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Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Philippsburg Block 1 (KKP 1) » Kurzbeschreibung Stand Dezember 2014 EnBW Kernkraft GmbH Kraftwerksstraße 1 74847 Obrigheim www.enbw.com

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  • Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Philippsburg Block 1 (KKP 1)

    Kurzbeschreibung Stand Dezember 2014

    EnBW Kernkraft GmbH Kraftwerksstrae 1 74847 Obrigheim www.enbw.com

  • Zweck der Kurzbeschreibung3

    Die Stilllegung und der Abbau von Anlagenteilen ei-ner kerntechnischen Anlage bedrfen gem 7 Abs. 3 Satz 1 Atomgesetz (AtG) einer Genehmi-gung. In diesem Genehmigungsverfahren sind alle Behrden des Bundes, des Landes, der Gemeinden und der sonstigen Gebietskrperschaften zu beteili-gen, deren Zustndigkeitsbereich berhrt wird. Der Verlauf des Verfahrens wird im Wesentlichen durch die Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) bestimmt.

    Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat mit Datum vom 24.04.2013 einen Antrag auf Erteilung einer Stilllegungs- und 1. Abbaugenehmigung (1. SAG) fr das Kernkraftwerk Philippsburg Block 1 (KKP 1) ge-stellt. Der Antrag vom 24.04.2013 wurde mit Schrei-ben vom 28.01.2014 aktualisiert.

    Im Rahmen des erforderlichen ffentlichkeitsbetei-ligungsverfahrens werden, neben dem Antrag, die folgenden Unterlagen ausgelegt: Sicherheitsbericht Umweltvertrglichkeitsuntersuchung Kurzbeschreibung Die vorliegende Kurzbeschreibung enthlt eine all-gemein verstndliche Beschreibung der insgesamt geplanten Manahmen zur Stilllegung und zum Ab-bau von Anlagenteilen des KKP 1 und der voraus-sichtlichen Auswirkungen auf die Allgemeinheit und die Nachbarschaft.

    Zweck der Kurzbeschreibung

    Mit dem Antrag zur Stilllegung und zum Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 ist gem der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung eine allgemein verstndliche Kurzbeschreibung vorzulegen.

  • 4 Inhalt

    1. Einleitung 5

    2. Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 6

    2.1 Insgesamt geplante Manahmen 6 2.2 Verfahrensablauf 7

    3. Standort 8 3.1 Geographische Lage 8 3.2 Anlagen am Standort KKP 8 3.3 Besiedlung und Flchennutzung 10 3.4 Radiologische Vorbelastung 10 3.5 Weitere Standorteigenschaften 11

    4. Kernkraftwerk Philippsburg Block 1 12 4.1 Funktionsprinzip des KKP 1 12 4.2 Gebude und Anlagenteile der Anlage

    KKP 1 13 4.3 Radiologischer Ausgangszustand 15

    5. Restbetrieb der Anlage KKP 1 16

    6. nderungen der Anlage KKP 1 17

    7. Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 18 7.1 Abbau von Anlagenteilen in

    Gebuden/Gebudeteilen des Kontrollbereichs 18

    7.2 Abbau von Anlagenteilen auerhalb von Gebuden/Gebudeteilen des Kontrollbereichs 20

    7.3 Verfahren und Einrichtungen fr den Abbau von Anlagenteilen 21

    8. Reststoffe und radioaktive Abflle 22

    9. Strahlenschutz 24

    10. Sicherheitsbetrachtung 26

    11. Umweltauswirkungen 29 11.1 Auswirkungen auf Schutzgter 29 11.2 Verfahrensalternativen 32 11.3 Fazit 32

    Begriffsdefinitionen 34

    Inhalt

  • Einleitung5

    Das Kernkraftwerk Philippsburg Block 1 (KKP 1) ging 1979 in Betrieb. Das KKP 1 wurde whrend der Betriebszeit nachgerstet und sicherheitstechnisch an den Stand von Wissenschaft und Technik ange-passt. Die Betriebsergebnisse belegen bei einer durchschnittlichen Verfgbarkeit von ber 80 % die hohe Zuverlssigkeit der Anlage.

    Mit Inkrafttreten der 13. Novellierung des AtG am 06.08.2011 ist die Berechtigung zum Leistungsbe-trieb der Anlage KKP 1 erloschen. Seitdem befindet sich die Anlage in der sogenannten Nachbetriebs-phase. Die Anlage KKP 1 soll stillgelegt und Anla-genteile sollen abgebaut werden.

    In Deutschland wurde bereits eine Vielzahl kern-technischer Anlagen stillgelegt. Einige wurden be-reits vollstndig abgebaut (z. B. Niederaichbach), bei anderen dauert deren Abbau noch an (z. B. Ob-righeim, Greifswald, Wrgassen und Stade). Auf die hierbei gewonnenen Erfahrungen wird fr den Ab-bau von Anlagenteilen des KKP 1 zurckgegriffen.

    Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb fr das Kernkraftwerk Philippsburg Block 1 ist erloschen.

    1. Einleitung

  • 6Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des KKP 1

    2.1 Insgesamt geplante Manahmen

    Der Abbau von Anlagenteilen umfasst die Demonta-ge von Anlagenteilen des KKP 1 im Ganzen oder in Teilen einschlielich des Umgangs mit den dabei anfallenden radioaktiven Reststoffen bis zur ber-gabe an andere nicht im direkten Zusammenhang mit dem Abbau von Anlagenteilen stehende interne oder externe Einrichtungen zur weiteren Bearbei-tung radioaktiver Reststoffe oder Behandlung radi-oaktiver Abflle.

    Die zum Abbau vorgesehenen Anlagenteile sind maschinen-, verfahrens-, elektro- und leittechni-sche, bauliche sowie sonstige technische Teile des KKP 1. Der Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 gliedert sich nach derzeitiger Planung in zwei Ab-bauumfnge. Neben der 1. SAG ist mindestens eine weitere Genehmigung gem 7 Abs. 3 AtG vorge-sehen.

    Aus dem weiteren Verfahrensablauf kann sich, ins-besondere unter Bercksichtigung der Verfah-renskonomie, technischer oder wirtschaftlicher Gesichtspunkte oder politischer Entwicklungen, er-geben, dass zur Umsetzung der insgesamt geplan-ten Manahmen mehr als zwei Genehmigungs-schritte erforderlich werden.

    Der Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 ist beendet, wenn die restlichen Anlagenteile des KKP 1 aus dem Geltungsbereich des AtG entlassen sind oder entlassen werden knnen oder einer anderweitigen

    atomrechtlichen Nutzung zugefhrt sind oder zuge-fhrt werden knnen. Der Abbau von Anlagenteilen umfasst nicht den Abriss von Gebuden der Anlage KKP 1.

    Die insgesamt geplanten Manahmen umfassen auch weitere Manahmen des Antragsumfangs der 1. SAG wie nderungen der Anlage KKP 1 und deren Einbindung in den Restbetrieb. Als Restbetrieb wird der restliche Betrieb der Anlage KKP 1 ab dem Zeit-punkt der Stilllegung bezeichnet.

    Antragsumfang der Stilllegungs- und 1. Abbauge-nehmigung

    Der Antrag zur 1. SAG umfasst im Wesentlichen: die Stilllegung des KKP 1 den Restbetrieb Ableitungen radioaktiver Stoffe den Abbau von Anlagenteilen nderungen der Anlage KKP 1 Beantragt wird die Genehmigung des Abbaus von Anlagenteilen des KKP 1 mit Ausnahme festgeleg-ter Anlagenteile (siehe vorgesehener Antragsum-fang 2. Abbaugenehmigung) sowie mit Ausnahme der Gebude der Anlage KKP 1.

    2. Stilllegung und Abbau von Anlagen-teilen des KKP 1

    Die Anlage KKP 1 soll stillgelegt und Anlagenteile sollen abgebaut werden. Die Stilllegung ist die endgltige und dauerhafte Betriebs-einstellung der Anlage KKP 1.

  • Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des KKP 17

    Vorgesehener Antragsumfang einer 2. Abbauge-nehmigung

    Als Abbauumfang einer 2. Abbaugenehmigung (2. AG) ist der Abbau der folgenden im Reaktorge-bude angeordneten Anlagenteile vorgesehen: Biologischer Schild Brennelementlagerbecken und Flutraum Der Antrag zur 2. AG soll auch nderungen der An-lage KKP 1, insbesondere die Errichtung und den Betrieb von ortsfesten Einrichtungen fr den Abbau des Biologischen Schilds, umfassen.

    2.2 Verfahrensablauf

    Die Anlage KKP 1 befindet sich in der sogenannten Nachbetriebsphase. Mit der Stilllegung des KKP 1 schliet sich der Restbetrieb an.

    Nach Inanspruchnahme der 1. SAG kann mit dem Abbau von Anlagenteilen (1. Abbauumfang) begon-nen werden. Die Abbaumanahmen der 2. AG (2. Abbauumfang) knnen erst nach Inanspruch-nahme der entsprechenden Genehmigung erfolgen.

    Der Abbau von Anlagenteilen, die Gegenstand der 2. AG sind, kann im groen Umfang parallel zu den Abbaumanahmen der 1. SAG erfolgen.

    Fr die insgesamt geplanten Manahmen zur Still-legung und zum Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 ist erfahrungsgem ein Zeitraum von ca. 15 Jahren zu veranschlagen.

    Einstellung Stilllegungs- und Leistungsbetrieb 1. Abbaugenehmigung 2. Abbaugenehmigung

  • 8Standort

    3.1 Geographische Lage

    Das Kernkraftwerk Philippsburg liegt im Bundes-land Baden-Wrttemberg etwa 25 km nrdlich der Stadt Karlsruhe am rechten Rheinufer bei Flusski-lometer 389. Der Standort befindet sich auf der Ge-markung der Stadt Philippsburg im Landkreis Karlsruhe und liegt auf der sogenannten Rhein-schanzinsel.

    3.2 Anlagen am Standort KKP

    Kernkraftwerk Philippsburg Block 1

    Das Kernkraftwerk Philippsburg Block 1 (KKP 1) wurde 1979 in Betrieb genommen und soll stillge-legt und Anlagenteile sollen abgebaut werden.

