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Universitätsbibliothek Paderborn Studienordnung für den integrierten Studiengang Elektrotechnik an der Universität - Gesamthochschule Paderborn Universität Paderborn Paderborn, 1999 urn:nbn:de:hbz:466:1-24667

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Page 1: Studienordnung für den integrierten Studiengang ... · Studienordnung für den integrierten Studiengang Elektrotechnik an der Universität-Gesamthochschule Paderborn Vom 3. April

Universitätsbibliothek Paderborn

Studienordnung für den integrierten StudiengangElektrotechnik an der Universität - Gesamthochschule

Paderborn

Universität Paderborn

Paderborn, 1999

urn:nbn:de:hbz:466:1-24667

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Amtliche MitteilungenHrsg: Rektorat der Universität-Gesamthochschule- Paderborn

Studienordnung

für den integrierten StudiengangElektrotechnik

an der Universität - Gesamthochschule Paderborn

Vom 9. April 1999

15. April 1999 Jahrgang 1999Nr. 23

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Studienordnungfür den

integrierten Studiengang Elektrotechnikan der

Universität-Gesamthochschule Paderborn

Vom 3. April 1999

Aufgrund des ij 2 Abs. 4 und des § 85 Abs. I des Gesetzes über die Universitäten des LandesNordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.August 1993 (GV. NW. S. 532), geändert durch Gesetz vom Ol. Juli 1997 (GV. NW: S. 213),hat die Universität - Gesamthochschule Paderborn die folgende Satzung erlassen:

INHALTSÜBERSICHT

8 I Vorbemerkungen 2s> 2 Geltungsbereich 2§ 3 Zugangs- und Hinschreibungsvoraussetzungen 2§ 4 Besondere Studienvoraussetzungen 38 5 Studienziele 4§ 6 Studienbeginn und Studiendauer 5§ 7 Gliederung und Aufbau des Studiums 5§ 8 Inhalte des Studiums 7S 9 Wahlbereich 9§ 10 Lehrveranstaltungsarten 10§ 11 Teilnahme an Lehrveranstaltungen 1 1§ 12 Prüfungen und Prüfungsvoraussetzungen 11§13 Anrechnung von Studien-und Prüfungsleistungen, 14

Einstufung in höhere Fachsemester§ 14 Studienberatung 14§ 15 Studienpläne 14§ 16 Inkrafttreten und Veröffentlichung 15

Anlage Studienpläne 16

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§ 1

VORBEMERKUNGEN

(1) Der integrierte Sludiengang Elektrotechnik ermöglicht bei unterschiedlichen Zugangsvor¬aussetzungen - ggf. nach Absolvierung von Bruckenkursen - ein Studium der Elektrotech¬nik mit zwei verschiedenen Regelstudienzeitcn und berufsqualifizierenden Abschlüssen.Das Studium der Elektrotechnik an der Universität-Gesamthochschule Paderborn bietetnach einem in den ersten beiden Semestern gemeinsamen Grundstudium von 3 bzw. 4Semestern verschiedene Studienmöglichkeiten im Hauptstudium.

(2) Das Hauptstudium I mit den Studienrichtungen- Mikroelektronik- Telekommunikationstechnik- Prozeßleittechnik- Meß- und Prüftechnikist ein mehr anwendungsbezogenes Studium auf wissenschaftlicher Grundlage mit einerRegelstudienzeit von sieben Semestern.

(3) Das Hauptstudium II mit den Studienrichtungen- Aulomatisierungstcchnik- Informationstechnikist ein auf Grundlagenforschung ausgerichtetes Studium mit einer Regelstudienzeit vonneun Semestern. In beiden Studienrichtungen besteht die Möglichkeit einer weiterenSchwerpunktbildung durch jeweils vier angebotene Studienmodellc (§ 7 Abs. (3)). DasHauptstudium II eröffnet die Möglichkeit zur Promotion.

(4) Nach bestandener Abschlußprüfung wird jeweils der akademische Grad Diplom-Ingenieu¬rin oder Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.) verliehen.

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GELTUNGSBEREICH

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung für den integrier¬ten Studiengang Elektrotechnik vom 05. Juni 1998 (ABI. NRW. 2 1999, S. 236) das Studiumim integrierten Studiengang Elektrotechnik an der Universität-Gesamthochschule Paderborn.

§3

ZUGANGS- UND EINSCHREIBUNGSVORAUSSETZUNGEN

(I) Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium sind:a) das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oderb) das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oderc) das Zeugnis der Fachhochschulrcife oderd) ein anderes als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

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(2) Unterschiedliche Vorkenntnisse können durch Brückenkurse vor und während des Grund¬studiums ausgeglichen werden, so daß alle Studierenden das Hauptstudium entsprechendihren Neigungen und ihrer Eignung wählen können. Studierende mit Fachhochschulreifewerden zum Hauptsludium II zugelassen, wenn sie mit der für dieses Hauptstudium quali¬fizierenden Zwischenprüfung auf der Grundlage erfolgreich abgeschlossener Brückenkursedie fachgebundene Hochschulreife erwerben.

(3) Die Immatrikulation und die Beendigung des Studiums werden durch die Einschreibungs¬ordnung geregelt. Auskünfte erteilt das Studentensekretariat.

(4) Für das Studium im integrierten Studiengang Elektrotechnik wird eine praktische Tätigkeitvon mindestens 26 Wochen gefordert, die sich inI 3 Wochen Gnindpraktikum und13 Wochen Fachpraktikumgliedert. Das Cirundpraklikum muß bis zur letzten Fachprüfung der Diplomvorprüfungabgeschlossen sein. Es wird jedoch empfohlen, einen möglichst großen Anteil des Grund¬praktikums vor dem Studium zu absolvieren. Das Fachpraklikum ist für die Zulassung zumletzten Prüfungsabschnitt der Diplomprüfung erforderlich. Näheres regelt die Praktikan¬tenordnung für den integrierten Studiengang Elektrotechnik.

(5) Studierende, die bereits Studienzeiten an anderen Hochschulen absolviert haben, könnenihr Studium im integrierten Studiengang Elektrotechnik unter Anrechnung gleichwertigerStudien- und Prüfungsleistungen gemäß § 7 der Diplomprüfungsordnung fortsetzen. Überdie Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuß.

