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DIV / Energie
Inhalt
• Einführung (Überblick, Auslöser)
• Neuerungen bei Neubauten
• Neuerungen im Gebäudebestand
• Informationen zum Vollzug
• Hilfsmittel
• Förderung
• Weiteres Vorgehen
• Fragen und Diskussion
2Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)
DIV / Energie
Das Thurgauer Energierecht (ENG und RRV)
Blick zurück:
• Einführung MuKEn 2000 1. April 2005
• Einführung MuKEn 2008 6. Februar 2011
• Vorbildfunktion EVU 1. Januar 2017
• Einführung Basisstrommix 1. Januar 2018
Ziele der vorliegende Revision:
• Einführung MuKEn 2014 (Harmonisierung)
• TG Energierecht auf Stand der Technik anpassen
• Massnahmen zur energetischen Verbesserung im Gebäudebestand
• Inkraftsetzung am 1. Juli 2020 (ohne Übergangsfrist)
3Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)
DIV / Energie
MuKEn-Module
• Basismodul modifiziert übernehmen!
• Modul 2: VHKA in bestehenden Gebäuden Verzicht!
• Modul 3: Heizungen im Freien und Freiluftbäder bereits eingeführt!
• Modul 4: Ferienhäuser und Ferienwohnungen Verzicht!
• Modul 5: Ausrüstungspflicht Gebäudeautomation Verzicht!
• Modul 6: Sanierungspflicht dezentrale Elektroheizungen modifiziert übern.!
• Modul 7: Ausführungsbestätigung Aufhebung!
• Modul 8: Betriebsoptimierung modifiziert übernehmen!
• Modul 9: GEAK Anordnung für bestimmte Bauten Verzicht!
• Modul 10: Energieplanung bereits eingeführt!
• Modul 11: Wärmedämmung / Ausnützung bereits eingeführt!
4Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)
DIV / Energie
6
Energieanforderungen Neubauten Wohnen
35
Gebäudehülle
Haustechnik
und
Gebäudehülle
{
{Faktoren:
Gas/Öl 1
Strom 2
Holz/Biomasse
0.5
Solarwärme 0
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)
DIV / Energie
Übersicht Anpassungen bei Neubauten
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Um was geht es
• Verbesserung Gebäudehüllen um ca. 15 %
• Effizientere Haustechnik um ca. 15 %
• Eigenstromerzeugung: 10 W/m2 (max. 30 kW) oder Einsparung
• Aufhebung Erfassung Heizwärmebedarf (nur noch Warmwasser)
Mehrkosten EFH: ca. Fr. 14’000.-
Minderkosten MFH: ca. Fr. 500.- pro Whg.
Tiefere Betriebskosten
* Beispiel Wohnnutzung
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau
(Einführung MuKEn 2014)
} 35 kWh/m2a*
DIV / Energie
Bagatell-Erweiterungen
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• Anforderung Gebäudehülle (SIA 380/1, 2016) ist immer einzuhalten
• Deckung Wärmebedarf in Neubauten
• Eigenstromproduktion }Nicht einzuhalten bei
Bagatellerweiterungen(Regelung wie bisher)
Keine Bagatellerweiterung:
Neue EBF > 50m2 und mehr als
20% bisheriger EBF (Regelung wie bisher)
DIV / Energie
Wärmeschutz von Bauten (Systemnachweis)
• Berechnung nach SIA Norm 380/1 (2016) resp. (2009)
• Grenzwerte für den Systemnachweis:
Qli = Qh,li0 + Ath/AE * Qh,li
Sanierung: Qh,li,re = Qh,li * 1.5 (SIA 380/1, Ausgaben 2009: 1.25)
Gebäudekategorie Qli neu kWh/m2a Qli bisher kWh/m2a Ph,li W/m2
Wohnen MFH (bei Ath/AE = 1.3) 34.8 38.8 20
Wohnen EFH (bei Ath/AE = 2.0) 48.0 54.2 25
Verwaltung (bei Ath/AE = 1.5) 43.3 53.5 25
Industrie (bei Ath/AE = 1.2) 36.6 40.0 -
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 9
Max. Leistungsbedarf bei
Auslegungstemperatur
DIV / Energie
Wärmeschutz von Bauten (Systemnachweis)
Grenzwerte (Gebäudehülle) für alle Nutzungen:
10Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)
DIV / Energie
Wärmeschutz von Bauten (Einzelbauteilnachweis)
Einzelbauteilnachweis für den einfachen Vollzug:
bei Raumtemperaturen 20°C, nach SIA Norm 380/1, Ausgabe *2016 respektive **2009
Bauteil neu W/m2K
gegen Aussen*
bisher W/m2K
gegen Aussen**
Wand, Dach, Boden 0.17 0.20
Fenster 1.0 1.3
Türen 1.2 1.3
Tore 1.7 1.7
Storenkasten 0.5 0.5
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)11
DIV / Energie
neu
d = 20 cml = 0.038 W/(mK) U = 0.17 W/(m2K)
Auswirkungen auf die Dämmstärke (Wärmeschutz)
bisher
•
d = 17 cm
l = 0.038 W/(mK)
U = 0.20 W/(m2K)
d = 16 cml = 0.031 W/(mK) U = 0.17 W/(m2K)
Verwendetes Material: EPS
Berechnung: www.bauteilkatalog.ch
DIV / Energie
Deckung Wärmebedarf Neubauten (bisher «Höchstanteil…»)
• Neu: Feste Grenzwerte für jede Gebäudekategorie für Heizung,
Warmwasser, Lüftung, Klimatisierung
• Raumhöhenkorrektur bei Nichtwohnbauten möglich (Basis: 3m)
Grenzwerte für den rechnerischen Nachweis:
Gewichtungsfaktoren:
Gebäudekategorie Qli neu kWh/m2a Qli bisher kWh/m2
Wohnen MFH (bei Ath/AE = 1.3) 35 38.8
Wohnen EFH (bei Ath/AE = 2.0) 35 54.2
Verwaltung (bei Ath/AE = 1.5) 40 53.5
Industrie (bei Ath/AE = 1.2) 20 40.0
Öl/Gas 1.0
Strom 2.0
Biomasse 0.5 (Holz, Biogas, Klärgas)
Fernwärme je nach Anteil erneuerbar 0.4…1.0
Sonne, Umweltwärme, Geothermie 013
DIV / Energie
Deckung Wärmebedarf Neubauten
Grenzwerte für alle Nutzungen:
14Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)
DIV / Energie
Deckung Wärmebedarf Neubauten (Warmwasser)
Warmhaltung Leitungen (Warmwasser)
Wärmebedarf bereits berücksichtigt (bei elektr. Wärmebändern: 20%
des Warmwasserenergiebedarfs mit Elektrizität rechnen)
Gebäudekategorien: Restaurant (VI), Sportbauten (XI), Hallenbäder (XII)
20% erneuerbare Energie für Warmwasseraufbereitung
Gebäudekategorie: Hallenbäder (XII)
Optimierung Nutzung Abwärme aus Fortluft, Bade- und Duschwasser
Gebäudekategorien Verwaltung (III), Schule (IV), Verkauf (V),
Versammlungslokale (VII), Industrie (IX) und Lager (X)
Wenn Bedarf Warmwasser nachweislich sehr klein: Berechnung
Energiekennzahl ohne Warmwasser
Bsp. Verwaltung 40 kWh/m2a – 7 kWh/m2a = 33 kWh/m2a 15
DIV / Energie
Deckung
Wärmebedarf bei
Neubauten /
Standard-
lösungen
Nur für Wohnbauten!
Fossile Heizungen
weiterhin möglich16
DIV / Energie
Anforderung an Deckung Wärmebedarf bei Neubauten / Standardlösungen
Beispiel Standardlösung 3:
• U-Wert opake Bauteile gegen aussen: 0.15 W/m2K (bisher 0.2)
• U-Wert Fenster: 1.0 W/m2K (bisher 1.3)
• Heizsystem:
– Fernwärme (max. 30% fossil, z.B. ARA, KVA)
– WP Sole/Wasser oder Wasser/Wasser
– Automatische Holzfeuerung
17
DIV / Energie
Anforderung an Deckung Wärmebedarf bei Neubauten / Standardlösungen
Beispiel Standardlösung 4
• U-Wert opake Bauteile gegen aussen: 0.15 W/m2K (bisher 0.2)
• U-Wert Fenster: 0.80 W/m2K (bisher 1.3)
• Heizsystem:
– WP Luft/Wasser (elektr.)– Fernwärme (max. 30% fossil, z.B. ARA, KVA)
– WP Sole/Wasser oder Wasser/Wasser
– Automatische Holzfeuerung
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 18
DIV / Energie
Eigenstromerzeugung bei Neubauten
• Mind. 10 W / m2 EBF, höchstens 30 kW
• Regelung gilt nicht für Bagatellanbauten (kleiner 20% der
EBF resp. 50 m2)
• Wenn Eigenstromproduktion nicht
erwünscht (oder möglich):
Kompensation über Wärmebedarf
(5 kWh/m2a tieferer Grenzwert)
Erfüllung auch mit WKK möglich!
