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Tagblatt des Grossen Rates des Kantons Bern Session vom 3. bis 12. September 2012 Ausführliches Verhandlungs- protokoll nach Artikel 105 und 106 der Geschäftsordnung Jahrgang 2012 / Heft 4 www.be.ch/tagblatt Staatskanzlei des Kantons Bern ISSN 1662-9272 Tagblatt

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    Bern

    2012 /

    Heft

    4

    Tagblatt des Grossen Ratesdes Kantons Bern

    Session vom3. bis 12. September 2012

    Ausführliches Verhandlungs -protokoll nach Artikel 105 und 106 der Geschäftsordnung

    Jahrgang 2012 / Heft 4

    www.be.ch/tagblatt

    Staatskanzlei des Kantons Bern ISSN 1662-9272

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  • Erhältlich bei der Staatskanzlei, Drucksachenverkauf,Postgasse 68, 3000 Bern 8

    Verantwortlich für die Redaktion:Claudine BlumChefredaktorin des Tagblattes des Grossen Rates

  • Inhaltsverzeichnis Septembersession 2012 I

    Inhaltsverzeichnis Septembersession

    Allgemeines

    Präsidialansprachen ..................................................... 877, 1160 Eintritt neuer Mitglieder in den Grossen Rat ......................... 877 Verabschiedung von Mitgliedern des Grossen Rats ............. 1141 Ordnungsanträge........................................ 880, 928, 1023, 1093 Dringlicherklärung parlamentarischer Vorstösse................... 990 Fragestunde ......................................................................... 1057 Parlamentarische Eingänge.................................................. 1162 Bestellung von Kommissionen.............................................. 1164 Gesetze

    2012.0204 Gesetz über die bernischen Landeskirchen (Kir-chengesetz, KG) (Änderung)

    erste und einzige Lesung................................................. 906 Schlussabstimmung......................................................... 906 2011.1176 Gegenvorschlag zur Initiative «Bern eneuerbar». Verfassung des Kantons Bern (Änderung) zweite Lesung.................................................................. 929 Schlussabstimmung......................................................... 933 2012.1468 Gesetz betreffend den Beitritt des Kantons Bern

    zur Vereinbarung über die Hochschule ARC Bern-Jura-Neuenburg, zum interkantonalen Konkordat über die Er-richtung einer Fachhochschule Westschweiz und zur in-terkantonalen Vereinbarung über die Errichtung der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Sozia-le Arbeit (Änderung)

    erste und einzige Lesung................................................. 1094 Schlussabstimmung......................................................... 1094 Dekrete

    2012.0205 Dekret über die Wahl der Abgeordneten in die evangelisch-reformierte Kirchensynode (Änderung) ........ 906

    Schlussabstimmung......................................................... 906 2012.0578 Dekret über die Besetzung von Richter- und

    Staatsanwaltsstellen (BRSD)(Änderung) ......................... 907 Schlussabstimmung......................................................... 907 Grossratsbeschlüsse

    2010.9253 Grossratsbeschluss betreffend den Sessionsplan 2012 (Änderung).............................................................. 878

    2012.0981 Grossratsbeschluss betreffend den Sessionsplan 2014................................................................................. 878

    2009.1345 Grossratsbeschluss Verfassungsinitiative «Bern erneuerbar» ..................................................................... 929

    Schlussabstimmung......................................................... 938

    Berichte

    2012.0972 Jahresbericht 2011 der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission (IGPK) der Interkantona-len Polizeischule Hitzkirch (IPH) ...................................... 878

    2012.0804 Vergleich betreffend Sanierung des Mitholztun-nels: Information .............................................................. 879

    2012.0196 Integration fördern – das frühkindliche Potenzial besser ausschöpfen! Für ein Frühförderungskonzept im Kanton Bern. Umsetzung der Motion 068/09 Messerli, Nidau (EVP).......................................................... 1007, 1023

    Schlussabstimmung......................................................... 1030

    Straferlasse

    2012.0171 Begnadigungsgesuch Nr. 1/2012 ......................... 1057 Wahlen

    Diskussion............................................................................. 1053 2012.0912 Wahl eines Mitglieds deutscher Muttersprache für

    das Obergericht mit Beschäftigungsgrad 100 Prozent für die Amtsdauer bis 31. 12. 2016 (Ergänzungswahl) .......... 1056

    2012.0913 Wahl von zwei Fachrichterinnen oder Fachrich-tern deutscher oder französischer Muttersprache für das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht, für die Amts-dauer bis 31. 12. 2018 (Ergänzungswahl) ........................ 1056

    2012.0914 Wahl eines Fachrichters oder einer Fachrichterin französischer Muttersprache für das Jugendgericht, für die Amtsdauer bis 31. 12. 2016 (Ergänzungswahl) .......... 1057

    2012.0988 Wahl des Staatsschreibers / der Staatschreiberin 1057 2012.1000 Wahl eines Mitglieds der Oberaufsichtskommis-

    sion als Ersatz für die zurückgetretene Kathy Hänni-Lehmann, Kirchlindach (Grüne) (Ergänzungswahl) .......... 1057

    2012.0966 Wahl eines Ersatzmitglieds für den JUKO-Ausschuss IV (Ergänzungswahl) ...................................... 1057

    2012.0921 Wahl der Leitung der Datenaufsichtsstelle (Wie-derwahl) ........................................................................... 1057

    Parlamentarische Initiativen

    2012.0781 147/12 Parlamentarische Initiative Steiner-Brütsch, Langenthal (EVP). Ergänzungsleistun-gen für einkommensschwache Familien (Fa-mEL) ................................................................... 1030

    Dringliche Motionen

    2012.0663 101/12 Berger, Aeschi (SVP) / Schmid, Achseten (SVP) / Rösti, Kandersteg (SVP). Spital-/Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum – Besondere Finanzierung für die Versorgung in peripheren Gebieten

    Diskussion...................................... 1043, 1067, 1073 Wortlaut und Antwort der Regierung ................... 1047 2012.0752 129/12 Brand, Münchenbuchsee (SVP) / Widmer,

    Wanzwil (BDP) / Kneubühler, Nidau (FDP). Spi-talliste 2012 ......................................................... 1077

    2012.0544 097/12 Eberhart, Erlenbach i. S. (BDP) / Martinel-li-Messerli, Matten b. I. (BDP). Einführung von «Wüsten» in der Akutversorgung im Kanton Bern?

    Diskussion...................................... 1043, 1067, 1073 Wortlaut und Antwort der Regierung ................... 1046 2012.0750 127/12 Friedli, Sumiswald (EDU) / Feller, Steffis-

    burg (FDP) / Küng-Marmet, Saanen (SVP) / Löf-fel-Wenger, Münchenbuchsee (EVP) / Bhend, Thun (SP) / Schwarz, Adelboden (EDU). Taxati-on nach Ermessen

    (Nach Diskussion zurückgezogen) ............. 1142, 1147 2012.0733 111/12 Geissbühler-Strupler, Herrenschwanden

    (SVP). Transparenz bei der Spitallistengestal-tung ..................................................................... 1077

    2012.0751 128/12 Graber, Horrenbach-Buchen (SVP) Kipfer-Guggisberg, Stettlen (BDP) / Knutti, Weissenburg (SVP). Die Auswirkungen der Ag-rarpolitik 2014–17 auf die kleinen Bauernbetrie-be erfordern dringend Massnahmen.................... 1148

  • Inhaltsverzeichnis Septembersession 2012 II

    2012.0734 110/12 Knutti, Weissenburg (SVP) / Pfister, Zweisimmen (FDP). Schluss mit dem Trauer-spiel Spitalversorgung Simmental-Saanenland

    Diskussion ...................................... 1043, 1067, 1073 Wortlaut und Antwort der Regierung................... 1048 2012.0507 095/12 Luginbühl-Bachmann, Krattigen (BDP).

    Frauengefängnis: Neubau Witzwil oder Sanie-rung Hindelbank.................................................. 962

    2012.0744 121/12 Müller, Bern (FDP). Neue Wege in der Lohnpolitik des Regierungsrates......................... 1134

    2012.0662 100/12 Rösti, Kandersteg (SVP) / Berger, Aeschi (SVP) / Schmid, Achseten (SVP). Spital-/Gesundheitsversorgung im Ländlichen Raum / Konsequente und transparente Durchführung des angekündigten Pilotprojektes

    Diskussion ...................................... 1043, 1067, 1073 Wortlaut und Antwort der Regierung................... 1046 2012.0664 102/12 Schmid, Achseten (SVP) / Rösti, Kan-

    dersteg (SVP) / Berger, Aeschi (SVP). Spital-/Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum – Volkswirtschaftliche Bedeutung der Spitäler

    Diskussion ..................................... 1043, 1067, 1073 Wortlaut und Antwort der Regierung................... 1047 (Nach Diskussion zurückgezogen) 2012.0749 125/12 Schneider, Diessbach b. Büren (SVP).

    Gewässer und wertvolles Kulturland im Gleich-gewicht – für eine praktikable Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes ................................... 963

    2012.0738 115/12 Schürch, Huttwil (SVP). Unterschiedliche Tarife für ambulante Leistungen an öffentlichen und privaten Spitälern im Kanton Bern ............... 1088

    2012.1139 186/12 SVP (Brand, Münchenbuchsee) / BDP (Martinelli-Messerli, Matten b.I.) / FDP (Kneu-bühler, Nidau) / EDU (Schneiter, Thierachern). Neues Spitalversorgungsgesetz mit anderen In-halten.................................................................. 1123

    Motionen

    2012.0096 023/12 Amstutz, Corgémont (Les Verts) / Aeber-sold, Bern, (SP) / Brönnimann, Mittelhäusern (glp). Energiesparen dank effizienter Heizungs-umwälzpumpen................................................... 967

    2012.0141 031/12 Bärtschi, Lützelflüh (SVP). Verzicht auf volkswirtschaftlich überflüssige Vollzeitbildungs-angebote im kaufmännischen Berufsfeld ............ 1113

    2012.0130 028/12 BDP (Etter, Treiten). Bericht Zentrum Paul Klee ............................................................

    2012.0086 013/12 Bernasconi, Worb (SP). Effizienzsteige-rung der kantonalen Pensionskassen ................. 1100

    2012.0082 010/12 Blank, Aarberg (SVP) / Bühler, Cortébert (UDC). Volkswillen respektieren – Abstimmungs-resultat anerkennen (Zurückgezogen) ................ 883

    2012.0379 062/12 Etter, Treiten (BDP) / Siegenthaler, Rüti b. Büren (BDP) / Schneider, Diessbach b. Büren (SVP). Biberschäden .......................................... 895

    2012.0289 046/12 Fuchs, Bern (SVP). Die Verschrottung funktionstüchtiger Schützenpanzer M113 und ein weiterer massiver Stellenabbau von kantona-len Stellen beim VBS sind zu stoppen! ............... 991

    2012.0434 084/12 Graber, Horrenbach (SVP). Bessere Berücksichtigung der SAK-Faktoren (Nach Dis-kussion zurückgezogen) ..................................... 889

    2012.0084 012/12 Herren-Brauen, Rosshäusern, (BDP). Steuerbefreiung für Entschädigungen von öffent-lichen Ämtern in Milizorganen und Milizmitarbei-tern auf kommunaler- und regionaler Ebene....... 1159

    2012.0440 088/12 Hess, Bern (SVP). Nennung der Nationa-lität bei Meldungen der Polizei und der Justizbe-hörden................................................................. 1002

    2012.0387 067/12 Hofmann, Bern (SP). Stand der Umset-zung von Tempo-30- und Begegnungszonen im Kanton................................................................. 974

    2012.0357 057/12 Hügli, Biel (SP). Frankenkurs zu hoch – Kanton Bern muss Druck auf Nationalbank aus-üben (Zurückgezogen) ........................................ 885

    2012.0429 080/12 Kipfer-Guggisberg, Stettlen (BDP). Be-rechnung der Standardarbeitskraft (SAK) in der Landwirtschaft ..................................................... 889

    012.0425 078/12 Kohler, Steffisburg (BDP). Anpassung Fischereigesetz ...................................................

