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Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung der Diakonie Altholstein in der Justizvollzugsanstalt Neumünster für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 1. Strukturqualität 2. Beratungsinhalte 3. Kooperationen 4. Fortbildungen/Fachtagungen 5. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes 6. Statistik 1. Struktur der Beratungsstelle Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altholstein war im Jahr 2011 erneut in folgenden Bereichen tätig: im Bereich der allgemeinen Schuldnerberatung, die aus kommunalen Mitteln der Stadt Neumünster pauschal finanziert wird, im Bereich der Präventionsarbeit und der Verbraucherinsolvenzberatung, finanziert durch Mittel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR), im Bereich der Schuldnerberatung in der JVA Neumünster, finanziert durch Mittel des Justizministeriums und als „Anlaufstelle Schuldnerberatung“ im Kooperationsprojekt des Familienbüros Bad Bramstedt, finanziert durch Mittel des Kreises Segeberg. In der Beratungsstelle sind die Dipl.Sozialpädagoginnen/Sozialarbeiterinnen Helga Koberg, Imke Nemitz, Janine Trepel und Sibylle Schwenk sowie der Bankfachwirt Peter Reteike mit insgesamt 3 Personalstellen tätig. Bis Ende Oktober absolvierte die Berufspraktikantin Frau Silvia Stenzel von der Fachhochschule Kiel ihre Praxissemester im Studiengang Sozialwesen mit einer 3/4 Personalstelle in unserer Beratungsstelle. Ab November 2011 arbeitet sie nun mit 1/2 Personalstelle als Dipl.Soz.-Päd. Heidi Böthern, Judith Sprigade und Anne Voß unterstützen die BeraterInnen mit insgesamt 2 Personalstellen in der Verwaltung. Alle BeraterInnen haben eine Zusatzqualifizierung zur Schuldner- und InsolvenzberaterIn absolviert. Frau Schwenk leitet den Fachbereich der Schuldner- und Insolvenzberatung. Die Dipl. Sozialpädagoginnen Frau Koberg und Frau Schwenk waren im gesamten Berichtszeitraum im Durchschnitt mit 23 Wochenstunden in der Justizvollzugsanstalt Neumünster und den Jugendanstalten Schleswig und Neumünster tätig, währenddessen hiervon auf Frau Schwenk lediglich 1/3 in der JVA Neumünster entfielen. Die Verwaltungskraft Frau Voß unterstützte die SchuldnerberaterInnen in den Haftanstalten mit einem Stundenumfang von durchschnittlich 20 Wochenstunden. Die Arbeit der „Anlaufstelle Schuldnerberatung“ im Kooperationsprojekt des Familienbüros Bad Bramstedt wurde durch Herrn Reteike mit 4 Wochenstunden geleistet. - 1 -

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Page 1: Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung der Diakonie ... · Schufa-Eigenauskunft, ... Jahresbericht 2011-----€

Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung der Diakonie Altholsteinin der Justizvollzugsanstalt Neumünster für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011

1. Strukturqualität2. Beratungsinhalte3. Kooperationen4. Fortbildungen/Fachtagungen5. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes6. Statistik

1. Struktur der Beratungsstelle

Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altholstein war im Jahr 2011 erneut in folgenden Bereichen tätig:

• im Bereich der allgemeinen Schuldnerberatung, die aus kommunalen Mitteln der Stadt Neumünster pauschal finanziert wird,

• im Bereich der Präventionsarbeit und der Verbraucherinsolvenzberatung, finanziert durch Mittel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR),

• im Bereich der Schuldnerberatung in der JVA Neumünster, finanziert durch Mittel des Justizministeriums und

• als „Anlaufstelle Schuldnerberatung“ im Kooperationsprojekt des Familienbüros Bad Bramstedt, finanziert durch Mittel des Kreises Segeberg.

In der Beratungsstelle sind die Dipl.Sozialpädagoginnen/Sozialarbeiterinnen Helga Koberg, Imke Nemitz, Janine Trepel und Sibylle Schwenk sowie der Bankfachwirt Peter Reteike mit insgesamt 3 Personalstellen tätig. Bis Ende Oktober absolvierte die Berufspraktikantin Frau Silvia Stenzel von der Fachhochschule Kiel ihre Praxissemester im Studiengang Sozialwesen mit einer 3/4 Personalstelle in unserer Beratungsstelle. Ab November 2011 arbeitet sie nun mit 1/2 Personalstelle als Dipl.Soz.-Päd. Heidi Böthern, Judith Sprigade und Anne Voß unterstützen die BeraterInnen mit insgesamt 2 Personalstellen in der Verwaltung. Alle BeraterInnen haben eine Zusatzqualifizierung zur Schuldner- und InsolvenzberaterIn absolviert. Frau Schwenk leitet den Fachbereich der Schuldner- und Insolvenzberatung.

Die Dipl. Sozialpädagoginnen Frau Koberg und Frau Schwenk waren im gesamten Berichtszeitraum im Durchschnitt mit 23 Wochenstunden in der Justizvollzugsanstalt Neumünster und den Jugendanstalten Schleswig und Neumünster tätig, währenddessen hiervon auf Frau Schwenk lediglich 1/3 in der JVA Neumünster entfielen. Die Verwaltungskraft Frau Voß unterstützte die SchuldnerberaterInnen in den Haftanstalten mit einem Stundenumfang von durchschnittlich 20 Wochenstunden.Die Arbeit der „Anlaufstelle Schuldnerberatung“ im Kooperationsprojekt des Familienbüros Bad Bramstedt wurde durch Herrn Reteike mit 4 Wochenstunden geleistet.

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Alle MitarbeiterInnen der Schuldnerberatung haben über ihren eigenen PC Zugriff auf die zentral auf einem Server verwaltete Software. In der Beratungsstelle wird ausschließlich mit der Schuldnerberatungssoftware „Tau-Office“ der Firma „rocom GmbH“ gearbeitet.

Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes SH wurde für die Jahre 2011/2012 erstmalig durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR für das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig Holstein ausgeschrieben. Die Bietergemeinschaft, bestehend aus der Diakonisches Werk Altholstein GmbH, dem Rechtsfürsorge e.V. Resohilfe Lübeck, dem Diakonischen Werk Schleswig-Flensburg und dem Lichtblick Kiel e.V. hat den Zuschlag für die Vergabe erhalten. Die Diakonisches Werk Altholstein GmbH war hierbei als geschäftsführender Träger der Bietergemeinschaft tätig. Die Schuldnerberatung für die JVA Neumünster und Itzehoe sowie die Jugendanstalt Schleswig wird durch die Schuldnerberatung der Diakonisches Werk Altholstein GmbH ausgeführt.

Infolge der Ausschreibung kam es zu einer Umverteilung der Fachleistungsstunden in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig Holstein. Leider gehört die JVA Neumünster zu denjenigen Anstalten, denen nach der Umverteilung weniger Fachleistungsstunden für die Schuldner- und Insolvenzberatung zur Verfügung stehen.

In der JVA Neumünster waren im Berichtszeitraum 828 intramurale Arbeitsstunden abzuleisten. Das entspricht einer jährlichen Reduzierung von 72 Stunden, also einer 8%igen Kürzung der Beratungszeiten gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der zur Verfügung stehende Stundensatz beinhaltet, dass zusätzlich zu jeder intramuralen Stunde eine halbe Verwaltungsstunde extramural geleistet wird.Die intramurale Tätigkeit, deren Schwerpunkt die Beratung der inhaftierten Ratsuchenden ist, wird an zwei Tagen pro Woche von Helga Koberg sowie an einem Tag pro Woche von Sibylle Schwenk durchgeführt. Die Urlaubs- und Krankheitsvertretung hat Frau Stenzel übernommen. Die extramurale Tätigkeit übernimmt weiterhin unsere Verwaltungsangestellte Anne Voss, die bei Abwesenheit wie bereits in den Vorjahren von unseren Kolleginnen Judith Sprigade oder Heidi Boethern vertreten wird.

Im genannten Berichtszeitraum wurden wiederum pro Beratungstag 6 bis 10 Beratungsgespräche durchgeführt. Ebenso kamen erneut bis zu drei Kurzkontakte zwecks Terminabsprache, Abgeben oder Abholen von Unterlagen o.ä. hinzu. Insgesamt konnten 952 Kontakte verzeichnet werden. Die Kontaktaufnahme erfolgt überwiegend durch Anträge der Gefangenen, teilweise aber auch durch die Intervention der einzelnen Stationen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen finden die Beratungsgespräche für die Strafhaftgefangenen in unserem Büro im Therapiezentrum der JVA Neumünster statt, Inhaftierte aus der Untersuchungshaft werden in den Besucherräumen des B-Hauses beraten.

2. Beratungsinhalte

Wie in den Jahren zuvor erstrecken sich die Beratungsinhalte unserer Tätigkeit vom Erstgespräch bis hin zur Erstellung von Entschuldungskonzepten bzw. bis zum Insolvenzverfahren sowie weiterhin auch auf die weitere Unterstützung bei bereits

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eröffneten Insolvenzverfahren. Wir verweisen auf den Abschnitt Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts.

Im Berichtszeitraum waren 171 Neuanfragen sowie 151 Übernahmen aus den Vorjahren zu verzeichnen. Die Anzahl der Neuanfragen hat sich gegenüber dem Berichtszeitraum 2010 um 16 Anfragende verringert, die Anzahl der Übernahmen aus Vorjahren hat sich um 12 Anfragende erhöht. Somit befanden sich insgesamt 322 Schuldner in unserer Beratung, was einer Reduzierung gegenüber dem Vorjahr um 4 Beratungsfälle, also um 1,3% entspricht. Bezieht man die 8 %ige Reduzierung der intramuralen Stunden ein, so stellt man fest, dass bei jedem Klienten 7,9% der Beratungszeit entfallen sind. Das bereits in den Vorjahren angesprochene Problem der zu knapp bemessenen Beratungszeit hat sich damit weiter verschärft.

Per Stichtag 31.12.11 befanden sich 28 Neuantragsteller auf unserer Warteliste. Die Wartezeit der Neuantragsteller hat sich während des Jahres 2011 von drei auf etwa vier Monate erhöht. Gleichwohl ist gewährleistet, dass als dringend gekennzeichnete Anträge innerhalb einer Wochenfrist bearbeitet werden. Wie bereits in den Vorjahresberichten beschrieben, haben diverse Neuantragsteller diese Dringlichkeitsanträge hingegen für einen kurzfristigen Beratungseinstieg genutzt. In der Folge warteten die redlichen Schuldner deutlich länger auf eine Beratung. In Absprache mit der JVA wurden daher in 2011 alle Neuantragsteller per Informationsblatt darauf hingewiesen, dass bei unberechtigtem Dringlichkeitsantrag damit zu rechnen sei, dass man an das Ende der Warteliste rücken werde. Das Ergebnis ist noch nicht ganz zufriedenstellend, aber der Beratungszugang findet nun deutlich geordneter und gerechter statt.

Die aufsuchenden Schuldner waren bei einem bis zu 80 Gläubiger(n) mit Beträgen von unter EUR 1.000.- bis zu mindestens EUR 13,7 Millionen verschuldet. In den bereits hinsichtlich Gläubigeranzahl und Schuldenhöhe abschließend erfassten 215 Fällen betrug die durchschnittliche Schuldenhöhe EUR 170.300 bei einer durchschnittlichen Anzahl von 8,7 Gläubigern im ungewichteten Mittelwert. Sofern die höchsten drei Verschuldungsfälle mit über EUR 13 Millionen, über EUR 6 Millionen und über EUR 7 Millionen nicht berücksichtigt werden, beträgt die durchschnittliche Verschuldung etwa EUR 50.000. Abschließend erfasst wurden 1864 Gläubiger, wobei sich die Anzahl hinsichtlich der zwar bearbeiteten, aber noch nicht abgeschlossenen Fälle mindestens verdoppeln dürfte.

Während des Berichtszeitraums wurden insgesamt 12 (2010: 8) Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt. 10 (2010: 9) weitere Verfahren befinden sich in der Vorbereitung. 3 (2010: 3) Inhaftierte wurden bei ihren Anträgen auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens unterstützt (aktuell Selbständige sowie ehemals Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern und /oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen).

Für weitere 31 (2010: 25) Schuldner wurden, soweit es bis zur Entlassung möglich war, das Insolvenzverfahren vorbereitende Maßnahmen ergriffen. Diese Schuldner wurden von uns an die nun örtliche zuständige Schuldnerberatung oder bei Verlegung an die nun zuständige Schuldnerberatung der jeweiligen JVA vermittelt.

Außerdem wurden 12 (2010: 4) Schuldner beraten, für die bereits vor Inhaftierung mit Hilfe anderer Schuldnerberatungen oder mit Hilfe von Rechtsanwälten ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

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Im vergangenen Jahr wurde für einen Klienten (2010: 0) ein Darlehen der Stiftung Straffälligenhilfe beantragt. 4 (2010: 3) Inhaftierte befanden sich in laufenden außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen, bei weiteren 3 (2010: 2) Inhaftierten wurden diese Verhandlungen in 2011 erfolgreich beendet.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die beratungsintensiven Fälle gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen haben und gleichzeitig die Beratungszeit verkürzt werden musste.

3. Kooperationen

Nach wie vor verlief die Kooperation mit allen Abteilungen sowie den weiteren in der JVA tätigen Beratungseinrichtungen reibungslos. Alle Schuldnerberatungsstellen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig Holstein arbeiten im Sinne der Beratenen mit besonderen dafür zuständigen Fachberatungsdiensten sowie mit anderen Behörden und Institutionen, den Abteilungsleitern der Justizvollzugsanstalten, den Gerichten, dem allgemeinen Sozialdienst, mit den innerhalb der Justizvollzugsanstalten vorhanden Hilfsorganisationen und dem Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.V. zusammen und sind über die Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein mit allen anerkannten Schuldnerberatungsstellen im Land vernetzt.

4. Fortbildungen/Fachtagungen

Die Berater nehmen weiterhin an Fortbildungen des Diakonischen Werkes sowie an Sitzungen und Fachtagungen der Straffälligenhilfe bzw. von dort organisierten Treffen der in den Justizvollzugsanstalten des Landes tätigen Schuldnerberater teil.

Die Unterstützung bzw. Beratung in rechtlichen Fragen durch die Juristen unseres Landesverbandes ist weiterhin gegeben.

5. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts

Für die Beratung im Justizvollzug gelten die gemeinsam durch den Landesarbeitskreis Schuldnerberatungen in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins verabschiedeten Standards. Inhaftierte Menschen sind weit überdurchschnittlich überschuldet. Viele Schulden sind häufig schon vor der Straftat vorhanden und nicht selten der Auslöser für kriminelles Verhalten. Außerdem entstehen auf Grund von begangenen Straftaten häufig neue Geldforderungen in Form von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie Gerichtskosten (70% der Betroffenen sind mit Forderungen aus Straftaten konfrontiert). Die gemeinsam mit den Klienten im Kontext Strafvollzug in Hinblick auf die Resozialisierung und Prävention vor Straftaten entwickelten Sanierungsstrategien berücksichtigen einerseits die Interessen der Schuldner und andererseits die der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten. Durch die Regulierung besonders

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dieser Forderungen setzen sich die Schuldner mit ihren Taten auseinander. Rückfälle aus Gründen der Überschuldung dürften so in vielen Fällen vermeidbar sein.

