thüringer polizei 4.0 - mit digitalisierung und moderni...

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zu Drucksache 6/5357 zu Drucksache 6/4951 - Neu- fassung - 02.09.2019 Drucksache 6/ 7626 THÜRINGER LANDTAG 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. September 2019 Unterrichtung durch die Landesregierung Beschluss des Thüringer Landtags (Drucksache 6/5357) zu der Drucksache 6/4951 - Neufassung - Thüringer Polizei 4.0 - Mit Digitalisierung und Moderni- sierung fit für die Zukunft hier: Nummer III Bezug nehmend auf den oben genannten Beschluss des Thüringer Land- tags vom 22. Februar 2018 übersende ich Ihnen anliegend den vom Mi- nister für Inneres und Kommunales übergebenen Bericht der Landes- regierung. Prof. Dr. Hoff Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Hinweis der Landtagsverwaltung: Der Bericht wurde mit Schreiben des Ministers für Kultur, Bundes- und Europa- angelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei vom 29. August 2019 an die Prä- sidentin des Landtags zugeleitet und ist als Anlage übernommen.

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zu Drucksache 6/5357zu Drucksache 6/4951 - Neu-fassung -02.09.2019

Drucksache 6/7626Thüringer LandTag6. Wahlperiode

Druck: Thüringer Landtag, 5. September 2019

U n t e r r i c h t u n g

durch die Landesregierung

Beschluss des Thüringer Landtags (Drucksache 6/5357) zu der Drucksache 6/4951 - Neufassung -Thüringer Polizei 4.0 - Mit Digitalisierung und Moderni-sierung fit für die Zukunfthier: Nummer III

Bezug nehmend auf den oben genannten Beschluss des Thüringer Land-tags vom 22. Februar 2018 übersende ich Ihnen anliegend den vom Mi-nister für Inneres und Kommunales übergebenen Bericht der Landes-regierung.

Prof. Dr. Hoff Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

und Chef der Staatskanzlei

Hinweis der Landtagsverwaltung:Der Bericht wurde mit Schreiben des Ministers für Kultur, Bundes- und Europa-angelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei vom 29. August 2019 an die Prä-sidentin des Landtags zugeleitet und ist als Anlage übernommen.

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- Konzept –

Beschlussantrag des Thüringer Landtags vom 22. Februar 2018

Drucksache DS 6/5357 zu DS 6/4951

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Abteilung 4 - Polizei Referat 43 – Grundsatzangelegenheiten der Thüringer Polizei Az: 43.2-1074-28/2018 Stand: 23.07.2019 – Version 1.0

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Seite 3

Inhaltsverzeichnis

1. Ausgangslage .......................................................................................................................... 5

1.1 Grundlegende Erläuterungen ........................................................................................ 5

1.2 Was bedeutet „Thüringer Polizei 4.0“ – Digitalisierung in der Thüringer Polizei ............. 6

1.3 Aktueller Stand der Digitalisierung in der Thüringer Polizei ........................................... 8

1.4 Übergeordnete Digitalisierungsbestrebungen ................................................................ 9

1.5 Digitalisierungsstrategie der Thüringer Polizei ............................................................. 11

2. Beschlussantrag des Thüringer Landtags mit Umsetzungsprozessen .................................... 14

2.1 Professionalisierung der Planung, Gestaltung, Beschaffung, Entwicklung, ......................

Zertifizierung, Wartung und Betreuung im Bereich der IuK für die Thüringer Polizei ... 14

2.1.1 Neuorganisation der Zentralstelle für das polizeiliche Informations- und ........................

Kommunikationswesen (ZpIuK) ................................................................................... 14

2.1.2 Teilnahme der Thüringer Polizei am Programm Polizei 2020 ...................................... 19

2.1.3 Polizeilicher Informations- und Analyseverbund, Projekt Thüringen (PIAV - Th) ......... 25

2.2 Mobile Kommunikationstechnik im Einsatz- und Streifendienst der Thüringer Polizei

für Datenabgleiche sowie Anzeigen- und Aussagenaufnahmen vor Ort / Internes

Messengersystem ....................................................................................................... 29

2.3 Qualitative und quantitative Überprüfung und ggf. Erweiterung der Technik für

die Übertragung von Daten aus digitalen Speichermedien auf mobile

Kommunikationsendgeräte .......................................................................................... 35

2.4 Messenger-System für die Thüringer Polizei ............................................................... 37

2.5 Online - Wache ........................................................................................................... 37

2.6 Internetzugängliche Arbeitsplätze und WLAN - Netze ................................................. 39

2.6.1 Internetfähiger Computerarbeitsplatz in der Thüringer Polizei ...................................... 39

2.6.2 WLAN - Netzwerke in der Bereitschaftspolizei und an den Bildungseinrichtungen

der Thüringer Polizei ................................................................................................... 43

2.7 Datensichere Online - Kommunikation (E - Mail - Angebot mit Ende - zu - Ende -

Verschlüsselung) ......................................................................................................... 45

2.8 Ausbau und Förderung der Präsenz der Thüringer Polizei in sozialen

Netzwerken ................................................................................................................. 46

2.9 Digitalisierung und multimediale Aufarbeitung des Präventionsangebotes der

Landespolizeidirektion ................................................................................................. 50

2.10 Ausbau und Stärkung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen von ..........................

Polizeivollzugsbeamten durch Fort- und Weiterbildung ............................................... 51

3. Erfolgskritische Faktoren einer weiterführenden Digitalisierung der Thüringer Polizei ............ 55

Ab

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Seite 4

Abkürzungsverzeichnis

Abb. Abbildung AK II Arbeitskreis II BKA Bundeskriminalamt

BKAG Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenar-beit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen An-gelegenheiten

BLLA Bund - Länder – Lenkungsausschuss BLAG Bund – Länder – Arbeitsgruppe BMI Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat BZThPol Bildungszentrum der Thüringer Polizei ComVor Computergestützte Vorgangsbearbeitung eFBS Einheitliches Fallbearbeitungssystem IMK Innenministerkonferenz INPOL Informationssystem der Deutschen Polizei ISF EU-Investitionsfond Innere Sicherheit ISMS Informationssicherheitsmanagementsystem IT Informationstechnik IT-KOOP IT – Kooperationen LPD Landespolizeidirektion NOVa Neuausrichtung der Organisation und

Verfahrenslandschaft

PIAV Polizeilicher Informations - und Analyseverbund PKI Public Key Infrastruktur SmArTh Sicheres mobiles Arbeiten Thüringer Polizei ThAVEL Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen TLKA Landeskriminalamt Thüringen TLRZ Thüringer Landesrechenzentrum TMIK Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Ziff. Ziffer WLAN Wireless Local Area Network ZpIuK Zentralstelle für das polizeiliche Informations- und

Kommunikationswesen

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1. Ausgangslage

1.1 Grundlegende Erläuterungen Der Thüringer Landtag hat mit Beschluss vom 22. Februar 2018 die Landes-

regierung gebeten, eine umfassende Konzeption zur Digitalisierung und Mo-

dernisierung der Thüringer Polizei zu erarbeiten. Der ergangene Beschluss-

antrag trägt den Titel „Thüringer Polizei 4.0 - Mit Digitalisierung und Moder-

nisierung fit für die Zukunft".

Das Gesamtvorhaben Thüringer Polizei 4.0 strebt eine fortschrittliche zu-

kunftsorientierte Polizeiarbeit im Zuge der Digitalisierung an. Es ist inhaltlich

im Zusammenhang mit den

aktuellen Bestrebungen auf Bund - Länder - Ebene im Programm Polizei

2020,

der im Freistaat Thüringen in Umsetzung befindlichen Strategie für

eGovernment und IT1,

den in der Thüringer Polizei bereits in Umsetzung befindlichen Digitali-

sierungsbestrebungen des Projektes Neuausrichtung der Organisation

und Verfahrenslandschaft (NOVa),

dem Vorhaben Sicheres mobiles Arbeiten Thüringer Polizei (SmArTh)

sowie der Neuorganisation der Zentralstelle für das polizeiliche Informa-

tions- und Kommunikationswesen (ZpIuK) im Landeskriminalamt Thürin-

gen (TLKA)

zu sehen.

Die Notwendigkeit der Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie für die Thü-

ringer Polizei ist erkannt.

1 Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen

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Seite 6

Im Zuge der Erarbeitung dieser Digitalisierungsstrategie sind die digitalen

Technologien im Kontext der Geschäftsprozesse und der Organisation zu

betrachten. Das Ziel besteht darin, Prozesse zu optimieren und zugleich den

veränderten Rahmenbedingungen im gesamten Umfeld der Polizei zu ent-

sprechen.

Im vorliegenden Konzept werden die Digitalisierungsbestrebungen in der

Thüringer Polizei mit den einhergehenden Projekten und Vorhaben nach fol-

genden Gesichtspunkten erläutert:

Ziel des Vorhabens,

wesentliche fachliche Inhalte,

notwendige Maßnahmen zur Zielerreichung in den Bereichen Recht, Auf-

bau- und Ablauforganisation, Personal, Sachmittel sowie Haushaltsmit-

tel,

identifizierte Risiken / erfolgskritische Faktoren,

Status der Zielerreichung (soweit schon in Umsetzung befindlich).

Im Weiteren wird auf polizei- und datenschutzrechtliche Aspekte, polizei-

praktische Anforderungen sowie der Veranschaulichung der haushalteri-

schen Bedarfe eingegangen.

1.2 Was bedeutet „Thüringer Polizei 4.0“ – Digitalisierung in der Thüringer Polizei

Für den Terminus Digitalisierung existiert keine allgemein gültige Definition.

Im ursprünglichen Sinn meint Digitalisierung das Umwandeln von analogen

Informationen in digitale Formate. Umgangssprachlich existieren weitere Be-

deutungen, so z.B. die digitale Revolution, digitaler Wandel oder digitale

Transformation.

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Der digitale Wandel als auch die digitale Transformation beschreiben die

durch die Digitalisierung ausgelösten Veränderungsprozesse in der Gesell-

schaft. Die Dritte industrielle Revolution wird auch digitale Revolution ge-

nannt. Ab den 1970er Jahren erfolgte der vermehrte Einsatz von Elektronik

und Digitaltechnik in Einzelgeräten. Nach großen Rechenmaschinen begrün-

dete der Personal - Computer für Büro und Haushalt einen neuen Industrie-

zweig.

Aktuell wird in der Wirtschaft von der Industrie 4.0 gesprochen. Mit dieser

Bezeichnung wird die Vierte Revolution, d.h. die Verzahnung der industriel-

len Produktion mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik, zum

Ausdruck gebracht.

Der sich stetig vollziehende digitale Wandel in der Gesellschaft bietet für die

Organisation der Thüringer Polizei neue Möglichkeiten und somit auch Po-

tenzial.

Dabei bleiben die gesetzlich norminierten Aufgaben der Thüringer Polizei

gleich. Kernaufgaben wie z.B. die Einsatzbewältigung zur Abwehr von Ge-

fahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, die Kriminalitätsbekämp-

fung oder das polizeiliche Informationsmanagement werden sich nicht wan-

deln und verbleiben als permanente Hauptaufgaben fortbestehen. Das Opti-

mierungspotenzial der Digitalisierung ist in der fortschreitenden Erleichte-

rung und Verbesserung der polizeilichen Aufgabenerledigung zu sehen. Es

erfordert zudem an den Wandel angepasste Veränderungen von Organisa-

tionsprozessen innerhalb der Thüringer Polizei.

In diesem Kontext ist Thüringer Polizei 4.0 so zu verstehen, dass die Digita-

lisierung bei der Thüringer Polizei eine von digitaler Expertise getriebene

Summe von Fachentscheidungen zur Steigerung der informationstechni-

schen Unterstützung der Kern-, Querschnitts- und Stützprozesse im Rah-

men der aktuellen technischen Möglichkeiten und unter Beachtung der dafür

relevanten Strategiefelder umfasst.

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1.3 Aktueller Stand der Digitalisierung in der Thüringer Polizei

Die Thüringer Polizei steht auf Grund der Dynamik und der Omnipräsenz des

technischen Fortschritts, insbesondere im Zuge einer weiteren Digitalisie-

rung der Arbeitsumwelt, vor erheblichen Herausforderungen.

Gleichwohl ist zu konstatieren, dass in den zurückliegenden Jahren die dem

digitalen Wandel innewohnen Chancen auch in der Thüringer Polizei genutzt

wurden.

So sind viele notwendige Schritte im Sinne der informationstechnischen Un-

terstützung von Prozessen bereits erfolgt oder befinden sich in der Entwick-

lung.

Behörden, Bildungseinrichtungen und Dienststellen der Thüringer Polizei

sind mit internetfähigen Computern und Mobiltelefonen ausgestattet. Jeder

Polizeivollzugsbeamte sowie behördenspezifische Abteilungen oder Sach-

gebiete verfügen über einen behördeneigenen E - Mail - Account.

Des Weiteren wurde die heterogene IT - Systemlandschaft der Thüringer

Polizei grundlegend verändert. Mehrere Projekte und Vorhaben wurden im

Hinblick auf die Digitalisierungsbestrebungen sowie zur Steigerung der infor-

mationstechnischen Unterstützung in den letzten Jahren ins Leben gerufen.

Im Rahmen der fachlichen Anforderungen nutzt die Thüringer Polizei die

Möglichkeit, sich mittels vernetzter IT - Landschaft über 150 sogenannter

Standard-, Fach- und Expertenverfahren zur Stützung ihrer Geschäftspro-

zesse zu bedienen. Mit Beginn dieses Jahres wurde z.B. in der Thüringer

Polizei ein neues Vorgangsbearbeitungsprogramm, ComVor - Computerge-

stützte Vorgangsbearbeitung, erfolgreich eingeführt.

Ebenfalls wurde die Thüringer Polizei mit Digitalfunk und die seit 2013 in

Betrieb befindliche Landeseinsatzzentrale mit den erforderlichen IT - Res-

sourcen ausgestattet, um flächendeckend Notrufe in der Landeseinsatzzent-

rale zentralisiert entgegennehmen und bearbeiten zu können. Dies ermög-

licht eine zentralisierte Einsatzkoordination sowie eine lückenlose Informati-

onssteuerung und Dokumentation.

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Durch IT - basierte Technik werden sämtliche im Einsatz befindliche Polizei-

fahrzeuge sowie Einsatzorte visualisiert. Dies unterstützt einen schnellst-

möglichen Einsatz der Polizei oder anderen Behörden mit Ordnungs- und

Sicherheitsaufgaben am jeweiligen Einsatzort.

An den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei wurden in den vergan-

genen Jahren weitreichende Veränderungen sowie Umbauten vorgenom-

men, um eine zukunftsorientierte Aus- und Fortbildung zu ermöglichen. Die

Tatortwelten ermöglichen ein situatives, reales und mittels neuester Technik

ausgestattetes interaktives Lehren und Lernen. Die Bildungseinrichtungen

wurden zudem mit einem WLAN - Netz auf der Liegenschaft ausgestattet.

(siehe Ziff. 2.6.2)

Die Thüringer Polizei ist seit mehreren Jahren in einschlägigen Fachgremien

vertreten und beteiligt sich in IT - Kooperationen. Als Beispiel ist das Vorha-

ben SmArTh anzuführen. Hier nutzt die Thüringer Polizei eine Kooperation

zur Einführung von Smartphones mit polizeilichen Applikationen.

Die Thüringer Polizei verfolgt die Zielstellung, sich als ein attraktiver und zu-

gleich moderner Dienstleister und Arbeitgeber, auch im Hinblick für jüngere

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie potentielle Bewerberinnen und Be-

werber, zu präsentieren. Dies beinhaltet u.a. auch Maßnahmen, welche die

Vorzüge der flexiblen Gestaltung von Arbeitsplätzen im Rahmen der alter-

nierenden Telearbeit (mobile working) nutzbar machen.