Beteiligungen an Gemeinschaftsanlagen nicht anrechenbar!Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 19
DIV / Energie
Neu – drei Wege für Umsetzung im Neubau
20
Neu!
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)
Für Nutzungen EFH, MFH,
Verwaltung, Schulen,
Industrie, Lager
DIV / Energie
Neu! Vereinfachter Weg: TG-Light (nur 6 Anforderungen)
1. Gebäudehülle U-Werte
2. Aussenliegende Beschattung
3. keine fossilen oder direktelektrischen Wärmeerzeuger für Heizung und
Warmwasser
4. Maximale Vorlauftemperatur 35°C (Auslegung bei 24°C Raumtemp.)
5. Eigenstromproduktion mit 10 Watt pro m2 Energiebezugsfläche
6. Lüftung mit Wärmerückgewinnung nach dem Stand der Technik oder
zusätzlich 10 Watt pro m2 Energiebezugsfläche Eigenstromproduktion
(insgesamt 20 W/m2)
Bauteil Bauteil gegen Aussenklima
W/(m2K)
Bauteil gegen unbeheizte
Räume W/(m2K)
Dach, Decke, Wand, Boden 0,15 0,25
Fenster, Fenstertüren 0,8 -
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)21
DIV / Energie
Neu! Verzicht auf gesetzliche Detailvorgaben (TG-Light)
• Regelungen Deckung Wärmebedarf (Berechnung, Gewichtung, …)
• Vorgaben an Wärmebrücken
• Leitungsdämmung bei der Wärmeverteilung
• Steuerung und Regelung
• Wärmedämmung von lüftungstechnischen Anlagen
• Luftgeschwindigkeiten in Lüftungsanlagen
Keine aufwendigen Berechnungen und Nachweise
Umfang Energienachweis für «TG light»: 1 A4-Seite + Pläne + U-Wert-Einzelbauteile
22Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)
DIV / Energie
VHKA bei Neubauten und wesentlichen Erneuerungen
• In Neubauten mit 5 oder mehr Wärmebezügern
ist neu nur noch der Verbrauch Warmwasser zu
erfassen (kein Heizwärmebedarf).
• Übrige Regelungen bleiben unverändert
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 23
• Neubauten: Baugesuche ab 1. Juli 2020
nur Warmwasser Erfassungs- und Abrechnungspflicht
• Bauten mit Baubewilligung zwischen 1. Juli 1988 und 30. Juni 2020
Erfassung und Abrechnung Wärmebedarf Warmwasser und Heizung
• Altbauten: Baubewilligung vor 1. Juli 1988
keine Erfassungs- und Abrechnungspflicht (sofern das Warmwasser- und
Heizsystem nicht gesamterneuert wird)
DIV / Energie
Formulare (Neubauten)
• EN-101 Deckung Wärmebedarf Neubauten (bisher EN-1 «Höchstanteil…»)
EN-101a Standardlösungen (bisher EN-1a)
EN-101b Rechnerischer Nachweis (bisher EN-1b)
EN-101c ENteb Berechnungswerkzeug (neu)
TG-Light (neu)
• EN-102 Wärmeschutz von Gebäuden (bisher EN-2)
• EN-103 Heizung und Warmwasser (bisher EN-3)
• EN-104 Eigenstromerzeugung bei Neubauten (neu)
• EN-105 Lüftungstechnische Anlagen (bisher EN-4)
• EN-110 Kühlung/Befeuchtung (bisher EN-5)
• EN-111 Elektrische Energie, Beleuchtung (bisher EN-12, Nichtwohnbauten ab
1000m2)
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 24
DIV / Energie
Formular Neubauten EN-101c (ENteb Nachweis)
27
Mit Wegleitung auf www.endk.ch
Fachleute Energienachweis
Nur für Wohnbauten!