§4

BESONDERE STUDIENVORAUSSETZUNGEN

(1} Wünschenswerte fachliche Voraussetzungen für das Studium der Elektrotechnik sind guteSchulkenntnisse in den Fächern Mathematik und Physik sowie ein gutes technisches Ver¬ständnis. Da ein großer Teil der Fachliteratur englischsprachig ist, sollten entsprechendeSprachkenntnisse spätestens während des Grundstudiums erworben werden.

(2) Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife:Für Studierende ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife gelten die Bestim¬mungen über Brückenkurse. Nähere Einzelheiten sind in der "Verordnung über den Erwerbder fachgebundenen Hochschulreife während des Studiums in integrierten Studiengängen"vom 23. September 1981 (GV.NW. S. 596) zu entnehmen und in der jeweils geltenden Fas¬sung verbindlich. Außerdem wird auf § 16 der Diplomprüfungsordnung hingewiesen.

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STUDIENZIELE

(1) Der integrierte Studiengang Elektrotechnik an der Universität-Gesamthochschule Pader¬born vermittelt den Studierenden eine Berufsqualifikation auf verschiedenen Gebieten derElektrotechnik. Es bieten sich z.B. Einsatzmöglichkeiten in den Tätigkeitsbereichen- Forschung und Entwicklung- Projektierung- Fertigung- Vertrieb- Lehre und Ausbildung- Verwaltung.

(2) Da sich die Tätigkeit der Ingenieurin bzw. des Ingenieurs im Laufe des Berufslebens imallgemeinen auf verschiedene der obengenannten Tätigkeitsbereiche erstreckt, sindumfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich.Hierzu gehören:

- Fachwissen in den mathematischen, naturwissenschaftlichen, elektrotechnischen undmaschinentechnischcn Grundlagenfächcrn,

- Fachwissen in speziellen ingenieurwissenschaftlichen Fächern.- berufsbezogenes Fachwissen in Arbeits-, Wirtschafts-. Rechts- und Gesellschaftswissen¬

schaften und Fremdsprachen,- Fähigkeit in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse,- Fähigkeit im Erkennen und Auswerten technischer und wirtschaftlicher Zusammen¬

hänge, Denken in Modellen und Systemen (Abstraktionsfähigkeit).- erfinderische und gestalterische Fähigkeiten (Kreativität).- Fähigkeit im Umgang mit Menschen und in der Anleitung von Menschen und in der

Teamarbeit (Argumentation, Kommunikation).- Fähigkeit zur kritischen Reflexion der eigenen Tätigkeit und zur Übernahme von

Verantwortung für das Ergebnis ihrer oder seiner Arbeit.

Um diese Anforderungen zu erfüllen, sollen die Studierenden im Grundstudium neben demnotwendigen Fachwissen die methodischen Fähigkeiten erwerben, die für ein erfolgreichesHauptstudium Voraussetzung sind.

(3) In den Hauptstudien sollen gemäß den Ausbildungszielen Teilgebiete der Elektrotechnikvertieft werden. Dabei soll das Hauptstudium 1 die Studierenden befähigen, zur Lösungvorgelegter elektrotechnischer Probleme die geeigneten wissenschaftlichen Methoden aus¬zuwählen und sachgerecht anzuwenden. Das Hauptstudium II soll die Studierenden befähi¬gen, Probleme der Elektrotechnik selbständig zu analysieren und wissenschaftlicheMethoden für ihre Lösung oder Beschreibung zu erarbeiten.

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STUDIENBEGINN UND STUDIENDAUER

(1) StudienbeginnDas Studium kann nur jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden. Im übrigenkann eine Einschreibung für Studierende, die von einer anderen Hochschule wechseln, inhöhere Fachsemester auch im Sommersemester erfolgen. Die Lehrveranstaltungen werdenjedoch in der Regel im Jahresrhythmus angeboten.

(2) RegelstudienzeitDie Regelstudien/.eit beträgt einschließlich der Diplomprüfung I sieben Semester. DieRegelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomprüfung II neun Semester.

§7

GLIEDERUNG UND AUFBAU DES STUDIUMS

( I) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium und ein Hauptstudium.

(2) GrundstudiumDas Grundstudium dient der Erarbeitung der für das weiterführende Fachstudium notwen¬digen

- mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen- Informatikgrundlagen- ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen.

Das Grundstudium I (GS I) dauert in der Regel drei Semester und umfaßt 73 Semesterwo-chenslunden (SWS), das Grundstudium II (GS II) dauert in der Regel vier Semester undumfaßt 97 SWS, die jeweils ausschließlich auf Pflichtfächer entfallen. In den Anhängen zurStudienordnung werden Studienpläne für das Grundstudium empfohlen. Sie geben an, inwelcher Reihenfolge die Lehrveranstaltungen zweckmäßigerweise besucht und die Fach¬prüfungen, Leistungsnachweise und Teilnahmescheine erbracht werden sollen.

Das Grundstudium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Diplom-Vorprüfung I oder IIbestanden ist.

(3) HauptstudiumDas Hauptstudium dient der Vertiefung und der Schwerpunktbildung des Studiums.Im Hauptstudium I kann eine der vier Studienrichtungen

- Mikroelektronik- Telekommunikationstechnik- Prozeßleittechnik- Meß- und Prüftechnik

gewählt werden.

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Im Hauptstudium II kann eine der beiden Studienrichtungen

- Automatisierungstechnik- Informationstechnik

gewählt werden.

Innerhalb der Studienrichtungen des Hautptstudium II kann eine Schwerpunktbildungdurch Studienmodelle erfolgen. Jedes Studienmodell umfaßt einen Kanon von Wahlpflicht¬veranstaltungen, von denen mindestens 16 SWS belegt werden sollen. Bei einem Nachweisvon drei bestandenen Fachprüfungen und eines erfolgreichen Leistungsnachweises zuWahlpflichtfächerneines Studienmodells, kann das Studienmodell auf Antrag der Studen¬tin bzw. des Studenten in das Zeugnis aufgenommen werden (§ 28 Abs. (I), DPO).Studienmodelle werden vom Fachbereichsrat festgelegt und bekanntgegeben. Die Auswahleiner Studienrichtung und des Studienmodells sollte hauptsächlich nach persönlichen Nei¬gungen und Interessen erfolgen, nachdem die meisten Pflichtvorlesungen vom Inhalt herbekannt sind. Studienmodelle können aus dem jeweils geltenden Katalog gewählt werden(siehe Anlage DPO).