1.4 Übergeordnete Digitalisierungsbestrebungen

Die Digitalisierungsbestrebungen in der Thüringer Polizei unterliegen unge-

achtet der grundlegenden Herausforderungen auch äußeren Einflüssen. Die

Innenminister des Bundes und der Länder verständigten sich am 30. Novem-

ber 2016 im Rahmen ihrer Herbstkonferenz auf die Saarbrücker Agenda zur

Informationsarchitektur der deutschen Polizei als Teil der Inneren Sicherheit.

Das zur Umsetzung dieser Vereinbarung initiierte Programm Polizei 2020

hat als zentrale Aufgabe die Harmonisierung des Informationswesens der

deutschen Polizeien, d.h. das IT - Systeme konsolidiert und an zentraler

Stelle gemeinsam nach einheitlichen Standards genutzt werden. (siehe Ziff.

2.1.2)

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Am 03. Dezember 2015 unterzeichneten die damaligen Innenminister bzw.

der Senator der Bundesländer Baden - Württemberg, Brandenburg, Ham-

burg, Hessen und Thüringen ein Verwaltungsabkommen zur Kooperation bei

der Entwicklung und Pflege von polizeilichen IuK - Systemen.

Mit dem Beitritt Thüringens zur größten IT - Kooperation (IT - KOOP) der

Länderpolizeien ergaben sich für Thüringen umfangreiche und komplexe

Aufgaben, die zunächst überwiegend in der Projektstruktur NOVa erfüllt wur-

den.2

Der Freistaat Thüringen leistete für die Einräumung der Nutzungsrechte für

alle Kooperationsverfahren eine Einmalzahlung von ca. 1,7 Mio. Euro. Die

Einmalzahlung wurde verwendet, um die Entwicklung und Anpassung der

Kooperationsverfahren für Thüringen vorzunehmen. Jährlich zahlt der Frei-

staat Thüringen ein vorhabensabhängiges Pflegebudget von ca. 750.000,-

Euro in diese IT - Kooperation ein.

Auf der Verwaltungsebene erfolgte in Thüringen die Einführung der Konzep-

tion E - Government, basierend auf der Strategie für E - Government und IT

im Freistaat Thüringen. Leitgedanke ist, die Verwaltungsleistungen mit Hilfe

digitaler Unterstützung zu erledigen. In Thüringen stellt „ThAVEL“ (Thüringer

Antragssystem für Verwaltungsleistungen) hierfür die zentrale Plattform dar.

Das Thüringer Kabinett3 hat die Notwendigkeit der Zentralisierung und Be-

triebskonsolidierung der dezentralen IT - Systeme in der Landesverwaltung

festgestellt. Durch das Thüringer Finanzministerium wurden das Konzept zur

Zentralisierung der Informationstechnik der Landesverwaltung sowie die ent-

sprechende Umsetzungsplanung vorgelegt. Unter Berücksichtigung der be-

sonderen Sicherheitsanforderungen der Polizei ist die vom Kabinett am 18.

Dezember 2018 beschlossene Zentralisierungsstrategie grundsätzlich eben-

falls für den Geschäftsbereich der Thüringer Polizei in ihrer Fassung geltend.

In dem Zusammenhang wird der Ausbau der bereits bestehenden Zusam-

menarbeit mit dem TLRZ zur zentralisierten Leistungserbringung zielgerich-

tet verfolgt.

2 Verwaltungsabkommen zur Kooperation bei der Entwicklung und Pflege von polizeilichen IuK -

Systemen 3 Konzept zur Zentralisierung und Konsolidierung der Informationstechnik in der Landesverwaltung

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Das am 18. August 2017 in Kraft getretene Online - Zugangsgesetz (OZG)

verpflichtet Bund und Länder, bis zum 31. Dezember 2022 sämtliche Ver-

waltungsleistungen elektronisch anzubieten. Die Thüringer Polizei unterliegt

mit ihren Verwaltungsaufgaben ebenfalls den hieraus resultierenden Verän-

derungen.

Nicht außer Acht zu lassen ist letztlich, dass es in der Bevölkerung kaum

noch einen Lebensbereich gibt, der nicht von der Digitalisierung berührt ist.

Hieraus ergibt sich für die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik

Deutschland der Anspruch an die Exekutive, sich auf die neuen Gegeben-

heiten einzustellen und fortwährend dem Sicherheitsgefühl auch in der digi-

talen Welt Rechnung zu tragen.

1.5 Digitalisierungsstrategie der Thüringer Polizei

Die zunehmende digitale Durchdringung aller gesellschaftlichen Bereiche er-

streckt sich auch auf die öffentliche Verwaltung. Die Polizeien des Bundes

und der Länder sind in die laufenden Digitalisierungsbestrebungen unmittel-

bar involviert. Dabei ist der informationstechnische Fortschritt außerhalb der

Polizei in der Regel der Impulsgeber für die polizeifachlich geprägte Ent-

scheidung der Nutzung der sich daraus ableitenden Digitalisierungsmöglich-

keiten.

Der von der Digitalisierung zu erwartende fachliche Mehrwert wirkt sich so-

wohl polizeiintern als auch in der Interaktion zwischen den Bürgerinnen und

Bürgern und der Polizei aus. Die Thüringer Polizei hat dieses Potenzial für

sich identifiziert und wird es zukünftig im Zuge der Entwicklung und Fort-

schreibung einer Digitalisierungsstrategie zielgerichtet ausschöpfen.

Die Digitalisierungsstrategie der Thüringer Polizei zielt insbesondere auf die

informationstechnologische Unterstützung der Erreichung der Organisa-

tionsziele der Thüringer Polizei durch

o fachliche Prägung der strategischen Entscheidungen sowie die

agile Priorisierung und Umsetzung von Aktivitäten sowie den da-

für erforderlichen Ressourceneinsatz,

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o Unterstützung der Kernprozesse der Thüringer Polizei unter Nut-

zung des Fähigkeitenansatzes des Programms Polizei 2020 bei

Berücksichtigung der im Rahmen des Informationssicherheitsmanage-

mentsystems (ISMS) der Thüringer Polizei bestehenden Schnitt- und

Nahtstellen zur Thematik Informationssicherheit, insbesondere durch

Umsetzung des BSI Grundschutzes gem. dem Beschluss Landesregie-

rung und des dazu entwickelten Branchenprofils „Polizei“ und

Standardisierung und Zentralisierung der prozessorientierten IT -

Unterstützung

ab.

Bindungen durch übergeordnete sowie Wechselwirkungen zu benachbarten

Digitalisierungsstrategien sollen dabei mit dem Ziel einer horizontalen und

vertikalen Harmonisierung4 angemessen Berücksichtigung finden.

Vor diesem Hintergrund ist die Ausbildung digitaler Expertise und Affinität

bei den fachlich-strategischen Entscheidern der Polizei bewusst zu forcieren.

In Anbetracht der Dynamik der sich vollziehenden Entwicklungsschritte in

der digitalen Welt sind Führung und Steuerung der fachlichen Entschei-

dungsprozesse vital zu gestalten. Nur so wird zukünftig eine zeitnahe Nut-

zung innovativer Entwicklungen und damit Modernität der Polizei überhaupt

ermöglicht werden. Die Digitalisierung wird stetig Veränderungsprozesse zur

Folge haben. Transparenz und Akzeptanz der Gestaltungsprozesse sind

deshalb zielgerichtet im Sinne der Zielerreichung zu beeinflussen.

Die Thüringer Polizei verfügt bereits über einen langjährig etablierten Ge-

samtprozess für die Fortentwicklung ihrer IT - Landschaft. Dieser war zurück-

liegend überwiegend verfahrensorientiert und infrastrukturell ausgerichtet.

Darauf aufbauend wird nunmehr modular eine Digitalisierungsstrategie ent-

wickelt, welche zukünftig umfassend die strategisch relevanten Handlungs-

felder berücksichtigen wird.

Dabei folgt die Digitalisierungsstrategie dem Fähigkeitenansatz des Pro-

gramms Polizei 2020. In diesem Kontext meint eine Fähigkeit die Eignung

einer Organisation, eine Aktivität erfolgreich durchzuführen.

4 Horizontale Harmonisierung iSd Polizeien des Bundes und der Länder untereinander; vertikale

Harmonisierung iSd der Thüringer Polizei innerhalb der Thüringer Landesverwaltung.

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Fähigkeiten repräsentieren damit konstante Geschäftsprozesse, welche ein-

zigartig und idealtypisch unabhängig voneinander und vom Aufbau der Or-

ganisation die direkten und indirekten gesetzlichen Aufträge der Thüringer

Polizei abbilden. Fähigkeiten sind dabei entweder Teil der zur unmittelbaren

Erreichung der Organisationsziele zu vollziehenden Kernprozesse (Kernbe-

reich) oder Teil der dafür erforderlichen Stützprozesse (Unterstützungsbe-

reich) zuzuordnen.

Damit ergeben sich für die Digitalisierungsstrategie der Thüringer Polizei die

nachfolgend dargestellten strategischen Handlungsfelder:

(Abb. Fähigkeitenlandkarte, Programm Polizei 2020)

Entwicklung, Steuerung und Fortschreibung der Digitalisierungsstrategie

werden dabei als ministerielle Kernaufgabe weiterhin im Thüringer Ministe-

rium für Inneres und Kommunales (TMIK) verortet bleiben.

Die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie erfolgt im Rahmen eines über-

jährig fortzuschreibenden Vorhabenskataloges und darauf aufbauenden

Maßnahmenplanes. Dessen Vollzug wird im Rahmen der bestehenden

sachlichen Zuständigkeiten an die dem TMIK nachgeordneten Behörden und

Bildungseinrichtungen adressiert werden.

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Die angestrebte Entwicklung und Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie

der Thüringer Polizei unterliegt dabei einer Vielzahl erfolgskritischer Fakto-

ren.

Neben der aufwachsenden fachlich - inhaltlichen Komplexität durch zuneh-

mende Vernetzung der Systeme sowie den bestehenden Abhängigkeiten zu

übergeordneten und benachbarten Strategien sind insbesondere

die Ausrichtung der Ablauforganisation auf IT - gestützte Prozesse,

die Bereitstellung der für die Umsetzung und Ausgestaltung der Entwick-

lungs- und Betriebsprozesse erforderlichen personellen und materiellen

Ressourcen,

die Zuweisung der dafür erforderlichen Haushaltsmittel,

die Leistungsfähigkeit eingebundener Dienstleister, z.B. das Thüringer

Landesrechenzentrum (TLRZ),

von entscheidender Bedeutung.

2. Beschlussantrag des Thüringer Landtags mit Umsetzungsprozessen

2.1 Professionalisierung der Planung, Gestaltung, Beschaffung, Entwicklung, Zertifi-zierung, Wartung und Betreuung im Bereich der IuK für die Thüringer Polizei

2.1.1 Neuorganisation der Zentralstelle für das polizeiliche Informations- und Kommunikati-onswesen (ZpIuK)

Die Abteilung 4 im TMIK nimmt auf ministerieller Ebene Aufgaben im Zusam-

menhang mit der strategischen Ausrichtung der polizeilichen Information-

und Kommunikation (IuK), insbesondere der Weiterentwicklung der polizei-

fachlichen Vorhaben sowie Verfahren wahr. Sie bestimmt, unter Beachtung

länderübergreifender Entwicklungen, mit welchem strukturellen Aufbau und

mit welchen Kernprozessen die Polizei ihre Aufgaben erfüllen soll.

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen im Thüringer Polizeiorganisati-

onsgesetz nimmt das TLKA seit dem Jahr 2008 die Rolle einer ZpIuK ein.

Bislang hat sich etabliert, dass bei der Weiterentwicklung und dem Betrieb

aller polizeilichen Verfahren grundsätzlich nach fachlicher und technischer

Zuständigkeit unterschieden wird.

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Die fachlichen Zuständigkeiten der Landespolizeidirektion, des TLKA und

der Thüringer Bildungseinrichtungen sind in einem Domänenkonzept gere-

gelt.

Für die sich hieraus ergebenden Aufgaben der IT - Koordination sind Orga-

nisationsbereiche in den jeweiligen Polizeibehörden implementiert. Die tech-

nische Zuständigkeit hingegen liegt, bis auf einzelne Servicebereiche der

Landespolizeidirektion (LPD), überwiegend zentral im TLKA. Damit steht das

TLKA einer heterogenen IuK - Landschaft vor, welche von zentralen sowie

dezentralen Zuständigkeiten geprägt ist.

Darüber hinaus sieht sich die Thüringer Polizei auf Grund des sich dyna-

misch vollziehenden technischen Fortschritts, insbesondere im Zuge einer

weiteren Digitalisierung der Arbeitsumwelt, bereits jetzt erheblichen Heraus-

forderungen ausgesetzt. Diese führen in der Aufgabenwahrnahme regelmä-

ßig zu erheblichen Schnittstellenproblemen, einhergehend mit einem ver-

stärkten Personaleinsatz sowie erhöhtem Abstimmungsbedarf und Koordi-

nationsaufwand.

Im Mittelpunkt dieser Herausforderungen stehen unter anderem Maßnah-

men zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Landesregierung, pa-

rallel mit dem Vorhaben Thüringer Polizei 4.0 und dem bundesweiten Pro-

gramm Polizei 2020. Stellt sich die Thüringer Polizei diesen Herausforderun-

gen in den bisherigen, hierauf nicht ausgerichteten IT - Strukturen, würde es

im Ergebnis die Schwächung der landeseigenen IT - Landschaft zur Folge

haben und die Zielerreichung in Frage stellen. Daher ist die Schaffung einer

zukunftsfähigen Organisationsstruktur alternativlos.

Dieser Veränderungsprozess entspricht einer bundesweiten Entwicklung,

der von einer gemeinsamen Philosophie zur Aufgabenerfüllung getragen

wird. Bundesweit, insbesondere auch bei den Partnerländern der IT - Koope-

ration, haben sich annähernd gleiche Organisationsstrukturen entwickelt.

Unterschiede werden lediglich in der organisatorischen Anbindung (eigen-

ständige Behörde oder Abteilung) deutlich.

Diese übereinstimmende Philosophie lässt sich in einem Modell darstellen,

welches die Aufgabenerfüllung in die Bereiche Fachlichkeit, IT-Koordination

und IT-Betrieb differenziert.

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(Abb. Grundstruktur IT - Landschaft)

Der Bereich der Fachlichkeit wird dabei von mandatsfähigen Vertretern der

Polizeibehörden repräsentiert, welche Bedarfe sowie fachliche Anforderun-

gen an IuK - Verfahren formulieren.

Der Bereich IT - Koordination bildet die fachtechnische Betreuung der Lan-

des- und Kooperationsverfahren ab und nimmt damit die sogenannte Sys-

temverantwortung wahr. Das bedeutet, dass deren Zuständigkeit insbeson-

dere in der Entgegennahme und der Koordination der Umsetzung fachlicher

Anforderungen sowie deren Harmonisierung mit vorhandenen Kooperations-

partnern liegt. Hierbei bilden Schwerpunkte die anwendungsbezogene fach-

liche Spezifizierung von Anforderungen sowie die Gewährleistung eines an-

wendungsübergreifenden Testmanagements. Ergänzend hierzu ist der Be-

reich IT - Betrieb für die Bereitstellung der Systeme und Sicherstellung des

Betriebs zuständig, sofern nicht externe Dienstleister oder das TLRZ beauf-

tragt sind (sog. Betriebsverantwortung).

