thurgauer immobilienmagazin · 2017. 6. 14. · thurgauer immobilienmagazin | 3 friedlich scheiden...
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Guter Rat: VorsorgeauftragAndreas Hildebrand sagt, warum ein Vorsorgeauftrag bei Urteilsunfähigkeit behördliche Mass nahmen verhindern hilft.Seite 4
Niederlassung in WilFleischmann Immobilien stärkt den Raum Hinterthurgau/Wil und eröffnet eine neue Niederlassung in Wil.Seite 6
Angebote in der Region ThurgauQualitätsliegenschaften zu attraktiven und fairen Preisen. Alle Liegenschaftsangebote auf einen Blick.Seiten 7 bis 11
Friedlich scheidenFelix Müller hat sich auf aussergerichtliche Vergleiche bei Scheidungen spezialisiert. Das hat Vorteile für Wohneigentum. Seite 2
Hintergründe, Meinungen, Angebote
ThurgauerImmobilienmagazin
Sommer 2017
2 | Thurgauer Immobilienmagazin
Notverkauf: Aus der Not eine Tugend machen!
Wohneigentum ist immer mit Emotionen verbunden. Besonders herausfordernd ist es, wenn jemand zum Verkauf «gezwungen» wird und aus der Not heraus ein Haus oder eine Wohnung in kürzester Zeit verkaufen muss. Noch schlimmer ist es, wenn es deswegen Streit gibt. Unsere Liegenschaftsexperten erleben in ihrem Arbeitsalltag immer wieder solche unangenehmen Situationen. Wir wollen deshalb mit unserem Engagement und unserer langjährigen Erfahrung dazu beitragen, dass es nicht so weit kommen muss. Dann gilt die Redewendung: Aus der Not eine Tugend machen!In diesem Immobilienmagazin gehen wir der Frage nach, wie man vorbeugend aus der Not eine Tugend machen kann: Einerseits, indem man als Liegenschaftsbesitzer weitsichtig vorausdenkt, und andererseits, indem Liegenschaftsbesitzer beim Verkauf in schwierigen Umständen auf professionelle Unterstützung bauen.Drei auslösende «Klassiker» von Notverkäufen sind Scheidungen, Urteilsunfähigkeit oder erbrechtliche Auseinandersetzungen. In allen Fällen drohen Familien komplett auseinandergerissen zu werden und Menschen innerlich verletzt zu werden. Das muss nicht sein: Selbst bei Scheidungen kann man einvernehmliche Lösungen finden. Zwar sollte man bei der Heirat nicht an Trennung denken, und doch kann man für Eventualitäten angemessene Vorkehrungen treffen. Vorsorgen kann man auch, indem man eine Vertrauensperson beauftragt, im eigenen Sinne zu handeln für den Fall, dass man selber urteilsunfähig werden sollte. Schliesslich sollte man sich frühzeitig Gedanken machen, wie der Nachlass geregelt wird. In allem gilt: Aus der Not macht man vor allem dann eine Tugend, wenn man mit allen Beteiligten an einen Tisch sitzt und mit offenen Karten spielt. Dieses Immobilienmagazin ist eine kleine Hilfe dazu.
Ihr Werner Fleischmann
«Ein Haus ist nicht nur ein Konstrukt aus vier Wänden, sondern häufig auch mit vie-len Emotionen verbunden», sagt Rechts-anwalt Felix Müller. Dies zeige sich insbe-sondere bei Scheidungen: Was passiert mit dem ehemaligen Zuhause der Familie? Mül-ler warnt vor einer Kampfscheidung und empfiehlt eine gütliche Einigung.
Versöhnliche Lösung statt strittige Auseinandersetzung. Darin sieht Felix Müller die Chance, das Leid in Grenzen zu halten. Müller ist Partner bei Raggenbass Rechtsanwälte in Kreuzlingen (www.raggenbass.com). Er ist spezialisiert auf Scheidungsrecht, Erbrecht und Nachlassplanung. Trennungen dürfen seines Erachtens nicht zu einem Scherbenhaufen führen. Er hat sich deshalb auf die aussergerichtliche Streitbeilegung spezialisiert, bei der die gemeinsame Suche nach einer Einigung im Vordergrund steht. Werner Fleischmann, Inhaber von Fleischmann Immobilien, bekräftigt, dass dieser Weg insbesondere dann empfehlenswert ist, wenn Immobilien im Spiel sind: «Die Gefahr ist gross, dass in schwierigen Streitsituationen Handlungen vollzogen und Aussagen gemacht werden, die man später bitter bereut.»