(4) Hauptstudium 1Das Hauptstudium I dauert in der Regel 4 Semester und umfaßt 86 SWS. Im Rahmen desHauptstudiums I sind Pflichtfächer im Umfang von 40 SWS, Wahlpflichtfächer im Umfangvon 31 SWS und weitere Lehrveranstaltungen (Wahlfächer) im Umfang von 15 SWS zuhören. Die empfohlenen Studienpläne für die jeweiligen Hauptstudien sind in den Anhän¬gen zur Studienordnung aufgeführt.Im 4. und 5. Semester werden im Pflichtbereichdie Grundlagen der Teilgebiete der Elek¬trotechnik vermittelt, um die notwendige Breite des Studiums zu gewährleisten. Im 5. und6. Semester kann durch individuelle Wahl einer Studienrichtung eine Schwerpunktbildungvorgenommen werden. Das Studium wird mit einer selbständig angefertigten Diplomarbeitvon 4 Monaten Dauer abgeschlossen.Die Studienpläne sind abgestellt auf die Anforderungen der Prüfungsordnung für den inte¬grierten Studiengang Elektrotechnik und ermöglichen es, die Diplomprüfung nach der vor¬gesehenen Studienzeit abzulegen.

(5) Hauptstudium IIDas Hauptstudium II dauert in der Regel 5 Semester und umfaßt 95 SWS. Im Rahmen desHauptstudiums II sind Pflichtfächer im Umfang von 35 SWS, Wahlpflichtfächer imUmfang von 42 SWS und weitere Lehrveranstaltungen (Wahlfächer) im Umfang von 18SWS zu hören. Die empfohlenen Studienpläne für die jeweiligen Hauptstudien sind in denAnhängen zur Studienordnung aufgeführt.Im 5. und 6. Semester werden im Pflichtbercichdie Grundlagen der Teilgebiete der Elek¬trotechnik vermittelt, um die notwendige Breite des Studiums zu gewährleisten. Im 7. und8. Semester kann in beiden Studienrichtungendurch individuelle Wahl des Studienmodellsund der Studienarbeit (studienbegleitcnd) eine Schwerpunktbildung vorgenommen wer¬den. Das Studium wird mit einer selbständig angefertigten Diplomarbeit von 6 MonatenDauer abgeschlossen.Die Studienpläne sind abgestellt auf die Anforderungen der Prüfungsordnung für den inte¬grierten Studiengang Elektrotechnik und ermöglichen es. die Diplomprüfung nach der vor¬gesehenen Studienzeit abzulegen.

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§8

INHALTE DES STUDIUMS

Die Gegenstände der Fachprüfungen im Grundstudium werden durch die Inhalte der ihnen imfolgenden zugeordneten Lehrveranstaltungen bestimmt.

Mathematik A,B (GS I, GS II)Mengen, Zahlen und Funktionen, Grenzwerte, Differentiation, Integration, Analytische Geo¬metrie, Elemente der linearen Algebra, Stetigkeit und Differentiation im R".

Höhere Mathematik für Ingenieure (GS II)Integration im R n . Komplexe Analysis, Fourier-Analysis, Differentialgleichungen, Grundlagender Numerik, Numerische Analysis, Numerische Algebra, Grundlagen der Stochastik.

Praktische Mathematik für Ingenieure (GS I)Differentialgleichungen. Fourier-Analysis, Numerik.

Experimentalphysik A,B (GS I, GS II)Mechanik des starren und deformierbaren Körpers, Gravitation; Schwingungen und Wellen.Hydromechanik reibungsfreier, laminarer und turbulenter Strömungen; Oberflächenspannung.Zustandsgieichung idealer und realer Gase, Kin. Gastheorie; Wärmeleitung, Diffusion; L undII. Hauptsatz der Thermodynamik, Kreisprozesse; Phasenübergänge; Thermoelektrische Er¬scheinungen.Geometrische Optik, Dispersion, Wellenoptik. Polarisation. Quantenphänomene, Temperatur-strahlcr, Planck sches Strahlungsgesetz. Aufbau der Atome, Periodisches System der Elemente,Röntgenstrahlen. Laserund Laserlicht, Holographie.

Datenverarbeitung (GS I, GS II)Algorithmen, Syntax und Semantik, Programmaufbau, Sprachkonstrukte, Datenstrukturen,Strukturierte Programmierung, Prinzipien des Software-Engineering; Information und Informa¬tionsdarstellung, Zahlensysteme und Rechenoperationen, Schaltalgebra und Schaltfunktionen,Optimierung, Schaltnetze und Schaltwerke, Rechneraufbau, Grundlagen der Assemblerpro-grammierung.

Technische Mechanik (GS I, GS II)Statik und Festigkeitslehre (Kräftesysteme, Gleichgewicht; Statik ebener Tragwerke; Schnitt¬größen, Spannungen und Verformungen von Maschinenteilen); Kinematik und Kinetik (Bewe¬gungen von Massepunkten, Massepunktsystemen und starren Körpern; NewtonscheGrundgleichungen; Impuls- und Drallsatz, Arbeitssatz, Energiesatz, Leistung, Wirkungsgrad;Massenträgheitsmomente; freie und erzwungene Schwingungen von Feder-M.asse-Systemenund Maschinenteilen).

Grundlagen der Elektrotechnik A,B (GS I, GS II)Physikalische Grundbegriffe, Stromkreis, Netzwerkelemente, Grundgesetze der Netzwerkbe¬rechnung, Ersatzschaltungen, Analyse linearer Netzwerke, Verfahren zur Netzwerkberech¬nung, Maxwell'sche Gleichungen in Integralform, elektrostatisches Feld, stationäresmagnetisches Feld, Materie in Feldern, zeitlich veränderliche Felder, Induktionsvorgänge, qua¬sistationärer Zustand, komplexe Wechselstromrechnung, Analyse von Netzwerken im Fre¬quenzbereich, Ortskurven, Resonanz, Leistung im Wechselstromkreis, Zweitore.