Langfristig wollen wir mit unserer Beratungstätigkeit eine Grundlage für die Lebens- und Haushaltsplanung legen, welche zu einem erfolgreichen Ausstieg aus der Straffälligkeit und zur Entwicklung von redlichen Lebensperspektiven befähigt. Die inhaftierten Klienten werden darin unterstützt, für ihre als scheinbar aussichtslos erlebten Realitäten Lösungswege zu entwickeln, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf ihr gesamtes Lebensumfeld auswirkt: auf Geschädigte, Eltern, Familie, Freunde, Ausbildungsträger etc. Leider besteht hier aufgrund der hohen Fallzahl nach wie vor das Problem, dass der psychosoziale Hintergrund der Verschuldung nicht so intensiv bearbeitet werden kann, wie es die Umstände erforderten. Das ist bedauerlich, da die Reflexion dieser Aspekte sicherlich notwendig im Sinne einer gelungenen Prävention wäre. Alle inhaftierten Ratsuchenden werden beraten in Bezug auf:

• Überwindung der finanziellen Notsituation und der mit der Ver- bzw. Überschuldung einhergehenden sozialen und psychosozialen Probleme

• Verhinderung von weiterer bzw. höherer Überschuldung• Förderung von Eigenverantwortlichkeit• Förderung finanzieller Kompetenzen• Vermeidung bzw. Überwindung von Hilfebedürftigkeit nach dem Prinzip „Hilfe zur

Selbsthilfe“ unter Berücksichtigung der vorhandenen kognitiven und psychosozialen Möglichkeiten

• Entwicklung von Sanierungsstrategien unter Berücksichtigung einerseits der Interessen der inhaftierten Ratsuchenden und andererseits der Interessen der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten

• Unterstützung der Resozialisierungsbemühungen des Schleswig-Holsteinischen Justizvollzugs im Interesse der Verhinderung von neuen Straftaten durch die Klientel.

Die Beratungsangebote variieren in Bezug auf den Grad der Hilfebedürftigkeit der Inhaftierten und in Bezug auf den Grad ihrer Verschuldung (Anzahl der Gläubiger, Höhe der Gesamtverschuldung und Forderungsgründe). Daher wurden verschiedene Module für die Beratungstätigkeit entwickelt, die diese Unterschiede berücksichtigen.

Modul 1 – Sondierungsberatung• Hilfe beim Formulieren von Schreiben an Gläubiger, im Bedarfsfall auch in

Vollmachtsvertretung, um Dauerschuldverhältnisse zu beenden bzw. ruhend zu stellen (z.B. Mietvertrag, Energielieferungsvertrag, GEZ, etc.)

• Krankenkasse klären/ Ruhen der Krankenversicherung vereinbaren• Gewerbe abmelden• Hilfe beim Formulieren von Herabsetzungsbitten bzgl. Bestehender

Unterhaltsverpflichtungen an Jugendämter oder andere Unterhaltsgläubiger; ggf. Verweisung an Rechtsanwalt wegen notwendiger Abänderungsklage

• Hilfe beim Nachweis der Zahlungsunfähigkeit an Staatsanwaltschaft, um Gerichtskosten zu vermeiden bzw. eine Stundung zu erwirken

• Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsvereinbarungen in Bezug auf Geldstrafen, um Anschlussvollstreckung zu vermeiden

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• Klärung der Anmeldung Einwohnermeldeamt (ermöglicht Eingang von Gläubigerpost)

• Recherchen zur Ermittlung von Gläubigerunterlagen (ggf. Hilfe beim Beschaffen, Vervollständigen und Sortieren von Gläubigerunterlagen, z.B. durch Familie, Schufa-Eigenauskunft, andere Kreditauskunfteien, Gerichtsvollzieherverteilerstelle, amtliche Schuldnerkarteien etc.)

• Hilfe beim Formulieren von Stundungsschreiben, um weiteren Schuldenanstieg zu vermeiden

• Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsgesuchen bei bereits ausgebrachten Pfändungen auf Eigengeld um Pfändung zurücknehmen zu lassen, damit Ausführungen sowie weitere Ratenzahlungsvereinbarungen etc. für die Vorbereitung auf Entlassung überhaupt getroffen werden können

• Hinweise in Bezug auf Ansprüche auf Kindergeld und (Halb-) Waisenrenten• (Kurz-) Informationen zu Regulierungsmöglichkeiten und deren Bedingungen• Klärung strittiger Forderungen bzw. in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von

Forderungen u. U. mit juristischer Hilfe

Modul 2 – Aufzeigen/Entwicklung von Sanierungsstrategien in der Folgeberatung• Erstkontakt mit Gläubigern über Schuldnerberatung: detaillierte

Forderungsaufstellungen anfordern• Bitte um Stundung, um Zeit zur Prüfung von Regulierungsmöglichkeiten zu

erwirken• Gemeinsame Entwicklung von Strategien zur Entschuldung: Aufklärung über

Regulierungsmöglichkeiten, über Resozialisierungsfonds und über Insolvenzverfahren (Regelinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren) unter Beachtung bevorrechtigter und im Rahmen der InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommener Forderungen (wie z. B. Forderungen Unterhaltsberechtigter oder Opfer)

• Ansparungen von Eigenmitteln auf Treuhandkonto ermöglichen, um Beträge für eine vergleichsweise Schuldenregulierung für die Gläubigergesamtheit, die Verfahrenskosten oder die Voraussetzungen für die Beantragung von Stiftungsmitteln zu sichern

Modul 3 – Regulierungstätigkeiten in der Folgeberatung• Vermittlung von Resozialisierungsfonds• Außergerichtlicher Einigungsversuch• Insolvenzvorbereitung, Erteilung der Bescheinigung des Scheiterns des

außergerichtlichen Einigungsversuches bis zur Unterstützung bei der Antragstellung

• (wenn sinnvoll) Pfändungszugriff auf pfändbaren Eigengeldanteil zugunsten von treuhänderischen Ansparungen durch Abtretung verhindern

• Ermöglichung von Zahlungen in Form von Einmal- oder Ratenzahlungen an Gläubiger durch Bereitstellung eines Treuhandkontos

• Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten infolge Arbeitsplatzverlustes während der Haft o. ä. Vereinbarung von Stundungen etc.

• Abwicklung der Sanierungsvereinbarungen

Modul 4 – Tätigkeiten im weiteren Verfahrensablauf

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• Begleitung bei Vergleichserfüllung• Begleitung im weiteren Verfahrensablauf in der Wohlverhaltensperiode des

Insolvenzverfahrens• Abwicklung bei Entschuldungen über Stiftungsmittel• (wenn möglich) Abwicklung der gesonderten Regulierung von Forderungen aus

„unerlaubten Handlungen“

Eine Begleitung der Regulierungsmaßnahmen oder der Insolvenzverfahren wird sichergestellt, solange die Klient/innen im Justizvollzug verweilen. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung oder bei Verlegung informieren und verweisen die Schuldner- und Insolvenzberater gegebenenfalls an andere Beratungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Haftanstalten.

6. Statistisk

Anzahl der Gesamtberatungen 952,00Anzahl der Klienten 322,00Anzahl der Gesamtforderungen 1.870,50Anzahl der Forderungen (ungewichteter Mittelwert) pro Klient 8,70Anzahl der Gesamtschulden 36.614.500,00durchschnittliche Höhe der Verschuldung (ungewichteter Mittelwert) pro Klient

170.297,21

gez. Sibylle SchwenkHelga Koberg Neumünster im Februar 2012

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Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung der Diakonie Altholsteinin der Jugendanstalt Neumünster für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011

1. Strukturqualität2. Beratungsinhalte3. Kooperationen4. Fortbildungen/Fachtagungen5. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes6. Statistik

1. Struktur der Beratungsstelle

Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altholstein war im Jahr 2011 erneut in folgenden Bereichen tätig:

• im Bereich der allgemeinen Schuldnerberatung, die aus kommunalen Mitteln der Stadt Neumünster pauschal finanziert wird,

• im Bereich der Präventionsarbeit und der Verbraucherinsolvenzberatung, finanziert durch Mittel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR),

• im Bereich der Schuldnerberatung in der JVA Neumünster, finanziert durch Mittel des Justizministeriums und

• als „Anlaufstelle Schuldnerberatung“ im Kooperationsprojekt des Familienbüros Bad Bramstedt, finanziert durch Mittel des Kreises Segeberg.

In der Beratungsstelle sind die Dipl.Sozialpädagoginnen/Sozialarbeiterinnen Helga Koberg, Imke Nemitz, Janine Trepel und Sibylle Schwenk sowie der Bankfachwirt Peter Reteike mit insgesamt 3 Personalstellen tätig. Bis Ende Oktober absolvierte die Berufspraktikantin Frau Silvia Stenzel von der Fachhochschule Kiel ihre Praxissemester im Studiengang Sozialwesen mit einer 3/4 Personalstelle in unserer Beratungsstelle. Ab November 2011 arbeitet sie nun mit 1/2 Personalstelle als Dipl.Soz.-Päd. Heidi Böthern, Judith Sprigade und Anne Voß unterstützen die BeraterInnen mit insgesamt 2 Personalstellen in der Verwaltung. Alle BeraterInnen haben eine Zusatzqualifizierung zur Schuldner- und InsolvenzberaterIn absolviert. Frau Schwenk leitet den Fachbereich der Schuldner- und Insolvenzberatung.

Die Dipl. Sozialpädagoginnen Frau Koberg und Frau Schwenk waren im gesamten Berichtszeitraum im Durchschnitt mit 23 Wochenstunden in der Justizvollzugsanstalt Neumünster und den Jugendanstalten Schleswig und Neumünster tätig, währenddessen hiervon auf Frau Schwenk lediglich 1/3 in der JVA Neumünster entfielen. Die Verwaltungskraft Frau Voß unterstützte die SchuldnerberaterInnen in den Haftanstalten mit einem Stundenumfang von durchschnittlich 20 Wochenstunden.Die Arbeit der „Anlaufstelle Schuldnerberatung“ im Kooperationsprojekt des Familienbüros Bad Bramstedt wurde durch Herrn Reteike mit 4 Wochenstunden geleistet.Alle MitarbeiterInnen der Schuldnerberatung haben über ihren eigenen PC Zugriff auf die zentral auf einem Server verwaltete Software. In der Beratungsstelle wird ausschließlich mit der Schuldnerberatungssoftware „Tau-Office“ der Firma „rocom GmbH“ gearbeitet.

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Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes SH wurde für die Jahre 2011/2012 erstmalig durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR für das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig Holstein ausgeschrieben. Die Bietergemeinschaft, bestehend aus der Diakonisches Werk Altholstein GmbH, dem Rechtsfürsorge e.V. Resohilfe Lübeck, dem Diakonischen Werk Schleswig-Flensburg und dem Lichtblick Kiel e.V. hat den Zuschlag für die Vergabe erhalten. Die Diakonisches Werk Altholstein GmbH war hierbei als geschäftsführender Träger der Bietergemeinschaft tätig. Die Schuldnerberatung für die JVA Neumünster und Itzehoe sowie die Jugendanstalt Schleswig wird durch die Schuldnerberatung der Diakonisches Werk Altholstein GmbH ausgeführt.

Infolge der Ausschreibung kam es zu einer Umverteilung der Fachleistungsstunden in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig Holstein. Leider gehört die JVA Neumünster zu denjenigen Anstalten, denen nach der Umverteilung weniger Fachleistungsstunden für die Schuldner- und Insolvenzberatung zur Verfügung stehen.

In der JVA Neumünster waren im Berichtszeitraum 828 intramurale Arbeitsstunden abzuleisten. Das entspricht einer jährlichen Reduzierung von 72 Stunden, also einer 8%igen Kürzung der Beratungszeiten gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Für die Jugendanstalt in Neumünster waren zunächst – wie in den Vorjahren 204 Jahresstunden vorgesehen, allerdings sollte das Jahreskontingent in der Jugendanstalt Schleswig von 204 auf 168 Stunden gekürzt werden. Da sich nunmehr jedoch die Aufnahmeabteilung in der Jugendanstalt Schleswig befindet und sich ferner die Anzahl der Haftplätze dort erhöht hat, war ab Februar 2011 ein Tausch der vorgenannten Stundenkontingente möglich. D.h. seit Februar 2011 entfällt auf die Jugendanstalt Neumünster ein Jahresstundenkontingent von 168 Stunden und auf die Jugendanstalt Schleswig ein Jahresstundenkontingent von 204 Stunden. Der zur Verfügung stehende Stundensatz beinhaltet, dass zusätzlich zu jeder intramuralen Stunde eine halbe Verwaltungsstunde extramural geleistet wird.

Die intramurale Tätigkeit, deren Schwerpunkt die Beratung der inhaftierten Ratsuchenden ist, wird für den Erwachsenenvollzug an zwei Tagen pro Woche von Helga Koberg sowie an einem Tag pro Woche von Sibylle Schwenk durchgeführt. Die Beratung für die Ratsuchenden aus der Jugendanstalt wird jeweils am Montagvormittag von Helga Koberg durchgeführt. Es erfolgt eine gegenseitige Urlaubs- und Krankheitsvertretung, die zusätzlich noch durch Frau Stenzel gewährleistet ist. Die extramurale Tätigkeit übernimmt weiterhin unsere Verwaltungsangestellte Anne Voss, die bei Abwesenheit wie bereits in den Vorjahren von unseren Kolleginnen Judith Sprigade oder Heidi Boethern vertreten wird.

Im genannten Berichtszeitraum wurden wiederum pro Beratungstag ca. 6 Beratungsgespräche durchgeführt. Ebenso kamen erneut bis zu drei Kurzkontakte zwecks Terminabsprache, Abgeben oder Abholen von Unterlagen o.ä. hinzu. Insgesamt konnten 241 Kontakte verzeichnet werden. Die Kontaktaufnahme erfolgt überwiegend durch Anträge der Gefangenen, teilweise aber auch durch die Intervention der einzelnen Stationen. Die jeweiligen Beratungsgespräche finden in unserem Büro im Therapie – und Beratungszentrum der JVA statt.

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2. Beratungsinhalte

Wie in den Jahren zuvor erstrecken sich die Beratungsinhalte unserer Tätigkeit vom Erstgespräch bis hin zur Erstellung von Entschuldungskonzepten bzw. bis zum Insolvenzverfahren sowie weiterhin auch auf die weitere Unterstützung bei bereits eröffneten Insolvenzverfahren, wobei für die Jugendanstalt im Berichtszeitraum 201 kein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Wir verweisen auf den Abschnitt Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts.

Im Berichtszeitraum waren 33 Neuanfragen sowie 23 Übernahmen aus den Vorjahren zu verzeichnen. Die Anzahl der Neuanfragen hat sich in Neumünster aufgrund der erwähnten Verlegung der Aufnahmeabteilung in die Jugendanstalt Schleswig gegenüber dem Berichtszeitraum 2010 verringert, demgegenüber hat sich die Anzahl der Neuanfragen in der Jugendanstalt Schleswig deutlich erhöht. Allerdings ist für beide Anstalten zusammen genommen exakt dieselbe Gesamtklientenanzahl zu verzeichnen, und zwar 140 Fälle, die sich aus 99 Neuanfragen und 41 Übernahmen zusammensetzen. Hinsichtlich der durchschnittlich pro Fall zur Verfügung Arbeitszeit bedeutet dieses, dass diese in der Jugendanstalt Neumünster 3,05 Stunden für intramurale Tätigkeiten und 1,53 Stunden für extramurale Tätigkeiten betrug (Gesamtzahl: 56 Fälle, 1x 17 Stunden und 11x 14 Stunden, Gesamtjahresstundenkontingent: 171). Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dieses eine geringfügige Steigerung von zuvor 2,98 Stunden (intramurale Tätigkeiten) pro Fall. Entsprechend hat sich die durchschnittlich pro Fall zur Verfügung stehende Arbeitszeit in Schleswig erheblich reduziert, und zwar von 2,98 auf durchschnittlich 2,39 Stunden für intramurale Tätigkeiten.

Wie in den Vorjahren, musste für den Jugendbereich noch keine Warteliste eingeführt werden, was allerdings für die Jugendanstalt Schleswig eventuell nicht mehr vermeidbar ist.

Die aufsuchenden Schuldner waren bei einem bis zu 52 Gläubiger(n) mit Beträgen von unter EUR 1.000.- bis zu mindestens EUR 120.000.- verschuldet. In den bereits hinsichtlich Gläubigeranzahl und Schuldenhöhe abschließend erfassten 31 Fällen betrug die durchschnittliche Schuldenhöhe EUR 12.705,70 bei einer durchschnittlichen Anzahl von 6,9 Gläubigern. Im Jahre 2011 waren nicht – wie in den Vorjahren – Fälle mit extrem hoher Verschuldung zu verzeichnen. Insgesamt bleibt die durchschnittliche Schuldenhöhe jedoch auf hohem Niveau.