    Kernkraftwerk Philippsburg Block 2

    Das Kernkraftwerk Philippsburg Block 2 (KKP 2) wurde 1984 in Betrieb genommen. Das KKP 2 befin-det sich im Leistungsbetrieb und wird diesen gem der 13. Novellierung des AtG sptestens am 31.12.2019 einstellen.

    Zwischenlager Philippsburg

    Das Zwischenlager am Standort Philippsburg wurde 2006 in Betrieb genommen. Es dient zur Lagerung von abgebrannten Brennelementen. Diese werden im Standortzwischenlager bis zum Transport in ein Endlager in geeigneten Lagerbehltern, z. B. CAS-TORen, sicher aufbewahrt.

    Reststoffbearbeitungszentrum Philippsburg

    Beim Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 anfallen-de radioaktive Reststoffe sollen bevorzugt am Standort Philippsburg bearbeitet werden. Hierfr ist nach derzeitigem Planungsstand die Errichtung ei-nes Reststoffbearbeitungszentrums am Standort Philippsburg (RBZ-P) vorgesehen.

    Der Umgang mit radioaktiven Stoffen im RBZ-P soll in einem separaten Verfahren nach 7 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ge-nehmigt werden. Fr die Errichtung ist eine Ge-nehmigung nach Landesbauordnung Baden-Wrttemberg (LBO BW) erforderlich.

    Standortabfalllager Philippsburg

    Da derzeit kein annahmebereites Bundesendlager zur Verfgung steht, ist die Errichtung eines Stand-ortabfalllagers am Standort KKP (SAL-P) vorgese-hen. Das SAL-P dient u. a. zur lngerfristigen Lage-rung radioaktiver Stoffe aus dem Betrieb, dem Restbetrieb und dem Abbau von Anlagenteilen des KKP 1.

    Der Umgang mit radioaktiven Stoffen im SAL-P soll in einem separaten Verfahren nach 7 Abs. 1 StrlSchV genehmigt werden. Fr die Errichtung ist eine Genehmigung nach LBO BW erforderlich.

    3. Standort

  • Standort9

  • 10Standort

    3.3 Besiedlung und Flchennutzung

    Die nchstgelegene Ortschaft ist die Stadt Philipps-

    burg in ca. 2 km Entfernung in sdstlicher Rich-

    tung zum Anlagengelnde. In nrdlicher Richtung

    befindet sich die Stadt Speyer in ca. 7,5 km Entfer-

    nung und in sdwestlicher Richtung die Stadt

    Germersheim in ca. 6 km Entfernung.

    Die Flchen der im 10 km-Umkreis liegenden Ge-

    meinden werden grtenteils land- und forstwirt-

    schaftlich genutzt. So entfallen durchschnittlich

    ca. 42 % der Gemeindeflchen auf Landwirtschafts-

    flchen und durchschnittlich ca. 28 % auf Waldfl-

    chen.

    Neben diesen Nutzungen haben sich im Umfeld des

    Standorts Handwerksbetriebe und kleinere und

    mittlere Industriebetriebe angesiedelt. Auch einige

    Grobetriebe aus den Bereichen Automobilzuliefe-

    rer und Maschinenbau sind vorhanden. In einem

    geringen Umfang wird gewerbliche Fischerei be-

    trieben.

    Im 10 km-Umkreis des Standorts befinden sich:

    17 Naturschutzgebiete

    22 NATURA 2000-Gebiete

    9 Landschaftsschutzgebiete

    37 Naturdenkmale

    mehrere hundert geschtzte Biotope

    3.4 Radiologische Vorbelastung

    Als radiologische Vorbelastung wird die Strahlenex-

    position bezeichnet, die sich aus Ableitungen radio-

    aktiver Stoffe aus dem Betrieb anderer Anlagen

    oder Einrichtungen oder frherer Ttigkeiten im

    Geltungsbereich der StrlSchV ergibt. Die natrliche

    Strahlenexposition zhlt nicht zur radiologischen

    Vorbelastung.

    Die radiologische Vorbelastung in der Umgebung

    des Standorts KKP aus der Ableitung radioaktiver

    Stoffe mit der Luft resultiert aus den Ableitungen

    der Anlage KKP 2 sowie des geplanten RBZ-P und

    des geplanten SAL-P. Weitere signifikante Beitrge

    zur radiologischen Vorbelastung ber den Luftpfad

    existieren nicht.

    Die potenziellen Strahlenexpositionen im Kalender-

    jahr (effektive Dosis) durch die Vorbelastung aus

    der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Luft liegen

    fr ungnstige Einwirkungsstellen in der Umgebung

    des Standorts KKP fr die verschiedenen Alters-

    gruppen der Bevlkerung zwischen ca. 0,01 Millisie-

    vert (mSv) und ca. 0,06 mSv.

    Die radiologische Vorbelastung in der Umgebung

    des Standorts KKP aus der Ableitung radioaktiver

    Stoffe mit dem Abwasser resultiert aus den Ablei-

    tungen der Anlage KKP 2 sowie des geplanten

    RBZ-P. Weitere Beitrge zur radiologischen Vorbe-

    lastung ber den Wasserpfad knnen sich aus den

    Ableitungen radioaktiver Stoffe aus Forschungsein-

    richtungen oder Krankenhusern sowie aus Radio-

    nuklidausscheidungen von Patienten der Nuklear-

    medizin ergeben und wurden bercksichtigt.

    Die potenziellen Strahlenexpositionen im Kalender-

    jahr (effektive Dosis) durch die Vorbelastung des

    Rheins liegen fr die ungnstigste Einwirkungsstel-

    le in der Umgebung des Standorts fr die verschie-

    denen Altersgruppen der Bevlkerung zwischen

    ca. 0,03 mSv und ca. 0,09 mSv.

  • Standort11

    3.5 Weitere Standorteigenschaften

    Verkehrswesen

    Die Anbindung des Standorts KKP an das berrtli-che Straennetz erfolgt ber die Landesstrae L 555, die die Orte Philippsburg und Waghusel mit-einander verbindet. Die nchstgelegenen Straen mit berregionaler Bedeutung sind die Autobahn A 5 (Karlsruhe-Mannheim) sowie die Bundesstrae B 36 (Karlsruhe-Mannheim).

    Der Standort KKP ist ber ein Industriegleis an das Schienennetz bei Philippsburg angebunden. Zustz-lich besteht am Standort KKP eine eigene Schiffsan-legestelle.

    Meteorologische Verhltnisse

    Die in den Jahren 2008 bis 2012 erfassten meteoro-logischen Daten zeigen, dass die mittlere Windge-schwindigkeit in 40 m Hhe ca. 3,5 m/s und in 120 m Hhe ca. 5,3 m/s betrgt. Der Wind weht da-bei vorherrschend aus Richtung Sdwesten. Die Niederschlagsmenge betrgt pro Jahr im Mittel 649 mm.

    Geologische Verhltnisse

    Fr die Errichtung des Kernkraftwerks wurde die Rheinschanzinsel im Bereich des Anlagengeln-des von ca. 96,6 m ber Normalnull (. NN) auf ca. 100,3 m . NN aufgeschttet. Unterhalb der Auf-schttung folgt eine Schluff- und Sandschicht, die von Sand- und Kiesschichten unterlagert ist.

    Hydrologische Verhltnisse

    Der mittlere Wasserstand des Rheins am Standort KKP betrgt ca. 94,6 m . NN bei einem mittleren Abfluss von ca. 1.260 m3/s (Pegel Maxau).

    Der Grundwasserpegel liegt im Bereich des Anla-gengelndes ca. 5 m unterhalb des aufgeschtteten Gelndeniveaus.

    Seismologische Verhltnisse

    Der Standort KKP liegt in einer Zone geringer Seis-mizitt. Gem DIN liegt der Standort KKP in der Erdbebenzone 1 (Einteilung in Zonen 0 bis 3 nach ansteigendem Gefhrdungsgrad).

  • 12Kernkraftwerk Philippsburg Block 1

    4.1 Funktionsprinzip des KKP 1

    Das KKP 1 besitzt einen Siedewasserreaktor mit einer thermischen Leistung von 2.575 Megawatt und einer elektrischen Leistung von 926 Megawatt.

    Das Funktionsprinzip des KKP 1 im Leistungsbe-trieb ist im Kreislaufschema dargestellt. Im Reak-tordruckbehlter frdern Umwlzpumpen Wasser an den Brennelementen entlang. Dabei wird das Wasser zum Teil verdampft und der erzeugte Dampf wird Turbinen zugefhrt. Die Turbinen treiben

    einen Generator zur Stromerzeugung an. In Kon-densatoren wird der Dampf niedergeschlagen. Das Kondensat wird mit Kondensatpumpen ber die Kondensatreinigung Niederdruck- und Hochdruck-vorwrmern zugefhrt. Dort wird das Wasser er-wrmt und mittels der Speisewasserpumpen in den Reaktordruckbehlter zurckgefrdert.

    4. Kernkraftwerk Philippsburg Block 1

  • Kernkraftwerk Philippsburg Block 113

    4.2 Gebude und Anlagenteile der An-lage KKP 1

    Im Lageplan ist die Anordnung von Gebuden der

    Anlage KKP dargestellt. Die Gebude der Anlage

    KKP 1 sind farblich hervorgehoben.

    Wesentliche Gebude und Anlagenteile sind im Fol-

    genden beschrieben.

    Im Reaktorgebude (ZA) des KKP 1 sind insbeson-

    dere der Sicherheitsbehlter, Anlagenteile zur La-

    gerung von und zum Umgang mit Kernbrennstoffen

    sowie nukleare Neben- und Hilfsanlagen (z. B. Teile

    der nuklearen Lftung, Abwasseraufbereitung) an-

    geordnet.

    Im kugelfrmigen Sicherheitsbehlter befinden sich

    insbesondere:

    der Reaktordruckbehlter (RDB) mit RDB-Einbauten

    der Biologische Schild

    das Druckabbausystem (Kondensations- und Druckkammer)

  • 14Kernkraftwerk Philippsburg Block 1

    Dieselgebude (ZK)Maschinenhaus (ZF) Reaktorgebude (ZA)Feststofflager,

    Flutraum

    Sicherheits-behlter

    Reaktordruck-behlter

    Zwischenberhitzer

    Vorwrmer

    Niederdruck-Turbine

    Generator-ableitungen

    Generator

    Kondensator

    Hochdruck-Turbine

    Lade-maschine

    Im Maschinenhaus (ZF) sind im Wesentlichen Anla-

    genteile des Wasser-Dampf-Kreislaufs (z. B. Turbi-

    nen, Kondensatoren) inkl. der erforderlichen Hilfs-

    systeme enthalten.

