem Bereich der GrundWeitere Schulen aus dem Bereich der GrundWeitere Schulen aus dem Bereich der Grund----, Mittel, Mittel, Mittel, Mittel---- und Förderschulen und Förderschulen und Förderschulen und Förderschulen bzw. bzw. bzw. bzw. den Gymnasien den Gymnasien den Gymnasien den Gymnasien haben uns haben uns haben uns haben uns mit mit mit mit

Ihrer Meinungsäußerung zur Schulnetzplanung unterstützt.Ihrer Meinungsäußerung zur Schulnetzplanung unterstützt.Ihrer Meinungsäußerung zur Schulnetzplanung unterstützt.Ihrer Meinungsäußerung zur Schulnetzplanung unterstützt.

Stand: Dezember 2011