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Oberste Baubehörde imBayerischen Staatsministerium des Innern
Technische Regelwerkefür den Straßenbau in Bayern
- Stand der EinführungenBOR Gernot Rodehack
Oberste Baubehörde imBayerischen Staatsministerium des Innern
BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 2
Neue Regelwerke für den Straßenbau
• TL Gestein-StB 04 (Bek. vom 12.12.05, AllMBl S. 550)
• ZTV SoB-StB 04 (Bek. vom 12.12.05, AllMBl S. 552)
• TL SoB-StB 04 (Bek. vom 12.12.05, AllMBl S. 553)
• Änderung ZTV Asphalt, ZTV Beton, ZTV T, TL G Asphalt(Bek. vom 12.12.05, AllMBl S. 554 und vom 14.02.06)
• ZTV wwG-StB By 05 (Bek. vom 12.12.05, AllMBl S. 577)
• TL Geok E-StB 05 (Bek. vom 15.02.06)
• TP Griff-StB (SRT) (Bek. vom 15.02.06)
• TL G SoB-StB 04 (Bek. in Vorbereitung)
• TL G Asphalt-OB-StB 04 (Bek. in Vorbereitung)
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Einordnung der europäischen Normen in dasdeutsche Regelwerk
VOB Teil C Europäische Normen
ZTVen
TLenAnwendungsdokumente
für die europäischenNormen
TPen
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Anforderungsnormen für Gesteinskörnungen
• DIN EN 12620 Gesteinskörnungen für Beton
• DIN EN 13043 Gesteinskörnungen für Asphalt undOberflächenbehandlungen für Straßen,Flugplätze und andere Verkehrsflächen
• DIN EN 13242 Gesteinskörnungen für ungebundene undhydraulisch gebundene Gemische imIngenieur- und Straßenbau
• DIN EN 13055 Leichte Gesteinskörnungen
• DIN EN 13139 Gesteinskörnungen für Mörtel
• DIN EN 13285 Ungebundene Gemische - Anforderungen
• DIN EN 13383 Wasserbausteine
• DIN EN 13450 Gleisschotter
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Prüfnormen für Gesteinskörnungen
• DIN EN 932 Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaftenvon Gesteinskörnungen, Teil 1 – 5
• DIN EN 933 Prüfverfahren für geometrischeEigenschaften von Gesteinskörnungen,Teil 1 – 10
• DIN EN 1097 Prüfverfahren für mechanische undphysikalische Eigenschaften vonGesteinskörnungen, Teil 1 – 10
• DIN EN 1367 Prüfverfahren für thermische Eigenschaftenund Verwitterungsbeständigkeit vonGesteinskörnungen, Teil 1 – 5
• DIN EN 1744 Prüfverfahren für chemische Eigenschaftenvon Gesteinskörnungen, Teil 1 – 4
• DIN EN 13179 Prüfverfahren für mineralische Füller inbitumenhaltigen Mischungen, Teil 1 – 2
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⇒ Anpassung des Straßenbau-Regelwerkes erforderlich
Anforderungs- und Prüfnormen fürGesteinskörnungen wurden als Normenpaketzum 1.6.2004 verbindlich eingeführt
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Umsetzung in das deutsche Regelwerk1. Alternative: Einteiliges Regelwerk
� ZTV bleibt erhalten� ZTV würde um anwendungsbezogene Anforderungen an
Gesteinskörnungen / Bindemittel ergänzt.� Basis wären EN� TL Min-StB und andere TL würden entfallen.
2. Alternative: Zweiteiliges Regelwerk� 1. Teil:
Anforderungen an Baustoffe und Baustoffgemische (TL)
� 2. Teil:Regelungen zur Ausführung und Abnahmewerten (ZTV)
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In Deutschland wird nach Alternative 2verfahren.
Vorteile:• Getrennte Überarbeitung der beiden Teile ist möglich• Änderungen in EN wirken sich primär auf TL aus• Änderungen in ZTVen erfolgen vermutlich in anderen
Rhythmen
⇒ Seit Anfang 2000 werden in der FGSV entsprechendeRegelwerke erarbeitet.