    Innerhalb des Feststofflager, Dekontaminations-

    und Abfallgebudes (ZC) befindet sich das Schnell-

    abschaltsystem (SAS) in einem bautechnisch abge-

    grenzten Bereich. Zustzlich befinden sich im ZC

    Arbeitspltze zur Durchfhrung von Instandhal-

    tungsarbeiten, zur Bearbeitung von Anlagenteilen

    und radioaktiven Reststoffen und zur Behandlung

    von radioaktiven Abfllen.

    Im Dieselgebude (ZK) sind Notstromdiesel mit

    Schaltanlagen und Dieselvorratstanks angeordnet.

    Dieselgebude (ZK) Reaktorgebude (ZA) Feststofflager,

    Dekontaminations-

    und Abfallgebude

    (ZC)

    Maschinenhaus (ZF)

  • Kernkraftwerk Philippsburg Block 115

    4.3 Radiologischer Ausgangszustand

    Der radiologische Zustand der Anlage KKP 1 zum Zeitpunkt der Stilllegung ist insbesondere durch folgende wesentliche Merkmale gekennzeichnet: es erfolgt keine signifikante Neubildung radioak-

    tiver Stoffe die kurzlebigen radioaktiven Stoffe sind seit der

    Abschaltung abgeklungen eine Systemdekontamination wurde durchgefhrt der Groteil der Anlagen, Anlagenteile, Systeme

    und Komponenten im Kontrollbereich ist nur ge-ring kontaminiert

    Nach derzeitigem Planungsstand ist die Anlage KKP 1 zum Zeitpunkt der Stilllegung des KKP 1 kernbrennstofffrei. Das Gesamtaktivittsinventar der Anlage KKP 1 zum Bezugszeitpunkt 2017 wird auf ca. 4 x 1016 Becquerel (Bq) abgeschtzt. Es setzt sich in etwa wie folgt zusammen: ca. 73,5 % des Aktivittsinventars sind in den ak-

    tivierten Anlagenteilen (im Wesentlichen in den RDB-Einbauten) fest eingebunden und somit nicht direkt mobilisierbar

    ca. 25 % des Aktivittsinventars sind in den Be-triebsabfllen (aktivierte Kernbauteile) enthalten

    ca. 1,4 % des Aktivittsinventars sind in den vor-handenen sonstigen radioaktiven Betriebsabfl-len aus dem Leistungs- und Nachbetrieb enthal-ten

    < 0,1 % des Aktivittsinventars liegen als Konta-mination im Wesentlichen innerer Oberflchen von Anlagenteilen innerhalb des Kontrollbereichs vor

    Sollte die Anlage KKP 1 zum Zeitpunkt der Stillle-gung des KKP 1 noch nicht kernbrennstofffrei sein, so wird das Aktivittsinventar der bestrahlten Brennelemente maximal ca. 4,41 x 1018 Bq betragen. Das Gesamtaktivittsinventar der Anlage KKP 1 be-trgt mit den bestrahlten Brennelementen zum Be-zugszeitpunkt 2017 ca. 4,45 x 1018 Bq.

  • 16Restbetrieb der Anlage KKP 1

    Der Restbetrieb umfasst insbesondere: den Weiterbetrieb von bestehenden Anlagentei-

    len, Systemen und Komponenten des KKP 1 und den Betrieb von zustzlichen Anlagenteilen, Sys-temen und Komponenten des KKP 1 auf der Grundlage der bestehenden und weiter geltenden atomrechtlichen Genehmigungen, soweit sie nicht durch die beantragte Genehmigung in Tei-len ersetzt oder gendert werden oder Rege-lungsgegenstnde enthalten, die fr den Restbe-trieb und den Abbau von Anlagenteilen nicht mehr relevant sind. Soweit die beantragte 1. SAG die gegenwrtigen Gestattungen der Betriebsge-nehmigung gem 7 Abs. 1 AtG oder ihre nde-rungsgenehmigungen nicht ersetzt oder ndert, bleiben diese unberhrt und weiterhin wirksam

    den Umgang mit radioaktiven Stoffen aus dem Betrieb, dem Restbetrieb und dem Abbau von An-lagenteilen des KKP 1

    den Umgang mit radioaktiven Stoffen aus dem Betrieb, dem Restbetrieb und dem Abbau von An-lagenteilen anderer Anlagen der EnKK

    die Ergnzung des bestehenden Betriebsregle-ments um die fr den Abbau von Anlagenteilen zustzlich erforderlichen Anweisungen und Re-gelungen

    nderungen des Restbetriebs entsprechend den Regelungen des Betriebsreglements KKP 1

    Derzeit befinden sich in der Anlage KKP 1 noch Kernbrennstoffe (Brennelemente, Brennstbe). Diese sollen nach derzeitigem Planungsstand wh-rend der Nachbetriebsphase in das vorhandene

    Zwischenlager am Standort Philippsburg transpor-tiert werden. Sollte sich der Abtransport der Kern-brennstoffe aus der Anlage KKP 1 ber den Zeit-punkt der Stilllegung hinaus verzgern, werden die fr die sichere Lagerung von und den sicheren Um-gang mit Kernbrennstoffen erforderlichen Systeme und Anlagenteile weiter betrieben.

    Systeme, Anlagen und Anlagenteile des Restbe-triebs sind zum Beispiel: lftungstechnische Anlagen Anlagen zur Abwassersammlung

    und -behandlung elektrische Energieversorgung Brandschutzsysteme Kommunikationseinrichtungen Anlagenteile zum Transport von Lasten Sofern zum Zeitpunkt der Stilllegung des KKP 1 noch bestrahlte Brennelemente in der Anlage KKP 1 vorhanden sind, gehren zu den Systemen, Anlagen und Anlagenteilen zum Beispiel auch: Lagerbeckenkhlsysteme mit zugehrigen Khl-

    wassersystemen das Lagerbeckenreinigungssystem Anlagenteile zur Handhabung von Brennelemen-

    ten

    5. Restbetrieb der Anlage KKP 1

    Als Restbetrieb wird der restliche Betrieb der Anlage KKP 1 ab dem Zeitpunkt der Stilllegung der Anlage KKP 1 bezeichnet.

  • nderungen der Anlage KKP 117

    Bei nderungen der Anlage KKP 1 handelt es sich insbesondere um Nutzungsnderungen von Gebu-den/Gebudeteilen und Flchen auerhalb von Ge-buden zur Lagerung von radioaktiven Stoffen ggf. einschlielich dazu erforderlicher Manahmen.

    Nach Abschluss der jeweiligen Manahmen werden diese nderungen in den Restbetrieb eingebunden. Der jeweilige Betrieb wird im Betriebsreglement geregelt.

    Darber hinaus sind die Errichtung und der Betrieb von ortsfesten Einrichtungen fr den Abbau von An-lagenteilen des KKP 1 vorgesehen.

    6. nderungen der Anlage KKP 1

    Fr die Durchfhrung der insgesamt geplanten Manahmen zur Stilllegung und zum Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 sind nderungen der Anlage KKP 1 erforderlich.

  • 18Abbau von Anlagenteilen des KKP 1

    Bei der Planung der Abbaumanahmen und der Durchfhrung des Abbaus von Anlagenteilen wer-den insbesondere die Anforderungen der Arbeitssi-cherheit, des Strahlenschutzes und des Brand-schutzes bercksichtigt. Der Abbau von Anlagentei-len ist im Betriebsreglement geregelt. Die Durch-fhrung des Abbaus von Anlagenteilen erfolgt rckwirkungsfrei auf den sicheren Restbetrieb.

    Sollte sich whrend der Durchfhrung von Abbau-manahmen noch Kernbrennstoff in der Anlage KKP 1 befinden, erfolgt der Abbau von Anlagentei-len rckwirkungsfrei auf dessen Lagerung und des-sen Umgang jeweils unter besonderer Beachtung der Anlagensicherheit und Anlagensicherung.

    Der Abbau von Anlagenteilen, ggf. inklusive ihrer vorgesehenen Bearbeitung (z. B. Zerlegung im Ab-baubereich), wird grundstzlich von der weiteren Bearbeitung radioaktiver Stoffe entkoppelt. Der Ab-bau von Anlagenteilen kann neben der eigentlichen Demontage und Zerlegung auch weitere Bearbei-tungsmanahmen wie beispielsweise Dekontamina-tion, Verpackung und Transport umfassen.

    Der Abbau von Anlagenteilen wird grundstzlich in den Abbau von Anlagenteilen in Gebu-

    den/Gebudeteilen des Kontrollbereichs den Abbau von Anlagenteilen auerhalb von Ge-

    buden/Gebudeteilen des Kontrollbereichs unterteilt. Der Abbau in diesen beiden Bereichen kann im Wesentlichen parallel und unabhngig von-einander durchgefhrt werden.

    7.1 Abbau von Anlagenteilen in Ge-buden/Gebudeteilen des Kon-trollbereichs

    Zu den Gebuden des Kontrollbereichs gehren insbesondere das Reaktorgebude (ZA), das Ma-schinenhaus (ZF) und das Feststofflager, Dekonta-minations- und Abfallgebude (ZC).

    Der Abbau von Anlagenteilen in den genannten Ge-buden/Gebudeteilen kann im Wesentlichen paral-lel durchgefhrt werden. Innerhalb dieser Gebu-de/Gebudeteile ergeben sich insbesondere Abhn-gigkeiten aus dem Weiterbetrieb von Systemen und Anlagen des Restbetriebs, wie z. B. lftungstechni-sche Anlagen, die fr den Restbetrieb bentigt wer-den.

    Der Abbau von wesentlichen Anlagenteilen im Re-aktorgebude wird im Folgenden beschrieben.

    Der Reaktordruckbehlter ist unterteilt in RDB-Einbauten, RDB-Unterteil und RDB-Deckel. Das RDB-Unterteil ist auen mit einer Isolierung verse-hen.

