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DIV / Abteilung Energie Thurgauer Umsetzung der MuKEn 2014

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DIV / Abteilung Energie

Thurgauer Umsetzung der MuKEn 2014

DIV / Energie

Inhalt

• Einführung (Überblick, Auslöser)

• Neuerungen bei Neubauten

• Neuerungen im Gebäudebestand

• Informationen zum Vollzug

• Hilfsmittel

• Förderung

• Weiteres Vorgehen

• Fragen und Diskussion

2Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

DIV / Energie

Das Thurgauer Energierecht (ENG und RRV)

Blick zurück:

• Einführung MuKEn 2000 1. April 2005

• Einführung MuKEn 2008 6. Februar 2011

• Vorbildfunktion EVU 1. Januar 2017

• Einführung Basisstrommix 1. Januar 2018

Ziele der vorliegende Revision:

• Einführung MuKEn 2014 (Harmonisierung)

• TG Energierecht auf Stand der Technik anpassen

• Massnahmen zur energetischen Verbesserung im Gebäudebestand

• Inkraftsetzung am 1. Juli 2020 (ohne Übergangsfrist)

3Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

DIV / Energie

MuKEn-Module

• Basismodul modifiziert übernehmen!

• Modul 2: VHKA in bestehenden Gebäuden Verzicht!

• Modul 3: Heizungen im Freien und Freiluftbäder bereits eingeführt!

• Modul 4: Ferienhäuser und Ferienwohnungen Verzicht!

• Modul 5: Ausrüstungspflicht Gebäudeautomation Verzicht!

• Modul 6: Sanierungspflicht dezentrale Elektroheizungen modifiziert übern.!

• Modul 7: Ausführungsbestätigung Aufhebung!

• Modul 8: Betriebsoptimierung modifiziert übernehmen!

• Modul 9: GEAK Anordnung für bestimmte Bauten Verzicht!

• Modul 10: Energieplanung bereits eingeführt!

• Modul 11: Wärmedämmung / Ausnützung bereits eingeführt!

4Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

DIV / Abteilung Energie

Neuerungen bei Neubauten

DIV / Energie

6

Energieanforderungen Neubauten Wohnen

35

Gebäudehülle

Haustechnik

und

Gebäudehülle

{

{Faktoren:

Gas/Öl 1

Strom 2

Holz/Biomasse

0.5

Solarwärme 0

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

DIV / Energie

Übersicht Anpassungen bei Neubauten

7

Um was geht es

• Verbesserung Gebäudehüllen um ca. 15 %

• Effizientere Haustechnik um ca. 15 %

• Eigenstromerzeugung: 10 W/m2 (max. 30 kW) oder Einsparung

• Aufhebung Erfassung Heizwärmebedarf (nur noch Warmwasser)

Mehrkosten EFH: ca. Fr. 14’000.-

Minderkosten MFH: ca. Fr. 500.- pro Whg.

Tiefere Betriebskosten

* Beispiel Wohnnutzung

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau

(Einführung MuKEn 2014)

} 35 kWh/m2a*

DIV / Energie

Bagatell-Erweiterungen

8

• Anforderung Gebäudehülle (SIA 380/1, 2016) ist immer einzuhalten

• Deckung Wärmebedarf in Neubauten

• Eigenstromproduktion }Nicht einzuhalten bei

Bagatellerweiterungen(Regelung wie bisher)

Keine Bagatellerweiterung:

Neue EBF > 50m2 und mehr als

20% bisheriger EBF (Regelung wie bisher)

DIV / Energie

Wärmeschutz von Bauten (Systemnachweis)

• Berechnung nach SIA Norm 380/1 (2016) resp. (2009)

• Grenzwerte für den Systemnachweis:

Qli = Qh,li0 + Ath/AE * Qh,li

Sanierung: Qh,li,re = Qh,li * 1.5 (SIA 380/1, Ausgaben 2009: 1.25)

Gebäudekategorie Qli neu kWh/m2a Qli bisher kWh/m2a Ph,li W/m2

Wohnen MFH (bei Ath/AE = 1.3) 34.8 38.8 20

Wohnen EFH (bei Ath/AE = 2.0) 48.0 54.2 25

Verwaltung (bei Ath/AE = 1.5) 43.3 53.5 25

Industrie (bei Ath/AE = 1.2) 36.6 40.0 -

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 9

Max. Leistungsbedarf bei

Auslegungstemperatur

DIV / Energie

Wärmeschutz von Bauten (Systemnachweis)

