streikrecht, gewerkschaft und betriebsgruppe · 2012. 5. 17. · juristische definition vom...
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Streikrecht,Gewerkschaft und
Betriebsgruppe
Eine kurze Einführung
Themenübersicht
(1) Streikrecht
(2) Gewerkschaft
(3) Betriebsgruppe
(1) Streikrecht
Was für Streiks gibt es?● Politischer Streik
● Generalstreik
● Vollstreik / Teilstreik
● Punktestreik
● Schwerpunktstreik
● Betriebsstreik
● Warnstreik
● Proteststreik● Bummelstreik● Solidaritätsstreik● Wilder Streik ● Sitzstreik / Betriebsbesetzung● Rollierende/Wellen-Streiks
Juristisches zum Streik
● Träger von Streiks können nur Gewerkschaften sein ->
„wilde Streiks“ sind verboten● Während des Streiks gibt es kein Lohn (§323 BGB) ->
Arbeiter bekommen Geld von ihrer Gewerkschaft (ca. 1/3
vom Brutto)● Streik muss sich gegen andere Tarifpartei richten● Friedenspflicht muss erloschen sein● Forderungen sind tarifrechtlich regelbar● Muss fair und nur in notwendigen Maße durchgeführt
werden
Streik = Verfassungsrecht?
● Im GG wird kein Streikrecht erwähnt -> Streikrecht wird
aus Artikel 9 Absatz 3 GG hergeleitet -> kein
Bundesgesetz regelt das Streikrecht● Nach Artikel 28 EU-Charta für Menschenrechte gibt es bei
Interessenkonflikt das Recht auf kollektive Maßnahmen
(einschließlich Streiks)● Aktuelles: Nach dem Lufthansa-Streik wollen SPD-
Wirtschaftsexperte Rainer Wend und der Wirtschaftsweise
Wolfgang Franz Einschränkungen der Tarifautonomie und
des Streikrechts -> Änderung des Artikel 9 Absatz 3 GG
(2) Gewerkschaft
Gewerkschaft? Ja klar, der DGB
Quelle: Schüler-Duden für Wirtschaft; S. 100
Gewerkschaft = DGBDem ist nicht so!
Wat is denn dann eine Gewerkschaft?
Definition nach Mayer-Lexikon:
Gewerkschaften, Organisationen lohn- oder gehaltsabhängiger Arbeitnehmer, die das Ziel einer bestmöglichen Interessenvertretung ihrer Mitglieder, in allen Bereichen der Gesellschaft, vor allem auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet, verfolgen. (...)
Juristische Definition vom Gewerkschaftsbegriff
Eine Gewerkschaft ist nach herrschender Meinung:
● Satzung muss die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer erwähnen und der Wille Tarifverträge abzuschließen
● Sie muss frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein.
● braucht „soziale Mächtigkeit“
nach Minderheiten-Meinung:
● zuallererst gilt das GG● Genaue Regelung zu Gewerkschaft und Streiks ist dort
nicht zu finden
Gewerkschaft im GG
Art. 9 Absatz 3 GG (Koalitionsfreiheit):
Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.
Kurze Zusammenfassung
Eine Gewerkschaft ...
... ist nicht gleich DGB (s. Tabelle)
... ist eine Interessenvertretung (s. Definition Meyer-Lexikon)
... ist eine Arbeitervereinigung, deren Rechte geschützt sind
(s. GG)
... deren Status nicht genau geklärt: (jur. Definition)
-> nach herrschender Meinung benötigt eine G. den Willen
TVe abzuschließen sowie die soziale Mächtigkeit
-> nach Minderheiten-Meinung gilt vor allem das GG
Rechte von Gewerkschaften
● Gewerkschaften genießen Autonomie vor dem Staat (GG)● Recht zur Werbung und Betreuung der Mitglieder
(Zutrittsrecht: §2 Absatz 2 BetrVG)● Können selber feststellen, ob sie tariffähig sind (§2 TVG)● Dürfen an Betriebsversammlungen teilnehmen
(§46 Absatz 1 BetrVG)● Können solche Versammlungen auch erzwingen
(§43 Absatz 4 BetrVG)● Bei groben Verstößen von Geschäftsleitung/Betriebsrat
Klage beim Arbeitsgericht erheben (§23 Absatz 3 BetrVG)
(3) Betriebsgruppe
Vor- und Nachteile einer Betriebsgruppe
Vorteile:● Jeder Beschäftigte kann Mitglied sein● Kann sich an bestehenden Problemen orientieren oder
aus Unzufriedenheit mit dem Betriebsrat● Betriebsgruppen sind an keine Gesetze gebunden● Nicht an das Neutralitätsgebot gebunden
Nachteile:● Kein gesetzlicher Schutz● Keine Möglichkeit zur Freistellung von der Arbeit● Begrenzung nur auf dem jeweiligen Betrieb
Möglicher Weg zur BG-Gründung Vom Einzelkämpfer zur Gruppe
1. Du bist allein
2. Bestehende Konflikte aufgreifen
und Mut machen gemeinsam zu
kämpfen
3. Gezielt Leute ansprechen und
dann halt die Betriebsgruppe
gründen
Möglicher Weg zur BG-Gründung Struktur und Arbeitsstil der Gruppe
● Absolute Geheimhaltung der
Mitgliedschaft● Kleine Gruppen (≥5)● Keine großen Versammlungen● Treffen in privaten Räumen (auch
mit Partnern, die nicht im Betrieb
arbeiten)● Kämpfe organisieren
Möglicher Weg zur BG-Gründung Forderungen durchsetzen
● Zuerst Forderungen, die auch erfüllbar sind● Zu hohe Forderungen führen zum Misserfolg und Angst● Stufenweise Erhöhung der Forderung nur sinnvoll, wenn
immer mehr mitmachen
ENDE