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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 29. Juni 2016 Aufgrund des § 20 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 505), BS 223-41, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Mathematik der Technischen Universität Kai- serslautern am 29.06.2016 den nachfolgenden Studienplan für den Bachelorstudiengang Ma- thematik beschlossen, der vom Präsidenten gemäß § 86 Absatz 2 Nr. 1 Hochschulgesetz am 07.09.2016 genehmigt worden ist. Der Studienplan wird hiermit bekannt gegeben. Dieser Studienplan beschreibt auf der Grundlage der Ordnung für die Bachelorprüfung in Ma- thematik an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 25. September 2008 in der Fassung vom 19. Juli 2016 (BPO) Ziele, Inhalte und mögliche Gestaltungen des Studiums. Die Gestal- tungsvorschläge haben – soweit die Prüfungsordnung oder dieser Studienplan nicht ver- pflichtende Regelungen trifft – nur empfehlenden Charakter. Inhaltsübersicht § 1 Ziele des Studiengangs ............................................................................................................... 1 § 2 Allgemeine Hinweise zum Studium ........................................................................................... 2 § 3 Vorbereitung auf das Studium, Orientierung zu Studienbeginn ............................................. 3 § 4 Inhaltliche Gliederung und Umfang des Studiums und der Prüfungen.................................. 4 § 5 Zeitliche Gliederung des Studiums und der Prüfungen ........................................................... 9 § 6 Selbststudium, Zusatzleistungen ............................................................................................. 21 § 7 Englische Sprachkenntnisse, Auslandsstudium ...................................................................... 22 § 8 Fortführung des Studiums in einem Masterstudiengang, vorgezogene Masterleistungen 23 § 9 Studienberatung ........................................................................................................................ 23 § 10 Geltungsbereich, Inkrafttreten, Übergangsvorschriften ......................................................... 25 § 1 Ziele des Studiengangs (1) Der Bachelorstudiengang Mathematik ist Bestandteil des Bachelor-/Master-Studienpro- gramms des Fachbereichs Mathematik, welches dem modernen Verständnis der Mathematik als Grundlagenwissenschaft und als Schlüsseltechnologie Rechnung trägt. Er ist in erster Linie the- oretisch orientiert, mit besonderem Augenmerk auf eine breite mathematische Grundlagen-

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Studienplan

für den Bachelorstudiengang Mathematik

an der Technischen Universität Kaiserslautern

vom 29. Juni 2016

Aufgrund des § 20 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S.

463), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 505), BS

223-41, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Mathematik der Technischen Universität Kai-

serslautern am 29.06.2016 den nachfolgenden Studienplan für den Bachelorstudiengang Ma-

thematik beschlossen, der vom Präsidenten gemäß § 86 Absatz 2 Nr. 1 Hochschulgesetz am

07.09.2016 genehmigt worden ist. Der Studienplan wird hiermit bekannt gegeben.

Dieser Studienplan beschreibt auf der Grundlage der Ordnung für die Bachelorprüfung in Ma-

thematik an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 25. September 2008 in der Fassung

vom 19. Juli 2016 (BPO) Ziele, Inhalte und mögliche Gestaltungen des Studiums. Die Gestal-

tungsvorschläge haben – soweit die Prüfungsordnung oder dieser Studienplan nicht ver-

pflichtende Regelungen trifft – nur empfehlenden Charakter.

Inhaltsübersicht

§ 1 Ziele des Studiengangs ............................................................................................................... 1

§ 2 Allgemeine Hinweise zum Studium ........................................................................................... 2

§ 3 Vorbereitung auf das Studium, Orientierung zu Studienbeginn ............................................. 3

§ 4 Inhaltliche Gliederung und Umfang des Studiums und der Prüfungen .................................. 4

§ 5 Zeitliche Gliederung des Studiums und der Prüfungen ........................................................... 9

§ 6 Selbststudium, Zusatzleistungen ............................................................................................. 21

§ 7 Englische Sprachkenntnisse, Auslandsstudium ...................................................................... 22

§ 8 Fortführung des Studiums in einem Masterstudiengang, vorgezogene Masterleistungen 23

§ 9 Studienberatung ........................................................................................................................ 23

§ 10 Geltungsbereich, Inkrafttreten, Übergangsvorschriften ......................................................... 25

§ 1 Ziele des Studiengangs

(1) Der Bachelorstudiengang Mathematik ist Bestandteil des Bachelor-/Master-Studienpro-

gramms des Fachbereichs Mathematik, welches dem modernen Verständnis der Mathematik als

Grundlagenwissenschaft und als Schlüsseltechnologie Rechnung trägt. Er ist in erster Linie the-

oretisch orientiert, mit besonderem Augenmerk auf eine breite mathematische Grundlagen-

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ausbildung. Er beinhaltet aber gleichzeitig eine anwendungsorientierte Komponente, bestehend

aus einer Grundausbildung in mathematischer Modellierung und deren praktischer Umsetzung

(Programmierpraktika, Fachpraktikum) sowie dem Studium eines nicht-mathematischen Anwen-

dungsfachs. In einem Teilgebiet der Mathematik findet eine wissenschaftliche Vertiefung (§ 4

Absatz 7) statt. Die Ausbildung soll ebenso auf eine breite Berufspraxis mit heterogenen Anfor-

derungen wie auf ein anschließendes Masterstudium vorbereiten.

(2) Neben den fachlich-inhaltlichen Kompetenzen werden im Bereich der Mathematik insbe-

sondere das analytische Denken („Probleme analysieren“) und das Abstraktionsvermögen

(„Strukturen erkennen“) geschult. Hinzu kommen Kreativität („Ideen in Lösungen und Verfahren

umsetzen“) sowie sonstige Schlüsselqualifikationen (Teamfähigkeit, Präsentationskompetenz,

Vermittlungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit).

§ 2 Allgemeine Hinweise zum Studium

(1) Der Studiengang ist so gestaltet, dass das Studium einschließlich der Zeit für das Erbringen

der Studien- und Prüfungsleistungen sechs Semester dauert (Regelstudienzeit). Für den erfolg-

reichen Abschluss des Studiums sind 180 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer

System (ECTS) zu erbringen. Ein Leistungspunkt (LP) entspricht dabei einer Leistung, die einen

Arbeitsaufwand (Workload) von etwa 30 Stunden erfordert. Der Workload setzt sich zusammen

aus Kontaktzeiten und Zeiten des Selbststudiums (§ 6).

(2) Das Studium beinhaltet Leistungen in Mathematik (145 – 149 LP), in Informatik (8 LP) und

im Anwendungsfach (27 LP). Das Anwendungsfach ist bei Einschreibung in den Studiengang an-

zugeben und kann dabei aus folgendem Katalog gewählt werden: Biologie, Chemie, Elektro-

technik, Informatik, Maschinenwesen, Physik oder Wirtschaftswissenschaften (§ 4 Absatz 9).

(3) Das Studium ist modular strukturiert. Module bestehen aus einer oder mehreren thematisch

und zeitlich aufeinander abgestimmten, in sich geschlossenen Lehrveranstaltungen (z.B. Vorle-

sungen, Übungen, Tutorien, Praktika, Seminare, etc.) und schließen Selbstlernzeiten ein. Zu den

Modulen zählen auch das Fachpraktikum und die Bachelorarbeit. Inhaltlich zusammenhängende

Module sind zu Abschnitten zusammengefasst (§ 4).

(4) Es gibt drei Formen von Modulen (§ 5 Absatz 3 BPO):

1. Pflichtmodule: Diese haben alle Studierenden des Studiengangs zu belegen, ohne dass

eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Lehrveranstaltungen innerhalb des Moduls besteht.

2. Wahlpflichtmodule: Die Studierenden können innerhalb eines thematisch eingegrenzten

Bereichs ein oder mehrere Module im Umfang einer vorgegebenen Anzahl an LP auswählen

und müssen diese Module bestehen. Innerhalb eines Wahlpflichtmoduls gilt dies entspre-

chend auch für auswahlpflichtige Lehrveranstaltungen. Verpflichtend zu belegende Module,

bei denen eine Auswahlmöglichkeit hinsichtlich der Lehrveranstaltungen besteht, gelten

ebenfalls als Wahlpflichtmodule.

