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Streikrecht, Gewerkschaft und Betriebsgruppe Eine kurze Einführung

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Streikrecht,Gewerkschaft und

Betriebsgruppe

Eine kurze Einführung

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Themenübersicht

(1) Streikrecht

(2) Gewerkschaft

(3) Betriebsgruppe

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(1) Streikrecht

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Was für Streiks gibt es?● Politischer Streik

● Generalstreik

● Vollstreik / Teilstreik

● Punktestreik

● Schwerpunktstreik

● Betriebsstreik

● Warnstreik

● Proteststreik● Bummelstreik● Solidaritätsstreik● Wilder Streik ● Sitzstreik / Betriebsbesetzung● Rollierende/Wellen-Streiks

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Juristisches zum Streik

● Träger von Streiks können nur Gewerkschaften sein ->

„wilde Streiks“ sind verboten● Während des Streiks gibt es kein Lohn (§323 BGB) ->

Arbeiter bekommen Geld von ihrer Gewerkschaft (ca. 1/3

vom Brutto)● Streik muss sich gegen andere Tarifpartei richten● Friedenspflicht muss erloschen sein● Forderungen sind tarifrechtlich regelbar● Muss fair und nur in notwendigen Maße durchgeführt

werden

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Streik = Verfassungsrecht?

● Im GG wird kein Streikrecht erwähnt -> Streikrecht wird

aus Artikel 9 Absatz 3 GG hergeleitet -> kein

Bundesgesetz regelt das Streikrecht● Nach Artikel 28 EU-Charta für Menschenrechte gibt es bei

Interessenkonflikt das Recht auf kollektive Maßnahmen

(einschließlich Streiks)● Aktuelles: Nach dem Lufthansa-Streik wollen SPD-

Wirtschaftsexperte Rainer Wend und der Wirtschaftsweise

Wolfgang Franz Einschränkungen der Tarifautonomie und

des Streikrechts -> Änderung des Artikel 9 Absatz 3 GG

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(2) Gewerkschaft

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Gewerkschaft? Ja klar, der DGB

Quelle: Schüler-Duden für Wirtschaft; S. 100

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Gewerkschaft = DGBDem ist nicht so!

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Wat is denn dann eine Gewerkschaft?

Definition nach Mayer-Lexikon:

Gewerkschaften, Organisationen lohn- oder gehaltsabhängiger Arbeitnehmer, die das Ziel einer bestmöglichen Interessenvertretung ihrer Mitglieder, in allen Bereichen der Gesellschaft, vor allem auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet, verfolgen. (...)

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Juristische Definition vom Gewerkschaftsbegriff

Eine Gewerkschaft ist nach herrschender Meinung:

● Satzung muss die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer erwähnen und der Wille Tarifverträge abzuschließen

● Sie muss frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein.

● braucht „soziale Mächtigkeit“

nach Minderheiten-Meinung:

● zuallererst gilt das GG● Genaue Regelung zu Gewerkschaft und Streiks ist dort

nicht zu finden

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Gewerkschaft im GG

Art. 9 Absatz 3 GG (Koalitionsfreiheit):

Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.

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Kurze Zusammenfassung

Eine Gewerkschaft ...

... ist nicht gleich DGB (s. Tabelle)

... ist eine Interessenvertretung (s. Definition Meyer-Lexikon)

... ist eine Arbeitervereinigung, deren Rechte geschützt sind

(s. GG)

... deren Status nicht genau geklärt: (jur. Definition)

-> nach herrschender Meinung benötigt eine G. den Willen

TVe abzuschließen sowie die soziale Mächtigkeit

-> nach Minderheiten-Meinung gilt vor allem das GG

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Rechte von Gewerkschaften

● Gewerkschaften genießen Autonomie vor dem Staat (GG)● Recht zur Werbung und Betreuung der Mitglieder

(Zutrittsrecht: §2 Absatz 2 BetrVG)● Können selber feststellen, ob sie tariffähig sind (§2 TVG)● Dürfen an Betriebsversammlungen teilnehmen

(§46 Absatz 1 BetrVG)● Können solche Versammlungen auch erzwingen

(§43 Absatz 4 BetrVG)● Bei groben Verstößen von Geschäftsleitung/Betriebsrat

Klage beim Arbeitsgericht erheben (§23 Absatz 3 BetrVG)

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(3) Betriebsgruppe

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Vor- und Nachteile einer Betriebsgruppe

Vorteile:● Jeder Beschäftigte kann Mitglied sein● Kann sich an bestehenden Problemen orientieren oder

aus Unzufriedenheit mit dem Betriebsrat● Betriebsgruppen sind an keine Gesetze gebunden● Nicht an das Neutralitätsgebot gebunden

Nachteile:● Kein gesetzlicher Schutz● Keine Möglichkeit zur Freistellung von der Arbeit● Begrenzung nur auf dem jeweiligen Betrieb

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Möglicher Weg zur BG-Gründung Vom Einzelkämpfer zur Gruppe

1. Du bist allein

2. Bestehende Konflikte aufgreifen

und Mut machen gemeinsam zu

kämpfen

3. Gezielt Leute ansprechen und

dann halt die Betriebsgruppe

gründen

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Möglicher Weg zur BG-Gründung Struktur und Arbeitsstil der Gruppe

● Absolute Geheimhaltung der

Mitgliedschaft● Kleine Gruppen (≥5)● Keine großen Versammlungen● Treffen in privaten Räumen (auch

mit Partnern, die nicht im Betrieb

arbeiten)● Kämpfe organisieren

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Möglicher Weg zur BG-Gründung Forderungen durchsetzen

● Zuerst Forderungen, die auch erfüllbar sind● Zu hohe Forderungen führen zum Misserfolg und Angst● Stufenweise Erhöhung der Forderung nur sinnvoll, wenn

immer mehr mitmachen

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ENDE