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Halbleiterbauelemente(GS II)Physikalische Grundlagen: Halbleitermaterialicn, Bändermodell, Leistungsmechanismen; Ei¬genschaften von Halbleiterbauelementen: Diode, Bipolartransistor, Feldeffekttransistor -Strom-Spannungskennlinien, Klein- und Großsignalverhalten, numerische und analytischeBauelementemodelle für die Netzwerkanalyse,Strukturabhängigkeitder Modellparameter; op¬toelektronische und quantenmechanische Bauelemente, analoge und digitale Grundschaltun¬gen; Grundlagen der Integration: Halbleitertechnologicn.

Bauelemente der Elektronik (GS I)Grundlegende Verhaltensbeschreibungund Modelle von Bauelementen (Großsignalverhalten,Kleinsignalverhalten,Frequenzverhalten,Zeitverhalten),Passive Bauelemente, Grundlagen derHalbleiterphysik, Halbleiterbauelemente (Modelle, Kenngrößen, Kennlinien und Eigenschaf¬ten von Dioden, bipolaren Transistoren. Feldeffekt-Transistoren), analoge und digitale inte¬grierte Bauelemente (Kenngrößen, Kennlinien, Ersatzschaltungen).

Meßtechnik (GS II)Anzeigende und registrierende Meßgeräte. Briickenschaltungen, Messung von Gleich- undWechselgrößen für Widerstand. Kapazität und Induktivität, Leistungsmessung bei Glcich-Wechsel- und Drehstromsystemen,Theorie der Meßfehler, Meßverstärker, Digitale Meßtech¬nik, Signalanalyse im Amplituden-, Zeil- und Frequenzbereich,Messung nichlclcktrischerGrö¬ßen.

Signal- und Systemtheorie (GS II)Im signaltheoretischen Teil werden die Methoden zur Beschreibung der Übertragung von har¬monischen Signalen durch lineare zeitinvariantc Systeme schrittweise auf periodische und ape¬riodische Signale erweitert. Dazu werden zunächst periodische Signale und ihre Repräsentationdurch Fourier-Reihen untersucht, und dann wird die Fourier- bzw. Laplacc-TransformationzurDarstellung aperiodischer Signale behandelt.Im systemtheoretischen Teil werden zunächst zur mathematischenBeschreibung des dynami¬schen Verhaltens von Systemen mathematischeModelle im Zustandsraum eingeführt. Anhandder Lösung der Gleichungen der mathematischen Modelle für lineare zeitinvariantc Systemewerden die Übertragungseigenschaftenanalysiert und verschiedene wichtige Begriffe der Sy¬stemtheorie herausgearbeitet.

Signale und Systeme (GS I)DeterministischeSignale in zeitkontinuierlichenSystemen, Fourier-Transformationund Lapla-ce-Transformation, Zeitdiskrete Signale. Korrelationsfunktionen deterministischer Signale.Statistische Signalbeschreibung.Zeitkontinuierliche und Zeitdiskrete Systeme, Beschreibung durch Differential- und Diffcrcn-zengleichungen. Grundlegende Eigenschaften von Systemen: Kausalität, Lincarität, Zeitinvai-anz, Stabilität.

Grundlagen der Feldtheorie (GS II)Grundlagen aus der Vektoranalysis, Koordinatentransformation und spezielle Funktionen,Elektrische Netzwerke und Feldbegriff, Maxwellsche Gleichungen für ruhende Systeme, Rand¬bedingungen an Grenzflächen, Energie und Leistung in feldtheoretischerDarstellung, Nichtpe¬riodische Änderung elektrischer Größen - Grenzen einer Darstellung mit konzentriertenSchaltelementen, Abgrenzung der Felder, statische und stationäre Felder.

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Werkstoffe der Kleklrotechnik (GS I, GS II)Strukturen und Phasen von festen Stoffen, grundlegende Eigenschaften von Festkörpern, Me¬talle. Halbleiter, magnetische Werkstoffe, Dielektrika und Isolierwerkstoffe, Herstellungsver¬fahren und Technologien.

Grundlagenpraktikum A.H (GS I)Praktikumsversuche zu den Lehrveranstaltungen- Experimentalphysik A. B- Grundlagen der Elektrotechnik A,B- Bauelemente der Elektronik- Datenverarbeitung- Signale und Systeme

(Jrundlagenpraktikum A.H.C (GS II)Praktikumsversuche zu den Lehrveranstaltungen- Experimentalphysik A. B- Grundlagen der Elektrotechnik A.B- Halbleiterbauelemente- Datenverarbeitung- Meßtechnik- Signal- und Systemtheorie

Die Inhalte der Fächer und die Gegenstände der Fachprüfungen im Hauptstudium werden in ei¬nem "Studienfiihrcr für das Studium der Elektrotechnik" aufgeführt, der jahrlich aktualisiertwird.

§9

WAHLBEREICH

(1) Der Wahlbereich umfaßt 18 SWS für das Studium, das mit der Diplomprüfung IIabschließt, und 15 SWS für das Studium, das mit der Diplomprüfung I abschließt. Es wirdempfohlen, diesen Wahlbereich für ein vertiefendes Fachstudium oder für ein Nebenfach(auch in einem anderen Fachbereich) zu nutzen.

(2) Die Wahlfächer werden im Zeugnis aufgeführt. Auf Antrag der Studierenden bzw. des Stu¬dierenden werden die Noten von freiwillig erbrachten Studienleistungen in Wahlfächernmit aufgeführt. Sie gehen nicht in die Ermittlung der Gesamtnote ein.

(3) Im "Studienführer für das Studium der Elektrotechnik" ist ein Katalog von empfohlenenWahlfächern angegeben.

