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Studienordnung für den Studiengang Philosophie als Kern- und Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom XX.XX.2011 (Entwurf/Stand 05.12.2010 – Version des Reakkreditierungsantrags) Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW. S. 474) hat die Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf folgende Ordnung erlassen: Inhaltsübersicht § 1 Geltungsbereich § 2 Zugangs- und Studienvoraussetzungen § 3 Studienbeginn § 4 Regelstudienzeit und Studienumfang § 5 Gegenstand und Ziele des Studiums § 6 Aufbau und Inhalte des Studiums § 7 Lehrveranstaltungsarten

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Studienordnung für den Studiengang

Philosophie als Kern- und Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium

an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom XX.XX.2011

(Entwurf/Stand 05.12.2010 – Version des Reakkreditierungsantrags)

Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW. S. 474) hat die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf folgende Ordnung erlassen:

Inhaltsübersicht § 1 Geltungsbereich § 2 Zugangs- und Studienvoraussetzungen § 3 Studienbeginn § 4 Regelstudienzeit und Studienumfang § 5 Gegenstand und Ziele des Studiums § 6 Aufbau und Inhalte des Studiums § 7 Lehrveranstaltungsarten

Page 2: Studienordnung Studiengang Philosophie als Kern- …...Studienordnung für den Studiengang Philosophie als Kern- und Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium an der Philosophischen

§ 8 Berufsfeldpraktikum § 9 Beteiligungsnachweise § 10 Bachelorprüfung § 11 Modulabschlussprüfungen § 12 Bachelorarbeit § 13 Kreditpunkte § 14 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen § 15 Studienberatung § 16 Inkrafttreten Anhang 1: Übersicht über die Basis- und Aufbaumodule Anhang 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan Kernfach Philosophie Anhang 3: Exemplarischer Studienverlaufsplan Ergänzungsfach Philosophie

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§ 1 Geltungsbereich

Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung in Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom XX.XX.2011 Inhalt und Aufbau des Studiums der Philosophie als Kernfach oder Ergänzungsfach mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.)

§ 2 Zugangs- und Studienvoraussetzungen

(1) Zugangsvoraussetzung für das Studium ist die allgemeine oder die einschlägig fachgebundene Hochschulreife. (2) Voraussetzung für das Studium der Philosophie sind hinreichende Kenntnisse in Englisch. Diese werden durch einen mindestens vierjährigen Schulunterricht an einer weiterführenden Schule oder durch eine gleichwertige Ausbildung in Einrichtungen der Weiterbildung oder durch bestandene Klausuren im Rahmen von Sprach- oder Lektürekursen an einer Hochschule nachgewiesen. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist spätestens bis zum Beginn des Abschlussjahrs zu erbringen. Näheres regelt die Einschreibungsordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

§ 3 Studienbeginn

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Das Studium der Philosophie kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

§ 4 Regelstudienzeit und Studienumfang

Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Bachelorprüfung beträgt drei Studienjahre (6 Semester). Das Studium der Philosophie als Kernfach hat einen Umfang von 108 Kredit-punkten (Credit Points = CP), das Studium der Philosophie als Ergänzungsfach hat einen Umfang von 54 CP. Auf den fachübergreifenden Wahlpflichtbereich entfallen zusätzlich 18 CP.

§ 5 Gegenstand und Ziele des Studiums

Das Bachelor-Kernfachstudium der Philosophie vermittelt die Grundlagen des Fachs mit besonderer Betonung der Förderung argumentativer Kompetenz und der Anwendung analytischen Denkens auf konkrete Problemfelder. Außerdem vermittelt es das für ein weiterführendes Studium notwendige Fachwissen. Es zielt auf den Erwerb von Kompetenzen, die sowohl für eine erfolgreiche Fortsetzung des Studiums als auch für eine im Anschluss an den Erwerb des Bachelorgrads aufgenommene Berufspraxis von maßgeblicher Bedeutung sind. Darüber hinaus soll das Studium die Studierenden befähigen, philosophischen Sachverstand für die Bewältigung konkreter Lebens- und Praxisprobleme einzusetzen.