    7. Abbau von Anlagenteilen des KKP 1

    Der Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 kann mit industrieerprobten Verfahren durchgefhrt werden.

  • Abbau von Anlagenteilen des KKP 119

    Aufgrund radiologischer Erfordernisse ist vorgese-hen, RDB-Einbauten abgeschirmt in dafr geeigne-ten Gebudebereichen zu zerlegen. Hierfr werden Nass- und Trockenzerlegebereiche eingerichtet. In Nasszerlegebereichen werden die zu zerlegenden Anlagenteile mit Wasser berdeckt. Dadurch wird eine strahlungstechnisch erforderliche Abschir-mung erreicht und bei der Zerlegung entstehende radioaktive Partikel werden im Wasser gebunden.

    Der Abbau der RDB-Einbauten erfolgt unter zu Hil-fenahme geeigneter noch in die Anlage einzubrin-gender Zerlegeeinrichtungen. Einige dieser Einrich-tungen ermglichen fernbediente oder fernhantier-te Ttigkeiten.

    Die Verpackung zerlegter Teile erfolgt mittels ge-eigneter noch in die Anlage einzubringender Verpa-ckungseinrichtungen.

    Das RDB-Unterteil besteht aus dem zylindrischen Behltermantel und im unteren Bereich aus einem Halbkugelboden (Bodenkalotte). Der Behlterman-tel soll in Einbaulage von oben nach unten handha-bungsgerecht trocken zerlegt werden. Hierbei kann je nach radiologischen Anforderungen zur Abschir-mung das RDB-Unterteil unterhalb der jeweiligen Schnittebene mit Wasser gefllt werden. Eine ggf. weitere Zerlegung und die Verpackung sollen in den hierfr vorgesehenen Zerlege- und Verpackungsbe-reichen erfolgen. Die Bodenkalotte soll ebenfalls trocken zerlegt werden. Im Rahmen des Abbaus des RDB-Unterteils erfolgt auch die Demontage der Iso-lierung.

    Der RDB-Deckel soll in groen Teilen aus dem Re-aktorgebude herausgebracht werden.

    Zu den insgesamt geplanten Manahmen zur Still-legung und zum Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 zhlt auch der vollstndige oder teilweise Abbau von Gebudestrukturen innerhalb von Gebuden (Beton- und Stahlbetonstrukturen). Fr den Abbau von Gebudestrukturen stehen verschiedene Ab-bauverfahren zur Verfgung wie z. B. Zerlegen mit-tels Seilsgetechnik oder Abtrag mit Betonzerklei-nerungswerkzeugen. Es ist vorgesehen, den Biolo-gischen Schild, das Brennelementlagerbecken und den Flutraum soweit erforderlich vollstndig oder teilweise abzubauen.

    RDB-Deckel

    RDB-Unterteil

    RDB-Einbauten

  • 20Abbau von Anlagenteilen des KKP 1

    Die hierfr jeweils erforderlichen Einrichtungen werden in die Anlage eingebracht. Abhngig vom radiologischen Anlagenzustand zum Zeitpunkt des Abbaus kann es fr einzelne Abbauvorgnge not-wendig sein, Einrichtungen zu verwenden, die ein fernhantiertes Zerlegen oder Verpacken ermgli-chen.

    Abhngig vom radiologischen Zustand und von bau-statischen Gegebenheiten kann es erforderlich sein, weitere Gebudestrukturen vollstndig oder teil-weise abzubauen (z. B. Strukturen im Bereich der Gebudeentwsserung).

    Es ist vorgesehen, weitere Anlagenteile im Reak-torgebude abzubauen, z. B. Teile der: Frischdampf- und Speisewasserleitungen Nuklearen Neben- und Hilfsanlagen Versorgungssysteme, z. B. Lftung, Abwasser-

    aufbereitung, E- und Leittechnik

    Die Anlagenteile sollen vor Ort demontiert, ggf. weiter zerlegt, im Regelfall in Container verpackt und aus dem Reaktorgebude herausgebracht wer-den.

    Im Maschinenhaus (ZF) sollen insbesondere fol-gende Anlagenteile abgebaut werden: die Turbinen die Wasserabscheider/Zwischenberhitzer und

    die Vorwrmer der Kondensator und das Kondensatreinigungs-

    system Anlagenteile im Maschinenhaus und in weiteren Gebuden/Gebudebereichen des Kontrollbereichs sollen vor Ort demontiert, ggf. weiter zerlegt, im Regelfall in Container verpackt und aus dem Kon-trollbereich herausgebracht werden.

    7.2 Abbau von Anlagenteilen auer-halb von Gebuden/Gebudeteilen des Kontrollbereichs

    Beim Abbau der Anlagenteile auerhalb des Kon-trollbereichs sind keine besonderen radiologischen Aspekte zu bercksichtigen, da der berwiegende Anteil dieser Anlagenteile nicht mit radioaktiven Stoffen kontaminiert ist. Der Abbau von Anlagentei-len auerhalb von Gebuden/Gebudeteilen des Kontrollbereichs kann im Wesentlichen unabhngig voneinander durchgefhrt werden.

    Sicherheits-behlter

    Biologischer Schild

  • Abbau von Anlagenteilen des KKP 121

    Der berwiegende Anteil der zum Abbau vorgese-henen Anlagenteile befindet sich in Gebuden (z. B Dieselgebude, Khlwasserpumpenhaus). Der Ab-bau von Anlagenteilen auerhalb von Gebuden kann z. B. Transformatoren umfassen.

    Einige Anlagenteile auerhalb von Gebu-den/Gebudeteilen des Kontrollbereichs knnten mit radioaktiven Stoffen geringfgig verunreinigt sein. Beim Abbau solcher kontaminierter oder mg-licherweise kontaminierter Anlagenteile werden daher geeignete Strahlenschutzmanahmen getrof-fen.

    Die Anlagenteile sollen vor Ort demontiert, ggf. weiter zerlegt und im Regelfall in Container ver-packt werden.

    7.3 Verfahren und Einrichtungen fr den Abbau von Anlagenteilen

    Fr den Abbau von Anlagenteilen sowie fr die wei-tere Bearbeitung stehen eine Vielzahl industrieer-probter und bewhrter Verfahren und Einrichtungen zur Verfgung. Zerlegeverfahren werden in mecha-nische und thermische Verfahren unterschieden.

    Das mechanische Zerlegen beruht auf dem mecha-nischen Abtrag des zu zerlegenden Materials. Zu den mechanischen Verfahren zhlen u. a. Sgen (z. B. Seilsgen), Frsen, Scheren, Schleifen, Was-serstrahlschneiden und Meieln.

    Beim thermischen Zerlegen wird das Material an den Trennstellen aufgeschmolzen und dieses aus den Schneidfugen ausgetrieben. Zu den thermi-schen Verfahren zhlen u. a. autogenes Brenn-schneiden, Plasmaschmelzschneiden und Kontakt-Lichtbogen-Metall-Schneiden (das sogenannte CAMC-Verfahren).

    Als Einrichtungen werden mobile oder ortsfeste Hilfsmittel zum Abbau von Anlagenteilen verstan-den. Hierbei handelt es sich neben Zerlegeeinrich-tungen auch um Einrichtungen zur Bearbeitung, zur Verpackung und zum Transport jeweils einschlie-lich deren Hilfseinrichtungen. Der Groteil der Ein-richtungen wird nach Beendigung der jeweiligen Abbaumanahmen wieder aus der Anlage heraus-gebracht. Der berwiegende Teil der Anlagenteile kann mit einfachen, mobilen Hilfsmitteln (z. B. Stichsge, Hydraulikschere, Trennschleifer) abge-baut werden.

    Abbaubereiche werden, sofern erforderlich, vom brigen Gebudebereich lufttechnisch abgegrenzt. Hierzu knnen mobile oder ortsfeste Einhausungen mit Hilfseinrichtungen (z. B. Filteranlagen) verwen-det werden.

  • 22Reststoffe und radioaktive Abflle

    Beim Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 fallen so-wohl radioaktive Reststoffe als auch nicht radioakti-ve Reststoffe an.

    Als radioaktive Reststoffe werden anfallende Stoffe bezeichnet, die kontaminiert oder aktiviert sind oder bei denen eine Kontamination oder Aktivierung nicht auszuschlieen ist. Radioaktive Reststoffe fallen berwiegend in Gebuden des Kontrollbereichs und nur zu einem geringen Teil auerhalb des Kontroll-bereichs an.

    Radioaktive Reststoffe knnen gem 29 StrlSchV freigegeben (Freigabeverfahren), im kerntechni-schen Bereich wieder verwendet oder verwertet oder als radioaktiver Abfall geordnet beseitigt wer-den. Nach Abschluss des Freigabeverfahrens wer-den diese Reststoffe als nicht radioaktive Reststoffe im konventionellen Stoffkreislauf verwendet, inne-

    gehabt, an Dritte weitergegeben, als konventionel-ler Abfall verwertet oder beseitigt.

    Radioaktive Reststoffe, bei denen eine Freigabe gem 29 StrlSchV vorgesehen ist, werden, soweit erforderlich, bearbeitet (z. B. weiter zerlegt) und dem Freigabeverfahren gem 29 StrlSchV unter-zogen. Fr die Festlegung der weiteren Bearbeitung oder Behandlung werden die radioaktiven Reststof-fe den folgenden Entsorgungszielen zugeordnet:

    A Uneingeschrnkte Freigabe gem. 29 StrlSchV B Zweckgerichtete Freigabe gem. 29 StrlSchV C Abklinglagerung mit dem Ziel der uneinge-

    schrnkten oder zweckgerichteten Freigabe D Kerntechnischer Stoffkreislauf (Wiederverwer-

    tung oder-verwendung) sowie E Radioaktiver Abfall

    8. Reststoffe und radioaktive Abflle

    Beim Abbau von Anlagenteilen der Anlage KKP 1 werden anfallende radioaktive Reststoffe schadlos verwertet oder als radioaktive Abflle geordnet beseitigt.

  • Reststoffe und radioaktive Abflle23

    Gem 29 Abs. 2 StrlSchV ist sichergestellt, dass bei einer uneingeschrnkten oder zweckgerichteten Freigabe fr Einzelpersonen der Bevlkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert (Sv) (0,01 mSv) im Kalenderjahr auftreten kann.