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S10

LEHRVERANSTALTUNGSARTEN

(1) Die Lehrveranstaltungen werden in folgender Form angeboten:- Vorlesungen- Übungen- Seminare- Projekte- Laborpraktika- Exkursionen und- Anleitungen zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten

Art und Umfang der Lehrveranstaltungen eines Faches sind im Studienplan festgelegt.

(2) Vorlesungen dienen der Einführung in das Fach und der systematischen Wissensvermitt¬lung in Form von Vorträgen. In den Studienplänen werden die Vorlesungen des Hauptstudi¬ums I mit "I" und entsprechend die Vorlesungen des Hauptstudiums II mit "II"gekennzeichnet.

(3) Übungen dienen in Ergänzung zu Vorlesungen der Vertiefung des Stoffes eines Faches, derAnwendung des Stoffes anhand exemplarischer Probleme sowie der Selbstkontrolle desWissensstandes.

(4) Im Seminar sollen die Studierenden in verstärktem Maß zu aktiver Mitarbeit. Fragestellungund Diskussion angeregt werden. Es wird ein Teilgebiet eines Faches oder mehrerer Fächerinterdisziplinär im Zusammenwirken von Studierenden und Lehrenden gemeinsam erar¬beitet, erweitert und vertieft. In der Regel werden von den Studierenden selbständig The¬men bearbeitet und in Kurzreferaten vorgetragen.

(5) In Projekten sollen die Studierenden lernen, kleinere typisch ingenieurmäßige Aufgaben¬stellungen im Team zu bearbeiten und die Ergebnisse praxisgerecht vorzustellen.

(6) Im Laborpraktikum vertiefen die Studierenden die vermittelten Grundkenntnisse durchexperimentelle Bearbeitung typischer Aufgabenstellungen des jeweiligen Faches.

(7) Exkursionen ergänzen die Lehrveranstaltungen und verbinden Studium und ingenieurwis¬senschaftliche Berufpraxis. Durch Besichtigung außerhalb des Fachbereichs liegendertechnischer Einrichtungen sollen sie exemplarisch Einblicke in Probleme der Bcrufsweltund deren Lösungen vermitteln.

(8) Die Anleitung zu selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten (z.B. Studien- und Diplomar¬beiten) dient der Hinführung zu einer wissenschaftlichen und forschenden Tätigkeit. DieStudierenden sollen ein Problem aus ihrem Fachgebiet wissenschaftlich bearbeiten unddabei die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden.

(9) Weitere Formen von Lehrveranstaltungen können auf Beschluß des Fachbereichsrates imEinvernehmen mit den Lehrenden erprobt werden.

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TEILNAHME AN LEHRVERANSTALTUNGEN

(1) Über die Teilnahme an einem großen Teil der Lehrveranstaltungen (Vorlesungen und Übun¬gen) können die Studierenden selbst frei entscheiden. Für den Erwerb bestimmter Studien-und Prüfungsleistungen (z.B. Teilnahmescheine für Praktika) ist jedoch die Teilnahme ander entsprechenden Veranstaltung verpflichtend. Außerdem wird die vorausgehende Teil¬nahme an den fachlich vorausgehenden Vorlesungen und Übungen dringend empfohlen.

(2) Die Teilnehmerzahl an bestimmten Lehrveranstaltungen (z.B. Praktika) kann beschranktwerden, wenn die qualifizierte Betreuung nicht gewahrleistet ist.

(3) Ist erkennbar, daß Studierende an einer Lehrveranstaltung auf Grund einer von ihnen zuvertretenden Ursache (z.B. unzureichende Vorbereitung eines Praktikums) nicht erfolg¬reich teilnehmen können, so können sie von der weiteren Teilnahme an dieser Lehrveran¬staltung ausgeschlossen werden. Der Ausschluß ist zu begründen und die Möglichkeit zumNachholen der Lehrveranstaltung zu geben.

(4) Der Teilnahmeschein in den Praktika wird erteilt aufgrund einer aktiven Teilnahme an allenvorgesehenen Versuchen des entsprechenden Praktikums. Die Praktika werden in Gruppen(Gruppengröße 2 bis 4 Studierende) und nach folgendem Verfahren durchgeführt:

-jede Gruppe erhält eine Versuchsanleitung zur Vorbereitung- vor den einzelnen Versuchen findet ein Einführungskolloquium (Teil I) über die Inhalte

und die Art der Durchführung mit dem Betreuer statt- die Gruppe führt den Versuch gemeinsam durch und erstellt ein Protokoll (Teil 2)- in einem Abschlußkolloquium (Teil 3) werden die Ergebnisse des Versuches anhand des

Protokolls mit dem Betreuer analysiert und diskutiert.

Jedes Mitglied der Gruppe erhält für die aktive Teilnahme an allen drei Versuchsteilen (1-III) von dem Betreuer ein Testat. Sind alle Versuche testiert, erhält die Studierende bzw. derStudierende für das Praktikum einen Teilnahmeschein.

§ 12

PRÜFUNGEN UND PRÜFUNGSVORAUSSETZUNGEN

Diplom-Vorprüfung

(I) PraktikaDer Erwerb des Vordiploms setzt den Nachweis über eine Teilnahme am Grundlagenpraktikumvoraus. Die Diplom-Vorprüfung I erfordert die Teilnahme an dem Gmndlagenpraktikum A undB, die Diplom-Prüfung II die Teilnahme an dem Grundlagenpraktikum A, B und C. § 11 legtfest, in welcher Weise der Teilnahmeschein für das Praktikum erworben wird.

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(2) LeistungsnachweiseDie Diplom-Vorprüfung setzt den Erwerb von einem Leistungsnachweis im Fach Werkstoffeder Elektrotechnik voraus. Bei Benotung des Leistungsnachweisesgilt die Notenskala für Fach¬prüfungen. Die Lehrenden legen zu Beginn der Veranstaltung fest, in welcher Weise der Lei¬stungsnachweis erworben wird.