EN-101c deckt EN-101 bis EN-105 ab
DIV / Energie
Formular Neubauten TG-Light
28
• Für Wohnbauten EFH und
MFH, Verwaltung, Schule,
Industrie, Lager
• EN-TG(light) deckt EN-101 bis
EN-105 ab
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)
DIV / Energie
Elektrische Energie im Hochbau
• Wie bisher nur bei Nichtwohnbauten ab 1000 m2 EBF (Neubau, Umbau,
Umnutzungen)
• Beleuchtung: neue Norm SIA 387/4 (bisher SIA 380/4)
• Lüftung/Klima/Be- und Entfeuchtung: Nachweis neu mit Formular EN-101b
(bisher SIA 380/4)
• Neu: Wahl zwischen Einsparung/Nachweis oder zusätzliche Produktion
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 31
DIV / Energie
Nachweis Beleuchtung nach Grenzwerte Energie [kWh]
oder Spez. Leistung zwischen Ziel- und Grenzwert [kW] gemäss
ENFK Tool (SIA Norm 387/4)
Nachweis elektrische Energie für
Nichtwohnbauten > 1000 m2
Zusätzlich 10W/m2 Stromproduktions-
anlage?
Neubau?
Nachweis elektrische Energie
ist erbracht
Nachweis Kühlen, Be- und Entfeuchten
Berechnung gemäss § 24a (Berechnung EHLWK)
Nachweis Kühlen, Be- und Entfeuchten
- Max. 12 W/m2 installierte Leistung für Medienförderung und Aufbe-reitung, Kühlung, Befeuchtung, Ent-feuchtungoder- Kaltwassertemperatur, Leistungs-zahlen und Befeuchtung entsprechen dem Stand der Technik.
Ja
Nein
Ja
Nein
Nachweis elektrische Energie im Hochbau
• Nichtwohnbauten ab
1000 m2 EBF
• Wenn zusätzliche
Stromproduktion
30 kW Grenze entfällt
32
DIV / Energie
Formular EN-111
33
• Wie bisher mit EN-12
• Neues Berechnungs-
werkzeug
• Kommentar, wenn
zusätzliche Strom-
produktion anstelle
Nachweis
DIV / Energie
Einfacher Beleuchtungsnachweis EN-111a (neu)
34
Berücksichtigung Steuerung
(Präsenz- und Tageslichtsteuerung)
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)
DIV / Energie
Weitere Formulare (Neubauten)
• EN-112 Kühlräume (bisher EN-6)
• EN-131 Gewächshäuser (bisher EN-7)
• EN-132 Beheizte Traglufthallen (bisher EN-8)
• EN-134 Heizungen im Freien (bisher EN-10)
• EN-135 Beheizte Freiluftbäder (bisher EN-11)
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 35
DIV / Energie
Anpassungen beim Gebäudebestand
37
Um was geht es
• Beim Ersatz des Wärmeerzeugers ist ein Anteil des Wärmebedarfs
einzusparen oder erneuerbare Energie einzusetzen (nur Wohnbauten)
• Sanierungsanforderung zentrale Elektroheizungen und Elektroboiler
(nur Wohnbauten)
• Ersatz dezentrale Elektroheizungen und Elektroboiler bei
tiefgreifenden Umbauten
Gründe für die Anpassungen beim Gebäudebestand:
• Grösstes Energie-Einsparpotenzial im Gebäudebestand
• Entwicklung Haustechnik (kostengünstige Wärmepumpenboiler,
Wärmepumpe 3-5 mal effizienter, …)
• Anwendung «Stand der Technik»
DIV / Energie
38
Wird bei schlecht gedämmten Wohnbauten (GEAK E,F,G, 16 bis über
20 l/m2a) der Wärmeerzeuger durch eine fossile Heizung ersetzt, dann
muss ein Anteil des Energieverbrauchs eingespart oder mit erneuer-
baren Energien abgedeckt werden.
Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers
• Anteil 2020: 10%, 2025: 15% und 2030: 20%
• Kein Verbot für Öl- und Gasheizungen
• Vorleistungen werden angerechnet (z.B. best.