Der bundesweiten Philosophie entsprechend, werden die beiden letztge-

nannten Bereiche in einer IT - Behörde oder IT - Abteilung zu einer Zentral-

behörde zusammengefasst. Diesem bewährten Ansatz entsprechend und

angelehnt an die bundesweiten Entwicklungen hat sich das TMIK entschie-

den, die ZpIuK neu auszurichten. Alle nicht operativen IuK - Aufgaben, wel-

che unterhalb der ministeriellen Ebene abgebildet sind, werden zukünftig in

einem zentralen IuK - Organisationsbereich wahrgenommen.

IT - BetriebFachlichkeit

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Ausgangspunkt dabei ist die Zusammenführung der bestehenden Organisa-

tion der Abteilung 5 im TLKA mit der Projektorganisation NOVa, unter Fusion

der im Rahmen des Domänenkonzeptes jeweils bestehenden Zuständigkei-

ten.

Hinsichtlich der organisatorischen Anbindung dieser IT - Abteilungen wurde,

in Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile, die Abbildung des zentralen

IuK - Bereichs im TLKA präferiert.

Dabei sind folgende Vorteile maßgeblich:

Die Variante entspricht der nach § 3 Abs. 3 ThürPOG geltenden Rechts-

lage.

Bestehende Strukturen des TLKA können genutzt und bei Notwendigkeit

ausgebaut werden.

Das TLKA hat Erfahrungen und Kompetenzen als technischer Dienstlei-

ter sowie in der Verfahrensbetreuung.

Seit dem dritten Quartal 2018 erfolgt unter Federführung des TMIK die Vor-

habensbefassung zur Neuorganisation der ZpIuK. Der in Umsetzung befind-

liche Organisationsaufbau ist dabei wie folgt:

(Abb. Organisationsentwurf ZpIuK)

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Zur Umsetzung und Fortschreibung dieses Organisationsaufbaus wurde ab

Februar 2019 ein Aufbaustab im TLKA eingerichtet, der die Vorbereitung und

Umsetzung aller notwendigen organisatorischen Maßnahmen zur Neuorga-

nisation der ZpIuK zum Auftrag hat.

Um nicht den täglichen Betrieb der IT - Anwendungen für die Thüringer Po-

lizei zu gefährden, erfolgt die Umsetzung der Neuorganisation in nachfolgen-

dem Phasenmodell:

Phase I – Initiierungsphase,

Phase II – Entwicklungsphase,

Phase III – Stabilisierungsphase,

Phase IV – Finalisierungsphase.

Die Phase I begann mit Errichtung des Aufbaustabes im TLKA. Der Aufbau-

stab wird seine Tätigkeiten mit Beendigung der Phase IV und der einherge-

henden vollständigen Errichtung der ZpIuK zum 30. Juni 2020 einstellen.

Alle im Rahmen des Phasenmodells zur Neuorganisation der ZpIuK zu tref-

fenden Maßnahmen müssen die Arbeitsfähigkeit und Tragfähigkeit der

neuen Organisation herstellen und dürfen zu keinem kritischen Zustand des

täglichen Betriebs der IT - Anwendungen für die Thüringer Polizei führen.

Innerpolizeilich ist im Zuge der Neuorganisation ein Verlust von Kompeten-

zen aus der bisherigen IT - Struktur weitestgehend zu vermeiden.

Die Umsetzung der Maßnahmen zur Neuorganisation erfolgt im laufenden

IT-Betrieb. Neben logistischen bzw. technisch organisatorischen Maßnah-

men müssen Zuständigkeiten, einhergehend mit entsprechenden Geschäfts-

prozessen angepasst und teilweise neu modelliert werden. Die Frage der

Personalisierung der Neustruktur, insbesondere unter dem Aspekt eines er-

höhten (IT-) Personalbedarfs, ist dabei von zentraler Bedeutung und ein er-

folgskritischer Faktor für die Neuorganisation der ZpIuK.

Weitere Einflussfaktoren resultieren aus veränderlichen Rahmenbedingun-

gen, wie

der IT - Strategie der Landesregierung,

neuen bzw. veränderten Anforderungen aus der IT - KOOP,

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aufwachsenden komplexen Anforderungen aus dem Bund - Länder -

Programm Polizei 2020,

wechselnden Anforderungen auf Grund einer veränderten Priorisierung

von IT - Projekten (beispielsweise E - Government, E - Akte, SmArTh

etc.),

der haushaltärischen Verfügbarkeit von Planstellen zur langfristigen Per-

sonalisierung der IT - Struktur.

Trotz aller Risiken ist die Errichtung eines zentralen IuK - Bereichs für die

Thüringer Polizei mit Blick auf die bestehenden und zukünftigen Herausfor-

derungen alternativlos. Entsprechend der bundesweiten Erfahrungen mit

zentralen IuK - Bereichen, insbesondere auch die der IT - Kooperationslän-

der, wird mit der Neuorganisation der ZpIuK im TLKA die Zukunftsfähigkeit

der Thüringer Polizei in diesem Bereich langfristig und nachhaltig gesichert.

Sie bildet unabdingbar die strukturelle Grundlage für die Umsetzung der an-

gestrebten Digitalisierung der Thüringer Polizei.

2.1.2 Teilnahme der Thüringer Polizei am Programm Polizei 2020

Die polizeiliche Informationstechnologie in Deutschland ist über Jahrzehnte

heterogen gewachsen. Damit die Polizeien der Länder und des Bundes wei-

terhin ihre Aufgabe wahrnehmen können, die öffentliche Sicherheit in

Deutschland aufrecht zu erhalten, sind grundsätzliche Änderungen zwin-

gend notwendig. Der Arbeitskreis II (AK II) erarbeitete auf seiner Sitzung

nachstehende Leitlinien, die die Innenministerkonferenz (IMK) zur Kenntnis

genommen hat5:

Innere Sicherheit gewährleisten, Gefahren abwehren und Kriminalität be-

kämpfen setzen voraus, dass alle verfügbaren und relevanten Informati-

onen in einem fachlichen, technischen und organisatorischen Gesamt-

system für die Polizei in den Ländern und im Bund nutzbar sind.

Jede Polizistin und jeder Polizist hat nach Maßgabe der rechtlichen Rah-

menbedingungen jederzeit und überall Zugriff auf diejenigen Informatio-

nen, welche für ihre / seine Aufgabenerfüllung erforderlich sind.

5 Beschlussniederschrift über die 205. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -

Senatoren der Länder vom 29. bis 30.11.2016 in Saarbrücken

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Die zukünftige IT der Polizei ist einfach und anwenderfreundlich. Sie wird

kontinuierlich dem jeweiligen Stand der Technik und den Anforderungen

der IT - Sicherheit angepasst.

Einmal erhobene Informationen stehen für alle weiteren relevanten poli-

zeilichen Zwecke im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zur Verfügung.

Das Prinzip der Einmalerfassung und Mehrfachnutzung steigert die Ak-

zeptanz und trägt zu einer signifikanten Verbesserung der Datenqualität

bei.

Die polizeilichen Informationen werden nach bundeseinheitlichen Krite-

rien und in hoher Qualität erhoben sowie qualitätsgesichert für alle poli-

zeilichen Zwecke bereitgestellt und genutzt.

Auf Grundlage dieser qualitativ hochwertigen Datenbasis sind übergrei-

fende polizeirelevante Zusammenhänge erkennbar.

Ein differenziertes Zugriffs- und Rechtemanagement verwirklicht einen

verbesserten, intelligenten und zielgerichteten Datenschutz.

Kontinuierliche Harmonisierung und Vereinheitlichung der Strukturen

und Prozesse ist Voraussetzung für eine effektive Polizeiarbeit und

schnelle Anpassungsfähigkeit. Die Ausarbeitung und Anwendung neuer

bzw. bestehender Standards werden weiter forciert.

Polizeiliche IT - Angebote, die Bund und Länder gleichermaßen betreffen

können, werden nur einmal entwickelt und stehen den Bedarfsträgern in

den Ländern und im Bund zur Verfügung. Dadurch können Anforderun-

gen aufgrund aktueller Entwicklungen zeitnah, flexibel und zuverlässig

für alle umgesetzt werden.

Für die Umsetzung und die kontinuierliche Fortentwicklung im Sinne die-

ser Leitlinien sowie die Zusammenarbeit von Bund und Ländern wird eine

angemessene Verwaltungs- und Zusammenarbeitsstruktur (Gover-

nance) etabliert, die Bundes- und Länderinteressen vollumfänglich be-

rücksichtigt.

Die Grundlage für eine digitale, medienbruchfreie Vernetzung der Polizei

mit ihren nationalen und internationalen Partnern wird geschaffen.

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Die Einrichtung des Programms Polizei 2020 ist das zentrale Element zur

Umsetzung der Saarbrücker Agenda. Es verfolgt als Kernziel die Schaffung

einer gemeinsamen und modernen sowie einheitlichen Informationsarchitek-

tur der Polizeien der Länder und des Bundes.

Das Programm Polizei 2020 verfolgt im Wesentlichen die nachfolgenden

strategischen Ziele:

Verbesserung der Verfügbarkeit polizeilicher Informationen,

Erhöhung der Wirtschaftlichkeit,

Stärkung des Datenschutzes durch Technik.

Das Programm konzentriert sich zur Erreichung dieser Ziele auf folgende

Handlungsfelder:

Organisation, Steuerung und gemeinsame Finanzierung,

Umsetzung einer modernen Plattformstrategie mit einem polizeilichen

Datenhaus,

Transformation der verbundrelevanten Bestandsverfahren und Neuent-

wicklung von polizeilichen Fachanwendungen im Rahmen der Zielarchi-

tektur6.

Leitlinien für schnellere und praxisorientierte Lösungsentwicklung. Unter der

Maßgabe der rechtlichen Rahmenbedingungen soll zukünftig für jeden Poli-

zisten die Möglichkeit bestehen, jederzeit und überall Zugriff auf die zur Auf-

gabenerfüllung notwendigen Informationen zu haben. Zur Erhöhung der Fle-

xibilität werden Informationsdienste zentralisiert. Es erfolgt eine Harmonisie-

rung des Informationsflusses und die Interoperabilität wird gesteigert. Die re-

levanten Datensätze werden nicht mehr in verschiedenen Datentöpfen ge-

speichert.

Zur Erhöhung der Datenqualität und einer verbesserten Datenverfügbarkeit

werden diese Daten einmalig, in einem gemeinsamen Datenhaus gespei-

chert. Hierdurch soll auch die Grundlage für eine digitale und medienbruch-

freie Vernetzung der Polizeien von Bund und Ländern mit ihren nationalen

und internationalen Partnern geschaffen werden7.

6 White Paper Programm Polizei 2020

7 Extranet der Polizei / Polizei 2020

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Die folgende Abbildung skizziert die Grundzüge des geplanten Datenhau-

ses beim Bundeskriminalamt (BKA).

(Abb. Mandatenfähiges Datenhaus; White Paper Programm 2020)

Im Programm Polizei 2020 sollen alle relevanten und perspektivisch geplan-

ten Projekte zur Modernisierung des polizeilichen Informationsmanagements

zentral koordiniert werden. Die Herausforderungen, die sich aus dem Aufbau

einer neuen IT - Architektur für die Polizeien von Bund und Ländern ergeben,

sind immens.

Das Programm Polizei 2020 soll einen zentral gesteuerten und koordinierten

Umbau der bestehenden INPOL - Landschaft sicherstellen. Zum einen müs-

sen bei der INPOL - Modernisierung die laufenden Projekte „Polizeilicher In-

formations- und Analyseverbund (PIAV)“ und das „einheitliche Fallbearbei-

tungssystem (eFBS)“ berücksichtigt werden. Zum anderen ist eine enge Ab-

stimmung mit den 19 INPOL - Teilnehmern erforderlich.

Zudem gilt es, die heutigen INPOL - Anwendungen so lange zu betreiben,

bis einzelne Komponenten nach und nach ersetzt werden können. Somit ist

eine Vielzahl von Einzelprojekten abzustimmen, die am besten unter dem

Dach eines Programms verwaltet werden können.

Eine der Herausforderungen innerhalb des Programms Polizei 2020 ist die

einheitliche Ausgestaltung des Mandatenfähigen Datenhauses unter Be-

rücksichtigung der bestehenden datenschutzrechtlichen Regelungen der

Teilnehmerländer.

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Die Einbindung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und

die Informationsfreiheit ist im Zuge der Programmrealisierung im erforderli-

chen Umfang zu berücksichtigen.

Maßgeblicher Erfolgsfaktor für die erfolgreiche Realisierung des Programms

Polizei 2020 ist dabei eine sach- und bedarfsgerechte Programmstruktur un-

ter Einbindung der polizeilichen Gremienstruktur von Bund und Ländern.

Beispielsweise sollen die bestehenden Mandate entsprechend der identifi-

zierten Kern- und Teilprojekte (PIAV, eFBS, INPOL - Transformation) aus-

gedehnt und die Teilnehmerkreise erweitert werden. Mit der Einrichtung ei-

ner Programmstruktur entsteht ein einheitlicher Rahmen für die Pro-

grammsteuerung und - koordination, der eine transparente und zielgerichtete

Steuerung des Gesamtvorhabens ermöglicht8.

In der zweiten Sitzung des Bund - Länder - Lenkungs - Ausschusses (BLLA)

Programm Polizei 2020 bat das Bundesministerium des Innern, für Bau und

Heimat (BMI) um Einrichtung einer BLAG Polizei IT - Fond und beauftragte

die Erarbeitung eines Entwurfs zu einem Verwaltungsabkommen für eine

überjährige Finanzierung des Programms Polizei 2020.

Die BLAG Polizei - IT - Fonds hat Eckpunkte zur Sicherstellung einer über-

jährigen Finanzierung erarbeitet. Der AK II sowie die IMK haben in ihren

Herbstsitzungen diese als geeignet angesehen. Sie baten, Entwürfe einer

Verwaltungsvereinbarung sowie Geschäftsordnung des vorgesehenen Ver-

waltungsrats zur Frühjahrssitzung 2019 vorzulegen. Die Entwürfe werden

derzeit im Rahmen der BLAG Polizei - IT - Fonds abgestimmt.

Der Polizei IT - Fonds soll voraussichtlich auf Grundlage einer Verwaltungs-

vereinbarung gemäß Art. 91c Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 und S. 4 GG errichtet

werden. Die Struktur des Fonds folgt einem sog. „Ringmodell“.

Zentralstellenteil (innerer Ring)

gemeinsamer Fonds (mittlerer Ring)

Koalition (äußerer Ring)

8 White Paper, Programm Polizei 2020

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Die Kostenverteilung nach dem „Ringmodell“ soll sich wie folgt darstellen:

(a) Entwicklungs- und Transformationskosten

Der Bund kann sich an Kooperationsvereinbarungen nach Art. 91c Abs. 1

und 2 GG nur dann beteiligen, wenn die Kooperation auch Bundesaufgaben

betrifft.

Daraus ergibt sich für die unterschiedlichen Ringe Folgendes:

Im Zentralstellenteil „innerer Ring“ erfolgt eine Finanzierung allein

durch den Bund, da es sich bei den IT - Funktionalitäten, die das BKA

im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion bereitstellt, um eine Bun-

desaufgabe nach Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG handelt.

Im „mittleren Ring“ erfolgt eine anteilige gemeinsame Finanzierung

(ggf. nach modifiziertem Königsteiner Schlüssel), da der Bund für den

reibungslosen Betrieb der Zentralstellen - IT verantwortlich ist und es

sich hierbei um den Überschneidungsbereich von Zentralstellenauf-

gaben des BKA und polizeilicher Aufgabenwahrnehmung/Fallbear-

beitung der Länder handelt. Darüber hinaus nutzt der Bund dort an-

gesiedelte IT - Komponenten auch für seine eigene polizeiliche Auf-

gabenwahrnehmung.