Im Berichtszeitraum 2011 wurden keine Verbraucherinsolvenzen beantragt. Allerdings wurden für 10 Fälle das Insolvenzverfahren vorbereitende Maßnahmen ergriffen, was bedeutet, dass diese Schuldner – je nach Haftdauer – entweder von uns weiter betreut oder an die nun zuständige Schuldnerberatung vermittelt werden oder wurden.

Für die weiteren Fälle wurden aufgrund der derzeitigen Zahlungsunfähigkeit Stundungen veranlasst und / oder Ratenzahlungen - teilweise bereits aus dem Hausgeld, in der Regel jedoch aus dem bereits vorhandenen Eigengeld vereinbart. Wiederum war es auch im Jahre 2011 mit Hilfe familiärer Unterstützung und / oder Freigaben des

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Überbrückungsgeldes möglich, Vergleichszahlungen zu leisten. Hier konnten wiederum Verzichte von bis zu 60% erreicht werden.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die beratungsintensiven Fälle gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen haben und gleichzeitig die Beratungszeit verkürzt werden musste.

3. Kooperationen

Nach wie vor verlief die Kooperation mit allen Abteilungen sowie den weiteren in der JVA tätigen Beratungseinrichtungen reibungslos. Alle Schuldnerberatungsstellen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig Holstein arbeiten im Sinne der Beratenen mit besonderen dafür zuständigen Fachberatungsdiensten sowie mit anderen Behörden und Institutionen, den Abteilungsleitern der Justizvollzugsanstalten, den Gerichten, dem allgemeinen Sozialdienst, mit den innerhalb der Justizvollzugsanstalten vorhanden Hilfsorganisationen und dem Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.V. zusammen und sind über die Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein mit allen anerkannten Schuldnerberatungsstellen im Land vernetzt.

4. Fortbildungen/Fachtagungen

Die Berater nehmen weiterhin an Fortbildungen des Diakonischen Werkes sowie an Sitzungen und Fachtagungen der Straffälligenhilfe bzw. von dort organisierten Treffen der in den Justizvollzugsanstalten des Landes tätigen Schuldnerberater teil.

Die Unterstützung bzw. Beratung in rechtlichen Fragen durch die Juristen unseres Landesverbandes ist weiterhin gegeben.

5. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts

Für die Beratung im Justizvollzug gelten die gemeinsam durch den Landesarbeitskreis Schuldnerberatungen in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins verabschiedeten Standards. Inhaftierte Menschen sind weit überdurchschnittlich überschuldet. Viele Schulden sind häufig schon vor der Straftat vorhanden und nicht selten der Auslöser für kriminelles Verhalten. Außerdem entstehen auf Grund von begangenen Straftaten häufig neue Geldforderungen in Form von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie Gerichtskosten (70% der Betroffenen sind mit Forderungen aus Straftaten konfrontiert). Die gemeinsam mit den Klienten im Kontext Strafvollzug in Hinblick auf die Resozialisierung und Prävention vor Straftaten entwickelten Sanierungsstrategien berücksichtigen einerseits die Interessen der Schuldner und andererseits die der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten. Durch die Regulierung besonders dieser Forderungen setzen sich die Schuldner mit ihren Taten auseinander. Rückfälle aus Gründen der Überschuldung dürften so in vielen Fällen vermeidbar sein.

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Langfristig wollen wir mit unserer Beratungstätigkeit eine Grundlage für die Lebens- und Haushaltsplanung legen, welche zu einem erfolgreichen Ausstieg aus der Straffälligkeit und zur Entwicklung von redlichen Lebensperspektiven befähigt. Die inhaftierten Klienten werden darin unterstützt, für ihre als scheinbar aussichtslos erlebten Realitäten Lösungswege zu entwickeln, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf ihr gesamtes Lebensumfeld auswirkt: auf Geschädigte, Eltern, Familie, Freunde, Ausbildungsträger etc. Leider besteht hier aufgrund der hohen Fallzahl nach wie vor das Problem, dass der psychosoziale Hintergrund der Verschuldung nicht so intensiv bearbeitet werden kann, wie es die Umstände erforderten. Das ist bedauerlich, da die Reflexion dieser Aspekte sicherlich notwendig im Sinne einer gelungenen Prävention wäre. Alle inhaftierten Ratsuchenden werden beraten in Bezug auf:

• Überwindung der finanziellen Notsituation und der mit der Ver- bzw. Überschuldung einhergehenden sozialen und psychosozialen Probleme

• Verhinderung von weiterer bzw. höherer Überschuldung• Förderung von Eigenverantwortlichkeit• Förderung finanzieller Kompetenzen• Vermeidung bzw. Überwindung von Hilfebedürftigkeit nach dem Prinzip „Hilfe zur

Selbsthilfe“ unter Berücksichtigung der vorhandenen kognitiven und psychosozialen Möglichkeiten

• Entwicklung von Sanierungsstrategien unter Berücksichtigung einerseits der Interessen der inhaftierten Ratsuchenden und andererseits der Interessen der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten

• Unterstützung der Resozialisierungsbemühungen des Schleswig-Holsteinischen Justizvollzugs im Interesse der Verhinderung von neuen Straftaten durch die Klientel.

Die Beratungsangebote variieren in Bezug auf den Grad der Hilfebedürftigkeit der Inhaftierten und in Bezug auf den Grad ihrer Verschuldung (Anzahl der Gläubiger, Höhe der Gesamtverschuldung und Forderungsgründe). Daher wurden verschiedene Module für die Beratungstätigkeit entwickelt, die diese Unterschiede berücksichtigen.

Modul 1 – Sondierungsberatung• Hilfe beim Formulieren von Schreiben an Gläubiger, im Bedarfsfall auch in

Vollmachtsvertretung, um Dauerschuldverhältnisse zu beenden bzw. ruhend zu stellen (z.B. Mietvertrag, Energielieferungsvertrag, GEZ, etc.)

• Krankenkasse klären/ Ruhen der Krankenversicherung vereinbaren• Gewerbe abmelden• Hilfe beim Formulieren von Herabsetzungsbitten bzgl. Bestehender

Unterhaltsverpflichtungen an Jugendämter oder andere Unterhaltsgläubiger; ggf. Verweisung an Rechtsanwalt wegen notwendiger Abänderungsklage

• Hilfe beim Nachweis der Zahlungsunfähigkeit an Staatsanwaltschaft, um Gerichtskosten zu vermeiden bzw. eine Stundung zu erwirken

• Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsvereinbarungen in Bezug auf Geldstrafen, um Anschlussvollstreckung zu vermeiden

• Klärung der Anmeldung Einwohnermeldeamt (ermöglicht Eingang von Gläubigerpost)

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• Recherchen zur Ermittlung von Gläubigerunterlagen (ggf. Hilfe beim Beschaffen, Vervollständigen und Sortieren von Gläubigerunterlagen, z.B. durch Familie, Schufa-Eigenauskunft, andere Kreditauskunfteien, Gerichtsvollzieherverteilerstelle, amtliche Schuldnerkarteien etc.)

• Hilfe beim Formulieren von Stundungsschreiben, um weiteren Schuldenanstieg zu vermeiden

• Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsgesuchen bei bereits ausgebrachten Pfändungen auf Eigengeld um Pfändung zurücknehmen zu lassen, damit Ausführungen sowie weitere Ratenzahlungsvereinbarungen etc. für die Vorbereitung auf Entlassung überhaupt getroffen werden können

• Hinweise in Bezug auf Ansprüche auf Kindergeld und (Halb-) Waisenrenten• (Kurz-) Informationen zu Regulierungsmöglichkeiten und deren Bedingungen• Klärung strittiger Forderungen bzw. in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von

Forderungen u. U. mit juristischer Hilfe

Modul 2 – Aufzeigen/Entwicklung von Sanierungsstrategien in der Folgeberatung• Erstkontakt mit Gläubigern über Schuldnerberatung: detaillierte

Forderungsaufstellungen anfordern• Bitte um Stundung, um Zeit zur Prüfung von Regulierungsmöglichkeiten zu

erwirken• Gemeinsame Entwicklung von Strategien zur Entschuldung: Aufklärung über

Regulierungsmöglichkeiten, über Resozialisierungsfonds und über Insolvenzverfahren (Regelinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren) unter Beachtung bevorrechtigter und im Rahmen der InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommener Forderungen (wie z. B. Forderungen Unterhaltsberechtigter oder Opfer)

• Ansparungen von Eigenmitteln auf Treuhandkonto ermöglichen, um Beträge für eine vergleichsweise Schuldenregulierung für die Gläubigergesamtheit, die Verfahrenskosten oder die Voraussetzungen für die Beantragung von Stiftungsmitteln zu sichern

Modul 3 – Regulierungstätigkeiten in der Folgeberatung• Vermittlung von Resozialisierungsfonds• Außergerichtlicher Einigungsversuch• Insolvenzvorbereitung, Erteilung der Bescheinigung des Scheiterns des

außergerichtlichen Einigungsversuches bis zur Unterstützung bei der Antragstellung

• (wenn sinnvoll) Pfändungszugriff auf pfändbaren Eigengeldanteil zugunsten von treuhänderischen Ansparungen durch Abtretung verhindern

• Ermöglichung von Zahlungen in Form von Einmal- oder Ratenzahlungen an Gläubiger durch Bereitstellung eines Treuhandkontos

• Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten infolge Arbeitsplatzverlustes während der Haft o. ä. Vereinbarung von Stundungen etc.

• Abwicklung der Sanierungsvereinbarungen

Modul 4 – Tätigkeiten im weiteren Verfahrensablauf• Begleitung bei Vergleichserfüllung

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• Begleitung im weiteren Verfahrensablauf in der Wohlverhaltensperiode des Insolvenzverfahrens

• Abwicklung bei Entschuldungen über Stiftungsmittel• (wenn möglich) Abwicklung der gesonderten Regulierung von Forderungen aus

„unerlaubten Handlungen“

Eine Begleitung der Regulierungsmaßnahmen oder der Insolvenzverfahren wird sichergestellt, solange die Klient/innen im Justizvollzug verweilen. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung oder bei Verlegung informieren und verweisen die Schuldner- und Insolvenzberater gegebenenfalls an andere Beratungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Haftanstalten.

6. Statistisk

Anzahl der Gesamtberatungen 241Anzahl der Klienten 56Anzahl der Gesamtforderungen (31 Fälle abschließend erfasst) 214 Anzahl der Forderungen (ungewichteter Mittelwert) pro Klient 6,90Anzahl der Gesamtschulden (31 Fälle s.o.) 393876,70durchschnittliche Höhe der Verschuldung (ungewichteter Mittelwert) pro Klient (31 Fälle s.o.)

12.705,70

gez. Sibylle SchwenkHelga Koberg Neumünster im April 2012

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Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung der Diakonie Altholsteinin der Jugendanstalt Schleswig für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011

1. Strukturqualität2. Beratungsinhalte3. Kooperationen4. Fortbildungen/Fachtagungen5. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes6. Statistik

1. Struktur der Beratungsstelle

Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altholstein war im Jahr 2011 erneut in folgenden Bereichen tätig:

• im Bereich der allgemeinen Schuldnerberatung, die aus kommunalen Mitteln der Stadt Neumünster pauschal finanziert wird,

• im Bereich der Präventionsarbeit und der Verbraucherinsolvenzberatung, finanziert durch Mittel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR),

• im Bereich der Schuldnerberatung in der JVA Neumünster sowie in der Jugendanstalt Schleswig, finanziert durch Mittel des Justizministeriums und

• als „Anlaufstelle Schuldnerberatung“ im Kooperationsprojekt des Familienbüros Bad Bramstedt, finanziert durch Mittel des Kreises Segeberg.

In der Beratungsstelle sind die Dipl.Sozialpädagoginnen/Sozialarbeiterinnen Helga Koberg, Imke Nemitz, Janine Trepel und Sibylle Schwenk sowie der Bankfachwirt Peter Reteike mit insgesamt 3 Personalstellen tätig. Bis Ende Oktober absolvierte die Berufspraktikantin Frau Silvia Stenzel von der Fachhochschule Kiel ihre Praxissemester im Studiengang Sozialwesen mit einer 3/4 Personalstelle in unserer Beratungsstelle. Ab November 2011 arbeitet sie nun mit 1/2 Personalstelle als Dipl.Soz.-Päd. Heidi Böthern, Judith Sprigade und Anne Voß unterstützen die BeraterInnen mit insgesamt 2 Personalstellen in der Verwaltung. Alle BeraterInnen haben eine Zusatzqualifizierung zur Schuldner- und InsolvenzberaterIn absolviert. Frau Schwenk leitet den Fachbereich der Schuldner- und Insolvenzberatung.

Die Dipl. Sozialpädagoginnen Frau Koberg und Frau Schwenk waren im gesamten Berichtszeitraum im Durchschnitt mit 23 Wochenstunden in der Justizvollzugsanstalt Neumünster und den Jugendanstalten Schleswig und Neumünster tätig, währenddessen hiervon auf Frau Schwenk lediglich 1/3 in der JVA Neumünster entfielen. Die Verwaltungskraft Frau Voß unterstützte die SchuldnerberaterInnen in den Haftanstalten mit einem Stundenumfang von durchschnittlich 20 Wochenstunden.Die Arbeit der „Anlaufstelle Schuldnerberatung“ im Kooperationsprojekt des Familienbüros Bad Bramstedt wurde durch Herrn Reteike mit 4 Wochenstunden geleistet.Alle MitarbeiterInnen der Schuldnerberatung haben über ihren eigenen PC Zugriff auf die zentral auf einem Server verwaltete Software. In der Beratungsstelle wird ausschließlich mit der Schuldnerberatungssoftware „Tau-Office“ der Firma „rocom GmbH“ gearbeitet.

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Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes SH wurde für die Jahre 2011/2012 erstmalig durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR für das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig Holstein ausgeschrieben. Die Bietergemeinschaft, bestehend aus der Diakonisches Werk Altholstein GmbH, dem Rechtsfürsorge e.V. Resohilfe Lübeck, dem Diakonischen Werk Schleswig-Flensburg und dem Lichtblick Kiel e.V. hat den Zuschlag für die Vergabe erhalten. Die Diakonisches Werk Altholstein GmbH war hierbei als geschäftsführender Träger der Bietergemeinschaft tätig. Die Schuldnerberatung für die JVA Neumünster und Itzehoe sowie die Jugendanstalt Schleswig wird durch die Schuldnerberatung der Diakonisches Werk Altholstein GmbH ausgeführt.

Infolge der Ausschreibung kam es zu einer Umverteilung der Fachleistungsstunden in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig Holstein. Leider gehört die JVA Neumünster zu denjenigen Anstalten, denen nach der Umverteilung weniger Fachleistungsstunden für die Schuldner- und Insolvenzberatung zur Verfügung stehen.

In der JVA Neumünster waren im Berichtszeitraum 828 intramurale Arbeitsstunden abzuleisten. Das entspricht einer jährlichen Reduzierung von 72 Stunden, also einer 8%igen Kürzung der Beratungszeiten gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Für die Jugendanstalt in Neumünster waren zunächst – wie in den Vorjahren 204 Jahresstunden vorgesehen, allerdings sollte das Jahreskontingent in der Jugendanstalt Schleswig von 204 auf 168 Stunden gekürzt werden. Da sich nunmehr jedoch die Aufnahmeabteilung in der Jugendanstalt Schleswig befindet und sich ferner die Anzahl der Haftplätze dort erhöht hat, war ab Februar 2011 ein Tausch der vorgenannten Stundenkontingente möglich. D.h. seit Februar 2011 entfällt auf die Jugendanstalt Neumünster ein Jahresstundenkontingent von 168 Stunden und auf die Jugendanstalt Schleswig ein Jahresstundenkontingent von 204 Stunden. Der zur Verfügung stehende Stundensatz beinhaltet, dass zusätzlich zu jeder intramuralen Stunde eine halbe Verwaltungsstunde extramural geleistet wird.

Die intramurale Tätigkeit, deren Schwerpunkt die Beratung der inhaftierten Ratsuchenden ist, wird für den Erwachsenenvollzug an zwei Tagen pro Woche von Helga Koberg sowie an einem Tag pro Woche von Sibylle Schwenk durchgeführt. Die Beratung für die Ratsuchenden aus der Jugendanstalt Neumünster wird am Montagvormittag sowie für die Ratsuchenden aus der Jugendanstalt Schleswig am Mittwochvormittag jeweils von Helga Koberg durchgeführt. Es erfolgt eine gegenseitige Urlaubs- und Krankheitsvertretung, die zusätzlich noch durch Frau Stenzel gewährleistet ist. Die extramurale Tätigkeit übernimmt weiterhin unsere Verwaltungsangestellte Anne Voss, die bei Abwesenheit wie bereits in den Vorjahren von unseren Kolleginnen Judith Sprigade oder Heidi Boethern vertreten wird.