3. Wahlmodule: Die Studierenden haben freie Auswahl – in der Regel innerhalb eines defi-

nierten Modul- oder Lehrveranstaltungskatalogs – und können das Modul bei Nichtbestehen

durch ein anderes Modul ersetzen.

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(5) Die Module werden in der Regel durch eine Prüfungsleistung (Modulprüfung) abgeschlos-

sen. Durch die Modulprüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie die angestrebten

Lernergebnisse erreicht haben. Gegenstand der Modulprüfungen sind grundsätzlich die Lernzie-

le und Inhalte der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls. Im begründeten Ausnahmefall

kann eine Modulprüfung aus Teilprüfungen bestehen (Modulteilprüfungen).

(6) Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls kann über das Bestehen der Modulprüfung hinaus

das Erbringen von Studienleistungen voraussetzen. Studienleistungen dienen vornehmlich der

individuellen Leistungskontrolle; ihre Benotung geht nicht in die Modulnote ein. Sie können an

die regelmäßige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gekoppelt sein. Eine Stu-

dienleistung ist erbracht, wenn bei der Leistungsüberprüfung eine mindestens als „bestanden"

oder mit „ausreichend" (Note 4,0) bewertete Leistung erzielt wurde. Die Leistungsüberprüfung

erfolgt vor allem durch Hausarbeiten, Klausuren, Referate und/oder Testate. Soweit in § 4 keine

Regelungen aufgeführt sind, legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter zu

Beginn der Lehrveranstaltung Zeitpunkt, Art und Umfang der Leistungsüberprüfung fest.

(7) Das Studium kann im Wintersemester und im Sommersemester begonnen werden.

§ 3 Vorbereitung auf das Studium, Orientierung zu Studienbeginn

(1) Es wird empfohlen, sich in jedem Fall vor Aufnahme des Studiums über dessen Inhalte und

Anforderungen (einschließlich der Wahlmöglichkeiten für das Anwendungsfach) zu informieren.

Neben den im Webauftritt des Fachbereichs Mathematik (www.mathematik.uni-kl.de) verfügbar

gemachten Informationen für Studieninteressierte bieten sich hierfür die an der TU Kaiserslau-

tern stattfindenden Orientierungsveranstaltungen, wie z.B. der jährlich stattfindende „Studienin-

formationstag“, der in zweijährigem Turnus angebotene „Tag der Mathematik“ oder die Veran-

staltungsreihe „Studium & Beruf“ der Agentur für Arbeit an. Zudem können Studieninteressierte

mit der Fachstudienberatung (§ 9) des Fachbereichs Mathematik ein individuelles Beratungsge-

spräch vereinbaren und/oder Lehrveranstaltungen im Rahmen eines „Schnupperstudiums“ besu-

chen. Für Informationen aus studentischer Sicht bietet die Fachschaft Mathematik ein umfang-

reiches Angebot (http://fachschaft.mathematik.uni-kl.de), welches individuelle Beratungsgesprä-

che, die Informationsbroschüre „Dein Start ins Mathematikstudium“ und die Organisation von

Einführungswochen („E-Wochen“) zu Studienbeginn umfasst. Im Rahmen der Einführungswo-

chen findet auch eine Informationsveranstaltung zum Grundstudium in den mathematischen

Bachelorstudiengängen statt (§ 9 Absatz 3), in deren Rahmen den Studienanfängerinnen und

Studienanfängern (studentische) Mentorinnen und Mentoren zugeteilt werden.

(2) Um den Studierenden bei der Aufarbeitung der evtl. bestehenden Lücken im mathemati-

schen Schulwissen behilflich zu sein und um einen reibungslosen Start in das Studium zu för-

dern, werden der Online-Mathematik-Brückenkurs OMB+ (www.mathematik.uni-kl.de/omb) so-

wie vor Beginn der Vorlesungszeit jedes Semesters ein Vorkurs im Präsenzstudium (siehe

www.mathematik.uni-kl.de/vorkurs) angeboten.

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§ 4 Inhaltliche Gliederung und Umfang des Studiums und der Prüfungen

(1) Das Studium ist in Abschnitte gegliedert. Abschnitte fassen Module einschließlich der Ba-

chelorarbeit zu thematischen oder strukturellen Einheiten zusammen. Dieser Studiengang ist in

folgende Abschnitte gegliedert:

1. Mathematische Grundlagen (Absatz 2),

2. Aufbau Reine Mathematik (Absatz 3 und 5),

3. Aufbau Praktische Mathematik (Absatz 4 und 5),

4. Modellierung (Absatz 6),

5. Anwendungsfach (Absatz 9),

6. Informatik (Absatz 10),

7. Mathematische Vertiefung (Absatz 7),

8. Fachpraktikum/Wahlbereich (Absatz 8),

9. Abschlussarbeit (Absatz 11).

(2) Der Abschnitt Mathematische Grundlagen (28 LP) besteht aus dem Modul Grundlagen der

Mathematik (28 LP) mit den beiden Lehrveranstaltungen Grundlagen der Mathematik I und

Grundlagen der Mathematik II. In ihm werden die grundlegenden Begriffe, Aussagen und Me-

thoden der Analysis und der Linearen Algebra sowie die Zusammenhänge zwischen Analysis

und Linearer Algebra vermittelt. In dem Modul sind zu jeder der beiden Lehrveranstaltungen ein

Übungsschein (Studienleistungen) sowie die mündliche Modulprüfung über beide Lehrveran-

staltungen zu erbringen. Bestandteil der Leistungsüberprüfung für den Erwerb des Übungs-

scheins zu Grundlagen der Mathematik I ist je eine Klausur zur Mitte und nach Ende der Vorle-

sungszeit. Bestandteil der Leistungsüberprüfung für den Erwerb des Übungsscheins zu Grundla-

gen der Mathematik II ist eine Klausur gegen Ende der Vorlesungszeit. Die Modulprüfung zu

Grundlagen der Mathematik und alle Modulprüfungen zu den mathematischen Modulen mit

Ausnahme des Moduls Reine Mathematik A (Absatz 3, 4 und 7) können nur abgelegt werden,

wenn der Übungsschein zu mindestens einer der Veranstaltungen Grundlagen der Mathematik I

oder II vorher erworben wurde.

(3) Im Abschnitt Aufbau Reine Mathematik (28 – 31 LP) werden die Studierenden in wichtige

Teilgebiete der Reinen Mathematik eingeführt. Zu dem Block gehören die Lehrveranstaltung Al-

gebraische Strukturen und fünf weitere Lehrveranstaltungen, die aus folgendem Katalog (Kata-

log Reine Mathematik) ausgewählt werden: Einführung: Algebra, Einführung: Gewöhnliche Diffe-

rentialgleichungen, Einführung: Funktionalanalysis, Einführung: Funktionentheorie, Einführung:

Topologie, Maß- und Integrationstheorie, Vektoranalysis, Elementare Zahlentheorie. Jeweils

zwei dieser Lehrveranstaltungen sind zu den drei Modulen Reine Mathematik A (10 LP), B und C

(jeweils 9 LP), zusammengefasst; die Lehrveranstaltung Algebraische Strukturen ist dem Modul

Reine Mathematik A zugerechnet. In allen drei Modulen sind jeweils Übungsscheine (Studien-

leistungen) zu jeder der enthaltenen Lehrveranstaltungen sowie die (i.d.R. mündliche) Mo-

dulprüfung zu erbringen. Bestandteil der Leistungsüberprüfung für den Erwerb des Übungs-

scheins zu Algebraische Strukturen ist eine Klausur gegen Ende der Vorlesungszeit. Die (münd-

liche) Modulprüfung zum Modul Reine Mathematik A kann nur abgelegt werden, wenn der

Übungsschein zu Algebraische Strukturen vorher erworben wurde. Die Modulprüfung zu den

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Modulen Reine Mathematik B und C kann jeweils nur abgelegt werden, wenn mindestens einer

der Übungsscheine aus dem Modul Grundlagen der Mathematik vorher erworben wurde.