Im „äußeren Ring“ erfolgt eine Finanzierung durch ein einzelnes oder

mehrere Länder und/oder den Bund, je nachdem, wer für seine Auf-

gabe ein Interesse an der Einbindung in die Verbund - IT hat und eine

Finanzierung zusagt. Durch die zentrale Finanzierung über den

Fonds erübrigt sich für die Teilnehmer die jeweils separate Finanzie-

rung und Abwicklung.

(b) Nutzungsabhängige Kosten

Sobald die Entwicklung einer neuen Funktionalität erfolgt und nach einer

Transformationsphase der Wirkbetrieb aufgenommen wird, werden nut-

zungsabhängige Kosten für Services, die nicht im Rahmen der Zentralstel-

lenfunktion bereitgestellt werden, auf die Nutzer umgelegt. Der Rahmen-

budgetplan soll voraussichtlich die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 umfassen.

Eine Fortschreibung soll in den Folgejahren erfolgen, wobei Änderungen vo-

raussichtlich durch den Verwaltungsrat zu entscheiden sind. Weiterhin ist

vorgesehen, einen Gesamtfinanzplan zu erstellen.

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Dessen Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Er-

mächtigungen des Bundes und der Länder. Bei der Finanzierung des Pro-

grammes wird derzeit von einem Gesamtvolumen von einer Mrd. Euro über

fünf Jahre ausgegangen, wobei Bund und Länder jeweils die Hälfte der Kos-

ten tragen.

Derzeit sind bereits rd. 250 Mio. Euro beim BKA veranschlagt und können

für 2019 und darüber hinaus verwendet werden. Die Kosten des Programms

Polizei 2020 können vermutlich noch nicht vollumfänglich beziffert werden,

da das Programm aufgrund seiner Komplexität und seines Umfangs basie-

rend auf einer modularen Vorgehensweise bzw. in Form von sukzessiven

Realisierungsprojekten umgesetzt wird. Die derzeitigen zeitlichen Planungen

der BLAG Polizei - IT - Fonds sehen vor, dass der Polizei IT - Fond ab dem

Jahr 2020 startet.

Das Gesamtprogramm Polizei 2020 wurde nach dem Vorbild der Pro-

grammstruktur des PIAV organisiert. PIAV ist als eines der zentralen Polizei

2020 - Projekte umzusetzen und findet nach mehrjähriger Projektphase in

der Thüringer Polizei bereits Anwendung.

2.1.3 Polizeilicher Informations- und Analyseverbund, Projekt Thüringen (PIAV - Th)

Das Vorhaben PIAV - Th ordnet sich als Landesprojekt in die Länder - Bund

- Gesamtstruktur zur Implementierung einer bundesweit vernetzten polizeili-

chen Informationsplattform ein. Der PIAV soll mittelfristig alle vorhandenen

polizeilichen Meldedienste und Falldateien ablösen und relevante Fallinfor-

mationen bundesweit Berechtigten verfügbar machen.

Der PIAV zielt darauf ab, Informationen schnell und so umfassend wie mög-

lich und nötig (in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit) bereitzustel-

len und so den polizeilichen Informationsaustausch auf eine neue Qualitäts-

stufe zu heben.

Das Projekt PIAV - Th der Thüringer Polizei setzt die technischen und fach-

lichen Anforderungen des Gesamtprojektes mit den Thüringer Spezifika um.

Es schafft im Zusammenwirken mit der LPD (bisher Projekt NOVa) und TLKA

die Voraussetzungen für die Übertragung der PIAV - relevanten Daten aus

dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem in das PIAV - Quellsystem.

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Des Weiteren organisiert PIAV - Th die Qualitätssicherung sowie die Über-

tragung der Thüringer Daten an PIAV - Operativ - Zentral und stellt die fach-

lich korrekte Verarbeitung der Daten in der jeweils umzusetzenden Stufe des

PIAV sicher.

PIAV ist als Teil des INPOL ein System zur unverzüglichen Bereitstellung

von ausgewählten

Personen-,

Fall- und

Sachdaten

aus den

Vorgangs- oder

Fallsystemen

des/der

Bundeskriminalamtes,

Länderpolizeien,

Bundespolizei und

Zollverwaltung

im Sinne des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenar-

beit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten

(BKAG) in einer gemeinsam genutzten Verbundanwendung auf Bundes-

ebene zur länderübergreifenden operativen und strategischen Kriminalitäts-

analyse.

Mit PIAV - Operativ wird der Informationsfluss von der Basisdienststelle bis

zu den Zentralstellen strukturiert und optimiert sowie umfangreiche zeitauf-

wändige Mehrfacherfassungen in unterschiedlichen IT - Systemen und Me-

dienbrüche weitgehend reduziert.

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Die operative Komponente des PIAV dient vorrangig

dem Erkennen von

Tat-Tat- und Tat - Täter - Zusammenhängen,

länder-, grenz- oder deliktsübergreifend handelnder Straftäter und

Täterorganisationen,

länder- oder grenzübergreifender Straftatenserien sowie

der Identifizierung unbekannter Täter.

Die strategische Komponente des PIAV ist ein polizeiliches Führungsinfor-

mationssystem. Es dient der Lageanalyse sowie der Früherkennung von de-

liktsspezifischen oder deliktsübergreifenden Kriminalitätsphänomenen und

von zeitlichen oder geografischen Kriminalitätsbrennpunkten9.

Aktuell wird die Inbetriebnahme der Stufen 3 und 4 (Zusammenfassung auf-

grund Beschluss des AK II, gemäß dem Vorschlag des BLLA des Pro-

gramms Polizei 2020) vorbereitet. Sie ist für das vierte Quartal 2019 avisiert.

Für die Zielerreichung wurde analog den Projekten für die vorangegangenen

Stufen ein entsprechendes Projekt initiiert, welches organisatorisch im TLKA

angebunden ist. Das Projekt wird fachlich, personell durch die Behörden und

Einrichtungen unterstützt und mit Mitteln aus dem EU-Investitionsfond Innere

Sicherheit (ISF) kofinanziert. Die für die Abrechnung der Mittel erforderliche

spezielle Projekt - Teilstruktur wurde im Projekt PIAV - Th geschaffen.

Die Verfügbarkeit von qualifiziertem IT - Personal ist auch in der Thüringer

Polizei stringent sicherzustellen und zeigte bereits in den Stufen 1 und 2 des

PIAV Wirkungen auf die Projektarbeit.

Insbesondere die parallele Realisierung der beiden großen IT - Projekte

NOVa und PIAV führte zu Ressourcen - Engpässen, die teils zeit- und er-

folgskritisch wirkten.

Die Aktivitäten der Thüringer Polizei richten sich aktuell priorisiert auf die

Etablierung der ZpIuK als Teilstruktur des TLKA mit eigenen speziellen Auf-

gaben.

9 Intranet Thüringer Polizei Projekt PIAV

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Einerseits werden für die Schaffung dieser Struktur wiederum in erheblichem

Maße organisatorische und auch technische Ressourcen gebunden, die ggf.

für eine reibungslose Umsetzung der PIAV - Ziele erforderlich sind. Anderer-

seits ist auch für die PIAV - Projektstruktur mit Änderungen der Geschäfts-

prozesse des IuK - Managements in der Thüringer Polizei zu rechnen, wel-

che Einfluss auf Abläufe und Planungen im Projekt haben könnten.

Die Stufen 3 und 4 des PIAV befinden sich auch in Thüringen in der Vorbe-

reitungsphase, das Thüringer Teilprojekt PIAV - Th befindet sich im Zeitplan.

Der Start des Wirkbetriebes wird wie in den bisherigen Stufen im Geleitzug-

prinzip aller PIAV - Teilnehmer vorbereitet und ist insofern auch von den Um-

setzungsständen der anderen Teilnehmer abhängig. Von den anderen PIAV

- Teilnehmern sind aktuell keine zeitkritischen Sachstände bekannt.

Die erforderliche Haushaltsvorsorge für 2019 und die Folgejahre wurden im

Rahmen des IuK - Konzeptes 2019 - 2021 getroffen. Für 2019 sind für das

Projekt PIAV in verschiedenen Titeln insgesamt 538.000 Euro, für 2020

648.000 Euro und für das Jahr 2021 618.000 Euro geplant. Es soll durch

entsprechende Priorisierung der Umsetzung seiner IT-Maßnahmen in den

Haushaltsjahren 2019 ff. durch das TMIK sichergestellt werden, dass die

Maßnahmen Thüringer Polizei 4.0 im Rahmen der im Kapitel 1603 verfügba-

ren Mittel umgesetzt wird, auch wenn die Gesamtvolumina des IuK-Konzep-

tes des TMIK keine vollumfängliche Berücksichtigung im jeweiligen Haus-

haltsjahr finden.

Im Zuge der Umsetzung von PIAV wurde deutlich, dass die andauernden

Anpassungsarbeiten an den Zulieferungssystemen (Fallbearbeitungssys-

teme) der anderen PIAV - Teilnehmer eine große Herausforderung für die

Bundes- und Landesbehörden darstellt.

Vor diesem Hintergrund hat der Bund angeboten, die Fallbearbeitungssys-

teme der Bundesbehörden BKA und Bundespolizei zu vereinheitlichen und

so zu gestalten, dass das neue Fallbearbeitungssystem auch von den Län-

dern als PIAV - Zulieferungssystem genutzt werden kann. Das entspre-

chende Projekt heißt eFBS und wurde im Januar 2017 gestartet.

Mit PIAV und eFBS werden bereits wesentliche Elemente des Programms

Polizei 2020 auf den Weg gebracht, so z. B. die länderübergreifende Verfüg-

barkeit von Ermittlungsdaten sowie die Harmonisierung und zentrale Bereit-

stellung von IT - Komponenten im Verbund.

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2.2 Mobile Kommunikationstechnik im Einsatz- und Streifendienst der Thüringer Polizei für Datenabgleiche sowie Anzeigen- und Aussagenaufnahmen vor Ort / Internes Messengersystem

Auf Grund der Komplexität und Breite der polizeilichen Tätigkeit in diesem

Zusammenhang verfolgt die Thüringer Polizei drei Teilvorhaben mit gestaf-

felten Zielstellungen. Übergeordnete Ziele sind und bleiben die Vereinfa-

chung und die effizientere Gestaltung der Aufgabenbewältigung in den Kern-

bereichen polizeilicher Arbeit.

Das 1. Teilvorhaben betrifft die mobile polizeiliche Datenkommunikation und

definiert für die Thüringer Polizei das Ziel:

Die Thüringer Polizei verfügt über eine mobile IT-Infrastruktur, die den

sicheren, unmittelbaren und zielgerichteten Austausch von Daten mit ho-

hem und höchstem Sicherheitsbedürfnis entsprechend den Anforderun-

gen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit zwischen den dafür erfor-

derlichen und vorgesehen mobilen Endgeräten ermöglicht.

Das 2. Teilvorhaben betrifft die mobile Verfügbarkeit bereits vorhandener

Daten, wobei die Thüringer Polizei als Minimalziel formuliert:

Die Thüringer Polizei ist in der Lage, polizeilich erhobene Daten am Ort

der Datenerhebung elektronisch zu überprüfen und so die in den polizei-

lich zugänglichen Auskunftssystemen hinterlegten Daten zum Abgleich

mit den vor Ort erhobenen Daten mobil verfügbar zu haben.

Und als erweitertes Ziel:

Die erhobenen und im erforderlichen Umfang aus den Auskunftssyste-

men ergänzten Daten können unmittelbar in die Vorgangsbearbeitung

übernommen werden.

Das 3. Teilvorhaben betrifft die mobile Vorgangsbearbeitung und als Zielstel-

lung für die Thüringer Polizei als Minimalziel:

Die Polizei ist in der Lage Anzeigen und Aussagen vor Ort in systemge-

rechter Art und Weise aufzunehmen und ohne erneute Dateneingabe auf

der Dienststelle in das polizeiliche Vorgangsbearbeitungssystem einzu-

spielen (Offlinelösung unter Realisierung der angestrebten

Einmalerfassung).

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Und als Maximalziel:

Die Polizei ist in der Lage Anzeigen und Aussagen vor Ort unmittelbar

und autorisiert (Zeichnung durch Zeugen) in das polizeiliche Vorgangs-

bearbeitungssystem einzugeben.

Für die Umsetzung der benannten Teilvorhaben bedarf es unter anderem

wesentlicher fachlicher und technischer Maßnahmen, welche ganzheitlich in

dem Vorhaben SmArTh mit dessen inkludierter Konzeptionierung vorange-

trieben werden. In dessen Rahmen werden über die Forderung des in Rede

stehenden Beschlusses des Landtages hinaus nicht nur der Einsatz- und

Streifendienst, sondern nahezu alle Organisationsbereiche der Thüringer

Polizei betrachtet. Basierend darauf soll die Bereitstellung von Zugriffsoptio-

nen auf alle mobil benötigten Informationen und die Möglichkeit zum Infor-

mationsaustausch, abgestimmt auf die jeweilige Funktion / Tätigkeit der Thü-

ringer Polizei außerhalb der Dienststelle erfolgen.

Um dies zu ermöglichen sind folgende wesentliche Schritte erforderlich:

Aufbau bzw. Nutzung sowie die Betreuung von eigenen und unter Um-

ständen schon verfügbaren Mobile Device- und Mobile Application Ma-

nagements (MDM und MAM),

Verwendung von Komponenten der Verschlüsselung (Geräte, Daten und

Datenübertragung mit einer End - zu Endverschlüsselung),

Erhöhung von Serverkapazitäten,

Ausstattung der Thüringer Polizei mit geeigneten mobilen IT - Endgerä-

ten,

Implementierung eines polizeiinternen Messengersystems auf mobilen

Endgeräten,

Schaffung sicherer Zugänge von diesen Endgeräten in die polizeilichen

Auskunfts- und Vorgangsbearbeitungssysteme.

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Je nach Grad der Umsetzung werden mit den genannten Maßnahmen fol-

gende Effekte erreicht:

Ermöglichung einer sicheren und autorisierten Dateneingabe- und

Verarbeitung an jedem Einsatzort,

Unmittelbare mobile Sachbearbeitung im polizeilichen Vorgangsbearbei-

tungssystem,

die Beschleunigung von operativen Prozessen (z. B. Durchführung der

Fast ID mittels Foto von Fingerabdrücken).

Im Zuge der Umsetzung sollen weitere zielführende Anwendungen im Sinne

der primären Zielstellung erkannt und in das Gesamtkonzept aufgenommen

werden.

Diese umfangreichen Maßnahmen erfordern personelle und materielle Ka-

pazitäten einhergehend mit der umfänglichen Einbindung des TLRZ und des

TLKA. Ergänzend müssen personelle Voraussetzungen in den Behörden

und Dienststellen geschaffen werden, um eine fundierte Anwenderbetreuung

zu gewährleisten.

Die Geräte- und Zugangsverwaltung ist im Rahmen der Aufbau- und Ab-

lauforganisation eindeutig zu klären. Nach bundesweiten Erfahrungen ist da-

bei auf einen hohen individuellen Ausstattungsgrad mit mobilen Endgeräten

für die Beamtinnen und Beamten bei persönlicher Verantwortlichkeit für

Pflege und Betrieb abzustellen. Rechte und Rollen sind zu definieren und in

den grundlegenden Managementsystemen einzupflegen. Darüber hinaus

sind technische und organisatorische Maßnahmen und Regelungen in Be-

zug auf Verschlüsselungen von Geräten und Daten zu treffen.