Im genannten Berichtszeitraum wurden wiederum pro Beratungstag mindestens 6 Beratungsgespräche durchgeführt. Ebenso kamen erneut bis zu drei Kurzkontakte zwecks Terminabsprache, Abgeben oder Abholen von Unterlagen o.ä. hinzu. Die Anzahl der monatlichen Kontakte wurde bereits mitgeteilt. verzeichnet werden. Die Kontaktaufnahme erfolgt überwiegend durch Anträge der Gefangenen, teilweise aber auch durch die Intervention der einzelnen Stationen. Die jeweiligen Beratungsgespräche finden für die Betroffenen der JVA/JA Neumünster in unserem Büro im Therapie – und Beratungszentrum der JVA statt, mit Ausnahme der U-Häftlinge sowie gelegentlicher

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weiterer Ausnahmen. Die Inhaftierten der Jugendanstalt Schleswig werden in der Regel in unserem Büro in Haus 4 beraten, teilweise werden die Betroffenen jedoch auch in den Hafthäuser oder in ihren Betrieben beraten. Ferner werden Ratsuchende, die sich im Offenen Vollzug befinden, dort aufgesucht.

2. Beratungsinhalte

Wie in den Jahren zuvor erstrecken sich die Beratungsinhalte unserer Tätigkeit vom Erstgespräch bis hin zur Erstellung von Entschuldungskonzepten bzw. bis zum Insolvenzverfahren sowie weiterhin auch auf die weitere Unterstützung bei bereits eröffneten Insolvenzverfahren, wobei für die Jugendanstalt im Berichtszeitraum 2011 kein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Wir verweisen auf den Abschnitt Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts.

Im Berichtszeitraum waren 66 Neuanfragen sowie 18 Übernahmen aus den Vorjahren zu verzeichnen. Damit hat sich die Anzahl der Neuanfragen gegenüber den Vorjahren deutlich erhöht, während sich die Anzahl der Neuanfragen in Neumünster gegenüber den Vorjahren 2010 verringert hat. Allerdings ist für beide Anstalten zusammen genommen exakt dieselbe Gesamtklientenanzahl zu verzeichnen, und zwar 140 Fälle, die sich aus 99 Neuanfragen und 41 Übernahmen zusammensetzen. Hinsichtlich der durchschnittlich pro Fall zur Verfügung Arbeitszeit bedeutet dieses, dass diese in der Jugendanstalt Neumünster 3,05 Stunden für intramurale Tätigkeiten und 1,53 Stunden für extramurale Tätigkeiten betrug (Gesamtzahl: 56 Fälle, 1x 17 Stunden und 11x 14 Stunden, Gesamtjahresstundenkontingent: 171). Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dieses eine geringfügige Steigerung von zuvor 2,98 Stunden (intramurale Tätigkeiten) pro Fall. Entsprechend hat sich die durchschnittlich pro Fall zur Verfügung stehende Arbeitszeit in Schleswig erheblich reduziert, und zwar von 2,98 auf durchschnittlich 2,39 Stunden für intramurale Tätigkeiten.

Wie in den Vorjahren, musste für den Jugendbereich noch keine Warteliste eingeführt werden, was allerdings für die Jugendanstalt Schleswig eventuell nicht mehr vermeidbar ist.

Die aufsuchenden Schuldner waren bei einem bis zu ca. 100 Gläubiger(n) mit Beträgen von unter EUR 1.000.- bis zu mindestens EUR 1,4 Mio verschuldet. In den bereits hinsichtlich Gläubigeranzahl und Schuldenhöhe abschließend erfassten 45 Fällen betrug die durchschnittliche Schuldenhöhe EUR 11.350,95 bei einer durchschnittlichen Anzahl von 7,3 Gläubigern. Sofern der höchste Verschuldungsfall (1,4 Mio) einbezogen wird, ergibt sich eine durchschnittliche Schuldenhöhe von EUR 41.538,97. D.h. die durchschnittliche Schuldenhöhe bleibt auf hohem Niveau.

Im Berichtszeitraum 2011 wurden keine Verbraucherinsolvenzen beantragt. Allerdings wurden für 6 Fälle das Insolvenzverfahren vorbereitende Maßnahmen ergriffen, was bedeutet, dass diese Schuldner – je nach Haftdauer – entweder von uns weiter betreut oder an die nun zuständige Schuldnerberatung vermittelt werden oder wurden.

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Für die weiteren Fälle wurden aufgrund der derzeitigen Zahlungsunfähigkeit Stundungen veranlasst und / oder Ratenzahlungen - teilweise bereits aus dem Hausgeld, in der Regel jedoch aus dem bereits vorhandenen Eigengeld vereinbart. Wiederum war es auch im Jahre 2011 mit Hilfe familiärer Unterstützung und / oder Freigaben des Überbrückungsgeldes möglich, Vergleichszahlungen zu leisten. Hier konnten wiederum Verzichte von bis zu 65% erreicht werden.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die beratungsintensiven Fälle gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen haben und gleichzeitig die Beratungszeit verkürzt werden musste.

3. Kooperationen

Nach wie vor verlief die Kooperation mit allen Abteilungen sowie den weiteren in der JVA/JA tätigen Beratungseinrichtungen reibungslos. Alle Schuldnerberatungsstellen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig Holstein arbeiten im Sinne der Beratenen mit besonderen dafür zuständigen Fachberatungsdiensten sowie mit anderen Behörden und Institutionen, den Abteilungsleitern der Justizvollzugsanstalten, den Gerichten, dem allgemeinen Sozialdienst, mit den innerhalb der Justizvollzugsanstalten vorhanden Hilfsorganisationen und dem Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.V. zusammen und sind über die Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein mit allen anerkannten Schuldnerberatungsstellen im Land vernetzt.

4. Fortbildungen/Fachtagungen

Die Berater nehmen weiterhin an Fortbildungen des Diakonischen Werkes sowie an Sitzungen und Fachtagungen der Straffälligenhilfe bzw. von dort organisierten Treffen der in den Justizvollzugsanstalten des Landes tätigen Schuldnerberater teil.

Die Unterstützung bzw. Beratung in rechtlichen Fragen durch die Juristen unseres Landesverbandes ist weiterhin gegeben.

5. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts

Für die Beratung im Justizvollzug gelten die gemeinsam durch den Landesarbeitskreis Schuldnerberatungen in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins verabschiedeten Standards. Inhaftierte Menschen sind weit überdurchschnittlich überschuldet. Viele Schulden sind häufig schon vor der Straftat vorhanden und nicht selten der Auslöser für kriminelles Verhalten. Außerdem entstehen auf Grund von begangenen Straftaten häufig neue Geldforderungen in Form von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie Gerichtskosten (70% der Betroffenen sind mit Forderungen aus Straftaten konfrontiert). Die gemeinsam mit den Klienten im Kontext Strafvollzug in Hinblick auf die

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Resozialisierung und Prävention vor Straftaten entwickelten Sanierungsstrategien berücksichtigen einerseits die Interessen der Schuldner und andererseits die der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten. Durch die Regulierung besonders dieser Forderungen setzen sich die Schuldner mit ihren Taten auseinander. Rückfälle aus Gründen der Überschuldung dürften so in vielen Fällen vermeidbar sein.

Langfristig wollen wir mit unserer Beratungstätigkeit eine Grundlage für die Lebens- und Haushaltsplanung legen, welche zu einem erfolgreichen Ausstieg aus der Straffälligkeit und zur Entwicklung von redlichen Lebensperspektiven befähigt. Die inhaftierten Klienten werden darin unterstützt, für ihre als scheinbar aussichtslos erlebten Realitäten Lösungswege zu entwickeln, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf ihr gesamtes Lebensumfeld auswirkt: auf Geschädigte, Eltern, Familie, Freunde, Ausbildungsträger etc. Leider besteht hier aufgrund der hohen Fallzahl nach wie vor das Problem, dass der psychosoziale Hintergrund der Verschuldung nicht so intensiv bearbeitet werden kann, wie es die Umstände erforderten. Das ist bedauerlich, da die Reflexion dieser Aspekte sicherlich notwendig im Sinne einer gelungenen Prävention wäre. Alle inhaftierten Ratsuchenden werden beraten in Bezug auf:

• Überwindung der finanziellen Notsituation und der mit der Ver- bzw. Überschuldung einhergehenden sozialen und psychosozialen Probleme

• Verhinderung von weiterer bzw. höherer Überschuldung• Förderung von Eigenverantwortlichkeit• Förderung finanzieller Kompetenzen• Vermeidung bzw. Überwindung von Hilfebedürftigkeit nach dem Prinzip „Hilfe zur

Selbsthilfe“ unter Berücksichtigung der vorhandenen kognitiven und psychosozialen Möglichkeiten

• Entwicklung von Sanierungsstrategien unter Berücksichtigung einerseits der Interessen der inhaftierten Ratsuchenden und andererseits der Interessen der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten

• Unterstützung der Resozialisierungsbemühungen des Schleswig-Holsteinischen Justizvollzugs im Interesse der Verhinderung von neuen Straftaten durch die Klientel.

Die Beratungsangebote variieren in Bezug auf den Grad der Hilfebedürftigkeit der Inhaftierten und in Bezug auf den Grad ihrer Verschuldung (Anzahl der Gläubiger, Höhe der Gesamtverschuldung und Forderungsgründe). Daher wurden verschiedene Module für die Beratungstätigkeit entwickelt, die diese Unterschiede berücksichtigen.

Modul 1 – Sondierungsberatung• Hilfe beim Formulieren von Schreiben an Gläubiger, im Bedarfsfall auch in

Vollmachtsvertretung, um Dauerschuldverhältnisse zu beenden bzw. ruhend zu stellen (z.B. Mietvertrag, Energielieferungsvertrag, GEZ, etc.)

• Krankenkasse klären/ Ruhen der Krankenversicherung vereinbaren• Gewerbe abmelden• Hilfe beim Formulieren von Herabsetzungsbitten bzgl. Bestehender

Unterhaltsverpflichtungen an Jugendämter oder andere Unterhaltsgläubiger; ggf. Verweisung an Rechtsanwalt wegen notwendiger Abänderungsklage

• Hilfe beim Nachweis der Zahlungsunfähigkeit an Staatsanwaltschaft, um Gerichtskosten zu vermeiden bzw. eine Stundung zu erwirken

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• Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsvereinbarungen in Bezug auf Geldstrafen, um Anschlussvollstreckung zu vermeiden

• Klärung der Anmeldung Einwohnermeldeamt (ermöglicht Eingang von Gläubigerpost)

• Recherchen zur Ermittlung von Gläubigerunterlagen (ggf. Hilfe beim Beschaffen, Vervollständigen und Sortieren von Gläubigerunterlagen, z.B. durch Familie, Schufa-Eigenauskunft, andere Kreditauskunfteien, Gerichtsvollzieherverteilerstelle, amtliche Schuldnerkarteien etc.)

• Hilfe beim Formulieren von Stundungsschreiben, um weiteren Schuldenanstieg zu vermeiden

• Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsgesuchen bei bereits ausgebrachten Pfändungen auf Eigengeld um Pfändung zurücknehmen zu lassen, damit Ausführungen sowie weitere Ratenzahlungsvereinbarungen etc. für die Vorbereitung auf Entlassung überhaupt getroffen werden können

• Hinweise in Bezug auf Ansprüche auf Kindergeld und (Halb-) Waisenrenten• (Kurz-) Informationen zu Regulierungsmöglichkeiten und deren Bedingungen• Klärung strittiger Forderungen bzw. in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von

Forderungen u. U. mit juristischer Hilfe

Modul 2 – Aufzeigen/Entwicklung von Sanierungsstrategien in der Folgeberatung• Erstkontakt mit Gläubigern über Schuldnerberatung: detaillierte

Forderungsaufstellungen anfordern• Bitte um Stundung, um Zeit zur Prüfung von Regulierungsmöglichkeiten zu

erwirken• Gemeinsame Entwicklung von Strategien zur Entschuldung: Aufklärung über

Regulierungsmöglichkeiten, über Resozialisierungsfonds und über Insolvenzverfahren (Regelinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren) unter Beachtung bevorrechtigter und im Rahmen der InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommener Forderungen (wie z. B. Forderungen Unterhaltsberechtigter oder Opfer)

• Ansparungen von Eigenmitteln auf Treuhandkonto ermöglichen, um Beträge für eine vergleichsweise Schuldenregulierung für die Gläubigergesamtheit, die Verfahrenskosten oder die Voraussetzungen für die Beantragung von Stiftungsmitteln zu sichern

Modul 3 – Regulierungstätigkeiten in der Folgeberatung• Vermittlung von Resozialisierungsfonds• Außergerichtlicher Einigungsversuch• Insolvenzvorbereitung, Erteilung der Bescheinigung des Scheiterns des

außergerichtlichen Einigungsversuches bis zur Unterstützung bei der Antragstellung

• (wenn sinnvoll) Pfändungszugriff auf pfändbaren Eigengeldanteil zugunsten von treuhänderischen Ansparungen durch Abtretung verhindern

• Ermöglichung von Zahlungen in Form von Einmal- oder Ratenzahlungen an Gläubiger durch Bereitstellung eines Treuhandkontos

• Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten infolge Arbeitsplatzverlustes während der Haft o. ä. Vereinbarung von Stundungen etc.

• Abwicklung der Sanierungsvereinbarungen

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Modul 4 – Tätigkeiten im weiteren Verfahrensablauf• Begleitung bei Vergleichserfüllung• Begleitung im weiteren Verfahrensablauf in der Wohlverhaltensperiode des

Insolvenzverfahrens• Abwicklung bei Entschuldungen über Stiftungsmittel• (wenn möglich) Abwicklung der gesonderten Regulierung von Forderungen aus

„unerlaubten Handlungen“

Eine Begleitung der Regulierungsmaßnahmen oder der Insolvenzverfahren wird sichergestellt, solange die Klient/innen im Justizvollzug verweilen. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung oder bei Verlegung informieren und verweisen die Schuldner- und Insolvenzberater gegebenenfalls an andere Beratungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Haftanstalten.

6. Statistisk

Anzahl der Gesamtberatungen Bereits mitgeteilt

Anzahl der Klienten 84Anzahl der Gesamtforderungen (46 Fälle abschließend erfasst) 336 Anzahl der Forderungen (ungewichteter Mittelwert) pro Klient 7,3Anzahl der Gesamtschulden (46 Fälle s.o.) 1.910.792,60durchschnittliche Höhe der Verschuldung (ungewichteter Mittelwert) pro Klient (45 Fälle; d.h. ohne Fall mit höchster Verschuldung)

11.0350,95

gez. Helga Koberg Neumünster im April 2012

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Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung des Vereins Lichtblick Kiel e.V.in der Justizvollzugsanstalt Kiel

für den Zeitraum vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011_____________________________________________________________

Gliederung: 1. Rahmenbedingungen2. Beratungsinhalte3. Kooperationen4. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes5. Statistisches

1. Rahmenbedingungen

Die Ausschreibung der Schuldnerberatung im Jahr 2010 hatte für die Schuldnerberatung in der Justizvollzugsanstalt Kiel einschneidende Folgen, da dadurch ab dem Jahr 2011 zwecks Erhöhung der Stundenzahl in der Justizvollzugsanstalt Lübeck die Stundenzahl in der JVA Kiel um 14 Wochenstunden gekürzt worden ist, was dazu führt, dass der Berater des Vereins Lichtblick Kiel e. V. nur noch mit einer wöchentlichen Stundenzahl von 25 Stunden, was einer Anzahl von 50 Fachleistungsstunden entspricht, die neben der Beratung sämtliche Verwaltungstätigkeiten beinhalten, für die Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt Kiel arbeiten kann. Im Rahmen dieser Zeit besucht der Berater auf Antrag in den Abendstunden zusätzlich die Inhaftierten des Freigängerhauses und bei Bedarf auch die als Hausarbeiter in die Abschiebehafteinrichtung Rendsburg verlegten Klienten, was er in den frühen Morgenstunden erledigt, da sich sein Wohnsitz in Rendsburg befindet.Nach Abschluss der Bauarbeiten steht der Schuldnerberatung seit dem Jahr 2010 eine ehe-malige Einmannzelle von ca. 8 qm im festen Haus als Beratungsbüro zur Verfügung.Da der Berater durch einen Unfall im Januar 2011 fünf Monate ausfiel und nur etwa drei Monate eine Vertretung hatte, ist leider eine Warteliste mit 28 Klienten entstanden.Unter diesen Bedingungen sind im Jahr 2011 611 Beratungsgespräche geführt worden, von denen 73 Erstgespräche waren, wobei wegen der vorgenannten Gründe leider auch nur in drei Fällen die außergerichtlichen Einigungsversuche für das gerichtliche Insolvenzverfahren abgewickelt werden konnten.