(4) Im Abschnitt Aufbau Praktische Mathematik (27 – 30 LP) lernen die Studierenden theoreti-

sche und praktische Grundkenntnisse in wichtigen Themengebieten der Praktischen Mathematik

kennen. Sie lernen dabei exemplarisch, wie Probleme aus Wissenschaft und Technik mittels ma-

thematischer Methoden bearbeitet und gelöst werden können. Der Block besteht aus den drei

Modulen Praktische Mathematik A, B und C (jeweils 9 LP). Jedes dieser Module besteht aus einer

Lehrveranstaltung, die aus folgendem Katalog (Katalog Praktische Mathematik) ausgewählt wird:

Einführung in Numerische Methoden, Stochastische Methoden, Lineare und Netz-

werkoptimierung, Einführung in das Symbolische Rechnen. In den Modulen sind jeweils

Übungsscheine (Studienleistungen) zu den enthaltenen Lehrveranstaltungen sowie die (i.d.R.

mündliche) Modulprüfung zu erbringen. Die Modulprüfung kann jeweils nur abgelegt werden,

wenn mindestens einer der Übungsscheine aus dem Modul Grundlagen der Mathematik vorher

erworben wurde.

(5) In einem der beiden Abschnitte Aufbau Reine Mathematik oder Aufbau Praktische Mathe-

matik ist als weiteres Modul das Modul Proseminar (3 LP) zu erbringen. In diesem Modul ist nur

eine Studienleistung (Proseminarschein) zu erbringen. Die Leistungsüberprüfung besteht in der

Regel aus der erfolgreichen Bewertung einer Kombination aus mündlichem Vortrag (Dauer 30-

90 Minuten) und schriftlicher Ausarbeitung (Hausarbeit).

(6) Der Abschnitt Modellierung (16 LP) beinhaltet das Modul Mathematische Modellierung (16

LP), das aus dem Kurs Einführung in wissenschaftliches Programmieren, der Lehrveranstaltung

(Vorlesung mit integrierten Übungen oder Proseminar) Mathematische Modellierung sowie den

beiden Praktika Praktische Mathematik 1 und 2, die aus dem Katalog Praktische Mathematik

gewählt werden, besteht. In diesem Modul sollen die Studierenden selbstständig Teilaspekte

von Anwendungen (z. B. in Industrie und Wirtschaft) behandeln, um dadurch die Grundprinzipien

der mathematischen Modellierung kennen zu lernen. Durch die Teilnahme am Programmierkurs

werden sie mit einer Programmiersprache, grundlegenden Programmiertechniken und Daten-

strukturen vertraut gemacht. In dem Modul sind ausschließlich Studienleistungen zu erbringen

(Übungsschein zu Einführung in wissenschaftliches Programmieren, Proseminar- oder Übungs-

schein zu Mathematische Modellierung und Praktikumsscheine zu den beiden Praktika). Das

Modul geht unbenotet in die Bachelorprüfung ein.

(7) In einem Teilgebiet der Mathematik findet eine Vertiefung statt. Im Rahmen des vorhande-

nen Lehrangebots (Modulhandbuch, vgl. Absatz 12) ist die Vertiefung in jedem der am Fachbe-

reich vertretenen Fachgebiete zulässig. Das Lehrangebot ist derart gestaltet, dass jeweils zu Be-

ginn des fünften Semesters die Vertiefung in mindestens den Fachgebieten

- Algebra, Geometrie und Computeralgebra;

- Analysis und Stochastik;

- Modellierung und Wissenschaftliches Rechnen (Technomathematik);

- Optimierung und Stochastik (Wirtschaftsmathematik)

gewählt werden kann. Der Abschnitt Mathematische Vertiefung (18 LP) besteht aus den Modu-

len Vertiefung A und B (jeweils 9 LP). Die Lehrveranstaltungen zu den Vertiefungsmodulen sind

im Rahmen des vorhandenen Lehrangebots für eine Vertiefung in dem gewählten Fachgebiet

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auszuwählen. Die Lehrveranstaltungen sind in der Regel englischsprachig. In den Vertiefungs-

modulen sind jeweils ein Übungsschein (Studienleistung) sowie die mündliche Modulprüfung zu

erbringen; die Modulprüfung kann dabei nur abgelegt werden, wenn mindestens einer der

Übungsscheine aus dem Modul Grundlagen der Mathematik vorliegt. Für eine zügige Durchfüh-

rung des Studiums ist die rechtzeitige Wahl des Vertiefungsgebiets unerlässlich. Im Rahmen der

Studienberatung (§ 9) stehen hierfür Tutorinnen und Tutoren zur Verfügung.

(8) Der Abschnitt Fachpraktikum/Wahlbereich (15 – 19 LP) beinhaltet ein mathematisches

Fachpraktikum (9 LP), sowie ergänzende Wahlmodule (6 – 10 LP); anstelle der ergänzenden

Wahlmodule kann das Fachpraktikum auch in einer erweiterten Form (15 LP) erbracht werden.

Das Fachpraktikum beinhaltet die Durchführung eines Projekts in der gewählten Vertiefungs-

richtung (Absatz 7), es wird mit einem Praktikumsschein abgeschlossen. Für die Teilnahme am

Fachpraktikum kann der Nachweis eines Praktikumsscheins aus dem Abschnitt Modellierung

(Absatz 6) verlangt werden. Mit Genehmigung des Prüfungsausschusses kann das Fachpraktikum

durch ein gleichwertiges Industriepraktikum ersetzt werden. Für das Fachpraktikum ist die An-

meldung bei der oder dem zuständigen Fachpraktikumsbeauftragten erforderlich; bei Praktika,

die außerhalb des Fachbereichs Mathematik durchgeführt werden, muss die Anmeldung min-

destens einen Monat vor Beginn des Praktikums erfolgt sein. Die ergänzenden Wahlmodule

können insbesondere aus folgendem Katalog gewählt werden:

1. weiteres Modul zu einer einführenden Lehrveranstaltung in das zur Vertiefung gewählte

Fachgebiet (3 – 9 LP),

2. Modul Arbeitstechniken in der Mathematik (3 LP),

3. Modul Projektmanagement (6 LP).

Bei den Modulen gemäß Nrn. 1 und 3 ist jeweils eine Modulprüfung oder eine Studienleistung

(Übungsschein) und eine Modulprüfung zu erbringen. In dem Modul gemäß Nr. 2 ist nur eine

Studienleistung zu erbringen (Übungsschein durch die Bearbeitung von Hausaufgaben und Prä-

sentationen). Alle Module dieses Abschnitts gehen nicht in die Note der Bachelorprüfung ein.

(9) Das Studium im Abschnitt Anwendungsfach (35 LP bei Informatik als Anwendungsfach,

sonst 27 LP) besteht

im Anwendungsfach Biologie aus den Pflichtmodulen

Molekularbiologie (für Mathematiker) (9 LP) mit den drei Vorlesungen

- Genetik 1,

- Mikrobiologie 1 und

- Zellbiologie 1,

Botanik (6 LP) mit der Vorlesung Botanik und dem Praktikum Botanik,

Zoologie (6 LP) mit der Vorlesung Zoologie und dem Praktikum Zoologie und

Humanbiologie (6 LP) mit der Vorlesung Humanbiologie und dem Praktikum Humanbiologie.

Die Module sind jeweils Importmodule oder Teile von Importmodulen aus dem Fachbereich

Biologie. Für die in den Modulen zu erbringenden Leistungen gelten jeweils die Modalitä-

ten des Bachelorstudiengangs Biowissenschaften. Die Modulprüfung findet jeweils i.d.R. als

schriftliche Prüfung in Form von Klausuren statt; die Modulprüfung zu den Modulen Bota-

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nik, Zoologie und Humanbiologie kann jeweils nur bei ausreichender Teilnahme an dem

zugehörigen Praktikum abgelegt werden;

im Anwendungsfach Chemie aus den Pflichtmodulen

Allgemeine und Experimentalchemie (8 LP),

Organische Chemie I (5 LP),

Physikalische Chemie – Grundlagen (12 LP) und

Toxikologie I für Naturwissenschaftler (2 LP).