Solaranlage, getätigte Fenstersanierung, …)
• Standardlösungen für einfachen Vollzug
• Anwendung: Wohnbauten, Mischnutzungen mit
mehr als 150 m2 Wohnanteil
Regelung kommt nur zum Tragen, wenn die Heizung sowieso ersetzt
wird (keine Sanierungspflicht)!
DIV / Energie
Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers -
wie wird umgesetzt?
• Kein Nachweis für Gebäude mit Baubewilligung ab 1. Juli 1988
oder Gebäude mit Minergiezertifikat (diese erfüllen GEAK D)
• Für übrige Gebäude:
Nachweis, dass bereits Standardlösung umgesetzt wurde oder in
drei Jahren umgesetzt wird
oder
Erstellen eines GEAK und belegen, dass mit bereits getätigten
Vorleistungen (Massnahmen) die Einstufung D erreicht wird
oder
Biogasbezugsvereinbarung mit EVU besteht
• Finanzielle Förderung für die Realisierung der Massnahmen 39
DIV / Energie
Ablauf Wärmeerzeugerersatz
40
Heizungsersatz steht an
Wird eine Gas- oder Ölheizung
eingebaut?
Baubewilligung Gebäude nach 1. Juli
1988 erteilt?
Nachweis erneuerbare Energie beim Wärmeerzeugerersatz erfüllt
Einreichen Unterlagen (Rechnungen, techn. An-gaben, Biogas-Vertrag,...) für Beleg Umsetzung mit Formular EN-103 und 120
Ja
Nein
Ja
Nein
Wurde Standardlösung oder Bezugsvereinbarung
umgesetzt?
Ja
Nein
Erfüllt Gebäude GEAK Einstufung D?
Ja
Nein oder weiss nicht
Einreichen Heizungsunterlagen mit
Formular EN-103 und 120
Einreichen Beleg Baubewilligung und
Heizungsunterlagen mit Formular EN-103 und 120
Einreichen GEAK Ausweis und falls nötig
Deklaration Einzelmass-nahmen Umsetzung mit
Formular EN-103 und 120
Soll Standardlösung umgesetzt werden?
Ja
Nein
Formular EN-103 und 120 mit deklarierter Standardlösung
einreichen
Einzelmassnahmen zur Umsetzung deklarieren und GEAK Berechnung
Kontrolle durch Vollzugsbehörde
Umsetzung der deklarierten Einzelmass-nahmen innert 3 Jahre
Umsetzung der Standardmassnahme
innert 3 Jahre
Nach Abschluss Kontrolle durch Vollzugsbehörde
DIV / Energie
Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers (Standardlösungen)
Massnahmen am Heizsystem
• SL 2 Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeugung und ein Anteil an
erneuerbarer Energie für Warmwasser z.B. Stückholz oder Pelletheizung für Heizung, WP-Boiler für WW
• SL 3 Wärmepumpe mit Erdsonde, Wasser- oder Aussenluft Elektrisch angetriebene Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser ganzjährig
• SL 4 mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe für Heizung und
Warmwasser ganzjährig (JAZ ≥ 1.2, Hilfsenergieaufwand!)
• SL 5 Fernwärmeanschluss mit Wärme aus
KVA, ARA oder erneuerbaren Energien Spitzenabdeckung mit fossilen Energien zulässig
41
DIV / Energie
Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers (Standardlösungen)
Massnahmen am Heizsystem
• SL 6 WKK mit el. Wirkungsgrad min. 25% und für min. 60% des
Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser
• SL 10 Grundlast-Wärmeerzeuger erneuerbar mit bivalent
betriebenem fossilem Spitzenlastkessel Grundlastkessel mit mindestens 25% Wärmeleistung
42Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)
DIV / Energie
Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers (Standardlösungen)
Massnahmen an der Warmwasseraufbereitung
• SL 1 Thermische Sonnenkollektoren für die
Wassererwärmung Solaranlage: Mindestfläche 2% der EBF
• SL 7 Warmwasserwärmepumpe mit
Photovoltaikanlage Wärmepumpenboiler und
Photovoltaikanlage mit mind. 5 Wp/m2 EBF
43Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)
DIV / Energie
Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers (Standardlösungen)
Massnahmen an der Gebäudehülle
• SL 8 Ersatz der Fenster entlang der thermischen Gebäudehülle U-Wert Glas neue Fenster ≤ 0,7 W/m2K (Dreifachgläser)
• SL 9 Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach U-Wert neue Fassade/Dach/Estrichboden ≤ 0,20 W/m2K
Zusatznutzen:• Lärmschutz (Fenster)
• Sommerlicher Wärmeschutz (Estrichboden, Dachdämmung)
44
DIV / Energie
Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärme-erzeugers (Standardlösung und Spezialfälle)
Weitere Standardlösung:
• SL 11 Kontrollierte Wohnungslüftungmit WRG 70%
Fall1: MFH mit dezentraler Warmwasseraufbereitung
• Erneuerbar nur für Zentralheizung (WW-Aufbereitung bleibt
unverändert)
Fall 2: Bauten mit dezentralen Elektroheizungen
• Aufbereitung WW mit mindestens 50% erneuerbar
Siehe auch Vollzugshilfe EN-12045Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)
DIV / Energie
Bezugsvereinbarung (Biogas)
Wie wird umgesetzt?