§ 6

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Aufbau und Inhalte des Studiums (1) Die Studieninhalte des Fachs Philosophie sind in Module (Basis- und Aufbaumodule) geordnet, die jeweils zwei inhaltlich aufeinander bezogene Veranstaltungen (z.B. Vorlesung und Basisseminar) umfassen. Basis- und Aufbaumodule bestehen aus Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 SWS. Module müssen immer als ganze studiert werden, das gilt auch für Module des Faches Philosophie im fächerübergreifenden Wahlpflichtbereich. Basismodule sollen in den ersten beiden Studienjahren, Aufbaumodule im Abschlussjahr studiert werden. (2) Die Basismodule sind vier Studienbereichen zugeordnet: Philosophische Propädeutik Theoretische Philosophie Praktische Philosophie Geschichte der Philosophie Jeder Bereich umfasst vier Module (vgl. Anhang 1). Die Module im Bereich Philosophische Propädeutik bestehen jeweils aus einem Basisseminar und einer Übung, die Module in den anderen drei Bereichen bestehen jeweils aus einer Überblicksveranstaltung und einem thematischen Basisseminar. Überblicksveranstaltungen sind in der Regel Vorlesungen, können aber auch speziell gekennzeichnete Überblicksseminare sein. Sie vermitteln einen Überblick über eine philosophische Disziplin oder eine philosophiegeschichtliche Epoche. Thematische Basisseminare vertiefen den Überblick durch die Behandlung von Themen, die der Disziplin oder Epoche entstammen. (3) Das Abschlussjahr (3. Studienjahr) dient dem vertieften und exemplarischen Studium der Themen der Basismodule sowie der Erweiterung des Studiums auf ausgewählte weitere Teilgebiete (vgl. Anhang 1). In den Aufbaumodulen werden teils Themen der Basismodule

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vertieft, teils stellen sie stärker als die Basismodule Anwendungsbezüge und transdisziplinäre Perspektiven her. Dabei sollen die Studierenden die Möglichkeit nutzen, Studienschwer-punkte zu bilden. (4) Ein Auslandsaufenthalt, der allen Studierenden empfohlen wird, bietet sich am Ende des 2. Studienjahres im 4. Semester an. Im Ausland absolvierte Lehrveranstaltungen in Philo-sophie können in der Regel im Rahmen der allgemeinen Kompatibilität der Studiengänge im europäischen und außereuropäischen Ausland (ECTS-System) für die Module des hiesigen Philosophiestudiums angerechnet werden. Alternativ ist eine Anrechnung der im Ausland erworbenen CPs auf den fachübergreifenden Wahlpflichtbereich möglich. (5) Module werden unterteilt in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule (vgl. Anhang 1). (a) Pflichtmodule sind die Basismodule Grundlagen und Logik I aus dem Bereich Philoso-phische Propädeutik. (b) Neben den Aufbaumodulen sind die folgenden Basismodule Wahlpflichtmodule: die Module Erkenntnistheorie und Ontologie/Metaphysik aus dem Bereich Theoretische Philosophie, die Module Ethik/Praktische Philosophie und Anthropologie aus dem Bereich Praktische Philosophie sowie alle Module aus dem Bereich Geschichte der Philosophie. (c) Wahlmodule sind die Module Logik II und Argumentation aus dem Bereich Philoso-phische Propädeutik, die Module Wissenschaftstheorie und Sprachphilosophie aus dem Bereich Theoretische Philosophie sowie die Module Kulturphilosophie und Sozialphilosophie aus dem Bereich Praktische Philosophie.