Wer wohnt wo?Für das Wohl der Kinder, aber auch für die persönliche und finanzielle Zukunft der Ehepartner sei es immer erstrebenswert, wenn friedliche Lösungen gefunden werden, so Müller: «Am runden Tisch können alle nur erdenklichen Varianten diskutiert und umgesetzt werden, und es können Lösungen vereinbart werden, welche ein Gericht nie anordnen könnte.» Er illustriert dies an einem Beispiel: Sehr viele Ehepartner können sich ein Haus nur deswegen leisten, weil sie gemeinsam die Hypothek aufnehmen und weil dadurch beide Einkommen für die Bezahlung der Hypothekarzinsen verwendet werden können. Nach einer Trennung muss jedoch ein zweiter Haushalt finanziert werden. Immer noch werden die Kinder in der Regel von der Mutter betreut, und die Mutter verdient unter anderem aus diesem Grund weniger Geld als der Vater. Die Mutter kann daher nach der Trennung häufig die Liegenschaft nicht zu Alleineigentum übernehmen. Eine einvernehmliche Lösung könne nun so aussehen: Die Liegenschaft wird vom Vater zu Alleineigentum übernommen, und der Ehemann vermietet die Liegenschaft dann an seine Frau. Falls gewünscht, kann der Frau an der Liegenschaft
Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln
Dreh- und Angelpunkt bei Scheidungen ist oft das Wohneigentum, wobei die Emotionen hochgehen – es gibt aber auch Wege, friedlich auseinan-derzugehen.
auch ein Kaufrecht eingeräumt werden, damit sie – wenn sie wieder voll erwerbstätig ist – die Liegenschaft vom Mann zurückkaufen kann. Dies sei nur eine von vielen Möglichkeiten, das Schicksal der ehemaligen Liegenschaft und damit auch das Schicksal der Familie einvernehmlich zu lösen. Wenn man gemeinsam nach einer Lösung suche, seien der Lösungsfindung praktisch keine Grenzen gesetzt. «Entscheidet jedoch ein Richter in einem strittigen Verfahren, so muss sich dieser an die Vorgaben des Gesetzes halten. Und vor allem: Von Gerichten angeordnete Lösungen werden von den Ehepartnern weniger akzeptiert, als Lösungen, welche die Ehepartner gemeinsam gefunden haben.»
Haus und Kinder als DrehpunkteBei vielen Scheidungen, so Müller, seien Haus und Kinder Dreh und Angelpunkte bei der Lösungsfindung. Ob hohes oder tiefes Einkommen: «Die Menschen hängen an ihrem Zuhause.» Dies werde bei Kinderbefragungen deutlich: «Kinder beziehen ungern gegen Vater oder Mutter Position, sondern sagen einfach, dass sie in ihrem Zuhause bleiben wollen.» Aus dieser Erkenntnis heraus habe sich das «Nestmodell» entwickelt:
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Friedlich scheiden und Wohneigentum gütlich regeln
«Die Kinder bleiben im Haus, Vater und Mutter nehmen sich je eine Wohnung, ‹pendeln› ins gemeinsame Haus und wechseln sich in der Kinderbetreuung auf diese Weise ab.» Dieses Modell sei jedoch mit Blick auf die hohen Kosten ein Ausnahmefall. Seit diesem Jahr ist in der Schweiz auch die alternierende Obhut im Gesetz verankert: Die Kinder leben beispielsweise eine Woche bei der Mutter und die andere Woche beim Vater. Dieses
Betreuungsmodell stellt hohe Anforderungen an die Eltern: Die Kinder müssen von beiden Wohnorten aus möglichst einfach die Schule erreichen.
