themen dieser ausgabe · und erst seit wenigen monaten auf dem markt. warum arbeiten sie mit juris...

16
Themen dieser Ausgabe: juris Formulare juris im Dialog: juris Lex im Studium jurisAllianz: Neue PartnerModule Expedition Recht: Von A wie Aufenthaltstitel bis Z wie Zusammenführung 28. Jahrgang Nr. 1 2016 Das Informations-Magazin für alle juris Kunden Zu Recht einfach aktueller!

Upload: others

Post on 15-Aug-2020

1 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Themen dieser Ausgabe · und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation,

Themen dieser Ausgabe:

juris Formulare

juris im Dialog: juris Lex im Studium

jurisAllianz: Neue PartnerModule

Expedition Recht: Von A wie Aufenthaltstitel bis Z wie Zusammenführung

28. Jahrgang Nr. 12016

D a s I n f o r m a t i o n s - M a g a z i n f ü r a l l e j u r i s Ku n d e n

Zu Recht einfach aktueller!

Page 2: Themen dieser Ausgabe · und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation,

Eine Gemeinschaft,geschmiedet zu Ihrem Vorteil.30 Jahre intelligentes juris Wissen, vernetzt mit Kommentaren, Fachzeitschriften und Handbüchern, ermöglicht allen Juristen und Rechtsanwendern eine ver-lagsübergreifende und durchgängige Recherche über sämtliche Quellen und Medien renommierter Fachverlage. Einfach, schnell, lückenlos und rechtssicher. Setzen Sie jetzt auf diese unschlagbare Allianz!

www.juris.de/allianz

Page 3: Themen dieser Ausgabe · und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation,

3

Liebe Leserin, lieber Leser,der digitale Wandel hat die Rechtsberufe längst erreicht. Wer erfolgreich bleiben will, muss digital denken und handeln. Das betrifft die Anwender unserer Produkte ebenso wie juris und die Partnerverlage der jurisAllianz. Wir arbeiten hart und konse-quent daran, die digitalen Möglichkeiten voll auszuschöpfen und den Mehrwert zu schaf-fen, der Sie als Rechtsprofessionals von un-serem Angebot überzeugt.

Der Erfolg hat uns dabei auch im vergange-nen Jahr Recht gegeben: Den eingeschlage-nen Wachstumskurs konnten wir 2015 mit einer deutlichen Steigerung von 5,7 % fort-setzen. Das ist weit über dem Branchen-durchschnitt. Aus dem direkten Vergleich der 100 größten Verlage in Deutschland, den die Zeitschrift „buchreport magazin“ jedes Jahr veröffentlicht, geht juris als das Unterneh-men mit dem stärksten organischen Wachs-tum hervor. Und daran arbeiten wir weiter.

Digitaler Wandel erfordert innovative Player

Zum Beispiel mit juris Lex – der neuartigen Gesetzessammlung, die schon heute mehr als 100 Bände umfasst und laufend fortge-setzt wird. Jeder Band enthält Bundes-, Lan-des- und EU-Gesetze zu einem Rechtsgebiet. juris Lex ist als gedrucktes Buch und als

E-Book über www.amazon.de erhältlich. Es eignet sich für jedes mobile Endgerät. Das ein-zigartige Aktualisierungssystem per QR-Code-Abfrage sorgt dafür, dass juris Lex ohne Auf-wand immer aktuell bleibt.

Oder mit neuen juris PartnerModulen zu vier Rechtsgebieten. Zudem werden nahezu täglich weitere Top-Werke der jurisAllianz Partner für PartnerModule freigeschaltet: Bisher sind es rund 800 Kommentare, Handbücher und Zeit-schriften, die eine intensive verlagsübergrei-fende Recherche in mehr als 30 Rechtsgebieten ermöglichen. Ein Blick in unseren Webshop unter juris.de lohnt sich: Hier finden Sie Detail-informationen zu den Rechtsgebieten und sämt-lichen Inhalten der juris PartnerModule.

Neu für das juristische Mandat sind juris Formu-lare. Auch sie basieren auf einem innovativen Konzept: Autoren arbeiten die zur Mandatssitu-ation passende Rechtsprechung und Argumen-tation stichwortartig ein. So können zahlreiche unterschiedliche Fallkonstellationen abgedeckt und per Formular aufgerufen werden. Neue ge-richtliche Entscheidungen werden laufend on-line ergänzt.

Und für die Arbeit in größeren Organisationen im Umfeld von Verwaltung und Rechtswesen empfiehlt sich juris Collect – das Wissens- und Dokumentenmanagement. Hier können nach individuellen Vorgaben auch eigene Dokumen-te, Verträge und Formulare in die reibungslose juris Recherche eingebettet werden. In einem sicheren Netzwerk, der juris Cloud, werden sie für Ihre Mitarbeiter zugänglich gemacht.

Justiz der Länder und oberste Gerichte entscheiden sich für juris

Seit Kurzem arbeiten alle deutschen Gerichte mit einer Fachinformationslösung der jurisAllianz, die speziell für den Einsatz in der Justiz konzi-piert wurde. Hiermit können alle Richter in Deutschland den hochwertigen Sekundärcon-tent der jurisAllianz Partner, in Verbindung mit dem einzigartigen Primärcontent und der juris Technologie, bei der Rechtsfindung nutzen. Dies ist für juris und die jurisAllianz ein wichtiger Schritt, um unsere Position als Das Rechtsportal in Deutschland weiter zu stärken.

Da trifft es sich gut, dass unsere Vertriebsau-ßenstelle in Frankfurt ihren Betrieb aufgenom-men hat. Von dort aus, einem Standort im Her-zen Deutschlands, koordinieren wir den Groß- kundenvertrieb. Die bessere räumliche Nähe versetzt uns nun in die Lage, noch schneller bei unseren Kunden zu sein und auch die Neukun-dengewinnung aktiv voranzutreiben.

Neue Inhalte für weitere Berufsgruppen

Heute arbeiten nicht nur die Anwender aus den klassischen Rechtsberufen mit juris. Zunehmend nutzen auch Steuerberater und Notare juris und seine spezifischen Fachinhalte als ihr Rechtspor-tal. Und wir entwickeln uns kontinuierlich weiter. Auch in diesem Jahr haben wir noch viel vor: Wir werden ein zusätzliches Informationsangebot für neue Zielgruppen schaffen. Dabei wenden wir uns auch an die Nutzer aus anderen Berufs-sparten, die mit juristischen Inhalten arbeiten: Sachverständige, Berater, Sachbearbeiter oder Mitarbeiter in Behörden und Kommunen. Mit Unterstützung von neuen hochklassigen Con-tent-Vertragspartnern bauen wir unsere Inhalte bedarfsgerecht und gezielt weiter aus. Nicht zuletzt werden wir uns auch das Look & Feel von juris.de vornehmen und unsere Website, den Webshop sowie die Such-Funktionalitäten weiter optimieren.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre dieser Ausgabe. Wünsche und Anregungen, wie man juris noch besser machen kann, richten Sie gerne an mich persönlich: [email protected]

Mit freundlichen GrüßenIhr

Samuel van OostromGeschäftsführer

Chefsache

Page 4: Themen dieser Ausgabe · und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation,

4

Aus dem Unternehmen

juris hat seine Formularserie für Rechtsan-wälte mit einem neuen Modul zum Straßen-verkehrsrecht ausgebaut. juris Formulare enthalten Schriftsatz- und Vertragsmus-ter, Checklisten und Textbausteine für die Mandatsbearbeitung. Sie unterstützen die Anwender mit einem integrierten Be-gründungsteil, der Lösungen für zahlrei-che Fallkonstellationen bietet und laufend online aktualisiert wird.

