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TA Lärm – Grundlagen undAnwendung im Bereich Zement / Kalk
Fortbildungslehrgang fürImmissionsschutzbeauftragte
16.02.2016 in Düsseldorf
Dipl.-Ing. Andreas Wieczorek
AGENDA
1 Schalltechnische Grundlagen
2 Beurteilung nach TA-Lärm
3 Geräuschprognose
4 Gehörschutz
5 Zusammenfassung
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Schall, Geräusch, Lärm…
Schall: elastodynamische Schwingungen und Wellen
– benötigen elastisches Medium (Masse-Feder-Prinzip)
Geräusch: Schall, der nicht vorwiegend zur Übertragung vonInformationen erzeugt wird, z.B. Maschinengeräusche,Fahrzeuggeräusche, Wohngeräusche etc.
Lärm: unerwünschter Hörschall, der zu Störungen, Belästigungen,Beeinträchtigungen oder Schäden führen kann
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Bedeutung des Lärms
Lärm, eine allgegenwärtige unerwünschte Begleiterscheinung unserestechnischen Fortschritts:
wachsendes Verkehrsaufkommen
höhere Produktionsgeschwindigkeiten
– Verkehrslärm
– Industrielärm
belästigt, stört, beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit, führt zuUnfallgefahren oder Gesundheitsschäden
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Das Gehör
Wichtiges Kommunikationsorgan
Warnorgan
Hörfeld erstreckt sich ringsum
Frequenzbereiche:
– Infraschall: Frequenz < 16 Hz
– Hörschall: Frequenz 16 - 16.000 Hz
– Ultraschall: Frequenz > 16.000 Hz
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Potentielle Lärmauswirkungen
chronische Gehörschäden
Kommunikationsstörungen
Stressreaktionen
Schlafstörungen
Belastung des Herz-Kreislauf-Systems
Verminderung der Belastungsfähigkeit
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Kenngrößen des Schalls
Schallleistung(Emission)
Schalldruck(Immission)
Transmission
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Typische Lärmquellen
• Maschinen
• Fahrzeuge
• Industrieanlagen
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Einflussgrößen auf die Lautstärke
RichtwirkungGeometrie
Hindernisse(Häuser, Wälle etc.)
Vegetation undBodendämpfung
Witterung
Abstand und
Luftdämpfung
Emission Transmission Immission
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Beispiele
Kugelmühle (1m Abstand):
> 2.000.000 µPa
> 100 dB(A)
Kerze ausblasen:
500 µPa
28 dB(A)
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Beispiele
Wald beiWindstille
Wohnraum
Büro
mittl. Straßenverkehr
Presslufthammer
Düsenflugzeug(Start in 100 m Entfernung)
Düsentriebwerk(25 m Entfernung)
Pop-Gruppe
Unterhaltung
Schlafzimmer
100 000 000
10 000 000
1 000 000
100 000
10 000
1 000
100
20
10
40
30
20
50
60
70
80
90
100
110
120
130
140 Schmerzgrenze
0 Hörgrenze
µPa
Schwerlastverkehr
Bibliothek
dB(A)
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Schallempfindung
Empfundene Lautstärke von Pegeldifferenzen
Differenz subjektive Empfindung
0 - 1 dB nicht wahrnehmbar
2 - 3 dB gerade wahrnehmbar
4 - 6 dB gut wahrnehmbar
8 - 10 dB Verdopplung
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Schallempfindung 2
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A-Filter
Sprache
unter derHörschwelle
(20)
40 dB(A) bei 1 kHz80 dB(A) bei 31,5 Hz
Physikalische Kenngrößen 1
Schalldruckder durch Schwingung erzeugte Wechseldruck in einem MediumFormelzeichen: p Einheit: Druck [Pa]
Schallleistungdie von einem schwingenden Objekt abgestrahlte LeistungFormelzeichen W Einheit: Leistung [W]
SchallschnelleAuslenkungsgeschwindigkeit der schwingenden PartikelFormelzeichen v Einheit: Geschwindigkeit [m/s]
Schallintensitätdie Flächenbezogene LeistungFormelzeichen I Einheit: Leistung/Fläche [W/m²]
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Physikalische Kenngrößen 2
Schalldruckder durch Schwingung erzeugte Wechseldruck in einem Medium
Hüllflächenmaß
Logarithmus der schallabstrahlenden Oberfläche
Schallleistungdie von einem schwingenden Objekt abgestrahlte Leistung
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Hüllflächenmaß
Hüllflächenmaß
Logarithmus der schallabstrahlenden Oberfläche
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Aufgaben und Ziele von Geräuschmessungen
Emissionsmessung Immissionsmessung
Ziel
Kennwerte
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AGENDA
1 Schalltechnische Grundlagen
2 Beurteilung nach TA Lärm
3 Geräuschprognose
4 Gehörschutz
5 Zusammenfassung
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Beurteilung von Lärmeinwirkungen
Uhrzeitund
Zeitraum
Informations-gehalt
Ton- undImpulshaltigkeit
LautstärkeGenehmigungs-
bedingungen
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TA Lärm - Ziff. 1. Anwendungsbereich
Genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
Errichtung und Betrieb einer Anlage
Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Anlage
Ausgenommen: Tagebaue, die nach Bergrecht genehmigt sind.