    Werden anfallende radioaktive Reststoffe nicht der Freigabe zugefhrt oder in der Kerntechnik wieder-verwendet oder verwertet, sind diese als radioakti-ve Abflle geordnet zu beseitigen. Da die Zwischen-lagerung nach 78 StrlSchV zwingend vorgeschrie-ben ist, wird vorgesehen, radioaktive Abflle bis zur Ablieferung an ein Bundesendlager zu lagern (z. B. im geplanten SAL-P).

    Als nicht radioaktive Reststoffe werden anfallende Stoffe bezeichnet, die weder kontaminiert noch akti-viert sind. Nicht radioaktive Stoffe fallen auerhalb von Gebuden des Kontrollbereichs an. Nicht radio-aktive Stoffe knnen ohne Freigabe gem 29 StrlSchV dem konventionellen Stoffkreislauf zur weiteren Verwendung, Innehabung, Weitergabe an Dritte oder Entsorgung als konventioneller Abfall zugefhrt werden.

    Nicht radioaktive Stoffe werden im Rahmen einer festgelegten Vorgehensweise auerhalb des An-wendungsbereichs des 29 StrlSchV einem Her-ausgabeverfahren unterzogen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass es sich bei diesen Stoffen auch tatschlich nicht um radioaktive Stoffe mit knstli-chen Radionukliden bzw. nicht um radioaktive Stoffe handelt, deren Aktivierung oder Kontamination aus dem Betrieb, dem Restbetrieb oder dem Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 stammen.

    Beim Abbau anfallende Massen

    Die Anlage KKP 1 hat eine Gesamtmasse von ca. 397.400 Megagramm (Mg). Der berwiegende Teil davon besteht aus Gebuden/Gebudenteilen, die an der stehenden Struktur freigegeben oder her-ausgegeben werden sollen. Von der Masse der zum

    Abbau vorgesehenen Anlagenteile des KKP 1 sind voraussichtlich ca. 29.750 Mg den radioaktiven Reststoffen zuzuordnen. Von diesen sollen ca. 24.950 Mg der Freigabe gem 29 StrlSchV und ca. 500 Mg dem kerntechnischen Stoffkreislauf zugefhrt werden. Voraussichtlich ca. 4.300 Mg sind als radioaktive Abflle geordnet zu beseitigen; dies entspricht etwa 1 % der Gesamtmasse der Anlage KKP 1.

    Den prognostizierten Massen liegen die derzeitigen Kenntnisse zum radiologischen Anlagenzustand zu Grunde. Vor Beginn der jeweiligen Abbaumanah-men werden weitere Probenahmen und radiologi-sche Messungen durchgefhrt. Ggf. knnen daraus Anpassungen der Massen resultieren.

    Lagerung radioaktiver Reststoffe

    Radioaktive Reststoffe sollen im Zuge ihrer Bear-beitung in vorhandenen Rumen oder Raumberei-chen des Kontrollbereichs und auerhalb von Ge-buden des Kontrollbereichs des KKP 1 gelagert werden. Darber hinaus besteht auch die Mglich-keit, radioaktive Reststoffe am Standort KKP (z. B. im SAL-P) oder in standort-externen Lagereinrich-tungen zu lagern. Zur Lagerung werden die radio-aktiven Reststoffe in geeignete Behltnisse ver-packt. Auerhalb von Gebuden werden in der Re-gel 20-Container verwendet.

  • 24Strahlenschutz

    Wesentliche Aufgaben des Strahlenschutzes sind: berwachung und Schutz des Personals Planung und Durchfhrung von Manahmen zur

    Rckhaltung radioaktiver Stoffe berwachung der Werte fr zulssige Ableitun-

    gen radioaktiver Stoffe Ermittlung der Strahlenexposition in der Umge-

    bung Umgebungsberwachung Freigabe von radioaktiven Stoffen und Herausga-

    be von nicht radioaktiven Stoffen Durch technische und organisatorische Manahmen wird sichergestellt, dass die Schutzvorschriften der StrlSchV, insbesondere die Strahlenschutzgrund-pflichten zur Dosisbegrenzung und zur Vermeidung unntiger Strahlenexposition fr das Personal ein-gehalten werden ( 5 und 6 StrlSchV).

    Beim Restbetrieb und beim Abbau von Anlagentei-len knnen innerhalb der Anlage KKP 1 radioaktive Stoffe freigesetzt werden. Diese radioaktiven Stoffe werden durch Vorkehrungen und Manahmen weit-gehend in der Anlage KKP 1 zurckgehalten.

    Der Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen findet im Wesentlichen in den Gebuden des Kontrollbe-reichs statt. Durch eine in diese Gebude gerichtete Luftstrmung wird eine unkontrollierte Freisetzung in die Umgebungsluft vermieden. Bei Erfordernis werden Abbaubereiche zur Rckhaltung radioakti-

    ver Stoffe mit zustzlichen Einhausungen ggf. mit mobilen Filteranlagen versehen.

    Transport und Lagerung von radioaktiven Stoffen auerhalb von Gebuden des Kontrollbereichs er-folgen mit geeigneten Verpackungen.

    Die Kontamination an Personen und Sachgtern in Strahlenschutzbereichen wird berwacht. Dadurch wird eine Weiterverbreitung von Kontamination au-erhalb von Strahlenschutzbereichen vermieden. Insbesondere werden die Ein- und Ausgnge der Kontrollbereichsgebude auf Kontaminationsver-schleppung berwacht.

    Ein geringer Anteil der radioaktiven Stoffe wird kon-trolliert ber dafr vorgesehene Pfade: Ableitungen radioaktiver Stoffe mit dem Abwas-

    ser in den Rhein Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Luft abgeleitet, berwacht und bilanziert.

    Die Werte fr zulssige Ableitungen von radioakti-ven Stoffen des KKP 1 mit dem Abwasser in den Rhein sollen mit dem Antrag auf Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 nicht verndert werden.

    9. Strahlenschutz

    Zum Schutz der Bevlkerung, der Umwelt und des Personals vor Schden durch ionisierende Strahlung beim Restbetrieb und beim Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 sind gem StrlSchV Strahlen-schutzmanahmen zu treffen.

  • Strahlenschutz25

    Mit dem Antrag auf Stilllegung und 1. Abbau-genehmigung der Anlage KKP 1 werden Werte fr zulssige Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Luft ber den Abluftkamin beantragt. Die Antrags-werte sind gegenber den Genehmigungswerten aus dem bisherigen Betrieb reduziert. Der bean-tragte Jahreswert fr gasfrmige radioaktive Stoffe betrgt z. B. weniger als 2 % des genehmigten Ab-leitungswerts fr den Leistungsbetrieb.

    Die Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Luft und dem Abwasser fhren zu potenziellen Strahlenex-positionen in der Umgebung, die unter Bercksich-tigung der radiologischen Vorbelastung jeweils un-terhalb des Grenzwerts von 0,3 mSv (effektive Do-sis) fr Einzelpersonen der Bevlkerung im Kalen-derjahr gem 47 Abs. 1 StrlSchV liegen. Die Be-rechnungen ergeben auch, dass die Grenzwerte fr die jeweiligen Organdosen eingehalten werden.

    Die Gesamtstrahlenexposition fr Einzelpersonen der Bevlkerung darf den Grenzwert fr die effekti-ve Dosis von 1 mSv im Kalenderjahr an keiner Stelle

    auerhalb des Betriebsgelndes berschreiten ( 46 Abs. 1 StrlSchV). Die Gesamtstrahlenexpositi-on setzt sich zusammen aus der Summe der poten-ziellen Strahlenexposition aus Direktstrahlung und der potenziellen Strahlenexposition aus Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Luft und dem Abwasser unter Bercksichtigung der radiologischen Vorbe-lastung.

    Die Einhaltung der Grenzwerte des 46 Abs. 1 StrlSchV wird durch geeignete Manahmen (z. B. Nutzung von Abschirmungen, hinsichtlich Direkt-strahlung optimierte Aufstellung von Behltern auf Lagerflchen auerhalb von Gebuden) sicherge-stellt und zustzlich in geeigneter Weise berwacht.

    Die berwachung nach 48 StrlSchV bercksichtigt die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsber-wachung kerntechnischer Anlagen. Die Direktstrah-lung in der Umgebung wird gemessen. Luft und Niederschlag sowie Boden und Bewuchs werden auf Radioaktivitt berwacht.

  • 26Sicherheitsbetrachtung

    Die Sicherheitsbetrachtung umfasst die Strfallbe-trachtung und zustzlich eine Betrachtung zu un-terstellender sehr seltener Ereignisse und Ereig-nisablufe. Im Rahmen einer Strfallbetrachtung ist nachzuweisen, dass die Strfallexposition bei zu un-terstellenden Strfllen (Strahlenexposition in der Umgebung nach Strfllen) unterhalb vorgegebener Werte liegt.

    Die Begrenzung der Strahlenexposition als Folge von Strfllen ist fr die Stilllegung und den Abbau von Anlagenteilen eines Kernkraftwerks in 50 StrlSchV geregelt. Bei der Planung sind bauliche oder technische Schutzmanahmen unter Berck-sichtigung des potenziellen Schadensausmaes zu treffen, um die Strahlenexposition bei Strfllen durch die Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Um-gebung zu begrenzen. Art und Umfang der Schutz-manahmen werden unter Bercksichtigung des Einzelfalls, insbesondere des Gefhrdungspotenzi-als der Anlage und der Wahrscheinlichkeit des Ein-tritts eines Strfalls, festgelegt. Gem 117 Abs. 16 StrlSchV ist die Strfallexposition so zu be-grenzen, dass die durch Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung verursachte effektive Dosis von 50 mSv nicht berschritten wird. Dieser Wert wird auch als Strfallplanungswert bezeichnet.

    Fr zu unterstellende sehr seltene Ereignisse und Ereignisablufe soll gezeigt werden, dass die ge-m den Vorgaben der Rahmenempfehlungen fr den Katastrophenschutz ermittelte Strahlenexposi-tion an den vorgesehenen Stellen in der Umgebung der Anlage KKP 1 den fr solche Ereignisse und Er-eignisablufe mageblichen Eingreifrichtwert fr einschneidende Manahmen des Katastrophen-schutzes von 100 mSv nicht berschreitet.