Grenzwerte (Gebäudehülle) für alle Nutzungen:

10Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

DIV / Energie

Wärmeschutz von Bauten (Einzelbauteilnachweis)

Einzelbauteilnachweis für den einfachen Vollzug:

bei Raumtemperaturen 20°C, nach SIA Norm 380/1, Ausgabe *2016 respektive **2009

Bauteil neu W/m2K

gegen Aussen*

bisher W/m2K

gegen Aussen**

Wand, Dach, Boden 0.17 0.20

Fenster 1.0 1.3

Türen 1.2 1.3

Tore 1.7 1.7

Storenkasten 0.5 0.5

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)11

DIV / Energie

neu

d = 20 cml = 0.038 W/(mK) U = 0.17 W/(m2K)

Auswirkungen auf die Dämmstärke (Wärmeschutz)

bisher

d = 17 cm

l = 0.038 W/(mK)

U = 0.20 W/(m2K)

d = 16 cml = 0.031 W/(mK) U = 0.17 W/(m2K)

Verwendetes Material: EPS

Berechnung: www.bauteilkatalog.ch

DIV / Energie

Deckung Wärmebedarf Neubauten (bisher «Höchstanteil…»)

• Neu: Feste Grenzwerte für jede Gebäudekategorie für Heizung,

Warmwasser, Lüftung, Klimatisierung

• Raumhöhenkorrektur bei Nichtwohnbauten möglich (Basis: 3m)

Grenzwerte für den rechnerischen Nachweis:

Gewichtungsfaktoren:

Gebäudekategorie Qli neu kWh/m2a Qli bisher kWh/m2

Wohnen MFH (bei Ath/AE = 1.3) 35 38.8

Wohnen EFH (bei Ath/AE = 2.0) 35 54.2

Verwaltung (bei Ath/AE = 1.5) 40 53.5

Industrie (bei Ath/AE = 1.2) 20 40.0

Öl/Gas 1.0

Strom 2.0

Biomasse 0.5 (Holz, Biogas, Klärgas)

Fernwärme je nach Anteil erneuerbar 0.4…1.0

Sonne, Umweltwärme, Geothermie 013

DIV / Energie

Deckung Wärmebedarf Neubauten

Grenzwerte für alle Nutzungen:

14Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

DIV / Energie

Deckung Wärmebedarf Neubauten (Warmwasser)

Warmhaltung Leitungen (Warmwasser)

Wärmebedarf bereits berücksichtigt (bei elektr. Wärmebändern: 20%

des Warmwasserenergiebedarfs mit Elektrizität rechnen)

Gebäudekategorien: Restaurant (VI), Sportbauten (XI), Hallenbäder (XII)

20% erneuerbare Energie für Warmwasseraufbereitung

Gebäudekategorie: Hallenbäder (XII)

Optimierung Nutzung Abwärme aus Fortluft, Bade- und Duschwasser

Gebäudekategorien Verwaltung (III), Schule (IV), Verkauf (V),

Versammlungslokale (VII), Industrie (IX) und Lager (X)

Wenn Bedarf Warmwasser nachweislich sehr klein: Berechnung

Energiekennzahl ohne Warmwasser

Bsp. Verwaltung 40 kWh/m2a – 7 kWh/m2a = 33 kWh/m2a 15

DIV / Energie

Deckung

Wärmebedarf bei

Neubauten /

Standard-

lösungen

Nur für Wohnbauten!

Fossile Heizungen

weiterhin möglich16

DIV / Energie

Anforderung an Deckung Wärmebedarf bei Neubauten / Standardlösungen

Beispiel Standardlösung 3:

• U-Wert opake Bauteile gegen aussen: 0.15 W/m2K (bisher 0.2)

• U-Wert Fenster: 1.0 W/m2K (bisher 1.3)

• Heizsystem:

– Fernwärme (max. 30% fossil, z.B. ARA, KVA)

– WP Sole/Wasser oder Wasser/Wasser

– Automatische Holzfeuerung

17

DIV / Energie

Anforderung an Deckung Wärmebedarf bei Neubauten / Standardlösungen

Beispiel Standardlösung 4

• U-Wert opake Bauteile gegen aussen: 0.15 W/m2K (bisher 0.2)

• U-Wert Fenster: 0.80 W/m2K (bisher 1.3)

• Heizsystem:

– WP Luft/Wasser (elektr.)– Fernwärme (max. 30% fossil, z.B. ARA, KVA)

– WP Sole/Wasser oder Wasser/Wasser

– Automatische Holzfeuerung

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 18

DIV / Energie

Eigenstromerzeugung bei Neubauten

• Mind. 10 W / m2 EBF, höchstens 30 kW

• Regelung gilt nicht für Bagatellanbauten (kleiner 20% der

EBF resp. 50 m2)

• Wenn Eigenstromproduktion nicht

erwünscht (oder möglich):

Kompensation über Wärmebedarf

(5 kWh/m2a tieferer Grenzwert)

Erfüllung auch mit WKK möglich!

