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Studienseminar Osnabrück für das Lehramt für Sonderpädagogik Standorte Osnabrück und Aurich Senator-Wagner-Weg 6, 49088 Osnabrück Osterbusch 2, 26607 Aurich Tel.: 0541 – 358 420 (OS) Tel.: 04941 – 9186 250 (AUR) Mail: [email protected] (OS) Mail: [email protected] (AUR) Zusatzqualifikation Musische Bildung im Rahmen eines ganzheitlich-inklusiven Unterrichts Verfahren für die Terminfindung 1. Bis zu vier Wochen nach der Einführungswoche besteht die Gelegenheit, das Anmeldeformular in Osnabrück oder in Aurich einzureichen, gegebenenfalls auch per Mail. 2. In Form einer „MyDoodle“-Abfrage wird dann der erste vierstündige Termin ermittelt. 3. Die erste Sitzung findet in einer Schule statt, die verkehrstechnisch für die Teilnehmenden einen möglichst guten Kompromiss darstellt. 4. Im Rahmen der ersten Sitzung werden in Form eines analogen Doodles die Orte, die Termine und auch die jeweilige Dauer der weiteren Sitzungen, die dann noch insgesamt 16 Stunden bedienen müssen, einvernehmlich festgelegt. 5. Die Termine ziehen sich dann über maximal zwei Halbjahre, sodass im Prüfungshalbjahr auf keinen Fall eine Sitzung stattfindet.

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Studienseminar Osnabrückfür das Lehramt für Sonderpädagogik Standorte Osnabrück und AurichSenator-Wagner-Weg 6, 49088 OsnabrückOsterbusch 2, 26607 AurichTel.: 0541 – 358 420 (OS)Tel.: 04941 – 9186 250 (AUR)Mail: [email protected] (OS)Mail: [email protected] (AUR)

ZusatzqualifikationMusische Bildung im Rahmen eines ganzheitlich-inklusiven Unterrichts

Verfahren für die Terminfindung

1. Bis zu vier Wochen nach der Einführungswoche besteht die Gelegenheit, das Anmeldeformular in Osnabrück oder in Aurich einzureichen, gegebenenfalls auch per Mail.

2. In Form einer „MyDoodle“-Abfrage wird dann der erste vierstündige Termin ermittelt.

3. Die erste Sitzung findet in einer Schule statt, die verkehrstechnisch für die Teilnehmenden einen möglichst guten Kompromiss darstellt.

4. Im Rahmen der ersten Sitzung werden in Form eines analogen Doodles die Orte, die Termine und auch die jeweilige Dauer der weiteren Sitzungen, die dann noch insgesamt 16 Stunden bedienen müssen, einvernehmlich festgelegt.

5. Die Termine ziehen sich dann über maximal zwei Halbjahre, sodass im Prüfungshalbjahr auf keinen Fall eine Sitzung stattfindet.