Diese Maßnahmen dienen in ihrer Gesamtheit dem erforderlichen Risikoma-

nagement, welches die Grundlage für mobiles Arbeiten in hochsensiblen po-

lizeilichen Datennetzen bildet. Die Bereitstellung der erforderlichen techni-

schen - organisatorischen und personellen Kapazitäten, zur Wahrung des

Datenschutzes und der IT - Sicherheit, erscheint daher als erfolgskritisches

Risiko in diesem Vorhabenskomplex.

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In diesem Zusammenhang ist auch auf das Urteil des Bundesverfassungs-

gerichtes zur Hypothetischen Datenneuerhebung zu verweisen, dessen

technisch - organisatorische Umsetzung höchste Ansprüche stellt10.

Es gilt zu klären, welche Kenntnisse und Fähigkeiten in Fragen des Daten-

schutzes und der IT - Sicherheit beim Personal der Thüringer Polizei vorherr-

schen. Auch inwieweit etwaige Erfordernisse einer weiteren Qualifizierung

des Personalbestandes vorliegen, um den Sicherheitsanforderungen auf An-

wenderseite gerecht werden zu können.

All dies wird erhebliche Auswirkungen auf die IT - Infrastruktur, ihre Leis-

tungsfähigkeit und Stabilität und damit einhergehenden Kostenfaktoren ha-

ben, die frühzeitig zu berücksichtigen sind.

Das Vorhaben SmArTh wurde bereits im Jahr 2018 auf den Weg gebracht

und erste Segmente befinden sich in Projektierung. Zudem erfolgte mit der

allgemeinen Einführung des ComVor bereits ein erstes „Roll out“ dessen mo-

bil verfügbarer Offline - Version. Durch diese ist es bereits jetzt möglich bei-

spielsweise Vernehmungen mittels Laptop am Einsatzort durchzuführen und

auszudrucken. Im Anschluss werden die Daten auf der Dienststelle sicher in

das Vorgangsbearbeitungssystem übertragen. Somit entfällt, beim vorge-

nannten Beispiel einer Vernehmung, eine Doppelerfassung durch vorherige

handschriftliche Erfassung einer Aussage.

Bei all dem setzt das Vorhaben SmArTh die fachlichen Vorgaben der IT,

auch unter der Nutzung von Anwendungen aus IT - KOOP mit anderen Bun-

desländern um.

Dafür wurden folgende Leitlinien gesetzt:

Es ist sicherzustellen, dass es zu keiner Gefährdung des laufenden Be-

triebes und des erfolgreichen Abschlusses laufender Projekte, insbeson-

dere der Projekte NOVa und PIAV - Th, kommt.

Es sind ausschließlich bestehende technische Lösungen zu nutzen, auch

unter Inkaufnahme möglicher fachlicher Einschränkungen. Eigenent-

wicklungen sind nicht durchzuführen.

10 BVerfG, Urt. v. 20.4.2016 – 1 BvR 966/09 u. 1 BvR 1140/09, BVerfGE 141, 220

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Die Anforderungen der Informationssicherheit und des Datenschutzes

sind umfassend zu beachten.

Die IT - fachlichen und technischen Belange müssen im Gesamtprozess

zentral gebündelt und koordiniert werden.

Zur Zielerreichung ist eine stringente Umsetzung einer vorab vereinbar-

ten – ggf. auch stufenweisen – Planung sicherzustellen.

Durch Standardisierung ist ein ressourcenschonender Betrieb der neuen

Technologien zu ermöglichen.

Die Erfahrungen der IT - KOOP und insbesondere die Mitwirkung in der

Fachgruppe Mobilität der IT - KOOP mit den Ländern Hamburg, Hessen,

Baden- Württemberg, Brandenburg sind wichtige Eckpfeiler der Umsetzung

des Vorhabens.

Mit Beginn der Projektierung wird zunächst auf die Betrachtung von Smart-

phones, deren verschiedene Betriebssysteme und auf darauf ausgelegte po-

lizeiliche Anwendungen/Applikationen abgestellt. Nachfolgend werden wei-

tere Endgeräteklassen, unter anderem Tablet-Computer, in die Betrachtun-

gen aufgenommen.

Das Vorhaben SmArTh befindet sich derzeit in der Konzeptionierungsphase,

einhergehend mit einem Proof of Concept. Im Mittelpunkt der Pilotierung ste-

hen neben Fragen der fachlichen Handhabbarkeit insbesondere die be-

schriebenen Probleme des Datenschutzes und der Informationssicherheit.

Hierdurch werden die Aussagen zu einer flächendeckenden Einsetzbarkeit

und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen erwartet. Die Einbindung

des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informati-

onsfreiheit ist im Zuge der Vorhabensrealisierung im erforderlichen Umfang

zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Haushaltsplanung sind für das Haushaltsjahr 2019 Kosten

von 370.000 Euro veranschlagt, die mit der angestrebten flächendeckenden

Einführung im Jahr 2020 deutlich ansteigen werden.

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Mit dem flächendeckenden Einsatz der mobilen Endgeräte ab 2020 wird der-

zeit mit folgenden Kosten gerechnet:

Beitrag der Fachgruppe Mobilität der IT - KOOP von ca. 200.000 Euro

ab 2019 jährlich,

Kauf von 2500 Geräten für den landesweiten Roll out von

ca. 1,5 bis 2 Mio. Euro (bis 2023 aufgerechnet),

jährlich ca. 800.000 Euro Betriebskosten für 2500 Endgeräte.

Die Bereitstellung der Endgeräte ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten

zu entscheiden. Mit der Einführung einer völlig neuen Technologie in der

Thüringer Polizei sind umfangreiche Betrachtungen und Wechselwirkungen

verbunden. Im Rahmen des weiteren Projektfortschritts sind die Risiken per-

manent zu minimieren und notwendige Gegenmaßnahmen zu identifizieren

und anzuwenden.

Neben der Bereitstellung der umfänglichen Haushaltsmittel sind insbeson-

dere die notwendigen Organisationsstrukturen personell zu hinterlegen und

zu qualifizieren. Den hierfür erforderlichen zeitlichen Anforderungen ist durch

ein stufenweises Projektvorgehen Rechnung zu tragen.

Zusammenfassend ist zu verdeutlichen, dass mobiles Arbeiten zu einer we-

sentlichen Verbesserung der polizeilichen Arbeit führen kann, sofern dabei

höchste Anforderungen an IT - Sicherheit und Datenschutz umfassend ge-

währleistet werden.

Eine zielgerichtete Umsetzung erfordert die Schaffung der notwendigen

Rahmenbedingungen in technischer, organisatorischer und personeller Hin-

sicht für die Einführung und den Betrieb der Infrastruktur. Verstärkt wird diese

Anforderung dadurch, dass das Thema in den kommenden Jahren weiter an

Bedeutung gewinnen und jegliches polizeiliches Handeln durchdringen wird.

Intensives, resortübergreifendes Zusammenarbeiten aller Akteure ist er-

folgskritische Grundlage für die Zielerreichung.

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2.3 Qualitative und quantitative Überprüfung und ggf. Erweiterung der Technik für die Übertragung von Daten aus digitalen Speichermedien auf mobile Kommuni-kationsendgeräte

Ziel ist es künftig sicherzustellen, dass Daten von polizeilicher Relevanz

(auch in großem Umfang und in verschiedenen Formaten) von der Thüringer

Polizei entgegengenommen, gespeichert, ver- und bearbeitet sowie im er-

forderlichen Fall polizeilich verfügbar gemacht werden können. Insbeson-

dere sollen Daten, welche der Polizei von Bürgern bzw. aus der Öffentlichkeit

zur Verfügung gestellt werden, schnell und unkompliziert für polizeifachliche

Zwecke genutzt werden können. Hierzu werden zwei Lösungsansätze gese-

hen.

Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens SmArTh soll erreicht werden,

dass diese Daten (auch hinsichtlich Dateiformat und Datenumfang) so auf-

bereitet werden können, dass sie auch auf polizeiliche mobile Endgeräte

übertragen werden und dort zur Verfügung stehen. Die operative Nutzbarkeit

mobiler Technik für diese Zwecke ist unmittelbar von der Einführung von

Smartphones und / oder Tablets in der Thüringer Polizei im Zuge des Vor-

habens SmArTh abhängig.

Eine weitere Möglichkeit besteht in der internetbasierten Bereitstellung eines

Upload – Portals, welches eine „Schmutzdatenumgebung“11 enthält, auf der

zunächst die Daten gespeichert werden und nach IT - Sicherheits- und da-

tenschutzrechtlicher Prüfung den unterschiedlichen fachlichen Verwen-

dungszwecken in der Polizei zugeführt werden können.

Mit dem Upload - Portal sind Möglichkeiten der Auswertung und Analyse von

Massendaten bzw. Dateien von großem Umfang zu schaffen und mit ent-

sprechenden Zugriffsmöglichkeiten für die Behörden zu versehen. Die Thü-

ringer Polizei verfügt bereits über spezifische Möglichkeiten zur Nutzung der

erforderlichen Infrastrukturen. Das BKA stellt ein Hinweisportal zur Verfü-

gung, welches im Fall eines terroristischen Anschlags in Amtshilfe durch die

Thüringer Polizei genutzt werden kann.

11 Zunächst Transfer in einen abgeschotteten Bereich (Art Quarantänebereich) bis zur finalen Prüfung,

dass Daten nicht z.B. mit einem Virus oder einer Schadsoftware belegt sind.

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Die dort eingehenden Daten werden dann vom BKA als „Schmutzdaten“ für

die Thüringer Polizei zur Verfügung gestellt. Aktuell ist eine Online - Über-

mittlung der Daten noch nicht möglich, deshalb würden im Bedarfsfall die

Daten derzeit im BKA auf Datenträgern gespeichert. An der technischen An-

bindung (Online) wird im Zusammenwirken mit dem BKA aktiv gearbeitet.

Die zugehörigen datenschutzrechtlichen und die IT - Sicherheit betreffenden

Hinweise und Erklärungen wurden dem BKA übermittelt. Es ist vorgesehen

die Online - Anbindung im 1. Halbjahr 2019 zu realisieren.

Für Einsatzanlässe mit terroristischem Hintergrund ist das Hinweisportal des

BKA für die Thüringer Polizei bereits verfügbar. An der Optimierung der On-

line - Verfügbarkeit wird gearbeitet. Für Einzelfälle steht auch das Thüringen

Datenaustauschportal zur Verfügung. Die dort eingehenden Daten können

im TLKA über einen Stand – Alone - Rechner mit Auswertesoftware verar-

beitet und verfügbar gemacht werden.

Eine Einbindung der LPD für einen direkten Zugriff auf diese Daten, auch in

Einsatzanlässen mit nicht terroristischem Hintergrund, ist angedacht. Sie ist

abhängig von der Vertragsgestaltung mit dem BKA. Die Einbindung der LPD

ist technisch und organisatorisch kurzfristig möglich, sobald die noch offenen

Fragen der Netzanbindung sowie Auswertemöglichkeiten einer Lösung zu-

geführt werden konnten.

Aktuell ist eine Online - Datenübermittlung nicht möglich, so dass die Ver-

fügbarkeit der für die Thüringer Polizei relevanten Daten vor Ort aufgrund

der oben geschilderten Transfer-Verfahrensweise in einem zeitkritischen

Rahmen liegen könnte. Die laufende Vertragsgestaltung mit dem BKA hängt

von den dortigen (insbesondere Datenschutzrechtliche und IT- Sicherheits -

) Prüfungen ab.

Ein Zugriff für alle polizeilichen Ermittlungsbehörden wäre zielführend, kann

aber nur im Rahmen der Vertragsgestaltung vereinbart werden. Das TLRZ

ist in das Vorhaben einzubinden. Es ist anzustreben, eine entsprechende

eigene Infrastruktur in Thüringen zur Verfügung zu stellen, die diese Lösung

zukünftig ersetzen könnte.

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Die erforderliche Haushaltsvorsorge wurde getroffen. Die Haushaltsmittel für

das Verfahren eines Hinweisportals für die Thüringer Polizei sind für Service

und Wartung mit 38.400 Euro jährlich, wie auch für die technische Erweite-

rung des Verfahrens in 2019 mit 12.000 Euro geplant. Die Verfügbarkeit der

Datenauswertungen auf mobilen Endgeräten ist abhängig vom Stand der

Realisierung des Vorhabens SmArTh.

2.4 Messenger-System für die Thüringer Polizei

Die Bereitstellung eines Messengersystems für die Thüringer Polizei wurde

erkannt und die Umsetzung der Einführung bereits initiiert. Es ist als erstes

Teilvorhaben Bestandteil des Gesamtvorhabens SmArTh. Hierzu wird auf

die Ausführungen der Ziff. 2.2 verwiesen.

2.5 Online - Wache

In den Ländern, in denen es eine Online - Wache und damit die Möglichkeit

über das Internet eine Anzeige zu erstatten gibt, haben sich in den vergan-

genen Jahren die Zahlen der Nutzer dieser Möglichkeit kontinuierlich erhöht.

Die Vorteile aus Sicht eines Anzeigenerstatters liegen in der Tatsache, dass

man sich nicht zu einer Dienststelle begeben und dort unter Umständen War-

tezeiten in Kauf nehmen muss.

Die Anzeigenerstattung kann von zu Hause aus erfolgen oder die Daten kön-

nen online, beispielsweise per Smartphone, übermittelt werden. Es entbindet

jedoch regelmäßig nicht von der persönlichen Vorsprache des Anzeigener-

statters auf einer Polizeidienststelle. Den Bürgerinnen und Bürgern muss be-

wusst sein, dass etwaige polizeispezifische Ermittlungsfragen zur ordnungs-

gemäßen Durchführung des Ermittlungsverfahrens ergehen können und not-

wendig sind.

„Mit der Einführung der Online - Wache wird das Ziel verfolgt, die Hemm-

schwelle eine Anzeige zu erstatten zu minimieren. Die Polizei stellt sich so

als moderner Dienstleister dar, der auch über das Internet erreichbar ist.“12

12 https://polizistmensch.de/2016/04/onlinewache-immer-mehr-anzeigen-ueber-das-internet/

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Die Einrichtung einer Online - Wache soll eine künftige Online - Kommuni-

kation der Thüringer Bürgerinnen und Bürger unterstützen, indem sie unter

anderem für bestimmte Kriminalitätsbereiche die elektronische Erstattung ei-

ner Anzeige und damit eine zeitnahe Sachbearbeitung ermöglicht. Für Notruf

- Situationen ist weiter der polizeiliche Notruf zu nutzen. Die Thüringer Polizei

beabsichtigt ein IT – Verfahren für die elektronische Anzeigenerstattung per

Internet einzuführen.

Die wesentlichen fachlichen Inhalte in diesem Rahmen belaufen sich auf die

zur Verfügung gestellten individuellen Webanwendungen, welche die Thü-

ringer Bürgerinnen und Bürger nach entsprechender Authentifizierung elekt-

ronisch ausfüllen, um dem spezifischen Anliegen (z.B. die Anzeige einer

Straftat oder die Mitteilung einer verdächtigen Wahrnehmung) gerecht zu

werden. Die Online - Wache soll über eine Schnittstelle zum polizeilichen

Vorgangsbearbeitungssystem verfügen, so dass erfasste Informationen zeit-

nah, ggf. per automatischer Datenübertragung einschließlich eines elektro-

nischen Routings des Datensatzes an die örtlich zuständige Polizeidienst-

stelle, zur Bearbeitung zugewiesen werden können. Die Online - Wache soll

als „Quellsystem“ des Vorgangsbearbeitungsprogramms ComVor fungieren.

Im Rahmen des Projektes NOVa wurde eine Schnittstelle mit dem neuen

VBS ComVor zur künftigen Onlinewache vorbereitet.