Beteiligungen an Gemeinschaftsanlagen nicht anrechenbar!Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 19

DIV / Energie

Neu – drei Wege für Umsetzung im Neubau

20

Neu!

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

Für Nutzungen EFH, MFH,

Verwaltung, Schulen,

Industrie, Lager

DIV / Energie

Neu! Vereinfachter Weg: TG-Light (nur 6 Anforderungen)

1. Gebäudehülle U-Werte

2. Aussenliegende Beschattung

3. keine fossilen oder direktelektrischen Wärmeerzeuger für Heizung und

Warmwasser

4. Maximale Vorlauftemperatur 35°C (Auslegung bei 24°C Raumtemp.)

5. Eigenstromproduktion mit 10 Watt pro m2 Energiebezugsfläche

6. Lüftung mit Wärmerückgewinnung nach dem Stand der Technik oder

zusätzlich 10 Watt pro m2 Energiebezugsfläche Eigenstromproduktion

(insgesamt 20 W/m2)

Bauteil Bauteil gegen Aussenklima

W/(m2K)

Bauteil gegen unbeheizte

Räume W/(m2K)

Dach, Decke, Wand, Boden 0,15 0,25

Fenster, Fenstertüren 0,8 -

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)21

DIV / Energie

Neu! Verzicht auf gesetzliche Detailvorgaben (TG-Light)

• Regelungen Deckung Wärmebedarf (Berechnung, Gewichtung, …)

• Vorgaben an Wärmebrücken

• Leitungsdämmung bei der Wärmeverteilung

• Steuerung und Regelung

• Wärmedämmung von lüftungstechnischen Anlagen

• Luftgeschwindigkeiten in Lüftungsanlagen

Keine aufwendigen Berechnungen und Nachweise

Umfang Energienachweis für «TG light»: 1 A4-Seite + Pläne + U-Wert-Einzelbauteile

22Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

DIV / Energie

VHKA bei Neubauten und wesentlichen Erneuerungen

• In Neubauten mit 5 oder mehr Wärmebezügern

ist neu nur noch der Verbrauch Warmwasser zu

erfassen (kein Heizwärmebedarf).

• Übrige Regelungen bleiben unverändert

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 23

• Neubauten: Baugesuche ab 1. Juli 2020

nur Warmwasser Erfassungs- und Abrechnungspflicht

• Bauten mit Baubewilligung zwischen 1. Juli 1988 und 30. Juni 2020

Erfassung und Abrechnung Wärmebedarf Warmwasser und Heizung

• Altbauten: Baubewilligung vor 1. Juli 1988

keine Erfassungs- und Abrechnungspflicht (sofern das Warmwasser- und

Heizsystem nicht gesamterneuert wird)

DIV / Energie

Formulare (Neubauten)

• EN-101 Deckung Wärmebedarf Neubauten (bisher EN-1 «Höchstanteil…»)

EN-101a Standardlösungen (bisher EN-1a)

EN-101b Rechnerischer Nachweis (bisher EN-1b)

EN-101c ENteb Berechnungswerkzeug (neu)

TG-Light (neu)

• EN-102 Wärmeschutz von Gebäuden (bisher EN-2)

• EN-103 Heizung und Warmwasser (bisher EN-3)

• EN-104 Eigenstromerzeugung bei Neubauten (neu)

• EN-105 Lüftungstechnische Anlagen (bisher EN-4)

• EN-110 Kühlung/Befeuchtung (bisher EN-5)

• EN-111 Elektrische Energie, Beleuchtung (bisher EN-12, Nichtwohnbauten ab

1000m2)

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 24

DIV / Energie

Formular Neubauten EN-101a (Standardlösungen)

25

Standardlösungen

nur für

Wohnbauten

DIV / Energie

Formular Neubauten EN-101b (Rechnerischer Nachweis)

26

DIV / Energie

Formular Neubauten EN-101c (ENteb Nachweis)

27

Mit Wegleitung auf www.endk.ch

Fachleute Energienachweis

Nur für Wohnbauten!