    2012.0068 008/12 Martinelli-Messerli, Matten b. I. (BDP). Einführung des CH-Index und Liberalisierung des Softwaremarktes für Heime .......................... 1036

    2011.1716 317/11 Masshardt, Langenthal (SP). Ausdehnung des Geldwäschereigesetzes auf den Immobi-lienhandel............................................................ 1155

    2011.1731 324/11 Masshardt, Langenthal (SP). Keine weite-re Verschlechterung von Gesundheit und Le-bensqualität: Weniger militärischer Fluglärm in Meiringen ............................................................ 985

    2012.0383 063/12 Meyer, Roggwil (SP) / Baumberger, Lan-genthal (FDP) / Frutiger, Oberhofen (BDP) / Küng-Marmet, Saanen (SVP) / Mühlheim, Bern (glp) / Zumstein, Langenthal (FDP). AIDA: Pro-jektevaluation ...................................................... 997

    2012.0432 083/12 Meyer, Roggwil (SP). Sicherheitskosten durch Kanton finanzieren .................................... 999

    2012.0374 054/12 Mühlheim, Bern (glp) / Meyer, Roggwil (SP) / Zumstein, Langenthal (FDP) / Grimm, Burgdorf (Grüne) / Jost, Thun (EVP) / Messerli, Interlaken (SVP). Interventionskonferenzen bei Gewalt und Drohungen gegen Behörden ............ 996

    2011.1616 294/11 Müller, Bowil (SVP). Faire Stimmkraft der Gemeinden in der Regionalkonferenz

    (Nach Diskussion zurückgezogen) ...................... 913 2012.0092 020/12 Näf-Piera, Muri (SP) / Wälchli,

    Obersteckholz (SVP) / Rösti, Kandersteg (SVP). Weniger Verwaltung statt weniger Unterricht....... 1106

    2011.1691 314/11 Rüfenacht, Biel (Grüne) / Meyer, Roggwil (SP) / Ruchti, Seewil (SVP). 30 Jahre See- und Flussufergesetz................................................... 964

    2012.0370 052/12 Schär, Lyss (SP). Informationen zu Schutzmassnahmen bei einem AKW-Unfall für die ganze betroffene Bevölkerung....................... 994

    2012.0131 029/12 von Kaenel, Villeret (PLR). Keine Benach-teiligung bernischer Firmen bei der Vergabe von Gemeindeaufträgen............................................. 971

    2011.1736 327/11 Wüthrich, Huttwil (SP). Pfarrerinnen- und Pfarrerlöhne via Kirchensteuer finanzieren.... 920, 925

    2012.0148 038/12 Wüthrich, Huttwil (SP) / Küng-Marmet, Saanen (SVP) / Schmidhauser, Bremgarten (FDP). Schneesportlager der Berner Schulen fördern (Zurückgezogen) ..................................... 1133

    2011.1718 319/11 Zuber, Moutier (PSA). Sportfördernde Schulen – Kostenübernahme durch die bernju-rassischen Gemeinden (Zurückgezogen) ............ 1099

    Postulate

    2012.0067 007/12 Martinelli-Messerli, Matten b. I. (BDP). Zusammenarbeit unter Gesundheitsfachleuten und Spitälern – Im Interesse der Patientinnen und Patienten ...................................................... 1091

  • Inhaltsverzeichnis Septembersession 2012 III

    2012.0373 053/12 Moser, Biel (FDP) / Sommer, Wynigen (FDP). Berner Heimatschutz: Überprüfen des Kantonsbeitrags und der Vereinbarung mit der kantonalen Denkmalpflege ................................. 1115

    Dringliche Interpellationen

    2012.0732 108/12 Amstutz, Corgémont (Les Verts). Miss-stände am Jugendheim Prêles............................ 983

    2012.0704 104/12 Gygax-Böninger, Obersteckholz (BDP). Entschädigung von 50 000 Franken ohne Aner-kennung einer Rechtspflicht................................ 884

    2012.0752 106/12 Tromp, Bern (BDP) / Haldimann, Burgdorf (BDP). Spitalliste: Definition der hochspeziali-sierten Medizin – Folgen für einzelne Spitäler..... 1078

    2012.0669 103/12 Zuber, Moutier (PSA). Unterstützung privater Mandatsträger bei der Reorganisation des Kinder- und Erwachsenenschutzes: erneute Aufgabenübertragung an die Gemeinden? ......... 910

    Interpellationen

    2012.0041 004/12 Amstutz, Corgémont (Les Verts). Schie-fergas: Wundermittel oder ökologische Katastro-phe?.................................................................... 975

    2012.0393 069/12 Bärtschi, Lützelflüh (SVP). Nichtbezahlen der Studiengebühren .......................................... 1121

    2012.0133 030/12 Bernasconi, Malleray (PS). Lehrkräfte-mangel auch bei den Stellvertretungen............... 1120

    2012.0747 124/12 Blanchard, Malleray (UDC). BernTop! = BernFlop? ........................................................... 902

    2012.0062 005/12 Blanchard, Malleray (UDC). Ist die Frei-zügigkeitsvereinbarung mit dem Hôpital du Jura noch in Kraft?...................................................... 1092

    2012.0441 089/12 Geissbühler-Strupler, Herrenschwanden (SVP) / Fuchs, Bern (SVP). Verstösst der Kan-ton Bern in der Suchthilfe gegen das Bundes-recht?.................................................................. 1041

    2012.0146 036/12 Grimm, Burgdorf (Grüne) / Hofmann, Bern (SP). Birgt das Kohlekraftwerk Wilhelms-haven spezielle technische und finanzielle Risi-ken?.................................................................... 978

    2012.0201 043/12 Grossen, Reichenbach (EVP). Gemein-deautonomie bei Einbürgerungen? ..................... 1005

    2012.0142 032/12 Gygax-Böninger, Obersteckholz (BDP). Fragliche Tarife im Libero-Tarifverbund ..............

    2012.0143 033/12 Hofmann, Bern (SP) / Grimm, Burgdorf (Grüne). Droht den klimaschädlichen Investitio-nen der BKW im Ausland finanzielles Unge-mach?................................................................. 977

    2012.0427 079/12 Hoffmann, Bern (SP). Neue Hochspan-nungsleitungen als Folge des Grimselausbaus?. 981

    2012.0088 017/12 Imboden, Bern (Grüne). «Arbeitsmarkt Privathaushalt»: Volkswirtschaftliche Bedeutung und arbeitsrechtliche Absicherung im Kanton Bern? .................................................................. 900

    2012.0066 006/12 Kohler, Uetendorf (BDP). Werden die Gelder in der Berufsbildung richtig eingesetzt?... 1116

    2012.0149 039/12 Kronenberg, Biel (glp) / Hänni-Lehmann, Kirchlindach (Grüne) / Grimm, Burgdorf (Grüne). Umgang mit veränderten Bedingungen im Bau-gewerbe bei kantonalen Grossprojekten............. 980

    2012.0093 021/12 Näf-Piera, Muri (SP). Datenschutz und kantonale Vorgaben im Widerspruch .................. 1118

    2012.0424 075/12 Ruchti, Seewil (SVP) / Riem, Iffwil (BDP) / Hänni-Lehmann, Kirchlindach (Grüne). Aufgabe der Nachhaltigkeit im Berner Wald? Opfert der Regierungsrat Biodiversität und Nachhaltigkeit? . 903

    2012.0144 034/12 Schnegg-Affolter, Lyss (EVP). Selbstkon-trollsystem in der stationären Langzeitpflege – Fragen zur Wirkung............................................. 1039

    2012.0085 016/12 Schori, Bern (SVP) / Schwarz-Sommer, Steffisburg (SVP) / Reber, Schangnau (SVP) / Ruchti, Seewil (SVP). Wie viele Fruchtfolgeflä-chen sollen noch verloren gehen?....................... 911

    2012.0002 003/12 Zuber, Moutier (PSA). Keine Taschen-fahrpläne mehr im Bahnhof Moutier .................... 975

    Kreditgeschäfte und Konzessionen 2012

    Justiz, Gemeinde und Kirchen

    2012.0403 JGK: Kantonales Jugendamt (1205), Produkt-gruppe Kindesschutz und Jugendförderung (05.08.9102); Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht (3221), Produktgruppe Ressourcenver-waltung für Ämter (05.03.9101). Bereitstellung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbe-hörden (KESB) / Nachkredit 2012 ................. 907

    Schlussabstimmung ............................................ 910 Bau, Verkehr und Energie

    2012.0714 Amt für Wasser und Abfall (AWA); Gemeinde Innertkirchen, Wasserkraftrecht Nr. 16101, Aare und Zuflüsse; Projekt KWOplus – Vergrösserung Grimselsee; Anpassung und Ergänzung der Ge-samtkonzession vom 12. Januar 1962 ....... 938, 941

    Schlussabstimmung ............................................ 947 2012.0715 Amt für Wasser und Abfall (AWA); Amortisations-

    vereinbarung zwischen der Kraftwerke Oberhas-li AG und dem Kanton Bern für die Vergrösse-rung des Grimselsees; Vereinbarung nach Arti-kel 67 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 22. Dezember 1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte................................................. 947

    Schlussabstimmung ............................................ 947 2012.0579 Kantonsstrasse Nr. 6 Heimberg–Thun. Gemein-

    de: Thun, Steffisburg 1015 / Bypass Thun Nord; mehrjähriger Verpflichtungskredit ........................ 947

    Schlussabstimmung ............................................ 947 2012.0716 Kantonsstrasse Nr. 23 Kirchberg–Burgdorf–

    Ramsei–Huttwil; Gemeinden: Burgdorf, Hasle bei Burgdorf, Lyssach, Oberburg, Rüti bei Lys-sach; 10273 / Autobahnzubringen Emmental; Vorprojekt. mehrjähriger Verpflichtungskredit...... 948

    Schlussabstimmung ............................................ 959 2012.0717 Kantonsstrasse Nr. 244 Niederbipp–Aarwangen–

    Langenthal–Huttwil; Gemeinden: Aarwangen, Bannwil, Schwarzhausen, Thunstetten; 1007 / Autobahnzubringer Oberaargau; Vorprojekt; mehrjähriger Verpflichtungskredit ........................ 948

    Schlussabstimmung ............................................ 959 2012.0807 Gemeinde Zweisimmen, Projekt VIII / 2008

    Hochwasserschutz Zweisimmen, Kleine Simme; Gewässerverbauung / Einzelprojekt; mehrjähri-ger Verpflichtungskredit für Kantonsbeiträge....... 960

    Schlussabstimmung ............................................ 960

  • Inhaltsverzeichnis Septembersession 2012 IV

    2012.0806 Gemeinde Muri b. Bern, Belp und Kehrsatz Aare; Kantonsbeitrag an die Ausführung des Projekts «Hochwasserschutz und Auenrevitalisierung Aa-re/Gürbemündung»; Gewässerverbauung / Ein-zelprojekt; mehrjähriger Verpflichtungskredit ...... 960

    Schlussabstimmung............................................ 960 2012.0808 St. Johannsen / Massnahmenzentrum; Bauliche

    und technische Sicherheitsmassnahmen; mehr-jähriger Verpflichtungskredit ............................... 960

    Schlussabstimmung............................................ 960 2012.0718 St. Johannsen / Schlacht- und Melkerhaus. Um-

    und Einbau von 6 Alterswohneinheiten für Lang-zeitaufenthalter; mehrjähriger Verpflichtungskredit 960

    Erziehung

    2012.0810 Durchführung Zentrale Berufs-Schweizermeisterschaften 2014 in Bern (SwissSkills Bern 2014), Beteiligung an Finan-zierung aus dem Lotteriefonds (POM); mehrjäh-riger Verpflichtungskredit .................................... 1095

    Schlussabstimmung............................................ 1095 2012.0811 Bernische Stiftung für angewandte Kunst und

    Gestaltung; Kantonsbeiträge 2013–2016; Aus-gabenbewilligung; neue wiederkehrende Ausga-be, mehrjähriger Verpflichtungskredit (Objekt-kredit) ......................................................... 1095, 1098

    Schlussabstimmung............................................ 1099

    Verzeichnis der Beilagen

    Gesetze

    Nr. 25 2012.0204 Gesetz über die bernischen Landeskirchen (Kirchengesetz, KG) (Änderung)

    Anträge des Regierungsrats und der Kommission für die erste und einzige Lesung

    Nr. 28 2011.1176 Gegenvorschlag zur Initiative «Bern erneuer-bar». Verfassung des Kantons Bern (Änderung)

    Anträge des Regierungsrats und der Kommission für die zweite Lesung

    Nr. 30 2012.1468 Gesetz betreffend den Beitritt des Kantons Bern zur Vereinbarung über die Hochschule ARC Bern-Jura-Neuenburg, zum interkantonalen Konkordat über die Errichtung einer Fachhochschule Westschweiz und zur interkantonalen Vereinbarung über die Errichtung der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Sozia-le Arbeit (Änderung)