Das Entwerfen von Schriftsätzen und Verträgen gehört zur täglichen Routine bei der juristischen Mandatsbearbeitung. Doch wenn das Mandat ein ungewohntes Themengebiet betrifft, wird es mühsam. Wer alle rechtlichen Anforderungen, prozesstaktischen Erwägungen und die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen will, muss viel Zeit investieren.

Für Rechtsanwälte, die sich den zeitraubenden Aufbau eines eigenen Portfolios an Mustertexten sparen wollen, sind juris Formulare eine sichere Lösung bei der Bearbeitung ihrer Einzelfälle. Jedes Formular verfügt über einen Begründungs-teil, der eine Vielzahl von Fallkonstellationen berücksichtigt und permanent online aktuali-siert wird.

juris Formulare werden von Fachautoren aus den verschiedenen Rechtsgebieten bearbeitet. Sie erledigen die intensive Recherche und zitie-ren die zur Mandatssituation passende Recht-

juris Formulare – mit Begründungsteil auch für Einzelfälle gewappnetsprechung. Die darin enthaltenen Begründun-gen fließen stichwortartig in die Formulare ein. Formular-Anwender nutzen die vorbereitete Ar-gumentation bei der Korrespondenz mit dem Ge-richt oder der Gegenseite. Die Zeit für eine eigene Urteilsrecherche bleibt ihnen erspart.

Erläuterungen führen gezielt zum passen-den Formular

Damit der Nutzer weiß, in welcher Mandatssitu-ation er welches Formular einsetzen kann, sind die Formulardateien in einen erklärenden Kon-text aus Mandatssituation, der rechtlichen Ein-ordnung und einer Checkliste gestellt. Zusätz-lich erläutern Hinweise jene Textpassagen, an denen die Nutzer selbst etwas eintragen oder eine Auswahl zwischen mehreren Formulierungs-varianten treffen müssen. Per Online-Aktualisie-rung fließen neue Urteile laufend in den Formu-lar-Kontext ein. Für eine vertiefte Recherche sind die zitierte Rechtsprechung, Gesetze und weitere Kommentierungen mit der juris Rechtsdatenbank im Volltext verlinkt und direkt aus dem Formular heraus abrufbar.

Samuel van Oostrom, Geschäftsführer juris, be-schreibt die Vorteile für die Anwender: „Her-kömmliche Formularsammlungen bieten oft nur Antworten für einen bestimmten Einzelfall. Dagegen enthält jedes einzelne juris Formular Begründungen für eine Vielzahl von Fallkon- stellationen. Die Nutzer werden gezielt auf die

Argumente für ihren speziellen Fall gelotst. So kann man sich die Zeit für eine umfangreiche Ur-teilsrecherche sparen und trotzdem sicher sein, dass alles auf aktuellem Stand ist.“

juris Formulare können seit März im Rahmen einer monatlichen Flatrate genutzt werden: ein-zeln für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentums-recht, Straßenverkehrsrecht, Zivilprozessrecht oder als Premium-Modul mit allen verfügbaren juris Formularen.

So finden Sie das passende Formular auf einen Blick und können es in Ihrem eigenen Textverar-beitungsprogramm öffnen, speichern und direkt weiter verarbeiten. Die Reihe der juris Formulare wird kontinuierlich ausgebaut.

Aktuell umfasst das Angebot folgende Themengebiete:

Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Miet- und WEG-Recht Straßenverkehrsrecht NEU Zivilprozessrecht

juris Formulare premium NEU

Mehr unter: www.juris.de/formulare

Page 5: Themen dieser Ausgabe · und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation,

5

Aus dem Unternehmen

In Berlin findet vom 1. bis 3. Juni 2016 der Deutsche Anwaltstag unter dem Motto „Wenn das Strafrecht alles richten soll – Ultima Ratio oder Aktionismus?“ statt. Die bundesweite jährliche Tagung der Anwalt-schaft widmet sich beruflichen und rechts-politischen Themen.

Der DAT führt jährlich Anwaltschaft, Justiz, Po-litik, Wissenschaft und Presse zu einem gesell-schaftlichen sowie rechts- und berufspolitischen Austausch zusammen. Er ist darüber hinaus eine der größten anwaltlichen Fortbildungsveranstal-tungen.

Auf der begleitenden Büro-Fachausstellung „AdvoTec“ wird juris an Stand B 37 seine neu-esten Anwendungen und Produkte präsen- tieren: neben einer Reihe von neuen juris Part-nerModulen (Sozialrecht premium, Kartellrecht, Insolvenzrecht), die juris Formulare mit Stra-

ßenverkehrsrecht und Neuauflagen der juris PraxisKommentare UWG, SGB IV und SGB V so-wie der einzigartigen Gesetzessammlung juris Lex. Ausführliche Infos zu allen juris Neuheiten finden Sie im Magazin.

Alle Besucher haben die Möglichkeit, Fragen zur Recherche zu stellen und die neuesten Recher-chefunktionen unter Anleitung des juris Messe-teams vor Ort zu testen.

Vorbeischauen lohnt sich:

Alle Rechtsprofessionals erhalten direkt am Stand 10 % Messe-Rabatt auf alle Online- Produkte im ersten Bezugsjahr (gilt nicht für bereits rabattierte Angebote).

Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter: www.anwaltverein.de/DAT

Besuchen Sie uns auf demDeutschen Anwaltstagim Estrel Hotel Berlin, Stand B 37

© Q

uelle

: Pa

tric

k Lu

x

Die passenden Gesetze zum diesjäh-rigen DAT finden Sie in der kosten-losen juris Web-App (HTML-5-App). Download direkt über die juris Startseite oder über den QR-Code hier möglich.

Page 6: Themen dieser Ausgabe · und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation,

6

juris im Dialog

Zu den juris Lex-Nutzern der ersten Stunde zählen Professor Dr. Maximilian Herberger und seine Tochter Marie Herberger. Für den Professor der Rechtswissenschaft und die junge Juristin, die derzeit promoviert, ge-hören die Arbeit mit Gesetzessammlungen zum Alltag. Sie gaben uns Auskunft über ihre Erfahrungen mit juris Lex, den Aktua-litätsdruck bei der Gesetzesrecherche und ihre Wünsche für eine perfekte Gesetzes-sammlung.

Es gibt viele Gesetzessammlungen, darun-ter auch jene, die Juristen seit Generatio-nen begleiten. juris Lex ist eine Innovation und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex?

Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation, die Buch, E-Book und weitere Endgeräte – ja, auch das Buch ist ein „Endgerät“ – zusammenführt. Zu-dem fand ich die zum EDV-Gerichtstag 2015 erschienene Sammlung zum Datenschutzrecht einfach praktisch, weil die landes- und bundes-rechtlichen Vorschriften kombiniert wurden.

Marie Herberger: Ich bin eigentlich immer „elektronisch unterwegs“ und finde die Idee

juris Lex im Studium„Wer kein Gesetzbuch dabei hat, zieht einfach das Smartphone aus der Tasche.“

gut, das herkömmliche Buch um elektronische Benutzungsmöglichkeiten zu ergänzen. Mit ei-nem E-Book kann ich im Grunde genommen ein ganzes Regal an Gesetzessammlungen mit mir führen. Und das braucht man eigentlich, weil es in den Vorlesungen hin und wieder die erstaun-lichsten Rundreisen von Gesetz zu Gesetz gibt.

juris Lex legt besonderen Wert auf Aktu-alität. Warum ist das eine wichtige Ak-zentsetzung, und was bedeutet das insbe-sondere für die lehrenden und lernenden Juristen in der Universität?