Existenzielle FragenWerner Fleischmann weiss aus der Liegenschaftsvermittlung, dass Wohneigentum bei Scheidungen existenzielle Fragen aufwirft, denn: «Die meisten Personen können sich nach der Scheidung kein Haus mehr leisten.» Müller pflichtet bei und erklärt, dass gerade bei durchschnittlichem Einkommen der Verkauf häufig die beste Lösung sei: «Bei einem Verkauf muss nicht über den Wert der Liegenschaft gestritten werden, und die Situation ist für beide Seiten gleich ‹ungerecht›.» Die anspruchsvollste und daher häufig auch schlechteste Lösung sei nach einer Trennung das Miteigentum je zur Hälfte zu belassen: «Probleme sind vorprogrammiert, wenn beispielsweise jemand oder beide Personen etwas anderes kaufen wollen. Auch könne es bei später nötigen Investitionen oder Unterhaltsarbeiten immer wieder zu Differenzen führen, weil beide Seiten einverstanden sein müssen.» Fleischmann gibt weiter zu bedenken, dass es bei einer Scheidung zu zusätzlichen finanziellen Problemen führen kann, wenn Pensionskassen für die Finanzierung verwendet worden waren. Angesichts derartiger Herausforderungen verweist er auf die Vorteile, Wohneigentum durch einen Liegenschaftsexperten zu verkaufen: «Wir wahren als unabhängige Partei den Blick fürs Ganze und können das Haus frei von Emotionen zeigen. Die Besichtigung kann durch uns alleine erfolgen und wir informieren beide Verkäufer immer zeitnah gleichwertig.»
Dreh- und Angelpunkt bei Scheidungen ist oft das Wohneigentum, wobei die Emotionen hochgehen – es gibt aber auch Wege, friedlich auseinan-derzugehen.
Eigengüter festhalten und gut planen Wer heiratet und ein Haus kauft, sollte zwar nicht an Scheidung denken, aber doch für Eventualitäten vorsorgen, sagt Rechtsanwalt Felix Müller. «Vor der Heirat sollte man die bestehenden Eigengüter von Mann und Frau festhalten. Gerade wenn ein Haus vorhanden ist, ist es sinnvoll, einen Ehevertrag abzuschliessen.» Wenn es um Immobilien geht, seien klare vertragliche Regelungen zentral, denn Liegenschaften seien in aller Regel neben dem Pensionskassenvermögen das mit Abstand grösste Aktivum von Herr und Frau Schweizer. Regelungsbedarf bestehe insbesondere, wenn ein Ehepartner von seinen Eltern ein
Haus abkauft oder wenn Eltern einem Ehepartner für den Kauf eines Hauses Geld geben. Dann müsse beispielsweise klar geregelt werden, ob dieses Geld beiden Ehepartnern oder nur einem Ehepartner geschenkt wurde. Eltern, welche ihr Kind unterstützen, müssen sich auch überlegen, ob sie damit nicht eines ihrer Kinder übermässig begünstigen, was dann bei einem späteren Erbfall zu Streitereien führen könnte. Müller empfiehlt: «Häufig ist es am einfachsten, wenn die Eltern ihre Kinder mit einem verzinslichen Darlehen unterstützen. Dies vereinfacht die Situation bei einer allfälligen Trennung, aber auch bei der Teilung des Nachlasses der Eltern.»
Einfache Lösungen anstreben«Es menschelet», sagt Rechtsanwalt Felix Müller, wenn es um die Veräusserung von Liegenschaften geht. Auch bei erbrechtlichen Planungen sei es sinnvoll, dass die Eltern die Kinder frühzeitig miteinbeziehen. «Das Kernproblem liegt oft darin, dass Eltern einem Kind ein Haus zu Vorzugskonditionen verkaufen oder vermieten. Das birgt Streitpotenzial.» Es sei wichtig, dass Geschwister gleich behandelt werden. Man müsse keine komplizierten Konstrukte wählen, aber klare, gerechte und transparente Preise festlegen: «Ich bin ein Freund von einfachen Lösungen.» Eine Gefahr sieht Müller auch darin, wenn Liegenschaften in Testamenten einem Kind zu einem Fixpreis zugewiesen werden: «Solche einseitigen Anordnungen schaffen oft Probleme, wenn die Erben sich damit nicht anfreunden können.» Generell rät der Spezialist zu einer frühzeitigen Nachlassplanung: «Wünschenswert ist es, wenn man die Kinder in die Planung miteinbezieht. Und optimal ist es, wenn die Kinder als Zeichen ihrer Zustimmung den Erbvertrag der Eltern mitunterzeichnen. Denn so können langwierige und kostspielige Erbteilungsprozesse und ein Auseinanderfallen der Familie nach dem Tod der Eltern vermieden werden.»