    Anträge des Regierungsrats und der Kommission für die erste und einzige Lesung

    Dekrete

    Nr. 26 2012.0205 Dekret über die Wahl der Abgeordneten in die evangelisch-reformierte Kirchensynode (Änderung)

    Nr. 27. 2012.0578 Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD)(Änderung)

    Grossratsbeschlüsse

    Nr. 29 2009.1345 Grossratsbeschluss Verfassungsinitiative «Bern erneuerbar»

    Kreditgeschäfte

    Nr. 24 Kreditgeschäfte für die Septembersession 2012

  • Staatskanzlei 3. September 2012 – Nachmittag 877

    Erste Sitzung

    Montag, 3. September 2012, 13.30 Uhr. Vorsitz: Therese Rufer-Wüthrich, Zuzwil (BDP), Präsidentin Präsenz: Anwesend sind 154 Mitglieder. Entschuldigt abwe-send sind: Andreas Burren, Niklaus Gfeller, Beat Giauque, Sabine Kronenberg, Anita Luginbühl-Bachmann, Irène Marti Anliker. Präsidentin. Ich heisse Sie herzlich willkommen zur Eröff-nung der Septembersession 2012 des Grossen Rats. Bereits gehören die olympischen Spiele 2012 der Vergangenheit an. Ich gehe davon aus, dass die meisten von uns diese Olympi-ade – mehr oder auch etwas weniger – verfolgt haben. Wir haben die beiden Goldmedaillen von Nicola Spirig im Triath-lon und Steve Guerdat im Springreiten sowie die beiden Sil-bermedaillen von Roger Federer im Tennis und Nino Schurter im Mountainbike mit Freude und Jubel entgegengenommen. An den Paralympics hat im Übrigen gerade gestern Edith Wolf-Hunkeler ebenfalls die Goldmedaille über 5000 Meter gewonnen. Das hat sie, wie sie sagte, ebenfalls beflügelt. Ich persönlich anerkenne und freue mich aber über sämtliche hervorragenden Leistungen der Sportlerinnen und Sportler, die an Olympiade und Paralympics gezeigt worden sind. Herzliche Gratulation an dieser Stelle auch an Maja Neu-enschwander für ihre Leistung. Ich bitte Herrn Grossrat Wal-ter Neuenschwander, die herzlichen Glückwünsche an seine Tochter weiterzuleiten. Es braucht doch schon ausserordent-liche Leistungsbereitschaft, Willen, aber auch Verzicht, um überhaupt die olympische Qualifikation zu erreichen. Gelingt dann eine gute Leistung, wie das eben auch bei Maya Neu-enschwander der Fall ist, so ist dies eine besonders grosse Genugtuung für alle, die sich intensiv damit befasst haben. Ich hoffe, dass Sie jetzt, nach dem kühlen Juli und dem heis-sen August, wieder voll motiviert sind, die politische Arbeit für den Kanton Bern fortzusetzen und ebenso gute Leistungen zu zeigen, wie die Sportlerinnen und Sportler. In diesem Sommer sind ja dunkle Wolken am finanzpoliti-schen Himmel des Kantons Bern aufgezogen. Für das lau-fende Jahr drohen ein Defizit und eine Neuverschuldung in dreistelliger Millionenhöhe. Der Regierungsrat hat auf diese Verschlechterung der finanzpolitischen Situation mit einem Ausgabenmoratorium und einem weitgehenden Anstellungs-stopp reagiert. Für das Jahr 2013 hat der Regierungsrat ei-nen Voranschlag präsentiert, der mit einer schwarzen Null rechnet. Das Volk wird am 23. September 2012 Gelegenheit haben, wichtige finanzpolitische Weichenstellungen für unse-ren Kanton vorzunehmen. Gefordert sind aber auch wir als Grosser Rat. Im November 2012 stehen uns intensive finanz-politische Debatten bevor. Als Grossratspräsidentin durfte ich im Sommer an zahlrei-chen Anlässen teilnehmen und hatte Gelegenheit, mit vielen Leuten aus unserem Kanton persönliche Gespräche zu füh-ren. Ich habe diese Begegnungen und Kontakte sehr ge-schätzt. Zum Nationalfeiertag durfte ich in Wynigen, Mörigen und Perrefitte die 1.-August-Rede halten. In den letzten Mo-naten habe ich einmal mehr die Vielfalt unseres Kantons erfahren. Ich betrachte gerade auch die Zweisprachigkeit des Kantons als Bereicherung. Am 20. August 2012 haben der Präsident des Sächsischen Landtags, Herr Dr. Matthias Rössler, und seine Gattin den Kanton Bern besucht. Der Landtagspräsident informierte sich

    über die Arbeit des Grossen Rates und nahm auch an der Sitzung der Präsidentenkonferenz teil. Die Kontakte zwischen dem Sächsischen Landtag und dem Grossen Rat des Kan-tons Bern gehen auf das Jahr 1996 zurück. Im April des nächsten Jahres wird erneut eine Delegation des Präsidiums des Sächsischen Landtags den Grossen Rat besuchen. Die-se grenzüberschreitenden Kontakte geben uns einen wichti-gen Einblick in die Parlamentsarbeit in einem deutschen Bundesland. Daraus können sich auch neue Ideen und Anre-gungen für die Parlamentsreform im Kanton Bern ergeben. Für die Septembersession haben wir die ordentlichen Sit-zungszeiten mit zwei Abendsitzungen eingeplant. Die Sessi-on ist durch zwei Schwerpunkte geprägt: Bei der Bau-, Ver-kehrs- und Energiedirektion stehen der Gegenvorschlag zur Initiative «Bern erneuerbar», die Verfassungsinitiative selbst sowie die Anpassung und Ergänzung der Gesamtkonzession für die Kraftwerke Oberhasli im Vordergrund. Dabei geht es auch um den Grimselsee. Weiter wird die Septembersession Gelegenheit bieten, eine ausführliche Debatte zu gesund-heits- und spitalpolitischen Fragen zu führen. Neben diesen Schwerpunkten wird es viele andere Themen geben, die für unseren Kanton ebenfalls von grosser Bedeutung sind. Im Hinblick auf die zahlreichen Geschäfte der Septemberses-sion beantragt Ihnen die Präsidentenkonferenz wiederum eine Redezeitbeschränkung für Gesetze und Vorstösse auf sechs Minuten für Antragstellende und Fraktionssprechende, beziehungsweise drei Minuten für Einzelsprechende. Zudem hat die Präsidentenkonferenz beschlossen, im Hinblick auf die Finanzdebatte im November, den Donnerstag der zweiten Sessionswoche, also den 29. November, ebenfalls als Sessi-onstag vorzusehen. Das Präsidium beantragt Ihnen zudem, den Ordnungsantrag von SVP, BDP und EDU am Donners-tag, den 6. September zu behandeln. Das Büro des Grossen Rats entscheidet am Donnerstagmorgen über die Dringlich-keit. Ein Grossratskollege von der Ratsleitung aus dem Kanton Schwyz hat mir gestern noch eine E-Mail geschrieben und mir alles Gute für die kommende Session gewünscht. Er schrieb mir folgenden Spruch, den ich Ihnen nicht vorenthal-ten möchte, denn er gilt eigentlich für uns alle: «Wem die Arbeit Spass macht, der kann sich im Leben viele vergnügte Stunden bereiten.» Ich hoffe, dies werde uns in den folgen-den Stunden gelingen. Damit erkläre ich die Septemberses-sion 2012 des Grossen Rats als eröffnet. Geschäft 2012.0864 / 2012.0911 Eintritt neuer Mitglieder in den Grossen Rat

    Präsidentin. Ich komme zu den ersten beiden Traktanden. Es nehmen zwei neue Mitglieder Einsitz im Grossen Rat: Frau Anne-Caroline Graber, La Neuveville (UDC) folgt auf Herrn Pierre-André Geiser, Tavannes (UDC) und Herr Ernst Tanner, Ranflüh (EDU) folgt auf Herrn Martin Friedli, Sumis-wald (EDU). Wir schreiten zur Vereidigung. Frau Anne-Caroline Graber leistet den Eid. Herr Ernst Tanner legt das Gelübde ab. Präsidentin. Ich wünsche den neuen Grossratsmitgliedern Erfolg und Befriedigung in ihrer Tätigkeit im Grossen Rat. (Applaus)

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    Geschäft 2010.9253 Grossratsbeschluss betreffend den Sessionsplan 2012

    (Änderung)

    I. Der Grosse Rat beschliesst auf Antrag der Präsidentenkonfe-renz, im Hinblick auf die kommende Finanzdebatte die Sit-zungsdauer der Novembersession 2012 um einen Tag zu verlängern. Es handelt sich um den folgenden Tag: Donnerstag, 29. November 2012 II. Dieser Beschluss tritt mit der Verabschiedung durch den Grossen Rat in Kraft. Stillschweigend angenommen Geschäft 2012.0981 Grossratsbeschluss betreffend den Sessionsplan 2014

    I. Der Grosse Rat beschliesst nach Anhören des Regierungsra-tes auf Antrag der Präsidentenkonferenz folgende Sessionen: Januarsession 20.–29. Januar 2014 Märzsession 17.–26. März 2014 Junisession 2.–11. Juni 2014 Septembersession 1.–10. September 2014 Novembersession 17.–26. November 2014 II. Der Mittwochabend der ersten und der Dienstagabend der zweiten Sessionswoche sind für Abendsitzungen reserviert, die von 17.00 bis 19.00 Uhr dauern (Art. 19 Abs. 3 GO). Bei der Beratung des Sessionsprogramms bestimmt die Präsi-dentenkonferenz die massgebenden Sitzungszeiten und entscheidet, ob die Abendsitzungen stattfinden (Art. 19 Abs. 4 GO). III. Dieser Beschluss tritt mit der Verabschiedung durch den Grossen Rat in Kraft. Stillschweigend angenommen Geschäft 2012.0972 Jahresbericht 2011 der Interparlamentarischen Ge-

    schäftsprüfungskommission (IGPK) der Interkantonalen

    Polizeischule Hitzkirch (IPH)

    Christian Hadorn, Ochlenberg (SVP), Sprecher der Ober-aufsichtskommission. Als erster Sprecher wünsche ich Ihnen ebenfalls eine wunderschöne Session. Ich mache einen kur-zen Abriss. Wir beginnen mit der Ausgangslage der Interpar-lamentarischen Geschäftsprüfungskommission der Polizei-schule Hitzkirch. Die Polizeischule hat nun das vierte Ge-schäftsjahr hinter sich, und wir befinden uns damit im fünften Geschäftsjahr. Den Geschäftsbericht des Jahres 2011 haben wir in der Oberaufsichtskommission beraten und verabschie-det. Die Ausgangslage ist wie folgt: Im Juni 2003 haben wir die gesetzliche Grundlage geschaffen, um eine solche Inter-kantonale Polizeischule zu gründen. Im Dezember 2004