Prof. Dr. Maximilian Herberger: Zu der Frage fällt mir eine Geschichte aus meinem eigenen Studium ein. In einer Vorlesung meldete sich ein Student und sagte: „Tut mir leid, Herr Pro-fessor, in meinem Gesetzbuch steht etwas an-deres, als Sie hier vortragen.“ Und tatsächlich: Der Student hatte den aktuelleren Gesetzestext. Vermutlich hat sich der Professor in dieser Situ-ation einen aktuellen Gesetzestext gewünscht. Heute hätte er so etwas mit dem juris Lex-Ak-tualisierungs-Check.

Marie Herberger: Ich habe kürzlich et-was Ähnliches erlebt: Anfang Februar hatte ich eine Klausur zum Wettbewerbsrecht zu

schreiben und hätte mir eine Gesetzes- sammlung erhofft, in der die Änderungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 02.12.2015 bereits berücksichtigt gewesen wären. Da wurden nämlich mehr als nur Kleinig-keiten im UWG geändert.

Und wie erfahren Juristen normalerweise von Gesetzesänderungen?

Prof. Dr. Maximilian Herberger: Jeder hat so seine eigenen Methoden des Aktualitäten- managements. Da ist die juristische Welt vielfäl-tig. Aber ich habe mir immer schon ein Gesetz-buch gewünscht, das präzise über seinen eigenen Aktualitätsstand Auskunft gibt. Und das ist mit juris Lex und dem Aktualisierungs-Check mit-tels QR-Code-Abfrage Wirklichkeit geworden.

juris Lex existiert ja nicht nur in Buchform, sondern auch als E-Book. Gibt es sinnvolle Anwendungen im Studium für beides?

Marie Herberger: Für die Klausuren an der Universität wird das Buch noch auf absehbare Zeit das Medium der Wahl sein. Da gilt es, Bü-cher zu transportieren. In der Vorlesung genügt „leichteres Gepäck“. Hier reicht das E-Book, um die zitierten Paragraphen nachzuschlagen.

Prof. Dr. Maximilian Herberger: Um auf den eingangs geschilderten Fall aus dem Hörsaal zu-rückzukommen: In der Vorlesung ist das ständig aktualisierte E-Book im Publikum eine echte He-rausforderung für Professoren. Es sei denn, der Professor nutzt auch ein E-Book.

juris Lex kann nicht nur auf dem Kindle E-Book-Reader, sondern mit einer App auch auf Tablets, Smartphones und Laptops ge-nutzt werden. Ist das zu viel des Pluralis-mus?

Marie Herberger: Manchmal ist weniger mehr – aber nicht in diesem Fall. Schließlich hat je-der bei den Endgeräten seine individuellen Vor-lieben. Und wer schon einmal in der Vorlesung gerüf-felt wurde, weil er kein Gesetzbuch dabei hatte, kann jetzt einfach das Smartphone herauszie-hen. Das hat man schließlich immer dabei.

juris Lex ist eine innovative Gesetzessammlung, die Ihre Arbeit mit Gesetzestexten revolutionieren wird. Sie recherchieren medienunabhän-gig, denn jeder Band ist als E-Book und als gedrucktes Buch erhältlich. Sie aktualisieren Ihre Gesetzessammlung einfach per QR-Code-Ab-frage. Und juris Lex vereint erstmalig das Bundes-, Landes- und Europarecht zu einer Gesetzesbibliothek, die genau Ihrem Bedarf entspricht.

© Q

uelle

: iS

tock

/HDW

Page 7: Themen dieser Ausgabe · und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation,

7

juris im Dialog

Prof. Dr. Maximilian Herberger: Hier kann ich nur zustimmen: Größtmöglicher Endge-räte-Pluralismus ist immer wünschenswert. Genauso wünschenswert ist, dass man flexibel von Gerät zu Gerät wechseln und – wenn die Gesetzestexte einmal auf das Gerät gela-den sind – auch jederzeit offline auf die be-nötigten Inhalte zugreifen kann, so wie es bei juris Lex der Fall ist.

Das Konzept von juris Lex zielt ganz klar da-rauf ab, thematisch zusammengehörendes Unionsrecht, Bundesrecht und Landesrecht jeweils in einem Band zu kombinieren. Ist das wirklich hilfreich?

Prof. Dr. Maximilian Herberger: Ja das ist es, wenn man von den denkbaren Anwendungssi-tuationen ausgeht. Und wenn man dabei be-rücksichtigt, wie zahlreich die Querverbin-dungen und Wechselwirkungen zwischen den genannten Rechtsgebieten heute sind, dann ist die herkömmlicherweise vorgenommene Tren-nung Europa/Bund/Land nicht angemessen.

Marie Herberger: Ich erinnere mich an eine Po-lizeirechtsklausur in meiner staatlichen Pflicht- fachprüfung. Diese war in zulässigkeitsrechtli-cher Hinsicht an das Urteil des Bundesverwal-tungsgerichts vom 16.05.2013 (Az.: 8 C 14/12, Anm. d. Red.) angelehnt. Zu prüfen war in der Zulässigkeit die Frage, ob sich aus Artikel 47 der EU-Grundrechte-Charta ein Fortsetzungs-feststellungsinteresse ergeben kann. Und so hatte man mit Verwaltungsgerichtsordnung, Grundrechte-Charta und Saarländischem Poli-zeigesetz genau die Mischung von Unionsrecht, Bundesrecht und Landesrecht, die in juris Lex zusammenkommt.

Ihre Beispiele aus Studium und Prüfung sind überzeugend. Aber eignet sich juris Lex auch für die tägliche Berufspraxis?

Prof. Dr. Maximilian Herberger: Die tägli-che Berufspraxis ist der Ernstfall, der in Studium und Prüfung vorweggenommen wird. Insofern gilt der lateinische Spruch, an den ich mich aus meiner Schulzeit erinnere: Non scholae sed vi-tae discimus. Schließlich soll man im Studium ja nicht nur für Prüfungen lernen, sondern auch für die spätere berufliche Praxis. Wer dort beste-hen will, sollte über maßgeschneiderte Geset-zessammlungen auf aktuellem Stand verfügen.

Zurück zum Konzept der Aktualität bei juris Lex: Sie haben eingangs mit einer ge-wissen Dramatik auf das Thema Gesetzes-änderungen hingewiesen. Könnte es nicht trotzdem sein, dass der Aktualitätsdruck insgesamt etwas überschätzt wird?

Prof. Dr. Maximilian Herberger: Gerade habe ich im juris Newsletter vom 01.04.2016 Folgen-des gelesen: „Mit dem Gesetzentwurf der Bun-desregierung ‚Über die weitere Bereinigung von Bundesrecht' sollen 149 Gesetze und Verord-nungen abgeschafft oder geändert werden, in-dem beispielsweise einzelne Artikel, Paragrafen oder Absätze aufgehoben werden.“

Marie Herberger: Und das ist kein Aprilscherz?

Prof. Dr. Maximilian Herberger (augenzwin-kernd): Nein, doch nicht bei juris ... Über dieses Beispiel für Rechtsbereinigung hinaus ist der än-dernde Gesetzgeber auch sonst recht fleißig, wie ein Blick ins Bundesgesetzblatt jederzeit bestä-tigt. Das spricht eher nicht für eine lange Haltbar-keitsdauer traditioneller gedruckter Gesetzbü-cher. Für diese würde ich mir wünschen, dass sie einen Warnhinweis etwa folgender Art enthalten: „Der Bundesminister der Justiz und für Verbrau-cherschutz warnt: Gesetze können sich ändern.“

Marie Herberger: Da gefällt mir die Lösung von juris besser als eine solche pauschale War-nung. Die Bände von juris Lex geben bei Abfrage des QR-Codes genau Auskunft über ihren Ak-tualitätsstand. Ich sehe auf einen Blick, welche Änderungen inzwischen angefallen sind. Bei Ge-setzesänderungen geht es schließlich nicht nur um das „Ob“, sondern vor allem um das „Wie“.

