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Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern - Stand der Einführungen BOR Gernot Rodehack

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Oberste Baubehörde imBayerischen Staatsministerium des Innern

Technische Regelwerkefür den Straßenbau in Bayern

- Stand der EinführungenBOR Gernot Rodehack

Oberste Baubehörde imBayerischen Staatsministerium des Innern

BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 2

Neue Regelwerke für den Straßenbau

• TL Gestein-StB 04 (Bek. vom 12.12.05, AllMBl S. 550)

• ZTV SoB-StB 04 (Bek. vom 12.12.05, AllMBl S. 552)

• TL SoB-StB 04 (Bek. vom 12.12.05, AllMBl S. 553)

• Änderung ZTV Asphalt, ZTV Beton, ZTV T, TL G Asphalt(Bek. vom 12.12.05, AllMBl S. 554 und vom 14.02.06)

• ZTV wwG-StB By 05 (Bek. vom 12.12.05, AllMBl S. 577)

• TL Geok E-StB 05 (Bek. vom 15.02.06)

• TP Griff-StB (SRT) (Bek. vom 15.02.06)

• TL G SoB-StB 04 (Bek. in Vorbereitung)

• TL G Asphalt-OB-StB 04 (Bek. in Vorbereitung)

Oberste Baubehörde imBayerischen Staatsministerium des Innern

BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 3

Einordnung der europäischen Normen in dasdeutsche Regelwerk

VOB Teil C Europäische Normen

ZTVen

TLenAnwendungsdokumente

für die europäischenNormen

TPen

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 4

Anforderungsnormen für Gesteinskörnungen

• DIN EN 12620 Gesteinskörnungen für Beton

• DIN EN 13043 Gesteinskörnungen für Asphalt undOberflächenbehandlungen für Straßen,Flugplätze und andere Verkehrsflächen

• DIN EN 13242 Gesteinskörnungen für ungebundene undhydraulisch gebundene Gemische imIngenieur- und Straßenbau

• DIN EN 13055 Leichte Gesteinskörnungen

• DIN EN 13139 Gesteinskörnungen für Mörtel

• DIN EN 13285 Ungebundene Gemische - Anforderungen

• DIN EN 13383 Wasserbausteine

• DIN EN 13450 Gleisschotter

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 5

Prüfnormen für Gesteinskörnungen

• DIN EN 932 Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaftenvon Gesteinskörnungen, Teil 1 – 5

• DIN EN 933 Prüfverfahren für geometrischeEigenschaften von Gesteinskörnungen,Teil 1 – 10

• DIN EN 1097 Prüfverfahren für mechanische undphysikalische Eigenschaften vonGesteinskörnungen, Teil 1 – 10

• DIN EN 1367 Prüfverfahren für thermische Eigenschaftenund Verwitterungsbeständigkeit vonGesteinskörnungen, Teil 1 – 5

• DIN EN 1744 Prüfverfahren für chemische Eigenschaftenvon Gesteinskörnungen, Teil 1 – 4

• DIN EN 13179 Prüfverfahren für mineralische Füller inbitumenhaltigen Mischungen, Teil 1 – 2

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 6

⇒ Anpassung des Straßenbau-Regelwerkes erforderlich

Anforderungs- und Prüfnormen fürGesteinskörnungen wurden als Normenpaketzum 1.6.2004 verbindlich eingeführt

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 7

Umsetzung in das deutsche Regelwerk1. Alternative: Einteiliges Regelwerk

� ZTV bleibt erhalten� ZTV würde um anwendungsbezogene Anforderungen an

Gesteinskörnungen / Bindemittel ergänzt.� Basis wären EN� TL Min-StB und andere TL würden entfallen.

2. Alternative: Zweiteiliges Regelwerk� 1. Teil:

Anforderungen an Baustoffe und Baustoffgemische (TL)

� 2. Teil:Regelungen zur Ausführung und Abnahmewerten (ZTV)

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 8

In Deutschland wird nach Alternative 2verfahren.

Vorteile:• Getrennte Überarbeitung der beiden Teile ist möglich• Änderungen in EN wirken sich primär auf TL aus• Änderungen in ZTVen erfolgen vermutlich in anderen

Rhythmen

⇒ Seit Anfang 2000 werden in der FGSV entsprechendeRegelwerke erarbeitet.