EN-101c deckt EN-101 bis EN-105 ab

DIV / Energie

Formular Neubauten TG-Light

28

• Für Wohnbauten EFH und

MFH, Verwaltung, Schule,

Industrie, Lager

• EN-TG(light) deckt EN-101 bis

EN-105 ab

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

DIV / Energie

Formular Eigenstromerzeugung bei Neubauten (EN-104)

29

Lösung mit PV-

Anlage

DIV / Energie

Formular Eigenstromerzeugung bei Neubauten (EN-104)

30

Lösung ohne

PV-Anlage

DIV / Energie

Elektrische Energie im Hochbau

• Wie bisher nur bei Nichtwohnbauten ab 1000 m2 EBF (Neubau, Umbau,

Umnutzungen)

• Beleuchtung: neue Norm SIA 387/4 (bisher SIA 380/4)

• Lüftung/Klima/Be- und Entfeuchtung: Nachweis neu mit Formular EN-101b

(bisher SIA 380/4)

• Neu: Wahl zwischen Einsparung/Nachweis oder zusätzliche Produktion

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 31

DIV / Energie

Nachweis Beleuchtung nach Grenzwerte Energie [kWh]

oder Spez. Leistung zwischen Ziel- und Grenzwert [kW] gemäss

ENFK Tool (SIA Norm 387/4)

Nachweis elektrische Energie für

Nichtwohnbauten > 1000 m2

Zusätzlich 10W/m2 Stromproduktions-

anlage?

Neubau?

Nachweis elektrische Energie

ist erbracht

Nachweis Kühlen, Be- und Entfeuchten

Berechnung gemäss § 24a (Berechnung EHLWK)

Nachweis Kühlen, Be- und Entfeuchten

- Max. 12 W/m2 installierte Leistung für Medienförderung und Aufbe-reitung, Kühlung, Befeuchtung, Ent-feuchtungoder- Kaltwassertemperatur, Leistungs-zahlen und Befeuchtung entsprechen dem Stand der Technik.

Ja

Nein

Ja

Nein

Nachweis elektrische Energie im Hochbau

• Nichtwohnbauten ab

1000 m2 EBF

• Wenn zusätzliche

Stromproduktion

30 kW Grenze entfällt

32

DIV / Energie

Formular EN-111

33

• Wie bisher mit EN-12

• Neues Berechnungs-

werkzeug

• Kommentar, wenn

zusätzliche Strom-

produktion anstelle

Nachweis

DIV / Energie

Einfacher Beleuchtungsnachweis EN-111a (neu)

34

Berücksichtigung Steuerung

(Präsenz- und Tageslichtsteuerung)

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

DIV / Energie

Weitere Formulare (Neubauten)

• EN-112 Kühlräume (bisher EN-6)

• EN-131 Gewächshäuser (bisher EN-7)

• EN-132 Beheizte Traglufthallen (bisher EN-8)

• EN-134 Heizungen im Freien (bisher EN-10)

• EN-135 Beheizte Freiluftbäder (bisher EN-11)

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 35

DIV / Abteilung Energie

Neuerungen im Gebäudebestand

DIV / Energie

Anpassungen beim Gebäudebestand

37

Um was geht es

• Beim Ersatz des Wärmeerzeugers ist ein Anteil des Wärmebedarfs

einzusparen oder erneuerbare Energie einzusetzen (nur Wohnbauten)

• Sanierungsanforderung zentrale Elektroheizungen und Elektroboiler

(nur Wohnbauten)

• Ersatz dezentrale Elektroheizungen und Elektroboiler bei

tiefgreifenden Umbauten

Gründe für die Anpassungen beim Gebäudebestand:

• Grösstes Energie-Einsparpotenzial im Gebäudebestand

• Entwicklung Haustechnik (kostengünstige Wärmepumpenboiler,

Wärmepumpe 3-5 mal effizienter, …)

• Anwendung «Stand der Technik»

DIV / Energie

38

Wird bei schlecht gedämmten Wohnbauten (GEAK E,F,G, 16 bis über

20 l/m2a) der Wärmeerzeuger durch eine fossile Heizung ersetzt, dann

muss ein Anteil des Energieverbrauchs eingespart oder mit erneuer-

baren Energien abgedeckt werden.

Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers

• Anteil 2020: 10%, 2025: 15% und 2030: 20%

• Kein Verbot für Öl- und Gasheizungen

• Vorleistungen werden angerechnet (z.B. best.

Solaranlage, getätigte Fenstersanierung, …)

• Standardlösungen für einfachen Vollzug

• Anwendung: Wohnbauten, Mischnutzungen mit

mehr als 150 m2 Wohnanteil

Regelung kommt nur zum Tragen, wenn die Heizung sowieso ersetzt

wird (keine Sanierungspflicht)!

DIV / Energie

Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers -

wie wird umgesetzt?

• Kein Nachweis für Gebäude mit Baubewilligung ab 1. Juli 1988

oder Gebäude mit Minergiezertifikat (diese erfüllen GEAK D)

• Für übrige Gebäude:

Nachweis, dass bereits Standardlösung umgesetzt wurde oder in

drei Jahren umgesetzt wird

oder

Erstellen eines GEAK und belegen, dass mit bereits getätigten

Vorleistungen (Massnahmen) die Einstufung D erreicht wird

oder

Biogasbezugsvereinbarung mit EVU besteht

• Finanzielle Förderung für die Realisierung der Massnahmen 39

DIV / Energie

Ablauf Wärmeerzeugerersatz

40

Heizungsersatz steht an

Wird eine Gas- oder Ölheizung

eingebaut?

Baubewilligung Gebäude nach 1. Juli

1988 erteilt?

Nachweis erneuerbare Energie beim Wärmeerzeugerersatz erfüllt

Einreichen Unterlagen (Rechnungen, techn. An-gaben, Biogas-Vertrag,...) für Beleg Umsetzung mit Formular EN-103 und 120

Ja

Nein

Ja

Nein

Wurde Standardlösung oder Bezugsvereinbarung

umgesetzt?

Ja

Nein

Erfüllt Gebäude GEAK Einstufung D?

Ja

Nein oder weiss nicht

Einreichen Heizungsunterlagen mit

Formular EN-103 und 120

Einreichen Beleg Baubewilligung und

Heizungsunterlagen mit Formular EN-103 und 120

Einreichen GEAK Ausweis und falls nötig

Deklaration Einzelmass-nahmen Umsetzung mit

Formular EN-103 und 120

Soll Standardlösung umgesetzt werden?

Ja

Nein

Formular EN-103 und 120 mit deklarierter Standardlösung

einreichen

Einzelmassnahmen zur Umsetzung deklarieren und GEAK Berechnung

Kontrolle durch Vollzugsbehörde

Umsetzung der deklarierten Einzelmass-nahmen innert 3 Jahre

Umsetzung der Standardmassnahme

innert 3 Jahre

Nach Abschluss Kontrolle durch Vollzugsbehörde

DIV / Energie

Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers (Standardlösungen)

Massnahmen am Heizsystem

• SL 2 Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeugung und ein Anteil an

erneuerbarer Energie für Warmwasser z.B. Stückholz oder Pelletheizung für Heizung, WP-Boiler für WW

• SL 3 Wärmepumpe mit Erdsonde, Wasser- oder Aussenluft Elektrisch angetriebene Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser ganzjährig

• SL 4 mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe für Heizung und

Warmwasser ganzjährig (JAZ ≥ 1.2, Hilfsenergieaufwand!)

• SL 5 Fernwärmeanschluss mit Wärme aus

KVA, ARA oder erneuerbaren Energien Spitzenabdeckung mit fossilen Energien zulässig

41

DIV / Energie

Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers (Standardlösungen)

Massnahmen am Heizsystem

• SL 6 WKK mit el. Wirkungsgrad min. 25% und für min. 60% des

Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser

• SL 10 Grundlast-Wärmeerzeuger erneuerbar mit bivalent

betriebenem fossilem Spitzenlastkessel Grundlastkessel mit mindestens 25% Wärmeleistung

42Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

DIV / Energie

Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers (Standardlösungen)

Massnahmen an der Warmwasseraufbereitung

• SL 1 Thermische Sonnenkollektoren für die

Wassererwärmung Solaranlage: Mindestfläche 2% der EBF

• SL 7 Warmwasserwärmepumpe mit

Photovoltaikanlage Wärmepumpenboiler und

Photovoltaikanlage mit mind. 5 Wp/m2 EBF

43Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

DIV / Energie

Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers (Standardlösungen)