• Bezugsvereinbarung zwischen EVU und Kunde für erneuerbare Gase
muss vorliegen Einreichung bei der Gemeinde/Bauverwaltung
• Unabhängige Zertifizierungsstelle für erneuerbare Gase/Energie
• Einstellung Energielieferung, wenn erneuerbarer Anteil nicht erfüllt
Was wird bezogen?
• Biogas oder synthetische Gase aus erneuerbarer Energie
• Im Inland produziert aus grösstenteils inländischen Rohstoffen
Wieviel muss bezogen werden?
• Vorgegebener Anteil des bisherigen Verbrauchs
unter Berücksichtigung Gewichtungsfaktoren
(ab 1. Juli 2020 sind das 20%)46Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)
DIV / Energie
47
Ersatz des Wärmeerzeugers ist wirtschaftlich!
Berücksichtigung von Investitions-, Betriebs- und Unterhaltskosten
DIV / Energie
Formulare (Wärmeerzeugerersatz)
• EN-120 Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz (neu)
• EN-103 Heizung und Warmwasser (bisher EN-3)
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 48
DIV / Energie
Ersatz Wärmeerzeuger (keine Übergangsfrist)
• Energienachweis ist nur eine Melde- keine Bewilligungspflicht
• Zeitpunkt des Kesselersatzes bestimmt deshalb energetische Anforderung
– Ersatz Heizkessel vor dem 1. Juli 2020 altes Recht
– Ersatz Heizkessel ab 1. Juli 2020 neues Recht (Formular EN-120)
• Zeitpunkt Eingabe Gesuch Erstellung/Ersatz Feuerungsanlage bestimmt nur
die brandschutztechnischen und nicht die energietechnischen Anforderungen
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 50
DIV / Energie
Weitere Anforderungen beim Wärmeerzeugerersatz
Bei Gas-, Öl- und Holzfeuerungen (Brandschutz)
• Gesuch um Erstellung/Ersatz Feuerungsanlagen
(Gebäudeversicherung)
Bei Wärmepumpensystemen
• Lärmnachweis (siehe www.cerclebruit.ch Vollzugsordner
Industrie- und Gewerbelärm Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
• Gesuch für Erdsondenbohrungen
• Gesuch für Wärme aus der Umwelt
Eingabe Formulare bei der Gemeinde
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 51
} Amt für Umwelt (DBU Kanton)
DIV / Energie
Ersatz Widerstandsheizungen
• Zentrale Elektroheizungen
Bestehende Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem sind innert
15 Jahren in allen Nutzungen zu sanieren ( 2035).
• Zentrale Elektroboiler
Bestehende zentrale Elektroboiler in Wohnbauten sind innert 15
Jahren zu ersetzen ( 2035).
Umwelt-
wärme
Wärmepumpen sind 3-5 mal effizienter
Wärme für
Heizung und
Warmwasser
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 52
DIV / Energie
Unterscheidung «zentral» - «dezentral»
Zentral:
- Elektro(speicher)heizung mit
hydraulischem Verteilsystem
- EFH mit Elektroboiler
- MFH mit gemeinsamer WW
Aufbereitung
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 53
Dezentral:
- Elektro(speicher)heizung ohne
hydraulischem Verteilsystem
- MFH mit Elektroboiler je Wohnung
Nicht betroffen von der Ersatzpflicht sind:
- Wärmepumpenboiler
- Elektroboiler kombiniert mit Solarthermie oder Heizung (fossil, Holz,…)
Keine Kompensation von Elektroheizungen/Boiler mit Solarstromanlagen!