Gemeinsam an den Tisch sitzenMüller betont: «Jeder Mensch hat ein gutes Gerechtigkeitsverständnis.» Bei einer strittigen Auseinandersetzung vor Gericht werden die Ehepartner jedoch dazu gezwungen, Maximalstandpunkte geltend zu machen, was in einer sowieso schon angespannten Situation die Lösungsfindung zusätzlich erschwere. Sitze man jedoch gemeinsam am runden Tisch, komme ein konstruktiver Dialog in Gang und es könnten tragfähige Lösung erarbeitet werden. Aussergerichtliche Lösungen könnten beispielsweise im Rahmen einer Mediation oder eines «Collaborative Law and Practice»Verfahrens (eine Art «CoMediation», www.clp.ch) gefunden werden. Bei beiden Verfahren verpflichten sich alle Teilnehmer zur Ehrlichkeit, Offenheit und Transparenz und Informationen dürfen nicht gegen den anderen Ehepartner verwendet werden. Auf diese Weise finde man häufig viel schneller eine Lösung als bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Andreas Hildebrand will mit Informationsarbeit dazu beitragen, dass behördliche Massnahmen im Falle einer urteilsunfähigen Person nur in Ausnahmefällen nötig sind.
Guter Rat ist nicht teuer, aber wenn es zum Notverkauf einer Immobilie kommt, können die Umstände ganz schön Geld und Nerven kosten. Deshalb lohnt es sich, ohne Druck zu überlegen, was mit einem Haus oder einer Wohnung passieren soll, falls man selber einmal nicht mehr urteils-fähig sein sollte. Konkretes Beispiel, wo guter Rat teuer ist: Herr X zeigt seit einem Jahr Anzeichen von Demenz. Seine Frau fährt Auto, hat einen Unfall und wird schwer verletzt, ist nicht mehr ansprechbar. Die beiden haben nicht geregelt, was mit ihrem Haus und ihrer Ferienwohnung geschieht. Die Kinder streiten sich ums Erbe. Was passiert?
Freiwillig ist besser – eine BilanzGuter Rat kommt von der Kesb, der Kinder und Erwachsenenschutzbehörde, die eigentlich erst dann ins Spiel kommt, wenn es gar nicht mehr anders geht. Der Jurist und Präsident der Kesb Arbon, Andreas Hildebrand, weiss, wie Liegenschaftsbesitzer dieser meist unerwünschten Situation vorbeugen können: mit einem Vorsorgeauftrag, in dem man frühzeitig festhält, wer im schlimmsten Fall die eigenen Interessen vertreten soll. Hildebrand muss es wissen: Nach knapp fünf Jahren zog er Bilanz als Präsident der Kesb Arbon, bevor er im Juni 2017 bei den Kesb in Gossau/SG eine neue Herausforderung angenommen hat. In seinem Rückblick auf die Arboner Zeit stellt er fest, dass sich in den letzten fünf Jahren nach anfänglichen Unsicherheiten vieles geklärt habe. Vor allem aber sei es ihm wichtig, dass sich gerade auch Haus und Wohnungseigentümer bewusst werden: Freiwillig zu handeln ist in jedem Fall besser.
Offen informierenWer nämlich rechtzeitig seine Vorsorgebeauftragten bestimme, könne verhindern, dass die Kesb von Gesetzes wegen eingeschaltet werden müssen: «Ein Vorsorgeauftrag ist besonders wichtig für Liegenschaften.» Ebenso erforderlich sei es, dass die ausgewählten Vorsorgebeauftragten während der Erstellung informiert und die möglichen Schritte mit ihnen diskutiert werden, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt. Liegenschaften müssten unbedingt im Vorsorgeauftrag separat aufgeführt werden – zusammen mit allfälligen Wünschen oder Absichten. Werner
Fleischmann, Inhaber von Fleischmann Immobilien, rät dringend, dass im Zusammenhang mit Wohneigentum alle Personen, die betroffen sein könnten, möglichst offen in
formiert werden – insbesondere denkt er an Geschwister oder andere Familienmitglieder, die zu einem späteren Zeitpunkt in der Erbfolge zum Zuge kommen könnten.