In der IT - KOOP der Länder Baden - Württemberg, Hessen, Hamburg, Bran-

denburg und Thüringen werden durch die Partner - Länder Online - Wachen

in unterschiedlicher Ausprägung betrieben. Es ist zu prüfen, welche Konfigu-

ration bzw. welche Software den Thüringer Planungen weitestgehend ent-

spricht und umgesetzt werden kann. Zur Umsetzung der notwendigen Maß-

nahmen zur Zielerreichung implementiert die LPD ein Projekt zur Installation

einer Online - Wache. Die technische Umsetzung ist nach Fertigstellung der

Grundlagendokumente zu realisieren.

In Bezug auf die Identifizierung von Risiken und erfolgskritischer Faktoren

wird eine Implementierung der Online - Wache vor dem Ende der Konsoli-

dierungsphase des Projektes NOVa als nicht zielführend erachtet. Das Ver-

fahren Online - Wache soll mit dem VBS ComVor direkt kommunizieren kön-

nen, deshalb ist das Funktionieren der Online - Wache von einem fehler-

freien Betrieb des Verfahrens ComVor abhängig. Das Erreichen der voraus-

zusetzenden Sachstände der Implementierung von ComVor und weiterer

Umverfahren ist hierfür erforderlich.

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Die für die Entwicklung der Online – Wache erforderlichen Haushaltsmittel

sind bereits eingeplant. Zur Verfahrensvorbereitung wurden für das Haus-

haltsjahr 2019 bereits 20.000 Euro, zur Einführung des Verfahrens für 2020

bisher 120.000 Euro und ab 2021 Kosten in Höhe von 20.000 Euro (jährlich)

für Wartungs- und Servicemaßnahmen eingeplant.

Die fachliche und systemseitige Konzeptionierung soll nach deren Neuorga-

nisation an die ZpluK adressiert werden. Dies steht in Abhängigkeit der Kon-

solidierungsphase der neuorganisierten ZpIuK und ist somit voraussichtlich

frühestens ab dem 4. Quartal 2019 als realistisch zu erachten.

2.6 Internetzugängliche Arbeitsplätze und WLAN - Netze

2.6.1 Internetfähiger Computerarbeitsplatz in der Thüringer Polizei

Das Internet ist eine universelle Quelle frei verfügbarer Daten in der moder-

nen Informationsgesellschaft. Die gezielte, verantwortungsvolle polizeiliche

Nutzung dieser Daten ist alternativlos und wird sowohl von jedem Bediens-

teten der Thüringer Polizei als auch von der Gesellschaft erwartet.

Die Thüringer Polizei verfügt bereits jetzt in allen Dienststellen über eine den

grundsätzlichen Bedarf deckende Anzahl an internetfähigen Computerar-

beitsplätzen. Diese Arbeitsplätze sind grundsätzlich als Stand - Alone -

Rechner an zentraler Stelle zur Nutzung durch die Beamtinnen und Beamten

bei Bedarf eingerichtet. Die organisatorischen Nutzungsbedingungen im täg-

lichen Dienstbetrieb sind aufgrund dieser Verfahrensweise als nicht optimal

zu bewerten.

Im Bereich der Bekämpfung der Computerkriminalität und bei den Regiona-

len Beweissicherungseinheiten ist eine den organisatorischen Strukturen

und Aufgaben entsprechende Ausstattung mit internetfähigen Arbeitsplätzen

ebenfalls vorhanden. In diesen Bereichen können auch Daten aus dem In-

ternet bei Erfordernis in die geschützten polizeilichen Bearbeitungssysteme

übertragen werden.

Gleichwohl definiert die Thüringer Polizei als Ziel, dass zukünftig jeder poli-

zeiliche Computerarbeitsplatz über einen sicheren Zugang zum Internet ver-

fügt.

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Polizeiliche Arbeit findet ihre Grundlage in der gezielten Verarbeitung von

Informationen und der Umsetzung der daraus gewonnenen Schlussfolgerun-

gen.

Neben den primären Informationen, die im Zuge polizeilicher Ermittlungstä-

tigkeit gewonnen werden, erlangen die umfangreichen, im Internet frei zu-

gänglichen Daten zunehmend an Bedeutung bei der Planung und Durchfüh-

rung der polizeilichen Arbeit.

Der Bedarf zur Arbeit im Internet an den unterschiedlichen polizeilichen Ar-

beitsplätzen ist äußerst differenziert. So ist für die Mehrzahl der Beamtinnen

und Beamten ein lesender Zugriff auf das Internet ohne Export- und Druck-

funktion ausreichend, um dem dienstlichen Informationsbedarf zu entspre-

chen. Die Spezialisten in der Bekämpfung der Internetkriminalität benötigen

dem gegenüber umfangreiche Berechtigungen, um verfahrensrelevante Da-

ten aus dem Internet zu gewinnen, zu speichern, zu versenden bzw. in die

polizeilichen Bearbeitungssysteme übernehmen und drucken zu können.

Zwischen diesen beiden Extremen sind weitere Abstufungen vorzusehen,

die im Zuge der Konzeptionierung technischer und organisatorischer Lösun-

gen berücksichtigt werden müssen.

Die Belange des Datenschutzes und der IT - Sicherheit genießen bei der

Schaffung internetzugänglicher Arbeitsplätze in der Thüringer Polizei unver-

ändert höchste Priorität. Am Grundsatz der physischen Trennung des ge-

schützten polizeilichen Datennetzes vom Internet soll grundsätzlich festge-

halten werden. Nur die strikte Umsetzung dieses Prinzips gewährleistet

höchste Datenintegrität in den polizeilichen IT - Systemen. Zur Umsetzung

dieses Prinzips ist die erwähnte Begrenzung auf die am jeweiligen Arbeits-

platz dienstlich erforderlichen Leistungsmerkmale für den Internetzugang

eine wesentliche Grundlage.

Sie bietet die Möglichkeit der Umsetzung sicherer Internetzugänge an poli-

zeilichen Arbeitsplatzcomputern mit am Markt verfügbaren technischen Lö-

sungen. Der bisher realisierte Betrieb besonderer Stand - Alone - Rechner

kann so ggf. aufgehoben werden.

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Erweiterte Berechtigungen müssen durch modernste Schutzsysteme in

Kombination mit dienst- und ablauforganisatorischen Maßnahmen ebenfalls

auf dem erforderlichen Sicherheitsstandard gehalten werden. Alle Maßnah-

men sind vor Realisierung durch den IT - Sicherheitsmanager sowie den Be-

auftragten für den Datenschutz auf die Gewährleistung der Grundsätze der

IT - und Datensicherheit intensiv zu prüfen und durch diese freizugeben.

Zur Umsetzung dieses Ziels sind umfangreiche materielle und zusätzliche

personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Zunächst ist die Kapazität

der Netze in den Behörden, Einrichtungen und Dienststellen der Thüringer

Polizei zu prüfen und bei Erfordernis umfangreich zu erweitern. Dies betrifft

sowohl die Kapazität der durch den auszuwählenden Provider an den Dienst-

stellen bereitgestellten Schnittstelle als auch die Übertragungskapazität in

den Dienststellen selbst.

Weitere zusätzliche laufende Betriebskosten sind für die erforderlichen deut-

lich erweiterten Dienste der Netzanbieter einzukalkulieren. Der materielle

Aufwand zur Ertüchtigung der einzelnen Computerarbeitsplätze schwankt in

Abhängigkeit zu den einzurichtenden Nutzungsrechten. So kann ein reiner

Lesezugriff ohne Speicher-, Export- und Druckfähigkeit mit geringem mate-

riellem Aufwand an den vorhandenen Arbeitsplätzen bei Verfügbarkeit der

entsprechenden Netzkapazität eingerichtet werden.

Mit Erweiterung der Rechte steigt dieser Aufwand in Hard- und Software je-

doch voraussichtlich erheblich an. Eine Schätzung der zu erwartenden Ge-

samtkosten und deren Verteilung über die kommenden Haushaltsjahre sind

erst nach genauer Bedarfserhebung möglich. Ebenso steigen nach Realisie-

rung die Kosten für die turnusmäßige Erneuerung der Computerarbeits-

plätze. Neben dem materiellen Aufwand bedürfen die zusätzlichen Leis-

tungsmerkmale an den Computerarbeitsplätzen der Thüringer Polizei einer

Betreuung durch einen IT - Service in den Dienststellen, dessen Umfang

ebenfalls mit dem Umfang der Rechte der Nutzer steigt.

Der in der Thüringer Polizei verfügbare IT - Service (Anwenderbetreuer; Ad-

ministratoren etc.) ist ausgelastet und für diese zusätzlichen Aufgaben nicht

verfügbar. Der zusätzliche Personalbedarf ist erst nach eindeutiger Definition

der Rechtekategorien, der Ermittlung des in den Kategorien erforderlichen

Betreuungsaufwandes sowie der Anzahl an Computern in den Kategorien

und deren Zuordnung zu den Dienststellen möglich.

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Über die Belange der IT - Sicherheit und des Datenschutzes werden keine

weiteren rechtlichen Hürden für die Umsetzung des Ziels gesehen. Die Ein-

bindung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die In-

formationsfreiheit ist im Zuge der Vorhabensrealisierung im erforderlichen

Umfang zu berücksichtigen. Wesentliche Risiken für die Umsetzung des Zie-

les werden in den Maßnahmen zur Gewährleistung der IT - Sicherheit gese-

hen.

Die Definition der Architektur und der Leistungsmerkmale der Arbeitsplatz-

ausstattung der Thüringer Polizei muss im Einvernehmen mit dem Thüringer

Finanzministerium erfolgen. Es ist geplant, im Rahmen des Zentralisierungs-

projekts der Landesverwaltung einen landesweiten Standard zu definieren.

Dabei sollen auch Anforderungen der Thüringer Polizei an die Ausstattung

der Büroarbeitsplatztechnik Berücksichtigung finden.

Es ist noch nicht abschätzbar, welcher Aufwand insbesondere im Bereichen

mit umfangreichen Rechten, die deutlich über den lesenden Zugriff hinaus-

gehen, betrieben werden muss, um die Integrität des polizeilichen Datennet-

zes zu wahren. Ggf. sind hier auch umfangreichere, kostenpflichtige Leistun-

gen Externer in Anspruch zu nehmen.

Ziel ist die Schaffung einheitlicher Standards zur Erzielung von Synergieef-

fekten in der Beschaffung und dem Betrieb. Die Verantwortung für den Be-

trieb der Infrastrukturen ist im Projekt zur Zentralisierung der Landes - IT zu

definieren.

Zur weiteren Optimierung der Arbeitsabläufe in der Thüringer Polizei soll im

Zuge der Umsetzung des Vorhabens Polizei 4.0 jeder Computerarbeitsplatz

in der Thüringer Polizei mit einem dem dienstlichen Bedarf entsprechenden

sicheren Zugang zum Internet ausgestattet werden. Gegenwärtig befindet

sich die Erhöhung der Anzahl der internetfähigen Rechner auf den Dienst-

stellen in der Thüringer Polizei in Umsetzung.

Mit der Deckung der bereits erhobenen Bedarfe und darauf basierend der

erforderlichen Mehrung an Technik kann teilweise im Rahmen bestehender

Abrufverträge bereits im Laufe des Jahres 2019 begonnen werden, diese ist

in der Folge sukzessive fortzuführen. Ein weiterer Schritt für einen dauerhaft

gewährleisteten Zugang zum Internet wird mittelfristig auch in der sicheren

Einbindung von Internetzugängen in polizeiliche Netze gesehen.

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2.6.2 WLAN – Netzwerke in der Bereitschaftspolizei und an den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei

Im Rahmen des 2. Bauabschnittes, am Standort Kranichfelder Straße 1 in

Erfurt, wurde sich für die Bereitschaftspolizei und Kriminalpolizeiinspektion

Erfurt der Anforderung des Landeskriminalamtes Thüringen zur Herstellung

einer kombinierten Mobilfunk / WLAN / BOS - Funkversorgung im Sinne ei-

nes einheitlichen Nutzungskonzeptes auf der Liegenschaft angeschlossen.

Auf der Grundlage des Mobilfunk - Landesrahmenvertrages soll eine vollflä-

chige LTE - WLAN - Versorgung hergestellt werden, die auch eine freie Hot-

Spot - Funktion für Gäste beinhaltet. Parallel erfolgt die Nachrüstung einer

digitalen BOS – Objektversorgungsanlage.

Als Risiko ist zu benennen, dass bislang bauseitig die Ertüchtigung der pas-

siven Infrastruktur in den Hof – und Straßenhäusern 1 - 2, als Voraussetzung

für das Vorhaben, noch nicht freigegeben ist und die Gebäude des Neubaus

auf der Liegenschaft eine hohe elektromagnetische Gebäudedämpfung auf-

weisen. Die Maßnahme wird terminlich mit dem Bauablauf des Neubaus ver-

zahnt.

Als weitere Maßnahmen sind geplant und noch in 2019 umzusetzen:

Beauftragung Planungsleitung passives Netz,

Beauftragung Herstellung passives Netz,

Abruf Mobilfunk / WLAN – Leistung.

Der Abschluss der Maßnahme ist zu Beginn des Jahres 2020 vorgesehen.

Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme sind Haushaltsmittel in Höhe von

400.000 Euro in 2019 und 250.000 Euro in 2020 eingeplant.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Umsetzung für den Standort

Erfurt im geplanten Zeitraum, jedoch aufgrund der fehlenden bauseitigen

Freigabe der passiven Infrastruktur risikobehaftet, aber möglich ist.

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Ebenfalls wurde durch die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei der

Ausbau eines WLAN - Netzes favorisiert und gestartet. Zur Erhaltung der

Attraktivität des Ausbildungsstandortes der Thüringer Polizei, im Sinne einer

innovativen Lehre und der Angleichung an die Hochschulstandards im Bun-

des- und Ländervergleich ist ein Zugang zu dem zeitgemäßen Medium In-

ternet auch an den polizeilichen Bildungseinrichtungen unumgänglich13. In

Anbetracht dessen, dass sich die Bildungseinrichtungen der Thüringer Poli-

zei im Bereich der Nachwuchsgewinnung im ständigen Wettbewerb mit der

Wirtschaft befinden, sich die Gesellschaft immer mehr digitaler Ressourcen

bedient, forciert sich ein weiterer kontinuierlicher Ausbau eines zeitgemäßen

Internetzugriffs, im Hinblick einer modernen Aus- und Fortbildung sowie ei-

nem Studium auf hohem Niveau, mit stetig wachsender Bedeutung.

In einer ersten Ausbaustufe im Jahr 2018 wurde bereits an mehreren vorher

benannten relevanten Orten der Liegenschaft in Meiningen eine Internetan-

bindung stationär, einhergehend mit der mobilen Erreichbarkeit, geschaffen.

Zur Erstellung eines flächendeckenden stationären sowie mobilen WLAN -

Netzwerkes auf der Liegenschaft der Bildungseinrichtung sind mehrere tech-

nische Anforderungen zu schaffen. Neben einer ausreichenden großen

Bandbreite des Anschlusses ist die Installation der erforderlichen Zugangs-

punkte an geeigneten Stellen ein wesentlicher Garant. Diesbezüglich erfolg-

ten die Beantragung sowie die stufenweise Beschaffung der erforderlichen

IT - Ressourcen.

Weiterhin wurden datenschutzrechtliche Belange betrachtet und eine ent-

sprechende Verschlüsselung und Benutzerverwaltung erstellt, zur Verhinde-

rung eines unberechtigten Zugriffs durch unbefugte Dritte. Nach einer erar-

beiteten Benutzerordnung, die die erforderlichen Regularien ausgestaltet,

kann auf Antragstellung die Erteilung der jeweiligen Zugangsberechtigungen

erfolgen.