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 9

Umsetzung in das deutsche Regelwerk

Bisher:Abgrenzung in Abhängigkeit von Funktion der Schichten

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 10

Umsetzung in das deutsche Regelwerk

Zukünftig:Abgrenzung in Abhängigkeit vom Baustoff

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 11

Umsetzung in das deutsche Regelwerk

TL für Baustoffe undBaustoffgemische zurHerstellung von…

• Asphaltschichten

• Tragschichten mithydraulischen Bindemittelnund Fahrbahndecken ausBeton

• Schichten ohne Bindemittel

• Pflaster- und Plattenbelägen

ZTV und Richtlinien fürden Bau von …

• Schichten aus Asphalt

• Tragschichten mithydraulischen Bindemittelnund Fahrbahndecken ausBeton

• Schichten ohne Bindemittel

• Pflaster- und Plattenbelägen

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 12

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TL Gestein ersetzen TL Min

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 14

TL Gestein - geänderte Begriffsbestimmungen

� Mineralstoffe ⇒⇒⇒⇒ Gesteinskörnungen� Splitt ⇒⇒⇒⇒ grobe Gesteinskörnung� Sand ⇒⇒⇒⇒ feine Gesteinskörnung� Füller ⇒⇒⇒⇒ Füller

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 15

Bisher: Fremdüberwachung

RAP Stra-Prüfstelle

Eignungsnachweis• Erstprüfung (stoffliche Prüfung)• Betriebsbeurteilung

Kontrolle derEigenüberwachung

Regelmäßige stofflicheProduktprüfung

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 16

System 2+: Nachweis der Konformität

Produzent

Erstprüfung des Produktes(Stoffliche Prüfung)

WPK

Zertifizierung des Produktes(Vergabe des CE-Zeichens)

ZugelasseneÜberwachungs-

stelle

Zertifizierung der WPK• Erstinspektion des Werkes

und der WPK

• Laufende Überwachungder WPK

Keine stofflichen Prüfungen!

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 17

TL Gestein - Einführung von Kategorien

• charakteristisches Niveau für die Eigenschaft einerGesteinskörnung

• Bandbreite von Werten oder Grenzwerte

PrüfungBedeutungKategorie

neinEigenschaft nicht gefordertPSVNR

JaEigenschaft gefordert,kein Grenzwert festgelegtPSVangegeben

JaEigenschaft gefordert,Grenzwert festgelegtPSV50

Ausnahme:Zwischenwerte bei PSV: PSVangegeben(53)

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TL Gestein - Bruchflächigkeit

>90 >50 >50 >90

≥ 90 %100 % 0 % 0 %C100/0

≥ 30 % ≥ 90 % < 10 %≤ 1 %C90/1

CNR

≤ 3 %C90/3 ≥ 90 % < 10 %

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 19

TL Gestein - Brechsand / Natursand

• Begriffe werden nicht mehrverwendet

• Unterscheidung notwendig• Ersatzdefinition

Fließkoeffizient

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 20

TL Gestein - Brechsand / Natursand

ECSNRkeine Anforderung

ECSangegeben< 30

ECS30≥ 30

ECS35≥ 35

ECS38≥ 38

Kategorie ECSFließkoeffizient

Brechsande

Natursande

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 21

TL Gestein - Kategorien

Kategorien sind zugesicherte Eigenschaften

Toleranzen sind vom Hersteller bei der Deklaration zuberücksichtigen.

Beibehaltung des Zahlenwertes der bisherigenAnforderungen bedeutet teilweise deutliche Verschärfungder Anforderung.

Beispiel:PSV ≥ 50 (Zul. Toleranz 3) Mittelwert ≥ 50

Einzelwerte ≥ 47

Kategorie PSV50 Einzelwerte ≥ 50

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 22

Grundsatz:Eine Eigenschaft eine Prüfung

• Ausnahmen:

– Kornform von groben Gesteinskörnungen

SI FI

– Widerstand gegen Zertrümmerung von grobenGesteinskörnungen

SZ LA

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 23

TL Gestein - Umsetzung in Bayern

• Ziel:Bisherige Regelungen soweit möglich beibehalten

• TL Gestein ist Umsetzung europäischer Norm

– Abweichung von den Kategorien in der TL Gesteinaufgeführter Eigenschaften verstößt gegen EU-Recht

– Forderung anderer Prüfverfahren für in TL Gestein genanntenEigenschaften ist nicht zulässig

– Abweichende Auswahl der Kategorien zulässig

– Länderhoheit für umweltrelevante Anforderungen

• Nur Anhänge und umweltrelevante Anforderungen könnengeändert werden

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 24

TL Gestein - Anhang D(umweltrelevante Merkmale)