Massnahmen an der Gebäudehülle

• SL 8 Ersatz der Fenster entlang der thermischen Gebäudehülle U-Wert Glas neue Fenster ≤ 0,7 W/m2K (Dreifachgläser)

• SL 9 Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach U-Wert neue Fassade/Dach/Estrichboden ≤ 0,20 W/m2K

Zusatznutzen:• Lärmschutz (Fenster)

• Sommerlicher Wärmeschutz (Estrichboden, Dachdämmung)

44

DIV / Energie

Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärme-erzeugers (Standardlösung und Spezialfälle)

Weitere Standardlösung:

• SL 11 Kontrollierte Wohnungslüftungmit WRG 70%

Fall1: MFH mit dezentraler Warmwasseraufbereitung

• Erneuerbar nur für Zentralheizung (WW-Aufbereitung bleibt

unverändert)

Fall 2: Bauten mit dezentralen Elektroheizungen

• Aufbereitung WW mit mindestens 50% erneuerbar

Siehe auch Vollzugshilfe EN-12045Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

DIV / Energie

Bezugsvereinbarung (Biogas)

Wie wird umgesetzt?

• Bezugsvereinbarung zwischen EVU und Kunde für erneuerbare Gase

muss vorliegen Einreichung bei der Gemeinde/Bauverwaltung

• Unabhängige Zertifizierungsstelle für erneuerbare Gase/Energie

• Einstellung Energielieferung, wenn erneuerbarer Anteil nicht erfüllt

Was wird bezogen?

• Biogas oder synthetische Gase aus erneuerbarer Energie

• Im Inland produziert aus grösstenteils inländischen Rohstoffen

Wieviel muss bezogen werden?

• Vorgegebener Anteil des bisherigen Verbrauchs

unter Berücksichtigung Gewichtungsfaktoren

(ab 1. Juli 2020 sind das 20%)46Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

DIV / Energie

47

Ersatz des Wärmeerzeugers ist wirtschaftlich!

Berücksichtigung von Investitions-, Betriebs- und Unterhaltskosten

DIV / Energie

Formulare (Wärmeerzeugerersatz)

• EN-120 Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz (neu)

• EN-103 Heizung und Warmwasser (bisher EN-3)

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 48

DIV / Energie

Formulare (Wärmeerzeugerersatz EN-120)

49

DIV / Energie

Ersatz Wärmeerzeuger (keine Übergangsfrist)

• Energienachweis ist nur eine Melde- keine Bewilligungspflicht

• Zeitpunkt des Kesselersatzes bestimmt deshalb energetische Anforderung

– Ersatz Heizkessel vor dem 1. Juli 2020 altes Recht

– Ersatz Heizkessel ab 1. Juli 2020 neues Recht (Formular EN-120)

• Zeitpunkt Eingabe Gesuch Erstellung/Ersatz Feuerungsanlage bestimmt nur

die brandschutztechnischen und nicht die energietechnischen Anforderungen

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 50

DIV / Energie

Weitere Anforderungen beim Wärmeerzeugerersatz

Bei Gas-, Öl- und Holzfeuerungen (Brandschutz)

• Gesuch um Erstellung/Ersatz Feuerungsanlagen

(Gebäudeversicherung)

Bei Wärmepumpensystemen

• Lärmnachweis (siehe www.cerclebruit.ch Vollzugsordner

Industrie- und Gewerbelärm Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen

• Gesuch für Erdsondenbohrungen

• Gesuch für Wärme aus der Umwelt

Eingabe Formulare bei der Gemeinde

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 51

} Amt für Umwelt (DBU Kanton)

DIV / Energie

Ersatz Widerstandsheizungen

• Zentrale Elektroheizungen

Bestehende Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem sind innert

15 Jahren in allen Nutzungen zu sanieren ( 2035).

• Zentrale Elektroboiler

Bestehende zentrale Elektroboiler in Wohnbauten sind innert 15

Jahren zu ersetzen ( 2035).

Umwelt-

wärme

Wärmepumpen sind 3-5 mal effizienter

Wärme für

Heizung und

Warmwasser

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 52

DIV / Energie

Unterscheidung «zentral» - «dezentral»

Zentral:

- Elektro(speicher)heizung mit

hydraulischem Verteilsystem

- EFH mit Elektroboiler

- MFH mit gemeinsamer WW

Aufbereitung

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 53

Dezentral:

- Elektro(speicher)heizung ohne

hydraulischem Verteilsystem

- MFH mit Elektroboiler je Wohnung

Nicht betroffen von der Ersatzpflicht sind:

- Wärmepumpenboiler

- Elektroboiler kombiniert mit Solarthermie oder Heizung (fossil, Holz,…)

Keine Kompensation von Elektroheizungen/Boiler mit Solarstromanlagen!