    wurde sie in Kraft gesetzt. Die rechtlichen Grundlagen sind im Grossratsbeschluss vom 19. Februar 2004, ersichtlich im Tagblatt 2004 auf Seite 241, verankert. Welches ist die geo-grafische Reichweite dieser Institution? Es sind 11 Kantone, die hier mitmachen: Aargau, Baselland, Baselstadt, Bern, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, Schwyz, Uri und Zug. Es gibt daher eine grosse Menge von Organen für diese Institution. Die Aufgaben der IGPK gestalten sich so, dass wir zweimal im Jahr Sitzung haben, und es gibt zwei Ausschüs-se: den Ausschuss Bildung und den Unternehmensaus-schuss. Unser langjähriger Präsident, Grossrat Markus Mey-er, leitet unsere Kommission bereits sehr lange; eigentlich seit Beginn. Zum Berichtsinhalt. Wie ich bereits sagte, war 2011 das vier-te Geschäftsjahr. Es war auch das erste Jahr, in dem Stefan Blättler, also unser Polizeikommandant, Schulratspräsident war. Hauptsächlich der Kanton Baselstadt und auch der Kan-ton Bern haben natürlich auch immer ein klein wenig kritisch zur Polizeischule in Hitzkirch Stellung genommen. Seit wir Stefan Blättler als Schulratspräsidenten haben, haben wir den grossen Vorteil, dass er die integrale Haltung der ver-schiedenen Polizeikorps zum Guten wenden und eben vor allen Dingen die Akzeptanz der IPH verbessern konnte. Die Absolventenzahl der IPH pendelt sich bei etwa 120 bis 130 Absolventen pro Rekrutenschule ein. Im Grundsatz ha-ben wir eine eher rückläufige Absolventenzahl, was den meisten Korps keine grosse Freude bereitet. Aber wir wollen unter keinen Umständen das Anforderungsniveau herunter-setzten. Wir hatten einen Rückgang der Belegungstage, weil wir eine Klasse schliessen mussten. Mit einer besseren Aus-lastung des Seminarbereichs konnten wir aber einen gewis-sen Effekt kompensieren. Dass im Moment etwa 80 Prozent aller Beteiligten die Schule als positiv bewerten, macht auch uns von der Geschäftsprüfungskommission grosse Freude. Es hat sich einfach gezeigt, dass es eine gewisse Anlaufzeit braucht, bis alles funktioniert. Im ersten Lehrgang hatten wir 132 und im zweiten 120 Absolventen. Die Erfolgsquote lag bei 89,2 oder 93,8 Prozent. Wir haben gefragt, weshalb es nicht 100 Prozent seien. Man hat uns klar gesagt, es seien halt einfach Leute dabei, die das Niveau nicht schaffen. Aber die Schulleitung ist zufrieden, wenn über 90 Prozent durch-kommen. Die Rechnung hat mit einem kleinen Unternehmenserfolg von ca. 558 000 Franken abgeschlossen. Wir haben, weil wir eine Klasse nicht führen konnten, den Kantonen 370 000 Franken zurückerstattet. Die Reduktion des Pauschalbetrags im Bud-get 2011 um eine Million von 14,5 auf 13,5 Mio. Franken können wir kompensieren, weil wir mit wirklich grossen An-strengungen den Seminarbereich und auch den Hotelbereich, den wir haben, ausbauen können. Es wäre schade, wenn man die grossen Infrastrukturen, die wir unterhalten müssen, ob sie genutzt werden oder nicht, in den Zeiten zwischen den Kursen oder Lehrgängen nicht optimal ausnutzen könnte. Wir möchten noch ca. 1 Mio. Franken generieren können, weil wir jährlich im Minimum 1,5 Mio. Franken investieren, allein um den gesamten Komplex zu unterhalten. Wer das möchte, ist herzlich eingeladen, sich die Polizeischule Hitzkirch einmal anschauen zu gehen; das ist ein grosser Komplex. Es ist nun entsprechend der modernsten Ausbildungsart ein ganz neues Ausbildungskonzept aufgegleist worden. Man sah ursprünglich vor, dies bereits im zweiten Lehrgang im Jahr 2012 einzusetzen, nun wird das jedoch im ersten Lehr-gang 2013 der Fall sein. Was ganz speziell ist: Wir haben jetzt aufgegleist, dass wir auch einen Lehrgang in französi-scher Sprache durchführen. Das hat mich natürlich gefreut. Es hiess, dies sei für den Kanton Bern kostenneutral, weil wir die französisch sprechenden Polizisten ohnehin ausbilden müssen. Wenn wir schon den modernsten Lehrgang und die

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    modernsten Ausbildungskonzepte haben, so wollen wir natür-lich auch diejenigen Polizisten, die dann in den Berner Jura kommen, auf demselben Niveau ausbilden wie die deutsch-sprachigen Polizisten. Die IGPK ist davon überzeugt, dass die Finanzzahlen für die Zukunft stimmen und wir auf einem guten Weg sind. Wir weisen qualitativ und quantitativ ein sehr gutes Niveau auf. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch eine sehr gute Lösung gefunden ha-ben. Ich möchte noch Markus Meyer recht herzlich danken, dass er die Kommission auch weiterhin umsichtig als Präsi-dent leitet. Die Oberaufsichtskommission empfiehlt den Be-richt zur Kenntnisnahme. Stillschweigende Kenntnisnahme. Geschäft 2012.0804 Vergleich betreffend Sanierung des Mitholztunnels: In-

    formation

    Andreas Blaser, Steffisburg (SP), Präsident der Oberauf-sichtskommission. Wir erinnern uns: zu Beginn dieses Jahres hat dieser Vergleich in Bezug auf den Mitholztunnel in den Medien hohe Wellen geworfen; zunächst in der «Sonntags-zeitung», dann aber auch in der «Berner Zeitung BZ» und im «Bund». Deshalb beschloss die Oberaufsichtskommission im Februar, das Zustandekommen dieses Vergleichs genauer anzuschauen. Ziel der OAK war es, die Plausibilität des Ver-gleichs zu überprüfen. Letzten Monat hat die Kommission diese Untersuchung abgeschlossen, und ich möchte Sie nun kurz über die Resultate informieren. Weil wir es vielleicht nicht mehr alle so genau im Kopf haben, ganz kurz zur Chronologie des Geschehens um den Mitholz-tunnel. Am 31. Oktober 2002 wurde er eröffnet. Bereits zwei Jahre später, im Juli 2004, wurde er wieder gesperrt. Im Ok-tober 2006 entschied der Regierungsrat definitiv, den Tunnel zu sanieren. Bereits in dieser Phase, respektive kurz darauf, befasste sich die OAK mit diesem Geschäft, weil uns gesagt worden war, das Ganze sei eine Luxuslösung. In einem Ge-spräch hat der zuständige Ausschuss der OAK zusammen mit der BVE und den Verantwortlichen des Kantons die Situa-tion analysiert, und wir kamen zum Schluss, dass es keine Luxusvariante, sondern eine notwendige Massnahme war. Kurz zu den Ursachen; auch diese sind bekannt: die Unter-schätzung des Erddrucks durch den NEAT-Aushub, der Bau-grund insgesamt und Mängel bei den statischen Berechnun-gen vor der Bauausführung. Aus unserer Sicht spielt das heute keine Rolle mehr, und wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass diese Lösung richtig war. Drei Jahre später wurde die ganze Angelegenheit wieder aufgerollt. Am 16. Dezember 2011 hat der Regierungsrat einen ausgehandelten Vergleich akzeptiert. Am 22. Januar haben dann die Medien, zunächst die Sonntagszeitung, dar-über berichtet. Am 23. Januar hat die BVE über den Ver-gleich berichtet, der – und das ist wichtig – vom Regierungs-rat gesamthaft genehmigt worden war. Bereits im Februar hat sich die OAK an dieses Geschäft gemacht, und wir haben vertiefte Abklärungen gemacht. Was sind die Ergebnisse des Vergleichs? Die Kosten für die Sanierung betrugen 21,3 Mio. Franken. Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass der Kanton schlussendlich für die Erstellung des Tunnels plus für dessen Sanierung 16,9 Mio. Franken bezahlt hat: 5,6 Mio. Franken für die Erstellung, 6 Mio. Franken für die Notmassnahmen, inklusive die Umfahrungsstrasse von 1,5 Mio. Franken und 5,3 Mio. Franken für die Sanierung.

    Was hat die OAK nun gemacht? Bereits im Februar hat sich der Ausschuss für übergeordnete Aufgaben den Vergleich zeigen lassen. Aus Gründen der Geheimhaltung war dies nur der Ausschuss, also quasi eine Delegation der OAK. Mitte März haben wir dem Regierungsrat einen umfassenden schriftlichen Fragenkatalog vorgelegt, und nach der Auswer-tung der Antworten im Mai haben wir die Baudirektorin zu einem Gespräch eingeladen. Dort wurden dann auch An-schlussfragen erörtert. Im Juni dieses Jahres, also vor den Sommerferien, hat die OAK die Untersuchung abgeschlos-sen. Im August wurde dann die Gesamtkommission informiert und ebenfalls die Öffentlichkeit mittels einer Medienmittei-lung. Was sind nun die Untersuchungsergebnisse? Erstens: Beim Prozess um den Lawinenschutztunnel Mitholz handelt es sich um einen Zivilprozess vor dem Handelsgericht. In einem Zivilprozess – und das wusste auch die OAK vorher noch nicht so genau – hat die klagende Partei die Tatsachen zu beweisen, aus denen man Recht ableiten will, und zwar mi-nutiös. Wenn sie das nicht kann, so hat sie die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen. Das heisst, sie – also der Kanton Bern – muss nicht nur den Schaden selber tragen. Sie hat auch gegenseitig klar nachzuweisen, was das Verschulden ist. Wenn sie das nicht kann, muss sie nicht nur die Kosten des Schadens selber tragen sondern auch noch die Kosten, die dieser Gerichtsfall generiert. Wir wissen, dass der Mitholz-tunnel aufgrund der rechtlichen und fachlichen Gegebenhei-ten eine sehr grosse Komplexität aufweist. Es wäre daher ausserordentlich aufwändig gewesen, den eingeklagten Fir-men ihr Verschulden, den dadurch verursachten finanziellen Schaden auf der einen Seite, und auf der andern Seite das Fehlen eines Selbstverschuldens seitens Kanton minutiös nachzuweisen. Man kann also festhalten: Für den Kanton hätte es ein sehr hohes Beweisrisiko, aber auch Prozessrisi-ko bedeutet, den Prozess abzuschliessen. Aus diesem Grund hat das Handelsgericht den beiden Parteien vorgeschlagen, nach Abschluss des Beweisverfahrens den Prozess mit ei-nem Vergleich zu beenden. Auf Empfehlung des Gerichts und auch der Anwälte des Kantons, gab man sich schliesslich mit dem Vergleichsvorschlag, einer Entschädigung für den Kanton in der Höhe von 16 Mio. Franken, zufrieden und stimmte dem zu. Folgende Gründe haben den Regierungsrat dazu bewogen: Die erstrittene Entschädigungssumme ist mit 16 Mio. Franken relativ hoch. Den Prozess fortzusetzen wäre sehr aufwändig gewesen und hätte voraussichtlich Jahre in Anspruch ge-nommen. Angesichts der Komplexität des Falls bestand das Risiko, dass – ich habe es vorhin gesagt – der vollständige Schuldnachweis durch den Kanton nicht hätte erbracht wer-den können. Aus unserer Sicht hat sich die Regierung richtig verhalten, indem sie eine rasche Beilegung angestrebt hat und keinen langen Rechtsstreit auf sich zukommen lassen wollte. Die Baudirektorin wurde mündlich und schriftlich ständig über den Prozessverlauf auf dem Laufenden gehalten. Die Antwor-ten, die der Ausschuss von der Baudirektorin und der Ge-samtregierung erhielt, zeigen nachvollziehbar auf, weshalb der angestrengte Zivilprozess ein hohes Prozessrisiko auf-wies. Anhand dieser Tatsachen ist die OAK überzeugt, dass ein respektabler Vergleich erzielt werden konnte. Unser ers-tes Fazit lautet daher: Aus der Sicht der OAK, welche die Untersuchung durchgeführt hat, ist es nachvollziehbar, dass die Regierung dem Vergleich zugestimmt hat. Wir haben ebenfalls noch die Kommunikation des Regierungsrats ange-schaut. Dort müssen wir tatsächlich weniger gute Noten ertei-len. Dass schlussendlich ein richterlicher Urteilsspruch eine Mitschuld des Kantons festgestellt hätte, war tatsächlich ein erhebliches Risiko, obschon dies natürlich während dem

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    Prozess nicht gesagt werden konnte. Bei der Antwort der Baudirektorin in Bezug auf das Jahr 2006 war für uns nach-vollziehbar, dass der Kanton aus prozesstaktischen Gründen tatsächlich nicht vorher von Schuld reden konnte. Aber ich denke, spätestens im Jahr 2012 hätte man dann die Strategie über Bord werfen können, nach welcher eine Mitschuld des Kantons in Abrede gestellt wurde. Die ganze Kommunikation war aus der Sicht der OAK suboptimal. Denn wer schluss-endlich nichts von dem Risiko weiss, der kann ja auch nicht nachvollziehen, dass dieser Vergleich, die 16 Mio. Franken, ein gutes Ergebnis war. Bereits im Jahr 2006 hat man seitens des Kantons erklärt, man wolle den Tunnel nicht zweimal bezahlen, und den Kanton treffe keine Schuld. Also hat aus unserer Sicht die Regierung hier keine glückliche Kommuni-kation gewählt. Wenn sie dies auch aufgezeigt hätte, dann hätte weder in den Medien noch schlussendlich bei der OAK so weitgehend untersucht werden müssen. Abschliessend kann ich festhalten, dass die OAK aus ihrer Sicht ihr Ziel erreicht hat. Die Plausibilität des Vergleichs haben wir über-prüfen können, und sie ist für uns nachvollziehbar. Stillschweigend Kenntnisnahme Ordnungsantrag