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(6) Im Kernfach sind von den Basis-Wahlpflichtmodulen eines aus dem Bereich Theoretische Philosophie, eines aus dem Bereich Praktische Philosophie sowie zwei aus dem Bereich Geschichte der Philosophie zu studieren. (7) Im Ergänzungsfach sind von den Basis-Wahlpflichtmodulen eines aus den Bereichen Theoretische oder Praktische Philosophie sowie eines aus dem Bereich Geschichte der Philo-sophie zu studieren. (8) Von den 44 SWS des Studiums im Kernfach entfallen 8 SWS auf das Studium der zwei Pflichtmodule, 16 SWS auf das Studium der vier Basis-Wahlpflichtmodule und 20 SWS auf das Studium von zwei weiteren Basismodulen (Wahlpflicht- oder Wahlmodulen) und drei Aufbaumodulen. (9) Von den 28 SWS des Studiums im Ergänzungsfach entfallen 8 SWS auf das Studium der zwei Pflichtmodule, 8 SWS auf das Studium der zwei Basis-Wahlpflichtmodule und 12 SWS auf das Studium von einem weiteren Basismodul (Wahlpflicht- oder Wahlmodul) und zwei Aufbaumodulen.

§ 7 Lehrveranstaltungsarten

(1) Vorlesungen geben Überblicksinformationen über einzelne philosophische Disziplinen, Problembereiche der Philosophie oder philosophiegeschichtliche Perioden, behandeln das Werk einzelner Philosophen oder vermitteln Einblicke in besondere Forschungsbereiche.

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(2) Basisseminare dienen der Erarbeitung eines Problembereichs oder eines Textes durch Literaturstudium, Anfertigen von Referaten über Einzelthemen oder Textabschnitte und gemeinsame Diskussion. (3) Überblicksseminare sind Basisseminare, die einen Überblick vermitteln über eine philosophische Disziplin oder eine philosophiegeschichtliche Epoche durch Behandlung repräsentativer Texte sowie deren Einordnung in den Gesamtzusammenhang der Disziplin oder Epoche. (4) Thematische Basisseminare beziehen sich auf eine Vorlesung oder ein Überblicksseminar und vertiefen die dort vermittelten Kenntnisse über eine Disziplin oder Epoche, indem sie ausgewählte Themen, die der Disziplin oder Epoche entstammen, ausführlicher behandeln, als es in einer Überblicksveranstaltung möglich ist. (5) Übungen dienen dem Erwerb und der Vertiefung philosophischer (z.B. logischer und interpretatorischer) Techniken durch praktische Einübung. (6) Aufbauseminare stellen im Unterschied zu Basisseminaren höhere Anforderungen an Problemverständnis, Vorkenntnisse und Vertrautheit mit philosophischer Terminologie.

§ 8 Berufsfeldpraktikum

Nach dem Ende des zweiten Studienjahrs kann ein Berufsfeldpraktikum absolviert werden. Ein Praktikum vermittelt einen Einblick in die Berufspraxis und erleichtert den Übergang in die Berufswelt. Ein zweiwöchiges Praktikum wird mit 3 CP bewertet und ersetzt eine Lehr-veranstaltung der Aufbaumodule. Ein vierwöchiges Praktikum wird mit 6 CP bewertet und

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ersetzt zwei Lehrveranstaltungen der Aufbaumodule. Die Wahl des Praktikumsplatzes erfolgt im Einvernehmen mit dem/der Praktikumsbeauftragten des Philosophischen Instituts. Näheres regelt die Praktikumsordnung.

§ 9 Beteiligungsnachweise

(1) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung wird durch einen Beteiligungs-nachweis bescheinigt. Beteiligungsnachweise werden nicht benotet. Den Studierenden wird auf Wunsch eine Einschätzung ihrer Leistung gegeben. (2) Voraussetzung für die Ausstellung von Beteiligungsnachweisen sind die regelmäßige und aktive Teilnahme an einer Lehrveranstaltung und eine dokumentierte Einzelaktivität (siehe Bachelorprüfungsordnung, fachspezifischer Anhang). Der für die dokumentierte Einzel-aktivität durchschnittlich erforderliche Aufwand soll 5 Stunden nicht überschreiten. Wird die Modulabschlussprüfung exemplarisch zu einer Lehrveranstaltung abgelegt, kann in dieser Lehrveranstaltung eine dokumentierte Einzelaktivität entfallen, sofern sie in der Prüfungs-leistung bereits enthalten ist.