• findet keine Anwendung

• RC-Baustoffe– müssen Anforderungen der ZTV wwG-StB By entsprechen

• Industriell hergestellte Gesteinskörnungen– Es gelten die Festlegungen des jeweiligen

Verwertungsbescheides

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 25

TL Gestein - Anhang E

• Anteil gebrochener Oberflächen:– Neben CNR kann bei Deckschichten C90/3 gefordert werden

• Widerstand gegen Zertrümmerung:– Anhang A ist nicht anzuwenden, es gilt für alle Schichten SZ26

• Widerstand gegen Frost:– Als Anforderung ist in jedem Fall die Kategorie F4 zu wählen

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 26

TL Gestein - Anhang F• Qualität der Feinanteile:

– Tabelle 6 gilt auch für zu Gesteinskörnungsgemischenzusammengesetzte Korngruppen

• Widerstand gegen Zertrümmerung:– Anhang A ist nicht anzuwenden– Für Tragschichten gilt SZ26, für Tragdeckschichten SZ22

• Widerstand gegen Frost-Tau-Salz:– Keine Anforderung für Asphalttrag-, Asphaltbinder- und

Asphalttragdeckschichten– Absplitterung darf bei Bauklasse SV, I bis III

höchstens 5 M.-% betragen

• Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörnungen– Schüttelabrieb

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 27

TL Gestein - Anhang G

• Anteil gebrochener Oberflächen:– Die üblicherweise in Bayern beim Bau von

Betonfahrbahndecken verwendet Gesteinskörnungen habensich bewährt, so dass bei deren Verwendung für eine dünneOberbetonschicht 0/8 auch die Kategorie C90/1 gefordertwerden kann.

• Widerstand gegen Frost-Tau-Salz:– Absplitterung darf bei Bauklasse SV, I bis III höchstens

5 M.-% betragen

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 28

TL Gestein - Bestehende Bauverträge

• RG Min-StB sind über TL Min-StB vereinbart

⇒ in bestehenden Bauverträgen bis zur Beendigung desVertragsverhältnisses maßgebend

• Auftraggeber und Auftragnehmer können in beiderseitigemEinvernehmen die Vereinbarungen des Bauvertrages um dievon der Einführung der TL Gestein-StB betroffenen,zutreffenden neuen Regelwerke abändern

⇒ Ohne eine Anpassung des Bauvertrages ist bis zurBeendigung des Vertragsverhältnisses der Nachweis derGüteüberwachung gemäß den RG Min-StB zu erbringen!

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 29

Anpassung der ZTV Asphalt-StB -Bruchflächigkeitsanforderung

• Bisherige Anforderung in Bayern:– Decken der Bauklassen SV, I bis III mit bes. Beanspruchung:

90% bruchflächiges Material in allen Lieferkörnungen,davon mindestens die Hälfte vollbruchflächig

• Neu (ZTV Asphalt):– Kategorie C100/0 für mit S gekennzeichnete Mischgutsorten für

Asphaltbinderschichten und Splittmastixasphalt– Bei Lieferkörnungen bis 11 mm (Mit-) Verwendung von groben

Gesteinskörnungen der Kategorie C90/1 zulässig, wenn der ANüber langjährige gute Erfahrungen verfügt.

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 30

Anpassung der ZTV Asphalt-StB -Bruchflächigkeitsanforderung

• Keine negativen Erfahrungen mit bisherigen Anforderungen

• Kategorie C100/0 für Asphaltbinderschichten undSplittmastixasphalt bei Straßen der Bauklassen SV, I und IIsowie III mit besonderen Beanspruchungen

(Mit-) Verwendung der Kategorie C90/1 auch über 11 mm� Nachweis der langjährigen guten Erfahrungen, d.h. der

bisherigen Anforderungen, z.B. durch Prüfzeugnisse

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 31

Anpassung der ZTV Asphalt-StB -BruchflächigkeitNatursand 0/4

– Bisher verwendet in Asphaltbinderschichten undAsphaltdeckschichten

– TL Gestein kennt für Asphalt Korngruppen 0/2 und 2/5 sowieKombination zweier oder mehrer benachbarter Korngruppen

� Deklaration als Kombination der Korngruppen 0/2 und 2/5

– Nicht möglich, da• D/d bei d=0 nicht bestimmbar• Kategorie GC90/15: Anforderung an den Unterkornanteil

Verwendung als Gesteinskörnung 0/5 gemäß Zeile 21, Tab. 2Kornanteil > 2 mm der Korngruppe ≤ 6 M.-% bezogen aufgesamtes Gesteinskörnungsgemisch

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 32

Anpassung der ZTV Asphalt-StB• Für Asphalttrag- und -tragdeckschichten können auch

Gesteinskörnungsgemische der Kategorien GA90 undGTCNR nach DIN EN 13043 verwendet werden.