Guter Rat liegt im Vorsorgeauftrag
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Verkauf genehmigenWenn ein Vorsorgeauftrag vorliege, so KesbPräsident Andreas Hildebrand, könne die Eignungsprüfung der Kinder und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) relativ schnell erfolgen. Die Fachleute klären dann die Frage, ob eine Urteilsunfähigkeit, also ein Vorsorgefall, eingetreten ist. Ebenso müsse zu diesem Zeitpunkt der Vorsorgebeauftragte den Auftrag annehmen. Die Kesb sei lediglich auf strategischer Ebene tätig und entscheide, ob ein Berufsbeistand beigezogen werden muss. Je klarer ein Vorsorgeauftrag formuliert sei, desto weniger müsse die Kesb zugezogen werden. Wenn also auch der Vorsorgebeauftragte für Liegenschaften bestimmt und einverstanden
sei, müsse die Kesb nicht eingreifen. Anders sei dies, wenn keine Anweisung für Immobilien besteht. Dann müsse die Kesb einen Beistand bestimmen. «Die eingesetzten Beistände sind den Kesb gegenüber rechenschaftspflichtig, die privat eingesetzten Vorsorgebeauftragten sind den Kesb gegenüber jedoch nicht rechenschaftspflichtig. Aber die Behörden greifen auf alle Fälle nicht unangemessen ein.» Werner Fleischmann kann dies bestätigen. Er betont zudem: «Verkaufende Parteien empfinden es in diesem Prozess als entlastend, wenn sie von einem Immobilienvermittler mit langjähriger Erfahrung begleitet werden, der die Abläufe und Vorschriften kennt.»
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Andreas Hildebrand will mit Informationsarbeit dazu beitragen, dass behördliche Massnahmen im Falle einer urteilsunfähigen Person nur in Ausnahmefällen nötig sind.
Genau zu bedenken sind zum Beispiel im Vorsorgeauftrag festgesetzte Vorzugspreise, die zu Streitigkeiten in der Familie führen könnten.
Drei Viertel ohne VertrauenspersonenEs sei bedauerlich, so Hildebrand aus seiner Erfahrung, dass rund drei Viertel der Bevölkerung keine nahestehenden Personen kennen, von denen sie sich im Notfall vertreten lassen könnten. Dies habe gerade in der Anfangsphase der Kesb dazu geführt, dass die neu eingesetzten Behörden von Zuweisungen überflutet worden seien: «Als neue Profibehörde waren wir plötzlich für alles zuständig.» Dabei sei dies gar nicht das Ziel der Neuorganisation gewesen, die 2013 nach langer Vorbereitungsphase eingeführt wurde: «Wir sind lediglich das letzte Glied in der sozialen Versorgungskette.» Wichtig sei, dass die vorgelagerten Dienste oder Organisationen ihre Verantwortung wahrnehmen – zum Bespiel auch Immobilienmakler. Werner Fleischmann weiss aus
seiner Erfahrung im Immobilienverkauf, welch unschöne Situationen entstehen können, wenn nicht offen über den Familienbesitz oder die Übertragung von Liegenschaften diskutiert wird und nennt ein Beispiel: «Viele Eltern leben in der oft falschen Überzeugung, dass ihre Kinder im Elternhaus leben möchten. Wir helfen unserer Kundschaft bei Bedarf gerne, Lösungen zu suchen und zusammen mit Experten zu erarbeiten.» Hildebrand begrüsst dies und gibt zu bedenken: «Wir sind nicht die Wunder und Superbehörde, die alle Probleme löst.»
Unverhofft kommt oftIn den ersten fünf KesbJahren sei besonders deutlich geworden, so Hildebrand, dass «viel Augenmass und ein Blick für Verhältnismässigkeit» gefragt seien. Es gehe bei den Kesb deshalb immer zuerst darum zu klären, ob Personen wirklich urteilsunfähig sind und die Behörde tatsächlich eingreifen muss. Wenn in sich stimmige Vorsorgeaufträge vorlägen, sei schon die halbe Miete bezahlt. Fleischmann bemerkt: «Als Liegenschaftsexperten können wir dann die Details für den Verkauf oder die Aufteilung mit der privat beauftragten Person oder dem Berufsbeistand angehen. Es ist auf alle Fälle sinnvoll, wenn unabhängige Liegenschaftsexperten in solch emotionalen Momenten alle Interessen einordnen und den Prozess professionell begleiten und erfolgreich zum Abschluss bringen können.»