§ 10 Bachelorprüfung

(1) Die Bachelorprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Sie umfasst für Philosophie als Kernfach 9 Modulabschlussprüfungen, sieben in Basismodulen und zwei in Aufbaumodulen, sowie die Bachelorarbeit am Ende des Abschlussjahrs.

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(2) Wird Philosophie als Ergänzungsfach studiert, umfasst die Bachelorprüfung vier Modulabschlussprüfungen, drei in Basismodulen und eine in einem Aufbaumodul.

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§ 11

Modulabschlussprüfungen (1) Modulabschlussprüfungen beziehen sich auf die in der jeweiligen Modulbeschreibung vorgegebenen Kompetenzziele des Moduls, in der Regel unter exemplarischer Bezugnahme auf eine Lehrveranstaltung des Moduls. Sie werden in Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, durch Studienarbeit, Hausarbeit oder Projektarbeit abgelegt. Näheres ist in der Bachelorprüfungsordnung geregelt. (2) Im Kernfach ist im Modul Logik I und in allen vier Basis-Wahlpflichtmodulen (§ 6 Abs. 6) eine Modulabschlussprüfung abzulegen. Zusätzlich ist in zwei weiteren Basismodulen sowie in zwei Aufbaumodulen eine Abschlussprüfung abzulegen. (3) Im Ergänzungsfach ist im Modul Logik I und in den zwei Basis-Wahlpflichtmodulen (§ 6 Abs. 7) eine Modulabschlussprüfung abzulegen. Zusätzlich ist in einem Aufbaumodul eine Abschlussprüfung abzulegen. (4) Werden Modulabschlussprüfungen in den Bereichen Geschichte der Philosophie, Theoretische Philosophie und Praktische Philosophie unter exemplarischer Bezugnahme auf eine der beiden Lehrveranstaltungen abgelegt, ist darauf zu achten, dass Überblicks-veranstaltungen und thematische Basisseminare in einem ausgeglichenen Verhältnis berück-sichtigt werden. Im Kernfach sollen mindestens zwei Modulabschlussprüfungen zu Über-blicksveranstaltungen und mindestens zwei zu thematischen Basisseminaren abgelegt werden, im Ergänzungsfach soll eine Modulabschlussprüfung zu einer Überblicksveranstaltung und eine zu einem thematischen Basisseminar abgelegt werden.

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§ 12 Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit steht in der Regel in einem thematischen Bezug zu einem Aufbauseminar und wird in zeitlichem Zusammenhang damit angefertigt. In Ausnahmefällen kann sich die Bachelorarbeit auch auf ein Basisseminar oder einen frei gewählten Themenbereich beziehen.

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§ 13

Kreditpunkte (1) Kreditpunkte (Credit Points = CP) bewerten den für eine Studienleistung erforderlichen Arbeitsaufwand. Für die Beteiligung an den Lehrveranstaltungen der Basismodule werden pro Modul 5 CP gutgeschrieben. (2) Für die Beteiligung an den Lehrveranstaltungen der Aufbaumodule werden pro Modul 6 CP gutgeschrieben. (3) Für jede Abschlussprüfung in einem Basismodul werden zusätzlich 4 CP, für jede Abschlussprüfung in einem Aufbaumodul zusätzlich 5 CP und für die Bachelorarbeit 12 CP gutgeschrieben. (4) Im fachübergreifenden Wahlpflichtbereich wird für jede mit einem Beteiligungsnachweis abgeschlossene Lehrveranstaltung die Anzahl an CP gutgeschrieben, die für eine erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung vorgesehen ist. (5) Übersicht: Kernfach Philosophie 8 Basismodule mit je 5 CP 40 CP 3 Aufbaumodule mit je 6 CP 18 CP 7 Modulabschlussprüfungen à 4 CP 28 CP 2 Modulabschlussprüfungen à 5 CP 10 CP Bachelorarbeit 12 CP Summe 108 CP

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Ergänzungsfach Philosophie 5 Basismodule mit je 5 CP 25 CP 2 Aufbaumodul mit 6 CP 12 CP 3 Modulabschlussprüfungen à 4 CP 12 CP 1 Modulabschlussprüfung à 5 CP 05 CP Summe 54 CP fachübergreifender Wahlpflichtbereich 18 CP

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§ 14

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen richtet sich nach § 9 der Bachelor-prüfungsordnung.