• Hohlraumgehalt des Füllers (nach Ridgen)– Es gilt die Kategorie V28/45.

• Erhöhung des Erweichungspunktes Ring und Kugel vonFüller für Asphalt– Es gilt die Kategorie ∆R&B8/25.

• Feine Gesteinskörnungen, die für Deckschichten ausAsphaltbeton von Straßen der Bauklassen SV, I und II sowieIII mit besonderen Beanspruchungen oder alsAbstreumaterial verwendet werden, müssen an der grobenGesteinskörnung PSV44 aufweisen.

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 33

TL SoB

• Anforderungen anBaustoffgemische undBöden für die Herstellungder Schichten ohneBindemittel

• ersetzen die Abschnitte1.4.1, 2.1.4 und 2.2.4 derZTV T-StB 95

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 34

TL SoB - Inhalt

• Baustoffgemische u. Böden für Frostschutzschichten (FSS)und Schichten aus frostunempfindlichen Material (SfM)

• Baustoffgemische für Schotter- u. Kiestragschichten(STS; KTS)

• Baustoffgemische für Deckschichten (DoB)

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 35

TL SoB –Schicht aus frostunempfindlichem Material

• Schicht auf dem Untergrund bzw. Unterbau.

• Anordnung zusätzlich unterhalb der Tragschicht zurSchaffung einer ausreichenden Dicke des frostsicherenOberbaues

• Muss im verdichteten Zustand ausreichendwasserdurchlässig sein

• Aus Böden der Bodengruppen GW, GE, GI, SW, SE, SIgemäß DIN 18196 und/oder Baustoffgemischen.

• Außer Begrenzung des Feinkornanteils keine Anforderungan die Sieblinie

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 36

TL SoB - Umsetzung in Bayern

• Baustoffgemische

– Der Nachweis der Widerstandsfähigkeit gegenZertrümmerung (Abschnitt 2.2.9 der TL Gestein-StB 04)ist immer erforderlich. Es gelten die Anforderungen derBekanntmachung zur TL Gestein-StB.

– In Baustoffgemischen für Frostschutzschichten ist eineÜberschreitung der geforderten Kategorie bis zu einemSchlagzertrümmerungswert von 30 zulässig, wenn

• das Baustoffgemisch unterhalb der oberen 20 cmverwendet werden soll,

• Rundkorn verwendet wird, oder

• die Frostschutzschicht nicht unmittelbare Unterlageder gebundenen Oberbauschichten ist.

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 37

TL SoB - Umsetzung in Bayern

• Widerstand gegen Frostbeanspruchung (RC-Baustoffe)– Statt des Abschnitts 2.2.1.2 ist der Abschnitt 2.3.1.2

anzuwenden

• Feinanteile in Frostschutzschichten, Kies- undSchottertragschichten– Bei der Anlieferung auf der Baustelle darf der Feinanteil

die Anforderung um maximal 1 % überschreiten

• Korngrößenverteilung bei Kies- und Schottertragschichten– Das Baustoffgemisch ist im Zentralmischverfahren aus

mindestens einer feinen Gesteinskörnung, mindestenszwei groben Gesteinskörnungen mit Größtkorn bis zu 32mm und ggf. mindestens einer mit Größtkorn > 32 mmherzustellen

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 38

ZTV SoB-StB

• Anforderungen für den Bauund die fertigen Schichtenohne Bindemittel

• ersetzt den Abschnitt 2 derZTV T-StB 95

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 39

TL G SoB

• Nationale Ergänzung der DINEN 13285

• Enthalten für GemischeAnteile der Fremdüber-wachung nach RG Min

• Erweitert um Baustoffein-gangsprüfung fürGesteinskörnungen

• Stellen sicher, dass imRahmen der Überprüfung eineanerkannte Prüfstelle tätigwird

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 40

TL G SoB

• Listenführung durchBundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) überGütegemeinschaft Naturstein, Kalk und Mörtel e.V. (GG-Cert)