Der Ausbau des WLAN - Netzes an den Bildungseinrichtungen erfolgt in

mehreren Ausbaustufen. Für das Verfahren des Internetzugangs werden

nach Erstellung des Kostenplanes haushälterische Bedarfe für notwendige

Investitionskosten, Wartungskosten, Mietkosten oder Beratungsleistungen

in Höhe von ungefähr 5000 Euro benötigt.

13 Fachkonzept „Internetanbindung der Polizeibildungseinrichtungen“

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Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die zweite Ausbaustufe innerhalb der Lie-

genschaft präferiert und beantragt. Bisherige Evaluationen, nach erfolgrei-

chem Roll Out der IT - Struktur, bestätigten ein durchgängiges positives

Feedback sowie den stabilen Einsatz und Mehrwert des Netzwerkes.

2.7 Datensichere Online - Kommunikation (E-Mail - Angebot mit Ende - zu - Ende - Verschlüsselung)

Für die Bereitstellung eines E- Mail - Angebotes mit Ende - zu - Ende - Ver-

schlüsselung auf der Homepage der Thüringer Polizei wurde eine technische

Lösung durch das TLKA bereits konzipiert. Eines der Ziele, die zur Umset-

zung des Vorhabens „Aufbau einer Public Key Infrastruktur (PKI) für die Thü-

ringer Polizei“ geführt haben, ist die Möglichkeit der (Ende - zu - Ende) ver-

schlüsselten E - Mail - Kommunikation. Die PKI – Thüringer Polizei (PKI -

ThPol) ist in einer Grundkonfiguration aufgebaut und betriebsbereit. Derzeit

können bereits verschlüsselte E - Mails (Verschlüsselungsstandard SMIME)

durch Bedienstete der Thüringer Polizei versendet und empfangen werden.

Der hierfür erforderliche Schlüsselaustausch muss noch manuell durchge-

führt werden.

Durch das TLKA wurden bereits die vertraglichen Rahmenbedingungen mit

dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geschaffen,

um zukünftig den Anschluss der PKI - ThPol an die übergeordnete Verwal-

tungs - PKI (durch das BSI betrieben) für die Behörden und Einrichtungen

des Bundes und der Landesverwaltung (PKI -1-Vw) vornehmen zu können.

Hierdurch werden die Kommunikationspartner der ebenfalls angeschlosse-

nen (Bundes- und Landes-) Behörden sowie deren Schlüssel automatisiert

in einem Adressbuch bereitgestellt.

Als weitere Maßnahmen sind geplant und je nach Verfügbarkeit von Perso-

nal und Haushaltsmittel umzusetzen:

Planung und Priorisierung der weiteren umzusetzenden Bedarfe,

Klärung der hierfür erforderlichen Detailfragen (Datenschutz, organisato-

rische Festlegungen etc.),

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technische Realisierung unter Zuhilfenahme externer Expertise im Be-

reich PKI und Informationssicherheit.

Zur Umsetzung stehen in den Jahren 2019 und 2020 jeweils 22.000 Euro zur

Verfügung.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die geforderte verschlüsselte E -

Mail - Kommunikation grundsätzlich bereits möglich ist. Die praktische An-

wendung bleibt aufgrund des derzeit notwendigen manuellen Einrichtungs-

aufwandes für Einzelfälle mit hohem Bedarf vorerst beschränkt. Eine Erwei-

terung soll sukzessive erfolgen.

2.8 Ausbau und Förderung der Präsenz der Thüringer Polizei in sozialen Netzwer-ken

Der Nutzung sogenannter „Neuer Medien“ kommt in der heutigen Zeit eine

zentrale Bedeutung zu. Die globalisierte, grenzenlose Kommunikation und

die Möglichkeiten einer nahezu uneingeschränkten Informationsbeschaf-

fung, -verbreitung und –verarbeitung prägen unsere Gesellschaft in erhebli-

chem Maße. Mit der Nutzung der technischen Alternativen ist eine Verände-

rung des Kommunikationsverhaltens eingetreten.

Soziale Netzwerke sind durch Elemente gekennzeichnet, die Auswirkungen

auf gesellschaftliche Prozesse und mithin für die polizeiliche Aufgabenerfül-

lung besitzen. Mit der Nutzung Sozialer Medien geht ein transparentes poli-

zeiliches Handeln einher, das berechenbar kommuniziert wird. Eine behörd-

liche Präsenz im Internet sorgt für Bürgernähe und steigert folglich das Si-

cherheitsgefühl, da die Organisation Polizei auch in der digitalen Welt als

Ansprechpartner sowie Informationslieferant zur Verfügung steht. Des Wei-

teren birgt die intermediale Welt multilaterale Informationen, die für die poli-

zeiliche Aufgabenerfüllung von wesentlicher Bedeutung sind und zur Bewäl-

tigung von Einsatzlagen beitragen können.

Die Implementierung von Social Media in die Thüringer Polizei ist ein strate-

gischer Prozess. Durch die LPD erfolgte die Erstellung eines Konzeptes und

einer entsprechenden Dienstanweisung zum Umgang mit Social Media in

der Thüringer Polizei, die in diesem Jahr ihre Gültigkeit erlangten.

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Die Erfahrungen und Erkenntnisse der im Jahr 2016 eingesetzten Projekt-

gruppe „Social Media“ waren positiver Natur. Seit dieser Zeit werden die Ka-

näle Twitter und Facebook seitens der LPD zur Erfüllung der polizeilichen

Aufgaben bedient.

Das Bildungszentrum der Thüringer Polizei (BZThPol) nutzt zum Zwecke der

Nachwuchsgewinnung ebenfalls Facebook sowie seit dem letzten Jahr Ins-

tagram. Insbesondere Instagram ist bei der Jugend ein sehr gefragtes Me-

dium und eignet sich besonders für diesen Zweck.

Ein Blick auf die Statistiken von Facebook, Twitter, aber auch dem Presse-

portal zeigt den Erfolg jener Beiträge, die mit Bild- oder Videomaterial unter-

stützt wurden. Solche Beiträge erreichen wesentlich mehr Klickzahlen und

somit eine höhere Reichweite, als reine Textbeiträge.

Insgesamt erfordert Öffentlichkeitsarbeit vor allem im Bereich der sozialen

Medien einen hohen und oftmals unterschätzten Personalbedarf. Das Per-

sonal der Pressestelle der LPD muss dafür sukzessive erhöht werden. Min-

destens sollten vier Mitarbeiter für Social Media eingeplant werden. Um ei-

nen hohen Qualitätsstandard der Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten, ist

es zwingend notwendig, dieses Tätigkeitsfeld von entsprechend geeigneten

Mitarbeitern ausführen zu lassen.

Das eingesetzte Personal muss aufgrund angemessener Ausbildung, Schu-

lungen, Fertigkeiten und Erfahrungen befähigt werden.

Folgende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind dafür notwendig (nicht ab-

schließend):

Ausbildung zum Social Media Manager an der Deutschen Hochschule

für Polizei (DHPol),

Grundlagen P/ÖA

Pressesprecherschulung

Rhetorik

Kameratraining

Medienrecht

Fotografie

Bild- und Videobearbeitung,

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Fortbildung

Barcamp Social Media (DHPol)

bundesweiter, jährlicher Social Media Workshop

länderübergreifende Arbeitstagungen.

Die Qualifikation der Mitarbeiter im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit stellt

fortwährend einen hohen Anspruch dar. Ab diesem Jahr wird durch die Deut-

sche Hochschule der Polizei die Ausbildung zum Social Media Manager erst-

mals angeboten. Durch die Thüringer Polizei werden bereits in diesem Jahr

die ersten Bediensteten zur Erreichung dieser Qualifikation entsandt.

Entsprechend dem Aufwuchs an Personal steigen insgesamt die Kosten,

welche in den Haushaltsplan rechtzeitig aufzunehmen sind.

Mehr Personal bedeutet mehr Kosten für:

Aus- und Fortbildung,

Arbeitsplatzausstattung inkl. Bürotechnik,

Fototechnik. Zur Betreuung der Kanäle sind eine hohe Selbständigkeit und Eigenverant-

wortung notwendig. Das Verhalten der Polizei wird in sozialen Netzwerken

diskutiert. Hierbei sind kritische oder fehlerhafte Darstellungen nicht auszu-

schließen. Die Rolle der Polizei sowie Hintergründe von polizeilichen Maß-

nahmen sind auch in sozialen Netzwerken zu verdeutlichen.

Mit der Nutzung sozialer Netzwerke kann die Thüringer Polizei einer moder-

nen Ausprägung der Gemeinwesen- und Bürgerorientierung Rechnung tra-

gen. Dabei sind soziale Netzwerke als wichtige Ergänzung zu den bestehen-

den Kommunikationsangeboten zu sehen.

Die Chancen der Nutzung sozialer Netzwerke übersteigen die verbundenen

Risiken deutlich. Gleichwohl bestehen durch die Nutzung einer außerpolizei-

lichen und oft ausländischen IT - Infrastruktur Risiken, wofür Maßnahmen

zur Minimierung getroffen und Konzeptionen zur Risikokommunikation vor-

zubereiten sind.

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Künftige Schwerpunktsetzung in der polizeilichen Nutzung Sozialer Netz-

werke:

Die Dynamik der technischen Entwicklung ist geprägt von kurzen Innovati-

onszyklen. Dies erfordert eine ständige Marktbeobachtung. Die Entwicklung

sollte im Rahmen der Sicherheitsforschung (Bund - Länder - Arbeitsgruppen)

umfassende Berücksichtigung finden. Ein wesentliches Element erfolgrei-

cher Nachwuchswerbung stellt die zielgruppenorientierte Ansprache poten-

tieller Bewerberinnen und Bewerber dar. Dies gilt umso mehr, da demogra-

fische Entwicklung und prognostizierter Fachkräftemangel alle Unternehmen

und die öffentliche Verwaltung um geeigneten Nachwuchs konkurrieren las-

sen. Aktuell wird eine Image- und Werbekampagne für die Thüringer Polizei

vorbereitet. Diese soll im zweiten Quartal 2019 starten.

Eine moderne Öffentlichkeitsarbeit und ein gezieltes Informationsmanage-

ment sind auf soziale Netzwerke angewiesen, um die Bevölkerung zu infor-

mieren und in den Dialog einzutreten. Die bisherigen Erfahrungen und Er-

folge im Zusammenhang mit der Nutzung von Facebook zur Öffentlichkeits-

fahndung sind positiv. Wesentliches Merkmal dieser Fahndung ist die

schnelle und zielgruppenorientierte Steuerung der Informationen. Hauptziel-

gruppe der Prävention, insbesondere der Gewalt-, Drogen-, und Verkehrs-

unfallprävention, ist die Altersgruppe der 16 - bis 24 - jährigen. Wirkungsvolle

und nachhaltige Präventionskampagnen sollten das Verhalten der Ziel-

gruppe in sozialen Netzwerken berücksichtigen.

Eine professionelle und erfolgreiche Einsatzbewältigung und Kriminalitäts-

bekämpfung beinhaltet mittlerweile auch die Nutzung sozialer Netzwerke, da

diese auch zur Begehung von Straftaten genutzt werden und Gefahren be-

günstigen. Aufklärung und Ermittlungen umfassen auch Recherchen und Be-

weissicherung in sozialen Netzwerken.

In Krisen erwartet die Bevölkerung eine aktuelle und umfassende Informa-

tion durch die Sicherheitsbehörden. Aufgrund des hohen Verbreitungsgra-

des sozialer Netzwerke sind diese wesentliches Kommunikationsmedium.

Dabei ist es eine Herausforderung, abgestimmte und auf Fakten beruhende

Informationen zu geben. Bei der Nutzung sozialer Netzwerke sind realisti-

sche Anforderungen an die IT - Sicherheit zu stellen. Der professionelle Ein-

satz sozialer Netzwerke setzt eine umfassende Aus- und Fortbildung voraus.

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Die Polizei ist vom demografischen Wandel betroffen. Einem nachhaltigen

Wissensmanagement kommt hohe Bedeutung zu. Das Social Web bietet

umfassende Möglichkeiten des Wissenstransfers. Mitarbeiterinnen und Mit-

arbeiter nutzen soziale Netzwerke in ihrer Freizeit, ein dienstliches Angebot

kann die interne Kommunikation verbessern und wirkt motivierend.

Die Nutzung sozialer Netzwerke macht die polizeiliche Arbeit transparenter.

Dies hat Auswirkungen auf die Kommunikationsstrukturen und erfordert Or-

ganisationsentwicklung. Führung und Zusammenarbeit sollten diese Erwar-

tungen erfüllen.

2.9 Digitalisierung und multimediale Aufarbeitung des Präventionsangebotes der Landespolizeidirektion

Die Thematik wird bereits als umgesetzt erachtet. Die Thüringer Polizei be-

teiligt sich im Rahmen der Umsetzung des Programms Polizeiliche Kriminal-

prävention der Länder und des Bundes (ProPK) unter Berücksichtigung der

phänomenbezogenen Kriminalitätsentwicklung mit Maßnahmen, Kampag-

nen und Medien im Freistaat Thüringen. Zugrunde liegen die schwerpunkt-

bezogenen Vorgaben des bundesweiten Gremiums Kommission Polizeiliche

Kriminalprävention (KPK), wonach sich die polizeiliche Kriminalprävention

der Thüringer Polizei grundsätzlich ausrichtet. Durch das ProPK werden in

diesem Zusammenhang kriminalpräventive Themen umfassend im Internet

abgebildet.

Als Hauptmedium dient die Homepage: www.polizei-beratung.de. Über

diese ist z. B. das zentrale Element der Kampagne gegen Wohnungsein-

bruchsdiebstahl www.k-einbruch.de mit umfassenden produktneutralen In-

formationen der Polizei zum Einbruchschutz multimedial und kostenfrei er-

reichbar.

Für den Internetnutzer zuständige örtliche polizeiliche Beratungsstellen kön-

nen über eine Suchmaschine recherchiert werden.

Extra für junge Menschen wurde die Seite www.polizeifuerdich.de konzipiert.

Neben diesen sind weitere Links seriöser Anbieter zu kriminalpräventiven

Themen erreichbar.

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Vom Landesportal www.polizei.thueringen.de ist die o. a. Seite des ProPK

verlinkt abrufbar, so dass für interessierte Nutzer hier keine Informationslü-

cke gesehen wird. Das Landesportal verweist darüber hinaus unter der

Rubrik Themen - Prävention auf kriminalpräventive Themen.

2.10 Ausbau und Stärkung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen von Polizei-vollzugsbeamten durch Fort- und Weiterbildung

Die Aus- und Fortbildung der Thüringer Polizeivollzugsbeamten wird stetig

hinsichtlich der Erfordernisse an die Beamtinnen und Beamten evaluiert und

weiterentwickelt. Die Ausbildung der Beamten des mittleren Polizeivollzugs-

dienstes findet am BZThPol am Standort Meiningen statt. Die Ausbildung der

Beamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes erfolgt an der Fachhoch-

schule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, ebenfalls am Standort

Meiningen.

Die Kernaufgaben in der Ausbildung, im Studium und in der Fortbildung sind

weitgehend miteinander vergleichbar. Beide Bildungseinrichtungen vermit-

teln theoretisches und handlungsorientiertes Wissen. Gleichwohl sind die je-

weiligen Bildungskonzepte beider Bildungseinrichtungen grundlegend unter-

schiedlich. Während das Studium eine wissenschaftliche Bildungsorientie-

rung mit Akkreditierung aufweist, sind Aus- und Fortbildung eher schulisch

orientiert und bedürfen keinem Akkreditierungsniveau. Bildungsform und Fä-

cherausrichtung unterscheiden sich ebenso grundlegend.

