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Themengruppensitzung Pension 9.10.2014

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Themengruppensitzung Pension

9.10.2014

AUSGANGSPUNKT

Aufgrund des steigenden Bundesbeitrages, der nicht nachhaltigen Konzeption (fehlende Berücksichtigung der steigenden Lebenserwartung) und der zukünftigen demografischen Herausforderungen bekommt die Diskussion über die Pensionen ein zunehmend größeres Gewicht.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass unser derzeitiges Pensionssystem durch die letzten Reformen schon deutliche Fortschritte gemacht hat. Insofern ist eine völlige Umstellung auf eine neue Systematik nicht notwendig und vor Allem auch politisch nicht durchsetzbar.

STATUS QUOUm als ersten Schritt Klarheit über den Status Quo, über zukünftige Entscheidungen und über die generelle Finanzierbarkeit zu erlangen, ist die Einrichtung eines permanenten

Automatischen Bilanzierungsmechanismus (ABM)

nach schwedischem Vorbild („Automatic Balance Mechanism“) erforderlich. Der ABM vergleicht die Aktiva des Pensionssystems (aktuelle und zukünftige Einzahlungen; ggfs. Ausgleichfonds) mit den Passiva (aktuelle und zukünftige Pensionszahlungen). Wenn die Aktiva größer sind als die Passiva, dann ist das System im Gleichgewicht und man hat sogar noch einen Überschuss.

STATUS QUO/2

Sollten die Passiva größer sein, sind Maßnahmen (Änderung Aufwertungsfaktoren, geringere Pensionsanpassung, …) erforderlich, um das Gleichgewicht wieder herzustellen. Der Vorteil eines solchen Mechanismus ist auch das Wissen über die Auswirkungen von relevanten Entscheidungen.

Damit kann man z.B. korrigierende Maßnahmen so gestalten, dass Aktive und Pensionisten gleich stark be- oder entlastet werden.

Im Sinne dieser Transparenz ist es ferner sinnvoll die unterschiedlichen österreichischen Pensionssysteme anzugleichen und damit durch die Zusammenlegung von Pensionsversicherungs-Anstalten zusätzliche Einsparungen zu gewinnen.

VISION - BEITRAGSORIENTIERTES PENSIONSKONTO

Wollen wir es wirklich? Ist es Realistisch?

Was daraus ist umsetzbar?

•Derzeit sind die Beiträge für die Pensionshöhe nicht ausschlaggebend

•trotz deutlich unterschiedlicher Beitragsleistungen werden über die gesamte Beitragszeit gleiche Pensionen ausbezahlt

•Menschen mit hohen Beitragsätzen finanzieren die Pensionen jener mit, die ein Arbeitsleben lang viel weniger Beiträge aufbringen

•Keine klare Information, ob man Nettozahler oder Nettoempfänger des Pensionssystems ist

•Ist aber oft nicht Beitrag zur Umverteilung zugunsten anderer, einkommensschwacher Personen.

VISION - BEITRAGSORIENTIERTES PENSIONSKONTO/2

• Aber auch die Pensionen einzelner Gruppen werden noch immer an verschiedenen Bemessungsgrundlagen bemessen

• Z.B. Durchschnittseinkommen über das ganze Arbeitsleben

• wenige gute Einkommensjahr

• Einheitswert einer Liegenschaft für die Pensionshöhe bestimmend, ohne dass am Ende die aufgebrachten Eigenbeiträge bei der Pensionsbemessung eine Rolle spielen

• Es geht nicht darum, Umverteilung in Frage zu stellen, sondern darum, diese transparent und treffsicher von oben nach unten zu gestalten. Der Übergang zu einer Pensionsversicherung mit Beitragskonten nach dem Umlageverfahren stellt diese Transparenz her.

LEITLINIEN UND MASSNAHMEN

Da diese Lösung aber derzeit von den Regierungsparteien abgelehnt wird, zielen unsere Leitlinien und Maßnahmen darauf ab, das bestehende System zu verbessern.

Trotz vieler Pensionsreformen in den letzten Jahren ist das bestehende Pensionssystem geprägt von Intransparenz und Ungerechtheiten. Wenn schon nicht auf ein neues System umgestellt wird, müssen im bestehenden System die größten Missstände abgestellt werden

Transparenz bei den PK - Gutschriften

Pensionskontogutschriften unterteilt in

•„Durch Eigenbeiträge finanzierte Gutschrift „ und

•„Aus allgemeinen Steuermittel finanzierte Gutschrift“

•wobei neben den aus Steuermittel finanzierten Gutschriften die für den Betrag aufkommende Stelle angeführt werden soll. Damit erkennt man bereits während der Aktivphase, welcher Teil der künftigen Pension durch „Eigenbeiträge“ finanziert wird.