Wer sich ein Haus leisten kannEine Studie bringt Ernüchterndes für alle jene an den Tag, die sich ein Haus kaufen wollen: Der Hypothekenvermittler Mo-neypark hat zwar herausgefunden, dass auf dem Land der Wunsch nach Wohneigentum besonders ausgeprägt ist – doch wirklich leisten können sich die meisten nur ein Haus oder eine Wohnung der tieferen Preis-klasse, also unter 600‘000 Franken.
Der durchschnittliche Immobilienpreis liegt bei gut 700‘000 Franken. Geht es aber um ein Haus in der mittleren Preisklasse zwischen 780‘000 und 1 Million Franken könnten es sich schon rund 71 Prozent der Bevölkerung nicht mehr leisten. Die Krux: Für ein Haus der mittleren Preisklasse braucht man gemäss dieser Studie ein Haushalteinkommen zwischen 137‘000 und 174‘000 Franken. Werner Fleischmann, Inhaber von Fleischmann Immobilien, betont, dass die Tragbarkeitsvorschriften tatsächlich beachtlich hoch seien.
Nahestehende Personen helfenDie Zahlen von Moneypark belegen die Einschätzung von Fleischmann Immobilien, dass sich junge Familien ohne finanzielle Unterstützung der Eltern, Grosseltern oder von Freunden oft kein eigenes Haus leisten können. Indes macht Fleischmann auch diese Erfahrung: «Es ist zwar für Familien im Thurgau immer schwieriger, ein Haus der mittleren Preisklasse ohne Mitfinanzierung von nahestehenden Personen zu kaufen. Allerdings muss das Haushalteinkommen nicht immer gar so hoch sein, wie die Studie besagt. Es lohnt sich aber auf alle Fälle, als junge Familie über Schenkungen, Erbvorbezüge oder verzinsliche Darlehen nachzudenken. Das sind gewissermassen Investitionen mit emotionalem, beständigem Wert. Gerne zeigen unsere Liegenschaftsexperten in persönlichen Gesprächen Möglichkeiten auf.» Die gute Nachricht für Thurgauer mit nicht so hohem Budget: Laut Studie sind in der Ostschweiz am ehesten Immobilien der tieferen Preiskategorie zu finden.
Keine Blase zu befürchtenAuch in der Region Thurgau sind in den letzten Jahren aufgrund der anhaltend grossen Nachfrage die Immobilienpreise kontinuierlich gestiegen. Allerdings muss weiterhin nicht mit einer platzenden Immobilienblase gerechnet werden, wie der aktuelle Blasenindex der Grossbank UBS zeigt. Schweizweit bewegt sich der Markt zwar in der Risikozone, jedoch sind der ganze Kanton und auch umliegende Gebiete nicht als Gefahrenregionen eingestuft.
Konstante Entwicklung
Rund 3‘800 Personen waren im Jahr 2016 von einer Massnahme einer Kinder und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) betroffen – das sind rund 1.4 Prozent der Thurgauer Bevölkerung. In weit über 90 Prozent der Fälle seien alle Betroffenen vollauf zufrieden, sagt Andreas Hildebrand, Präsident der Kesb Arbon. In den Medien diskutierte kritische Fälle im Zusammenhang mit der Fremdbetreuung von Kindern seien absolute Ausnahmen. Zwei Drittel der Massnahmen beträfen Erwachsene. Im Thurgau und in der Schweiz sei die Zahl der Massnahmen in den ersten fünf KesbJahren mehr oder weniger konstant geblieben oder aber sogar gesunken. Die Kesb sind im Thurgau bezirksweise organisiert – mit Standorten in Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden.
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Der Immobilienmarkt in der Region Wil gilt als blühend, in der Stadt Wil als boomend. Der weiter steigenden Nachfrage wird Fleischmann Immobilien mit der Eröffnung einer neuen Niederlassung in Wil gerecht, die von Francine Gaggioli geleitet wird. Francine Gaggioli arbeitet seit sechs Jahren als Liegenschaftsexpertin bei Fleischmann Immobilen und betreut die Region Hinterthurgau. Um die Präsenz im Wirtschaftsraum Wil zu stärken, hat sich das Unternehmen entschlossen, eine neue Niederlassung im Railcenter an der Säntisstrasse 2 in Wil, direkt hinter dem Bahnhof zu eröffnen. Die Niederlassung hat ihren Sitz in den Räumen der Credor AG Wil, der ältesten Treuhandunternehmung auf dem Platz Wil.