DIV / Energie

Umsetzung Ersatz zentrale Elektroheizungen/Boiler

Vorschlag für Vorgehen:

• Start Vollzug zu einem späteren Zeitpunkt

• Kanton stellt Musterbrief (Infoschreiben) zur Verfügung

• Zusammenarbeit mit lokalen EVU für Erhebung

• Infoschreiben an Liegenschaftenbesitzer (Zeitraum 2022…2025)

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 54

DIV / Energie

Ersatz dezentrale Elektroheizungen / Elektroboiler

• dezentrale Elektroheizungen und Elektroboiler Ersatz im Rahmen

eines tiefgreifenden Umbaus (Baubewilligung)

• Begriff «tiefgreifender Umbau» neu in Verordnung definiert

(Investition für Sanierung > 50% des indexierten

Gebäudeversicherungswertes)

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 55

DIV / Energie

Betriebsoptimierung in Nichtwohnbauten

• Optimierung Energieverbrauch bei Nichtwohnbauten mit

Stromverbrauch > 200‘000 kWh (wenn keine Grossverbraucher-

vereinbarung oder Energieverbrauchsanalyse umgesetzt)

• Umsetzung der wirtschaftlich zumutbaren Massnahmen (Payback

≤ 8 Jahre für Gebäudeinfrastruktur, ≤ 4 Jahre für Prozesse)

Vollzug durch Abteilung Energie (Kanton)

Erhebung betroffene Betriebsstätten

Infoschreiben an betroffene Unter-

nehmen und Institutionen

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)56

DIV / Abteilung Energie

Diverse Regelungen (Neubau und Gebäudebestand)

Allgemeine Informationen zum Vollzug

DIV / Energie

Ausnützungsbonus

Ausnützungsbonus (bisher):

• 10 % (Geschossflächen-) und 5 % (Baumassenziffer) für

Minergiegebäude oder u-Wert Dach/Wand/Boden ≤ 0.15 W/m²K und

Fenster U-Wert von ≤ 1.0 W/m²K

• 20 % (Geschossflächen-) und 10 % (Baumassenziffer) für Minergie-

P-Gebäude oder u-Wert Dach/Wand/Boden ≤ 0.12 W/m²K und

Fenster U-Wert von ≤ 0.8 W/m²K

Bonus Gebäudehöhe (unverändert):

• Gebäude mit einem Minergiestandard

maximal 20 cm höher

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 58

DIV / Energie

Vorbildfunktion öffentliche Hand

Neubauten Gemeinden• Minergie Standard

• SIA 2040 «Effizienzpfad Energie»

• SNBS 2.0 (Standard nachhaltiges Bauen Schweiz)

Umbauten Gemeinden und Kanton• Tiefgreifende Sanierungen: siehe Neubauten Gemeinden

• Kleine Umbauten: Einzelbauteilanforderung (0.15 W/m²K opake Bauteile

gegen aussen, 0.8 W/m²K Fenster, 0.20 W/m²K gegen unbeheizt

Neubauten Kanton• Minergie-P oder A Standard (in der Regel ECO)

• SIA 2040 «Effizienzpfad Energie»

• SNBS 2.0 (Standard nachhaltiges Bauen Schweiz)

Gebäude mit hoher Personenbelegung: mechanische Lüftung erforderlich59

DIV / Energie

Definition «Bauteil vom Umbau betroffen»

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Siehe Vollzugshilfe EN-102 Kap. 4 «Abgrenzung

Umbau/Umnutzung zu Neubau»

Energetische Anforderung an Bauteil nur wenn

dieses vom Umbau betroffen ist!