Die Einzelheiten der Ausbildung in der Laufbahn des mittleren Polizeivoll-

zugsdienstes werden in einem Ausbildungsplan geregelt.

Dieser beinhaltet insbesondere:

die zeitliche und inhaltliche Gestaltung der jeweiligen Unterrichtsfächer,

Leitthemen, Trainings sowie Praktika,

die Lernziele,

Regelungen zu den Leistungsnachweisen und

Regelungen zur Evaluation der Lehrveranstaltungen.

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Der Ausbildungsplan für den mittleren Polizeivollzugsdienst wurde bis An-

fang des Jahres 2019 überarbeitet und an die bestehenden Anforderungen

für künftige Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte angepasst. Ausbil-

dungsbegleitend findet die Digitalisierung Berücksichtigung.

Insbesondere die Entwicklungen in der IuK - Strategie der Thüringer Polizei

finden sich in der Wissensvermittlung als auch in den handlungpraktischen

Trainings wieder. Die fachlichen Schulungsanforderungen bereits laufender

Projekte (u.a. NOVa, SmArTh) werden mit den dazugehörigen technischen

Entwicklungen in die Vermittlung der Ausbildungsinhalte eingebracht und

fortwährend an Bedarfen orientiert sowie novelliert.

Die Einzelheiten des Studiums in der Laufbahn des gehobenen Polizeivoll-

zugsdienstes werden in einem Studienplan geregelt.

Dieser setzt sich zusammen aus:

dem Modulhandbuch, einschließlich des Studienverlaufplans,

der Ordnung für die Bachelorarbeit und deren Verteidigung

(Bachelorordnung),

der Evaluationsordnung und

der Richtlinie zur Durchführung der berufspraktischen Studienzeit (Prak-

tikumsrichtlinie).

Entsprechend dem Ausbildungsplan wird das aktuelle Modulhandbuch für

das Bachelorstudium permanent an neue Herausforderungen angepasst.

Die anstehende Reakkreditierung im Jahr 2021 setzt voraus, dass begin-

nend ab 2019 die Studieninhalte tiefengeprüft und überarbeitet werden. Die

erforderlichen Abstimmungen diesbezüglich befinden sich in der Umsetzung.

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Richtungsweisend sind bei der Vermittlung von Wissen insbesondere die

Entwicklungen im digitalen Bereich von Polizei und Gesellschaft. Cyber-

crime, Übertragung digitaler Speichermedien auf mobile Kommunikations-

endgeräte, Nutzung mobiler Kommunikationsgeräte bei Fahndungslagen,

Rekonstruktion von Tathergängen und Verkehrsunfällen sowie großer Ge-

fahren- und Schadenslagen werden unter den derzeitigen Möglichkeiten der

Digitalisierung im Bachelorstudium vermittelt und fortführend in die Module

aufgenommen.

An den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei wird gegenwärtig in der

Lehre mit Präsenzveranstaltungen und hohen praktischen Anteilen gelehrt.

Gleichwohl kehrt in die Lehre zunehmend der Wandel des digitalen Zeitalters

ein. Es wurden u.a. Lehrobjekte mit der Möglichkeit der direkten Einfluss-

nahme durch Ton- und Bildübertragungen gebaut, die ein praxisnahes Leh-

ren ermöglichen. Des Weiteren gewinnt das elektronische Lernen zuneh-

mend an Bedeutung. Mehr und mehr sollen digitale Medien für die Präsen-

tation und Bereitstellung von Lerninhalten sowie zur Unterstützung der Kom-

munikation aller am Lernprozess beteiligten zum Einsatz kommen.

Im Ergebnis der 19. Sitzung der Kommission - luK wurden die Bildungsein-

richtungen zudem gebeten, ein Fachkonzept für eine e - Learning -Plattform

zu erstellen, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen und eine Entschei-

dungsvorlage zur Umsetzung des Vorhabens dem TMIK vorzulegen. Durch

das BZThPol wurde im 4. Quartal 2018 hierzu ein Fachkonzept zur Imple-

mentierung elektronischer Lernanwendungen erstellt sowie die Machbar-

keitsstudie durchgeführt. Als Zielstellung sollen e - Learning Anwendungen

die aktuellen Lern-und Arbeitsprozesse unterstützen und erleichtern.

Das Einrichten einer Lernplattform zur Implementierung elektronischer Lern-

anwendungen soll in der Lehre folgende Zielstellungen haben (nicht ab-

schließend):

Schaffung einer einheitlichen Wissensbasis,

Flexible Reaktionen auf die Beschulung aktueller Themen,

Prinzip der Einmalerstellung von Lehrmaterialien (Saabrücker -

Agenda),

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Zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten von jedem dienstlichen oder

privatem Endgerät,

Erweiterung der Medienkompetenz für Lehrende und Lernende,

Stärkung der Selbstlernkompetenz und des selbstverantwortlichen

Lernens.

Ein Lehren mit elektronischen Lernanwendungen unterliegt ebenso fachli-

chen Anforderungen. Für die Lehrenden sowie Lernenden sollen mehrere

Funktionalitäten abgedeckt werden.

Das Lehrpersonal soll z.B. zeit- und ortsunabhängig Module / Kurse gestal-

ten und Lehrmaterialien in einer einheitlichen Umgebung bereitstellen und

bearbeiten können.

Alle Lernenden sollen im Umkehrschluss jederzeit und ortunabhängig digital

auf ihre Module / Kurse und Lehrmaterialien zugreifen. Mit einer Implemen-

tierung ergeht auch die Möglichkeit eines Fortbildungsangebotes und des

digitalen Kommunikationsaustauschs, in beispielsweise sozialen Chats oder

mittels Onlinesprechstunden.

Basierend auf einer Lernplattform konzipieren die Bildungseinrichtungen ge-

genwärtig ein e - Learning - Angebot, welches im dritten Quartal 2019 zur

Verfügung stehen soll. Mit der Einführung der e - Learning Plattform werden

fortfolgend die Angebote schrittweise ausgebaut, so dass in den Folgejahren

mehrere Seminare zur Verfügung stehen sollen.

Die Möglichkeit, die Bediensteten der Thüringer Polizei zur Auffrischung auf

bestehendem Wissen als auch zu neuen Entwicklungen in Polizei und Ge-

sellschaft digital zu erreichen, bietet mit einer e - Learning - Plattform eine

deutlich dezentrale und zeitlich schnellere Reichweite.

Im schrittweisen Ausbau kann e - Learning in der Ausbildung, Studium und

in der Fortbildung etabliert werden. Die Vermittlung digitaler Kompetenzen,

in Abhängigkeit der strategischen Ausrichtung polizeilicher IuK - Vorhaben,

bestimmen im Wesentlichen die Inhalte künftiger Fortbildungen.

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In der jährlich stattfindenden Fortbildungskonferenz werden am BZThPol die

inhaltliche Ausrichtung der künftigen Fortbildung besprochen und Änderun-

gen beschlossen. Hierzu werden die Bedarfe des TMIK, des TLKA und der

LPD erhoben und abgestimmt. Als Beispiel ist hier das Projekt NOVa mit der

Einführung des neuen Vorgangsbearbeitungsprogramms in der Thüringer

Polizei zu benennen. Hieraus resultierten erhebliche Fortbildungsbedarfe für

nahezu jeden Bediensteten der Thüringer Polizei. Das BZThPol wurde um-

fänglich in das Projekt eingebunden, um die fachlichen Anforderungen an

die Aus- und Fortbildung frühzeitig aufzunehmen und die entsprechenden

Seminare vorzubereiten und partiell auch durchzuführen.

Mit der Einrichtung einer Stabstelle Fortbildung in 2019 werden am BZThPol

die bestehenden Fortbildungsangebote tiefengeprüft, um diese an die beste-

henden Herausforderungen für die Bediensteten der Thüringer Polizei anzu-

passen. Somit wird eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Fortbildungs-

inhalte – ausgerichtet am Bedarfsträger – angestrebt.

3. Erfolgskritische Faktoren einer weiterführenden Digitalisierung der Thüringer Polizei

Die anzustrebende Ausschöpfung der dem digitalen Wandel innewohnen

Chancen für die Thüringer Polizei ist als alternativlos zu betrachten. Gleich-

wohl lassen sich in der Gesamtschau vielfältige Voraussetzungen und Rah-

menbedingungen identifizieren, deren Beachtung, Einhaltung oder Erfül-

lungsgrad unmittelbaren Einfluss auf den Grad der Zielerreichung haben

wird.

Einige der wesentlichen erfolgskritischen Faktoren sind:

1.) Organisation

Die Digitalisierung der Thüringer Polizei erfolgt nicht um ihrer selbst willen.

Vielmehr ist sie stringent am fachlichen Bedarf der informationstechnischen

Unterstützung der Kern-, Querschnitts- und Stützprozesse zu orientieren.

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Um das Primat der von digitaler Expertise getragenen Fachlichkeit generie-

ren zu können, bedarf es einer prozessualen und strukturellen Ausrichtung

der Organisation darauf. Einerseits sind in den polizeifachlichen Bereichen

der Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei Rollen zu etablieren,

die eine abgestimmte Fachmeinung generieren und damit eine artikulations-

fähige Fachlichkeit abbilden.

Darüber hinaus bedarf es einer leistungsfähigen Serviceorganisation, wel-

che die Umsetzung der fachlichen Anforderungen in entsprechenden IT-Ser-

vices koordiniert, deren Fortentwicklung über den gesamten Lebenszyklus

der IT-Services verantwortet sowie deren Betrieb im Zusammenwirken mit

externen Dienstleistern gewährleistet. Gelingt es nicht, die dafür notwendi-

gen Organisationsanpassungen, insbesondere durch Neuorganisation der

ZpIuK im TLKA, zu vollziehen, mangelt es der angestrebten Digitalisierung

bereits an ihrer strukturellen Grundlage.

2.) Personal

Digitalisierung in der Thüringer Polizei steht und fällt mit der Verfügbarkeit

des dafür in Qualität und Quantität erforderlichen Personals. Mit Aufwachsen

der in Konzeptionierung, Entwicklung und Betrieb befindlichen IT-Services

ist eine signifikante Aufwandsmehrung im Bereich der diese Prozesse ver-

antwortenden Organisationsbereiche verbunden.

Möglichkeiten der Gewinnung und Einstellung von Fachpersonal im IT - Be-

reich sowie die Aus- bzw. Fortbildung bestehender Kompetenzen und fach-

spezifische Qualifizierung der mit IT betrauten Bediensteten sind dafür stetig

auf allen Organisationebenen und Bereichen zu fördern und zu gewährleis-

ten. Selbst bei Schaffung der erforderlichen strukturellen Grundlagen hängt

die Trag- und Leistungsfähigkeit der die Digitalisierung tragenden Organisa-

tionsbereiche unmittelbar vom Grad der qualitativen und quantitativen per-

sonellen Ausstattung ab. Die personelle Ausstattung wird auch mit Blick auf

Effizienzsteigerungen und Synergieeffekte im Rahmen der gegebenen haus-

hälterischen Rahmenbedingungen sichergestellt.

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3.) Haushaltsmittel

Die erforderliche technische Infrastruktur für den Betrieb vielfältiger IT-Ser-

vices zur digitalen Unterstützung der Kern-, Querschnitts- und Stützprozesse

in der Thüringer Polizei ist stetig dem technischen Erfordernis entsprechend

auszugestalten. Der sich nahezu permanent vollziehende Technologiewech-

sel bedingt zunehmend kürzere Modernisierungsintervalle der genutzten

Technik.

Alle an der Digitalisierung beteiligten Akteure agieren in dem Bewusstsein,

dass eine fortwährende Weiterentwicklung der Infrastruktur im Rahmen der

Digitalisierungsprozesse kontinuierliche Kosten in nicht unerheblichem

Maße verursachen wird. Die Digitalisierung der Thüringer Polizei wird folglich

nur in dem Maße vorangetrieben werden können, wie die dafür benötigten

Haushaltsmittel innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets bereitge-

stellt werden können.

4.) Kooperationen

Das gesamte Portfolio der Digitalisierungsbestrebungen, einhergehend mit

der erforderlichen horizontalen und vertikalen Harmonisierung der IT - Sys-

temlandschaft, ist alleinig mit Ressourcen des Freistaates Thüringen weder

fachlich - inhaltlich noch haushalterisch oder personell zu bewältigen. In An-

betracht dieser Tatsache sind Kooperationen sowie Zusammenarbeitsfor-

men auf Bund - Länder - Ebene und die sich daraus ergebenden Synergien

zielgerichtet zu identifizieren und zu nutzen. Das Gelingen einer sowohl fach-

lich - inhaltlich als auch technisch gegeneinander abgestimmten Digitalisie-

rung hängt unmittelbar von dem Zustandekommen und der Weiterentwick-

lung kooperativer Verbünde ab.

5.) Leistungsfähige IT

Die Gewährleistung des Betriebs der bei der Thüringer Polizei genutzten IT-

Services wird bereits heute in ganz überwiegendem Maß durch externe

Dienstleister oder das Thüringer Landesrechenzentrum verantwortet.

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Das im Zuge der Digitalisierung zu erwartende Aufwachsen des Portfolios

an IT-Services bei der Thüringer Polizei bedarf entsprechender Vorkehrun-

gen bei diesen Dienstleistern, um auch zukünftig die technisch erforderlichen

Parameter bereitstellen sowie die fachlich definierten Verfügbarkeitsanforde-

rungen garantieren zu können. So ist insbesondere die Bereitstellung von

modernen Technologien für ein gut ausgebautes Mobile Device Manage-

ment zu gewährleisten.

Der zu erreichende Durchdringungsgrad der Digitalisierung in der Thüringer

Polizei ist folglich auch von der Handlungs- und Leistungsfähigkeit der ein-

gebundenen externen Dienstleister abhängig.

6.) Akzeptanzmanagement

Obgleich die Digitalisierung in der Thüringer Polizei effektivere und effizien-

tere Gestaltung der Arbeitsabläufe erwarten lässt, sind damit für die Bediens-

teten nicht unerhebliche Veränderungen im gewohnten Arbeitsumfeld ein-

hergehend.

Neben vorhabensbezogenem Fortbildungsaufwand wird jeweils auch ein

persönlicher Gewöhnungsaufwand für jeden einzelnen Bediensteten entste-

hen. Transparenter Gestaltung und breiter Einbindung der Nutzerkreise in

die Prozesse zur Erhebung der fachlichen Bedarfe ist daher im Zuge der

Digitalisierung eine hohe Priorität beizumessen.

In diesem Zusammenhang ist besonderes Augenmerk auf eine gezielte Öf-

fentlichkeitsarbeit sowie ein abgestimmtes Informations- und Wissensma-

nagement zu richten.

Der aus der Digitalisierung für die Thüringer Polizei zu erwartende fachliche

Mehrwert hängt unmittelbar vom Grad der Bereitschaft der einzelnen Be-

diensteten, sich den damit verbundenen Herausforderungen und Neuerun-

gen zu stellen, ab.

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Digitalisierung der Thüringer Polizei kann nur gelingen, wenn die mit der Di-

gitalisierung verfolgten Ziele von allen Akteuren und Stakeholdern getragen

werden, im Sinne der Zielerreichung von allen Beteiligten verfolgt und mit

der nötigen Akzeptanz umgesetzt werden.

ael Schulze

Abteilungsleiter Polizei

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Abteilung 4 - Polizei Referat 43 — Grundsatzangelegenheiten der Thüringer Polizei

Az: 43.2-1074-28/2018 Stand: 23.07.2019 — Version 1.0

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