    Antrag Brand, Münchenbuchsee (SVP) / Widmer, Wanzwil (BDP) /

    Kneubühler, Nidau (FDP) / Schneiter, Thierachern (EDU)

    Die dringliche Motion «Neues Spitalversorgungsgesetz mit anderen Inhalten» ist in die Traktandenliste der September-session 2012 aufzunehmen und in der zweiten Sessionswo-che zu behandeln Präsidentin. Ich komme nochmals auf den Ordnungsantrag zurück. Einige haben es mitbekommen. In meinem Einlei-tungsvotum habe ich den Ordnungsantrag erwähnt. Das Präsidium beantragt Ihnen, den Ordnungsantrag am Don-nerstag, den 6. September zu behandeln, nachdem das Büro des Grossen Rats über die Dringlichkeit der Vorstösse ent-schieden hat. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist der Fall. Peter Brand, Münchenbuchsee (SVP). Ich weiss, wir haben diesen Ordnungsantrag relativ kurzfristig eingereicht. Ich möchte aber trotzdem, dass wir ihn heute behandeln. Ich weiss, das Büro ist zuständig, über die Dringlichkeit der Vor-stösse zu entscheiden. Ich weiss aber auch, dass in Artikel 63 Absatz 4 der Geschäftsordnung steht: «Ist Dringlichkeit beschlossen, wird der parlamentarische Vorstoss in dersel-ben oder spätestens in der folgenden Session behandelt.» Wir möchten, dass der Vorstoss in dieser Session behandelt wird, und wir möchten eigentlich auch, dass der Regierungs-rat weiss, was wir hier in diesem Rat wollen. Damit der Regie-rungsrat das weiss, müsste man diesen Ordnungsantrag jetzt behandeln. Dies unter dem Vorbehalt, dass das Büro dann die Dringlichkeit des Vorstosses genehmigt. Ich möchte den Ordnungsantrag rasch begründen, kann ich das so machen? – (Die Präsidentin signalisiert ihr Einver-ständnis.) Wir haben in der Gesundheitspolitik in diesem Kanton verschiedenste laufende Baustellen. Ich verzichte darauf, alle aufzuzählen; sie sind zur Genüge bekannt. So, wie der Regierungsrat die Revision des Spitalversorgungsge-setzes jetzt aufgegleist hat, laufen wir Gefahr, dass auch dieses Projekt an die Wand gefahren wird. Wir merken aus den Zeitungsberichten und Reaktionen, dass von allen Seiten Opposition kommt. Die Parteien melden sich, ebenso wie die Versorger und die Versicherer. Ich glaube, es bringt nichts, wenn man jetzt einfach den Kopf in den Sand steckt und

    nichts tut. Wir wollen verhindern, dass die Revision nach der laufenden Vernehmlassung in den Schubladen verschwindet und die Regierung dann, wenn sie es muss, eine Notverord-nung erlässt oder die bestehenden Bestimmungen verlängert. Deshalb haben wir die Motion eingereicht, die heute auch verteilt wurde. Sie enthält ganz klare Forderungen, wie die Revision des Spitalversorgungsgesetzes ausgestaltet werden soll. Wir verlangen deshalb mit diesem Ordnungsantrag, dass die Motion noch in dieser Session traktandiert wird und damit auch behandelt werden kann. Wir möchten auch, dass der Regierungsrat ganz klar weiss, dass er sich vorbereiten mus-s, dass er noch Zeit hat, die Antwort vorzubereiten und wir den Vorstoss traktandieren und darüber sprechen können. Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag unter diesen Vorausset-zungen anzunehmen.

    Dieter Widmer, Wanzwil (BDP). Ich möchte mich kurz ein wenig zum zeitlichen Aspekt äussern. Man hat im Kanton Bern die Zielsetzung, das neue Spitalgesetz am 1. 1. 2014 in Kraft setzen zu können. Wenn man zurückrechnet, ist es demnach zwingend nötig, dass im März 2013 die erste Le-sung stattfinden kann, nachfolgend im Juni die zweite Le-sung, und anschliessend folgt die Referendumsfrist. Die erste Lesung muss also um jeden Preis im März 2013 stattfinden, sonst scheitert die Inkraftsetzung auf 1. 1. 2014. Nun ist ver-schiedenen Organisationen, Parteien und Unternehmungen, die mit dem Spitalwesen zu tun haben, ein wenig der Glaube abhanden gekommen, das Ergebnis der Vernehmlassungen – das mittlerweile bereits einigermassen breit bekannt ist – werde die Gesundheitsdirektion und die Regierung zu nötigen Korrekturen am jetzigen Entwurf veranlassen. Aus diesem Grund fand man, man wolle einen konstruktiven Beitrag leis-ten, indem man diese Motion einreicht. Wichtig ist den Motio-nären und den entsprechenden Fraktionen, dass diese dring-liche Motion noch jetzt, in der Septembersession, behandelt werden kann. Wir wären froh, wenn man dies mit dem Vor-behalt, den Peter Brand ausgeführt hat, jetzt entscheiden könnte. Blaise Kropf, Bern (Grüne). Vorab muss ich sagen, ich bin ein wenig erstaunt, dass wir jetzt über diesen Ordnungsan-trag diskutieren. Dies nachdem seitens des Präsidiums doch eigentlich klar der Wunsch geäussert wurde, man möchte dies am Donnerstag tun. Aber wie auch immer, die Grünen möchten Sie auf alle Fälle dringlich dazu aufrufen, den Antrag abzulehnen. Es ist richtig, und Peter Brand hat das vorhin auch so begründet, dass die Geschäftsordnung des Grossen Rats die Möglichkeit der dringlichen Behandlung von Vor-stössen noch in derselben Session vorsieht. Allerdings legt die Geschäftsordnung ein entsprechendes Prozedere fest. Das Büro stimmt nach Anhören des Regierungsrates – was ja im Übrigen auch noch nicht erfolgt ist – über die Dringlichkeit ab. Anschliessend kann man dann darüber diskutieren, wie und wann ein solcher Vorstoss behandelt wird. Das Behan-deln von Vorstössen in derselben Session ist etwas, das in diesem Parlament auch schon vorgekommen ist. Aber wenn wir uns erinnern, wann dies der Fall war, so stellen wir fest: Erstens geschah das nur in ganz, ganz dringenden Ausnah-mesituationen oder zweitens allenfalls dann, wenn es die Einheit der Materie gebot. Ich erinnere hier insbesondere an die Vorstösse der Finanzkommission zum Voranschlag. Da war es eigentlich klar: Wir berieten den Voranschlag, und wenn eine Motion zum selben Thema eingereicht wurde, so war es sinnvoll, diese im selben Aufwasch mit der Behand-lung des Voranschlags zu erledigen. Nun stellt sich also die Frage, ob im vorliegenden Fall genau diese Dringlichkeit besteht, die eigentlich geboten wäre. Und da muss ich Ihnen sagen, Kolleginnen und Kollegen, das ist

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    natürlich mitnichten der Fall. Im Moment läuft ein Vernehm-lassungsverfahren zum Spitalversorgungsgesetz. Dieses Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 5. Oktober. Heute das Ergebnis dieses Verfahrens gewissermassen vorwegzu-nehmen, erscheint mir ziemlich undemokratisch. Sehr viele Eingaben liegen noch nicht vor; Verbände, Organisationen und Parteien haben bis zum 5. Oktober Zeit, sich dazu zu äussern. Bereits heute sagen zu wollen, wie dieses Vernehm-lassungsverfahren herauskommen wird – Kolleginnen und Kollegen, das geht einfach nicht! Nach meinem Dafürhalten ist das vielleicht auch ein wenig ein Überschätzen der eige-nen Bedeutung, um es einmal so zu sagen. Wenn nun hier ein paar Fraktionspräsidenten das Gefühl haben, sie könnten mitten in einem laufenden Vernehmlassungsverfahren sagen, wie dieses herauskommen wird, dann finde ich das ehrlich gesagt ziemlich seltsam. Aber wäre dies das einzige Problem im Zusammenhang mit diesem Ordnungsantrag und der entsprechenden Motion, so wäre das ja noch das eine. Es kommt aber noch viel, viel dicker: Wie soll das Prozedere denn weitergehen? Wenn Sie den Motionstext gelesen haben, sehen Sie, dass die Forde-rung lautet, im März 2013 solle die Behandlung hier im Rat stattfinden. Ich möchte einfach die Frage in den Raum stel-len: Wie soll denn ein Vernehmlassungsverfahren, ein Mei-nungsbildungsverfahren unter diesen Voraussetzungen statt-finden können? Offenbar ist vorgesehen, dass die Punkte, die der Grosse Rat nun hier durchwinkt, ins Gesetz aufgenom-men werden, und dann soll man es gleich wieder hier behan-deln. Da muss ich Ihnen sagen, so funktioniert das nicht. Wir haben hier gewisse demokratische Spielregeln und Gepflo-genheiten, und diese sollen bitte eingehalten werden! Zudem haben wir auch hier im Kanton Bern ein System der Gewaltenteilung. Wir haben den Regierungsrat, die ausfüh-rende Behörde, und wir haben ein Parlament. Als Parlament werden wir die Möglichkeit haben, uns zu äussern und das Spitalversorgungsgesetz zu beschliessen. Aber der Auftrag, dies hier in den Rat zu bringen, liegt vorerst einmal beim Regierungsrat, und zwar ganz unabhängig davon, was wir danach hier beschliessen. Aus dieser Sicht lautet mein Fazit: Ich finde, der Ordnungsantrag, verknüpft mit dieser Motion, ist erstens undemokratisch. Zweitens empfinde ich es als Ausdruck einer doch ziemlich problematischen Klüngelwirt-schaft, wenn man hier meint, auf diese Art und Weise auf den Gesetzgebungsprozess Einfluss nehmen zu können; insbe-sondere wenn man weiss, um welche finanziellen Interessen es hier geht. Drittens ist es schädlich für den Kanton Bern. Hier geht es um einen Haufen Geld, und dass der Kanton Bern hier mitreden können soll, ist ja wohl das Selbstver-ständlichste. Aus dieser Sicht bitten Sie die Grünen, den Ordnungsantrag abzulehnen. Präsidentin. Sie haben mit mir festgestellt, dass nun eine gewisse Eigendynamik entstanden ist. Im Grunde genommen hatte ich gesagt, wir diskutieren darüber, ob der Ordnungsan-trag heute behandelt wird, oder nächsten Donnerstag, und jetzt wird über den Inhalt gesprochen. Aber nun hat diese Diskussion begonnen, und ich kann jetzt nicht einige darüber sprechen lassen und andere nicht. Wir fahren daher nun in diesem Sinne weiter. Für die glp-CVP hat Frau Mühlheim das Wort. Barbara Mühlheim, Bern (glp). Im Gegensatz zu Blaise Kropf wird die glp-CVP-Fraktion inhaltlich nicht Stellung neh-men. Es geht hier einzig und allein darum, ob aus der Sicht unserer Fraktion von einer dringenden Ausnahmesituation gesprochen werden muss und dies der allein selig machende

