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FührungskräFte
unternehmer
Tarif- und Arbeitsrecht für Personaldienstleister ·Das neue AÜG 2017
termine
8. Juni 2016Ort Göttingen hOteL Freizeit In
6. Dezember 2016Ort Hamburg hOteL Lindner Am Michel
referenten-team
Schwerpunktthema dieses halbtägigen Seminars ist der vom Kabinett am 1. Juni 2016 be-schlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlas-sungsgesetzes (AÜG).
Die parlamentarische Beratung soll nach der Sommerpause im Herbst 2016 erfolgen. Das Inkrafttreten des neuen AÜG ist voraussichtlich zum 1. Januar 2017 geplant.
Alle relevanten Stellschrauben des „neuen AÜG 2017“ wird das Referententeam ausführlich erörtern.
(Weitere Informationen zu den Workshop-Inhalten entnehmen Sie bitte der Rückseite.)
Zielsetzung
stand: 22.07.2016
teilnahmegebühren
Pro Person: 580,00 €BV-kunden: 490,00 €
(zzgl. MwSt.)
methoden
Spannende Vorträge, Auswertung der aktu-ellen Rechtsprechung, Besprechung praxis-naher Fallbeispiele, Erarbeiten konkreter Gestaltungstipps für die betriebliche Praxis und eine interessante Diskussion mit Erfah-rungsaustausch vermitteln Ihnen die neues-ten Informationen. Außerdem erhalten Sie umfangreiche Seminarunterlagen.
» Welche aktuellen Heraus-forderungen stehen aus Unternehmersicht an? «
edgar schröderDiplom-Verwaltungswirt
GeschäftsführerES Edgar Schröder GmbH
mathias söhngenJurist & Fachberater
ES Edgar Schröder GmbH
Ja, wir melden teilnehmer* an für tarif- und Arbeitsrecht für Personal-dienstleister · Das neue Aüg 2017
Anmeldebestätigung und rechnung:
Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie umgehend die Eingangs-bestätigung. Kurz vor Seminarbeginn übersenden wir Ihnen die Anmeldebestä-tigung, die Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort und die Rechnung. Die Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite:
www.akademie-der-zeitarbeit.de
Mit dieser Unterschrift erkennen wir die Teilnahmebedingungen an.
* Wir können jederzeit ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer benennen.
Inhalt / ProgrammAnmeldung
Aktueller gesetzentwurf der Bundesregierung zur änderung des Aüg
· Höchsteinsatzdauer grundsätzlich 18 Monate
· Gleichstellung im Arbeitsentgelt nach 9 Monaten
· Unterbrechungsregelung
· Diverse Tariföffnungsklauseln
· Privilegierung des öffentlichen Dienstes und der Kirchen
· Kettenüberlassungen
· „Bekämpfung“ der Scheinwerkverträge durch Kennzeichnungs-undOffenlegungspflichten
· Streikbrecher-Einsätze
· Arbeits- und gewerberechtliche Rechtsfolgen bei Verstößen
· Inkrafttreten
· Übergangsvorschrift
Auswirkungen für die Praxis
· Dokumentation der Vergütungsstrukturen im Überlassungsvertrag
rechtsprechung des BAg zu equal-Pay-klagen
· Erkenntnisse für das zukünftige „Equal-Pay- Monitoring“
Aktuelle zeitarbeitsrelevante rechtsprechung
· Reisekosten / Fahrtkostenerstattung
· Arbeitszeitkonten
· Mindestentgelte
· Branchenzuschläge
Beratungsvertrag-kunde seminar-kunde neukunde
Firma / Rechnungsanschrift
Straße / Hausnummer
PLZ / Ort
Name / Vorname
Name weiterer Teilnehmer
Name weiterer Teilnehmer
Telefon
Datum / Unterschrift / Firmenstempel
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