Wenn Sie für juris Lex einen Wunsch frei hätten: Was würden Sie sich wünschen?

Prof. Dr. Maximilian Herberger ist Rechtsinformatiker. Von 1988 bis zu sei-nem Eintritt in den Ruhestand 2014 war er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rechtstheorie und Rechtsinforma-tik an der Universität des Saarlandes. Dort leitete er auch das von ihm begründete In-stitut für Rechtsinformatik als geschäfts-führender Direktor. Er ist Ehrenvorsitzender des Deutschen EDV-Gerichtstages und gibt die Online-Zeitschrift JurPC (www.jurpc.de) heraus, die sich mit Rechtsinformatik und Informationsrecht befasst.

Marie Herberger hat ihr erstes juristisches Staatsexamen absolviert. Derzeit promo-viert sie im Familienrecht. Sie betreibt ei-nen juristischen Blog im Internet: www.klartext-jura.de

juris Lex – wesentliche Normen schnell zur Hand

Bundes-, Länder- und EU-Gesetze in einem Band

medienunabhängig als E-Book und gedrucktes Buch

mit Aktualisierungs-Check per QR-Code

juris Lex für das Studium Band 2: Ausgabe für das

1. und 2. Semester (je Bundesland)

Alle Infos zu den Bänden und zum Aktualisie-rungs-Check finden Sie unter: www.juris.de/Lex

„Mit einem E-Book kann ich ein ganzes Regal an

Gesetzessammlungen mit mir führen.“

© Q

uelle

: iS

tock

/HDW

Marie Herberger: Im universitären Schwer-punktbereich gibt es eigentlich kaum „passge-naue“ Gesetzessammlungen. Da sehe ich Poten-zial für juris Lex. Und wenn die gute Fee noch „one more thing“ erlaubt, dann hätte ich ei-nen weiteren Wunsch in Richtung Prüfungsäm-ter: Zulassung von E-Books mit Gesetzessamm-lungen in der Prüfung zusätzlich zu gedruckten Sammlungen.

Prof. Dr. Maximilian Herberger: Wenn ich mei-nen Rechtsinformatik-Träumen einmal freien Lauf lassen darf: Ich wünsche mir generell, dass in Anwendungssituationen möglichst alle hand-lungsrelevanten Informationen – Gesetzestexte eingeschlossen – gewissermaßen zum Anwen-der „kommen“. Also mehr „push“ als „pull“.

Page 8: Themen dieser Ausgabe · und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation,

8

Aus dem Unternehmen

Der Deutsche EDV-Gerichtstag schreibt in diesem Jahr den „Dieter-Meurer-Förder-preis Rechtsinformatik“ erstmals öffent-lich aus. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis prämiert Leistungen, die rechtliche Aufga-ben und das Methodenpotenzial der Infor-matik zusammenführen. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2016. Verliehen wird der Preis im Rahmen des Deutschen EDV-Ge-richtstags, der vom 21. bis 23. Septem-ber zum 25. Mal auf dem Saarbrücker Uni- Campus stattfindet.

Ausschreibung des „Dieter-Meurer-Förderpreises Rechtsinformatik“Mit rund 700 Besuchern ist der Deutsche EDV-Gerichtstag in Saarbrücken der größte juristi-sche Fachkongress seiner Art in Deutschland. Im Rahmen des Kongresses vergeben der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. und die juris GmbH seit 2003 den „Dieter-Meurer-Förderpreis Rechts-informatik“. Ausgezeichnet wird eine heraus-ragende Leistung auf dem Gebiet der Rechtsin-formatik. Sie kann im juristischen Bereich oder in der Informationstechnologie angesiedelt sein oder sich organisatorischen Aufgaben in der Praxis widmen.

Gerichte, Anwälte, Notare, Verwaltungen und universitäre Einrichtungen können po-tenzielle Preisträger nominieren, es kön-nen aber auch eigene Bewerbungen ein-gereicht werden.

Bewerbungen für den Dieter-Meurer-Förder-preis sind bis zum 15. Juli 2016 zu senden an: Deutscher EDV-Gerichtstag e.V.Prof. Dr. Stephan OryUniversität des SaarlandesGeb. 30 (Starterzentrum II), 66123 Saarbrücken oder per E-Mail an: [email protected]

Weitere Informationen zum Preis und zur Historie finden Sie auf der neuen Internetseite des gemeinnützigen Vereins: www.edvgt.de

Save the date!Der 25. EDV-Gerichtstag findet vom 21. – 23.09.2016 in Saarbrücken statt. Infos zum Programm unter: www.edvgt.de

© Q

uelle

: Jen

nife

r Wey

land

Verleihung des Dieter-Meurer-Preises 2015: Prof. Dr. Stephan Ory, Prof. Dr. Andreas Zeller, die Preisträger 2015 Jens Heyens, Kai Greshake, Eric Petryka und juris Geschäftsführer Johannes Weichert (v.l.n.r.)

Seit zwei Jahren informiert Sie „juris – Die Monatszeitschrift“ aktuell, konzentriert und auf hohem Niveau. Wir haben bereits viele Rückmeldungen erhalten. Jetzt wollen wir es genauer wissen. Wie intensiv lesen Sie die Zeitschrift, was gefällt Ihnen und was können wir besser machen?

Die Teilnahme nimmt nur 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch und hilft uns, noch besser zu werden. Selbstverständlich werden Ihre Angaben anonym ausgewertet.

Machen Sie mit unter: www.juris.de/jM-Umfrage

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Teilnahme!

In eigener Sache

jM-Leserumfrage – Ihre Meinung ist gefragt!

Für Ihre Teilnahme winkt ein attraktiver Preis: Wir verlosen unter allen Teilnehmern einen Kindle, bestückt mit juris Lex, der neuen Gesetzesbibliothek mit kostenlosem Aktualisierungscheck.

Page 9: Themen dieser Ausgabe · und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation,

9

Aus dem Unternehmen

Nach der Aktualisierung des juris Produkt-angebots im vergangenen Herbst, das zeit-gleich mit dem Launch des neuen Webshops einherging, sind neue juris PartnerModule erschienen.

Gemeinsam mit den Verlagspartnern der jurisAllianz wurde die Portfoliostruktur rund um die juris Wissensmodule vereinfacht. Mit der Neustrukturierung des Informationsange-bots setzt die jurisAllianz vorrangig auf den Ausbau und die inhaltliche Vertiefung der juris PartnerModule. Denn diese bieten ein Modul-konzept, das sich bereits seit einigen Jahren bei den Anwendern bewährt hat.

juris PartnerModule enthalten sämtliche In-halte, die für Juristen bei der Arbeit in ihren Themengebieten relevant sind: das gesamte ju-ris Wissen mit Rechtsprechung, Gesetzen und Verwaltungsvorschriften, vernetzt mit den Kom-mentaren, Fachzeitschriften und Handbüchern der führenden Fachverlage der jurisAllianz. Dazu gehören die Verlage Dr. Otto Schmidt, De Gruy-ter, Erich Schmidt, C.F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Stollfuß Medien und der Bundesanzeiger Verlag. Besonderer Vorteil für die Anwender: Alle Informationen werden quel-len- und medienübergreifend recherchiert und genutzt.