Das Modul Organische Chemie I besteht aus der Vorlesung mit Übungen Aufbauprinzipien

und Eigenschaften funktionalisierter Kohlenwasserstoffe, das Modul Physikalische Chemie

– Grundlagen aus den Vorlesungen mit Übungen Physikalische Chemie I und Physikalische

Chemie II, die anderen Module jeweils aus der gleichnamigen Vorlesung mit Übungen. Die

Module sind jeweils Importmodule oder Teile von Importmodulen aus dem Fachbereich

Chemie. Für die in den Modulen zu erbringenden Leistungen gelten jeweils die Modalitä-

ten des Fachs Chemie im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang. Die Modulprüfung fin-

det jeweils i.d.R. als schriftliche Prüfung in Form von Klausuren statt;

im Anwendungsfach Elektrotechnik aus den Pflichtmodulen

Grundlagen der Elektrotechnik I (6 LP),

Grundlagen der Elektrotechnik II (6 LP),

Grundlagen der Informationsverarbeitung (5 LP),

Theoretische Elektrotechnik I (5 LP) und

Theoretische Elektrotechnik II (5 LP).

Die Module bestehen jeweils aus der gleichnamigen Vorlesung mit Übungen. Sie sind je-

weils Importmodule aus dem Fachbereich Elektro- und Informationstechnik. Für die in den

Modulen zu erbringenden Leistungen gelten jeweils die Modalitäten des Bachelorstudien-

gangs Elektrotechnik und Informationstechnik. Die Modulprüfung findet jeweils i.d.R. als

schriftliche Prüfung in Form einer Klausur statt;

im Anwendungsfach Informatik aus den Pflichtmodulen

Software-Entwicklung 1 (10 LP) und

Formale Grundlagen der Programmierung (9 LP),

sowie zwei der folgenden drei Module (Wahlpflicht):

- Informatik für Mathematiker (8 LP),

- Rechnersysteme 1 (8 LP),

- Softwareentwicklung 2 (8 LP).

Für das Modul Informatik für Mathematiker gelten die Regelungen in Absatz 10. Die übri-

gen Module sind jeweils Importmodule aus dem Fachbereich Informatik und bestehen je-

weils aus der gleichnamigen Vorlesung mit Übungen; für die in diesen Modulen zu erbrin-

genden Leistungen gelten jeweils die Modalitäten des Bachelorstudiengangs Informatik.

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Die Modulprüfung findet jeweils i.d.R. als schriftliche Prüfung in Form einer Klausur statt;

die Teilnahme an der Modulprüfung setzt die erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufga-

ben (Studienleistung) voraus. Die Leistungsüberprüfung kann auch eine zusätzliche schrift-

liche Prüfung gegen Mitte der Vorlesungszeit umfassen;

im Anwendungsfach Maschinenwesen aus den Pflichtmodulen

Technische Mechanik I (5 LP),

Technische Mechanik II (6 LP),

Technische Mechanik III (6 LP),

Thermodynamik I (5 LP) und

Strömungsmechanik I (5 LP).

Die Module bestehen jeweils aus der gleichnamigen Vorlesung mit Übungen. Sie sind je-

weils Importmodule aus dem Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik. Für die in

den Modulen zu erbringenden Leistungen gelten jeweils die Modalitäten des Bachelorstu-

diengangs Maschinenbau. Die Modulprüfung findet jeweils i.d.R. als schriftliche Prüfung in

Form einer Klausur statt;

im Anwendungsfach Physik aus den Pflichtmodulen

Experimentalphysik I/II (für Mathematiker) (18 LP) mit den beiden Vorlesungen mit Übungen

- Mechanik und Wärme und

- Elektromagnetismus und Optik,

Theoretische Grundlagen der klassischen Physik (für Mathematiker) (9 LP).

Das Modul zur Experimentalphysik enthält zusätzlich die begleitende Vorlesung Mathema-

tische Grundlagen der Physik mit Übungen und Tutorien, in der fortgeschrittene mathe-

matische Inhalte und Fertigkeiten mit Blick auf die Erfordernisse der Experimentalphysik

frühzeitig vermittelt werden. Es wird durch eine mündliche Modulprüfung abgeschlossen.

Das Modul Theoretische Grundlagen der klassischen Physik (für Mathematiker) ist Teil des

Moduls G2 – Grundlagen der klassischen Physik des Bachelorstudiengangs Physik. Es wird

durch eine mündliche Modulprüfung abgeschlossen; die ggf. zu erbringende Prüfungsvor-

leistung (Studienleistung) wird von den verantwortlichen Dozentinnen und Dozenten (nach

näherer Regelung in der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Physik) festgelegt.

im Anwendungsfach Wirtschaftswissenschaften aus den Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodulen

Betriebswirtschaftliche Grundlagen (5 LP) bestehend aus den Lehrveranstaltungen Einfüh-

rung in die Betriebswirtschaftslehre und Finanzbuchhaltung,

Grundzüge der VWL und Mikroökonomik (6 LP),

Kosten- und Erlösrechnung (4 LP),

Aufbaumodul BWL (6 LP): Wahl eines Moduls aus Investition und Finanzierung, Marketing

oder Produktion,

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Wahlpflichtmodul Wirtschaftswissenschaften (6 – 8 LP), nach Wahl aus Investition und Finan-

zierung, Logistik, Makroökonomie, Marketing, Produktion oder Strategisches Management;

mit Genehmigung des Prüfungsausschusses sind auch andere Module zulässig.

Die Module sind jeweils Importmodule aus dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Für die

in den Modulen zu erbringenden Leistungen gelten jeweils die Modalitäten des Bachelorstudi-

engangs Betriebswirtschaftslehre. Die Modulprüfung findet jeweils i.d.R. als schriftliche Prüfung

in Form einer Klausur statt.

(10) Der Abschnitt Informatik (nur wenn Informatik nicht Anwendungsfach ist, 8 LP) beinhaltet

das Modul Informatik für Mathematiker (8 LP). Dieses besteht aus der Lehrveranstaltung Entwurf

und Analyse von Algorithmen, in der allgemeine Strategien für den Entwurf und die Analyse von

Algorithmen sowie wesentliche algorithmische Grundlagen der Diskreten Mathematik und In-

formatik vermittelt werden. Die Teilnahme an der (schriftlichen) Modulprüfung setzt die erfolg-

reiche Bearbeitung von Übungsaufgaben voraus.

(11) Die Bachelorarbeit (10 LP) ist eine schriftliche Arbeit aus dem gewählten Vertiefungsgebiet

(Absatz 7). Ihr Thema darf erst ausgegeben werden, wenn 120 Leistungspunkte nachgewiesen

werden. In der Regel steht die Bachelorarbeit in engem inhaltlichen Zusammenhang mit dem

Fachpraktikum (Absatz 8).

(12) Weitere Einzelheiten enthält das Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Mathematik

(siehe http://www.mathematik.uni-kl.de/modulhandbuecher), welches jedes Semester aktuali-

siert wird.

(13) Studierende, die nach Abschluss des Bachelorstudiums in einem der Masterstudiengänge

Technomathematik, Wirtschaftsmathematik oder Finanz- und Versicherungsmathematik weiter

studieren wollen, müssen bestimmte Kenntnisse nachweisen, die Modulen des Bachelorstudi-

engangs oder Teilen davon entsprechen, und sollten dies bei ihren Wahlen rechtzeitig berück-

sichtigen; vgl. hierzu § 8.