•Diese Aufsplittung ist auch notwendig, um für den geforderten Automatischen Bilanzierungsmechanismus (ABM) die notwendigen Daten zu erhalten bzw. für die unterschiedlichen Gruppen von Versicherten den Bedeckungsgrad durch Eigenbeiträge offen zu legen.

Gleichbehandlung Pensionen – PK-Gutschriften

Künftig sollen bestehende Pensionen und die bereits erfolgten Pensionskontogutschriften gleich angepasst/aufgewertet werden. Der Faktor sollte sich aus dem Wachstums der Summe der jährlichen Beitragsgrundlage (Lohnsumme) ergeben.

Bei einer negativen Entwicklung erfolgt keine Veränderung/Anpassung – es gibt also keine Abwertung/Reduktion.

Berücksichtigung der Lebenserwartung bei der Pensionsberechnung

• In die Berechnung der Pensionshöhe soll künftig die Entwicklung der Lebenserwartung als Automatismus aufgenommen werden.

• Beinhaltet ein Abschaffen des gesetzlichen Pensionsalters

• „Jeder kann gehen wann er will“

• Der Pensionsantritt kann – von jedem individuell zwischen 62 und 67 erfolgen und man braucht keine Zu- und Abschläge mehr und daher auch keine Anpassung derselben.

• Kalkulierte Pensionslebenssumme nach der Formel 45/65/80 wird bei jedem Pensionsantritt ausbezahlt, d.h. jeder bekommt gleich viel Pensionssumme

Kindererziehung/Pensionssplitting

Bei Eltern gilt für die Zeit der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahres des Kindes ein striktes, verpflichtendes Pensionssplitting. Die Pensionskontogutschriften werden zwischen den Kindeseltern gleichmäßig auf die Konten aufgeteilt. Splittingpflicht besteht für die leiblichen Eltern unabhängig von einer Ehe oder einer aufrechten Partnerschaft. Bei mehreren Kindern endet das Splitting mit Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes.

Pensionsgerechtigkeit

• Es gibt keine Pension über der ASVG/APG Höchstpension. Das sind maximal 1,78% aller monatlichen Höchstbeitragsgrundlagen des Arbeitslebens dividiert durch die Monatsanzahl! Alle noch bestehenden Sonderregelungen gehören in der kürzesten, rechtlich möglichen Zeit abgeschafft.

• Das Pensionsharmonisierungsgesetz 2005 muss umgehend umgesetzt werden. Alle Menschen in diesem Land haben – bei gleicher Leistung – Anspruch auf die gleiche Pension. Besonders die Länder müssen die vom Bund bereits umgesetzten Maßnahmen bei den Beamtenpensionen übernehmen.

Individueller Ausgleichsfonds

• Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ist das Finanzierungsproblem allerdings noch nicht gelöst, weil neben der höheren Lebenserwartung auch die demografische Entwicklung für eine Belastung des Systems sorgt.

• Hier geht es nicht um die Ersetzung des Umlageverfahren durch das Kapitaldeckungsverfahren, sondern um eine gezielte Unterstützung der Umlage in Zeiten, in denen der Prozentsatz der Pensionisten im Vergleich zu den Aktiven so hoch wird, dass signifikante Leistungskürzungen unvermeidlich werden.

• Das führt zur Schaffung eines individuellen Ausgleichfonds.

Individueller Ausgleichsfonds/2

• Vorschlag für eine Beitragsregelung:

• 3 % Arbeitgeberbeitrag obligatorisch

• 6 % steuerfreier Arbeitnehmerbeitrag optional

• Um die 3%-Arbeitgeberbeitrag muss der Pensionsversicherungsbeitrag reduziert werden, damit die Lohnnebenkosten nicht höher werden. Der Arbeitnehmer erhält ein Recht auf die Leistung eines Beitrages nach dem Vorbild der Riester-Rente in Deutschland. Die dortige Produktintransparenz und das hohe Kostenniveau sollten jedoch vermieden werden.

Individueller Ausgleichsfonds/3

• standardisierte, kostengünstige Produkte

• Wie Betriebliche Kollektivversicherung, Pensionskasse, Vorsorgekasse

• Leistung sollte immer eine Pension sein

• Integrierung von Pflegevorsorge (Pflegerente)

• Evtl. könnten auch andere vom Staat nur noch schwer zu erbringende Sozialleistungen mit in diesem Beitragsmodell abgedeckt werden.

• Wenn man sich nicht zu einer „großen“ Ausgleichfondslösung durchringen kann, ist zumindest die Beitragsgrenze von 300 Euro in Verbindung mit § 3 (1) 15a EStG (steuerfreie Zukunftssicherung) auf bis zu einem 1/14 des Jahresbezuges zu erhöhen.