DIV / Energie
Umsetzung Ersatz zentrale Elektroheizungen/Boiler
Vorschlag für Vorgehen:
• Start Vollzug zu einem späteren Zeitpunkt
• Kanton stellt Musterbrief (Infoschreiben) zur Verfügung
• Zusammenarbeit mit lokalen EVU für Erhebung
• Infoschreiben an Liegenschaftenbesitzer (Zeitraum 2022…2025)
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 54
DIV / Energie
Ersatz dezentrale Elektroheizungen / Elektroboiler
• dezentrale Elektroheizungen und Elektroboiler Ersatz im Rahmen
eines tiefgreifenden Umbaus (Baubewilligung)
• Begriff «tiefgreifender Umbau» neu in Verordnung definiert
(Investition für Sanierung > 50% des indexierten
Gebäudeversicherungswertes)
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 55
DIV / Energie
Betriebsoptimierung in Nichtwohnbauten
• Optimierung Energieverbrauch bei Nichtwohnbauten mit
Stromverbrauch > 200‘000 kWh (wenn keine Grossverbraucher-
vereinbarung oder Energieverbrauchsanalyse umgesetzt)
• Umsetzung der wirtschaftlich zumutbaren Massnahmen (Payback
≤ 8 Jahre für Gebäudeinfrastruktur, ≤ 4 Jahre für Prozesse)
Vollzug durch Abteilung Energie (Kanton)
Erhebung betroffene Betriebsstätten
Infoschreiben an betroffene Unter-
nehmen und Institutionen
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)56
DIV / Abteilung Energie
Diverse Regelungen (Neubau und Gebäudebestand)
Allgemeine Informationen zum Vollzug
DIV / Energie
Ausnützungsbonus
Ausnützungsbonus (bisher):
• 10 % (Geschossflächen-) und 5 % (Baumassenziffer) für
Minergiegebäude oder u-Wert Dach/Wand/Boden ≤ 0.15 W/m²K und
Fenster U-Wert von ≤ 1.0 W/m²K
• 20 % (Geschossflächen-) und 10 % (Baumassenziffer) für Minergie-
P-Gebäude oder u-Wert Dach/Wand/Boden ≤ 0.12 W/m²K und
Fenster U-Wert von ≤ 0.8 W/m²K
Bonus Gebäudehöhe (unverändert):
• Gebäude mit einem Minergiestandard
maximal 20 cm höher
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 58
DIV / Energie
Vorbildfunktion öffentliche Hand
Neubauten Gemeinden• Minergie Standard
• SIA 2040 «Effizienzpfad Energie»
• SNBS 2.0 (Standard nachhaltiges Bauen Schweiz)
Umbauten Gemeinden und Kanton• Tiefgreifende Sanierungen: siehe Neubauten Gemeinden
• Kleine Umbauten: Einzelbauteilanforderung (0.15 W/m²K opake Bauteile
gegen aussen, 0.8 W/m²K Fenster, 0.20 W/m²K gegen unbeheizt
Neubauten Kanton• Minergie-P oder A Standard (in der Regel ECO)
• SIA 2040 «Effizienzpfad Energie»
• SNBS 2.0 (Standard nachhaltiges Bauen Schweiz)
Gebäude mit hoher Personenbelegung: mechanische Lüftung erforderlich59
DIV / Energie
Definition «Bauteil vom Umbau betroffen»
60
Siehe Vollzugshilfe EN-102 Kap. 4 «Abgrenzung
Umbau/Umnutzung zu Neubau»
Energetische Anforderung an Bauteil nur wenn
dieses vom Umbau betroffen ist!