juris PartnerModulSozialrecht premium partnered by Bundesanzeiger Verlag | C.F. Müller | Erich Schmidt Verlag | Verlag Dr. Otto Schmidt

Die Premium-Ausgabe des juris Partner-Moduls Sozialrecht ergänzt dessen Inhalte durch eine Vielzahl renommierter Werke: sämtliche Bände sowohl des Hauck/Noftz-SGB Großkommentars als auch des online aktualisierten juris PraxisKommentars SGB sind enthalten, außerdem zahlreiche weitere Zeitschriften und Fachbücher. Jeder Titel ist für die Online-Nutzung in der bewährten juris Qualität bearbeitet.

jurisAllianz baut ihr Produktangebot weiter aus Die wichtigsten Titel:

Sozialgesetzbuch SGB Gesamtkommentar, Hauck/Noftz

Kranken- und Pflegeversicherung, KrV SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung,

Orlowski/Rau/Wasem/Zipperer (Hrsg.) juris PraxisKommentar SGB

Gesamtausgabe, Schlegel/Voelzke Wege zur Sozialversicherung, WzS,

Querengässer/Pieper/Schweitzer Zeitschrift für europäisches Sozial- und

Arbeitsrecht, ZESAR und viele mehr

+ alle Inhalte des juris PartnerModuls Sozialrecht + Rechtsprechung, Gesetze und Literaturnachweise von juris

juris PartnerModul Kartellrechtpartnered by RWS Verlag | Verlag Dr. Otto Schmidt

Dank intelligenter Verknüpfung der führenden Fachliteratur mit den bewährten Inhalten der juris Datenbank ist dieses Online-Modul alles, was Sie für die exakte Beantwortung kartellrechtlicher Fragen brauchen: Sie recherchieren mit wenigen Mausklicks die Auswirkungen der deutschen und europäischen Kartellrechtsvorschriften. Die juris Technologie führt komfortabel und schnell durch die vertiefenden, topaktuellen Analysen sämtli-cher Entwicklungen im Kartell- und Vergaberecht sowie angrenzender wettbewerbs- und immate-rialgüterrechtlicher Bereiche.

Die wichtigsten Titel: Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht,

Jaeger/Pohlmann/Schroeder juris PraxisReport Wettbewerbs- und

Immaterialgüterrecht, Ullmann (Hrsg.) Wirtschaft und Wettbewerb, WuW Zeitschrift fürs Wettbewerbsrecht

(Journal of Competition Law), ZWeR+ Rechtsprechung, Gesetze und Literatur-

nachweise von juris

juris PartnerModul Insolvenzrechtpartnered by C.F. Müller | De GruyterErich Schmidt Verlag | RWS Verlag | Verlag Dr. Otto Schmidt

Die Online-Bibliothek umfasst vier hochkarätige Kommentare zur Insolvenzordnung, die über das Insolvenzrecht hinaus Abwicklung und Neugestaltung aller betroffenen Rechtsbe-ziehungen berücksichtigen. Neben der DZWIR sind zahlreiche weitere Zeitschriften integriert. In rund 20 Handbüchern recherchieren Sie Fragen zu Insolvenzverfahren und -anfechtung, zu Sanierungsrecht und Zwangsvollstreckung.

Die wichtigsten Titel: Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts-

und Insolvenzrecht, DZWIR GmbHG, Bork/Schäfer InsO, Graf-Schlicker Jaeger Insolvenzordnung,

Gerhardt/Henckel Kommentar zur Insolvenzordnung,

Kübler/Prütting/Bork Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ZIP und viele mehr

+ Rechtsprechung, Gesetze und Literatur-nachweise von juris

Alle Werke sind in der bewährten juris Qualität aufbereitet und professionell mit der juris Datenbank verlinkt.

Mehr Infos zu allen juris PartnerModulen finden Sie unter: www.juris.de/allianz

Page 10: Themen dieser Ausgabe · und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation,

10

Expedition Recht

Von A wie Aufenthaltstitel bis Z wie ZusammenführungLange wurde über seine Notwendigkeit diskutiert, im März wurde er nun einge-führt: der neue Fachanwalt für Migrati-onsrecht. Mit Themen wie Staatsangehö-rigkeit und Arbeitsmigration deckt er sehr spezielle Rechtsprobleme ab. Dennoch – oder gerade deshalb – waren die ersten Lehrgänge sofort ausgebucht. Ein Besuch im Darmstädter Kurs.

In die rechte Ecke kommt ein Flugzeug. Schwungvoll zeichnet er es mit dem schwarzen Filzstift auf das karierte Flipchart-Papier. Die kleinen Kreuzchen daneben sollen Sterne sein. Das erklärt er vorsichtshalber. Sie bilden einen Kreis um den Buchstaben D, den er in die linke Ecke geschrieben hat. Unter das D malt er ein Quadrat. Ein bisschen sieht es aus wie eine Tür zu dem Blatt Papier, das er gerade mit Zeich-nungen und Buchstaben füllt. Ein schmaler Pfeil zeigt nach rechts, mitten in die quadratische Tür hinein. „FRA“ schreibt er daneben, in die Mitte

des großen Rechtecks kommt das Datum. „So sieht der Stempel dann aus, den die Bundespoli-zei bei der Einreise in den Pass drückt“, sagt Tim W. Kliebe und legt den Filzstift weg. Es ist Tag eins des Fachanwaltslehrgangs im Migrations-recht, und zum Einstieg erklärt der Frankfurter Rechtsanwalt seinen Kollegen und Kolleginnen heute erst mal die Grundlagen des Aufenthalts-rechts. Einreise, Ausreise, Schengen-Visum, Niederlassungserlaubnis: 46 Seiten Skript hat er für die Ordner der angehenden Fachanwälte und Fachanwältinnen ausgedruckt, plus Anla-gen. Immerhin: Auch eine Tüte Gummibärchen steckt in der Plastikhülle auf der Innenseite des Hefters.

Ziemlich genau ein Jahr vor diesem ersten Kurs-tag sah es noch nicht so aus, als würde dieser in absehbarer Zeit stattfinden können. Eigentlich hatte die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) schon 2011 einen Antrag auf Einführung des

Fachanwalts für Migrationsrecht ausgearbeitet – inklusive ausführlicher Begründung, warum der neue Titel dringend notwendig sei. Doch der zuständige Ausschuss der Bundesrechts-anwaltskammer (BRAK) begutachtete den Vorschlag ausführlich, hörte Experten an, dis-kutierte intensiv. Als der Antrag auf der letzten Sitzung der fünften Satzungsversammlung im März 2015 schließlich zur Abstimmung gestellt wurde, fehlten seinen Befürwortern zwei Stim-men zur nötigen Mehrheit – Antrag abgelehnt.

Mit dem Flüchtlingsstrom kam der Stimmungswandel

Dann jedoch kam der Sommer 2015 und mit ihm ein Flüchtlingsstrom, den sich auf der Ver-sammlung im März wohl niemand hatte vorstel-len können. In einem offenen Brief wandte sich eine Gruppe von elf Mitgliedern der Satzungs-versammlung an die Kollegen und Kolleginnen und warb noch einmal für die Einführung des

© Q

uelle

: iSt

ock

Page 11: Themen dieser Ausgabe · und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation,

11

Expedition Recht

Fachanwaltstitels. Mit Erfolg: Zum ersten Mal in ihrer Geschichte beschloss die Satzungs-versammlung bereits in ihrer konstituierenden Sitzung, einen neuen Fachanwaltstitel einzu-führen: den Fachanwalt für Migrationsrecht. Für die Spezialisierung hatten nun auch einige Mitglieder gestimmt, die noch im März dagegen gewesen waren.