2. Beratungsinhalte

Die Tätigkeiten des Beraters umfassen die gesamten Aufgaben der Schuldnerberatung und nahezu alle Tätigkeiten einer dazu notwendigen Verwaltungskraft von der Feststellung der Gesamtverschuldung des Klienten bis hin zu den Entschuldungsmöglichkeiten.Zu Beginn der Beratung steht bei der Feststellung des Schuldenumfanges fast immer das Problem, dass die Klienten durch die Inhaftierung über keinerlei Schriftstücke mehr verfügen, weil sie teils selbst auf Grund der verschiedensten Ursachen (Angst vor den Gläubigern, Alkohol- und Drogenabhängigkeit) Gläubigerschreiben vernichtet haben, aber auch oftmals die Unterlagen bei der Auflösung der Wohnung des Inhaftierten weg gekommen sind. Dies hat zur Folge, dass die Gläubiger in mühsamer Kleinarbeit aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes und der Schufa-Selbstauskunft herausgefunden werden müssen. Erst dann können die Gläubiger um Übersendung der Aufstellungen Ihrer Forderungen gebeten werden. Nach Überprüfung dieser Aufstellungen auf ihre Rechtmäßigkeit werden die Forderungen sämtlicher Gläubiger in einem Plan zusammengestellt, damit sich Klient und Berater einen Überblick über die Gesamtverschuldung machen können.

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In fast allen Fällen sind die Klienten nicht in der Lage die erhaltenen Schuldenunterlagen selbst zu ordnen, weshalb der Berater gemeinsam mit Ihnen ein Ordnungssystem erstellen und sehr oft auch weiterführen muss.Leider sind fast 10 Prozent der Klienten nicht einmal fähig die Gläubigeranschriften selbst zu lesen, da sie Analphabeten sind, was zur Folge hat, dass der Berater den Inhalt eines jeden Briefes erklären muss.

Da die Inhaftierten der JVA Kiel zum wiederholten Male einsitzen und zwar nur bis zu einer Haftzeit von maximal 3 Jahren, durchschnittlich aber nur bis ca. einem Jahr, ist es nur in seltenen Ausnahmen möglich, mit den Gläubigern Regulierungsvereinbarungen zu treffen, weil die Klienten, wenn sie überhaupt eine Arbeit haben, nur über ein kleines Einkommen von durchschnittlich ca. 300,00 € verfügen, von dem auch noch 4/7 als Überbrückungsgeld für die Zeit nach der Haftentlassung angespart werden muss, welches bei einem Ledigen einen Betrag von 1.400,00 € erreichen soll und sich pro unterhaltsberechtigtem Familien-mitglied um 1.100,00 € erhöht.

Daher besteht in diesen Fällen die Hauptaufgabe darin, die Entstehung unnötiger, die For-derung ins Unermessliche steigen lassende Kosten zu verhindern, indem die Gläubiger um Stundung gebeten werden und durch Schuldanerkenntnisse (evtl. notariell) teurere gericht-liche Titel zu vermeiden, was gleichzeitig zur Minderung eines nicht unerheblichen volks-wirtschaftlichen Schadens führt.

Trotz der vorgenannten Schwierigkeiten ist es in einigen Fällen möglich gewesen, mit den Gläubigern Ratenzahlungen zu vereinbaren und durch Vergleiche die Forderungen manch-mal bis auf 10 Prozent zu reduzieren.

Leider kommen manche Klienten erst, wenn bereits Pfändungen ihres Gefangenenlohnes vorliegen, was zu arbeitsaufwändigen Verhandlungen mit den Gläubigern aber auch zu schwierigen Motivationsgesprächen mit dem Klienten selbst führt.

Bedauernswerter Weise ist die Gläubigerseite zunehmend der Meinung, dass für sie nur im gerichtlichen Verbraucher-Insolvenzverfahren eine befriedigende Lösung zu erreichen sei, wobei zunächst in einem außerordentlich arbeitsintensiven Verfahren eine außergerichtliche Einigung erreicht werden soll, die innerhalb der JVA fast unmöglich ist, da die überwiegende Mehrheit der Inhaftierten wegen der Forderungen aus Straftaten für dieses Verfahren nicht in Frage kommt. Gerade aber die Beratung, die die Durchführung dieses Verfahrens einleitet, ist außerordentlich zeitaufwändig und für den Klienten meist unverständlich, wird aber von ihm fast immer zuerst erfragt, weil die am Ende stehende Restschuldbefreiung durch die verschie-denen Medien als ein leicht zu erreichendes Allheilmittel gepriesen wird.

Einen nicht unerheblichen Teil der Beratungszeit bildet leider auch die Motivation derjenigen Klienten, die Schulden aus Straftaten haben und zunächst nicht verstehen, dass sie neben der Haftstrafe auch noch Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldforderungen begleichen sollen, die in dem vorgenannten Verfahren nicht der Restschuldbefreiung unterliegen sondern weiter bestehen.

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Wegen dieser Schwierigkeiten und der bereits im 1. Teil genannten Probleme sind in diesem Berichtszeitraum keine Insolvenzanträge gestellt, aber wenigstens für drei Fälle die außer-gerichtlichen Einigungsversuche durchgeführt worden, wobei bei diesen Fällen Forderungen von insgesamt fast 80 Gläubigern vorlagen. Da die Tendenz zum Verbraucher- aber auch zum Regelinsolvenzverfahren durch die Inhaftierung ehemals Selbständiger weiterhin ansteigt, bleibt leider für die klassische Schuldnerberatung, wie z.B. Haushalts- und Budgetberatung kaum noch Zeit.

3. Kooperation

Im Berichtszeitraum war, wie in allen vorhergehenden Jahren, die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ausgezeichnet.

Auch die Zusammenarbeit mit den anderen Beratungsinstitutionen der Straffälligenhilfe war wie immer sehr gut.

Generell ist eine Weitervermittlung zu anderen Schuldnerberatungsstellen im Bereich des zu-künftigen Wohnortes nach Entlassung des Klienten unproblematisch, wobei diese dann mit gut vorbereiteten Unterlagen aus den Justizvollzugsanstalten viel Arbeit sparen, was ab dem Jahr 2007 durch die Erfassung sämtlicher Fälle in dem Cawin-Programm, die außerordent-lichen Aufwand im Bereich der Datenpflege erfordert, für die empfangenden Beratungs-stellen, die in den meisten Fällen auch mit diesem Programm arbeiten, eine zusätzliche Erleichterung bedeutet.

4. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes

Die Verschuldungssituation wird schon seit einiger Zeit und in den letzten Jahren in zu-nehmender Weise in die Vollzugsplanung mit einbezogen, wobei mit Hilfe der Schuldner-beratung Voraussetzungen geschaffen werden, die den Resozialisierungsbemühungen des Justizvollzuges wesentliche Unterstützung bieten.

5. Statistisches

Arbeitszeit wöchentlich Anzahl Klienten Anzahl Gläubiger Anzahl Beratungen Gesamtschulden

25 Stunden 130 2.292 611 1.991.610,89 €

Neue Klienten in 2009 DurchschnittlicheVerschuldung

Regulierung mit Hilfe der Stiftung Straffälligenhilfe

Insolvenzanträge Weitere Betreuung entlassener Klienten

73 15.320,08 € 0 0 7

Kiel, den 31. Januar 2012

Lichtblick Kiel e. V.Schuldnerberatung in derJustizvollzugsanstalt Kiel

Horst Walders

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Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung der Rechtsfürsorge e. V. – Resohilfe- Lübeck in der Justizvollzugsanstalt Lübeck, für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011

1 Rahmenbedingungen

Die Schuldnerberatung in der JVA Lübeck wird durch die Rechtsfürsorge e. V. Resohilfe, angeboten. Der Stundenumfang in dem die Schuldnerberatung in der JVA angeboten wird, beläuft sich auf wöchentlich ca. 16 Stunden. Während dieser Zeit sind vom Schuldnerberater auch Verwaltungstätigkeiten im geringen Umfang zu erledigen. Die Schuldnerberatung in der JVA Lübeck ist in die Schuldner- und Insolvenzberatung des Rechtsfürsorge e. V. - Resohilfe - eingebunden. Diese ist eine anerkannte Stelle für Schuldner und Insolvenzberatung gemäß § 305 InsO.

Das Büro der Schuldnerberatung befindet sich in der JVA Lübeck und man teilt es sich mit der Sozialberatung in der JVA Lübeck, die ebenfalls von der Rechtsfürsorge e. V. - Resohilfe – angeboten wird. Dabei kommt es aber zu keinerlei Überschneidungen, da das Büro an unterschiedlichen Tagen genutzt wird. Das Büro ist vollständig ausgestattet und der Schuldnerberater verfügt über einen Laptop, der in der ganzen Anstalt verwendet werden darf. Dabei besteht über eine Remotedesktopverbindung, Zugriff auf den Server der Schuldnerberatung der Resohilfe, auf dem das Programm CAWIN installiert ist.

Die JVA Lübeck verfügt über insgesamt 573 Haftplätze. Davon 489 für Männer und 84 für Frauen. Der offene Vollzug umfasst 49 Plätze. Die Verweildauer der einzelnen Klienten ist unterschiedlich. So kommt es vor, dass in Lübeck Klienten beraten werden, die nur sehr kurz in Haft sind und andere befinden sich bereits seit mehreren Jahren in Sicherheitsverwahrung.

Das Jahr der Schuldnerberatung in der Justizvollzugsanstalt Lübeck war gekennzeichnet durch einen Personalwechsel und den damit einhergehenden Veränderungen. Der langjährige Mitarbeiter Frank Kobus verließ den Träger zum 31.12.2010 und Dirk Rewohl nahm zum 01.04.2011 seine Tätigkeit als neuer Schuldnerberater auf. In den ersten drei Monaten des Jahres fand aus diesem Grund nur eine eingeschränkte Beratung statt.

Nach erfolgter Einarbeitung in die Abläufe innerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA) und insbesondere in die Sicherheitsbelange konnte der neue Schuldnerberater Dirk Rewohl Ende April wieder eine Schuldnerberatung in den Räumen der JVA Lübeck anbieten. Zunächst galt es, die zahlreichen Beratungsanliegen abzuarbeiten und wieder in eine Routine zu überführen. Aufgrund des, gegenüber dem vorigen Jahr, erhöhten Stundenkontingents war es möglich, sämtliche Gesprächsanfragen schneller zu erledigen. Es hat sich auch im weiteren Verlauf des Jahres gezeigt, dass

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den Anträgen auf ein Beratungsgespräch mit der Schuldnerberatung zeitnah, d.h. in der Regel innerhalb von zwei Wochen, entsprochen werden kann.

In der JVA Lübeck waren im Berichtszeitraum 840 Arbeitsstunden abzuleisten. Dazu wird an durchschnittlich drei Tagen in der Woche eine Beratung in der JVA angeboten. Die Beratung findet auf Antrag oder Absprache statt.

1. Beratungsinhalte

Die Beratungsinhalte werden neben den klassischen Aufgaben der Schuldnerberatung, von den Besonderheiten der Inhaftierungssituation mitbestimmt. Dabei wären die Verschuldungssituationen zu nennen, welche erst durch die Straftat entstanden sind und der unterschiedlich lange Inhaftierungszeitraum, der maßgebliche Auswirkungen auf die Beratungsinhalte haben kann.

Grundsätzlich ist jeder Beratungsprozess aber so angelegt, dass er nach der Inhaftierung in der JVA Lübeck, in einer anderen JVA oder in Freiheit, mit Hilfe einer anderen Schuldnerberatungsstelle fortgeführt werden kann. Des Weiteren verweise ich auf den Abschnitt Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts.

Ein Beratungsprozess in der Schuldnerberatung beginnt in der Regel damit, dass sich zunächst der Klient mit der Schuldnerberatungsstelle gemeinsam einen Überblick über die Gesamtverschuldung verschafft. Dies ist nicht nur im Hinblick auf ein eventuell angestrebtes Insolvenzverfahren wichtig, sondern auch wenn andere Arten der Entschuldung angestrebt werden. In Haft verfügen Klienten oftmals über keinerlei oder nur wenige Gläubigerunterlagen und dann beginnt ein langwieriges Verfahren, diese Unterlagen über Verwandte und Freunde zu beschaffen oder mit Hilfe der Schuldnerberatung zu rekonstruieren, wer denn alles Gläubiger sein könnte. Da sich diese Phase durchaus über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstrecken kann (in Ausnahmefällen sogar noch länger), gehört es auch zu den Aufgaben der Schuldnerberatung dafür zu sorgen, dass Klienten, bei denen die Beratung und Begleitung bei der Entschuldung noch nicht abgeschlossen ist, an eine Schuldnerberatungsstelle in der Nähe ihres zukünftigen Wohnortes weitervermittelt werden. In 21 Fällen wurden die Klienten an eine Beratungsstelle in ihrem zukünftigen Wohnort weitervermittelt, was auch den Umzug in eine andere JVA beinhaltet.

In ca. 60 % der Fälle kommt es zu einer längerfristigen Beratung mit dem Ziel einer Entschuldung, Teilentschuldung oder Perspektiventwicklung, um die Entschuldung nach der Entlassung vorzubereiten. Hierbei wird mit dem Einverständnis des Gefangenen die jeweilige Abteilungsleitung durch ein Formblatt über die stattfindende Beratung informiert. Damit wird sichergestellt, dass das Bemühen der Klienten um eine Regulierung ihrer Schulden auch in den Vollzugsplänen einen

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Niederschlag findet. In Einzelfällen kann der Klient auch eine Schweigepflichtentbindung erteilen, so dass zwischen Schuldnerberatung und Abteilungsleitung explizit über die Problematik gesprochen werden kann. Ein Teilbereich der Schuldnerberatung stellt die Beratung mit dem Ziel der Entschuldung durch ein Insolvenzverfahren dar. Dabei sieht das deutsche Insolvenzrecht die Möglichkeit eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und eines Regelinsolvenzverfahrens vor. Im oben genannten Zeitraum haben 9 Klienten den Weg in ein Insolvenzverfahren gewählt, davon war eines ein Regelinsolvenzverfahren. Dass diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr wesentlich geringer ausfällt, ist ursächlich auf den Personalwechsel in der Schuldnerberatung zurückzuführen. Insolvenzverfahren stellen einen durchgehenden Prozess dar, nicht zuletzt weil bestimmte Fristen und Rechtsvorschriften eingehalten werden müssen. Einige dieser Beratungsprozesse wurden nun durch den Personalwechsel unterbrochen und mussten von neuem begonnen werden.

Im Berichtszeitraum haben 364 Gespräche mit 140 männlichen und 9 weiblichen Inhaftierten stattgefunden, die sich wie folgt aufschlüsseln

G Haus : 102 GesprächeD Haus : 73 GesprächeE Haus : 72 GesprächeSozialtherapie: 71 GesprächeFrauenvollzug: 21 GesprächeOffener Vollzug: 19 GesprächeLazarett: 4 GesprächeSicherheitsabteilung: 2 Gespräche

Die Zahl der abgeschlossenen Beratungsfälle betrug 86 und schlüsselt sich wie folgt auf

21 Weitervermittlungen 9 Insolvenzen

37 Kurzberatungen 4 Vergleiche

15 Sonstiges (z.B. Abbruch)

Die aufsuchenden Schuldner waren bei einem bis zu 67 Gläubiger(n) mit Beträgen von unter EUR 1.000.- bis zu mindestens EUR 560.000,00 verschuldet. In den hinsichtlich Gläubigeranzahl und Schuldenhöhe abschließend erfassten Fällen betrug die durchschnittliche Schuldenhöhe EUR 23.100 bei einer durchschnittlichen Anzahl von 8,1 Gläubigern im ungewichteten Mittelwert. Abschließend erfasst wurden 914 Gläubiger.