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Umsetzung in das deutsche Regelwerk
Bisher:Abgrenzung in Abhängigkeit von Funktion der Schichten
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Umsetzung in das deutsche Regelwerk
Zukünftig:Abgrenzung in Abhängigkeit vom Baustoff
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Umsetzung in das deutsche Regelwerk
TL für Baustoffe undBaustoffgemische zurHerstellung von…
• Asphaltschichten
• Tragschichten mithydraulischen Bindemittelnund Fahrbahndecken ausBeton
• Schichten ohne Bindemittel
• Pflaster- und Plattenbelägen
ZTV und Richtlinien fürden Bau von …
• Schichten aus Asphalt
• Tragschichten mithydraulischen Bindemittelnund Fahrbahndecken ausBeton
• Schichten ohne Bindemittel
• Pflaster- und Plattenbelägen
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TL Gestein ersetzen TL Min
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TL Gestein - geänderte Begriffsbestimmungen
� Mineralstoffe ⇒⇒⇒⇒ Gesteinskörnungen� Splitt ⇒⇒⇒⇒ grobe Gesteinskörnung� Sand ⇒⇒⇒⇒ feine Gesteinskörnung� Füller ⇒⇒⇒⇒ Füller
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Bisher: Fremdüberwachung
RAP Stra-Prüfstelle
Eignungsnachweis• Erstprüfung (stoffliche Prüfung)• Betriebsbeurteilung
Kontrolle derEigenüberwachung
Regelmäßige stofflicheProduktprüfung
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System 2+: Nachweis der Konformität
Produzent
Erstprüfung des Produktes(Stoffliche Prüfung)
WPK
Zertifizierung des Produktes(Vergabe des CE-Zeichens)
ZugelasseneÜberwachungs-
stelle
Zertifizierung der WPK• Erstinspektion des Werkes
und der WPK
• Laufende Überwachungder WPK
Keine stofflichen Prüfungen!
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TL Gestein - Einführung von Kategorien
• charakteristisches Niveau für die Eigenschaft einerGesteinskörnung
• Bandbreite von Werten oder Grenzwerte
PrüfungBedeutungKategorie
neinEigenschaft nicht gefordertPSVNR
JaEigenschaft gefordert,kein Grenzwert festgelegtPSVangegeben
JaEigenschaft gefordert,Grenzwert festgelegtPSV50
Ausnahme:Zwischenwerte bei PSV: PSVangegeben(53)
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TL Gestein - Bruchflächigkeit
>90 >50 >50 >90
≥ 90 %100 % 0 % 0 %C100/0
≥ 30 % ≥ 90 % < 10 %≤ 1 %C90/1
CNR
≤ 3 %C90/3 ≥ 90 % < 10 %
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TL Gestein - Brechsand / Natursand
• Begriffe werden nicht mehrverwendet
• Unterscheidung notwendig• Ersatzdefinition
Fließkoeffizient
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TL Gestein - Brechsand / Natursand
ECSNRkeine Anforderung
ECSangegeben< 30
ECS30≥ 30
ECS35≥ 35
ECS38≥ 38
Kategorie ECSFließkoeffizient
Brechsande
Natursande
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TL Gestein - Kategorien
Kategorien sind zugesicherte Eigenschaften
Toleranzen sind vom Hersteller bei der Deklaration zuberücksichtigen.
Beibehaltung des Zahlenwertes der bisherigenAnforderungen bedeutet teilweise deutliche Verschärfungder Anforderung.