„Damit haben wir Anwältinnen und Anwälte deutlich aufgezeigt, das Problem der wach-senden Flüchtlingszahlen frühzeitig erkannt zu haben, und dass wir uns mit unserer juris-tischen Kompetenz diesen Fragen, aber auch allen anderen annehmen, die sich im Migrati-onsrecht stellen“, sagt Christoph von Planta. Mit dem Geschäftsführenden Ausschuss der Ar-beitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im DAV war er von Anfang an treibende Kraft bei der Einführung dieses Fachanwaltstitels. Auch das Bundesministerium der Justiz und für Ver-braucherschutz gab im Rekordtempo sein Okay zur neuen Regelung. Seit dem 1. März 2016 gilt deshalb nun die neue Fachanwaltsordnung. Un-ter der Überschrift „Zugelassene Fachanwalts-bezeichnungen“ steht im § 1 jetzt auch das Migrationsrecht – nach dem 2014 eingeführten Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht der 23. Titel.

Dass der Bedarf für den neuen Fachanwaltstitel da war, zeigt nicht nur ein Blick in die Abend-nachrichten, sondern auch auf die Teilnehmer-zahlen der Lehrgänge: Über 60 Anwälte und Anwältinnen sind für den heutigen Kurs in ein Darmstädter Hotel gekommen. Mehrere Stun-den sind manche von ihnen angereist, aus Bayern oder Schleswig-Holstein. Die 40 Plätze des Berliner Kurses, der schon eine Woche vor-her angefangen hatte, waren schließlich schon nach wenigen Tagen ausgebucht. Im Herbst wird ein dritter Lehrgang der DeutscheAnwalt-Akademie in Köln starten, der Platz für weitere 50 Teilnehmer hat. Susanne Stuhlmacher, die in ihrer norddeutschen Kanzlei viele Flüchtlinge vom Balkan betreut, war es wichtig, einen der ersten Kurse zu absolvieren. Denn: „In meinem Landkreis befasst sich außer mir kaum jemand mit dem Asyl- oder dem Ausländerrecht. Wenn ich mich durch den Lehrgang frühzeitig speziali-siere, kann ich mir auf dem Gebiet schnell einen Namen machen.“

120 Stunden, 80 Fälle, drei Klausuren

Zurück im Tagungssaal des Hotels. Tim W. Klie-be rückt den Flipchart-Ständer in die Mitte des Raumes. „Können jetzt alle sehen, was ich hier aufschreibe?“ Zustimmendes Gemurmel. Kliebe wendet sich wieder seinem Flipchart zu. Statt

Flugzeug und Sterne gibt es jetzt Zahlen und zwar so viele, dass zwischendurch der schwarze Filzstift aufgibt. Ein Datum nach dem anderen schreibt Kliebe untereinander auf das karierte Papier, jetzt mit dem blauen Stift. Die Aufgabe: Fristenberechnung üben. Wer ein Schengen- Visum für einen längeren Zeitraum erhalten hat, darf sich trotzdem innerhalb von 180 Tagen nur 90 Tage in der EU aufgehalten haben. Berechnet wird das dynamisch, heißt: Am Tag der Kontrolle überprüfen die Behörden den Aufenthalt in den vergangenen 180 Tagen.

Die Stifte der Teilnehmer und Teilnehmerinnen kratzen auf den Blöcken, die das Hotel ihnen zur Verfügung gestellt hat. „Ohne Rechnen kommt man in Jura nicht weit – das haben wir doch alle gelernt“, sagt Kliebe und lacht. Mit grünem Filzstift markiert er auf dem Flipchart-Papier, wann die 180 Tage zum ersten Mal vorbei sind. Jetzt sollen die Tage gezählt werden, die der fiktive Mandant in diesem Zeitraum in der EU verbracht hat. Sind es mehr als 90, bekommt er ein Problem. In der hintersten Reihe beugt sich ein Teilnehmer zu seiner Sitznachbarin und flüstert etwas beunruhigt: „Ist das jetzt wirklich prüfungsrelevant?“ In drei fünfstündigen Klau-suren wird später nämlich das Wissen abgefragt werden, das die Teilnehmer während des ins-

gesamt 120 Stunden andauernden Lehrgangs erworben haben. Und der bietet eine Rundrei-se durch ganz verschiedene Rechtsgebiete, die in der Kanzlei eines Migrationsrechts-Anwalts relevant werden könnten. An diesem Wochen-ende werden zum Beispiel weitere Aufenthalts-titel eine Rolle spielen, etwa Visa für Arbeits-migranten oder Studenten. In den nächsten Kursen werden die angehenden Fachanwäl-te und Fachanwältinnen sich aber auch das Staatsangehörigkeitsrecht und das Asylrecht näher ansehen.

Sie werden lernen, wann EU-Bürger sich dau-erhaft in einem anderen Mitgliedstaat aufhal-ten dürfen. Sie werden wichtige Fragen des Sozialrechts und des Strafrechts diskutieren: Welche Leistungen kann ein Einwanderer vom Staat verlangen? Was tun, wenn ein Flüchtling beim Grenzübertritt verhaftet wird? Auch die rechtlichen Besonderheiten der Auswanderung werden zur Sprache kommen und einzelne, be-sonders wichtige Punkte des einschlägigen Ver-fahrens- und Prozessrechts. All das schreibt der neue § 14p der Fachanwaltsordnung vor. In der Praxis müssen die angehenden Fachanwälte und Fachanwältinnen zusätzlich noch 80 Fälle aus den im Lehrgang behandelten Rechtsge-bieten bearbeitet haben. Mindestens 30 davon müssen vor Gericht ausgetragen worden sein.

Der neue Fachanwalt in Kürze

Seit März 2016 können Anwälte und Anwältinnen den neuen Fachanwalts-titel erwerben. Noch ein Jahr zuvor war seine Einführung von den zustän-digen Gremien abgelehnt worden.

Im Fachanwaltslehrgang werden folgende Rechtsgebiete behandelt: Staatsangehörigkeitsrecht, Aufent-haltsrecht, migrationsrechtliche Aspekte des EU-Rechts, Asylrecht, Sozial- und Strafrecht mit Bezügen zum Migrationsrecht und rechtliche Besonderheiten der Auswanderung so-wie des Verfahrens- und Prozessrechts.

Praktische Erfahrungen müssen die angehenden Fachanwälte und Fach-anwältinnen in insgesamt 80 Fällen gesammelt haben. 30 davon müssen Gerichtsverfahren sein.

Die ersten Kurse der DeutscheAnwalt-Akademie waren sofort ausgebucht. Rund 150 Anwälte und Anwältinnen lassen sich von ihr dieses Jahr ausbil-den.

© Quelle: Anna K. Bernzen

Page 12: Themen dieser Ausgabe · und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation,

12

Expedition Recht

Über die Autorin

Anna K. Bernzen verbindet als freie Au-torin für juristische Themen ihre beiden Leidenschaften miteinander: das Recht und den Journalismus. Wenn sie nicht als Gast an Fachanwaltslehrgängen teil-nehmen darf, beschäftigt sie sich als ju-ristische Mitarbeiterin einer Frankfurter Wirtschaftskanzlei mit dem IT-Recht, be-sonders mit dem Datenschutzrecht und dem IT-Vertragsrecht, oder recherchiert für ihre medienrechtliche Dissertation.