    Der Umfang der zu betrachtenden Strflle und Strfallablufe sowie der zu unterstellenden sehr seltenen Ereignisse und Ereignisablufe ergibt sich fallbezogen unter Bercksichtigung standort- und anlagentechnischer Gegebenheiten und genehmi-gungsrechtlicher Randbedingungen aus den Festle-gungen im Leitfaden zur Stilllegung, zum sicheren Einschluss und zum Abbau von Anlagen oder Anla-genteilen nach 7 Atomgesetz (Stilllegungsleitfa-den) und den Leitlinien zur Stilllegung kerntechni-scher Anlagen (Empfehlung der Entsorgungskom-mission). Aus diesem Umfang werden insbesondere unter Bercksichtigung ggf. zur Einhaltung der Nachweisziele (Unterschreitung Strfallplanungs-wert bzw. Eingreifrichtwert) getroffener notwendi-ger Vorsorgemanahmen die radiologisch relevan-ten Strfall- und Ereignisablufe bestimmt.

    10. Sicherheitsbetrachtung

    Eine Genehmigung nach 7 Abs. 3 AtG darf erteilt werden, wenn die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsor-ge gegen Schden fr den jeweiligen Genehmigungsumfang getrof-fen ist.

  • Sicherheitsbetrachtung27

    Im Vergleich zum Leistungsbetrieb ist das Gefhr-dungspotenzial der Anlage KKP 1 zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der 1. SAG erheblich reduziert. So fehlt insbesondere das Energiepotenzial, das im Leistungsbetrieb aus der Kernspaltung zur Wrme-erzeugung im Reaktordruckbehlter resultiert.

    Fr die Restbetriebssysteme, die nach Einstellung des Leistungsbetriebs der Anlage KKP 1 weiter ge-nutzt werden, knnen die jeweils noch erforderli-chen Anforderungen aus dem bisherigen Betrieb der Anlage weiter herangezogen werden. Werden diese Anlagenteile und Systeme unverndert oder unter geringeren Anforderungen (wie z. B. geringe-res Aktivittsinventar oder geringerer Wrmeanfall) weiter betrieben, gelten die der Errichtung und dem Betrieb der Anlage KKP 1 zugrunde liegenden Si-cherheitsbetrachtungen oder Strfallanalysen in-soweit weiter und sind im Rahmen des Genehmi-gungsverfahrens entsprechend 7 Abs. 3 AtG nicht erneut zu betrachten.

    Die im Zusammenhang mit den insgesamt geplan-ten Manahmen zum Restbetrieb und zum Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 zu betrachtenden Strflle und Ereignisse werden in die Kategorien Einwirkungen von innen, Einwirkungen von au-en und Sehr seltene Ereignisse unterteilt. Gleichartige Strflle werden in Gruppen zusam-mengefasst (z. B. Absturz von verschiedenen Lasten in unterschiedlichen Anlagenbereichen).

    Einwirkungen von innen: Strflle bei Lagerung von und Umgang mit

    Kernbrennstoffen Kritikalittsstrfall Absturz von Lasten Kollision bei Transportvorgngen Versagen von Behltern mit hohem Energie-

    gehalt Leckagen von Systemen und Behltern Anlageninterne berflutung Brand in der Anlage Chemische Einwirkungen Ausflle und Strungen von Einrichtungen Wechselwirkung mit anderen Anlagen am Stand-

    ort Einwirkungen von auen: Naturbedingte Einwirkungen von auen Zivilisatorische Einwirkungen von auen Sehr seltene Ereignisse: Flugzeugabsturz Explosionsdruckwelle

  • 28Sicherheitsbetrachtung

    Als radiologisch reprsentative Strflle fr die je-weilige Kategorie sind die Strflle anzusehen, die bezglich ihrer radiologischen Auswirkungen auf die Umgebung relevant sein knnen und die brigen Strfallablufe der jeweiligen Kategorie bezglich ihrer radiologischen Auswirkungen abdecken.

    Der radiologisch reprsentative Strfall der Katego-rie Einwirkung von innen ist der Brand in der Anla-ge. Innerhalb der Kategorie Einwirkung von auen ist der radiologisch reprsentative Strfall ein Erd-beben mit zu unterstellende Folgewirkungen und postuliertem Folgebrand. Der letztgenannte Strfall stellt insgesamt den hinsichtlich der radiologischen Auswirkungen in die Umgebung abdeckenden Str-fall dar.

    Im Rahmen der Strfallbetrachtung wurde nachge-wiesen, dass die Strfallexpositionen bei den zu un-terstellenden Strfllen und Strfallablufen unter-halb des vorgegebenen Strfallplanungswerts lie-gen.

    Der radiologisch reprsentative Strfall der Katego-rie Einwirkung von innen ist der Brand in der Anla-ge. Fr diesen Fall wurde eine potenzielle Strahlen-exposition (effektive Dosis) in der Umgebung von ca. 2,8 mSv fr die am hchsten exponierte Alters-gruppe (Kleinkind 1 Jahr) ermittelt. Diese Strah-lenexposition liegt unter dem Strfallplanungswert von 50 mSv.

    Innerhalb der Kategorie Einwirkung von auen ist der radiologisch reprsentative Strfall ein Erdbe-ben mit postuliertem Folgebrand. Fr diesen Fall wurde eine potenzielle Strahlenexposition (effektive Dosis) in der Umgebung von ca. 11,2 mSv fr die am hchsten exponierte Altersgruppe (Kleinkind 1 Jahr) ermittelt. Diese Strahlenexposition liegt unter dem Strfallplanungswert von 50 mSv.

    Fr zu unterstellende sehr seltene Ereignisse und Ereignisablufe ist der Flugzeugabsturz radiolo-gisch reprsentativ. Fr diesen Fall betrgt die po-tenzielle Strahlenexposition (effektive Dosis) fr die nchste Wohnbebauung und die hchstexponierte Altersgruppe von ca. 7,1 mSv. Dieser Wert liegt un-ter dem fr sehr seltene Ereignisse mageblichen Eingreifrichtwert fr einschneidende Manahmen des Katastrophenschutzes von 100 mSv.

    Es wurde gezeigt, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schden getroffen ist.

  • Umweltauswirkungen29

    Die Umweltvertrglichkeitsprfung (UVP) ermittelt, beschreibt und bewertet die Auswirkungen der ins-gesamt geplanten Manahmen zur Stilllegung und zum Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 auf die Schutzgter: Menschen, einschlielich der menschlichen Ge-

    sundheit Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt Boden Wasser Luft Klima Landschaft Kulturgter und sonstige Sachgter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorge-nannten Schutzgtern. Grundlage der UVP ist die Umweltvertrglichkeits-untersuchung (UVU), die im Auftrag der EnKK durchgefhrt wurde. Sie enthlt insbesondere eine detaillierte Beschreibung der Auswirkungen der insgesamt geplanten Manahmen zur Stilllegung und zum Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 auf die oben genannten Schutzgter einschlielich ihrer Wechselwirkungen untereinander. Die UVU ist im Rahmen des ffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens mit ausgelegt.

    Im Rahmen der Betrachtung zur UVU wurden auch weitere am Standort geplante Vorhaben (z. B. RBZ-P, SAL-P) und deren Auswirkungen auf die oben genannten Schutzgter mit einbezogen.

    Die insgesamt geplanten Manahmen im Sinne des 19 b AtVfV werden im Kontext des Gesetzes ber die Umweltvertrglichkeitsprfung (UVPG) Vorhaben genannt. Nachfolgend wird dieser Be-griff genutzt.

    11.1 Auswirkungen auf Schutzgter

    Schutzgut Menschen, einschlielich der menschli-chen Gesundheit

    Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen, ein-schlielich der menschlichen Gesundheit.

    Die Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Luft und dem Abwasser fhren zu potenziellen Strahlenex-positionen in der Umgebung, die unter Bercksich-tigung der radiologischen Vorbelastung jeweils un-terhalb des Grenzwerts von 0,3 mSv (effektive Do-sis) fr Einzelpersonen der Bevlkerung im Kalen-derjahr gem 47 Abs. 1 StrlSchV liegen. Die Be-rechnungen ergeben auch, dass die Grenzwerte fr die jeweiligen Organdosen eingehalten werden.

    11. Umweltauswirkungen

    Fr die insgesamt geplanten Manahmen zur Stilllegung und zum Abbau von Anlagenteilen der Anlage KKP 1 ist eine Umweltvertrg-lichkeitsprfung durchzufhren.

  • 30Umweltauswirkungen

    Die Gesamtstrahlenexposition ist die Summe der potenziellen Strahlenexposition aus Direktstrahlung und der potenziellen Strahlenexposition aus Ablei-tungen radioaktiver Stoffe mit der Luft und dem Abwasser unter Bercksichtigung der radiologi-schen Vorbelastung insbesondere durch die Anla-gen KKP 2, KKP-ZL sowie durch die geplanten An-lagen RBZ-P und SAL-P. Fr Einzelpersonen der Bevlkerung berschreitet die Gesamtstrahlenex-position den Grenzwert fr die effektive Dosis von 1 mSv im Kalenderjahr an keiner Stelle auerhalb des Betriebsgelndes ( 46 Abs. 1 StrlSchV).

    In der Sicherheitsbetrachtung wurden Strflle und sehr seltene Ereignisse betrachtet. Es wurde ge-zeigt, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schden getroffen ist. Im Rahmen der Betrachtungen wurde nachgewiesen, dass die Strfallexpositionen bei den zu unterstellenden Strfllen und Strfallablufen unterhalb des vorgegebenen Strfallplanungswerts liegen. Fr zu unterstellende sehr seltene Ereignis-se und Ereignisablufe wurde gezeigt, dass die ge-m den Vorgaben der Rahmenempfehlungen fr den Katastrophenschutz ermittelte Strahlenexposi-tion an den vorgesehenen Stellen in der Umgebung der Anlage KKP 1 den fr sehr seltene Ereignisse mageblichen Eingreifrichtwert fr einschneidende Manahmen des Katastrophenschutzes nicht ber-schreitet.