Die Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein gewährt unter anderem auch Entschuldungsdarlehen. Dies stellt eine Möglichkeit der Entschuldung dar, die in

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bestimmten Fällen anderen Arten der Entschuldung vorzuziehen ist. Im vergangenen Jahr konnte ein derartiges Darlehen vermittelt werden. Über das Jahresende hinaus befinden sich noch zwei weitere Darlehensanträge in Vorbereitung.

Ein wichtiges Anliegen von Schuldnerberatung ist auch immer die Aktivierung von Selbsthilfepotentialen. So wird in ca. 20 % der Beratungen Hilfestellung beim Formulieren von Briefen an die Gläubiger gegeben. Dies war insbesondere bei Klienten der Fall, die nur wenige Monate in der JVA Lübeck waren. Damit wird erreicht, dass sich die Verschuldungssituation durch den Aufenthalt in der JVA nicht noch verschlechtert oder dass eine Verschuldungssituation überhaupt entsteht. Besonders erwähnenswert ist in diesem Kontext auch die Zusammenarbeit mit der Gefangenenzeitung der JVA Lübeck, dem „Lauerhof Kurier“. Dort erscheint eine auf drei Teile angelegte Artikelserie zum Thema Schulden, die dieses Thema unter dem speziellen Aspekt des Strafvollzuges behandelt. Dabei wird ein besonderer Wert auf Prävention und Aufklärung gelegt.

2. Kooperationen

Kooperation in der JVA, umfasst im wesentlichen die Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitungen und den Vollzugsleitungen. Dabei geht es meistens darum, die oben genannten darüber zu informieren, dass überhaupt ein Beratungsprozess stattfindet. Dies geschieht durch das vorher erwähnte Formblatt.

Mit anderen in der JVA tätigen Organen und externen Beratern gab es in Einzelfällen ebenfalls eine Zusammenarbeit.Außerhalb der JVA erstreckte sich die Kooperation auf diverse Institutionen und Personen. An erster Stelle seien andere Schuldnerberatungsstellen genannt, aber auch Rechtsanwälte von Gefangenen, andere Beratungsstellen, Behörden etc. und natürlich die Stiftung Straffälligenhilfe.

3.1 Fortbildungen

Teamsitzungen finden wöchentlich in der Schuldnerberatungsstelle und in monatlichen Abständen mit allen Resohilfe-Mitarbeiter/innen statt. Der Schuldnerberater nahm, wie alle anderen hauptamtlichen Mitarbeiter/innen des Trägers, an der internen Fortbildung „Umgang mit Konflikten“ mit Tilman Metzger teil.

Als Aspekt der landesweiten Vernetzungsarbeit kann die Teilnahme und Mitarbeit am Arbeitskreis der in den Justizvollzugsanstalten tätigen Schuldnerberater angesehen werden. Dieser wird koordiniert vom Schleswig-Holsteinischen Verband für Soziale Strafrechtspflege und findet vier Mal jährlich statt. Darüber hinaus findet eine

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Vernetzung im Rahmen des Arbeitskreises der Lübecker Schuldnerberatungsstellen statt.

Eine weitere Zusammenarbeit gibt es mit der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein. Dort werden regelmäßig Fortbildungen für die Schuldnerberater des Landes angeboten und die Koordinierungsstelle steht auch für spezielle Fachfragen zur Verfügung.

3.2 Fachaufsicht

Die Fachaufsicht wird durch die Leitung der Rechtsfürsorge e. V. - Resohilfe – gewährleistet.

4 Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts

Für die Beratung im Justizvollzug gelten die gemeinsam durch den Landesarbeitskreis Schuldnerberatungen in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins verabschiedeten Standards. Inhaftierte Menschen sind weit überdurchschnittlich überschuldet. Viele Schulden sind häufig schon vor der Straftat vorhanden und nicht selten der Auslöser für kriminelles Verhalten. Außerdem entstehen auf Grund von begangenen Straftaten häufig neue Geldforderungen in Form von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie Gerichtskosten (70% der Betroffenen sind mit Forderungen aus Straftaten konfrontiert). Die gemeinsam mit den Klienten im Kontext Strafvollzug in Hinblick auf die Resozialisierung und Prävention vor Straftaten entwickelten Sanierungsstrategien berücksichtigen einerseits die Interessen der Schuldner und andererseits die der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten. Durch die Regulierung besonders dieser Forderungen setzen sich die Schuldner mit ihren Taten auseinander. Rückfälle aus Gründen der Überschuldung dürften so in vielen Fällen vermeidbar sein.

Langfristig wollen wir mit unserer Beratungstätigkeit eine Grundlage für die Lebens- und Haushaltsplanung legen, welche zu einem erfolgreichen Ausstieg aus der Straffälligkeit und zur Entwicklung von redlichen Lebensperspektiven befähigt. Die inhaftierten Klienten werden darin unterstützt, für ihre als scheinbar aussichtslos erlebten Realitäten Lösungswege zu entwickeln, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf ihr gesamtes Lebensumfeld auswirkt: auf Geschädigte, Eltern, Familie, Freunde, Ausbildungsträger etc. Leider besteht hier aufgrund der hohen Fallzahl nach wie vor das Problem, dass der psychosoziale Hintergrund der Verschuldung nicht so intensiv bearbeitet werden kann, wie es die Umstände erforderten. Das ist bedauerlich, da

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die Reflexion dieser Aspekte sicherlich notwendig im Sinne einer gelungenen Prävention wäre.

Alle inhaftierten Ratsuchenden werden beraten in Bezug auf:

• Überwindung der finanziellen Notsituation und der mit der Ver- bzw. Überschuldung einhergehenden sozialen und psychosozialen Probleme

• Verhinderung von weiterer bzw. höherer Überschuldung• Förderung von Eigenverantwortlichkeit• Förderung finanzieller Kompetenzen• Vermeidung bzw. Überwindung von Hilfebedürftigkeit nach dem Prinzip „Hilfe

zur Selbsthilfe“ unter Berücksichtigung der vorhandenen kognitiven und psychosozialen Möglichkeiten

• Entwicklung von Sanierungsstrategien unter Berücksichtigung einerseits der Interessen der inhaftierten Ratsuchenden und andererseits der Interessen der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten

• Unterstützung der Resozialisierungsbemühungen des Schleswig-Holsteinischen Justizvollzugs im Interesse der Verhinderung von neuen Straftaten durch die Klientel.

Die Beratungsangebote variieren in Bezug auf den Grad der Hilfebedürftigkeit der Inhaftierten und in Bezug auf den Grad ihrer Verschuldung (Anzahl der Gläubiger, Höhe der Gesamtverschuldung und Forderungsgründe). Daher wurden verschiedene Module für die Beratungstätigkeit entwickelt, die diese Unterschiede berücksichtigen.

Modul 1 – Sondierungsberatung

• Hilfe beim Formulieren von Schreiben an Gläubiger, im Bedarfsfall auch in Vollmachtsvertretung, um Dauerschuldverhältnisse zu beenden bzw. ruhend zu stellen (z.B. Mietvertrag, Energielieferungsvertrag, GEZ, etc.)

• Krankenkasse klären/ Ruhen der Krankenversicherung vereinbaren• Gewerbe abmelden• Hilfe beim Formulieren von Herabsetzungsbitten bzgl. Bestehender

Unterhaltsverpflichtungen an Jugendämter oder andere Unterhaltsgläubiger; ggf. Verweisung an Rechtsanwalt wegen notwendiger Abänderungsklage

• Hilfe beim Nachweis der Zahlungsunfähigkeit an Staatsanwaltschaft, um Gerichtskosten zu vermeiden bzw. eine Stundung zu erwirken

• Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsvereinbarungen in Bezug auf Geldstrafen, um Anschlussvollstreckung zu vermeiden

• Klärung der Anmeldung Einwohnermeldeamt (ermöglicht Eingang von Gläubigerpost)

• Recherchen zur Ermittlung von Gläubigerunterlagen (ggf. Hilfe beim Beschaffen, Vervollständigen und Sortieren von Gläubigerunterlagen, z.B. durch Familie, Schufa-Eigenauskunft, andere Kreditauskunfteien, Gerichtsvollzieherverteilerstelle, amtliche Schuldnerkarteien etc.)

• Hilfe beim Formulieren von Stundungsschreiben, um weiteren Schuldenanstieg zu vermeiden

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• Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsgesuchen bei bereits ausgebrachten Pfändungen auf Eigengeld um Pfändung zurücknehmen zu lassen, damit Ausführungen sowie weitere Ratenzahlungsvereinbarungen etc. für die Vorbereitung auf Entlassung überhaupt getroffen werden können

• Hinweise in Bezug auf Ansprüche auf Kindergeld und (Halb-) Waisenrenten• (Kurz-) Informationen zu Regulierungsmöglichkeiten und deren Bedingungen• Klärung strittiger Forderungen bzw. in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von

Forderungen u. U. mit juristischer Hilfe

Modul 2 – Aufzeigen/Entwicklung von Sanierungsstrategien in der Folgeberatung

• Erstkontakt mit Gläubigern über Schuldnerberatung: detaillierte Forderungsaufstellungen anfordern

• Bitte um Stundung, um Zeit zur Prüfung von Regulierungsmöglichkeiten zu erwirken

• Gemeinsame Entwicklung von Strategien zur Entschuldung: Aufklärung über Regulierungsmöglichkeiten, über Resozialisierungsfonds und über Insolvenzverfahren (Regelinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren) unter Beachtung bevorrechtigter und im Rahmen der InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommener Forderungen (wie z. B. Forderungen Unterhaltsberechtigter oder Opfer)

• Ansparungen von Eigenmitteln auf Treuhandkonto ermöglichen, um Beträge für eine vergleichsweise Schuldenregulierung für die Gläubigergesamtheit, die Verfahrenskosten oder die Voraussetzungen für die Beantragung von Stiftungsmitteln zu sichern

Modul 3 – Regulierungstätigkeiten in der Folgeberatung

• Vermittlung von Resozialisierungsfonds• Außergerichtlicher Einigungsversuch• Insolvenzvorbereitung, Erteilung der Bescheinigung des Scheiterns des

außergerichtlichen Einigungsversuches bis zur Unterstützung bei der Antragstellung

• (wenn sinnvoll) Pfändungszugriff auf pfändbaren Eigengeldanteil zugunsten von treuhänderischen Ansparungen durch Abtretung verhindern

• Ermöglichung von Zahlungen in Form von Einmal- oder Ratenzahlungen an Gläubiger durch Bereitstellung eines Treuhandkontos

• Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten infolge Arbeitsplatzverlustes während der Haft o. ä. Vereinbarung von Stundungen etc.

• Abwicklung der Sanierungsvereinbarungen

Modul 4 – Tätigkeiten im weiteren Verfahrensablauf

• Begleitung bei Vergleichserfüllung• Begleitung im weiteren Verfahrensablauf in der Wohlverhaltensperiode des

Insolvenzverfahrens• Abwicklung bei Entschuldungen über Stiftungsmittel

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• (wenn möglich) Abwicklung der gesonderten Regulierung von Forderungen aus „unerlaubten Handlungen“

Eine Begleitung der Regulierungsmaßnahmen oder der Insolvenzverfahren wird sichergestellt, solange die Klient/innen im Justizvollzug verweilen. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung oder bei Verlegung informieren und verweisen die Schuldner- und Insolvenzberater gegebenenfalls an andere Beratungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Haftanstalten.

6 Statistik

Anzahl der Gesamtberatungen 364

Anzahl der Klienten 149

Anzahl der Gesamtforderungen 1206

Anzahl der Forderungen (ungewichteter Mittelwert) pro Klient 8,1

Anzahl der Gesamtschulden 1.038.536,21

durchschnittliche Höhe der Verschuldung (ungewichteter Mittelwert) pro Klient

23.172,41

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Diakonisches Werk Schleswig Flensburg Anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstelle

Schuldnerberatung in der JVA Flensburg

Jahresbericht 2011

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1. Strukturqualität ( Rahmenbedingungen)

2. Beratungsinhalte

2.1 Schuldnerberatung im Rahmen der Untersuchungshaft

2.2 Schuldnerberatung im Rahmen der Strafhaft

2.3 Prävention

3. Kooperationen

3.1 Fortbildung/Fachtagungen

3.2 Fachaufsicht

4. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes

5. Statistik

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1. Strukturqualität ( Rahmenbedingungen)

Bedingt durch die Ausschreibung der Schuldnerberatung in den Haftanstalten im Jahr 2010 hat die Flensburger Haftanstalt eine Kürzung der Schuldnerberatungsstunden zu Gunsten anderer Haftanstalten um 50% erfahren. Hatte der Mitarbeiter des Diakonischen Werkes Schleswig Flensburg in den Vorjahren noch sieben Wochenstunden Arbeitszeit, stehen ab 2011 nur noch dreieinhalb Fachleistungsstunden in der Woche zur Verfügung. Somit ergibt sich nur noch ein Jahresstundenkontingent von 144 Fachleistungsstunden.

Nur durch eine massive Umstellung der Beratung, die wesentlich mehr Eigeninitiative der Klienten forderte und die Einführung einer Warteliste, war es möglich, die Beratungsstandards zu halten.Neben der Beratungstätigkeit sind sämtliche Verwaltungstätigkeiten vom Berater zu erledigen.Der Arbeitsbereich der Schuldnerberatung in der Justizvollzugsanstalt ist eingebunden in den Gesamtbereich der freien Straffälligen- und Gefährdetenhilfe des Diakonischen Werkes. Das Diakonische Werk Schleswig Flensburg ist eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle.Da der Schuldnerberater auch als Sozialarbeiter in der Sozialberatung tätig ist, kann das Büro der Sozialberatung mitbenutzt werden. Seit Sommer 2008 steht dem Schuldnerberater das Computerprogramm Cawin zur Verfügung (per Laptop nutzbar). Der PC mit Internetzugang, der durch die JVA Flensburg zu Verfügung gestellt wurde, erleichtert die Gläubiger- und Adressermittlung.In der JVA Flensburg können insgesamt 69 Haftplätze belegt werden. Der Anteil der Strafgefangenen, die Kurzzeitstrafen verbüßten, ist relativ groß. Die Fluktuation der Inhaftierten ist entsprechend hoch. Im Jahr 2011 wurden 43 Klienten innerhalb von 172 Beratungsgesprächen unterstützt.

2. Beratungsinhalte

Die Beratungsinhalte werden im Einzelfall von den äußeren Bedingungen der Haft mitbestimmt. So unterscheiden sich die Beratungen von Untersuchungsgefangenen von den Beratungen von Strafgefangenen. Bei Untersuchungsgefangenen und Gefangenen mit Kurzstrafen ist in der Regel keine Entschuldung möglich sondern eher Krisenintervention angezeigt.Der gesamte Beratungsprozess ist so ausgerichtet, dass der Klient bei einer Verlegung in andere Haftanstalten oder der Entlassung aus der Haft das begonnene Verfahren zu jedem Zeitpunkt nahtlos in einer anderen anerkannten Schuldnerberatungsstelle fortsetzen kann.Die Tätigkeiten des Schuldnerberaters umfassen die gesamten Aufgaben der klassischen Schuldnerberatung. So beinhaltet der Beratungsprozess die Feststellung der Gesamtverschuldung des Klienten sowie das Aufzeigen der Entschuldungsmöglichkeiten bis zur Verbraucherinsolvenz.