Anders als bestehende Fachanwaltstitel

Gegner des Fachanwaltstitels hatten oft auf die bestehenden Lehrgänge zum Verwaltungs- oder Sozialrecht verwiesen, die Schnittstellen zum Migrationsrecht haben. Diese Kurse sollten ausreichen, um die Bedürfnisse der im Migra-tionsrecht tätigen Anwälte und Anwältinnen abzudecken, hieß es noch auf der Satzungsver-sammlung im März 2015. Für Petra Haubner, die in ihrer Kanzlei hauptsächlich asylrechtliche Mandate bearbeitet, war aber immer klar: „Eine andere Fachanwältin kommt nicht in Frage.“ Über den Lehrgang im Sozialrecht hatte die Teilnehmerin des Darmstädter Lehrgangs zwar nachgedacht, beim Blick ins Programm aller-dings schnell festgestellt: „In den Kursen wer-den viele Rechtsgebiete sträflich vernachlässigt, die in meinem Arbeitsalltag sehr wichtig sind.“ Andersherum wird zum Beispiel das Renten- und Krankenversicherungsrecht gelehrt, das in ihrer Beratungspraxis nicht relevant ist.

Mit dem neuen Fächerkanon in § 14p der Fach-anwaltsordnung sollen jetzt die teils sehr spe-zifischen Probleme angesprochen werden, die in der migrationsrechtlichen Praxis entstehen. „Schon heute verweisen Anwälte für Verwal-tungsrecht ihre Fälle oft an Spezialisten im Mi- grationsrecht“, sagt Christoph von Planta. Durch den neuen Fachanwaltstitel sollen diese Spezialisten bald auf den ersten Blick zu erken-nen sein. So sollen es auch potentielle Man-danten und Mandantinnen leichter haben, eine passende Kanzlei zu finden. Wer heute schon im Migrationsrecht tätig ist, soll sich durch den neuen Fachanwalt einfacher weiterbilden kön-nen. Bei der Geschwindigkeit, mit der in Berlin zurzeit insbesondere im Asylrecht Reformen beschlossen werden, ist das auf eigene Faust sicher schwierig. Hinzu kommt: „Wenn zum Beispiel eine Frist verpasst wird oder das nötige

Spezialwissen fehlt, kann das für den Mandan-ten existenzgefährdende Auswirkungen ha-ben“, sagt Planta.

Heute Fachleute, morgenBerufsanfänger

Kaffeepause im Darmstädter Hotel. Nach drei mehrstündigen Vortragseinheiten hätte Tim W. Kliebe jetzt eigentlich auch gerne eine Tas-se. Doch vor seinem Tisch hat sich eine kleine Schlange von Teilnehmerinnen gebildet, die noch Fragen an den Referenten haben. Eine berichtet kurz von einem laufenden Mandat. Eine andere ist mit Kliebes Methode der Fris-tenberechnung nicht ganz einverstanden. „Ich rechne das immer anders“, sagt sie und deutet auf das dicht beschriebene Flipchart-Blatt. Am liebsten würde sie den grün markierten Re-chenweg noch mal im Detail durchgehen. „In der nächsten Pause sind Sie als erstes dran“, verspricht Kliebe, bevor er schnell in Richtung Kaffeekanne verschwindet.

Viele der heutigen Teilnehmer und Teilneh-merinnen bringen schon Jahre bis Jahrzehnte Berufserfahrung im Migrationsrecht mit, man-che kennen sich bereits von anderen Fachver-anstaltungen. Unter den Teilnehmern ist zum Beispiel ein Anwalt, der an einem Kommentar zum Ausländerrecht mitarbeitet. Stefan Dor-now, der in seiner bayrischen Kanzlei vor rund fünf Jahren sein erstes asylrechtliches Mandat bearbeitete, gehört damit im Darmstädter Kurs vermutlich zu den Anfängern. „Das Asylrecht war für mich am Anfang völlig neu und ich musste es mir bisher selbst erarbeiten“, sagt Dornow. Im Lehrgang will er sein Wissen jetzt systematisch ausbauen. An den kommenden Kursen werden noch mehr jüngere Anwäl-te und Anwältinnen teilnehmen, für die das Rechtsgebiet noch ganz neu ist, schätzen die Veranstalter.

© Q

uelle

: priv

at

Noch sind außerdem die meisten Teilnehmer und Teilnehmerinnen als Einzelanwälte oder in kleineren Bürogemeinschaften tätig. Doch auch Großkanzleien hätten schon Interesse am Fachanwaltskurs angemeldet, so hört man aus der DeutscheAnwaltAkademie. Besonders spannend sei für die Wirtschaftskanzleien das Gebiet der Arbeitsmigration, also die Rege-lungen rund um den Zuzug von ausländischen Arbeitskräften. Hier konkurrieren die Kanzleien auch mit nichtanwaltlich tätigen Organisati-onen, zum Beispiel mit sogenannten Reloca- tion-Agenturen.

Ein letztes Mal zurück im Tagungssaal. Es ist 18 Uhr. Tim W. Kliebe guckt auf seine Uhr. „Super, noch 45 Minuten für das nationale Visum“, sagt er und blättert sein Skript um. „Kurz zu-sammengefasst: Das Schengen-Visum bedeutet ‚Kommen und Gehen’, das nationale Visum meint ‚Kommen und Bleiben’“. Seiten rascheln, Textmarker werden noch einmal in Position ge-bracht. Endspurt. Später am Abend wird es noch ein Begrüßungsessen geben. Verhungert ist bis dahin aber niemand: In den Laschen an der Innenseite der Hefter sind keine Gummibär-chen-Tüten mehr zu sehen.©

Que

lle: A

nna

K. B

ernz

en

Page 13: Themen dieser Ausgabe · und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation,

13

Aus dem Unternehmen

juris PraxisKommentar SGB IV Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

Gesamtherausgeber: Prof. Dr. Rainer Schlegel, Vizepräsident des Bundessozialgerichts, KasselProf. Dr. Thomas Voelzke, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel

ISBN E-Book: 978-3-86330-147-7

Die Neuauflage des vielfach zitierten juris Pra-xisKommentars enthält das geänderte Meldever-fahren nach dem 5. SGB IV-ÄndG und berück-sichtigt den aktuellen Rechtsstand bis Januar 2016.

Im Mittelpunkt stehen folgende Themen:

Sozialversicherungspflicht, selbstständige Tätigkeit und geringfügige Beschäftigung

Arbeitsentgelt und sonstige Einkommen Beitragseinzug aller Sozialversicherungen Meldepflichten des Arbeitsgebers und

Übermittlungsverfahren Träger der Sozialversicherung und

Versicherungsbehörden

Folgende wichtige Gesetze und Verordnungen aus dem Jahr 2015 wurden berücksichtigt:

5. SGB IV-ÄndG – „Neues Meldeverfahren“

10. ZustAnpVO Gesetz zur Bereinigung des Rechts

der Lebenspartner

www.juris.de/sgbiv

juris PraxisKommentar SGB V Gesetzliche Krankenversicherung

Gesamtherausgeber: Prof. Dr. Rainer Schlegel, Vizepräsident des Bundessozialgerichts, KasselProf. Dr. Thomas Voelzke, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel

ISBN: 978-3-86330-090-6ISBN E-Book: 978-3-86330-091-3

Als Standardwerk bietet der juris PraxisKommen-tar SGB V eine umfassende und stets aktuelle Er-läuterung der Vorschriften des Rechts der Gesetz-lichen Krankenversicherung (GKV). Über 1.750 in der 2. Auflage enthaltene Online-Aktualisie-rungshinweise zur Gesetzgebung und Rechtspre-chung des SGB V wurden in die Neuauflage 2016 des vielfach zitierten Kommentars eingearbeitet.