§ 5 Zeitliche Gliederung des Studiums und der Prüfungen

(1) Insbesondere bedingt durch die vielen Wahlmöglichkeiten und den Studienbeginn im Win-

ter- und Sommersemester (nur ein geringer Teil der Lehrveranstaltungen wird jedes Semester

angeboten) können die inhaltliche Auswahl und der zeitliche Ablauf des Studiums auf vielfälti-

ge Weise organisiert werden. Die beiden nachfolgenden Studienverlaufspläne für einen Beginn

im Wintersemester und einen Beginn im Sommersemester sind daher nur als Beispiele für einen

sinnvollen Ablauf der Lehrveranstaltungen zu verstehen.

(2) Bei einem Studienbeginn im Wintersemester können das Studium und die Prüfungen fol-

gendermaßen ablaufen:

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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik vom 29.06.2016 Seite 10

Semester

1 2 3 4 5 6

Abschnitt: Mathematische Grundlagen

Modul Grundlagen der Mathematik

Grundlagen der Mathematik I, Übungsschein x

Grundlagen der Mathematik II, Übungsschein x

Modulprüfung x

Abschnitt: Aufbau Reine Mathematik

Modul Reine Mathematik A

– bei Wahl eines anderen Anwendungsfachs als Physik

Algebraische Strukturen, Übungsschein x

Elementare Zahlentheorie oder Einführung: Gewöhnliche Differential- gleichungen, Übungsschein

x

Modulprüfung x

– bei Wahl des Anwendungsfachs Physik

Algebraische Strukturen, Übungsschein x

Veranstaltung aus Katalog Reine Mathematik, Übungsschein x

Modulprüfung x

Modul Reine Mathematik B

weitere Veranstaltung aus Katalog Reine Mathematik, Übungsschein x

weitere Veranstaltung aus Katalog Reine Mathematik, Übungsschein x

Modulprüfung x

Modul Reine Mathematik C

weitere Veranstaltung aus Katalog Reine Mathematik, Übungsschein x

weitere Veranstaltung aus Katalog Reine Mathematik, Übungsschein x

Modulprüfung x

Modul Proseminar (falls in Reiner Mathematik gewählt), Proseminarschein x

Abschnitt: Aufbau Praktische Mathematik

Modul Praktische Mathematik A

Veranstaltung aus Katalog Praktische Mathematik, Übungsschein x

Modulprüfung x

Modul Praktische Mathematik B

weitere Veranstaltung aus Katalog Praktische Mathematik, Übungs- schein

x

Modulprüfung x

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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik vom 29.06.2016 Seite 11

Semester

1 2 3 4 5 6

Modul Praktische Mathematik C

weitere Veranstaltung aus Katalog Praktische Mathematik, Übungs-

schein x

Modulprüfung x

Modul Proseminar (falls in Praktischer Mathematik gewählt), Proseminar-schein x

Abschnitt: Modellierung

Modul Mathematische Modellierung

Einführung in wissenschaftliches Programmieren, Übungsschein x

Mathematische Modellierung, Übungsschein oder Proseminarschein x

Praktikum Praktische Mathematik 1, Praktikumsschein x

Praktikum Praktische Mathematik 2, Praktikumsschein x

Abschnitt: Anwendungsfach

Anwendungsfach Biologie

Modul Molekularbiologie (für Mathematiker)

Genetik 1 x

Mikrobiologie 1 x

Zellbiologie 1 x

Modulprüfung x

Modul Zoologie

Zoologie x

Praktikum Zoologie x

Modulprüfung x

Modul Botanik

Botanik x

Praktikum Botanik x

Modulprüfung x

Modul Humanbiologie

Humanbiologie und Anthropologie x

Praktikum Humanbiologie x

Modulprüfung x

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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik vom 29.06.2016 Seite 12

Semester

1 2 3 4 5 6

Anwendungsfach Chemie

Modul Allgemeine und Experimentalchemie

Allgemeine und Experimentalchemie x

Modulprüfung x

Modul Organische Chemie I

Aufbauprinzipien und Eigenschaften funktionalisierter Kohlenwasser-

stoffe x

Modulprüfung x

Modul Physikalische Chemie – Grundlagen

Physikalische Chemie I x

Physikalische Chemie II x

Modulprüfung x

Modul Toxikologie I für Naturwissenschaftler

Toxikologie I für Naturwissenschaftler x

Modulprüfung x

Anwendungsfach Elektrotechnik

Modul Grundlagen der Elektrotechnik I

Grundlagen der Elektrotechnik I x

Modulprüfung x

Modul Grundlagen der Elektrotechnik II

Grundlagen der Elektrotechnik II x

Modulprüfung x

Modul Grundlagen der Informationsverarbeitung

Grundlagen der Informationsverarbeitung x

Modulprüfung x

Modul Theoretische Elektrotechnik I

Theoretische Elektrotechnik I x

Modulprüfung x

Modul Theoretische Elektrotechnik II

Theoretische Elektrotechnik II x

Modulprüfung x

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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik vom 29.06.2016 Seite 13

Semester

1 2 3 4 5 6

Anwendungsfach Informatik

Modul Software-Entwicklung 1

Software-Entwicklung 1, Leistungsnachweis (Hausaufgaben) x

Modulprüfung x

Wahlpflichtmodul 1 (Software-Entwicklung 2 oder Rechnersysteme 1)

Software-Entwicklung 2 oder Rechnersysteme 1, Leistungsnachweis

(Hausaufgaben) x

Modulprüfung x

Modul Formale Grundlagen der Programmierung

Formale Grundlagen der Programmierung, Leistungsnachweis (Haus-

aufgaben) x

Modulprüfung x

Wahlpflichtmodul 2 (Informatik für Mathematiker)

Entwurf und Analyse von Algorithmen, Leistungsnachweis (Hausauf-

gaben) x

Modulprüfung x

Anwendungsfach Maschinenwesen

Modul Technische Mechanik I

Technische Mechanik I x

Modulprüfung x

Modul Technische Mechanik II

Technische Mechanik II x

Modulprüfung x

Modul Technische Mechanik III

Technische Mechanik III x

Modulprüfung x

Modul Thermodynamik I

Thermodynamik I x

Modulprüfung x

Modul Strömungsmechanik I

Strömungsmechanik I x

Modulprüfung x

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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik vom 29.06.2016 Seite 14

Semester

1 2 3 4 5 6

Anwendungsfach Physik

Modul Experimentalphysik I/II (für Mathematiker)

Mathematische Grundlagen der Physik x

Mechanik und Wärme x

Elektromagnetismus und Optik x

Modulprüfung x

Modul Theoretische Grundlagen der klassischen Physik

Theoretische Grundlagen der klassischen Physik, Leistungsnachweis x

Modulprüfung x

Anwendungsfach Wirtschaftswissenschaften

Modul Betriebswirtschaftliche Grundlagen

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre x

Finanzbuchhaltung x

Modulprüfung x

Modul Grundzüge der VWL und Mikroökonomik

Grundzüge der VWL und Mikroökonomik x

Modulprüfung x

Modul Kosten- und Erlösrechnung

Kosten- und Erlösrechnung x

Modulprüfung x

Aufbaumodul Betriebswirtschaftslehre

Veranstaltung aus dem Katalog BWL x

Modulprüfung x

Wahlpflichtmodul Wirtschaftswissenschaften

Veranstaltung aus dem zugehörigen Katalog x

Modulprüfung x

Abschnitt: Informatik (nur, wenn Informatik nicht Anwendungsfach)

Modul Informatik für Mathematiker

Entwurf und Analyse von Algorithmen, Leistungsnachweis (Hausauf- gaben)

x

Modulprüfung x

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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik vom 29.06.2016 Seite 15

Semester

1 2 3 4 5 6

Abschnitt: Mathematische Vertiefung

Modul Vertiefung A

vertiefende Veranstaltung nach Wahl, Übungsschein x

Modulprüfung x

Modul Vertiefung B

weitere vertiefende Veranstaltung nach Wahl, Übungsschein x

Modulprüfung x

Abschnitt: Fachpraktikum/Wahlbereich

Modul Fachpraktikum

Projekt (Praktikumsschein) x

Ergänzende Wahlmodule

Veranstaltung aus dem zugehörigen Katalog (Modulprüfung) x

Abschnitt: Abschlussarbeit

Bachelorarbeit x

(3) Bei einem Studienbeginn im Sommersemester können das Studium und die Prüfungen fol-

gendermaßen ablaufen:

Semester

1 2 3 4 5 6

Abschnitt: Mathematische Grundlagen

Modul Grundlagen der Mathematik

Grundlagen der Mathematik I, Übungsschein x

Grundlagen der Mathematik II, Übungsschein x

Modulprüfung x

Abschnitt: Aufbau Reine Mathematik

Modul Reine Mathematik A

Algebraische Strukturen, Übungsschein x

Einführung: Algebra oder Einführung: Funktionentheorie, Übungs- schein

x

Modulprüfung x

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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik vom 29.06.2016 Seite 16

Semester

1 2 3 4 5 6

Modul Reine Mathematik B

weitere Veranstaltung aus Katalog Reine Mathematik, Übungsschein x

weitere Veranstaltung aus Katalog Reine Mathematik, Übungsschein x

Modulprüfung x

Modul Reine Mathematik C

weitere Veranstaltung aus Katalog Reine Mathematik, Übungsschein x

weitere Veranstaltung aus Katalog Reine Mathematik, Übungsschein x

Modulprüfung x

Modul Proseminar (falls in Reiner Mathematik gewählt), Proseminarschein x

Abschnitt: Aufbau Praktische Mathematik

Modul Praktische Mathematik A

Veranstaltung aus Katalog Praktische Mathematik, Übungsschein x

Modulprüfung x

Modul Praktische Mathematik B

weitere Veranstaltung aus Katalog Praktische Mathematik, Übungs- schein

x

Modulprüfung x

Modul Praktische Mathematik C

weitere Veranstaltung aus Katalog Praktische Mathematik, Übungs-

schein x

Modulprüfung x

Modul Proseminar (falls in Praktischer Mathematik gewählt), Proseminar-schein x

Abschnitt: Modellierung

Modul Mathematische Modellierung

Einführung in wissenschaftliches Programmieren, Übungsschein x

Mathematische Modellierung, Übungsschein oder Proseminarschein x

Praktikum Praktische Mathematik 1, Praktikumsschein x

Praktikum Praktische Mathematik 2, Praktikumsschein x

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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik vom 29.06.2016 Seite 17

Semester

1 2 3 4 5 6

Abschnitt: Anwendungsfach

Anwendungsfach Biologie

Modul Molekularbiologie (für Mathematiker)

Genetik 1 x

Mikrobiologie 1 x

Zellbiologie 1 x

Modulprüfung x

Modul Zoologie

Zoologie x

Praktikum Zoologie x

Modulprüfung x

Modul Botanik

Botanik x

Praktikum Botanik x

Modulprüfung x

Modul Humanbiologie

Humanbiologie und Anthropologie x

Praktikum Humanbiologie x

Modulprüfung x

Anwendungsfach Chemie

Modul Allgemeine und Experimentalchemie

Allgemeine und Experimentalchemie x

Modulprüfung x

Modul Organische Chemie I

Aufbauprinzipien und Eigenschaften funktionalisierter Kohlenwasser-

stoffe x

Modulprüfung x

Modul Physikalische Chemie – Grundlagen

Physikalische Chemie I x

Physikalische Chemie II x

Modulprüfung x

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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik vom 29.06.2016 Seite 18

Semester

1 2 3 4 5 6

Modul Toxikologie I für Naturwissenschaftler

Toxikologie I für Naturwissenschaftler x

Modulprüfung x

Anwendungsfach Elektrotechnik

Modul Grundlagen der Elektrotechnik I

Grundlagen der Elektrotechnik I x

Modulprüfung x

Modul Grundlagen der Elektrotechnik II

Grundlagen der Elektrotechnik II x

Modulprüfung x

Modul Grundlagen der Informationsverarbeitung

Grundlagen der Informationsverarbeitung x

Modulprüfung x

Modul Theoretische Elektrotechnik I

Theoretische Elektrotechnik I x

Modulprüfung x

Modul Theoretische Elektrotechnik II

Theoretische Elektrotechnik II x

Modulprüfung x

Anwendungsfach Informatik

Modul Software-Entwicklung 1

Software-Entwicklung 1, Leistungsnachweis (Hausaufgaben) x

Modulprüfung x

Wahlpflichtmodul 1 (Rechnersysteme 1)

Rechnersysteme 1, Leistungsnachweis (Hausaufgaben) x

Modulprüfung x

Modul Formale Grundlagen der Programmierung

Formale Grundlagen der Programmierung, Leistungsnachweis (Haus-

aufgaben) x

Modulprüfung x

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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik vom 29.06.2016 Seite 19

Semester

1 2 3 4 5 6

Wahlpflichtmodul 2 (Software-Entwicklung 2 oder Informatik für Mathemati-

ker)

Software-Entwicklung 2, Leistungsnachweis (Hausaufgaben) x

Modulprüfung x

oder

Entwurf und Analyse von Algorithmen, Leistungsnachweis (Hausauf- gaben)

x

Modulprüfung x

Anwendungsfach Maschinenwesen

Modul Technische Mechanik I

Technische Mechanik I x

Modulprüfung x

Modul Technische Mechanik II

Technische Mechanik II x

Modulprüfung x

Modul Technische Mechanik III

Technische Mechanik III x

Modulprüfung x

Modul Thermodynamik I

Thermodynamik I x

Modulprüfung x

Modul Strömungsmechanik I

Strömungsmechanik I x

Modulprüfung x

Anwendungsfach Physik

Modul Experimentalphysik I/II (für Mathematiker)

Mathematische Grundlagen der Physik x

Mechanik und Wärme x

Elektromagnetismus und Optik x

Modulprüfung x

Modul Theoretische Grundlagen der klassischen Physik

Theoretische Grundlagen der klassischen Physik, Leistungsnachweis x

Modulprüfung x

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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik vom 29.06.2016 Seite 20

Semester

1 2 3 4 5 6

Anwendungsfach Wirtschaftswissenschaften

Modul Betriebswirtschaftliche Grundlagen

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre x

Finanzbuchhaltung x

Modulprüfung x

Modul Grundzüge der VWL und Mikroökonomik

Grundzüge der VWL und Mikroökonomik x

Modulprüfung x

Modul Kosten- und Erlösrechnung

Kosten- und Erlösrechnung x

Modulprüfung x

Aufbaumodul Betriebswirtschaftslehre

Veranstaltung aus dem Katalog BWL x

Modulprüfung x

Wahlpflichtmodul Wirtschaftswissenschaften

Veranstaltung aus dem zugehörigen Katalog x

Modulprüfung x

Abschnitt: Informatik (nur, wenn Informatik nicht Anwendungsfach)

Modul Informatik für Mathematiker

– bei Wahl eines anderen Anwendungsfachs als Physik

Entwurf und Analyse von Algorithmen, Leistungsnachweis (Hausauf- gaben)

x

Modulprüfung x

– bei Wahl des Anwendungsfachs Physik

Entwurf und Analyse von Algorithmen, Leistungsnachweis (Hausauf- gaben)

x

Modulprüfung x

Abschnitt: Mathematische Vertiefung

Modul Vertiefung A

vertiefende Veranstaltung nach Wahl, Übungsschein x

Modulprüfung x

Modul Vertiefung B

weitere vertiefende Veranstaltung nach Wahl, Übungsschein x

Modulprüfung x

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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik vom 29.06.2016 Seite 21

Semester

1 2 3 4 5 6

Abschnitt: Fachpraktikum/Wahlbereich

Modul Fachpraktikum

Projekt (Praktikumsschein) x

Ergänzende Wahlmodule

Veranstaltung aus dem zugehörigen Katalog (Modulprüfung) x

Abschnitt: Abschlussarbeit

Bachelorarbeit x

(4) Bei der individuellen Gestaltung des Studienablaufs sollten pro Semester Module bzw. Tei-

le von Modulen, soweit diese sich über mehr als ein Semester erstrecken, absolviert werden, die

ca. 30 Leistungspunkten entsprechen, und die Studien- und Prüfungsleistungen zum erstmögli-

chen Zeitpunkt erbracht werden. Pro Studienjahr sollten ca. 60 Leistungspunkte erworben wer-

den.