    Grund wäre, weshalb wir entscheiden würden, die Motion bereits in dieser Septembersession zu behandeln. Wir haben gleichzeitig unabhängig davon auch eine Motion eingegeben (M 169/12): «Die Spitalpolitik befindet sich in der Sackgasse! Neue Wege aus der Blockade sind dringend notwendig!» Es geht um dieselbe Thematik, aber nicht inhaltlich, sondern indem auch wir sagen: So kann es nicht mehr weitergehen. Das ist das erste Mal in unserer politischen Karriere, dass, bevor eine Vernehmlassung überhaupt läuft, bereits solche Widerstände und solche Emotionen laufen. Es ist eigentlich nur das Pünktchen auf dem i eines langen Prozesses. Wir sind sicher, zurzeit sei die Blockierung in der Spitalpolitik so stark, dass sie uns zu teuer zu stehen kommt und es drin-gend notwendig ist, dass der Regierungsrat und die GEF neue Massnahmen diskutieren, um diese Blockierung aufzu-weichen. So geht es nicht mehr weiter! Unsere Motion möch-ten wir zwar für dringlich erklären lassen, aber nicht in dieser Session, sondern erst in der Novembersession diskutieren. Aus diesen Gründen sind wir bereit, den Antrag, diese Motion der Bürgerlichen bereits in der Septembersession zu diskutie-ren, zu akzeptieren und anzunehmen. Dies, weil wir das Gefühl haben, wir könnten nicht noch eine Session länger warten. Die Situation ist so «schmürzelig», es ist dermassen viel nicht mehr möglich, was eigentlich zu einem politischen Prozess gehört, dass wir verlangen, der Regierungsrat müs-se diese Sache nun endlich ernsthaft anschauen. Dies unab-hängig davon, ob der Weg, den die Bürgerlichen hier vor-schlagen, sinnvoll ist; dazu sagen wir zu diesem Zeitpunkt gar nichts. Aus dieser Sicht ist es klar: Die glp-CVP-Fraktion wird den Ordnungsantrag unterstützen. Émilie Moeschler, Bienne (PS). Je crois que la manière dont la discussion a lieu cet après-midi est assez à l’image de ce qui se déroule jusqu’à maintenant. Je vois que les débats ont été menés dans les commissions depuis un certain temps, il y a effectivement eu une consultation. Or, depuis le début de ce processus, la majorité de droite de ce parlement n’a de cesse de vouloir torpiller le processus démocratique et voilà qu’aujourd’hui vous venez avec une motion d’ordre qui est simplement un abus de pouvoir. Si nous votons la motion d’ordre, vous allez la gagner, tout le monde sait compter ici dans cette salle. Or, nous avons un processus démocratique, il y a des commissions, et la majorité de droite qui était dans ces commissions n’est pas allée à toutes les séances: il y a donc eu un boycott des commissions. Nous ne pouvons pas dire autre chose que la volonté de la droite est simplement de ne pas réglementer ce marché des soins hospitaliers, il s’agit de plus de 1,1 milliard qui serait laissé au libre marché. Nous voulons évidemment réglementer ce marché et, pour ce faire, il faut qu’un processus démocratique puisse avoir cours jus-qu’au bout, que le parlement puisse faire son travail, c’est-à-dire se positionner sur une proposition du Conseil-exécutif et non intervenir en cours de route comme vous le faites de manière tout à fait sournoise. Ce que vous voulez mener comme politique, nous le savons, c’est poser les bases soli-des d’une médecine à deux ou trois vitesses – mais c’est déjà entrer dans le contenu. Ce que veut le groupe JUSO-PS-PSA, c’est de ne pas voter la motion d’ordre, c’est-à-dire traiter de manière normale dans les processus normaux la motion que vous voulez déposer. Melanie Sarah Beutler-Hohenberger, Mühlethurnen (EVP). Ich möchte es ganz kurz machen. Ich gehe nur auf den Ord-nungsantrag ein. Die EVP-Fraktion lehnt diesen grossmehr-heitlich ab. Wir würden es begrüssen, wenn auch hier der ordentliche Weg über die Vernehmlassung laufen würde, wie wir das von vielen Vorrednerinnen und Vorrednern schon gehört haben.

  • 882 3. September 2012 – Nachmittag Staatskanzlei

    Adrian Kneubühler, Nidau (FDP). Die FDP ist klar dafür, dass man diesen Ordnungsantrag heute behandelt, damit auch für die Regierung, darüber Klarheit herrscht, was die Mehrheit dieses Rats erwartet; nämlich dass es mit dieser Motion in der wichtigen Frage der Spitalversorgung relativ früh zu einer Klärung kommt. Wir haben sehr viel gehört über demokratische Spielregeln, die nicht eingehalten würden etc. Man warf uns einen Boykott vor. Ich muss sagen, ich bin auch nicht besonders Stolz darauf, dass dieser Boykott not-wendig war. Aber wenn Sie hier über gewisse demokratische Spielregeln sprechen wollen, so erwarte ich eben auch vom Regierungsrat, dass er gewisse Signale aufnimmt. Ich habe kein Problem damit, wenn zum Beispiel Frau Egger kommt und beim Thema X sagt: In diese Richtung will ich gehen, das ist meine Entscheidung, und damit will ich ins Parlament. Da weiss man zumindest ganz klar, woran man ist und kann dies hier im Parlament im «Hoselupf» klären. Aber bei der ganzen Spitalversorgung haben wir hier coram publico von Regie-rungsrat Perrenoud diverse Sachen gehört, bei denen er auf Kompromisse eingeschwenkt ist, Zusagen gemacht hat etc., und dann kommt jedes Mal eine Vorlage daher, die noch um 180 Grad schlimmer ist als zuvor. Bei solchen Verhaltenswei-sen ist die FDP ganz klar der Meinung, da müsse man halt jetzt hier die Machtprobe suchen und dies möglichst schnell klären, damit die Regierung dann nicht sagen kann, sie habe das nicht gewusst und es halt gleichwohl versucht. Ich finde es demokratisch viel effizienter, wenn wir jetzt mit dieser Motion arbeiten, als wenn wir bis zur ersten Lesung warten und dann, wenn wir ein Nichteintreten haben, wieder warten müssen. Ich glaube, es ist auch für die Regierung viel effi-zienter und demokratischer, wenn sie jetzt noch die Chance hat, zu reagieren und ein paar Inputs aufzunehmen. Denn sonst fährt sie voll in die Wand. Präsidentin. Der Vizepräsident, Bernhard Antener, äussert sich für das Büro des Grossen Rats. Bernhard Antener, Langnau (SP), Vizepräsident. Wir haben seitens des Präsidiums ja vorgeschlagen, am Donnerstag darüber abzustimmen. Damit wollten wir so quasi eine Brücke bauen, damit Artikel 63 der Geschäftsordnung eingehalten wird. Dieser Artikel besagt klar, wer in diesem Rat über die Dringlichkeit beschliesst; nämlich das Büro. Selbstverständ-lich können Sie mit Ordnungsanträgen alles beschliessen. Ordnungsanträge muss man im Prinzip auch sofort zur Ab-stimmung bringen, deshalb hätten wir ja eben beliebt ge-macht, dies am Donnerstag zu tun. Aber wenn Sie wollen, können Sie sagen, das Büro habe künftig nicht mehr über die Dringlichkeit zu befinden, sondern das solle hier im Plenum geschehen, denn dafür bräuchten wir das Büro nicht. Sie müssen sich dessen einfach bewusst sein. In der letzten Session hatten wir eine Motion Hügli, bei der ebenfalls Be-handlung noch in derselben Session verlangt wurde. Das Büro hat das am Donnerstag abgelehnt und nein gesagt. Oder wir hatten in der Vergangenheit die FIKO-Motionen, wie bereits erwähnt wurde. Dort lag die Antwort der Regierung jeweils bereits am Montag vor, wenn wir die Unterlagen hat-ten, um darüber zu sprechen. Da hatte zuvor bereits eine Bürositzung stattgefunden. Uns ging es also mehr um den formellen Aspekt. Die Regierung wird das ohnehin nicht mehr in dieser Woche behandeln können. Die Regierungssitzung, an der die Ant-wort verabschiedet werden könnte, wird am nächsten Diens-tag stattfinden. Selbstverständlich wird man sich darauf vor-bereiten müssen. Letzte Woche stand ja bereits in den Zei-tungen, dass hier etwas auf uns zukommt. Man muss also

    gewappnet sein, indem die Antwort am Donnerstag vorhan-den wäre und man sie am Dienstag verabschieden und im Rat verteilen könnte. Uns geht es mehr um das Formelle. Sie müssen sich einfach bewusst sein, dass dies ein wenig die Tür dafür öffnet, dass wir künftig in jeder Session solche Diskussionen führen und Ordnungsanträge zur Dringlichkeit von Motionen beraten müssen. Das wäre aber eigentlich Aufgabe des Büros. Peter Brand, Münchenbuchsee (SVP). Bernhard Antener, wenn man den Ordnungsantrag liest, sieht man: Wir wollen, dass das Geschäft in dieser Session traktandiert wird. Mehr wollen wir nicht. Wir entscheiden nicht über die Dringlichkeit des Vorstosses. Das tut nach wie vor das Büro. Deshalb sagte ich auch, wir beschliessen über den Ordnungsantrag unter dem Vorbehalt, dass das Büro dann die Dringlicherklä-rung vornimmt. Da ändern wir also nichts. Wir beschliessen auch im Interesse der Regierung heute darüber, damit sie weiss, dass wir noch in dieser Session darüber sprechen wollen. Wir entscheiden nur über die Traktandierung. Noch rasch etwas zu ein paar Rednern. Den Vorwurf der Klüngelwirtschaft möchte ich hier in aller Form zurückweisen, Blaise Kropf. Ich weiss nicht genau, was du damit gemeint hast, das war unverständlich. Zum Stichwort undemokratisch. Adrian Kneubühler hat das bereits aufgeführt: Wir nehmen niemandem Kompetenzen weg und greifen auch nicht in den demokratischen Entscheidungsspielraum ein. Wir möchten einfach dafür sorgen, dass wir am Ende ein Spitalversor-gungsgesetz haben, und zwar auf den Termin, da es in Kraft treten sollte, nämlich auf den 1. 1. 2014 hin. So, wie es im Moment läuft, haben wir einfach grösste Bedenken, dass es eben krumm läuft und wir am Ende auf 1. 1. 2014 hin wieder nichts oder höchstens eine Notverordnung haben werden. So funktioniert im Moment die Gesundheitspolitik im Kanton Bern offenbar. Denken Sie daran: Es hängen sehr viele Leute an dieser Gesundheitsversorgung. Es sind x Anbieter, Versiche-rer und Arbeitnehmer davon betroffen. Wenn wir so fortfahren mit hüst und hott und mit Dingen, die einfach nicht mehrheits-fähig sind, sondern wo man einfach nur Ideologie pur bringt, so erreichen wir am Ende gar nichts. Ich erwarte, dass die Regierung dann auch etwas tut. Aber vorläufig entscheiden wir erst einmal darüber, ob das Geschäft in dieser Session traktandiert wird oder nicht. Präsidentin. Nun haben wir folgende Situation: Sie haben jetzt bereits auch inhaltlich zum Ordnungsantrag Stellung genommen. Wenn wir nun zuerst noch darüber abstimmen, ob heute oder am Donnerstag über den Inhalt befunden wer-den soll, so ist das ein wenig seltsam. Deshalb schlägt Ihnen das Präsidium jetzt vor, direkt über den Ordnungsantrag abzustimmen, denn sonst würden wir einfach am Donnerstag nochmals dieselbe Diskussion führen. Sind Sie mit diesem Vorgehen einverstanden? – Es wird kein Widerstand signali-siert. Wir stimmen nun also definitiv über den Ordnungsan-trag ab. Abstimmung Ordnungsantrag

    Für Annahme des Ordnungsantrags 90 Stimmen Dagegen 57 Stimmen 1 Enthaltung Präsidentin. Sie haben dem Ordnungsantrag zugestimmt. Über die Dringlichkeit des Vorstosses wird dann am Donners-tag das Büro des Grossen Rats entscheiden.