Beispiel:PSV ≥ 50 (Zul. Toleranz 3) Mittelwert ≥ 50
Einzelwerte ≥ 47
Kategorie PSV50 Einzelwerte ≥ 50
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Grundsatz:Eine Eigenschaft eine Prüfung
• Ausnahmen:
– Kornform von groben Gesteinskörnungen
SI FI
– Widerstand gegen Zertrümmerung von grobenGesteinskörnungen
SZ LA
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TL Gestein - Umsetzung in Bayern
• Ziel:Bisherige Regelungen soweit möglich beibehalten
• TL Gestein ist Umsetzung europäischer Norm
– Abweichung von den Kategorien in der TL Gesteinaufgeführter Eigenschaften verstößt gegen EU-Recht
– Forderung anderer Prüfverfahren für in TL Gestein genanntenEigenschaften ist nicht zulässig
– Abweichende Auswahl der Kategorien zulässig
– Länderhoheit für umweltrelevante Anforderungen
• Nur Anhänge und umweltrelevante Anforderungen könnengeändert werden
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TL Gestein - Anhang D(umweltrelevante Merkmale)
• findet keine Anwendung
• RC-Baustoffe– müssen Anforderungen der ZTV wwG-StB By entsprechen
• Industriell hergestellte Gesteinskörnungen– Es gelten die Festlegungen des jeweiligen
Verwertungsbescheides
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TL Gestein - Anhang E
• Anteil gebrochener Oberflächen:– Neben CNR kann bei Deckschichten C90/3 gefordert werden
• Widerstand gegen Zertrümmerung:– Anhang A ist nicht anzuwenden, es gilt für alle Schichten SZ26
• Widerstand gegen Frost:– Als Anforderung ist in jedem Fall die Kategorie F4 zu wählen
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TL Gestein - Anhang F• Qualität der Feinanteile:
– Tabelle 6 gilt auch für zu Gesteinskörnungsgemischenzusammengesetzte Korngruppen
• Widerstand gegen Zertrümmerung:– Anhang A ist nicht anzuwenden– Für Tragschichten gilt SZ26, für Tragdeckschichten SZ22
• Widerstand gegen Frost-Tau-Salz:– Keine Anforderung für Asphalttrag-, Asphaltbinder- und
Asphalttragdeckschichten– Absplitterung darf bei Bauklasse SV, I bis III
höchstens 5 M.-% betragen
• Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörnungen– Schüttelabrieb
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TL Gestein - Anhang G
• Anteil gebrochener Oberflächen:– Die üblicherweise in Bayern beim Bau von
Betonfahrbahndecken verwendet Gesteinskörnungen habensich bewährt, so dass bei deren Verwendung für eine dünneOberbetonschicht 0/8 auch die Kategorie C90/1 gefordertwerden kann.
• Widerstand gegen Frost-Tau-Salz:– Absplitterung darf bei Bauklasse SV, I bis III höchstens
5 M.-% betragen
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TL Gestein - Bestehende Bauverträge
• RG Min-StB sind über TL Min-StB vereinbart
⇒ in bestehenden Bauverträgen bis zur Beendigung desVertragsverhältnisses maßgebend
• Auftraggeber und Auftragnehmer können in beiderseitigemEinvernehmen die Vereinbarungen des Bauvertrages um dievon der Einführung der TL Gestein-StB betroffenen,zutreffenden neuen Regelwerke abändern
⇒ Ohne eine Anpassung des Bauvertrages ist bis zurBeendigung des Vertragsverhältnisses der Nachweis derGüteüberwachung gemäß den RG Min-StB zu erbringen!
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Anpassung der ZTV Asphalt-StB -Bruchflächigkeitsanforderung
• Bisherige Anforderung in Bayern:– Decken der Bauklassen SV, I bis III mit bes. Beanspruchung:
90% bruchflächiges Material in allen Lieferkörnungen,davon mindestens die Hälfte vollbruchflächig
• Neu (ZTV Asphalt):– Kategorie C100/0 für mit S gekennzeichnete Mischgutsorten für
Asphaltbinderschichten und Splittmastixasphalt– Bei Lieferkörnungen bis 11 mm (Mit-) Verwendung von groben
Gesteinskörnungen der Kategorie C90/1 zulässig, wenn der ANüber langjährige gute Erfahrungen verfügt.
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Anpassung der ZTV Asphalt-StB -Bruchflächigkeitsanforderung
• Keine negativen Erfahrungen mit bisherigen Anforderungen
• Kategorie C100/0 für Asphaltbinderschichten undSplittmastixasphalt bei Straßen der Bauklassen SV, I und IIsowie III mit besonderen Beanspruchungen
(Mit-) Verwendung der Kategorie C90/1 auch über 11 mm� Nachweis der langjährigen guten Erfahrungen, d.h. der
bisherigen Anforderungen, z.B. durch Prüfzeugnisse
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Anpassung der ZTV Asphalt-StB -BruchflächigkeitNatursand 0/4
– Bisher verwendet in Asphaltbinderschichten undAsphaltdeckschichten
– TL Gestein kennt für Asphalt Korngruppen 0/2 und 2/5 sowieKombination zweier oder mehrer benachbarter Korngruppen
� Deklaration als Kombination der Korngruppen 0/2 und 2/5
– Nicht möglich, da• D/d bei d=0 nicht bestimmbar• Kategorie GC90/15: Anforderung an den Unterkornanteil
Verwendung als Gesteinskörnung 0/5 gemäß Zeile 21, Tab. 2Kornanteil > 2 mm der Korngruppe ≤ 6 M.-% bezogen aufgesamtes Gesteinskörnungsgemisch
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Anpassung der ZTV Asphalt-StB• Für Asphalttrag- und -tragdeckschichten können auch
Gesteinskörnungsgemische der Kategorien GA90 undGTCNR nach DIN EN 13043 verwendet werden.