(3) FachprüfungenNach Maßgabe der Prüfungsordnungbesteht die Diplomvorprüfungaus den Fachprüfungen

- Mathematik A, B,- Experimentalphysik A, B,- Datenverarbeitung,- Grundlagen der Elektrotechnik A, B

und außerdem für das Studium, das mit der Diplomprüfung I abgeschlossen werden soll, ausden Fachprüfungen

- Praktische Mathematik für Ingenieure,- Bauelemente der Elektronik,- Signale und Systeme

bzw. für das Studium, das mit der Diplomprüfung II abgeschlossen werden soll, aus den Fach¬prüfungen

- Höhere Mathematik für Ingenieure A, B,- Technische Mechanik,- Halbleiterbauelemente,- Meßtechnik,- Signal- und Systemtheorie A, B,- Grundlagen der Feldtheorie.

Die Fachprüfungen im Grundstudium bestehen aus je einer Klausurarbeit von zweieinhalbStunden Dauer. Sie finden in den Prüfungszeiträumen statt, die jeweils etwa in der Zeit zweiWochen nach Vorlesungsendeund zwei Wochen vor Vorlesungsbeginnliegen.

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Diplomprüfung

(4) PraktikaDer Erwerb des Diploms setzt den Nachweis über eine Teilnahme am Praktikum der jeweiligenStudienrichtung voraus:

Diplomprüfung I

• Praktikum Mikroelektronik A, B,• Praktikum TelekommunikationstechnikA, B,• Praktikum ProzeßleittechnikA, B• Praktikum Meß- und Prüftechnik A, B

Diplomprüfung II

• Praktikum AutomatisierungstechnikA, B• Praktikum InformationstechnikA, B

§ 11 legt fest, in welcher Weise der Teilnahmeschein für das Praktikum erworben wird.

(51 I>eistungsnachweiseDie Diplomprüfung setzt den Erwerb von vier Leistungsnachweisenfür die Diplomprüfung Iund von fünf Leistungsnachweisenfür die Diplomprüfung II voraus. Die Fächer, in denen einLeistungsnachweis zu erbringen ist, sind in den Studienplänen mit LN gekennzeichnet. Für dieBenotung der Leistungsnachweisegilt die Notenskala für Fachprüfungen.Die Lehrenden legenzu Beginn der Veranstaltung fest, in welcher Weise der Leistungsnachweiserworben wird.

(6) FachprüfungenNach der Prüfungsordnung besteht die Diplomprüfung aus den Klausurarbeiten(schriftlichenPrüfungen) in den Pflichtfächern bzw.Wahlpflichtfächern,den mündlichen Prüfungen in Wahl¬pflichtfächern und der Diplomarbeit. Für die Diplomprüfung I ergeben sich sieben Klausurar¬beiten im Pflichtbereich und zwei mündliche Prüfungen im Wahlpflichtbcreich. Für dieDiplomprüfung II ergeben sich sieben Klausurarbeiten im Pflicht- und Wahlbereich sowie dreimündliche Prüfungen im Wahlpflichtbereich.Die Fächer, in denen eine Fachprüfung zu erbrin¬gen ist, sind in den Studienplänen mit FP gekennzeichnet.

(7) Studien- und DiplomarbeitAls Teil der Diplomprüfung des Hauptstudiums I bzw. II muß eine Diplomarbeit angefertigtwerden. Die Diplomarbeit soll zeigen, daß die Studentin bzw. der Student in der Lage ist, inner¬halb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem Fach selbständig nach wissenschaftli¬chen Methoden zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit beträgt für die Diplomarbeit im Rahmendes Hauptstudiums I vier Monate und für die Diplomarbeit im Rahmen des Hauptstudiums IIsechs Monate.Im Hauptstudium II ist außerdem als Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomarbeit imRahmen der Diplomprüfung II eine mit mindestens "ausreichend" (bis 4,0) bewertete Studien¬arbeit studienbegleitend anzufertigen, deren Bearbeitungszeitdrei Monate beträgt.

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§13

ANRECHNUNG VON STUDIEN- UND PRÜFUNGSLEISTUNGEN,EINSTUFUNG IN HÖHERE FACHSEMESTER

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ist in § 7 der Diplomprüfungsordnunggeregelt.

§ 14

STUDIENBERATUNG

(1) Die allgemeine Studienberatungerfolgt durch die Zentrale Studienberatungder Universität- Gesamthochschule Paderborn. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowieinsbesondere auf die Unterrichtung über die Studienmöglichkeiten,Studieninhalte, Studi¬enaufbau und Studienanforderungen; sie umfaßt bei studienbedingten persönlichenSchwierigkeiten auch psychologischeBeratung.

(2) Die studienbegleitende Fachberatung im integrierten Studiengang Elektrotechnik ist Auf¬gabe des Fachbereichs. Sie erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden. Die studi¬enbegleitende Fachberatung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen derStudiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der Schwerpunkte des Studien¬gangs.

(3) Die fachliche Betreuung und Beratung für die angebotenen Studienmodelle in den jeweili¬gen Studienrichtungen erfolgt durch einen Fachvertreter des Fachbereichs Elektrotechnik,der vom Fachbereichsratbestimmt und bekanntgegebenwird.

§ 15

STUDIENPLÄNE

Als Anlage sind dieser Studienordnung exemplarisch Studienpläne beigefügt. Sie dienen denStudierenden als Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Grund- und Hauptstudiums.Individuelle Studienpläne können durch den Prüfungsausschußgenehmigt werden.

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§16

INKRAFTTRETENUND VERÖFFENTLICHUNG

Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Stu¬dienordnung vom 17. Februar 1994, veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen der Univer¬sität - Gesamthochschule Paderborn 1994, Nr. 3, außer Kraft.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsratesdes Fachbereichs Elektrotechnikvom 16. September 1996 sowie vom 16. März 1998 und des Beschlusses des Senats der Uni¬versität - Gesamthochschule Paderborn vom 10. Juni 1998.