  • Staatskanzlei 3. September 2012 – Nachmittag 883

    Geschäft 2012.0082 010/12 Motion Blank, Aarberg (SVP) / Bühler, Cortébert

    (UDC) – Volkswillen respektieren – Abstimmungsresultat

    anerkennen

    Wortlaut der Motion vom 23. Januar 2012

    Der Regierungsrat wird aufgefordert, seinen Entscheid vom 17. August 2011 infolge der Erwägungen und des Urteils des Verwaltungsgerichtes vom 1. Dezember 2011 zu revidieren, auf eine Wiederholung der Abstimmung zu verzichten und die Senkung der Motorfahrzeugsteuer gemäss Volksentscheid vom 13. Februar 2011 anzuerkennen. Begründung: Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 1. 12. 2011 zeigt, dass der Regierungsrat sehr wohl die Kompetenz hätte, trotz der Unmöglichkeit einer Nachzählung, auf die Wiederholung der Abstimmung zu verzichten. Dies umso mehr, als der Regierungsrat selbst das Abstimmungsresultat vom 13. 2. 2011 als korrekt ermittelt bestätigt und erwahrt hat. Damit hätte das revidierte Gesetz auch planmässig auf den 1. 1. 2012 in Kraft gesetzt werden können. Es ist gemäss Verwaltungsgericht falsch, wenn der Regierungsrat das Wie-derholen und Hinausschieben der Abstimmung als nicht be-einflussbaren Sachzwang darstellt. Gemäss Ausführungen des Verwaltungsgerichts vom 1. De-zember 2011 ist es wenig wahrscheinlich, dass alle oder die Mehrzahl der fehlenden Stimmzettel erst nach dem 22. Juni 2011 vernichtet worden seien. Nach Ansicht des Gerichts blieb es dem Regierungsrat unbenommen, nach der Unmög-lichkeit der Nachzählung das ursprüngliche Abstimmungsre-sultat zu bestätigen und von einer Abstimmungswiederholung abzusehen. Mit diesem Vorstoss fordern die Motionäre den Regierungsrat auf, die politische Situation nochmals zu überprüfen, über den eigenen Schatten zu springen, im Sinne der Volksmehr-heit zu handeln, das Abstimmungsresultat vom Februar 2011 zu akzeptieren und damit die Motorfahrzeugsteuern zu sen-ken und die bernische Bevölkerung um 120 Millionen Fran-ken Motorfahrzeugsteuern zu entlasten. Nachdem die Ab-stimmung nun auch im März 2012 nicht stattfinden kann, wird die Situation immer unübersichtlicher. Der Regierungsrat könnte nun Klarheit schaffen nach dem Motto (aus Sicht des Regierungsrats: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende…). (Weitere Unterschriften: 0) Dringlichkeit abgelehnt am 26. Januar 2012

    Schriftliche Stellungnahme des Regierungsrats vom 27. Juni

    2012

    1. Ausgangslage Am 13. Februar 2011 fand die kantonale Volksabstimmung über die Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge statt. Die Stimmberechtigten stimmten dabei sowohl der Grossratsvorlage wie auch dem Volksvor-schlag zu. Bei der Stichfrage obsiegte der Volksvorschlag mit einem knappen Mehr von 363 Stimmen. Der Regierungsrat hat dieses Ergebnis erwahrt. Auf Beschwerde zweier Stimm-berechtigter hob das Verwaltungsgericht des Kantons Bern am 22. Juni 2011 das Abstimmungsergebnis auf und verlang-te – gestützt auf die neue bundesgerichtliche Praxis – eine Nachzählung wegen der Knappheit des Resultats. Der Regie-rungsrat ordnete die Nachzählung an, musste sie aber wieder absetzen, da in 29 Gemeinden die Stimmzettel vorzeitig ver-

    nichtet worden waren. Der Regierungsrat beschloss darauf am 17. August 2011 die Wiederholung der Abstimmung. Gegen diese Anordnung gingen mehrere Beschwerden ein. Das Bundesgericht hat sie mit Urteilen vom 25. April 2012 alle abgewiesen und die Anordnung der Abstimmungswie-derholung durch den Regierungsrat bestätigt. 2. Rechtliche Erwägungen Nachdem das Verwaltungsgericht das ursprüngliche Abstim-mungsergebnis in seinem Urteil vom 22. Juni 2011 aufgeho-ben hatte, war es dem Regierungsrat – nach seiner Rechtsauffassung – verwehrt, auf dieses zurückkommen. Es blieb, nachdem sich die Nachzählung als unmöglich erwiesen hatte, nur die Wiederholung der Abstimmung. Diese Rechtsauffassung hat das Bundesgericht nun bestätigt: «Ausgangspunkt muss vielmehr sein, dass gemäss der bun-desgerichtlichen Rechtsprechung, wie sie hier vom Verwal-tungsgericht übernommen und umgesetzt wurde, die Vermu-tung besteht, die Ermittlung des Volkswillens könne aufgrund des äusserst knappen Stimmenverhältnisses unzutreffend sein, weshalb dieses zu verifizieren sei. Nachdem das Ver-waltungsgericht im vorliegenden Fall geurteilt hatte, das fest-gestellte Abstimmungsergebnis sei als solches ohne weitere Kontrolle nicht gültig, konnte der Regierungsrat nicht mehr darauf abstellen. Auf das ursprüngliche Resultat zurückzu-kommen, würde nämlich bedeuten, auf ein Ergebnis abzu-stellen, von dem rechtskräftig festgestellt ist, dass es vermu-tungsweise an einem erheblichen Mangel leidet. Das ist mit der verfassungsrechtlichen Vorgabe, den Volkswillen korrekt zu ermitteln (...) nicht vereinbar. Die Überprüfung des Volks-willens ist jedoch nur auf zwei Wegen möglich, erstens durch Nachzählung, sofern sich eine solche noch durchführen lässt, oder zweitens durch Wiederholung der Abstimmung.» (BGE 1C_418/2011 vom 25. April 2012, E 3.5) Der Regierungsrat hat die Wiederholung der Abstimmung über das Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeu-ge mittlerweile auf den 23. September 2012 festgesetzt. Antrag: Ablehnung. Andreas Blank, Aarberg (SVP). Es geht inhaltlich eigentlich fast ein wenig um das, worüber wir vorhin diskutiert haben, nämlich um das Dringlicherklären oder nicht Dringlicherklä-ren. Wenn man nämlich diese Motion vom Büro aus nicht für dringlich erklärt, so entsteht die Situation, dass sie erst dann zur Behandlung kommt, wenn das Abstimmungsmaterial bereits verschickt ist und wir eigentlich bereits voll in der Kampagne stehen. Ich muss sagen, bei diesem Entscheid war das Büro auch nicht gerade über alle Zweifel erhaben. Denn – das kann ich vorwegnehmen – es bringt nichts, wenn wir jetzt noch über etwas diskutieren und abstimmen, das bereits läuft. Inhaltlich ist es klar: Wir sind nach wie vor der Meinung, es wäre auch anders möglich gewesen, als der Regierungsrat dies nun gemacht hat. Wir sind insbesondere der Meinung, auch ein knappes Ergebnis müsse anerkannt werden, wenn keine Unregelmässigkeiten vorliegen, und das war hier bei dieser Motorfahrzeugsteuer-Abstimmung eindeu-tig nicht der Fall. Denn was gegenüber dem ersten Mal bes-ser sein soll an einer Nachzählung, wenn dann dort vielleicht die Stimmdifferenz nur noch eine oder zwei Stimmen beträgt, ist mehr als nur fraglich. Aber, wie gesagt, es bringt hier nichts mehr, noch lange darüber zu diskutieren. Ich ziehe hiermit die Motion zurück. Präsidentin. Der Vorstoss wurde zurückgezogen. Damit kommen wir zur Beratung der Geschäfte der Volkswirtschafts-direktion. Ich begrüsse dazu unseren Regierungspräsidenten und Volkswirtschaftsdirektor, Andreas Rickenbacher.

  • 884 3. September 2012 – Nachmittag Volkswirtschaft

    Geschäft 2012.0704 104/12 Dringliche Interpellation Gygax-Böninger,

    Obersteckholz (BDP) – Entschädigung von 50 000 Fran-

    ken ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

    Wortlaut der Interpellation vom 28. Mai 2012

    Im Frühling 2008 intervenierte der Veterinärdienst des Kan-tons Bern bei einem Madiswiler Bauern wegen groben Ver-stössen gegen das Tierschutzgesetz. Dem Landwirt wurde im Zuge dieser Intervention der ganze Viehbestand beschlag-nahmt und teilweise verwertet bzw. geschlachtet, und zudem wurde der Bauer mit einem unbefristeten Tierhalteverbot belegt. Dieser Fall hat die Bevölkerung im Oberaargau und im gan-zen Kanton bewegt. Unhaltbare Zustände in den Stallungen, aber auch im privaten Wohnbereich wurden in der Presse mit Bildern dokumentiert. Aber auch das Verhalten der kommu-nalen und kantonalen Behörden hatte zu sehr grossen und kontroversen Diskussionen Anlass gegeben. Nun ist gemäss Berner Zeitung vom 25. Mai 2012 das Ver-fahren abgeschlossen. Die Parteien, d. h. also der Kanton Bern und der Madiswiler Landwirt haben sich in einem aus-sergerichtlichen Vergleich geeinigt. Dies bedeutet, dass der Kanton Bern dem Landwirt ohne Anerkennung einer Rechts-pflicht 50 000 Franken bezahlt und dieser im Gegenzug sämt-liche noch hängigen Rechtsmittel zurückzieht, gemäss BZ u. a. ein Staatshaftungsbegehren im Betrag von 200 000 Franken. Hauptziel des Kantons Bern sei es, mit diesem Vergleich das langwierige Verfahren endlich abzuschliessen, erklärt der Kantonstierarzt. Gemäss Kantonstierarzt bedeute die Bezahlung der Ent-schädigung von 50 000 Franken auch nicht, dass der Kanton hier Fehler gemacht habe. Durch den Vergleich lasse es der Kanton einzig nicht darauf ankommen, dass die letzte Rechtsinstanz – in diesem Fall wohl das Bundesgericht – entscheidet, wer Recht hat oder nicht. In diesem Verfahren gehe es auch nicht in erster Linie um Recht oder Unrecht, sondern um die Sicherstellung einer tierschutzkonformen Tierhaltung. Zudem übernehme die mit dieser Lösung ver-bundenen Kosten zum grössten Teil die Versicherung des Kantons Bern. Bekanntlich deckt eine Versicherung immer ein Risiko bzw. eine Haftung des Versicherungsnehmers gegenüber einem andern Geschädigten aus einem Schadenfall, einer Fehlleis-tung und einem schuldhaften Fehlverhalten. Die Regierung wird um die Beantwortung von folgenden Fragen gebeten: 1. Warum scheut der Kanton eine gerichtliche Auseinander-

    setzung, wenn der Kantonstierarzt bzw. das Veterinäramt bestätigt, dass der Kanton hier keine Fehler gemacht hat?

    2. Auf welcher rechtlichen und gesetzlichen Grundlage ba-siert diese Vergleichszahlung im Betrag von 50 000 Fran-ken?

    3. Wie wurde die Entschädigung von 50 000 Franken errech-net?

    4. Welche Versicherung des Kantons übernimmt in diesem Falle eine Leistung?

    5. Wie hoch ist diese Versicherungsleistung in Franken? 6. Welcher Betrag dieses aussergerichtlichen Vergleichs

    bleibt beim Kanton hängen bzw. muss vom Steuerzahler berappt werden?

    7. Ist es so, dass diese Versicherung eine Zahlung leistet, ohne dass der Kanton eine Haftung oder ein Verschulden oder ein Fehlverhalten trifft?

    8. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die dem Staat mit die-sem Verfahren entstanden sind, d. h. inkl. dieser 50 000 Franken Vergleichszahlung?

    9. Befürchtet der Kanton nicht, dass er mit diesem Vorgehen einen Präzedenzfall schafft und damit künftige «Tier-schutzgesetzgebungssünder» richtiggehend motiviert, mit der Ergreifung aller Rechtsmittel das Verfahren so in die Länge zu ziehen und damit den Kanton zu Vergleichszah-lungen zu bewegen?

    10. Hat der Kanton allenfalls Lehren aus diesem Fall gezogen und wenn ja, welche? (Weitere Unterschriften: 0)

    Schriftliche Antwort des Regierungsrats vom 15. August 2012

    Der Veterinärdienst des Kantons Bern stellte im Jahr 2008 auf einem Landwirtschaftsbetrieb im Oberaargau eine nicht tierschutzkonforme Rindviehhaltung fest. Er ordnete mit Ver-fügung vom 3. März 2008 die definitive Beschlagnahme und Verwertung des Viehbestands an und sprach gegen den Landwirt ein unbefristetes Nutztierhalteverbot aus. Gegen die Anordnungen des VeD und seine Folgen hat sich der betrof-fene Landwirt mittels verschiedener Rechtsmittel und eines Staatshaftungsbegehrens mit einer Forderung von 200 000 Franken zur Wehr gesetzt. Die Tierhaltung befindet sich inzwischen wieder in einem geregelten Zustand. Die heute geltenden Einschränkungen wurden gemäss Verfügung des VeD vom 29. September 2011 mit folgenden Eckwerten festgelegt: Der Landwirt darf 18 Mutterkühe mit ihren Kälbern bis zu einem Alter von 12 Monaten halten. Zudem wird die Rindviehhaltung mehr-mals jährlich kontrolliert. In Bezug auf die Beschlagnahme und Verwertung des früheren Tierbestands wurde eine ein-vernehmliche Lösung erzielt. Diese beinhaltete einerseits eine finanzielle Leistung ohne Anerkennung einer Rechts-pflicht von 50 000 Franken an den Landwirt und anderseits den Rückzug sämtlicher noch hängiger Rechtsmittel. Zu den einzelnen Fragen der Interpellation: Frage 1: Der Abschluss von Vereinbarungen zur Vermeidung von aufwändigen und im Ergebnis unsicheren Verfahren bzw. Gerichtsentscheiden kann für den Kanton Bern von Vorteil sein. Die Einschätzung, wann ein solches Vorgehen ange-zeigt ist, muss im Einzelfall unter Abwägung aller Aspekte getroffen werden. Frage 2: Das mit der Vergleichszahlung abgeschlossene Staatshaf-tungsverfahren richtet sich nach Artikel 100 ff. des Personal-gesetzes vom 16. September 2004 (PG; BSG 153.1). Durch den in die Finanzkompetenz des Amtes für Landwirtschaft und Natur fallenden Vergleich konnte dieses sowie das noch hängige Tierschutzverfahren in Anwendung von Artikel 39 des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechts-pflege (VRPG; BSG 155.21) abgeschrieben werden. Frage 3: Ein im Rahmen einer Vereinbarung geleisteter Betrag lässt sich nicht errechnen. Er stellt vielmehr das Resultat von Ver-handlungen dar. Die vom betroffenen Landwirt geltend ge-machte Forderung von 200 000 Franken beruhte insbesonde-re auf entgangenen Erlösen aus der Verwertung des Tierbe-stands sowie Einkommensverlusten und Kosten für den Auf-bau eines neuen Viehbestands. Frage 4: Der Kanton Bern ist bei der Basler Versicherung AG gegen Haftpflichtansprüche versichert. Diese Versicherung über-nimmt gegebenenfalls und nach vorgängiger Absprache auch die Bezahlung von vergleichsweise geleisteten Zahlungen.