    Der berwiegende Teil der Ttigkeiten im Rahmen des Vorhabens wird innerhalb von Gebuden der Anlage KKP 1 durchgefhrt. Daher knnen nachtei-lige Auswirkungen durch Luftschadstoff-, Schall- und Lichtemissionen ausgeschlossen werden. Bei Ttigkeiten auerhalb von Gebuden werden, soweit erforderlich, geeignete Manahmen ergriffen. Die Emissionen von Luftschadstoffen, Schall und Licht ndern sich im Vergleich zum Leistungsbetrieb nicht mageblich. Auch Erschtterungen werden auerhalb des Betriebsgelndes nicht sprbar sein. Die Schall- und Schadstoffemissionen durch den

    vorhabensbedingten Verkehr sind so gering, dass sie die bestehende Situation entlang der genutzten Verkehrswege nicht wesentlich verndern.

    Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Viel-falt

    Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt.

    Die Bestimmungen der StrlSchV werden whrend des Vorhabens eingehalten. Es ist davon auszuge-hen, dass der Schutz von Lebensgemeinschaften vor den Folgen von vorhabensbedingten potenziel-len Strahlenexpositionen sichergestellt ist.

    Die Auswirkungen durch Wrme-, Luftschadstoff-, Schall- und Lichtemissionen infolge des Vorhabens sind so gering, dass keine Beeintrchtigungen von Tieren, Pflanzen und der biologischen Vielfalt zu erwarten sind.

    Unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Natur- und Landschaftsschutzgebiete in der Umge-bung des KKP zu erwarten.

    Auch sind vorhabensbedingte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf umliegende NATURA 2000 Gebie-te nicht zu besorgen.

    Im Hinblick auf besonders geschtzte und bestimm-te andere Tier- und Pflanzenarten gem 44 Bun-desnaturschutzgesetz (BNatSchG) werden die Zu-griffsverbote nach 44 BNatSchG Absatz 1 in Ver-bindung mit Absatz 5 nicht verletzt.

  • Umweltauswirkungen31

    Schutzgut Boden

    Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden.

    Eine Flchenversiegelung findet durch das Vorha-ben nicht statt. Eine Errichtung neuer Gebude ist im Rahmen des Vorhabens nicht vorgesehen. Die vorgesehenen Lagerflchen werden in bereits be-stehenden Gebuden oder auf Flchen innerhalb des Betriebsgelndes eingerichtet.

    Im Rahmen des Vorhabens finden keine relevanten Ablagerungen von radioaktiven Stoffen in Bden statt. Die Bestimmungen der StrlSchV werden wh-rend des Vorhabens eingehalten. Es ist davon aus-zugehen, dass der Schutz des Bodens vor den Fol-gen von vorhabensbedingten potenziellen Strahlen-expositionen sichergestellt ist.

    Der Umgang mit anfallenden Abfllen erfolgt nach den einschlgigen abfallrechtlichen Anforderungen und arbeitsschutzrechtlichen Richtlinien. Durch Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben an den Um-gang mit und die Lagerung von bodengefhrdenden Stoffen (z. B. Verordnung ber brennbare Flssig-keiten) wird sichergestellt, dass Schutzmanahmen gegen mgliche schdliche Umweltauswirkungen getroffen sind.

    Auch weitere erhebliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere in Form von Beein-trchtigungen des Bodens durch Eintrag von Luft-schadstoffen, sind auszuschlieen. Die Luftschad-stoffemissionen durch den vorhabensbedingten Verkehr sind so gering, dass sie die bestehende Si-tuation entlang der genutzten Verkehrswege nicht wesentlich verndern.

    Schutzgut Wasser

    Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser.

    Die Bestimmungen der StrlSchV werden whrend des Vorhabens eingehalten. Es ist davon auszuge-hen, dass der Schutz des Grund- und Oberflchen-wassers vor den Folgen von vorhabensbedingten potenziellen Strahlenexpositionen sichergestellt ist.

    Der Umgang mit anfallenden Abfllen erfolgt nach den einschlgigen abfallrechtlichen Anforderungen und arbeitsschutzrechtlichen Richtlinien. Durch Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben an den Um-gang mit und die Lagerung von wassergefhrden-den Stoffen (z. B. Wasserhaushaltsgesetz, Anla-genverordnung zum Umgang mit wassergefhrden-den Stoffen) wird sichergestellt, dass Schutzma-nahmen gegen mgliche schdliche Umweltauswir-kungen getroffen sind.

    Schutzgut Luft

    Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Luft.

    Die fr die Schutzgter Menschen, einschlielich menschlicher Gesundheit, Tiere, Pflanzen und bio-logische Vielfalt, Boden und Wasser vorgenomme-nen Beurteilungen der Auswirkungen insbesondere durch Strahlenexposition, Luftschadstoffe sowie durch Wrmeemissionen haben ergeben, dass er-hebliche nachteilige Auswirkungen durch das Vor-haben auf die genannten Schutzgter auszuschlie-en sind. Da das Schutzgut Luft als bertragungs-medium der vielfltigen vorhabensbedingten Emis-sionen hin zu anderen Schutzgtern fungiert, sind diese Beurteilungen auch auf das Schutzgut Luft bertragbar.

  • 32Umweltauswirkungen

    Schutzgut Klima

    Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima.

    Die zu erwartenden vorhabensbedingten Wrme-emissionen und Emissionen klimarelevanter Luft-schadstoffe sind so gering, dass sie im Einwir-kungsbereich des Vorhabens keine Vernderungen der lokalklimatischen Bedingungen (z. B. Tempera-tur, Windgeschwindigkeit, Luftfeuchtigkeit) hervor-rufen.

    Schutzgter Landschaft, Kulturgter und sonstige Sachgter

    Durch das Vorhaben sind keine erheblichen nach-teiligen Auswirkungen auf die Schutzgter Land-schaft, Kulturgter und sonstige Sachgter zu er-warten.

    Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgtern

    Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgtern wurden im Rahmen der Wirkungsbe-trachtungen bercksichtigt. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgter sind nicht zu er-warten.

    11.2 Verfahrensalternativen

    Fr die UVP wurden technische Verfahrensalterna-tiven geprft. Hinsichtlich der in Betracht kommen-den technischen Alternativen der einzelnen Ab-bauttigkeiten besteht grundstzlich kein qualitati-ver Unterschied im Hinblick auf die Umweltauswir-kungen.

    Vor der Entscheidung fr den Direkten Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 wurde die Alternative Sicherer Einschluss untersucht. Bei der gewhl-ten Alternative Direkter Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 sind insbesondere aufgrund der krze-ren Vorhabensdauer und des geringeren Umfangs der durchzufhrenden Manahmen die Auswirkun-gen insgesamt gnstiger zu beurteilen.

    11.3 Fazit

    Die Ergebnisse der UVU zeigen, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen durch das Vorhaben Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des KKP 1 auf die Schutzgter nach AtVfV bzw. UVPG aus allen zu betrachtenden Wirkungen, Wirkpfaden und Wechselwirkungen nicht zu erwarten sind. Es ergaben sich keine gravierenden Schwierigkeiten, technische Lcken oder fehlende Kenntnisse im Zu-sammenhang mit der Zusammenstellung der fr die UVU erforderlichen Angaben.

  • Umweltauswirkungen33

  • 34Begriffsdefinitionen

    Abbau von Anlagenteilen Der Abbau von Anlagenteilen umfasst die Demontage von Anlagenteilen des KKP 1 im Ganzen oder in Teilen einschlielich des Umgangs mit den dabei an-fallenden radioaktiven Stoffen bis zur bergabe an andere nicht im direkten Zusammenhang mit dem Abbau von Anlagenteilen stehende interne oder ex-terne Einrichtungen zur weiteren Bearbeitung radioaktiver Reststoffe oder Be-handlung radioaktiver Abflle.

    Abfall, konventionell Nicht radioaktive Stoffe, die nach den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsge-setzes einer Verwertung oder Beseitigung zugefhrt werden.

    Abfall, radioaktiv Radioaktive Stoffe im Sinne des 2 Abs. 1 AtG, die nach 9a AtG geordnet be-seitigt werden mssen, ausgenommen Ableitungen im Sinne des 47 StrlSchV.

    Abfallbehlter Behlter zur Aufnahme eines Abfallproduktes (z. B. Fass, Betonbehlter, Gussbehlter, Stahlblechcontainer).

    Abfallprodukt Behandelter radioaktiver Abfall ohne Verpackung und Abfallbehlter.

    Abklinglagerung Umfasst die kurzfristige oder langfristige Lagerung radioaktiver Stoffe mit dem Ziel einer zeitnahen oder spteren Freigabe oder mit dem Ziel einer sp-teren Abgabe an ein Endlager.

    Ableitung radioaktiver Stoffe

    Abgabe flssiger, aerosolgebundener oder gasfrmiger radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen auf hierfr vorgesehenen Wegen.

    Abluft Aus einem Raum abgefhrte Luft.

    Aerosole (radioaktiv) Fein in der Luft verteilte feste oder flssige Schwebstoffe, die radioaktiv sein knnen.

    Aktivierung Vorgang, bei dem ein Material durch Beschuss mit Neutronen, Protonen oder anderen Teilchen radioaktiv wird.

    Aktivitt Zahl der je Sekunde in einer radioaktiven Substanz zerfallenden Atomkerne. Die Maeinheit ist das Becquerel (Bq).

    Anlage KKP 1 (atomrechtliche)

    Die (atomrechtliche) Anlage KKP 1 umfasst die Anlagenteile (Gebude, Gebu-deteile, Systeme, Teilsysteme, Komponenten) des stillgelegten Kernkraft-werks Philippsburg, Block 1 (KKP 1), deren Errichtung in Genehmigungen ge-m 7 Abs. 1 AtG gestattet wurde.

    Anlagengelnde Grundstck, das durch den schweren Sicherheitszaun des Standorts KKP ab-gegrenzt wird.

    Begriffsdefinitionen

  • Begriffsdefinitionen35

    Anlagenteile Maschinen-, verfahrens-, elektro- und leittechnische, bauliche sowie sonstige technische Teile des KKP 1. Hierzu gehren auch die diesen Anlagenteilen zu-geordneten Hilfssysteme, wie berwachungseinrichtungen, Versorgungsein-richtungen, Kabel, Halterungen, Anker- und Dbelplatten, Rohr- und Kabel-durchfhrungen, Fundamente sowie fest installierte Montage- und Bedienhil-fen. Bauliche Teile umfassen auch innere Gebudestrukturen. (Synonyme Be-griffe fr Anlagenteile sind Gebude, Gebudeteile, Systeme, Teilsysteme, Komponenten, Einrichtungen der Anlage KKP 1.)