§ 15 Studienberatung

(1) Die studienbegleitende Fachberatung im Studiengang Philosophie erfolgt durch die Lehrenden im Fach Philosophie in ihren Sprechstunden und dient der Unterstützung in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der Schwerpunkte des Studien-gangs. Sie wird in folgenden Fällen empfohlen: bei Studienbeginn, bei der Planung und Organisation des Studiums, bei Schwierigkeiten im Studium, vor Wahlentscheidungen im Studiengang, vor und nach längerer Unterbrechung des Studiums, bei Nichtbestehen einer Prüfung, vor Abbruch des Studiums. (2) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie auf die Unterrichtung über die Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienan-forderungen. Sie umfasst bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung (§ 83 Abs. 1 HG).

§ 16 Inkrafttreten

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Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekannt-machungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kraft. Sie gilt für alle Studierende, die ein Bachelorstudium zum Wintersemester 2011/12 oder später aufnehmen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Philosophischen Fakultät vom XX.XX.2011 Düsseldorf, den XX.XX.20XX

Der Rektor

der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Hans Michael Piper Univ.-Prof. Dr. med. Dr. phil.

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Anhang 1: Übersicht über die Basis- und Aufbaumodule

Basismodule im BA-Studiengang Philosophie, 1. u. 2. Studienjahr

Philosophische Propädeutik

Grundlagen Logik I Logik II Argumentation

BS Grundprobleme und Methoden der Philosophie

BS Logik I BS Logik II BS Theorie des Argumentierens

ÜB Wissenschaftliche Arbeitstechniken

ÜB Logik I ÜB Logik II ÜB Praxis des Argumentierens

Theoretische Philosophie

Erkenntnistheorie Ontologie/Metaphysik Wissenschaftstheorie Sprachphilosophie

Überblick Überblick Überblick Überblick

Thematisches BS Thematisches BS Thematisches BS Thematisches BS

Praktische Philosophie

Ethik/Prakt. Philos. Anthropologie Kulturphilosophie Sozialphilosophie

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Überblick Überblick Überblick Überblick

Thematisches BS Thematisches BS Thematisches BS Thematisches BS

Geschichte der Philosophie

Antike Mittelalter Neuzeit Gegenwart

Überblick Überblick Überblick Überblick

Thematisches BS Thematisches BS Thematisches BS Thematisches BS

Pflicht Wahlpflicht Wahl

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Aufbaumodule im BA-Studiengang Philosophie, 3. Studienjahr

Logik/Metalogik Ontologie/Metaphysik/ Sprachphilosophie

Erkenntnistheorie/ Wissenschaftstheorie

Anthropologie/ Philos. d. Geistes

Modallogik Analytische Ontologie

Wahrheit und Rechtfertigung

Leib-Seele Problem

Metalogik Sprechakttheorien Wissenschaftstheorie der Geistes- und Sozialwissenschaften

Neurophilosophie

Ethik/Praktische Philosophie

Kulturphilos./ Sozialphilos.

Transeuropäische Philosophie

Metaethik Medien- philosophie

Ostasiatische Philosophie

Moral und Recht Politische Philosophie

Kulturvergleichende Philosophie

Die Themen der Lehrveranstaltungen in den Aufbaumodulen sind Beispiele.