Fachkompetenz rund um ImmobilienFrancine Gaggioli bringt als Immobilienbewerterin mit eidgenössischem Fachausweis und aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in der Branche die Voraussetzungen mit, um
die neue Niederlassung erfolgreich aufzubauen. Sie verfügt neben einem grossen fachlichen Knowhow über die erforderlichen vertieften Kenntnisse des regionalen Immobilienmarkts. Die räumliche Nähe zur Credor AG Wil, die vor allem in den Sparten Treuhand, Steuern, KMUBeratung, Erbrecht, aber auch im Bereich Immobilienverwaltungen tätig ist, ermöglicht einen interdisziplinären Austausch und kompetente Beratungen in allen Bereichen rund um Immobilien. Ralf Nadler, Firmeninhaber Credor AG, sieht darin ein erfolgversprechendes Potential für beide Firmen.
Preise auf hohem NiveauDie Marktlage in der Region Wil beurteilt Francine Gaggioli als stabil. Die Preise verharrten zwar auf einem hohen Niveau, gleichwohl seien sie in ihrer Region aber nie explosionsartig gestiegen: «Wir müssen deshalb keine platzende Immobilienblase in der Region befürchten.» Der Immobilienblasenindex der Grossbank UBS bestätigt Gaggiolis Einschätzung: Die Regi
on liegt zwar in der Risikozone, das Gefahrenpotenzial wird jedoch als gering eingestuft. Gemäss dem Preisindex der UBS sind die Preise für mittlere Einfamilienhäuser in der Stadt Wil während der letzten Quartale nur minim gestiegen, jene für teure Liegenschaften bewegten sich leicht auf und ab. Tendenziell leicht gestiegen sind die Preise für Eigentumswohnungen im mittleren Preissegment. Seit der Jahreswende zeichneten sich gewisse Preiskorrekturen bei teureren Wohnungen ab.
Kundennähe steigernDie Gründung der Niederlassung in Wil ist laut Firmeninhaber Werner Fleischmann eine natürliche Folge des kontinuierlichen Ausbaus der Geschäftstätigkeit in der Region Hinterthurgau und der angrenzenden Gebiete. Damit kann die Marktposition gestärkt und die Kundennähe gesteigert werden. Gaggioli ist zuständig für die Gemeinden Wil, Braunau, Bronschhofen, Eschlikon, Münchwilen, Rickenbach, Sirnach, Wilen, Wuppenau und Zuzwil.
Wiler Immobilienmarkt stabil
Francine Gaggioli, Niederlassungsleiterin von Fleischmann Immobilien in Wil, Firmeninhaber Werner Fleischmann und Barbara und Ralf Nadler, Firmeninhaber der Credor AG Wil.
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8 | Thurgauer Immobilienmagazin
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10 | Thurgauer Immobilienmagazin
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WEINFELDENWir haben mehrere Kaufinteressenten für Eigentumswohnungen auf der Warteliste aus unserem Neubauprojekt im Himmenreich.Zuständig: Heidi Capatt
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AMLIKON BEI WEINFELDENBauernhaus an AlleinlageGarage, Schopf, mitten einer WaldlichtungPreis: reserviertZuständig: Hansjörg Huber
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LANGRICKENBACHEhemaliges Bauernhaus mit Scheune/Stall6½ZimmerWohnteil, Remise/GarageVerkaufsrichtpreis: Fr. 850‘000.–Zuständig: Hansjörg Huber
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SULGEN227 m² Geschäftsräume im Zentrum5 Büros, Teeküche, WCAnlagenPreis: Fr. 550‘000.–Zuständig: Heidi Capatt
WINTERTHUR UND UMGEBUNGGesucht: Liegenschaft für PferdehaltungBestehende Liegenschaft oder Bauland mit 1 bis 3 ha Landwirtschaftsland.Zuständig: Hansjörg Huber
Landwirtschaft, Gewerbe, Bauland
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Barbara ZinggMarketing
Dominique LeuzingerMarketing
Monika SchillingVerkaufsunterlagen
Angélique FunkeRechnungswesen
Doris BünterVerkaufsunterlagen/Internet
Fleischmann Immobilien AGRathausstrasse 18Postfach8570 Weinfelden
Der gute Service
Damit Häuser professionell verkauft werden können, braucht es einen umfassenden RundumService. Unsere Fachleute erstellen für Sie die Verkaufsunterlagen, betreuen das Internet, werben über Facebook, schalten Inserate und veranlassen die nötigen Zahlungen. Und selbstverständlich bilden wir auch die kaufmännischen Angestellten beziehungsweise Liegenschaftsexpertinnen und experten der Zukunft aus: Junge Menschen lernen während der kaufmännischen Lehre ihren Beruf von der Pike auf.