§ 6 Selbststudium, Zusatzleistungen

(1) Das Studium im Bachelorstudiengang Mathematik umfasst sowohl Kontaktzeiten (Präsenz-

zeiten in Lehrveranstaltungen) als auch Zeiten des Selbststudiums. Insgesamt sind im akademi-

schen Jahr 1.800 Arbeitsstunden (siehe § 2) aufzuwenden, was einer 40-Stunden-Woche mit

sechs Wochen Urlaubsanspruch entspricht. Im Modulhandbuch sind für jedes Modul die Kon-

taktzeit und der erwartete Aufwand für das Selbststudium (inklusive der Prüfungsvorbereitung)

angegeben (siehe http://www.mathematik.uni-kl.de/modulhandbuecher). Die Kontaktzeit um-

fasst dabei oftmals nur ein Drittel des zu erbringenden zeitlichen Aufwands. Die Studierenden

sind stets zu selbstständiger Vor- und Nachbereitung des Stoffes aufgefordert und erhalten An-

regungen, wie sie die Inhalte anhand von in den Lehrveranstaltungen bereitgestellten Materia-

lien und/oder Literatur im Selbststudium vertiefen können.

(2) Neben der eigenständigen Entscheidung, an fakultativen Lehrveranstaltungen teilzuneh-

men, entscheiden die Studierenden auch selbst über die Organisation ihres Selbststudiums. Die-

ses eigenständige Arbeiten basiert sowohl auf dem Verständnis der studentischen Vollzeitbe-

schäftigung (siehe Absatz 1) und dem Entwickeln eines eigenen Zeitmanagements (inkl. Studie-

ren in der vorlesungsfreien Zeit) als auch auf dem Selbstverständnis, die vermittelten Lehrinhal-

te des Studiums in ausreichendem Maße durch Selbststudium vor- und nachzubereiten. Insge-

samt wird ein sehr hohes Maß an eigenständigem Arbeiten vorausgesetzt.

(3) Einen hohen Stellenwert in den mathematischen Modulen haben die Übungen, welche die

einzelnen Vorlesungen ergänzen und welche zum vollständigen und tiefen Verständnis der

Lehrinhalte beitragen. Die Studierenden sollen in den Übungen den souveränen Umgang mit

dem Lehrstoff durch selbstständiges Bearbeiten von Übungsaufgaben einüben und praktisch er-

fahren. Diese intensive eigenständige Beschäftigung mit der Mathematik wird als unerlässliche

Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium angesehen. Die Bearbeitung der Aufgaben erfolgt

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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik vom 29.06.2016 Seite 22

in Einzel- und Gruppenarbeit, zum einen während der Präsenzphase der Übungsstunden, zum

anderen in Form von schriftlichen Hausaufgaben, die i.d.R. von den Übungsleiterinnen und

Übungsleitern korrigiert und deren Lösungen in den Übungsstunden nach Möglichkeit von den

Studierenden selbst vor der Gruppe präsentiert werden.

(4) Studierende können (nach näherer Regelung in § 23 Absatz 1 BPO) bis zum Ende des Se-

mesters, in dem sie die Bachelorprüfung bestanden haben, zusätzliche Studien- und Prüfungs-

leistungen aus Bachelorstudiengängen ablegen (Zusatzleistungen).

§ 7 Englische Sprachkenntnisse, Auslandsstudium

(1) Zu Studienbeginn wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und

passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur

und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht

das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer

Sprache.

(2) Die Vorlesungen in den Vertiefungsmodulen (3. Studienjahr) werden in der Regel in engli-

scher Sprache gehalten. Bei den zugehörigen Übungen erfolgt die Festlegung der Unterrichts-

sprache nach Absprache mit den Studierenden. Die (mündlichen) Prüfungen können in deut-

scher oder in englischer Sprache abgelegt werden.

(3) Für die Studierenden des Bachelor-/Master-Studienprogramms des Fachbereichs Mathema-

tik bieten sich vielfältige Möglichkeiten der Integration eines attraktiven Studiensemesters an

einer ausländischen Hochschule. Die Graduate School „Mathematics as a Key Technology“

(www.mathematik.uni-kl.de/grad_school) unterstützt die Studierenden bei der Planung und Or-

ganisation von Auslandsstudienaufenthalten.

(4) Informationen zu den aktuellen Angeboten werden im November eines jeden Jahres auf ei-

ner Informationsveranstaltung zu Auslandsstudienaufenthalten bekannt gegeben und ermögli-

chen eine erste grobe Orientierung. Anschließend sollten sich Interessentinnen und Interessen-

ten ausführlich in der Geschäftsstelle der Graduate School beraten lassen, um den optimalen

Zeitpunkt und die passende Partneruniversität zu finden. Zur Orientierung sind im Webangebot

der Graduate School Erfahrungsberichte zu absolvierten Auslandsstudienaufenthalten verfügbar

gemacht.

(5) Vor Beginn eines externen Studienaufenthalts ist mit der oder dem Anerkennungsbeauf-

tragten des Fachbereichs Mathematik ein Gespräch über die Anerkennungsfähigkeit der vorge-

sehenen Studien- und Prüfungsleistungen zu führen und in der Regel ein Learning Agreement

abzuschließen. Nach Abschluss des Auslandsaufenthalts ist der Antrag auf Anerkennung von

Studien- und Prüfungsleistungen unverzüglich beim Prüfungsamt Mathematik einzureichen.

(6) Zur Vorbereitung ihres Auslandsstudienaufenthalts können die Studierenden auf das zent-

rale Sprachkursangebot der TU Kaiserslautern (organisiert und durchgeführt vom VKB e.V., siehe

www.uni-kl.de/vkb) zurückgreifen.

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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik vom 29.06.2016 Seite 23

§ 8 Fortführung des Studiums in einem Masterstudiengang, vorgezogene Masterleis-

tungen

(1) Zur Fortführung des Studiums in einem der Masterstudiengänge Mathematik, Technoma-

thematik, Wirtschaftsmathematik, Mathematics International oder Finanz- und Versicherungs-

mathematik an der Technischen Universität Kaiserslautern wird nur zugelassen, wer die allge-

meinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und aufgrund eines Verfahrens zur Eignungsfeststel-

lung fachlich und sprachlich für das Studium geeignet ist. Das Verfahren zur Eignungsfeststel-

lung ist in § 2 der Ordnung für die Masterprüfung in Mathematik, Technomathematik, Wirt-

schaftsmathematik und Mathematics International, bzw. in § 2 der Ordnung für die Masterprü-

fung in Finanz- und Versicherungsmathematik, an der TU Kaiserslautern geregelt.

(2) Für die Zulassung zum Studium im Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik müssen aus

dem Bachelorstudiengang erfolgreich abgelegte Modulprüfungen zu Stochastische Methoden

und Lineare und Netzwerkoptimierung (Abschnitt Praktische Mathematik), zu Modulen des Ver-

tiefungsblocks aus dem Fachgebiet Optimierung und Stochastik im Umfang von mindestens 18

Leistungspunkten sowie zu allen Modulen des Anwendungsfachs Wirtschaftswissenschaften

nachgewiesen werden.

(3) Für die Zulassung zum Studium im Masterstudiengang Technomathematik müssen aus dem

Bachelorstudiengang erfolgreich abgelegte Modulprüfungen zu Einführung in numerische Me-

thoden (Abschnitt Praktische Mathematik), zu einem die Lehrveranstaltung Einführung: Ge-

wöhnliche Differentialgleichungen (Abschnitt Reine Mathematik) enthaltenden Modul, zu Modu-

len des Vertiefungsblocks aus einem der Gebiete Analysis und Stochastik oder Modellierung und

Wissenschaftliches Rechnen im Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten sowie zu allen

Modulen eines der Anwendungsfächer Elektrotechnik, Maschinenwesen oder Physik nachgewie-

sen werden.