Tabellarische Übersicht der zu belegenden Module im BA Kernfach Philosophie

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(neue Ordnung ab WS 11/12) Semester Module AP CP

1 – 4

Basispflichtmodul Grundlagen Basispflichtmodul Logik I Basiswahlpflichtmodul aus Bereich Theoretische Philosophie1 Basiswahlpflichtmodul aus Bereich Praktische Philosophie2 Basiswahlpflichtmodul aus Bereich Geschichte der Philos.3 Basiswahlpflichtmodul aus Bereich Geschichte der Philos.3 Basiswahlmodul oder weiteres Basiswahlpflichtmodul Basiswahlmodul oder weiteres Basiswahlpflichtmodul

0/1* 1 1 1 1 1 0/1* 0/1*

5 (+ 4) 5 + 4 5 + 4 5 + 4 5 + 4 5 + 4 5 (+ 4) 5 (+ 4)

5 + 6 Aufbaumodul Aufbaumodul Aufbaumodul

1 1 0

6 + 5 6 + 5 6

Summe 44 SWS 9 96

Bachelorarbeit 12

Fächerübergreifender Wahlpflichtbereich 18

Summe 126 * In zwei dieser drei Basismodule muss eine Abschlussprüfung abgelegt werden.

Tabellarische Übersicht der zu belegenden Module im BA Ergänzungsfach Philosophie

(neue Ordnung ab WS 11/12)

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Semester Module AP CP

1 – 4

Basispflichtmodul Grundlagen Basispflichtmodul Logik I Basiswahlpflichtmodul aus Bereich Theoretische Philosophie1

oder aus Bereich Praktische Philosophie2

Basiswahlpflichtmodul aus Bereich Geschichte der Philos.3 Basiswahlmodul oder weiteres Basiswahlpflichtmodul

0 1 1 1 0

5 5 + 4 5 + 4 5 + 4 5

5 + 6 Aufbaumodul Aufbaumodul

1 0

6 + 5 6

Summe 28 SWS 4 54

1 Wahlpflichtmodule im Bereich Theoretische Philosophie: Erkenntnistheorie und Ontologie/ Metaphysik 2 Wahlpflichtmodule im Bereich Praktische Philosophie: Ethik/Praktische Philosophie und Anthropologie 3 Wahlpflichtmodule im Bereich Geschichte der Philosophie: Antike, Mittelalter, Neuzeit und Gegenwart

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Anhang 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan Kernfach Philosophie

Exemplarischer Studienverlaufsplan Bachelor Kernfach Philosophie

1. FS 2. FS 3. FS 4. FS 5. FS 6. FS

Basismodul aus dem Bereich Propädeutik der Philosophie

zB Basismodul aus dem Bereich Theoretische Philosophie

Grundlagen (5CP) zB Wissenschaftstheorie (AP) (9CP)

BS Grundprobleme und Methoden der Philosophie

ÜV Anthropologie ÜV Wissenschaftstheorie VL/AS Anthropologie

ÜB Wissenschaftliche Arbeitstechniken

TBS Anthropologie TBS Wissenschaftstheorie VL/AS Philosophie des Geistes

Basismodul aus dem Bereich Propädeutik der Philosophie

Basismodul aus dem Bereich Theoretische Philosophie

Aufbaumodul Aufbaumodul

Logik I (AP) (9CP) zB Erkenntnistheorie (AP) (9CP)zB Ethik/Praktische Philosophie

(AP) (11CP)zB Erkenntnistheorie/

Wissenschaftstheorie (6CP)

BS Logik I ÜV Erkenntnistheorie BS Argumentation ÜB Argumentation VL/AS Ethik VL/AS Erkenntnistheorie

ÜB Logik I TBS Erkenntnistheorie VL/AS Praktische Philosophie VL/AS Wissenschaftstheorie

Basimodul aus dem Bereich Geschichte der Philosophie

zB Neuzeit (AP) (9CP) Bachelorarbeit (12 CP)

ÜV Antike ÜV NeuzeitzB Studium Universale

TBS Antike TBS Neuzeit

zB Sprachkurse zB Kubus-Modul

IST 630 630 630 630 630 630 ∑ 3780h

SOLL 630 630 630 630 630 630 ∑ 3780h

Philosophie: LV: Lehrveranstaltung; ÜV: Überblicksveranstaltung; BS: Basisseminar; TBS: Thematisches Basisseminar; AS: Aufbauseminar; VL: Vorlesung; ÜB: Übung; AP: Modulabschlussprüfung

(alle LV der Philosophie haben eine wöchentliche Präsenzzeit von 2 SWS)