Gabriela RihsLernende Kauffrau, 3. Lehrjahr
Heidi HaagLeitung Dossiers
Barbara BaumgartnerSekretariat
Kundenberatung mit ganzheitlichen Dienstleistungen
Das FleischmannTeam kennt den Markt. Unsere ganzheitlichen Dienstleistungen machen unsere Kernkompetenz im Immobilienmarkt aus. Zielgerichtet prüfen wir die aktuellen Verkaufsmöglichkeiten, holen Pläne ein, klären Dienstbarkeiten, erstellen Verkaufsunterlagen, machen Werbevorschläge, organisieren Objektbesichtigungen und begleiten Interessierte bei den Führungen, klären Finanzierungsfragen, arbeiten einen Kaufvertrag aus, holen Bewilligungen und Vollmachten ein, erledigen die Formalitäten rund um die Grundstückgewinnsteuer und koordinieren Termine mit Ämtern und Partnern. Interessiert? Dann retournieren Sie einfach den untenstehenden ausgefüllten Talon, telefonieren oder schicken uns eine EMail.
Hansjörg HuberLiegenschaftsexperte
Landwirtschaft
Doris MeierLiegenschaftsexpertin
Region Untersee und Rhein
Sabina QuinzLiegenschaftsexpertin
Region Frauenfeld
Elisabeth ToblerLiegenschaftsexpertin
Region Oberthurgau
Francine GaggioliLiegenschaftsexpertin
Region Wil / Hinterthurgau
Andreas EngeliLiegenschaftsexperte Region Kreuzlingen/
Mehrfamilienhäuser / Gewerbe
Heidi CapattLiegenschaftsexpertin
Region Mittelthurgau
AntworttalonSichern Sie sich mit diesem Talon interessante und unverbindliche Tipps für den Verkauf von Liegenschaften und attraktive Immobilienangebote der Fleischmann Immobilien AG.
n Ich möchte meine Liegenschaft verkaufen. Bitte kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches ErstBeratungsgespräch.n Ich suche eine Liegenschaft und freue mich, wenn Sie mir helfen. Meine Wunschvorstellungen:
n Bitte schicken Sie mir das Thurgauer Immobilienmagazin mit interessanten Tipps und aktuellen Angeboten.
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Fleischmann Immobilien AGRathausstrasse 18, Postfach 1288570 WeinfeldenTel. 071 626 51 51 Fax 071 626 51 52www.fleischmann.ch [email protected]
Niederlassungen:Arbon, Frauenfeld, Stein am Rhein, Tägerwilen, Wil
0 10 20 30 40 km
D E U T S C H L A N D
Ö S T E R R E I C H
Steckborn
Frauenfeld
Zürich
Winterthur
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Weinfelden Romanshorn
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BregenzAltenrhein
Rhein
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Arbon
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Airport
Bodensee
Münchwilen
Kreuzlingen
Wil
Andelfingen
Werner Fleischmann Firmeninhaber
«Wollen auch Sie Ihre Liegenschaft erfolgreich verkaufen? Gerne zeige ich Ihnen den Weg dazu auf.»
Fleischmann Immobilien ist seit über 25 Jahren Vorreiter im anspruchsvollen Markt – mit Fingerspitzengefühl, umfassender Kompetenz und eindrücklichen Vermittlungserfolgen. Vermittelt werden Liegenschaften aller Art (Bild oben siehe auch Seite 7: Seeliegenschaft in Berlingen). Die Kernmärkte liegen im Kanton Thurgau und in angrenzenden Regionen.
Mitgliedschaften:
Schweizerische Maklerkammer – die geprüften Immobilienspezialisten