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2.1 Schuldnerberatung im Rahmen der Untersuchungshaft

Im Berichtszeitraum wurden 11 Untersuchungsgefangene beraten und begleitet. Bei Untersuchungsgefangenen steht die Vermeidung von Schulden und Kosten im Vordergrund der Beratung. Hier ist es oft möglich den Klienten vor unnötigen Kosten zu bewahren und den volkswirtschaftlichen Schaden zu verringern bzw. zu vermeiden. Rechtzeitiges Handeln in diesen Fällen führt häufig dazu, dass Miet-, Versicherungs-, oder sonstige Verträge fristgerecht gekündigt werden. Die rechtzeitige Beendigung von Dauerschuldverhältnissen senkt unmittelbar die Schuldenlast und führt häufig dazu, dass der Schuldenberg für den Klienten überschaubar bleibt und somit die Motivation zur Entschuldung steigt.Da fast alle Klienten Schwierigkeiten haben ihre Unterlagen ordentlich abzuheften, werden sie angehalten ihre Gläubigerunterlagen mit Anleitung selbst zu führen und zu jedem Beratungsgespräch mitzubringen. Somit erhält jeder Klient selbst einen Überblick über seine Verbindlichkeiten. Die Akten müssen bei einer Entlassung bzw. Verlegung der Klienten nicht kosten- und zeitaufwendig nachgesandt werden.

2.2 Schuldnerberatung im Rahmen der Strafhaft

Die Beratung der Strafgefangenen gestaltete sich im Vergleich zur Beratung von Untersuchungsgefangenen wesentlich umfangreicher und weitgreifender. Wenn die Klienten nicht bereits in der Untersuchungshaft alle Gläubigeradressen und Forderungsaufstellungen beschafft haben, setzt die Arbeit bei den Strafgefangenen hier an. Im Anschluss der Gläubigerermittlung steht die Überprüfung der Forderungen auf Rechtmäßigkeit. Danach wird die Gläubigerliste erstellt, um den Klienten auch einen Überblick über seine Verschuldenssituation zu ermöglichen. Anschließend werden Entschuldungsstrategien besprochen. Im Jahr 2011 wurden 3 Treuhandkonten für Klienten geführt. Die Klienten haben hier im vergangenem Jahr zwischen 10,-€ und 40,-€ monatlich von ihrem unpfändbaren Einkommen angespart. Durch die Einrichtung von Treuhandkonten war es im Berichtszeitraum möglich Entschuldungen bzw. Teilentschuldungen durchzuführen. Bei den Klienten mit Kurzstrafen (drei bis sechs Monaten) konnte hingegen in der Regel nur Krisenintervention betrieben werden. Im Jahr 2011 haben die öffentlich rechtlichen Gläubiger bzw. Gläubigervertreter wie z.B. Landeskassen und Bußgeldstellen der Kommunen ihre Beitreibungsbemühungen weiter verschärft, sodass festzustellen war, dass diese Gläubiger vielfach auf Stundungsersuchen nur selten eingegangen sind. Pfändungen werden wesentlich schneller ausgebracht.31 Strafgefangenen wurden im Berichtszeitraum im Rahmen der Schuldnerberatung beraten. In 11 Fällen konnten Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden. In 3 Fällen war eine Teilentschuldung durch Vergleiche möglich. Die Motivation der Strafgefangenen nimmt besonders bei langwierigeren Beratungsprozessen eine zentrale Rolle ein.

2.3 Prävention

Im Jahr 2011 wurden drei Präventionsveranstaltungen zu den Themen “Wie gehe ich mit meinen Schulden um“ und „Fragen zu Verschuldung und Überschuldung“ angeboten. Bei diesen Veranstaltungen sind in der Regel eine gute Beteiligung und viel Interesse zu verzeichnen, denn fast jeder Teilnehmer ist verschuldet und kann eigene Erfahrungen einbringen.

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3. Kooperationen

Im Berichtszeitraum bestand eine gute Zusammenarbeit mit der Anstaltsleitung der Justizvollzugsanstalt Flensburg sowie allen anderen Fachdiensten innerhalb und außerhalb der Justizvollzugsanstalt. Auch die Anstaltsleitung reagierte auf die veränderten Rahmenbedingungen. Eine Zuführung der Klienten durch die Vollzugsbeamten zu den Beratungsgesprächen erfolgte zügig ohne Wartezeiten.

Alle Entschuldungsmaßnahmen werden mit dem Abteilungsleiter abgesprochen. Dieser unterstützt den Sozialarbeiter bei den Entschuldungsmaßnahmen. Besonders Strafgefangene werden im Rahmen des Vollzugsplanes durch den Abteilungsleiter motiviert ihre Schuldensituation zu bearbeiten.

3.1 Fortbildung/Fachtagungen

Der Unterzeichner nahm an 3 Treffen des Arbeitskreises der Schuldnerberater in den Haftanstalten Schleswig-Holsteins teil. Die Vernetzung der unterschiedlichen Träger ermöglichte eine schnelle und unbürokratische Vermittlung in weitergehende Beratung bei Verlegung der Klienten in andere Haftanstalten. Ferner nahm der Schuldnerberater an einer Fortbildung zum Thema: “Umgang mit psychisch erkrankten Menschen in der Schuldnerberatung“ der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Rendsburg teil.Ebenso nahm der Schuldnerberater an einer Fortbildung der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Rendsburg zu ausgesuchten Rechtsfragen teil.

3.2 Fachaufsicht

Die Fachaufsicht wird durch den Leiter der Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes gewährleistet.

4. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes

Für die Beratung im Justizvollzug gelten die gemeinsam durch den Landesarbeitskreis Schuldnerberatungen in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins verabschiedeten Standards. Inhaftierte Menschen sind weit überdurchschnittlich überschuldet. Viele Schulden sind häufig schon vor der Straftat vorhanden und nicht selten der Auslöser für kriminelles Verhalten. Außerdem entstehen auf Grund von begangenen Straftaten häufig neue Geldforderungen in Form von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie Gerichtskosten (70% der Betroffenen sind mit Forderungen aus Straftaten konfrontiert). Die gemeinsam mit den Klienten im Kontext Strafvollzug in Hinblick auf die Resozialisierung und Prävention vor Straftaten entwickelten Sanierungsstrategien berücksichtigen einerseits die Interessen der Schuldner und andererseits die der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten. Durch die Regulierung besonders dieser Forderungen setzen sich die Schuldner mit ihren Taten auseinander. Rückfälle aus Gründen der Überschuldung dürften so in vielen Fällen vermeidbar sein.

Langfristig wollen wir mit unserer Beratungstätigkeit eine Grundlage für die Lebens- und Haushaltsplanung legen, welche zu einem erfolgreichen Ausstieg aus der Straffälligkeit und zur Entwicklung von redlichen Lebensperspektiven befähigt. Die inhaftierten Klienten werden darin unterstützt, für ihre als scheinbar aussichtslos erlebten Realitäten Lösungswege zu entwickeln, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf ihr gesamtes Lebensumfeld auswirkt: auf Geschädigte, Eltern, Familie, Freunde, Ausbildungsträger etc. Leider besteht hier aufgrund der hohen Fallzahl nach wie vor das Problem, dass der psychosoziale Anteil/Hintergrund der Verschuldung nicht so

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intensiv bearbeitet werden kann, wie es die Umstände erforderten. Das ist bedauerlich, da die Reflexion dieser Aspekte sicherlich notwendig im Sinne einer gelungenen Prävention wäre.

Für die Beratung im Justizvollzug gelten die gemeinsam durch den Landesarbeitskreis Schuldnerberatungen in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins verabschiedeten Standards. Alle inhaftierten Ratsuchenden werden beraten in Bezug auf:• Überwindung der finanziellen Notsituation und der mit der Ver- bzw. Überschuldung

einhergehenden sozialen und psychosozialen Probleme• Verhinderung von weiterer bzw. höherer Überschuldung• Förderung von Eigenverantwortlichkeit• Förderung finanzieller Kompetenzen• Vermeidung bzw. Überwindung von Hilfebedürftigkeit nach dem Prinzip „Hilfe zur

Selbsthilfe“ unter Berücksichtigung der vorhandenen kognitiven und psychosozialen Möglichkeiten

• Entwicklung von Sanierungsstrategien unter Berücksichtigung einerseits der Interessen der inhaftierten Ratsuchenden und andererseits der Interessen der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten

• Unterstützung der Resozialisierungsbemühungen des Schleswig-Holsteinischen Justizvollzugs im Interesse der Verhinderung von neuen Straftaten durch die Klientel.

Die Beratungsangebote variieren in Bezug auf den Grad der Hilfebedürftigkeit der Inhaftierten und in Bezug auf den Grad ihrer Verschuldung (Anzahl der Gläubiger, Höhe der Gesamtverschuldung und Forderungsgründe). Daher wurden verschiedene Module für die Beratungstätigkeit entwickelt, die diese Unterschiede berücksichtigen.

Modul 1 - Sondierungsberatung• Hilfe beim Formulieren von Schreiben an Gläubiger, im Bedarfsfall auch in

Vollmachtsvertretung, um Dauerschuldverhältnisse zu beenden bzw. ruhend zu stellen (z.B. Mietvertrag, Energielieferungsvertrag, GEZ, etc.)

• Krankenkasse klären/ Ruhen der Krankenversicherung vereinbaren• Gewerbe abmelden• Hilfe beim Formulieren von Herabsetzungsbitten bzgl. bestehender

Unterhaltsverpflichtungen an Jugendämter oder andere Unterhaltsgläubiger; ggf. Verweisung an Rechtsanwalt wegen notwendiger Abänderungsklage

• Hilfe beim Nachweis der Zahlungsunfähigkeit an Staatsanwaltschaft, um Gerichtskosten zu vermeiden bzw. eine Stundung zu erwirken

• Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsvereinbarungen in Bezug auf Geldstrafen, um Anschlussvollstreckung zu vermeiden

• Klärung der Anmeldung Einwohnermeldeamt (ermöglicht Eingang von Gläubigerpost)• Recherchen zur Ermittlung von Gläubigerunterlagen (ggf. Hilfe beim Beschaffen,

Vervollständigen und Sortieren von Gläubigerunterlagen, z.B. durch Familie, Schufa-Eigenauskunft, andere Kreditauskunfteien, Gerichtsvollzieherverteilerstelle, amtliche Schuldnerkarteien etc.)

• Hilfe beim Formulieren von Stundungsschreiben, um weiteren Schuldenanstieg zu vermeiden

• Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsgesuchen bei bereits ausgebrachten Pfändungen auf Eigengeld um Pfändung zurücknehmen zu lassen, damit Ausführungen sowie weitere Ratenzahlungsvereinbarungen etc. für die Vorbereitung auf Entlassung überhaupt getroffen werden können

• Hinweise in Bezug auf Ansprüche auf Kindergeld und (Halb-) Waisenrenten• (Kurz-) Informationen zu Regulierungsmöglichkeiten und deren Bedingungen

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• Klärung strittiger Forderungen bzw. in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Forderungen u. U. mit juristischer Hilfe

Modul 2 - Aufzeigen/Entwicklung von Sanierungsstrategien in der Folgeberatung• Erstkontakt mit Gläubigern über Schuldnerberatung: detaillierte Forderungsaufstellungen

anfordern• Bitte um Stundung, um Zeit zur Prüfung von Regulierungsmöglichkeiten zu erwirken• Gemeinsame Entwicklung von Strategien zur Entschuldung: Aufklärung über

Regulierungsmöglichkeiten, über Resozialisierungsfonds und über Insolvenzverfahren (Regelinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren) unter Beachtung bevorrechtigter und im Rahmen der InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommener Forderungen (wie z. B. Forderungen Unterhaltsberechtigter oder Opfer)

• Ansparungen von Eigenmitteln auf Treuhandkonto ermöglichen, um Beträge für eine vergleichsweise Schuldenregulierung für die Gläubigergesamtheit, die Verfahrenskosten oder die Voraussetzungen für die Beantragung von Stiftungsmitteln zu sichern

Modul 3 - Regulierungstätigkeiten in der Folgeberatung• Vermittlung von Resozialisierungsfonds• Außergerichtlicher Einigungsversuch• Insolvenzvorbereitung, Erteilung der Bescheinigung des Scheiterns des

außergerichtlichen Einigungsversuches bis zur Unterstützung bei der Antragstellung• (wenn sinnvoll) Pfändungszugriff auf pfändbaren Eigengeldanteil zugunsten von

treuhänderischen Ansparungen durch Abtretung verhindern• Ermöglichung von Zahlungen in Form von Einmal- oder Ratenzahlungen an Gläubiger

durch Bereitstellung eines Treuhandkontos• Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten infolge Arbeitsplatzverlustes während der

Haft o. ä. Vereinbarung von Stundungen etc.• Abwicklung der Sanierungsvereinbarungen

Modul 4 - Tätigkeiten im weiteren Verfahrensablauf• Begleitung bei Vergleichserfüllung• Begleitung im weiteren Verfahrensablauf in der Wohlverhaltensperiode des

Insolvenzverfahrens• Abwicklung bei Entschuldungen über Stiftungsmittel• (wenn möglich) Abwicklung der gesonderten Regulierung von Forderungen aus

„unerlaubten Handlungen“

Eine Begleitung der Regulierungsmaßnahmen oder der Insolvenzverfahren wird sichergestellt, solange die Klient/innen im Justizvollzug verweilen. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung oder bei Verlegung informieren und verweisen die Schuldner- und Insolvenzberater gegebenenfalls an andere Beratungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Haftanstalten.

Die Beratungsstellen arbeiten im Sinne der Beratenen mit besonderen dafür zuständigen Fachberatungsdiensten sowie mit anderen Behörden und Institutionen, den Abteilungsleitern der Justizvollzugsanstalten, den Gerichten, dem allgemeinen Sozialdienst, mit den innerhalb der Justizvollzugsanstalten vorhanden Hilfsorganisationen und dem Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.V. zusammen und sind über die Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein mit allen anerkannten Schuldnerberatungsstellen im Land vernetzt.

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Insgesamt kann für das Jahr 2011 festgestellt werden, dass die Anzahl der Klienten und die Anzahl der Beratungen im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen ist. Dieser Rückgang war zu erwarten, da die zur Verfügung stehenden Beratungsstunden massiv gekürzt wurden. Es musste in 2011 eine Warteliste angelegt werden, wobei jeder Klient die Möglichkeit eines Erstgespräches/Krisenintervention erhielt. So ist zu erklären, dass die Gesamtzahl der Klienten nur unwesentlich geringer als im Vorjahr war. Die Anzahl der erfassten Gläubiger (im Erstgespräch/Krisenintervention wird häufig nur ein Gläubiger benannt/aufgenommen) ist massiv gesunken.

5. Statistik

Arbeitszeit wöchentl.

Anzahl Klienten

Anzahl Beratungen

Anzahl der Forderungen

Gesamtschulden

3,5 Fachleistungsstd.

43 172 224 251.974,38

Klienten in U-Haft Klienten in Strafhaft DurchschnittlicheForderungshöhe pro Klient

Weitere Betreuungentlassener Klienten

11 32 5.859,87 € 3

Flensburg, im Februar 2011

Gerhard ten HaafDipl.- Sozialarbeiter

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Tätigkeitsbericht der Schuldner- und Insolvenzberatung der Steinburg Sozial Gemeinnützige Beratungs- und Qualifizierungs-GmbHin der Justizvollzugsanstalt Itzehoe für den Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2011-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes

Für die Beratung im Justizvollzug gelten die gemeinsam durch den Landesarbeitskreis Schuldnerberatungen in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins verabschiedeten Standards. Inhaftierte Menschen sind weit überdurchschnittlich überschuldet. Viele Schulden sind häufig schon vor der Straftat vorhanden und nicht selten der Auslöser für kriminelles Verhalten. Außerdem entstehen auf Grund von begangenen Straftaten häufig neue Geldforderungen in Form von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie Gerichtskosten (70% der Betroffenen sind mit Forderungen aus Straftaten konfrontiert). Die gemeinsam mit den Klienten im Kontext Strafvollzug in Hinblick auf die Resozialisierung und Prävention vor Straftaten entwickelten Sanierungsstrategien berücksichtigen einerseits die Interessen der Schuldner und andererseits die der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten. Durch die Regulierung besonders dieser Forderungen setzen sich die Schuldner mit ihren Taten auseinander. Rückfälle aus Gründen der Überschuldung dürften so in vielen Fällen vermeidbar sein.