• 2 Listen:– Liste der güteüberwachten Werke für Baustoffgemische

und Böden gemäß den TL G SoB-StB– Liste der freiwillig güteüberwachten Werke für

Gesteinskörnungen gemäß den TL Gestein-StB

• abrufbar unter www.gesteinsbaustoffe.de

• Aufnahme in Liste unabhängig von Verbandsmitgliedschaft

• Prüfstelle meldet auf Basis der Überwachungsergebnisse

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 41

Angaben der TL G SoB - Liste

• Hersteller

• Werk

• Gesteinsart

• Körnung

• Verwendungszweck (FSS, STS, KTS, DoB, Pflaster)

• Prüfstelle

• Datum und Nr. des Prüfzeugnisses

• Prüfwerte– Schlagzertrümmerungswert

• Bemerkung

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 42

Angaben der TL Gestein - Liste

• Hersteller• Werk• Gesteinsart• Körnung• deklarierter Verwendungszweck

(DIN EN 13043, DIN EN 13242, DIN EN 12620)• Prüfstelle• Datum und Nr. des Prüfzeugnisses• Prüfwerte

– Schlagzertrümmerungswert– Polierwiderstand– Frostwiderstand– Frost-Tausalz-Widerstand– Bruchflächigkeit

• Bemerkung

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 43

ZTV wwG

• Recycling-Baustoffe sind in TL Gestein geregelt

� TL Bauschutt würde nur noch für Material gelten, dasnicht Klasse I entspricht

� An Material der Klasse II werden keine bautechnischenAnforderungen gestellt

⇒ Verzicht auf TL Bauschutt

� Regelungen zur Gütesicherung müssen durch andereRegelwerke erfolgen

⇒ Übernahme in ZTV wwG

Oberste Baubehörde imBayerischen Staatsministerium des Innern

BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 44

ZTV wwG

• Anpassung an das geänderte Regelwerk im Straßenbau– Güteüberwachung nach TL Gestein bzw. TL G SoB– bei Verwendung im Erdbau hinsichtlich der

wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale entsprechendTL G SoB

• Anpassung der Prüfstellenzulassung– neue bzw. geänderte Prüfgebiete der RAP Stra-StB 04– Hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale

Zulassung nach VSU Boden und Altlasten erforderlich

• Anpassung der Verwendungsmöglichkeitenan Leitfaden „Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt intechnischen Bauwerken“

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 45

TP Griff-StB (SRT)

• Ersetzen die Arbeitsanweisung aus dem Jahr 1972

• Für Messungen im Rahmen von Kontrollprüfungen zurAbnahme bzw. am Ende der Frist für Mängelansprüche istdas kombinierte Messverfahren nur bei Messabschnittenanzuwenden, die nicht mit dem SCRIM-Gerät gemessenwerden können

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 46

TL Geok E-StB

• ersetzen die TL Geotex E-StB 95

• enthalten Anforderungen an Geokunststoffe, die im Erdbauund in Entwässerungsanlagen des Straßenbaus verwendetwerden

• berücksichtigen die Festlegungen der Normen DIN EN13249 ff und DIN EN 13361 ff, die Anforderungen an Angabenzur Beständigkeit gegen Witterung und chemische undmikrobiologische Angriffe enthalten

• Für die Erfüllung bestimmter Funktionen im Straßen- undWasserbau müssen die Geokunststoffe weitergehende inden TL Geok E-StB 05 genannten Anforderungen erfüllen.

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 47

TL G Asphalt-OB-StB 04

• regelt die Güteüberwachung bei der Ausführung vonOberflächenbehandlungen

• umfasst Eigenüberwachung und Fremdüberwachung dervom Ausführenden eingesetzten Produktionseinheiten undBaustoffe

• Eignungsprüfung– bei OB nicht möglich– stattdessen Erfassung der jeweiligen baustellenbezogenen

Zustandsmerkmale der Fahrbahnbefestigung vor Ausführung

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 48

AmericaAmerica

YouYou havehave thetheUnitedUnited StatesStatesStevieStevie WonderWonder

Bob HopeBob HopeJonny CashJonny Cash

EuropeEurope

YouYou havehave thetheCommon MarketCommon Market

NoNo WonderWonderNo HopeNo HopeNo CashNo Cash

ButBut thereforetherefore

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BOR Rodehack, Technische Regelwerke für den Straßenbau in Bayern – Stand der Einführungen 49

Vielen Dankfür Ihre Aufmerksamkeit