• Hohlraumgehalt des Füllers (nach Ridgen)– Es gilt die Kategorie V28/45.
• Erhöhung des Erweichungspunktes Ring und Kugel vonFüller für Asphalt– Es gilt die Kategorie ∆R&B8/25.
• Feine Gesteinskörnungen, die für Deckschichten ausAsphaltbeton von Straßen der Bauklassen SV, I und II sowieIII mit besonderen Beanspruchungen oder alsAbstreumaterial verwendet werden, müssen an der grobenGesteinskörnung PSV44 aufweisen.
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TL SoB
• Anforderungen anBaustoffgemische undBöden für die Herstellungder Schichten ohneBindemittel
• ersetzen die Abschnitte1.4.1, 2.1.4 und 2.2.4 derZTV T-StB 95
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TL SoB - Inhalt
• Baustoffgemische u. Böden für Frostschutzschichten (FSS)und Schichten aus frostunempfindlichen Material (SfM)
• Baustoffgemische für Schotter- u. Kiestragschichten(STS; KTS)
• Baustoffgemische für Deckschichten (DoB)
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TL SoB –Schicht aus frostunempfindlichem Material
• Schicht auf dem Untergrund bzw. Unterbau.
• Anordnung zusätzlich unterhalb der Tragschicht zurSchaffung einer ausreichenden Dicke des frostsicherenOberbaues
• Muss im verdichteten Zustand ausreichendwasserdurchlässig sein
• Aus Böden der Bodengruppen GW, GE, GI, SW, SE, SIgemäß DIN 18196 und/oder Baustoffgemischen.
• Außer Begrenzung des Feinkornanteils keine Anforderungan die Sieblinie
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TL SoB - Umsetzung in Bayern
• Baustoffgemische
– Der Nachweis der Widerstandsfähigkeit gegenZertrümmerung (Abschnitt 2.2.9 der TL Gestein-StB 04)ist immer erforderlich. Es gelten die Anforderungen derBekanntmachung zur TL Gestein-StB.
– In Baustoffgemischen für Frostschutzschichten ist eineÜberschreitung der geforderten Kategorie bis zu einemSchlagzertrümmerungswert von 30 zulässig, wenn
• das Baustoffgemisch unterhalb der oberen 20 cmverwendet werden soll,
• Rundkorn verwendet wird, oder
• die Frostschutzschicht nicht unmittelbare Unterlageder gebundenen Oberbauschichten ist.
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TL SoB - Umsetzung in Bayern
• Widerstand gegen Frostbeanspruchung (RC-Baustoffe)– Statt des Abschnitts 2.2.1.2 ist der Abschnitt 2.3.1.2
anzuwenden
• Feinanteile in Frostschutzschichten, Kies- undSchottertragschichten– Bei der Anlieferung auf der Baustelle darf der Feinanteil
die Anforderung um maximal 1 % überschreiten
• Korngrößenverteilung bei Kies- und Schottertragschichten– Das Baustoffgemisch ist im Zentralmischverfahren aus
mindestens einer feinen Gesteinskörnung, mindestenszwei groben Gesteinskörnungen mit Größtkorn bis zu 32mm und ggf. mindestens einer mit Größtkorn > 32 mmherzustellen
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ZTV SoB-StB
• Anforderungen für den Bauund die fertigen Schichtenohne Bindemittel
• ersetzt den Abschnitt 2 derZTV T-StB 95
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TL G SoB
• Nationale Ergänzung der DINEN 13285
• Enthalten für GemischeAnteile der Fremdüber-wachung nach RG Min
• Erweitert um Baustoffein-gangsprüfung fürGesteinskörnungen
• Stellen sicher, dass imRahmen der Überprüfung eineanerkannte Prüfstelle tätigwird
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TL G SoB
• Listenführung durchBundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) überGütegemeinschaft Naturstein, Kalk und Mörtel e.V. (GG-Cert)
• 2 Listen:– Liste der güteüberwachten Werke für Baustoffgemische
und Böden gemäß den TL G SoB-StB– Liste der freiwillig güteüberwachten Werke für