    Bearbeitung Zerlegung, Sortierung, Sammlung, vorbergehende Lagerung und Dekontami-nation von radioaktiven Reststoffen sowie Aktivittsmessungen an radioaktiven Reststoffen.

    Behltnisse Behltnisse sind z. B. Gitterboxen, Europaletten, Fsser, Big Bags, Schttmul-den, Wannen- und Rungengestelle.

    Behandlung Verarbeitung von radioaktiven Abfllen zu Abfallprodukten (z. B. durch Kom-paktieren, Verfestigen, Trocknen) und das Verpacken der Abfallprodukte.

    Betrieb Der Betrieb umfasst alle Zustnde und Vorgnge in der Anlage zwischen dem Vollzug der ersten Teilgenehmigung zum Betrieb und der endgltigen Einstel-lung dieses Betriebes.

    Betriebsabflle, radioaktive

    Radioaktive Abflle, die beim Betrieb des Kernkraftwerks angefallen sind oder beim Restbetrieb des KKP 1 noch anfallen.

    Betriebsgelnde Grundstck, auf dem sich Anlagen oder Einrichtungen befinden und zu dem der Zugang oder auf dem die Aufenthaltsdauer von Personen durch den Strah-lenschutzverantwortlichen beschrnkt werden knnen.

    Betriebsreglement KKP 1 Gesamtheit der betrieblichen Regelungen fr die Anlage KKP 1.

    Dekontamination Beseitigung oder Verminderung einer Kontamination.

    Dosis, effektive Summe der gewichteten Organdosen in Geweben oder Organen des Krpers durch uere oder innere Strahlenexposition.

    Einrichtungen fr den Abbau von Anlagenteilen

    Mobile oder ortsfeste Einrichtungen, die fr den Abbau von Anlagenteilen, fr die Bearbeitung von radioaktiven Reststoffen oder fr die Behandlung von ra-dioaktiven Abfllen in das KKP 1 eingebracht werden.

    Endlager Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abflle, in der radioaktive Abflle war-tungsfrei, zeitlich unbefristet und sicher geordnet beseitigt werden.

  • 36Begriffsdefinitionen

    Freigabe Verwaltungsakt, der die Entlassung radioaktiver Stoffe sowie beweglicher Ge-genstnde, von Gebuden/Gebudeteilen, Bodenflchen, Anlagen oder Anla-genteilen, die aktiviert oder mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sind und die aus Ttigkeiten nach 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, c oder d StrlSchV stammen, aus dem Regelungsbereich a) des Atomgesetzes und b) darauf beruhender Rechtsverordnungen sowie verwaltungsbehrdlicher Entscheidungen zur Verwendung, Verwertung, Beseitigung, Innehabung oder zu deren Weitergabe an Dritte als nicht radioaktive Stoffe bewirkt.

    Freisetzung radioaktiver Stoffe

    Entweichen radioaktiver Stoffe aus den vorgesehenen Umschlieungen in die Anlage oder in die Umgebung.

    Herausgabe Mit Herausgabe wird eine Entlassung von nicht kontaminierten und nicht akti-vierten Stoffen sowie beweglichen Gegenstnden, Gebuden/Gebudeteilen, Anlagen oder Anlagenteilen und Bodenflchen ohne eine Freigabe nach 29 StrlSchV aus der atomrechtlichen berwachung aufgrund einer in einer Genehmigung nach 7 Abs. 3 AtG gestatteten Vorgehensweise bezeichnet.

    Kernbrennstofffreiheit Unter Kernbrennstofffreiheit einer Anlage wird die Brennelement- und Brenn-stabfreiheit verstanden.

    Kontamination Verunreinigung mit radioaktiven Stoffen.

    Kontrollbereich Bereich, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 mSv oder hhere Organdosen als 45 mSv fr die Augenlinse oder 150 mSv fr die Haut, die Hnde, die Unterarme, die Fe und Knchel erhalten kn-nen.

    Lagerflche Flche innerhalb und auerhalb von Gebuden auf dem Betriebsgelnde fr die Bereitstellungslagerung, Pufferlagerung oder/und Abklinglagerung.

    Lagerung Aufbewahren von radioaktiven und nicht-radioaktiven Stoffen.

    Leistungsbetrieb Die Betriebsphase eines Kernkraftwerks, in der eine mit dem Ziel der ge-werblichen Erzeugung von Elektrizitt nukleare Wrmeproduktion erfolgt.

    Nachbetrieb Der Nachbetrieb ist der Betrieb in der Nachbetriebsphase.

    Nachbetriebsphase Zeitraum zwischen der Einstellung des Leistungsbetriebs zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizitt bis zur Erteilung und Inanspruchnahme der ersten vollziehbaren Genehmigung nach 7 Abs. 3 AtG (1. SAG).

    Nuklid Eine durch seine Protonenzahl, Neutronenzahl und seinen Energiezustand charakterisierte Atomart.

    Organdosis Produkt aus der mittleren Energiedosis in einem Organ, Gewebe oder Krper-teil und dem Strahlungswichtungsfaktor gem StrlSchV.

  • Begriffsdefinitionen37

    Radioaktivitt Eigenschaft bestimmter Stoffe, sich ohne uere Einwirkung umzuwandeln und dabei eine charakteristische Strahlung auszusenden.

    Radionuklid Instabiles Nuklid, das spontan ohne uere Einwirkung unter Strahlungsemis-sion zerfllt.

    Radioaktive Stoffe Stoffe, die ein Radionuklid oder ein Gemisch von mehreren Radionukliden ent-halten und deren Aktivitt oder spezifische Aktivitt im Zusammenhang mit der Kernenergie oder dem Strahlenschutz nach den Regelungen des AtG oder ei-ner aufgrund des AtG erlassenen Rechtsverordnung nicht auer Acht gelassen werden darf.

    Restbetrieb Als Restbetrieb wird der restliche Betrieb der Anlage KKP 1 ab dem Zeitpunkt der Stilllegung der Anlage KKP 1 bezeichnet.

    Reststoffe, nicht radioaktiv Beim Abbau von Anlagenteilen anfallende Stoffe, bewegliche Gegenstnde, An-lagen und Anlagenteile, die weder kontaminiert noch aktiviert sind.

    Reststoffe, radioaktiv Beim Abbau von Anlagenteilen anfallende Stoffe, bewegliche Gegenstnde, An-lagen und Anlagenteile, die kontaminiert oder aktiviert sind und schadlos ver-wertet oder als radioaktiver Abfall geordnet beseitigt werden.

    Standort KKP Der Standort KKP umfasst das Betriebsgelnde auf dem sich u. a. die Anlagen KKP 1 und KKP 2 befinden.

    Stilllegung KKP 1 Die endgltige und dauerhafte Betriebseinstellung des Kernkraftwerks Phi-lippsburg, Block 1 (KKP 1).

    Strahlenexposition Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Krper.

    Strahlenschutz Der Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schdlichen Wirkung ioni-sierender Strahlung.

    Strahlenschutzbereiche berwachungsbereich, Kontrollbereich und Sperrbereich, letzterer als Teil des Kontrollbereichs.

    System Zusammenfassung von Komponenten zu einer technischen Einrichtung, die als Teil der Anlage selbststndige Funktionen ausfhrt.

    berwachungsbereich Nicht zum Kontrollbereich gehrender betrieblicher Bereich, in dem Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv oder hhere Organ-dosen als 15 mSv fr die Augenlinse oder 50 mSv fr die Haut, die Hnde, die Unterarme, die Fe und Knchel erhalten knnen.

    Umgang mit radioaktiven Stoffen

    Lagerung, Transport, Bearbeitung, Behandlung und Verarbeitung von radioak-tiven Stoffen, die beim Abbau von Anlagenteilen und beim Restbetrieb anfallen.

  • 38Begriffsdefinitionen

    Umgebungsberwachung Messungen in der Umgebung des Standorts KKP zur Beurteilung der aus Ab-leitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser resultierenden Strahlenex-position sowie zur Kontrolle der Einhaltung maximal zulssiger Ableitungen und der Dosisgrenzwerte.

    Verpackung Fr die Befrderung radioaktiver Stoffe ist die Verpackung die Gesamtheit al-ler fr die vollstndige Umschlieung des radioaktiven Inhalts notwendigen Bauteile. Die Verpackung kann eine Kiste, ein Fass oder ein hnlicher Behlter oder auch Container, ein Tank oder ein Gropackmittel sein.

    Zwischenlagerung radioaktiver Abflle

    Lngerfristige Lagerung radioaktiver Abflle gem. 78 StrlSchV.

  • Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Philippsburg Block 1 (KKP 1)

    Kurzbeschreibung Stand Dezember 2014

    EnBW Kernkraft GmbH Kraftwerksstrae 1 74847 Obrigheim www.enbw.com

    1. Einleitung2. Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des KKP 12.1 Insgesamt geplante Manahmen2.2 Verfahrensablauf3. Standort3.1 Geographische Lage3.2 Anlagen am Standort KKP3.3 Besiedlung und Flchennutzung3.4 Radiologische Vorbelastung3.5 Weitere Standorteigenschaften4. Kernkraftwerk Philippsburg Block 14.1 Funktionsprinzip des KKP 14.2 Gebude und Anlagenteile der Anlage KKP 14.3 Radiologischer Ausgangszustand5. Restbetrieb der Anlage KKP 16. nderungen der Anlage KKP 17. Abbau von Anlagenteilen des KKP 17.1 Abbau von Anlagenteilen in Gebuden/Gebudeteilen des Kontrollbereichs7.2 Abbau von Anlagenteilen auerhalb von Gebuden/Gebudeteilen des Kontrollbereichs7.3 Verfahren und Einrichtungen fr den Abbau von Anlagenteilen8. Reststoffe und radioaktive Abflle9. Strahlenschutz10. Sicherheitsbetrachtung11. Umweltauswirkungen11.1 Auswirkungen auf Schutzgter11.2 Verfahrensalternativen11.3 FazitBegriffsdefinitionen