Vom Umbau betroffen:• Aussenputz vollflächig ersetzen
• Vorgehängte Fassadenelemente
Nicht vom Umbau betroffen:• Neuer Anstrich (ganze Fläche)
• Reparatur Risse oder kleinere schadhafte Stellen
• Reinigung
Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)
DIV / Energie
In welchen Fällen ist ein Energienachweis nötig?Ein Nachweis ist nötig bei…
• Neu-, Um- und Anbauten mit Baukosten über Fr. 200’000.-
• dem Ersatz oder Umbau wesentlicher Teile von haustechnischen Anlagen
(Energieverordnung § 13, Abs. 1, wie bisher)
Wesentliche Teile der Haustechnik:
• Ersatz Wärmeerzeuger, Lüftungsgeräte
• Neueinbau oder Ersatz Klimageräte
• …
Keine wesentliche Teile der Haustechnik sind:
• Ersatz oder Neuinstallation einzelner
Radiatoren
• Ersatz einzelner Wassererwärmer wie
z.B. Elektroboiler in MFH
• …Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 61
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Was muss wann eingereicht werden?
Mit Baubewilligung einzureichen:
• Wärmedämmung (EN-102, EN-112, EN-131, EN-132)
• Eigenstromerzeugung (EN-104)
• Deckung Wärmebedarf (EN-101a/b/c, «TG-Light»)
Vor Baustart oder spätestens bei Schnurgerüstabnahme einzureichen:
• Haustechnische Anlagen (EN-103, EN-105, EN-110, EN-111, EN-134, EN-…)
Energieverordnung § 13, Abs. 2, Regelung wie bisher
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Unterschriftenregelung Formulare
• Unterschrift mit privater Kontrolle (PK)
entweder TG/SH oder «ZH-Liste»
• bleibt leer wenn keine Zulassung
Wenn PK Stichprobe durch Gemeinde
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• Unterschrift Planer
• Feld in jedem Fall ausfüllen
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Verzicht Ausführungsbestätigung
• Keine Ausführungsbestätigung
(Formular) mehr nötig
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• Kontrollen vor Ort verstärken
(während Bauphase, Abschluss)
• Hinweisen und Meldungen
nachgehen
• Abschlussmeldung z.B. per Mail
kann trotzdem verlangt werden
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Hilfsmittel• Vollzugshilfe EN-106 Definition Bauteilflächen (neu)
• EN-101d Bedarfsberechnung Lüftung (Excel zu EN-102b) (neu)
• EN-102c Checkliste Wärmebrücke (wie bisher)
• EN-102d Fenster Tool (wie bisher)
• Gewichtungsfaktoren 2017 (weiterhin gültig, wie bisher)
• WPesti (Berechnung Jahresarbeitszahl Wärmepumpen, wie bisher)
• b-Faktorenberechnung (nach EN ISO 13370, wie bisher)
• Online Bauteilkatalog: www.bauteilkatalog.ch, auch zum ausdrucken
• Merkblatt Geflügelställe 2018 (Anforderungen wie Merkblatt 2011)
• …
Alle Vollzugshilfen und Werkzeuge auf www.endk.ch
• Energieordner Kanton TG auf www.energie.tg.ch Gesetzliche Grundlagen
• Nachweis Sommerlicher Wärmeschutz auf www.minergie.ch Zertifizieren
ArbeitsdokumenteSchulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014) 65
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• Ersatz Wärmeerzeuger durch Wärmepumpen und Holzheizungen
• Gebäudehüllensanierung
• Gebäudemodernisierung (GEAK, Minergie)
• Anschlüsse an Wärmenetz
• GEAK mit Beratungsbericht
• Batteriespeicher für Private und EVU
• Umstiegsprämie Elektromobilität
• …
• Solarstromanlagen (Förderung durch Bund www.pronovo.ch)
www.energie.tg.ch Förderprogramm
Förderprogramme
68Schulung neues Energierecht im Kanton Thurgau (Einführung MuKEn 2014)
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Eigentümer trägt Verantwortung, dass Gesuch
rechtzeitig (vor Baubeginn) eingereicht wird.
So gehen Sie vor
1 • Offerte(n) einholen
2 • Fördergesuch einreichen
3 • Baugesuch einreichen (falls erforderlich)
4 • Empfehlung: Förderbescheid abwarten
5 • Vorhaben realisieren
6 • Ausführungsbestätigung einreichen
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Für Fragen im Vollzug:
Abteilung Energie
058 345 54 80
Bei Bedarf im Herbst:
• ERFA Veranstaltungen
• Weitere Informationsveranstaltungen
Weiteres Vorgehen
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