Paderborn, den 3. April 1999

Der Rektorder Universität - GesamthochschulePaderborn

(\lf>Vv^UniversitätsprofessorDr. Wolfgang Weber

Page 18: Studienordnung für den integrierten Studiengang ... · Studienordnung für den integrierten Studiengang Elektrotechnik an der Universität-Gesamthochschule Paderborn Vom 3. April

Grundstudium IElektrotechnik

1. Sem.VÜP

2. Sem.VÜP

3. Sem.VÜP I

Mathematik A, B 4+4 4+2FP

14

Praktische Mathematik für Ingenieure 4+2FP

6

ExperimentalphysikA, B 3+1 3+1FP

8

Datenverarbeitung 3+3FP

6

Technische Mechanik 2+1 2+1FP

6

Grundlagen der Elektrotechnik A, B 4+3 4+3FP

14

Werkstoffe der Elektrotechnik 2+1LN

3

Bauelemente der Elektronik 3+3FP

6

Signale und Systeme 3+3FP

6

GrundlagenpraktikumA, B 2TS

2TS

4

Summe 25 25 23 73

V= VorlesungenFP = Fachprüfung

Ü = Übungen P = PraktikumLN = Leistungsnachweis TS = Teilnahmeschein

Page 19: Studienordnung für den integrierten Studiengang ... · Studienordnung für den integrierten Studiengang Elektrotechnik an der Universität-Gesamthochschule Paderborn Vom 3. April

Grundstudium IIElektrotechnik

1.Sem.

VÜP

2.Sem.

VÜP

3.Sem.

VÜP

4.Sem.

VÜPI

Mathematik A, B 444 4+2FP

14

Höhere Mathematik für Ingenieure A, B 4+2 4+2FP

12

Experimentalphysik A, B 3+1 3+1FP

8

Datenverarbeitung 3+3FP

6

Technische Mechanik 2+1 2+1FP

6

Grundlagen der Elektrotechnik A, B 4+3 4+3FP

14

Werkstoffe der Elektrotechnik-

2+1LN

... .3

Halblciterbauelementc 3+3FP

6

Meßtechnik-----

3+3FP

6

Signal- und Systemtheorie A, B 3+2 3+2FP

10

Grundlagen der Feldtheorie 3+3FP

6

Grundlagenpraktikum A, B, C 2TS

2TS

2TS

6

Summe 25 25 22 25 97

V= Vorlesungen Ü = Übungen P = PraktikumFP = Fachprüfung LN = Leistungsnachweis TS = Teilnahmeschcin

- 17-

Page 20: Studienordnung für den integrierten Studiengang ... · Studienordnung für den integrierten Studiengang Elektrotechnik an der Universität-Gesamthochschule Paderborn Vom 3. April

Hauptstudium IProzeßleittechnik

4. Sem.VÜP

5. Sem.VÜP

6. Sem.VÜP

I

PF Meßtechnik AI 2+2FP

4

PF Technische Informatik I 1+2FP

5

PF F.lektromagnetische Felder 1 2+2FP

4

PF Nachrichtentechnik AI 2+2FP

4

*PF Regelungstechnik AI 2+2 4

PF F.nergietechnik I 2+1LN

3

*PF-PLT

Regelungstechnik BI 2+2FP

4

PF-PLT

Leistungselektronik undelektrische Maschinen AI, BI

1+2 2+1FP

6

PF-PLT

Sensorik undProzeßmeßtechnik AI, BI

2+1 1+2FP

6

WPF WahlpflichtfachKatalog Prozeßleittechnik

2+2LN

4

WPF WahlpflichtfachKatalog Prozeßleittechnik

2+2FP

4

WPF WahlpflichtfachKatalog Prozeßleittechnik

2+2FP

4

WPF WahlpflichtfachKatalog Prozeßleittechnik

2+2LN

4

WPF Seminar / Projekt 7LN

7

WPF Praktikum Prozeßleittechnik A, B 3TS

5TS

8

Summe 24 24 23 71

WF Wahlfächer 15

Gesamt 86

V = Vorlesungen Ü = Übungen P = PraktikumFP = Fachprüfung LN = Leistungsnachweis TS = Teilnahmeschein*) Diese beiden Fächer werden gemeinsam geprüft (FP).

- ix -

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Hauptstudium IMikroelektronik

4. Sem.VÜP

5. Sem.VÜP

6. Sem.VÜP I

PF MeßtechnikAI 2+2FP

4

PF Technische Informatik I 3+2FP

5

*PF ElektromagnetischeFelder I 2+2 4

PF NachrichtentechnikAI 2+2FP

4

PF Regelungstechnik AI 2+2FP

4

PF Energietechnik 1 2+1LN

3

*PF-ME

ElektromagnetischeVerträglichkeit I 2+:FP

4

PF-ME

Integrierte SchaltungenAI, BI 2+1 1+2FP

(.

PF-ME

RechnergestutzterSchaltungsentwurfAI,BI

2+1 1+2FP

6

WPF WahlpflichtfachKatalog Mikroelektronik

2+2LN

4

WPF WahlpflichtfachKatalog Mikroelektronik

2+2FP

4

WPF WahlpflichtfachKatalog Mikroelektronik

2+2FP

4

WPF WahlpflichtfachKatalog Mikroelektronik

2+2LN

4

WPF Seminar / Projekt 7LN

7

WPF Praktikum MikroelektronikA, B 3TS

5TS

8

Summe 24 24 23 71

WF Wahlfächer 15

Gesamt 86

V= Vorlesungen Ü = Übungen P = PraktikumFP = Fachprüfung LN = Leistungsnachweis TS = Tcilnahmeschein*) Diese beiden Fächer werden gemeinsam geprüft (FP).

- 19-

Page 22: Studienordnung für den integrierten Studiengang ... · Studienordnung für den integrierten Studiengang Elektrotechnik an der Universität-Gesamthochschule Paderborn Vom 3. April

Hauptstudium ITelekommunikationstechnik

4. Sem.VÜP

5. Sem.VÜP

6. Sem.VÜP I

PF MeßtechnikAI 2+2FP

4

PF Technische Informatik I 3+2FP

5

PF ElektromagnetischeFelder 1 2+2FP

4

*PF NachrichtentechnikAI 2+2 4

PF Regelungstechnik AI 2+2FP

4

PF F.nergietechnik I 2+1LN

3

*PF-TK

NachrichtentechnikBI 2+2FP

4

PF-TK

HochfrequenztechnikAI, BI 2+1 1+2FP

6

PF-TK

Optische NachrichtentechnikAI 3+3FP

6

WPF WahlpflichtfachKatalog Telekommunikationstechnik

2+2LN

4

WPF WahlpflichlfachKatalog Telekommunikationstechnik

2+2FP

4

WPF WahlpflichtfachKatalog Telekommunikationstechnik

2+2FP

4

WPF WahlpflichtfachKatalog Telekommunikationstechnik

2+2LN

4

WPF Seminar / Projekt 7LN

7

WPF Praktikum TelekommunikationstechnikA, B,C

5TS

3TS

8

Summe 24 23 24 71

WF Wahlfächer 15

Gesamt 86

V= Vorlesungen Ü = Übungen P = PraktikumFP = Fachpriifung LN = Leistungsnachweis TS = Teilnahmeschein*) Diese beiden Fächer werden gemeinsam geprüft (FP).