(4) Für die Zulassung im Masterstudiengang Finanz- und Versicherungsmathematik müssen er-

folgreich abgelegte Modulprüfungen zu Stochastische Methoden (Abschnitt Praktische Mathe-

matik), Probability Theory (Abschnitt Mathematische Vertiefung) sowie Modulen des Anwen-

dungsfachs Wirtschaftswissenschaften im Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten nach-

gewiesen werden.

(5) Studierenden, denen maximal 60 LP zum Abschluss der Bachelorprüfung fehlen, kann (nach

näherer Regelung in § 23 Absatz 2 BPO) bereits vor Abschluss des Bachelorstudiums die Erbrin-

gung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem zugehörigen konsekutiven Masterstudium

an der Technischen Universität Kaiserslautern gestattet werden (vorgezogene Masterleistungen).

Der Umfang dieser vorgezogenen Masterleistungen ist auf maximal 30 LP beschränkt.

§ 9 Studienberatung

(1) Das Studium im Bachelorstudiengang Mathematik bietet viele individuelle Gestaltungs-

möglichkeiten, welche die Studierenden in Eigenverantwortung weiter ausfüllen müssen. Eine

verantwortungsvolle Planung dieser Freiräume setzt umfassende Information voraus. Dazu ge-

hört sicher die Kenntnis dieses Studienplans und der Prüfungsordnung. Die Studierenden soll-

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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik vom 29.06.2016 Seite 24

ten weiter zur Planung der einzelnen Phasen des Studiums und zur Orientierung möglichst

frühzeitig auch Kontakt mit Professorinnen und Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiterin-

nen und Mitarbeitern und Studierenden höherer Semester aufnehmen.

(2) Weitere Informationen über das Studium erhält man in der Studienberatung des Fachbe-

reichs (Dekanat) und bei der Fachschaft. Außerdem sei auf die Informationsveranstaltungen

(insbesondere aus Absatz 3) und Informationsschriften sowie die Aushänge und Webseiten des

Fachbereichs Mathematik, der Studienberatung und der Fachschaft (u. a. Einführungswochen,

Informationsbroschüre „Dein Start ins Mathematikstudium“ und Ringvorlesung) verwiesen.

(3) Von der Studienberatung des Fachbereichs werden in jedem Semester die folgenden In-

formationsveranstaltungen durchgeführt:

Informationen zum Grundstudium in den mathematischen Bachelorstudiengängen: In dieser

Veranstaltung für Studierende im ersten Semester werden die im Rahmen der Bachelorprüfung

zu erbringenden Leistungen sowie wesentliche Modalitäten des Prüfungsverfahrens für die Ba-

chelorprüfung vorgestellt. Besonderer Fokus liegt auf den Veranstaltungen des ersten Studien-

jahrs. Die Veranstaltung findet am ersten Dienstag der Vorlesungszeit statt. Im Anschluss an

diese erfolgt die Zuteilung der studentischen Mentorinnen und Mentoren.

Informationen zum weiteren Studium: In dieser Veranstaltung für Studierende ab dem 2. Se-

mester wird über den weiteren Verlauf des Studiums und der Prüfungen, über die Wahlmög-

lichkeiten für den Vertiefungsblock und über die Gestaltung des weiteren Bachelorstudiums im

Hinblick auf eine Fortführung in einem Masterstudiengang informiert. Für Studierende im zwei-

ten und ggf. dritten Semester ist die Veranstaltung mit einer Proseminarbörse verbunden, auf

der die im anschließenden Semester angebotenen Proseminare vorgestellt werden. Die Veran-

staltung findet in der vorletzten Woche der Vorlesungszeit (i.d.R. am Donnerstagnachmittag)

statt.

Informationsveranstaltung Hauptstudium/Masterstudium: In dieser Veranstaltung für fortge-

schrittene Studierende in den mathematischen Bachelorstudiengängen wird insbesondere über

das Vertiefungsstudium im Bachelorstudiengang im Hinblick auf eine Fortführung des Studiums

in einem der Masterstudiengänge (§ 8) informiert. Darüber hinaus werden die Wahlmöglichkei-

ten für den Studienschwerpunkt im Masterstudium und die bei der Erstellung eines Prüfungs-

plans für das Masterstudium zu beachtenden Regelungen vorgestellt. Für Studierende im vier-

ten und ggf. fünften Semester ist die Veranstaltung mit einer Fachpraktikumsbörse, in der sie

über die im anschließenden Studienjahr angebotenen Fachpraktika unterrichtet werden, ver-

bunden. Die Veranstaltung findet in der vorletzten Woche der Vorlesungszeit (i.d.R. am Diens-

tagnachmittag) statt.

(4) Es wird nachdrücklich geraten, eine Beratung insbesondere in folgenden Fällen rechtzeitig

in Anspruch zu nehmen:

- zu Beginn des Studiums und im Falle eines Studienfach-, Studiengang- oder Hochschul-

wechsels,

- bei der Planung eines Auslandsstudienaufenthalts,

- nach nicht bestandenen Prüfungen,

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Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik vom 29.06.2016 Seite 25

- wenn abzusehen ist, dass eine der in der Prüfungsordnung gesetzten Fristen (insbeson-

dere § 11 Absatz 13 und 14, § 16 Absatz 5 und 13, § 18 Absatz 2 BPO) nicht eingehalten

werden kann oder dass die Bachelorprüfung nicht bestanden wird (§ 21 Absatz 2 BPO),

- wenn nach dem Prüfungszeitraum des dritten Semesters die Modulprüfung zum Grundla-

genmodul noch nicht bestanden ist oder

- ab dem dritten Semester, wenn nach Abschluss der Prüfungen in dem Semester nicht

mindestens (Semesterzahl -1) x 30 Leistungspunkte erworben wurden.

(5) Studierende, die nach Abschluss des zweiten Semesters noch keinen der Übungsscheine zu

Grundlagen der Mathematik I oder Grundlagen der Mathematik II erworben haben, werden vom

Prüfungsausschuss schriftlich und/oder per E-Mail aufgefordert, zeitnah die Studienberatung

des Fachbereichs (Absatz 2) aufzusuchen.

§ 10 Geltungsbereich, Inkrafttreten, Übergangsvorschriften

(1) Dieser Studienplan tritt zum 1. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt vorbehaltlich der

Übergangsregelung in Absatz 2 der Studienplan für den Bachelorstudiengang Mathematik an

der Technischen Universität Kaiserslautern vom 14. Januar 2009, zuletzt geändert durch die

Ordnung vom 5. Februar 2014, außer Kraft.

(2) Für Studierende, die ihr Studium im Bachelorstudiengang Mathematik mit Anwendungsfach

Maschinenwesen vor dem 1. Oktober 2016 begonnen haben und zum Zeitpunkt des Inkrafttre-

tens dieses Studienplans bereits das Modul „Technische Mechanik I“ erfolgreich absolviert ha-

ben, gelten bzgl. der Verteilung der Leistungspunkte im Anwendungsfach Maschinenwesen die

Regelungen des Studienplans vom 14. Januar 2009 in der zuletzt gültigen Fassung.

(3) Für Studierende, die ihr Studium im Bachelorstudiengang Mathematik mit Anwendungsfach

Wirtschaftswissenschaften vor dem 1. Oktober 2016 begonnen haben und zum Zeitpunkt des

Inkrafttretens dieses Studienplans bereits das Modul „Einführung in die Betriebswirtschaftsleh-

re“ erfolgreich absolviert haben, gelten bzgl. der im Anwendungsfach Wirtschaftswissenschaften

zu erbringenden Module die Regelungen des Studienplans vom 14. Januar 2009 in der zuletzt

gültigen Fassung.