Sonstige Kürzel: FS: Fachsemester; KF: Kernfach; h: Workload-Stunde; CP: Creditpoint; zB: zum Beispiel; idR: in der Regel

Die Farben kennzeichnen die verschiedenen Modultypen:

KF Philosophie Pflichtmodul (idR 1-2 FS)

KF Philosophie Wahlpflichtmodul (Basis: idR 1-4 FS ; Aufbau: idR 5-6 FS)

KF Philosophie Wahlmodul bzw. alternativ übriges Wahlpflichtmodul (idR 3-4 FS)

Orientierungsmodul des Fachübergreifenden Wahlpflichtbereichs

zB Argumentation (AP) (9CP)

Veranstaltungen/Module nach Wahl (zB 4CP)

Veranstaltungen/Module nach Wahl (zB 8CP)Veranstaltungen/Module nach Wahl (zB 6CP)

Orientierungsmodul Orientierungsmodul

zB Antike (AP) (9CP)

zB Anthropologie/Philosophie des Geistes (AP) (11CP)

Orientierungsmodul

1. Studienjahr 2. Studienjahr 3. Studienjahr

Basismodul aus dem Bereich Praktische Philosophie

Basismodul aus dem Bereich Geschichte der Philosophie

zB Basimodul aus dem Bereich Propädeutik der Philosophie

Aufbaumodul

zB Anthropologie (AP) (9CP)

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Anhang 3: Exemplarischer Studienverlaufsplan Ergänzungsfach Philosophie

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Exemplarischer Studienverlaufsplan Bachelor Ergänzungsfach Philosophie

1. FS 2. FS 3. FS 4. FS 5. FS 6. FSBasismodul aus dem Bereich Propädeutik der Philosophie

Basismodul aus dem Bereich Propädeutik der Philosophie

Logik I (AP) (9CP) Grundlagen (5CP)

BS Logik IBS Grundprobleme und Methoden der Philosophie

ÜV Ethik/Prakt. Philos. VL/AS Anthropologie

ÜB Logik IÜB Wissenschaftliche Arbeitstechniken

TBS Ethik/Prakt. Philos.VL/AS Philosophie des Geistes

zB Basismodul aus dem Bereich Praktische Philosophie

zB Kulturphilosophie (5CP)

ÜV Gegenwart ÜV Kulturphilosophie VL/AS Erkenntnistheorie

TBS Gegenwart TBS Kulturphilosophie VL/AS Wissenschaftstheorie

IST 270 270 270 300 240 270 ∑ 1620h

SOLL 270 270 270 270 270 270 ∑ 1620h

Philosophie: LV: Lehrveranstaltung; ÜV: Überblicksveranstaltung; BS: Basisseminar; TBS: Thematisches Basisseminar; AS: Aufbauseminar; VL: Vorlesung; ÜB: Übung; AP: Modulabschlussprüfung

(alle LV der Philosophie haben eine wöchentliche Präsenzzeit von 2 SWS)

Sonstige Kürzel: FS: Fachsemester; KF: Kernfach; h: Workload-Stunde; CP: Creditpoint; zB: zum Beispiel; idR: in der Regel

Die Farben kennzeichnen die verschiedenen Modultypen:

KF Philosophie Pflichtmodul (idR 1-2 FS)

KF Philosophie Wahlpflichtmodul (Basismodul: idR 1-4 FS ; Aufbaumodul: idR 5-6 FS)

KF Philosophie Wahlmodul bzw. alternativ übriges Wahlpflichtmodul (idR 3-4 FS)

1. Studienjahr 2. Studienjahr 3. Studienjahr

zB Ethik/Prakt. Philos. (AP) (11CP)

zB Erkenntnistheorie/Wissenschaftstheorie (6CP)

Aufbaumodul

zB Gegenwart (AP) (9CP)

Basismodul aus dem Bereich Geschichte der Philosophie

Basismodul aus dem Bereich Praktische Philosophie

zB Ethik/Prakt. Philos. (AP) (9CP)

Aufbaumodul