Langfristig wollen wir mit unserer Beratungstätigkeit eine Grundlage für die Lebens- und Haushaltsplanung legen, welche zu einem erfolgreichen Ausstieg aus der Straffälligkeit und zur Entwicklung von redlichen Lebensperspektiven befähigt. Die inhaftierten Klienten werden darin unterstützt, für ihre als scheinbar aussichtslos erlebten Realitäten Lösungswege zu entwickeln, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf ihr gesamtes Lebensumfeld auswirkt: auf Geschädigte, Eltern, Familie, Freunde, Ausbildungsträger etc. Leider besteht hier aufgrund der hohen Fallzahl nach wie vor das Problem, dass der psychosoziale Hintergrund der Verschuldung nicht so intensiv bearbeitet werden kann, wie es die Umstände erforderten. Das ist bedauerlich, da die Reflexion dieser Aspekte sicherlich notwendig im Sinne einer gelungenen Prävention wäre.

Für die Beratung im Justizvollzug gelten die gemeinsam durch den Landesarbeitskreis Schuldnerberatungen in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins verabschiedeten Standards. Alle inhaftierten Ratsuchenden werden beraten in Bezug auf:• Überwindung der finanziellen Notsituation und der mit der Ver- bzw. Überschuldung

einhergehenden sozialen und psychosozialen Probleme• Verhinderung von weiterer bzw. höherer Überschuldung• Förderung von Eigenverantwortlichkeit• Förderung finanzieller Kompetenzen• Vermeidung bzw. Überwindung von Hilfebedürftigkeit nach dem Prinzip „Hilfe zur

Selbsthilfe“ unter Berücksichtigung der vorhandenen kognitiven und psychosozialen Möglichkeiten

• Entwicklung von Sanierungsstrategien unter Berücksichtigung einerseits der Interessen der inhaftierten Ratsuchenden und andererseits der Interessen der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten

• Unterstützung der Resozialisierungsbemühungen des Schleswig-Holsteinischen Justizvollzugs im Interesse der Verhinderung von neuen Straftaten durch die Klientel.

Die Beratungsangebote variieren in Bezug auf den Grad der Hilfebedürftigkeit der Inhaftierten und in Bezug auf den Grad ihrer Verschuldung (Anzahl der Gläubiger, Höhe der Gesamtverschuldung und Forderungsgründe). Daher wurden verschiedene Module für die Beratungstätigkeit entwickelt, die diese Unterschiede berücksichtigen.

Modul 1 - Sondierungsberatung

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• Hilfe beim Formulieren von Schreiben an Gläubiger, im Bedarfsfall auch in Vollmachtsvertretung, um Dauerschuldverhältnisse zu beenden bzw. ruhend zu stellen (z.B. Mietvertrag, Energielieferungsvertrag, GEZ, etc.)

• Krankenkasse klären/ Ruhen der Krankenversicherung vereinbaren• Gewerbe abmelden• Hilfe beim Formulieren von Herabsetzungsbitten bzgl. bestehender

Unterhaltsverpflichtungen an Jugendämter oder andere Unterhaltsgläubiger; ggf. Verweisung an Rechtsanwalt wegen notwendiger Abänderungsklage

• Hilfe beim Nachweis der Zahlungsunfähigkeit an Staatsanwaltschaft, um Gerichtskosten zu vermeiden bzw. eine Stundung zu erwirken

• Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsvereinbarungen in Bezug auf Geldstrafen, um Anschlussvollstreckung zu vermeiden

• Klärung der Anmeldung Einwohnermeldeamt (ermöglicht Eingang von Gläubigerpost)• Recherchen zur Ermittlung von Gläubigerunterlagen (ggf. Hilfe beim Beschaffen,

Vervollständigen und Sortieren von Gläubigerunterlagen, z.B. durch Familie, Schufa-Eigenauskunft, andere Kreditauskunfteien, Gerichtsvollzieherverteilerstelle, amtliche Schuldnerkarteien etc.)

• Hilfe beim Formulieren von Stundungsschreiben, um weiteren Schuldenanstieg zu vermeiden

• Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsgesuchen bei bereits ausgebrachten Pfändungen auf Eigengeld um Pfändung zurücknehmen zu lassen, damit Ausführungen sowie weitere Ratenzahlungsvereinbarungen etc. für die Vorbereitung auf Entlassung überhaupt getroffen werden können

• Hinweise in Bezug auf Ansprüche auf Kindergeld und (Halb-) Waisenrenten• (Kurz-) Informationen zu Regulierungsmöglichkeiten und deren Bedingungen• Klärung strittiger Forderungen bzw. in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Forderungen u.

U. mit juristischer Hilfe

Modul 2 - Aufzeigen/Entwicklung von Sanierungsstrategien in der Folgeberatung• Erstkontakt mit Gläubigern über Schuldnerberatung: detaillierte Forderungsaufstellungen

anfordern• Bitte um Stundung, um Zeit zur Prüfung von Regulierungsmöglichkeiten zu erwirken• Gemeinsame Entwicklung von Strategien zur Entschuldung: Aufklärung über

Regulierungsmöglichkeiten, über Resozialisierungsfonds und über Insolvenzverfahren (Regelinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren) unter Beachtung bevorrechtigter und im Rahmen der InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommener Forderungen (wie z. B. Forderungen Unterhaltsberechtigter oder Opfer)

• Ansparungen von Eigenmitteln auf Treuhandkonto ermöglichen, um Beträge für eine vergleichsweise Schuldenregulierung für die Gläubigergesamtheit, die Verfahrenskosten oder die Voraussetzungen für die Beantragung von Stiftungsmitteln zu sichern

Modul 3 - Regulierungstätigkeiten in der Folgeberatung• Vermittlung von Resozialisierungsfonds• Außergerichtlicher Einigungsversuch• Insolvenzvorbereitung, Erteilung der Bescheinigung des Scheiterns des

außergerichtlichen Einigungsversuches bis zur Unterstützung bei der Antragstellung• (wenn sinnvoll) Pfändungszugriff auf pfändbaren Eigengeldanteil zugunsten von

treuhänderischen Ansparungen durch Abtretung verhindern• Ermöglichung von Zahlungen in Form von Einmal- oder Ratenzahlungen an Gläubiger

durch Bereitstellung eines Treuhandkontos• Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten infolge Arbeitsplatzverlustes während der

Haft o. ä. Vereinbarung von Stundungen etc.• Abwicklung der Sanierungsvereinbarungen

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Modul 4 - Tätigkeiten im weiteren Verfahrensablauf• Begleitung bei Vergleichserfüllung• Begleitung im weiteren Verfahrensablauf in der Wohlverhaltensperiode des

Insolvenzverfahrens• Abwicklung bei Entschuldungen über Stiftungsmittel• (wenn möglich) Abwicklung der gesonderten Regulierung von Forderungen aus

„unerlaubten Handlungen“

Eine Begleitung der Regulierungsmaßnahmen oder der Insolvenzverfahren wird sichergestellt, solange die Klient/innen im Justizvollzug verweilen. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung oder bei Verlegung informieren und verweisen die Schuldner- und Insolvenzberater gegebenenfalls an andere Beratungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Haftanstalten.

Die Beratungsstellen arbeiten im Sinne der Beratenen mit besonderen dafür zuständigen Fachberatungsdiensten sowie mit anderen Behörden und Institutionen, den Abteilungsleitern der Justizvollzugsanstalten, den Gerichten, dem allgemeinen Sozialdienst, mit den innerhalb der Justizvollzugsanstalten vorhanden Hilfsorganisationen und dem Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.V. zusammen und sind über die Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein mit allen anerkannten Schuldnerberatungsstellen im Land vernetzt.

Gliederung: 1. Strukturqualität (Rahmenbedingungen)2. Beratungsinhalt3. Kooperationen4. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes5. Statistik

1. Strukturqualität (Rahmenbedingungen)

Die Schuldnerberatung in der JVA Itzehoe erfolgt in Ausführung der Untervergabe der Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein für das MJGI durch das Diakonische Werk Altholstein GmbH. Der Arbeitsbereich der Schuldner- und Insolvenzberatung in der JVA ist eingebunden in den Gesamtbereit der freien Straffälligen- und Gefährdetenhilfe des Diakonischen Werkes. Das Diakonische Werk ist eine anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstelle.

Die Anstalt in Itzehoe wurde 1876 erbaut und ist die älteste und kleinste der fünf schleswig-holsteinischen Justizvollzugsanstalten und verfügt aktuell Umstrukturierung über eine Belegungsfähigkeit von 32 Haftplätzen, davon 5 für Strafhaft als Arbeitsplätze.

Leiterin der Justizvollzugsanstalt Itzehoe ist Frau Verena Serger. In der Justizvollzugsanstalt Itzehoe sind 2 weibliche Schreibkräfte mit 1,5 Dienststellen und im AVD insgesamt 24 Bedienstete beschäftigt, davon wiederum 2 Frauen.

Es werden vier Stunden monatlich, an zwei Beratungstagen im Monat, angeboten. Neben der Beratungstätigkeit sind auch die Verwaltungsarbeiten vom Berater zu erbringen. Bedingt durch die geringe Größe der JVA besteht praktisch keine Wartezeit. Die Kontaktaufnahme erfolgt durch Anträge der Inhaftierten, aber auch durch Intervention der Beamten.

In der JVA steht für die Schuldnerberatung kein eigenes Büro zur Verfügung. Die Gespräche mit den Klienten finden im Besucher- bzw. im Anwaltsraum statt. Bisher stehen keine technischen Geräte in der JVA zur Verfügung. Die Beratungsstelle hat hierfür bereits ein Laptop angeschafft, der Einsatz scheiterte bisher an der technischen Umsetzung, da bisher in der JVA nur ohne Internetanschluss gearbeitet werden darf. Sämtliche Verwaltungsarbeit muss deshalb extramural erfolgen.

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Durch die Struktur der JVA sind die Insassen zum überwiegenden Teil Untersuchungs-gefangene, die Verweildauer häufig nur kurz. Ausnahmen bestehen durch die Haftarbeitsplätze und Insassen, deren Urteile noch nicht rechtskräftig sind bzw. für die noch Strafhaftplätze zugewiesen werden.

2. Beratungsinhalte

Die Beratungsinhalte werden durch die persönliche Situation des Klienten und die Haftbedingungen mitbestimmt. Bisher konnte bei Beratungen von Untersuchungshaft-gefangenen ausschließlich Fragen zur aktuellen Situation und allgemeiner Schuldnerberatung besprochen werden. Entschuldungen konnten nicht erreicht werden. Die Beratung ist darauf ausgelegt, dass der Gefangene in die Lage versetzt wird, nach der Entlassung aus der Haft oder der Verlegung in eine andere JVA das begonnene Verfahren in einer anderen Schuldnerberatungsstelle fortsetzen zu können.

Die Tätigkeit des Schuldnerberaters umfasst die gesamten Aufgaben der klassischen Schuldnerberatung, wie z.B. die die Feststellung der Gesamtverschuldung, seines Vermögens sowie die der Beratung über verschiedene Entschuldungsmöglichkeiten.

Im Berichtszeitraum wurden drei Untersuchungs- und drei Strafgefangene beraten und begleitet.

Die Beratung der Untersuchungshäftlinge find bisher nur im bereits genannten Rahmen statt, während bei den Strafgefangenen, die auch über Haftarbeitsplätze und damit über ein Einkommen verfügen, auch eine weiterführende Beratung erfolgen konnte.

Nur ein Gefangener verfügte selbst über ausreichende Unterlagen, bei allen anderen mussten Informationen und Unterlagen über Verbindlichkeiten durch Schufa- und Creditreform- sowie andere Auskunfteien, Amtsgerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher erlangt werden. Ohne die neu eingehenden Mahnungen wären einige Forderungen verborgen geblieben. Auch verloren gegangene Personalausweise mussten bzw. müssen noch neu beschafft werden.

Die Klienten waren mit Beträgen zwischen 3.000,00 € und in einem Fall von ca. 950.000,00 € verschuldet. Durch die geringe Anzahl der Klienten führt die besonders hohe Verschuldung dieses Klienten zu einer Verzerrung des Gesamtbildes bei Gläubigeranzahl und Forderungshöhen, andererseits verfügt dieser Klient über Unterlagen, Motivation und Unterstützung der Familie. Über Vorjahresdaten wird noch nicht verfügt.

Die bekanntgewordenen Gläubiger- und Gläubigervertreter wurden mit der Bitte um Übersendung von Unterlagen und Forderungsaufstellungen sowie Stundungsgewährung angeschrieben. Nach Prüfung von Rechtmäßigkeit, Bestand und Forderungshöhe wurden Gläubigerlisten erstellt und mit den Klienten der mögliche weitere Ablauf und die Zielfindung besprochen.

Hierdurch war es teilweise möglich, die Klienten zur Bezahlung von Forderungen von Ämtern, Behörden, Stromanbietern, Sozialleistungsträgern und Gewerbetreibenden zu motivieren. Es wurden Vergleichsabschlüsse über Einmal- und über Ratenzahlungen erwirkt und einzelne Forderungen bereits beglichen. Die Geldmittel standen im Wesentlichen durch Ansparungen, Eigengeld und Unterstützung der Familie zur Verfügung.

Auch wenn Gesamtentschuldungen noch nicht erreicht werden konnten, so sind diese Erledigungen von Forderungen den Klienten eine Motivation, den Weg weiter zu beschreiten. Zudem werden Wiedereingliederungshemmnisse abgebaut. Deutlich fand auch eine Motivation durch Erfolge eines anderen Häftlings statt.

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Vorbereitungen für Insolvenzanträge konnten noch nicht stattfinden. Zum einen Teil sind die Beratungssituationen noch nicht so weit gediehen, zum anderen Teil wird dies nicht gewünscht.

Eingegangene Pfändungen von Finanzverwaltungsämtern konnten vor Erreichen der pfändbaren Höhe beim Überbrückungsgeld durch Ratenzahlungsvereinbarungen ruhend gestellt werden, so dass weiter Beträge für andere Ratenzahlungen verblieb.

3. Kooperationen

Mit den Mitarbeitern der JVA besteht eine zunehmend erfreuliche, kooperative und entgegenkommende Zusammenarbeit. Überweisungen der Klienten werden zügig ausgeführt. Gegenseitige Fragen bzw. Klärungen erfolgen zügig.

Entlassungen von länger beratenen Klienten sind noch nicht erfolgt, so dass noch nichts über darüber hinausgehende Kontakte gesagt werden kann. Der Beraterin sind jedoch Bewährungshelfer, Betreuer und Mitarbeiter der Gerichtshilfe in Itzehoe bereits durch andere Vorgänge außerhalb bekannt. So dass auf eine gute Zusammenarbeit gehofft wird.

An Fortbildungen des Diakonischen Werkes und den Treffen der in den JVA`en des Landes Schleswig-Holstein tätigen Schuldnerberater im Hause des Verbandes für Straffälligenhilfe nimmt die Beraterin regelmäßig teil.

Für die juristische Beratung steht der Landesverband des Diakonischen Werkes umfassend zur Verfügung. Von dort wird bei Einzelfragen beraten und auch über aktuelle Recht-sprechung informiert.

4. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes

Die gesamte Schuldnerberatung in der JVA findet statt im Hinblick auf die Wiedereingliederung der Inhaftierten nach der Entlassung. Nach Beratungsbeginn wurde diese zunehmend nicht nur als Beginn einer wieder entstehenden Sortierung der finanziellen Situation, sondern auch als Auseinandersetzung mit der gesamten Lebenssituation be- und ergriffen. Vielfach soll dann Versäumtes viel schneller als realistisch möglich aufgeholt werden. Das Durchhalten eines solchen Zieles und die Verschiebung der Frustrationsgrenzen bedürfen dann der Übung. Die Beratung wird auch als Hilfestellung hierzu wahrgenommen.

5. Statistik

Anzahl der Klienten: 6

durchschnittl. Schuldenhöhe: 244.534,01 € (bei 2 Klienten liegen keine Zahlen vor, ein Klient mit sehr hoher Verschuldung)

durchschnittl. Gläubigeranzahl: 30,8

Klientenkontakte 30

durchschnittl. Arbeitzeit pro Fall, intramural: 5,9 zusätzl. extramural: 7,5

Christiane Zanelli Itzehoe, 13.03.2012