Gesteinskörnungen gemäß den TL Gestein-StB
• abrufbar unter www.gesteinsbaustoffe.de
• Aufnahme in Liste unabhängig von Verbandsmitgliedschaft
• Prüfstelle meldet auf Basis der Überwachungsergebnisse
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Angaben der TL G SoB - Liste
• Hersteller
• Werk
• Gesteinsart
• Körnung
• Verwendungszweck (FSS, STS, KTS, DoB, Pflaster)
• Prüfstelle
• Datum und Nr. des Prüfzeugnisses
• Prüfwerte– Schlagzertrümmerungswert
• Bemerkung
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Angaben der TL Gestein - Liste
• Hersteller• Werk• Gesteinsart• Körnung• deklarierter Verwendungszweck
(DIN EN 13043, DIN EN 13242, DIN EN 12620)• Prüfstelle• Datum und Nr. des Prüfzeugnisses• Prüfwerte
– Schlagzertrümmerungswert– Polierwiderstand– Frostwiderstand– Frost-Tausalz-Widerstand– Bruchflächigkeit
• Bemerkung
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ZTV wwG
• Recycling-Baustoffe sind in TL Gestein geregelt
� TL Bauschutt würde nur noch für Material gelten, dasnicht Klasse I entspricht
� An Material der Klasse II werden keine bautechnischenAnforderungen gestellt
⇒ Verzicht auf TL Bauschutt
� Regelungen zur Gütesicherung müssen durch andereRegelwerke erfolgen
⇒ Übernahme in ZTV wwG
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ZTV wwG
• Anpassung an das geänderte Regelwerk im Straßenbau– Güteüberwachung nach TL Gestein bzw. TL G SoB– bei Verwendung im Erdbau hinsichtlich der
wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale entsprechendTL G SoB
• Anpassung der Prüfstellenzulassung– neue bzw. geänderte Prüfgebiete der RAP Stra-StB 04– Hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale
Zulassung nach VSU Boden und Altlasten erforderlich
• Anpassung der Verwendungsmöglichkeitenan Leitfaden „Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt intechnischen Bauwerken“
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TP Griff-StB (SRT)
• Ersetzen die Arbeitsanweisung aus dem Jahr 1972
• Für Messungen im Rahmen von Kontrollprüfungen zurAbnahme bzw. am Ende der Frist für Mängelansprüche istdas kombinierte Messverfahren nur bei Messabschnittenanzuwenden, die nicht mit dem SCRIM-Gerät gemessenwerden können
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TL Geok E-StB
• ersetzen die TL Geotex E-StB 95
• enthalten Anforderungen an Geokunststoffe, die im Erdbauund in Entwässerungsanlagen des Straßenbaus verwendetwerden
• berücksichtigen die Festlegungen der Normen DIN EN13249 ff und DIN EN 13361 ff, die Anforderungen an Angabenzur Beständigkeit gegen Witterung und chemische undmikrobiologische Angriffe enthalten
• Für die Erfüllung bestimmter Funktionen im Straßen- undWasserbau müssen die Geokunststoffe weitergehende inden TL Geok E-StB 05 genannten Anforderungen erfüllen.
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TL G Asphalt-OB-StB 04
• regelt die Güteüberwachung bei der Ausführung vonOberflächenbehandlungen
• umfasst Eigenüberwachung und Fremdüberwachung dervom Ausführenden eingesetzten Produktionseinheiten undBaustoffe
• Eignungsprüfung– bei OB nicht möglich– stattdessen Erfassung der jeweiligen baustellenbezogenen
Zustandsmerkmale der Fahrbahnbefestigung vor Ausführung
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AmericaAmerica
YouYou havehave thetheUnitedUnited StatesStatesStevieStevie WonderWonder
Bob HopeBob HopeJonny CashJonny Cash
EuropeEurope
YouYou havehave thetheCommon MarketCommon Market
NoNo WonderWonderNo HopeNo HopeNo CashNo Cash
ButBut thereforetherefore
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