  • Volkswirtschaft 3. September 2012 – Nachmittag 885

    Frage 5: Der Anteil der Versicherungsleistung an der Vergleichszah-lung beträgt 40 000 Franken. Zusätzlich hat der Versicherer Anwaltskosten im Betrag von 10 000 Franken übernommen. Frage 6: Der Anteil des Kantons Bern an der Vergleichszahlung be-trägt 10 000 Franken. Dies entspricht dem mit dem Versiche-rer vereinbarten Selbstbehalt für Vermögensschäden von grundsätzlich 10 Prozent des Schadens, mindestens jedoch 10 000 Franken und höchstens 50 000 Franken. Frage 7: Grundsätzlich hat eine Haftpflichtversicherung den Zweck, begründete Ansprüche von Dritten zu bezahlen und unbe-gründete Ansprüche abzuwehren. Daraus leitet sich in den meisten Fällen ein Ermessensspielraum ab. Bei einem Ver-gleich wird die Schuldfrage an sich rechtlich nicht näher ge-prüft (aus diesem Grund erfolgte die Entschädigung auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht). Des Weiteren muss in einem allfälligen Staatshaftungsverfahren nicht das Ver-schulden, sondern lediglich die Widerrechtlichkeit bewiesen werden. Die Versicherung wurde in die Vergleichsverhand-lungen einbezogen und unterstützte die erzielte Einigung vollumfänglich. Frage 8: Der Anteil des Kantons Bern beträgt wie erwähnt 10 000 Franken. Die im Zusammenhang mit dem Tierschutz-fall insgesamt angefallenen Kosten (Arbeitsaufwand der Ver-waltung) lassen sich nicht separat ausweisen. Sie konnten jedoch durch die einvernehmliche Lösung reduziert werden, da keine weiteren Ressourcen durch aufwändige Verwal-tungsjustiz- und Staatshaftungsverfahren gebunden wurden. Frage 9: Nein. Durch die Intervention des Veterinärdienstes konnte letztlich eine deutliche Reduktion des Tierbestands und damit eine massgebende Verbesserung der betroffenen Tierhaltung erreicht werden, ohne den betroffenen Landwirt in seiner Existenz zu gefährden. Der abgeschlossene Vergleich basiert auf einer Einzelfallbeurteilung und lässt sich nicht auf andere Situationen übertragen. Frage 10: Der Regierungsrat vertritt die Auffassung, dass das im vorlie-genden Fall gewählte Vorgehen zielführend war. Konkrete Lehren daraus müssen keine gezogen werden. Es ist jedoch daran zu erinnern, dass mit dem von der Volkswirtschaftsdi-rektion im Jahr 2008 eingeleiteten Change-Prozess für den Veterinärdienst sowie den neu eingeführten Instrumenten wie Verbesserung der Früherkennung, Begleitgruppen für Halte-rinnen und Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren und Optimierung der Tierschutzkommission der Vollzug der Tier-schutzgesetzgebung im Kanton Bern in den letzten Jahren weiter verbessert werden konnte. Präsidentin. Die Interpellantin ist von der Antwort befriedigt. Sie gibt keine Erklärung ab. Geschäft 2012.0357 057/12 Motion Hügli, Biel (SP) – Frankenkurs zu hoch –

    Kanton Bern muss Druck auf Nationalbank ausüben

    Wortlaut der Motion vom 19. März 2012

    Der Regierungsrat wird beauftragt, sich bei der Schweizeri-schen Nationalbank (SNB) für die Erhöhung des Frankenkur-ses auf CHF 1.40 je Euro einzusetzen. Begründung: Der Franken ist viel zu hoch bewertet. Das führt in der Schweiz zu Druck auf Löhne und Arbeitsplätze, besonders in

    der Exportindustrie und im Tourismus. Beide Sektoren sind im Kanton Bern wichtige Wirtschaftszweige. Rund die Hälfte ihrer Produktion exportieren die Unternehmen in den Euro-Raum. Auch der Tourismus stützt sich massgeblich auf Gäste aus dem Euroraum. Der hohe Franken ist nicht nur eine Belastung für die einzel-nen Betriebe. Im Industriesektor riskiert die Schweiz durch Produktionsverlagerungen ins Ausland einen schleichenden Verlust von technischem Wissen. Dies führt im schlimmsten Fall zur Auflösung gewachsener Fertigungsstrukturen. Ange-sichts der grossen Kompetenz der hiesigen Industrie sind wir sicher, dass sie international konkurrenzfähig ist. Der hohe Frankenkurs ist aber ein gravierendes Handelshemmnis. Die Nationalbank hat den Auftrag, eine Geldpolitik zu betrei-ben, die der Bevölkerung und der Wirtschaft des Landes nützt. Deswegen muss sie den Wechselkurs auf einem Ni-veau fixieren, das für die Industrie und den Tourismus erträg-lich ist. Damit die Arbeitsplätze und die Löhne einigermassen sicher sind, braucht es einen Franken-Euro-Kurs von mindes-tens 1.40 Franken/Euro. Die Nationalbank gehört mehrheitlich den Kantonen. Der Kanton Bern hält einen Anteil von sechs Prozent. In diesem Rahmen kann er seinen Einfluss direkt geltend machen und mit diesem Anliegen bei anderen Kantonen vorstellig werden, um gemeinsam eine Erhöhung zu erreichen. (Weitere Unter-schriften: 18) Dringlichkeit abgelehnt am 22. März 2012

    Schriftliche Stellungnahme des Regierungsrats vom 27. Juni

    2012

    Der Regierungsrat hatte bereits bei seiner Antwort auf die Motion 241/11 «Nationalbank muss gegen starken Franken vorgehen»1 Gelegenheit, sich zum Thema zu äussern. Die Aussagen in dieser Antwort sind nach wie vor massgebend. Der Vorstoss wurde in der Septembersession 2011 im Gros-sen Rat nach einer engagierten Diskussion zurückgezogen. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Exporte, na-mentlich der Maschinen- und Uhrenindustrie, sowie des Stel-lenwertes des Tourismus ist der Kanton Bern von der Ent-wicklung der Wechselkurse besonders betroffen. Der Regie-rungsrat pflegt deshalb regelmässige Kontakte mit dem Di-rektorium der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Dadurch kann der Kanton Bern im direkten Gespräch einbringen, wie sich die wirtschaftliche Entwicklung darstellt und welche Auswirkungen die Wechselkurse haben. Zudem amtiert der Volkswirtschaftsdirektor als Vizepräsident der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), die ebenfalls in Kontakt mit der SNB steht. Die Motion verlangt eine direkte Intervention des Kantons Bern für einen Frankenkurs von 1.40 im Verhältnis zum Euro. Dies widerspricht der Stellung der SNB als unabhängige Zentralbank2. Gemäss Artikel 6 des Nationalbankgesetzes3 dürfen die Nationalbank und die Mitglieder ihrer Organe we-der vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegen-nehmen. Der Regierungsrat erachtet die Unabhängigkeit der SNB als zentral für die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Währungspolitik und als im Interesse der bernischen Volks-wirtschaft liegend. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vor-

    1 RRB-Nr. 1418/2011 vom 24. August 2011

    2 Artikel 99 Absatz 2 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101) 3 Bundesgesetz vom 3. Oktober 2003 über die Schweizerische Nati-onalbank (Nationalbankgesetz, NBG; SR 951.11)

  • 886 3. September 2012 – Nachmittag Volkswirtschaft

    gaben kann der Kanton Bern weder alleine noch zusammen mit anderen Kantonen eine Schwächung des Schweizer Frankens oder gar ein konkretes Kursziel erreichen. Deshalb ist das Anliegen der vorliegenden Motion nicht umsetzbar. Hingegen wird der Kanton Bern seine Kontakte mit der Füh-rung der SNB weiterführen. Antrag: Ablehnung. Daniel Hügli, Biel (SP). Ich kann vorwegnehmen, dass ich die Motion zurückziehen werde. Ich möchte aber gleichwohl noch begründen, worum es mir ging und weshalb ich zum Entschluss gekommen bin, den Vorstoss zurückzuziehen. Der Kanton Bern ist der grösste Industriekanton der Schweiz. Er ist auch der drittstärkste Kanton, wenn es um den Export ins Ausland geht; vor allem natürlich in den europäischen Raum. Was bedeutet nun der im Vergleich zum Euro starke Franken, was bedeutet das für die Schweiz? Es bedeutet, dass unsere Schweizer Exportprodukte – inklusive Dienstleis-tungen wie der Tourismus – teuerer werden. Für diejenigen, welche diese Dienstleistungen und auch Produkte, die wir ins Ausland exportieren, kaufen möchten, werden sie also teurer; das alles kostet mehr. Auf der andern Seite bedeutet dies aber auch, dass die aus-ländischen Produkte und Dienstleistungen – also auch der Tourismus im Ausland – für uns, die wir in der Schweiz leben, günstiger werden. Jetzt könnte man sich sagen, das gleiche sich wieder aus. Die einen haben etwas mehr, die anderen etwas weniger, das wirkt sich auf verschiedenen Seiten aus. Es hat aber eben auch Folgen für die Wirtschaft in der Schweiz, vor allem auch für den Arbeitsmarkt. Es ist abseh-bar, dass mit dem starken Franken Arbeitsplätze verloren gehen. Wir mussten schon verschiedentlich auch im Kanton Bern Stellenabbau miterleben. Davon ist vor allem die Indust-rie, auch die Maschinenindustrie, betroffen. Bei genau diesen Arbeitsplätzen muss man eigentlich davon ausgehen, dass einige davon unwiederbringlich aus dem Kanton Bern ver-schwinden und nicht wieder in unseren Kanton zurückkom-men. Die Aufwertung des Frankens kann gemäss gewissen Modellschätzungen kurzfristig einen Verlust von 20 000 Stel-len in der ganzen Schweiz bedeuten. Längerfristig sind es sogar bis zu 100 000 Stellen, besonders eben in der Indust-rie. Wir liegen nun etwa bei einem Kurs von 1.20 Franken pro Euro. Dies gegenüber vorher, wo wir einen Kurs von 1.50 Franken hatten. Dies wäre so in etwa der Idealkurs. Ich würde nur 1.40 Franken fordern, was natürlich bereits ein kleiner Unterschied zu den 1.50 Franken wäre. Ganz sicher ist: Je länger diese Situation mit den 1.20 Franken pro Euro andauert, desto schwieriger wird natürlich die Situation für die Wirtschaft, die Arbeitgeber und insbesondere auch für die Arbeitnehmer, die bedroht sind, ihren Arbeitsplatz zu verlie-ren. Ich nehme nun einfach den Regierungsrat beim Wort, wenn er schreibt, es sei zwar formell nicht möglich, noch mehr Einfluss zu nehmen, er bemühe sich aber schon jetzt darum, dass der Frankenkurs angepasst und der Franken geschwächt wird, und er unternehm