•20-

Page 23: Studienordnung für den integrierten Studiengang ... · Studienordnung für den integrierten Studiengang Elektrotechnik an der Universität-Gesamthochschule Paderborn Vom 3. April

Hauptstudium IMeß- und Prüftechnik

4. Sem.V ÜP

5. Sem.VÜP

6. Sem.VÜP I

»p F MeßtechnikAI 2+2 4

PF Technische Informatik I 3+2FP

5

PF ElektromagnetischeFelder I 2+2FP

4

PF NachrichtentechnikAI 2+2FP

4

PF Regelungstechnik AI 2+2FP

4

PF Energietechnik I 2+1LN

3

*PF-MPT

Meßtechnik BI 2+2FP

4

PF-MPT

Leistungselektronikundelektrische Maschinen AI, BI

1+2 2+1FP

6

PF-MPT

Sensorik und ProzeßmeßechnikAI, BI 2+1 1+2FP

6

WPF WahlpflichtfachKatalog Meß- und Priiftechnik

2+2LN

4

WPF WahlpflichtfachKatalog Meß- und Prüftechnik

2+2FP

4

WPF WahlpflichtfachKatalog Meß- und Prüftechnik

2+2FP

4

WPF WahlpflichtfachKatalog Meß- und Priiftechnik

2+2LN

4

WPF Seminar / Projekt 7LN

7

WPF Praktikum Meß- unf Priiftechnik A, B 3TS

5TS

8

Summe 24 24 23 71

WF Wahlfächer 15

Gesamt 86

V= Vorlesungen Ü = Übungen P = PraktikumFP = Fachpriifung LN = Leistungsnachweis TS = Teilnahmeschein*) Diese beiden Fächer werden gemeinsam geprüft (FP).

-21 -

Page 24: Studienordnung für den integrierten Studiengang ... · Studienordnung für den integrierten Studiengang Elektrotechnik an der Universität-Gesamthochschule Paderborn Vom 3. April

Hauptstudium II ElektrotechnikInformationstechnik

5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem. IPF Technische Informatik AU, BII 2+2 2+2

FP80

PF Theoretische ElektrotechnikAll, BII

'i.iL-Ti. L-TL

FPQO

PF Nachrichtentechnik All, BII 2+2 2+1FP

7

PF Regelungstechnik All L~TLLN

4

PF F.nergietechnik II 2+2LN

4

PF HalbleiterschallungstechnikII Ii 1z+zFP

4

WPF' Hochfrequenztechnik All T , TZ+ZFP

^

wpf' Digitale .Signalverarbeitung II *)j/>Z+ZFP

A*♦

WPF* KommunikationsnetzeII--------

2+2FP

4

WPF* Optische NachrichlenlechnikAll iiiz+zFP

4

WPF WahlpflichtfachStudienmodell

■").'>

z+zFP

4

WPF WahlpflichtfachStudienmodell

2+2FP

4

WPF WahlpflichtfachStudienmodell

"),")z+ZFP

j4

WPF WahlpflichtfachStudienmodell

O , TZ+ZLN

y|*f

WPF Seminar / ProjektInformationstechnik

CJLN

cJ

WPF PraktikumInformationstechnikA, B

0JTS

■3jTS

ifC0

WPF Studienarbeit 3LN

3

Summe 24 18/22 21/17 14 77

WF Wahlfächer 18

Gesamt 95

V = Vorlesungen Ü = Übungen P = PraktikumFP = Fachprüfung LN = Leistungsnachweis TS = Teilnahmeschein*) Aus den vier angebotenen Fächern müssen drei mit FP absolviert werden.

-22-

Page 25: Studienordnung für den integrierten Studiengang ... · Studienordnung für den integrierten Studiengang Elektrotechnik an der Universität-Gesamthochschule Paderborn Vom 3. April

Ilauptstudium II ElektrotechnikAutomatisierungstechnik

S. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem. I

PF Technische InformatikAll. BII

2+2 2+2FP

8

PF Theoretische ElektrotechnikAll. BII

2+2 2+2FP

8

PF Nachrichtentechnik All 2+2LN

4

PF Regelungstechnik All, BII 2+2 2+1FP

7

PF Energietechnik II 2+2FP

4

PF Halbleiterschaltungstechnik II 2+2LN

4

WPF* Elektrische Antriebe II 2+2FP

4

WPF* Digitale Regelung II 2+2FP

4

WPF' ProzeßmeB- und -Steuerungs¬technik II

2+2FP

4

WPF* Sensortechnik II...

2+2FP

4

WPF WahlpflichtfachStudienmodell

2+2FP

4

WPF WahlpflichtfachStudienmodell

2+2FP

4

WPF WahlpflichtfachStudienmodell

2+2FP

4

WPF WahlpflichtfachStudienmodell

2+2LN

4

WPF Seminar / ProjektAutomatisierungstechnik

5LN

5

WPF PraktikumAutomatisierungstechnik A. B TS TS

f.o

WPF Studienarbeit 3LN

3

Summe 24 18/22 21/17 14 77

WF Wahlfächer 18

Gesamt 95

V = Vorlesungen Ü = Übungen P = PraktikumFP = Fachprüfung LN = Leistungsnachweis TS = Tcünahmcschcin*) Aus den vier angebotenen Fachern müssen drei mit FP absolviert werden.

-23-