Nach zahlreichen Novellen werden u. a. erstmals kommentiert: Vorschriften zur

Niederlassung von Ärzten/medizinischen Versorgungszentren in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten

Stärkung der Vorsorge palliativ-medizinische Versorgung

am Lebensende Stärkung der Qualität der Krankenhaus-

versorgung Einführung einer elektronischen Gesund-

heitskarte

Folgende Gesetze aus dem Jahr 2015 wurden berücksichtigt:

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Präventionsgesetz Hospiz- und Palliativgesetz Krankenhausstrukturgesetz E-HealthG

www.juris.de/sgbv

juris PraxisKommentar UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Herausgeber: Prof. Dr. Eike Ullmann, Vorsitzender Richter am BGH a. D., Honorarprofessor an der Universität Mannheim

ISBN: 978-3-86330-144-6ISBN E-Book: 978-3-86330-145-3

Der juris PraxisKommentar UWG stellt das ak-tuelle Wettbewerbsrecht kompetent dar. Her-ausgeber und Autoren berücksichtigen insbe-sondere das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 02.12.2015, das die europäische Richtli-nie über unlautere Geschäftspraktiken aus dem Jahre 2005 genauer und klarer umsetzen soll als bisher.

Das nationale Lauterkeitsrecht ist nur unter Rückgriff auf die einschlägigen Regelungen des Gemeinschaftsrechts verständlich. Die Recht-sprechung, insbesondere des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, bezieht deshalb die entspre-chenden Verordnungen und Richtlinien konse-quent ein. Dies findet auch in der Kommentie-rung Berücksichtigung. Dabei verstehen sich die Autoren nicht allein als Referenten der aktuel-len Rechtsprechung, sondern auch als deren kri-tische und konstruktive Wegbegleiter mit ihrer beruflichen Erfahrung als Richter, Rechtsanwälte und Wissenschaftler.

Der Herausgeber Prof. Dr. Eike Ullmann war Vor-sitzender des für das Wettbewerbsrecht zustän-digen I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Mit Dr. Thomas Koch gehört ein aktuelles Mitglied des Senats dem Autorenteam an. Der Autoren-kreis wird abgerundet mit erfahrenen Richtern und Rechtsanwälten.

www.juris.de/uwg

3. Auflage 2016, 2 Bände, online, als E-Book und Buch erhältlich

4. Auflage 2016 online, E-Book und Buch in Vorbereitung3. Auflage online und E-Book

Page 14: Themen dieser Ausgabe · und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation,

14

juris Newsflash

ImpressumHerausgeber: juris GmbH, Gutenbergstraße 23 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 5866-0 Fax: 0681 5866-274 E-Mail: [email protected]

Chef-Redaktion: Daniela van Oostrom Redaktion: Sue Rappe

Autoren: Anna K. Bernzen, Regina Holzrichter, Sue Rappe

Copyright: juris GmbH, www.juris.de

Layout: HDW Werbeagentur GmbH Druck: druckfabrik24.de

Fotos: Anna K. Bernzen, HDW, iStock (Radek Procyk), juris Datenbank, Patrick Lux, Jennifer Weyland

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Aufnahmen in Online-Diensten und Internet oder Vervielfältigungen nur mit vorheriger Genehmigung. Alle Angaben entsprechen dem Stand zum Redaktionsschluss.

Nachrichten

Auch in den sozialen Netzwerken ist juris prä-sent: Auf Facebook stellen wir Ihnen die neu-esten Entwicklungen von juris vor und infor-mieren Sie über spannende Neuigkeiten aus der Welt des Rechts. Auf Twitter versorgen wir Sie dazu täglich unter @DasRechtsportal mit den aktuellen juristischen Nachrichten und Service- tweets. Auf Google+ finden Sie auch regel-mäßig Anmerkungen unserer Autoren aus den juris PraxisReporten. Und auf YouTube zeigen wir Ihnen unsere Tipps und Tricks zur Daten-bank-Recherche. Wir freuen uns auf den Aus-tausch mit Ihnen!

juris Webinare über Tablet und SmartphoneProfitieren Sie auch mit Ihrem Tablet-PC oder Smartphone von den Vorteilen der juris Webi-nare. In den App-Stores (Google Play Store und Apple App Store) steht die Citrix-App GoToWe-binar kostenfrei für Ihre mobilen Endgeräte zur Verfügung. Das Log-in zur Teilnahme am Webi-nar erfolgt über die Eingabe der Webinar-ID, die Sie mit der Anmeldebestätigung von juris erhal-

ten. Die Teilnehmer können nach wie vor auch Mikrofon und Lautsprecher ihres Computers (VoIP) oder ihr Telefon verwenden.

Eine Übersicht aller Webinar-Termine mit Links zur Anmeldung finden Sie hier:

www.juris.de/webinare

Basis I – Einführung in die juris Recherche 08.06.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 22.06.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 20.07.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 03.08.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 24.08.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 21.09.2016, 14:00 – 15:00 Uhr

Basis II – Personalisierungsfunktionen 15.06.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 13.07.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 10.08.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 28.09.2016, 14:00 – 15:00 Uhr

Fortgeschrittenen-Webinare: 09.06.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 30.06.2016, 10:00 – 11:00 Uhr

21.07.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 11.08.2016, 10:00 – 11:00 Uhr 01.09.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 22.09.2016, 10:00 – 11:00 Uhr

Normen-Webinare: 16.06.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 14.07.2016, 10:00 – 11:00 Uhr 18.08.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 13.09.2016, 10:00 – 11:00 Uhr

Europarecht-Webinar: 28.07.2016, 14:00 – 15:00 Uhr

Wirtschaftsinfo-Webinar: 04.08.2016, 14:00 – 15:00 Uhr

Alle Webinare sind kostenfrei!

Treffen Sie uns vor Ort, wir freuen uns auf Ihren Besuch! Alle Termine Stand Redaktionsschluss.

Aktuelle Termine finden Sie auch unter: www.juris.de/veranstaltungen

Veranstaltungen

67. DAT, Berlin 01. – 03.06.2016

LAT Sachsen-Anhalt, Magdeburg 26. – 27.08.2016

71. Deutscher Juristentag, Essen 13. – 16.09.2016

LAT Hessen/Rheinland-Pfalz 15.09.2016

LAT Mecklenburg-Vorpommern, Rostock 16. – 17.09.2016

EDV-Gerichtstag, Saarbrücken 21. – 23.09.2016

Informationsforenjuris lädt regelmäßig zu kostenlosen Informati-onsforen ein, um die verlagsübergreifende juris-tische Informationsdatenbank live vorzustellen.

Aktuelle Termine finden Sie immer unter: www.juris.de/veranstaltungen

Hamburg 08.06.2016, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Köln 15.06.2016, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Berlin 22.06.2016, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

München 06.07.2016, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Erfurt 07.09.2016, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Düsseldorf 09.11.2016, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Social Media-Aktivitäten

© Q

uelle

: Pat

rick

Lux

Page 15: Themen dieser Ausgabe · und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation,

Neue Fachliteratur bei jurisjuris – Das Rechtsportal erweitert stetig seine Datenbank mit relevanter Fachliteratur für Ihre Recherche.

www.juris.de/allianz

Page 16: Themen dieser Ausgabe · und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation,

Besuchen Sie uns auf dem

Deutschen Anwaltstagim Estrel Hotel Berlin, Stand B 37

juris und der Deutsche Anwaltverein bieten auch 2016 eine gemeinsame App zum Deutschen Anwaltstag an. Hier werden alle für die Veranstaltungen des DAT relevan-ten Gesetze offline zur Verfügung gestellt. Laden Sie Ihre geräteunabhängige App zum DAT jetzt kostenlos und einfach über die URL http://dat2016.juris.de oder über den QR-Code herunter.

juris Web-App zum DAT 2016