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TA Lärm - Ziff. 2. Begriffsbestimmungen
Schädliche Umwelteinwirkungen: Art, Ausmaß, Dauer der Geräusche;
erhebliche Nachteile und Belästigungen
Einwirkungsbereich: weniger als 10 dB(A) unter IRW oderGeräuschspitzen die IRW erreichen
Maßgeblicher Immissionsort: Ort für den die Geräuschbeurteilungvorgenommen wird; Ort im Einwirkungsbereich bei dem am ehesten mit
einer Überschreitung des IRW zu rechnen ist
IRW = Immissionsrichtwert
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TA Lärm - Ziff. 2. Begriffsbestimmungen
Vorbelastung LV; Geräuschimmissionen von allen Anlagen für die die TA Lärm gilt,
ohne Beitrag der zu beurteilenden Anlage
Zusatzbelastung LZ; Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage
Gesamtbelastung LG; Immissionsbeitrag aller TA-Lärm-Anlagen (LG = LV + LZ)
Fremdgeräusche; alle Geräusche die nicht von einer nach TA-Lärm zu
beurteilenden Anlage ausgehen
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TA Lärm - Ziff. 2. Begriffsbestimmungen
Beurteilung eines Anlagengeräusches:
nicht durch Vergleich Messwert IRW
sondern durch Vergleich Beurteilungspegel Lr IRW
Lr = Messwert (Mittelungspegel) + Zuschläge - Abschläge
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TA Lärm - Ziff. 6. Immissionsrichtwerte (IRW)
Mittelungspegel LA,eq (aus dem Pegel-Zeit-Verlauf der Messung)
+ Impulszuschlag KI
+ Ton- und Informationszuschlag KT
+ Ruhezeitenzuschlag KR
- meteorologische Korrektur Cmet
Tj =Teilzeiten
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TA Lärm – Ziff. 6. Immissionsrichtwerte (IRW)- Ziff. A.1.4 Beurteilungspegel Lr
Pegelzuschläge für KR (Ruhezeiten):
Für allgemeine und reine Wohngebiete sowie Kurgebiete (nicht fürIndustrie-, Gewerbe- und Mischgebiete) müssen dem Mittelungspegelfür folgende Zeiten (erhöhte Störwirkung) 6 dB zugeschlagen werden:
Werktage: 06.00 - 07.00 Uhr20.00 - 22.00 Uhr
Sonn- und Feiertage: 06.00 - 09.00 Uhr13.00 - 15.00 Uhr20.00 - 22.00 Uhr
LAeq + 1,9 dB(A)
LAeq + 3,6 dB(A)
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Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KT
Bei Vorliegen eines Einzeltones ist jenach Hörbarkeit bzw. Hervortreten einZuschlag KT zum Mittelungspegel LAeq
durch den Gutachter zu vergeben.
LAeq + 3 dB(A)
oder
LAeq + 6 dB(A)
(je nach Auffälligkeit, zur objektivierung kannder Zuschlag auch nach DIN 45681berechnet werden)
Einzelton bei 340 Hz
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TA Lärm - Ziff. 6. Immissionsrichtwerte (IRW)
Gebietsbezogene Immissionsrichtwerte
Gebietsausweisung IRW (Tag / Nacht)
Industriegebiet 70 / 70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 / 50 dB(A)
Kern-, Dorf- und Mischgebiet 60 / 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet 55 / 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 / 35 dB(A)
Kurgebiet 45 / 35 dB(A)
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TA Lärm - Ziff. 6. Immissionsrichtwerte (IRW)
Beurteilungszeiten:
IRW sind auf folgende Zeiten bezogen:
tags: 06.00 - 22.00 Uhr, 16 h
nachts: 22.00 - 06.00 Uhr, 8 h (hiervon die lauteste Stunde)
Nachtzeit kann um eine 1 h hinausgeschoben oder vorverlegt werden, z. B. aus
betrieblichen Notwendigkeiten (z.B. 21:00 - 05:00 Uhr)
Eine achtstündige Nachtruhe ist sicherzustellen
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TA Lärm – Ziff. 6. Immissionsrichtwerte (IRW)
Messabschlag bei Überwachungsmessungen:
Bei der Überwachung der Einhaltung der IRW durch Messung ist bei dem
Vergleich mit den IRW ein um 3 dB(A) verminderter Beurteilungspegel
heranzuziehen
Kein Abschlag bei
Prognose von Geräuschimmissionen
Messung der Vorbelastung
Messungen die zur Bestätigung von Prognosen dienen
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Wesentliche Beurteilungskriterien der TA Lärm
Der Immissionsbeitrag einer Anlage (z.B. ein gesamtes Zementwerk) ist nicht
relevant, wenn die Zusatzbelastung den Immissionsrichtwert um mindestens 6
dB(A) unterschreitet (TA Lärm, Ziffer 3.2.1)
Liegen die von einer Teilanlage verursachten Geräusche um mehr als 10 dB(A)
unterhalb des Immissionsrichtwertes so befindet sich der entsprechende
Immissionsort nicht mehr im Einwirkungsbereich der Anlage (TA Lärm, Ziffer
2.2)
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TA Lärm – Ziff. 7.4. Besondere Regelungen fürVerkehrsgeräusche
Fahrzeuggeräusche auf Betriebsgrundstücken:
Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und
Ausfahrt sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen
Sonstige Fahrzeuggeräusche sind Vorbelastung
Fahrzeuggeräusche auf öffentlichen Verkehrswegen sind gesondert zuberücksichtigen (16. BImSchV)
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TA Lärm – Ziff. 7.4. Besondere Regelungen fürVerkehrsgeräusche
Fahrzeuggeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen:
Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen
Verkehrsflächen (Abstand bis zu 500 m von Werksgrenze) sollendurch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglichvermindert werden, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:
- Lr für Verkehrsgeräusche um min. 3 dB(A) erhöht wird,
- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und
- IGW der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten
werden
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Pegel-Zeit-Verlauf einer Immissionsmessung
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AGENDA
1 Schalltechnische Grundlagen
2 Beurteilung nach TA-Lärm
3 Geräuschprognose
4 Gehörschutz
5 Zusammenfassung
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Grundlegend gilt…
Eine Genehmigung … ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass dievon der Anlage ausgehenden Geräusche keine schädlichenUmwelteinwirkungen hervorrufen können. (3.1a TA Lärm)
An die insoweit im Genehmigungsverfahren vorzunehmendeprognostische Einschätzung einer Einhaltung der Zumutbarkeitskriterien… sind soweit hohe Anforderungen zu stellen, als sie in jedem Fall „ausder sicheren Seite“ liegen muss. (OVG Münster, 2003)
Der Betreiber trägt die Beweislast, dass seine neue Anlage dieGeräuschimmissionswerte einhält!
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Anforderungen an eine Geräuschprognose
Eine Geräuschprognose muss in jedem Fall nachvollziehbar undkontrollierbar sein. Dafür ist im Bericht anzugeben:
Detaillierte Situationsbeschreibung und Aufgabenstellung
Prognosemittel (Emissionsdaten, Software, Schalldämmmaße,…)
Durchführung der Prognose
Qualität der Prognose (Zuverlässigkeit der Eingangsdaten,Sicherheitszuschläge und Abschätzung der Unsicherheit aufgrundvon Erfahrungswerten)
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Lärmprognose 1
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Lärmprognose 2
Zementwerk
Steinbruch
Eingangsdaten:- Produktion- Topographie- Arbeitsmaschinen- Einsatzorte, -zeiten
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AGENDA
1 Schalltechnische Grundlagen
2 Beurteilung nach TA-Lärm
3 Geräuschprognose
4 Gehörschutz
5 Zusammenfassung
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Schalldruckpegel in der Nähe von Lärmquellen
Bei Raumpegeln ab 85 dB(A) istein Bereich als Lärmbereich mitder Pflicht zum Tragen vonGehörschutz zu kennzeichnen.
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Beispiele persönlicher Gehörschutzmittel
Kapselgehörschutz
Gehörschutzstöpsel
Gehörschutz-Otoplastik
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Lärmexpositionspegel
Die zulässige, tägliche Schallbelastung für eine 8-stündigeArbeitsschicht ist auf 85 dB(A) festgelegt.
Die aufgeführten Lärmgrenzwerte setzen voraus, dass sich das Gehöraußerhalb der Arbeitszeit erholen kann. Das bedeutet, dass derSchallpegel in der Freizeit unter 70 dB(A) bleibt.
Quelle:
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Beispiel Mühlengebäude:Maximale Aufenthalts-dauer ohne Gehörschutz:
40 Sekunden
Zeitweilige Vertäubung nach Lärmeinwirkung
Quelle:
Vertäubung:vorübergehendeSchwerhörigkeit infolgeLärmschädigung durchstarken Schall
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AGENDA
1 Schalltechnische Grundlagen
2 Beurteilung nach TA-Lärm
3 Geräuschprognose
4 Gehörschutz
5 Zusammenfassung
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Lärm
Gesetzlich geregelter Bereich: BImSchG / TA Lärm
– Lärmprognose (für Genehmigungsverfahren, UVV)
– Immissionsmessungen Vorbelastungsmessungen nach Abschluß von Bauvorhaben bei behördlichen Auflagen bei Nachbarschaftsbeschwerden …
Privatrechtlichter Bereich:
– Lärmprognose (zu Minderungsmaßnahmen)
– Emissionsmessungen an Quellen (Schallleistungspegel)
– Immissionsmessungen (z.B. als Präventivmaßnahme)
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Erschütterungen
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Durchführung von Messungen und Bewertung von Spreng-erschütterungen nach geltenden Vorschriften
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
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