Vom Umbau betroffen:• Aussenputz vollflächig ersetzen

• Vorgehängte Fassadenelemente

Nicht vom Umbau betroffen:• Neuer Anstrich (ganze Fläche)

• Reparatur Risse oder kleinere schadhafte Stellen

• Reinigung

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

DIV / Energie

In welchen Fällen ist ein Energienachweis nötig?Ein Nachweis ist nötig bei…

• Neu-, Um- und Anbauten mit Baukosten über Fr. 200’000.-

• dem Ersatz oder Umbau wesentlicher Teile von haustechnischen Anlagen

(Energieverordnung § 13, Abs. 1, wie bisher)

Wesentliche Teile der Haustechnik:

• Ersatz Wärmeerzeuger, Lüftungsgeräte

• Neueinbau oder Ersatz Klimageräte

• …

Keine wesentliche Teile der Haustechnik sind:

• Ersatz oder Neuinstallation einzelner

Radiatoren

• Ersatz einzelner Wassererwärmer wie

z.B. Elektroboiler in MFH

• …Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 61

DIV / Energie

Was muss wann eingereicht werden?

Mit Baubewilligung einzureichen:

• Wärmedämmung (EN-102, EN-112, EN-131, EN-132)

• Eigenstromerzeugung (EN-104)

• Deckung Wärmebedarf (EN-101a/b/c, «TG-Light»)

Vor Baustart oder spätestens bei Schnurgerüstabnahme einzureichen:

• Haustechnische Anlagen (EN-103, EN-105, EN-110, EN-111, EN-134, EN-…)

Energieverordnung § 13, Abs. 2, Regelung wie bisher

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 62

DIV / Energie

Unterschriftenregelung Formulare

• Unterschrift mit privater Kontrolle (PK)

entweder TG/SH oder «ZH-Liste»

• bleibt leer wenn keine Zulassung

Wenn PK Stichprobe durch Gemeinde

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• Unterschrift Planer

• Feld in jedem Fall ausfüllen

DIV / Energie

Verzicht Ausführungsbestätigung

• Keine Ausführungsbestätigung

(Formular) mehr nötig

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• Kontrollen vor Ort verstärken

(während Bauphase, Abschluss)

• Hinweisen und Meldungen

nachgehen

• Abschlussmeldung z.B. per Mail

kann trotzdem verlangt werden

DIV / Energie

Hilfsmittel• Vollzugshilfe EN-106 Definition Bauteilflächen (neu)

• EN-101d Bedarfsberechnung Lüftung (Excel zu EN-102b) (neu)

• EN-102c Checkliste Wärmebrücke (wie bisher)

• EN-102d Fenster Tool (wie bisher)

• Gewichtungsfaktoren 2017 (weiterhin gültig, wie bisher)

• WPesti (Berechnung Jahresarbeitszahl Wärmepumpen, wie bisher)

• b-Faktorenberechnung (nach EN ISO 13370, wie bisher)

• Online Bauteilkatalog: www.bauteilkatalog.ch, auch zum ausdrucken

• Merkblatt Geflügelställe 2018 (Anforderungen wie Merkblatt 2011)

• …

Alle Vollzugshilfen und Werkzeuge auf www.endk.ch

• Energieordner Kanton TG auf www.energie.tg.ch Gesetzliche Grundlagen

• Nachweis Sommerlicher Wärmeschutz auf www.minergie.ch Zertifizieren

ArbeitsdokumenteSchulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 65

DIV / Energie

Vollzugshilfe EN-106 (Definition Bauteilflächen)

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DIV / Abteilung Energie

Förderprogramm

DIV / Energie

• Ersatz Wärmeerzeuger durch Wärmepumpen und Holzheizungen

• Gebäudehüllensanierung

• Gebäudemodernisierung (GEAK, Minergie)

• Anschlüsse an Wärmenetz

• GEAK mit Beratungsbericht

• Batteriespeicher für Private und EVU

• Umstiegsprämie Elektromobilität

• …

• Solarstromanlagen (Förderung durch Bund www.pronovo.ch)

www.energie.tg.ch Förderprogramm

Förderprogramme

68Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

DIV / Energie

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Eigentümer trägt Verantwortung, dass Gesuch

rechtzeitig (vor Baubeginn) eingereicht wird.

So gehen Sie vor

1 • Offerte(n) einholen

2 • Fördergesuch einreichen

3 • Baugesuch einreichen (falls erforderlich)

4 • Empfehlung: Förderbescheid abwarten

5 • Vorhaben realisieren

6 • Ausführungsbestätigung einreichen

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)

DIV / Energie

Für Fragen im Vollzug:

Abteilung Energie

[email protected]

058 345 54 80

Bei Bedarf im Herbst:

• ERFA Veranstaltungen

• Weitere Informationsveranstaltungen

Weiteres Vorgehen

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 70

DIV / Energie

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

und Ihr Engagement zur Umsetzung

des neuen Energierecht in der Praxis

Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)